Der  Ost-Friede

  

der  Reichskanzler  von  Bethmann  Hollweg  im  Reichstag
unter  Berufung  auf  das  damals  von  Herrn  Asquith  verkündigte
  Prinzip  der  Nationalitäten  die  Frage  gestellt,  ob
Herr  Asquith  annehmen  könne,  ‚Deutschland  würde
jemals  freiwillig  die  von  ihm  und  seinen  Bundesgenossen
befreiten  Völker  zwischen  der  Baltischen  See  und  den
Wolhynischen  Sümpfen  der  Herrschaft  des  reaktionären
Rußland  wieder  ausliefern,  —  mögen  sie  nun  Polen,
Litauer,  Balten  oder  Letten  sein“.  Und  am  5.  November
war  mit  der  Zweikaiserproklamation  über  die  Errichtung
eines  selbständigen  polnischen  Staates  ein  positiver  Eingriff
  in  die  Verhältnisse  der  westrussischen  Randvölker
geschehen.  Auf  dieser  Grundlage  konnte  später,  am
25.  Januar  1918,  Herr  von  Kühlmann  mit  einem  gewissen
Recht  von  der  ‚„Zwangsläufigkeit  und  Bedingtheit‘“  der
deutschen  Ostpolitik  „durch  das,  was  vorher  geschaffen
und  getan  worden  ist‘,  sprechen.  Aber  abgesehen  von
Polen,  hinsichtlich  dessen  wir  durch  offizielle  Akte  und
durch   Vereinbarung  mit  unserem  österreichisch-ungarischen
Bundesgenossen  festgelegt  waren,  hatte  die  deutsche  Politik
bis  zum  Beginn  der  russischen  Revolution  sich  ihrer
Bewegungsfreiheit  nicht  entäußert;  das  ausschlaggebende
Moment  war  hier  die  Auflösung  des  Russischen  Reiches,
die  uns  die  schon  bisher  von  der  deutschen  Politik  beabsichtigte
  Anteilnahme  an  der  künftigen  Gestaltung  der  Randgebiete
  geradezu  als  Notwendigkeit  auferlegte.  Die  Frage
der  Randstaaten  war,  als  wir  in  die  Brester  Verhandlungen

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