Sonderverhandlungen  mit  der  Ukraine

Der  Friedensvertrag  mit  der  Ukraine

In  Brest-Litowsk  wurden  angesichts  der  Stockung,  die
in  den  Verhandlungen  mit  der  russischen  Delegation
infolge  der  Unvereinbarkeit  der  beiderseitigen  Formulierungen
  eintrat,  Sonderverhandlungen  mit  der  ukrainischen
Delegation  geführt.

Eine  am  13.  Januar  stattgehabte  vertrauliche  Aussprache
  zwischen  der  deutschen  und  der  ukrainischen
Delegation  ergab,  daß  die  ukrainische  Delegation  in  Anwendung
  des  Selbstbestimmungsrechts  des  ukrainischen
Volkes  auf  die  Regelung  zweier  Fragen  einen  besonders
großen  Wert  legte:  auf  die  Einbeziehung  des  früher  zu
Kongreßpolen  gehörigen  und  erst  im  Jahre  1911  von  der
russischen  Regierung  aus  dem  Generalgouvernement
Warschau  ausgesonderten  Gouvernements  Cholm  in  das
Gebiet  der  ukrainischen  Volksrepublik;  ferner  auf  Autonomie
  für  den  ganz  vorwiegend  von  Ukrainern  (Ruthenen)
bevölkerten  östlichen  Teil  Galiziens  und  nördlichen  Teil
der  Bukowina.

Hinsichtlich  Ostgaliziens  verlangte  in  jener  Unterredung
  der  ukrainische  Staatssekretär  Holubowitsch  in
erster  Linie  sogar  eine  Volksabstimmung  über  die  Zugehörigkeit
  zum  österreichischen  oder  zum  ukrainischen
Staat.  Herr  von  Kühlmann  behielt  sich  seine  Stellungnahme
  zur  Cholmer  Frage  vor;  hinsichtlich  Ostgaliziens
erklärte  er,  jede  Macht,  die  nicht  die  territoriale  Integrität

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