Der  Ost-Friede

            


„Deutschland  und  Österreich-Ungarn  beabsichtigen,  das
künftige  Schicksal  dieser  Gebiete  im  Benehmen  mit  deren
Bevölkerung  zu  bestimmen.“  Außerdem  verpflichtete
sich  Rußland  auf  Grund  der  Bedingungen,  die  nach  Abbruch
  der  Verhandlungen  durch  Trotzki  in  dem  deutschen
Ultimatum  gestellt  wurden,  das  gesamte  Gebiet  von  Estland
und  Livland,  dessen  Grenze  näher  bezeichnet  wurde,  ohne
Verzug  durch  Zurückziehung  der  russischen  Truppen  und
der  Roten  Garde  zu  räumen.  Estland  und  Livland  sollten
von  einer  deutschen  Polizeimacht  besetzt  werden,  bis
dort  die  Sicherheit  durch  eigene  Landeseinrichtungen  gewährleistet
  und  die  staatliche  Ordnung  wiederhergestellt
sein  würde.

Polen,  Litauen  und  Kurland  wurden  also  endgültig  von
Rußland  abgetrennt;  aber  über  die  künftige  Gestaltung
dieser  Gebiete  wurde  im  Friedensvertrag  nur  festgesetzt,
daß  sie  durch  die  Mittelmächte  im  Benehmen  mit  der
Bevölkerung  dieser  Gebiete  bestimmt  werden  sollte.  Das
„Wie?“  der  künftigen  Gestaltung  ließ  der  Friedensvertrag
offen.  Estland  und  Livland  wurden,  im  Gegensatz  zu
Polen,  Litauen  und  Kurland,  nicht  von  dem  russischen
Staatsgebiet  abgetrennt.  Diese  Gebiete  sollten  nur  für
einen  Übergangszustand  von  deutschen  Polizeitruppen
besetzt  werden.  Mit  der  Schaffung  ‚eigener  Landeseinrichtungen“
  und  der  Wiederherstellung  der  staatlichen  Ordnung
sollte  dieser  Übergangszustand  sein  Ende  finden.  Wie  die
„eigenen  Landeseinrichtungen“  gedacht  waren,  vor  allem,

330