Hertling  über  das  Wilson-Programm

verhandlungen  zu  ordnen  sein  würden.  Solange  unsere
Gegner  sich  nicht  rückhaltlos  auf  den  Boden  stellten,  daß
die  Integrität  des  Gebietes  der  Verbündeten  die  einzig
mögliche  Grundlage  von  Friedensverhandlungen  bilden
könne,  müsse  er  an  dem  bisher  stets  eingenommenen
Standpunkt  festhalten  und  eine  Vorwegnahme  der  belgischen
  Angelegenheit  aus  der  Gesamtdiskussion  ablehnen.

Punkt  8.  Die  besetzten  Teile  Frankreichs  seien  ein  wertvolles
  Tauschpfand  in  unserer  Hand:  Auch  hier  bilde  die
gewaltsame  Angliederung  keinen  Teil  der  deutschen  Politik.
Die  Bedingungen  und  Modalitäten  der  Räumung,  die  den
vitalen  Interessen  Deutschlands  Rechnung  tragen  müßten,
seien  zwischen  Deutschland  und  Frankreich  zu  vereinbaren.
  Er  könne  nur  nochmals  ausdrücklich  betonen,  daß
von  einer  Abtretung  von  Reichsgebiet  nie  und  nimmer  die
Rede  sein  könne.

Die  Punkte  9,  10  und  II  —  italienische  Grenzen,
Nationalitätsfragen  der  Donaumonarchie,  Balkanstaaten
—  berührten  Fragen,  bei  denen  zum  größten  Teil  die
politischen  Interessen  Österreich-Ungarns  überwögen;  er
möchte  deshalb  die  Beantwortung  dieser  Punkte  in  erster
Linie  dem  auswärtigen  Minister  Österreich-Ungarns  überlassen.
  Ebensowenig  wolle  er  hinsichtlich  der  ın  Punkt  12
behandelten  türkischen  Angelegenheiten  der  Stellungnahme
  der  türkischen  Staatsmänner  vorgreifen.  Unsere  Verbündeten
  könnten  bei  der  Wahrnehmung  ihrer  berechtigten
Ansprüche  auf  unsern  nachdrücklichsten  Beistand  rechnen.

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