Unterzeichnung  des  rumänischen  Friedensvertrages

territorialen  Frage  auch  das  bescheidene  Maß  von  Entgegenkommen
  ab,  das  unser  Vermittlungsvorschlag  ihnen
zumutete,  während  auf  der  anderen  Seite  der  türkische
Widerstand  gegen  jede  Einschränkung  der  territorialen
Forderungen  sich  erheblich  versteift  hatte.

Bei  der  Fortsetzung  der  Verhandlungen  in  Bukarest
gelang  es  unserem  Staatssekretär  des  Auswärtigen  nicht,
diese  Widerstände  zu  überwinden.  So  mußte  der  Friedensvertrag
  mit  Rumänien  schließlich  am  7.  Mai  1918  unterzeichnet
  werden,  ohne  daß  die  Streitfrage  zwischen  Bulgarien
  und  der  Türkei  geregelt  war.  Infolgedessen  konnte
der  bulgarische  Wunsch,  die  ganze  Dobrudscha  im  Friedensvertrag
  zu  erhalten,  nicht  erfüllt  werden.  Der  Vertrag
gab  vielmehr  Bulgarien  nur  die  von  ihm  im  zweiten
Balkankriege  an  Rumänien  verlorene  Süddobrudscha  mit
einer  ansehnlichen  Grenzberichtigung  nach  Norden  hin,
also  das,  was  Bulgarien  auf  Grund  der  im  September  1915
getroffenen  Vereinbarungen  zu  beanspruchen  berechtigt
war.  Der  nördliche  Teil  der  Dobrudscha  mit  Constantza
und  Cernavoda  wurde  an  die  vier  verbündeten  Mächte
zu  gemeinsamer  Hand  abgetreten,  wobei  mit  Bulgarien
Einverständnis  darüber  bestand,  daß  alsbald  nach  Behebung
  des  türkischen  Widerstands  auch  dieser  Teil  mit
den  für  Constantza—Cernavoda  vereinbarten  Sicherungen
an  Bulgarien  übergeben  werden  sollte.

Sachlich  konnte  sich  Bulgarien  mit  dieser  Lösung  abfinden.
  Aber  während  des  unglücklichen  Laufes  der

315