Der  Ost-Friede

Versammlung  endgültig  festgelegt  werden.  Der  Beschluß
wurde  durch  den  Obersten  Litauischen  Nationalrat  in
Bern  allen  in  der  Schweiz  beglaubigten  diplomatischen
Vertretungen  übermittelt.

Auf  deutscher  Seite  vermißte  man  in  diesem  Beschluß
die  ausdrückliche  Wiederholung  des  Wunsches  einer
engeren  militärischen  und  wirtschaftlichen  Verbindung
mit  dem  Deutschen  Reiche.  Nachdem  von  litauischer  Seite
anerkannt  worden  war,  daß  der  Beschluß  vom  Februar
denjenigen  vom  Dezember  nicht  aufhebe,  empfing  der
Reichskanzler  am  23.  März  1918  eine  Abordnung  des
litauischen  Landesrats  und  sprach  vor  dieser  auf  Grundlage
  der  Erklärung  des  Landesrats  vom  11.  Dezember
1917  namens  des  Deutschen  Reiches  die  Anerkennung
Litauens  als  eines  freien  und  unabhängigen  Staates  aus.
Mit  dieser  Formulierung  war  die  enge  militärische  und
wirtschaftliche  Verbindung  des  neuen  litauischen  Staatswesens
  mit  dem  Deutschen  Reiche  zur  Voraussetzung  der
Anerkennung  der  litauischen  Unabhängigkeit  gemacht.

Die  deutsche  Politik  arbeitete  also  im  Anschluß  an
den  Brester  Frieden  auf  eine  militärische  und  wirtschaftliche
  Angliederung  sowohl  Litauens  als  auch  der  baltischen
Provinzen  an  das  Deutsche  Reich.  Man  ging  dabei  über
die  Widerstände  hinweg,  die  sich  sowohl  in  Litauen  wie
auch  teilweise  bei  den  Letten  und  Esten  gegen  eine  solche
Lösung  zeigten.  Die  Angliederung  dieser  Randstaaten
wurde  bei  uns  namentlich  auch  von  den  militärischen

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