Trotzki  gegen  den  Sonderfrieden  der  Ukraine

habe,  eine  Föderation  der  verschiedenen  auf  dem  Gebiet
des  früheren  russischen  Kaiserreiches  entstandenen  Republiken
  zu  schaffen,  daß  aber,  nachdem  diese  Versuche
gescheitert  seien,  die  ukrainische  Zentralrada  die  ukrainische
  Volksrepublik  am  24.  Januar  zu  einem  ganz  selbständigen
  und  von  niemand  abhängigen  Staat  proklamiert
habe.  Die  Differenzen  mit  den  ukrainischen  Bolschewisten
seien  eine  innere  Angelegenheit  der  ukrainischen  Volksrepublik,
  die  auf  deren  völkerrechtliche  Stellung  keinen
Einfluß  haben  könne.  Die  Unruhen  in  der  Ukraine  seien
von  der  Petersburger  bolschewistischen  Regierung  mit
Hilfe  nichtukrainischer  Soldaten,  die  in  einzelnen  Städten
Soldatenräte  gebildet  hätten,  hervorgerufen  worden.  Die
Wahlen  zur  russischen  Konstituierenden  Nationalversammlung
  hätten  in  der  Ukraine  eine  Mehrheit  von  mehr  als
drei  Vierteln  zugunsten  der  ukrainischen  Zentralrada
ergeben,  und  eine  Minderheit  von  nur  zehn  Prozent  für
die  Bolschewisten.

Graf  Czernin  erklärte  im  Namen  der  Delegationen  der
vier  verbündeten  Mächte,  daß  für  diese  kein  Anlaß  vorliege,
  die  am  12.  Januar  ausgesprochene  Anerkennung  der
ukrainischen  Delegation  als  einer  selbständigen  Delegation
und  als  einer  bevollmächtigten  Vertretung  der  ukrainischen
  Volksrepublik  zurückzunehmen  oder  einzuschränken;
  die  Regierungen  des  Vierbundes  sähen  sich
vielmehr  weiter  veranlaßt,  die  ukrainische  Volksrepublik
schon  jetzt  als  unabhängigen,  freien,  souveränen  Staat

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