Eingreifen  der  Obersten  Heeresleitung

einzutreten,  die  auch  im  Falle  eines  allgemeinen  Friedens
zwischen  Rußland  und  den  vier  Verbündeten  zu  regeln
wären.

Durch  die  von  dem  Grafen  Czernin  abgegebene  Erklärung
  waren,  soweit  das  Selbstbestimmungsrecht  der
Nationalitäten  der  besetzten  Gebiete  in  Frage  kam,  die
Meinungsverschiedenheiten  nicht  beseitigt,  sondern  nur
verdeckt.  Die  künstlich  aufgerichtete  Kulisse  mußte
spätestens  fallen,  wenn  —  wie  vorauszusehen  war  —  aus
den  allgemeinen  Friedensverhandlungen  nichts  wurde.
Sie  fiel  aber  schon  vorher,  und  zwar  auf  Grund  des  Eingreifens
  der  Obersten  Heeresleitung.  Diese  fand  die  von
dem  Grafen  Czernin  abgegebene  Erklärung  nicht  im  Einklang
  mit  den  im  Großen  Hauptquartier  mit  dem  Reichskanzler
  und  Herrn  von  Kühlmann  getroffenen  Absprachen
und  übersah  wohl  auch  nicht  ganz  die  taktische  Verhandlungslage.
  Sie  remonstrierte  scharf.

„Der  Leiter  der  deutschen  Friedensdelegation,‘‘  so  berichtet
  Graf  Czernin,  „geriet  in  Gefahr,  gestürzt  zu  werden,
in  welchem  Falle  wahrscheinlich  ein  Exponent  der  schärfsten
militärischen  Auffassung  die  Leitung  der  deutschen  auswärtigen
  Politik  in  die  Hand  bekommen  hätte.  Da  dies
aber  auf  den  weiteren  Gang  der  Friedensverhandlungen
nur  eine  ungünstige  Wirkung  ausüben  konnte,  mußte
unsererseits  alles  aufgeboten  werden,  Herrn  von  Kühlmann
zu  halten.  Zu  diesem  Zweck  wurde  ihm  zur  Weitergabe
nach  Berlin  mitgeteilt,  daß,  wenn  Deutschland  bei  seiner

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