Rede  Wilsons  vom  ıı.  Februar  1918

Aktion  und  einer  internationalen  Beratung.  Die  von  dem
Kanzler  vorgeschlagenen  Methoden  seien  diejenigen  des
Wiener  Kongresses.  Dahin  gebe  es  keine  Rückkehr.  Der
Kampf  gehe  um  eine  neue  internationale  Ordnung,  aufgebaut
  auf  den  weiten  und  allumfassenden  Grundsätzen
von  Recht  und  Gerechtigkeit,  nicht  um  einen  bloßen
Flickfrieden.  Der  Weltfrieden  hänge  von  der  gerechten
Schlichtung  eines  jeden  der  verschiedenen  von  ihm  formulierten
  Probleme  ab.  Diese  Probleme  könnten  nicht
getrennt  für  sich  und  in  verschiedenen  Ecken  behandelt
werden;  was  den  Frieden  berühre,  das  berühre  die  Menschheit.
  Auf  die  Reichstagsresolution  vom  19.  Juli  1917
hinweisend,  erklärte  er:  Es  soll  keine  Annexionen  geben,
keine  Kriegsentschädigungen,  keinen  strafweisen  Schadenersatz.
  Kein  Volk  soll  durch  eine  internationale  Konferenz
  oder  durch  Abmachungen  zwischen  Rivalen  und
Gegnern  von  einer  Staatshoheit  an  eine  andere  ausgeliefert
werden.  Nationale  Ansprüche  müssen  beachtet  werden,
die  Völker  dürfen  nur  noch  mit  ihrer  eigenen  Zustimmung
beherrscht  und  regiert  werden.  Das  ‚Selbstbestimmungsrecht‘
  ist  nicht  eine  bloße  Redensart.  Es  ist  ein  gebieterischer
  Grundsatz  des  Handelns,  den  die  Staatsmänner
  künftig  nur  noch  auf  eigene  Gefahr  mißachten
werden.

Auf  die  auffallende  Anregung  des  Grafen  Czernin,  ob  nicht
ein  Meinungsaustausch  zwischen  Österreich-Ungarn  und
der  Union  den  Weg  zu  allgemeinen  Friedensverhandlungen

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