Der  Ost-Friede

beschränkt,  die  Sympathien  des  deutschen  Volkes  und
der  deutschen  Regierung  für  die  Bestrebungen  des  finnländischen
  Volkes  zum  Ausdruck  zu  bringen  und  darauf
aufmerksam  zu  machen,  daß  die  Anerkennung  der  Selbständigkeit
  Finnlands  durch  Deutschland  von  der  Verständigung
  Finnlands  mit  der  russischen  Regierung  abhängig
  sei,  mit  der  Deutschland  sich  in  Friedensverhandlungen
  befinde.  Er  konnte  dabei  hinzufügen,  daß  der
russische  Volkskommissar  für  das  Auswärtige  den  deutschen
Delegierten  in  Brest-Litowsk  auf  eine  Anfrage  hin  habe
erklären  lassen,  daß  Rußland  den  finnischen:  Wünschen
entgegenkommen  werde,  wenn sich  Finnland  an  die  russische
Regierung  wenden  würde.  Nachdem  die  finnische  Regierung
  den  erforderlichen  Schritt  in  Petersburg  unternommen
hatte  und  nachdem  die  französische  Regierung  mit  der
Anerkennung  der  Unabhängigkeit  Finnlands  vorausgegangen
  war,  erklärte  der  Reichskanzler  der  finnischen
Delegation  bei  einem  erneuten  Empfang  am  6.  Januar  1918
im  Namen  des  Deutschen  Reiches  die  Anerkennung  der
Unabhängigkeit.  Der  Abschluß  eines  besonderen  Friedensvertrags
  mit  Finnland  war  die  notwendige  Konsequenz
dieser  Anerkennung.

Unter  welchen  Umständen  während  der  Verhandlungen
in  Brest-Litowsk  die  Anerkennung  der  Unabhängigkeit
der  ukrainischen  Volksrepublik  durch  die  Mächte  des
Vierbundes  und  der  Abschluß  des  Friedens  zwischen  Vierbund
  und  Ukraine  erfolgte,  ist  bei  der  Schilderung  der

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