Der  Ost-Friede

Warenaustausch  und  Warenlieferung  getroffen,  durch  die
uns  gegenüber  dem  Wirtschaftskrieg  der  Entente  eine
Erleichterung  verschafft  werden  sollte.  Hierher  gehörten
insbesondere  die  von  der  ukrainischen  Volksrepublik  in
dem  Geheimabkommen  übernommene  Verpflichtung,  an
die  Mittelmächte  bis  Ende  Juli  1918  mindestens  eine
Million  Tonnen  Getreide  zu  liefern,  ferner  einige  wichtige
Bestimmungen  in  dem  Friedensvertrag  mit  Rumänien,
die  uns  die  Verfügung  über  die  rumänische  Petroleumproduktion
  und  die  rumänischen  Überschüsse  der  Erzeugung
  von  Lebens-  und  Futtermitteln  geben  sollten.  Abmachungen
  über  die  Verkehrsmittel  (Eisenbahnen,  Post
und  Telegraph,  Donauschiffahrt  usw.)  ergänzten  die
handelspolitischen  Vereinbarungen.

Von  einer  eigentlichen  Kriegskostenentschädigung  wurde
abgesehen.  Die  Frage  der  Kriegsschäden  wurde  verschieden
behandelt.  Mit  der  Ukraine,  Rußland  und  Finnland  wurde
neben  dem  Verzicht  auf  den  Ersatz  der  Kriegskosten
auch  ein  gegenseitiger  Verzicht  auf  den  Ersatz  der  Kriegsschäden
  vereinbart,  wobei  die  Kriegsschäden  als  solche
Schäden  definiert  wurden,  die  den  kriegführenden  Staaten
und  ihren  Angehörigen  ın  den  Kriegsgebieten  durch
militärische  Maßnahmen  mit  Einschluß  aller  in  Feindesland
  vorgenommenen  Requisitionen  entstanden  sind.
Vorbehalten  blieb  jedoch  einmal  die  Erstattung  der  Kosten
des  Unterhalts  der  Kriegsgefangenen;  ferner  der  Ersatz
der  Schäden,  die  den  beiderseitigen  Angehörigen  aus  der

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