Anschlußbestrebungen  des  Baltenlandes

Der  Beschluß  wurde  durch  eine  Delegation  des  Landesrats
  am  15.  März  1918  dem  Reichskanzler  Grafen  von  Hertling
  überreicht.  In  seiner  Antwort  äußerte  sich  dieser
zur  Frage  der  Personalunion  dahin,  daß  die  Allerhöchste
Entscheidung  nach  Anhörung  der  zur  Mitwirkung  berufenen
Stellen  getroffen  werden  würde.  Er  sprach  ferner  namens
des  Kaisers  die  Anerkennung  der  Freiheit  und  Unabhängigkeit
  Kurlands  aus,  sagte  Schutz  und  Beistand  des  Deutschen
Reiches  bei  der  Einrichtung  des  Staatswesens  und  dem
Ausbau  der  Verfassung  Kurlands  zu,  wobei  er  ausdrücklich
erwähnte,  daß  die  Verfassung  eine  „Landesvertretung  auf
breiter  Grundlage‘  vorsehen  müsse;  wegen  der  Festlegung
und  Formulierung  der  vom  Landesrat  beschlossenen  engen
Verbindung  mit  dem  Deutschen  Reiche  sei  er  vorn  Kaiser
beauftragt,  das  Weitere  zu  veranlassen.  Hinsichtlich  des
dritten  Punktes,  der  Zusammenfassung  des  gesamten
Baltenlandes  zu  einer  an  das  Deutsche  Reich  anzugliedernden
  staatlichen  Einheit,  drückte  sich  der  Kanzler  sehr
vorsichtig  aus:  er  wies  darauf  hin,  daß  die  deutsche  Anteilnahme
  an  dem  Schicksal  der  übrigen  baltischen  Gebiete
bereits  im  deutsch-russischen  Friedensvertrag  zum  Ausdruck
  gekommen  sei,  und  versicherte,  „daß  die  Gestaltung
der  Verhältnisse  in  diesen  Gebieten  auch  weiterhin  von
der  ganzen  Anteilnahme  Seiner  Majestät  des  Kaisers  und
Königs  getragen  sein  werde“.

Diese  vorsichtige  Zurückhaltung  hinsichtlich  der  Lostrennung
  des  ganzen  Baltenlandes  bis  hinauf  nach  Narwa

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