Die  Entscheidung

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Rüstungsbeschränkung  —  erklärte  er  sich  grundsätzlich
einverstanden.

Zu  Punkt  5,  betreffend  die  kolonialen  Fragen,  bemerkte
er,  daß  die  praktische  Durchführung  des  von  Wilson  aufgestellten
  Grundsatzes  in  der  Welt  der  Wirklichkeit  einigen
Schwierigkeiten  begegnen  werde;  zunächst  könne  es
jedenfalls  dem  großen  Kolonialreiche  England  überlassen
bleiben,  wie  es  sich  mit  dem  Vorschlage  seines  Verbündeten
abfinden  wolle.  Bei  der  unbedingt  auch  von  Deutschland
geforderten  Neugestaltung  des  Weltkolonialbesitzes  werde
von  diesem  Programmpunkt  seinerzeit  die  Rede  sein.

Zu  Punkt  6,  der  Räumung  der  besetzten  russischen
Gebiete,  stellte  er  fest,  daß  die  Ententestaaten  es  abgelehnt
hätten,  sich  den  Verhandlungen  zwischen  den  Vierbundmächten
  und  Rußland  anzuschließen,  und  daß  er  deshalb
eine  nachträgliche  Einmischung  ablehnen  müsse;  er  halte
an  der  Hoffnung  fest,  daß  es  unter  Anerkennung  des  Selbstbestimmungsrechts
  der  westlichen  Randvölker  des  ehemaligen
  russischen  Kaiserreiches  gelingen  werde,  zu  einem
guten  Verhältnis  sowohl  mit  den  neuen  Kandstaaten
als  auch  mit  dem  übrigen  Rußland  zu  gelangen.

Zu  Punkt  7,  der  belgischen  Frage,  sei  von  seinen  Amtsvorgängern
  wiederholt  erklärt  worden,  daB  zu  keiner  Zeit
während  des  Krieges  die  gewaltsame  Angliederung  Belgiens
  an  Deutschland  einen  Programmpunkt  der  deutschen
Politik  gebildet  habe.  Die  belgische  Frage  gehöre  zu  dem
Komplex  der  Fragen,  deren  Einzelheiten  durch  die  Friedens-380

