Abbau  der  kaiserlichen  Gewalt

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machen.  Nach  dem  Vollbringen  dieser  Zeit  hat  das  deutsche
Volk  den?Anspruch,  daß  ihm  kein  Recht  vorenthalten
wird,  das  ihm  eine  freie  und  glückliche  Zukunft  verbürgt.
Dieser  Überzeugung  verdanken  die  jetzt  vom  Reichstag
angenommenen  und  erweiterten  Vorlagen  der  verbündeten
Regierungen  ıhre  Entstehung.  Ich  aber  trete  diesen  Beschlüssen
  der  Volksvertretung  mit  meinen  hohen  Verbündeten
  beı,  in  dem  festen  Willen,  was  an  mir  liegt,  an
ihrer  vollen  Auswirkung  mitzuarbeiten,  überzeugt,  daß
ich  damit  dem  Wohle  des  deutschen  Volkes  diene.  Das
Kaiseramt  ıst  Dienst  am  Volke.‘

Dieser  am  28.  Oktober  vom  Kaiser  unterzeichnete  Erlaß
  ist  aus  Gründen,  die  noch  der  Aufklärung  bedürfen,
erst  fünf  Tage  später,  am  2.  November,  veröffentlicht
worden,  in  einem  Zeitpunkt,  zu  dem  sich  der  Kaiser  wieder
in  das  Große  Hauptquartier  begeben  hatte  und  zu  dem
ım  Anschluß  an  die  nicht  mehr  verhüllten  Ausführungen
der  Wilsonschen  Note  vom  23.  Oktober  die  Frage  der  Abdankung
  des  Kaisers  unter  Duldung  der  Reichsregierung
bereits  zum  Gegenstand  einer  heftigen  Erörterung  in  voller
Öffentlichkeit  geworden  war.  Die  Abdankung  des  Kaisers
und  der  Thronverzicht  des  Kronprinzen  wurden  mit  der
Begründung  verlangt,  daß  durch  einen  solchen  Schritt
die  dem  deutschen  Volke  drohenden  Friedensbedingungen
erleichtert  werden  würden.  Die  Frage  der  Staatsform
wurde  geflissentlich  beiseitegelassen;  ja  die  Befürworter
der  Abdankung  des  Kaisers  behaupteten,  daß  allein  die

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