Beginn  der  Waffenstillstandsverhandlungen

m

Einschränkungen  ihre  Bereitschaft  zum  Friedensschluß
mit  der  deutschen  Regierung  auf  Grund  der  Friedensbedingungen,
  die  in  aer  Ansprache  des  Präsidenten  Wilson
an  den  Kongreß  vom  8.  Januar  1918,  sowie  der  Grundsätze,
  die  in  seinen  späteren  Ansprachen  niedergelegt
sind.‘

Die  Einschränkungen  bezogen  sich  auf  Wilsons  Forderung
  der  Freiheit  der  Meere,  hinsichtlich  deren  sich  die
alliierten  Mächte  alles  vorbehalten  müßten;  ferner  auf  die
Wiederherstellung  der  besetzten  Gebiete,  worunter  sie
verstehen  wollten,  ‚daß  Deutschland  für  allen  durch  seinen
Angriff  zu  Land,  zu  Wasser  und  in  der  Luft  der  Zivilbevölkerung
  und  ihrem  Eigentum  zugefügten  Schaden
Ersatz  leisten  soll‘.

Der  Präsident  fügte  hinzu,  daß  nunmehr  der  Marschall
Foch  von  der  Regierung  der  Vereinigten  Staaten  und
den  alliierten  Regierungen  ermächtigt  worden  sei,  „Vertretern
  der  deutschen  Regierung  die  Waffenstillstandsbedingungen
  mitzuteilen“.

Am  6.  November  reisten  die  deutschen  Bevollmächtigten
  unter  Führung  des  Staatssekretärs  Erzberger  nach
dem  Großen  Hauptquartier,  um  sich  von  dort  an  den  von
dem  General  Foch  zu  bestimmenden  Verhandlungsort  zu
begeben.

Inzwischen  hatte  der  General  Ludendorff  seinen  Abschied
  eingereicht  und  war  am  26.  Oktober  zur  Disposition
  gestellt  worden.  Zu  seinem  Nachfolger  war

551