Die  Bestimmungen  der  Friedensverträge

mit  Finnland  ergänzt  wurden,  brachten  die  offizielle  Beendigung
  des  Kriegszustandes  auf  unserer  ganzen  Ostfront.

Die  Verträge  verkündigten  den  Grundsatz,  daß  die
vertragschließenden  Nationen  fortan  miteinander  ‚in  Frieden
  und  Freundschaft‘  leben  wollten.  Sie  trafen  Bestimmung
  über  die  Demobilmachung  der  feindlichen  Streitkräfte,
  über  die  Wiederaufnahme  der  diplomatischen  und
konsularischen  Beziehungen,  über  das  Wiederaufleben  der
durch  den  Kriegszustand  außer  Kraft  gesetzten  Staatsverträge,
  über  die  Wiederherstellung  der  während  des
Krieges  aufgehobenen  oder  beeinträchtigten  Privatrechte,
über  die  Herausgabe  der  während  des  Krieges  in  die
Gewalt  des  Gegners  geratenen  Handelsschiffe,  über  den
Austausch  der  Kriegsgefangenen  und  der  Zivilinternierten.
Sie  stellten  fest,  daß  mit  der  Beendigung  der  Feindseligkeiten
  der  Krieg  auch  auf  dem  Gebiet  der  Wirtschaft
und  der  Finanzen  sein  Ende  gefunden  habe,  untersagten
jede  direkte  oder  indirekte  wirtschaftliche  oder  finanzielle
Kriegsmaßnahme  und  vereinbarten  die  sofortige  Wiederaufnahme
  des  Handelsverkehrs.  Um  diesem  eine  feste
Grundlage  zu  geben,  wurden  die  alten  Handelsverträge
mit  gewissen  Änderungen  und  Ergänzungen  wiederhergestellt,
  und  zwar  für  die  Ukraine,  für  Rußland  und  Finnland
  für  eine  Übergangszeit,  für  Rumänien  unter  Verlängerung
  der  ursprünglichen  Geltungsdauer  bis  zum  Ende
des  Jahres  1930.  Über  den  Rahmen  der  bisher  üblichen
Handelsverträge  hinaus  wurden  Vereinbarungen  über

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