Die  Kanzlerschaft  des  Herrn  Michaelis

Die  Position  des  Grafen  Hertling  war  nun  sehr  stark.
Er  hatte  das  Zentrum  hinter  sich,  ohne  das  die  ‚„Mehrheitsparteien‘‘
  keine  Mehrheit  mehr  waren;  Herrn  Erzberger,
der  die  Kandidatur  Hertling  nicht  offen  bekämpfen
konnte  und  der  zu  den  eifrigsten  Vertretern  der  Unmöglichkeit
  der  „Trennung  der  Gewalten‘'  gehörte,  war
mit  der  Entschließung  des  Kaisers  und  Königs,  dem
Grafen  Hertling  auch  das  preußische  Ministerpräsidium
zu  übertragen,  der  Wind  aus  den  Segeln  genommen.
Den  anderen  Mehrheitsparteien  hatte  Graf  Hertling  die
Erfüllung  ihrer  sachlichen  Forderungen  zugesagt,  vor
allem  die  alsbaldige  Einbringung  der  preußischen  Wahlrechtsvorlage,
  die  Milderung  der  Handhabung  des  Belagerungszustandes
  in  bezug  auf  Zensur  und  Beschränkungen
  der  Versammlungsfreiheit,  die  Wiedereinbringung
des  vor  einigen  Jahren  gescheiterten  Arbeitskammergesetzes
  und  die  Aufhebung  des  den  Gewerkschaften
anstößigen  §  153  der  Gewerbeordnung;  dazu  in  der
äußeren  Politik  die  Innehaltung  der  in  der  Antwortnote
an  den  Papst  festgesetzten  Richtlinien.

Am  1.  November  wurden  mir  die  Allerhöchsten  Orders
über  die  Verabschiedung  des  Herrn  Michaelis  und  die
Ernennung  des  Grafen  Hertling  zum  Reichskanzler  zur
Gegenzeichnung  vorgelegt.  Am  gleichen  Tage  wurde  die
Ernennung  des  Grafen  Hertling  zum  Präsidenten  des
Preußischen  Staatsministeriums  vollzogen.

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