Mein  Entlassungsgesuch

sei,  ins  Privatleben  zurückzukehren;  als  freier  Privatmann
würde  ich  meinen  Rat  und  meine  Mitwirkung,  wo  sie
verlangt  würden,  nicht  versagen.

Graf  Hertling  bat  mich  schließlich  um  die  Ermächtigung,
meinen  an  ihn  gerichteten  Brief  vom  28.  Oktober  dem
Kaiser  vorlegen  zu  dürfen.  Ich  erklärte  mich  nicht  nur
damit  einverstanden,  sondern  erklärte  mich  bereit,  soviel
an  mir  liege,  den  Kaiser  von  der  Unhaltbarkeit  meiner
Stellung  zu  überzeugen.

Eine  halbe  Stunde  später  hatte  der  Reichskanzler  mein
an  den  Kaiser  gerichtetes  Gesuch  um  Entlassung  aus
meinen  Ämtern  als  Stellvertreter  des  Reichskanzlers  und
Mitglied  des  Preußischen  Staatsministeriums  in  Händen.

Dem  Kaiser,  der  den  Grafen  Hertling  am  Nachmittag
empfing,  stellte  dieser  vor,  daß  er,  falls  Seine  Majestät
mein  Gesuch  um  Enthebung  von  dem  Amte  des  Vizekanzlers
  und  die  Berufung  des  Herrn  von  Payer  auf  diesen
Posten  ablehne,  seine  Mission  als  gescheitert  ansehen  und
sein  Amt  als  Reichskanzler  niederlegen  müsse.  Graf
Hertling  hat  mir  später  erzählt,  der  Kaiser  habe  erst,
nachdem  er  von  meinem  Brief  vom  28.  Oktober  Kenntnis
genommen  hatte,  sich  zu  der  Bewilligung  meines  Abschieds
bereit  gefunden.  Der  Kaiser  teilte  mir  die  Genehmigung
meines  Abschiedsgesuches  in  einem  ungewöhnlich  herzlichen
  Handschreiben  mit,  an  dessen  Schluß  er  die
Erwartung  ausdrückte,  daß  ich  mich  zur  Erfüllung
besonderer  Aufgaben  zu  seiner  Verfügung  halten  würde.

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