Die  Entscheidung

ohne  zu  einem  Schluß  zu  kommen.  Nicht  nur  die  Konservativen
  und  der  größte  Teil  der  Freikonservativen,  sondern
auch  ein  Teil  des  Zentrums  und  der  Nationalliberalen,  die
man  durch  die  Ernennung  des  Herın  Dr.  Friedberg  zum
Vizepräsidenten  des  Staatsministeriums  hatte  gewinnen
wollen,  blieben  in  der  Opposition  gegen  das  gleiche  Wahlrecht.
  Als  die  zweite  Lesung  im  Abgeordnetenhause  zu
einem  ungünstigen  Schluß  zu  kommen  schien,  empfing  der
Kanzler  eine  Delegation  von  Vertretern  der  Arbeiterorganisationen
  und  gab  ihnen  die  beruhigende  Zusicherung,  daß  er
mit  dem  gleichen  Wahlrecht  stehe  und  falle.  Das  war  am
27.  April.  Am  2.  Mai  lehnte  das  Abgeordnetenhaus  das
gleiche  Wahlrecht  ab.  Die  dritte  Lesung  hatte  kein  besseres
Ergebnis;  sie  kam  mit  236  gegen  185  Stimmen  zur  Ablehnung,
  brachte  aber  auch  keine  Mehrheit  für  irgendeinen
  anderen  Antrag,  so  daB  der  wichtigste  Punkt  der  Vorlage
  offen  blieb.  Herr  Dr.  Friedberg  erklärte,  die  Staatsregierung
  halte  am  gleichen  Wahlrecht  unverrückbar  fest
und  sei  entschlossen,  zu  seiner  Durchführung  alle  verfassungsmäßigen
  Mittel  in  Anwendung  zu  bringen;  aber  auch
das  Herrenhaus  müsse  noch  Stellung  nehmen;  sollte  dieses
dem  Gang  der  Gesetzgebung  entsprechende  Verfahren
innerhalb  angemessener  Frist  nicht  zum  Ziel  führen,  so
werde  die  Auflösung  des  Abgeordnetenhauses  zu  dem
ersten  Zeitpunkt  erfolgen,  zu  dem  dies  nach  dem  pflichtgemäßen
  Ermessen  der  Staatsregierung  mit  der  Kriegslage
vereinbar  sei.

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