Beschlüsse  des  Obersten  Kriegsrates

2.  Februar  1918  tagte  in  Versailles  der  Oberste  Kriegsrat
der  Entente.  Über  das  Ergebnis  seiner  Beratungen  wurde
eine  amtliche  Note  veröffentlicht,  in  der  es  hieß:

Der  Oberste  Kriegsrat  habe  die  jüngsten  Erklärungen  des
deutschen  Reichskanzlers  und  desösterreichisch-ungarischen
Ministers  des  Äußern  sorgfältig  geprüft;  er  habe  in  diesen
Erklärungen  keinerlei  Annäherung  an  die  von  sämtlichen
Regierungen  der  Alliierten  formulierten  maßvollen  Bedingungen
  zu  erkennen  vermocht.  Der  Eindruck,  den  der
Kontrast  zwischen  den  angeblich  idealen  Zielen,  zu  deren
Verwirklichung  die  Mittelmächte  die  Verhandlungen  von
Brest-Litowsk  eröffnet  haben,  und  ihrem  nun  offen  zutage
liegenden  Streben  nach  Raub  und  Eroberung  hervorrufe
—  wie  soll  man  heute  nach  diesen  Worten  die  Versailler
Friedensbedingungen  der  Alliierten  kennzeichnen?  —,
sei  nur  geeignet,  diese  Überzeugung  zu  befestigen.  Unter
diesen  Umständen  erachte  es  der  Oberste  Kriegsrat  als
seine  unmittelbare  Pflicht,  die  Fortdauer  des  Krieges  mit
äußerster  Energie  und  durch  die  straffste  und  wirksamste
Vereinheitlichung  der  militärischen  Aktion  der  Alliierten
sicherzustellen.

„Diese  Kundgebung  bedeutet  die  denkbar  schroffste
Abweisung  jedes  Friedensgedankens,‘‘  schrieb  damals  die
demokratische  ‚Frankfurter  Zeitung“,  und  sie  hatte  recht.
Die  Intransigenten  hatten  in  Versailles  triumphiert.

Der  Präsident  Wilson  antwortete  auf  die  Reden  des
Grafen  Czernin  und  des  Grafen  Hertling  am  II.  Februar

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