Litauen.  Polen

Stellen  betrieben,  die  in  dieser  Lösung  am  einfachsten  einen
besseren  Grenzschutz  nach  Osten  hin  zu  erreichen  hofften
und  für  den  Fall  des  Unterbleibens  der  Angliederung  nicht
unerhebliche  Grenzregulierungen  zugunsten  Deutschlands
für  notwendig  erklärten.

Gleichzeitig  gestalteten  sich  die  Dinge  in  Polen  sehr
unerfreulich.  Die  Selbständigkeit  Polens  mit  Anlehnung
an  die  beiden  Kaiserreiche  war  seit  dem  Zwei-Kaiser-Manifest
  vom  5.  November  1916  ein  erklärter  Grundsatz
der  deutschen  und  österreichisch-ungarischen  Politik.  Aber
während  die  Polen  immer  stürmischer  auf  den  Ausbau
ihrer  Selbständigkeit  und  ihrer  eigenen  staatlichen  Einrichtungen
  noch  während  des  Krieges  drängten  und  dabei
von  der  Wiener  Politik  wie  von  der  deutschen  Reichstagsmehrheit
  unterstützt  wurden,  verflüchtigte  sich  die  Anlehnung
  an  die  Mittelmächte  mehr  und  mehr.  Noch  unter
der  Kanzlerschaft  des  Herrn  Michaelis  war  den  Polen
in  dem  Patent  vom  12.  September  1917  ein  Regentschaftsrat,
  ein  Ministerium  und  ein  erweiterter  Staatsrat  mit  gesetzgeberischen
  Befugnissen  zugestanden  worden;  dagegen
blieb  das  künftige  Verhältnis  Polens  zu  den  Zentralmächten
  nach  wie  vor  ungeklärt.  Während  Berlin  und
Wien  sich  über  die  Gestaltung  dieses  Verhältnisses  nicht
einigen  konnten  und  die  von  Wien  nach  wie  vor  mit  Hartnäckigkeit
  vertretene  austropolnische  Lösung  diskutierten,
entfachte  der  Abschluß  des  Friedens  mit  der  Ukraine
bei  den  Polen  einen  Sturm  der  Entrüstung,  der  deutlicher,

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