Der  Ost-Friede

öffentlichen  Einrichtungen  der  ukrainischen  Volksrepublik
einzustellen.  Die  gleiche  Verpflichtung  der  Räumung  und
des  Unterlassens  jeder  Propaganda  wurde  der  russischen
Regierung  hinsichtlich  Finnlands  auferlegt.

Aber  die  Entwicklung  blieb  nicht  bei  diesen  vertragsmäßigen
  Abmachungen  stehen.  Die  Bevölkerung  des
Baltikums  und  Litauens  drängte  auf  die  Schaffung  endgültiger
  Verhältnisse,  und  weder  die  Ukraine  noch  auch
Finnland  vermochten  aus  eigener  Kraft  die  von  ihnen
verkündigte  Unabhängigkeit  zu  erhalten.

Wenige  Tage  nach  Abschluß  des  deutsch-russischen
Friedensvertrags,  am  8.  März  1918,  faßte  der  kurländische
Landesrat  einen  Beschluß,  der  unter  Bezugnahme  auf
frühere  Beschlüsse  der  allgemeinen  Landesversammlung
vom  21.  September  1917  folgende  Wünsche  aussprach:

I.  Der  Deutsche  Kaiser  und  König  von  Preußen  möchte
für  sich  und  seine  Nachfolger  die  Herzogskrone  Kurlands
annehmen.

2.  Durch  Konventionen  über  Militär-,  Zoll-,  Verkehrs-,
Maß-  und  Gewichtswesen  und  weitere  Verträge  möchte  eine
möglichst  enge  militärische  und  wirtschaftliche  Verbindung
Kurlands  mit  dem  Deutschen  Reiche  hergestellt  werden.

3.  Das  gesamte  Baltenland,  also  Kurland,  Estland  und
Livland,  möchte  zu  einer  staatlichen  Einheit  zusammengefaßt
  und  dem  Deutschen  Reiche  dauernd  angegliedert
werden.

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