Die  Entscheidung

deutsche  Verfassung  betreffenden  Forderungen.  Er  verwies
  auf  seine  Worte  vom  4.  Juli  1918,  in  denen  er  als
Programmpunkt  für  den  Frieden  aufgestellt  hatte:

„Die  Vernichtung  jeder  willkürlichen  Macht  überall,
die  für  sich,  geheim  und  nach  eigenem  Belieben  den  Frieden
der  Welt  stören  kann,  oder  —  wenn  sie  jetzt  nicht  vernichtet
  werden  kann  —  mindestens  ıhre  Herabminderung
zu  ‚tatsächlicher  Machtlosigkeit.“

Die  Macht,  die  bisher  die  deutsche  Nation  beherrscht
habe,  so  führte  er  jetzt  aus,  sei  von  der  hier  beschriebenen
Art.  Die  deutsche  Nation  habe  die  Wahl,  dies  zu  ändern.
Das  sei  natürlich  eine  Bedingung,  die  vor  dem  Frieden
erfüllt  sein  müsse,  wenn  der  Friede  durch  das  Vorgehen
des  deutschen  Volkes  selbst  kommen  solle.

Diese  Note  erklärte  uns  also  klipp  und  klar,  daß  uns  die
Waffenstillstandsbedingungen  von  den  militärischen  Autoritäten
  unserer  Feinde  diktiert  werden  würden,  und  zwar
in  einem  Sinne,  daß  sie  uns  wehrlos  machten.  Als  weitere
Vorleistung  unsererseits  neben  der  bereits  zugesagten
Räumung  der  besetzten  Gebiete  verlangte  sie  die  Einstellung
  des  U-Bootkriegs,  natürlich  ohne  dafür  die  Einstellung
  der  völkerrechtswidrigen  Handels-  und  Hungerblockade,
  die  den  U-Bootkrieg  herausgefordert  hatte,
in  Aussicht  zu  stellen.  Schließlich  verlangte  sie  die  Abschaffung
  oder  völlige  Entrechtung  der  kaiserlichen  Gewalt;
dies  als  Forderungen  eines  Präsidenten,  der  erheblich  mehr
an  Machtbefugnissen  besaß,  als  dem  Deutschen  Kaiser

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