Antwort  der  Verbündeten

Im  einzelnen  erklärte  Graf  Czernin  zu  den  sechs  Punkten
des  russischen  Vorschlags:

1.  Gewaltsame  Aneignung  von  Gebieten,  die  während
des  Krieges  besetzt  worden  sind,  liege  nicht  in  der  Absicht
der  verbündeten  Regierungen.  Über  die  Truppen  in  den
zurzeit  besetzten  Gebieten  werde  im  Friedensvertrage  Bestimmung
  getroffen  werden,  soweit  nicht  über  die  Zurückziehung
  an  einigen  Stellen  vorher  Einigkeit  erzielt  wird.

2.  Es  liege  nicht  in  der  Absicht  der  Verbündeten,  eines
der  Völker,  die  in  diesem  Kriege  ihre  politische  Selbständigkeit
  verloren  haben,  dieser  Selbständigkeit  zu
berauben.

3.  Die  staatliche  Zugehörigkeit  nationaler  Gruppen,  die
keine  staatliche  Selbständigkeit  besitzen,  könne  nicht
zwischenstaatlich  geregelt  werden,  sondern  sei  von  jedem
Staat  mit  seinen  Völkern  selbständig  auf  verfassungsmäßigem
  Wege  zu  lösen.

4.  Der  Schutz  des  Rechtes  der  nationalen  Minderheiten
bilde  einen  wesentlichen  Bestandteil  des Selbstbestimmungsrechts
  der  Völker.

5.  Die  verbündeten  Mächte  hätten  mehrfach  die
Möglichkeit  eines  wechselseitigen  Verzichtes  auf  Ersatz
sowohl  von  Kriegskosten  als  auch  von  Kriegsschäden
betont.  Hiernach  würden  von  jeder  kriegführenden
Macht  nur  die  Aufwendungen  für  ihre  in  Kriegsgefangenschaft
  geratenen  Angehörigen  sowie  die  im  eigenen
Gebiet  durch  völkerrechtswidrige  Gewaltakte  den

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