Sozialdemokratische  Kampfansage  gegen  Michaelis

Daß  bei  diesem  Verhalten  der  bürgerlichen  Mehrheitsparteien
  die  Mehrheitssozialisten  einen  doppelten  Eifer
zeigten,  für  die  gekränkte  Unschuld  ihrer  feindlichen  Brüder
einzutreten,  konnte  nicht  wundernehmen.  Der  Abgeordnete
  Ebert  ging  mit  ungewöhnlicher  Schärfe  mit  dem
Reichskanzler  ins  Gericht.  Es  sei  unerhört,  ohne  die
Angeschuldigten  vorher  zu  unterrichten,  plötzlich  mit  so
schweren  Anklagen  vor  aller  Öffentlichkeit  im  Parlament
hervorzutreten.  Nach  dem  vorgetragenen  Material  seien
die  erhobenen  Anklagen  nicht  gerechtfertigt.  Wenn  die
Heeresleitung  selbst  die  Politik  in  das  Heer  hineintrage,
dann  dürfe  sie  sich  nicht  beschweren,  wenn  ‚,andere
Parteigruppen“  ebenfalls  im  Heer  Propaganda  trieben.
Der  Reichskanzler  habe  mit  seiner  Erklärung  der  ganzen
Sache  die  Krone  aufgesetzt:  er  habe  kurzerhand  eine
ganze  Partei  außerhalb  des  Rechts  gestellt  (wovon  gar
keine  Rede  war).  Dies  sei  ein  Rückfall  in  die  Ausnahmegesetzgebung.
  Eine  solche  Erklärung  habe  nur  von  einer
Regierung  erfolgen  können,  die  sich  ihrer  großen  Verantwortung
  nicht  bewußt  und  ihrer  großen  Aufgabe  in  keiner
Weise  gewachsen  sei;  „und  ich  spreche  es  weiter  offen
aus,‘'  fügte  er  hinzu,  „jeder  Tag,  der  das  deutsche  Volk
früher  von  dieser  Regierung  befreit,  wird  von  uns  begrüßt
werden.“

Das  war  eine  Kampfansage  in  aller  Form.  Wer  das
Bestreben  der  bürgerlichen  Mehrheitsparteien  kannte,
unter  allen  Umständen  die  geschlossene  Front  mit  den

201