Die  Entscheidung

4.  Es  sollen  geeignete  Garantien  gegeben  und  genommen
werden,  daß  die  nationalen  Rüstungen  auf  das  niedrigste
mit  der  inneren  Sicherheit  verträgliche  Maß  herabgesetzt
werden.

5.  Eine  freie,  offenherzige  und  unbedingt  unparteiische
Regelung  aller  kolonialen  Ansprüche,  beruhend  auf  der
strikten  Beobachtung  des  Grundsatzes,  daß  bei  der  Entscheidung
  solcher  Souveränitätsfragen  die  Interessen  der
betroffenen  Bevölkerung  ein  ebensolches  Gewicht  haben
sollen  wie  die  berechtigten  Ansprüche  der  Regierung,
deren  Rechtstitel  bestimmt  werden  sollen.

6.  Räumung  aller  russischen  Gebiete  und  eine  Regelung
  aller  Rußland  betreffenden  Fragen,  die  Rußland  die
beste  und  freieste  Mitwirkung  aller  anderen  Nationen
der  Welt  zum  Zweck  der  Erlangung  einer  unbehinderten
und  unbeeinträchtigten  Möglichkeit  der  unabhängigen
Bestimmung  der  eigenen  politischen  Geschicke  und  der
nationalen  Politik  sichert  und  Rußland  eine  herzliche
Aufnahme  in  die  Gesellschaft  der  freien  Nationen  gewährleistet,
  desgleichen  jede  Hilfe,  die  Rußland  nötig  haben
und  wünschen  sollte.

7.  Belgien  muß  geräumt  und  wiederhergestellt  werden,
und  zwar  ohne  jeden  Versuch  der  Beschränkung  seiner
Souveränität,  deren  es  sich  in  gleicher  Weise  wie  alle
anderen  freien  Nationen  erfreuen  soll.

8.  Alles  französische  Gebiet  müßte  befreit  werden,  und
das  besetzte  Gebiet  und  das  im  Jahre  1871  Frankreich

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