Verschwörung  unter  den  Floöttenmannschaften

Mitglieder  der  Unabhängigen  Sozialdemokratischen  Partei
waren,  und  daß  ihre  Werbung  für  das  Komplott  Hand
in  Hand  ging  mit  der  Werbung  für  die  Unabhängige
Sozialdemokratie;  daß  ferner  die  Rädelsführer  des  Komplotts
  in  persönliche  Beziehungen  zu  führenden  Mitgliedern
der  Unabhängigen  Sozialdemokratie,  insbesondere  den
Abgeordneten  Haase,  Dittmann  und  Vogtherr  getreten
waren  und  von  diesen  reichlich  mit  Agitationsmaterial
versehen  worden  waren.  Nicht  schlüssig  erwiesen  war,
daß  die  Rädelsführer  des  Marinekomplotts  die  genannten
sozialistischen  Abgeordneten  auch  in  ihre  aufrührerischen
und  landesverräterischen  Pläne  eingeweiht  hatten  und
von  diesen  nicht  nur  für  die  Werbetätigkeit  zugunsten
der  Unabhängigen  Sozialdemokratischen  Partei,  sondern
auch  für  jene  verbrecherischen  Pläne  Aufmunterung  und
Unterstützung  erhalten  hatten.  Der  Reichsanwalt  war
infolgedessen  zu  der  Ansicht  gekommen,  daß  das  Material
zu  einem  strafrechtlichen  Einschreiten  gegen  die  drei
Reichstagsabgeordneten  nicht  ausreiche.

Der  Reichskanzler  hatte  im  Laufe  des  September
Vertrauensleuten  der  Reichstagsfraktionen  von  den  Vorkommnissen
  eingehende  Mitteilungen  gemacht  und  ihnen
durch  den  Reichsanwalt  die  Akten  vortragen  lassen.
Man  war  zu  der  Ansicht  gekommen,  daß  vor  allem  Weiteren
eine  Vervollständigung  der  Untersuchung  und  bis  zu
deren  Abschluß  —  schon  in  Rücksicht  auf  das  Ausland
  —  die  strengste  Geheimhaltung  notwendig  sei.  Die

13  Helfferich,  Weltkrieg  III  193