Der  Ost-Friede

von  Rußland  und  seiner  Angliederung  an  Deutschland  war
geboten  nicht  nur  durch  den  Brester  Friedensvertrag,  der
Estland  und  den  größten  Teil  von  Livland  bei  Rußland
beließ,  sondern  auch  durch  die  Erwägung,  daß  Rußland
zwar  die  Abtrennung  Kurlands  würde  verschmerzen
können,  daß  aber  die  Abtrennung  des  gesamten  Baltenlandes
  dem  russischen  Hinterland  den  Zugang  zur  Ostsee
in  einer  kaum  erträglichen  Weise  blockieren  würde.  Noch
am  25.  Februar  1918  hatte  Graf  Hertling  im  Reichstag
mit  der  größten  Bestimmtheit  erklärt:  „Wir  denken  nicht
daran,  uns  in  Estland  oder  Livland  festzusetzen.“

Aber  die  einmal  ausgelöste  Bewegung  drängte  weiter.
Nationale  Bestrebungen,  wirtschaftliche  Bedürfnisse  und
der  bolschewistische  Schrecken  wirkten  zusammen  in  der
Richtung  der  Erhaltung  der  Einheit  des  Baltenlandes  und
der  Anlehnung  an  Deutschland.  In  Deutschland  fanden
diese  Bestrebungen  einen  lebhaften  Widerhall.  Im  April
trat  zu  Riga  ein  Vereinigter  Landesrat  von  Livland,  Estland,
  Riga  und  Ösel  zusammen  und  faßte  den  Beschluß,
an  das  Deutsche  Reich  die  Bitte  zu  richten,  die  baltischen
Länder  dauernd  unter  seinem  militärischen  Schutz
zu  behalten  und  sie  bei  der  endgültigen  Durchführung
ihrer  Loslösung  von  Rußland  zu  unterstützen.  Der  Beschluß
  sprach  ferner  den  Wunsch  aus,  daß  die  sämtlichen
baltischen  Gebiete  zu  einem  einheitlichen  monarchischkonstitutionellen
  Staat  zusammengeschlossen,  durch
Personalunion  mit  Preußen  und  durch  militärische  und

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