Die  Frage  der  Randstaaten



  

wie  sie  sich  zu  der  russischen  Staatsgewalt  verhalten
sollten,  darüber  enthielt  der  Friedensvertrag  nichts.  Jedenfalls
  blieb  hinsichtlich  Estlands  und  Livlands  die  russische
Regierung  als  Inhaberin  der  Staatshoheit  über  jene  Gebiete
berechtigt,  bei  der  künftigen  Gestaltung  mitzusprechen,
während  das  Recht  Deutschlands  auf  eine  Mitwirkung  bei
dieser  Gestaltung  nicht  vorgesehen  war;  allerdings  mußte
in  einem  künftigen  Zeitpunkt  eine  Verständigung  zwischen
Rußland  und  Deutschland  darüber  nötig  werden,  ob  die
Voraussetzungen  der  Räumung  Estlands  und  Livlands
von  der  deutschen  „Polizeimacht  gegeben  seien.

Der  Brester  Vertrag  schuf  also  für  die  uns  benachbarten
Randgebiete  nur  einen  Rahmen,  der  vorläufig  noch  des
Bildes  entbehrte.  Die  Politik  der  Mittelmächte  und
insbesondere  Deutschlands  hatte  es  in  der  Hand,  wann
und  wie  sie  diesen  Rahmen  ausfüllen  wollte;  sie  hatte
durchaus  die  Möglichkeit,  sich  dabei  der  weiteren  Gestaltung
  der  Dinge  in  Rußland  und  der  weiteren  Entwicklung
des  Krieges  anzupassen.

Über  die  uns  benachbarten  Randgebiete  hinaus  nahm
die  deutsche  Politik  während  der  Brester  Verhandlungen
positiv  Stellung  zu  der  Frage  der  'Lostrennung  Finnlands
und  der  Ukraine  vom  russischen  Reichskörper.

Schon  Ende  Dezember  1917  hatte  der  Reichskanzler
eine  finnische  Delegation  empfangen,  die  um  die  Anerkennung
  der  Unabhängigkeit  Finnlands  nachsuchte.  Der
Reichskanzler  hatte  bei  diesem  Empfang  sich  darauf

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