Die  Entscheidung

bereiten  könne,  antwortete  Präsident  Wilson:  Die:  Prüfung,
  ob  es  für  die  beiden  Regierungen  möglich  sein  werde,
in  dem  Austausch  der  Meinungen  irgendwie  weiter  zu
gehen,  sei  einfach  und  klar.  Die  anzuwendenden  Grundsätze
  seien  folgende:

1.  Jeder  Teil  der  endgültigen  Regelung  müsse  beruhen
auf  der  wesentlichen  Gerechtigkeit  des  besonderen  Falles
und  auf  einem  solchen  Ausgleich,  von  dem  es  am  wahrscheinlichsten
  sei,  daß  er  einen  dauerhaften  Frieden
bringen  werde.

2.  Völker  und  Provinzen  dürften  nicht  von  einer  Staatshoheit
  in  die  andere  herumgeschoben  werden,  als  wenn
es  sich  um  Figuren  oder  Steine  in  einem  Spiel  handle,
auch  wenn  dieses  Spiel  das  große,  aber  jetzt  für  immer
diskreditierte  Spiel  des  Gleichgewichts  der  Kräfte  sei;
vielmehr  müßte

3.  jede  Gebietsfrage,  die  durch  diesen  Krieg  aufgeworfen
worden  sei,  im  Interesse  und  zum  Vorteil  der  betreffenden
Bevölkerung  gelöst  werden  und  nicht  als  ein  Teil  eines
bloBen  Ausgleichs  oder  Kompromisses  zwischen  rivalisierenden
  Staaten.

4.  Allen  klar  umschriebenen  nationalen  Ansprüchen
müsse  die  weitestgehende  Befriedigung  gewährt  werden,
die  ihnen  gegeben  werden  könne,  ohne  Elemente  der
Zwietracht  und  Feindschaft  zu  verewigen  oder  neu
einzuführen,  die  geeignet  wären,  den  Frieden  Europas
und  damit  den  Frieden  der  Welt  bald  wieder  zu  stören.

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