Mangelnde  Einheitlichkeit  der  Vertretung

Vertretung  bei  der  Friedenskonferenz  in  Brest  zum  Ausdruck.
  Der  Kaiser  erteilte  dem  Reichskanzler  das  Mandat
zum  Abschluß  der  Friedensverhandlungen  und  bestellte
Herrn  von  Kühlmann  zum  bevollmächtigten  Unterhändler.
Neben  Herrn  von  Kühlmann  nahm  aber  an  den  Verhandlungen
  als  Vertreter  der  Obersten  Heeresleitung‘‘  der  Chef
des  Generalstabs  des  Oberbefehlshabers  Ost,  Generalmajor
Hoffmann,  teil,  der  mitunter  ausdrücklich  namens  der
Obersten  Heeresleitung  in  die  Verhandlungen  eingriff
und  auch  die  Verträge  als  Vertreter  der  Obersten  Heeresleitung‘‘
  unterzeichnete.  Dieses  Verhältnis  ist  sowohl  bei
den  Verhandlungen  selbst  von  dem  Chef  der  russischen
Delegation  wie  auch  späterhin  im  Reichstag  beanstandet
worden,  zweifellos  mit  Recht;  denn  bei  Friedensverhandlungen
  zwischen  zwei  Staaten  gibt  es  als  zur  Abgabe  von
Erklärungen  und  zur  Unterzeichnung  der  Verträge  berechtigte
  Personen  nur  bevollmächtigte  Vertreter  der  einheitlichen
  Staatsgewalt.  Es hätte nichts im  Wege  gestanden,
daß  der  Kaiser  neben  Herrn  von  Kühlmann  den  Generalmajor
  Hoffmann  als  Unterhändler  bevollmächtigt  hätte;
für  einen  „Vertreter  der  Obersten  Heeresleitung‘‘  war
jedoch  bei  der  Verhandlung  und  bei  der  Unterzeichnung
der  Friedensverträge  kein  Raum.  Aber  diese  kleine  formale
  Unkorrektheit,  infolge  deren  das  Deutsche  Reich  bei
den  Verhandlungen  in  Brest  zwiespältig  vertreten  war,
hatte  ihren  tieferen  Grund  in  der  Zwiespältigkeit,  die
zwischen  der  politischen  Leitung  und  der  Obersten

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