Das  russische  Programm

in  der  die  Vertreter  des  Deutschen  Reiches  und  Österreich-Ungarns
  in  der  allerkürzesten  Frist  angesichts  des  Verhandlungsgegners
  die  bisher  versäumte  Einigung  wenigstens
  insoweit  nachholen  mußten,  daß  eine  einheitliche
Antwort  auf  die  russischen  Vorschläge  formuliert  werden
konnte.

Graf  Czernin  selbst  hat  in  seiner  Rede  vom  2.  Dezember
1918  über  diese  Lage  wie  folgt  berichtet:

„Bei  Besprechung  dieses  (des  österreichisch-ungarischen)
Entwurfs  mit  den  deutschen  Unterhändlern  ergaben  sich
besonders  in  zwei  Punkten  große  Schwierigkeiten.  Die
eine  betraf  die  Räumungsfrage.  Die  deutsche  Heeresleitung
  erklärte  kategorisch,  daß  sie  einer  Räumung  der
besetzten  Gebiete  vor  Abschluß  des  allgemeinen  Friedens
unter  keinen  Umständen  zustimmen  könne.  Der  zweite
Gegensatz  tauchte  in  der  Behandlung  der  besetzten  Gebiete
auf.  Deutschland  bestand  nämlich  darauf,  es  solle  im
Friedensvertrag  mit  Rußland  bloß  festgestellt  werden,  daß
Rußland  den  Völkerschaften  auf  seinen  Gebieten  das
Selbstbestimmungsrecht  gewährt  habe,  und  daß  diese
Nationen  von  diesem  Rechte  bereits  Gebrauch  gemacht
hätten.  Den  in  unserem  Entwurf  eingenommenen  klaren
Standpunkt  vermochten  wir  nicht  durchzusetzen,  obwohl
dieser  auch  von  den  anderen  Verbündeten  geteilt  wurde.
Immerhin  kam  bei  Redigierung  der  dann  am  25.  Dezember
1917  auf  die  russischen  Friedensvorschläge  erteilten
Antwort  unter  unserem  beharrlichen  Drängen  eine

                                                                                                                    263