Die  bürgerlichen  Parteien  gegen  den  Kanzler

„bedenklich  und  nicht  angängig“  bezeichnete,  die  Partei  der
Unabhängigen  Sozialdemokraten  in  ihrer  Gesamtheit  ohne
weiteres  mit  den  gegen  die  drei  Abgeordneten  erhobenen
Beschuldigungen  in  Zusammenhang  zu  bringen;  er  sprach
ferner  die  Erwartung  aus,  daß  für  diese  Beschuldigungen
hinreichend  schlüssiges  Material  vorliege,  das  die  Möglichkeit
  gebe,  gegen  die  drei  Abgeordneten  wegen  Hoch-  und
Landesverrats  vorzugehen.  Auch  der  Führer  der  Nationalliberalen,
  Dr.  Stresemann,  verlangte,  daß  gegen  die  drei
Abgeordneten  ein  strafrechtliches  Verfahren  eingeleitet
werde.  Der  Abgeordnete  Naumann,  der  für  die  Fortschrittliche
  Volkspartei  sprach,  ging  erheblich  weiter.  Er  protestierte
  feierlich  dagegen,  ,‚daß  man  aus  einem  nicht  vollzogenen
  Verfahren  hier  entehrende  Folgerungen  gegen
jemand  zieht,  der  zur  deutschen  Reichs-  und  Volksvertretung
  gehört‘',  und  daß  ein  Vorgehen  einzelner,  selbst
wenn  es  bewiesen  ise,  auf  eine  ganze  Partei  ausgedehnt
werde;  er  fügte  hinzu:  „Durch  das,  was  der  Herr  Reichskanzler
  vorhin  gesagt  hat,  sind  wir  alle  genötigt  worden,
nun  für  diese  Partei  und  ihre  Existenz  recht  einzutreten.“

Der  Sprecher  einer  bürgerlichen  Parteı  brachte  es  also
zuwege,  aus  falsch  verstandener  Gerechtigkeit  zu  verlangen,
  daß  der  Reichstag,  weil  vom  Regierungstisch  eine
Ungeschicklichkeit  begangen  worden  war,  für  die  Unabhängige
  Sozialdemokratische  Partei  eintreten  müsse,  deren
Agitation  in  Heer  und  Flotte,  wie  die  Marineverschwörung
gezeigt  hatte,  zum  mindesten  den  Boden  bereitete  für

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