Rußland  gegen  die  deutsche  Formulierung

der  Verhandlungen  in  Brest-Litowsk  vereinbarten  Termin,
an  die  Regierungen  der  Vierbundmächte  gefunkte
Vorschlag,  die  Friedensverhandlungen  nach  Stockholm
zu  verlegen,  zumal  da  dieser  Vorschlag  von  der  summarischen
  Feststellung  begleitet  war,  daß  die  russische
Regierung  den  vom  Grafen  Czernin  am  25.  Dezember
1917  gemachten  Vorschlag  —  also  nicht  etwa  erst.  die
Kühlmannsche  Formulierung  vom  27.  Dezember  —  als
dem  Grundsatz  der  freien  Selbstbestimmung  der  Völker
widersprechend  ansehe.

Graf  Hertling  teilte  daraufhin  in  dem  am  4.  Januar
1918  zusammengetretenen  Hauptausschuß  des  Reichstags
  mit,  er  habe  Herrn  von  Kühlmann  ermächtigt,  die
Verlegung  der  Friedensverhandlungen  nach  Stockholm
abzulehnen;  abgesehen  davon,  daß  wir  nicht  in  der  Lage
seien,  uns  von  den  Russen  den  Ort  der  Verhandlungen  vorschreiben
  zu  lassen,  sprächen  gegen  Stockholm  technische
Schwierigkeiten  der  telegraphischen  Verbindung  mit  den
Hauptstädten  der  beteiligten  Staaten  sowie  die  Gefahr
von  Machenschaften  der  Entente.  Graf  Hertling  konnte
seiner  Mitteilung  hinzufügen,  daß  inzwischen  bevollmächtigte
  Vertreter  der  Ukraine,  die  sich  am  19.  Dezember
1917  zur  selbständigen  Volksrepublik  erklärt  hatte,  in
Brest-Litowsk  eingetroffen  seien,  und  daß  wir  ganz  ruhig
mit  den  Vertretern  der  Ukraine  weiterverhandeln  würden.

Die  feste  Haltung  Deutschlands  und  seiner  Verbündeten
hatte  zur  Folge,  daß  bereits  am  5.  Januar  die  Petersburger

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