Richtlinien  für  die  Verhandlungen

Eisenbahn  Cernavoda—Constantza  an  eine  das  Durchfuhrinteresse
  der  Mittelmächte  und  Rumäniens  sichernde
Betriebsgesellschaft  übertragen  werden  sollte.

Die  für  die  Verhandlungen  mit  Rumänien  bestimmten
Vertreter  reisten  ab,  ehe  die  neuen  Richtlinien  im  einzelnen
durchgearbeitet  waren.  Das  galt  insbesondere  für  die
schwierige  Regelung  der  Petroleumfrage.  Da  auch  die
Vertreter  der  an  der  rumänischen  Petroleumindustrie
beteiligten  deutschen  Unternehmungen  sich  nach  Bukarest
begaben,  wurde  vereinbart,  daß  die  weitere  Durcharbeitung
und  endgültige  Feststellung  unserer  in  Sachen  des  Petroleums
  zu  machenden  Vorschläge  in  Bukarest  in  Fühlungnahme
  mit  den  deutschen  Interessenten  und  Sachverständigen
  erfolgen  solle.  Leider  hat  diese  Fühlungnahme
nicht,  oder  jedenfalls  nicht  in  dem  im  Interesse  der  Sache
gebotenen  Umfange,  stattgefunden.  Meine  eigene  Einwirkung
  auf  das,  was  in  Bukarest  vorging,  war  —  ebenso
wie  das  schon  bei  den  Brester  Verhandlungen  der  Fall
war  —  nur  gering.  Ich  sah  mich  im  Laufe  der  Verhandlungen
  genötigt,  bei  dem  Reichskanzler  nachdrücklich
darauf  hinzuweisen,  daß  die  von  mir  im  Rahmen  meines
Auftrages  geleistete  Arbeit  durch  die  ungenügende  Art
der  Berichterstattung  über  den  Gang  der  Verhandlungen
und  die  mangelhafte  Beachtung  der  in  Berlin  unter  meiner
Leitung  getroffenen  Vereinbarungen  größtenteils  entwertet
werde  und  daß  ich  für  meine  Person  eine  Verantwortung
für  das  Ergebnis  der  Verhandlungen  ablehnen  müsse.

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