Zusatzverträge  zum  Brester  Friedensvertrag

I.  Politische  und  territoriale  Bestimmungen

Deutschland  sollte  sich  verpflichten,  sich  künftighin
in  die  Beziehungen  zwischen  Rußland  und  seinen  Teilgebieten
  in  keiner  Weise  einzumischen,  also  insbesondere
die  Bildung  selbständiger  Staatswesen  in  diesen  Gebieten
weder  zu  veranlassen  noch  zu  unterstützen.

An  Ausnahmen  wurden  jedoch  vorgesehen:

Rußland,  das  ım  Brester  Vertrag  auf  die  Staatshoheit
über  Kurland,  Litauen  und  Polen  verzichtet  hatte,  sollte
nunmehr  den  gleichen  Verzicht  auch  für  ganz  Livland
und  Estland  aussprechen.  Das  künftige  Schicksal  von
Estland  und  Livland  sollte  von  Deutschland  im  Einvernehmen
  mit  der  Bevölkerung  bestimmt  werden.

Rußland  sollte  sich  mit  der  Anerkennung  Georgiens
als  selbständiges  Staatswesen  einverstanden  erklären.

Dafür  sollte  sich  Deutschland  verpflichten,  die  von
seinen  Truppen  besetzten  Gebiete  östlich  von  Estland  und
Livland  alsbald  nach  Festlegung  der  Grenzen  dieser  Länder
zu  räumen;  desgleichen  die  Gebiete  östlich  der  Beresina
nach  Maßgabe  der  Leistung  der  Barzahlungen,  die  Rußland
  in  den  Zusatzverträgen  übernehmen  sollte.  Ebenso
sollte  Deutschland  seine  [ruppen  aus  den  russischen
Schwarzmeergebieten  nach  der  Ratifikation  des  zwischen
Rußland  und  der  Ukraine  abzuschließenden  Friedensvertrags
  zurückziehen.  Deutschland  sollte  sich  ferner
verpflichten,  Operationen  der  türkischen  Streitkräfte  ın

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