Nachtrag

Aktion  zu  sichern,  hielt  der  Reichskanzler  eine  für  alle
Instanzen  bindende  Entscheidung  des  Kaisers  über  Belgien
  für  notwendig.  Diese  Entscheidung  wurde  in  dem
Kronrat  vom  II.  September  1917  herbeigeführt,  der  so
verlief,  wie  ich  das  oben  (S.  171)  geschildert  habe.  Der
Käiser  entschied  zugunsten  des  Antrags  des  Reichskanzlers
  und  entgegen  den  von  dem  Chef  des  Admiralstabs
und  den  beiden  Vertretern  der  Obersten  Heeresleitung
dargelegten  Wünschen  dahin,  daß  die  politische  Leitung
ermächtigt  sei,  gegebenenfalls  die  Wiederherstellung  der
territorialen  Integrität  und  der  Souveränität  Belgiens  zuzugestehen,
  mit  dem  Vorbehalt  einer  erneuten  -Prüfung,
falls  der  Verzicht  auf  Belgien  nicht  bis  zum  Jahresschluß
den  Frieden  sichere  und  soeinen  neuen  Kriegswinter  erspare.

Auf  der  Grundlage  dieser  kaiserlichen  Entscheidung
ist  der  spanische  Vertrauensmann  des  Herrn  von  Kühlmann
  informiert  worden.  Es  wurde  ihm  weiter  mitgeteilt,
daß  unsrerseits  Voraussetzung  für  Verhandlungen  sei:

I.  die  Erhaltung  unsres  vorkriegerischen  Besitzstandes
einschließlich  der  Kolonien,

2.  der  Verzicht  auf  Entschädigungen,

3.  die  Abstandnahme  von  dem  Wirtschaftskrieg  nach
dem  Krieg.

Der  später  von  der  Reichsregierung  veröffentlichte  Briefwechsel
  zwischen  dem  Reichskanzler  Michaelis  und  dem
Feldmarschall  von  Hindenburg  vom  12.  und  Is.  September
  1917  ist  eine  innere  deutsche  Angelegenheit,  die

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