Zuspitzung  der  inneren  I.age

Arbeitskammergesetz  schon  im  preußischen  Staatsministerium
  und  dann  im  Bundesrat  auf  große  Schwicrigkeiten;
als  es  glücklich  an  den  Reichstag  kam,  wurde  es  zum  Gegenstand
  scharfer  Auseinandersetzungen,  die  den  Entwurf
schließlich  auf  ein  totes  Gleis  brachten.

Ganz  unerquicklich  gestaltete  sich  die  Frage  des
preußischen  Wahlrechts.

Zwar  wurden  die  Vorlagen,  die  an  Stelle  des  Dreiklassenwahlrechts
  das  allgemeine  und  gleiche  Wahlrecht  setzen
und  in  Verbindung  damit  auch  das  Herrenhaus  reformieren
sollten,  im  Herbst  1917  an  den  Landtag  gebracht.  Aber
der  Erledigung  dieser  Vorlagen  türmten  sich  Hemmnisse
entgegen,  die  zu  überwinden  die  Regierung  nicht  stark
genug  war.  Ich  hatte,  als  im  Staatsministerium  die  Reform
des  preußischen  Wahlrechts  vor  der  Österbotschaft  des
Kaisers  und  Königs  diskutiert  wurde,  mich  dahin  ausgesprochen,
  daß  das  gleiche  Wahlrecht,  wenn  es  jetzt  von
König  und  Regierung  als  Ziel  aufgestellt  werde,  auch  so
bald  wie  möglich  durchgesetzt  werden  müsse;  denn  es  erschien
  mir  im  höchsten  Maße  bedenklich,  bei  einer  längeren
Dauer  des  Krieges  diese  einmal  von  oben  aufgenommene
Frage  auf  unabsehbare  Zeit  den  Gegenstand  scharfer  innerpolitischer
  Kämpfe  bilden  zu  lassen.  Die  Richtigkeit  dieser
Empfindung  ist  leider  durch  den  Verlauf  der  Dinge  bestätigt
  worden.  In  endlosen  Verhandlungen  beschäftigten
sich  erst  das  Abgeordnetenhaus  und  seine  Kommission,
dann  auch  das  Herrenhaus  mit  den  Reformvorlagen,

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