Der  Ost-Friede

Kompromißlösung  zustande,  die  wenigstens  vorerst  den
ablehnenden  deutschen  Standpunkt  in  diesen  beiden  Fragen
nicht  zum  Durchbruch  kommen  ließ.  In  der  Frage  der
Räumung  der  besetzten  Gebiete  wurde  deutscherseits  das
Zugeständnis  gemacht,  daß  über  die  Zurückziehung  einzelner
  Truppenteile  eventuell  schon  vor  dem  allgemeinen
Frieden  Vereinbarungen  getroffen  werden  könnten.  In
der  Annexionsfrage  konnte  eine  befriedigende  Formulierung
  dadurch  erzielt  werden,  daß  sie  auf  den  Fall  des
allgemeinen  Friedens  abgestellt  wurde.  Wäre  damals  die
Entente  zu  einem  allgemeinen  Frieden  bereit  gewesen,
so  wäre  das  Prinzip  ‚keine  Annexionen'  vollkommen
durchgedrungen.”

Am  25.  Dezember  1917  verlas  Graf  Czernin  in  der  Besprechung
  mit  den  russischen  Bevollmächtigten  namens
des  Vierbundes  die  also  zustandegekommene  Kompromißerklärung.
  Sie  stellte  voran  die  Bereitwilligkeit  der  Mächte
des  Vierbundes,  unverzüglich  einen  allgemeinen  Frieden
ohne  gewaltsame  Gebietserwerbungen  und  ohne  Kriegsentschädigungen
  zu  unterschreiben;  es  müsse  aber  ausdrücklich
  darauf  hingewiesen  werden,  daß  sich  sämtliche
jetzt  am  Kriege  beteiligten  Mächte  innerhalb  einer  angemessenen
  Frist  ausnahmslos  ohne  jeden  Rückhalt  zur
genauesten  Beachtung  der  alle  Völker  in  gleicher  Weise
bindenden  Bedingungen  verpflichten  müßten,  wenn  die
Voraussetzungen  der  russischen  Delegation  erfüllt  sein
sollten.

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