Einstellung  des  U-Bootkriegs  gegen  Handelsschiffe

Einstellung  des  U-Bootkriegs  ausdrücklich  verweigerte,
vermochte  den  Entschluß  des  Kriegskabinetts  nicht  zu
ändern.  Vergeblich  hatte  Hindenburg  die  Frage  gestellt:
„Will  das  deutsche  Volk  um  seine  Ehre  nicht  nur  in
Worten,  sondern  tatsächlich  bis  zum  letzten  Mann
kämpfen  und  sich  damit  die  Möglichkeit  des  Widerstehens
sichern,  oder  will  es  sich  zu  der  Kapitulation  und  damit
zum  Untergang  vor  der  äußersten  Kraftanstrengung
drängen  lassen  ?“

Die  deutsche  Antwortnote  vom  20.  Oktober  enthielt  die
erneute  Bitte,  Herr  Wilson  möchte  zur  Regelung  der  Einzelheiten
  der  Räumung  der  besetzten  Gebiete  Gelegenheit
schaffen,  und  sprach  dabei  das  Vertrauen  aus,  der  Präsident
  werde  keine  Forderung  gutheißen,  ‚die  mit  der  Ehre
des  deutschen  Volkes  und  der  Anbahnung  eines  Friedens  der
Gerechtigkeit  unvereinbar  sein  würde“.  Daßdiedeutsche
Regierung  keine  solche  Forderung  gutheißen  würde,
wagte  man  bereits  nicht  mehr  auszusprechen.  Die
Note  enthielt  ferner  eine  lahme  Verwahrung  gegen  den
von  Wilson  gegen  die  deutschen  Land-  und  Seestreitkräfte
erhobenen  Vorwurf  ungesetzlicher  und  unmenschlicher
Handlungen.  „Wo  trotzdem  Ausschreitungen  vorkommen,
werden  die  Schuldigen  bestraft.‘“  Die  deutsche  Regierung
schlage  vor,  den  Sachverhalt  durch  neutrale  Kommissionen
aufklären  zu  lassen.  ‚‚Um  alles  zu  verhüten,  was  das  Friedenswerk
  erschweren  könnte,  sind  auf  Veranlassung  der
deutschen  Regierung  an  sämtliche  U-Bootkommandanten

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