Übergang  zum  parlamentarischen  Regime

das  parlamentarische  System  vertretenden  Parteien  gingen
hier  über  das  auf  Grund  des  Dreiklassenwahlrechts
gewählte  Parlament  zur  Tagesordnung  über  und  antizipierten
  die  künftige,  auf  Grund  des  gleichen  Wahlrechts
zu  wählende  Volksvertretung,  in  der  sie  für  sich  die
Mehrheit  glaubten  erwarten  zu  können.

Ich  weiß  mich  frei  von  persönlicher  Empfindlichkeit
und  stehe  nicht  an  zu  bekennen,  daß  in  den  mehr  als
drei  Kriegsjahren  das  alte  ,‚konstitutionelle  Regime“
versagt  hatte.  Mehr  als  jemals  in  Friedenszeiten  war
die  Regierung  in  diesem  Kriege,  der  vom  deutschen  Volke
das  Höchste  und  Letzte  verlangte,  auf  die  gutwillige
und  verständnisvolle  Unterstützung  durch  die  Volksvertretung
  angewiesen.  In  den  ersten  Kriegsjahren  wurde
ihr  diese  Unterstützung  in  dem  Schwunge  vaterländischer
Begeisterung  und  in  der  Erkenntnis  der  Hochgefahr  für
Reich  und  Volk  ohne  Mäkeln  und  Markten  gewährt.  Aber
allmählich  wurde  in  der  Empfindung  des  Volkes  und  seiner
Vertretung  das  Außerordentliche  zum  Alltäglichen.  Der
erste  Grundsatz  des  Burgfriedens,  daß  während  des  Krieges
von  keiner  Seite  eine  Veränderung  des  innerpolitischen
Status  quo  verlangt,  geschweige  denn  erzwungen  werden
sollte,  wurde  preisgegeben,  und  damit  wurde  neben  dem
Krieg  nach  außen  der  Kampf  im  Innern  entfesselt.  Ein
Kampf  unter  ungleichen  Bedingungen.  Denn  in  ıhm
waren  diejenigen  Volksteile  und  Parteien  die  stärkeren,
die  sich  nicht  scheuten,  für  die  Durchsetzung  ihrer

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