Die  Entscheidung

nach  seiner  Rückkehr  aus  Christiania,  wo  er  sein  Abberufungsschreiben
  überreicht  hatte,  am  20.  Juli  seine
Zustimmung  erklärt  hatte.

Die  Lage  hatte  sich  inzwischen  weiter  kompliziert.

Auf  Veranlassung  des  russischen  Volkskommissars  für
das  Auswärtige  waren  in  Berlin  Besprechungen  eingeleitet
worden,  um  gewisse  mit  dem  Brester  Frieden  zusammenhängende
  Fragen  zu  klären.  Die  Verhandlungen  waren
von  deutscher  Seite  von  dem  Leiter  der  Rechtsabteilung
des  Auswärtigen  Amtes,  Ministerialdirektor  Dr.  Kriege,
geführt  worden,  den  ich  als  scharfsinnigen  und  unübertroffen
  kenntnisreichen  Völkerrechtler  stets  ebensosehr
geschätzt  habe,  wie  ıch  in  die  Sicherheit  seines  politischen
  Blickes  Zweifel  setzen  mußte.  Soweit  es  sich
um  rein  finanzielle  Angelegenheiten  handelte,  hatte  mich
Herr  Kriege,  schon  ehe  meine  Entsendung  nach  Moskau
in  Betracht  kam,  in  großen  Zügen  unterrichtet.  In  die
Gesamtheit  der  geplanten  Abmachungen,  die  neben  finanziellen
  und  wirtschaftlichen  Vereinbarungen  auch  sehr
wichtige  politische  und  territoriale  Abänderungen  des
Brester  Friedensvertrags  enthielten,  bekam  ich  erst  jetzt
Einblick.

Der  wesentliche  Inhalt  dieser  „Zusatzverträge‘  war
der  folgende:

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