Das  Mitbestimmungsrecht  der  Parteien

Völker  spielen,  künftighin  als  neues  Recht  in  Anspruch
genommen  werden  würde.  Insofern  war  die  Angelegenheit
  von  nicht  geringer  Tragweite.  Außerdem  aber  hatte
der  Kaiser  sich  erst  noch  zu  entscheiden,  ob  er  Herrn
Michaelis,  der  noch  kein  Entlassungsgesuch  eingereicht
hatte  und  dazu  auch  keine  Neigung  zeigte,  veranlassen
wollte,  um  seinen  Abschied  zu  bitten.

Und  auch  diese  letztere  Frage  lag  keineswegs  einfach,
Es.  handelte  sich  nicht  nur  um  die  Eignung  des  Herrn
Michaelis  zur  Führung  der  Reichsgeschäfte,  sondern  auch
um  die  Frage,  ob  der  Anlaß  für  die  Verabschiedung  des
Herrn  Michaelis  ein  geeigneter  war.  Ich  vertrat  gegenüber
  Herrn  von  Valentini,  der  mich  am  24.  Oktober
besuchte,  den  Standpunkt,  daß  der  Anlaß  der  denkbar
ungeeignetste  sei.  Die  „Krisis‘‘  war  unmittelbar  veranlaßt
durch  das  Auftreten  des  Reichskanzlers  gegen  die  in  ihrer
Gefährlichkeit  gar  nicht  hoch  genug  einzuschätzende
Agitation  der  Unabhängigen  Sozialdemokraten  in  Heer
und  Flotte.  Es  war  schon  schlimm  genug,  daß  die  bürgerlichen
  Mehrheitsparteien,  verstärkt  durch  die  Nationalliberalen,
  zusammen  mit  den  Mehrheitssozialisten  in  dieser
Frage  gegen  den  Reichskanzler  Stellung  genommen  hatten;
  schon  das  war  eine  unverantwortliche  Förderung
dieser  unsere  nationale  Existenz  untergrabenden  Wühlarbeit.
  Der  Schaden  mußte  aber  ins  Unermeßliche  gesteigert
  werden,  wenn  der  Kaiser  einen  Kanzler  in  die
Wüste  schickte,  weil  dieser  es  gewagt  hatte  —  wenn

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