Reichstagssitzung  vom  9.  Oktober  1917

allerwenigsten  berechtigt  seien,  über  politische  Agitation
im  Heer  Klage  zu  führen,  und  daß  er,  der  Reichskanzler,
am  allerwenigsten  eine  politische  Agitation  in  der  bewaffneten
  Macht  dulden  werde,  die  auf  eine  Erschütterung
des  festen  Gefüges  und  des  guten  Geistes  von  Heer  und
Flotte  hinausgehe.

Hätte  der  Kanzler  sich  darauf  beschränkt,  so  wäre  er
sowohl  von  den  Unabhängigen  Sozialdemokraten  wie
auch  von  den  übrigen  Parteien,  deren  Führer  ja  über
die  Vorkommnisse  in  der  Marine  und  die  Rolle  des  Herrn
Dittmann  bei  diesen  Vorkommnissen  unterrichtet  waren,
verstanden  worden  und  der  allgemeinen  Zustimmung
sicher  gewesen.  Der  Kanzler  ging  jedoch  über  diese
Linie  hinaus.  Dem  Abgeordneten  Dittmann,  der  in  seiner
Rede  außer  den  erwarteten  Maßlosigkeiten  auch  die  Todesurteile
  und  Zuchthausstrafen  gegen  Matrosen,  die  angeblich
  ,‚wegen  Bekundung  ihrer  politischen  Gesinnung“  gefällt
  worden  seien,  vorgebracht  hatte,  antwortete  er,
indem  er  einmal  Mitteilungen  des  Staatssekretärs  von
Capelle  ankündigte,  die  begründen  sollten,  daß  Herr  Dittmann
  der  letzte  sei,  der  über  Agitation  im  Heer  und  in
der  Marine  sprechen  dürfe;  dann,  indem  er  erklärte,  sein
Wort,  daß er  allen  Parteien  mit  voller  Objektivität  gegenüberstehen
  wolle,  gelte  nur  mit  der  Einschränkung,  sofern
diese  Parteien  nicht  staatsgefährdende  Ziele  verfolgten;
die  Partei  der  Unabhängigen  Sozialdemokratie  stehe  für
ihn  „jenseits  dieser  Linie‘'.

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