Anerkennung  der  ukrainischen  Delegation

  

selbständigen  Staates  zu  behandeln  sei,  erklärte  Herr
Trotzki  als  erledigt,  da  die  ukrainische  Delegation  als  eine
selbständige  Vertretung  erschienen  sei,  da  diese  Vertretung
  von  der  russischen  Delegation  anerkannt  und  von
keiner  Seite  ein  anderer  Vorschlag  gemacht  worden  sei.

Am  12.  Januar  erklärte  Graf  Czernin  namens  der  Vierbundmächte:
  Wir  erkennen  die  ukrainische  Delegation
als  selbständige  Delegation  und  als  bevollmächtigte  Vertretung
  der  selbständigen  ukrainischen  Volksrepublik  an.
Die  formelle  Anerkennung  der  ukrainischen  Volksrepublik
als  selbständiger  Staat  durch  die  vier  verbündeten  Mächte
bleibt  dem  Friedensvertrag  vorbehalten.

Herr  Trotzki  erklärte  in  der  Sitzung  vom  10.  Januar
ferner,  daß  Rußland  die  Friedensverhandlungen  weiterführen
  werde,  unabhängig  davon,  ob  die  Entente  sich  anschließe
  oder  nicht.  Er  nahm  Akt  von  einer  Erklärung
Kühlmanns,  daß  mit  dem  Nichtbeitritt  der  Entente  die
Erklärung  des  Grafen  Czernin  vom  25.  Dezember  1917  hinfällig
  sei,  und  stellte  dem  das  unbedingte  Festhalten  der
russischen  Delegation  an  den  von  ihr  dargelegten  Grundlagen
  eines  „demokratischen  Friedens“  entgegen.  Auf  die
Verlegung  der  Verhandlungen  nach  einem  neutralen  Platz
verzichtete  er,  „um  den  Mächten  des  Vierbundes  den  Vorwand
  eines  Abbruchs  der  Verhandlungen  aus  technischen
Gründen  zu  entziehen.

In  den  folgenden  Tagen  entwickelte  sich  in  der  für  die
politischen  territorialen  Fragen  gebildeten  Kommission,

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