Entscheidung  der  Verbündeten

Trotzkis  geschaffene  Zustand,  der  den  Frieden  ‚via  facti“
herbeiführe,  akzeptiert  werden  müsse.  Er  behauptete später,
daß  auch  Herr  von  Kühlmann,  trotz  seines  vorsichtigen
Vorbehaltes  in  der  Sitzung  selbst,  sich  dieser  Auffassung
angeschlossen  habe,  und  daß  einzig  und  allein  der  General
Hoffmann  eine  abweichende  Haltung  eingenommen  und
die  Kündigung  des  Waffenstillstandes,  den  Vormarsch
nach  Petersburg  und  die  militärische  Unterstützung  der
Ukraine  gefordert  habe.

In  der  Tat  vertrat  Herr  von  Kühlmann,  der  alsbald
nach  Deutschland  zurückkehrte,  gegenüber  den  Forderungen
  der  Obersten  Heeresleitung  einen  Standpunkt,  der
sich  demjenigen  des  Grafen  Czernin  näherte.  Demgegenüber
  verlangte  das  Große  Hauptquartier,  daß  Trotzkis
Erklärung  als  Kündigung  des  Waffenstillstandes  behandelt
und  sofort  nach  Ablauf  der  siebentägigen  Frist  mit  dem
Vormarsch  der  deutschen  Heere  in  Estland  und  Livland
und  dem  Einmarsch  in  die  von  den  Sowjettruppen
auf  das  äußerste  bedrängte  Ukraine  beantwortet  werden
müsse.  Die  offiziöse  ‚Norddeutsche  Allgemeine  Zeitung“
dagegen  veröffentlichte  eine  Zuschrift  eines  Staatsrechtslehrers,
  in,  der  ausgeführt  wurde,  die  Erklärung  Trotzkis
habe  hinsichtlich  des  Waffenstillstandes  zur  Folge,  daß
die  Feindseligkeiten  erst  wieder  aufgenommen  werden
könnten,  wenn  der  Waffenstillstand  unter  Einhaltung

der  vertragsmäßigen  Fristen  ausdrücklich  gekündigt
worden  sei,

ı9  Helfferich,  Weltkrieg  III  289