Der  Ost-Friede

Landesrat  für  die  Durchführung  seiner  Bestrebungen  zugesagt
  hatten,  mußte  also  in  erster  Linie  eine  diplomatische
  Unterstützung  bei  der  russischen  Regierung  sein,
an  die  sich  die  Balten  verwiesen  sahen.  Für  diese  Unterstützung
  ergab  sich  bald  eine  Gelegenheit.  Am  13.  Mai  1918
erschienen  Vertreter  der  baltischen  Provinzen  bei  dem
diplomatischen  Vertreter  der  russischen  Sowjetrepublik  in
Berlin,  Herrn  Joffe,  um  ihm  eine  Note  zu  übergeben,  in
der  mitgeteilt  wurde,  daß  die  Bevölkerung  Livlands  und
Estlands  durch  die  Erklärung  ihrer  Vertretungen  von  dem
Recht  der  Selbstbestimmung  Gebrauch  gemacht  und  die
Loslösung  von  Rußland  vollzogen  hätten.  Herr  Joffe
verweigerte  die  Entgegennahme  dieser  Note  und  verwies
die  Abordnung  auf  den  Weg  einer  direkten  Mitteilung  nach
Moskau  oder  auf  die  Vermittlung  des  deutschen  Auswärtigen
  Amtes.  Die  Abordnung  wählte  den  letzteren
Weg,  und  das  Auswärtige  Amt  fand  sich  bereit,  die  Note
der  baltischen  Abordnung  Herrn  Joffe  amtlich  zu  übermitteln.
  In  seiner  Antwort  an  den  Staatssekretär  des
Auswärtigen  Amtes  erinnerte  Herr  Joffe  an  einen  bereits
früher  erhobenen  Einspruch  dagegen,  daß  über  das
Schicksal  Estlands  und  Livlands  ohne  vorheriges  Einvernehmen
  mit  der  russischen  Regierung  entschieden
werden  könne;  er  sprach  außerdem  der  baltischen  Delegation,
  die  er  als  „Vertreter  der  Ritterschaft‘“  bezeichnete,
  das  Recht  ab,  im  Namen  des  estnischen  und
lettischen  Volkes  zusprechen.  Unter  voller  Wahrung  dieses

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