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        <title>Die Hohenzollern und ihr Werk.</title>
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            <forname>Otto</forname>
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            <idno>hintze_hohenzollern_1915</idno>
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        Die Hohenzollern 
und ihr Werk 
Fünfhundert Jahre vaterländischer Geschichte 
von 
Otto Hintze 
He 
Sechste Auflage 
(Sechstes Zehntausend) 
Oerlag von Paul Parey in Berlin 
SWii, Hedemannstraße 10 u. 11 
1915.
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        Ulle Rechte, besonders die der Übersetzung, vorbehalten. 
Gesetzliche Formel füär den urheberrechtlichen Schutz in den Vereinigten Staaten ven Ument: 
Copyright by Paul Parey, Berlin 1915.
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        Vorwort. 
ie Veranlassung zu diesem Buche ist durch das bevorstehende Hohenzollern- 
D# jubiläum gegeben. Es sind jetzt 500 Jahre, daß die Hohenzollern in der 
Mark Brandenburg und im Preußischen Staate regieren. Am 30. April 1415 
erhielt der Burggraf Friedrich von Nürnberg, der seit 1412 als oberster Haupt- 
mann und Verweser in der Mark Brandenburg waltete, durch eine Urkunde 
von König Sigmund die Markgrafschaft samt der Kurwürde übertragen und 
wurde damit erst zum wirklichen Landesherrn; und am 21. Oktober desselben 
Jahres empfing er in Berlin die feierliche Erbhuldigung der märkischen Land- 
stände. Infolge der Zeitumstände ist der letztere Tag für die Feier dieses 
Jahres bestimmt worden. 
Der Verfasser hat geglaubt, sich der an ihn ergangenen Aufforderung, zu 
dieser Erinnerungsfeier eine kurze preußische Geschichte in einem Bande zu 
schreiben, nicht entziehen zu sollen, obwohl ihm die Schwierigkeit, zugleich den 
wissenschaftlichen Anforderungen und den Ansprüchen eines weiteren Leserkreises 
gerecht zu werden, nicht verborgen war und im Fortschritt der Arbeit sich oft als 
fast unüberwindlich zu erweisen schien. Leichter und auch befriedigender wäre es 
wohl gewesen, den Gegenstand in 3—4 Bänden, statt in einem, zu behandeln, 
oder, bei der gebotenen Beschränkung auf einen Band, sich in allgemeinen 
historisch-politischen Betrachtungen zu ergehen, die das Tatsächliche mehr nur 
andeuten oder voraussetzen, als wirklich erzählen. Dem Verfasser schien es 
indessen nützlicher, den Versuch zu machen, soweit es der Raum gestatten wollte, 
Erzählung und Betrachtung miteinander zu verknüpfen, um nicht den Leser 
zu zwingen, sich über das Tatsächliche noch anderswo zu unterrichten. Daß er 
dabei bemüht gewesen ist, sich in möglichst enger Fühlung mit den QOnellen zu 
halten, wird hoffentlich auch ohne Noten zu spüren sein; der Kundige weiß, 
in welchem Maße und mit welchen Beschränkungen dies bei der Ausdehnung 
des Gegenstandes und bei der Art und Masse des Quellenstoffes überhaupt 
möglich ist. Der Gedanke, fortlaufende Nachweisungen guellenkritischer und 
bibliographischer Art beizufügen, wie es etwa in dem vierten Bande von Kosers 
Friedrichbiographie in vorbildlicher Weise geschehen ist, mußte aufgegeben
        <pb n="4" />
        VI Vorwort. 
werden, weil der Rahmen des Bandes dadurch gesprengt worden wäre. Der 
Verfasser hofft indessen, daß das Buch auch so beim Fachstudium mit Nutzen 
gebraucht werden kann; an Quellen= und Literaturnachweisen mangelt es ja 
für die preußische und deutsche Geschichte nicht. 
Das Werk war schon im Satz und zum großen Teil auch im Druck voll- 
endet, als der Krieg ausbrach. Der Verfasser hat sich nicht veranlaßt gesehen, 
mit Rücksicht auf die veränderten Zeitverhältnisse irgend etwas daran zu ver- 
ändern. Nur im Schlußwort mußte auf die Ereignisse der Gegenwart Rücksicht 
genommen werden. 
In ernster, schwerer Zeit geht nun das Buch in die Welt hinaus. Der 
Staat und das Fürstengeschlecht, von dem es redet, kämpft um sein Dasein in 
zinem Kriege, wie ihn schwerer, gewaltiger, großartiger die Weltgeschichte bis- 
her nicht gesehen hat. Die politische Eigenart unseres Volkes, die straffe mili- 
tärisch-monarchische Zucht, die Preußen und Deutschland allein befähigt hat, 
in der Mitte des europäischen Festlandes, umdrängt von starken und oft miß- 
günstigen Nachbarn, sich ein selbständiges Dasein zu erringen und dem deutschen 
Namen Achtung in der Welt zu verschaffen — dieser politische Charakter, der 
die Frucht eines langen historischen Erziehungsprozesses darstellt, ist in dem 
Kampf der Geister, der heute über den Schlachtfeldern geführt wird, namentlich 
in einer massenhaften aber eintönigen englischen Literatur zum Gegenstand 
einer so giftigen und haßerfüllten Anfeindung und Verleumdung gemacht 
worden, daß uns dadurch erst recht die Augen geöffnet worden sind zur Erkennt- 
nis der Bedeutung, die dem preußischen und deutschen Wesen und dem Werke 
der Hohenzollern in der Weltgeschichte und in dem Völkerleben der Gegen- 
wart zukommt. 
Ein englischer Schriftsteller hat wohl gemeint, die preußische Geschichte 
sei unendlich langweilig, weil darin so viel von Kriegen und so wenig von Revo- 
lutionen die Rede sei. Wir verzichten gern auf den pikanten Reiz, welchen der 
englische Autor an unserer Geschichte vermißt. Ein denkender Kopf wird mehr 
Befriedigung dabei empfinden, sich klar zu machen, wie unsere inneren Zustände 
in Verfassung und Verwaltung geworden sind, und warum sie so und nicht 
anders werden mußten. Jedes Volk muß sich vernünftigerweise mit der inneren 
Struktur seines Staatswesens den äußeren Bedingungen seiner politischen 
Existenz anpassen. England in seiner insularen Sicherheit kann unter gewöhn- 
lichen Umständen mit einem sehr geringen Maß von Staatszwang auskommen 
und hat daher die parlamentarische Regierungsform ausgebildet, die fälschlicher 
Weise für das allgemeingiltige Schema der Regierung eines freien modernen 
Volkes überhaupt ausgegeben worden ist. Wir dagegen haben bei unserer 
gefährdeten Mittellage zwischen den stärksten Mächten des Kontinents eine 
andere Art von Regierungsverfassung nötig gehabt, eben die monarchisch-mili-
        <pb n="5" />
        Vorwort. VI 
tärische, die in der Hauptsache ein Werk der Hohenzollern ist, und die der Unver- 
stand und die Böswilligkeit unserer Gegner, unterstützt durch den demokratischen 
Fanatismus in allen Ländern, als eine Gefahr für die Welt, als etwas schlecht- 
hin Böses und der Zerstörung Würdiges verleumdet und brandmarkt. Aller- 
dings erleben wir die Genugtunng, daß der „Militarismus“, den man bei 
uns ausrotten will, vielmehr auch seinen prinzipiellen Gegnern allmählich an- 
fängt, im Lichte einer bittern, aber vielleicht unvermeidlichen Notwendigkeit 
zu erscheinen. 
Bei dieser Lage der Dinge mag es heute besonders nötig sein, das Werk 
der Hohenzollern, so wie es ist, der Welt vor Augen zu stellen. Das geschieht 
hier in einer schlichten, leidenschaftslosen Darstellung. Es ist keine Apologie, 
die hier geboten wird, sondern eine einfache Geschichtserzählung. Es ist auch 
kein Panegyrikus, trotz des festlichen Anlasses, sondern ein Buch, das vor allem 
nach wissenschaftlicher Wahrhaftigkeit strebt. Wir hoffen, daß auch in der 
Erregung der Gegenwart der Sinn für die vorurteilslose Betrachtung der Ver- 
gangenheit nicht verloren gegangen ist; er wird auch dazu helfen, die großen 
Dinge, die wir erleben, recht zu verstehen und in guten und schlimmen Tagen 
mit dem Glauben an die Zukunft unseres Volkes und unseres Vaterlandes auch 
die Treue gegen das angestammte Herrscherhaus zu stärken, das jetzt ein halbes 
Jahrtausend hindurch mit seinen Schicksalen verbunden ist. 
Berlin, den 27. Juli 1915. 
Gtto Hintze.
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        Inhaltsverzeichnis. 
” 
I1. Das Haus Hohenzollern. .. 1—930 
Die Hohenzollern und der preußische Staat.. 1—2 
Der Urstamm und die Vorfahren des preußischen Königshauses. . 2—9 
Genealogische Fabeleien und Wissenschaft 2—4. Zollern und Abenberg 
5—6. e ältesten Zollerngrafen 7. Zollern und Burkardinger 8—9. 
Genealogische Ausblikee 
. 9—18 
Die verschiedenen Linien des Hohenzollernhauses 10—11. Familienver= 
bindungen 11—14. Die Ahnen Kaiser Wilhelms II. 14—18. 
Die Burggrafen von Nürnbtrgegg 18—30 
Die Burggrafschaft Nürnberg 18—20. Die Burggrafen von Nürnberg 
im 12. und 13. Jahrhundert 20—21. Burggraf Friedrich III. 21—22. 
Friedrich IV. 22—23. Johann II. 23. Die „weiße Frau“ 23 f. Fried- 
rich V. 24—25. Teilung der Lande 25 f. Johann III. und Friedrich VI. 
20—27. Friedrich VI. im Dienst König Sigmunds 27—29, oberster Haupt- 
mann und Verweser der Mark Brandenburg 29—30. 
II. Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollen 31-—69 
Askanier — Wittelsbacher — Luxemburger 31—50 
Die ostelbische Kolonisation im 12. und 13. Jahrhundert 31—34. 
Albrecht der Bär und die Anfänge der Besiedelung der Mark Branden- 
burg 34—37, Ausdehnung der Mark unter den Nachfolgern Albrechts 
37—39. Ausbau des Landes durch Kolonisation 39—41. Erbfolge und 
Teilungen im askanischen Hause 41 f. Machtstellung der Askanier unter 
Johann 1. und Otto III., Otto IV. 42—44. Waldemar im Kampf mit 
seinen Gegnern 44—45. Erlöschen des askauischen Hauses 45. Die 
Wittelsbacher 45—47. Karl IV. 47. Sigmund und Jobst von Mähren, 
die Quitews 47—49. Die Ubertragung der Mark an Friedrich von Nürn- 
erg . 
VerfassungundVerwaltung. ............ 
Grundlagen der ländlichen Verfassung 50—52. Ritter und Bauern 52—54. 
Grundherrschaft und Gutswirtschaft 55—56. Markgräfliche Gewalt 
56—57. Hof- und Landesverwaltung 58—60. Gerichtsverfassung 60 f. 
Entstehung selbständiger Lokalgewalten 61—62. Die Städte 62—65. 
Verfall der markgräflichen Rechte 65 f. Die Bedeverträge 66—68. Ent- 
stehung der landständischen Verfassung 68—69. 
III. Die Wiederherstellung des brandenburgischen Landesstaats durch 
die Hohenzollern (1412 -1499). 20—106 
Die allgemeine Lage im 15. Jahrhundert 70—72, 
50—69
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        Inhaltsverzeichnis. 
Kurfürst Friedrich I. (1415—1440) ...... 
Friedrich als Landeshauptmann und Verweser im Kampf für die Her- 
tellung des Landfriedens 72—74. Das Konstanzer Konzil und die Über- 
tragung der Kur 74—75. Huldigung in der Mark (21. Oktober 1415) 76. 
Kämpfe im Reich und in der Mark 76—78. Zerwürfnis mit König Sig- 
mund 78—80. Mißerfolg in der Mark, Aussöhnung mit Sigmund 80. 
Die Hussitenkriege und der Ausgang Friedrichs I. 80—82. Charakter und 
Bedeutung Friedrichs I. 82—83. Seine Söhne und die Erbteilung 83 f. 
Kurfürst Friedrich II. (1440—147)0 
Charakteristik 84—85. Doppelziel seiner Regierung 85 f. Verhältnis zum 
Adel 86. Beseitigung der Selbstherrlichkeit von Berlin und Cölln 86—87. 
Gewinnung, des landesherrlichen Kirchenregiments, Einschränkung der 
eistlichen Gerichtsbarkeit 87—89. Hofgericht und Kammergericht, Kanzlei, 
Hinanzwushet 89. Revindikationsbestrebungen, deutsches Bewußtsein 
50—01. ißlingen der pommerschen Unternehmung und Abdankung 
Albrecht Achilles (Kurfürst 1470—1486) ..... 
Charakteristik 92—93. Fränkische Politik und Stellung im Reich 93—96. 
Der Streit um Pommern und um Glogau 96—98. Märkische Landes- 
angelegenheiten 98—100. Die letzten Lebensjahre, die Finanzwirtschaft 
100—101. Dispositio Achillea 101—102. 
Kurfürst Johann (1486—1499) .......... 
Selbstbeschränkung in der auswärtigen Politik 102—103. Sorge für die 
Befriedung des Landes 103—104. Bierziese 104—105. Innere Zustände 
105 f. Der Beiname Cicero 106. 
IV. Das Jahrhundert der Reformation (1499—1598) 
Renaissance und Reformation in ihrer Bedeutung für die Mark Bran- 
denburg 107—108. Wirtschaftlich-soziale Veränderungen: Geldwert, 
Gutswirtschaft 108—111. Geist des Lerritorialstaats 111—112. Land- 
ständische Verfassung, Steuer= und Schuldenverwaltung 112—114. Das 
römische Recht 114—115. 
Kurfürst Joachim I. (1499—1535)00 
Charakteristik 115 f. Unterdrückung des Raubrittertums 116. Hochmeister 
Albrecht von Brandenburg 117. Kardinal Albrecht, Erzbischof von Mag- 
deburg und Mainz 117—119. Die Kaiserwahl des Jahres 1519 119 bis 
120. Joachim I. und Kardinal Albrecht in der Frage der Reformation 
Kurfürst Joachim II. (1535—1571) und Hans von Küstrin (1530—1571) 
Charakteristik der beiden Brüder 128—124. Einführung der Reformation 
in der Neumark und in der Kurmark, Ausgang des Kardinals Albrecht 
125. Die brandenburgische Politik und der schmalkaldische Krieg 126 
bis 128. Die Hohenzollern und Moritz von Sachsen 129. Albrecht 
Alcibiades 129—130. Die madgdeburgische und die preußische Frage 
130—131. Ausgang Joachims II. und Johanns von Küstrin; der Streit 
über den Oderhandel mit Pommern 131—133. 
Kurfürst Johann Georg (1571—1598) ........ 
Perkönlichkcit UndRegierunsweif2133-—135.GutesEinvernehmenmit 
Kursachsen 135. Der Oderstreit 136—137. Die Gegenreformation und 
der westeuropäische Calvinismus 137—138. Das Torgauer Bündnis und 
seine Auflösung 138—139. Die preußisch-jülichsche Heirat 139. Der 
Streit um das Straßburger Bistum, die magdeburgische Frage, die Nach- 
folge in Jülich 140—141. 
Hof= und Landesverwaltung im 16. Jahrhundert. 
Hofordnung 142—143. Kanzler und Räte, die kurfürstliche Kammer 143. 
Fürstliche und ständische Verwaltung 144—146. Landtage 146 f. Stockung 
im öffentlichen Leben 147. 
84—92 
92—102 
102—106 
107—147 
115—122 
123—133 
133 —14s1 
141—147
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        X Inhaltsverzeichnis. 
v. Die neuen Erwerbungen und der Dreißigjährige Krieg (1598 
bis 100000 118—187 
Allgemeiner Charakter des Zeitalters von 1598—1648 148—149. Luther= 
tum und Calvinismus 149—150. 
Kurfürst Joachim Friedrich (1598—1609) 150—157 
Das Testament Johann Georgs und der Geraer Hausvertrag 150—152. 
Ständische Verhandlungen und auswärtige Politik 152—153. Tod Georg 
Friedrichs von Ansbach (1. 1603), Onolzbacher Vergleich 153. Der Ge- 
heime Rat 154—155. Aufschwung und Kleinmut in der auswärtigen 
Haltung: Familienverbindung mit der Pfalz und Erwerbung der Vor- 
mundschaft in Preußen 155—157. 
Kurfürst Johann Sigismund (1608—161101) 107—165 
Charakteristik 157f. Die Frage der Jülichschen Sukzession 158—160. 
Der Übertritt zum reformierten Bekenntnis 161. Friede von Kanten 161 f. 
Stellung zur Union 162. Die preußische Anwartschaft 163—164. Be- 
deutung der Regierung, Toleranzpolitik 164—165. 
Kurfürst Georg Wilhelm (1619—1640) .... 
Die schwedische Heirat 166. Brandenburg zwischen den streitenden 
Mächten 166—167. Die siebenbürgische Heirat 168. Einquartierungen 
in Prandenburg seit 1626 168. Schwartzenberg und der Anschluß an den 
Kaiser 169—170. Das Restitutionsedikt 170. Eingreifen Gustav Adolfs 
170—171. Georg Wilhelm und Gustav Adolf 171—174. Der Prager 
Friede 174. Brandenvurz Anschluß 175. Rustungen gegen Schweden 
11# Schwartzenbergs Diktatur und der Ausgang Georg Wilhelms 176 
is 177. 
Kurfürst Friedrich Wilhelm (bis zum Westfälischen Frieden 1640—1648) 177—187 
Persönlichkeit und Anfänge Friedrich Wilhelms 177—180. Schwartzen- 
bergs Tod, Martgraf Ernst, Statthalter in der Mark 181—182. Der 
Kurfürst in der Mark, Burgsdorff, Verhandlungen mit Schweden, Wer- 
bung von 1644 182—183. Der schwedische Heiratsplan, Luise Henriette 
184. Die Friedensverhandlungen und die pommersche Frage 184—185. 
Der Westfälische Friede 186. Kriegsschäden und wirtschaftliche Sorgen 187. 
VI. Die Begründung des brandenburgisch-preußischen Gesamtstaates 
(1648—1688) . ... .... 188—254 
Die Erhebung Brandenburgs zu einer selbständigen Macht (1648—1660) 188—202 
Allgemeine Lage 188—189. Die Unternehmung gegen Jülich 189. 
Sturz Burgsdorffs, Waldeck, der politische Umschwung von 1658 189 bis 
191. Waldecks Unionspläne 191—192. Der schwedisch-polnische Krieg 
192. Der Königsberger Vertrag 193. Vertrag von Marienburg, Schlacht 
bei Warschau 194. Vertrag von Labiau 195. Vertrag von Wehlau 196. 
Kaiserwahl von 1658 (Leopold I.) 197. „Gedenke, daß du ein Teutscher 
bist“ 198. Der Kampf um Pommern und der Friede von Oliva 198—200. 
Wandlungen in der Persönlichkeit des Kurfursten, Bedeutung der ost- 
preußischen Souveränität 200—202. 
Der Aufbau des Gesamtstaates (1648—1688). 
Großstaatsbildung und Absolutismus 202—204. Der Kampf mit den 
Ständen in politischer und sozialer Bedeutung 204 f. Auseinandersetzung 
mit den Ständen in der Kurmark 205—207. Die Akzise 207—209. Aus- 
einandersetzung mit den Ständen in Cleve-Mark 209—211. Kampf mit 
den Ständen in Ostpreußen, Schöppenmeister Roth, Oberst von Kalckstein 
211—216. Steuerwesen in Ostpreußen 216—217. Bagdeburg 217—218. 
Entstehung. einer zentralisierten Verwaltungsorganisation 218—220. 
Anfänge des brandenburgisch-preußischen Heerwesens 220—221. 
Im Kampf mit Ludwig XJI. 
Brandenburgische Politik von 1660—1672 222—225. Die Krisis von 1672; 
Bündnis mit den Niederlanden 224—226. Kriegführung 1672—1673 
166—177 
202—221 
222—238
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        Inhaltsverzeichnis. 
226—227. Friede von Vossem 228. Wiedereintritt in den Krieg 229 bis 
230. Der Feldzug am Rhein und der Einfall der Schweden 230—231. 
Die Schlacht bei Fehrbellin 282—284. Die Eroberung von Schwedisch- 
Pommern 235—236. Der ostpreußische Winterfeldzug (1678—1679) 236 
bis 237. Friede von St. Germain 238. 
Im Bunde mit Ludwig VI. 
Bündnisse mit Frankreich 2# fna Brandenburg und die Reunionen 
Ludwigs XIV. 239—241. Die Krisis von 1683 241—243. Abwendung 
Brandenburgs von Frankreich 243—244. 
Seemachtspiin 
Die Umkehr der brandenburgischen Politik und der Ausgang des 
Großen Kurfürsten (1684—1688800 
Bündnis mit den Niederlanden 248. Das Potsdamer Edikt 248. Bünd- 
nis mit dem Kaiser 249—250. Verbindung mit Wilhelm III. von Eng- 
land 250. Die Testamente des Großen Kurfürsten 250—251. Der Kur- 
prinz und der Schwiebuser Revers 251—252. ürdigung der Persönlich- 
keit und der Regierung des Großen Kurfürsten 252—254. 
VII. Die Erwerbung der Königskrone und der Ausbau des mili- 
tärischen Großstaats (1688—1740) ....... 
Staat und Hof des ersten Königs .......... 
Allgemeiner Charakter des Zeitraums von 1688—1740 255—256. Die 
Testamentsfrage 256 f. Danckelmans Staatsleitung und Sturz 257 
bis 2599. Knyphausen und die Domänenverwaltung 260 f. Rückgabe 
von Schwiebus 261. Die Erwerbung der Koönigskrone 260—264. 
Königskrone und Staatseinheit 264 f. Kolbe von Wartenberg, Wittgen- 
stein und die Entartung der Finanzverwaltung 265 f. Plan der Vererb- 
pachtung der Domänen 266. Sturz Wittgensteins und Wartenbergs 267. 
Sozietät der Wissenschaften 268. Pietismus und Naturrecht 268—269. 
Unwversität Halle 269—270. Kunstbestrebungen, Andreas Schlüter 
j 72. 
Im spanischen Erbfolgekriege und im nordischen Krige 
Der spanische Erbfolgekrieg und die Frage der oranischen Erbschaft 272 
bis 274. Einwirkungen des nordischen Krieges 275. Regierungsantritt 
und erste politische Schritte Friedrich Wilhelms I. 276 f. Bündnis mit 
Rußland, Krieg gegen Schweden 277 ff. Die Erwerbung von Stettin 
und der Ausgang des nordischen Krieges 278—2980. 
Der Militär= und Beamtenstaat Friedrich Wilhelms I. 
Allgemeine Ansicht 280—282. Die Armee: das Offizierkorps 282—283. 
Der Mannschaftsersatz und das Kantonsystem 283—286. Verpflegung 
des Heeres, Exerzitium 286f. Kammer= und Kommissariatsbehörden, 
Domänen= und Steuerverwaltung 287—289. Begründung des General- 
direktoriums und der Kriegs= und Domänenkammern 289—291. Die 
Oberrechenkammer 292. Die Landräte 292. Reform der Stadtverfassung 
293 f. Der Steuerrat 294. Die Kabinettsregierung 294—295. Resul- 
tate der Domänenverwaltung 295. Grundsteuerreformen, Generalhufen- 
schoh 295—296. Lehnskanon 296 f. Kontribution und Nebenlasten 297 f. 
kzise 298. Staatshaushalt und Hofstaatskasse, Tresor 298 f. Konser- 
vation der Bauern 299. Innere Kolonisation 299 f. Getreidehandel 300. 
Wollausfuhrverbot 300 f. Tuchmacherei 301. Reform des Zunftwesens 
201—20. Versuche zur Justizreform 303 f. Kirchen= und Schulpolitik 
Die auswärtige Politik von 1720—1740 und der Ausgang Friedrich 
Wilhellm. 
Bündnisse von Herrenhausen (1725), Wusterhausen (1726), Berlin (1728) 
306—808. Die bergische Frage 308. Politische Krisis von 1730 309. 
Kronprinz Friedrich 309 s Der Plan der englischen Doppelheirat 310f. 
Hothams Sendung 311f. Der Fluchtversuch und die Bestrafung des 
238—244 
244—217 
247—254 
255—320 
255 —272 
272—280 
280—306 
306—320
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        XII 
Inhaltsverzeichnis. 
Kronprinzen 312 f. Die braunfchweigische Heirat 313. Zusammenkunft 
mit dem Kaiser zu Prag 1732 314. Epolnische Thronfolgekrieg 314 f. 
Ausgang der bergischen Angelegenheit 315—316. Charakteristik Friedrich 
Wilhelms l., seine Regierungstendenzen und seine Bedeutung für den 
preußischen Staat 316—320. 
III. Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740—17860) 
Der Regierungsantritt Friedrichs II. und die beiden ersten schlesischen 
Friedenszeit von 1746—1766 
Kriege . 
Regierungsantritt Friedrichs II. 321—323. Besitzergreifung in Schlesien 
323—325. Der erste schlesische Krieg: Mollwitz 326—327. Das Bündnis 
mit Frankreich 327f. Die Abkunft von Klein-Schnellendorf 329. Die 
Schlacht von Chotusitz 330. Friede von Breslau und Berlin 331. Plan 
der Reichsunion 332. Wiedereintritt in den Krieg 333. Nachfolge in 
Ostfriesland 334. Zweiter schlesischer Krieg 334 ff. Der böhmische Feld- 
zug 1744 334 f. Schlacht von Hohenfriedeberg 334—337. Schlacht von 
Soor 337f. Schlacht von Kesselsdorf 338f. Dresdener Friede 339. 
Staatsmoral 339 f. Das Schicksal 340. 
Der Aachener Friede 340. Die Krisis von 1749 341f. Sponnung mit 
England 342. Trois Lettres au Public (1753) 342 f. Der Philosoph 
von Sanssouci 343 . Voltaire 344. Histoire de mon Temps 344. 
Ausbau der Staatsverwolzung 344—346. Erneuerte Instruktion für 
das Generaldirektorium 346. Einrichtung der Verwaltung in Schlesien 
347—348, in Ostfriesland 348—349. Die Bfiesorer des Großkanzlers 
Cocceji 349—352. Die Wischaftvollti 352 ff. Ackerbau, innere Koloni- 
sation, Meliorationen 352 f. Industrialisierungspolitik 353. Statistik 
353 f. Oderhandelspolitik 354 ft. Kampfmaßregeln gegen Sachsen und 
Osterreich 355. Handelskompagnien 356. Keine Kriegsflotte 356. Aus- 
bildung des Heeres 356—358. 
Der siebenjährige Krieg 
Weltpolitischer Hintergrund 358. Die Westminsterkonvention 359. Diplo- 
matische Verhandlungen und militärische Ftungen 1756 359—362. Das 
Problem 362. Friedrichs Einbruch in Sachsen und der Zusammenschluß 
der Koalition 302—364. Die Umwälzung der Allianzen 364. Geheime 
Instruktion für Finckenstein 364 f. Der Feldzug von 1757 365 f. Schlacht 
von Prag 365 f. Schlacht von Kolin 366 f. Prinz August Wilhelm ent- 
fernt 367. Roßbach 367 f. Leuthen 368. Großjögerndorf 368 f. Sub- 
sidienvertrag mit England 369. Feldzug von 1758 369 f. Zorndorf 
369 f. Hochkirch 370. Krefeld 370. Päpft Klemens XIII. 370 . Feld- 
zug von 1759 371 ff. Kay und Kunersdorf 371. Friedrich nach der 
Schoch 371 f. Dresden und Maxen 3872. inden 372. Friedensver- 
handlungen 1759 373. Feldzug von 1760 373 f. Landeshut, Liegnitz 
373. Die Feinde in Berlin 373 f. Torgau 374. Umschwun in Eng- 
land 375. Feldzug von 1761 375 f. Lager von Bunzelwitz, Verlust von 
Schweidnitz 375. Hoffnung auf Türken und Tataren 376. Umschwung 
in Rußland 376 f. Verzicht auf die englischen Subsidien, Münzver- 
chlechterung 377. Feldzug von 1762: Burkersdorf, Rückeroberung von 
Schweidnitz, Freiberg 378. Separatfriecde Englands 379. Friede von 
Hubertusburg 379 f. 
Retablissement und Wirtschaftspolitik seit 1763. . . .. 
Wiederherstellung der Provinzen 380 f. Wirtschaftspolitische Neue- 
rungen: Bank, Monopoleinrichtungen 381—383. Akzise- und Zollregie 
383 f. Maßregeln der Woblfahrterfle e 384 f. Innere Kolonisation 385. 
Gutsherrlich-bäuerliche Verhältnisse 385 f. Landwirtschaft und Industrie, 
Getreidehandelspolitik 386 f. 
Die Erwerbung Westpreußens und die Handelspolitik 
Bündnis mit Rußland 387 f. Die Teilung Polens 1772 388 f. Ver- 
waltung und Kulturpflege in Bestpreußen 389—391. Landschulwesen 
391. Handelspolitik 391 f. System der Durchfuhrzölle, polnischer 
321—401 
321—340 
340 —358 
358—380 
380—387 
387—392
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        Inhaltsverzeichnis. 
XIII 
Handelsvertrag 391. Handelsvertrag mit den Vereinigten Staaten von 
Amerika 1785 391 f. Die Handelsbilanz und der Sinn der frideriziani- 
schen Wirtschaftspolitik 392. 
Der bayerische Erbfolgekrieg und der Fürstenbud 
Kusammenzünste mit Josef II. 392 f. Das bayerische Tauschprojekt, der 
rieg und der Friede von Teschen 393. Fürstenbundpläne 393 f. Josef II. 
und Katharina II., Ainali--Kawak (1784) 394. Begründung des deutschen 
Fürstenbundes 394 f. Dessen Bedeutung 395. 
Die Carmersche Justizreform. Der alte Fritz. . . .. 
Prozeßsache des Müllers Arnold 396. Entlassung fürsts, Berufung 
Carmers, Prozehreform 396 f. Vorbereitung des Allgemeinen Land- 
rechts 867. Ständische Gesellschaftsgliederung und aufgeklärter Ab- 
solutismus 397—400. Geistiges Leben in Penßen 400 f. Der alte 
ritz 401. 
IX. Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840) 
Charakter des Zeitalters von 1786—1840 402—405. 
Innere Zustände und Regierungstendenzen unter Friedrich Wilhelm II. 
Die Mätresse 405 f. Wöllner und choffwerder 406—407. Verände- 
rungen in der inneren Verwaltung 408 f. ## und Wissenschaft 409 f. 
Das Allgemeine Landrecht 410 ft. Das Religionsedikt 411 f. Die 
Juden 412 f. 
Politik und Krieg unter Friedrich Wilhelm II. 
Graf Hertzberg 413 f. Niederländischer Feldzug (1787) 414. Bündnis 
mit England (1788) 414f. Konvention von Reichenbach 415 f. Er- 
werbung von Ansbach und Bayreuth (1792) 416. Das Bündnis mit 
OÖsterreich (1791) 416 f. Die Campagne in Frankreich 417 . Die zweite 
Teilung Polens 418 f. Krieg in Frankreich, Aufstand in Südpreußen, 
Friede von Basel (1795) 420—422. Dritte Teilung Polens 422. Nürn- 
berg 422 f. Tod Friedrich Wilhelms II. 428. 
Die Anfänge Friedrich Wilhelms III. und der Zusammenbruch 
Friedrich Wilhelm III. und Königin Luise 423. Das Kabinett des 
Königs 424 f. Friedenspolitik und Jormtendenzen 425 ff. Die Finanz- 
kommission von 1798 426 f. Bauernbefreiung auf den Domänen 427f. 
Struensee und der Merkantilismus 428. Auswärtige Politik von 1795 
bis 1803 428—429. Verträge von Potsdam (1804), Schönbrunn (1805), 
Paris (1806) 429—431. Der Ursporung des Krieges von 1806 431—433. 
Jena und Auerstedt 433 f. Verhandlungen über Frieden und Waffen- 
stillstand 434f. Osterode 436. Stein und Hardenberg gegen die 
Kabinettsregierung 496 f. Steins Entlassung 437. Fortführung des 
Krieges: Eylau; engeres Verhältnis mit Rußland 438—439. Bündnis 
von Bartenstein, Hardenberg Premierminister 440. Schlacht bei Fried- 
land 440. Friede von Tilsit und Konvention von Königsberg 440—442. 
Die Reformen und die Vorbereitung der Erhebung. 
Steins zweites Ministerium; Versonli keit und Reformideen 442—446. 
Die Männer der Reform, die beiden Kommissionen 446—447. Steins 
Erhebungsplan 447—448. Die O10 Konvention 448 f. Steins zweite 
Entlassung 449 . Sein Werk 450 ff. Die Bauernbefreiung 450—452. 
Aufbebung des Zunftzwanges 452. Reformen in der Heeresverfassung 
452—454. Die Frage der allgemeinen Wehrpflicht 455. Die Städte- 
ordnung 456—457. Die Verwaltungsreform und das Ministerium Dohna- 
Altenstein 457—459. Die politische Krisis von 1809 459 f. Begründung 
der Universität Berlin 460 f. Finanz= und Ministerkrisis von 1810, Harden- 
berg Staatskanzler 461. Tod der Königin Luise 461 f. Hardenbergs 
Nesormpläne und Reformversuche (1810—1812) 462—465. Die politische 
Krisis von 1811 und das französische Bündnis von 1812 466 f. er 
König und die Kriegspartei 467. Der Rückzug der großen Armee und 
die Konvention von Tauroggen 468 f. 
392—395 
395—40|1 
423—412 
412—469
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        XIV Inhaltsverzeichnis. 
Die Befreiungskriege (1813—1815) 
Lorck und Stein in Königsberg 469. Die Erhebung Ostpreußens 470. 
er König in Breslau, Bruch mit Napoleon 470—471. Bedeutung der 
Erhebung von 1813 471 f. Allgemeine Wehrpflicht, Landwehr 472. 
Opfermut 472f. Landsturm 473 f. Religiös-sittliche Erhebung 474. 
Ansänge des Befreiungskampfes 474—475. Großgörschen und Bautzen 
476. Waffenstillstand, Schweden und Österreich 477. Der Herkbstfeldzug 
477 ff. Katzbach, Dresden, Kulm, Großbeeren, Dennewitz 47 79. Die 
Schlacht von Leipzig und ihre Folgen 479—481. Der Feldzug in Frank- 
reich 1814 481—484. Der erste Pariser Frieden und der Wiener Kongreß 
484—486. Der Streit um Sachsen 486. Der Feldzug von 1815 486 ff. 
Belle-Alliance 487 f. Der zweite Pariser Frieden 488. Wiener Kongreß- 
akte und deutsche Bundesakte 488 f. 
Abschluß der Reformen und Stillstand (1815—18100)0 439—515 
Die Restauration und die Heilige Allianz 489 f. Metternich und sein 
reaktionärer Einfluß 490f. Wiederaufbau des preußischen Staates und 
Verwaltungsreformen 492 f. Kirchliche Union 493. Das Wehrgesetz und 
die Gegner der allgemeinen Wehrpslicht 493—495. Regulierung der guts- 
berrlich bäuerlichen Verhältnisse 495 f. Das Zollgesetz von 1818 496. 
Aushebung der Aktzise, Sttuernefor von 1820 496 f. Regelung des 
Staatshaushalts 497. Die Verfassungsfrage 497 . Die Karlsbader Be- 
schlüsse und die Ministerkrisis von 1819 498—500. Die Wiener Schluß- 
akte 500. Scheitern des Verfassungsplanes, Sieg der Reaktion 500—501. 
Demagogenverfolgungen 501—502. Die polnische Frage 503. Der Häussche 
Bund und die Reaktion 503—505. Politische Literatur 505. Preußen 
und Deutschland 506 f. Der Zollverein 507—509. Münzwesen, Eisen- 
bahnbau 509. Preußens Anteil am geistigen Leben Deutschlands 509 ff. 
Rauch, Schinkel 509—511. Berliner Akademie 511. Die Wissenschaft 512. 
Kirchliches Leben 512 f. Der Kölner Kirchenstreit 513. Schulwesen 514. 
Ausgang und Würdigung Friedrich Wilhelms III. 514—515. 
X. Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840—1859) 516—564 
Verfassungsexperimente (1840—184)0 516—527 
Persönlichkeit und Regierungsabsichten Friedrich Wilhelms IV. 516—618. 
Seine Ratgeber 518—519. Die ersten Regierungshandlungen 619. 
Haltung pegenüber Katholiken und Polen 519—520. Die polilische Krisis 
von 1840 520—521. Die Verfassungsfrage 521. Die Vereinigten Aus- 
schüsse 522. Die Opposition in der politischen Literatur 522—523. Ver- 
fassungspläue des Königs 523. Das Februarpatent von 1847 und der erse 
Vereinigte Landtag 524—526. Politische Erregung im Lande, wirtschaft- 
lich-soziale Mißstände 5260—527. 
Die Revolution (1848—1849) .......... 
Polenprozeß(1847)527f.SondprbundskriegundNenfchätcl528.Die 
deutsche Frage, die Vertrauensmänner 528—529. Bewilligung der Kon- 
stitution durch Friedrich Wilhelm IV. 529 f. Der 18. und 19. März 1848 
530—532. Der Umritt des Königs, die Märzverheißungen 533 f. Das 
liberale Ministerium 534. Die deutsche Nationalversammlung 534 f. 
Der Aufstand in Posen 535. Der Krieg um Schleswig.Holstein, der 
Wassenstillstand von Malmö, Aufstand in Frankfurt a. M. 536 f. Die 
Berliner Nationalversammlung und die Regierung 537—540. Der 
monarchische Umschwung und die Oktroyierung der Verfassung 510—541. 
Die Verfassung vom 6. Dezember 1848, liberale Gesetzzebung 541 f. Der 
Kampf um die deutsche Verfassung in Frankfurt a. M. 542—545. Ab- 
lehnung der deutschen Kaiserkrone durch Friedrich Wilhelm IV. 545 
bis 546. Revolutionäre Bewegungen 546. 
Der preußische Unionsversuch und die Wiederherstellung des Deutschen 
Bandes 
Das neue Wahlgesetz und die revidierte Verfassung in Preußen 547 
bis 548. Gemäßigt-liberale Regierungstendenzen des Ministeriums 
Manteussel bis 1850 548—549. Der Unionsversich Preußens und der 
469—489 
527—546 
547—557
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        Inhaltsverzeichnis. 
XV 
Konflikt mit Osterreich 549—551. Projekt einer Vergrößerung Preußens 
abgewiesen 551 f. Verwicklung der deutschen Frage mit der schleswig- 
holsteinschen und kurhessischen 552—553. Kaiser Nikolaus von Rußland 
als Schiedsrichter 553. Der Kronrat vom 1. und 2. November 554. 
Die Punktation von Olmütz 555 f. Erwerbungen Friedrich Wilhelms IV. 
556 f. Zollverein, Bundestag 557 
Die inneren Zustände Preußens seit 1850 und der Ausgang Friedrich 
Wilhels IVv. . 
Die Reaktion 558. Verfassung des Ministeriums 558 f. Das Herren- 
haus 559. Polizeimaßregeln 559 f. Kirche und Schule 560. Kunst und 
Wissenschaft 560—562. Der Krimkrieg und die Neuenburger Frage 562 f. 
Erkrankung des Königs, Stellvertretung, Regentschaft 563 f. Das poli- 
ti 5 Testament Friedrich Wilhelms IV. und seine Vernichtung durch 
ilhelm II. 564. 
XI. Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871) 
Die neue Kra und die Heeresreform. ......... 
Persönlichkeit des Prinzregenten 565 f. Das neue Winisterium 566. 
Haltung in dem italienischen Kriege von 1859 566 f. er deutsche 
Nationalverein 567. Die Heeresresorm und der Widerstand des Ab- 
geordnetenhauses 568—570. 
Tie deutsche Frage und die Krisis im Zollveren 
Bundeskriegsverfassung 570. Mittelstaatliches Reformprogramm 570. 
Badener Furstentag 571. Verhandlungen wegen der Bundesreform 571 
bis 572. Der französische Handelsvertrag von 1862 und die Krisis im 
Zollverein 572f. 
Der Verfassungskonflikt und das Ministerium Bismarck 
Die Kronung Wilbelms l. 573. Die Fortschrittspartei und ihr Wider- 
stam gegen die Heeresreform 573f. Das Ausscheiden der liberalen 
einister und die Berufung Bismarcks 574—576. Die Regierung ohne 
Etatsgesetz 576 f. 
Der Frankfurter Fürstentag und die Herstellung des Einvernehmens 
mit Osterriees 
Das Beustsche Reformprojekt 577. Gastein und Baden-Baden 578. 
Die Frankfurter Beschlüsse und die Ministerkonserenz zu Nüruberg, 
Bismarck und Rechberg 57#° f. 
Die poluische und die schleswig-holsteinsche Frage ..... 
PreußenundRußland1863580f.DasdäniicheMärzpatentvon1863 
und seine Folgen 581. Der Erbprinz von Augustenburg 581 f. Bis- 
marcks Pläne 582 f. Zusammengehen Preußens und Österreichs 583 f. 
Der Verfassungskonflikt auf dem Höhepunkt ...... 
Widerstände am Hofe 584. Festigkeit der Regierung 585. Zusammen- 
stöße der Minister mit dem Präsidium des Abgeordnetenhauses 585 f. 
Die Prehverordnung 586. Die Neuwahlen 586. Ablehnung eines Kre- 
oits für den Krieg gegen Dänemark 587. 
Der dänische Kriegggggl-l-„ 
Streitkräste und Kriegspläne 587 f. Rückzug der Dänen vom Danewerk 
588 f. Erstürmung der Düppeler Schanzen 589. Londoner Konferenz 
590. Der Erbprinz von Augustenburg und die preußischen Garantie- 
forderungen 590—591. Die Unterredung Bismarcks mit dem Erbprinzen 
u 
am 1. Juni 592. Abbruch der Verhandlungen 592 f. Der letzte Abschnitt 
des Krieges, die Eroberung von Alsen 593. Friedensschluß 593 f. 
Die Konvention von Gastein und der Bruch mit Österreich . 
Kollvexeintzverkandlungem Rechbergs Entlassung 594 f. Fortdaner des 
onflikts in Preußen 595. Entfremdung zwischen Preußen und Öster- 
reich wegen dessen Haltung gegen den Augustenburger 595 f. Kronrat 
vom 21. Juli 596. Systemwechsel in Österreich, Vorschlag des Grafen 
558—564 
565—650 
5605—510 
570—573 
573—577 
577—580 
580—584 
584—587 
587—594 
594—60
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        XVI 
Inhaltsverzeichnis. 
Blome, Konvention von Gastein 597. Bismarck in Biarritz 597 f. 
Weitere Reibungen mit Österreich in Schleswig-Holstein 598. Bismarck 
und der König vor der Frage eines Krieges mit Osterreich 598—600. 
Verschlechterung des Verhältnisses zu Österreich 600 f. Bündnis mit 
Italien 601. Der Antrag Preu ens auf Berufung eines deutschen Par- 
laments, das allgemeine Wahlrecht 601—602. Mißtrauen in der öffent- 
lichen Meinung 02 f. Verhandlungen mit OÖsterreich 603 f. Die Krisis 
auf dem Höhepunkt 604 f. Die Gablenzsche Verhandlung 605. Napoleons 
Kongreß- und Kompensationspläne 605f. Verhandlungen am Bundes- 
tage, die Abstimmung vom 14. Juni 606f. 
Der Krieg von 1866 
Vorbereitungen 607. Bewältigung der norddeutschen Gegner 607 f. 
Kriegspläne und Einmarschkämpfe 608 a Königgrätz 609—610. Vor- 
marsch auf Wien 610 f. ldzug der Mainarmee 611. Politische Lage 
und diplomatische Lerhan lungen nach Königgrätz 612—614. Konflikt 
von Nikolsburg 614. schluß des Präliminarfriedens 615. 
Die Segeündung des Norddeutschen Bunden 
Der Prager Friede 615—616. Beendigung des Verfassungskonflikts in 
reußen 616—618. Friedensschlüsse und Bündnisse mit den süddeutschen 
taaten, Annexionen 618—619. Der Norddeutsche Bund 619—620. Die 
Luxemburger Fragr 620—621. Entstehung und Bedeutung der Ver- 
Lesina des Norddeutschen Bundes 621—624. Bundespläne des Fürsten 
odwig Hohenlohe 624 f. Zollbundesrat und Zollparlament 625. 
Der deutsch-französische Krieg und die Begründung des Reiches 
Verhandlungen über einen Dreibund zwischen Frankreich, Osterreich und 
Italien 625—627. Haltung der preubif en Regierung aen Die spa- 
nische Thronkandidatur des Prinzen von Hohenzollern und ihr Scheitern 
628—6380. Die französische Herausforderung und die Vorgänge in Ems 
9.—14. Juli 1870) 630—632. Die Emser Depesche vom 13. Juli 632 
is 635. Der Ausbruch des Krieges 654. Die politische und miitärische 
Lage 634—636. Die Einmarschkämpfe 636 f. ie Schlachten um 
Metz 637—638. Belagerung von Metz 638 6r Katastrophe von Sedan 
639 4 Der zweite Teil des Krieges 640 f. Die Einchließung von 
aris, Frage der Beschießung 641 f. Das Aufgebot der Volksheere in 
Frankreich 642. Der Fall von Metz 642f. Paris und die Entsatz- 
versuche 643—645. Kapitulation von Paris 646. Verhandlungen über 
die Begründung des Deutschen Reiches 646—648. Die Kalstoproll- 
mation in Veriilles 648—649. Der Frankfurter Friede 650. 
XII. Im neuen Reich (1871—1888) 
Die auswärtige Politik seit 1871 651 ff. Die Krisis von 1875 652 f. 
Der Berliner Kongreß 653. Die Entstehung des Dreibundes 653—655. 
Der Rückversicherungsvertrag mit Rußland 655. Kolonialpolitik 655 f. 
Die Krisis von 1887 656 f. Der Ausbau der Reichsverfassung 657 
bis 659. Gründerzeit und Krach 659. Preußische Verwaltungsreform, 
Ausbau der Selbstverwaltung 659—660. Entstehung des Kulturlampfes 
661 f. Der Kulturkampf bis 1878 662—664. Der Kampf gegen die 
Sozialdemokratie 664 1 Die Vorbereitung des wirtschaftspokllischen Um- 
schwunges von 1878 665—667. Die Steuer= und Wirtschaftsresorm 667 
bis 669. S 669. Abbruch des Kulturkampfes 669 f. Be- 
deutung des Um chwunges seit 1878 670. Die sozialbolitische Gesetz- 
röung 670f. Innere Kolonisation und Polenpolitik 671. Ceptennat 
Kartell 671 "n Die neue Verwaltungsorganisation in Preußen 672f. 
Guhurkestr ungen 673 f. Persönlichkeit Kaiser Wilhelms 675. Seine 
röße 675 f. 
Schlußwort 
Kaiser Friedrich III. 676 f. Kaiser Wilhelm II. 677 f. Weltpolitik und 
Streben nach Erhaltung des Friedens 678—680. Innere Friedensarbeit, 
infonderheit. Sozialpolitik 680—681. Militärische Rüstung 681—682. 
Flottenpolitik 682. Konstellation der Mächte seit 1890 682 f. Der kon- 
zentrische Druck auf Deutschland 683 f. Anscheinende Entspannung 684. 
Der Weltkrieg und unsere Hoffnungen 684 
Versonenverzeichnis 
607—615 
615—625 
625—650 
651—676 
676—685 
686—704
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        1 
Das Haus Hohenzollern. 
Die Hohenzollern und der preußische Staar. 
D preußische Staat ist eine Schöpfung der Hohenzollern. Weder sein Gebiet, 
noch seine Bevölkerung bilden an sich eine natürliche Einheit. Seine Be- 
standteile, lauter ehemals selbständige Landschaften, lagen noch im 18. Jahr- 
hundert unverbunden oder nur lose zusammenhängend in vier oder fünf größeren 
oder kleineren Gruppen über das nördliche Deutschland verstreut, von der Maas- 
bis an die Memel und von der Ost= und Nordsee bis zu der deutschen Mittel- 
gebirgszone reichend; und die Bevöllerungen dieser Ländergebiete standen zunächst, 
trotz der gemeinsamen niederdeutschen Stammesart, zum Teil einander recht frenid 
und spröde gegenüber. Der große Gegensatz zwischen dem Westen und dem Osten, 
der, in der ländlichen Verfassung wurzelnd, das ganze wirtschaftlich-soziale Leben 
des deutschen Nordens zu beiden Seiten der Elbe unterscheidend charakterisiert und 
beherrscht, stand einer innerlichen Verschmelzung der nahe verwandten Stammes- 
gruppen noch mehr im Wege als die konfessionelle Spaltung, die auch hier ihre 
verhängnisvolle Rolle gespielt hat, wenn auch andererseits gerade in dem über- 
wiegend protestantischen Charakter dieser Landschaften eine wichtige Klammer der 
Einheit gegeben war. Erst durch die großen Erwerbungen des 19. Jahrhunderts 
hat das Staatsgebiet einen leidlich geschlossenen Zusammenhang gewonnen, und 
erst die gemeinsame Geschichte von zwei Jahrhunderten hat Kurmärker und 
Preußen, Rheinländer und Pommern, Westfalen und Schlesier an ein gemein- 
sames Volks= und Staatsgefühl gewöhnt, das heute seine starke Unterlage, aber 
zugleich auch seinen Rivalen in dem neu erwachten allgemein-deutschen Volks- 
bewußtsein findet. 
Die Mark Brandenburg kann zwar als das eigentliche Kernland der hohen- 
zollernschen Staatsbildung betrachtet werden, und in mancher Hinsicht kann man 
ihr dabei das alte preußische Ordensland an die Seite stellen; aber nicht aus der 
Natur dieser Landschaften und ihrer Bewohner entsprang jener Ausdehnungs- 
trieb, der den preußischen Staat geschaffen hat, sondern aus dem dynastischen 
Ehrgeiz des Fürstenhauses, das mit wechselndem Glück und Verdienst, aber im 
ganzen doch mit ungewöhnlichem politischen Geschick und Erfolg fünf Jahr- 
hunderte lang daran gearbeitet hat auf norddeutschem Boden eine Machtbildung 
aufzurichten, die so stark geworden ist, daß daran in unsern Tagen das deutsche 
Volk den Halt und die Grundlage für die Wiederherstellung seiner staatlichen Ein- 
heit zu finden vermocht hat. Den Gesamtnamen, der heute im Schwange ist, und 
Hintze, Hohenzollern. 1
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        2 Das Haus Hohenzollern. 
dessen Gebrauch in dieser allgemeinen Bedeutung kaum über das 19. Jahrhundert 
zurückreicht, hat der hohenzollernschen Staatsbildung freilich das alte Ordensland 
Preußen gegeben; und es mag auch sein, daß die schwarz-weißen Landesfarben 
auf die Farbe von Mantel und Krenz der Ordensritter zurückdenten, obwohl 
daneben der von altersher im Zollernhause gebräuchliche von Silber und 
Schwarz gevierte Wappenschild die Möglichkeit einer Anknüpfung darbietet; — 
aber die Hauptsache ist doch, daß die Verbindung des Ordenslandes mit der 
Mark Brandenburg und den übrigen Ländern der Preußischen Monarchie lediglich 
anf den dynastischen Ansprüchen und Interessen des Hohenzollernhauses beruht. 
Aus diesen Erwägungen heraus beginnen wir unsere Darstellung nicht mit 
den Anfängen brandenburgischer oder preußischer Landesgeschichte, sondern mit 
Betrachtungen über den Ursprung und die genealogischen Zusammenhänge des 
Fürstenhauses der Hohenzollern, das Brandenburg und Preußen und all die 
andern Landschaften erst zu einem Staatswesen vereinigt und so den preußischen 
Staat recht eigentlich geschaffen hat. Die Wiege dieses Fürstenhauses hat nicht 
auf prenßischem, sondern auf süddeutschem Boden gestanden. Von der schwäbischen 
und fränkischen Heimat her, „vom Fels zum Meer“ fortschreitend hat es, etwa 
400 Jahre nach seinem ersten geschichtlichen Auftreten, den schicksalsvollen Weg 
gefunden zu der Stätte seiner welthistorischen Wirksamkeit, die in diesen Tagen 
das fünfte Jahrhundert ihrer Geschichte erfüllt hat. 
Der Urstamm und die Vorfahren des preußischen Königshauses. 
Der Ursprung und die älteste Geschichte des preußischen Königshauses 
sind wie bei den meisten großen Dynastien, die in sehr hohes Alter zurücktreichen, 
in tiefes Dunkel gehüllt, das nur von spärlichen Lichtblicken durchbrochen wird; 
sie sind infolgedessen vielfach Gegenstand haltloser genealogischer Phantasien 
gewesen, die ja so gern ihre Arabesken um die Stammbäume fürstlicher Häuser 
ranken, aber auch ein Gegenstand für wissenschaftliche Vermutungen und Streit- 
fragen, die noch bis in die Gegenwart hineinreichen und an denen wir hier nicht 
vorübergehen dürfen; es wird sich dabei nicht vermeiden lassen, einen etwas 
längeren Blick in die Werkstatt der gelehrten Forschung zu tun, als es sonst 
in diesen Blättern geschehen kann und soll. 
Von einer wirklichen gelehrten Forschung kann auf diesem Gebiet aller- 
dings erst seit der Mitte des 19. Jahrhunderts die Rede sein; was davor liegt, 
ist phantastische und oft ganz willkürliche Fabelei, hervorgegangen aus der 
menschlich= natürlichen Neigung, die Anfänge großer Herrscherhäuser in ein 
möglichst hohes Alter und zu Ahnen heraufzuführen, die dem jeweiligen Be- 
dürfnis des Zeitalters nach Heldenverehrung entsprechen; aber eben deshalb 
sind diese Fabeln doch auch nicht ohne Interesse. In dem Zeitalter der Re- 
naissance, wo die Beziehungen deutscher Kaiser und Fürsten zu Italien noch 
nicht abgebrochen waren und nach der ideellen Seite hin um so höher bewertet 
wurden, je weniger sie in der politischen Wirklichkeit noch zu bedeuten hatten, 
gesiel man sich in der Verknüpfung des hohenzollernschen Hauses mit dem 
römischen Grafengeschlecht der Colonna, das seinen fabelhaften Ursprung bis 
zu den Camillern zurückführen wollte. Auf dem Konstanzer Konzil, wo 1417 der 
erste hohenzollernsche Kurfürst von Brandenburg die feierliche Belehnung emp- 
fangen hatte, war dem eben gewählten Papst Martin V., der aus dem Hause der
        <pb n="17" />
        Genealogische Fabeleien und Wisseuschast. 3 
Grafen von Colonna stammte, die Ahnlichkeit des hohenzollernschen Wappens, 
das ein auf dem Helm aufrechtstehendes Szepter zeigt, mit seinem eigenen, 
das eine Säule darstellt, aufgefallen, und er war in fkritikloser Leichtfertigkeit 
geneigt, daraus kurzerhand auf eine Geschlechtsverwandtschaft der beiden Häuser 
zu schließen; in einem Briefe an den König von Polen, der kurz vorher (1424). 
seine Tochter Hedwig mit einem Sohne des brandenburgischen Kurfürsten ver- 
lobt hatte — eine Verbindung, an der der Papst ein politisches Wohlgefallen 
fand —, ging er sogar so weit, die Verwandtschaft der Hänser Hohenzollern 
und Colonna als eine alte Uberlieferung zu bezeichnen. Diese Fabel schlug feste 
Wurzeln, namentlich auch bei den Hohenzollern selbst; und als Kurfürst Albrecht 
Achilles auf einer italienischen Reise von einem zu der Colonnaschen Sippe 
gehörigen Grafen von Colalto als Geschlechtsverwandter begrüßt und in den 
Schlössern der Familie herumgeführt worden war, schrieb er an seinen Bruder 
Friedrich II. einen merkwürdigen Brief (vom 28. April 1466), in dem er den 
Ursprung seines Hauses über das alte Rom hinaus bis nach Troja verfolgt. 
Von Troja nach Rom, von Rom nach Deutschlaud — durch zweimalige Ver- 
treibung vom Schicksal auf den Schauplatz geführt, wo das Haus zu fürstlicher 
Macht und Ehre heranwuchs —: das war eine genealogische Vorstellung, wie sie 
der Phautasie und dem Geschmack jener Zeit entsprach. Aber der Geschmack 
wechselte und die Phantasie suchte andere Wege. Schon im 16. Jahrhundert, wo- 
in den Kreisen der deutschen Humanisten eine Vorliebe für das deutsche Alter- 
tum austam, wollte der gelehrte, aber in der Genealogie ganz skrupellose Spon- 
heimer Abt Tritheim, der als Gast am Hofe Jvachims I. geweilt hat, den Ur- 
sprung der hohenzollernschen Familie auf einen alten Frankenkönig Guntram 
zurückführen, der auch der Stammvater der Habsburger und der Zähringer sein 
sollte; und der kaiserliche Hofhistoriograph Johann Herold Basilius, den der 
Graf Karl I. von Hohenzollern 1560 beauftragt hatte, den wahren Ursprung 
seines Hanses zu erforschen, erfand in Ermangelung brauchbarer Uberlieferung 
lurzweg einen Grafen Thassilo von Zollern, der mit den Welfen verwandt sein 
und am Hofe Karls des Großen gelebt haben sollte, und der nun zum Ahnherrn 
der Hohenzollern und Habsburger wie der Colonna und Colalto gemacht wurde. 
Aber erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, wo die germauisierende 
Richtung in Geschichte und Genealogie vollends zum Durchbruch kam, hat 
dieser Stammbaum, namentlich durch so weitverbreitete Bücher wie Rentschs. 
„Brandenburgischer Cedernhain“ und Hübners „Genealogische Tafelu“ eine 
ziemlich allgemeine Anerkennung gefunden, und kein Geringerer als Friedrich 
der Große, der sich im übrigen recht wegwerfend über das Handwerk der 
Genealogen äußert, hat in seinen Denkwürdigkeiten des Hauses Brandenburg 
den Grafen Thassilo als historisch beglaubigten Urahn des hohenzollernschen 
Hauses anerkannt — eine Vorstellung, die damals übrigens alle Geschichtsbücher 
beherrschte und sich bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts erhalten hat. 
Einen wissenschaftlich sesten Grund und Boden erhielten die genealogischen 
Studien über das Hohenzollernhaus erst durch die „Hohenzolleruschen For- 
schungen“", die 1847 von Graf Stillfried und Dr. Märcker herausgegeben 
wurden — mit Förderung und Unterstützung König Friedrich Wilhelms IW., 
der für hausgeschichtliche Fragen ein ganz besonderes Interesse besaß. Graf 
Rudolf von Stillfried -Rattonitz war Oberzeremonienmeister und später auch 
12
        <pb n="18" />
        4 Das Haus Hohenzollern. 
Direktor des Königlichen Hausarchivs. Er hatte auf Reisen seit langen Jahren 
eine große Zahl von Urkunden gesammelt, die eine sichere Unterlage für die 
Forschung gewährten; Alexander von Humboldt hat ihn wohl scherzend den 
Kolumbus von Hohenzollern genannt. Sein Mitarbeiter, Dr. Traugott Märcker, 
später Archivar am Königlichen Hausarchiv, brachte die nötige historische Ge- 
lehrsamkeit und die kritisch-methodische Schulung hinzu; er hat die eigentliche 
Arbeit in Forschung und Darstellung geleistet. Es blieb aber bei dem ersten 
Bande dieser „Forschungen“, der den Urstamm und die schwäbische Linie der 
Hohenzollern behandelt, die man damals für die ältere hielt; ein zweiter Band, 
der die fränkische Linie der Burggrafen von Nürnberg umfassen sollte, ist nicht 
erschienen und auch in der Bearbeitung nicht über die ersten Anfänge hinaus- 
gekommen. Die Ursache lag vornehmlich darin, daß die beiden Herausgeber 
zunächst die Ausgabe einer großen Urkundensammlung in Angriff genommen 
hatten, die unter dem Titel: „Monumenta Zollerana“ seit 1852 in sieben statt- 
lichen Quartbänden erschienen ist, wozu dann noch im Jahre 1900 in einem 
achten Bande allerhand Ergänzungen und Nachträge gekommen sind. Graf Still- 
fried hat dann noch für sich allein eine Sammlung der Altertümer und Kunst- 
denkmäler des Hauses Hohenzollern herausgegeben, in der Gedächtuisbilder, 
Grabinschriften und andere für genealogische Fragen sehr wichtige Materialien 
der Forschung zugänglich gemacht wurden. Das meiste davon stammte aus dem 
Kloster Heilsbronn bei Ansbach, der alten Begräbnisstätte der Burggrafen von 
Nürnberg, das nun auch nach Stillfrieds Vorgang Gegenstand eingehender 
gelehrter Forschungen wurde. Inzwischen hatte der Berliner Archivdirektor 
Riedel, derselbe, der sich auch sonst so bedeutende Verdienste um die branden- 
burgisch-preußische Geschichtsforschung erworben hat, die älteste Geschichte der 
Hohenzollern in zwei grundlegenden Werken behandelt, von denen das eine, 
„Die Ahnherren des Prenßischen Königshauses" (1854), unter anderm im Gegen- 
satz gegen die bis dahin geltende Ansicht dartat, daß nicht die schwäbische, 
sondern die fränkische Linie der Hohenzollern, also die brandenburgisch-preußische, 
die ältere ist. In der „Geschichte des Preußischen Königshauses“ (1861) führte 
dann Riedel seine Untersuchungen über die fränkische Linie bis zum Jahre 
1415, wo die Verpflanzung nach Brandenburg stattfand. Die Ergebnisse dieses 
Werkes kamen aber mehr der Geschichte als der Genealogie zugute; einen voll- 
ständigen und gesicherten Stammbaum hatte man damals noch nicht; man 
wurde erst allmählich inne, wie schwierig und langwierig die Arbeit war, die 
zur Aufstellung eines solchen gehörte. Die Stammtafel des Gesamthausfes, die 
Graf Stillfried im Jahre 1868 allein, ohne die Mitarbeit Märckers, herausgab, 
war ein ganz mißlungenes Werk, das auch von Märcker öffentlich kritisiert 
wurde; obwohl sie sich als auf authentischen Quellen beruhend bezeichnete, war 
daran, wie ein späterer Kritiker gesagt hat, so gut wie nichts authentisch. Hier 
war eine Aufgabe, deren Lösung noch der Zukunft vorbehalten blieb. Sie ist erst 
vor kurzem erfolgt in einem monumentalen Werk, der 1905 erschienenen 
Genealogie des Gesamthauses Hohenzollern, die von den Hausarchivaren der 
beiden hohenzollernschen Linien (Großmann, Berner, Schuster, Zingerle) mit 
musterhafter Gründlichkeit und strengster kritischer Besonnenheit bearbeitet 
worden ist. Hier sind auch die Streitfragen, über die neuerdings, namentlich 
seit den 80er Jahren bis in die Gegenwart hinein, lebhaft diskutiert worden ist,
        <pb n="19" />
        Hohenzollern und Abenberg. 5 
zu einer vorläufigen Entscheidung gebracht worden. Es sind vornehmlich zwei 
Fragen, deren Besprechung uns am besten in die älteste Geschichte des Hohen= 
zollernhauses einführen wird. Die eine betrifft die Herkunft der Burggrafen 
von Nürnberg, die andere den zollernschen Urstamm. 
Bei der ersten handelt es sich um keine geringere Frage als die, ob die 
Kurfürsten von Brandenburg und die Könige von Preußen wirklich, wie man 
seit 500 Jahren glaubt, Hohenzollern sind, das heißt: ob der erste Burggraf von 
Nürnberg aus diesem Hause, der wahrscheinlich im Jahre 1200 gestorben ist 
und bis zu dem ein unnnterbrochener und gut beglaubigter genealogischer Zu- 
sammenhang hinanfreicht, — ob dieser Burggraf Friedrich I. wirklich, wie man 
annimmt, von dem seit dem 11. Jahrhnndert historisch bezeugten schwäbischen 
Geschlecht der Grafen von Zollern abstammt oder nicht. Daß dieser genealogische 
Zusammenhang besteht, ist eine alte ÜUberlieferung im Hause der Burggrafen von 
Nürnberg, die schon vor der Verpflanzung nach Brandenburg, schon im 14. Jahr- 
hundert nachzuweisen ist; und sie ist auch, soviel man weiß, niemals auf Zweifel 
gestoßen, bis seit der Mitte des 18. Jahrhunderts in den Kreisen fränkischer 
Gelehrter, namentlich auch der Plassenburger Archivare, die Ansicht auftanchte, 
daß die Burggrafen von Nürnberg nicht aus dem schwäbischen Geschlecht der 
Zollern, sondern vielmehr aus dem fränkischen der Grafen von Abenberg 
stammten, deren Stammburg neben dem gleichnamigen Städtchen im Ans- 
bachischen nicht weit von Schwabach liegt. Berufene und unberufene Genealogen 
aus diesen Gegenden haben daun im 19. Jahrhundert, als die fränkischen Lande 
in bayerischen Besitz übergegangen waren, zum Teil in scharfer Antipathie gegen 
Preußen, jedenfalls in geflissentlichem Gegensatz gegen die dort herrschende Auf- 
fassung, zugleich auch im Sinne fränkischer Stammesrivalität gegenüber den 
schwäbischen Ansprüchen, die Frage behandelt und sind zu dem Ergebnis gelangt, 
daß Blut und Name des Zollernstammes nur durch weibliche Mitglieder in das 
Haus der Burggrafen von Nürnberg gebracht sein könnten, daß es aber in 
männlicher Linie von jenem alten Grafen Babo von Abenberg abstamme, von 
dem ein Chronist die Merkwürdigkeit berichtet, daß er 30 Söhne und 8 Töchter 
gezeugt habe. 
Eine gewisse Grundlage besaß dieses von politischen Leidenschaften und 
von unkritischem Dilettantismus vielfach beeinflußte Hypothesengebäude in 
der urkundlich bezeugten Tatsache, daß allerdings die Burggrafen von Nürnberg 
im 13. Jahrhundert sich im Besitz der Güter und des Grafentitels der Aben- 
berger befinden und daß die meisten von ihnen anch in dem alten abenbergischen 
Familienkloster Heilsbronn begraben sind; weiterhin auch in dem zufälligen 
Umstand, daß der erste Burggraf dieses Hanses, Friedrich I., niemals aus- 
drücklich als Graf von Zollern bezeichnet wird. Ebensowenig freilich erscheint er 
als Graf von Abenberg; ja er kann mit einem gleichzeitig auftretenden Grafen 
dieses Namens unmöglich ein und dieselbe Person gewesen sein, weil beide ein- 
mal zusammen als Zeugen in einer Urkunde genannt sind. Ferner wird der 
Sohn dieses Burggrafen Friedrich, Konrad I., ansdrücklich zugleich als Graf 
von Zollern bezeichnet; die Bezeichnung Graf von Abenberg aber findet sich erst 
bei dessen Sohn Friedrich (III.). Besonders interessant in dieser Hinsicht ist das 
Siegel einer Urkunde vom 1. Mai 1246 (Mon. Zoll. II, 48), auf dem der 
Vater, Konrad, als Burggraf von Nürnberg und Graf von Zollern, der Sohn,
        <pb n="20" />
        6 Das Haus Hohenzollern. 
Friedrich, gleichfalls als Burggraf von Nürnberg und Graf von Abenberg 
bezeichnet wird. Das Rätsel löst sich auf eine sehr einfache Weise, wenn man 
aunimmt, daß eben dieser Burggraf Konrad I. die Erbtochter des aussterbenden 
Abenberger Grafengeschlechts geheiratet hat, uud daß Güter und Titel dieser 
Familie dann als mütterliches Erbteil an seinen Sohn übergegangen sind. 
Dieser Annahme stand bisher freilich die Uberlieferung im Wege, daß Burg- 
graf Konrad I. mit Clementia von Habsburg, einer Schwester, wie man an- 
nahm, des Kaisers Rudolf I., verheiratet gewesen sei. Aber eine neuerdings 
angestellte kritische Prüfung dieser alten Uberlieferung hat das überraschende 
Resultat ergeben, daß sie lediglich auf einem 600 jährigen Irrtum beruht, 
nämlich auf dem Versehen eines Schreibers, der bei einer Duplikatausfertigung 
statt matris clementis, matris Clemente schrieb, was dann als Name auf- 
gefaßt wurde und woran alles weitere durch bloße Kombination sich knüpfte. 
Eine Clementia von Habsburg als Gemahlin Konrads I. existiert also nicht; wir 
kennen den Namen und die Familie der Mutter des Burggrafen Friedrich III. 
nicht, aber nichts hindert uns, anzunehmen, daß sie eben die abenbergsche Erb- 
tochter gewesen ist, durch welche dann die Güter und der Name der Familie auf 
die Nachkommen übergegangen sind, ohne daß sie aufhörten Zollern zu sein. 
Entscheidend aber vollends für die Frage der Abstammung der Burg- 
grafen von Nüruberg ist eine seit 1852 wieder bekanntgewordene und erst 
neuerdings in ihrer ganzen Bedentung gewürdigte alte Genealogie, die uns ein 
glücklicher Zufall aufbewahrt hat. Sie steht in einem Kodex der Gießener 
Universitätsbibliothek, in dem die historischen Werke des Bischofs Otto von 
Frcising samt einigen andern aus Freising stammenden Stücken enthalten sind. 
Das Ganze ist eine Abschrift nach alten Vorlagen, augefertigt im 15. Jahr- 
hundert durch Erasmus Sayn von Freising. Diese Genealogie, die auch in den 
Monumenta Germaniae historica (S8S. XXIV, 78) veröffentlicht ist, führt den 
Stammbaum des Burggrafen Friedrich I. von Nürnberg, der als staufischer 
Parteigenosse und vielleicht auch im Zusammenhang mit einer damals geplanten 
Familienverbindung für die Freisinger Kreise von Interesse sein mochte, durch 
drei Generationen zurück, bis zu dem Grafen Burkard von Zollern, von dem gleich 
noch die Rede sein wird. Die Abschrift beruht allem Anschein nach auf einer 
alten Vorlage, wohl noch des 12. Jahrhunderts; daß sie später erst aus irgend- 
welchen Anlässen hergestellt worden sei, erscheint als ausgeschlossen. So haben 
wir hier auch ein ausdrückliches unverwerfliches Zeugnis für den genealogischen 
Zusammenhang der Burggrafen von Nürnberg mit dem schwäbischen Haufe 
der Grafen von Zollern, an dem nun weiter kein Zweifel gestattet sein dürfte; 
und dic alte Uberlieferung, die seit Jahrhunderten in der Zollernburg am 
Rande der Rauhen Alb den Stammsitz unseres Königs= und Kaiserhauses 
gesehen hat, ist in ihrer Glanbwürdigkeit unanfechtbar bestätigt. 
Diese Stammburg, die unter Friedrich Wilhelm IV. mit großer Pracht, 
aber leider ohne Rücksicht auf die Erhaltung der alten baulichen Anlagen, 
restauriert oder eigentlich vielmehr nen aufgebaut worden ist, geht in ein hohes 
Allter zurück. Sie dürfte aber schwerlich alter sein als das 11. Jahrhundert; 
jedenfalls kam damals erst die Gewohnheit der deutschen Adelsfamilien auf, 
sich nach einer Burg zu benennen, und auch der Name der Zollern läßt sich nicht 
über dies Jahrhundert zurückverfolgen. Ubrigens ist die Namensform „Hohen-
        <pb n="21" />
        Urstamm der Hohenzollern. 7 
zollern“ für Burg und Geschlecht verhältnismäßig jungen Ursprungs; die 
altere, historisch beglanbigte Form lautet kurzweg: Zollern; und der Name 
dürfte nach der wahrscheinlichsten Erklärung, wie so viele andere in jenen 
Gegenden, aus einer lateinischen Benennung, mons solarius, abzuleiten sein, 
die von den Römern — wahrscheinlich mit Anknüpfung an einen altgermanischen 
Sonnenkult — dieser Stätte beigelegt worden sein mag. 
Die älteste als echt beglaubigte Nachricht, die wir von Angehörigen des 
zollernschen Hauses besitzen, ist eine kurze Notiz in den Annalen Bertholds, des 
Fortsetzers Hermanns von Reichenau (Monumenta Germaniae historica, 
Script. V, 272), wo es zum Jahre 1061 heißt: Burchardus et Wezil de Zolorin 
occiduntur. Diese beiden Männer aus dem Geschlecht der Zollern sind damals 
also im Kampfe gefallen. Über ihre Persönlichkeit und auch über das zwischen 
ihnen bestehende Verwandtschaftsverhältnis ist nichts bekannt; nur scheint 
Burkhard derselbe zu sein, der in der Saynschen Genealogie als Burchardus 
comes de Zolre an der Spitze der Ahnenreihe des Burggrafen Friedrich I. 
von Nürnberg steht. Der Nante seiner Gemahlin ist unbekannt. Sein Sohn 
ist Friedrich I., genannt Maute, Graf von Zollern, der von 1085 bis 1115 er- 
wähnt wird und von dem nicht viel mehr bekannt ist, als daß er zugleich als erster 
seines Hauses die Schirmvogtei über das Kloster Alpirsbach in Schwaben inne- 
hatte, das von einem seiner Geschlechtsvettern, Adalbert von Zollern aus der früh 
erloschenen Linie Haigerloch, 1094 in Gemeinschaft mit anderen Herren gestiftet 
worden war, und daß seine Gemahlin Udilhild von Urach aus dem Hause 
Fürstenberg war. Unter seinen 10 Kindern ist der älteste Sohn Friedrich II., 
dessen Gemahlin wieder unbekannt ist (erwähnt 1125—1145); von einem 
jüngeren Sohn, namens Burkhard, stammte die Linie der Grafen von Zollern- 
Hohenberg ab, die 1486 erloschen ist und in der die Namen Burkhard, Albert, 
auch Rudolf besonders häufig wiederkehren. Als Söhne Friedrichs II. sind 
wahrscheinlich anzusehen (die Saynsche Genealogie ist in diesem Punkte durch 
die neueren Forschungen im einzelnen etwas berichtigt worden): Graf Berthold, 
der bald nach 1194 gestorben sein muß und nur eine Tochter hinterlassen hat, 
und Graf Friedrich, der dritte des Namens, der erste Burggraf von Nürnberg 
und als solcher Friedrich I. genannt. Dieser ist es, der die Familie von Schwaben 
nach Franken verpflanzt hat, wobei er aber den schwäbischen Besitz noch selbst 
in der Hand behielt. Als Burggraf von Nürnberg wird er zuerst im Jahre 1192 
erwähnt. Er war vermählt mit Sophie, der Erbtochter des Grafen Konrad II. 
von Raabs, der zugleich Burggraf von Nürnberg war (f 1191). Von dem 
Geschlecht der Grafen von Raabs ist also die Burggrafschaft Nürnberg an das 
Haus der Hohenzollern gekommen und jahrhundertelang bei ihm geblieben, 
während die eigentlichen Raabsschen Erbgüter, die in Osterreich lagen, später 
an die Babenberger verkauft worden sind. Der Burggraf Friedrich I. scheint 
im Jahre 1200 oder kurz nachher gestorben zu sein und hat noch nicht in Heils- 
bronn, sondern im St. Agidienkloster zu Nürnberg seine Grabstätte gefunden. 
Er ist der gemeinsame Ahnherr der beiden heute noch blühenden Zweige des 
hohenzollernschen Hauses, der Könige von Preußen und der Fürsten von Hohen- 
zollern; von seinem ältesten Sohn Konrad I., dem Burggrafen von Nürnberg, 
der vermutlich die abenbergische Erbtochter zur Gemahlin hatte, stammt das 
preußische Königshaus ab; von seinem zweiten Sohne Friedrich IV., der die
        <pb n="22" />
        8 Das Haus Hohenzollern. 
— 
schwäbischen Güter mit der Stammburg erhielt, die jüngere fürstliche Linie. 
Er wird übrigens 1210 und 1214 auch noch als Burggraf von Nürnberg erwähnt 
und führt daher als solcher auch zuweilen die Bezeichnung Friedrich II. 
Das ist der Urstamm des Hauses Hohenzollern bis zu der Spaltung in die- 
beiden heut noch blühenden Hauptlinien. Die ältere, die der Burggrafen von 
Nürnberg, werden wir später noch weiter zu verfolgen haben. Hier müssen wir 
uns zunächst erst noch der Frage zuwenden, ob man den Hohenzollernstamm viel- 
leicht noch über jene beiden im Jahre 1061 gefallenen Mitglieder hinans in eine 
fernere Vorzeit verfolgen kann. Ein sehr bemerkenswerter und wissenschaftlich 
wohlbegründeter Versuch dazu ist neuerdings von schwäbischen Forschern gemacht 
worden, und kein Name ist in diesem Zusammenhang mit größerem Recht zu 
nennen, als der des Tübinger Professors Dr. Ludwig Schmid, der ein langes 
Forscherleben dieser Aufgabe gewidmet hat, angeregt und unterstützt durch den 
Fürsten Karl Anton von Hohenzollern und seinen Sohn und Nachfolger, den 
Fürsten Lcopold. Schmid griff die Vermutung eines badischen Archivars namens. 
Leichtlen auf, der 1831 den Stamm der Hohenzollern auf das alte schwäbische 
Herzogsgeschlecht der Burkardinger hatte zurückführen wollen, eine Vermutung, 
der auch Märcker und Riedel sich nicht entgegengestellt hatten. Schmid hat diese- 
Ansicht wissenschaftlich zu begründen, aber leider auch zum Dogma zu erheben 
versucht. Er begann damit in seiner Geschichte der Grafen von Zollern-Hohenberg, 
die 1862 erschien; und nachdem dann die Studien von Baumann über die 
schwäbische Gau= und Grafschaftsverfassung (1879) neue fruchtbare Gesichts- 
punkte für genealogische Forschungen eröffnet hatten, schrieb er 1884—1888 „Die 
alteste Geschichte des erlauchten Gesamthauses der Hohenzollern“ in drei Bänden, 
von denen der erste den Urstamm, der zweite das 11. und 12. Jahrhundert, der 
dritte die oben bereits besprochene abenbergische Frage behandelt, die hier natürlich 
auch im Sinne der schwäbischen Abstammung der Burggrafen von Nürnberg 
eutschieden wird, was in die Diskussion darüber maßgebend eingegriffen hat. Das- 
Hauptthema Schmids aber ist die Abstammung der Hohenzollern von den Burkar- 
dingern, die er unwiderleglich bewiesen zu haben glaubte. Noch kurz vor seinem 
Tode veröffentlichte der 87jährige Gelehrte 1897 eine Schrift, die er als seinen 
„Schwanengesang“ bezeichnete und deren charakteristischer Titel lautet: „Be- 
leuchtung und schließliche Erledigung der bis dahin noch schwebenden Frage von 
der Burkardinger Abkunft der Hohenzollern“. 
Die Burkardinger stammen von den Markgrafen von Rätien ab, als deren 
Ahnherr der zur Zeit Karls des Großen lebende Hunfried bezeichnet werden kann, 
so daß man sie auch Hunfriedinger neunen könnte. Ein Markgraf Burkhard von 
Rätien kam im Jahre 911 um, als er den Versuch machte, die herzogliche Gewalt 
in Schwaben zu gewinnen; sein Bruder Adalbert war Graf des Thur= und des 
Scherragaues, von denen der erstere auf schweizerischem, der andere auf 
schwäbischem Gebiet liegt; dieser Adalbert wird von Schmid und seinen Anhängern 
als der Ahnherr der Hohenzollern betrachtet. Die Burkardinger haben bekanntlich 
später die Herzogsgewalt in Schwaben wirklich gewonnen; der letzte Herzog aus 
diesem Hause, Burkhard II., ist aber schon 973 gestorben, und von da bis zum Tode 
des Burkhard von Zollern (1061) klafft eine fast hundertjährige Lücke. Schmid- 
und seine Anhänger wollen sie ausfüllen, indem sie als Zwischenglied zwischen 
Burkardinger und Zollern die stammverwandten Grafen von Nellenburg ein-
        <pb n="23" />
        Hohenzollern und Burkardinger. 9 
schieben, deren Verwandtschaft mit beiden Geschlechtern aber freilich auch wieder 
nur auf Vermutung bernht. Da der Zollernname vor dem 11. Jahrhundert noch 
fehlt, so muß man natürlich zu anderen Kriterien greifen, um die Verwandtschaft 
zit beweisen. Als solche bieten sich der Güterbesitz und die Eigennamen dar. Schmid 
glaubt nachweisen zu können, daß bedentende Teile des Gebietes der Burkardinger 
später im Besitze der Zollern sind, namentlich der Scherragau, den er in der 
späteren Grafschaft Hohenberg wiedererkennen will. Hier greifen die Studien 
Baumanns und seiner Nachfolger über die schwäbische Gau- und Grasschafts- 
verfassung anregend und fördernd ein. Es haudelt sich um die Frage, ob man 
Gau und Grasschaft für diese schwäbischen Gebiete in der Hauptsache gleichsetzen 
darf, so daß sie feste, durch die Jahrhunderte gleichbleibende Größen darstellen, 
oder ob nicht vielmehr, wofür doch manche Anzeichen vorliegen, auch hier größere 
Ganec aus politischen oder Verwaltungsrücksichten in mehrere Grasschaften geteilt 
worden sind. Das erste behaupten Schmid und seine Anhänger, das andere ihre 
Gegner. Ferner kommt es darauf an, ob, wie von Schmid behauptet wird, die 
Erblichkeit in den Grafschaften hier schon so früh eingetreten ist, daß dadurch die 
Brücke vom 10. bis zum 11. Jahrhundert geschlagen würde. Diese Fragen sind doch 
nicht mit der Sicherheit zu entscheiden, wie Schmid noch tun zu können glaubte: 
und auch wenn sie es wären, könnte man immer noch an einen Ubergang der 
Güter durch die weibliche Hand denken. Hier setzt nun freilich das andere 
Argument Schmids ein, das, kurz gefaßt, darin besteht, daß die Gleichheit der hänfig 
wiederkehrenden Namen Burkhard und Adalbert bei den Burkardingern und den 
Zollern für den Zusammenhang und die Stammesverwandtschaft der beiden Häuser 
sprechen soll. Nun ist es freilich richtig, daß gewisse Eigennamen charakteristisch 
für einzelne Geschlechter sind, und daß namentlich im Hause der Grafen von 
Zollern-Hohenberg die Namen Burkard und Adalbert sich in den ersten Gene- 
rationen auffällig oft wiederholen. Aber einerseits läßt sich die Beschränkung eines 
Namens wie Burkard auf ein bestimmtes Geschlecht doch nicht nachweisen, wenn 
man nicht die Grenzen der Beobachtung willkürlich verengt; andererseits finden 
sich bei den Zollern auch Namen, die nicht von den Burkardingern stammen können, 
wie z. B. Rudolf. Ein überzeugender Beweis läßt sich eben weder auf die eine noch 
auf die andere Weise führen; es handelt sich nur um eine Vermutung und um den 
Grad der Wahrscheinlichkeit, die sie für sich hat. Unmöglich ist die Abstammung 
der Zollern von dem alten schwäbischen Herzogsgeschlecht keineswegs, und die 
wissenschaftlich begründete Vermutung Schmids ist von den gencalogischen 
Phantasien früherer Zeiten himmelweit verschieden; aber bewiesen ist sie nicht, 
und darin hat der hochverdiente Forscher geirrt, daß er glaubte, einen wirklich 
zwingenden Beweis geführt zu haben. Die nüchterne genealogische Forschung 
wird bei der Tatsache stehen bleiben müssen, daß die Zollern als ein schwäbisches 
Grafenhaus seit der Mitte des 11. Jahrhunderts glaubhaft bezeugt sind; und 
sehr treffend ist das Wort, das Kaiser Friedrich einmal zu einem der Forscher 
sagte, der ihm dies Ergebnis seiner Studien vorlegte: „Das ist auch genug.“ 
Genealogische Ausblicke. 
An diese Erörterungen über den Ursprung des hohenzollernschen Hauses 
wollen wir hier gleich noch einige gencalogische Betrachtungen knüpfen, die die 
#erwandtschaftlichen Zusammenhänge des Fürstenhauses im ganzen zum Gegen-
        <pb n="24" />
        10 Das Haus Hohenzollern. 
stand haben. Wir folgen zunächst dem Stammbaum und den Verzweigungen 
des hohenzollernschen Geschlechts, die er zeigt. 
Von dem alten selbständigen Zweige der Grafen von Zollern-Hohenberg, 
die seit 1125 erwähnt werden, ist oben schon kurz die Rede gewesen; es mag 
genügen, hier zu bemerken, daß dieser Zweig, in dem die Namen Burkard und 
Albrecht sehr häufig vorkommen, 1486 erloschen ist. 
Auch von der Trennung der fränkischen und der schwäbischen Linie des 
Haupthauses ist schon gelegentlich gesprochen worden; wir wollen zunächst die 
jüngere schwäbische Linie verfolgen. Die Linie der Grafen von Zollern, die sich 
später (seit dem 13. Jahrh.) auch Hohenzollern nennen, beginnt mit Friedrich IV., 
der 1204 in der Teilung mit seinem älteren Bruder Konrad den Hauptteil der 
schwabischen Besitzungen mit der Stammburg erhielt. Es verdient hervor- 
gehoben zu werden, daß er sich seit 1248 ebenso wie die fränkische Linie eines 
Siegels bediente, das statt des alten Nürnberger Löwen den schwarz-weiß 
quadrierten Schild des hohenzollernschen Gesamthauses zeigt. Eine jüngere 
Linie dieses Hauses stellen die Grafen von Zollern-Schalksburg dar, die etwa um 
1266 erscheinen und 1408 im Mannesstamm erloschen sind. 
Karl I. Graf von Zollern-Hohenzollern teilte 1575 den Gesamtbesitz des 
Hauses unter seine drei Söhne: Eitelfriedrich IV. erhielt Hechingen, Karl II. 
Sigmaringen, Christoph Haigerloch. Sie sind die Stifter der drei danach be- 
nannten Linien geworden, deren Besitz heute wieder vereinigt ist. Am frühesten 
erlosch die Linie Haigerloch, 1634. Von dieser hatte sich noch wieder eine Neben- 
linic in Schlesien abgezweigt (mit dem Sitze in Königsberg bei Schweidnitz); 
sie war aber schon 1622 wieder erloschen. 
Unter den Grafen von Hohenzollern-Hechingen, die zum Teil im Reichs- 
dienst hohe Stellen bekleideten, wie Johann Georg (F 1623), Präsident des 
Reichskammergerichts zu Speyer und Präsident des kaiserlichen Reichshofrats, 
und die, wie eben dieser, auch schon zum Teil persönlich mit der Reichsfürsten- 
würde ausgezeichnet waren, ragt besonders hervor Friedrich Wilhelm, des heiligen 
römischen Reichs Generalfeldmarschall (17260), der von Kaiser Leopold I. die 
Ausdehnung der Reichsfürstenwürde auf alle Mitglieder des Hauses und ihre 
Nachkommen auswirkte (1692) und mit dem brandenburgischen Hause ein 
Pactum gentilicium schloß, auf Grund dessen das fürstliche Haus fortan wieder, 
wie schon in seinem Anfang, den Titel und das Wappen der Burggrafen von 
Nüruberg führte. Der letzte Sproß dieser Linie, Fürst Friedrich Wilhelm 
Konstantin, entsagte zusammen mit dem Vertreter der Sigmaringer Linie, Karl 
Anton, durch Staatsvertrag vom 7. Dezember 1849 der Regierung zugunsten 
der Krone Preußens. Seit 1850 führten beide Linien auf Grund einer königlichen 
Ordre den Titel „Hoheit“; dem Fürsten Karl Anton von Sigmaringen, der 
1858—1862 Präsident des preußischen Staatsministeriums war, wurde für sich 
und seine Nachkommen 1861 der Titel „Königliche Hoheit“ zugestanden. Nach 
dem Tode des letzten Hechinger Fürsten vereinigte er wieder den ganzen Hausbesitz 
der schwäbischen Linie in seiner Hand und nahm den einfachen Titel „Fürst von 
Hohenzollern“ an. Er starb 1885; sein Nachfolger wurde Fürst Leopold, der 
cinstmals zur spanischen Thronkandidatur in Aussicht genommene Prinz, dem 
1905 sein Sohn, Fürst Wilhelm, gefolgt ist. Der jüngere Sohn des Fürsten 
Karl Anton, Prinz Karl, wurde 1866 Fürst, 1881 König von Rumänien; nach
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        Die verschiedenen Linien des Hohenzollernhauses. 11 
seinem kinderlosen Tode (1914) hat der Thronfolger Ferdinand, ein jüngerer 
Sohn des Fürsten Leopold, die Regierung angetreten. 
Die Mitglieder der älteren Hauptlinie werden uns in der folgenden Dar- 
stellung als Burggrafen von Nürnberg und namentlich dann als brandenburgisch- 
preußische Regenten zu beschäftigen haben; hier wollen wir nur die Abzweigungen 
von dieser Hauptlinie ins Auge fassen. 
Auf Grund der von Kurfürst Albrecht Achilles verfügten Teilung folgten 
seine beiden jüngeren Söhne Friedrich und Sigmund als Markgrafen in den 
fränkischen Besitzungen des Hauses, der erste in Ansbach, der zweite in Bayreuth. 
Nachdem dann aber Sigmund ohne männliche Erben 1495 verstorben war, fiel 
der ganze fränkische Besitz an den Markgrafen Friedrich („den Älteren“); er ist 
der Stammuvater der beiden älteren markgräflichen Linien Ansbach und Bayrenuth, 
die sich in Markgraf Georg Friedrich, dem Kurator in Ostpreußen und Herzog 
von Jägerndorf, wieder vereinigten, um dann mit seinem Tode (1603) im 
Mannesstamm zu erlöschen. 
Einer der Söhne Friedrichs des Alteren, Albrecht, war 1511 zum Hoch- 
meister des Deutschen Ordens gewählt worden und wurde 1525 durch die Säku- 
larisation des Ordenslandes der erste Herzog in Preußen. Er ist der Stifter der 
preußischen Linie der Hohenzollern, die aber schon mit seinem geisteskranken Sohn 
Albrecht Friedrich im Mannesstamm ausgestorben ist (1618). 
Die jüngeren Linien Ansbach und Bayreuth sind auf Grund der Verein- 
barungen im Gerger Hausvertrag (1599) und in dem Vertrage von Onolzbach 
(1603) zur Regierung gelangt; ihre Stifter sind die beiden ältesten Söhne des 
Kurfürsten Johann Georg aus seiner dritten Ehe, die Markgrafen Christian und 
Joachim Ernst, von denen der erste in Bayreuth, der andere in Ansbach nach- 
folgte. Die Bayrenther Linie ist mit dem Tode des Markgrafen Friedrich 
Christian 1769 im Mannesstamm erloschen; der Markgraf von Ausbach, 
Christian Friedrich Karl Alexander, vereinigte die beiden Lande wieder unter seiner 
Regierung; er verzichtete aber zugunsten der Krone Preußens in einem Vertrage 
von 1791, lange vor seinem Tode, der erst im Jahre 1806 eingetreten ist. 
Keine eigentliche Landeshoheit war mit zwei andern Abzweigungen von 
dem brandenburgischen Hause verbunden, indem zwei jüngere Söhne des Großen 
Kurfürsten aus seiner zweiten Ehe mit Dorothea von Holstein, Markgraf Philipp 
Wilhelm und Markgraf Albrecht Friedrich, mit Land und Leuten in Schwedt und 
in der Johanniterballei Sonnenburg ausgestattet wurden. Ein Sohn des ersten 
Markgrafen von Schwedt, Friedrich Wilhelm (r 1771), hat Friedrich dem Großen 
durch allerlei Unordnungen mehrfach Anlaß zu scharfem Eingreifen in seine 
Herrschaft gegeben; mit dessen Sohn Friedrich Heinrich ist die Linie 1788 er- 
loschen. Aus der Sonnenburger Linie, die ebenfalls das 18. Jahrhundert nicht 
überdauert hat, sind zwei Söhne des Stifters in den beiden ersten schlesischen 
Kriegen gefallen: Markgraf Friedrich bei Mollwitz und Markgraf Friedrich 
Wilhelm 1744 vor Prag. 
Die Familienverbindungen der Hohenzollern, die sich anfänglich auf die 
Kreise des hohen Adels deutscher Nation beschränken, denen das Haus selbst ent- 
stammte, reichen schon früh, schon seit der meranschen Heirat (1248) in die 
höhere Sphäre des Reichsfürstenstandes hinein, denen auch die Hohenzollern selbsft 
bald zugezählt wurden. An die zahlreichen Verbindungen mit den Fürstenberg,
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        12 Das Haus Hohenzollerm. 
Hohenlohe, Leiningen, Ottingen, Ortenberg, Salm, Sayn, Solms, Zimmern — 
reihen sich solche mit den Fürstenhäusern von Anhalt und Sachsen, von Braun- 
schweig und Oldenburg, von Hessen und Nassau, von Holstein und Mecklenburg, 
von Pfalz, Baden, Bayern, Württemberg usw. Es gibt wohl kein deutsches 
Fürstenhaus, das nicht mit den Hohenzollern in mehr oder weniger vielfältigen 
verwandtschaftlichen Beziehungen steht, wenn auch naturgemäß die Konufessiom 
hier seit dem 16. Jahrhundert eine doch nicht unübersteigbare Schranke gezogen 
hat. Die jüngeren Söhne, die nicht mit Land und Leuten ausgestattet werden 
konnten, traten in der katholischen Zeit in der Regel in den geistlichen Stand ein. 
und wurden Bischöfe oder Deutsch-Ordensritter; nicht allen freilich gelang es. 
dabei, zu einer so großen Stellung emporzusteigen, wie sie der Kardinal und 
Kurfürst Albrecht, der Bruder des Kurfürsten Joachim I., als Erzbischof von 
Mainz und Magdeburg einnahm, der vielgerühmte Gönner der Humanisten, 
oder der Hochmeister Albrecht, der sich dann zum Herzog in Preußen machen 
ließ. Die Töchter wurden bei der Verheiratung grundsätzlich nicht mit Land und 
Leuten, sondern mit Geld ausgestattet und mußten auf die Erbfolge ausdrücklich. 
verzichten. Dagegen ist die Heiratspolitik in dem Zollernhause selbst, namentlich- 
im 16. Jahrhundert, oft von dem Bestreben geleitet gewesen, mit der Hand einer 
Fürstentochter aus ansehnlichem Hause zugleich Sukzessionsansprüche zu ge- 
winnen, die zum Teil später auch zur Erfüllung gelangt sind. An männlichem 
Erben hat es in den Hauptlinien niemals gefehlt. Der Kinderreichtum mancher 
Ehen in diesem Hause ist außerordentlich groß. An der Spitze steht der Sig- 
maringer Graf Karl II. (f 1600), der mit zwei Frauen 25 Kinder erzeugte; sein 
Enkel Meinrad I. (r 1681) hatte 19 Kinder von einer Frau; es war eine geborene 
Gräfin Törring-Seefeld. Aber auch in der brandenburgischen Linie hatte Kur- 
fürst Johann Georg aus seinen drei Ehen 23 Kinder, von denen allerdings- 
mehrere in früher Jugend verstorben sind, wie denn überhaupt in der älteren 
Zeit mit der großen Zahl der Geburten auch eine uns heute sehr groß erscheinende 
Kindersterblichkeit Hand in Hand ging. Von den 14 Kindern des Königs. 
Friedrich Wilhelm I. und seiner Gemahlin Sophie Dorothea von Hannover sind. 
10 zu ihren Jahren gekommen; das elfte in der Gesamtzahl, Prinz August 
Wilhelm, ist der Stammvater der späteren preußischen Könige geworden. Die 
hohenzollernsche Dynastie ist eine der danerhaftesten in der europäischen Ge- 
schichte; sie gleicht darin der capetingischen. Von welcher Bedeutung das für 
die Festigung der monarchischen Staatsordnung und für die Begründung einer 
politischen Einheit in Land und Volk ist, zeigt ein Vergleich zwischen Frankreich, 
und Preußen einerseits und dem alten Deutschen Reiche anderseits. Wären die 
Dynastien der Sachsen, Salier und Staufer so langlebig gewesen wie die der 
Capetinger in Frankreich oder später die der Hohenzollern in Brandenburg- 
Preußen, so wäre das Deutsche Reich schwerlich in eine solche Auflösung geraten, 
wie sie seit dem 13. Jahrhundert eingetreten ist, wenn auch die Gründe dafür 
zum Teil auf anderem Gebiet und tiefer liegen. 
An der Schicksalsrolle des deutschen Hochadels, einen so großen Teil der 
Throne Europas mit seinen Mitgliedern zu besetzen, hat auch das Gesamthaus 
Hohenzollern seinen Anteil, der sich freilich auf den schon erwähnten Fall des. 
Königs von Rumänien beschränkt. Auch die Zahl der brandenburgischen und 
reußischen Fürstentöchter, die auf fremden, außerdentschen Thronen gesessem
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        Familienverbindungen der Hohenzollern. 13 
haben, ist nicht sehr groß; weitaus die Mehrzahl ist an deutsche Fürsten verheiratet 
worden, wie auch die Männer des Zollernhauses mit Vorliebe Frauen aus 
deutschen Fürstenhäusern zur Ehe genommen haben. Auf den dänischen Thron 
gelangte schon im Jahre 1445 die brandenburgische Prinzessin Dorothea, Tochter 
Johanns des Alchymisten, durch die Vermählung mit König Christoph III.; 
nach dessen frühem Tode (7 1448) ist sie auch die Gemahlin seines Nachfolgers 
auf dem Throne, des ersten dänischen Oldenburgers, König Christians I., ge- 
worden. Ein Sohn dieses Paares, der Herzog Friedrich von Schleswig-Holstein- 
Gottorp, nachmals König Friedrich I. von Dänemark, war in seiner ersten Ehe 
wiederum mit einer brandenburgischen Prinzessin vermählt, Markgräfin Anna, 
Tochter des Kurfürsten Johann. Sie ist schon vor der Erhebung ihres Gemahls 
auf den dänischen Königsthron verstorben, 1514, aber sie ist die Mutter eines 
dänischen Königs geworden: Christians III. Eine zweite dänische Königin aus 
dem brandenburgischen Hause war die Markgräfin Katharina, Tochter des Kur- 
fürsten Joachim Friedrich, die mit König Christian IV. vermählt war; beide 
Königinnen liegen in der alten Grabeskirche des dänischen Königshauses, dem 
Dom von Roeeskilde, begraben. Eine Tochter Johann Sigismunds, ebenfalls 
Katharina mit Namen, war in erster Ehe mit dem Fürsten Bethlen Gabor von 
Siebenbürgen verheiratet (seit 1626); eine andere Tochter desselben Kurfürsten, 
Marie Eleonore, vermählte sich 1620 mit Gustav Adolf König von Schweden; 
der frühe Tod des innigst geliebten Gemahls auf dem Schlachtfelde von Lützen 
hat sie in eine unheilbare Melancholie versenkt (r 1655). Eine andere schwedische 
Königin aus dem Hohenzollernhause ist Luise Ulrike, die Schwester Friedrichs 
des Großen, die Gemahlin des Gottorpers, Königs Adolf Friedrich (k 1782). 
Beide Königinnen sind in der Riddarholmskirche zu Stockholm beigesetzt, „wo 
Schwedens Ehre schlummert unterm Marmor“. In das niederländische Haus 
Oranien heirateten ebenfalls zwei Töchter des preußischen Königshauses, beide 
mit dem Namen Wilhelmine; die eine war die Tochter des Prinzen August 
Wilhelm, die Schwester König Friedrich Wilhelms II., vermählt mit dem Prinzen 
Wilhelm V. von Nassau-Oranien, dem späteren Erbstatthalter der Niederlande; 
die Rücksicht auf ihre Person spielt eine Rolle in dem Feldzug ihres königlichen 
Bruders nach den Niederlanden zur Wiederherstellung der von einer feindlichen 
Partei unter französischer Einwirkung vertriebenen Oranier (7 1806); die andere 
war die Tochter des Königs Friedrich Wilhelm II., vermählt mit dem Erbprinzen 
Wilhelm Friedrich, der 1815 unter dem Namen Wilhelm I. König der Nieder- 
lande geworden ist. Auf dem russischen Kaiserthron saß als Gemahlin Nikolaus I. 
die preußische Prinzessin Charlotte, Tochter König Friedrich Wilhelms III., als 
russische Kaiserin (sie war zur griechisch-katholischen Kirche übergetreten) Alegandra 
Feodorowna genannt. Eine Tochter des Kaisers Friedrich, also eine Schwester 
unseres Kaisers, ist bekanntlich die Gemahlin des Königs Konstantin von 
Griechenland; auch sie hat das griechisch-orthodoxe Bekenntnis angenommen. 
Von fremden außerdeutschen Königstöchtern, die mit brandenburgisch- 
preußischen Herrschern ein Ehebündnis geschlossen haben, erwähnen wir die 
dänische Gemahlin des Kurfürsten Joachim I. (Elisabeth, Tochter des Königs 
Hans von Dänemark, 1555), ferner die zweite, polnische Gemahlin des Kur- 
fürsten Joachim II. (Hedwig, Tochter des Jagellonenkönigs Sigismund I., 11573); 
eine andere jagellonische Prinzessin, eine Tochter König Kasimirs II., war mit
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        14 Das Haus Hohenzollern. 
Friedrich dem Alteren von Ansbach-Bayreuth vermählt gewesen und ist die 
Mutter Albrechts, des ersten Herzogs von Preußen, geworden. Der Vater der 
hannoverschen Gemahlin des Königs Friedrich Wilhelm I. (Sophie Dorothea) ist 
erst lange nach der Vermählung seiner Tochter König von England geworden 
(Georg I.); die erste königliche Prinzessin von England, die sich nach Preußen 
verheiratet hat, ist Victoria, die Gemahlin des späteren Kaisers Friedrich, die 
bekanntlich aber von beiden Seiten aus deutschem Blute stammt. Der großen 
Mehrzahl nach stammen also die Gemahlinnen der brandenburgischen und 
preußischen Herrscher aus deutschen Fürstenhäusern, seit der Reformation aus 
protestantischen. Ein besonderer Fall war die Vermählung des Kronprinzen 
Friedrich Wilhelm (IV.) mit der katholischen bayerischen Königstochter Elisabeth 
(1823), die erst nach Jahren zum evangelischen Bekenntnis übergetreten ist. 
Will man sich nun eine Vorstellung machen von der Art und Mannig- 
faltigkeit der Blutmischung in unserm Herrscherhause, so tut man am besten, 
einer Ahnentafel zu folgen, wie sie vor kurzem (1911) der Freiherr Axel Albrecht 
von Maltzahn heransgegeben hat unter dem Titel: „Die 4096 Ahnen Seiner 
dajestät des Deutschen Kaisers, Königs von Preußen, Wilhelm II.“ Dieses 
Werk, das trotz mancher von Fachgenealogen gerügter Mängel und Unvollkommen- 
heiten immerhin eine ganz brauchbare Grundlage für unsere Betrachtungen dar- 
bietet, führt die Reihe der Ahnen bis zur zwölften Generation herauf, also bis ins 
16. Jahrhundert hinein. Die Zahl 4096 bezieht sich nur auf die oberste Reihe 
der Ahnentafel — das ist eben die zwölfte Generation —; sie ist theorctisch 
errechnet, ebenso wie die Zahl der sämtlichen auf den Tafeln dieses Werkes als 
Vorfahren des Kaisers durch alle Generationen hindurch aufgeführten Personen, 
die 8190 beträgt. Tatsächlich schrumpfen aber diese Zahlen anßerordentlich starl 
zusammen infolge der jedem Gencalogen wohlbekannten Erscheinung, die man 
als „Ahnenverlust“ zu bezeichnen pflegt und die darin besteht, daß in den höheren 
Generationen, etwa von der fünften ab, dieselben Namen sich vielfach wieder- 
holen, infolge der auf dieser Stufe zwischen verschiedenen Gliedern der Ahnen- 
reihe vorhandenen engen Verwandtschaft. So schrumpft jene Zahl von 8190 
tatsächlich zusammen auf 1549 Personen, die als Vorfahren unseres Kaisers bis 
auf die zwölfte Generation vorkommen; der Ahnenverlust beträgt also 6641 Per- 
sonen. Es ist nun natürlich von Bedeutung, festzustellen, wer von diesen Per- 
sonen am häufigsten vorkommt; wir entnehmen der Einleitung des Freiherrn 
von Maltzahn zu seinem großen Tafelwerk auch darüber einige Angaben: „An 
der Spitze steht Graf Joachim Ernst von Anhalt ( 1586), der nicht weniger als 
70 mal als Ahn des Kaisers erscheint, und zwar 33 mal mit seiner ersten Ge- 
mahlin Gräfin Agnes von Barby und 37 mal mit seiner zweiten Gemahlin 
Herzogin Eleonore von Württemberg. Es folgen Landgraf Philipp der Groß- 
mütige von Hessen und Gemahlin Herzogin Christine von Sachsen, welche 65 mal 
vorkommen. Markgräfin Margarete von Brandenburg, Tochter des Kurfürsten 
Joachim I., ist 63 mal vertreten, und zwar 5 mal mit ihrem ersten Gemahl, 
Herzog Georg I. von Pommern und 58 mal mit ihrem zweiten Gemahl Grafen 
Johann IV. von Anhalt. Es schließen sich an Graf Friedrich Magnus zu Solms- 
Laubach und Gemahlin Gräfin Agnes von Wied 61 mal, Kurfürst Johann 
Georg von Brandenburg 58 mal (davon 9 mal mit seiner ersten Gemahlin 
Herzogin Sophie von Liegnitz, 21 mal mit der zweiten Gemahlin Markgräfin
        <pb n="29" />
        Die Ahnen Kaiser Wilhelms II. 15 
Sabine von Brandenburg-Bayreuth und 28 mal mit der dritten Gemahlin 
Gräfin Elisabeth von Anhalt), König Christian III. von Dänemark nebst Ge- 
mahlin Dorothea von Sachsen-Lauenburg 57 mal, Graf Wilhelm der Reiche von 
Nassau nebst Gemahlin Gräfin Juliane von Stolberg 56 mal usw.“ Wie man 
sieht, lanter Angehörige des deutschen Fürstenstandes und hohen Adels. Freiherr 
v. Maltzahn hat ferner festgestellt, daß unter den Ahnen des Kaisers am stärksten 
das Haus Wettin vertreten ist, mit 70 verschiedenen Mitgliedern; es folgen die 
Hauser Brandenburg-Preußen und Holstein mit je 64, Braunschweig mit 53, 
Nassau mit 40, Wittelsbach und Solms mit je 39, Mecklenburg mit 35, Anhalt 
und Hohenlohe mit je 27, Reuß und Limpurg mit je 22, Mansfeld mit 21, 
Baden und Salm mit je 20 verschiedenen Mitgliedern. 
Auch in das habsburgische Kaiserhaus reicht die Ahnenreihe der Hohen- 
zollernkaiser hinein, wenn auch die neuere Kritik jene alte Uberlieferung von der 
Ehe der beiden burggräflichen Brüder Konrad I. und Friedrich II. mit Clementia 
und Elisabeth von Habsburg als Fabel beiseite geschoben hat. Unzweifelhaft 
ist Kaiser Ferdinand I. einer der Ahnherrn des hohenzollernschen Kaiserhauses 
durch seine Tochter Marie (f 1583), die mit dem Herzog Wilhelm von Jülich- 
Cleve-Berg vermählt war und die Mutter jener Marie Eleonore geworden ist, 
die den letzten preußischen Herzog Albrecht Friedrich zum Gemahl hatte; die 
Verwandtschaft ist außerdem noch durch die Häuser Pfalz-Zweibrücken, Sachsen- 
Gotha, Braunschweig-Bevern und Anhalt-Zerbst vermittelt, so daß Kaiser 
Ferdinand I. 5 mal unter den Ahnen unseres Kaisers erscheint. Gerade durch 
einige der deutschen Fürstenhäuser, deren Mitglieder am häufigsten unter den 
Ahnen der Hohenzollernkaiser erscheinen, führt nun auch ein genealogischer 
Zusammenhang in verschiedene ansländische Dynastien hinüber. So durch die 
Holsteiner und Oldenburger nach Dänemark und Rußland, durch die Braun- 
schweiger nach Großbritannien. 
Daß König Christian III. von Dänemark (# 1559) eine in der Ahnenreihe 
unseres Kaisers mit am stärksten vertretene Persönlichkeit ist, wurde bereits 
erwähnt; aber auch Christian I. (f 1481), Friedrich I. (# 1533), Friedrich II. 
( 1588), Christian IV. ((1648), Friedrich III. (ky 1670) sind mehr oder minder 
häufig darin vertreten. Von den schwedischen Königen erscheint am häufigsten 
der berühmte Stifter der Wasadynastie, König Gustav I. (f 1560), dessen Töchter 
nach Mecklenburg, Ostfriesland, Baden verheiratet waren; aber auch sein Sohn 
Karl IX. (I1611), ferner die Zweibrücker Karl X. Gustav (f 1660) und Karl XI. 
(1697) befinden sich unter den Ahnen unseres Kaisers. Von den alten polnischen 
Königen ist der Jagellone Kasimir II. (I 1492) mehrmals vertreten. Mit dem 
russischen Kaiserhofe wird eine allerdings nur einmalige Verbindung hergestellt 
durch die Kaiserin Augusta, deren Mutter Maria Pawlowna bekanntlich eine 
Tochter des Kaisers Paul I. war. Von Paul geht die Ahnenreihe über dessen 
Vater Peter III. und dessen Mutter, die Großfürstin Anna, bis auf Peter den 
Großen und die Vorfahren des Hauses Romanow zurück — ein mehr interessanter 
als genealogisch bedeutsamer Zusammenhang. Wichtiger ist die Verwandtschaft 
mit dem hannoverschen Königshause von England, die durch die Prinzeß Vietoria, 
Kaiser Friedrichs Gemahlin, und früher schon durch Sophie Dorothea, die Ge- 
mahlin Friedrich Wilhelms I., Tochter König Georgs I., vermittelt ist. Die drei 
ersten George des englisch-hannoverschen Hauses sowie die Königin Vietoria sind
        <pb n="30" />
        16 Das Haus Hohenzollern. 
dadurch zu Ahnen unseres Kaisers geworden. Aber wie das Haus Hannover 
selbst, so hängt auch das Hohenzollernhaus zugleich mit dem Hause Stuart zu- 
sammen: Jakob I. zählt mit zu den Ahnen unseres Kaisers durch seine Tochter 
Elisabeth, die an Friedrich V., Kurfürsten von der Pfalz, vermählt und Mutter 
jener Sophie von der Pfalz war, die in das hannoversche Haus heiratete, Mutter 
der preußischen Königin Sophie Charlotte, Großmutter der Königin Sophie 
Dorothea wurde. Weist die Abstammung Jakobs I. väterlicherseits durch Lord 
Darnley auf die jüngere Linie des Hauses Stuart zurück, so führt sie mütterlicher- 
seits über Maria Stuart zu König Jakob V. von Schottland und dessen Vor- 
fahren auf dem Thron; Jakob W. ist aber zugleich auch von Mutterseite mit den 
französischen Valois verwandt. Seine Mutter Margarete Tudor war die Schwester 
König Heinrichs VIII. von England, die Tochter Heinrichs VII., des Begründers 
der Tudordynastie; und dessen Großmutter war die Witwe des Königs Heinrich V. 
von England, die durch Shakespeares Darstellung so bekannt gewordene Katharina, 
die in zweiter Ehe den Owen Tudor geheiratet hatte. Sie selbst aber war eine 
Tochter Karls VI., also eine Valois, und durch den Stifter dieser Linie, Karl 
von Valois, den Sohn Philipps III., mit dem älteren capetingischen Hause ver- 
wandt. Von besonderem Interesse ist der Zusammenhang mit dem Hause Nassau- 
Oranien, durch den auch edelstes französisches Blut dem Zollernstamme zugeführt 
worden ist. Der große Oranier, Wilhelm der Schweigsame, der 1584 zu Delft 
von Mörderhand fiel, ist nicht weniger als 13 mal unter den Ahnen unseres 
Kaisers vertreten, und zwar 10 mal mit seiner dritten Gemahlin Charlotte, 
Tochter des Herzogs von Montpensier, und 3 mal mit seiner vierten Gemahlin 
Luise, Tochter des berühmten Admirals von Coligny, des Opfers der Bartho- 
lomäusnacht von 1572. In diesem Verwandtschaftskreise bekundet sich in recht 
verhängnisvoller Weise die damalige politische Bedentung des reformierten Be- 
kenntnisses, als dessen heroische Vorkämpfer diese beiden Männer, Wilhelm von 
Oranien und der Admiral von Coligny, den Märtyrertod gefunden haben. Die 
Mutter der Luise von Coligny, das von C. F. Meyer so heroisch gezeichnete „Weib 
des Admirals“, war eine Montmorench, Charlotte de Laval (7 1568); und auch 
der Admiral selbst, Coligny-Chatillon, stammte durch seine Mutter aus diesem 
stolzen, uralten und vielleicht vornehmsten Adelsgeschlecht Frankreichs, dessen 
Vorfahren also auch mit unter die Ahnen unseres Kaiserhauses zu rechnen sind. 
Höchst bedeutend ist auf der andern Seite die Ahnenreihe, die sich an 
Wilhelms dritte Gemahlin Charlotte von Montpensier knüpft. Das Haus der 
Herzöge von Montpensier (1608 im Mannesstamm erloschen) stellt eine jüngere 
Linie des französischen Königshauses dar: es war begründet von einem Nach- 
kommen Ludwigs des Heiligen, der auch den Namen Ludwig führte (f 1520) 
und die Erbtochter eines Grafen von Montpensier heiratete, der gleichfalls ein 
Nachkomme des heiligen Ludwig war. Durch diesen Zusammenhang kommt 
also auch wieder Hugo Capet, der Stifter des altfranzösischen Königshauses, 
unter die Ahnen unseres Kaisers. 
Die oranische Abstammung der Hohenzollern wird nicht bloß durch Luise 
Henriette vermittelt, die Gemahlin des Großen Kurfürsten und Tochter des 
Prinzen Friedrich Heinrich von Oranien (f 1667), die eine Enkelin des großen 
Oraniers und seiner vierten Gemahlin Luise von Coligny war; auch der Große 
Kurfürst selbst, ihr Gemahl, stammte aus oranischem Blut: seine Mutter, Elisabeth
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        Die Ahnen des preußischen Königshauses. 17 
–––[ ¡Ú’ 
Charlotte von der Pfalz, war eine Tochter der mit dem Kurfürsten Friedrich IV. 
von der Pfalz vermählten Prinzessin Luise Juliane von Oranien, und diese 
wieder entstammte der dritten Ehe des großen Oraniers Wilhelms I. mit Charlotte 
von Montpensier. Auf dieselbe Ahnenreihe führt auch die mütterliche Abstammung 
der Königinnen Sophie Charlotte, Gemahlin König Friedrichs I., und Sophie 
Dorothea, Gemahlin König Friedrich Wilhelms I., zurück. Die Prinzessin Sophie 
von der Pfalz, die Tochter des unglücklichen böhmischen Winterkönigs Friedrichs V. 
von der Pfalz, eines Sohnes der Oranierin Luise Juliane, war die Mutter der 
einen und die Großmutter der andern (mütterlicherseits). Verstärkt wird diese 
Blutmischung noch durch die Abstammung der Kaiserin Augusta von demselben 
Verwandtschaftskreis der Häuser Oranien, Coligny, Montpensier. Die Kaiserin 
Augusta stammte ebenso wie ihr Gemahl aus den beiden Ehen des Oraniers 
Wilhelms I., also auch aus den Häusern Montpensier und Coligny, und durch 
diese von den Capetingern und den Montmorency. Vermittelt wird diese Ab- 
stammung durch zwei Fürstenpaare, deren weiblicher Teil aus dem hohen- 
zollernschen Hause selbst stammt: es sind zwei Töchter Friedrich Wilhelms I., die 
Prinzessinnen Philippine Charlotte und Sophie von Preußen, von denen die eine 
mit dem Herzog Karl I. von Braunschweig-Wolfenbüttel, die andere mit dem 
Markgrafen Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Schwedt vermählt war. Das 
erste dieser Paare stellt die mütterlichen Großeltern des Großherzogs Karl August 
von Weimar, das andere die des Kaisers Paul I. von Rußland dar. Es wieder- 
holt sich hier aber nicht bloß das Abstammungsverhältnis, wie es für Friedrich 
Wilhelm I. gilt, sondern der eine der beiden genaunten Fürsten hat noch be- 
sondere genealogische Beziehungen zu dem oranischen Hause. Der Markgraf 
Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Schwedt, der übrigens auch noch ein Enkel 
des Großen Kurfürsten war, hatte zum Großvater mütterlicherseits den Fürfsten 
Johann Georg II. von Anhalt-Dessan, der mit einer Tochter des Prinzen Friedrich 
Heinrich von Oranien, Henriette Katharina, vermählt war. 
Kaiser Friedrich hatte also von Vater= und Mutterseite manchen Tropfen 
oranischen Blutes in den Adern; aber auch seine Gemahlin, die englische Prin- 
zessin Victoria, steht in einem genealogischen Zusammenhang mit diesem Hause. 
Sie stammt väterlicherseits von einer Prinzessin Charlotte Amalie von Hessen- 
Philippsthal (r 1801) ab, unter deren Ahnen sich dreimal der große Oranier 
Wilhelm I. mit seiner dritten Gemahlin, der Herzogin von Montpensier, findet, 
was also zugleich auf den capetingischen Ursprung zurückweist, der für die Kaiserin 
Friedrich außerdem auch noch durch ihre mütterliche Abstammung auf anderm 
Wege sich ergibt. 
Von besonderem Interesse ist es noch, die Ahnenreihen zu verfolgen, die 
sich aus der Abstammung unseres Königshauses von dem habsburgischen Kaiser 
Ferdinand I. ergeben. Dessen Großmutter väterlicherseits, Maria von Burgund, 
Tochter Karls des Kühnen, führt auf die Valois und damit wiederum auf die 
Capetinger zurück. Die mütterlichen Großeltern Kaiser Ferdinands, die „katho- 
lischen Könige“ Ferdinand von Aragonien und Isabella von Kastilien, haben 
die Herrscher der ältesten christlichen Königreiche der Pyrenäenhalbinsel aus dem 
8. Jahrhundert zu ihren Ahnen. Beide stammen mütterlicherseits von Johann 
von Lancaster, einem Sohn König Ednards III. von England, und durch diesen 
und seine Vorfahren aus dem Hause Anjon-Plautagenet von Wilhelm dem Er- 
Hinze, Hohenzollern. 2
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        18 Das Haus Hohenzollern. 
oberer und den alten Normannenherzögen bis zu dem Wikinger Rollo ab, der 
anch unter den Ahnen der Eleonore von Poiton, Gemahlin Heinrichs II. von 
England, sich findet. Ferdinand der Katholische stammte durch seinen Großvater 
mütterlicherseits von dem deutschen König Alfons X. von Kastilien ab (f 1284); 
dessen Mutter war Beatrix die Jüngere von Staufen, die Tochter Philipps von 
Schwaben, die Enkelin Friedrichs I. und seiner Gemahlin Beatrix von Burgund. 
Von den Stanfern führt die Ahnenreihe über die Stammntter Agnes, Tochter 
Heinrichs IV., auf die salischen Kaiser und ihre Vorfahren, und von diesen durch 
Liutgarde, die Gemahlin Konrads des Roten von Lothringen, Tochter Ottos des 
Großen und der Edith von England, auf die sächsischen Brunonen, die Billunger 
und Herzog Widukiud von Sachsen, andererseits auf Alfred den Großen und 
dessen Vorfahren, die alten angelsächsischen Könige von Wessex, von Ecbert bis 
hinauf zu Cerdic (6. Jahrhundert). · 
Alfred der Große stammte durch seine Mutter Indith, eine Tochter Karls 
des Kahlen, von Karl dem Großen ab. Auf dieselbe Abstammung führt auch der 
Zusammenhang mit Hugo Capet, dessen Urgroßmutter Adelheid eine Tochter 
Ludwigs des Frommen war; auch der Staufer Friedrich Barbarossa, der ja 
ebenfalls zu den Ahnen unseres Kaisers gehört, stammte durch Agnes von 
Poitiers, die Gemahlin Kaiser Heinrichs III., über Otto Wilhelm von Burgund 
und Nevers (k 1027), Adalbert, König von Italien (f 966), Lothar II. und 
Lothar I. von Ludwig dem Frommen und Karl dem Großen ab. Die Gemahlin 
Friedrichs I., Beatrig von Burgund, die mit ihm unter den Ahnen unseres 
Königshauses erscheint, führt durch Rainald, den Bruder der Agnes von Poitiers, 
auf denselben Stamm zurück. 
Der Zusammenhang des Blutes zwischen unserem Königshause und diesen 
entfernten Geschlechtern stellt in dem unübersehbar mannigfaltigen genealogischen 
Gewebe der Jahrhunderte zwar nur ein paar einzelne Fäden dar, aber er ist, 
obwohl wenig bekannt, doch zweifellos vorhanden; und die Phantasie unserer 
historisch interessierten Zeitgenossen wird gern bei der Vorstellung verweilen, 
daß alle die großen und glänzenden Gestalten der alten deutschen, ja enropäischen 
Geschichte bis auf Karl den Großen und über ihn hinaus zu den Ahnen unseres 
Kaisers gehören. 
Die Burggrafen von Nürnberg. 
Umfang und Bedentung der Amtsgewalt, die die Burggrafen von Nürnberg 
zu der Zeit ausübten, wo das Amt in die Hände der Hohenzollern kam, d. h. 
zu Ende des 12. Jahrhunderts, läßt sich nicht mehr feststellen. Wahrscheinlich 
waren die Burggrafen anfänglich nicht nur die Hüter der alten kaiserlichen Burg 
auf dem Nürnberg, sondern auch die Vertreter der obrigkeitlichen Gewalt über 
die Stadt und das sie umgebende Landgebiet gewesen, aber ihre Befugnisse waren 
schon früh namentlich durch die mächtig aufstrebende Gemeinde der Reichsstadt 
bedeutend eingeschränkt worden. Zu der Zeit, wo wir Genaneres über die 
Gerechtsame und Zuständigkeiten der Burggrafen von Nürnberg erfahren (1273), 
hatten sie mit der alten Reichsburg selbst nichts mehr zu tun; diese war in Hut 
und Besitz der Reichsstadt Nürnberg übergegangen, die sie für den Kaiser zu 
verwahren hatte. Die Burggrafen besaßen aber eine andere Burg in der Stadt, 
die nachmals von den Bürgern durch eine Maner von dem eigentlichen Stadt-
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        Die Burggrasschaft Nüruberg. 19 
bereich abgetrennt wurde; ein Rechtsstreit, der darüber entstand, ist 1376 dahin 
vertragen worden, daß die Burggrafen sich diese Absperrung gegen eine Geld— 
zahlung von 5000 Gulden gefallen ließen. Sie hatten ferner die Hut über das 
Stadttor, das ihrer Burg benachbart war (das Vestnertor); ein Beamter des 
Burggrafen führte im Stadtgericht neben dem Stadtschultheißen den Vorsitz und 
empfing für seinen Herrn zwei Drittel der Gerichtsgefälle, was auf eine alte 
obrigkeitliche Stellung des Burggrafen gegenüber der Stadt zurückweist, die sich 
im übrigen bereits verloren hatte. Damit hängt auch wohl zusammen, daß der 
Burggraf auf der Lorenzseite der Stadt von jeder Schmiedewerkstatt einen 
Schilling, von den Bauplätzen auch Grundzins empfing, daß ihm Schnitterdienste 
und Walduntzungen an Wildbret und Waldbäumen in den zur Stadt gehörigen 
Waldungen zustanden und dergleichen mehr — Gerechtsame, auf welche die Burg- 
grafen seit 1386 in mehrfachen Verträgen mit der Stadt Verzicht geleistet haben. 
Die Burg selbst ist 1420 von den Bayern in einer Fehde mit dem ersten branden- 
burgischen Markgrafen erstürmt und verbrannt worden; heute ist nur noch die 
Burgkapelle und ein Mauerrest davon übrig. Im Jahre 1427 in einem Kauf- 
vertrag mit der Stadt hat Friedrich I. die Burg samt ihrem Zubehör grund- 
berrschaftlicher Rechte gegen eine Geldsumme ganz aufgegeben, und im Jahre 1432 
wurde auch das letzte dem Burggrafen zustehende städtische Grundstückder Gemeinde 
überlassen, so daß seitdem die Burggrafen im Mauerring der Stadt überhaupt 
keinen Besitz mehr hatten. Doch behielt sich Friedrich I. 1427 die Hälfte des vor 
dem Spitaler Tor gelegenen Fleckens Gostenhof sowie die Jagd und das Geleit 
im Reichswalde vor, über den er auch eine Art von Landeshoheit beanspruchte. 
Die Burggrasschaft zu Nürnberg war seit dem 13. Jahrhundert, wie andere 
vornehme Reichsämter, auf dem Wege, sich in eine landesherrliche Fürstenstellung 
umzuwandeln. Diesem allgemeinen verfassungsgeschichtlichen Vorgang standen 
allerdings hier besondere Schwierigkeiten entgegen, da es sich nicht um einen mehr 
oder minder geschlossenen Amtsbezirk handelte, an den die Entstehung eincs 
territorialen Fürstentums hätte anknüpfen können, sondern nur um eine ziemlich 
unbestimmte Amtsgewalt, die der Ausstattung mit einem kompakten Landgebiet 
entbehrte. Das zerstückelte Reichsgut wurde hier von der kaiserlichen Gewalt 
zäher festgehalten wie in manchen anderen Teilen des Reiches, namentlich auch 
in Norddentschland. Unter Kaiser Albrecht I. kam es zur Einrichtung einer 
Reichslandvogtei in Nürnberg, die den Übergang von Reichsgut in den Besitz 
von Herren und Städten aufgehalten hat; sie war aber nicht an die Burggrafen, 
sondern an andere vornehme Herren der Umgebung, wie die Grafen von Hohen- 
lohe und von Oettingen verliehen und ist schließlich 1360 von der Stadt Nürnberg 
erworben worden. Dagegen waren die Burggrafen im Lehnsbesitz des kaiser- 
lichen Landgerichts zu Nürnberg, das wohl die alte gräfliche Gerichtsbarkeit 
darstellt, die mit ihrem Amt verbunden war. Dieses kaiserliche Landgericht übte 
in erster Linie eine lokale Gerichtsbarkeit in der Umgebung von Nürnberg aus, 
beanspruchte aber später, ähnlich wie die westfälischen Freigerichte und andere 
kaiserliche Landgerichte, grundsätzlich eine Zuständigkeit über das ganze Reich hin, 
bis nach Sachsen, Schwaben und an den Rhein, was freilich tatsächlich ohne 
erhebliche Bedentung blieb. In dieser Gewalt wurzelte der Anspruch der Burg- 
grafen auf eine Landeshoheit in den fränkischen Gebieten, namentlich auch in 
der Umgebung von Nürnberg — ein Anspruch, der aber von der Stadt scharf 
2
        <pb n="34" />
        20 Das Haus Hohengollerm. 
und nicht ohne Erfolg bestritten wurde. DTer Reichswald bei Nürnberg, der für 
die Hohenzollern von besonderer Bedeutung war, weil er zwischen den beiden 
Hälften ihrer Besitzungen in Franken lag, blieb in dieser Hinsicht besonders 
strittig. Das Reichsforsimeisteramt in diesem Walde war im 14. Jahrhundert 
von der Nürnberger Patrizierfamilie Stromer erworben worden, die davon den 
Namen „Waldstromer“ führte, und war von dieser auf die Stadt Nürnberg 
übergegangen; auf Grund davon übten die Nürnberger ziemlich ungehindert 
obrigkeitliche Rechte in dem Reichswalde aus. 
Da den Burggrafen von Nürnberg die Grundlage eines kompakten Amts- 
bezirks fehlte, so waren sie bei dem Streben nach einem fürstenmäßigen Land- 
gebict darauf angewiesen, ihren Besitz auf jede mögliche Weise auf Grund der 
verschiedensten, meist privatrechtlichen Erwerbstitel zu vergrößern. Das Land- 
gebiet, das sie zusammenbrachten, beruhte auf der stückweis fortschreitenden Er- 
werbung vieler verschiedenartiger, kleinerer oder größerer Bestandteile, die teils 
ursprüngliches Reichsgut, teils und vornehmlich Besitz von anderen gräflichen 
oder fürstlichen Landesherreu oder auch von geistlichen Stiftern oder von reichs- 
ritterschaftlichen Familien gewesen waren. Lehen, Vogteibefugnisse, Allodien 
wechseln miteinander ab; die Erwerbsarten sind überaus mannigfaltig: Ver- 
leihungen durch den Kaiser, Verpfändungen, die nicht wieder eingelöst werden, 
Erbschaften, Kaufgeschäfte fügen ein Stück des Territorialbesitzes nach dem andern 
hinzu; seit dem Fall der Stanfer erscheinen die Burggrafen von Nürnberg als 
das mächtigste Haus in Franken neben den Bischöfen von Würzburg und Bam- 
berg, in beständiger Spannung und häufigen Rcibungen mit der machtvoll auf- 
strebenden Reichsstadt Nürnberg. 
Der erste Zollerngraf, den wir als Burggrafen von Nürnberg finden, 
Friedrich I., scheint zu dieser Stellung gelangt zu sein durch die kaiserliche Gunst, 
die sich sein Haus infolge des Anschlusses an die Stanfer seit deren Thron- 
besteigung erworben hatte, zugleich aber auch durch die Heirat mit der Erbtochter 
der Grafen von Raabs, die bis dahin im Besitze der Burggrafschaft gewesen 
waren. Graf Konrad II. von Raabs, Burggraf von Nürnberg, starb 1191, und 
im Jahre 1192 finden wir Friedrich I. als seinen Nachfolger. Die Raabsschen 
Erbgüter, die seine Gemahlin Sophia ihm zubrachte, lagen zum größten Teil in 
Osterreich; das Hauptstück bildete die Grafschaft Raabs im Lande unter der Enus. 
Diese wurde schon 1218 von den Söhnen Friedrichs an Leopold IV. von Öster- 
reich verkauft, der übrige österreichische Streubesitz zu Lehen ausgetan. Offenbar 
war es dem Hause um Abrundung und Verstärkung der fränkischen Besitzungen 
in erster Linie zu tun. 
Friedrich I. scheint um 1200 gestorben zu sein; sein Sohn und Nachfolger 
war Konrad I., der zuerst mit seinem jüngeren Bruder Friedrich II. zusammen 
als Burggraf von Nürnberg auftritt, dann aber durch die Teilung von 1204 
sich mit diesem in der oben schon angegebenen Weise auseinandergesetzt hat, so daß 
Friedrich der Stifter der schwäbischen, Konrad aber der der fränkischen Linie des 
Hanses wurde. Dieser Konrad I. ist es, der vermutlich durch Heirat mit der Erb- 
lochter des eben damals aussterbenden Grafenhauses von Abenberg die reichen Be- 
sitzungen dieses Geschlechts, die — noch ohne Ansbach selbst, aber mit der Kadolz- 
burg bei Fürth — den Kern des späteren Fürstentums Ansbach bilden, für sein 
Haus erworben hat. Er hat selbst noch nicht den Titel eines Grafen von Abenberg
        <pb n="35" />
        Die Burggrafen von Nürnberg im 12. und 13. Jahrhundert. 21 
geführt, liegt aber im Kloster Heilsbronn begraben, das eine Stiftung der Aben- 
berger war und nun auch die Ruhestätte der hohenzollernschen Burggrafen 
wurde. Die beiden Brüder waren 1214 unter den ersten Anhängern, die der 
junge Staufer Friedrich II. in Deutschland fand. Der Burggraf Konrad tritt 
im Reiche besonders hervor als einer der Räte, die dem jungen König Heinrich 
von seinem Vater, dem Kaiser Friedrich II., gesetzt worden waren; an dessen 
Empörung scheint er aber keinen Anteil gehabt zu haben, vielmehr wurde er 
nach dem Sturz des Kaisersohnes und nach der Niederwerfung des diesem ver- 
bündeten babenbergischen Herzogs Friedrichs des Streitbaren von Osterreich mit 
der Statthalterschaft in dem unterworfenen Lande betraut (1225). Später, in 
dem Konflikt mit der Kirche, verließ er die Sache des gebannten Kaisers 
Friedrich II. und stand auf seiten der Gegenkönige Heinrich Raspe und Wilhelm 
von Holland; doch ist er später wieder zur staufischen Partei zurückgetreten und ge- 
hörte zu den Anhängern Konrads IV. und Konradius; um 1260 ist er gestorben. 
Sein Sohn Friedrich III., der schon neben dem Vater als Burggraf von 
Nürnberg erscheint, hat eine besondere Bedeutung für die Geschichte des Hauses. 
Er war zweimal vermahlt, einmal mit Elisabeth, einer der Töchter des Herzogs 
Otto von Meran, das zweitemal mit einer Tochter des Herzogs von Sachsen 
aus dem Hause Anhalt. Die erste Gemahlin brachte abermals dem Zollernhause 
einen reichen Zuwachs an frankischem Landbesitz. Die Herzöge von Meran aus 
dem Hause der Grafen von Andechs waren ein uraltes bayerisches Adelsgeschlecht, 
mit den Staufern und den Wittelsbachern verwandt; den Herzogstitel führten 
sie nicht von dem Tiroler Ort, sondern von ihren kroatisch-dalmatinischen 
Besitzungen. Sie nahmen eine bedeutende territoriale Stellung ein: von Dal- 
matien bis nach Burgund lagen ihre Güter und Herrschaften zerstreut; aber im 
Frankenlande war der Mittelpunkt ihres Besitzes und ihrer Interessen; die 
Plassenburg bei Kulmbach war ihr Hauptwohnsitz, und im Kloster Langheim 
befand sich die Erbgruft des Geschlechts. Herzog Otto II., der 1248 starb, war 
der letzte mannliche Sproß dieses Geschlechts; verschiedene Töchter beerbten 
ihn. Elisabeth, die mit dem Burggrafen Friedrich III. vermählt war, erhielt 
bei der Erbteilung ein Gebiet, dessen Mittelpunkt Bayrenth war, dazu Hof im 
Fichtelgebirge, das die Burggrafen aber zunächst als Lehen an die Reichsvögte 
von Weida (die spätere fürstliche Familie Reuß von Plauen) austaten und das 
erst 1373 unter ihre unmittelbare Herrschaft gekommen ist. Hatte die aben- 
bergsche Erbschaft den Grund zu dem späteren Fürstentum Ansbach gelegt, so 
legte die meranische Erbschaft den Grund zu dem späteren Fürstentum Bayreuth; 
nur fehlten davon noch bedeutende Teile, die eine Schwester Elisabeths (Beatrix) 
damals (1248) dem Hause der Grafen von Orlamünde zubrachte: vor allem 
Kulmbach mit der Plassenburg, Himmelkron, Goldkronach und andere Orte; 
dieser Teil des Bayreuther Fürstentums ist von den Burggrafen erst 1341 durch 
Vertrag mit dem letzten Grafen von Orlamünde erworben worden. 
Friedrich III. nahm schon eine hervorragende Stellung im Reich ein. Er 
ist der erste unter den Burggrafen, der die später im Hause traditionell gewordene 
Rolle als „Königsmacher“ spielt. Er hat, obwohl nicht selbst zu den bevorzugten 
Wählern gehörig, im Jahre 1273 die Wahl der Kurfürsten auf Rudolf von 
Habsburg gelenkt und dem Gewählten dann die erste Nachricht davon gebracht. 
Die Belohnung für diesen Dienst war der große Lehnbrief von 1273, aus dem.
        <pb n="36" />
        22 Das Haus Hohenzollern. 
wir den Umfang der Befugnisse und Gerechtsame der Nürnberger Burggrafschaft 
kennen lernen; die Erbfolge wurde darin — wie übrigens schon von früheren 
Kaisern geschehen war — auch auf die weibliche Linie ansgedehnt. Im Jahre 1281 
wurde dasselbe Privileg noch einmal in der feierlichen Form einer Goldenen 
Bulle ausgefertigt. Inzwischen hatte der Burggraf dem neuen König wirksame 
Hilfe gegen seinen Widersacher König Ottokar von Böhmen geleistet, der seinen 
eigenen Besitzungen ein bedrohlicher Nachbar geworden war; in der Schlacht auf 
dem Marchfeld (26. Angust 1278) hatte er die Sturmfahne des Reiches zum 
Sieg über den Böhmenkönig dem kaiserlichen Hecre vorangetragen. Der Sieges- 
preis waren die freigewordenen Lehen Osterreich, Steiermark, Krain, mit denen 
der Kaiser nun seine Söhne Albrecht und Rudolf belehnte; es ist die Grundlage 
zu der Hausmacht des habsburgischen Hauses. Auch hierbei hat der Burggraf 
Friedrich seinem kaiserlichen Freunde hilfreiche Hand geleistet: er war es, der 
die für diese Regierungshandlung notwendigen Willebriefe der Kurfürsten durch 
kluge und geschickte Verhandlungen zu beschaffen wußte. Anßer jenem Privileginm 
trug der Burggraf als kaiserlichen Dank einige kleinere Landbelehnungen und 
eine größere Summe Geldes (1000 Mark Silber) davon, die zum Erwerb nener 
Besitzungen diente. Noch auf seiner letzten Reise nach Speyer ließ sich Kaiser 
Rudolf von dem Burggrafen begleiten; niemand von den Fürsten hat ihn nach 
den Worten der Reimchronik Ottokars von Horneck aufrichtiger betrauert. 
Aber nicht dem habsburgischen Hause, sondern dem Kaisertum an sich 
widmeten die Burggrafen ihre Dienste und ihre Anhänglichkeit. Als nach Rudolfs 
Tode die Königswahl seines Sohnes Albrecht gescheitert war, trat Burggraf 
Friedrich mit dem neugewählten König Adolf von Nassan in eine nahe Familien- 
verbindung, indem er eine seiner Töchter mit dem Sohne des Königs vermählte. 
Sein Sohn Friedrich IV. hielt dann wieder mit König Albrecht zusammen und 
übernahm die Führung des königlichen Heeres in dem meißnischen Kriege. Er 
half auch dem Nachfolger Albrechts, dem Lützelburger Heinrich VII., bei seinen 
Kämpfen in Böhmen sowie bei seinem Romzuge. In dem Streit der beiden 
Gegenkönige, nach der zwiespältigen Wahl des Jahres 1314, nahm er von Anfang 
an Partei für Ludwig von Bayern; er entschied durch einen Angriff aus dem 
Hinterhalt die Schlacht von Mühldorf (28. September 1322); und einem seiner 
Leute gelang es, den Gegenkönig Friedrich gefangen zu nehmen, der dann sein 
Schwert dem Burggrafen übergab. Mehrere kleine Belehnungen und die Ver- 
leihung des Bergregals, das namentlich im Fichtelgebirge von Vedentung war, 
bekundeten den Dank des Kaisers, der den Burggrafen einmal als den Retter des 
Reiches (salvator imperü) begrüßt hat. Weiterhin (1328) sehen wir den Burg- 
grafen Friedrich in der Bestallung als „Heimlicher und Secretarins“ des 
Kaisers, — ein Titel, der damals an Klang und Bedeutung dem heutigen eincs 
Ministers oder Staatssekretärs entsprach —; in dieser Eigenschaft hat Friedrich 
auch als Generalvikar des Reiches in Tuscien gewaltet an des Kaisers Statt. 
Friedrich IV. hat von 1300 bis 1332 regiert; ihm war ein Bruder, Johann I. 
vorangegangen, der aber nur drei Jahre hindurch (1297—1300) die Herrschaft 
geführt hat. Eine feste Erbordnung im Sinne des Erstgeburtsrechts bestand 
damals in dem Hause der Burggrafen von Nürnberg noch keineswegs; und 
auch die Söhne Friedrichs IV. haben wieder (wie es schon früher vorgekommen 
war) gemeinschaftlich die Regierung geführt. Allerdings galt in solchem Falle
        <pb n="37" />
        Die Burggrafen bon Nürnberg im 13. und 14. Jahrhundert. 23 
dem Reiche gegenüber nur einer, der älteste, als der verantwortliche Träger der 
Pflichten und Rechte des Burggrafentums. Die drei Söhne Friedrichs IV. 
waren: Johann II., Konrad II. und Albrecht. Konrad II. ist früh gestorben, 
ohne männliche Erben zu hinterlassen (1334); als der jüngere Bruder Albrecht 
zu seinen Jahren gekommen war, schloß Johann II. im Jahre 1341 mit ihm 
einen Hausvertrag, auf Grund dessen dem jüngeren Bruder ohne eine eigentliche 
Teilung des Territoriums eine besondere Herrschaftssphäre angewiesen wurde. 
Es wurde dabei festgesetzt, daß von solchen abgesonderten Besitzungen nichts ver- 
außert werden durfte ohne die Zustimmung des Familien-Oberhauptes, dem 
dabei auch ein Vorkaufsrecht gewahrt wurde. 
Johann II. (1332—1357) hat die guten Beziehungen zu Ludwig dem 
Bayern fortgesetzt. Er ist von ihm 1345 zum Pfleger und Hauptmann in der 
Mark Brandenburg bestellt worden, wo Markgraf Ludwig der Altere, des Kaisers. 
Sohn, die Kurwürde innehatte; es ist die erste Berührung der Burggrafen von 
Nürnberg mit der Mark und insofern der Erinnerung wohl wert, wenn diese 
Stellung auch nur von kurzer Dauer gewesen ist. Die Wahl Karls IV. zum 
Gegenkönig veränderte die politische Lage, und die Burggrafen ließen sich durch 
die hohen Anerbietungen des Luxemburgers, der ihnen 14 000 Mark Silber bot, 
zu seiner Partei herüberziehen. Aber nach dem Tode Kaiser Ludwigs trübten 
sich ihre Beziehungen zu dem Luxemburger wieder, und im Jahre 1349 finden 
wir sie auf seiten des Gegenkönigs Günther von Schwarzburg; im Jahre 1350 
gab es sogar einen Moment, wo Karl IV. sich anschickte, im Bunde mit dem 
Kurfürsten von der Pfalz die Burggrafen mit Krieg zu überziehen; aber der 
Zwist wurde vertragen, ohne daß es zu Feindseligkeiten kam, und im Jahre 1351 
schlossen die Burggrafen mit Karl IV. und dem Pfälzer einen „ewigen Bund“ 
samt einer Erbeinung, bei der der kluge Luxemburger zum erstenmal die Er- 
werbung der Burggrasschaft für seine Hausmacht ins Auge gefaßt hat — ein Plan, 
den er noch später durch Familienverbindungen weiter verfolgte. Seit dieser 
Zeit sind die Burggrafen in guten Beziehungen mit Kaiser Karl IV. geblieben, 
nicht nur Johann und sein Bruder, sondern auch noch die nächste Generation. 
Johann II. führt in der chronikalischen Überlieferung den Beinamen 
conquaestor, der Erwerber. Es wird berichtet, daß unter ihm der Ertrag der 
Bergwerke im Fichtelgebirge (wo auch Gold gewonnen wurdehg sich sehr gehoben 
habe. Er hat 1331 die Stadt Ansbach und die Dornburg erworben; 1347 sind 
ihm durch Karl IV. die Schlüsselbergschen Lehen übertragen worden, die zu- 
sammen mit einigen anderen Ländereien den fränkischen Besitz sehr günstig 
abrundeten; vor allem aber ist ihm die Erwerbung der Orlamündeschen Be- 
sitzungen gelungen, von denen Kulmbach auf Grund eines Pfandgeschäftes noch 
bei Lebzeiten des letzten Grafen Otto und seiner Gemahlin Kunigunde erworben 
wurde, die Herrschaft Plassenburg aber samt Zubehör auf Grund eines Erb- 
vertrages von 1338 nach dem bald darauf erfolgten Absterben der beiden kinder- 
losen Gatten. 
Um die in einer spärlichen Überlieferung verdämmernde Gestalt dieser 
letzten Gräfin von Orlamünde hat eine düstere Sage ihren Schleier gewoben. 
Sie ist die „weiße Frau“, die in den Schlössern der Hohenzollern erscheint, um 
den bevorstehenden Tod eines Familiengliedes oder sonstiges Unheil anzuzeigen. 
Von Liebe zu dem jüngsten der damaligen burggräflichen Brüder, Albrecht dem
        <pb n="38" />
        24 Das Haus Hohenzollern. 
Schönen, betört, soll die verwitwete Kunigunde ihre beiden Kinder haben töten 
lassen, weil sie aus einer zweidentigen Redewendung des von ihr geliebten 
Mannes die Wahnvorstellung geschöpft habe, daß diese „vier Angen“ einer 
Vermählung mit ihm im Wege ständen. Darum hat sie im Grabe keine Ruhe 
finden können und rächt sich aus verschmähter Liebe an dem Hause ihres Ge- 
liebten. Diese Geschichte, die einem bekannten Gedicht aus „Des Knaben Wunder- 
horn“ zugrunde liegt, hat gar nichts von einem historischen Kern an sich; von 
einem Verhältuis der Gräfin mit dem Burggrafen Albrecht ist gar nichts bekannt; 
er war übrigens seit 1348 mit einer Gräfin von Henneberg verheiratet und Vater 
von vier Kindern. Von der Gräfin Kunigunde aber wissen wir nur, daß sie, 
kinderlos, wie sie war, nach dem Tode ihres Gemahls den Schleier der Zister- 
zienserinnen genommen hat und in dem Kloster Himmelkron bei Kulmbach 
gestorben und begraben ist. Ihr dort erhaltener Grabstein, der sie in dem 
Gewande der „weißen Frauen“ des Zisterzienserordens zeigt, wird den Anlaß 
zu der ganzen Legende gegeben haben, die sich in ähnlicher Form in vielen 
enropäischen Fürstenschlössern, so in Paris und Parma, in Stockholm und 
Kopenhagen, in Darmstadt, Karlsruhe und Cleve wiederholt. Es ist eine von 
den wandernden Schloßsagen. Ursprünglich an der orlamündischen Plassenburg 
haftend, die in den Besitz der Hohenzollern überging, ist sie mit diesen in die 
Mark Brandenburg und in das Schloß zu Cöllu an der Spree übergesiedelt, 
wo der Spuk — trotz mancher inzwischen entlarvter Mystifikationen — seine 
Gläubigen gefunden hat bis in die hellen Zeiten des 19. Jahrhunderts hinein. 
Friedrich V., der Sohn Johanns II., hat bei Antritt seiner Regierung im 
Jahre 1357 den Hausvertrag mit seinem noch lebenden Oheim Albrecht 
ernenert, so daß dieser zunächst noch neben ihm bis zu seinem Tode 1361 als 
Burggraf erscheint; dann hat er allein regiert bis 1397, wo er die Regierung 
niederlegte; im folgenden Jahr ist er gestorben. Im Kloster Heilsbronn, wo 
#er begraben liegt, zeigt ihn eine lebensgroße Statue in seiner äußeren Er- 
scheinung. Er war ein tüchtiger und besonnener Regent; die unfruchtbaren 
Ritterfahrten seines Oheims Albrecht, die von den Sängern gepriesen wurden, 
waren nicht seine Sache; er war friedliebend, aber zäh und nachdrücklich in der 
Verfolgung seiner Interessen. Seine Kenntnis der Geschäfte war ungewöhnlich 
groß; man sagte, daß er imstande war, wichtige Urkunden selbst zu entwerfen. 
Auch hat er einen wesentlichen Teil seiner Tätigkeit dem Reichsdienst gewidmet. 
Im Jahre 1362 finden wir ihn als Reichshanptmann an der Spitze des Land- 
friedensbundes in Franken; im Jahr darauf als Reichslandvogt im Elsaß; 
später, 1371, als Reichslandvogt in Oberschwaben. Aus der engen Verbindung 
mit Kaiser Karl IV. hat auch er manche Vorteile für sein Haus gezogen; der 
sichtbarste und nachhaltigste bestand in dem großen, unter goldener Bulle aus- 
gefertigten Privilegium von 1363, das in aller Form den Burggrafen von 
Nürnberg und sein Haus als ein edles Glied des Reiches (nobile membrum sacri 
imperli) und von altersher dem Reichsfürstenstande angehörig erklärte und 
ihm Vorrechte zuwies, wie sie einige Jahre vorher (1350) den Kurfürsten zu- 
gestanden worden waren, namentlich den ungestörten Besitz des Bergregals und 
die ausschließliche Gerichtshoheit in seinen Landen, so daß deren Eingesessene nicht 
vor auswärtige Gerichte, auch nicht vor die des Reiches, geladen werden konnten, 
es sei denn im Falle der Rechtsverweigerung durch den Landesherrn. („Privi-
        <pb n="39" />
        Die Burggrasen von Nürnberg im 14. Jahrhundert. 25. 
legium de non evocando.“) Die Anerkennung des Reichsfürstenstandes durch- 
diese Urkunde steht allerdings in merkwürdigem Gegensatz zu der Tatsache, daß 
sich die Reichskanzlei nur sehr langsam daran gewöhnt hat, dem Burggrafen 
die ihm danach zukommende Titulatur zu geben, so daß es fast den Anschein hat, 
als sei diese Standeserhöhung nicht sowohl durch kaiserlichen Willensakt, als- 
vielmehr durch Gewohnheitsrecht bewirkt worden, und zwar in der Weise, daß die- 
höheren Standestitel eher in den niederen Kreisen und in Privaturkunden, als- 
in der Reichskanzlei gebrancht wurden. Erst im Jahre 1381 wird der Burggraf- 
in einer Kaiserurkunde ausdrücklich als Reichsfürst bezeichnet und erst seit 1385, 
also 22 Jahre nach dem Privileg, ist dies ausnahmslos der Fall. Mit der An- 
erkennung des Reichsfürstenstandes hängt es wohl zusammen, daß der Burggraf= 
Friedrich V. neben dem schwarz-weiß quadrierten Zolleruschild wieder das alte- 
burggräfliche Löwenwappen führte. Von seiner engen Verbindung mit Karl IV. 
legt die Tatsache Zeugnis ab, daß er zwei seiner Töchter mit den Söhnen des- 
Kaisers, Wenzel und Sigmund, verlobte (Elisabeth und Katharina, 1361 und- 
1368). Dabei lag allerdings die Absicht der Luxemburger auf die burggräfliche 
Erbschaft zugrunde, da Friedrich V. bis dahin nur Töchter geboren waren. 
Die Verlobungen sind später, als die Erbaussichten der Töchter nach der Geburt- 
von zwei Brüderun verschwanden, wieder zurückgegangen; die ältere Schwester 
heiratete dann den Pfalägrafen Ruprecht, den späteren König; die jüngere ging- 
ins Kloster. Eine andere von den Töchtern Friedrichs war mit dem Herzog 
Albrecht III. von Osterreich, eine vierte mit dem Landgrafen Hermann „dem- 
Gelehrten“ von Hessen vermählt. Von den spät geborenen Söhnen hat der- 
alteste, Johann, eine Tochter des Kaisers Karl IV., Margarete, geheiratet. Diese- 
Verbindungen mit dem luxemburgischen, dem pfalzischen, dem österreichischen 
Hause sind natürlich auch von Einfluß auf die politische Haltung der Burg-- 
grafen in den Wirren des Reiches gewesen. Zunächst standen sie auf seiten- 
Wenzels; an der Aufrichtung des allgemeinen Landfriedens zu Eger hat auch- 
der Burggraf Friedrich V. tätigen Anteil gehabt. Kurz vorher war auch er in- 
den großen Krieg zwischen den Städten und den Territorialfürsten verwickelt. 
gewesen. Nach der schlimmen Niederlage der schwäbischen Städte bei Döffingen- 
(1388) versuchte die Stadt Nürnberg einen Vorstoß gegen die burggräfliche- 
Machtstellung; er wurde zurückgewiesen, allerdings nicht mit so durchschlagendem. 
Erfolg, wic ihn Graf Eberhard von Württemberg in Schwaben und Pfalzgraf- 
Ruprecht am Rhein errangen. 
Die Territorialmacht der Burggrafen hat sich unter der Regierung: 
Friedrichs V. in der Gestalt abgerundet und befestigt, die sie dann in der Haupt- 
sache später behalten hat. Sie zerfiel in zwei gesonderte Gebiete: im Südwesten 
das Land zu Franken oder unter dem Gebirge mit der Stadt Ansbach (Onolz- 
bach), nach der es später gewöhnlich genannt wurde, und der bei Fürth gelegenen, 
hänfig als Residenz gebrauchten Kadolzburg, die zu den ältesten Bestandteilen 
des zollernschen Besitzes in Franken gehörte — ein wenig abgerundetes, mit 
vielen fremden, fürstlichen oder städtischen Enklaven durchsetztes Gebiet; und 
im Nordosten das Land auf dem Gebirge, mit der späteren Hauptstadt Bayreuth, 
Kulmbach und der Plassenburg; auch Hof mit dem Vogtland gehörte dazur es 
sind die Gebiete des Frankenwaldes und des Fichtelgebirges, die damals durch: 
ihre nicht unergiebigen Bergwerke einen besonderen Wert besaßen.
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        26 Das Haus Hohenzollern. 
Diese beiden Fürstentümer sind nun durch die Teilung, die Friedrich V. 
zwischen seinen beiden Söhnen Johann und Friedrich verfügt hat (19. Mai 1385), 
in der nächsten Generation voneinander getrennt worden; der ältere, Johann III., 
erhielt die wertvollere Hälfte, Bayreuth; der jüngere, Friedrich VI., das weniger 
einträgliche Ansbach; das Kaiserliche Landgericht, die Burg zu Nürnberg und 
die Bergwerke blieben aber von der Teilung ausgeschlossen. Es läßt sich nicht 
verkennen, daß durch diese Teilung die im Vergleich mit anderen Fürstenhäusern 
ohnehin nur mäßige Macht des burggräflichen Hauses noch vermindert wurde, 
zumal beide Brüder sich nicht in einer glänzenden finanziellen Lage befanden, 
sondern eine unter der väterlichen Regierung angehäufte Schuldenlast gemeinsam 
zu tragen hatten, so daß wir 1404 einmal davon hören, daß die Kleinodien des 
Hauses (darunter auch wohl die kostbare Helmzier des Brackenhauptes, die 
Friedrich IV. 1317 von Leutold von Regensberg gekauft hatte) eine Zeitlang in 
den Händen der Juden gewesen waren. Die Burggrafen von Nürnberg blieben noch 
immer halb Reichsbeamte, halb Territorialfürsten. Die Kleinheit und mangelnde 
Geschlossenheit ihres Territoriums zwang sie, im Anschluß an den Kaiser ihre 
Hausinteressen zu verfolgen, zumal die Nachbarschaft der bayerischen Herzöge 
beständig einen starken Druck auf ihre territoriale Stellung in Franken ausübte. 
Kurz vor der Abdankung des Vaters (1397) hatten die beiden Brüder den 
Türkenfeldzug von 1396 und die blutige und unglückliche Schlacht von Nikopolis 
mitgemacht, aus der sie mit genauer Not entkommen waren. Beide standen, 
nachdem sie die Regierung angetreten hatten, anfangs auf seiten König Wenzels; 
namentlich Johann war unter den vertrauten Räten seines königlichen 
Schwagers; aber auch Friedrich war anfänglich in seinem Dienst für die Her- 
stellung des Landfriedens in Franken tätig, als königlicher Hauptmann. Dann 
aber trennten sich die politischen Wege der Brüder, merkwürdigerweise, ohne daß 
sie selbst einander feindlich gegenübertraten. Friedrich stellte sich auf die Seite 
des pfälzischen Schwagers Ruprecht; er war mit den vier rheinischen Kurfürsten 
am 20. Angust 1400 zu Lahnstein an der Absetzung Wenzels beteiligt, während 
ebendort Johann die Sache seines Schwagers, des Königs, führte. Friedrich 
zog dann mit dem unter seiner Mitwirkung gewählten König Ruprecht auch 
nach Italien und erlitt mit diesem vor Brescia eine Niederlage, die auch ihm 
persönlich viel Schaden und Verlust brachte; aber Ruprecht behauptete sich, und 
auch der Burggraf Johann schwenkte, ohne einen vollständigen Frontwechsel vor- 
zunehmen, in das Lager des neuen Königs ab, nachdem verschiedene Ver- 
mittlungsversuche gescheitert waren. Johann war ohne Söhne. Die Zukunft 
des Hauses bernhte auf dem jüngeren Bruder Friedrich, der erst verhältnismäßig 
spät sich zur Ehe entschloß und sich 1401 mit der „schönen Else“ von Bayern-- 
Landshut vermählte, der Tochter des Herzogs Friedrich, deren Mutter eine 
Visconti war. Er hat an ihr eine vortreffliche Lebensgefährtin gewonnen, 
die ihm vier Söhne geboren hat und nicht nur durch ihre vielberufene Schönheit, 
sondern auch durch Klugheit und entschlossenes Wesen sich auszeichnete; die 
Schattenseite bei dieser Ehe war, daß sie den Burggrafen in die schweren und 
hartnäckigen Familienhändel des bayerischen Hauses verwickelte, die ihm noch 
jahrzehntelang das Leben sauer machen sollten. 
In der Verbindung mit König Ruprecht hat aber der Burggraf Friedrich 
auf die Dauer nicht die Befriedigung seiner Wünsche und die Förderung seiner
        <pb n="41" />
        Burggraf Friedrich V. und seine Söhne. 27 
Interessen gefunden, die er erwartet hatte. Namentlich sein Handel mit der 
Reichsstadt Rotenburg, die sich gegen den burggräflichen Einfluß wehrte, nahm 
durch das Eingreifen des Königs (1408) einen sehr unbefriedigenden Ausgang. 
Der Feldzug gegen die Stadt und namentlich eine wochenlange Belagerung hatte 
dem Burggrafen große Kosten verursacht; und der Friede, den schließlich der 
König diktierte, brachte zwar der Stadt eine kleine Demütigung, ihm selbst aber 
gar keinen Gewinn. Die finanziellen Schwierigkeiten Friedrichs sind durch diese 
unfruchtbare und kostspielige Unternehmung stark gesteigert worden. Er mußte 
zu dem Auskunftsmittel greifen, von seinen fränkischen Untertanen eine Ver- 
mögenssteuer — 10 vom Hundert des Ertrags — zu fordern, die ihm auch 
gezahlt wurde und zwar unter Beteiligung der geistlichen Stifter, die zum Teil 
erhebliche Summen beitrugen. Indessen war damit noch nicht allen Schwierig- 
keiten abgeholfen und wiederholen ließ sich das Mittel nicht gut; wir hören, daß 
Friedrich schon den Gedanken erwogen habe, seine selbständige Hofhaltung auf- 
zugeben und an den Hof seines Bruders nach Kulmbach überzusiedeln — für 
den damals 37 jährigen, verheirateten Fürsten, der schon Vater von zwei 
Kindern war, jedenfalls ein schwerer Entschluß. Eben in dieser Zeit scheinen 
die Anträge König Sigmunds von Ungarn an ihn gelangt zu sein, der ihn (wie 
der Burggraf selbst in einem seiner Briefe an den Herzog von Bayern bezengt) 
in seinen Dienst zu ziehen wünschte. Als Schwager Johanns III. stand Sigmund 
mit den beiden burggräflichen Brüdern längst in nahen Beziehungen, und den 
Burggrafen Friedrich hatte er wohl von Nikopolis her noch in bester Erinnerung. 
Einer der burggräflichen Diener, Ludwig von Eyb, erzählt in seinen (allerdings. 
erst später aufgezeichneten) Denkwürdigkeiten: Damals sei ein Ritter vom 
ungarischen Hofe König Sigmunds, Herr Ehrenfried von Seckendorff, an den 
Kulmbacher Hof gekommen; der habe geraten, man solle den Burggrafen 
Friedrich, der doch gesund und stracken Leibes und von gutem Verstande sei, an. 
den Hof des Königs Sigmund ziehen lassen; daheim, am Hofe seines Bruders, 
würde er doch bloß ein Hasenjäger werden. Vielleicht hat dieser Ritter im Auf- 
trage Sigmunds gesprochen. Jedenfalls wurde sein Rat befolgt: Friedrich: 
trat 1409 gegen ein Jahrgehalt von 4000 Gulden in König Sigmunds Dienst, 
indem er seine Familie samt Land und Leuten der Obhut seines Schwagers, des. 
Königs Ruprecht, befahl. Ein solches Dienstverhältnis bedeutete damals und auch- 
noch viel später auch bei fürstlichen Personen keine Standesminderung. Für 
Friedrich war es nicht bloß ein Mittel, seinen Finanzen aufzuhelfen, sondern zu- 
gleich auch eine Gelegenheit zur Betätigung seiner ungewöhnlichen politischen 
Kräfte und Fähigkeiten, die in den eugen Verhältuissen seines kleinen Fürsten- 
tums keine gceignete Beschäftigung fanden. Zunächst waren es ungarische Kämpfe- 
und Regierungssorgen, um die es sich an dem Hofe zu Stuhlweißenburg und 
Ofen handelte; aber ein günstiges Geschick fügte es, daß bald deutsche Reichs- 
angelegenheiten für Sigmund und den Burggrafen in den Vordergrund ihrer 
politischen Jnteressen traten; damit beginnt die große Laufbahn Friedrichs. 
Am 19. Mai 1410 starb König Ruprecht, und der alte Wunsch Sigmunds, 
die Kroue des Reiches zu tragen, lebte sofort wieder auf. Burggraf Friedrich, 
übernahm die schwierige Aufgabe, diesem Wunsche die Erfüllung zu verschaffen, 
und er hat sie mit großem politischem Geschick gelöst. Die Parteilage im Reiche 
war nicht günstig. König Wenzel von Böhmen, Sigmunds Bruder, hielt immer noch-
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        28 Das Haus Hohenzollern. 
den Anspruch fest, der rechtmäßige römische König zu sein, und auf seiner Seite 
standen der Kurfürst von Sachsen und Markgraf Jobst von Mähren, der luxem- 
burgische Vetter, der auf Grund eines Pfandgeschäfts mit Sigmund in den Besitz 
der Mark Brandenburg gekommen war und sich natürlich auch für berechtigt 
hielt, die Kurstimme als Erzkämmerer des Reiches zu führen. Die anderen Kur- 
fürsten waren durch das kirchliche Schisma in starken Gegensatz zu einander ge- 
bracht. Die Erzbischöfe von Mainz und Köln standen mit aller Entschiedenheit 
auf der Seite des die Autorität des Pisaner Konzils repräsentierenden Papstes 
Johann XXIII. und wiesen jedes Zusammenwirken mit den beiden andern 
rheinischen Kurfürsten, dem Erzbischof von Trier und dem Pfalzgrafen, die An- 
hänger Gregors XII. waren, hartnäckig von der Hand; sie wünschten bei Ge- 
legenheit der Königswahl vor allem eine Schlichtung des Schismas im Sinne 
ihrer Partei herbeizuführen. Dem Burggrafen fiel zunächst die Aufgabe zu, auf 
einer Reise nach Deutschland die Stimmung der Wähler zu erkunden und die vor- 
bereitenden Schritte für eine Wahl Sigmunds zu tun. Für die Aufwendungen, 
die er dabei machen mußte, hielt ihn Sigmund schadlos durch die Anweisung einer 
Summe von 20 000 Gulden, die auf ungarische Besitzungen verschrieben wurde. 
Die Verhandlungen, die dann mit den Abgesandten der rheinischen Kurfürsten 
geführt wurden, lagen gleichfalls in Friedrichs Hand. Sigmund stand eigentlich 
auch auf seiten des Papstes Johann XXIII., aber er wollte gern die Stimmen der 
sämtlichen vier rheinischen Kurfürsten für sich gewinnen und eine endgültige Ent- 
scheidung in der Frage des Schismas noch vermeiden, während Mainz und Köln 
unerschütterlich an der Bedingung festhielten, daß Sigmund die Bestätigung seiner 
Wahl bei Johann XXIII. und nur bei diesem allein nachsuchen müsse. Da die 
Anhänger Gregors XII. nicht so viel verlangten, so schloß der Burggraf am 
5. und 6. August zu Ofen mit den Abgesandten dieser Partei ab, während die 
andern sich nach Mähren begaben und dem Markgrafen Jobst die Thronkandidatur 
anboten, der sie auch annahm, nachdem er sich mit seinem Vetter, dem König 
Wenzel, dahin auseinandergesetzt hatte, daß er diesen als älteren römischen König 
anerkennen und ihm die Erwerbung der Kaiserkrone überlassen wolle. Eine Ver- 
einigung mit den Gregorianern war also nicht geglückt, und die Partei Sigmunds 
schritt nun allein zur Wahl. Der Burggraf von Nürnberg, der dabei sowohl als 
Abgesandter des Königs von Ungarn wie als bevollmächtigter Vertreter der 
brandenburgischen Kurstimme auftrat (die Sigmund trotz der Übertragung der 
Mark an Jobst für sich in Auspruch nahm), wußte sich mit seinem Gefolge den 
Eintritt in die Wahlstadt Frankfurt zu verschaffen und gab bei der Wahlhandlung, 
die am 20. September 1410 auf dem Kirchhofe hinter dem Chor der infolge 
Interdikts geschlossenen Bartholomäuskirche stattfand, neben dem Erzbischof von 
Trier und dem Pfalzgrafen die brandenburgische Wahlstimme für Sigmund ab, 
während die Gegner sich fernhielten und so auch die Gelegenheit versäumten, die 
Zulässigkeit der Vertretung zu beanstanden. Der Burggraf erklärte darauf sofort 
auf Grund einer mitgebrachten Ermächtigung die Annahme der Wahl im Namen 
Sigmunds, und damit betrachtete dieser sich als rechtmäßig gewählten römischen 
König. Am 1. Oktober wählten dann die Erzbischöfe von Mainz und Köln mit 
den Vertretern Wenzels und Jobsts für Böhmen und Brandenburg den Mark- 
grafen Jobst zum römischen König. Die beiden Gewählten standen noch in Unter- 
handlungen mit Wenzel, als Markgraf Jobst am 17. Jannar 1411 eines plötz-
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        Burggraf Friedrich VI. im Dienste König Sigmunds. 29 
lichen Todes starb. Jetzt zeigte Sigmund auch öffentlich in einem Rundschreiben 
den Reichsständen an, daß er die auf ihn gefallene Wahl annehme und setzte sich 
nach längeren Verhandlungen mit Wenzel dahin auseinander, daß dieser ihm die 
Regierung des Reiches überließ, während Sigmund versprach, bei seinen Lebzeiten 
nicht nach der Kaiserkrone streben, sondern zu deren Erlangung ihm selbst behilflich 
sein zu wollen. Die Erzbischöfe von Mainz und Köln gaben jetzt den Widerstand 
gegen Sigmund auf; aber sie bestanden darauf, am 21. Juli 1411 noch einmal eine 
förmliche Wahl vorzunehmen, bei der nun alle Kurfürsten — außer Trier und 
Pfalz, die fernblieben — ihre Stimmen auf Sigmund vereinigten. Die branden- 
burgische Stimme führte dabei im Auftrage Sigmunds der Burggraf Johann III. 
von Nürnberg. Sigmund ließ sich dieses Vorgehen gefallen, obwohl er immer den 
ersten Wahlakt als den entscheidenden betrachtet und die Jahre seiner Regierung 
nach diesem gezählt hat. Die päpstliche Approbation hat er nicht nachgesucht, 
weder bei Johann XXIII. noch bei Gregor XII.; der letztere hat sie ihm unauf- 
gefordert erteilt, während auch Johann in dieser Hinsicht keinen Einspruch wagte. 
Es war ein großer Erfolg, den Sigmund vor allem der Klugheit und Tat- 
kraft seines Rates, des Burggrafen, verdankte. Seiner Art entsprach es, solche 
Verdienste mit großartiger Freigebigkeit zu belohnen. Der Lohn für den Burg- 
grafen war die Übertragung der Regentschaft in der Mark Brandenburg, die 
durch den Tod des kinderlosen Jobst von Mähren wieder an Sigmund gefallen 
war. Durch eine Urkunde, die am 8. Juli 1411 zu Ofen ausgefertigt worden ist, 
bestellt König Sigmund „den hochgeborenen Friedrich Burggrafen von Nürnberg, 
unsern lieben Oheim und Fürsten“ wegen seiner Verdienste um den König und 
das römische Reich, sowie wegen seiner Einsicht, Kraft und Tüchtigkeit, die eine 
Besserung des Landes für die Zukunft erhoffen lassen, zum obersten Hauptmann 
und Verweser der Mark Brandenburg mit allen Regierungsrechten eines Mark- 
grafen, ausgenommen allein die markgräfliche Kur= und Erzkämmererwürde, 
die dem Hause Luxemburg noch vorbehalten bleibt. Es ist indessen keine bloße 
Beamtenbestellung; denn ein Recht auf diese Stellung als Verweser und oberster 
Hauptmann steht auf Grund der Urkunde nicht allein dem Burggrafen persönlich, 
sondern auch seinen Erben zu; und die Zurückziehung der Bestellung ist nur dann 
statthaft, wenn vorher von Sigmund oder seinen Rechtsnachfolgern dem Burg- 
grafen oder dessen Erben die Summe von 100 000 ungarischen Goldgulden bar 
ausbezahlt worden ist. An diese Bestimmung hat sich bei den märkischen Chro- 
nisten des 16. Jahrhunderts und lange bei der späteren Geschichtsschreibung die 
irrtümliche Auffassung gekuüpft, als handle es sich hier um ein Pfandgeschäft, als 
sei diese Summe von 100 000 Gulden als ein Darlehn zu betrachten, das der 
Burggraf dem König vorgestreckt und für das er bei dessen Zahlungsunfähigkei: 
sich die Mark Brandenburg als Pfand habe verschreiben lassen. Diese Legende 
ist durch Riedels urkundliche Forschungen beseitigt worden. Es ist keine Spur 
von einem solchen Darlehn zu entdecken, und die uns bekannte Finanzlage des 
Burggrafen schließt es völlig aus, sich ihn als den Besitzer und Verleiher großer 
Geldmittel zu denken. Außerdem sprechen auch die Urkunden König Sigmunds 
selbst, namentlich das Patent vom 11. Juli, durch das den Ständen und Ein- 
wohnern der Mark die Bestellung Friedrichs zum obersten Hauptmann und Ver- 
weser bekanntgemacht wird, ganz deutlich aus, was es mit dieser Summe für eine 
Bewandtnis hat. „Da wir aber selbst wissen — so heißt es da, in der leicht
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        30 Das Haus Hohengollern. 
modernisierten Form, in der Riedel die Urkunde mitteilt —, daß die Nutzungen, 
Zinsen und Renten der vorgenannten Mark, welche der Landesherrschaft an- 
gehören, durch mancherlei Aufechtungen, Kriege und Pfandverleihungen so klein 
sind, daß er diese Verwesung und Hauptmannschaft und was dazu erforderlich ist, 
ohne unsere besondere Hilse nicht führen kann, es wenigstens unbillig sein würde, 
sollte er außer seiner Arbeit auch noch von seinem Vermögen bei dieser Ver- 
waltung etwas zusetzen: so haben wir ihm deshalb versprochen und zugesagt, ihm 
zu geben und zu bezahlen hunderttausend gute rote ungarische Gulden, auf dieser 
Verwesung und Hauptmannschaft zu haben, wie das alles in solchen unsern 
Briefen näher enthalten ist, die wir ihm besonders darüber gegeben. . .“ Dadurch 
wird also diese Summe gleichsam als das Betriebskapital bezeichnet für die kost- 
spielige Unternehmung einer Wiederherstellung und Befriedung der Mark. Sie 
wurde dem Burggrafen nicht wirklich ausbezahlt, weil es dem König selbst an 
baren Geldmitteln fehlte; aber, indem die Zurücknahme der Verweserbestallung 
für ihn und seine Erben von der vorherigen Bezahlung dieser Summe abhängig 
gemacht wurde, erfuhr der Kredit des Burggrafen eine Stärkung, die ihm er- 
möglichte, selbst die Mittel flüssig zu machen, deren es zur Lösung der ihm 
gestellten Aufgabe bedurfte. ÜUbrigens ist diese Summe sehr bald (18. Dezember 
1411) noch um die Hälfte (50 000 Gulden) erhöht worden bei Gelegenheit der 
Verlobung des ältesten Sohnes des Burggrafen, des damals 7 jährigen Johann, 
mit der in demselben kindlichen Alter stchenden Tochter des Herzogs von Sachsen, 
Barbara, die später auch wirklich seine Frau geworden ist. Sigmund, der zwei 
alte Gegner dadurch vereinigte und nun auch den sächsischen Herzog für seine 
Interessen gewann, hat diese Summe in der Form einer Mitgift für die Tochter 
des Herzogs dem burggräflichen Hause zuwenden wollen; sie wurde unter den- 
selben Formen verschrieben wie jene 100 000 Gulden und diente mit zur Ver- 
sicherung des Besitzes der Verweserschaft für das burggräfliche Hans. Auch hier 
kann von einem Darlehn keine Rede sein. 
Die Bestellung Friedrichs zum Verweser der Mark erscheint dauach weder 
als ein Pfandgeschäft, noch als eine bloße Beamtenbestellung; es war ein Akt 
von ganz eigener Art, der am besten verständlich wird durch die von Riedel 
aufgestellte Vermutung, daß es sich wohl von Anfang an um die Absicht Sig- 
munds gehandelt habe, dem Burggrafen und seinen Erben die volle landes- 
herrliche Gewalt über die Mark samt der damit zusammenhängenden Kurwürde 
zu übertragen, und daß diese Absicht nur deshalb nicht sogleich im ganzen Umfange 
verwirklicht worden sei, weil Sigmund Rücksicht auf seinen Bruder Wenzel zu 
nehmen hatte, der nicht geneigt sein mochte, die ihm und seinem Hause auf Grund 
der Union zwischen der Mark Brandenburg und Böhmen zustehenden Rechte auf 
das Land und die Kurstimme zugunsten eines Fürsten preiszugeben, der einst 
so tätigen Anteil an seiner Absetzung gehabt hatte. Es ist gewiß kein Zufall, daß 
die Bestellung des Burggrafen (8. Juli) so nahe zusammenfällt mit der Zu- 
stimmung Wenzels zu Sigmunds Königswahl, die am 9. Juli ausgefertigt ist. 
Die ÜUbertragung der Regentschaft erfolgte also in einer Form, die dem Burg- 
grafen begrundete Hoffnung gab, dereinst als wirklicher Landesherr in der Mark 
Brandenburg zu walten.
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        II. 
Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollern. 
Askanier — Wittelsbacher — Luxemburger. 
ie Mark Brandenburg ist aus einem jener zu Schutz und Trutz gerüsteten 
Grenzgebiete des Reiches hervorgewachsen, die seit der Zeit Karls des 
Großen an der Elbe und Saale gegen die benachbarten slawischen Völker ein- 
gerichtet worden waren. Im Zeitalter der sächsischen Kaiser unterschied man elb- 
aufwärts die Billungische Mark, die Nordmark des Markgrafen Gero, die Ost- 
mark, die man später Mark Lausitz nannte, die Marken Meißen, Zeitz, Merseburg. 
Die Nordmark deckt sich in der Hauptsache mit der späteren Mark Brandenburg. 
Ihre Basis waren die linkselbischen altdeutschen Gaue, auf die im 11. und 
12. Jahrhundert der Name der Nordmark eingeschränkt war und die man später 
Altmark naunte. Von diesem Gebiet hatte frühe schon Krieg, Handel und 
Mission in die wendischen Nachbarlande hinübergegriffen. Unter Otto dem 
Großen waren schon in Havelberg und Brandenburg Bistümer ceingerichtet 
worden, die unter dem 968 gegründeten Erzbistum Magdeburg standen; aber der 
große Wendenaufstand von 983 hatte die Anfänge christlicher und deutscher Kultur 
in dem ostelbischen Gebiete wieder vernichtet; eine dauerhafte staatliche Gründung 
ist hier erst im 12. Jahrhundert entstanden, zu der Zeit, wo die große koloniale 
Bewegung in Gang kam, die ein neues Deutschland jenseit der Elbe geschaffen hat, 
und der nicht nur die Mark Brandenburg selbst, sondern auch alle übrigen Ost- 
provinzen des späteren preußischen Staates ihren deutschen Charakter und die 
Grundlagen ihres wirtschaftlichen und staatlichen Lebens verdanken. 
Diese umfassende Besiedlung flawischer Gebiete im Osten der Elbe ist viel- 
leicht die stärkste und gesundeste Leistung der deutschen Volkskraft im Mittelalter, 
dauerhafter jedenfalls in ihren Resultaten und ersprießlicher für die Zukunft der 
Nation, als die gleichzeitigen Weltherrschaftsbestrebungen der Kaiserpolitik. Die 
auf Ausdehnung an der Grenze gerichteten fürstlichen Gewalten haben bei diesem 
großen Werke die Führung übernommen; es kam ihnen auf die Nutzbarmachung 
neuerworbener kulturloser Gebiete an. Die Bekehrung der Heiden zum Christen- 
tum geht selbstverständlich Hand in Hand mit der Kolonisation und begleitet 
Schritt für Schritt die Erweiterung des Machtbereichs der politischen Gewalten, 
geht ihnen auch wohl voraus und bricht die Bahn. Aber zugrunde liegt doch in 
der Hauptsache der gesunde natürliche Ausdehnungstrieb einer kräftigen Rasse, für 
die der Nahrungsspielraum im alten Mutterlande zu eng geworden war. Die
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        32 Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollern. 
ritterlichen Dienstmannschaften, die während des langen Bürgerkrieges im Reich 
zur Zeit Heinrichs IV. und Heinrichs V. sich stark vermehrt hatten, drängen mit 
dem Anbruch friedlicherer Zeiten nach außen, über die Grenzen hinaus, und dem 
Ritter und Priester folgt auf dem Fuße der bänerliche Ansiedler, dem die Haupt- 
arbeit bei diesem Kulturwerke zugefallen ist. Stellenweis haben wohl elementare 
Unglücksfälle die bäuerliche Bevölkerung des alten Mutterlandes in Bewegung 
gebracht, wie die großen Sturmfluten an der Nordsceküste, die im 12. und 
13. Jahrhundert viel fruchtbares Land verschlungen haben; aber auch ohne solche 
anßerordentlichen Naturereignisse läßt sich die massenhafte Auswanderung in 
das Kolonialgebict erklären aus dem Gesamtzustande der damaligen bänuerlichen 
Kultur im Mutterlande. Die Epoche der großen Rodungen, die von Zeit zu Zeit 
neues Ackerland für die anwachsende Bevölkerung geschaffen hatten, war zu Ende; 
der Ansbau des Landes war im wesentlichen vollendet; der Boden war im großen 
und ganzen verteilt und — soweit es damals tunlich erschien — in Kultur 
genommen; nenes Land für den Bevölkerungsüberschuß stand nicht mehr zur 
Verfügung. Unbeschränkte Teilbarkeit der Höfe war nach der bäuerlichen Ver- 
fassung in den meisten Teilen Norddeutschlands, namentlich den niedersächsischen, 
nicht üblich. Eine Menge von jüngeren Söhnen blieb daher unversorgt und 
mußte sich in abhängiger Lage, in grundherrlicher Botmäßigkeit ihr Brot er- 
werben. Dazu kamen in den grundherrlichen Gebieten des deutschen Nordwestens 
wichtige Veränderungen im Wirtschaftsbetrieb, die zahlreiche Hörige freisetzten 
und sie zwangen, sich ein anderes Unterkommen zu suchen. Die alte Fronhofs= 
verfassung, bei der abhangige Laten auf grundherrlichen Hufen angesetzt waren 
mit der Verpflichtung, bei der Bewirtschaftung des Herrengutes Dienste zu leisten, 
löste sich an vielen Stellen seit dem 12. Jahrhundert auf. Der Grundherr fand 
die Eigenwirtschaft auf dem Fronhof und die Landausstattung der hörigen 
Bauern nicht mehr vorteilhaft; er schlug eine Anzahl von Latenhufen mit dem 
alten Fronhof zusammen zu einem größeren Gute, das er dem Meier, seinem bis- 
herigen Wirtschaftsbeamten auf dem Fronhof, gegen höheren Zins in Pacht gab; 
der Meier aber wirtschaftete unn mit freiem Gesinde statt mit angesessenen 
Hörigen (Laten). Die Laten wurden dabei persönlich frei, aber sie verloren auch 
ihre Hufe; sie wurden „abgemeiert“ und mußten sehen, sich anderswo ein Unter- 
kommen zu suchen. Aus diesen Kreisen werden großenteils die bäuerlichen Aus- 
wanderer gekommen sein, die den Osten der Elbe besiedelt haben. 
Dort war Land in Hülle und Fülle vorhanden, und die geistlichen und welt- 
lichen Machthaber, die erobernd oder sonst Lund erwerbend in das Gebiet der 
Slawen vorgedrungen waren, kamen bald zu der Erkenntnis, daß in diesem dünn 
bevölkerten, nur oberflächlich angebauten Lande vor allem Menschenkräfte nötig 
seien, um durch Kultivierung des Bodens den Landerwerbungen erst wirtschaft- 
lichen Wert zu verleihen und damit die Möglichkeit zu finanziellem Ertrag zu 
schaffen. Charakteristisch für ihr Verfahren ist, was der Priester Helmold zu 
Bosau bei Entin im 12. Jahrhundert über das Ansiedlungswerk unter dem 
Grafen Adolf II. von Schauenburg im östlichen Holstein erzählte, das um das 
Zahr 1139 begonnen wurde. In seiner „Slawenchronik"“ heißt es: Der Graf 
habe Boten gesandt in alle Lande, nach Flandern und Holland, nach Utrecht, 
Westfalen und Friesland: wer Land haben wolle, solle zu ihm nach Wagrien 
(Ostholstein) kommen: da würden sie sehr gutes Land erhalten, voller
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        Die ostelbische Kolontsation im 12. und 13. Jahrhundert. 33 
Fische und Wild, mit guter Weide und geräumigem Ackerboden. Darauf habe 
sich dann eine unzählige Menge Menschen aus allen jenen Ländern aufgemacht 
und seien zum Grafen von Holstein gezogen, um das gelobte Land in Besitz zu 
nehmen. Ahnlich wird es allerorten gewesen sein, wo die Kolonisation ins Werk 
gesetzt wurde. Es war nicht Elend und Verzweiflung, was diese Auswanderer- 
scharen über die Elbgrenze führte, sondern der Drang nach eigenem Landbesitz, 
nach einer selbständigen wirtschaftlichen Existenz, nach einem reicheren, freieren 
Leben, als es in der zu eng gewordenen Heimat ihnen möglich war. Bis weit 
nach Polen und Ungarn hinein sind solche deutschen Kolonistenzüge im Laufe von 
zwei Jahrhunderten vorgedrungen: an der baltischen Küste bis nach Livland hin- 
auf, an der Donau entlang bis nach Siebenbürgen hinein, in den mittleren 
Landen an vielen Stellen weit über die Oder hinaus bis ins Gebiet der Weichsel 
hincin. In einigen Ländern, ganz besonders in dem preußischen Ordenslande, 
trägt die Kolonisation den Charakter einer kriegerischen Mission, einer wahren 
Eroberung; auch Heinrich der Löwe ist an den Grenzen seiner Herrschaftsgebiete, 
in Mecklenburg und Holstein, ziemlich gewaltsam verfahren. Aber im großen und 
ganzen ist der Charakter der Kolonisation mehr friedlich und wirtschaftlich gewesen, 
mochten nun geistliche Stifter, wie das Erzbistum Magdeburg, oder welltliche 
Fürsten das Werk in die Hand nehmen. Auch die Mönchsorden, die in erster 
Linie die Aufgabe der Christianisierung des Slawenlandes ergriffen haben, die 
Prämonstratenser im 12. und später die Zisterzienser im 12. und 13. Jahrhundert, 
waren von dem Geiste einer friedlichen und wirtschaftlichen Kolonisation erfüllt. 
Alle ihre Klöster waren zugleich Ackerbaukolonien und Musterwirtschaften; neben 
den Geistlichen, denen die Erfüllung der priesterlichen Pflichten oblag, war eine 
zahlreiche Laienbrüderschaft für die materielle Kultur tätig. Dieser Geist geht 
auf die Disziplin des Erzbischofs Norbert zurück, die die Werke der Mission und 
der Kolonisation eng miteinander verband. Das Kloster Unserer lieben Frauen 
in Magdeburg war der Mittelpunkt für die Wirksamkeit der Prämonstratenser, 
die sich über das ganze nordöstliche Deutschland erstreckte. In gesteigerter Energie 
wirkte dieselbe Tendenz später in dem Orden der Zisterzienser fort, der durch den 
würdigen Nachfolger Norberts, den Erzbischof Wichmann, ebenfalls von Magde- 
burg aus, geleitet wurde. Die Zisterzienser besaßen eine traditionelle Wissenschaft 
in der Urbarmachung sumpfiger Landschaften, wie man sie sonst nur bei den 
holländischen und flämischen Ansiedlern fand; für viele Teile des Kolonialgebiets 
war das von größtem Wert. 
Die vorwaltende Macht im slawischen Osten, das seit Boleslaw I. (10.Jahrh.) 
zur Selbständigkeit aufstrebende Polenreich, war für das Christentum gewonnen 
und hat unter Boleslaw III. der christlichen Mission des Bischofs Otto von 
Bamberg in den pommerschen Landen Vorschub geleistet. Aber seit dem Tode 
dieses starken und tüchtigen Herrschers (f 1139) geriet es wieder in Schwäche 
und Verfall, so daß der deutschen Kolonisation von dieser Seite her keine 
Schwierigkeiten bereitet worden sind. In mauchen slawischen Ländern, wie 
in Pommern und Schlesien, haben die eingeborenen slawischen Fürsten- 
geschlechter selbst den Strom der deutschen Kolonisten in ihr Land geleitet, 
um es wirtschaftlich zu heben und seine Erträge zu steigern; in Polen hat 
noch im 14. Jahrhundert Kasimir der Große deutsche Dörfer und Städte 
gegründet. 
Hinse. Hohenzollern. 3
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        34 Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollern. 
Es kann gar keine Rede davon sein, daß die slawische Bevölkerung durch 
die deutschen Kolonisten überall verdrängt oder ausgerottet worden wäre. An 
einigen Stellen mag das geschehen sein, namentlich zu Anfang, wo sich etwas 
von Kreuzzugsgeist in die Ausdehnungsbestrebungen mischte, ganz besonders in 
der Nähe der Grenze des deutschen Mutterlandes und in Fällen, wo wiederholte 
Aufstände und Rückfälle in das Heidentum den Stammeshaß oder den religiösen 
Fanatismus anfachten; aber im großen und ganzen wird die wendische Bevölkerung 
sitzen geblieben sein und sich im Lauf der Zeit auch wohl zum Teil mit den 
deutschen Ansiedlern vermischt haben. Dabei ist allerdings zu beachten, daß sie 
keineswegs sehr zahlreich gewesen sein kann, da erst die allmählich fortschreitende 
Urbarmachung des Landes eine dichtere Besiedlung ermöglicht hat. Den 
schwereren Boden vermochten die Wenden mit ihrem hölzernen Hakenpfluge 
noch gar nicht zu bewältigen; erst die eiserne Pflugschar der deutschen Ansiedler 
hat ihm Früchte abgewonnen. Das deutsche Volkselement hatte in jeder Hinsicht 
das Übergewicht über das wendische und gab durchaus den Ton an; die Kultur 
dieser Kolonialgebiete wurde rein deutsch. Aber die Blutmischung, die in diesen 
ostelbischen Ländern, namentlich auch in den höheren Kreisen, stattfand, ist doch 
auch nicht ohne politisch bedeutende Folgen geblieben: das allzu spröde germanische 
Wesen, das mehr zur selbständigen Absonderung des einzelnen als zum Zu- 
sammenschluß im Dienst eines größeren Ganzen neigt, ist durch den Zusatz der 
weicheren, schmiegsamen slawischen Art für den Zweck der Staatsbildung bild- 
samer geworden, als es sich anderswo, ohne solche Beimischung, gezeigt hat. 
Man hat doch wohl nicht mit Unrecht von einer besonderen „preußischen Rasse“ 
gesprochen, die hier im östlichen Kolonialgebiet als eine Abart deutschen Volks- 
tums sich herausgebildet hat; sie beruht neben dem Beisatz flawischen Blutes 
namentlich auch auf der Mischung verschiedener deutscher Stämme, deren An- 
gehörige sich bei der Kolonisation beteiligt haben, und sie hat, wie andere Misch- 
rassen — die Nordfranzosen, die Engländer, die Piemontesen — die politische 
Führung der Gesamtnation übernommen; hier offenbar aus dem Grunde, weil 
sie für eine militärisch-politische Disziplinierung geeigneter war als die mehr 
unvermischt gebliebenen deutschen Volksteile. Freilich ist ja irgendeine Rassen- 
mischung fast überall vorhanden; von einer rein-germanischen Rasse wird man 
in Deutschland nur an wenigen Stellen reden können. Und die Eigenart deutschen 
Volkstums, die einer tausendjährigen Kultur entstammt, ist im Nordosten nicht 
minder stark und echt als im Westen und Süden, wo das deutsche Blut sich vielfach 
mit keltischem gemischt hat — von anderen Urbestandteilen ganz zu schweigen. 
In diesen Fragen darf man das treffende Wort Lagardes nicht vergessen, daß 
das Deutschtum nicht sowohl im Geblüt, sondern vor allem im Gemüt liegt. 
In der Mark Brandenburg ist es das tatkräftige Fürstengeschlecht der 
Askanier, das die Führung bei dem Werke der Kolonisation in die Hand genommen 
hat. Es stammt von einem alten sächsischen Grafengeschlecht, das, im sächsischen 
Schwabengau am Ostabhang des Harzes seßhaft, nach seinen verschiedenen Be- 
sitzungen bald als Grafen von Ballenstedt, bald als Anhaltiner (Anhalt), bald 
als Askanier (von der Burg Ascaria oder Ascania bei Aschersleben) seinen 
Namen führt. 
Ein Sproß dieses Geschlechts, Albrecht von Ballenstedt, wurde von Kaiser 
Lothar zum Lohn für seine in Deutschland und Italien geleisteten Dienste im
        <pb n="49" />
        Albrecht der Bär. 35 
Jahre 1134 mit der Nordmark belehnt, deren bisheriger Inhaber kurz zuvor in 
Italien den Tod gefunden hatte. Es war kein großes Gebiet, in dem der Mark- 
graf waltete; es reichte im Osten, abgesehen von dem Winkel bei Havelberg, 
noch nicht über die Elbe hinaus; die Burgen Salzwedel, Tangermünde, Arneburg, 
Werben, alle als Grenzfestungen gegen die Wenden errichtet, bezeichnen ungefähr 
seine Ausdehnung. Der Ehrgeiz Albrechts, den seine Zeitgenossen den Bären 
nannten, reichte weiter: eine Zeitlang hat er, bei dem Zwist zwischen dem Staufer 
Konrad III. und dem Welfen Heinrich dem Stolzen, nach dessen Achtung das 
Herzogtum Sachsen innegehabt, von dessen altem billungischen Herzogshause er 
durch seine Mutter (Eilika) abstammte (1138); aber nach einem unglücklichen 
Waffengang mußte er es wieder aufgeben (1142) zugunsten des jungen Heinrich, 
des Löwen. Es war der Ausgangspunkt einer langen, immer wieder von neuem 
aufflackernden Rivalität, die bis an das Ende Albrechts (1170) gedauert hat. 
Aber nicht auf dem Boden des alten Mutterlandes, sondern auf dem Neuland 
jenseits der Elbe lag der Schauplatz für den Ehrgeiz und die zukünftigen Taten 
der neuen Dynastie. 
Hier hatte die Mission bereits vorgearbeitet. Bischof Otto von Bamberg 
hatte in dem benachbarten Pommernlande seine erfolgreiche Tätigkeit aus- 
geübt, die zwar das spätere brandenburgische Gebiet selbst nur in der Priegnitz 
oberflächlich gestreift, aber das Heidentum jenseits der Grenzen wirksam ein- 
gedämmt hatte. Es ist nicht ohne Bedeutung, daß Markgraf Albrecht mit ihm 
in guten und nahen Beziehungen gestanden hat. Wichtiger noch war die Wirk- 
samkeit der Prämonstratenser, die von Magdeburg ausging. Ihrem Orden 
gehörte Bischof Wigger von Brandenburg an, der 1130 die Abtei Leitzkau bei 
Schönebeck südöstlich von Magdeburg und später den Ordenskonvent Parduin 
auf einer Havelinsel bei Brandenburg gründete; er selbst konnte seit 1138 wieder 
mit seinem Domkapitel als Bischof in Brandenburg walten, wo seit der Be- 
kehrung des wendischen Gaufürsten Pribislaw das Christentum Fortschritte 
machte und wo bald auf dem benachbarten Harlungerberge an der Stelle des 
früheren Triglafftempels eine Marienkirche sich erhob. Auch das Kollegiatstift 
der Havelberger Domherren zu Jerichow bei Genthin war nach der Prä- 
monstratenser Regel eingerichtet und wurde ein Vorposten christlicher und deutscher 
Kultur und Kolonisation. 
An diese Bestrebungen schloß sich die Wirksamkeit des Markgrafen Albrecht 
an. Schon im Winter von 1136—37 hatte ihm ein Anfall der Wenden auf das 
Bistum Havelberg Anlaß gegeben, diese Stellung besser zu sichern und dabei 
zugleich in die Priegnitz vorzudringen. Dies von Urwald bedeckte Land, das schon 
Bischof Otto durchzogen hatte, wird damals erobert worden sein, wobei wohl die 
Wenden in der Hauptsache vertrieben worden sind: gerade in dieser Gegend gibt 
es nur sehr wenig flawische Ortsnamen, was eben darauf hinweist, daß die 
früheren Bewohner, die sie hätten überliefern können, verschwunden sind. Auch 
an dem großen Slawenkreuzzug von 1147, den Bernhard von Clairvaugx gepredigt 
batte, hat sich Albrecht mit seinen Leuten beteiligt, wenn auch wohl mit etwas 
anderen Plänen und Absichten, als sie die Masse des Kreuzheeres erfüllten. 
Natürlich kam es auch ihm auf die Ansbreitung des Christentums an, das ja die 
Vorbedingung seiner Herrschaft in den Wendenlanden war; aber daneben wird 
ihn der Wunsch geleitet haben, reelle Erwerbungen zu machen und dabei die 
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        36 Die Mark Brandenburg vor den Hobenzollern. 
angesessene Bevölkerung nach — zu schonen, um sich ihrer Arbeitskräfte 
zu bedienen. Tatsächlich ist der Missionserfolg dieses Kreuzzuges sehr gering 
gewesen; auch wirklicher Landerwerb ist nicht erreicht worden; dagegen wird die 
wendische Bevölkerung des ganzen durchzogenen Gebietes bis nach Mecklenburg 
und Pommern hin dadurch stark vermindert worden sein, so daß — bei der 
ohnehin sehr dünnen Besiedelung — das Bedürfnis einer Kolonisierung des ver- 
ödeten Landes später um so stärker hervorgetreten sein wird. Von Kreuzzugsgeist 
ist sonst in der Kolonisationsgeschichte der Mark Brandenburg nur wenig zu 
spüren — im Gegensatz zu der des preußischen Ordenslandes. Es war nicht die 
Art der Askanier, mit Feuer und Schwert das Heidentum und seine Anhänger 
auszurotten; ihre Erwerbungen haben sie lieber auf friedlichem Wege, später 
namentlich auch durch Kauf und Vertrag gemacht. Es ist ein milderer Zug in 
ihrer Art zu kolonisieren als etwa in der Heinrichs des Löwen. Bezeichnend dafür 
sind vor allem die Vorgänge, durch die ihnen die nächste und wichtigste ihrer 
Erwerbungen, die des Havellandes, gelungen ist. Sie knüpfen sich an die Person 
des wendischen Gaufürsten von Brandenburg Pribislaw, der von den Prämon- 
stratensern bekehrt, samt seiner Gemahlin Petrussa das Christentum angenommen 
hatte und sich seitdem Heinrich nannte. Er war in freundschaftliche Beziehungen 
zu dem Markgrafen getreten; er hat dessen erstgeborenen Sohn Otto aus der Taufe 
gehoben und ihm dabei ein ansehnliches Landgebiet, die Zauche, als Patengeschenk 
zugeeignet. Die wendischen Gaufürsten konnten mit ihrem Gebiet schalten und 
walten wie mit Eigengut. Später, in den vierziger Jahren, hat der hochbetagte 
Fürst, der kinderlos war, um das Christentum gegen die zu befürchtende heidnische 
Reaktion sicherzustellen, den Markgrafen zum Erben seines ganzen Landes ein- 
gesetzt; seitdem nannte sich Albrecht Markgraf von Brandenburg. Nach dem Tode 
des Fürsten Pribislaw-Heinrich (1150) ist er denn auch wirklich, unter Beihilfe 
der Witwe, in den Besitz von Brandenburg gelangt. Aber der befürchtete Rück- 
schlag des ingeborenen Heidentums blieb freilich nicht aus, und Brandenburg 
Köpenick verloren; erst im Jahre 1157 ist es endgültig zurückerobert worden. 
Von diesem Ereignis gibt uns das älteste erhaltene Stück brandenburgischer 
Geschichtsschreibung Kunde, ein Traktat des Brandenburger Geistlichen Heinrich 
von Antwerpen , 1230). Die historische Wirklichkeit aber aller der genannten 
Personen, an die ja manche sagenhafte Überlieferung sich knüpft, ist gegen die 
Zweifel einer überfeinen Kritik durch glückliche Münzfunde neuerdings ganz 
sichergestellt worden. 
Die Wiedereroberung Brandenburgs im Jahre 1157 bezeichnet den Zeit- 
punkt, wo die eigentlich massenhafte und planmäßige Kolonisation Albrechts des 
genommen:; auch von ihm berichtet Helmold, daß er Boten nach den Niederlanden 
gesandt habe, um Ansiedler zu werben. Zweifellos sind auch auf dem Boden der 
Mark Brandenburg zahlreiche flämische und holländische Kolonisten angesiedelt 
worden, so z. B. in dem früher ganz versumpften Gebiet der altmärkischen 
„Wische“, das zur Zeit der Kolonisation noch „voll langen Rohres“ stand, das 
dann erst durch die Eindeichung der Elbe vor Überschwemmungen geschützt und 
planmäßig entwässert worden ist; auch auf den Höhen des „Fläming“ findet man 
die charakteristische Hufenanlage der niederländischen Ansiedler, deren Andenken
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        Besiedlung der Mark Brandenburg. 87 
der Name der Landschaft bewahrt hat. Aber man darf sich keine übertriebenen 
Vorstellungen von der Bedeutung dieser niederländischen Kolonisation machen. 
Das eigentlich Maßgebende ist sie doch nicht gewesen. Auch die Einführung des 
Backsteinbaues, als dessen früheste Denkmäler einige alte romanische Kirchen, wie 
die 1772 abgetragene Marienkirche von Brandenburg, oder die Klosterkirchen von 
Diesdorf (bei Salzwedel) und von Jerichow (bei Genthin) bekannt sind, darf 
schwerlich auf niederländische Meister zurückgeführt werden und gehört überhaupt 
wohl nicht, wie man bisher meist annahm, der Mitte des zwölften, sondern erst 
dem dreizehnten Jahrhundert an; die Ahnlichkeit mancher Stilornamente weist 
auf lombardische Einflüsse hin, die man allerdings auch nicht näher verfolgen 
kann, die aber in dem allgemeinen Zusammenhang von Deutschland und Italien, 
wie er in Politik und Kultur zur Zeit des Ausgangs der Staufer bestand, eine 
hinreichende historische Grundlage finden. Zur Zeit des Beginns der Kolonisation 
werden wir uns den Kirchenbau noch in sehr einfachen Formen vorzustellen 
haben; erst später sind große kunstvolle Bauten an die Stelle der einfachen aus 
Holz und Feldsteinen gebauten Kirchen getreten, mit denen man sich zunächst 
begnügt haben wird. 
Die Ansiedler der Mark Brandenburg sind wohl zum größten Teil aus 
Ostfalen gekommen; verschiedene, allerdings meist niederdeutsche Stammes- 
elemente haben sich hier zusammengefunden und zum Teil auch wohl mit der 
wendischen Bevölkerung vermischt; die Nachricht Helmolds von der Vertreibung 
der Wenden darf nicht allzu wörtlich genommen werden; allerdings wird es 
stellenweis, namentlich in der Nähe des Mutterlandes, zu einer gelegentlichen 
Abschiebung der eingeborenen Bevölkerung gekommen sein; aber schon die Be- 
ziehungen Albrechts zu dem Fürsten Pribislaw-Heinrich verbieten, an eine 
systematische Ausrottung oder gewaltsame Vertreibung der Wenden zu denken. 
Ihre Absonderung in den „Kietzen“, deren man etwa 60—100 auf dem Boden der 
Mark Brandenburg zählt, wird daraus zu erklären sein, daß diese Sonder- 
gemeinden nur aus dem Teil der wendischen Bevölkerung bestanden, der aus- 
schließlich von der Fischerei lebte, während der größere, welcher Ackerbau trieb, 
weit eher mit den deutschen Nachbarn verschmelzen konnte. Die Verachtung, die 
man im 15. Jahrhundert den Wenden entgegenbrachte, indem man sie z. B. aus 
den Zünften ausschloß, wird aus dem zurückgebliebenen sozialen Zustand dieser 
Aberreste zu erklären sein; die allgemeine Stimmung der Kolonisationszeit wird 
er schwerlich bezeichnen. Immerhin mag die wendische Blutmischung in der 
Mark Brandenburg bei den Kolonisten geringer gewesen sein, als in anderen 
Kolonisationsgebieten. 
Das politische Interesse Albrechts des Bären war immer noch geteilt 
zwischen dem Zukunftswerk der Kolonisation und den aus der Vergangenheit 
herüberwirkenden Bestrebungen seines Hauses zur Machterweiterung auf dem 
alten sächsischen Boden. Nach seinem Tode aber sind diese beiden verschiedenen 
Richtungen der Politik, die bei seinen Lebzeiten öfter einander gehemmt hatten, 
endgültig von zwei verschiedenen Dynastien aufgenommen worden, indem nach 
den letztwilligen Bestimmungen des Vaters der ältere seiner Söhne, Otto I., in 
der Mark Brandenburg folgte, während die alten askanischen Besitzungen dem 
jüngeren Bruder Bernhard, dem Stifter der späteren anhaltischen Dynastie, über- 
lassen wurden. Nach dem Sturze Heinrichs des Löwen, zu dessen Niederkämpfung
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        38 Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollern. 
auch Markgraf Otto dem Kaiser Friedrich I. geholfen hat, ist dann dad alte 
Streben der Anhaltiner nach dem sächsischen Herzogtum wenigstens in der Form 
zum Ziel gelangt, daß nach dessen Zerschlagung der östliche Teil, mit Lauenburg 
und Wittenberg, an Bernhard übertragen wurde, was natürlich auch der Stellung 
des Gesamthauses zugute kam. Der Sturz des Löwen, dessen Übermacht einen 
lähmenden Druck auf die andern norddeutschen Fürstengewalten ausgcübt hatte, 
bewirkte es auch, daß sich die Politik der Markgrafen von Brandenburg freier zu 
regen begann. Das natürliche Bedürfnis jeder kräftigen Staatsbildung, an die See- 
küste vorzudringen, hatte schon von Anfang an zu dem Bestreben geführt, das von 
den Liutizen (Wilzen) bewohnte pommersche Gebiet, das auch die Uckermark, Teltow 
und Barnim umfaßte, in den Machtbereich der brandenburgischen Markgrafschaft 
mit hineinzuziehen und auch ein Stück von der Küste, etwa bei Demmin, zu 
gewinnen. Schon unter Otto I. tritt der Anspruch Brandenburgs auf die 
Erwerbung der Lehnshoheit über Pommern hervor, aber von dessen Durch- 
setzung war man noch sehr weit entfernt. Bei diesem Bestreben machte sich 
zunächst als hemmender Umstand das gewaltige Anwachsen der dänischen 
Macht geltend, die von dem Sturz Heinrichs des Löwen den größten Vor- 
teil gezogen hatte. Der Herzog Bogislaw von Stettin und Demmin, der 
vamals mit den übrigen Fürsten des pommerschen Greifenhauses von 
Kaiser Friedrich I. als unmittelbarer Vasall in den Lehnsverband des Reiches 
aufgenommen worden war, mußte schon 1184 nach einem unglücklichen Kriege 
sein Land von dem Dänenkönig Kunt zu Lehen nehmen; und wenn auch nach 
dem Tode Ottos I. der ältere von seinen Söhnen, der ihm zunächst in der 
Herrschaft folgte, Otto II., an der Oder wie an der Elbe den dänischen Einfluß 
wieder zurückdrängte und in Pommern ein tatsächliches Ubergewicht gewann, das 
König Philipp auch von Reichs wegen anerkannte, so war doch sein Bruder 
Albrecht II., der nach seinem Tode (1205) die Herrschaft führte und sich nach der 
Ermordung Philipps dem welfischen König Otto anschloß, trotz des Bündnisses 
mit diesem in dem erneuten Kriege mit den Dänen nicht glücklich und mußte 
aus Pommern zurückweichen. So herrschte Waldemar der Sieger, auch von dem 
Staufer Friedrich II. anerkannt (1214), weit und breit an der Ostseeküste und 
übte bis in das Kerngebiet der späteren Mark Brandenburg hinein einen maß- 
gebenden, den askanischen Juteressen feindlichen Einfluß aus. Eine neuerdings 
aufgestellte Vermutung, daß schon unter den Söhnen Ottos I., Otto II. und 
Albrecht II., die Landschaften Teltow und Barnim, die im Besitz der pommerschen 
Dynasten waren, erworben worden seien, hat sich nicht bestätigt; Oderberg, das 
wohl zu Beginn des neuen Krieges mit Dänemark, also vor 1214, als Stützpunkt 
zur Eroberung von Pommern angelegt sein wird, war nicht der Abschluß einer 
solchen Erwerbung, sondern vorläufig nur ein vorgeschobener Posten.“ Es bedurfte 
erst der Niederkämpfung der dänischen Übermacht, die in der Schlacht bei Born- 
höved (1227) zusammenbrach, um solche bedeutende Landerwerbungen für die 
Mark Brandenburg möglich zu machen. Erst die Enkel Ottos I., Johann I. und 
Otto III., haben (um 1230 etwa) die Landschaften Teltow und Barnim durch 
Kauf von dem Herzog Barnim von Pommern-Stettin erworben und 1231 auch 
die Anerkennung der ihnen jetzt von Kaiser Friedrich II. in aller Form ver- 
liehenen Lehnsherrlichkeit über Pommern von den dortigen Herzogen erreicht; 
bis 1250 haben sie dann durch Verträge mit Pommern-Stettin auch noch die
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        Ausdehnung der Mark unter den Nachfolgern Albrechts. 39 
Uckermark erworben, die seitdem das Grenzland gegen Pommern zu bildete. Noch 
in demselben Jahre erfolgte die Erwerbung des Landes Lebus, um das im Wett- 
bewerb mit Brandenburg auch Magdeburg und Meißen sich bemühten; es wurde 
von polnischen Piasten aus dem Glogauer Hause erkauft; damit war die Oder- 
grenze erreicht und das Gebiet abgeschlossen, das man damals und noch bis 1456 
die Neumark nannte zum Unterschied von der jetzt sogenannten Altmark, der 
ehemaligen Nordmark. Das Land jenseit der Oder, das man später Neumark 
genannt hat und das früher „die Mark jenseit der Oder“ (Marchia transoderana) 
hieß, ist bald darauf in jahrzehntelangem Vordringen stückweise erworben worden, 
in der Hauptsache ebenfalls von den polnischen Piasten, die in ihren verwandt- 
schaftlichen Fehden untereinander die brandenburgischen Markgrafen zu Hilfe 
riefen, aber auch von den Templern und Johannitern, die von den Polen ins 
Land gerufen waren und hier reichen Besitz erworben hatten; auch von dem 
Bistum Kammin, das es lieber mit den Askaniern als den Pommernherzögen 
hielt. Es handelte sich dabei meist um Kaufverträge; aber auch zur Anwendung 
von Gewalt und List ist es öfters gekommen. 
Damit hatte die Mark Brandenburg im wesentlichen ihren späteren 
Umfang erreicht. Sie ist aber unter der Herrschaft der Askanier noch weit über 
die späteren Grenzen hinausgewachsen. Schon 1236 trat Wratislaw von 
Pommern-Demmin das Land Stargard und andere Gebiete ab, die später 
mecklenburgisch geworden sind, in deren Mitte aber damals die Stadt Neu- 
brandenburg gegründet wurde, deren Name noch heute von der einstmaligen 
Herrschaft des brandenburgischen Fürstenhauses zeugt. Später traten die Ober- 
und Niederlausitz, meißnische Gebicte, Stücke von Pommerellen und andere 
Erwerbungen hinzu, die ebenfalls wieder verloren gegangen sind. 
Der äußeren Ausdehnung ging der innere Ausbau und die Befestigung 
des Gewonnenen zur Seite. Die Kolonisationstätigkeit erreichte jetzt erst 
ihren Höhepunkt und hat bis zum Ende des 13. Jahrhunderts angedauert. 
Anßer den Zisterzienser Mönchen waren auch die Ritter vom Orden der 
Johanniter und Templer sehr lebhaft daran beteiligt. Tempelhof und Templin 
erinnern an die Templer, während Sonnenburg der Mittelpunkt einer 
großen Niederlassung der Johanniter wurde. Drei bedeutende Zisterzienser- 
klöster bilden gleichsam Marksteine auf dem Wege der Kolonisation: Zinna bei 
Jüterbog, vom Erzbischof Wichmann von Magdeburg begründet bald nach dem 
Tode Albrechts des Bären (um 1170); Lehnin in der Zauche, von Markgraf 
Otto I. begründet und mit reichem Landbesitz ausgestattet, einer der Haupt- 
mittelpunkte für Mission und Kolonisation in der Mark; endlich, um 1230 
begründet, Chorin bei Eberswalde, inmitten weiter Waldungen. Die Gründung 
von Dörfern scheint, zum Teil wenigstens, wie am Barnim nachgewiesen worden 
ist, so erfolgt zu sein, daß man sie zunächst an den großen Straßen, die das Land 
durchschnitten, aufreihte und von dieser Linie aus dann allmählich in die abseits 
liegenden Gebiete eindrang. Im 13. Jahrhundert sind denn auch zahlreiche 
Städte nach deutschem Recht gegründet worden. Die ältesten auf dem eigent- 
lichen Kolonialgebiet (abgesehen von der Altmark, wo z. B. Stendal sehr früh 
von einem Dorfe zur Stadt gemacht worden ist) sind Spandau und Branden- 
burg-Altstadt, dessen Gründung wohl noch in die letzten Jahre Albrechts des 
Bären fällt; die Neustadt Brandenburg wird zum erstenmal 1196 erwähnt.
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        40 Die Mark Brandenburg vor den Hobenzollern. 
1232 wurde Cölln an der Spree, um 1242 Berlin gegründet, dessen Name noch 
immer nicht mit Sicherheit ctymologisch erklärt werden kann; den Bär hat es 
erst verhältnismäßig spät in sein Wappen aufgenommen, früher führte es den 
brandenburgischen Adler. Colln ist mit Spandauer, Berlin mit Brandenburger 
Stadtrecht bewidmet worden. Nach der Erwerbung des Landes Lebus wurde 
1253 Frankfurt an der Oder gegründet, mit Berliner Stadtrecht; bei der Er- 
werbung der transoderanischen Mark Landsberg an der Warthe 1257. 
Die früher im Schwange gehende Meinung, daß bei der Kolonisation das 
Land in sogenannte Burgwardei--Bezirke eingeteilt worden sei, um es militärisch 
zu sichern, ist neuerdings als Irrtum erkaunt worden. Die Burgwarde, von 
denen wir aus früherer Zeit Kunde haben, verschwinden vielmehr in der Zeit 
der Kolonisation. Sie waren eine mit der wendischen Gauverfassung zusammen- 
hängende Einrichtung, Ringwälle mit zahlreichen Ansiedlungen und Häuptlings- 
burgen, die zum Teil, wie die vor kurzem durch Grabungen näher erforschte 
sogenannte Römerschanze bei Nedlitz (in der Nähe von Potsdam), auf alt- 
germanische Fluchtburgen zurückgehen mögen. Mit der deutschen Besiedlung 
kamen sie außer Gebrauch und gerieten in Verfall. Der militärische Schutz des 
Landes wurde vielmehr von den Askaniern dadurch bewirkt, daß da, wo mark- 
gräfliche Burgen nicht vorhanden waren, ritterliche Dienstmannen mit ihren 
Leuten in den offenen Dörfern angesiedelt wurden mit der Verpflichtung, stets 
zum Kriegsdienst bereit zu sein. Natürlich gab es außer den markgräflichen 
Burgen au manchen Stellen auch Befestigungen, Verhaue oder Wälle mit Hakel- 
werk. Auch die Städte werden vielfach ursprünglich durch solche einfachen 
Befestigungen eingeschlossen gewesen sein; der regelrechte Mauerbau setzte erst 
später ein. Eine schloßgesessene Ritterschaft gab es anfangs nicht in den Marken, 
wenigstens nicht in der Mittelmark. Sie begegnet zuerst in der Neumark: da 
dienten die Schlösser des Adels zum Schutz gegen die polnischen Nachbarn. Da 
sehen wir auch große Herren mit zahlreichen Gefolgschaften als Condottieri auf- 
treten, allen voran die Familie Wedel, die Ende des 13. Jahrhunderts einmal 
dem deutschen Orden 600 schwergerüstete Reiter zuführte (an 2000 Pferde). Doch 
waren das seltene Ausnahmen. Erst später, im 14. Jahrhundert, haben sich 
die Burgen der Ritter im Lande vermehrt, größtenteils, indem die markgräflichen 
Burgen in ihren Besitz übergingen. Zunächst lebte der ritterliche Dienstmann 
in den Dörfern der Mittelmark als der Nachbar der Bauern. Die Dorfanlagen 
schlossen sich zum Teil an die alten Wendendörfer an, die gewöhnlich die Form 
von „Rundlingen“ oder auch von „Straßendörfern“ haben, d. h. rings um einen 
Dorfplatz herum oder an einer Straße entlang angelegt sind. Dagegen hat das 
eigentlich deutsche Dorf die Form eines ganz unregelmäßigen Haufens, bei dem 
gar kein Plan der Anlage ersichtlich ist, sondern ein jeder Haus und Hof da 
hinsetzt, wo es ihm beliebt („Haufendorf“). Wo eine ganz neue Gründung „von 
wilder Wurzel“ geschieht, findet man meist solche „Haufendörfer“. Einzelhöfe 
kommen auf dem Kolonisationsgebiet im allgemeinen nicht vor. In den meisten 
neubegründeten Städten finden wir eine typische Form der Stadtanlage, die den 
Zweck verfolgt, eine möglichst große Anzahl von Hausstellen in einem möglichst 
kleinen Mauerring einzufassen und damit zu schützen. In der Mitte wird der 
Markt angelegt; darum gruppieren sich die meist sehr schmalen Hänser der 
Bürger in wenigen Straßen. Trotz des engen Raumes ist innerhalb der Mauern
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        Fortschritte der Kolonisation. 41 
noch Platz für Wirtschaftshöfe und Dungstätten; denn die Mehrzahl der Ein- 
wohner treibt Ackerbau, teils allein, teils in Verbindung mit städtischen Ge— 
werben. So wurde in anderthalbhundertjähriger Siedlungsarbeit durch das 
Zusammenwirken geistlicher und weltlicher Kräfte, Priester und Mönche, Ritter 
und Knechte, Bürger und Bauern, mit Kreuz, Schwert und Pflug der neue 
Boden dem Deutschtum und der christlichen Gesittung gewonnen. Das Ansehen 
des Landes veränderte sich: Sümpfe wurden ausgetrocknet, Flußläufe wurden 
in Dämme eingeschlossen und reguliert, Urwälder wurden gerodet und der 
Boden weithin urbar gemacht, eine Menge ländlicher und städtischer Sied— 
lungen kamen bald zu einer bescheidenen Blüte. Zwischen Sand und Sumpf 
nistete sich ein in harter Arbeit vorwärtsstrebendes Kolonistengeschlecht ein, das 
in zäher Beharrlichkeit gelernt hatte, dem mageren Boden seinen Lebensunterhalt 
abzugewinnen. Land und Leute nahmen allmählich die Züge an, die wir 
kennen: vielverspottet in früheren Zeiten als „des heiligen römischen Reichs 
Streusandbüchse“ hatte das märkische Land mit seinen eintönigen Ackerfeldern 
und Kieferwaldungen, mit seinen stillen Flüssen und blinkenden Seen doch 
manchen verborgenen, herben Reiz, den heute Poeten und Maler wie Theodor 
Fontane und Walther Leistikow gleichsam erst wieder von neuem entdeckt und 
aufgczeigt haben. Und der Menschenschlag, der diesen Boden in immer dichterer 
Siedlung bekleidete, verband mit der zähen Ausdauer, dem Phlegma und der 
treuherzigen Zuverlässigkeit, die das gemeinsame Erbteil des niedersächsischen 
Stammes sind, eine Gewandtheit und Anpassungsfähigkeit, eine nüchterne Ver- 
standesschärfe und einen trockenen Humor, die dem Märker leicht eine gewisse 
Überlegenheit vor anderen Stammesgenossen verlichen und ihn befähigt haben, 
unter kräftiger und umsichtiger Führung auf manchen Gebieten des Lebens, in 
Krieg und Gesittung, Leistungen zu vollbringen, die ihm die Ehrenstellung im 
Zentrum des neuen kolonialen Dentschland angewiesen haben. 
Eine festgeregelte Erbfolgeordnung im Sinne des Erstgeburtsrechts gab es in 
dem askanischen Hause so wenig wie in andern deutschen Fürstenhäusern jener 
Zeit. Alle Söhne eines Markgrafen, soweit sie nicht geistlich waren, pflegten 
zu gesamter Hand belehnt zu sein und führten zuweilen nebeneinander den Mark- 
grafentitel, wenn auch nur einer von ihnen, der älteste, die Würde gegenüber 
Kaiser und Reich repräsentierte. Die Einheit des Territoriums blieb dadurch 
gewahrt. Die drei Söhne Ottos I. walteten in abgesonderten Bezirken: neben 
dem ältesten, dem Markgrafen Otto II. (1184—1205), der eine der Brüder, 
Heinrich, der 1192 ohne Erben starb, zu Gardelegen, der andere, Albrecht, 
auf dem die Fortpflanzung des Hauses beruhte, anfangs als Graf von 
Arneburg. Er ist mit dem älteren Bruder nach Heinrichs Tode in Streit 
wegen der Erbschaft geraten; da Otto ohne Söhne starb, ist er ihm gefolgt 
(1205—1220). Seine beiden Söhne Johann I. und Otto III., von denen 
zunächst der erste und ältere als Markgraf erscheint, führten seit 1233 in 
ganz gleichberechtigter Stellung und in seltener brüderlicher Eintracht die 
Regierung gemeinsam, was bei der Tüchtigkeit beider sowohl der Stellung des 
Hauses als auch dem Lande zugute kam. Aber gerade sie haben es dann doch 
für nötig gehalten, um für Frieden und Eintracht unter ihren zahlreichen 
Söhnen zu sorgen, eine Teilung vorzunehmen, die anfangs (1258) die Altmark 
und die Doppelstadt Brandenburg noch als gemeinschaftlichen Besitz bestehen
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        42 Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollern. 
ließ, dann aber (1260) auch diesen und 1266 auch weitere neue Erwerbungen 
aufgeteilt hat. Diese Teilung, die von den Söhnen 1268 erst zur vollständigen 
Ausführung gebracht wurde, spaltete nun das Haus in zwei Linien, von denen 
die eine, die Johanneische (nach Johann II., dem ältesten Sohne Johanns I. 
genannt) zu Stendal, die andere, die Ottonische (nach Otto III. selbst, der seinen 
Bruder um ein Jahr überlebte) zu Salzwedel ihren Sitz hatte. Das älteste 
Mitglied der älteren Linie galt als Senior des Hauses und als Repräsentant 
gegenüber dem Reiche. Es war eine Senioratsverfassung, wie sie aus dem 
Grundsatz der Belehnung zur gesamten Hand auch anderswo erwachsen ist. Im 
Unterschied von anderen fürstlichen Landesherrschaften ist aber hier eine wirk- 
liche Trennung der Dynastie und des Landes stets vermieden worden. Ein 
Ubelstand war nur, daß die Höfe sich vervielfältigten und die Kostspieligkeit der 
vielen Hofhaltungen beständige Finanznot mit sich brachte. 
Im Reiche nahmen die Markgrafen eine hervorragende Stellung em. 
Otto I. hat noch kurz vor seinem Tode, zu Pfingsten des Jahres 1184, auf dem 
berühmten glänzenden Hof= und Reichstag, den damals zu Mainz Kaiser 
Friedrich Barbarossa hielt, zum erstenmal das Erzamt des Reichskämmerers 
ausgeübt; später sind die brandenburgischen Markgrafen mit den andern 
Trägern der großen Reichsämter in die Reihe der bevorzugten Wähler auf- 
gerückt, aus denen im 13. Jahrhundert das Kurfürstenkollegium sich 
bildete. Zum erstenmal übte Markgraf Johann I. das Wahlrecht als 
Mitglied dieses bevorzugten Kreises aus, als er zu Braunschweig im Jahre 
1252 zusammen mit dem Herzog Albrecht von Sachsen dem König Wilhelm, 
der schon früher von den drei rheinischen Erzbischöfen gewählt war, seine 
Stimme gab und damit die Wahl rechtsgültig machte. Fürsten des askanischen 
Hauses erscheinen auch nuter den Bewerbern um die Krone des Reiches: 
so Otto III. 1256 nach dem Tode Wilhelms von Holland, Otto IV. 
1308 nach dem Tode Albrechts I. Die beiden Brüder Johann I. und 
Otto III. gewannen durch ihre Ehebündnisse eine nach Norden wie nach 
Süden gesicherte und machtvolle Stellung. Johann hatte eine dänische 
Prinzessin geheiratet und dadurch Ausprüche erworben, die dem askanischen 
Hause in dem Verhältnis zu Pommern von Vorteil gewesen sind; Otto III. war 
mit einer Tochter des Böhmenkönigs Wenzel vermählt, die ihm die Oberlausitz 
mit den Städten Bautzen und Görlitz zugebracht hat. In dem Streit Ottokars 
von Böhmen gegen Rudolf von Habsburg haben die Askanier auf böhmischer 
Seite gestanden; späterhin haben sie zwischen den beiden Häusern zu vermitteln 
gesucht, wobei sie ihr eigenes Interesse nicht vergaßen. 
Ganz erfolglos ist ein Versuch des von jeher mit den Markgrafen in 
Nivalität stehenden Erzbistums Magdeburg gewesen, die altmärkischen Allodien 
und das neuerworbene Kolonialgebiet der Askanier unter seine lehnsherrliche 
Botmäßigkeit zu bringen. Die Lehnsauftragung, zu der die Brüder Otto II. 
und Albrecht II. aus unbekannten Gründen im Jahre 1196 sich herbeiließen, 
hat keine praktischen Folgen gehabt und ist bald ganz in Vergessenheit geraten. 
Die Rivalität aber zwischen den Markgrafen von Brandenburg und dem Erzstift 
Magdeburg, die in der nachbarlichen Eifersucht der beiden großen Kolonisations-= 
mächte wurzelte, blieb bestehen und hat später zu blutigen Fehden geführt, wobei 
namentlich auch das Bestreben der Markgrafen eine Rolle spielte, einen ihrer
        <pb n="57" />
        Die Machtstellung der Askanier. 43 
jüngeren Brüder auf den erzbischöflichen Stuhl zu erheben. Markgraf Otto IV. 
mit dem Pfeil, ein Bruder Johanns II., auch als Verfasser von Minneliedern 
bekannt, wurde in dem Gefecht bei Frohse, das von der Sage ausgeschmückt 
und auch dichterisch behandelt worden ist, 1278 von dem Erzbischof gefangen 
genommen und nur gegen ein hohes Lösegeld wieder freigelassen. Im nächsten 
Jahre wurde er — abermals in einer Fehde mit Magdeburg — in einem 
Treffen bei Staßfurt am Haupt durch einen Pfeil verwundet, dessen Spitze in 
der Wunde stecken blieb und lange nicht entfernt werden konnte; daher sein 
Beiname. Schließlich gelang es ihm aber doch (1283), seinen jüngsten Bruder 
Erich auf den Magdeburger Erzstuhl zu bringen und damit den Rivalitätsstreit 
vorläufig zu beendigen. 
Die Schwäche des durch inneren Zwist zerrissenen Wettinischen Hauses kam 
der askanischen Machtbildung zustatten: 1291 verkaufte Albrecht der Unartige 
den Askaniern die Mark Landsberg, die nach der zwischen Halle und Delitzsch 
gelegenen Burg benannt war und auch einen Teil des Saalegebietes umfaßte; 
1303 verpfändete ihnen dessen Sohn Diezmann in der Not des Krieges gegen König 
Albrecht auch die Niederlausitz, die eine treffliche Ergänzung zu der Oberlausitz 
bildete; zeitweise kamen sogar meißnische Städte wie Torgau, Großenhain, 
Dresden, Leipzig, Meißen, Freiberg und andere in askanischen Besitz. Die 
ganze Größe und weitausgreifende Kühnheit der Entwürfe, in denen die Askanier 
sich bewegten, zeigt sich aber erst, wenn man ihren alten Plan ins Auge faßt, 
an die Ostseeküste vorzudringen, wo seit dem Ende des 13. Jahrhunderts die 
Hansestädte und der Deutsche Orden die vorwaltenden Mächte geworden sind. 
Im Wetteifer mit ihnen sehen wir die askanischen Fürsten bestrebt, an den beiden 
großen Mittelpunkten des Ostseeverkehrs, Lübeck und Danzig, festen Fuß zu 
fassen. Lübeck suchten sie schon um die Mitte des 13. Jahrhunderts in ihren 
Machtbereich hineinzuziehen: sie ließen sich von König Wilhelm dem Holländer 
1252 mit der Stadt belehnen, und auch Rudolf von Habsburg, der Lübeck die 
Reichsfreiheit zugestanden hatte, ließ sich dazu herbei, den Markgrafen die 
Reichsvogtei über die Stadt zu verleihen. Lübeck selbst suchte sich natürlich einer 
Beherrschung durch die Askanier zu entziehen und war 1283 nach dem Ausgang 
des Magdeburger Streites die Seele eines Kriegsbündnisses gegen die Mark- 
grafen, die aber Pommern gegenüber 1284 das Feld behaupteten. Selbst auf 
Gotland und Wisby scheinen die Markgrafen einmal ihren Blick gerichtet zu 
haben (1277). 
Vor allem aber war Danzig das Ziel ihrer Entwürfe, die auf eine Aus- 
dehnung ihrer neumärkischen Erwerbungen über das östliche Pommern bis zur 
Weichselmündung gerichtet waren. Hier herrschte in dem gewöhnlich als 
Pommeerellen bezeichneten Gebiet, das Ostpommern und Teile von Westpreußen 
umfaßte, der polnische Fürst Mestwin, der die Stadt Danzig schon einmal 1272 
in der Not den Markgrafen eingeräumt, dann aber unter veränderten Um- 
ständen sie ihnen verräterischerweise wieder entrissen hatte. Nach dessen Tode 
1294 kam es zu einem verwickelten Streit um die Herrschaft über sein Land, 
wobei die Markgrafen erst den polnischen Königen Przemysl ( 1296) und 
Wladislaw Lokietek, dann aber auch dem Deutschen Orden gegenüber standen. 
Im Jahre 1308 zogen die Markgrafen Otto IV. und Waldemar nach Danzig 
und bemächtigten sich der Stadt, während die Polen die Burg besetzt hielten.
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        4 Die Mark Brandenburg vor den bobenzollern 
Die Polen riefen den Orden herbei, der die Erwerbung Danzigs schon lange ins. 
Auge gefaßt hatte, und einen Moment standen die beiden großen Kolonisations= 
machte, durch deren Vereinigung später der preußische Staat erstehen sollte, ein- 
ander kampfbereit gegenüber. Ein großer historischer Moment. Aber die Mark- 
grafen gaben nach. Der Orden saß hier am längeren Hebelarm, und die Askanier 
hatten ohnehin viele Feinde an allen Grenzen ihres Gebietes. Sie verkauften 
dem Orden ihre Ansprüche auf Danzig, Dirschau und Schwetz für 10 000 Mark 
Silber und behielten nur das Land Schlawe mit Rügenwalde, wo sie nun einen 
Platz an der Seeküste hatten. Gewissermaßen im Wettbewerb mit Danzig 
haben sie bald darauf dort Stolp gegründet. Die Auseinandersetzung mit dem 
Orden war fest und endgültig; sie ist auch durch den Kaiser von Reichs wegen 
1311 förmlich bestätigt worden. 
Bald nach dieser Wendung von 1308 ist Otto IV. gestorben, einer der 
bedeutendsten Fürsten seines Hauses. Er hatte nach dem Tode Johanns II. mit 
seinem Bruder Konrad gemeinsam die Regierung geführt. Dessen Sohn war 
der junge Waldemar, der ihn auf dem Zuge nach Danzig begleitet hatte, und der 
nach seinem Tode den ganzen Anteil der älteren Linie in seiner Hand vereinigte. 
Die Geschichtsschreiber haben ihm den Beinamen des Großen gegeden: weil er 
Macht seines Hauses, wenn auch nicht ganz ungeschmälert, gegen eine Velt von 
Feinden behauptet hat, unmittelbar vor dem jähen und traurigen Erlöschen der 
ruhmreichen askanischen Dynastie. Er war ein Mann nach dem Herzen der 
Sänger. Heinrich Frauenlob hat ihn aufs höchste gepriesen. Das große Fest, 
das er 1311 in dem Rosengarten vor Rostock gab, wo er von seinem Vetter, dem 
Dänenkönig Erich Menved, den Ritterschlag empfing, war weit und breit 
berühmt. Damals war er mit Dänemark noch im besten Einvernehmen. Er 
hat dem K König Erich auch noch geholfen, 1311 Wismar und 1312 Rostock e Bin- 
gemeinschaft # eine Feindschaft auf Tod und Leben, deren Grund wohl bari 
zu suchen ist, daß Dänemark nun auch nach Pommern hinübergriff und seine 
alte Machtstellung an der Ostseeküste auf Kosten der Askanier herzustellen 
versuchte. 
Ehe es noch zum Ausbruch der Feindschaft mit Dänzmark. kam, erhob sich 
war. Der Wettiner Friedrich der Freidige, der 1307 in der Schlacht bei Lucka 
über König Albrecht gesiegt hatte, versuchte auch den Askaniern gegenüber zurück- 
zugewinnen, was sein Haus verloren hatte. Er unterlag und geriet in Ge- 
hohen Gelbjumme loskaufen, für dee Leipzig, Döbeln, Grimmo, Oschatz zum 
Pfande gesetzt wurden; was die Askanier von meißnischem Gebiet erworben 
hatten, behielt Waldemar, auch Großenhain und Torgan. 
Dann kam der Kampf mit dem dänischen Könige, der 1314 ein großes 
Bündnis norddeutscher Fürsten gegen die Askanier zustande gebracht hatte, bei 
dem die Grafen von Holstein und Schwerin, der Fürst von Mecklenburg, der 
Herzog von Lauenburg in erster Reihe standen; auch die übrigen nordischen 
Könige waren mit im Bunde, ebenso Polen und Ungarn, und im Süden 
erhoben sich die Wettiner von neuem. Feinde ringsum.
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        Otito IV. und Waldemar, 45 
Während nun König Erich von Dänemark Stralsund belagerte, das ihm 
den Weg zur Beherrschung von Pommern eröffnen sollte, griff Fürst Heinrich 
von Mecklenburg mit seinen Verbündeten den Markgrafen Waldemar in seinem 
eigenen Lande an. Bei Gransee wurden die Brandenburger geschlagen, Mark- 
graf Waldemar, der verwundet mit seinem Pferde gestürzt war, konnte nur mit 
Mühe gerettet werden; aber von den Gegnern geriet Graf Hans von Holstein, 
der Bruder des Dänenkönigs, in die brandenburgische Gefangenschaft, was den 
Wert ihres Sieges sehr beeinträchtigte. In dem Frieden von Templin, der 
1317 geschlossen wurde, mußte Markgraf Waldemar das Land Stargard an den 
Fürsten von Mecklenburg abtreten: es ist das Gebiet, aus dem in der Haupt- 
sache das spätere Mecklenburg-Strelitz sich gebildet hat. König Erich gab seinen 
Anschlag gegen Stralsund auf; Pommern blieb frei von den Dänen; aber der 
Herzog, der in diesem gefährlichen Kampfe trotz aller Lockungen der Gegner auf 
der Seite Waldemars gestanden hatte, mußte mit den hinterpommerschen Be- 
sitzungen der Askanier: Schlawe, Stolp, Rügenwalde, entschädigt werden. So 
war die Stellung an der See wieder verloren gegangen. Außerdem hat 
Waldemar, um die Kosten des Krieges zu decken, einige von seinen neumärkischen 
Besitzungen verpfänden, ein entlegenes Außenstück in Thüringen (Henneberg) 
sogar verkaufen müssen; aber die Machtstellung seines Hauses blieb noch un- 
erschüttert, und auch in den Kämpfen mit den Wettinern und mit Polen hat er 
sie siegreich behauptet. Durch Vertrag mit den Piasten von Glogau gewann er 
für Sagan, das er aufgab, eine erwünschte Abrundung der Neumark durch 
Krossen, Züllichau, Schwiebus und andere Gebiete. 
In eben dieser Zeit (1317) fiel ihm nach dem Tode seines 15jährigen 
Vetters Johann V. auch der Besitz der jüngeren Linie seines Hauses zu bis auf 
die Mark Landsberg, deren Inhaber, Markgraf Heinrich, dann aber auch bald 
darauf gestorben ist, mit Hinterlassung eines unmündigen Sohnes, den der kinder- 
lose Waldemar zur Erziehung an seinen Hof nahm. Nicht lange danach, 1319, hat 
ein früher Tod den glänzenden Fürsten dahingerafft, in der Vollkraft seines Lebens 
und ohne daß er einen Erben hinterließ. Der junge Vetter aber, der ihm folgte, 
der letzte seines Stammes, ist auch früh ins Grab gesunken, schon ein Jahr 
nach Waldemar selbst (1320). Damit war die ruhmreiche Dynastie der Askanier 
erloschen, die noch vor einem Menschenalter so viele lebende Markgrafen neben- 
einander (die Uberlieferung spricht von 191) aufzuweisen hatte, daß man glaubte, 
das Land könne sie nicht alle ernähren. Seit ihrem Ausgange hat bis auf die 
Hohenzollern keine Dynastie wieder wirklich feste Wurzeln im Lande gefaßt. 
Zunächst schien es, als sollte die territoriale Staatsbildung, die sie geschaffen 
hatten, während der nun folgenden Erbschaftsstreitigkeiten unter den dreisten 
Zugriffen der Nachbarn in völlige Auflösung verfallen. Die Mecklenburger 
und Pommern rissen Teile der Priegnitz an sich, die Pommern außerdem noch 
Teile der Uckermark, die Polen drangen in die Neumark ein, Meißen und 
Böhmen nahmen die Erwerbungen Waldemars wieder in Besitz. Schließlich 
gelang es dem Kaiser Ludwig dem Bayern, indem er die Mark Brandenburg 
als erledigtes Reichslehen an seinen ältesten, damals achtjährigen Sohn Ludwig 
übertrug (1324), die Gründung der Askanier für sein Haus zu retten, freilich 
nicht in den alten Grenzen. Die Erwerbungen in Meißen und Schlesien (Krossen, 
Züllichau) mußten preisgegeben werden; die Lehnshoheit über Pommern ließ sich
        <pb n="60" />
        46 Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollern. 
nicht behaupten, sie wurde 1338 in einen Erbvertrag verwandelt; die beiden 
Lausitzen wurden im Laufe der Zeit ebenfalls nacheinander an das luxem- 
burgische Hans abgetreten (1350 und 1368) und mit der Krone Böhmien ver- 
einigt. Ludwig „der Brandenburger“ oder auch, zum Unterschied von seinem 
gleichnamigen jüngeren Bruder, „der Altere“ genannt, stand während seiner 
Minderjährigkeit unter der Leitung des Grafen Berthold von Henneberg und hat 
dann, mündig geworden, auch selbständig mit anerkennenswerter Tüchtigkeit seine 
Rechte gegen äußere und innere Feinde zu wahren versucht. Aber seine Herr- 
schaft ist in den gefährdeten Grenzmarken nie zu voller Sicherheit gelangt; der 
Kampf seines Vaters, des Kaisers Ludwig, mit dem Papst machte die Geistlichkeit 
des Landes der wittelsbachischen Sache abwendig, und die Aussicht auf stärkere 
Lasten brachte im September 1345 auf einem Tage in Berlin Ritterschaften und 
Städte dazu, sich gegen den Markgrafen zu vereinigen. Es war eben in jenen 
Tagen, wo der Burggraf Johann II. von Nürnberg als Verweser in die Mark 
gesandt worden war; er ist gerade im September 1345 in Berlin eingezogen. 
Seine kurze, kaum einjährige Wirksamkeit konnte keinen Umschwung der Lage 
herbeiführen, zumal die Stellung der Wittelsbacher im Reiche durch die Auf- 
stellung eines Gegenkönigs in der Person Karls von Luxemburg sehr erschüttert 
wurde (1346). Ein treuer Anhänger Ludwigs des Alteren und einer seiner 
Hauptratgeber war Klaus von Bismarck, der 1345 vom Markgrafen das Schloß 
Burgstall (bei Stendal) zum Lohn für seine Dienste erhielt. Als Kaiser Ludwig 
gestorben und Karl IV. sein Nachfolger geworden war, vermehrten sich die 
Schwierigkeiten des Wittelsbacher Markgrafen noch durch das Erscheinen eines 
Prätendenten, der unter dem Namen des großen Waldemar auftrat und vielfach 
Anhang im Lande fand, zumal ihm die Unterstützung aller Feinde der Wittels- 
bacher, namentlich auch des Kaisers, zugute kam. Alle diese Schwierigkeiten haben 
Ludwig dem Alteren schließlich den Besitz der Mark verleidet; er überließ sie im 
Vertrage von Luckau 1351 seinen beiden Stiefbrüdern Ludwig und Otto und 
zog sich nach Bayern zurück, wo er die Erbschaft des Vaters angetreten hatte. 
Ludwig der Römer übernahm von seinem Bruder den Kampf gegen den falschen 
Waldemar, der zwar inzwischen vom Kaiser als Betrüger preisgegeben 
worden (1350), aber durch die Unterstützung aller unbotmäßigen Elemente im 
Lande selbst sowie der meisten benachbarten Fürsten noch immer unbequem genug 
war; noch jahrelang hat dieser Kampf die Mark im Innern zerrüttet und nach 
außen geschwächt. Schließlich hat auch dieser Wittelsbacher keinen festen Fuß 
in der Mark zu fassen vermocht; und da die beiden Brüder mit ihren bayerischen 
Verwandten zerfallen und selbst noch ohne Erben waren, so gelang es den listigen 
und geschickten Bemühungen des Kaisers Karl IV., der schon längst nach dem 
Besitz des Landes trachtete, 1363 zu Nürnberg einen Erbvertrag mit ihnen zu- 
stande zu bringen, wonach für den Fall, daß sie keine Söhne hinterließen, die 
Mark Brandenburg an den ältesten Sohn des Laaisers fallen sollte. Zwei Jahre 
darauf ist Markgraf Ludwig II. gestorben; er liegt in der Klosterkirche zu Berlin 
begraben. Sein Bruder, Markgraf Otto, der Faule genannt, geriet nun vollends 
in die Netze der böhmischen Hauspolitik des Kaisers. Im Jahre 1366 heiratete 
er dessen Tochter Katharina und überließ dem Schwiegervater die Regierung der 
Mark für 6 Jahre. Aber nicht zufrieden damit, verlangte der Kaiser die förmliche 
Abtretung und suchte sie 1370 durch einen Einfall in die Mark zu erzwingen.
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        Wittelsbacher und Luxemburger. 47 
Aber der Markgraf Otto hatte sich inzwischen mit seinen bayerischen Verwandten 
versöhnt und seine Stellung im Lande gestärkt, so daß der Versuch des Kaisers 
zunächst mißlang. Karl in seiner klugen Zähigkeit schlug nun den Weg der Unter- 
handlungen ein und hatte besseren Erfolg, als er bei günstigerer Gelegenheit zu 
deren nachdrücklicher Förderung noch einmal die Waffen ergriff. In dem Vertrag. 
von Fürstenwalde (August 1873) mußte Otto seinen Rechten auf die Mark ent- 
sagen, er nahm dafür ein Jahrgehalt von seinem kaiserlichen Schwiegervater an 
und zog sich nach Bayern zurück, wo er sechs Jahre später, erst 34 Jahre alt, 
gestorben ist. Die Mark Brandenburg ging damit von der wittelsbachischen 
Dynastie an die luxemburgische über. 
Karl IV. übertrug die Mark formell an seine Söhne Wenzel und Sigmund, 
tatsächlich aber hat er, solange er lebte, die Regierung selbst geführt. Sein Plan 
war, die Mark in eine feste und dauernde Verbindung mit seinen böhmischen 
Landen zu bringen, mit denen sie ja durch die Lausitz auch territorial verbunden 
war. Böhmen, Mähren, Schlesien, die Lausitzen und Brandenburg hätten ein 
leidlich kompaktes Gebiet an Elbe und Oder gebildet, das sich vielleicht bei 
günstiger Gelegenheit auch einmal an die See vorschieben ließ. Handelspolitische 
Pläne spielten bei dieser Erwerbung eine große Rolle; Karl trat deswegen in 
Verbindung mit Lübeck und der Hansa und machte Tangermünde zu einem der 
bedeutendsten Elbstapelplätze. Dort hat er oft und gern geweilt und bedeutende 
Bauten zeugen noch heute von seiner Wirksamkeit. Auch sonst hat Karl IV. viel 
für die wirtschaftliche Hebung der Mark getan; vor allem brachte sein Regiment 
wieder Frieden und Ordnung, die man lange entbehrt hatte. Natürlich kam es 
dem neuen Landesherrn auch auf die Pflege und Sicherung seiner finanziellen 
Einkünfte an. Das große Landbuch, das er 1375—7 8 herstellen ließ, enthielt ein 
Verzeichnis alles dessen, was in den einzelnen Dörfern, Schlössern oder Städten 
an den Markgrafen zu zahlen war. Die fünf Jahre seiner Regierung sind ein 
Segen für die Mark gewesen; aber wenn es nach seinem 1374 verlautbarten 
Unionsplan gegangen wäre, so wäre die historische Rolle Brandenburgs eine 
ganz andere geworden, als die, welche wir kennen. Die Mark wäre ein Nebenland 
der Krone Böhmen geworden wie Mähren, Schlesien und die Lausitzen, wenn 
auch unter einem besonderen Herrscher aus dem böhmischen Königshause; der 
eigentliche Mittelpunkt, nach dem ihre Interessen gravitierten, wäre Prag ge- 
worden und geblieben. Indessen der Tod des Kaisers und die anders gerichtete 
Politik seiner Söhne hat die Entwicklung in andere Bahnen gelenkt. Kurz vor 
seinem Tode hat Karl bei der allgemeinen Erbteilung, die er vornahm, auch die 
Mark noch wieder geteilt, trotz der Bestimmungen der von ihm selbst erlassenen 
Goldenen Bulle, wonach die Kurfürstentümer unteilbar sein sollten; er gab die 
Neumark seinem jüngsten Sohne, Johann von Görlitz, der außerdem die Lausitzen 
als böhmisches Lehen erhielt, während die Hauptmasse dem zweiten Sohne, 
Sigmund, zufiel, zu dessen Gunsten der älteste, Wenzel, der in den Besitz von 
Böhmen mit den schlesischen Fürstentümern kam, verzichtet hat. 
Unter Sigmund kam die Mark in eine ähnliche Gefahr, wie sie unter 
Karl IV. durch die Union mit Böhmen gedroht hatte. Wäre es Sigmund 
gelungen, wie er hoffte, mit der Hand der angiovinischen Erbtochter Maria, 
Tochter des Königs Ludwig von Ungarn und Polen, die Krone dieser beiden 
Reiche zu gewinnen, so wäre die Mark Brandenburg wahrscheinlich dem polnischen
        <pb n="62" />
        48 * Die Mark Brandenburg vor den Hobenzollern. 
Reiche angegliedert worden; aber die Bewerbung Sigmunds um die polnische 
Krone wurde von den Magnaten abgewiesen und es gelang ihm nur mit Mühe, 
sich in Ungarn als Träger der Krone durchzusetzen. Nun wurde für den Luxem- 
burger die Mark Brandenburg lediglich eine Geldauelle für die Zwecke der weit- 
ausgreifenden Politik, die er als König von Ungarn ins Werk setzte. Schon bald 
nach der Erwerbung der Stefanskrone hat Sigmund die Mark Brandenburg an 
seine Vettern Jobst und Procop von Mähren verpfändet, für 500 000 Gold- 
gulden; als ihm durch den Tod seines Bruders Johann die Neumark zufiel, hat 
er auch diese sofort pfandweise veräußert an den Deutschen Orden (1402). Die 
Kurmark war, da Sigmund sie nicht rechtzeitig einlösen konnte, schon 1393 den 
Pfandgläubigern verfallen, ohne daß diese daraus sofort die Konsequenzen zogen. 
Als dann aber Sigmund in der großen Schlacht bei Nikopolis 1396 den Osmanen 
unterlegen und damit sein Kredit gewaltig gesunken war, da nahmen die Ver- 
wandten weiter keine Rücksicht auf ihn, und er mußte jetzt die Mark förmlich an 
Jobst übertragen (1397); der aber war nun vor allem bestrebt, Geld aus dem 
Lande zu ziehen, um seine Vorschüsse zurückzuerhalten und womöglich bei dem 
Geschäft noch einen guten Gewinn herauszuschlagen. Man sah ihn selten in der 
Mark; er kam nur, um Gelder flüssig zu machen und in Empfang zu nehmen 
und kehrte dann nach Mähren zurück. Die Regierung überlicß er Statthaltern 
oder Hauptleuten, die er als seine Stellvertreter eingesetzt hatte; meist waren es 
benachbarte Fürsten aus Mecklenburg, Pommern, Meißen, die wohl zugleich 
Pfandinhaber wichtiger Grenzplätze oder wie Wilhelm von Meißen ganzer Land- 
schaften waren. Diesen Stellvertretern des mährischen Markgrafen traten dann 
wohl noch in den einzelnen Landesteilen Landeshauptleute aus dem eingesessenen 
Adel entgegen oder auch zur Seite, die Jobst anerkennen mußte, wie Lippold von 
Bredow, Caspar Gans zu Putlitz oder Johann von Quitzow. In dieser Zeit 
hörte die landesherrliche Gewalt so gut wie ganz auf sich zu betätigen; die Mark 
fiel in ihre ursprünglichen Bestandteile auseinander; der Landfrieden, den keine 
starke Hand mehr aufrechterhielt, verlor alle Kraft und machte einem wüsten 
Faustrecht Platz, bei dem jedem überlassen war, nach dem Maße seiner Macht 
um sich zu greifen oder sich und das Seinige zu schützen, so gut oder so schlecht 
er konnte. Eine Anzahl von Adelsfamilien, die untereinander zusammenhielten 
und den Stellvertretern des Markgrafen Trotz boten, allen voran die berüchtigten 
Quitgows, verwildert, aber auch bereichert in einem beständigen Raub= und 
Fehdewesen, rissen immer mehr die Macht an sich, indem sie die wichtigsten 
Schlösser des Markgrafen wie Friesack und Plaue und selbst Städte wie Rathenow 
und Straußberg auf dem Wege des Pfandbesitzes in ihre Hand brachten und sich 
große bewaffnete Gefolge hielten, mit denen sie nicht bloß im Lande selbst sich 
furchtbar machten, sondern auch gegen die benachbarten Fürsten von Mecklenburg, 
Pommern, Sachsen, den Erzbischof von Magdeburg, förmlich Krieg führten. 
Natürlich geschah das, wie es damals üblich war, in der Form von Plünderungs- 
zügen, nach denen die sehdelustigen Junker die reiche Beute hinter den Mauern 
ihrer festen Schlsser, in Sicherheit brachten, aewchrend das arme Landvolt in den 
nahm der letztere * seiner — ]6J zut kürr Tochter "im 2½
        <pb n="63" />
        Burggraf Friedrich VI. Verweser der Mark. 49 
Lippold von Bredow im Besitz des festen Schlosses Plaue eine so mächtige 
Stellung ein, daß das Erzstift Magdeburg ihm ein Jahr lang einen förmlichen 
Tribut zahlen und Markgraf Jobst selbst ihm die Landeshauptmannschaft in 
der Mittelmark übertragen mußte. 
Die Städte wußten sich in diesem wilden Treiben noch einigermaßen zu 
schützen; aber sie mußten sich in beständiger Kriegsrüstung halten, und die Bürger 
wurden durch den Wacht= und Waffendienst vielfach von ihren Gewerben ab- 
gehalten; die Unsicherheit der Straßen, die eine starke Bedeckung reisender Kauf- 
leute erforderlich machte, lähmte den Handelsverkehr und schmälerte den Gewinn. 
Ganz übel aber ging es den Landleuten, denen nicht eine benachbarte Stadt oder 
Burg Schutz gewährte; sie waren hilflos den häufigen Beutezügen der sich 
bekriegenden Parteien preisgegeben und verließen hie und da die abgebrannten 
und ausgeplünderten Höfe ganz, so daß viele Bauernstellen wüst blieben und der 
Anbau des Landes streckenweise ganz aufhörte. Von Recht und Gericht war nicht 
mehr viel die Rede im Lande; wenigstens die weltliche Gerichtsbarkeit war ganz 
in Verfall geraten; nur die geistliche, die damals ihre Grenzen weit in das weltliche 
Gebiet hinein verschob, hatte noch einen Rest von moralischer Autorität bewahrt. 
Hätten diese Zustände noch längere Zeit angehalten, so würde vermutlich 
der territoriale Staatsverband, den einst die Askanier begründet hatten, sich 
völlig aufgelöst und einer neuen Ordnung der Dinge Platz gemacht haben, bei 
der, wie in Schwaben, zahlreiche Ritter und Städte, selbständig, reichsunmittelbar 
nebeneinander bestanden haben würden — vorausgesetzt, daß nicht das Land von 
den Nachbarn zerrissen und unter sich aufgeteilt worden wäre. Und wenn auch 
die unmittelbaren Nachbarn, die Herzöge von Mecklenburg, Pommern, Sachsen, 
der Erzbischof von Magdeburg, damals nicht allzu mächtig dastehen mochten, so 
drohte im Hintergrunde eine stärkere und gefährlichere Macht: das seit 1386 mit 
Litauen vereinigte Polen, das eben damals, 1410, in der Schlacht bei Tannenberg 
den Deutschen Orden niedergeworfen hatte und im Begriff stand, diese große ost- 
deutsche Kolonialmacht von ihrer beherrschenden Stellung zu verdrängen. Da 
brachte der Tod des Markgrafen Jobst, der am 17. Januar 1411 plötzlich starb, 
ohne Erben zu hinterlassen, eine entscheidende Wendung. 
König Sigmund, der sich von Jobst für diesen Fall die Nachfolge hatte 
verbriefen lassen, beeilte sich durch seine Beauftragten, den Berliner Propft 
Johann von Waldow und den lausitzschen Edlen Wend von Ileburg, von den 
in Berlin versammelten Ständen der Mark das Versprechen der Anerkennung 
und Huldigung entgegenzunehmen und ließ die Märker auffordern, Abgesandte 
zu ihm nach Osen zu schicken, um ihm persönlich den Huldigungseid zu leisten. 
Darauf begaben sich Abgeordnete der Städte und für die gesamte Ritterschaft 
der von dieser beauftragte Caspar Gans zu Putlitz an das Hoflager des Königs, 
wo die Huldigung stattfand. Bei dieser Gelegenheit brachten die städtischen Ab- 
geordneten ihre Klagen über den jämmerlichen Zustand des Landes vor und 
Sigmund versprach, da er selbst, vor kurzem zum römischen König erwählt, dem 
Lande fernbleiben müsse, ihnen einen Herrn zu senden, der dem Übel abhelfen, 
Frieden und Ordnung wiederherstellen werde; er nannte ihnen den Burggrafen 
Friedrich von Nürnberg, den er zum obersten Hauptmann und Verweser der 
Mark zu bestellen beabsichtigte. Diese Aussicht erregte Freude und Hoffnung bei 
den märkischen Abgeordneten; „et war on ein gut toversicht“, sagt die magde- 
Klaze, Sohenzolern. rs
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        50 Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollern. 
burgische Schöppenchronik, der wir den zuverlässigsten und eingehendsten Bericht 
über diese Vorgänge verdanken. Das tatkräftige und erfolgreiche Durchgreifen 
Friedrichs bei der Wiederherstellung des Landfriedens in Franken, 1398, wo er 
als Hauptmann König Wenzels aufgetreten war, mochte im Reiche bekannt 
geworden sein und gute Hoffnung auch für die Mark erwecken; die Nürnberger 
Burggrafen hatten ja schon seit Friedrich V. einen besonderen Beruf und Erfolg 
in der Befriedung von Landschaften bewiesen, die durch Raub und Fehde ins 
Verderben geraten waren. So nahmen denn auch die Abgeordneten keinen An- 
stand, dem König auf sein Verlangen die feierliche und öffentliche Zusage zu 
geben, daß sie dem Burggrafen „zu seinem Gelde huldigen“ und ihm Gehorsam 
und Beistand leisten würden. Wie man sieht, wurde das Verhältnis von ihnen 
als eine neue Verpfändung aufgefaßt — eine Auffassung, die, von dieser Form 
der Huldigung ausgehend, später die märkische Geschichtschreibung lange beherrscht 
hat, deren Irrtümlichkeit aber schon oben dargelegt worden ist. 
Verfassung und Verwaltung. 
Dies sind in großen Zügen die äußeren Schicksale der Mark Branden- 
burg bis auf die Hohenzollern. Die inneren Zustände in Verfassung und 
Verwaltung zeigen ein ähnliches Bild: Aufban und Blüte im 12. und 13., 
Verfall und Unordnung im 14. Jahrhundert. Aber die Einrichtungen der 
askanischen Zeit sind trotz der in vielen Stücken eintretenden Auflösung und 
Umbildung der Hauptsache nach doch in der späteren Entwicklung bewahrt ge- 
blieben, so daß die Hohenzollern auf diesen Fundamenten weiterbauen konnten. 
Wir wollen versuchen, uns diese Verhältnisse hier in einem kurzen Uberblick zu 
vergegenwärtigen. 
Die Grundlagen der ländlichen Verfassung und Besitzverteilung sowie der 
Gemeindeordnungen in Stadt und Land sind schon durch die Kolonisation gelegt 
worden. Leider ist davon aber gerade für die Mark Brandenburg sehr wenig aus 
unmittelbarer Überlieferung bekannt, so daß man genötigt ist, seine Zuflucht zu 
Rückschlüssen aus späteren Dokumenten oder auch zu Analogieschlüssen mit Rück- 
sicht auf andere Territorien zu nehmen, wobei aber für manche wichtige Verhält- 
nisse Unsicherheit bestehen bleibt. Der Vorgang bei dem Ansiedlungsgeschäft 
wird in der Mark ähnlich gewesen sein wie anderswo, namentlich in Schlesien, 
wo zahlreiche Dorfgründungsurkunden Zeugnis davon geben, während solche anus 
Brandenburg nicht erhalten sind. Dem Grundherrn bietet sich für die Gründung 
eines Dorfes ein Unternehmer (locator) an, dem eine größere Fläche Land, etwa 
40—60 Hufen, überlassen werden unter der Verpflichtung, sie mit deutschen 
Bauern zu besetzen. Die Hufe, als Normalmaß für die Landausstattung einer 
bäuerlichen Wirtschaft, war von sehr verschiedener Größe. Im alten Deutschland 
betrug sie gewöhnlich 30 Magdeburger Morgen, die etwa zu 15 Hektar gerechnet 
werden können (aber nur ganz ungefähr, denn auch der „Morgen“ ist keine fest- 
stehende Größe, sondern nach der Güte des Bodens verschieden groß). In 
Schlesien betrug die Hufe meist 16½ ha, in den flämischen und holländischen 
Kolonien, wo die bei Moorkulturen übliche „Königshufe“ sich findet, bis zu 50 ba; 
in der Mark Brandenburg schwankt sie zwischen diesen beiden Grenzwerten und 
kann in den verschiedenen Teilen des Landes zu 20—40 ha angenommen werden. 
2 bis 4 solcher Hufen erhält der Locator für seine Mühwaltung, zwei werden
        <pb n="65" />
        Grundlagen der ländlichen Verfassung. 51 
der Pfarrei zugewiesen, die andern verteilen sich auf die bäuerlichen Ansiedler; 
außerhalb der eigentlichen Feldmark und ihres Hufenschlags stehen die „Kossäten“, 
die in einer Kote (Kate) sitzenden, aber nicht mit einer Hufe ausgestatteten Klein- 
wirte, die großenteils wendischen Ursprungs gewesen sein werden. Ist die An- 
siedlung zustande gekommen, so wird der Locator als „Schulze“ des Dorfes die 
Ortsobrigkeit für die Bauern und der Vorsteher der Gemeinde. Er besitzt seine 
Hufen als Freigut, wenn auch unter Verpflichtung zum Roßdienst. Die Bauern 
dagegen haben von ihren Hufen einen Grundzins (census) zu zahlen, der aber 
nicht hoch bemessen ist und oft auf eine Reihe von Jahren, namentlich da, wo 
der Boden erst allmählich urbar gemacht werden muß, erlassen wird. Im übrigen 
sind sie freie Leute und vererben die Hufe auf ihre Kinder. Dies Erbzinsrecht, 
eine Form der freien Erbleihe, ähnlich dem Recht an unsern heutigen Renten- 
gütern, bezeichnet der Sachsenspiegel des Eike von Repgow einmal als das 
normale Besitzrecht der Bauern auf Kolonialland, überall da, wo ein Dorf „von 
wilder Wurzel“ gegründet wird. Der Vorgang bei der Dorfgründung wird in 
der Mark Brandenburg derselbe gewesen sein wie in Schlesien, weil der märkische 
„Schulze“ genau dem schlesischen „Scholzen“ entspricht; er wird also wie jener 
aus einem Siedlungsunternehmer hervorgegangen sein. 
Ahnlich verfuhr man übrigens später auch bei der Anlage von Städten, die 
hier fast sämtlich als landesherrliche Gründungen ins Leben getreten sind. Nur 
ist die zur Besiedlung angewiesene Fläche hier eine größere, 150—300 Hufen, 
und statt eines einzelnen Unternehmers treffen wir hier meist ein Konsortium 
von solchen, darunter auch wohl ritterbürtige Leute. Einer der Unternehmer 
wurde auch hier als Schulze die Obrigkeit der Stadt. Das allte deutsche 
Gerichtsamt des Schultheißen, der als Stellvertreter des Grafen im Gericht 
erschien, hat hier im kolonialen Ostdeutschland eine wesentliche Umbildung 
erfahren; denn eine eigentliche Ortsobrigkeit, wie hier, war der Schultheiß 
ursprünglich nicht; doch scheint ein Ubergang dazu in den grundherrschaftlichen 
Gebieten von Niedersachsen schon früher gemacht worden zu sein. In der 
Stadt wird statt des Grundzinses eine Haussteuer gezahlt, von welcher der 
Schulze auch hier befreit ist. 
Hie und da tritt bei der Kolonisation auf dem Lande die Neigung hervor, 
eine modernere und rationellere Art der Flureinteilung vorzunehmen, als sie 
im alten deutschen Mutterlande üblich war. Dort war die sog. Gewanneinteilung 
die Regel, d. h. das Ackerland setzte sich aus verschiedenen größeren Landkomplexen 
zusammen, die wahrscheinlich nacheinander durch Rodung oder Urbarmachung für 
die Kultur gewonnen worden waren (die „Gewanne“), und auf denen jeder 
Dorfgenosse seinen Streifen besaß, so daß die gesamte zu einem Hofe und einer 
Hufe gehörige Ackerfläche über verschiedene Teile der Feldmark zerstreut lag und 
weit davon entfernt war, ein zusammenhängendes Ganzes zu bilden. Da jeder 
Bauer, um zu seinem Ackerstück zu gelangen, über das Feld des Nachbarn mußte, 
so folgte aus dieser „Gemengelage“ (oder „Feldgemeinschaft") der Grundstücke 
die notwendige Beibehaltung der uralten Gewohnheit gemeinsamer Vornahme 
der landwirtschaftlichen Arbeiten, Bestellung, Ernte usw., die also immer nur 
auf Beschluß der Gemeinde von allen Flurgenossen zusammen in Angriff ge- 
nommen werden konnten. Durch diesen „Flurzwang“ war natürlich jede freie 
individuelle Bewegung in der Wirtschaftsführung ausgeschlossen und die Not- 
47
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        52 Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollern. 
wendigkeit gegeben, in den althergebrachten Formen der „Dreifelderwirtschaft“ 
zu verharren, wobei bekanntlich ein Teil der Felder in regelmäßigem Wechsel mit 
Sommer= und Wintergetreide bestellt wurde, während ein dritter als „Brache“ 
unbestellt liegen blieb, was beim Mangel an Stallfütterung und ausreichender 
Düngung notwendig schien, um eine Erschöpfung des Bodens zu vermeiden. Zu 
diesem Bilde der alten Wirtschaftsweise gehört außerdem noch, daß ein Teil 
der Dorfflur, namentlich aus Wald, Wasser und Weideland bestehend, als 
„gemeine Mark“ oder „Almende“ oder „Gemeinheit“ dem Privatbesitz wie 
der Privatnutzung entzogen war und nur durch die Gesamtheit der Dorf- 
genossen genutzt wurde, wobei jedem ein ideeller Anteil nach Maßgabe seiner 
Hufenzahl zustand. 
Nun haben holländische und flämische Kolonisten auch 2 der Mark 
größere Strecken Landes urbar gemacht hatte, die Flrreinteilung ihrer Dörfer 
nach dem Vorbilde der bremischen Moorkolonien so eingerichtet, daß die ganze 
Ackerfläche eines Hofes in dessen unmittelbarer Nähe und in einem kompakten 
Stück Landes zusammenlag. Es ist die moderne Form der Flureinteilung, die 
Gemengelage und Flurzwang vermied und eine freie Wirtschaftsführung jedes 
einzelnen Besitzers, damit zugleich auch den Ubergang zu rationelleren Betriebs- 
formen und allerhand wirtschaftlichen Fortschritten ermöglichte. Aber diese 
flämische Flureinteilung blieb doch nur auf wenige Stellen in der Mark Branden- 
burg beschränkt und bildete überhaupt nur eine Ausnahme, auch anderswo auf 
dem Kolonialgebiet. Die Regel war vielmehr auch hier, in der Mark Branden- 
burg wie anderswo, die alte Flureinteilung nach Gewannen mit Gemengelage, 
Flurzwang, Dreifelderwirtschaft und Gemeinheitsnutzung. Diese Verhältnisse 
muß man kennen, um die Bedentung der späteren Separations= und Ver- 
koppelungsgesetzgebung des 18. und 19. Jahrhunderts zu verstehen, durch welche 
die Gemeinheiten geteilt, die getrennten Ackerparzellen der einzelnen Hufen aus- 
getauscht u und zusammengelegt und damit eerf im 10. Jahrhndert die bühbnle 
bon der onssat geeir du ihre lmssß bestand in der al “ 
zwang begründeten Regelung der landwirtschaftlichen Arbeiten und gemeinen 
Nutzungen; damit hing auch ihr Charakter als „Rcalgemeinde“ zusammen, d. h. 
die Tatsache, daß eigentlich nicht Personen, sondern Wirtschaftseinheiten, Höfe, 
ihre Mitglieder waren und also auch nur der, welcher einen Hof besaß, eigentlich 
zur Gemeinde gerechnet wurde. 
Neben den Bauern waren nun aber auch Ritter in den Dörfern angesiedelt 
worden, und es ist eine wichtige Frage, in welchem Verhältnis sie zu den Bauern 
standen, ob sie anfangs bloß ihre Nachbarn, oder von vornherein Grundherren 
über sie waren. Und dieser Punkt ist es, in dem große Unsicherheit herrscht. 
Der spätere Zustand der Dinge, wie er uns in dem Landbuch entgegentritt, das 
Karl IV. 1375 hat aufuehmen lassen, zeigt die Ritter bereits als Grundherren 
oder Gutsherren, nicht mit großen Gütern von der späteren Ausdehnung (die 
haben sich, wie wir noch sehen werden, erst seit dem 16. Jahrhundert ausgebildet), 
auch noch nicht in der Form, daß ein einziger ritterlicher Gutsherr über das
        <pb n="67" />
        Kitter und Bauern. 53 
ganze Dorf geböte (es sind vielmehr damals in den meisten Dörfern noch zwei 
oder mehr Ritter von verschiedenen Familien vorhanden), aber doch so, daß den 
Rittern der Grundzins von den Bauern zusteht samt andern obrigkeitlichen und 
finanziellen Rechten, von denen gleich noch die Rede sein wird. Und schon in 
der Askanierzeit selbst, bei den Bedeverträgen von 1280—82 ist die Rede von 
Guts= oder Grundherren (domini bonorum) und untertänigen Bauern (subditi 
vassallorum). Das Verhältnis, um das es sich handelte, ist von der späteren 
ausgebildeten Gutsherrlichkeit des 17., 18. Jahrhunderts, die ja in allen Ost- 
provinzen herrschte und die wir sehr gut kennen, noch wesentlich verschieden. Es 
fehlt noch das große Rittergut, der landwirtschaftliche Großbetrieb des Ritters; 
es fehlen die starken Frondienste, das schlechte Besitzrecht, die Schollenpflichtigkeit 
des Banern; wie sich das alles ausgebildet hat, wird noch später zu erörtern sein. 
Hier haben wir im wesentlichen zunächst nur ein grundherrliches Verhältnis der 
Ritter über die Bauern, das sich namenilich in dem Besitz des Grundzinses durch 
die Ritter äußert. Ob man das Grunddherrlichkeit oder Gutsherrlichkeit nennen 
will, mag zunächst dahingestellt bleiben. Von der späteren eigentlichen aus- 
gebildeten Gutsherrlichkeit ist es, wie gesagt, verschieden; aber auch dem, was 
man in Nordwestdeutschland und auch anderswo im 17., 18. Jahrhundert unter 
Grundherrschaft verstand, entspricht es nicht ganz; namentlich handelte es sich 
im Westen meist um Streubesitz, während auf dem ostelbischen Kolonialboden 
die ritterliche Grundherrschaft in der Regel ein kompaktes Gebiet ausmachte. Wir 
werden noch gleich darauf zurückzukommen haben. Zunächst aber drängt sich 
die Frage auf: war dieser grundherrliche oder gutsherrliche Zustand, wie ihn 
uns das Landbuch von 1375 zeigt und wie ihn die Bedeverträge von 1280—82 
voraussetzen, erst das Ergebnis einer allmählichen Entwicklung, die den Bauern 
unter die Botmäßigkeit des Ritters gebracht hat, oder war er in den Einrichtungen 
der Kolonisation selbst schon begründet? Mit anderen Worten: sind die Vor- 
fahren der später als untertänig erscheinenden Bauern bei der Kolonisation von 
ritterlichen Grundherren auf ihrem Grund und Boden angesetzt worden, oder 
waren sie ursprünglich nur dem Markgrafen untertan, als dem einzigen Grund- 
herrn und Kolonisator im Lande? Zur Entscheidung dieser wichtigen Frage 
gebricht es an unmittelbaren Onellenzengnissen; sie ist daher auch in ganz 
entgegengesetztem Sinne beantwortet worden. Eine ältere Theorie (vertreten 
namentlich durch Korn und Knapp) nimmt an, daß der Markgraf allein als 
Grundherr in den neuerworbenen Slawengebieten die Kolonisation ins Werk 
gesetzt habe, daß von ihm die Bauern als freie Leute zu Erbzinsrecht angesiedelt 
worden seien, daß die ritterlichen Dienstleute, die in den Dörfern neben ihnen 
angesetzt wurden, und zwar mit 4—6 Hufen, die mit dem Bauerland auf der 
Dorfflur im Gemenge lagen, zunächst nur die Nachbarn der Banern gewesen 
seien, daß dann aber durch Veräußerung landesherrlicher Hoheitsrechte der 
Grundzins der Bauern und andere Leistungen, die sie ursprünglich dem Mark- 
grafen schuldeten, auf die Ritter übertragen worden und daß diese so zu Grund- 
herren und zugleich auch zur Obrigkeit über die Bauern geworden seien. Im 
Gegensatz dazu geht eine neuere Theorie (vertreten namentlich von Meitzen und 
Großmann) dahin, daß nicht bloß der Markgraf, sondern auch die Ritter selbst 
kolonisiert hätten, indem ihnen vom Markgrafen größere Landstrecken zu diesem 
Zweck übergeben worden seien, daß also die grundherrliche Stellung der Ritter
        <pb n="68" />
        54 Die Mark Brandenburg vor den Hohengollern. 
und die Untertänigkeit der Bauern, die jene ältere Auffassung durch Veräußerung 
von Hoheitsrechten hatte erklären wollen, vielmehr von Anbeginn an vorhanden 
gewesen und durch die Bedingungen der Kolonisation selbst begründet worden sei. 
Es scheint nun aber, daß weder die eine noch die andere Theorie für den 
ganzen Umfang der Mark Brandenburg und den ganzen Verlauf des Kolonisa- 
tionswerks zutrifft. Die Entwicklung der ländlichen Verfassung scheint nicht in 
dem ganzen Gebiet, das unter der Herrschaft der Askanier langsam zusammen- 
gewachsen ist, eine ganz gleichmäßige gewesen zu sein. Vielmehr scheinen land- 
schaftliche Unterschiede stattgefunden zu haben, die zugleich Unterschiede in der 
Zeit der Besiedlung bedeuten. In dem ursprünglichen Kolonisationsgebiet, 
namentlich in den Teilen der Mittelmark, die noch unter Albrecht dem Bären selbst 
besiedelt worden sind, werden wir die Verhältnisse vorauszusetzen haben, die die 
altere Theorie annimmt: Erbzinsbauern, ursprünglich nur unter der Grund- 
herrlichkcit des Markgrafen (oder geistlicher Stifter), nicht aber, oder doch nur 
ausnahmsweise, unter der Grundherrlichkeit ritterlicher Vasallen oder Dienst- 
leute des Markgrafen; dann aber Veränßerung markgräflicher Hoheitsrechte an 
die Ritter und damit Entstehung der ritterlichen Grundherrlichkeit unter 
Mediatisierung der Bauern — dieser Grundlage, auf der sich dann das guts- 
herrlich-bäuerliche Verhältnis weiter zuungunsten des Bauernstandes entwickelt 
hat. Dagegen scheint in den an Pommern und Polen grenzenden Teilen des 
märkischen Kolonisationsgebictes, in der Uckermark und der Neumark, wo erst 
in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts die Besiedlung in Angriff genommen 
worden ist, gleich bei der Kolonisation den ritterlichen Vasallen des Markgrafen 
eine ähnliche Stellung eingeräumt worden zu sein, wie sie die slawischen Grund- 
herren dort als Eigentümer ganzer Dorfmarken einnahmen. Hier scheint der 
Ritter von Anfang an der Grundherr der Bauern geworden zu sein, namentlich 
da, wo schon wendische oder polnische Dörfer vorhanden waren. Und dies Ver- 
hältnis scheint daun von Osten her auf die inneren Gebiete der Mark Branden- 
burg eingewirkt zu haben, so daß nun anch dort die Ritter bestrebt waren, 
Grundherren über die Banern zu werden und auch die obrigkeitlichen Rechte 
über sie zu erwerben, die dort mit der Grundberrlichkeit wahrscheinlich von 
Anfang an verbunden gewesen sind. 
Aus den Bestimmungen der Bedeverträge von 1280—82 darf man den 
Schluß ziehen, daß damals in der Mittelmark noch 4 bis 6 Hufen als Normal- 
umfang der Eigenwirtschaft eines Ritters angesehen wurden, obwohl manche 
von ihnen schon weit mehr Land unter dem Pfluge hatten; das wird auch bei 
der Kolonisation in der Mittelmark die ursprüngliche Landausstattung der ritter- 
lichen Dienstmannen gewesen sein, 6 Hufen für den Ritter, der mit 2—3 Be- 
gleitern seine Dienste zu leisten hatte, 4 für den Kuappen, der wohl nur einen 
Spießjungen mitbrachte. Das wäre ein Gut von 120—180 Morgen, also 
recht klein im Vergleich mit den späteren Rittergütern, die wohl meist über 
500 Morgen hatten. Immerhin war es doch das Vier= bis Sechsfache einer 
normalen Bauernwirtschaft, und es ist nicht anzunehmen, daß ein solches Gut 
ohne die Hilfe angesiedelter abhängiger Leute, bloß mit eigenem Gesinde, von 
dem Ritter bewirtschaftet worden sei; er wird zu seiner Verfügung einige Kossäten 
oder auch abhängige Bauern gehabt haben, mögen diese nun sitzengebliebene 
wendische Landbewohner oder neuangesiedelte deutsche Laten gewesen sein; wir
        <pb n="69" />
        Grundherrschaft und Gutswirtschaft. 55 
wissen ja, daß um die Zeit der Kolonisation im 12. Jahrhundert viele Laten 
in Nordwestdeutschland durch die Auflösung der Fronhofswirtschaft freigesetzt 
worden waren, die gewiß nicht abgeneigt waren, ähnliche Stellen wie die, welche 
sie im Mutterlande gehabt hatten, auch im Kolonialgebiet wieder anzunehmen. 
Ein kleines Rittergut also besteht schon seit der Kolonisation; es ist in seiner 
Größe und in der ganzen Struktur der gutsherrlich-bäuerlichen Verfassung noch 
sehr verschieden von dem späteren großen Rittergut des 17. und 18. Jahrhunderts; 
aber auch dem, was man unter Grundherrschaft im Westen der Elbe damals ver- 
stand, entspricht es keineswegs. Dieser Unterschied zwischen Grundherrschaft und 
Gutsherrschaft ist übrigens so wichtig für die Geschichte des preußischen Staates, 
daß wir hier mit kurzen Worten noch etwas näher darauf eingehen müssen. Er 
bildet nämlich die eigentliche Grundlage des tiefen und weitreichenden Gegen- 
satzes in der ländlichen Verfassung, dem Gemeindeleben und der sozialen Struktur 
der Provinzen westlich und östlich der Elbe — ein Gegensatz, den unsere Staats- 
männer und Gesetzgeber mehr als einmal gespürt haben, ohne ihn in der Wurzel 
zu erfassen, und dem in der neueren Zeit niemand mehr Gewicht beigelegt hat 
als der Staatsminister v. Migquel, der, selbst im nordwestlichen Deutschland auf- 
gewachsen und ein Kenner ländlicher Verhältnisse, den Gegensatz zu den ost- 
elbischen Provinzen in seiner ganzen, bis in die Gegenwart hinein dauernden 
Schärfe als ein überaus wichtiges Moment der inneren Politik erkannt hat. 
Der ostdeutsche Gutsherr ist ein Landwirt, der Organisator und Leiter 
eines landwirtschaftlichen Großbetriebes; der westdeutsche Grundherr dagegen ist 
ein Rentenbezieher, der sein Land in kleinen Wirtschaften pachtweise ausgetan 
hat und wenn er selbst auf dem Lande lebt, doch keine bedeutende Eigenwirtschaft 
detreibt. Die ostdeutsche Gutswirtschaft wird im 17., 18. Jahrhundert mit 
unfreien, „erbuntertänigen“ Bauern betrieben, die Frondienste zu leisten haben, 
auf denen die Bewirtschaftung des Herrengutes beruht. Die westdeutsche Grund- 
herrschaft kennt ein derartiges Verhältnis in der Hauptsache nicht; dort herrschen 
freie bäuerliche „Meier“ oder Pächter vor, die für sich selbst arbeiten und nur 
ihre Abgaben zu zahlen haben. 
Was wir nun in der Mark Brandenburg vor den Hohenzollern finden, ist 
weder mit dem einen noch mit dem andern ohne weiteres gleichzusetzen. Am 
meisten ähnelt es jener älteren Form der Grundherrschaft, wie sie in Nordwest- 
deutschland seit dem 12. Jahrhundert mehr und mehr abgekommen ist, wie sie 
aber vordem, im ganzen früheren Mittelalter, die charakteristische Form der 
Landnutzung durch die großen geistlichen und weltlichen Grundherren, namentlich 
auch auf den Domänen der Könige war: das ist das sogenannte Fronhofssystem, 
von dessen Auflösung wir schon mehrmals gesprochen haben; es bestand darin, 
daß hier der Grundherr selbst oder durch seinen Vertreter, den villicus oder 
Meier (im älteren Sinne), eine nicht ganz unbeträchtliche Eigenwirtschaft auf 
einem Fronhof trieb, bei der die abhängigen, in der Nähe auf Herrenland 
angesiedelten Bauern („Laten“) durch Frondienste helfen mußten; wobei hervor- 
zuheben ist, daß diese Dienste, entsprechend dem verhältnismäßig kleinen Umfang 
der Eigenwirtschaft der Herren, noch nicht sehr bedentend waren. 
Dieser älteren Form der Grundherrschaft entspricht das gutsherrlich-bäuer= 
liche Verhältnis zur Zeit des Landbuches von 1375 noch am ersten. Es wäre 
nicht unmöglich, daß man zu der gleichen Zeit, wo die Grundherren im Nord-
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        56 Die Mark Brandenburg — den Hohengollern. 
westen die Fronhofswirsschoft nicht mehr einträglich genug fanden und daher 
auflösten, um zu freien Pacht= und Erbzinsverhältnissen überzugehen — daß 
man eben damals bei der Kolonisation der ostelbischen Gebiete dieses System 
beibehalten und fortgebildet hätte, weil es hier den gegebenen Verhältnissen ent- 
sprach, namentlich da, wo unfreie Arbeitskräfte slawischer Herkunft auf dem 
Boden sitzengeblieben waren. Diese ältere Grundherrlichkeit mit Eigenwirtschaft 
des Gutsherrn und Frondiensten, wenn auch zunächst nur mäßigen, der ab- 
hängigen Bauern würde sich dann später, seit dem 16. Jahrhundert, ganz von 
selbst durch die Vergrößerung der Eigenwirtschaft auf dem Rittergut zu der uns 
bekannten Form der Großgutswirtschaft des 17. und 18. Jahrhunderts gesteigert 
haben. 
Auf der andern Seite spricht aber auch vieles dafür, daß vielmehr auch 
bei der Kolonisation die freie Erbleihe eine große Rolle gespielt habe, daß das 
Erbzinsrecht freier Bauern das eigentliche Normalansiedlungsrecht gewesen ist, 
wie es der Sachsenspiegel ausdrücklich bezeugt hat. Es kann auch beides sehr 
wohl miteinander zusammen bestanden haben. Die kleinen Rittergüter werden 
nach Art des alten Fronhofsystems mit abhängigen Leuten bewirtschaftet worden 
sein; und neben ihnen werden im Dorfe eine größere Anzahl freier Bauern, die 
auf Erbzinsrecht angesiedelt waren, Platz gefunden haben. Die beiden charak- 
teristischen Formen des bäuerlichen Standes, der freie Erbzinsbauer mit dem 
guten Besitzrecht und der hörige Lassit (Lasse, Late) mit dem schlechten Besitzrecht 
und der Verpflichtung zu Frondiensten werden von Anfang an nebeneinander 
bestanden haben. Das Verhängnisvolle dabei war, daß später, bei der Ver- 
größerung der Rittergüter und bei der Zunahme der wirtschaftlich-sozialen Macht 
des Ritterstandes, das schlechtere bäuerliche Recht die Tendenz zeigt, das bessere 
zu verdrängen, weil es den Interessen der ritterlichen Gutsherren mehr entspricht. 
Diese Tendenz war um so mächtiger, als sie durch den Einfluß der flawischen 
Besitz= und Standesverhältuisse, die von Osten her einwirkten, beständig Nahrung 
und Stärkung erhielt. Schon lange vor den Hohenzollern war also in der Mark 
Brandenburg und ähnlich in den übrigen Kolonialgebieten eine säkulare Ver- 
änderung im Gange, die dem Bauernstande ungünstig, dem Ritterstande aber 
vorteilhaft war. 
Auf der Grundlage dieser wirtschaftlich-sozialen Einrichtungen baut sich 
nun in der Askanierzeit auch schon eine landesherrliche Verwaltungsordnung 
aus, die später von den Hohenzollern, freilich in einem halb aufgelösten Zustande, 
übernommen und weitergebildet worden ist. Der Mittelpunkt dieser Ordnung 
liegt in der markgräflichen Gewalt, die anfangs eine Amtsgewalt war, als Lehen 
übertragen, und zwar wie alle Lehen im 12. Jahrhundert mit dem Recht der 
Erblichkeit, die sich dann aber sehr früh, früher, als in den meisten anderen 
Territorien des Reiches geschehen ist, schon im Anfang des 13. Jahrhunderts 
zu einer förmlichen fürstlichen Landeshoheit ausgebildet hat. Die markgräfliche 
Gewalt wurde von jeher viel selbständiger gehandhabt als sonst im Reiche die 
Fürstengewalt. In ihren Grenzkriegen waren die Markgrafen häufig, ja in 
der Regel, auf sich selbst angewiesen, und dieser Lage entsprach eine stärkere 
Selbständigkeit im Innern, die sich namentlich auf dem Gebiet der Gerichts- 
hoheit geltend macht. Der Sachsenspiegel sagt darüber (Landrecht III, 65, 1): 
„Die markgreve dinget bf simes selves hulden over ses weken, dar vint jewelt
        <pb n="71" />
        Markgräfliche Gerichtsgewalt. 57 
man ordel over den anderen, den man an sinem rehte nicht beschelden 
mach.“ Das heißt: Der Markgraf hält Gericht alle sechs Wochen (entweder 
selbst oder durch seine Stellvertreter), und zwar kraft seiner eigenen obrigkeitlichen 
Gewalt (nicht im Namen des Königs); und in diesen Gerichtssitzungen finden 
Beisiper das Urteil über ihresgleichen, von denen nichts weiter gefordert wird, 
als daß sie unbescholtene Männer sind. Der Gegensatz, der dem Verfasser des 
Sachsenspiegels dabei vorschwebt, ist das „Dingen bei Königsbann“, das in den 
sächsischen Grafschaften noch üblich war, offenbar als eine altertümliche, anderswo, 
z. B. in Süddeutschland, schon verschwundene Einrichtung. Bei Königsbann 
hielt der sächsische Graf in den starren Formen uralter Überlieferung Gericht, 
wenn es sich um freies Eigen oder um Missetat vollfreier Leute handelte, d. h. 
also in besonders wichtigen Fällen. Der Königsbann war ihm für diesen Zweck 
geliehen; es war ein höherer Bann, eine stärkere obrigkeitliche Gewalt als die 
gewöhnliche des Grafen; seine Verletzung (durch Ungehorsam oder Ungebühr) 
wurde mit einer Buße von 60 Schillingen geahndet, während der Markgrafen- 
bann nur 30 Schilling betrug. Beisitzer in einem solchen Gericht konnten nur 
freie Männer mit freiem Eigentum sein, „Schöffenbarfreie“, wie sie Eike 
von Repgow, der Verfasser des Sachsenspiegels, nennt; die hatten das Urteil zu 
finden, das ja der Richter nach dem altdeutschen Gerichtsverfahren nur ver- 
kündigt. Nun sagt Eike von Repgow an einer andern Stelle seines Rechtsbuches 
ausdrücklich, daß es in der Mark keinen Königsbann gegeben habe. Wahrscheinlich 
war dies altertümliche Institut, bei dem es auf eine peinliche Unterscheidung des 
Geburtsstandes, ob frei oder unfrei, ankam, in das koloniale Neuland der Mark 
Brandenburg gar nicht übertragen worden, wie es auch in Süddeutschland 
damals schon verschwunden zu sein scheint. (Die Stadt Brandenburg, bei der 
einmal der Besitz des Königsbannes als ein besonderer Vorzug urkundlich er- 
wähnt wird, scheint eine Ausnahme gebildet zu haben.) Die alte Unterscheidung 
nach der freien oder unfreien Herkunft war damals schon verblaßt vor der Unter- 
scheidung nach dem Berufsstand: Ritter und Bauer oder Bürger. Mancher 
Ritter war ja damals als Dienstmann (Ministeriale) eines geistlichen oder welt- 
lichen Herrn eigentlich unfreier Herkunft, und doch erhob er sich über den Bauern, 
auch wenn dieser von freier Herkunft war. In Kolonialländern pflegen modernere 
und praktischere Auffassungen in bezug auf Standesverhältnisse zu gelten als 
auf dem alten, mit den Erinnerungen der Jahrhunderte belasteten Boden des 
Mutterlandes. So wird es sich auch hier verhalten. Es ist auch fraglich, ob in 
der Mark Brandenburg, namentlich in dem eigentlichen Kolonisationsgebiet, eine 
größere Zahl von freien Männern und freien Gütern im alten Rechtssinne vor- 
handen waren. Die Ritter waren wohl meist Ministerialen, also unfreier Her- 
kunft, und von den Ansiedlern mochten wenige ihre freie Herkunft nachweisen 
können; freies Eigen aber im Rechtssinne waren weder die ritterlichen Dienst- 
güter und die Lehen noch die Erbzinshöfe der Bauern oder die ebenfalls zins- 
pflichtigen Stadthäuser. So mochte es in der Mark sowohl an Gegenständen 
fehlen, die das Gericht bei Königsbann erforderlich gemacht hätten, als auch 
an Schöffenbarfreien, die als Beisitzer in einem solchen Verfahren das Urteil 
hätten finden können. In der Mark begnügte man sich vielmehr mit solchen 
Urteilfindern, die „an ihrem Rechte unbescholten“ waren, und der Markgraf 
hielt nicht bei Königsbann Gericht, sondern bei seinem Markgrafenbann, der
        <pb n="72" />
        58 Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollern. 
zwar niedriger, aber nicht besonders verliehen, sondern mit dem fürstlichen Amte, 
das sich zur Landeshoheit umwandelte, untrennbar verbunden war. Damit war 
also eine gewisse Selbständigkeit in der Handhabung der Gerichtshoheit gegeben; 
sie ging aber nicht so weit, daß die Mark der Einwirkung der obersten königlichen 
Gerichtsbarkeit ganz entzogen gewesen wäre: bis zu der Goldenen Bulle von 1356 
war die Berufung an das Reichshofgcricht des Königs noch keineswegs aus- 
geschlossen. Die Hauptsache in dieser Hinsicht war, daß auch die Unterrichter, 
die der Markgraf bestellte, nicht der Bannleihe durch den König bedurften, wie 
die Grafen im Reich, die ein Richteramt nicht unmittelbar vom König selbst, 
sondern von einem geistlichen oder weltlichen Herrn verliehen erhalten hatten. 
Wir finden überhaupt keine Grafen in der Mark als Unterrichter des Mark- 
grafen. Von den Burggrafen, die in Brandenburg, Stendal und Arneburg in 
der frühesten Zeit erwähnt werden und von deren Amtsbefugnissen wir gar 
nichts wissen, kann abgesehen werden: sie sind sehr bald verschwunden; und auch 
andere Grafentitel erscheinen nur hie und da einmal in der älteren Zeit. Die 
Regel, die sich im 13. Jahrhundert ausbildete, war vielmehr die Ausübung der 
obrigkeitlichen Gewalt durch Vögte (advocati), die der Markgraf bestellte und 
die von einer Stadt oder einer Burg aus in seinem Namen den umliegenden 
Bezirk verwalteten. Gerichts= und Verwaltungsbefugnisse hingen dabei, wie 
das überhaupt in älteren Zeiten die Regel war, ungeschieden zusammen. Damit 
trat ein neuer und wichtiger Grundsatz ins Leben, der auch für die Verwaltungs- 
ordnung anderer Territorien charakteristisch ist, nämlich der, daß die Ausübung 
der obrigkeitlichen Gewalt im Auftrage und Namen des Landesherrn nicht mehr 
in Lehusweise, sondern in Amtsweise geschah. Während die Landesherren in: 
Reiche dem Kaiser gegenüber streng an dem Lehnsprinzip festhielten, haben sie 
es verstanden, innerhalb ihrer eigenen Länder das Amtsprinzip an dessen Stelle 
zu setzen. Ein Vorbild dazu gab die Verwaltung der großen geistlichen und 
weltlichen Grundherrschaften im Reiche, die auf Grund eines sogenannten 
Immnnitätsprivilegs von der Einwirkung der öffentlichen Beamten, d. h. vor- 
nehmlich der Grafen, eximiert waren, und innerhalb deren der Grund= und 
Immunitätsherr die obrigkeitlichen Befugnisse durch eine Art von Privatbeamten, 
die Vögte (advocati), ausüben ließ. Es ist hier nicht an die vornehmen Stifts- 
vögte zu denken, die aus Gerichtsverwaltern und Schutzherren der geistlichen 
Grundherrschaften oft zu ihren Bedrückern wurden, sondern an eine untere 
Klasse von grundherrschaftlichen Beamten, die denselben Namen führen und ins- 
besondere auch in den Gebieten der weltlichen Grundherren erscheinen. Solche 
Privatbeamte des Landesherrn waren nun auch die Vögte in der Mark Branden- 
burg und einigen anderen ostdeutschen Territorien, während man dieselben 
Beamten anderswo als „Pfleger“ oder „Amtleute“ bezeichnete. Die Vögte 
waren wohl meist Ritter aus den Reihen der markgräflichen Dienstmannen; 
sie wurden vom Markgrafen nach Belieben ein= und abgesetzt und hatten keinerlei 
Erbrecht an ihren Stellen. Ein festes Geldgehalt bezogen sie noch nicht, aber 
sie hatten Anteil an den Gerichtsgefällen und anderen finanziellen Hebungen 
des Markgrafen. Es gab ihrer etwa 30 in der Mark. Ihre Amtsbefugnis um- 
faßte, wie es scheint, alle obrigkcitlichen Pflichten und Rechte, in Kriegführung 
und Friedensbewahrung, in Gericht= und Finanzverwaltung, nur das Zoll-, 
Forst- und Munzwesen lag besonderen technischen Beamten des Markgrafen ob.
        <pb n="73" />
        Hof= und Landesverwaltung. 59 
Eine feste Residenz hatte der Markgraf noch nicht. Er zog mit seinem 
reisigen Gefolge im Lande umher, bald in dieser oder jener Burg oder Stadt 
längere Zeit verweilend. Ein beliebter Aufenthaltsort der askanischen Mark- 
grafen war Tangermünde; Markgraf Waldemar hat auch oft zu Soldin in der 
Neumark Hof gehalten. Man wird sich zu denken haben, daß es bei dem 
damaligen Zustand der Straßen leichter war, mit einem reisigen Zuge den Ort 
von Zeit zu Zeit zu wechseln, als von den verschiedenen Teilen des Landes die 
Lebensmittel, deren der Hof bedurfte, an einen bestimmten Punkt zu trans- 
portieren. Zugleich dienten aber die Reisen des Markgrafen bei dem unent- 
wickelten Zustand des Verkehrs auch dazu, seine Autorität in allen Teilen des 
Landes zur Geltung und Ansübung zu bringen. Aus den alten Gerichtstagen 
(placita), die der Markgraf im Lande umherziehend abhielt und auf denen er 
ursprünglich nur als hoher Reichsbeamter waltete, wurden mit der Ausbildung 
der Landeshoheit ganz von selbst fürstliche Hoftage, auf denen in der Hauptsache 
nur noch die Vasallen und Dienstmannen des Landesherrn erschienen, um ihm 
aufzuwarten und ihm zugleich bei der Abhaltung von Rat und Gericht zu dienen. 
Man kann hier wie anderswo einen engeren und einen weiteren „Hof“ unter- 
scheiden. Der „weitere Hof“ besteht in den periodisch wiederkehrenden größeren 
Hofversammlungen, bei denen eine größere Anzahl von Vasallen und auch wohl 
von Prälaten erscheint, um mit dem Markgrafen kirchliche oder weltliche Feste 
zu feiern und zugleich mit ihm Rat und Gericht zu halten. An diesen weiteren 
Hof knüpfen sich die periodischen Sitzungen des Hofgerichts und die späteren 
Versammlungen der Landstände. Der „engere Hof“ aber besteht aus den Herren, 
Rittern und Geistlichen, die den Markgrafen dauernd umgeben und zu den 
täglichen Geschäften der Hofverwaltung und Regierung gebraucht werden. Das 
sind die „Räte und Diener“, aus denen später die Ratstube und der Geheime Rat 
gebildet worden sind. 
Aus dem zunächst noch sehr unbeständigen, mit den verschiedenen Orten 
der Hofhaltung vielfach wechseluden Personal dieses engeren Hofes ragen als 
eine verhältnismäßig feste und stetige Erscheinung hervor die Inhaber der großen 
Hofämter: als Leiter des ganzen Hofhalts zunächst der Drost (Truchseß), der erst 
zu Ende der askanischen Zeit von dem damals überall an erster Stelle er- 
scheinenden Hofmeister abgelöst wird; neben ihnen zur Aufsicht über das reisige 
Gefolge und die Pferde der Marschall, für die eigentliche Hofhaltung Küchen- 
meister und Schenk, für den persönlichen Dienst beim Markgrafen der Kämmerer, 
als Kanzleiverwalter anfänglich ein Notar oder Protonotar, später auch ein 
Kanzler, diese schreibkundigen Beamten damals natürlich noch durchweg Geist- 
liche.. Die weltlichen Hofämter wurden seit der Mitte des 13. Jahrhunderis 
vorwiegend durch ritterliche Dienstmannen des Markgrafen (Ministerialen) be- 
setzt, während früher wohl meist freie Vasallen dazu gebraucht worden waren, 
die ein Amt nur in der Form eines erblichen Lehens annahmen. Seit der Mitte 
des 13. Jahrhunderts ist von Erblichkeit der wirklichen Hofämter nicht mehr die 
Rede. Die Erbhofämter, die sich im Besitz gewisser großer Familien des Landes 
erhalten haben — das Erbmarschallamt bei den Gänsen zu Putlitz, das Erb- 
küchenmeisteramt bei den Schulenburg, das Erbschenkenamt bei den Lützendorf — 
sind nur noch leere Dekorationen, Titulaturen ohne wirkliche Amtsfunktionen 
und ohne Bedeutung für die Hofverwaltung. Die eigentlichen Verwaltungsämter
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        60 Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollern. 
am Hofe sind ebenso wie die der Vögte im Lande nicht in Lehns-, sondern in 
Amtsweise an Ministerialen übertragen, die gewissermaßen als die Vorläufer 
des späteren Offizier= und Beamtenstandes betrachtet werden können. Je mehr 
aber die Ministerialen, die ja meist mit Rittergütern ausgestattet wurden und 
im Laufe des 13. Jahrhunderts die volle Lehnsfähigkeit erworben hatten, mit 
den Vasallen von freiedler Herkunft verschmolzen und, durch den gemeinsamen 
ritterlichen Berufsstand sowie durch ihren erblichen Grundbesitz zu einer höheren 
sozialen Stufe erhoben, die frühere Botmäßigkeit gegenüber dem Lehns= und 
Landesherrn abstreiften, ja sogar in den landschaftlichen korporativen Verbänden 
der Ritterschaft wohl auch gelegentlich zur Opposition gegen den Markgrafen 
sich zusammenzuschließen anfingen — desto mehr mußte der Landesherr bestrebt 
sein, sich einen engeren Kreis von geschworenen Räten am Hofe zu bilden, die 
in den Urkunden seit dem Ende des 13. Jahrhunderts als viri disereti, brocentes 
aus diesen wurden seitdem auch die großen Hofämter in der Regel besetz. Hof- 
und Landesbeamte bildeten noch nicht zwei streng gesonderte Klassen; es kam 
wohl vor, daß Hofbeamte auch zugleich die Stellung eines Vogtes einnahmen. 
Aus dem Ministerialitätsverhältnis begann so ein Beamtenverhältnis hervor- 
zuwachsen Allerdings war es noch kein lebenslänglicher ** Src 
**- 5 nicht. Es * alles noch satsibinc zncissgebildere Zustönde, 
aber man gewahrt darin schon den Ansatz zu späteren Bildungen, von denen 
noch viel die Rede sein wird. 
Die Gerichtsverfassung hat sich in der Mark Brandenburg wie anderswo 
im Reiche im 13. Jahrhundert, ziemlich gleichzeitig mit der Ausbildung der 
Landeshoheit in einer eigentümlichen Weise umgebildet, die den Einfluß der 
neuen, auf den Beruf begründeten Standesverhältnisse in unverkennbarer 
Dentlichkeit zeigt. Man unterschied früher Hoch= und Niedergericht (iudicium 
supremum und judicium infimum) nach den Gegenständen, um dic es sich 
handelte. In den großen Sachen, wo es sich um Erb und Eigen, oder auf dem 
Gebiete des Strafrcchts um Hals und Hand handelte, hielt der Graf das Hoch- 
gericht; bie lleineren Sachen, wo es um geringere Besitzfragen oder um Haut und 
gericht) das der Schultheiß oder Centenarius hielt. Ahnlich wird sch die Gerichts- 
barkeit in der Mark Brandenburg ursprünglich zwischen dem Markgrafen und 
seinen Stellvertretern verteilt haben. Nun wurde es aber im 13. Jahrhundert 
Sitte, zuerst in dem geistlichen Gericht, dann auch im weltlichen, daß die ritter- 
bürtigen Leute einen besonderen höheren Gerichtsstand vor dem Bischof und dem 
Landesherrn erhielten, während die Bürger und Bauern in großen und kleinen 
das höhere Gericht das Hofgericht des zren das niedere Gericht das des 
Vogtes, das nun gewöhnlich als Landgericht schlechtweg erscheint. Die Unter- 
scheidung beruht also jetzt auf dem Verufsstand, nicht mehr auf der größeren oder 
geringeren Bedeutung des Rechtsfalles. Für die Ritterbürtigen ist das Hofgericht 
zuständig, wo auch die Beisitzer „vollkommen fromme Leute am Heerschild“ sein
        <pb n="75" />
        Hfuf ’««f«’ 61 
das niedere unserigt des Vogtes. Das ar heertd S rN’# n 
selbst mit den Vasallen; es war zugleich auch das Lehngericht und eine Berufungs- 
instanz für die, welbe das Urteil des niederen Landgerichts gescholten hatten. Im 
Regel schon durch einen besonderen Hofrichter vertreten, ohne daß er aber seine 
persönliche Befugnis als oberster Richter in der Mark aufgab. Die Zusammen- 
setzung des Gerichts lag in seiner Hand; die ritterlichen Beisitzer waren nicht 
dauernd angestellt, sondern wechselten nach Ort und Zeit; eine feste Praxis konnte 
sich daher in diesem brandenburgischen Hofgericht so wenig ausbilden wie in dem 
Reichshofgericht des Königs. Es scheint, daß im 14. Jahrhundert dieses Hof- 
gericht des Markgrafen auch als „Kammergericht“ bezeichnet wurde. Der „Richt- 
steig Landrechts“ (eine Art Prozeßordnung des sächsischen Rechts aus der Mitte 
des 14. Jahrh.) und das Berliner „Schöffenrecht“ aus dem Ende des 14. Jahr- 
hunderts bezeichnen es als die höchste Dingstatt in der Mark über den Gerichten 
bei der Krepe (zu Salzwedel), bei der Linde (zu Arneburg) und bei der Klinke 
Gu Brandenburg) und nennen es geradezu auch des Markgrafen oder des 
Kämmerers Kammer (Kammerrecht). Wir werden aber sehen, wie in der Hohen- 
zollernzeit die beiden Begriffe Hofgericht und Kammergericht wieder auseinander 
gehen. Sie sind eigentlich synonym, denn Kammer bedeutete damals soviel wie 
Residenz oder Hofhaltung. 
In dem Hofgericht war also die Gerichtsbarkeit über die Ritterbürtigen 
von dem alten Landgericht weg und an den Hof gezogen worden; aber es machte 
sich doch bald das Bedürfnis geltend, namentlich für Schuldsachen, wo Ritter von 
Bürgern belangt wurden, und für ähnliche geringere Fälle, im Lande selbst feste 
Stellen für ein gerichtliches Verfahren zu haben, ohne daß Kläger und Beklagte 
dem umherziehenden Hofe folgen mußten. So entstanden durch eine Art von 
Abgliederung mehrere lokale oder „Distrikts“-Hofgerichte, von denen das be- 
deutendste das zu Berlin für die Mittelmark war, das in der Hohenzollernzeit als 
das „oberste“ Hofgericht oder als „das Hofgericht“ schlechthin erscheint. 
Wir würden nun aber keine zutreffende Vorstellung von der askanischen 
Gerichts= oder Verwaltungsordnung gewinnen, wenn wir nicht noch einen sehr 
wesentlichen Umstand ins Auge faßten: nämlich die zahlreichen Exemtionen von der 
Pbrigkeitlichen Gewalt der Tög, die deren Amtsbezirke durchlöchert und allmählich 
die man als „Immunität“ zu bezeichnen pflegt, daß die ordentliche obrigkeitliche 
Gewalt aus dem Machtbereich geistlicher Stifter, ritterlicher Grundherren und 
konicher Gemeinden seschloflen. wird, und dab die ro—n–— der obrigtein 
Timeens Obrigkeiten in Ctart und Lond gewesen, denen die Ausübung der 
Justiz= und Polizeigewalt nicht als eine öffentliche Pflicht, sondern als ein erb- 
und eigentümliches Recht zustndd. 
Diese Abbröckelung der obrigkeitlichen Gewalt des Landesherrn beginnt
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        62 Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollern. 
sehr früh, bald nach der Begründung der Mark Brandenburg, und zwar zuerst, 
wie immer, zugunsten der Kirche. Dahin ist es allerdings in der Mark Branden- 
burg nicht gekommen, daß die Bischöfe eine freie, reichsunmittelbare Stellung 
eingenommen hätten, wie es in anderen Territorien, z. B. in der Mark Meißen 
oder in Bayern der Fall war; die Bischöfe von Brandenburg, von Havelberg, von 
Lebus waren und blieben dem Territorialverband eingegliedert, „landsässig“, wie 
man es nannte, also dem Markgrafen untertan; ja, die Markgrafen haben früh, 
als Entgelt für den kostspieligen Grenzschutz, den sie in diesem gefährdeten 
Koloniallande den geistlichen Stiftern gewährten (die, wie es scheint, keine eigenen 
Ministerialen gehalten haben) sogar den kirchlichen Zehnten für sich in Anspruch 
genommen und nach manchen Kämpfen auch tatsächlich behauptet. Aber die 
Gerichtsbarkeit über ihre Hintersassen ist den kirchlichen Stiftern ebenso wie der 
Grundzins und manches andere, hier und da auch wieder der Zehnte, zu eigenem 
Recht und Genuß überlassen worden, und so bildeten die bischöflichen Stifter und 
die großen Abteien frühzeitig kleine Staaten im Staate. Ahnlich ging es dann 
bei Rittergutsbesitzern und Städten. Wenn es zutrifft, daß in manchen Teilen 
des Landes die Ritter selbst als Grundherren die Kolonisation ins Werk gesetzt 
haben, so waren sie da wahrscheinlich von Anfang an zugleich auch die Gerichts- 
herren und damit die Inhaber der obrigkeitlichen Gewalt überhaupt; wo das nicht 
der Fall war, da muß die Ubertragung dieser Rechte durch Veräußerung von 
seiten der Markgrafen geschehen sein, auch wo uns die Urkunden nichts darüber 
berichten; die Finanznot infolge der Vervielfältigung der Hofhaltungen wird dabei 
die beständig wirkende Ursache gewesen sein. Die Gerichtsbarkeit galt ja damals 
nicht als ein unveräußerliches Staatshoheitsrecht, sondern mehr als eine Geld- 
quelle, wegen der Bußgelder und sonstigen Gerichtsgefälle, die sie dem Inhaber, 
dem Gerichtsherrn einbrachte. Es kommt wohl vor, daß in der Mark unter dem 
judicium supremum oder intimum in einem Dorf nur der Anteil verstanden wird, 
den der Markgraf oder sein Vogt aus den Gerichtsgefällen bezieht; die Gerichts- 
barkeit, und damit die obrigkeitlichen Funktionen überhaupt, erscheinen in erster 
Linie eben als nutzbare und darum auch veräußerliche Rechte. So ist es zu dem 
Zustande gekommen, von dem das Landbuch von 1375 Zeugnis ablegt. Fast in 
jedem Dorfe besitzen ein oder mehrere Ritter vogteiliche Befugnisse. In Teltow 
z. B. besitzt der Markgraf das judicium supremum nur noch in 2 Dörfern 
(von 94), in Barnim nur noch in 3 Dörfern (von 197), in Havelland in 6 (von 103), 
in der Zauche in 17 (von 104). Kurzr: die alte Vogteiverfassung ist in der Auf- 
lösung begriffen; es ist eine Erscheinung, die gleichen Schritt hält mit der Aus- 
dehnung der ritterlichen Grundherrlichkeit und mit der Ausbildung der kom- 
munalen Selbständigkeit der Städte. Wo der Ritter zum Grund= und Gerichts- 
herrn über die Bauern geworden ist, da ist natürlich auch die Selbständigkeit der 
ländlichen Gemeindeverfassung dahin: aus dem Erbschulzen, der unter dem Mark- 
grafen stand, wird ein „Setzschulze“, der vom Gutsherrn eingesetzt wird als Organ 
seiner eigenen obrigkeitlichen Gewalt und als Leiter der auf dem Flurzwang 
beruhenden Gemeindewirtschaft. 
Anders ist das Bild in den Städten, die wohl von Anfang an abgesondecte 
Gerichtsbezirke bildeten, weil sie ein besonderes Stadtrecht hatten, das durchweg 
von Magdeburg abgeleitet war, auf dem Wege über Stendal oder Brandenburg. 
Das besondere Stadtrecht bedingte ein besonderes Stadtgericht, weil die Land-
        <pb n="77" />
        Entstehung selbständiger Lokalgewalten. 63 
schöffen nicht nach Stadtrecht hätten urteilen können. Aber auch so stand die 
Stadt ursprünglich durchaus unter der Herrschaft des Markgrafen, dessen Ver- 
treter der Vogt und der Schulze waren: der Vogt für das höhere, der Schulze 
für das niedere Gericht. Der Vogt war wohl der allgemeine, uns schon bekannte 
landesherrliche Beamte, der über Stadt und Land zu gebieten hatte und wohl 
meist nicht in der Stadt wohnte; der Schulze aber wohnte in der Stadt und war 
ein Bürger. Daraus erklärt sich das Bestreben der Städte, die ganze Gerichts- 
barkeit, die höhere wie die niedere, in den Händen des Schulzen zu vereinigen. 
Das ist um die Wende des 13. und 14. Jahrhnnderts, also zu Ausgang der 
Askanierzeit, ziemlich allgemein geschehen. Der Vogt verschwindet damit aus der 
Stadt; der Schulze allein wird der Vertreter des Markgrafen in allen obrigkeit- 
lichen Funktionen, Gericht und Polizei. Damit war erst die Herauslösung der 
Stadt aus der ländlichen Umgebung ganz vollständig geworden. Je mehr nun 
aber der genossenschaftliche Sinn in den Bürgergemeinden erstarkte, desto mächtiger 
regte sich der Drang nach kommunaler Selbständigkeit. Die Stadtgemeinde tritt 
seit dem 13. und 14. Jahrhundert als eine geschlossene Einheit, als rechts= und 
handlungsfähige Korporation, kurz, als juristische Person auf. Sie nimmt rechtlich 
verbindliche Handlungen vor, die sie mit ihrem Stadtsiegel bekräftigt. Sie erwirbt 
allerlei markgräfliche Rechte in der Stadt: den Markt, die Verkaufshäuser, die 
Buden und Bänke u. dgl., dann aber auch die Gerichtsbarkeit. Das vollzieht sich 
oft so, daß sie dem Markgrafen das Schulzenamt abkauft. Der Schulze wird 
damit ein der Stadt anstatt dem Markgrafen verpflichteter Stadtrichter; das 
Stadtgericht, bestehend aus dem Schulzen und den Schöffen, wird städtisch, kom- 
munal. Die Obrigkeit in der Stadt wird nicht mehr vom Markgrafen, sondern 
von der Bürgergemeinde ausgeübt, und zwar als ein wohlerworbenes kommunales 
Recht, ganz ähnlich wie die patrimoniale Obrigkeit der Ritter und der geistlichen 
Stifter. Das ist in den märkischen Städten vielfach schon im Laufe des 14. Jahr- 
hunderts geschehen. Nach dem Landbuche von 1375 ist die Gerichtsbarkeit schon 
in zwölf Städten kommunalj in der Mehrzahl der Städte steht sie damals aller- 
dings noch dem Markgrafen zu, aber die Entwicklung ist dann rasch vorwärts 
gegangen im Sinne der städtischen Selbständigkeit. Das Landbuch zeigt uns 
daueben nun aber noch eine andere merkwürdige Erscheinung. In manchen 
Städten hat der Markgraf die Gerichtsbarkeit über die Bürger an einen Ritter 
veräußert. Ritter besitzen Stadtgerichte wie Dorfgerichte. Wo das Bestand gehabt 
hat und wo der Ritter zugleich auch im Besitz des städtischen Hauszinses war, da 
ist jene Klasse von Städten entstanden, die man später „Mediatstädte“" nannte. Es 
sind patrimonial gewordene Städte, Städte, die im Besitze eines Grundherrn 
sind. Ein solcher Grundherr kann übrigens auch ein geistliches Stift oder eine 
andere Stadt sein. Es kommt auch vor, daß ein reicher und vornehmer Bürger 
die Gerichtsbarkeit in der Stadt zu eigenem Recht erwirbt. In Berlin ist zur 
Zeit des Landbuchs Inhaber der Gerichtsbarkeit Herr Thilo von Brugke; aber 
1391 veräußert er diese Gerichtsbarkeit, die er vom Markgrafen erworben hat, 
seinerseits weiter an die Stadtgemeinde; das Stadtgericht ist damit auch in Berlin 
in Kommunalbesitz übergegangen. 
Die charakteristische Verwaltungsbehörde der Stadt als selbständiger Ge- 
meinde ist nun auch in der Mark Brandenburg wie anderswo der Rat, das 
Kollegium der Ratmannen oder consules. Der Rat ist höchstwahrscheinlich ent-
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        84 Die Mart“ Brandendurg vor den Hobengollern. 
standen aus den Schöffen des Stadtgerichts, Diese Schöffen wurden, sobald die 
Stadt ihre kommunale Selbständigkeit erworben hatte, zugleich die ersten Organe 
der städtischen Polizei= und Finanzverwaltung. Aber diese Verwaltungsgeschäfte 
wurden doch mit der Zeit zu bedeutend, als daß sie auf die Dauer von den Stadt- 
gerichtsschöffen allein wahrgenommen werden konnten. Die Schöffen ziehen daher 
andere geeignete Personen hinzu: die consules oder Ratmänner. Schöffen und 
Ratmänner scheinen nun in vielen Städten eine Zeitlang ein gemeinschaftliches, 
ungetrenntes Kollegium gebildet zu haben, das die Geschäfte des Gerichts und der 
Verwaltung gemeinschaftlich besorgte. Mit der Zeit aber hat sich eine Trennung 
der beiden Funktionen vollzogen, nicht überall, aber in den meisten Städten. 
Schöffenkollegium und Ratskollegium sondern sich voneinander ab. Das erstere 
behält die Rechtsprechung im Stadtgericht, das andere übernimmt die Finanz- 
und Polizeiverwaltung. Die Schöffen, meist sieben an der Zahl, erscheinen noch 
lange als die vornehmere Körperschaft, wie sie ja auch die älteren waren: sie 
sind meist lebenslänglich im Amt. Die Ratmänner werden zunächst meist jährlich 
erneuert; ihre Zahl ist anfangs gewöhnlich 10, später 12, oder ein vielfaches 
davon: 24, 36. An Bedeutung überragt jedoch der Rat, je länger je mehr das 
Schöffenkollegium. Zu seinem Wirkungskreis gehört namentlich alles, was den 
Handel, den Markt, die Gewerbe, das Zunftwesen betrifft. Als Behörde für die 
allgemeine Ordnungs= und Sicherheitspolizei übt er zugleich eine Polizeigerichts- 
barkeit aus, so daß er auch als rechtsprechende Behörde neben den Schöffen, die 
das ordentliche Stadtgericht besitzen, in Betracht kommt. Er wird die regierende 
und verwaltende Behörde in der Stadt; das Stadtgericht tritt mehr und mehr an 
Bedeutung hinter ihm zurück. 
Die Entwicklung der Ratsverfassung gehört dem 13. und 14. Jahrhundert 
an. Im 14. Jahrhundert treten auch besondere Vorsteher aus dem Ratskollegium 
hervor. In Berlin werden 1311 Altermänner erwähnt, in Biesenthal 1328 
Bürgermeister. Gegen Ende des 14. Jahrhunderts wird diese letztere Bezeich- 
nung für die Ratsvorsteher allgemein. Es sind gewöhnlich 2—3. Neben ihnen 
sehen wir besondere städtische Beamte wirksam, vor allem den Stadtschreiber, der 
die städtische Kanzlei verwaltet (zuweilen noch ein Geistlicher, 14. Jahrhundert) 
und einen oder mehrere Kämmerer, denen die städtische Finanzverwaltung obliegt. 
Die Finanzeinkünfte der Stadt flossen, abgesehen von den Gerichtsgefällen und 
Marktabgaben, hauptsächlich aus Grundbesitz. Die Städte haben ebenso wie die 
Ritter den Grundzins und andere Abgaben benachbarter Bauern erworben, sie 
besitzen später ganze Dörfer, die sog. Stadteigentums= oder Kämmereidörfer. 
Über diesen stellen sie eine korporative Grundherrschaft dar. Eigentliche Kom- 
munalsteuern gab es noch nicht. Von der direkten Städtesteuer, die dem Mark- 
grafen zustand, der „Urbede“, wird gleich noch die Rede sein. 
Die städtischen Amter sind zunächst im ausschließlichen Besitz der oberen 
Klassen der Bürgerschaft, eines Patriziats, das aus der Verschmelzung von 
Ministerialen und grundbesitzenden Kaufleuten sich gebildet hatte und das man 
wohl als die „Geschlechter“ zu bezeichnen pflegte. Die vornehmste wirtschaftlich- 
soziale Korporation, die eben diese Bevölkerungskreise umschließt, war in vielen 
märkischen Städten die Gewandschneidergilde, die Korporation der Tuchhändler, 
zu der auch ritterliche Stadtbewohner gehörten, wie z. B. der älteste bekannte 
Verrreter des Geschlechts der Bismarcks, der in Stendal als Mitglied dieser Gilde
        <pb n="79" />
        Verfall der markgräflichen Rechte. 65 
im 14. Jahrhundert vorkommt. Im Gegensatz zu dieser Patriziergilde stehen die 
Handwerkerzünfte, namentlich die in den meisten märkischen Städten vertretenen 
sogenannten „Viergewerke“, eine Vereinigung der Bäcker, Fleischer, Schuhmacher 
und Schneider. Sie verlangen später vielfach Teilnahme am Rat. In einzelnen 
märkischen Städten ist es schon im 13. Jahrhundert, ziemlich oft dann im 14. zu 
förmlichen Kämpfen zwischen Zünften und Geschlechtern gekommen. In Stendal 
z. B. beginnen diese Kämpfe schon 1231, im Jahre 1345 erfolgt dort der Umsturz 
der alten ausschließlich patrizischen Ratsverfassung. Diese Kämpfe setzen sich 
noch im 15. Jahrhundert fort; sie haben auch eine Rolle gespielt bei der Unter- 
werfung von Berlin und Cölln durch den hohenzollernschen Kurfürsten Friedrich II. 
Nicht überall haben die Zünfte gesiegt, und auch wo es geschah, ist das Stadt- 
regiment dadurch wohl auf eine breitere Grundlage gestellt, aber nicht eigentlich 
demokratisch eingerichtet worden. Eine Tendenz zur oligarchischen Gestaltung 
der kommunalen Selbstregierung trat immer wieder hervor; jedenfalls waren 
es immer nur die Körperschaften (Gilden und Zünfte), die im Rat vertreten 
waren und das Regiment führten. Eine organisierte Vertretung der gesamten 
Bürgerschaft gab es nicht. 
Seit der Beseitigung der markgräflichen Stadtherrschaft stellt sich die Stadt 
ebenso wie die grundherrlichen Bezirke der geistlichen Stifter und der Ritter als 
eine der Amtsgewalt landesherrlicher Organe im wesentlichen entzogene privi- 
legierte Sonderbildung dar. Durch diese Sonderbildungen mit ihren patri- 
monialen oder korporativen obrigkeitlichen Rechten, die die alten Vogteibezirke 
überall durchsetzen und zerbröckeln, wird eine Auflösung der Verwaltungsordnung 
herbeigeführt, deren Resultate in den anarchischen Zeiten des ausgehenden 
14. Jahrhunderts hervortreten. Die Vögte waren schließlich nur noch dort als 
Obrigkeit zuständig, wo der Markgraf zugleich den Grundzins und die übrigen 
finanziellen Hebungen in der Hand behalten hatte. In größeren Bezirken aber, 
als die alten Vogteien gewesen waren, in einzelnen Ländern oder Marken, wie 
z. B. dem Land Lebus oder der Uckermark, erscheinen „Landvögte"“, meist aus dem 
eingesessenen Adel und unter seinen Einflüssen bestellt; anderswo, wie in der 
Altmark und Mittelmark, „Landeshauptleute“ von ähnlichem Charakter, als Ver- 
treter des Landesherrn. Sie halten das Distriktshofgericht ab und üben alle obrig- 
keitlichen Befugnisse an des Markgrafen Stelle aus. Je mehr dabei die adligen 
Interessen herrschend wurden, desto mehr trat die landesherrliche Macht zurück. 
Auch auf dem Gebiete der Finanzverfassung zeigt sich eine fortschreitende 
Abbröcklung markgräflicher Rechte seit dem Ende des 13. Jahrhunderts. Die 
Einkünfte des Markgrafen flossen teils aus seinem Grundbesitz oder der grund- 
herrlichen Stellung über den angesiedelten Bauern, die ihm den Grundzins 
schuldeten, wozu in der Regel auch noch der kirchliche Zehnte kam, teils aus den 
Regalien, teils aus der alten Landessteuer (Bede). Daß der Grundzins vielfach 
veräußert worden ist, werden wir auf Grund des Befundes im Landbuch von 1375 
annehmen dürfen, wenn auch Urkunden darüber nicht vorhanden sind; damit 
müssen die Einkünfte des Markgrafen sehr zusammengeschmolzen sein, selbst wenn 
man nicht die Annahme teilt, daß er zur Zeit der Kolonisation noch der einzige 
Grundherr in der Mark Brandenburg gewesen sei. Besser stand es mit den 
Regalien, die sich in der Mark Brandenburg in derselben Weise wie in den 
übrigen Landesfürstentümern des Reiches ausgebildet haben. Es handelt sich 
Hintze, Hohenzollern. 5
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        66 Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollern. 
zunächst namentlich um das Markt-, das Münz= und das Zollregal, die alle 
schon im Anfang des 13. Jahrhunderts gewohnheitsrechtlich aus den Händen 
der Reichsgewalt in die der Landesfürsten übergegangen waren und die ein 
bekanntes Reichsgesetz Kaiser Friedrichs II., das „Statutum in kavorem prin- 
cipum“ von 1232 den Landesherren bestätigte, indem zugleich störende Eingriffe 
der kaiserlichen Gewalt in die damit zusammenhängenden Interessen der Landes- 
fürsten ausgeschlossen wurden. Das Marktregal (d. h. das Recht zur Anlegung 
von Märkten und zum Genuß der dort erhobenen Marktabgaben) verlor freilich 
seine Hanptbedeutung, als die Epoche der Kolonisation und der Marktgründungen 
abgeschlossen war und nun die Städte ihren Markt samt den daran sich knüpfenden 
Einkünften dem Markgrafen abzukaufen begannen. Das Münzregal dagegen 
erfuhr eine bedentende Erweiterung, da es anfänglich nur für Silber= und Kupfer- 
prägungen und für die altherkömmlichen Münzstätten galt, während die Goldene 
Bulle von 1356 den Kurfürsten nicht nur das Recht der Goldprägung, sondern 
auch das Recht zur Anlegung neuer Münzstätten verlieh. Es war in Branden- 
burg wie anderswo namentlich deswegen sehr lukrativ, weil die Münzen sehr 
häufig (manchmal Jahr für Jahr) „verrufen“, d. h. für ungültig erklärt wurden, 
so daß sie, oft unter bedentendem Verlust der Inhaber, in die neugeprägten 
Münzen umgewechselt werden mußten, was nur bei den Münzstätten des Landes- 
herrn geschehen durfte. Auch bezüglich des Zollregals hatte der Kaiser 1232 
darauf verzichtet, ohne Zustimmung der Landesherren neue Zollstätten in deren 
Gebiet anzulegen; die alten waren damals eben schon längst im Besitze der 
Landesherren selbst. Aber neue Zollstätten anzulegen und neue Zölle zu erheben, 
war ihnen keineswegs gestattet; und in der Mark Brandenburg hat es später 
Kurfürst Albrecht Achilles als ein großes Privilegium betrachtet, daß ihm 1456 
dieses Recht vom Kaiser verliehen wurde. Durch die Goldene Bulle von 1356 
wurde den Kurfürsten auch noch das Salz= und Bergregal verliehen, das auch 
in Brandenburg dem Kurfürsten den Alleinhandel mit Salz gewährte; außerdem 
kommt in Betracht der Indenschutz, das Forstregal, das Mühlenregal. 
Ncben diesen Einkünften aus Grundbesitz und Regalien spielten aber 
anfänglich auch Stenereinkünfte eine große Rolle. Es handelt sich um die 
sogenannte „Bede“ (precaria, petitio, exactio), die zwar, wie der Name ver- 
muten läßt, ursprünglich eine freiwillige, bittweis erhobene Abgabe war (wahr- 
scheinlich zum Entgelt für die Lasten der Gerichtshaltung und der Ansübung 
obrigkeitlicher Funktionen überhaupt), die aber in der Mark Brandenburg wie 
in anderen Territorien im 13. Jahrhundert durchaus als eine allgemeine landes- 
herrliche Steuer erscheint, die sich mit der Landeshoheit von selbst ausgebildet hat 
und gewohnheitsrechtlich feststeht, ohne daß es dabei einer förmlichen Bewilligung 
durch die Besteuerten bedurfte. Dadurch unterscheidet sich die Bede sehr wesentlich 
von den späteren landständischen Stenern. Während sie aber in anderen Terri- 
torien schon um die Mitte des 13. Jahrhunderts auf feste, jährlich zu zahlende 
Summen von geringer Höhe beschränkt war, wurde sic in der Mark Brandenburg 
noch lange in ganz unregelmäßigen Zwischenräumen und in willkürlicher Höhe 
erhoben — je nach dem Bedürfnis der Landesherrschaft. Es scheint nun, daß 
das Lösegeld, das für Otto IV. nach der Gefangennehmung bei Frohse aufgebracht 
werden mußte, besonders starke Forderungen veranlaßt hat, die einen allgemeinen 
Widerstand im Lande hervorriefen und in den Jahren 1280—83 zu Verhand-
        <pb n="81" />
        Die Bedeverträge 1280—82. 67 
lungen der Markgrafen mit einzelnen Gruppen der Ritterschaft und einzelnen 
Städten führten, aus denen eine neue Ordnung der Bedeverfassung hervor- 
gegangen ist. 
Die unregelmäßige, willkürliche Bede sollte aufhören. Vasallen und Städte 
bewilligten dafür eine einmalige Zahlung im Betrage des Grundzinses, d. h. 
20 Schilling für die Hufe, oder statt des Geldes 1 Wispel Weizen oder Gerste 
oder 2 Wispel Hafer, und außerdem ein jährliches Fixum im Betrage des 
zehnten Teils dieser Summe. Außer dieser niedrigen fixierten Jahresbede soll 
in Zukunft keinerlei außerordentliche Bede mehr ausgeschrieben werden; nur bei 
wirklicher Landesnot oder im Fall der Gefangenschaft eines Markgrafen soll das 
Land gehalten sein, eine außerordentliche Beihilfe zu gewähren. Das müssen 
die Markgrafen eidlich geloben. Und für den Fall, daß sie diesen Eid verletzen, 
nehmen die Vasallen das Recht zum bewaffneten Widerstande in Anspruch (ganz 
ähnlich, wie 65 Jahre vorher die Barone in England beim Erlaß der Magna 
Chartal). Eine Kommission von sechs jährlich neu zu wählenden Männern wird 
niedergesetzt, um darüber zu wachen, daß die Zusage der Markgrafen nicht verletzt 
wird; zwei davon bestimmen die Markgrafen selbst, zwei die Vasallen, zwei die 
Städte Stendal und Salzwedel. Verletzen die Markgrafen ihre Zusage, so sollen 
die Vasallen auf Veranlassung dieser Kommission in einige näher bezeichnete Orte, 
die den Markgrafen gehören, einreiten und durch dieses „Einlager" (eine damals 
nicht ungewöhnliche Maßregel zur Erzwingung rechtlich begründeter Leistungen) 
die Markgrafen zur Beobachtung der vereinbarten Bestimmungen anhalten. Diese 
Kommission ist aber, wie es scheint, nur einmal niedergesetzt und in den folgenden 
Jahren nicht erneuert worden; in Wirksamkeit ist sie jedenfalls nicht getreten. 
Besonders günstig sind diese Bedeverträge für den Adel. Ritter und 
Knappen sind fortan für die Hufen, die sie selbst unter dem Pfluge haben, 
4—6 Hufen, frei von der Bede; für das Land, das sie über diesen Normal- 
umfang des damaligen Ritterguts hinaus in Eigenwirtschaft haben, müssen sie 
aber zahlen. Ein neues folgenschweres Recht wird den ritterlichen Grundherren 
(domini bonorum) zugestanden, nämlich die Befreiung der ihnen untertänigen 
Bauern (subditi vassallorum) von dem Wagendienst und Vorspann für Kriegs- 
zwecke (servitium curruum). Wahrscheinlich sind diese öffentlich-rechtlichen Fron- 
dienste der Untertanen von da ab in privat-rechtliche, in Hofdienste für den Grund- 
herrn umgewandelt worden. Man könnte darin die rechtliche Grundlage für 
die Vermehrung der landwirtschaftlichen Frondienste der Bauern erblicken, die 
später in erschreckendem Maße gewachsen sind. 
Eine Veräußerung der Bede wird in Zukunft für unzulässig erklärt, aber 
mit der bemerkenswerten Ausnahme, daß, wenn der Bedepflichtige selbst sie für 
sich zu erwerben wünscht, eine solche Ablösung gestattet sein soll. 
In dieser Richtung bewegt sich denn auch die weitere Entwicklung der 
Bedeverfassung. Wir haben die wichtige Tatsache festzustellen, daß die Bede, die 
die ritterlichen Grundherren von ihren untertänigen Bauern durch Vermittlung 
der Schulzen einzogen und an den Vogt des Markgrafen abführten, allmählich 
aus den Einkünften des Markgrafen verschwunden ist. Die Ritter haben sie 
offenbar abgelöst, ohne daß allerdings eine Gegenleistung sichtbar würde; sie 
haben sie wahrscheinlich für sich erworben, so daß sie mit den grundherrlichen 
Abgaben verschmolz und ihren alten Steuercharakter ganz verlor. 
5.
        <pb n="82" />
        68 Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollern. 
Nicht so gut gelang es den Städten, die Stenerpflicht abzulösen. Es gelang 
ihnen nur, die Bede, die ja ursprünglich auch in der Stadt auf die einzelnen 
Hufen gelegt war, in eine jährliche Pauschalsumme zu verwandeln, die der 
Markgraf nicht mehr von den einzelnen Steuerpflichtigen, sondern von der 
Stadtobrigkeit empfing. Der Vorteil für die Städte bestand teils darin, daß 
diese Summe geringer war, teils darin, daß damit die finanzielle Wirksamkeit 
des Vogts für das Gebiet der Stadt ausgeschlossen wurde. Wie die Steuer auf- 
kam, das war seitdem Sache der städtischen Obrigkeit. Der markgräfliche Vogt 
empfing einfach den festgesetzten Betrag zu bestimmten Terminen aus der Stadt- 
kasse. Das ist die sogenannte „Urbede“ (auch orbede oder orbore genannt, 
lat. petitio originalis), der Rest der eigentlichen alten Bede, die den Charakter 
einer Steuer allmählich mehr und mehr verlor und den einer Reallast annahm. 
In dieser Gestalt hat sie sich bis ins 19. Jahrhundert hinübergeschleppt und ist 
erst 1842 durch Zahlung des 25fachen Betrages der Jahresleistung (die damals 
insgesamt 2150 Taler betrug) durch die verpflichteten Städte abgelöst worden. 
Das ist das Schicksal der ordentlichen, figierten Bede gewesen. Die außerordent- 
liche Bede aber, die — außer in den allerdringendsten Notfällen — ganz auf- 
hören sollte, ist trotz aller Zusagen der Markgrafen und trotz aller Vorsichts- 
maßregeln der Stände später doch wieder häufig gefordert und bezahlt worden, 
weit über die Grenzen der lehnrechtlichen Not= und Ehrenfälle hinaus. Also 
die Abschaffung einer unregelmäßigen, nach dem Bedürfnis der Landesherrschaft 
bemessenen Besteuerung, die im Mittelpunkt der ständischen Forderungen von 
1280 gestanden hatte, ist nicht gelungen. Aber das ist nun der bedeutsame Unter- 
schied gegenüber der älteren Zeit: diese neuen Stenern sind nicht mehr einseitig 
und willkürlich vom Markgrafen auferlegt, sondern sie sind von den Ständen 
bewilligte Stenern. In späteren Steuerausschreibungen finden wir die Formel: 
„mit Rat unserer Prälaten, Ritter und Städte“. Die Steuerbewilligung wird 
der Kern der landständischen Verfassung; und die Steuern selbst wechseln den 
Namenz; statt des alten Namens der „Bede“ nehmen sie den der „Schösse“ an, 
„Hufenschoß“, „Giebelschoß“ usw. 
Wir stehen damit an dem Punkt, wo die alte feudale Verfassung sich in 
die landständische umzubilden beginnt. Was die Vorgänge von 1280—82 so 
besonders interessant macht, ist ja der Umstand, daß wir hier die erste Regung 
einer ständischen Opposition gegen den Landesherrn gewahr werden. Es sind 
noch nicht Landstände in der späteren Form, die hier auftreten; dazu fehlt es 
noch an der korporativen Geschlossenheit über das ganze Land hin und an der 
Einheitlichkeit des Vorgehens. Das Land selbst war ja noch keine vollständige 
Einheit. Die Markgrafen, unter die es verteilt war, verhandeln mit abgesonderten 
Gruppen von Vasallen und einzelnen Städten; nicht durch einen Akt, sondern 
durch verschiedene Urkunden ist das Resultat der Verhandlungen bezeugt. Erst 
mit dem festeren Zusammenschluß des territorialen Staatsverbandes hat sich 
auch die Konsolidierung der Landstände zu einem handlungsfähigen Ganzen voll- 
zogen, in der Hauptsache erst in der Hohenzolleruzeit. Aber eine gewisse Über- 
einstimmung in der Haltung der Ritterschaften und Städte in ihrer Opposition 
gegen die Markgrafen wird doch damals schon sichtbar. Eben das hat die Mark- 
grafen zum Nachgeben gezwungen. Es scheint aber, daß sie dann einen Keil 
zwischen die ja ohnehin recht verschiedenen Interessen der Ritterschaften und der
        <pb n="83" />
        Feudale und landständische Verfassung. 69 
Städte getrieben haben. Die Bevorzugung des Adels vor den Städten, die sich 
in der Ablösungsfrage und in manchen andern Punkten zeigt, scheint auf eine 
Politik der Markgrafen hinzuweisen, die zunächst darauf ausging, Lie Städte zu 
isolieren. Und auch ohne eine besonders darauf gerichtete Politik des Landesherrn 
standen Ritterschaften und Städte, wie es scheint, während der ersten Hälfte des 
14. Jahrhunderts einander mit Mißtrauen und Abneigung gegenüber. In den 
Erbstreitigkeiten nach dem Erlöschen des askanischen Hauses traten im Jahre 1320 
die Städte, in sich geschlossen und von der Ritterschaft abgesondert, für die Nach— 
folge des anhaltinischen Herzogs von Sachsen ein. Erst im Jahre 1345 sehen 
wir wieder einen Versuch zum Zusammenschluß der beiden Teile hervortreten. 
Man fürchtete damals, wo der Kampf zwischen den Häusern Wittelsbach und 
Luxemburg auszubrechen drohte, neue starke Auflagen in der Mark und, um 
diesen einen wirksamen Widerstand entgegenzusetzen, verbanden sich im September 
zu Berlin Ritterschaften und Städte zu einem Verhalten, bei dem kein Teil, wenn 
es zu Pfändung und Gewalt käme, aus dem Schaden des andern Vorteil für 
sich zu ziehen versuchen sollte; die Städte sollten im Notfall den Rittern, die 
Burgen der Ritter den Bürgern offen stehen. Erhebliche Folgen hat dieser 
Einungsakt nicht gehabt; aber er zeigt die wiederauflebende Solidarität der 
Interessen und das wachsende Gefühl der Gemeinschaft aller Stände des Landes. 
Die „gemeine Landschaft“ als die Vertretung aller Stände des ganzen 
Landes ist auch in der Mark Brandenburg erst mit der fortschreitenden Befestigung 
des territorialen Staatsverbandes zur Ausbildung gelangt, und hierfür waren 
die unruhigen Zustände des ausgehenden 14. Jahrhunderts wenig günstig. In 
dieser Zeit verstärkte sich vielmehr die Absonderung der einzelnen Landesteile, 
aus denen sich die Mark Brandenburg zusammensetzte, und das ständische Leben 
gewann schon damals die Neigung, sich vorzugsweise in engeren Kreisen zu 
betätigen. Bei der Sendung an den Hof König Sigmunds zu Ofen nach dem 
Tode des Markgrafen Jobst war allerdings die gesamte Ritterschaft wieder durch 
einen Mann vertreten, neben dem noch besondere städtische Abgeordnete er- 
scheinen. Aber der Zusammenschluß der Stände zu einer „gemeinen Landschaft“ 
von Prälaten, Ritterschaft und Städten des ganzen Landes tritt eigentlich erst 
nach der Wiederherstellung des in der Auflösung begriffenen Landesstaats unter 
den Hohenzollern im Laufe des 15. Jahrhunderts in die Erscheinung.
        <pb n="84" />
        III. 
Die Wiederherstellung des brandenburgischen 
Landesstaats durch die Hohenzollern. 
1412 —1400. 
S ie große Aufgabe, die dem ersten Hohenzollern in der Mark und seinen 
Nachfolgern gestellt war, ein gänzlich zerrüttetes, nach innen und außen 
in Verfall und Auflösung geratenes Grenzland zu alter Macht und Ordnung 
wiederherzustellen, mußte unter erschwerenden Umständen in Angriff genommen 
werden, wie sie aus der Veränderung der allgemeinen Weltlage entsprangen. 
Die günstigen Bedingungen, unter denen einst die Machtbildung der Askanier 
zustande gekommen war, hatten sich in das Gegenteil verkehrt. Rings um die 
Mitte Europas bildeten sich im 15. Jahrhundert mächtige Staaten aus, während 
das Deutsche Reich in seiner Anuflösung langsam, aber unanfhaltsam fortschritt; 
vor allem die Völker des Ostens, deren Schwäche früher die Ausdehnung des 
deutschen Volkstums begünstigt hatte, gewannen politische Gestalt und Stärke 
in Staatsbildungen, die dem deutschen Wesen fremd und feindlich gegenüber- 
standen und nicht bloß seiner weiteren Ausdehnung einen Damm entgegen- 
setzten, sondern es auch in den früher gewonnenen Grenzen bedrohten. Wie im 
Westen das burgundische Reich sich die deutschen Niederlande einverleibt hatte 
und durch seine Ausdehnungsbestrebungen dazu beitrug, daß im Süden die 
schweizerische Eidgenossenschaft ihre Kräfte in selbständiger Abwehr entfaltete 
und erprobte, um sich schließlich dem Reiche ganz zu entziehen, wie im Norden 
die skandinavische Union sich Schleswig-Holstein angliederte und der Hausa die 
Herrschaft über das Baltische Meer streitig machte, so bildeten sich im Osten in 
Polen, Böhmen und Ungarn gefährliche Nachbarn für die Hüter der deutschen 
Grenzmarken heraus, die bestrebt waren, wie in einer Gegenbewegung gegen 
die vorausgegangene deutsche Besiedelungs= und Ausdehnungsepoche, bedeutende 
Stücke des ostelbischen Kolonialgebiets unter ihre Botmäßigkeit zu bringen; und 
während die südliche deutsche Grenzmacht, Osterreich, im 16. Jahrhundert die 
längst erstrebte Herrschaft über Böhmen und Ungarn wirklich gewann, hat es 
Jahrhunderte gedauert, bis Polen aufhörte, ein bedrohlicher Nachbar für Branden- 
burg zu sein. 
Der Deutsche Orden, seit dem Zusammenbruch der askanischen Dynastlie 
im 14. Jahrhundert zur Zeit seiner höchsten Blüte der Vorkämpfer des Deutsch- 
tums auf dem Kolonialboden des Osteus und die vorwaltende Macht in diesen 
Gegenden überhaupt, hatte sich gegen das vereinigte polnisch-litauische Reich des 
Wladislaw Jagello auf die Daner nicht zu behaupten vermocht, und seit der
        <pb n="85" />
        Die allgemeine Lage im 15. Jahrhundert. 71 
Niederlage von Tannenberg, die nicht zufälligen Umständen, sondern tiefliegenden 
Gründen zuzuschreiben ist, waren die Tage seiner Macht nicht nur, sondern auch 
seiner Selbständigkeit gezählt. Die heillose Schwäche dieser Staatsbildung be- 
stand vornehmlich darin, daß der Orden, als eine Genossenschaft landfremder, 
ehelos lebender Ritter eine Herrschaft darstellte, die nicht im Lande selbst wurzelte 
und weder in den Bürgerschaften der Städte, noch in der Landritterschaft und 
ihren untertänigen Bauern einen Rückhalt fand. Auch die Ausbildung einer 
ständischen Verfassung hat die Bevölkerung nicht enger an den Orden zu binden 
vermocht; gerade ihr Abfall und ihr Anschluß an Polen hat nach 13jährigem 
Kriege das Schicksal des Ordens entschieden, das der Thorner Friede von 1466 
besiegelte. Westpreußen mußte der Orden an Polen abtreten, für Ostpreußen 
mußte er die polnische Oberhoheit anerkennen. Von Deutschland abgeschnitten, 
in der Abhängigkeit von Polen, hatte der Rest des alten Ordensstaates keine 
erhebliche politische Bedentung mehr, auch nicht, als er sich im 16. Jahrhundert 
in ein weltliches Herzogtum verwandelte; erst die Verbindung Ostpreußens mit 
Brandenburg unter der Hohenzollernschen Dynastie hat die tüchtigen Kräfte, 
die das Land barg, für die deutsche Geschichte zurückgewonnen. 
Das Haus Österreich hatte die Verbindung mit Böhmen und Ungarn, 
die nach des Luxemburgers Sigmund Tode unter König Albrecht II. eingetreten 
war, nicht lange zu behaupten vermocht. Als dessen Nachfolger, Ladislaus 
Postumus, im 18. Jahrc an der Pest gestorben war, da erhob sich in beiden 
Reichen eine einheimische Fürstengewalt, die nicht nur den österreichischen An- 
sprüchen, sondern auch dem deutschen Ubergewicht im Osten mit Kraft und Erfolg 
entgegentrat. In Böhmen war diese Umwandlung schon durch die Hussitenkriege 
vorbereitet worden, die ebenso die Stoßkraft des durch religiöse Leidenschaft 
erregten tschechischen Volkstums zum Ausdruck brachten wie die Ohnmacht und 
Unbehilflichkeit der deutschen Reichsverfassung; in dem Boden dieses Volkstums 
und der utraquistischen Lehren wurzelte die Herrschaft des Königs Georg 
Podiebrad, der, solange er lebte (7 1471), auch für die Hohenzollern eine Macht 
bedeutete, deren Einfluß oft maßgebend war. In Ungarn war es die Türken- 
gefahr, die zur Zusammenfassung der nationalen Kräfte zwang und den Sohn 
des kriegsberühmten Gubernators Hunyadi Janos, Matthias Corvinus, auf 
den ungarischen Thron brachte. Dessen Hand hat noch schwerer als die des von 
ihm bekämpften Hussitenkönigs auf dem deutschen Osten gelegen. Er hat Mähren, 
Schlesien und die Lausitzen von Böhmen abgerissen und in seine Hand gebracht; 
er ist dem Vordringen Brandenburgs ebenso in Pommern wie in Schlesien 
hinderlich gewesen. Im Gegensatze zu ihm hatte Georg Podiebrad sich auf 
Polen gestützt und hatte auch die Nachfolge in Böhmen an den Sohn des 
polnischen Königs Kasimir II., Wladislaw, gebracht, der ihm 1471 folgte und 
1479 dem Ungarnkönig die abgerissenen Nebenländer durch förmlichen Vertrag 
überließ. Aber die Vereinigung von Ungarn und Böhmen, die Matthias 
Corvinns vergeblich erstrebt hatte, ist nach seinem Tode 1490 doch zustande 
gekommen, und zwar in der Weise, daß König Wladislaw, der die Witwe des 
Königs Matthias heiratete, auch in Ungarn zum König erhoben wurde. Die 
Türkengefahr drängte zu einer Vereinigung von Reichen, weil die einzelnen für 
sich nicht mächtig genug schienen. Diese Verbindung von Böhmen und Ungarn 
linter einem König aus jagellonischem Hause brachte aber zugleich die beiden
        <pb n="86" />
        72 Wiederherstellung der Mark 1412—1499. 
Reiche in ein engeres Verhältnis zu Polen und gab damit der jagellonischen 
Dynastie ein entschiedenes Ubergewicht im europäischen Osten, das Osterreich 
durch einen Erbvertrag von 1491 für sein Hausinteresse auszunutzen verstand, 
das aber für die brandenburgische Machtstellung eben damals verhängnisvoll 
geworden ist. 
Diese Verhältnisse, die den Hintergrund der allgemeinen Politik charak- 
terisieren, muß man im Ange behalten, wenn man die politische Haltung der 
brandenburgischen Hohenzollern im 15. Jahrhundert, ihre Entwürfe und Schick- 
sale, ihre Errungenschaften und Mißerfolge richtig verstehen will. 
Friedrich I. 
Der neue Landeshauptmann der Mark, Friedrich von Nürnberg, hat sich 
die Stellung, die ihm verliehen worden war, in Wirklichkeit erst selbst erobern 
müssen. Der Ritter Wend von Ileburg (Eulenburg), den er im Jahre 1411 
voraussandte, um die Einlösung der Pfandschaften vorzubereiten, stieß auf 
trotzigen Widerstand bei dem Adel und vermochte gar nichts auszurichten. Man 
spottete in den Kreisen der märkischen Junker über den „Nürnberger Tand“, 
der ihnen ins Land geschickt werden solle. Als dann Friedrich selbst mit einem 
ansehnlichen Gefolge von fränkischen Rittern und Knechten im Juni 1412 in 
der Mark erschien, wurde er zwar von den Städten, Brandenburg, Berlin und 
Cölln, Spandau, mehr oder minder willig anfgenommen und erlangte auch 
von den Ständen der Mittelmark, die er am 10. Juli zu einem Landtag in 
Brandenburg versammelte, die Huldigung (übrigens wieder mit dem charak- 
teristischen Beisatze: „zu seinem Gelde"“), aber die Altmärker und Priegnitzer 
unter Führung von Caspar Gans zu Putlitz hielten sich fern, und auch viele 
Edellente der Mittelmark, namentlich die Quitzows und ihr Anhang, verharrten 
in trotzigem Widerstand und wollten vor allem nicht in die Wiedereinlösung der 
ihnen verpfändeten markgräflichen Schlösser und Besitzungen willigen; aus diesen 
Kreisen wurde das Wort bekannt, das einer der Quitzows gesprochen hatte: 
„Und wenn es ein Jahr lang Nürnberger regnete, so wollten sie ihre Schlösser doch 
wohl behalten.“ Der Burggraf trat diesem Widerstande mit klug berechnender 
Vorsicht entgegen und suchte vor allem erst die Verbindung der Gegner mit ihren 
auswärtigen Freunden, den Nachbarn der Mark, abzuschneiden. Namentlich 
waren es die Herzöge von Pommern-Stettin, Kasimir und Otto, die Söhne 
des alten Herzogs Swantibor, des ehemaligen Landeshauptmanns Jobsts von 
Mähren, die, im Pfandbesitz der Uckermark, zugleich auch über die angrenzenden 
Teile der Mark im Einverständnis mit den Onitzows eine Art von obrigkeitlicher 
Stellung in Anspruch nahmen, wie sie mit dem Ansehen des neuen Landes- 
hauptmanns nicht verträglich war. Am 24. Oktober 1412 kam es zwischen 
ihnen und der fränkischen Mannschaft des Burggrafen zu einem Treffen bei dem 
Kremmer Damm, in dem einer der hervorragendsten unter den fränkischen 
Herren, die dem Burggrafen in die Mark gefolgt waren, Hans von Hohenlohe, 
den Tod fand; Friedrich hat ihn in der Klosterkirche zu Berlin beisetzen lassen 
und ihm eine noch erhaltene Gedenktafel gestiftet. Wichtiger noch als dieser 
Zusammenstoß, der immerhin die Pommern von weiteren Unternehmungen 
vorläufig abgehalten hat, war es, daß Friedrich es verstand, durch geschickte Ver- 
haudlungen eine Anzahl der benachbarten Fürsten auf seine Seite zu bringen.
        <pb n="87" />
        Friedrich von Nürnberg und die Quitzows. 73 
Dabei kam ihm zustatten, daß einer der Nachbarn, Herzog Rudolf von Sachsen, 
der in guten Beziehungen mit König Sigmund stand, von vornherein auf seine 
Seite getreten war — ein Bundesverhältnis, welches dadurch noch bekräftigt 
wurde, daß der älteste Sohn des Burggrafen mit einer Tochter des Kurfürsten 
verlobt wurde. Von da aus kam man bald weiter. Schon am 9. September 1412 
war ein Vertrag mit dem Erzbischof von Magdeburg geschlossen worden, der sich 
auf zwei Jahre zur Hilfeleistung gegen den widerspenstigen Adel verpflichtete; 
eine ähnliche Zusage machte Herzog Bernhard von Braunschweig-Lüneburg, der 
durch ein Jahrgeld von König Sigmund gewonnen war; auch mit den Herzögen 
von Anhalt, von Mecklenburg, von Pommern-Wolgast, von Glogau wurden 
Bündnisse, zum Teil in der damals üblichen Form ritterlicher Dienstverträge, 
geschlossen. Nachdem er sich so gestärkt, trat Friedrich entschiedener gegen die 
Rebellen auf und brachte sie zu Anfang des Jahres 1413 wirklich dahin, daß sie 
sich zu einer Art von Vergleich bequemten, selbst Caspar Gans zu Putlitz und 
Hans von Quitzow. Sie erkannten den Burggrafen als Landeshauptmann an 
und willigten in die Einlösung einiger Pfandschaften, indem sie das übrige fest— 
hielten. Während so der Burggraf auf die Durchführung seines ursprünglichen 
Planes, alle verpfändeten Städte und Schlösser einzulösen, verzichtete — wozu 
ohnehin seine Geldmittel nicht ausreichten — gaben die Vasallen ihren grund— 
sätzlichen Widerstand gegen ihn auf; ja, sie halfen ihm sogar bei der Eroberung und 
Zerstörung des Schlosses von Trebbin, von wo aus die Herren von Maltitz das 
Land durch Raub und Brand beschädigt hatten. Indessen der Friede währte nicht 
lange, weil die Junker von ihrem alten gesetzlosen Treiben nicht abließen. Eine 
Fehde, die Putlitz und die Quitzows gegen das dem Magdeburger Erzstift zu- 
gehörige Kloster Zinna erhoben, brachte sie bald auch mit dem Burggrafen 
wieder in ärgeren Gegensatz als zuvor; im Bunde mit dem Erzbischof Günther 
und dem Herzog Rudolf von Sachsen ging nun Friedrich, noch im Winter des 
Jahres 1414, gegen die Hauptschlösser der Rebellen vor, wobei ihm die damals 
als Belagerungsgeschütze eben in Aufnahme gekommenen großen „Donner- 
büchsen“, die mit Pulver geladen wurden und Steinkugeln schossen, vortreffliche 
Dienste leisteten, namentlich eine besonders große Büchse, die ihm vielleicht durch 
Vermittlung seines Vetters, des Großkomturs Friedrich von Zollern, vom 
Deutschen Orden geliehen war und die die märkischen Bauern, denen der Trans- 
port oblag, wegen der Schwerbeweglichkeit die „faule Grete“ zu nennen pflegten. 
Im Februar 1414 wurde das feste Schloß Friesack erobert, dessen Inhaber, Dictrich 
von Quitzow, durch die Flucht entkam; dann folgte Golzow, dessen Besitzer, 
Hans von Rochow, im Bußgewande mit einem Strick um den Hals, die Gnade 
des Burggrafen anrufen mußte. Noch größeren Eindruck machte die Eroberung 
von Plaue, das mit seinen 14 Fuß dicken Manern für unüberwindlich gehalten 
worden war; Johann von Quitzow, der es verteidigte, wurde beim Fluchtversuch 
in einem der Rohrsümpfe, die das Havelschloß umgaben, gefangen genommen; 
endlich fiel noch Beuthen, neben Friesack und Plaue das stärksie der Quitzowschen 
Schlösser. In der Altmark, wohin sich Friedrich selbst nach der Bezwingung der 
mittelmärkischen Vasallen gewandt hatte, wurde der Widerstand der Ritterschaft 
durch die Einnahme des alvenslebenschen Schlosses Gardelegen gebrochen; die 
Autorität des Landesverwesers wurde auch hier, wo die Selbstherrlichkeit der 
Vasallen besonders stark gewesen war, mit schuldiger Ehrerbietung anerkannt.
        <pb n="88" />
        74 Wiederherstellung der Mark 1412—1499. 
Es war ein Wendepunkt in dem Verhältnis von Landesfürstentum und Adel: 
es zeigte sich, daß auch die festesten Schlösser gegenüber den neuen Belagerungs- 
geschützen, über die die Fürsten verfügten, keinen Schutz mehr gewährten für 
einen selbständigen, der Eingliederung in den landesfürstlichen Territorialverband 
trotzig widerstrebenden Feudaladel; ein bedeutender Schritt zur festeren Be- 
gründung des territorialen Fürstenstaats war damit getan. Der Widerstand 
des Adels war jetzt gebrochen, zumal auch Caspar Gans zu Putlitz schon vorher 
in Gefangenschaft geraten war. Am 20. März 1414 konnte Friedrich auf einem 
allgemeinen Landtage zu Tangermünde Gericht über die Rebellen halten und eine 
Landfriedensordnung verkünden, die wieder den Grund zu geordneten Zuständen 
legen sollte. Das Hausen und Hegen von Friedbrechern wurde darin für ein 
strafwürdiges Verbrechen erklärt; ein Ritter Werner von Holzendorff, der trotz- 
dem den geflüchteten Dietrich von Quitzow auf seinem Schlosse Bötzow auf- 
genommen hatte, wurde alsbald dieser Bestimmung gemäß, da er vor dem 
Berliner Hofgericht nicht erschien, zum Verlust seiner Güter verurteilt. Alle 
Stände des Landes verpflichteten sich zu Abwehr und Verfolgung der Räuber 
und zur gegenseitigen Hilfeleistung gegen jeden Friedensbruch. Die bewaffneten 
Gefolge wurden unter obrigkeitliche Kontrolle gestellt: wer dergleichen halten 
wollte, mußte binnen Monatsfrist dem Landeshauptmann eine Liste der in 
seinem Dienst stehenden bewaffneten Leute einreichen und wurde für deren 
Verhalten verantwortlich gemacht. Um den Beschädigten zu ihrem Recht zu 
verhelfen und die Friedbrecher zu strafen, wurde die zum Teil ganz abgekommene 
Abhaltung der ordentlichen Hof= und Landgerichte in den verschiedenen Teilen 
des Landes wieder angeorduet. 
Nachdem so der Grund zur Befriedung des Landes gelegt war, ließ Friedrich 
seine kluge und energische Gemahlin in der Mark zurück, um weiterhin auf 
Beobachtung der Ordnung zu sehen, unter dem Beistand des Berliner Propstes 
Johann von Waldow, der bald darauf Bischof von Brandenburg geworden ist. 
Er selbst begab sich im September nach Nürnberg zu König Sigmund, der, eben 
aus Italien zurückgekehrt und ungehalten über den Mangel an Entgegenkommen, 
den er bei den Fürsten des Reiches gefunden hatte, schon im Begriff war, sich 
nach Ungarn zurückzuziehen, als es dem Burggrafen gelang, teils durch persönliche 
Einwirkung auf ihn selbst, teils durch Verhandlungen mit den Fürsten die Lage 
so zu verändern, daß Sigmund vielmehr nach Aachen zur Krönung gehen konnte, 
die am 8. November 1414 vollzogen wurde, und von da nach Konstanz, wo 
inzwischen das von Sigmund lange vorbereitete Konzil zusammengetreten war, 
von dem er die Beseitigung des Schismas und die Einleitung einer Reform der 
Kirche und des Reichs erwartete und dessen Vorsitz er nun aus königlicher Macht- 
vollkommenheit selbst übernahm. Hier hat nun Friedrich der Sache des Königs 
einen neuen wichtigen Dienst geleistet, der mit den Schwierigkeiten der Konzils- 
politik zusammenhing. Papst Johann XXIII., der schon halb und halb in seine 
Abdankung gewilligt hatte, ohne die eine Wiederherstellung der kirchlichen Einheit 
nicht möglich schien, war am 20. März 1415 von Konstanz entflohen und hatte 
sich unter den Schutz des Tiroler Herzogs Friedrich gestellt, dessen vorderöster- 
reichisches Gebiet die Konzilsstadt umgab; der ganze Erfolg des Konzils schien 
dadurch in Frage gestellt. Da hat der Burggraf Friedrich, zum Feldhauptmann 
des Königs ernannt, mit Hilfe anderer Fürsten und der schweizerischen Eid-
        <pb n="89" />
        Übertragung der Kurmark an Friedrich J. 75 
genosseuschaft in einem kurzen Feldzuge den Erzherzog Friedrich gezwungen, 
sich dem König zu unterwerfen und auf den Schutz des Papstes zu verzichten, 
so daß dieser sich genötigt sah, wieder nach Konstanz zurückzukehren und dem 
Konzil seinen Lauf zu lassen. Zum Dank für dieses neue Verdienst um König 
und Reich und ebenso auch in Anerkennung des erfolgreichen Vorgehens gegen 
die widerspenstigen Vasallen in der Mark entschloß sich jetzt Sigmund, dem 
Burggrafen, den er nicht anders belohnen konnte, auch die markgräfliche und 
kurfürstliche Würde einzuräumen, die er bisher noch sich und seinem Hause vor- 
behalten hatte. Es geschah am 30. April 1415. In der darüber ausgestellten 
Urkunde wird freilich noch die Möglichkeit einer Rücknahme der Verleihung, 
in ähnlicher Weise wie 1411, unter der Bedingung vorheriger Ausbezahlung 
einer Summe von 400 000 Gulden ins Auge gefaßt; auch erkannte Friedrich 
in einer Gegenerklärung vom 3. Mai 1415 an, daß beim Erlöschen seines Hauses 
oder in dem Falle, daß er selbst zum römischen König gewählt werden sollte, 
die Kur und Mark Brandenburg an das luxemburgische Haus zurückfalle — 
allein alle diese Bedingungen und Möglichkeiten lagen außerhalb jeder Wahr- 
scheinlichkcit und zeigen nur, wie schwer doch schließlich dem König der endgültige 
Verzicht auf dieses wichtige Stück des luxemburgischen Hausbesitzes geworden ist. 
Daß von einem Darlehn des Burggrafen an den König auch hier wieder keine 
Rede sein kann, bedarf kaum noch der Erwähnung. Es handelt sich um einen 
Akt politischer Dankbarkeit, und außerdem spielte bei diesem Entschluß für 
Sigmund die Erwägung eine Rolle, daß es die Führung der Reichsregierung 
erleichtern werde, wenn eine der beiden damals ruhenden Stimmen des Kur- 
fürstenkollegiums (für Böhmen und Brandenburg, die beide in königlichem 
Besitz waren) wieder in Wirksamkeit gesetzt werde, so daß den drei geistlichen 
Stimmen ebensoviel weltliche gegenüberstanden; die politische Zuverlässigkeit 
seines altbewährten Gehilfen nahm Sigmund dabei wohl als selbstverständlich 
an; übrigens waren diesem noch allerlei Verpflichtungen zugunsten des luxem- 
burgischen Hauses für den Fall einer zukünftigen Kaiserwahl auferlegt worden. 
Während nun Sigmund sich aufmachte, um zur Beförderung seiner kon- 
ziliaren Bestrebungen Spanien, Frankreich, England und die Niederlande zu 
bereisen — eine Reise, die ihn anderthalb Jahre vom Reiche ferngehalten hat — 
blieb es Friedrich überlassen, seine Anerkennung bei den Kurfürsten, bei König 
Wenzel und in der Mark selbst durchzusetzen. Am leichtesten gelang es ihm, 
die Willebricfe der Kurfürsten zu erlangen, die ihn gern als einen ihresgleichen 
in ihren Kreis aufnahmen; am schwersten hielt es, den Unmut König Wenzels 
zu beruhigen, der schon wegen der Hinrichtung Hussens, dem Sigmund freies 
Geleit gewährt hatte, mit seinem Bruder zerfallen war. Nur mit Mühe gelang 
es dem Burggrafen bei einem Aufenthalt in Prag im Jahre 1416, einen offenen 
Zwist der beiden Brüder zu verhüten und den König davon abzuhalten, gegen 
seine Erhebung zum Kurfürsten von Brandenburg ausdrücklich Einspruch zu er- 
heben; zugestimmt aber hat König Wenzel diesem Akt seines Bruders, der die Mark 
dem luxemburgischen Hausbesitz entfremdete, niemals. In der Mark Brandenburg 
selbst ergaben sich noch manche Schwierigkeiten. Dietrich von Quitzow war zu 
den Herzögen von Stettin gegangen und hatte im Bunde mit diesen die Raub- 
einfälle in das Gebiet der Mark erneuert. Es bedurfte erst einer Achtserklärung 
des Reiches gegen die pommerschen Herzöge, um diesem Treiben ein Ende zu
        <pb n="90" />
        76 Wiederherstellung der Mark 1412—1499. 
machen; dann aber gelang es Friedrich, mit ihnen eine Vereinbarung zu treffen 
und auch einen Teil der in ihren Händen befindlichen Uckermark wieder einzulösen. 
Die Huldigung in der Mark solbst erfolgte auf einem Landtage zu Berlin 
am 21. Oktober 1415, obwohl König Sigmund als der frühere Markgraf die 
Stände der ihm geleisteten Pflicht noch nicht in aller Form entbunden hatte. 
Diese neue Huldigung geschah ohne jenen früheren Zusatz, der auf die Geld- 
verschreibung Rücksicht nahm, als eine „rechte Erbhuldigung“. Damit hatte die 
Dynastie der Hohenzollern endgültig Wurzel in der Mark Brandenburg gefaßt. 
Der Widerstand des niedergeworfenen Adels beruhigte sich allmählich. Die 
Putlitz und Rochow wurden in ihre Güter wiedereingesetzt. Auch mit den 
Ouitzows wurde später ein Abkommen getroffen, auf Grund dessen sie die neue 
Ordnung der Dinge anerkannten. Friedrich hat dabei ebensoviel Weisheit und 
Mäßigung wie zu Anfang Nachdruck und Energie gezeigt. Nicht schlechthin auf 
gewaltsamer Unterwerfung, sondern auch auf Zugeständnissen und Verträgen 
beruhte das neue Verhältnis der Hohenzollern zu dem Adel der Mark Branden- 
burg, und es war von Wichtigkeit, daß der Rat und die Vermittlung der Land- 
stände dabei eine Rolle gespielt hat. Auf dem Landtage von 1416 ist dem 
neuen Kurfürsten die erste außerordentliche Landbede bewilligt worden. 
Inzwischen war König Sigmund von seiner großen Auslandreise zurück- 
gekehrt, um den Vorsitz auf dem Konzil wieder zu übernehmen, und auch Kur- 
fürst Friedrich begab sich im Herbst 1416 wieder zu ihm nach Konstanz. Am 
18. April 1417 hat dort seine feierliche Belehnung mit der Kurmark und der 
Würde des Erzkammermeisters stattgefunden. Im November 1417 hat er das 
Konklave gehütet, aus dem Papst Martin V. als neuer allgemein anerkannter 
Papst hervorgegangen ist. Dann begab sich König Sigmund nach glücklicher 
Beendigung des Konzils in sein ungarisches Reich, wo die Abwehr der Türken- 
einfälle seine persönliche Anwesenheit notwendig machte. Das Reichsvikariat 
aber für die Zeit seiner Abwesenheit übertrug er (2. Oktober 1418) dem Kur- 
fürsten von Brandenburg — ganz gegen das Herkommen, da nach alter Übung 
Pfalz oder Sachsen das nächste Anrecht darauf hatten. In dieser Stellung hat 
Friedrich manche Streitigkeiten im Reich geschlichtet, auch eine neue Münzordnung 
erlassen und den von Papst Martin V. bewilligten Zehnten für das Reich ein- 
gehoben. Dem großen Unheil aber zu wehren, das eben damals von Böhmen her 
drohend heraufzog, ist ihm nicht gelungen. Der hussitische Aufstand, der 1419 in 
Prag ausbrach und durch den König Wenzel dermaßen erschüttert wurde, daß er 
einem Schlagfluß erlag, war auch der Nachfolge Sigmunds in Böhmen hinderlich: 
denn niemand war dort verhaßter als der römische König, der dem Meister Huß 
das zugesagte freie Geleit nicht gehalten hatte. Andererseits erwiderte Sigmund 
die feindliche Gesinnung der Hussiten von ganzem Herzen, und auf dem Reichstag 
zu Breslau 1420 hat er den Plan eines Kreuzzuges gegen sie mit allem Eifer ver- 
treten. Vergebens riet der Kurfürst von Brandenburg von diesem verhängnis- 
vollen Unternehmen ab: es wurde beschlossen und ins Werk gesetzt. Friedrich aber 
wurde eben damals von einer dringenden Gefahr abberufen, die seinen kur- 
märkischen Landen drohte. 
Im Jahre 1419 hatte sich ein großes nordisches Bündnis gegen Branden- 
burg gebildet, an dem außer den nächsten Nachbarn, dem Erzbischof von Magde- 
burg, den Herzogen von Pommern und Mecklenburg auch Polen und der skan-
        <pb n="91" />
        Friedrich J. im Reich und in der Mark. 77 
dinavische Unionskönig Erich von Pommern beteiligt waren. Der Aulaß dazu 
lag wohl in den Wiederherstellungs= und Ausdehnungsplänen Brandenburgs, 
wie sie bei der Belehnung hervorgetreten waren: die Mark war dem Hohenzollern 
nicht ohne tiefere Bedeutung mit allen ihren Rechten übertragen worden, und zu 
diesen wurde auch die alte, einst von Kaiser und Reich übertragene Lehnshoheit 
über Pommern gerechnet, trotz des Verzichtes der bayerischen Dynastie, deren 
Akte von dem luxemburgischen König anscheinend nicht anerkannt worden sind; 
in der gleichzeitigen Belehnung der Pommernherzöge wurde der brandenburgischen 
Lehnsherrlichkeit ausdrücklich Erwähnung getan. Die Durchführung dieses An- 
spruches hat allerdings König Sigmund ebenso wie die Behauptung seiner 
Stellung in der Mark überhaupt dem Kurfürsten selbst lediglich überlassen. Es 
ist vielleicht zu modern gesprochen, wenn man Friedrich I. die Absicht zugeschrieben 
hat, einen großen nordostdeutschen Staat zu gründen; jedenfalls aber handelte es 
sich für ihn darum, die Ausdehnung und Machtstellung der Mark, wie sie unter den 
Askaniern gewesen war, so viel wie möglich wiederherzustellen und damit Macht 
und Ansehen seines Hauses zu vermehren. Zu einer eigentlichen Staats- 
begründung hätte eine festere Durchführung des Unteilbarkeits= und Primo— 
geniturprinzips gehört, als er sie selbst für die Kurmark Brandenburg — trotz 
der Goldenen Bulle! — später für gut befunden hat. Er bleibt in dieser Hinsicht 
durchaus in den patrimonialen Traditionen der damaligen deutschen Fürsten- 
welt. Aber auch so erweckten diese Bestrebungen den einmütigen Widerstand der 
näheren und ferneren Nachbarn, die das Erstarken Brandenburgs verhindern 
wollten, weil es eine Machtverschiebung zu ihren Ungunsten bedeutet haben 
würde. Diese Bedrohung der Mark Brandenburg hat den Kurfürsten gehindert, 
sofort und mit ganzer Kraft an dem Kampf gegen die Hussiten Anteil zu nehmen, 
zu dem König Sigmund damals auf dem Reichstage zu Breslau Vorbereitungen 
traf. Er waudte sich zuerst gegen die Feinde im Norden. Mit überraschender 
Schnelligkeit von Schlesien her aurückend, schlug er Mitte März 1420 einen 
Angriff der Mecklenburger zurück, denen er die Grenzfesten Dömitz und 
Gorlosen entriß, dann zog er nach der Uckermark und siegte über Pommern 
und Polen in einem berühmten, im Volkslied besungenen dreitägigen Kampfe 
bei Angermünde (25.—27. März), durch den er Schloß und Stadt und bald 
darauf das ganze Land den Gegnern abgewann. Märkische Vasallen wie 
die Bredow, Schulenburg, Alvensleben, Uchtenhagen haben sich hier den Ritter- 
schlag verdient. 
Es war ein ereignisreiches Jahr für Friedrich. In Franken starb damals 
sein Bruder Johann, ohne Erben zu hinterlassen; auch das Fürstentum über dem 
Gebirg fiel ihm damit zu. Er konnte es nicht selbst in Besitz nehmen und sandte 
seine Gemahlin mit dem ältesten Sohne Johann dorthin. Der schlimme Familien= 
zwist in dem bayerischen Hause, aus dem die Kurfürstin stammte, zog auch ihn in 
Mitleidenschaft. Der Herzog Ludwig der Bärtige von Bayern-Ingolstadt, der 
seinem Landshuter Vetter verfeindet war, hatte seinen heißen Haß auf ihn als 
dessen Freund und Berater übertragen; ohnehin gönnte er ihm die Mark nicht, 
die einst seinem Hause so listig entwendet worden war. Eben in diesem Jahre 
1420 schleuderte er giftige Schmähbriefe gegen ihn, suchte ihm überall Feinde zu 
erwecken und seinen Ruf zu schädigen; in seine fränkischen Besitzungen fiel er 
mit Ubermacht ein, und der Angriff konnte bei der Abwesenheit des Burggrafen
        <pb n="92" />
        78 Wiederherstellung der Mark 1412 -1499. 
nicht wirksam zurückgewiesen werden; die Nürnberger Burg der Hohenzollern 
ist dabei in Flammen aufsgegangen. 
Der Markgraf war inzwischen bemüht, seinen Sieg in der Mark durch 
Verhandlungen auszunutzen. Es gelang ihm, unter Vermittlung von Braun- 
schweig, Magdeburg und Meißen auf seine Seite zu bringen und mit Pommern 
und Mecklenburg einen Waffenstillstand auf drei Jahre zu schließen. Der 
gefährlichste Feind war Polen, wo Wladislaw Jagello herrschte. Aber gerade 
mit diesem Herrscher, der damals auch König Sigmund zum Frieden mahnte, 
verstand Friedrich in den an den Waffengang sich anschließenden Verhand- 
lungen ein näheres Verhältnuis anzuknüpfen, das für seine Stellung zu König 
Sigmund verhängnisvolle Folgen nach sich ziehen sollte. Nach vorläufigen 
Verabredungen im Jahre 1420 kam es bei einem Besuch des Markgrafen 
in Krakau zu Ostern 1421 zur Verlobung seines zweiten, damals sieben- 
jährigen Sohnes Friedrich mit der ebenfalls noch in kindlichem Alter stehenden 
Tochter des Polenkönigs Hedwig. Es war eine Familienverbindung, an die sich 
für Brandenburg große Aussichten knüpften. König Wladislaw hatte keine Söhne 
und hatte das 60. Jahr bereits überschritten. Man nahm für den Fall, daß bei 
seinem Tode kein männlicher Erbe vorhanden wärc, die Nachfolge des Hohen- 
zollernsprößlings in Aussicht. Der junge Fürst wurde am polnischen Hofe zu 
Krakau erzogen. Damit erfuhr auch das Verhältnis des brandenburgischen Kur- 
fürsten zum Deutschen Orden, mit dem König Wladislaw in sehr gespannten 
Verhältnissen lebte, eine durchgreifende Wandlung. Es war bisher zwar kein 
enges, aber immerhin ein freundliches gewesen, obwohl der Orden den Pfand- 
besitz der Neumark mit Zähigkeit festhielt und das Angebot der Wiedereinlösung 
durch den Kurfürsten abgelehnt hatte. Das brandenburgische Territorialinteresse 
führte jetzt zu einem förmlichen Bündnis des Kurfürsten mit dem König von 
Polen gegen den Orden. 
Diese Wendung war eigentlich nicht im Widerspruch mit der Politik König 
Sigmunds, wie sie bis dahin gewesen war: er hatte in den Strcitigkeiten zwischen 
Polen und dem Orden zuletzt mehr auf seiten Wladislaws gestanden und hatte 
auf dessen Veranlassung auch übernommen, einen Schiedsspruch zu fällen, von 
dem alle Welt erwartete, daß er zu Polens Gunsten ausfallen werde. Aber seit 
dem Tode König Wenzels (1419) war sein Hauptinteresse darauf gerichtet, seine 
Nachfolge in Böhmen gegen die Hussiten durchzusetzen, und dafür brauchte er 
den guten Willen der Reichsstände, die in ihrer Mehrzahl auf der Seite des 
Ordens gegen Polen standen. Darum entschied er zur allgemeinen Uberraschung 
gegen Polen und zog sich dadurch die tödliche Feindschaft des Königs Wladislaw 
zu, eben in der Zeit, wo die vorläufigen Verabredungen zwischen diesem und dem 
Kurfürsten getroffen worden waren. Schon im Winter 1420/21 hatte Friedrich 
seinem alten Herrn und Gönner eine vorläufige Mitteilung über den Plan der 
Familienverbindung gemacht; damals hatte Sigmund noch nicht mit Entschieden- 
heit Einspruch dagegen erhoben; aber als dann die Feindschaft mit Polen sich 
verschärfte und Sigmund nun auch — nicht ohne Grund — argwöhnte, daß das 
jagellonische Haus in Verbindung mit seinen hussitischen Gegnern selbst nach 
der böhmischen Krone strebe, da sah er in der Verbindung des Kurfürsten mit 
dem Polenkönig einen Akt entschiedener Feindseligkeit, eine offene Absage gegen 
sich selbst. In einem uns erhaltenen Briefe vom 28. Februar 1421 überhäufte
        <pb n="93" />
        Friedrich J. und König Sigmund. E 
er seinen alten Günstling mit Vorwürfen, indem er ihm die erwiesenen Wohl— 
taten vorhielt und ihn auf das dringendste von einer Verbindung abmahnte, die 
seinen heiligsten Verpflichtungen zuwider sei. Aber Kurfürst Friedrich konnte 
nicht mehr zurück; er hielt an der Verabredung mit Wladislaw fest und ging zum 
Abschluß des Bündnisses nach Krakau. Er wollte dadurch vor allem auch eine 
Verbindung zwischen Polen und Pommern verhüten, die ihm in seiner 
brandenburgischen Machtsphäre verderblich hätte werden müssen; zugleich hielt 
er auch wohl diese Politik für das beste Mittel, die Polen von einer tätigen 
Unterstützung des böhmischen Aufstandes abzuhalten. Er suchte zwischen Sig- 
mund und seinem polnischen Verbündeten zu vermitteln; aber als dieser Versuch 
fehlschlug und die Ungnade des Königs unvermeidlich schien, da wandte sich der 
Kurfürst entschlossen auf die Seite der reichsständischen Opposition gegen Sig- 
mund. Auf dem Reichstage von Nürnberg 1422 mußte sich der König, der die 
Reichsstände für den Hussitenkrieg brauchte, ganz dem Machtwillen der Kur- 
fürsten unterwerfen und sogar seine Zustimmung dazu geben, daß der ihm jetzt 
verhaßte Brandenburger, als der tüchtigste Mann, über den man verfügte, an 
die Spitze des Reichsheeres gestellt wurde. 
Es war nicht Friedrichs Schuld, daß der Feldzug im Herbst des Jahres 
1422 mit einem entschiedenen Mißerfolg endete; aber es konnte nicht ausbleiben, 
daß sein Ansehen im Reiche dadurch litt, und König Sigmund zögerte um so 
weniger, sich bei der ersten Gelegenheit an dem alten Günstling zu rächen. Als 
im Herbst 1422 der Kurfürst Albert von Sachsen gestorben war, der letzte männ- 
liche Sproß des sächsischen Askanierhauses, der Oheim jener Barbara, die 1416 
mit dem altesten Sohne Friedrichs vermählt worden war, da glaubte er auf 
die Übertragung des Kurlandes an eben diesen seinen Sohn Johann rechnen zu 
dürfen. Das wäre eine um so bedeutendere Verstärkung der zollernschen Haus- 
macht gewesen, als das Gebiet von Wittenberg sich unmittelbar an das der Mark 
im Süden anschloß. Aber eben das wollte der König vermeiden; er gab das 
erledigte Lehen am 6. Jannar 1423 vielmehr an den Markgrafen Friedrich den 
Streitbaren von Meißen, von dessen Kurwürde dann auch auf den wettinischen 
Länderkomplex der Name des Kurfürstentums Sachsen übertragen worden ist. 
Es war eine Entscheidung von großer Tragweite; sie hat Sachsen auf lange Zeit 
hinaus zum überlegenen Rivalen von Brandenburg gemacht. Sie erweiterte 
natürlich auch die Kluft zwischen Friedrich und seinem ehemaligen Gönner, zumal 
nun Sigmund mit dem König von Polen wieder in Beziehung trat und ihn 
— zunächst allerdings noch vergeblich — von dem brandenburgischen Bündnis 
abzuziehen suchte. Friedrich verstärkte demgegenüber die reichsständische Opposi- 
tion gegen den König durch das Gewicht seiner Persönlichkeit. Er war unter 
den Mitgliedern des Binger Kurvereins vom 17. Jannar 1424, der die Reichs- 
regierung an das Kurfürstenkollegium bringen und dem König neben diesem 
nur eine beratende Stimme zugestehen wollte. Dagegen stellte sich Sigmund 
rückhaltlos auf die Seite der nordischen Gegner des Brandenburgers, die nun 
wieder das Haupt erhoben, und verlieh den Herzögen von Pommern die von 
ihnen begehrte, von Friedrich bisher siegreich behauptete Uckermark (17. Fe- 
bruar 1424). 
Es war der offene Bruch. Vermittlungsversuche scheiterten. Sigmund 
verlangte, daß der Brandenburger auf die Teilnahme am Kurverein und auf
        <pb n="94" />
        80 Wiederherstellung der Mark 1412—1499. 
das polnische Bündnis sowie auf die Familienverbindung mit dem jagellonischen 
Hause verzichten solle. Friedrich weigerte sich; aber die Vorteile seiner Stellung 
schwanden rasch einer nach dem andern dahin. Der Kurverein zerfiel; die Aus- 
sichten des Verlöbnisses zerrannen, als dem alteruden Polenkönig von seiner 
vierten Gemahlin im Oktober 1424 ein Sohn geboren wurde, dem noch weitere 
folgten; endlich versagte auch das polnische Bündnis in dem Moment, wo es 
für Friedrich von Wert hätte werden können. 
Im Frühjahr 1425 erneuerten die alten Gegner Brandenburgs, namentlich 
Pommern und Mecklenburger, den Krieg; zu ihnen gesellte sich diesmal auch der 
Orden und schließlich sogar Polen. Der Kurfürst von Brandenburg wurde also 
trotz des Krakauer Bündnisses von den Polen nicht bloß im Stich gelassen, 
sondern geradezu bekämpft. Auch seine Verbindungen im Reich versagten. Der 
Krieg nahm diesmal eine für Friedrich verhängnisvolle Wendung. Die Gegner 
waren in die Uckermark eingefallen und hatten Prenzlau genommen; er ver- 
mochte es nicht zurückzuerobern; und als er das feste Schloß Vierraden, das den 
Oderpaß bei Schwedt beherrscht, zu belagern begann, erschienen die Feinde in 
solcher Ubermacht, daß er, zumal er sich der eigenen Mannschaft nicht sicher 
fühlte, die Belagerung aufgab und unter Preisgabe seiner Büchsen und seines 
Sturmzeugs einen eiligen Rückzug antrat (November 1425). 
Es war ein völliger Mißerfolg; und es scheint, daß dem Kurfürsten der 
Aufenthalt und die persönliche Füuhrung des Regiments in der Mark dadurch 
verleidet worden ist. Er legte auf dem Landtag zu Rathenow im Januar 1426 
die Regentschaft in die Hände seines ältesten Sohnes Johann und ging nach 
Wien, wo die Kurfürsten mit dem König in Beratung treten wollten. Dort ist 
unter Vermittlung des Kurfürsten von Sachsen, des österreichischen Herzogs 
Albrecht, Sigmunds Schwiegersohns, der bayerischen Schwäger und anderer 
Fürsten im März 1426 eine Aussöhnung des Kurfürsten mit dem König zustande 
gekommen. Sie beruhte darauf, daß Friedrich sich entschloß, in allen Punkten 
nachzugeben, was schon durch die veränderte Lage geboten war, während Sig- 
mund jetzt auf die weitere Unterstützung seines bayerischen Widersachers ver- 
zichtete. 1427 wurde mit Pommern zu Neustadt-Eberswalde, mit Mecklenburg 
zu Templin ein Friede geschlossen, in dem zwar die Priegnitz und die Uckermark 
in der Hauptsache von Brandenburg behauptet, die Frage der brandenburgischen 
Lehnsherrlichkeit aber dem Schiedsspruch des Königs anheimgestellt wurde. Tat- 
sächlich ist später von einer Lehnsherrlichkeit über Pommern ebensowenig mehr 
die Rede gewesen wie von der Einlösung der Neumark; vielmehr hat König 
Sigmund dem Deutschen Orden 1429 den Besitz der Neumark noch einmal aus- 
drücklich für alle Zukunft bestätigt. 
Seit 1426 hat Kurfürst Friedrich den Boden der Mark Brandenburg nicht 
mehr betreten. Der Rest seiner Lebensarbeit gehörte seinen fränkischen Landen, 
die er ja nun in ihrer ganzen Ausdehnung beherrschte, und daneben namentlich 
wieder den Reichsangelegenheiten. Man könnte sagen: er kehrte zu den alten 
Traditionen seines Hauses zurück, nachdem seine Ausdehnungspläue in der Mark 
und im nordöstlichen Deutschland überhaupt gescheitert waren. Wir finden ihn 
fast auf allen Reichstagen in hervorragender Weise für die Sache der Reichs- 
reform tätig, die damals das allgemeine Juteresse in Anspruch nahm. Ganz 
besonders aber tritt seine Tätigkeit in der Führung und Beendigung der Hussiten-
        <pb n="95" />
        Märkische Kämpfe und Hussitenkriege. 81 
kriege hervor. Obwohl er — im Gegensatz zu König und Papst — von vorn- 
herein ein Gegner der Kreuzzugspolitik war, hat er doch an allen Feldzügen 
gegen die Hussiten — mit alleiniger Ausnahme des ersten von 1420 — selbst 
teilgenommen, mehrmals, wie 1422, so auch noch 1427 und 1431, als oberster 
Befehlshaber des Reichsheeres. Er mußte sich in dieser Stellung von der 
Unzulänglichkeit der zur Verfügung stehenden Truppen auf das gründlichste über- 
zeugen; sie waren weder an Zahl so bedeutend, wie oft fälschlich angegeben wird, 
noch in Disziplin und Fechtweise den hussitischen Heeren gewachsen. In ihrem 
religiösen Fanatismus, ihrem zusammenhaltenden Stammes= und Gemeinde- 
gefühl, ihrer demokratisch-diktatorischen Verfassung besaßen diese nicht nur treff- 
liche Faktoren militärischer Disziplin, sondern auch eine gewaltige kriegerisch- 
moralische Stoßkraft, die durch große Führer wie Ziska und Prokop noch erheblich 
gesteigert wurde, und die sie mit ihren einfachen, volkstümlichen Waffen und ihren 
Wagenburgen der veralteten Taktik der Ritterheere im offenen Felde weit über- 
legen gemacht hat, während die Städte im Schutz ihrer Mauern sich dieser 
Geguer im allgemeinen zu erwehren vermocht haben. Nur die Aufstellung eines 
großen, disziplinierten Reichsheeres von regelmäßig gelöhnten Söldnern und 
eine jahrelange UÜbung in der Kriegführung hätte es möglich gemacht, den 
hussitischen Aufstand mit Waffeugewalt niederzuwerfen. Aber dazu gehörte 
eine umfassende und tiefgreifende Heeres= und Finanzreform, wie sie bei der 
lockeren und entarteten Verfassung des Reiches sich nicht hat bewerkstelligen 
lassen. Die Ideen, die der Kardinal Nicolaus Cusanus 1433 dem Baseler 
Konzil vorlegte, waren die Früchte der schlimmen Erfahrungen dieser Jahre. 
Es scheint, daß auch die Ansichten des Kurfürsten Friedrich in dieser Richtung 
sich bewegten. Als er aber erkannt hatte, daß weder Steuer= noch Heeresreform 
zustande zu bringen war, hat er immer wieder mit Nachdruck den Gedanken 
vertreten, daß man sobald wie möglich mit den Hussiten zum Frieden zu gelangen 
bestrebt sein müsse. Nach einem Einfall der Hussiten in Franken 1429 hatte 
er selbst, ugleich im Namen anderer fränkischer Stände, mit den Führern ver- 
handelt und am 6. Februar 1430 einen Sondervertrag mit ihnen abgeschlossen. 
Er überzeugte sich bei dieser Gelegenheit, daß man durch Verhandlungen weiter 
kommen werde als durch Fortsetzung der Kriegführung, und gewann auch das 
Vertrauen der hussitischen Führer, die sonst bei dem im Schwange gehenden 
Grundsatz, daß man Ketzern gegenüber zu Treu und Glauben nicht verpflichtet 
sei, wenig Neigung besaßen, sich auf Verhandlungen einzulassen. Um dem Starr- 
sinn des Königs und des Papstes, die hartnäckig an der Kreuzzugspolitik gegen 
die Hussiten festhielten, eine andere, dem Frieden mehr geneigte Autorität gegen- 
überzustellen, hat Friedrich, wie es scheint, durch einen Druck auf die Kurie, der 
mit der Einmischung der deutschen Fürsten gedroht wurde, die endliche Berufung 
des längst verheißenen Baseler Konzils beschleunigt; aber erst die Katastrophe 
von Taus (1431), wo das Reichsheer sich auflöste, ohne eine wirkliche Gegen- 
wehr gegen das heranziehende Hussitenheer unter Prokop zu versuchen, hat den 
Widerstand Sigmunds gebrochen und ihn veranlaßt, die Hussiten zu Verhand- 
lungen in Basel aufzufordern. Nur im Vertranen auf die Bürgschaft des 
brandenburgischen Markgrafen haben sie sich darauf eingelassen, Gesandte nach 
Basel zu schicken, deren Geleit Friedrich selbst Uübernahm. Die Verzögerung der 
Verhandlungen mit ihnen wurde ihm selbst und seinem märkischen Lande ver 
Hintze, Hohenzollern. 6
        <pb n="96" />
        82 Wiederherstellung der Mark 1412—1499. 
derblich; denn da er, entsprechend den Konzilsbeschlüssen, sein Sonderabkommen 
mit den Gegnern von 1430 nicht erneuert hatte, so unternahmen im Jahre 1432 
hussitische Heere einen neuen großen Raubzug, der sich nun auch gegen die Mark 
Brandenburg richtete und erst vor den festen Manern von Bernau zum Stillstand 
kam, aber ohne daß die Hussiten dort, wie man wohl gefabelt hat, in einer großen 
Schlacht besiegt worden wären; vielmehr zogen sie mit reicher Beute ab. Endlich 
kam es, 30. November 1433, unter fortwährender Bemühung Friedrichs, zum 
Abschluß mit den Hussiten in den sogenannten Prager Kompaktaten, die im 
Juni 1436 zu Iglau endgültig bestätigt worden sind. Friedrich konnte sich ein 
erhebliches Verdienst daran beimessen, daß nun endlich der Friede wieder- 
hergestellt und Sigmund als König in Böhmen anerkannt war. Das alte freund- 
liche Verhältnis zwischen beiden hat sich damit, kurz vor dem Tode Sigmunds, voll- 
kommen wiederhergestellt. Als der König gestorben war (19.Dezember 1437) und 
die Kurfürsten im März1438 zu Frankfurt zusammentraten, um seinen Nachfolger 
zu wählen, da schien, wie Eberhard Windeck, der Geheimschreiber König Sigmunds, 
in seiner Chronik schreibt, Kurfürst Friedrich vielen als der geeignete Mann; 
und in der Tat hat er wohl damals, sei es für sich selbst, sei es für einen seiner 
Söhne, nach der Krone gestrebt. Als aber diese Aussicht sich nicht erfüllte, trat 
er der Wahl Albrechts von Österreich, des Schwiegersohns Sigmunds, bei 
(17. März). Es ist bekannt, daß dieser hoffnungsvolle junge Herrscher nur kurze 
Zeit seines hohen Amtes hat walten können. Noch einmal hat Kurfürst Friedrich 
nach Frankfurt zur Königswahl reisen müssen, Januar 1440. Er war diesmal 
gegen die Wahl des Habsburgers Friedrich (III.) und vertrat die des tüchtigen 
Landgrafen Ludwig von Hessen, konnte sie aber nicht durchsetzen. Der Habsburger 
wurde am 2. Februar 1440 von der Mehrheit der Kurfürsten gewählt. Nicht 
lange darauf, am 21. September 1440, ist Kurfürst Friedrich auf der Kadolzburg, 
wohin er sich seit Jahren zurückgezogen hatte, in seinem 70. Lebensjahr gestorben. 
Ein Altarbild aus der dortigen Burgkapelle (jetzt im Hohenzollerumuseum) 
vergegenwärtigt uns seine äußere Erscheinung: eine gedrungene Gestalt, ein 
rundes, volles Gesicht, in dem man den Ausdruck von Güte, aber auch von ent- 
schlossener Festigkeit zu gewahren meint, umrahmt von lang herabwallendem 
dunklen Haar. Er ist betend dargestellt; neben ihm kniet seine Gemahlin, die 
„schöne Else“. Ein frommer Fürst und Familienvater, eine ungewöhnlich 
tüchtige, tätige Natur, beständig vorwärtsstrebend, aber doch mehr noch ein 
Mensch des Mittelalters als der neuen Zeit, die er heraufführen half — das ist 
der Eindruck, den die Geschichte seines Lebens und seiner Regierung hinterläßt. 
Ein Bahnbrecher, aber kein Vollender. Mehr noch ein mittelalterlicher Reichs- 
fürst, dessen Interessen mit Reichstagen, Königswahlen, Kurfürstenvereinigungen, 
Reichskriegen und -friedensschlüssen aufs engste zusammenhängen, als ein 
eigentlicher Territorialfürst, der mit gesammelter Kraft seinen abgesonderten 
Staat baut und befestigt. Ein Feldhauptmann von anerkannter Bedentung, 
aber doch im Grunde ein Friedensfürst. Ein Regent, der sich, wie er es einmal 
ausgedrückt hat, als schlichter Amtmann Gottes am Fürstentum fühlte. Die 
rückschauende Geschichtsbetrachtung ist geneigt, die Erwerbung und Wiederher- 
stellung der Mark Brandenburg als die große Leistung seines Lebens anzusehen; 
aber eigentlich war dos doch nur eine Episode in diesem überaus tätigen und 
bewegten Leben. Er wurzelte in seinen fränkischen Fürstentümern und in den
        <pb n="97" />
        Ausgang und Bedeutung Friedrichs J. 83 
Reichsgeschäften, die traditionell damit verbunden waren. Er lebte in einer Zeit, 
wo man noch an eine Zukunft des heiligen römischen Reiches und seines kaiser— 
lichen Oberhauptes glauben konnte, und wo die Reform des Reiches und der 
Kirche das große Interesse des Tages für die höher gestimmten tatkräftigen und 
hoffnungsvollen Politiker war. Erst als die Reichsreform zugleich mit der 
Reform der allgemeinen Kirche endgültig gescheitert war und Deutschland immer 
mehr als eine föderative Fürstenrepublik mit kaiserlicher Spitze erschien, sehen 
wir den Typus der eigentlichen Territorialfürsten vorherrschend werden, von dem 
das Bild dieses noch mehr in den allgemeinen Interessen lebenden Fürsten sich 
so auffallend unterscheidet. Dynastischer Ehrgeiz und Sorge für das Haus- 
interesse haben allerdings auch sein politisches Handeln in erster Linie bestimmt; 
aber als einen Partikularisten schlechthin darf man ihn nicht bezeichnen. Er 
wäre es vielleicht geworden, wenn seine nordwestdeutsche Politik besseren Erfolg 
gehabt hätte; aber seit der Wendung von 1426 ist er zu den alten burggräflichen 
Traditionen zurückgekehrt. Das Glück und die Größe seines Hauses wurzelten 
in dem Dienst des Königs und der tätigen Teilnahme an den Reichsgeschäften, 
und ihre Förderung ist auch später noch mit einer reichspatriotischen Haltung 
nicht unvereinbar gewesen. Das Bild, das Droysens geistreiche und eindringende 
Darstellung von diesem ersten der Hohenzollernschen Kurfürsten entworfen hat, 
umgeben von der Glorie eines nationalen Idealismus und einer selbstlosen 
Politik im Dienste des Reichsgedankens, ist zwar einseitig und darum falsch; 
aber indem man es korrigiert, darf man den Eindruck einer hervorragenden und 
gemeinnützigen Betätigung dieses Fürsten in den Reichsgeschäften nicht hinweg- 
wischen. Nur war das nicht, wie Droysen es auffaßt, das Leitmotiv für die 
zukünftige Politik der brandenburgischen Dynastie, deren Gründer er gewesen 
ist, sondern mehr ein Nachklang aus einem früheren Zeitalter, das zu Ende ging. 
Es ist ein merkwürdiger Parallelismus der Gegensätze zwischen Friedrich I. und 
seinen drei nächsten Nachfolgern. In Albrecht Achilles tritt noch einmal — und 
zum letztenmal — der traditionelle Charakter der burggräflichen Politik hervor, 
der die Interessen des Hauses im engen Bunde mit Kaiser und Reich zu fördern 
sucht. In dem unmittelbaren Nachfolger aber, Friedrich II., sehen wir im 
Gegensatz dazu den territorialfürstlichen Typus sich ausbilden, der dann in 
Albrechts Nachfolger Johann sich befestigt und zur Herrschaft gelangt. Es ist 
das Überwiegen der märkischen über die fränkischen Interessen, das diese Wand- 
lung hervorgebracht hat. 
In der Mark Brandenburg hatte an Friedrichs Statt seit 1426 sein ältester 
Sohn, der Markgraf Johann, gewaltet, dessen vorwiegende Neigungen, wie sein 
Beiname „der Alchymist“ zeigt, auf anderem als politisch-militärischem Gebiet 
lagen. Dem Mißerfolg nach außen, dem er die Regentschaft verdankte, entsprach 
im Innern eine Lockerung der kaum erst wiederhergestellten Ordnung und eine 
Schwächung des landesherrlichen Ansehens, die das große Werk der territorialen 
Neugründung wieder in Frage zu stellen drohte. Der Adel begann wieder 
ungestraft durch Raub= und Fehdezüge die Sicherheit und Wohlfahrt des Landes 
zu gefährden; die Städte, zum Teil in Verbindung mit dem großen Bunde der 
Hansa, behaupteten eine trotzige Selbständigkeit und schlossen sich ungehindert 
um das Jahr 1431 in drei besonderen Städtebündnissen, für die Altmark, 
Priegnitz und Mittelmark, zu Schutz und Trutz, gerade auch gegenüber dem 
6
        <pb n="98" />
        84 Wiederherstellung der Mark 1412—1499. 
Landesherrn, zusammen. Berlin und Cölln vereinigten sich eigenmächtig und 
selbstherrlich 1432 zu einer einheitlichen Stadtgemeinde mit gemeinsamem Rat 
und Bürgermeistern. Den Landesherrn sah diese mächtige Gemeinde ungern in 
ihren Mauern. Schon Friedrich I. hatte in dem Hause, das die Markgrafen in 
Berlin neben dem Kloster besaßen, nur gastweise und mit einer beschränkten 
Zahl von Begleitern, nach der Bestimmung des Rates, Hof halten dürfen; 
Markgraf Johann sah sich gezwungen, Berlin ganz zu meiden und sein Hof— 
lager, wenn er in dieser Gegend weilte, in Spandau zu halten. Dem Vater 
wurde es schließlich klar, daß dieser älteste Sohn nicht der Mann sei, den die 
schwere Aufgabe des Regiments in der Mark erforderte. In der Erbteilung, 
die er 1437 vornahm, hat er ihm vielmehr das fränkische Land über dem Gebirge 
mit Kulmbach, Bayreuth, den Bergwerken und der Plassenburg zugewiesen; die 
übrigen fränkischen Gebiete um Ansbach erhielt der dritte Sohn, Albrecht, dem 
Johann seinen Anteil seit 1457 mit Ausnahme weniger Ämter überlassen hat, 
und der dem 1464 söhnelos verstorbenen Bruder dann vollends in der Herrschaft 
gefolgt ist. Die Kurmark Brandenburg aber wurde dem zweiten Sohn, Friedrich, 
bestimmt, der auch schon 1437 ihre Verwaltung übernahm; doch war ihm auf- 
erlegt, mit seinem jüngsten Bruder, der ebenfalls den Namen Friedrich führte 
(Friedrich der Fette genannt), zunächst 16 Jahre lang gemeinschaftlich zu regieren 
und dann mit ihm zu teilen. Der jüngere Friedrich hat aber die Teilung schon 
vor der Zeit (1447) durchgesetzt und erhielt zu seinem Anteil die Altmark mit 
der Priegnitz, die also, trotz der Goldenen Bulle, von der Mittelmark abgetrennt 
worden ist. Erst 1463, wo Friedrich der Fette ohne männliche Erben starb, ist 
die ganze Kurmark wieder unter Friedrich II. vereinigt worden. 
Friedrich II. 
Die beiden Brüder, die hauptsächlich als die Regenten der Mark und der 
fränkischen Lande in Betracht kommen, waren von sehr ungleicher Gemütsart 
und von ganz verschiedener politischer Richtung, trotzdem aber haben sie, wenn 
auch ihre Interessen nicht in allen Einzelheiten zusammengingen, doch im großen 
und ganzen stets brüderlich zusammengehalten und so, sich gegenseitig ergänzend, 
eine gemeinsame Hauspolitik getrieben, die dem Ansehen des Hauses zugute ge- 
kommen ist. Friedrich II., der ältere von beiden, war eine schlichte, gediegene 
Natur von starkem Innenleben, aber nicht eben glänzend und eindrucksvoll in 
seinem äußeren Auftreten; er wußte und hat es oft gesagt, daß er lein 
Kriegsmann und Feldherr sei; aber er war ein Staatsmann mit vorzüglichen 
Regenteneigenschaften, wenn auch — oder vielleicht gerade weil — der Aktions- 
radius seiner Politik nicht so weit reichte wie der seines glänzenderen und unter- 
nehmungslustigeren Bruders. Er war ein märkischer Landesfürst und wollte 
nichts anderes sein. In der Beschränkung auf diese Aufgabe aber hat er sich 
als Meister gezeigt. Die Stetigkeit und zähe Konsequenz, die er dabei bewies 
und die seinem Bruder fehlte, hat ihm bei späteren Schriftstellern den Beinamen 
des „Eisernen“, „des Eisenzahns“ eingetragen, zu dem die ursprüngliche Weich- 
heit seines Gemüts in einem bemerkenswerten Gegensatze steht. Er war, wie 
schon erwähnt, mit 8 Jahren an den polnischen Hof gekommen, wo er als 
künftiger Thronfolger und Verlobter der auch noch im kindlichen Alter stehenden 
Prinzessin Hedwig erzogen wurde. Als dann dem alternden König Wladislaw
        <pb n="99" />
        Friedrich II. und seine Brüder. 85 
von seiner vierten Gemahlin, Sophie von Kiew, noch drei Söhne geboren wurden 
und damit die Aussichten des brandenburgischen Prinzen auf die Thronfolge 
schwanden, da hatte der Knabe unter dem unfreundlichen Regiment der Stief- 
mutter Hedwigs böse Tage an dem fremden Hofe, wo er noch anshalten mußte, 
bis in seinem 18. Jahre der plötzliche Tod seiner Verlobten das Verhältnis löste. 
Er widmete ihr über das Grab hinaus eine schwärmerische Neigung, und wie 
Dantes Beatrice hat die Gestalt der Frühvollendeten noch in viel späteren Jahren 
als ein verklärter Schutzgeist ihm vor Angen gestanden. Eine melancholische 
Grundstimmung beherrscht von den Tagen dieser trüben Kindheit und Jugend 
her sein Gemütsleben; und in Verbindung damit eine tiefe und innige Religio- 
sität, die sich nicht nur in guten Werken nach dem Herzen der Kirche äußerte. 
Er hat Kirchen und Klöster gegründet; er ist 1453 zum Heiligen Grabe gewall- 
fahrt. Freilich war das damals eine Modesache geworden; auch seine Brüder 
Johann und Albrecht haben eine solche Wallfahrt unternommen, wobei der 
jüngere Bruder von dem älteren in der Grabeskirche zu mitternächtiger Stunde 
den Ritterschlag empfangen hat, ohne daß man darans auf irgendwelche religiöse 
Schwärmerei bei Albrecht schließen dürfte; aber bei Friedrich hatte das alles 
einen tieferen Sinn und eine höhere Bedeutung. Vor allem aber war er doch 
durchdrungen von einem starken Pflichtgefühl gegenüber seinen landesfürstlichen 
Aufgaben. Er hat sich in der Mark als ein Pionier deutscher Art und Gesittung 
und als ein Grenzhüter des Reiches gegen die fremde Zunge gefühlt; in mehreren 
seiner Briefe, namentlich in einem an den Kaiser gerichteten von 1465 kommt 
das deutlich zum Ausdruck. Es ist ein ungewohnter Ton in jener Zeit; die 
inneren Erlebnisse während seines Jugendexils am polnischen Hofe werden ihm 
den Sinn für deutsche Eigenart gestärkt haben. Er hat die ihm einst bestimmt 
gewesene polnische Krone, als sie ihm nach dem Tode Wladislaws 1444 doch 
angeboten wurde, abgelehnt; ebenso, nach manchen Bedenken und Erwägungen, 
1468 auch die böhmische Krone, zu deren Annahme — im Gegensatz zu dem 
gebannten Hussitenkönig Georg Podiebrad — damals Papst und Kaiser ihn 
überreden wollten. Er hat sich mit bewußter Selbstbeschränkung in den Dienst 
der Aufgabe gestellt, den märkischen Landesstaat auszubauen; den Gesandten 
des Deutschen Ordens, die ihn in Unterhandlungen einmal darauf hinwiesen, 
daß sein Vater viel weniger zäh und hartnäckig auf seinen Interessen bestanden 
hätte, hat er die schlagende Antwort gegeben: Mein Vater hatte viele Länder, 
ich habe nur eins! In der Verfolgung seiner berechtigten Interessen scheute er 
auch vor Krieg und Gewalt nicht zurück, obwohl er im Grunde seines Herzens 
ein Mann des Friedens und der Gerechtigkeit war. Nichts ist bezeichnender für 
seine Art, als die plattdeutschen Worte aus einem seiner Briefe, die unser Kaiser 
als Devise auf das ihm gewidmete Relief am Eosanderschen Portal des König- 
lichen Schlosses hat setzen lassen: Iss wol einen jedermann witlik dat wy sind 
all unnsc leve dage na hader edder krige ny bestan gewesst und begern noch 
hutigen dages nicht anders dann men ere und rechts. 
Zwei große Aufgaben hatte er sich für seine Landesregierung 
gestellt: die Herstellung der Ordnung und fürstlichen Hoheit im Innern 
und die Wiedergewinnung der Länder und Landansprüche, die einst zur 
Kurmark Brandenburg gehört hatten. Dieses Doppelziel hat er mit 
Festigkeit und Konsequenz im Auge behalten, solange er regierte; und wenn
        <pb n="100" />
        86 Wiederherstellung der Mark 1412—1499. 
er nicht alles erreicht hat, was er erstrebte, so war doch der Erfolg im 
großen und ganzen bedeutend. 
Das erste, was er abzustellen unternahm, war die wiedereingerissene Selbst- 
hilfe des Adels, das Raub= und Fehdewesen, das wieder begonnen hatte, das 
Land unsicher zu machen. Es bedurfte nur seiner stärkeren landesherrlichen 
Hand und seiner beharrlicheren Regentenarbeit, um dies Ubel, das unter Johanns 
schlaffem Regiment gefährlich angeschwollen war, wieder einzudämmen; der 
Adel wurde wieder daran gewöhnt, seine Lehnspflicht zu leisten und dem Gericht 
des Landesherrn sich zu unterwerfen, das allmählich wieder zu Kraft und Ansehen 
gebracht wurde. Im Jahre 1465 konnte Friedrich dem Herzog Heinrich von 
Mecklenburg versichern, daß man unbehelligt von Ränbereien auf den Straßen 
der Mark reisen könne. Von Bedeutung für diesen Punkt ist namentlich auch 
die Stiftung des Schwanenordens (1440), die neben der religiösen doch auch eine 
oft übersehene politische Seite hat. Es ist ein Akt, der nicht vereinzelt in der 
Geschichte der Zeit dasteht. Kurz vorher (1435) war der berühmte Orden vom 
Goldenen Vließ durch den Herzog Philipp den Guten in Burgund gestiftet 
worden nach dem Vorgang Frankreichs, wo König Johann schon 1351 den 
Ritterorden vom Stern ins Leben gerufen hatte. Der englische Hosenbandorden 
(gestiftet 1350 von Ednard 111.), der schwedische Seraphinenorden, der seit 1336 
nachweisbar ist, auch der spätere dänische Elefantenorden, der Orden des heiligen 
Michacl, den Ludwig XI. von Frankreich 1464 gründete, sind ähnliche Er- 
scheinungen. Bei dem Verfall der alten Lehnskriegsverfassung und dem Auf- 
kommen der neueren monarchischen Staatsordnung versuchten die Fürsten überall, 
durch solche nach dem Muster der geistlichen Ritterorden eingerichtete Korpora- 
tionen den Adel, der vielfach geneigt war, aus dem Stegreif zu leben, an christliche 
und höfische Sitte und Zucht zu gewöhnen und vor allem ihn mit monarchischem 
Gciste zu erfüllen. Diese Ordenskörperschaften wurden überall der Kern des 
neuen dem Fürsten ergebenen Hofadels. Der brandenburgische Schwanenorden 
hat zwar in dieser Hinsicht wie überhaupt keine große und langdauernde Wirkung 
ausgeübt, aber seinc religiös-politische Tendenz ist bezeichnend für die allgemeinen 
Absichten Friedrichs II. 
Stärkeren und weiterreichenden Eindruck machte das erfolgreiche Ein- 
schreiten gegen die Selbstherrlichkeit der Städte. Schon bei der Huldigung (1440) 
hatte Friedrich es abgelehnt, alle ihre Privilegien im einzelnen zu bestätigen. 
Als dann im Jahre 1442 der schon lange vorhandene Gegensatz zwischen dem 
patrizischen Rat der neuen Doppelgemeinde Berlin-Cölln und den vom Regiment 
ausgeschlossenen, mit der neuen Ordnung der Dinge unzufriedenen Gewerken 
zu offenem Streit ausbrach und beide Parteien die Entscheidung des Kurfürsten 
anriefen, da ergriff Friedrich gern die Gelegenheit, um die landesherrliche Hoheit 
in dieser bedeutendsten Stadt seines Landes zur Geltung zu bringen, deren Rat 
ihm bisher das Offnungsrecht nicht hatte zugestehen wollen. Mit 600 Reitern 
erschien er (1442) vor dem Spandauer Tor, das ihm von der Bürgerschaft bereit- 
willig geöffnet wurde. Er trat nun als Landesherr und oberster Richter auf 
und forderte Rechenschaft vom Nat wegen der eigenmächtigen Neuerungen im 
Stadtregiment und der darüber aus der Bürgerschaft vorgebrachten Klagen. 
Die Folge war, daß der Rat der Doppelstadt, dessen rechtliche Existenz der Kur- 
fürst offenbar nicht anerkannte, seine Amter niederlegte und die Schlüssel der
        <pb n="101" />
        Friedrich II. als Landesfürst. 87 
beiden Städte an den Kurfürsten auslieferte. Friedrich nahm nun eine „Refor- 
mation“ der Stadtverfassung vor, indem er die eigenmächtige Verbindung der 
beiden Städte auflöste und, wie es heißt, „auf Bitten der Bürgerschaft“ 
neue Räte in Berlin und in Cölln einsetzte, in denen nun namentlich auch 
Männer aus den Viergewerken vertreten waren. Für die Zukunft behielt er 
sich das Recht der Bestätigung der Ratsmitglieder vor. Die bisherigen Bündnisse 
der Städte mit anderen märkischen und auswärtigen Städten (also auch ihre 
Zugehörigkeit zur Hansa) wurden für kraftlos erklärt, soweit sie nicht vom 
Landesherrn bestätigt würden. Die beiden Städte mußten ferner auf das bisher 
gehandhabte Niederlagsrecht verzichten, das den Durchfuhrhandel fremder Kauf- 
leute und Schiffer zu ihren Gunsten gehindert hatte. Das Gericht, das in den 
Besitz der Städte gekommen war, nahm der Kurfürst wieder an sich. Außerdem 
ließ er sich einen Platz zwischen den beiden Städten, anf Cöllner Gebiet, abtreten, 
um dort ein Schloß zu errichten, das der landesherrlichen Gewalt in Zukunft 
als Stützpunkt dienen sollte. Indessen dieser große Erfolg, der in einer Urkunde 
von 1442 verbrieft war, ist dann noch einmal in Frage gestellt worden. Offenbar 
in Verbindung mit dem Fortschritt des Schloßbaues, der erst seit 1447 lebhafter 
gefördert wurde, und der nun auch in der Bürgerschaft Befürchtungen wegen 
Erhaltung der städtischen Freiheiten hervorrufen mochte, kam es zu Reibungen 
mit den landesherrlichen Dienern und schließlich im Januar 1448 zu einem 
Aufstande, dem sogenannten „Berliner Unwillen“, der sich gegen jene Reforma- 
tion von 1442 richtete und eine Wiederherstellung der städtischen Autonomie zum 
Ziel hatte. Bei diesem Aufstande hat auch wieder ein Patrizier, der Bürger- 
meister Bernd Ryke, als Führer der unzufriedenen Gemeinde eine Rolle gespielt. 
Indessen der Aufstand wurde bald gedämpft; während der Kurfürst eine Anzahl 
von den Stadtdörfern besetzt hielt, wurde die ganze Angelegenheit den in Spandau 
versammelten Landständen zur Entscheidung vorgelegt, und ein aus diesen zu- 
sammengesetztes Gericht fällte den Spruch, daß die Städte von Rechts wegen 
verbunden seien, die Verträge von 1442 zu halten. Diesem Spruch haben sich 
dann Berlin und Cölln durch eine Urkunde vom 19. Juni 1448 unterworfen. 
Der Schloßbau ging fort und wurde 1451 beendigt. Die Städtebündnisse 
wurden von neuem verboten, namentlich auch die Verbindung mit der Hansa, 
an der Berlin auch noch in den letzten Jahren einen Rückhalt für seine 
Selbständigkeit gesucht hatte. Die fürstliche Gewalt hatte also hier einen voll- 
ständigen Sieg davongetragen, und mit Berlin und Cölln, die damals schon als 
die weitaus mächtigste Gemeinde im Lande galten, war auch den übrigen Städten 
der Mark jede Lust zum Widerstand gegen die landesherrliche Gewalt benommen. 
An wenigen Stellen in Deutschland ist damals in dem Zeitalter der „Städte- 
kriege“, wo es sich darum handelte, ob die Städte ihre Selbständigkeit gegenüber 
der aufsteigenden landesfürstlichen Gewalt würden behaupten können, ein so 
unzweideutiger Sieg der letzteren errungen worden. Die Eingliederung der 
märkischen Städte in den territorialfürstlichen Staatsverbaud war damit ent- 
schieden; der damals gefährlichste Gegner der landesherrlichen Hoheit war zur 
Unterwerfung gezwungen worden. 
Nicht minder bedeutend sind die Erfolge, die die landesfürstliche Politik 
Friedrichs auf dem Gebiete des Kirchenregiments errang. Wie sein Bruder hatte 
sich Friedrich 1447 an das kirchenpolitische System angeschlossen, das im Gegen-
        <pb n="102" />
        88 Wiederherstellung der Mark 1412—1499. 
satz zu der vom Basler Konzil beanspruchten Superorität dem Papst nach wie vor 
die oberste Stellung in der Kirche zuerkannte, während dafür der weltlichen Gewalt, 
wie sie in Deutschland schon vorwiegend in den Landesfürsten sich darstellte, wich— 
tige Befugnisse des Kirchenregiments, gleichsam als Erbstücke der in sich zusammen- 
gebrochenen päpstlichen Weltherrschaft, überlassen wurden. Auf dieser Idee 
der sogenannten „Fürstenkonkordate“ beruhen auch die Abmachungen des Kur- 
fürsten von Brandenburg mit der Kurie, insbesondere mit dem Papst Nikolaus V., 
die in einer ganzen Reihe von päpstlichen Bullen niedergelegt sind, von denen 
die wichtigsten das Datum des 10. September 1447 tragen. Dadurch erhielt der 
Kurfürst vor allem das wichtige Recht der Ernennung (Nomination) der Bischöfe 
seiner Landesbistümer (Brandenburg, Havelberg, Lebus), während sich der Papst 
nur den formellen Akt der Provision vorbehielt. Ferner wurde die während der 
anarchischen Zeit des 14. und 15. Jahrhunderts übermäßig ausgedehnte geistliche 
Gerichtsbarkeit, die größtenteils geradezu an Stelle der verfallenen weltlichen 
getreten war, wieder in ihre Schranken verwiesen, indem der Papst dem Kurfürsten 
die alleinige Zuständigkeit der landesherrlichen Gerichte in allen Zivil- und Kri- 
minalsachen zusicherte und allen geistlichen Richtern verbot, märkische Untertanen 
diesem Privileg zuwider zu belästigen. Wie stark die Einmischung der geistlichen 
Gerichtsbarkeit in rein weltliche Sachen damals empfunden wurde, zeigt auch 
eine Abmachung, die kurz vorher, 1445, auf einem Herrentage zwischen Prälaten 
und Ritterschaft vereinbart worden war, daß nämlich den Patrimonialgerichten 
der Ritterschaft das Recht der ersten Instanz für ihre Gerichtseingesessenen 
gewahrt bleiben und das geistliche Gericht erst dann solle eingreifen dürfen, wenn 
innerhalb sechs Wochen die Partei, welche das Gericht angerufen, kein Recht habe 
erlangen können. Das galt damals schon als eine bedeutende Errungenschaft der 
weltlichen Gerichtsbarkeit, die von der geistlichen ganz zurückgedrängt worden war. 
Und wie diese Bestimmung für die Patrimonialgerichte, so hatte jenes päpstliche 
Privileg von 1447 für die kurfürstlichen Gerichte eine epochemachende Bedentung. 
In bezug auf die geistliche Gerichtsbarkeit selbst aber, in ihren gesetzlichen Grenzen, 
wurde bestimmt, daß, soweit auswärtige Bischöfe an deren Ausübung beteiligt 
waren, die märkischen Untertanen doch nicht vor deren Gerichte außerhalb der 
Landesgrenzen zitiert werden dürften: so mußte der Bischof von Halberstadt einen 
besonderen Kommissarius in Stendal halten zur Ausübung der geistlichen Juris- 
diktion in der Altmark, die zu seiner Diözese gehörte. Ebenso wurden die Dom- 
stifter dem Einfluß auswärtiger geistlicher Oberen entzogen. Die Domherrn= 
stellen und sonstige Stiftspfründen wurden in verschiedenartigen Formen der 
Verfügung des Landesherrn überlassen. Er durfte auch besondere weltliche Per- 
sonen den Pröpsten der Franenklöster beiordnen, um über deren Vermögen und 
dessen Verwendung eine landesherrliche Aufsicht zu führen; auch wurde ihm die 
Verfügung über den zu Festen und Mahlzeiten bestimmt gewesenen Teil der 
Einkünfte der Kalandsbrüderschaften überlassen, natürlich zum Zwecke der Aus- 
übung von Wohltätigkeit, wie sie der Bestimmung dieser frommen Stiftungen 
entsprach. Im Zusammenhang mit der spezifisch märkischen Färbung der Kirchen- 
politik stand auch, daß Friedrich das sogenaunte „Wunderblut“ zu Wilsnack, 
dessen Pfarrkirche mit ihren blutschwitzenden Hostien zu einer berühmten Wall- 
fahrtsstätte geworden war, gegen die Einmischung des Erzbischofs von Magde- 
burg in Schutz nahm und zugunsten der Wallfahrer sogar einen besonderen
        <pb n="103" />
        Innere Politik Friedrichs II. 89 
päpstlichen Ablaß auswirkte. Faßt man das alles zusammen, so kann man sagen: 
der Kurfürst erwarb durch diese Privilegien die wesentlichsten Befugnisse der 
bisher vom Papst ausgeübten oder beanspruchten Kirchenhoheit in seinem Lande 
samt einer weitgehenden Verfügung über die Einkünfte kirchlicher Stiftungen; 
er war mit Erfolg bestrebt, sein Territorium kirchenpolitisch zu einer annähernden 
Einheit zusammen= und nach außen abzuschließen. Es würde zu weit gehen, 
wenn man behaupten wollte, daß damit bereits die Anfänge einer branden- 
burgischen Landeskirche schon in katholischer Zeit vorhanden gewesen wären; aber 
eine Grundlage war allerdings geschaffen, auf der später eine solche Landeskirche 
erbaut werden konnte. 
Hatte Friedrich so die privilegierten Stände des Landes, Ritterschaft, Städte, 
Geistlichkeit, in eine mehr oder minder enge Abhängigkeit von sich gebracht und 
damit den territorialen Staatsverband nach langer Auflockerung erst wieder 
befestigt oder eigentlich aufs neue begründet, so war er andererseits auch 
bemüht, die Pflichten der landesfürstlichen Obrigkeit namentlich durch die 
Herstellung von Recht und Gericht in höherem Maße, als es bisher geschehen 
war, zu erfüllen. Unter seiner Regierung hören wir zum erstenmal wieder 
von einem Kammergericht, ohne daß freilich viel mehr als der bloße Name 
davon überliefert wäre. Wir dürfen aber vermuten, daß es ähnlich wie am 
Hofe des Kaisers aus den Räten zusammengesetzt war, die den Kurfürsten 
beständig umgaben, und daß es in dem neuerbauten Schlosse zu Cölln an 
der Spree gehalten worden ist. Von dem Hofgericht, bei dem nach wie vor 
die Vasallen das Urteil fanden, ist es jetzt zu unterscheiden. Dieses Hofgericht 
ist offenbar das alte Berliner Distriktshofgericht über die Mittelmark, das in dem 
früheren Rathause der Doppelstadt Berlin-Cölln auf der Langen Brücke (heut 
Kurfürstenbrücke) zwischen den beiden Städten gehalten wurde. Zu der Zeit, wo 
die Altmark noch in den Händen des jüngeren Bruders war und die Herrschaft 
Friedrichs II. sich im wesentlichen auf die Mittelmark beschränkte, wurde dieses 
Hofgericht auf eine leicht begreifliche Weise als das „oberste“ angesehen und 
bezeichnet, oder auch als „das Hofgericht“ schlechthin. Das Organ der obersten, 
persönlichen Gerichtsbarkeit des Kurfürsten ist es aber nicht mehr gewesen. 
Friedrich hat es 1450 dem Ritter Paul von Kunersdorf zu Lehen gegeben, und 
diesen finden wir in der Folgczeit vielfach als Hofrichter in Urkunden bezeugt. 
Das alte Reichshofgericht ist ja eben damals eingegangen, und auch das 
märkische hat mit dem Eindringen des römischen Rechts die alte Grundlage 
seiner Wirksamkeit verloren. Immerhin hat es sich noch etwa hundert Jahre 
lang gehalten. 
Der Schwerpunkt der Verwaltung, auch der finanziellen, lag damals noch 
in der kurfürstlichen Kanzlei. Auf eine Veränderung ihres Betriebes deutet es, 
daß 1444 der erste weltliche Kanzler erscheint, in der Person des lausitzischen Edlen 
Heinz von Kracht. Aus dem Jahre 1450 stammen die ersten Schoßregister, die 
uns erhalten sind. Sonst war die finanzielle Verwaltung in der Mark aber noch 
sehr unentwickelt; die Beamten Albrechts fanden, daß die märkischen Schreiber 
von Rechnungssachen nichts verständen, und Albrecht selbst hat von seinem Bruder 
geurteilt, daß er nicht hauszuhalten verstehe und seinen Amtleuten mehr zu- 
kommen lasse als er selbst zu erheben habe. Friedrich hatte offenbar in Finanz- 
sachen eine breitere Natur und nicht die berechnende Schärfe seines fränkischen
        <pb n="104" />
        90 Wiederherstellung der Mark 1412 -1499. 
Bruders. Wenn aber seine Regierung mit einer nicht unbedentenden Schuldenlast 
abgeschlossen hat, so lag die Ursache dafür in den großen Kosten, die seine aus- 
wärtige Politik, so wohlbedacht sie war, und so sehr sie sich auf das Notwendige 
beschränkte, mit sich brachte, und in der Tatsache, daß Albrecht es immer abgelehnt 
hat, aus seinen reicheren Mitteln für diese Zwecke beizutragen. 
Der Grundgedanke dieser ganzen auswärtigen Politik war das Bestreben, 
möglichst viel von dem wiederzugewinnen, was einft zur Kurmark Brandenburg 
gehört hatte. Es ist bezeichnend für die Art Friedrichs II., daß er sich dazu auf 
dem Nürnberger Reichstage 1444 ein förmliches Revindikationsmandat des 
Kaisers ausgewirkt hatte, in dem anbefohlen war, daß alles Entfremdete der 
Mark zurückgegeben werden solle. Am ersten gelang eine Auseinandersetzung mit 
Mecklenburg. Nach zweijährigem Krieg kam es, schon 1442, in Wittstock zu einer 
Vereinbarung, wonach — abgesehen von einer kleinen Grenzberichtigung — 
gegen den Verzicht auf das einst unter brandenburgische Lehnshoheit getretene 
Gebiet der Herren von Werle ein Erbvertrag geschlossen wurde, auf Grund dessen 
das Haus Brandenburg nach Erlöschen der männlichen Linien der mecklen- 
burgischen Herzogshäuser ihnen im Besitz des Landes folgen sollte. (Der Vertrag 
besteht noch heute.) Durch einen Vertrag mit dem Erzbischof von Magdeburg 
von 1449 wurden endgültig die Lehnsansprüche des Erzstifts auf branden- 
burgisches Gebiet beseitigt; zugleich wurde eine Grenzregulierung vorgenommen, 
durch welche Jerichow und andere streitige Orte dem Erzstift überlassen wurden, 
wogegen dieses die brandenburgische Hoheit über die stolbergsche Grasschaft 
Wernigerode anerkannte. 
Im Jahre 1448 ließ sich Friedrich von der Familie Polenz die Nieder- 
lausitz übertragen, die diese 1422 als eine Landvogtei von König Sigmund 
pfandweise unter Vorbehalt der Wiedereinlösung erworben hatte. Die Stände 
der Niederlausitz leisteten auch die Huldigung, aber der Besitz des Landes ließ 
sich gegenüber den Ansprüchen des Böhmenkönigs Georg Podiebrad nicht auf 
die Dauer halten. In dem Vertrag zu Guben, 5. Juni 1462, mußte ihm 
Friedrich die Niederlausitz überlassen; er behielt aber — als böhmisches Lehen — 
die schon 1445 durch Kauf erworbenen Herrschaften Kottbus und Peitz, die als 
Enklaven in der Niederlausitz lagen, samt dem an die Mittelmark sich an— 
schließenden Lande Teupitz (mit Wusterhausen) und einigen anderen Besitzungen; 
dazu kam die Anwartschaft auf die ebenfalls unter böhmischer Hoheit stehenden 
Herrschaften Beeskow und Storkow, die allerdings erst ein Jahrhundert später, 
unter Johann Georg (1575), endgültig in brandenburgischen Besitz gelangt sind. 
Die Herrschaft eines tschechisch-hussitischen Königs in Böhmen, die das 
Land aus der bisherigen Verbindung mit dem Hause Habsburg löste und ehr- 
geizige Ansdehnungsbestrebungen mit sich brachte, bedeutete seit 1458 eine 
wesentliche Erschwerung der Lage für die Politik der hohenzollernschen Brüder; 
eine Erbvereinigung zwischen Brandenburg, Hessen und Sachsen, die 1457 
geschlossen worden ist, war vornehmlich bestimmt, der böhmischen Macht ein 
Gegengewicht zu schaffen; aber weder die brandenburgischen noch die fränkischen 
Interessen konnten sich durchsetzen, wo sie mit Böhmen in Konflikt gerieten, und 
es blieb schließlich den hohenzollernschen Brüdern nichts übrig, als sich mit 
Georg Podiebrad zu verbinden und an diesem Bündnis festzuhalten, selbst als 
er mit Papst und Kaiser in Zwist geriet.
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        Auswärtige Politik Friedrichs II. 91 
Der bedeutendste Erfolg der Revindikationspolitik Friedrichs war die 
Wiedererwerbung der Neumark, die schon ganz in den Besitz des Ordens über- 
gegangen war und zweifellos 1466 mit Westpreußen zugleich eine Beute Polens 
geworden wäre, wenn sie damals noch dem Orden gehört hätte. In der Not 
des letzten Krieges mit Polen ließ sich der Hochmeister Ludwig von Erlichshausen 
1455 dazu herbei, das Land gegen eine Zahlung von 40 000 Gulden auf Wieder- 
kauf an den brandenburgischen Kurfürsten zu veräußern. Friedrich hat seinen 
Nachfolgern ans Herz gelegt, dafür zu sorgen, „daß solch Land, die Neumark, bei 
deutschen Landen und dem würdigen Kurfürstentum der Mark zu Brandenburg, 
der es bei Ansetzung der Kur einverleibt ist, bleibe und nicht zu undeutsch Gezunge 
gebracht werde“. Er hatte das Bewußtsein, dieses Stück deutschen Landes den 
Griffen der Polen entrissen zu haben und es auch weiterhin davor hüten zu müssen. 
Ein ähnlicher nationaler Unterton begleitet die schwerste seiner aus- 
wärtigen Unternehmungen, den Versuch zur Erwerbung von Pommern. Zu- 
gleich ist es die Gewinnung der Seeküste, die er dabei ins Auge gefaßt hatte. 
Er meinte, durch die Vereinigung mit Pommern würde Brandenburg die vor- 
waltende Macht in Niederdeutschland werden. In beständigen Grenzkriegen 
hatte er zunächst die Pommern aus den Städten und Schlössern der Uckermark 
zu vertreiben gesucht, in denen sie noch von der Zeit seines Vaters her saßen. Er 
hatte Stolpe, Greiffenberg, Zichow eingenommen; aber Pasewalk und Torgelow, 
die den Zugang zum Haff beherrschten, waren in den Händen der Pommern 
geblieben. Da starb 1464 der Stettiner Herzog Otto III., der letzte männliche 
Sproß dieser Linie des Greifenhauses, und Friedrich beanspruchte nun auf 
Grund des Erbvertrages die Nachfolge. Er hatte auch bereits eine Partei im 
Lande, die dafür eintrat. Aus Thomas Kantzows pommerscher Chronik ist die 
Szenc bekaunt, wie beim Begräbnis des Herzogs der Stettiner Bürgermeister 
von Glinden Helm und Schild mit in den Sarg wirft, wie es bei ausgestorbenen 
Geschlechtern üblich war, mit den Worten: Da liegt unsere Herrschaft von Stettin! 
Und wie dann ein Gegner der brandenburgischen Partei, der Ritter von Eichsiedt, 
die Waffen wieder aus der Gruft heraufholt und dabei das Erbrecht der Wolgaster 
Linie verkündet. Es mag eine Legende sein, aber sie bringt den Gegensatz der 
Ansprüche und der Parteien zu anschaulichem Ausdruck. Die Wolgaster beriefen 
sich auf das eben damals bei der Rczeption der fremden Rechte miteindringende 
langobardische Lehnrecht, das die „gesamte Hand“ überall voraussetzt und ein 
Lehen erst für eröffnet erklärt, wenn der letzte männliche Nachkomme des ersten 
Erwerbers gestorben ist. Der Kaiser machte dem Brandenburger Schwierigkeiten. 
Er verlangte für die Belehnungsurkunde eine ungewöhnlich große Summe, 
37 000 Gulden. Friedrich war nicht gewillt, diesen tatsächlich doch ziemlich wert- 
losen Akt so teuer zu erkaufen. Er suchte zuerst durch Verhandlungen mit den 
Wolgaster Herzögen 1466 die Anerkennung der Lehusherrlichkeit Brandenburgs 
und einen Erbvertrag mit dieser Linie zu erreichen. Aber da diese Verhand- 
lungen nicht zum Ziel führten und der Kaiser, weil die hohenzollernschen 
Brüder ihre Verbindung mit dem Böhmenkönig Georg Podiebrad nicht auf- 
geben wollten, sich schließlich auf die Seite Pommerns stellte, da entschloß sich 
Friedrich, die Eutscheidung der Waffen anzurufen, obwohl er von seinem Bruder 
Albrecht die erbetene finanzielle Unterstützung (20 000 Gulden) nicht erlangen 
konnte. 1468 zog er über Pasewalk vor Stettin, konnte es aber nicht einnehmen.
        <pb n="106" />
        92 Wiederherstellung der Mark 1412—1499. 
1469 belagerte er vergeblich Uckermünde, das den Zugang zur unteren Oder 
beherrscht. Er mußte schließlich einen Waffenstillstand schließen, den der König 
von Polen vermittelte. Ein Teil des Herzogtums Stettin blieb in seinen 
Händen: u. a. die Städte Garz und Schwedt, die Schlösser Vierraden und Löcknitz. 
Aber er war krank und fühlte nicht mehr die Kraft, das Begonnene zu vollenden. 
Außerdem war er durch den Tod seines einzigen Sohnes 1467 der Hoffnungen 
für seinen eigenen Stamm beraubt. Im Jahre 1470 schloß er mit seinem 
Bruder Albrecht ein Abkommen, wonach er diesem die Regierung in der Mark 
überließ gegen ein Jahresgehalt von 6000 Gulden und die Einräumung der 
Plassenburg, wohin er sich zurückzog, um den Rest seiner Tage in Frieden zu 
verleben. Seine Gemahlin, die Prinzessin Katharina von Sachsen, mit der er 
seit 1441 in einer, wie es scheint, nicht sehr glücklichen Ehe lebte, blieb in 
Brandenburg zurück. Am 10. Februar 1471 ist er in Franken gestorben. Auch 
er hat das begonnene Werk noch nicht vollenden können; aber man wird doch 
sagen dürfen, daß die territoriale Konsolidierung der Mark Brandenburg, ihr 
Ausbau zu einem staatähnlichen Gebilde vornehmlich sein Werk gewesen ist. 
Albrecht Achilles. 
Der um ein Jahr jüngere Albrecht, der nun auch in der Mark Branden- 
burg die Zügel der Regierung ergriff, hatte sich inzwischen in Franken und im 
Reich schon einen bedeutenden Namen gemacht. Er war von den Brüdern 
weitaus der am glänzendsten begabte: eine Kraftnatur, strotzend von Lebenslust 
und Tatendrang, überall der erste bei Turnier und Tanz wie im Rat und im 
Felde; eine hohe, schöne, männliche Erscheinung, ein Liebling der Frauen, mit 
denen er gern zur Kurzweil schäkerte; bekannt im Reich als ein Meister geord- 
neter Heerfahrt; immer voran in Sturm und Streit, am ganzen Körper mit 
Narben bedeckt; zugleich ein glänzender, schlagfertiger Redner und schlauer 
Diplomat, den die Humanisten ebenso mit Ulysses wie mit Achilles verglichen 
und den man auch wohl den vulpes Germaniae (den deutschen Fuchs) nannte; 
dabei aber impulsiv und gewaltsam, von derber Ursprünglichkeit und durch 
beißenden Spott oft unbedacht verletzend, herrisch und ungestüm, ein abgesagter 
Feind vor allem des städtischen Bürgertums, durchdrungen von dem Hochgefühl 
sürstlicher Herrlichkeit, stolz darauf, einer der ersten im Reich nach dem Kaiser 
zu sein. Er liebte zuweilen „wie König Artus“ Hof zu halten und hat bei 
manchen Gelegenheiten einen Prunk entfaltet, den man — wohl nicht ohne 
einige Übertreibung — mit dem Glanz des burgundischen Hofes verglich; und 
doch war er im Grunde sehr sparsam und haushälterisch, ein scharfer Rechen- 
meister, der seinen Beamten genau auf die Finger sah und keinen Gulden 
umsonst ausgab. Der Krieg und die großen Welthändel waren sein Element, 
in dem er sich, dem Zuge seiner Natur folgend, beständig umhertummelte, überall 
eine glänzende Erscheinung, wohl die glänzendste unter den zeitgenössischen 
deutschen Fürsten, aber nirgend cigentlich der Meister der Lage und der be- 
herrschende Mittelpunkt der Ereignisse. In der Mark erzogen, kam er 15jährig 
1430 an den Hof König Sigmunds zu Preßburg als Edelknabe der Königin 
Barbara, zog dann mit seinem Vater 1431 in den Hussitenkrieg, der bei Taus 
so lläglich endete, nahm an Reichstagen und auch an der Königswahl von 1438 
teil, half dem König Albrecht Böhmen gewinnen gegen Hussiten und Polen
        <pb n="107" />
        Albrecht Achilles. 93 
und wurde von ihm zum Hauptmann in Schlesien ernannt (1439). Als An— 
hänger König Friedrichs III. geriet er dann 1444 mit den schweizerischen Eid— 
genossen in Streit; gegen die zügellosen Scharen der französischen „Armagnaes“, 
die man den Schweizern auf den Hals gehetzt hatte, mußte daun von Reichs 
wegen eine Heerfahrt zum Schutze Südwestdeutschlands angeordnet werden, an 
der auch wieder Albrecht teilgenommen hat. Von seinem Rivalitätsverhältnis 
zu Würzburg und den andern fränkischen Bischöfen, von seinen Kämpfen mit 
der Reichsstadt Nürnberg, mit den Wittelsbachern in Bayern und der Pfalz 
wird gleich noch die Rede sein; hier handelte es sich um die fränkischen Territorial— 
interessen, die bezeichnenderweise immer sofort mit Reichsangelegenheiten sich 
verquickten. Seit 1455 stand Albrecht geradezu im Dienst des Kaisers als Rat 
und Hofmeister mit einem Jahrgehalt von 5000 Gulden. In dieser Eigenschaft 
war er alsbald bei den Kämpfen in Ungarn beteiligt und weiterhin dann als 
Vertreter der kaiserlichen Interessen im Reich tätig. Ranke hat wohl gemeint, 
dieser Achilles sei seinem Agamemnon nur allzu getreu gewesen; und in der 
Tat liebte es Albrecht, die augestammte Königstreue seines Hauses zu betonen 
und hat sie auch den Nachfolgern als ein heiliges Vermächtnis anempfohlen. 
Aber ganz selbstlos war diese Haltung keineswegs; sic wurzelte in der eigen- 
tümlichen Stellung, die die Burggrafen von Nürnberg als Fürsten in Franken 
hatten und die sie auf den Anschluß an den Kaiser im allgemeinen hinwies; 
wo die Interessen auseinandergingen, da hat die Königstreue hier so wenig 
wie bei anderen Fürsten des Reiches Stich gehalten, wenn sie auch immer der 
Grundton der zollernschen Politik blieb. 
Die fränkischen Besitzungen der Burggrafen von Nürnberg bildeten, wie 
wir wissen, kein eigentliches geschlossenes Territorium. Die Bistümer Würz- 
burg, Bamberg, Eichstädt, das Landgebiet der Reichsstadt Nürnberg durch- 
schnitten es und lagen vielfach im Gemenge mit den hohenzollernschen Landen; 
ebenso das Gebiet der bayerischen Herzöge, deren wachsende Macht nach der Bei- 
legung der Familienzwistigkeiten überhaupt auf die zollernsche Stellung in 
Franken drückte. Der Herzog Ludwig von Bayern spottete wohl über das 
Gebiet der Zollern, bei dem man nicht wisse, wo Anfang, Mittel und Ende sei. 
Das Ziel der Politik Albrechts war nun offenbar, den Territorialbesitz seines 
Hauses in Franken zu erweitern, abzurunden und zu befestigen. Ihm schwebte 
der Gedanke vor, den Titel „Herzog in Franken“, den der Bischof von Bamberg 
führte, für sich in Anspruch zu nehmen und ihm eine ähnliche Bedeutung zu 
geben, wie sie der Titel der benachbarten Herzöge von Bayern hatte. Sein alter 
Freund und Gönner Papst Pius II., einst als Enea Sylvio Piccolomini 
Geheimschreiber König Friedrichs, hat ihn auf einer Zusammenkunft in Mantua 
1455 mit diesem Titel begrüßt. Es ist derselbe Mann, dem er seinen historischen 
Beinamen „Achilles“ verdankt. Aber mit dem Frankenherzog wollte es nicht 
glücken. Von den Unternehmungen Albrechts, die an diesem Ziel orientiert 
waren, ist eine immer unglücklicher ausgelaufen als die andere. Verhältnis- 
mäßig am besten gelang es ihm mit der ersten, bei der das Würzburger Stift im 
Mittelpunkt stand. Der Bischof Sigmund, der noch vor Albrechts Regierungs- 
antritt gewählt worden war, gehörte dem Wettiner Hause an, und seine Brüder, 
die sächsischen Herzöge, suchten ihn vermittels eines Regentschaftsrats, der mit 
sächsischen Räten besetzt war, in ihrem Hausinteresse zu leiten. Das führte zu
        <pb n="108" />
        94 Wiederherstellung der Mark 1412—1499. 
Zwistigkeiten, und Albrecht ergriff die Gelegenheit, gegen diese den fränkischen wie 
den brandenburgischen Interessen gefährliche Machterweiterung des sächsischen 
Hauses einzuschreiten, indem er den Bischof Sigmund in einer Fehde mit seinen 
Brüdern kräftig unterstützte (1440—41). Ein voller Erfolg war ihm dabei nicht 
beschieden, weil die Einnahme der Stadt Ochsenfurt, auf die es ankam, nicht 
gelang; immerhin aber setzte er es durch, daß die sächsischen Räte aus dem Rate 
des Bischofs von Würzburg entfernt wurden, und daß er eine Geldentschädigung 
von 20 000 Gulden und als Pfand dafür sowie für andere Schulden des Stifts 
die Stadt Kitzingen erhielt, die die militärische Stellung der Zollern gegen 
Würzburg sehr wesentlich verbesserte. Dahin freilich hat Albrecht es niemals 
bringen können, daß Würzburg und die andern der zolleruschen Territorial= 
bildung so unbequemen Stifter, Bamberg und Eichstätt, mit jüngeren Söhnen 
ihres Hauses besetzt worden wären; sie blieben ein Pfahl im Fleische der 
fränkischen Fürstentümer, und die Streitigkeiten in ihnen wegen Wildbann, 
Gericht und Geleit nahmen kein Ende. 
Ein noch unbequemerer Nachbar war die Reichsstadt Nürnberg, die sich 
bereits zu einem ansehnlichen Stadtstaat ausgeweitet hatte und mit ihren 
500 Dörfern, Schlössern und kleinen Städten fast schon ein kompaktes Terri- 
torium bildete, das sich zwischen die beiden Hälften des zollernschen Besitzes 
schob; das nürnbergische Pflegamt Licchtenan bildete außerdem eine Enklave 
im ansbachischen Gebiet der Zollern. Hier gab es immerfort Streitigkeiten, 
die aus der Natur der von beiden Seiten her in Auspruch genommenen über- 
greifenden Rechte mit Notwendigkeit entsprangen. Albrecht behauptete, daß ihm 
und seinem Hause die fürstliche Obrigkeit auch über den Landbesitz der Nürn- 
berger zustehe und daß deren Gerichtshoheit sich auf das städtische Weichbild 
beschränke. Dagegen nahmen die Nürnberger die Ausübung obrigkeitlicher 
Rechte auch außerhalb ihrer Mauern in Auspruch und ebenso den Genuß von 
Regalien, die Albrecht für ein Zubehör seiner fürstlichen Hoheit hielt. Über 
ein Bergwerksunternehmen, an dem sich Nürnberg beteiligte, ist 1448 der Streit 
zum Ausbruch gekommen. Er hat jahrelang gedauert und wurde im Stil der 
damaligen Kriegführung ausgefochten, wobei es namentlich darauf ankam, 
Schlösser einzunehmen und Dörfer auszuplündern und zu verbrennen. Albrecht 
siegte in mehreren Treffen und bemächtigte sich einer ganzen Anzahl von nürn- 
bergischen Schlössern; aber in dem Hauptkampf, bei dem Weiher von Pillenreut 
(11. März 1450), blieben die Nürnberger Sieger und erbenteten sein Renn- 
fähnlein samt dem Banner des ihm verbündeten Bayernherzogs. In der Bam- 
berger „Richtung“, die darauf stattfand, wurde ausgemacht, daß die Streit- 
fragen zur schiedsgerichtlichen Entscheidung des Kaisers gestellt werden sollten; 
aber ehe noch diese erging, kam es nach langen Verhandlungen, unter Ver- 
mittlung Bayerns, zu dem Vergleich von Lauff (1453), in dem die Nürnberger 
zwar sich zu einer Geldzahlung verstanden, im übrigen aber ihr Gebiet und ihre 
Hoheitsrechte ungeschmälert behaupteten. Auch spätere Reibungen haben dies 
Resultat nicht mehr verschoben. Die städtische Macht hat sich auf diesem Schau- 
platz der fürstlichen als gewachsen erwiesen. 
Bald nach diesem Mißerfolg versuchte es Albrecht mit einem andern 
Mittel, das vor allem darauf berechnet war, seine fürstliche Stellung in Franken 
zu stärken. Seine Räte hatten aus der Urkunde, die das zollernsche Haus über
        <pb n="109" />
        Albrecht in Franken und im Reich. 95 
das kaiserliche Landgericht zu Nürnberg besaß, herausgelesen, daß es sich hier 
um ein Gericht handle, das nicht nur an des Kaisers Statt gehalten werde, 
sondern auch zuständig über allen Gerichten des Reiches sei, also eine Art von 
oberstem Reichsgericht darstelle. Vermittels dieser Ausdehnung der Befugnisse 
des kaiserlichen Landgerichts wollte nun Albrecht gegenüber allen andern Ge— 
walten in Franken und ringsherum eine obrigkeitliche Autorität — im Sinne 
eines Herzogs von Franken — in Anspruch nehmen, die nicht ohne politische 
Folgen bleiben konnte. Ein kaiserliches Privilegium vom 4. September 1454 
konnte zu seinen Gunsten ausgelegt werden; im Jahre 1457 wies der Kaiser 
alle, die sich durch die Ansprüche des Nürnberger Landgerichts beschwert fühlten, 
an, ihre Beschwerden der kaiserlichen Vermittlung anheimzustellen. Keiner 
von den Nachbarn Albrechts hat heftiger diese Ausdehnung seines kaiserlichen 
Landgerichts mit Wort und Tat bekämpft als Herzog Ludwig von Bayern- 
Landshut, der die darunter verborgene Absicht wohl erkannte. Vergeblich hat 
Albrecht versucht, ihn für seine Pläne zu gewinnen, indem er, im Jahre 1458, 
dem Versuch der Bayern zur Vergewaltigung der Reichsstadt Donauwörth 
Vorschub leistete; als er aber in den Verhandlungen mit ihm wegen des Land- 
gerichts trotzdem nicht weiterkam, hat er ein Jahr darauf (1459) kein Bedenken 
getragen, bei Kaiser und Reich nun gerade umgekehrt als Anwalt der Reichsstadt 
gegen die gewaltsamen Übergriffe des Bayernherzogs aufzutreten. Die Wittels- 
bacher trieben damals — sehr im Gegensatz zu den vorhergegangenen Jahr- 
zehnten — eine einmütige Hauspolitik; auf der Seite des Herzogs Ludwig von 
Landshut stand auch Herzog Albrecht von München und der Pfalzgraf Friedrich 
der Siegreiche, der ja in der Oberpfalz auch ein Nachbar des Burggrafen war. 
Im Jahre 1460 kam es mit diesen und andern Fürsten zum offenen Krieg 
darüber, und dieser nahm für Albrecht eine ungünstige Wendung. Die Be- 
dingungen des Stillstandes von Roth (Juli 1460) waren so demütigend, daß 
Albrecht sie nicht selbst unterschrieb, sondern dies seinem Geheimschreiber über- 
ließ. Er war gewillt, den Krieg bei der nächsten Gelegenheit wieder zu erneuern; 
aber seine Hoffnung auf bessern Erfolg wurde getäuscht. Die bayerische Partei 
war in der UÜbermacht; auch der König von Böhmen, Georg Podiebrad, stand 
auf bayerischer Seite; er selbst hatte in der Hauptsache nur Württemberg zum 
Bundesgenossen. Am 19. Juli 1462 ist er in der Schlacht bei Giengen unter- 
legen — gegen 17 Fürsten und einen König, wie er später öfter mit Nachdruck 
hervorgehoben hat. Er mußte sich nun, 1463, zu dem endgültigen Prager 
Frieden bequemen, den der König von Böhmen vermittelte und in dem er zwar 
seine Schlösser und Länder wiedererhielt, aber den Anspruch auf die Ausdehnung 
der Befugnisse seines kaiserlichen Landgerichts gegenüber den Wittelsbachern 
und ihren Verbündeten fallen lassen mußte. Man wird sagen dürfen, daß 
damit überhaupt die Pläne zur Ausweitung und Abrundung des fränkischen 
Territorialbesitzes gescheitert sind, wenn auch Albrecht selbst in seiner unverwüst- 
lichen Hoffnungsfreudigkeit und Unverzagtheit sie noch keineswegs ganz auf- 
gegeben hat. Der territoriale dynastische Gegensatz gegen das Haus Wittelsbach 
mit seinem Anhang im Reich — wittelsbachische Fürsten saßen damals auch 
auf den Bischofsstühlen von Straßburg, Köln, Münster, seit 1464 auch von 
Magdeburg — ist es vornehmlich gewesen, der Albrecht auf ein gutes Ver- 
hältnis zum Kaiser hinwies; mit OÖsterreich, Württemberg und Baden im Bunde
        <pb n="110" />
        96 Wiederherstellung der Mark 1412—1499. 
glaubte er allein den Wittelsbachern das Gegengewicht halten zu können. Die 
Wittelsbacher standen an der Spitze der reichsständischen Opposition, Albrecht 
fühlte sich und bezeichnete sich gern als Anhänger des Kaisers gegen die bayerischen 
Gegner. „Römisch Reich“ und „Bayerland“ war die Losung der beiden feind- 
lichen Parteien in der Schlacht bei Giengen gewesen. 
Aber diese kaisertreue Haltung wurde dann doch wieder beeinträchtigt durch 
politische Berechnungen, die ebenfalls in der territorialfürstlichen Stellung in 
Franken wurzelten. Seit Jahren war Georg Podiebrad, erst als Gubernator für 
König Ladislaus Postumus, den Sohn König Albrechts, dann (seit 1458) selbst als 
König von Böhmen, gewissermaßen als der Schiedsrichter in allen Händeln, an 
denen Albrecht beteiligt war, aufgetreten. Seine Teilnahme für die Wittelsbacher 
war bei dem letzten Streit ausschlaggebend gewesen. Mit dieser Macht mußten 
die Hohenzollern sich verständigen, um der wittelsbachischen Partei nicht vollends 
zu unterliegen. Und so sehen wir seit 1463 Albrecht im Bündnis mit dem 
Böhmenkönig, dessen Sohn damals mit einer seiner Töchter verlobt wurde. 
An dieser Familienverbindung hat Albrecht auch festgehalten, als das Verhältuis 
des Böhmenkönigs zu Kaiser und Papst immer schlechter wurde. Er ist des- 
wegen sogar in die kirchliche Exkommunikation verfallen wie der Böhmenkönig 
selbst; und sein Verhältnis zum Kaiser blieb ein sehr schiefes, bis der Tod Georg 
Podiebrads (1471) die Verbindung löste. Die Exkommunikation hat ihm das 
Gewissen nicht beschwert, wenn er auch unter der Hand sich bemüht hat, durch 
Vermittlung seiner Brüder vom Banne gelöst zu werden, was dann auch 1471 
gelang. Er wußte wohl und sprach es auch aus, daß man zu Rom für Geld 
alles haben könne; er ließ sich in seinen politischen Interessen durch die Kurie 
so wenig stören wie durch die prinzipielle Loyalität gegenüber dem Kaiser, so viel 
Gewicht er auch im allgemeinen darauf legte, mit diesen beiden großen Auto- 
ritäten der Christenheit in gutem Verhältnis zu stehen. 
Der Antritt der Regierung in der Mark stellte den Kurfürsten Albrecht 
nun zunächst vor die Aufgabe, den pommerschen Krieg zu beendigen. Er war 
immer für die Verständigung mit Pommern gewesen; für die Bedeutung der 
pommerschen Frage besaß er nicht dasselbe Verständnis wie seine Brüder; 
außerdem mangelte es ihm damals an Mitteln für eine weitere Kriegführung. 
Er schloß daher 1472 mit den Pommern den Frieden zu Prenzlau, in dem er 
die von seinem Bruder eroberten pommerschen Städte und Schlosser behielt und 
die Anerkennung der brandenburgischen Lehnshoheit über die pommerschen 
Fürstentümer nun auch von seiten der Wolgaster Linie empfing. Dann beeilte 
er sich (März 1473), wieder auf den Schauplatz seiner früheren Tätigkeit zurück- 
zukehren. Sein Verhältnis zum Kaiser war seit dem Tode Georg Podiebrads 
wieder besser geworden. Im Jahre 1474 führte Albrecht als Feldhauptmann 
des Kaisers am Niederrhein jenen durch politische Erwägungen gelähmten Krieg 
gegen Karl den Kühnen von Burgund, bei dem es dem Kaiser im Grunde 
weniger darauf ankam, Köln und das Reichsgebiet zu schützen und den An- 
maßungen des Burgunderherzogs, der sich als ein Souverän zwischen Frankreich 
und Deutschland aufgestellt hatte, eutgegenzutreten, als vielmehr daraus, die 
Hand der burgundischen Erbtochter für seinen Sohn Maximilian zu gewinnen — 
ein Erfolg, der dann bekanntlich auch erreicht worden ist. Für Albrecht hatte 
diese wiederangeknüpfte engere Verbindung mit dem Kaiser die Folge, daß sich
        <pb n="111" />
        Der Streit um Pommern und um Glogau. 97 
der Kaiser in der pommerschen Frage auf die Seite Brandenburgs stellte — was 
freilich für die bevorstehenden Kämpfe eine wenig wirksame Unterstützung bedeutete. 
Die pommersche Frage verflicht sich bei ihrem Wiederauftauchen mit dem 
Glogauer Erbfolgestreit, bei dem Albrecht auch mit der damals bedeutendsten 
Macht des Ostens, dem Ungarnkönig Matthias Corvinus, dem Sohn des be- 
rühmten magyarischen Gubernators Hunyadi Janos, in eine gefährliche Ver- 
wicklung geriet. 
Die Veranlassung zum Streit war ein reines Hausinteresse. Albrechts 
Tochter Barbara war 1473 mit dem alten Piastenherzog Heinrich von Glogau 
und Krossen vermählt worden, und als dieser 1476 starb, nahm Albrecht die 
Fürstentümer für seine Tochter in Anspruch, während ein piastischer Vetter des 
verstorbenen Herzogs, Hans von Sagan, seinerseits Erbansprüche erhob und 
die Lande auch gleich in Besitz nahm. Um die Ansprüche seiner Tochter besser 
zu wahren, vermählte Albrecht sie damals an den jagellonischen König Wladislaw 
von Böhmen, der mit Matthias Corvinus wegen der böhmischen Nebenländer in 
Streit lag, auf dessen Seite aber auch der Kaiser und der Herzog von Burgund 
standen. Dadurch geriet Albrecht in Gegensatz zu dem Ungarkönig, der nun die 
Sache des Herzogs von Sagan unterstützte. Da dieser tatsächlich die Erbschaft 
in Besitz genommen hatte und behielt, so hat übrigens König Wladislaw sich 
geweigert, die Ehe mit Albrechts Tochter Barbara zu vollziehen, so daß Albrecht 
von dieser Seite keine Unterstützung in dem Kampf erhalten hat. Im Ein- 
verständnis mit Hans von Sagan waren 1476 auch die Pommern gegen die 
von Albrecht 1472 gewonnenen Schlösser und Städte vorgegangen. Eine be- 
sonders gefährliche Wendung erhielt der Streit, als 1477 (5. Januar) der Herzog 
von Burgund, Karl der Kühne, in der Schlacht bei Nancy gegen die Schweizer 
gefallen war. Nun war nicht bloß die Aussicht auf Hilfe von dieser Seite 
geschwunden, sondern der Kaiser sah sich nun gezwungen, im Interesse der 
Erbansprüche seines Sohnes in Burgund selbst den Ansprüchen des französischen 
Königs Ludwigs XI. mit Waffengewalt entgegenzutreten. Andererseits war 
Matthias Corvinus, sonst immer von den Türken bedrängt, augenblicklich von 
diesem Druck entlastet, weil die Türken durch einen Krieg mit Venedig in Schach 
gehalten wurden. Matthias zog vor Wien, und Kaiser Friedrich beeilte sich, 
mit ihm Frieden zu schließen, ohne dabei auf die Interessen Albrechts Rücksicht 
zu nehmen. Und ebenso vertrug sich König Wladislaw mit Matthias, dem er 
jetzt Mähren und Schlesien überließ. Mit um so größerer Wucht wandte sich 
die ungarische Politik nun gegen Brandenburg in der Glogauer Frage. Matthias 
Corvinus hetzte alle Gegner Albrechts von neuem gegen ihn auf, vor allem die 
Pommern, deren Kriegführung durch ungarische Freischaren unterstützt wurde. 
Die Pommern gewannen Garz und Vierraden; sie drangen in der Neumark 
bis nach Küstrin vor. Der Markgraf Johann, der in Vertretung seines Vaters 
damals die Regierung in der Mark führte, geriet in die äußerste Bedrängnis. 
Schon oft hatte er und der Kanzler Sesselmann den Vater flehentlich gebeten, 
selbst nach der Mark zu kommen, um den mannigfachen Schwierigkeiten durch 
seine persönliche Einwirkung abzuhelfen. Im Jahre 1476 war Albrecht auch 
einmal 5 Monate lang in der Mark gewesen, aber seitdem nicht wieder. Jetzt 
schlug der Kurprinz die stärksten Töne an. Er schrieb dem Vater von einer 
schlimmen Rede, die im Lande geführt werde, daß der Kurfürst wohl geschickt 
Hinze, Hohenzollern. 7
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        98 Wiederherstellung der Mark 1412—1499. 
sei, in die Mark zu kommen, um Geld und Landbede zu erheben und mit sich 
zu nehmen, daß er aber das Land in den kriegerischen Verwicklungen, in die er 
es gebracht habe, sich selbst überlasse und dem Verderben preisgebe. Der Appell 
wirkte. Albrecht zog 1478 mit einem Heer von 20 000 Mann heran, trieb die 
Pommern zurück und gewann in wenigen Monaten alle die Schlösser und Städte 
zurück, die er früher innegehabt hatte, nur mit Ausnahme von Garz, das freilich 
ein äußerst wichtiger Punkt war wegen seiner Lage an der Gabelung der Oder. 
Die überlegene Feldherrnkunst Albrechts hat sich in diesem pommerschen 
Feldzug glänzend bewährt. Jetzt trat aber auch Matthias Corvinus selbst offen 
und unmittelbar in den Krieg ein (12. August 1478), und trotz des mannhaften 
Widerstandes, den der Markgraf Johann leistete, drangen nun bald die Ungarn 
bis nach Zossen und Beeskow vor. Albrecht hatte sich beeilt, auf die Kriegs- 
erklärung des Königs Matthias gleich einen Waffenstillstand mit den Pommern 
zu schließen und suchte nun bei Frankfurt den Ungarn den UÜbergang über die 
Oder zu verlegen. Ein rettendes Ereignis war es, daß 1479 die Türken mit 
Venedig Frieden schlossen und nun wieder Ungarn bedrohten. Das machte 
den König Matthias zum Frieden mit Brandenburg geneigt. Die Herzogin 
Barbara mußte auf Glogau und Krossen verzichten, sollte aber mit einer Summe 
von 50 000 ungarischen Gulden abgefunden werden (10. August 1479). In 
dem zugleich geschlossenen Frieden mit Pommern (Prenzlau 1479) behielt 
Albrecht die Städte und Schlösser, die er in Besitz hatte, also im wesentlichen 
das früher Gewonnene und einige neue Eroberungen dazu, aber ohne das 
wichtige Garz. Die brandenburgische Lehnshoheit wurde von neuem anerkaunt. 
Die glogauische Angelegenheit führte noch zu Weiterungen, weil die aus- 
bedungene Summe von 50 000 Gulden nicht gezahlt werden konnte. In Ver- 
handlungen, die von König Matthias über den Kopf des alten Kurfürsten hinweg 
mit seinem Statthalter in der Mark, dem Markgrafen Hans, geführt worden 
sind, kam es 1482 zu dem Vertrage von Kamenz, durch den als Pfand für diese 
Summe die Städte Krossen, Züllichan, Bobersberg, Sommerfeld an Branden- 
burg gekommen sind. Kurfürst Albrecht war mit dieser Lösung der Frage wenig 
zufrieden. Er ließ seinem Sohne sagen, zum Verhandeln sei er noch zu jung 
und unerfahren; es wäre besser gewesen, wenn er, statt diesen Vertrag zu 
schließen, auf die Schweinejagd gegangen wäre. Er hat aber schließlich den 
Vertrag doch bestätigt, und man wird sagen müssen, daß es nach Lage der Dinge 
doch wohl ein nicht unbefriedigender Abschluß dieser Angelegenheit gewesen ist. 
Jene Pfandobjekte sind nach dem Tode Barbaras zum dauernden Besitz des 
Hauses Brandenburg geworden, da die Berechtigten auf Einlösung des Pfandes 
Verzicht geleistet haben; sie waren Lehen der böhmischen Krone und sind es 
geblieben bis zum Jahre 1742, wo Friedrich der Große diesen Lehusnexus ebenso 
wie den bezüglich der Herrschaften Kottbus und Peitz sowie der Lande Beeskow 
und Storkow gelöst hat. 
Die Regierung in der Mark führte an Stelle Albrechts von Anfang an 
sein ältester Sohn Johann, zunächst noch unter der Leitung eines Regentschafts- 
rates, dessen bedeutendstes Mitglied der Kanzler Friedrich Sesselmann, Bischof 
von Lebus war, auch später noch der getreue Berater des jungen Markgrafen, 
als er 1476 in aller Form mit der Statthalterschaft betraut worden war. Die 
inneren Verhältnisse waren äußerst schwierig. Friedrich II. hatte Schulden im
        <pb n="113" />
        Steuern und Landstände. 99 
Betrage von 100 000 rheinischen Gulden hinterlassen, und der Landesherr sah 
sich in seinen Bestrebungen zur Deckung dieser Summe von vornherein einem 
einmütigen -Widerstande der Landschaft gegenüber. Städte und Ritterschaft 
schlossen im Jahre 1470 ein Bündnis, in dem sie sich gegenseitig versprachen, 
gegen die Forderung einer Herrenbede, eines gemeinen Landschosses oder einer 
Ziese zusammenzustehen. Sie setzten einen Ausschuß nieder, der die Ausführung 
dieses Beschlusses überwachen und selbst den bewaffneten Widerstand vorbereiten 
sollte. Die Ausdehnungsbestrebungen der landesherrlichen Politik waren nicht 
nach dem Sinne der Stände; sie widerstrebten jeder Erweiterung des Staats- 
gebiets. Der pommersche Krieg und ganz besonders der spätere Handel um 
Glogau erschienen ihnen als eine Hausangelegenheit der Landesherrschaft, nicht 
als eine märkische Landesangelegenheit. Aus dieser inneren Lage erklärt sich 
das schnelle Nachgeben Albrechts in der pommerschen Sache 1472. Unmittelbar 
darauf aber suchte er mit den Ständen ins Reine zu kommen. Er forderte die 
Mittel zur Tilgung jener von Friedrich II. hinterlassenen Schuld. Erst drei 
Monate nach dem Friedensschluß, offenbar nach hartem Kampf auf dem Landtag, 
ließen sich die Stände dazu herbei Sie bewilligten 100 000 rheinische Gulden 
in fünf jährlichen Raten. Dagegen aber mußte Albrecht versprechen, das Geld 
auch wirklich nur zur Schuldentilgung verwenden und eine Landbede fortan nur 
noch in den bekannten drei Not= und Ehrenfällen (bei einer „trefflichen Nieder- 
lage“, bei einem Landkrieg, bei der Ausstattung einer Prinzessin) fordern zu 
wollen. Er mußte ferner versprechen, künftig ohne Rat und Einwilligung der 
Landschaft keine Schlösser noch Land oder Leute mehr zu verpfänden. Als es 
nun aber zur Zahlung kam, gerieten Ritterschaft und Städte in einen Streit 
darüber, wieviel jeder von beiden Ständen von der bewilligten Summe zu über- 
nehmen habe — eine Erscheinung, die sich später noch oft wiederholt hat und 
die man als QOuotisationsstreit zu bezeichnen pflegte. Da schlug der Kurfürst 
folgendes Auskunftsmittel vor: die Städte sollten, wie sie verlangten, nicht mehr 
als die Hälfte bezahlen; der Adel sogar noch etwas weniger, als er aus freien 
Stücken übernehmen wollte; dafür aber wollte der Kurfürst, um den übrig- 
bleibenden Bruchteil zu decken, von seinem landesfürstlichen Recht Gebrauch 
machen, neue Zölle und Ziesen anzulegen. Dies Recht hatte er nämlich schon 
1456 durch ein besonderes kaiserliches Privileg sich übertragen lassen. Den 
Städten wollte der Kurfürst dagegen gestatten, von ihren Einwohnern und 
Bürgern „Ungeld“ (d. h. indirekte Abgaben auf Konsumtionsgegenstände) und 
Kopfsteuer als kommunale Steuern zu erheben, um damit das auf sie entfallende 
Quantum der Bewilligung zu decken. Es war ein geschickter Zug. Der Vor- 
schlag gewann von vornherein den Adel durch die günstige Entscheidung der 
Quotisationsfrage; und er bot den städtischen Obrigkeiten in der Befugnis zur 
Erhebung von Kommnnalsteuern ein wichtiges Zugeständnis. Der Landtag 
hat denn auch den Vorschlag angenommen, und Albrecht verfuhr danach. 
Als nun aber der Tonnenzoll, den er anlegte, ins Leben trat (eine. Abgabe auf 
alle Waren, die in Tonnen verfrachtet wurden, wie Bier, Heringe, Teer usw.), 
fanden die Städte, daß ihr Handel dadurch geschädigt werde und weigerten sich 
Gunächst die in der Altmark und Priegnitz), seine Zöllner aufzunehmen und den 
Zoll zu bezahlen. Der Kurfürst berief ein aus Mitgliedern der Stände gebildetes 
Gericht unter dem Vorsitz des Kanzlers und Bischofs von Lebus Friedrich 
7t
        <pb n="114" />
        100 Wiederherstellung der Mark 1412—1499. 
Sesselmann, und dieses verurteilte die Städte zur Zahlung der Zölle. Aber die 
Städte blieben bei ihrem Widerstand. Sie stellten nun auch die Zahlung der 
Bede, die zur Schuldentilgung bewilligt worden war, em, und der Adel folgte 
natürlich diesem Beispiel sofort. Ein allgemeiner Widerstand erhob sich im 
Lande. Während nun der Kurfürst Albrecht sich an den Hof des Kaisers begab, 
um von ihm das Urteil gegen die widerspenstigen Städte bestätigen zu lassen, 
geriet der Hof seines Sohnes, des Markgrafen Johann, in die außerste Not. 
Der Kanzler Sesselmann, der eigentlich die Regentschaft führte, wußte nicht 
mehr Rat zu schaffen und bat den Kurfürsten um seinen Abschied. Im Mai 1473 
kam Albrecht nach der Mark zurück; er brachte die kaiserliche Bestätigung jenes 
Urteils mit, aber er vermochte den Widerstand der Städte nicht zu brechen. Es 
gelang ihm nur, den Kanzler zum Bleiben zu bewegen. Er selbst verließ dann 
die Mark bald wieder, und der wackere „Sesselmann hat nun inig Jahre lang 
Geld war von Albrecht nicht zu bekommen: sein Grundsatz war, daß der Hof in 
der Mark aus märkischen Mitteln sich erhalten müsse. Als danni im Jahre 1476 
die neuen kriegerischen Verwicklungen drohten, war Albrecht wieder fünf Monate 
etwa in der Mark. Damals kam es zu einer Einigung mit den Städten wegen 
der Zölle. Albrecht hielt im Prinzip seine Forderung aufrecht, aber im einzelnen 
gab er nach. Auch dann hat es noch viele Schwierigkeiten gegeben, bis die 
früher versprochenen Zahlungen geleistet wurden. Noch bis 1486 ist die Tilgung 
der Schuldsumme nicht ganz gelungen. Inzwischen aber war durch die Kriege, 
namentlich den gegen Pommern, eine neue Landbede notwendig geworden. 
Auf dem Landtage von 1480 ist sie zunächst von Prälaten, Herren und Ritter- 
schaft bewilligt worden, während sich die Städte noch dagegen sträubten. Sie 
haben sich dem Beschluß erst später gefügt (1483). Der Grundsatz, daß der Beschluß 
zweier Stände, als der Mehrheit, den dritten ebenfalls binde, ist zwar niemals 
anerkannt worden: aber wenn die beiden Oberstände einig waren, so war es 
doch für die Städte immer schwer, ihren Widerstand aufrecht zu echelien, zumal 
wenn der Landesherr so cnergtsch auftrat wie Albrecht 1488 
1481 rehe er die er eh Stelle unter den Ftene ein. Eein Eifer 0 in“*“ 
der 1480 ausgeschriebenen „Türkenhilfe“ führte ihn gegenüber der Geistlichkeit 
zu so rücksichtslosem Durchgreifen, daß er noch einmal der Exkommunikation 
verfiel (1482). Seine stille Hoffnung, daß diese Mittel statt gegen die Türken 
vielmehr gegen König Matthias von Ungarn Verwendung finden würden, 
erfüllte sich uicht. Die Macht des Ungarkönigs blieb im Wachsen und war auch 
für ihn eine beständige Gefahr. Am 1. Juni 1485 nahm Matthias Wien ein, 
die Residenzstadt Kaiser Friedrichs III. Das Verhältuis Albrechts zum Kaiser 
war gerade in diesen Jahren wieder durch mauche Interessengegensätze getrübt. 
Er hatte das Gefühl, daß der Kaiser ihm nicht so entgegenkomme, wie er es 
durch die Beförderung seiner Sache verdient habe. Doch hat er sich noch dafür 
gewinnen lassen, zu Frankfurt im Februar 1486 der Wahl des Erzherzogs 
Maximilian zum kömischen Konis zuzustimmen- Es war der erte —
        <pb n="115" />
        Albrechts Finanzen und Erbteilung. 101 
er sich eben zur Heimreise anschickte, gestorben ist (11. März 1486). Ein gewaltig 
bewegtes Leben ging damit zu Ende, durchgestürmt in Tatendrang und Genuß- 
freudigkeit. Auch die Gebrechen des Alters haben den zeitweis ganz von Podagra 
Gelähmten nicht um seinen Humor gebracht, und so stürmisch sein Leben war, 
so sanft ist sein Ende gewesen. Er war nicht ohne eine gesunde und kräftige 
Religiosität, aber durchaus ein Weltkind, ohne allen geistlichen Anstrich. Er ist 
zweimal vermählt gewesen, das eine Mal mit Margarete von Baden, das 
zweite Mal mit Anna von Sachsen (seit 1465), und hatte aus beiden Ehen 
19 Kinder, die alle gut versorgt wurden, teils im weltlichen, teils im geistlichen 
Stande. Er hinterließ gut geordnete Finanzen und einen „Vorrat“ im Werte 
von 400 000 Gulden, teils an barem Gelde, teils an Kostbarkeiten und Getreide- 
vorräten, wie er sie immer für kriegerische Fälle in Bereitschaft zu halten pflegte. 
Er hat selbst im Jahre 1485 dem Kaiser angeben lassen, daß er seinen Söhnen 
in Franken ein Einkommen von 70 000 Gulden, in der Mark ein solches von 
50 000 Gulden hinterlasse. Diese Zahlen sind indessen wohl etwas zu hoch 
gegriffen, wie es der Tendenz dieser Mitteilung entsprach. Ein andermal hat 
Albrecht gegen Ende seiner Regierung seine gesamten Einkünfte auf höchstens 
100 000 Gulden angegeben und die Mark als ein Drittel seiner Macht in An- 
schlag gebracht. Die frühere, auf Grund der Berechnungen von Kotelmann 
herrschende Vorstellung, daß unter seiner Regierung die Einkünfte in der Mark 
verdoppelt worden seien, ist nicht ganz zutreffend. Nach den neuesten Forschungen 
(von Schapper) sind sie von 1470 bis 1486 zwar gestiegen von etwa 12 000 auf 
23 000 Gulden, und, wenn man den Ertrag der Bede mitrechnet, von 24 400 
auf 35 250 Gulden; aber das Jahr 1470 ist schlecht geeignet zur Vergleichung, 
weil der kostspielige pommersche Krieg vorhergegangen war, der viele Anleihen 
und Verpfändungen nötig gemacht hatte. Vergleicht man eins der guten Jahre 
Friedrichs II., etwa 1464, mit dem Ende der Regierung Albrechts, so ergibt sich 
eine Steigerung der ordentlichen Einkünfte von 17 000 auf 23 000 Gulden, also 
etwa im Verhältnis von 3:4. Das Geheimnis dieses immerhin nicht un- 
bedeutenden Erfolges liegt weniger in der Vermehrung der Bruttoeinkünfte, 
als in der Verringerung der Verwaltungskosten durch genauere Aufsicht und 
Rechnungführung, wie sie überhaupt für die Finanzwirtschaft Albrechts 
charakteristisch ist. 
Aus dieser Finanzwirtschaft wie aus der gesamten Politik Albrechts 
empfängt man den Eindruck, daß es sich dabei im Grunde überall um das Haus- 
interesse handelt, nicht eigentlich um das eines Landesstaats. Und dieser Eindruck 
wird auch nicht wesentlich verändert durch den berühmten Akt, den man häufig 
als die Grundlage einer auf den Staatsgedanken begründeten Landesherrschaft 
gepriesen hat, die sog. Dispositio Achillea, durch die Albrecht schon im Jahre 
1473 (24. Februar) die Nachfolge in seinen Landen und das Verhältnis der 
Mitglieder des Hauses untereinander letztwillig geordnet hatte. Wenn man diese, 
in der Schwerfälligkeit ihres Ausdrucks und Satzbaues allerdings leicht Miß- 
verständnissen ausgesetzte Urkunde richtig deutet, so enthält sie neben einer Reihe 
von hausgesetzlichen Bestimmungen nur eine Erbteilung, aber nicht ein für alle 
Zukunft verbindliches Erbfolgegesetz, und es ist weder von dem Grundsatz des 
Erstgeburtsrechts, noch von dem der Unteilbarkeit der Mark Brandenburg aus- 
drücklich die Rede, obwohl diese beiden Grundsätze, die den Bestimmungen der
        <pb n="116" />
        102 Wiederherstellung der Mark 1412—1499. 
Goldenen Bulle entsprachen, tatsächlich beobachtet sind und ihre ausdrückliche 
Feststellung bei der häufigen Verletzung dieses Reichsgesetzes keineswegs über- 
flüssig gewesen wäre. Jedenfalls hat Albrecht in seiner Erbteilung mit der durch 
seinen Vater begründeten Gewohnheit gebrochen, nicht nur die fränkischen Lande, 
sondern auch die Mark Brandenburg zu teilen: obwohl damals (1473) vier Söhne 
am Leben waren, sind doch nur drei mit Land und Leuten ausgestattet worden: 
der älteste, Johann, mit der ungeteilten Mark, die beiden jüngeren, Friedrich 
und Sigismund, mit den beiden fränkischen Fürstentümern. Stirbt einer der 
älteren Brüder, so soll der nächstjüngere an seine Stelle treten; aber 
mehr als drei sollen nicht regierende Herren sein. Die andern, also der eine 
schon vorhandene, und die, welche etwa noch geboren werden würden, sollen im 
geistlichen Stande versorgt und, bis sie ein Bistum haben, mit 1000 rh. Gulden 
jährlich abgefunden werden. Töchter sollen bei der Verheiratung niemals mit 
Land und Leuten ausgestattet werden, sondern mit einer Aussteuer in Geld, 
nicht über 10 000 rh. Gulden; auf die Erbfolge sollen sic vor der Hochzeit Verzicht 
leisten. Die regierenden Brüder sollen immer zur gesamten Hand belehnt sein 
mit allem Hausbesitz; sie sollen nichts von den ererbten Landen je veräußern; 
dagegen soll jeder die Freiheit haben, mit dem, was er selbst hinzuerwirbt, nach 
seinem Gutdünken zu verfahren. In der Erbfolge soll der Grundsatz gelten, 
daß jeder Sohn den Vater beerbt, auch wenn dieser vor der Eröffnung der Erb- 
schaft bereits gestorben ist (das in der juristischen Terminologie sogenannte 
Repräsentationsrecht der Enkel — eine Neuerung gegenüber dem alten deutschen 
Recht.).- Das alles sind hausgesetzliche Bestimmungen, die für die Zukunft über- 
haupt gelten sollen, während der Grundsatz der Unteilbarkeit der Mark und 
ihrer Vererbung nach dem Erstgeburtsrecht nur durch das tatsächliche Beispiel, 
das die Erbteilung gab, nicht aber durch einc ausdrückliche gesetzliche Bestimmung 
der Dispositio Achillea für die Zukunft vorbildlich und wirksam geworden ist. 
Den Testator leitete dabei — abgesehen von den Bestimmungen der Goldenen 
Bulle von 1356, die ja auch in dem hohenzollernschen Hause bisher nicht genau 
beobachtet worden waren — hauptsächlich wohl die Uberzeugung, daß die 
Einkünfte der Mark zu gering seien, um bei Vornahme einer Teilung einem 
Kurfürsten die genügende Grundlage für seine Stellung zu gewähren: er hat 
ja einmal die Mark als ein Drittel seiner Macht bezeichnet; darum konnien 
wohl die fränkischen Lande, aber nicht die Mark geteilt werden. 
Johann. 
Albrecht Achilles ist der letzte hohenzollernsche Fürst gewesen, der die 
fränkischen Lande und die Mark Brandenburg unter seinem Regiment ver- 
einigt hat; von seinem Tode ab sind diese beiden Besitzmassen des Hauses für 
drei Jahrhunderte getreunt geblieben. In der Mark nahm sein Nachfolger 
Johann (1486—1499) wieder mehr die Tendenzen Friedrichs II. auf, nur war 
sein Streben noch ausschließlicher der inneren Ordnung des Landes und der 
Befestigung seiner Herrschaft gewidmet; äußere Verwickelungen vermied er 
geflissentlich. Als König Matthias von Ungarn gestorben war (1490), ist er 
weder auf die schlesischen Ansprüche seiner Schwester zurückgekommen, noch hat 
er die seiner Gemahlin, Margarete von Sachsen, geltend gemacht. Das Ehe- 
bundnis Barbaras mit dem König Wladislaw von Böhmen wurde mit seiner
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        Kurfürst Johann. 103 
Zustimmung gelöst, so daß nun dieser jagellonische Fürst die Witwe des Königs 
von Ungarn heiraten und 1490 auch die Stefanskrone für sich erwerben konnte. 
Zum Dank für die dabei geleistete Hilfe gab er 1493 (31. Mai) seine Zustimmung 
dazu, daß Johann das Amt Zossen auf Wiederkauf an sich brachte, und verzichtete 
(9. September) auf die Wiedereinlösung von Krossen, Züllichau, Bobersberg, 
Sommerfeld für die Lebzeit Johanns und seiner beiden Söhne. Noch nach- 
giebiger erwies sich Johann Pommern gegenüber, als Herzog Bogislaw X., 
der eine Tochter des Polenkönigs Kasimir II. geheiratet hatte (1491) und sich 
der moralischen Unterstützung Maximilians erfreute, die Leistung der Lehus- 
huldigung weigerte. Johann ließ es nicht wieder auf einen Krieg ankommen; 
die Aussichten waren zu schlecht gegenüber einem Fürsten, der die große Macht 
des jagellonischen Hauses in Polen, Böhmen und Ungarn auf seiner Seite hatte. 
Die Frage wurde einem Notabelnausschuß, der damals üblichen Form des 
Rates, vorgelegt und der Kurfürst beschritt im Einklang mit der Ansicht der 
Mehrheit den Weg gütlicher Verhandlungen, die von den Räten beider Fürsten 
zu Königsberg i. N. eröffnet wurden und zu dem Vertrage von Pyritz vom 
26. März 1493 geführt haben. Brandenburg verzichtete auf die Investitur und 
den Lehnseid; andererseits aber erklärte Herzog Bogislaw X., daß Pommern 
trotzdem ein brandenburgisches Lehen sein und bleiben solle. 
Es war ein zweifelloser Rückzug Brandenburgs in dieser vielleicht wichtigsten 
Frage seiner auswärtigen Beziehungen; aber er war durch die ungünstige politische 
Lage bedingt. Es war kaum zu erwarten, daß Pommern das Lehnsverhältnis 
in Zukunft anerkennen werde; schon Bogislaw X. selbst hat den Versuch gemacht, 
die Belehnung durch den Kaiser und damit die Anerkennung der Reichsunmittel- 
barkeit zu erlangen — ein Ziel, das 1521 auch wirklich erreicht worden ist. 
In der Reichspolitik ist Kurfürst Johann nicht maßgebend hervorgetreten. 
Die Interessen seines Hauses wiesen ihn auf ein gutes Einvernehmen mit dem 
Kaiser hin; aber seine Stellung zu Maximilian war weniger frei und selbst- 
bewußt als die seines Vaters Albrecht zu Friedrich III. An den Bestrebungen 
der reichsständischen Reformpartei, deren Führer der Kurfürst von Mainz Ber- 
thold von Henneberg war, hat er keinen nennenswerten Anteil genommen; Reichs- 
tage hat er nur selten persönlich besucht und gerade die bedeutendsten nicht. 
Seine Hauptsorge war die Befriedung seines Landes, die Ausrottung des Raub- 
wesens, das unter dem Adel der Mark wie der benachbarten Länder wieder 
überhand genommen hatte. Schon zu Lebzeiten seines Vaters war er in der 
Priegnitz 1482 mit Unterstützung der Stände dagegen eingeschritten. Unter 
Führung des Bischofs von Havelberg, Wedigo von Putlitz, und des Landes- 
hauptmanns der Altmark, Wilhelm von Pappenheim, hatten damals städtische 
Milizen, unterstützt von gutgesinnten Edelleuten, 15 Raubburgen gebrochen. 
Das Fehdewesen, das erst 1495 durch den ewigen Landfrieden im Reiche end- 
gültig ein für allemal verboten wurde, diente vielfach den Ränbereien als Deck- 
mantel. Viele Edelleute beanspruchten auf ihrem Gebiet ein Geleitsrecht und 
überfielen Reisende, die ihr Geleit nicht durch Geldzahlung erkauft hatten; auch 
nahmen sie das Recht in Anspruch, auswärtige Räuber auf ihren Schlössern 
zu hegen, wie es in der Zeit der Quitzows geschehen war. Demgegenüber war 
es das Bestreben Johanns, durch Bündnisse mit den Nachbarfürsten ein gemein- 
schaftliches Einschreiten gegen das Raubwesen zu ermöglichen, dem natürlich
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        104 Wiederherstellung der Mark 1412—1499. 
die Zersplitterung der obrigkeitlichen Gewalt in so viele oft miteinander ver- 
feindete Landesherrschaften Vorschub leistete. Solche Vereinbarungen bestanden 
mit Pommern, mit Magdeburg, mit Sachsen und Hessen, mit Braunschweig- 
Lüneburg, auch mit Ungarn (wegen Schlesiens) unter Matthias Corvinus. Mit 
Hilfe von Sachsen gelang es so 1488, eine berüchtigte Räuberbande unschädlich 
zu machen. Ganz ausgerottet wurde das Unwesen des Raubrittertums noch 
nicht. Es war eine Übergangszeit, in der der Adel, der bisher in der Hauptsache 
noch immer ein Kriegerstand gewesen war, beim Verfall des ritterlichen Kriegs- 
wesens und der Lehnskriegsverfassung andere Grundlagen für seine wirtschaft- 
liche Existenz suchen mußte. Er begann eben damals in der Mark Brandenburg 
und den andern ostelbischen Landen sich der Landwirtschaft zuzuwenden, seine 
Gutsherrlichkeit über die abhängigen Bauern zu befestigen und auch wirtschaftlich 
auszunützen. Es deutet auf eine allgemeine Verschlechterung in der rechtlich- 
sozialen Lage der Bauern, wenn 1484 die Ritterschaft in der Altmark es durch- 
setzt, daß niemand fremde Bauern ohne Wissen und Willen des Herrn, von dem 
sie weggezogen sind, aufnehmen und hausen dürfe; in den mehr östlichen Teilen 
des Landes scheint dieser Grundsatz damals schon in Geltung gestanden zu haben. 
Mit dem Anbruch friedlicher Zeiten begann der Ackerbau lohnender zu werden 
als bisher. Die Preise für Getreide stiegen, namentlich auch infolge des 
wachsenden Auslandsbedarfs, und der Adel war im Wettbewerb mit den Städten 
bemüht, sich diese Konjunktur zunutze zu machen. Auf sein Betreiben geschah 
es doch wohl, daß in dem Landtagsabschied von 1488 der bisher von den Städten 
geübte Zwang, daß die Banern ihr Getreide zum Verkauf nur auf den städtischen 
Markt bringen durften, wo es der Preissctzung durch die städtische Obrigkeit 
unterlag, abgestellt wurde. Die Bestimmung deutet wohl auf den wachsenden 
Getreidehandel des Adels, der als Vorbote der im 16. Jahrhundert sich aus- 
bildenden Gutswirtschaft zu betrachten ist. Der Kurfürst scheint dabei auf seiten 
des Adels gestanden zu haben. Eine eigentliche fürstliche Wirtschaftspolitik gab 
es in den Territorien damals wohl hie und da schon; aber in der Mark Branden- 
burg stand sie noch in den ersten Anfängen und nahm sehr unsicher ihre Stellung 
zwischen den Interessen von Stadt und Land, von Rittern und Banern Die 
Interessen des grundbesitzendon Adels deckten sich ja vielfach mit den Interessen 
des fürstlichen Domänenbesitzes. Und auch vom rein obrigkeitlichen Stand- 
punkte aus mußte der Kurfürst damals und mußten auch seine Nachfolger noch 
froh sein, wenn der Adel, der nicht mehr vom Waffenhandwerk leben konnte, statt 
seine kriegerischen Instinkte in einem landverderblichen Raub= und Fehdewesen 
weiterhin zu betätigen, sich der Landwirtschaft zuwandte, sich auf seinen Gütern 
häuslich einrichtete und sich eine neue friedliche Grundlage für eine standesgemäße 
Existenz schuf. Mochte auch die Masse des Bauernstandes darunter leiden — 
ihr Los war früher, in den Zeiten, wo Raub und Brand namentlich die Bewohner 
des offenen Landes so vielfach heimgesucht hatten, schwerlich ein besseres gewesen. 
Daß die Haltung des Kurfürsten Johann in dem Interessenkonflikt des 
Adels und der Städte keine schlechthin den Städten abgünstige gewesen sein kann, 
erhellt aus einem großen Zugeständnis, das ihm die Städte auf demselben Landtag 
von 1488 gemacht haben. Was sein Vater von ihnen nicht erlangen konnte, das 
ist ihm damals zuteil geworden: die Bewilligung einer Biersteuer oder Ziese, 
der ersten indirekten Steuer, die wir in der Mark finden. Das Braugewerbe war
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        Innere Zustände und Regierungssorgen. 105 
damals schon und noch lange nachher geradezu der wichtigste Nahrungszweig der 
Städte, und sein Produkt eignete sich daher besonders zum Gegenstand einer 
ergiebigen Besteuerung. Von jeder Tonne wurde ein Groschen bezahlt. Zwei 
Drittel dac'n, 8 Pfennige, waren für den Kurfürsten, ein Drittel, 4 Pfeunige, 
für die Stadtobrigkeiten bestimmt, die denn auch durch ihre Organe eine Kontrolle 
über die kurfürstlichen Steuererheber ausübten. Ohne Kampf ist freilich auch diese 
wichtige Neuerung nicht durchgesetzt worden. Die altmärkischen Städte, nament- 
lich Stendal, erkaunten die Verbindlichkeit des Beschlusses für sich nicht an und 
widersetzten sich den kurfürstlichen Zieseeinnehmern. Es bedurfte erst der Gewalt, 
um sie zum Gehorsam zu bringen. Es ist die letzte Phase in dem Kampf der 
Hohenzollern mit den Städten der Mark. Die Biersteuer blieb eine dauernde 
Einrichtung; man nannte sie im 16. Jahrhundert das „alte Biergeld“. Prälaten 
und Ritterschaft waren frei davon; aber sie durften dafür auch kein Bier zum 
Verkauf brauen, — eine Vorschrift, die allerdings später oft übertreten wurde 
und eine Quelle unendlicher Streitigkeiten zwischen Stadt und Land geworden ist. 
Man kann wohl sagen, daß Kurfürst Johann mit seiner alle auswärtigen 
Häudel vermeidenden, auf die innere Befriedung und Festigung des Landes 
und seiner Wohlfahrt gerichteten Politik ein Regent nach dem Herzen der Stände 
war. Unter seinen Räten begegnen auch mehr Namen von märkischen Edelleuten 
als früher, — so der Obermarschall Busso v. Alvensleben, Berndt v. Rohr, 
Johann v. Schlabrendorff u. a.; das fränkische Beamtentum beginnt zurückzu- 
treten. Freilich, der Kanzler, der 1483 auf Sesselmann folgte, war noch fräukischer 
Herkunft, einer jener „gemieteten Doktoren“, wie sie damals überall an den 
Fürstenhöfen erscheinen, Sigmund Zerer, übrigens der letzte Doktor des geist- 
lichen Rechts, der diesen Posten bekleidet hat. Die kanonistischen Juristen 
spielen in Rat und Gericht unter Johann noch eine Hauptrolle, wie Liborius 
von Schlieben und Dietrich von Bülow, die später beide Bischöfe von Lebus 
geworden sind. Die „Legisten“, die Doktoren des römischen Zivilrechts, die 
Hauptträger der Rezeption des römischen Rechts, treten in der Mark Branden- 
burg erst im 16. Jahrhundert maßgebend hervor. Das Kammergericht bestand 
auch unter Albrecht und Johann fort, und zwar getrennt vom Hofgericht; es 
beruht auf einem Mißverständnis, wenn manche Rechtshistoriker die Verbindung 
beider Gerichtshöfe um das Jahr 1484 angenommen haben. Es scheint, daß man 
das Kammergericht, in dem ja die Räte des Kurfürsten urteilten, auf eine breitere 
und verfassungsmäßig befestigte Basis zu stellen versucht hat, indem man zu 
den periodischen Sitzungen Räte vom Lande, aus den verschiedenen Ständen, 
neben den Hofräten hinzuzog und den Vorsitz einem „Kammerrichter“ über- 
trug. Georg von Waldenfels erscheint in dieser Stellung 1476 und 1477. Aber 
die Einrichtung scheint keinen Bestand gehabt zu haben; das tägliche Gericht der 
am Hofe anwesenden Räte, als ein minder schwerfälliger und kostspieliger 
Apparat, behauptete sich in der Stellung des obersten kurfürstlichen Gerichts, und 
an ihm blieb der Name „Kammergericht“ haften. Der Kurfürst hat noch zu- 
weilen an der Spitze dieser Räte selbst sich an der Rechtsprechung beteiligt. 
Seine Regierung fällt in die Zeit, wo die neue humanistische Bildung 
von Italien aus nach Deutschland eindrang und auch die Mark Brandenburg 
erreichte, die in bezug auf materielle und geistige Kultur vor den südlicheren 
Landschaften, wie Franken, noch weit zurücktrat. Kurfürst Johann ist ein Be-
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        106 Wiederherstellung der Mark 1412—1499. 
förderer dieser Bewegung gewesen, obwohl er selbst noch nicht in ihrem Geiste 
erzogen war. Er hat keine klassische Bildung besessen, sondern war mehr als 
Ritter und Jäger aufgewachsen. Es ist eine Legende, für deren Verbreitung 
namentlich Melanchthon verantwortlich zu machen ist, daß er einst in einer 
Fürstenversammlung eine vierstündige lateinische Rede gehalten habe, um die 
Könige von Ungarn und von Böhmen zu versöhnen, und daß dann die Zuhörer 
bewundernd ausgerufen hätten: Er ist ein Cicerol ein wahrer Cicerol! Dieser 
Beiname ist ebenso wie die Geschichte, von der er stammt, eine spätere gelehrte 
Erfindung. Die Zeitgenossen haben dem Markgrafen Johann zuweilen den 
Beinamen Maguus, d. h. der Große, der Starke, gegeben, weil er ein Mann 
von ungewöhnlich kräftigem Körperbau war. So zeigt er sich auch, in kriegerischer 
Rüstung, auf dem Grabmal, das ihm Jvachim II. von dem Nürnberger Meister 
Peter Vischer in der Domkirche hat errichten lassen. Er ist der erste Hohenzoller, 
der in der Mark gestorben und begraben worden ist, zuerst übrigens in der Kloster- 
kirche zu Lehnin. Man könnte zweifeln, ob man ihn besser an den Schluß der alten 
oder an den Anfang einer neuen Epoche stellen soll. Er ist ein märkischer 
Territorialfürst wie Friedrich II. und wie alle die Nachfolger im 16. Jahr- 
hundert. Aber er ist mit der Regierung seines Vaters Albrecht so eng verwachsen, 
daß man ihn gern an diese auschließt, und er hat andererseits in den 14 Jahren 
seiner eigenen Regierung trotz mancher Wandlungen im öffentlichen Leben doch 
nicht so neue Wege eingeschlagen, daß er den Beginn einer neuen Epoche 
bezeichnete. Wenn er sich auf ein friedliches inneres Regiment beschränkte, 
so geschah das wohl nicht bloß aus Grundsatz, sondern auch, weil er früh ein 
kranker Mann gewesen ist; er ist nach langem Leiden, das offenbar auch seine 
Tatkraft vermindert hat, im Alter von 43 Jahren mit dem Symptom der Wasser- 
sucht, also wohl an einer Herzkrankheit, gestorben — der erste Fürst des hohen- 
zollernschen Hauses, bei dem dies in den späteren Generationen sich häufig wieder- 
holende ÜUbel hervorgetreten ist.
        <pb n="121" />
        IV. 
Das Jahrhundert der Reformation. 
1499 -1598. 
De nächsten drei Regierungen in der Mark Brandenburg, die von 1499 bis 
1598 reichen, lassen sich als das Jahrhundert der Reformation zusammen-- 
fassen; denn diese große religiöse Bewegung, die alle Tiefen des deutschen 
Volkslebens aufrührte, ist auch die beherrschende Macht, die der Geschichte des 
märkischen Landes und seines Fürstenhauses das Gepräge gibt, mag der Herrscher 
nun, wie Joachim I., die Neuerungen mit unverhohlenem Haß abzuwenden 
suchen oder mag er, wie Joachim II., in der Rolle eines friedfertigen Vermittlers 
Altes und Neues im kirchlichen Leben zu verbinden bestrebt sein oder mag er 
endlich, wie Johann Georg, in starrer Rechtgläubigkeit mit beiden Füßen auf 
dem befestigten Boden des lutherischen Bekenntnisses stehen. 
Die Renaissance, deren Wirkungen in den Brennpunkten der damaligen 
europäischen Kultur, insbesondere in Italien, auch für Staat und Gesellschaft 
so tief und nachhaltig gewesen sind, hat in dem brandenburgischen Fürstenstaat 
nur einen schwachen Widerschein hervorgerufen, der dann durch das religiöse 
Interesse bald vollends gedämpft und von der neuen geistlichen Lichtquelle über- 
strahlt wurde. Kurfürst Joachim I. selbst kann trotz seiner kirchlichen Haltung als 
ein aufgeklärter Humanist gelten; und aus der humanistischen Strömung ent- 
sprang auch die Gründung der märkischen Landesuniversität zu Frankfurt a. O., 
die schon unter dem Kurfürsten Johann geplant worden war und mit pößpst- 
lichem und kaiserlichem Privileg versehen 1506 ins Leben trat; der Hauptgehilfe 
dabei, der humanistisch gebildete Gönner Huttens, Dietrich von Bülow, Bischof 
von Lebus, zugleich der erste Kanzler der Universität, war ein märkischer Edel- 
mann. Aber solche Männer waren selten im Lande, und der gelehrte Abt von 
Sponheim, Trithemius, der im Winter 1505/6 als Gast des Kurfürsten einige 
Monate lang am brandenburgischen Hofe weilte, übertrieb wohl nicht allzu stark, 
wenn er schrieb, in diesem Lande sei ein Gelehrter so selten wie ein weißer Rabe. 
Auch die Universität Frankfurt ist später mehr eine Pflanzschule zur Ausbildung 
von Juristen und Pastoren geworden, als ein Mittelpunkt der humanistischen 
Studien. Das geistliche Element überwog je länger je mehr während dieses 
Zeitraums in der Bildung des Hofes und der höheren Stände wie in dem Leben 
des gemeinen Mannes. Das Luthertum mit seiner ehrlichen deutschen Gründlich- 
keit hat auch in der Mark Brandenburg den ersten Anstoß zur Volkserziehung 
gegeben, der freilich zunächst mehr den mittleren als den unteren Ständen und
        <pb n="122" />
        108 Das Jahrhundert der Reformation. 
mehr den Städten als dem platten Lande zugute kam. Luthers Bibelübersetzung 
und sein Katechismus sind auch für das harte Kolonistengeschlecht des märkischen 
Landes die Grundlage der lange vernachlässigten Geistes- und Gemütsbildung 
geworden. Das Leben am Fürstenhofe wie auf den adligen Gutshöfen, in den 
städtischen Bürgerhäusern wie in den ländlichen Gemeinden erhielt einen halb 
geistlichen Anstrich, der von der überlieferten Rauheit und Derbheit der Sitten 
und von den naiven weltlichen Instinkten, die sich daneben kräftig geltend 
machten, manchmal recht seltsam absticht. Das protestantische Pfarrhaus gewann 
eine steigende Bedentung für das sittliche und geistige Leben in Stadt und Land; 
Bildung und Wissenschaft, aber auch Wirtschaft und Politik bauten sich auf dem 
selbstverständlichen Untergrund christlicher Gesittung und kirchlicher Ordnung 
auf. Geistliche und weltliche Gewalt verbanden sich dabei in dem Landesfürsten 
als der christlichen Obrigkeit zu einer natürlichen Gemeinschaft; die schon durch 
die päpstlichen Privilegien von 1447 vorbereitete Landeskirche trat mit der 
Reformation sichtbar in die Erscheinung und beförderte die Absonderung und 
den inneren Zusammenhalt des territorialen Staatsgebildes. Die landesherrliche 
Macht gewann einen beträchtlichen Zuwachs durch die Befugnis des evangelischen 
Kirchenregiments, die unter den fürstlichen Gewalten nach dem Sinne der Zeit 
die oberste und stärkste war und den ganzen Gliederbau der Landeskirche in 
Abhängigkeit von dem geistlich-weltlichen Oberhaupte brachte. Nicht gering war 
auch der greifbare Vorteil, den die Einziehung der geistlichen Güter für die Ein- 
künfte des Landesherrn mit sich brachte, wenn er auch nicht genügt hat, für die 
vermehrten öffentlichen Bedürfnisse und die damit verbundenen steigenden An- 
forderungen an die fürstlichen Finanzen, die dieses Jahrhundert stellte, aus- 
reichende Deckung zu schaffen. Es ist ein Zeichen der Zeit, daß die Mittel für 
Hofhalt und Landesregierung noch weniger als früher ausreichen wollen. Es 
sind nicht bloß die steigenden Bedürfnisse des Hofes, die zahlreichen und immer 
kostspieliger werdenden Reichstage, die Türkenhilfen und sonstige außerordentliche 
Anlässe, die die Ausgaben der landesherrlichen Regierung zu früher unerhörter 
Höhe anschwellen, es ist zugleich auch das Sinken des Geldwerts, die Erhöhung 
aller Preise, die schon infolge der steigenden Ausbeute der erzgebirgischen Silber- 
bergwerke, ganz besonders aber in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts infolge der 
massenhaften Einfuhr von Edelmetall aus den spanischen Kolonien von Mexiko 
und Peru als eine allgemeine enropäische Erscheinung auch in Deutschland und 
der Mark Brandenburg ihre Wirkungen äußert. 
Überhaupt verschoben sich schon vom Beginn dieses Zeitraumes an die 
wirtschaftlichen und sozialen Grundlagen des öfsentlichen Lebens durch überaus 
bedeutsame Veränderungen. Die Epoche der kriegerisch-seudalen Verfassung ging 
zu Ende; das herkömmliche Fehdewesen, das den letzten Jahrhunderten des Mittel- 
alters in allen deutschen Landen ihr eigenartiges Gepräge gegeben, hatte seit 
dem ewigen Landfrieden von 1495 jede rechtliche Grundlage verloren, und 
wie der Reichsgewalt, so lag auch den Landesfürsten in ihrem Machtbereich die 
schwere Aufgabe ob, das erste Erfordernis eines geordneten Staatslebens, die 
Sicherheit von Person und Eigentum, gegen Gewalttat und räuberischen Zugriff 
nachdrücklich zu gewährleisten und die Autorität der Gerichte und der Obrigkeit 
überhaupt zu wirksamer Geltung zu bringen gegenüber den noch immer nicht 
ausgerotteten Gewohnheiten der Selbsthilfe und einer Entartung des verschollenen
        <pb n="123" />
        Wirtschaftlich-soziale Veränderungen. 109 
Fehderechts, die nichts anderes als Wegelagerei, Raub und Gewalttat bedeutete. 
Es ist keine unverständliche Erscheinung, daß gerade in dieser Zeit, zu Anfang des 
16. Jahrhunderts, in den ostelbischen Gebieten das Treiben der adligen Straßen- 
räuber noch einmal besonders stark hervortritt: es ist die Agonie der verendenden 
ritterlich-kriegerischen Lebensordnung, die während des Mittelalters geherrscht 
hatte. Seit dem Verfall der Lehnskriegsverfassung, seit der zunehmenden Be- 
deutung der Fußknechte, die die Ritter auch aus den Soldheeren verdrängten, seit 
dem Aufhören der gewinnreichen Beutezüge, zu denen früher das Fehdewesen 
Gelegenheit geboten hatte, mußte der Ritter, dessen grundherrliche Einkünfte zu 
einem standesgemäßen Lebensunterhalt nicht ausreichten, darauf bedacht sein, sich 
eine neue breitere Grundlage für seine wirtschaftliche Existenz zu schaffen. Aus 
dem Krieger wurde ein Landwirt. An die Stelle der alten Grundherrschaft über 
selbstwirtschaftende Bauern, die hauptsächlich durch ihre Abgaben dem auf einem 
kleinen Herrenhofe sitzenden Ritter eine etwas höhere Lebenshaltung ermöglichten, 
trat die neue Gutswirtschaft des ritterlichen Grundherrn, der Anfang zu einem 
landwirtschaftlichen Großbetrieb, dessen Grundlage eine wesentliche Vergrößerung 
des ritterlichen Landbesitzes und Eigenbetriebes war, und dessen wirtschaftliche 
Voraussetzung in der Möglichkeit bestand, nicht bloß wie bisher für den eigenen 
Bedarf oder für den nächsten Umkreis zu produzieren, sondern auch auf größeren 
und ferneren Märkten Korn, Vieh, Wolle und andere landwirtschaftliche Prodnkte 
vorteilhaft zu verwerten. Es ist eine Erscheinung, die sich keineswegs auf die 
Mark Brandenburg beschränkt, sondern die sich auf dem ganzen ostelbischen Gebiet 
sowie in den angrenzenden nordwestdeutschen Landschaften und gleichzeitig oder 
vielleicht noch früher auch in Polen ganz allgemein seit dem Ende des 15. Jahr- 
hunderts bemerklich macht und überall die Grundlagen der ländlichen Verfassung 
wesentlich verändert hat. Schon der Deutsche Orden hatte im 14. und 15. Jahr- 
hundert den Getreideexport in großem Maßstabe betrieben und damit ein Beispiel 
für das gesamte Hinterland gegeben. Je weniger die Städte im Osten der Elbe 
vermocht haben, den Handel des sie umgebenden Landgebietes zu beherrschen und 
an ihren städtischen Markt zu binden, desto mehr begannen die Ritter sich dieses 
Handels zu bemächtigen und ihn zur Grundlage einer neuen standesgemäßen 
Wirtschaftsführung zu machen. Sie fingen damit an, das Getreide der Bauern 
aufzukaufen, um es an fremde Händler abzusetzen, und sie endeten damit, durch 
Einziehung von Bauernhöfen ihre eigene Gutsfläche zu vergrößern und das Ge- 
treide, das sie exportieren wollten, selbst zu bauen. Der Kapitalbesitz und das 
Angebot von freien Arbeitskräften war damals noch nicht so groß, daß es möglich 
gewesen wäre, diesen erweiterten Betrieb vom Gutshofe aus mit eigenem Inventar 
und Gesinde oder mit gemieteten Tagelöhnern zu führen; vielmehr beruhte de#ser 
neue Großbetrieb vornehmlich auf den Frondiensten der abhängigen Bauern, 
die jetzt allmählich an die Stelle der früheren Abgaben traten und mit der Zeit 
dazu geführt haben, daß diese wegen ihrer Arbeitskraft für den adligen Guts- 
betrieb unentbehrlich werdende Menschenklasse, deren eigene Wirtschaft jetzt nur 
noch als unselbständiges Anhängsel der Wirtschaft des Gutsherrn erschien, an die 
Scholle gefesselt wurde und damit in jenen Zustand der Gutshörigkeit geriet, der 
amtlich später in den preußischen Provinzen als „Erbuntertänigkeit“ bezeichnet 
wurde. Die meisten Banuern hatten kein Eigentumsrecht an ihren Höfen, die 
vielmehr im Obereigentum des Gutsherrn standen, sondern nur ein beschränktes
        <pb n="124" />
        110 Das Jahrbundert der Reformanva. 
und unsicheres Besitzrecht; man naunte sie „Lassiten“, eine latinisierte Fortbildung 
der altdeutschen Bezeichnung Lasse (Late), die einen Hörigen bedeutet; auch da, wo 
ein Erbrecht an den Höfen bestand, hatte der Gutsherr das Recht, den ihm geeignet 
erscheinenden Erben aus der Nachkommenschaft des Erblassers zu bestimmen, wie 
er denn auch bei der Verehelichung des neuen Hofbesitzers ein gewichtiges Wort 
mitzureden hatte. Die Dienste, welche die Bauern mit ihrem Gespann und durch 
ihre Hofgänger für die Gutswirtschaft zu leisten hatten, waren nicht überall fest 
bestimmt, und bei den Gutsherren bestand die Neigung, sie über Gebühr nach 
ihrem eigenen Bedarf auszudehnen, so daß vielfach „ungemessene Dienste“ üblich 
wurden, bei deuen unter Umständen den Bauern kein Werktag in der Woche 
dienstfrei blieb. Der Gutsherr war als Erb= und Gerichtsherr in der Regel auch 
die Obrigkeit der Bauern; die Bauernkinder hatten ihm bei der Konfirmation 
einen Untertänigkeitseid zu leisten; die, welche Gesindedienst suchten, waren ver- 
pflichtet, zuerst ein paar Jahre lang auf dem Herrenhofe zu dienen. Als Kirchen- 
patron hatte der Gutsherr meist auch zugleich den entscheidenden Einfluß bei der 
Berufung des Pfarrers, der freilich nicht von ihm, sondern von dem Landesherrn 
durch sein Konsistorium angestellt wurde. Die Einrichtungen einer kirchlichen 
Gemeindevertretung verkümmerten ebenso wie die eines selbständigen ländlichen 
Gemeindelebens überhaupt in diesen Gebieten; so weit die Kirche nicht vom 
Landesherrn und seinem Konsistorium beherrscht war, stand sie unter der Leitung 
der Gutsherren und der von ihnen vielfach abhängigen Pastoren, während der 
Wirkungskreis der Dorfgemeinde in der Hauptsache auf wirtschaftliche Maß- 
nahmen beschränkt blieb und an die Stelle des früheren Erbschulzen jetzt meist 
ein vom Gutsherrn abhängiger Setzschulze trat, der die Gemeindeangelegenheiten 
mit Zuziehung einiger Schöffen oder Gerichtsmänner zu besorgen pflegte. 
Diese wirtschaftlich-soziale Entwicklung, die eine verhängnisvolle Herab- 
drückung des Bauernstandes mit sich brachte, ist dem ganzen ostelbischen Kolo- 
nisationsgebiet und den Nachbargebieten in Deutschland und Polen gemeinsam; 
polnische Einflüsse haben dabei offenbar neben der Schwäche der Städte und der 
ländlichen Gemeindeverfassung maßgebend mitgewirkt. Je weiter nach Osten zu, 
desto strenger gestaltete sich das gutsherrlich-bäuerliche Abhängigkeitsverhältnis; 
in Polen herrschte eine förmliche Leibeigenschaft, unter der der Bauer kaum mehr 
als Rechtsperson galt; in den deutschen Landen blieb dem Bauer der rechtliche 
Schutz der Person und des Eigentums doch immer erhalten, und auch seine wirt- 
schaftlich-soziale Lage war namentlich in der Mark Brandenburg bedeutend besser. 
Die Landesfürsten empfanden zwar diese Veränderungen in den ländlichen Zu- 
ständen hie und da, auch in Brandenburg, als etwas Unbilliges und Schädliches, 
und suchten gelegentlich dem Bauernlegen Einhalt zu tun oder die Dienste zu 
beschränken; aber auch wenn ihr Wille fester und ihre Macht größer gewesen wäre, 
so hätte doch diese große und allgemeine Bewegung, die mit elementarer Gewalt 
fortschritt und gerade auch die landesherrlichen Domänen ergriff, durch ver- 
einzelte Bestrebungen territorialer Kleinfürsten schwerlich gehemmt werden 
können. Was der Bauernstand verlor, gewann der Adel. In diesen wirtschaft- 
lichen Verhältnissen, in dieser örtlichen Herrenstellung des grundbesitzenden Edel- 
manns hat sich der eigenartige Typus des ostelbischen Junkers herausgebildet, 
der sich von der Art des west= und süddeutschen Edelmanns so wesentlich unter- 
scheidet und in der Geschichte des Hohenzollernstaates weiterhin eine so bedeutsame
        <pb n="125" />
        Geist des Territorialstaats. 111 
Rolle spielt: hier entstand in der Ritterschaft zugleich eine Klasse von selbstwirt- 
schaftenden Gutsbesitzern, die in ihrem größeren Betriebe und in der Herrschaft 
über die Bauern eine Fähigkeit zu leiten und zu disponieren, eine Gewohnheit, 
den Vorteil wahrzunehmen, zu handeln und zu befehlen in sich ausbildeten, welche 
später im militärischen und diplomatischen Dienst auf größerem Gebiete für den 
Staat der Hohenzollern Früchte tragen konnte, zumal diese Gutswirte niemals 
aufgehört haben, die Traditionen einer kriegerischen Kaste fortzupflanzen und 
den in der ständischen Verfassung begründeten Anspruch zu erheben, die geborenen 
Räte des Landesherrn zu sein. 
Als die vorwaltende politische Tendenz der Renaissance wird man die 
Richtung auf die Herausbildung des modernen souveränen Staates bezeichnen 
dürfen, dessen Wesen die Macht ist im Gegensatz zu der hierarchisch-feudalen 
Verfassung des Mittelalters, die auf der einen Seite eine umfassende göttlich- 
menschliche Rechtsordnung im Rahmen des Reiches und der Kirche hatte ver- 
wirklichen wollen, während auf der andern Seite die lokalen Gewalten in einer 
oft an Anarchie grenzenden Selbstherrlichkeit schalten und walten konnten, so 
daß bei dem chaotischen Durcheinander sich kreuzender Interessen und Rivalitäts- 
kämpfe kleiner und kleinster Machthaber Recht und Friede unaufhörlich gestört, zu- 
gleich aber auch die Bildung eines großen machtvollen Ganzen verhindert wurde. 
Jetzt traten kleinere und größere Staaten unter der Herrschaft kluger und gewalt- 
tätiger Fürsten in schärferer Absonderung einander gegenüber und vollbrachten zu- 
gleich im Innern eine straffere Zusammenfassung des Untertanenverbandes, sodaß 
die durch den Fürsten repräsentierte Staatsgewalt nach außen als unabhängig, 
nach innen als unumschränkt erschien. In den deutschen Fürstenstaaten aber ist 
diese Tendenz zur Selbständigkeit und zum Absolutismus im Laufe des 16. Jahr- 
hunderts noch nicht verwirklicht worden. In der Mark Brandenburg zeigt die 
Regierung Joachims I. einen Anflug solcher Bestrebungen; aber in dem Maße, 
wie die allgemeinen Kultureinwirkungen der Renaissance durch die der lutherischen 
Reformation abgelöst und verdrängt wurden, verschwindet auch der vorübergehend 
aufblitzende Machtgedanke mehr und mehr; der territorialfürstliche Charakter der 
Landesherrschaft in ihrer Abhängigkeit von Kaiser und Reich, in ihrer Beschränkung 
durch die Landstände prägt sich in festen und eigenartigen Zügen zu einem Gebilde 
aus, das von dem Wesen eines modernen Staates noch weit entfernt bleibt und 
dem die Organe zu einem machtvollen Eingreifen in die Weltverhältnisse voll- 
kommen fehlen. Während ringsumher in der Welt, namentlich in der italienischen, 
französischen, burgundisch-habsburgischen und spanischen Politik die neue von 
Machiavelli verkündete Staatsräson dominiert, die frei von Gefühlswallungen 
und Gewissensbedenken nur den politischen Nutzen verfolgt und den Kontinent 
in immer neue blutige Macht= und Rivalitätskämpfe verwickelt, befestigen sich 
die lutherischen Fürstenstaaten Deutschlands mehr und mehr in einer kleinmütigen, 
unpolitischen, ohumächtig-friedseligen Haltung, die allen Anteil an den großen 
Gegensätzen und Verwicklungen der Welt ängstlich vermeidet und über der Sorge 
für das geistliche und weltliche Wohl des Fürsten und der Landstände die An- 
bahnung von Einrichtungen zur Entwicklung von militärisch-politischer Macht 
gänzlich verabsaumt. 
Die beiden großen Mächte, die damals um das Ubergewicht in der Welt 
miteinander ringen, sind das Haus Habsburg und die französische Krone. Die
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        112 Das Jahrhundert der Reformation. 
habsburgische Macht, im 15. Jahrhundert der des hohenzollernschen Hauses noch 
wenig überlegen, war zur gewaltiger Höhe emporgeschnellt, seit die österreichischen 
Erbländer sich auf der einen Seite mit dem burgundischen und spanischen Reich, 
auf der anderen Seite mit Böhmen und Ungarn verbunden hatten; und wenn 
auch dic eine Verbindung sich bald wieder auflöste, so ist doch die andere zu 
dauerndem Bestand gediehen, und diese Verstärkung der Hausmacht hat das kaiser- 
liche Osterreich an Kraft und Ausehen weit über das brandenburgische Haus 
erhöht. Der Versuch Karls V., den absoluten Dominat im Reich aufzurichten, 
ist zwar gescheitert, aber die Reichsfürsten und auch Brandenburg blieben von 
der Stellung selbständiger souveräner Mächte noch weit entfernt; sie mußten froh 
sein, ihre „reichsständische Libertät“ zu behanpten. 
Und so wenig sie nach außen hin unabhängig waren, so wenig waren sie 
im Innern unumschränkt. Die landständische Verfassung erlangt im Laufe des 
16. Jahrhunderts auch in Brandenburg ihre volle Ausbildung. Sie war hier, 
wie in den deutschen Territorien überhaupt, seit dem 13. Jahrhundert langsam 
in gleichem Schritt mit der landesfürstlichen Gewalt und dem territorialen Staats- 
verbande erwachsen, getragen von denjenigen Bestandteilen der eingesessenen 
Bevölkerung, deren Rat und Hilfe dem Landesherrn bei der Aufrichtung seines 
Regiments und bei der Bewahrung von Ordnung und Sicherheit im Lande 
unentbehrlich geworden war. Waren einst zu Ende des 13. Jahrhunderts die 
Bedeverträge von den Markgrafen mit einzelnen Städten und Gruppen von 
Ritterschaften in verschiedenen Teilen des Landes abgeschlossen worden, so stand 
jetzt die gemeine Landschaft von Prälaten, Ritterschaft und Städten als eine große 
umfassende Korporation mit dem Anspruch, das ganze Land zu vertreten, dem 
Kurfürsten gegenüber; es war eine Wandlung, die zwar auch durch gelegentliche 
Bündnisse und Einungen zwischen den verschiedenen Ständen befördert worden 
war, hauptsächlich aber doch auf der Tatsache beruhte, daß das Land selbst jetzt 
ein Ganzes geworden war. Eine Volksvertretung waren diese Landstände, die 
auf Berufung des Fürsten je nach dessen Wunsch und Bedarf zu einem all- 
gemeinen Landtage zusammentraten, noch keineswegs; der Begriff des Volkes 
fehlt in den deutschen Territorien ebenso wie der des modernen Staates. Der 
durchgreifendste Unterschied dieses ständischen Verfassungssystems von dem modern- 
konstitutionellen ist der, daß Fürst und Landschaft sich noch keineswegs als Organe 
ein und desselben Staatskörpers fühlen, sondern vielmehr wie zwei miteinander 
paktierende Gewalten, wie die beiden Hälften eines noch nicht zum Zusammen- 
schluß und zur Einheit gelangten Staatswesens sich gegenüberstehen, daß die 
Interessen des Fürsten und die des Landes noch als grundsätzlich verschieden er- 
scheinen und daß die Landesvertretung wie der ganze öffentliche Zustand nicht 
auf dem Grundsatz der staatsbürgerlichen Rechtsgleichheit, sondern gerade um- 
gekehrt auf der prinzipiellen Rechtsungleichheit der verschiedenen Bevölkerungs- 
klassen, auf den Privilegien oder Sonderrechten der einzelnen Stände und ihrer 
Mitglieder beruhe e Eiu o W— ist der Landtag der — *7 
Sirpenlar Elemente“ die neben dem krshscr s und in Ehnsakbänggkeie von ihm 
Grundkreit haben und abrigkeitliche echte ausüben, üch berche und ihre Hinter-
        <pb n="127" />
        Die landständische Verfassung. 113 
einer Wahl vertreten. Den Kern des Ganzen bildet die Ritterschaft, deren Mit- 
glieder Mann für Mann auf den Landtagen Sitz und Stimme haben. Eine 
Matrikel der Ritterschaft, wie sie wohl anderswo im Westen und Süden gefunden 
wird, hat es in der Mark Brandenburg nicht gegeben; auch waren keineswegs 
bloß die Burgbesitzer der Landstandschaft teilhaftig. Man macht zwar auch in der 
Mark Brandenburg in manchen Stücken einen Unterschied zwischen der schloß- 
gesessenen und der gemeinen Ritterschaft; aber zum Landtage durfte jeder adlige 
Rittergutsbesitzer erscheinen, der seiner Lehupflicht Genüge getan hatte. Die geist- 
lichen Stifter und die städtischen Obrigkeiten — denn diese allein kamen hier in 
Betracht — waren durch Bevollmächtigte vertreten, die streng an ihre In- 
struktionen gebunden waren. Ort und Zeit des Landtages hing von der Be- 
stimmung des Fürsten ab; seine Tätigkeit war in der Hauptsache bedingt durch die 
landesherrliche Proposition; daneben spielten freilich die Gravamina der Stände, 
in denen ihre Wünsche und Beschwerden vorgetragen wurden, eine hervorragende 
Rolle. Die hauptsächlichste Befugnis der Landstände bestand in der Bewilligung 
von Steuern, die noch immer als eine außerordentliche Beihilfe der Landschaft 
zu den ordentlichen Einkünften des Landesherrn aus seinen Domänen und Regal- 
rechten angesehen wurden und noch keineswegs eine feste und dauernde Ein- 
richtung waren. Von einem modernen Budgetrecht der Stände kann schon des- 
halb keine Rede sein, weil es noch kein Budget gab, d. h. weil noch kein Jahres- 
voranschlag (Etat) aufgestellt wurde, nach dem die Finanzwirtschaft zu führen 
gewesen wäre; vielmehr lebte der fürstliche Hof in der Regel von der Hand in 
den Mund und half sich mit Schuldenmachen, wenn die Barmittel nicht mehr 
ausreichten. Eine solche Schuldenwirtschaft war damals an allen Höfen üblich; 
man versolgte zwar hier und da das Ziel, einen „Vorrat“ zu schaffen, auf den 
man bei außerordentlichen Bedürfnissen zurückgreifen konnte; aber es hat fast 
nirgendwo damit gelingen wollen. Wurden die Schulden zu hoch, versagte der 
Kredit, so mußte die Landschaft helfend eintreten und die fürstliche Schuldenlast 
zur Verzinsung und allmählichen Tilgung übernehmen, wobei es dann auch 
häufig, wie in Brandenburg, zu einer förmlichen Steuer= und Schuldenverwaltung 
in den Händen der Stände kam. In diesen finanziellen Dingen liegt für die 
Landstände der Schwerpunkt ihrer Wirksamkeit; die Gewährung ihrer Wünsche, 
die Abstellung ihrer Beschwerden erschien häufig wie eine Gegenleistung des 
Landesherrn für ihre Geldbewilligungen. Weniger durchgreifend war ihre Mit- 
wirkung bei der Landesgesetzgebung, soweit von einer solchen die Rede sein kann; 
häufig handelte es sich dabei mehr um eine bloße Mitteilung zur Kenntnisnahme 
als um eine förmliche Durchberatung; immerhin aber galt es im allgemeinen 
als herkömmlich, beim Erlaß neuer Landesordnungen den Rat und die Zu- 
stimmung der Stände einzuholen. 
Die drei landständischen Körperschaften, von denen übrigens seit der Re- 
formation die Prälatenkurie fortfiel — mit Ausnahme der säkularisierten Dom- 
kapitel, deren meist adlige Vertreter sich der Ritterschaft anzuschließen pflegten —, 
berieten und beschlossen auf den Landtagen in der Regel gesondert, ohne eine 
feste Stimmordnung, mehr nach dem Prinzip der Vereinbarung als nach dem 
der Mehrheitsentscheidung; jedenfalls die einzelnen Stände untereinander mußten 
sich zu verständigen suchen. In einer Versammlung fand sich die gemeine Land- 
schaft meist nur am Anfang und am Schluß der Tagung zusammen, das eine 
ine, Hohenzollern. 8
        <pb n="128" />
        114 Das Jahrhundert der Reformation. 
— — — — 
Mal zur Eröffnung und um die Proposition des Landesherrn zu vernehmen, 
das andere Mal, um von ihm entlassen zu werden, wobei der Landtagsabschied 
verkündet wurde, in dem das Ergebnis der Tagung zusammengefaßt war. 
Häufig wurden aber statt der vollen Landtage, die mit großen Kosten und 
Umständen verbunden waren und für die Zwecke des Landesherrn oft wenig 
leisteten, Ausschuß= oder Deputationstage berufen, bei denen nur eine kleine Zahl 
von ständischen Vertretern erschien, und zwar entweder Notabeln auf Bernfung 
und nach Auswahl des Landesherrn oder auch Deputierte, die in diesem Falle von 
der Ritterschaft besonders gewahlt wurden. Diese Wahlen erfolgten in den Kreisen, 
die als Verbände der Ritterschaft in den alten, schon seit der Kolonisationszeit 
hervortretenden Gebietsteilen, aus denen die Mark zusammengewachsen war, 
jetzt eine größere Bedeutung erlangten und mit ihren Tagungen vielfach 
die Beratungen auf dem Landtag vorbereiteten oder fortsetzten — eine 
Bildung, die in der Zukunft noch große Bedeutung für die Staatsver- 
waltung erlangen sollte. 
In der Stenerbewilligung, der Aufstellung von Beschwerden, der Mit- 
wirkung bei der Gesetzgebung erschöpfte sich die Tätigkeit der Landstande nicht; sie 
nahmen auch Anteil an der Verwaltung und Rechtsprechung und übten oft ein 
förmliches Mitregierungsrecht aus, so daß sie bei kriegerischen Unternehmungen 
sowie bei Bündnisverträgen zu Rate gezogen wurden. 
Diese ganze fürstlich-ständische Landesverfassung hatte einen patrimonialen 
Charakter: der Fürst betrachtete die Herrschaft über Land und Leute als ein ihm 
und seinem Hause erb= und eigentümlich zustehendes Recht; daher auch dic ver- 
hängnisvolle Neigung zur Teilung des Territorialbesitzes zum Behuf der standes- 
gemäßen Versorgung jüngerer Söhne. Sachsen ist in diesem Zeitraum auf solche 
Weise einer unheilvollen Zersplitterung verfallen, die die Macht des wettinischen 
Hauses dauernd geschwächt hat; auch in Brandenburg hat das Beispiel der 
Dispositio Achillea die Fürsten dieser Zeit nicht davon abgehalten, derartige 
Verfügungen zu treffen; und es ist nur besonderen Umständen zu danken gewesen, 
daß die Einheit des Landes trotzdem erhalten blieb. 
Endlich muß zur Charakteristik dieses Zeitraums noch einc wichtige Ver- 
änderung im Rechtsleben erwähnt werden, die auch eine gemeinsame Erscheinung 
der deutschen Geschichte ist: das ist die Annahme des römischen Rechtes, wie es 
auf Grund des Corpus iuris civilis und des Corpus iuris canonici sowie der 
praktischen und theoretischen Fortbildung in dem Verkehrsleben und den Juristen- 
schulen Italiens sich aus= und umgebildet hatte und nun als das „gemeine Recht“" 
das einheimische, in landschaftlichen Sonderbildungen steckengebliebene, wissen- 
schaftlich und praktisch rückständige und unausgebildete deutsche Recht mehr und 
mehr zu verdrängen begann, seitdem die Richter des Reichskammergerichts an- 
gewiesen worden waren, zu richten „nach des Reiches und gemeinen Rechten“. 
Auch in Brandenburg ist schon in den ersten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts 
die Rezeption des fremden Rechts vollzogen worden; allerdings hat hier das aus- 
gebildete Stammesrecht des Sachsenspiegels noch starke Spuren der Einwirkung 
hinterlassen, und der erste Gesetzgebungsakt, der einen Teil des materiellen Rechts 
für das ganze Landgebiet gleichmäßig ordnete unter Ausschluß aller entgegen- 
stehenden Gewohnheiten, die Constitutio Joachimica über die Erbfälle von 1527, 
Verücksichtigte in einem wichtigen Punkte das einheimische magdeburgische Recht
        <pb n="129" />
        Das römische Recht. — Joachim J. 115 
in hervorstechender Weise, womit gewissermaßen ein Beispiel für die spätere große 
Gesetzgebungsarbeit des preußischen Landrechts aufgestellt worden ist, die auch 
bestrebt war, deutsches und fremdes Recht zu lebendiger Einheit miteinander zu 
verschmelzen. Aber nicht nur das materielle Recht, sondern auch die Gerichts- 
verfassung und das Prozeßverfahren erfuhren damals tiefgehende Wandlungen. 
Das altdeutsche Schöffengericht, in dem ungelehrte Beisitzer das Urteil fanden, 
das der vorsitzende Richter nur zu verkünden hatte, verfiel und machte dem gelehrten 
Beamtengericht Platz, in dem entweder ein Einzelrichter oder ein Kollegium das 
Urteil fällte. Das umständliche schriftliche Verfahren wurde in diesen ver- 
wandelten Gerichtshöfen vorherrschend; und so viel Mühe man sich auch gab, 
Einrichtungen zu treffen, die die Prozesse abkürzen und die Gerichtskosten ver- 
ringern sollten, so blieb doch ihre Langwierigkeit und Kostspieligkeit ein Gegen- 
stand beständiger Klagen und Reformversuche. Die Juristen gewannen eine 
steigende Bedeutung im öffentlichen Leben; an die Stelle der am kirchlichen Recht 
geschulten Kanonisten, die in den letzten Jahrhunderten des Mittelalters starken 
Einfluß geübt hatten, traten jetzt auch in Deutschland die in der Schule des 
römischen Rechts gebildeten Legisten, die vielfach als „gemietete Doktoren“ von 
einem Fürstenhof zum andern zogen, als Kanzler und Räte der Fursten den 
ganzen Geist der Regierung und Verwaltung beeinflußten und aus den Rat- 
stuben allmählich auch in die obersten Landesgerichte eindrangen als die Pioniere 
des neuen gelehrten Richtertums. Sie trugen die Vorstellungen altrömischer 
Staats= und Regierungsverfassung in das deutsche öffentliche Leben hinein; und 
wenn sie auch in Deutschland nicht gerade als Apostel des Absolutismus er- 
scheinen, so haben sie doch zur Stärkung der Fürstengewalt und zur Festigung 
der Regierungsverfassung wesentlich beigetragen und damit die Herausbildung 
des modernen Staates vorbereitet. 
Auf dem Hintergrunde dieser allgemeinen Bewegungen und Verhältnisse 
vergegenwärtigen wir uns nun die Hauptmomente aus der Regierungsgeschichte 
der drei Kurfürsten Joachims I., Joachims II. und Johann Georgs. 
Kurfürst Joachim I. und Kardinal Albrecht. 
Joachim I. war noch nicht 16 Jahre alt, als er im Jahre 1499 seinem 
Vater in der Regierung folgte. Das Verlaugen seines Oheims, des Markgrafen 
Friedrich von Ansbach, der ihn mit Berufung auf die Dispositio Achillea unter 
seine Vormundschaft nehmen wollte, wies er zurück und übernahm von Anfang 
an die Regierung selbst, wobei er sich neben seinen Hofräten, die meist von fremder 
Herkunft waren, auch auf die „von Haus aus“ dienenden Landräte stützte und für 
die Finanzverwaltung auch ständische Ausschüsse zuzog. Er war eine eigenwillige 
Herrschernatur, in seinen Regierungshandlungen ein kühl rechnender Real- 
politiker, der freilich nicht immer den Erfolg für sich gehabt hat, durchaus ein 
Mann der Autorität und im Kreise der deutschen Fürsten durch Talent und 
Willenskraft eine der bedeutendsten Gestalten. Er hatte eine gute Bildung er- 
halten und fand Geschmack an dem Umgang mit Gelehrten; der als Historiker 
und Astronom bekannte Hunaanist Johannes Carion, der zu den Freunden 
Melanchthons gehörte, ist 1522 von ihm als Hofmechanicus nach Berlin gezogen 
worden. Joachim sprach Latein, Italienisch und Französisch; er hatte sich mit 
dem römischen Recht bekanutgemacht und interessierte sich auch für die Astrologie; 
Zu
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        116 Das Jahrhundert der Reformation. 
er war ein gewandter und scharfer Redner, der aber leicht in Hitze geriet und sich 
daun wohl zu übertriebenen Außerungen hinreißen ließ. 
Mit eiserner Strenge ging er gegen die Ausschreitungen fehdelustiger und 
räuberischer Edelleute vor, die wohl gerade bei der großen Jugend des Landesherrn 
sich mehr als vorher herausnehmen zu dürfen meinten. Namentlich in der ersten 
Hälfte seiner Regierung kam es zu zahlreichen Bestrafungen, wobei auch in 
besonders schweren Fällen die Übeltäter hingerichtet wurden; doch waren solche 
Fälle nur selten; unter den 146 urkundlich erwiesenen Bestrafungen adliger 
Friedensbrecher findet sich die Todesstrafe nur dreimal; meist wurden die Frevler 
mit „Bestrickung“ oder Gefängnis bestraft. In dem landläufigen Gerücht, das 
in den Chroniken der Zeit seinen Niederschlag fand, ist dieser Kampf Joachims J. 
ausgestattet worden. Auch die neuerdings noch vertretene Vorstellung ist falsch, 
als habe sich Joachim I. in einem feindlichen Gegensatz gegen den Adel seines 
Landes überhaupt befunden; es handelte sich vielmehr in der Hauptsache nur um 
diejenigen Elemente des Adels, die den Ubergang zur Gutswirtschaft nicht recht- 
zeitig hatten finden können; die angesessene Ritterschaft, die auf den Land= und 
Herrentagen vertreten war, hat niemals Partei für die adligen Friedbrecher 
genommen, sondern vielmehr die Maßregeln zu ihrer Verfolgung mit Rat und 
Tat unterstützt. In der späteren Regierungszeit hatte sich Joachim auch gegen 
auswärtige Friedbrecher zu wenden, die infolge der Fehde des sächsischen Vasallen 
Nickel Minckwitz gegen den Bischof von Lebus die Mark feindlich heimsuchten. 
Jedenfalls hat er es verstanden, den Landfrieden dauernd zu befestigen, so daß 
die Räubereien und Friedbrüche des Adels in der Hauptsache aufhörten. Dem 
Adel selbst, wie den Ständen überhaupt, hat er keinen sehr weiten Spielraum in 
der Regierung des Landes gegönnt, wenn er auch weit entfernt war, den land- 
ständischen Einfluß gänzlich ausschalten zu wollen. Auch den Städten gegenüber 
hat er in ähnlicher Weise, wie einst Friedrich II., die landesherrliche Autorität 
zur Geltung gebracht. Bei der Bestätigung ihrer Privilegien ordnete er zugleich 
die städtische Polizei nach seinem fürstlichen Ermessen und ließ für solche Refor- 
mationen 1515 in seiner Kanzlei eine allgemeine Norm aufstellen, die man wohl 
fälschlich als eine allgemeine Polizeiordnung für sämtliche Städte des Landes 
gehalten hat. Die Selbstverwaltung der Gemeinden war dadurch in enge Grenzen 
gebannt; der städtische Rat galt geradezu als eine landesherrliche Behörde; er 
hatte einen obligatorischen Charakter, ergänzte sich durch Zuwahl und führte das 
Stadtregiment in wechselnden Mitteln als alter und neuer Rat unter ziemlich 
vollständigem Ausschluß der gemeinen Bürgerschaft. Von einer politischen 
Selbständigkeit der Städte war keine Rede mehr. Auch die Geistlichkeit seines 
Landes hat Kurfürst Joachim in dieselbe landesherrliche Abhängigkeit wie unter 
Friedrich II. zu bringen gewußt. Das Nominationsrecht für die Bistümer, das 
diesem seinem Vorgänger von der Kurie nur persönlich zugestanden worden war, 
Staatsverband noch einmal fest zusa mmengezogen und damit seinen Nachfolgern 
die Regierung erleichtert. 
Dem habsburgischen Kaiser gegenüber trug er von Anfang an eine wenig 
gefügige Haltung zur Schau. An den Reichstagen und Kurfürsteuvereinigungen 
beteiligte er sich sehr eifrig während der kritischen Zeit, wo die Kurfürsten im
        <pb n="131" />
        Unterdrückung des Raubrittertums. 117 
Gegensatz zu Maxmilian standen, bis zum Tode des Führers der reichsländischen 
Opposition, des Erzbischofs Berthold von Mainz(1505). Als dann ein Umschwung 
zugunsten des Kaisers eintrat, dachte er zuerst daran, gegen ein Jahrgeld in den 
Dienst Maximilians zu treten; es ist aber nichts daraus geworden, und der 
Kurfürst hielt sich dann von den Reichstagen fern, so lange der überwiegende 
Einfluß des Kaisers währte. 
Die Heirat mit der dänischen Königstochter Elisabeth (1500) gab dem 
jungen Kurfürsten Veranlassung, in die Verwicklungen einzugreifen, die zwischen 
Dänemark und Lübeck entstanden. Er trat erst als Feind der Lübecker auf (1500), 
übernahm dann aber gegen ein Jahrgeld den Schutz von Lübeck und 1508 
auch von Hamburg und vermittelte endlich einen Frieden zwischen Lübeck 
und DTänemark. Das Schutzverhältnis zu den Hanzfestädten hat damit 
wieder aufgehört. 
Das brandenburgische Haus gewann eben damals eine beträchtliche Aus- 
dehnung seines dynastischen Einflusses. In dem Ordenslande Preußen wurde 
nach dem Tode des Hochmeisters Friedrich von Sachsen der 20jährige Markgraf 
Albrecht, der dritte Sohn des Markgrafen Friedrich von Ansbach, bisher Dom- 
herr von Köln und Würzburg, zum Hochmeister gewählt, wohl mit Rücksicht auf 
seine nahe Verwandtschaft mit dem König Sigmund von Polen, dessen Schwester 
Sophie seine Mutter war. Albrecht war aber keineswegs geneigt, die 1466 be- 
gründete Oberhoheit des polnischen Königs ohne weiteres anzuerkennen; er 
dachte an Auflehnung und suchte dazu die Hilfe seines Vetters, des Kurfürsten 
von Brandenburg, zu gewinnen. Aber Joachim scheute einen Bruch mit dem 
damals noch mächtigen polnischen Grenznachbarn und versagte dem Vetter die 
erbetene Unterstützung. Auch als dann Kaiser Maximilian damit umging, einen 
großen Bund gegen Polen zustande zu bringen, weil König Sigmund sich mit 
einer Schwester des siebenbürgischen Fürsten Johann Zapolya verheiratet hatte, 
der den habsburgischen Pläuen auf die Erwerbung der Krone von Ungarn ent- 
gegentrat, im Jahre 1514, hielt er sich vorsichtig zurück, indem er im Einver- 
ständnis mit Sachsen den Kaiser so lange hinzog, bis dieser seinen Plan fallen 
ließ und 1515 mit der Doppelheirat zwischen dem habsburgischen und dem 
böhmisch-jagellonischen Hause ganz andere politische Bahnen einschlug. Dem 
Hochmeister, der auf seiner Seite gestanden hatte, riet der Kaiser jetzt selbst, dem 
Polenkönig die Huldigung zu leisten, was freilich dennoch unterblieb. 
Noch bedeutender war die Stellung, die ein anderes Mitglied des Hauses 
Brandenburg als geistlicher Fürst im Reiche erstieg. Der einzige, nur sechs Jahre 
jüngere Bruder des Kurfürsten Joachim, Albrecht, der mit ihm zusammen 1506 
als Stifter der Universität Frankfurt aufgetreten war und auch sonst mehrfach 
in Gemeinschaft mit ihm Regierungsakte beurkundet hatte, dann aber in den 
geisilichen Stand übergegangen und Domherr zu Mainz und Trier geworden 
war, wurde 1513 mit 23 Jahren, als er eben die Priesterweihe empfangen hatte, 
zum Erzbischof von Magdeburg und Administrator von Halberstadt erhoben. 
Es war eine wichtige Position, nach der man in Brandenburg schon in der 
Askanierzeit gestrebt hatte, ohne doch das mächtige benachbarte Erzstift dauernd 
in eine dynastische Verbindung mit der Kurmark bringen zu können. Der Kaiser 
hatte beim Magdeburger Domkapitel seinen Einfluß gegen das Haus Branden- 
burg und für einen seiner Neffen, einen bayerischen Prinzen, geltend gemacht;
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        118 Das Jahrhundert der Reformation. 
aber der brandenburgische Einfluß überwog, und Papst Leo X. bestätigte die 
Wahl des Kapitels. Dasselbe Spiel wiederholte sich im nächsten Jahre, als der 
erzbischöfliche Stuhl von Mainz ledig wurde. Wieder trat der Kaiser für den 
bayerischen Prinzen ein; er ließ keinen Zweifel darüber, daß er die Wahl des 
Brandenburgers schon deshalb ungern sehen werde, weil dann zwei Brüder im 
Kurkollegium sitzen würden. Aber Joachim I. trat diesmal mit noch größerem 
Nachdruck für seinen Bruder ein, und die Mainzer selbst wählten einhellig den 
Erzbischof von Magdeburg, weil sie hofften, daß dieser am besten imstande sein 
würde, das zu ihrem Stift gehörige Erfurt, nach dessen Erwerb der Kurfürst von 
Sachsen strebte, vor dessen Anschlägen zu behuten. Natürlich konnte die Wahl unter 
den obwaltenden Umständen nur in der Form der Postulation erfolgen, und es 
bedurfte langer Unterhandlungen mit der Kurie, um deren Zustimmung zur 
Verbindung zweier so wichtiger erzbischöflicher Amter in einer Person zu erlangen. 
Von seiten des magdeburgischen Domkapitels war Busso von Alvensleben bei 
diesen Verhandlungen tätig; mit ihm wirkte der Vertreter des Kurfürsten bei der 
Kurie, Dr. Johannes Blankenfelde, zusammen; auch der humanistisch gebildete 
schwäbische Ritter Eitelwolf von Stein, einer der vertrautesten Räte Joachims 
und später Hofkanzler seines Bruders in Mainz, war zu diesem Geschäft ent- 
sendet worden. Die Überwindung des anfänglichen Widerstandes gelang durch 
die Hilfe des Kardinals Medici, des späteren Papstes Clemens VII., der damals 
ins brandenburgische Interesse gezogen wurde. Man einigte sich mit der Kurie 
auf eine Konfirmationstaxe von 10 000 Dukaten; dazu kamen als Palliengelder 
und Annaten noch weitere 20 000 Dukaten. Die ganze Summe wurde von dem 
Hause Fugger vorgeschossen; und um die Schuld tilgen zu können, erhielt Albrecht 
die Erlaubnis, die Hälfte vom Ertrage eines vom Papst verkündeten Ablasses in 
den Kirchenprovinzen Mainz und Magdeburg für diesen Zweck zu erheben. Das 
ist der Ablaß, den Tetzel predigte und gegen den Luther in Wittenberg auftrat. 
Einen Brief Luthers, mit dem dieser dem Erzbischof seine 95 Thesen übersandte, 
hat Albrecht nicht beantwortet, die Thesen selbst hat er der römischen Kurie 
mitgeteilt. Im Jahre 1518 wurde ihm auch die Würde eines Kardinals zuteil; 
aber sein Ehrgeiz ging nach noch höheren Zielen. Es kam zu einem förmlichen 
Vertrag zwischen ihm und dem Kardinal Medici zur gegenseitigen Beförderung 
der Familieninteressen der beiden fürstlichen Häuser, denen sie angehörten; 
Albrechts Plan ging vor allem dahin, zum päpstlichen Legaten für Deutschland 
bestellt zu werden, und zwar allein und auf Lebenszeit, was ihn gewissermaßen 
zu einem deutschen Papst gemacht und ihm sehr bedeutende Einkünfte verschafft 
haben würde; diesem Wunsche seines Verbündeten versagte sich aber der Kardinal 
Medici, und Albrecht hat ihn auch später durch kaiserliche Unterstützung nicht zu 
erreichen vermocht. Albrecht ist eine der glänzendsten Fürstengestalten der Refor- 
mationszeit in Deutschland. Er war von reicher Begabung und ein verständnis- 
voller Beförderer von Kunst und Wissenschaft. Die von ihm gegründete Stifts- 
kirche zu Halle, seiner magdeburgischen Residenz, und den Dom zu Mainz hat 
er mit schönen Kunstwerken der ersten deutschen Meister, Albrecht Dürer, 
Peter Vischer und anderer geschmückt; er ist darin mit dem kunstliebenden Papst 
Leo X. zu vergleichen. An der Universität Frankfurt hatte er humanistische 
Studien getrieben und mit Hutten verkehrt, den er später auch nach Mainz an 
seinen Hof berufen hat; er suchte damals die Mainzer Universität zum Mittel-
        <pb n="133" />
        Kardinal Albrecht. — Die Kaiserwahl 1519. 119 
punkt der humanistischen Studien zu machen. Er stand mit Erasmus in Ver- 
dindung und nahm für Reuchlin Partei in dem Streit mit den Kölner Theologen. 
Humanistische Poeten haben ihn oft gepriesen; aber die Hoffnung derer, die große 
reformatorische Handlungen von ihm erwartceten, hat sich nicht erfüllt. Er nahm 
in der geistigen Bewegung der Zeit einc ähnliche Stellung ein wie Erasmus. 
Ein politischer Kopf und ein Mann der Tat war er nicht; seine unsichere polirische 
Haltung findet zum Teil auch darin ihre Erklärung, daß er sich beständig in 
finanziellen Nöten befand. 
Sein Plan, die Legatenwürde zu erlangen, ist also gescheitert; wohl aber 
ist es ihm gelungen, im Jahre 1522 durchzusetzen, daß sein fränkischer Vetter 
Johann Albrecht, ein Bruder des Hochmeisters, zum Koadjutor für Magdeburg 
und Halberstadt gewählt wurde, so daß nun auch für die nächste Gencration die 
Herrschaft des brandenburgischen Hauses in diesen wichtigen Stiftern gesichert 
erschien. Ein anderer Bruder des Hochmeisters, der ebenfalls den geistlichen Stand 
erwählt hatte (Wilhelm), war Koadjutor des Erzbischofs von Riga geworden, 
während der in Ansbach regierende Markgraf Georg der Fromme im Jahre 1523 
durch den Kauf des Herzogtums Jägerndorf in Schlesien Fuß gefaßt hatte. 
So war der Einfluß des Hauses Brandenburg im Reiche zu bedeutender 
Ausdehnung gelangt und hätte, wenn alle Mitglieder des Hauses einträchtig 
zusammengehalten hätten, auch wohl bedeutende Wirkungen in der Reichspolitik 
auszuüben vermocht. Aber an solcher Eintracht fehlte es; und ganz besonders in 
der Frage der Kaiserwahl von 1519, bei der der Enkel Maximilians, der junge 
König Karl von Spanien, und König Franz I. von Frankreich als Thronbewerber 
einander gegenüberstanden, sind die beiden kurfürstlichen Brüder keineswegs eines 
Sinnes gewesen In den Verhandlungen deswegen, die schon vor dem Tode 
Maximilians, schon im Jahre 1517 begannen, nahm Albrecht, dem der Kaiser 
die Unterstützung seines Plancs bezüglich der Legatur zugesagt hatte, von vorn- 
herein Partei für den habsburgischen Kandidaten, an dem er schließlich auch 
festgehalten hat; Joachim I. dagegen verhandelte nach beiden Seiten hin und 
ließ es darauf ankommen, von welcher Partei ihm die größten Vorteile würden 
geboten werden, wobei er aber im ganzen doch mehr für den französischen als 
für den spanischen König eingetreten ist. Im Jahre 1517 verband er sich mit 
Franz I., der ihm die Prinzessin Renate, eine Tochter des Königs Ludwigs XII., 
mit reicher Mitgift für seinen Sohn, den Kurprinzen, versprach und ihm außer- 
dem ein Jahrgeld gewährte. Im nächsten Jahr aber schien ihm der größere 
Vorteil in einer Verbindung mit dem Kaiser zu liegen; der junge Kurprinz 
wurde damals durch Prokuration mit der 10jährigen Enkelin des Kaisers, der 
sp.##ch-burgundischen Prinzessin Katharina, die fern in Spanien weilte, ehelich 
verbunden — eine von den politischen Kinderheiraten, die nie zu einer wirklichen 
Ehe geführt haben; ein Teil der reichbemessenen Mitgift wurde zwar schon aus- 
bezahlt, aber die Zustimmung des Königs Karl zu dieser Heirat seiner Schwester 
war nicht zu erlangen. Endlich nach dem Tode Maximilians schloß Joachim im 
April und Mai des Jahres 1519 mit Frankreich und Osterreich neue Verträge, 
wobei er Franz I. seine Stimme zusagte, wenn auch nur zwei Kurfürsten vor 
ihm diesem ihre Stimme gegeben haben würden, dem Habsburger aber nur in 
dem Falle, daß schon 4 Stimmen für diesen abgegeben worden seien; er selbst 
hatte nach der festgesetzten Stimmordnung an 6., sein Bruder Albrecht an 7. Stelle
        <pb n="134" />
        120 Das Jahrhundert der Nesormation. 
zu wählen. Dem König von Frankreich kam es im Grunde mehr darauf an, die 
Wahl seines habsburgischen Gegners zu verhindern, als selbst gewählt zu werden; 
darum war in Aussicht genommen worden, daß, wenn seine Wahl aussichtslos 
sei, Joachim selbst als Thronbewerber auftreten sollte; und so arbeitete der 
brandenburgische Kurfürst schließlich für seine eigene Wahl, indem er um Stimmen 
für die französische Kandidatur warb. Der Kardinal Albrecht hielt diese Be- 
mühungen seines Bruders um die Kaiserkrone für eine Torheit; er meinte, daß 
der Aufwand und die Anstrengungen, deren es bedürfen werde, um die kaiserliche 
Würde mit Ehren zu bchaupten, die Kräfte des Hauses Brandenburg nutzlos 
verzehren und erschöpfen würden. Auch die Kurie, die im Gegensatz zu den 
beiden großmächtigen Bewerbern um die Kaiserkrone für einen deutschen Fürsten 
war, trat nicht für Joachim ein, sondern für den Kurfürsten von Sachsen, 
Frankreichs, der Erzbischof von Trier, versagte zuletzt. König Karl hatte 
20 000 Mann vom schwäbischen Bund zu seiner Verfügung, die in der Nähe 
von Frankfurt standen, und die Bürgerschaft der Wahlstadt nahm eine drohende 
Haltung gegen den brandenburgischen Kurfürsten an, von dem bekannt war, 
daß er bis zum letzten Moment der Wahl des Habsburgers widerstrebte. Schließ- 
lich hat aber auch Joachim selbst dem spanischen König seine Stimme gegeben 
(28. Mai 1519), so daß die Wahl eine einhellige war. Er hielt es fur nötig, 
sich feierlich dagegen zu verwahren, daß er nicht aus Furcht gehandelt habe; er 
hatte die Gefahr, die ihm bei diesen Verhandlungen immer vor Augen stand, 
Szwischen zwei Stühlen niederzusitzen“, am Ende doch nicht zu vermeiden gewußt 
und hat von seiner Haltung weder Dank noch Vorteil geerntet. 
Gegen Luther nahm der Kurfürst, ganz besonders nachdem er ihn auf der 
Fahrt zum Wormser Reichstag in Wittenberg vergeblich zur Unterwerfung zu 
bewegen versucht hatte, eine unbedingt feindselige Haltung an. Auf dem Reichs- 
tage selbst trat er im Gegensatz zu den Kurfürsten von Pfalz und Sachsen, ja 
auch gegen seinen Bruder, den Kurfürsten von Mainz, für die Achtung des 
ketzerischen Mönches ein, und es kam darüber zwischen ihm und Friedrich dem 
Weisen, dem Beschützer Luthers, zu heftigen Auseinandersetzungen. Joachim 
war damals die zuverlässigste Stütze des päpstlichen Nuntius Aleander; mit 
diesem zusammen ist er auch hervorragend beteiligt gewesen an dem Erlaß des 
Wormser Ediktes, der erst nach dem förmlichen Schluß des Reichstags am 25. Mai 
in einer kleinen Fürstenversammlung in der Behausung des Kaisers beschlossen 
worden ist unter Zurückdatierung der Urkunde auf den 8. Mai. 
Der Dank der Kurie für diese Haltung ist nicht ausgeblieben: er bestand 
in der Einräumung des fürstlichen Nominationsrechts für die Landesbistümer; 
aber um so weniger Rücksicht nahm der Kaiser auf diesen unfreiwilligen An- 
hänger, der nun zum eifrigsten Bundesgenossen im Kampf gegen den kirchlichen 
Umsturz geworden war. Am 28. Mai vollzog er die kaiserliche Belehnung des 
Herzogs von Pontmern, trotzdem die brandenburgische Lehnsherrlichkeit über 
dieses Land früher auch vom Kaiser anerkannt worden war. Joachim beschwerte 
sich deswegen bei Karl V. in einem „hitzigen“ Schreiben; aber er erhielt nur 
die Zusage einer erneuten Prüfung der Angelegenheit und hat später in An- 
betrocht der allgemeinen Verhältnisse, die einen Widerstand untunlich erscheinen 
liesen, den schweren Entschluß fassen müssen, auf die so lang umstrittene Lehns-
        <pb n="135" />
        Joachim I. und Albrecht in der Frage der Reformation. 121 
herrlichkeit über Pommern endgültig zu verzichten, um wenigstens das erbliche 
Nachfolgerecht seines Hauses beim Aussterben des Greifenstammes sicherzustellen; 
das geschah durch einen Vertrag, der 1529 auf dem Jagdschloß Grimnitz in 
der Schorfheide geschlossen worden ist. Die ungnädige Gesinnung des Kaisers 
gegen den Brandenburger, der immer noch ein Jahrgeld von Frankreich bezog, 
zeigte sich recht deutlich, als Joachim den Versuch machte, in ein ähnliches 
gewinnbringendes Dienstverhältnis zu Karl V. zu treten, ohne das mit Franz I. 
zu lösen. Die Heirat seines Sohnes mit der spanischen Prinzessin zerrann in 
nichts, ebenso wie der französische Heiratsplan. Im Jahre 1524 kam es viel- 
mehr zur Vermählung des Kurprinzen Joachim mit Magdalena, einer Tochter 
des Herzogs Georg von Sachsen; die Verbindung war zwar keineswegs aus 
politisch-konfessionellen Absichten entsprungen (der Hochmeister und der Kardinal 
Albrecht haben dabei die Vermittlung übernommen), aber sie hat dann doch zu 
einem engeren Zusammenschlusse der entschieden katholischen Häuser von 
Brandenburg, Sachsen und Braunschweig geführt, der gegen die Refor- 
mation gerichtet war und seinen Ausdruck in einem 1525 zu Dessau ge- 
schlossenen Bündnis fand. 
Joachim I. trat damit in offenen Gegensatz zu seinem Vetter, dem Hoch- 
meister des Deutschen Ordens, der schon seit Jahren der neuen Lehre zugetan 
war und eben im Jaher 1525 sich entschloß, den Rat zu befolgen, den ihm 
Luther zwei Jahre früher bei einem Besuch in Wittenberg gegeben hatte, das 
Ordensgelübde abzutun, in den Ehestand zu treten und das Ordensland in ein 
weltliches Herzogtum zu verwandeln. In Polen fand der Hochmeister, der die 
Huldigung immer noch nicht geleistet hatte, eine ziemlich günstige Stimmung für 
sein Vorhaben: man gestand ihm das Erbrecht zu, sogar auch für seine Brüder 
und deren Nachkommenschaft und verlangte nur die Huldigung, die Albrecht jetzt 
auch zu leisten bereit war. Die fränkischen Herzoge, Kasimir und Georg, die in 
ihren Landen die Reformation eingeführt hatten, begrüßten diesen Schritt ihres 
preußischen Bruders mit Freuden, während der Kurfürst Joachim sich weigerte, 
den Vetter als Herzog in Preußen anzuerkennen. Auch der Kaiser, der sonst nie 
ein tätiges Interesse für das Ordensland an den Tag gelegt hatte, erhob Ein- 
spruch gegen die Säkularisation auf Grund der verschollenen Rechte, die einst 
das Reich über das Ordensland gehabt hatte. Dem kirchlichen Bann gegen den 
Herzog ist 1533 die kaiserliche Acht gefolgt. 
Kardinal Albrecht hatte eine Zeitlang in schwankender Haltung zwischen 
den Freunden und den Gegnern der Reformation gestanden. Er hatte die Ver- 
bindung mit dem gebannten Luther nicht abgebrochen und war von diesem 1525 
geradezu aufgefordert worden, dem Beispiel seines Vetters in Preußen zu folgen 
und damit ein „großes Exempel“ für andere geistliche Fürsten des Reiches zu 
geben. Aber gerade damals vollzog sich in der Parteistellung des Kardinals eine 
Wandlung, die ihn auf der altkirchlichen Seite festhielt. Hatte er noch der Er- 
hebung Sickingens gegen den Erzbischof von Trier und dessen Verbündete in einer 
so zweideutigen Haltung zugeschaut, daß ihm der Vorwurf der Begünstigung 
gemacht und von den Siegern eine Kontribution auferlegt wurde, so brachten 
ihn die entsetzlichen Vorgänge des Bauernkrieges zu der Überzeugung, daß alle 
Ordnung und Autorität durch die Anhänger der neuen Lehre bedroht sei. Er 
beteiligte sich bei den Verabredungen von Dessau und war bestrebt, auf weiteren
        <pb n="136" />
        122 Das Jabrhundert der Reformation. 
Zusammenkünften in seiner Residenz Halle und in Leipzig, das Vorgehen der 
Verbündeten gegen die Fortschritte der Reformation in dem Sinne zu fördern, 
daß auch die Hilfe des Kaisers dazu angerufen wurde. 
In der Haltung Joachims I. gegenüber dem Kaiser war seit den Ereignissen 
von 1525 und 1526, der Schlacht von Pavia und der Erwerbung von Böhmen 
und Ungarn nach dem Aussterben des jagellonischen Hauses, eine entschiedene 
Wendung eingetreten. Die Macht des Kaisers und des habsburgischen Hauses 
war so hoch gestiegen, daß keine andere Wahl mehr blieb, als ohne Vorbehalt und 
Zweidentigkeit auf diese Seite zu treten. Die Zusammenkunft mit des Kaisers 
Bruder Ferdinand, dem neuen König von Böhmen und Ungarn, zu Breslau im 
Jahre 1527, wo Joachim die böhmischen Lehen seines Hauses mutete, bezeichnet 
den Moment, wo dieser Umschwung sich vollzog. Zur gleichen Zeit verschärfte 
sich der Gegensatz Joachims gegen die Lutheraner noch dadurch, daß seine 
Gemahlin Elisabeth, die sich in der Stille dem neuen Glauben zugewandt 
hatte und das offenkundige anstößige Verhältnis ihres Gemahls mit einer 
schönen Berliner Patrizierfrau mit schmerzlicher Bitterkeit empfand, heimlich 
aus Berlin entfloh und in Sachsen am Hofe Johanns des Beständigen eine 
Zuflucht fand. 
Auf dem Reichstage zu Augsburg 1530 übernahm Joachim I. wieder die 
Führung in dem Kampf gegen die Protestanten und ließ sich in seinen Reden zu 
Drohungen gegen sie hinreißen, die auch der Kaiser übertrieben fand. Kardinal 
Albrecht vertrat auch hier wieder eine mildere Richtung, indem er die Not- 
wendigkeit der Erhaltung des inneren Friedens gegenüber der fortwährenden 
Türkengefahr betonte. Die Wahl Ferdinands zum römischen König, die bald 
darauf erfolgte, war vornehmlich das Werk des brandenburgischen Kurfürsten, 
der den anfangs auch von Albrecht verfolgten Plan, die Wahl auf den Bayern= 
herzog Wilhelm abzulenken, zum Scheitern brachte. Unter den Gegenleistungen, 
die Joachim dafür empfing, befand sich auch ein Jahrgeld neben manchen anderen 
Vorteilen und Zugeständnissen. Gegenüber dem Anwachsen des Schmalkaldischen 
Bundes vereinigten sich die katholischen Fürsten Norddeutschlands, darunter die 
beiden brandenburgischen Brüder, 1533 in Halle zu einem erneuten Bündnis, das 
an dem Nürnberger Religionsfrieden festhielt und den Zweck der Verteidigung 
ausdrücklich betonte. In eben dieser Zeit nahmen die politischen Entwürfe 
Joachims I. noch einmal einen hohen Flug. Er dachte darau, nach dem Tode des 
dänischen Königs Friedrich l., der einst seinen Schwager Christian II. entthront 
hatte, auf Grund der Beziehungen, die er durch seine Heirat zu dem dänischen 
Königshause hatte, die Krone dieses Reiches für sich zu erwerben. Der Plan ist 
gescheitert. Am 11. Juli 1535 ist Joachim im 52. Lebensjahr im Schlosse zu 
Berlin gestorben und erst im Kloster Lehnin, dann im Dom zu Berlin beigesetzt 
worden. Den Beinamen Nestor verdankte er der augesehenen Stellung, die er 
im Rate der deutschen Fürsten einnahm. Er glaubte sich, trotz des Beispiels 
der Dispositio Achillea, berechtigt, die Mark unter seine beiden Söhne zu teilen, 
weil er der Meinung war, daß die Einkünfte seit jener Zeit so gewachsen seien, 
daß sie wohl für zwei Hofhaltungen ausreichten. Durch sein Testament von 153 
wies er dem jüngeren Sohne, Johann, die Neumark, dem älteren, Joachim, 
die im engeren Sinne sogenannte Kurmark zu. Beiden legte er die Verpflichtung 
auf, bei der alten Lehre der katholischen Kirche zu bleiben.
        <pb n="137" />
        Ausgang Joachims J. — Joachim L. 123 
Joachim II. und Hans von Küstrin. 
Die beiden Brüder, die nun, jeder abgesondert für sich in seinem Teile, 
35 Jahre hindurch die Regierung geführt haben, waren sehr verschiedene Naturen 
und verfolgten auch in den politischen Verwicklungen jeder seinen eigenen Weg. 
Joachim II. hatte nichts von der scharfen und ehrgeizigen Art seines Vaters; 
er war ein stattlicher und ritterlicher Herr von fürstlicher Haltung und einem 
starken Gefühl für die Würde seines Standes und das Interesse seines Hauses, 
aber weich und schmiegsam in politischen Verhandlungen, friedfertig bis zum 
Außersten, nicht ohne einen gesunden Verstand in den Geschäften, aber beqnem 
und lässig, ein Freund der Jagd und prunkvoller Hoffeste, von großem Wohl- 
wollen für seine Untertanen, von großer Freigebigkeit gegen seine Diener, aber 
kein Hauswirt, der das Seine zusammenzuhalten verstand, stets von Schulden 
bedrängt, dabei von einer gemächlichen Jovialität, die auch den Widerwärtig- 
keiten des Lebens standhielt. Er hatte eine humanistische und juristische Bildung 
erhalten und war am Kaiserhofe in den höfisch-ritterlichen Ubungen unterwiesen 
worden. Im Jahre 1532 hatte er als Kurprinz dem Kaiser für den damals in 
Aussicht stehenden Türkenkrieg 2000 brandenburgische Reiter zugeführt und 
war von ihm zum Ritter geschlagen worden. Man gab ihm damals den Bei- 
namen Hektor. In geistigen und kirchlichen Dingen war er durch seinen Oheim, 
den Kardinal Albrecht, stark beeinflußt und hatte von diesem auch die Vorliebe 
für prunkvolle Außerlichkeiten im Gottesdienst übernommen; daneben aber hat 
auch die lutherische Uberzeugung seiner Mutter früh auf ihn eingewirkt, und die 
kurze Unterweisung Luthers, die er als 13jähriger Knabe bei einem Besuch in 
Wittenberg empfing (1519), hat ihm lebenslänglich einen tiefen Eindruck hinter- 
lassen; der protestantischen Lehre gegenüber nahm er von vornherein eine ganz 
andere Haltung ein als einst sein Vater: er ist unter allen Fürsten Deutschlands 
derjenige, der am dentlichsten das Ziel einer Vermittlung zwischen den beiden 
Religionsparteien verfolgte. Seine erste Gemahlin, die Tochter des streng 
katholischen Herzogs Georg von Sachsen, die ihm den Thronfolger Johann Georg 
und einen jüngeren Sohn, Friedrich, geboren hatte, war schon vor seinem 
Regierungsantritt gestorben. Noch zu Lebzeiten des Vaters hatte er sich mit der 
polnischen Prinzessin Hedwig, der Tochter König Sigismunds I., verlobt; und 
als Kurfürst hatte er die Ehe mit dieser ebenfalls streng katholischen Prinzessin 
vollzogen, aus der sein jungster Sohn Sigismund stammt. Er hat im ganzen 
13 Kinder gehabt, aber sehr innig war das Familienleben am Hofe nicht; 
Joachim erregte manchen Anstoß durch seine beständige Verbindung mit der 
schönen Witwe eines Geschützgießers, Anna Sydow, die ihn auch oft in Männer- 
kleidern auf die Jagd begleitete. Von seinen Landständen mußte er sich den 
Vorwurf machen lassen, daß er stets „im Holze liege“, statt sich den Regierungs- 
geschäften zu widmen; auch warnten sie ihn wohl, nicht mit einem Begleiter 
allein auszureiten wegen der Sicherheit seiner Person. Das Jagdschloß im 
Grunewald ist eine Gründung Joachims II. und ein Ort, wo er besonders gern 
sich aufhielt; den Ständen erklärt er einmal auf ihre Vorwürfe: wenn er über 
der großen Mühe und Sorge der Regierung solche Ergetzlichkeit nicht haben sollte, 
eso wollt Ihr Kf. Gnaden auch viel lieber ein geringere Person oder in anderm
        <pb n="138" />
        124 * Da#s Jahrhundert der Reformation. 
Beruf sein.“ Er baute gern, namentlich auch in der Residenz, und hatte in 
Caspar Theyß einen namhaften Baumeister. Das Berliner Schloß wurde 
gänzlich umgebaut und erhielt eine schöne Renaissancefassade mit einem Altan 
nach dem Schloßplatz zu. Das Dominikanerkloster, das dort in der Nähe lag, 
mußte ihm eingeräumt werden; die stattliche Kirche wurde zum Domstift um- 
gewandelt und banlich mit dem Schloß verbunden. Sie wurde in ähnlicher Weise 
ausgeschmückt wie die Stiftskirche in Halle unter Kardinal Albrecht. Es entsprach 
der Natur Joachims, daß er seinen Räten und Günstlingen einen weiten Spiel- 
raum ließ. In den Haus= und Reichssachen, namentlich auch in den Fragen 
der kirchlichen Politik, hat er sich vornehmlich durch Enstachins von Schlieben 
beraten lassen, einen klugen und maßvollen Mann, der ebenso in Verhandlungen 
wie im Rat sich bewährt hat; die Stände haßten ihn, weil er ein Meißner war 
und weil ihn der Kurfürst besonders bevorzugte und ihm das Amt Zossen mit 
seinen reichen Einkünften zuwandte.-Unter den Räten ragt sonst noch Lampert 
Distelmeyer hervor, ein Leipziger Schneiderssohn, der aber als Doctor juris 
und geschickter Fürstendiener zu hohen Ehren gelangt ist und in der zweiten 
größeren Hälfte der Regierung Joachims das wichtige Kanzleramt verwaltete. 
Der nächste und vertrauteste Rat des Kurfürsten, namentlich auch sein Berater 
in finanziellen Angelegenheiten, war der Kammerrat Thomas Matthias, und 
einen bedeutenden Einfluß besaß auch der jüdische Leibarzt und Münzmeister 
Lippold, der eine Vertrauensstellung ganz eigener Art am Hofe Joachims ein- 
nahm und sich durch die rücksichtslose Ausnutzung der Macht und des Vorteils, 
den sie ihm bot, den Haß vieler Hofleute und Bürger, besonders auch des Kanzlers 
Distelmeyer, zuzog. Gewisse große Gesichtspunkte der Haus-, Reichs= und 
Religionspolitik hat Joachim II. immer festgehalten; aber im einzelnen ließ er 
allerdings oft die Zügel schleifen und übte die Nachsicht, die er sich selbst gönnte, 
auch anderen gegenüber; er war überhaupt ein Mann, der lebte und leben ließ. 
Von härterer und strengerer Gemütsart war Hans von Küstrin, der viel 
entschiedener als sein Bruder sich der lutherischen Reformation zuwandte und 
eine tiefe und aufrichtige Frömmigkeit mit klugem politischem Egoismus und 
rücksichtslosem Geschäftsgeist zu verbinden verstand. Die protestautische Geschicht- 
schreibung hat, dem Vorgang zeitgenössischer Theologen folgend, das Urteil über 
ihn viel günstiger als über seinen Bruder gefaßt; und zweifellos war er diesem 
an Tatkraft und ökonomisch-politischem Verstand weit überlegen, wenn er auch 
andererseits manchen sympathischer Eigenschaften Joachims entbehrte. Er war 
ebenso einsach und haushälterisch, wie sein Bruder verschwenderisch und prunk- 
liebend war; er ist ihm auch öfters als Gläubiger beschwerlich geworden und 
har ihm manches widerwillige Zugeständnis abgedrungen. Er machte überhaupt 
Geldgeschäfte i. großem Stil, nicht bloß mit Kaisern und Fürsten, sondern auch 
unter der Hand mit Kauflenten. Auch das Kriegshandwerk trieb er nach der 
Weise der Zeit als Geschäftsunternehmer, indem er Truppen anwarb und gegen 
angemessene Subsidien in den Dienst des Kaisers oder anderer Fürsten stellte. 
Auf Pensionen oder Dienstgelder von großen Herren legte er ebenso wie sein 
Vater Tewicht. Sein Sirenes Land hat er „durch den — Bau der 
müssen. n dieser fürsiiiche W ein gebisarreransen
        <pb n="139" />
        Hans von Küstrin. — Einführung der Reformation. 125 
von mehr als einer halben Million Gulden, während Joachims Nachfolger eine 
Schuldenlast im fünffachen Betrage dieser Summe vorfand. 
Johann von Küstrin trat bald nach seinem Regierungsantritt offen und 
ohne Vorbehalt zum lutherischen Glauben über und schloß sich auch dem Schmal- 
kaldischen Bund, der politischen Organisation der Protestanten, ohne weiteres 
an. Joachim dagegen machte zunächst den Versuch einer Vermittlung zwischen 
den beiden Religionsparteien. Bei einer Zusammenkunft mit König Ferdinand 
schlug er vor, daß die Anhänger der alten Kirche und des neuen Glaubens sich 
schon vor Einberufung eines Konzils in unmittelbaren Verhandlungen unter- 
einander verständigen möchten, wobei ihm eine mittlere Linie mit dem Zu- 
geständnis von Laienkelch und Priesterehe vorschwebte. König Ferdinand ging 
darauf ein, und die Kurie erhob keinen Widerspruch. Es kam zu einem vor- 
läufigen „Anstand“ zu Frankfurt a. M. 1539, dem ein Religionsgespräch zu 
Nürnberg folgen sollte; aber alle diese Abmachungen wurden hinfällig, weil 
der Kaiser davon durchaus nichts wissen wollte, sondern an seiner Konzilsidee 
festhielt. Unmittelbar nach dem Scheitern dieses Verständigungsversuches trat 
nun Joachim II. zur neuen Lehre über, indem er sich am Allerheiligentage. 
(1. November) 1539 im Dom zu Berlin — nicht, wie man früher annahm, in 
der St. Nikolaikirche zu Spandau, vor der heute das diesem Vorgang gewidmete 
Denkmal steht — das Abendmahl in beiderlei Gestalt spenden ließ. Die Kur- 
fürstin hat sich bei diesem Schritt ihres Gemahls nicht beteiligt; sie ist, den 
Traditionen ihrer Familie getren, katholisch geblieben. Als Priester waltete bei 
jenem feierlichen Akt der Bischof von Brandenburg, Matthias von Jagow, der 
längst der neuen Lehre zugetan war und auch schon lutherische Geistliche berufen 
hatte. Aus den Kreisen der Städte und der Ritterschaft, namentlich aus Berlin- 
Cölln und aus dem Kreise Teltow waren schon Gesuche eingelaufen, die zur Ein- 
führung der Reformation drängten; und Joachim konnte, als er den Ubertritt 
vollzog, sicher sein, daß er damit den Wünschen seiner Landstände entgegenkam. 
Diese Übereinstimmung in der religiösen Frage hat wohl auch dazu beigetragen, 
daß der Kurfürst sich auf dem Landtage von 1540 mit den Ständen leichter, 
als es soust wohl geschehen wäre, darüber verständigte, daß sie die landesherrlichen 
Schulden im Betrage von mehr als einer Million Gulden übernahmen und 
die nötigen Steuern zu deren Verzinsung und Tilgung bewilligten; freilich mußte 
er diese ganze Steuer= und Schuldenverwaltung, aus der das kurmärkische 
„Kreditwerk“ erwuchs, landständischen Organen überlassen. In ähnlicher Weise 
hat sich kurz nachher auch in Magdeburg Reformation und Regulierung der 
landesherrlichen Schulden miteinander verbunden; seit die Landstände seine 
Schuldenlast übernommen hatten, mußte Kardinal Albrecht sich dazu bequemen, 
der neuen Lehre in dem Erzstift freien Lauf zu lassen, so daß sie mehr und mehr 
durchdrang. Er blieb aber für seine Person desto entschiedener bei der alten 
Kirche; seine Lieblingsresidenz Halle wurde ihm durch die Fortschritte der Re- 
formation ganz verleidet; er hat schließlich nur mehr in Mainz gelebt, wo in 
*““# Todesjahr 1545 noch die ersten deutschen Jesuiten eine Rolle gespielt 
aben. 
Kurfürst Joachim war nicht der Meinung, sich und sein Land schlechthin 
und ohne Vorbehalt auf den Boden der lutherischen oder, wie er sagte, witten- 
bergischen Kirche zu stellen; er wollte eine besondere Stellung einnehmen, eine
        <pb n="140" />
        126 Das Jahrhundert der Reformation. 
Mittelstellung zwischen der alten Kirche, deren Gebräuche er beibehielt und der 
neuen Lehre, deren Haupt= und Kernstücke er übernahm. Es kam ihm in der 
Hauptsache darauf an, durch eine solche „christliche“ Reformation, wie er es 
nannie, die Erregung der Geister zu dämpfen und Unruhen zu verhüten, bis 
das zu erwartende National-Konzil oder auch ein allgemeines Konzil einen 
gemeinsamen Boden für das neue Kirchentum hergestellt haben würde. Die 
drandenburgische Kirchenordnung von 1540, die von den Landständen gutgeheißen 
war, ist sowohl von Luther wie von Kaiser Karl V. gebilligt worden. Luther 
jah ohne alle Engherzigkeit, mit überlegenem Humor über die Außerlichkeiten 
des alten Ritus und des Kirchengepränges hinweg, die der Kurfürst nicht auf- 
geben mochte; es genügte ihm, daß die fundamentale Lehre von der Recht- 
fertigung allein durch den Glauben in der brandenburgischen Kirchenordnung 
enthalten war. Auch Kaiser Karl V. hat ihre vorläufige Geltung bis zu den 
Entscheidungen eines Konzils bestätigt; dabei mußte aber der Kurfürst sich dem 
Kaiser gegenüber zugleich verpflichten, in dem Kriege um Geldern, der damals 
ausgebrochen war, auf seine Seite zu treten und kein Bündnis mit anderen 
Fürsten und Mächten der Religion oder anderer Sachen halber zu schließen. 
Es war eine Bedingung, die dem friedfertigen und der Beteiligung an politischen 
Händeln abholden Charakter Joachims II. ohnehin entsprach; in ganz ähnlichem 
Sinne hat er auch seinen Oberständen von Prälaten und Ritterschaft damals 
einen Revers ausgestellt, in dem er sich verpflichtete, keine wichtige Sache, daran 
des Landes Gedeih oder Verderb gelegen, ohne Rat und Wissen der Landschaft 
zu beschließen und vorzunehmen und sich in kein Bündnis einzulassen, aus 
welchem dem Lande Lasten erwachsen könnten. Es war ganz im Sinne der 
Landstände, daß er auch dem Schmalkaldischen Bunde fernblieb und seine Ver- 
mittlungstätigkeit fortsetzte, wenngleich es auch in Brandenburg nicht an eifrig 
gesinnten Lutheranern fehlte, die in der wohlerwogenen Politik der Vermittlung 
nur religiöse Halbheit und Lauheit sehen wollten. Bei den Religionsgesprächen, 
die in der nächsten Zeit angestellt wurden, namentlich zu Regensburg 1541, 
wurde Joachim noch der katholischen Partei zugczählt. Ein positives Resultat 
ging nicht daraus hervor; auch die Punkte, über die man eine Einigung erzielte, 
wurden nicht, wie Joachim beantragte, dem Reichsabschied einverleibt, sondern 
dem künftigen Konzil zur weiteren Verwendung überwiesen. 
Die Stellungnahme Joachims in der religiösen Frage, die ihn weder mit 
dem Kaiser und den Katholiken noch mit den Protestanten in einen feindlichen 
Gegensatz gebracht hatte, ließ ihn auch als besonders geeignet erscheinen, den 
Oberbefehl über das Reichsheer zu führen, das zum Kriege gegen die Türken 
auf dem Reichstage von 1542 in Stärke von 40 000 Mann zu Fuß und 
8000 Pferden bewilligt worden war. Die Türken waren damals bis über Ofen 
hinaus vorgedrungen und bedrohten schon die Grenzen des Reiches. Joachim 
übernahm den Oberbefehl, obwohl er keine kriegerische Erfahrung besaß und der 
Zustand des schnell zusammengebrachten Reichsheeres keine guten Aussichten 
eröffnete. Die Truppen waren nicht bloß ohne Ubung und Disziplin, sondern 
auch mangelhaft ausgerüstet und schlecht besoldet. Im August 1542 mißlang der 
Sturm auf die von den Türken besetzte Hauptstadt vollständig; die Truppen 
zeigten sich widerspenstig und liefen auseinander; Joachim gab den Feldzug ver- 
loren und kehrte ruhmlos in sein Land zurück.
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        Die brandenburgische Politik und der Schmalkaldische Krieg. 127 
Sein Ansehen bei Kaiser und König war seitdem im Sinken. Das zeigte 
sich in sehr empfindlicher Weise in der Angelegenheit der Erbverbrüderung mit 
dem schlesischen Piastenhause von Liegnitz, Brieg und Wohlau, die Joachim im 
Jahre 1537 geschlossen hatte. Sie beruhte auf ausdrücklichen Privilegien des 
Liegnitzer Herzogs, die auch von Ferdinand l. als König von Böhmen und Ober- 
lehnsherrn des Herzogs bestätigt worden waren, und war Jahre hindurch un- 
beanstandet geblieben. Im Jahre 1546 aber, als die Habsburger zu der großen 
Auseinandersetzung mit den Protestanten sich rüsteten, erklärte König Ferdinand 
auf einem Tage zu Breslau am 18. Mai den Erbvertrag für nichtig und forderte 
die Auslieferung der betreffenden Urkunden. Joachim II. erkannte diese Ent- 
scheidung des böhmischen Königs nicht an und bestand auf dem wohlerworbenen 
Recht seines Hauses. Der Konflikt zwischen Brandenburg und Habsburg, der 
hieraus entsprang, blieb ungelöst und hat noch durch Jahrhunderte fortgewirkt. 
Trotz dieses Zerwürfnisses ist Kurfürst Joachim auch damals dem Schmal- 
kaldischen Bunde nicht beigetreten. Von dieser Partei der entschiedenen 
Protestanten trennte ihn nicht nur die besondere religiöse Richtung, die er ein- 
geschlagen hatte, sondern auch der Gegensatz zu dem Kurfürsten von Sachsen in 
der magdeburgischen Frage. Sein Vetter, der Erzbischof Johann Albrecht, hatte 
im Widerspruch zu seinen Wünschen und zu den hohenzollernschen Hausinteressen 
die Stelle eines Koadjutors mit dem Recht der Nachfolge einem Sohne des 
sächsischen Kurfürsten Johann Friedrich zugewandt. Das führte Joachim auf 
die Seite des Herzogs Moritz von Sachsen von der albertinischen Linie, der 
in Rivalität mit dem ernestinischen Vetter Magdeburg ebenfalls für sein Haus 
begehrte, aber unter Umständen geneigt war, dem brandenburgischen Interesse 
Zugeständnisse zu machen. Moritz und Joachim schlossen am 20. September 1546 
zu Zossen ein gegenseitiges Verteidigungsbündnis für alle Fälle. Den Schmal- 
kaldenern empfahlen sie, von einer Auflehnung gegen den Kaiser Abstand zu 
nehmen; sie selbst wollten nur dann zum Widerstande schreiten, wenn wirklich 
die Religion durch ihn bedroht sei. Moritz änderte dann aber seine Haltung, 
indem er, um die für den Fall einer Niederlage seines Vetters, des Kurfürsten, 
dem Kaiser verfallenen ernestinischen Lande samt der Kurwürde seinem Hause zu 
erhalten, in einem Vertrage mit König Ferdinand sich zur Hilfeleistung gegen 
die Schmalkaldener verpflichtete. Er geriet dabei zunächst in eine gefährliche 
Kriegslage und bemühte sich um die Hilfe Brandenburgs, die ihm bei seiner ver- 
änderten Haltung vertragsgemäß eigentlich nicht zustand. Diese Gelegenheit 
benützte Joachim, um ein wertvolles Zugeständnis in der magdeburgischen Frage 
zu erlangen. Er hatte verstanden, die Mehrheit des Magdeburger Kapitels auf 
seine Seite zu bringen und setzte uun in Verhandlungen mit Moritz und König 
Ferdinand zu Anssig in Böhmen am 20. Februar 1547 die Wahl seines jüngeren 
Sohnes Friedrich zum Koadjutor durch; dieser mußte allerdings bei der katholischen 
Kirche bleiben und sich verpflichten, künftig als Erzbischof einen albertinischen 
Prinzen als Koadjutor anzunehmen; immerhin aber war vorlänfig eine un- 
unterbrochene Fortdauer der brandenburgischen Herrschaft im Erzstift gewahrt. 
Die Gegenleistung, die Joachim selbst übernahm, bestand darin, daß er nun auch 
an dem Kriege gegen die Schmalkaldener teilnehmen mußte, wenn anch nicht 
persönlich und in einer ziemlich unscheinbaren Form: er stellte ein Fähnlein von 
400 Reitern unter Führung des Kurprinzen zu den Truppen des Kaisers. Sie
        <pb n="142" />
        128 Das Jahrhundert der Reformation. 
haben bei Mühlberg mitgefochten, und auf dem Schlachtfeld ist der Kurprinz 
Johann Georg von dem siegreichen Kaiser zum Ritter geschlagen worden 
(24. April 1547). 
Trotzdem setzte Joachim seine Vermittlungsversuche fort. Mit Moritz zu- 
sammen trat er für den Landgrafen Philipp von Hessen ein, dessen Gefangen- 
haltung durch den Kaiser auch von ihm als eine demütigende Rücksichtslosigkeit 
empfunden wurde. Das Augsburger Interim, das der Kaiser 1548 den 
Protestanten auferlegte, nahm er um so bereitwilliger an, als sein Hofprediger 
Agricola an dessen Entwurf mitgearbeitet hatte; es genügte ihm, daß darin die 
Lehre von der Rechtfertigung und die vom Abendmahl in einem Sinne geregelt 
war, der seiner Überzeugung entsprach. Er glaubte seinem Lande einen großen 
Dienst erwiesen zu haben, indem er es vor dem Unglück eines feindlichen Einfalls 
bewahrte. Sein Verhalten ist nicht nach religiösen, sondern nach politischen 
Gesichtspunkten orientiert, und es entsprach nur dem Sinn der Zeit, wenn dabei 
das Hausinteresse eine hervorragende Rolle spielte. Obwohl die Einführung des 
Interims bei den strenggläubigen Lutheranern Anstoß erregte, so kann doch kaum 
zweifelhaft sein, daß die Friedenspolitik des Kurfürsten im ganzen nach dem 
Siun der Landstände war; und er vermochte es zu erreichen, daß die Landschaft 
in den Jahren 1549 und 1550 abermals eine große Schuldenlast auf sich 
nahm und zu deren Tilgung außer den herkömmlichen Hufen= und Giebel- 
steuern eine neue indirekte Steuer bewilligte, das im Unterschied von der alten 
Ziese aus dem Jahre 1488 sogenannte „neue Biergeld“, das sehr viel höher 
war (8 Groschen für die Tonne) und von den Verordneten der Landschaft selbst 
verwaltet wurde. 
Auch Markgraf Johann von Küstrin hat an dem Kriege nicht auf seiten 
der protestantischen Partei teilgenommen. Das Vorgehen Philipps von Hessen 
und der Schmalkaldener gegen seinen Schwiegervater, den Herzog Heinrich von 
Wolfenbüttel, hatte ihn mit seinen Verbündeten in Zwist gebracht, und so trat er 
auf die Seite des Kaisers und führte ihm als Condottiere gegen Hilfsgelder 
300 Reiter und 400 Arkebusiere zu. Er hatte sein Auge damals auf Pommern 
geworfen und ließ sich für den Fall, daß gegen die Herzöge wegen Beteiligung 
an dem Aufstand gegen den Kaiser von Reichs wegen vorgegangen werden sollte, 
die Exekution übertragen, um einen Fuß in dem Lande zu gewinnen, das er dann 
für das brandenburgische Haus zu erwerben hoffte — ein Plan, der freilich 
zerrann. In Glaubenssachen aber blieb Markgraf Johann unerschütterlich fest. 
Auf dem geharnischten Reichstag zu Augsburg (1548) ist er einer der ganz 
wenigen Fürsten gewesen, die sich nicht vom Kaiser einschüchtern ließen. Das 
Interim lehnte er ab, an der Fronleichnamsprozession nahm er nicht teil, trotz 
der drohenden kaiserlichen Ungnade, die ohne eine Verwendung des Königs 
Ferdinand wahrscheinlich auch dazu geführt haben würde, daß er von Karl V. 
als Gefangener zurückbehalten wurde. 
Eine starke Spannung mit dem Kaiser war die Folge. Johaun war auf 
einen Angriff gefaßt. Im Schutze seiner festen Plätze Küstrin und Peitz, imstande 
eine Truppenmacht von 7—8000 Mann aufzubringen, wenn es nottat, hätte er 
wohl einige Zeit Widerstand leisten können; er dachte zugleich an einen großen 
norddeutschen Verteidigungsbund gegen den Kaiser, in den auch Dänemark, Polen 
und Preußen hineingezogen werden sollten.
        <pb n="143" />
        Moritz von Sachsen und die Hohenzoliern. 129 
Auch der Herzog Albrecht von Preußen war damals eines Angriffs gewärtig; 
er glanbte, wenn Magdeburg gefallen sei, so werde der Kaiser den Krieg auch 
nach Pommern und Preußen tragen und die Vollstreckung der Reichsacht gegen 
ihn, anf die der Deutschmeister, Konrad von Milchling, schon längst bei Karl V. 
drang, endlich ins Werk setzen. Trotzdem war er mit dem Markgrafen Johann 
eines Sinnes darin, daß man sich nur zur Verteidigung verbünden solle, nicht 
aber zum Angriff gegen den Koaiser. 
Darin besteht der tiefgehende politische Gegensatz der Brandenburger zu 
dem Kurfürsien Moritz von Sachsen, der mit dem Plan umging, im Bunde mit 
Frankreich den Kaiser anzugreifen. Mit diesem Plane konnte sich Markgraf 
Johann nicht befreunden. Bei den Verhandlungen, die 1551 von Moritz mit 
Johann und einigen anderen Fürsten unter Teilnahme eines französischen 
Gesandten auf dem sächsischen Jagdschloß Lochau geführt wurden, kam es 
während der Abendtafel zu einem heftigen Wortwechsel zwischen Kurfürst Moritz 
und seinem Gast, und Markgraf Johann ritt kurz entschlossen mit seinen Leuten 
beim nächsten Morgengrauen davon und nach Hause zurück und hat an den 
weiteren Unternehmungen des sächsischen Kurfürsten keinen Anteil mehr ge- 
nommen. 
Joachim war in gutem Einverständnis mit Moritz von Sachsen geblieben, 
im Hinblick auf Magdeburg, wo im Mai 1550, nach dem Tode des Erzbischofs 
Johann Albrecht, sein Sohn Friedrich den erzbischöflichen Stuhl bestieg. Bei der 
Belagerung der Stadt Magdeburg hat er Moritz mit geworbenem Volk unter- 
stützt. Auf die Unternehmung gegen den Kaiser aber hat sich auch Joachim nicht 
eingelassen. Es ist selbstverständlich, daß der Erfolg dieser Erhebung des sächsischen 
Kurfürsten, die im Interesse des Protestantismus und der reichsständischen 
Libertät erfolgte, auch den beiden brandenburgischen Brüdern zugute kam. Sie 
haben in sehr verschiedener Weise, jeder nach seiner Art, aus der veränderten 
Lage Nutzen zu ziehen versucht. Johann vertrug sich mit dem Kaiser und hat 
für die Belagerung von Metz ihm wieder als Condottiere Truppen geworben 
und zugeführt; er wurde jetzt Karls V. „Rat von Haus aus“ gegen ein Jahrgeld 
von 5000 Talern und erreichte es später, daß ihm dieselbe Stellung 1555 von 
Ferdinand, 1565 von Maximilian II., 1569 von Philipp II. von Spanien über- 
tragen wurde. Joachim dagegen nahm seine vermittelnde Tätigkeit bei den 
Verhandlungen zu Passau wieder auf und hat weiterhin nach Moritzens Tode 
mit König Ferdinand zusammen einen hervorragenden Anteil genommen an den 
Bemühungen, die auf dem Augsburger Reichstage von 1555 zur Herstellung des 
Religionsfriedens und zur Sicherung der reichsständischen Libertät führten. 
Eine gefährliche Krisis für die Gesamtinteressen des brandenburgischen 
Hauses bedeuteten die abenteuerlichen Unternehmungen, die nach dem Passauer 
Frieden der Markgraf Albrecht von Culmbach ins Werk setzte, dem die huma- 
nistischen Zeitgenossen den bezeichnenden Beinamen Alcibiades gegeben haben. 
Er ist zweifellos der kühnste und tatkräftigste unter den damaligen Hohenzollern, 
aber seinem Wagemut fehlte die nötige Besonnenheit und politische Zucht. Erst 
Condottiere im Dienst des Kaisers, war er dann im Bunde mit Moritz und den 
Franzosen gegen ihn vorgegangen und suchte nun, unbefriedigt durch die Ab- 
machungen von Passau, im Kampf mit den Bischöfen von Bamberg und Würz- 
burg und mit der Reichsstadt Nürnberg sich das Herzogtum Franken zu erobern, 
Hinge, Hohenzollern. 9
        <pb n="144" />
        130 Daus Jahrhundert der Reformation. 
nach dem schon Albrecht Achilles vergeblich gestrebt hatte. Der Kaiser nahm erst 
Stellung gegen ihn, dann aber, als er mit seinen 18000 Mann vor Metz erschien 
und auf seine Seite trat, ließ er ihn zunächst gewähren. Der Kaiser änderte dann 
aber seine Haltung, empfahl ihm eine gütliche Einigung mit seinen Gegnern; 
und nun verließ ihn Albrecht und stellte sich wieder auf eigene Füße. Da wandte 
sich Moritz von Sachsen gegen den ehemaligen Verbündeten, der den Frieden 
des Reiches so gröblich störte und ihm selbst seine Pläne zu verderben drohte. Auf 
braunschweigischem Boden bei Sievershausen verlor Moritz am 7. Juli 1553 das 
Leben, aber Albrecht wurde geschlagen, und das Kriegsglück blieb ihm dauernd 
abhold. Er erlitt auch in Franken Niederlagen, wurde aus seinem Erblande 
vertrieben, in die Reichsacht getan, und ist nach allerlei abenteuerlichen Versuchen 
landflüchtig 1557 zu Pforzheim gestorben. Auch in dieser Krisis war das Ver- 
halten der beiden brandenburgischen Brüder von charakteristischer Verschiedenheit. 
Markgraf Johaun wäre bereit gewesen, die Reichsacht gegen den fränkischen 
Vetter zu vollstrecken, um dessen Land zu gewinnen; Joachim II. aber trat in 
freilich fruchtlosen Bemühungen für den Geächteten ein und rettete nach dessen 
Tode, jetzt allerdings im Einverständnis mit dem Bruder, das Culmbacher Land 
für den jungen Ansbacher Markgrafen Georg Friedrich, den Sohn Georgs des 
Frommen, indem er auf einem Tage zu Wien von den Gegnern Albrechts das 
Zugeständnis erlangte, daß sie das eroberte Gebiet zurückgaben und sogar einigen 
Schadenersatz leisteten. Georg Friedrich, ein Mann von ungewöhnlichem 
politischem Verstand, ist der letzte Fürst der älteren fränkischen Linie gewesen und 
von hervorragender Bedentung für die Geschichte des hohenzollernschen Gesamt- 
hauses. 
Nach der vorläufigen Lösung der großen kirchlichen Frage durch den Angs- 
burger Religionsfrieden sind es vornehmlich zwei wichtige Hausangelegenheiten, 
die am Hofe Joachims II. im Mittelpunkt des Interesses gestanden haben: die 
magdeburgische und die preußische Frage. Der junge Erzbischof Friedrich war 
schon 1552 gestorben, bevor noch ein Wettiner zum Koadjutor hatte bestellt 
werden können. Die unentschiedene Haltung, die Joachim in der Frage der 
Reformation cinnahm, wirkte beim Kapitel günstig für die brandenburgischen 
Interessen: der jüngste Sohn des Kurfürsten, Sigmund, wurde zum Nachfolger 
gewählt. Unter ihm ist der Protestantismus im Erzstift dann vollends durch- 
gedrungen. In die Hoheit über die Stadt Magdeburg teilte sich der Erzbischof 
auf Grund eines Vertrages von 1555 mit Brandenburg und Kursachsen. Die 
Wettiner waren natürlich auf den brandenburgischen Erfolg im Erzstift sehr 
eifersüchtig; und aus dieser Stimmung erklärt sich auch die Lanheit Sachsens 
in der Frage des geistlichen Vorbehalts, den König Ferdinand im Sinne der 
katholischen Partei dem Religionsfrieden von 1555 zugefügt hatte. Er enthielt 
bekanntlich die Bestimmung, daß geistliche Fürsten, die zum protestantischen 
Bekenntnis übertraten, Amt und Einkünfte verlieren sollten. Anfänglich wider- 
sprachen dem alle protestantischen Reichsstände, schließlich aber ließ sich Sachsen 
die Bestimmung gefallen, und auch Joachims Gesandte hielten es nun nicht 
für angebracht, nachdrücklich dagegen aufzutreten, wie es Johann von Küstrin 
und einige andere protestantische Stände getan haben. Die Folgen der unsicheren 
Rechtslage zeigten sich, als 1566 auch der Erzbischof Sigmund starb und nun 
abermals in Magdeburg ein brandenburgischer Prinz gewählt wurde, der älteste
        <pb n="145" />
        Die magdeburgische und die preußische Frage. 131 
Enkel Joachims II., Joachim Friedrich, während damals in Halberstadt die 
Wahl auf einen braunschweigischen Prinzen fiel. Kaiser Maximilian II., der 
kurz vorher (1565) den Thron bestiegen hatte, versagte trotz früherer Zu- 
sicherungen die Bestätigung des evangelischen brandenburgischen Administrators, 
weil er die Gefahr einer Säkularisation, wie in Preußen, abwenden wollte. 
Infolgedessen wurden auch am Reichstag Schwierigkeiten erhoben in bezug auf 
die Zulassung der magdeburgischen Stimme im Fürstenrat. So entstand der 
vielberufene magdeburgische Sessionsstreit, der noch Jahrzehnte lang Anlaß zu 
immer erneuten Spannungen und Schwierigkeiten in dem Verhältnis des 
brandenburgischen Hauses zu Kaiser und Reich gegeben hat. 
Bei der preußischen Frage handelte es sich um die Mitbelehnung der 
Kurlinie mit dem Herzogtum, die der fränkische Vetter Albrecht Alcibiades, nach 
einer vorübergehenden Spannung zwischen Joachim und dem Herzog Albrecht, 
von neuem angeregt hatte. Die Verhandlungen mit den Polen führte der 
Doktor Georg Sabinus, der Schwiegersohn Melanchthons, damals Rektor der 
Königsberger Universität, dann, nachdem er dort dem Haß der orthodoxen 
Lutheraner hatte weichen müssen, im Dienste des Kurfürsten Joachim und seines 
magdeburgischen Sohnes Sigmund tätig. Mit diesen Verhandlungen verband 
sich anfänglich auch der Plan, die polnische Krone für diesen jüngsten Sohn 
Joachims zu erwerben, der durch seine Mutter zugleich ein Enkel des Königs 
Sigismund I. von Polen war. Sigismund II. war kinderlos, und die pro- 
testantische Strömung in Polen schien der Bewerbung günstig zu sein. Aus 
diesem Plane ist freilich nichts geworden, dagegen gelang es Joachim, unter dem 
Druck der allgemeinen politischen Lage im Nordosten, wo die Kämpfe um 
Livland und die übrigen ostbaltischen Küsten zwischen Rußland, Schweden und 
Polen sich vorbereiteten, nach dem Tode des Herzogs Albrecht (. 1568) bei der 
Belehnung des Nachfolgers Albrecht Friedrich 1569 die Mitbelehnung für die 
Kurlinie zu gewinnen — ein großer Erfolg, der freilich sehr erhebliche Ausgaben 
verursacht hatte. In den Jahren 1564 und 65 mußte Joachim zum vierten und 
fünften Male seine Landstände um Übernahme der aufgelaufenen Schulden 
angehen. Sie haben im ganzen während seiner Regierung etwa 5 Millionen 
Taler an kurfürstlichen Schulden übernehmen müssen; die Einziehung der geist- 
lichen Güter hat zwar den Umfang der Domänen fast verdoppelt, aber sie kam 
im wesentlichen auch nur der Schuldendeckung zugute; ein großer Teil davon 
mußte gleich in die Hände der Gläubiger überantwortet werden. 
Das äußere Kirchenwesen, Kirchenschmuck, Gottesdienst, Zeremonien, 
blieben unter Joachim fast ganz wie in der katholischen Zeit erhalten; aber sein 
Bekenntnis zu der lutherischen Lehre wurde nach der Befestigung des Religions-= 
friedens unzweideutiger und entschiedener als vordem. Der feierliche Akt der 
Verlesung seines Testaments und Glaubensbekenntuisses in der Domkirche 1562 
und das große Reformationsfest von 1563 zeigen ihn in viel schärferem Gegen- 
satz, wie früher, zu dem Katholizismus, aber allerdings auch zu der calvinistischen 
Lehre. Der milden und versöhnlichen, in manchen Stücken freieren Auffassung 
Melanchthons, wie sie in Berlin der Propst Buchholzer vertrat, derselbe, der 
einst das Interim verworfen hatte, war er durchaus abgeneigt; er betonte auf 
das allerentschiedenste die bloße Rechtfertigung durch den Glauben und wollte 
von der Notwendigkeit guter Werke nichts hören. Seinen Hofprediger Agricola 
9*
        <pb n="146" />
        132 Das Jahrhundert der Reformation. 
und den Frankfurter Professor Musculus, einen festen und strammen Lutheraner, 
begünstigte er sehr nachdrücklich in ihrem Streit mit Buchholzer, und dieser 
selbst wurde 1565 durch den Kurfürsten von seiner Berliner Propstei abgesetzt. 
Johann von Küstrin blieb sich in seiner kirchlichen Stellung wie in seiner 
erwerbslustigen Haus= und Finanzpolitik gleich bis an sein Lebensende. Mit 
dem Johanniterorden, der in der Neumark große Besitzungen hatte — Sonnen- 
burg war der Sitz eines Herrenmeisters — gerict er in einen langen und heftigen 
Streit, weil er das Ordensgebiet seinem Lande einzuverleiben bestrebt war. 
Dem König von Dänemark, Friedrich II., gegenüber erhob er 1565, in einem 
kritischen Moment des großen Krieges zwischen Dänemark und Schweden An- 
sprüche auf Teile von Schleswig-Holstein auf Grund des Testaments seines 
Großvaters mütterlicherseits, des dänischen Königs Hans. Es gelang ihm aber 
weder den Landanspruch durchzusetzen, noch eine finanzielle Entschädigung in 
Form eines Dienstgeldes, worauf er es wohl besonders abgesehen hatte, von 
dem Dänenkönig zu erlangen; Joachim II., der ja dieselben Ansprüche wie sein 
Bruder hätte geltend machen können, hat an diesem Handel keinen Anteil 
genommen. 
Im Einverständnis befanden sich die beiden Brüder, in der Hauptsache 
wenigstens, bei den Streitigkeiten, die über den Oderhandel mit Pommern aus- 
brachen, wobei die Rivalität der Städte Frankfurt und Stettin eine Hauptrolle 
spielte. Frankfurt a. O. war die einzige bedeutende Handelsstadt der Mark 
Brandenburg und besaß ein wichtiges Niederlagsrecht, durch das die Schiffer 
auf der Oder gezwungen wurden, dort anzulegen und ihre Waren zum Verkauf 
auszustellen. Dieses Privilegium hatte auch Joachim I., der im übrigen haupt- 
sächlich den westöstlichen Durchfuhrhandel durch die Mark zu beleben suchte, 
immer geschützt und hochgehalten und dasselbe auch seinen Erben anbefohlen. 
Bei der Teilung der Lande bestand ja die Gefahr, daß Krossen und Landsberg, 
die zum Anteil Johanns gehörten, den Versuch machten, dem Frankfurter Handel 
Abbruch zu tun, um selbst in die Höhe zu kommen. Diese Gefahr suchte man zu 
vermeiden durch einen Vergleich, den die Brüder 1539 schlossen: gegen finanzielle 
Entschädigungen und gegen den Verzicht des Bruders auf die Einlösung von 
Krossen, das in seinem Pfandbesitz war, gestand Johann die Aufrechterhaltung 
der Frankfurter Niederlagsgerechtigkeit und manche Handelsbeschränkungen 
seiner eigenen Städte zu. Den Stettinern aber wurde die Wartheschiffahrt 
gesperrt. Den Handel nach Polen auf diesem übrigens noch wenig fahrbaren 
Wasserwege wollte „ Johann sich und seinem Lande vorbehalten; er dachte daran, 
den Handel nach Danzig von Stettin auf Küstrin abzulenken; auch ein Kanal 
zwischen Netze und Weichsel wurde schon geplant. Aus alledem ist freilich nichts 
geworden, schon weil die Polen mehr mit den Pommern als mit den Märkern 
zusammenhielten; aber der Gegensatz zu Pommern verschärfte sich mehr und 
mehr. Die Erhöhung der Zölle zu Oderberg und Küstrin, die Joachim und 
Johann vornahmen, beeinträchtigten den Handel von Stettin, der eben damals 
hauptsächlich in den Händen der großen Handelsfamilie Loitz einen bedeutenden 
Aufschwung genommen hatte und vornehmlich auf der Ausfuhr von Getreide 
aus dem Hinterland sowie auf dessen Versorgung mit Hering und neuerdiugs 
auch mit Salz beruhte. Dem Frankfurter Niederlagsrecht gegenüber brachte 
Stettin seit 1550 das seine mit größerem Nachdruck als bisher zur Geltung;
        <pb n="147" />
        Ausgang Joachims II. und Johanns von Küstrin. 133 
Frankfurt verschärfte darauf wieder seine Maßregeln; beide Städte gerieten in 
einen immer heftiger werdenden Handelskrieg; und als 1562 die Frankfurter 
einige Stettiner Heringstonnen auf ihrem Markt zerhauen ließen wegen angeblich 
falschen Maßes, da sperrte Stettin ihnen die Durchfahrt auf der Oder, wie es 
schon früher vorübergehend öfter geschehen war. Diesmal aber erhielt die Maß- 
regel eine größere Bedeutung dadurch, daß die beiden brandenburgischen Fürsten 
nachdrücklich für Frankfurt eintraten und die Sperre durch ein vollständiges 
Handelsverbot gegenüber Stettin beantworteten, das dann auch monatelang mit 
Strenge durchgeführt worden ist. Die Stettiner zogen es bald vor, einzulenken; 
und auch die Frankfurter und die Markgrafen bestanden nicht auf der Durch- 
führung des Handelsverbots. Zu einer förmlichen Einigung in dem Streit der 
beiden Städte kam es zwar trotz mancher Verhandlungen nicht, aber der Handels- 
verkehr wurde wieder so wie früher aufgenommen. 
So energisch sich die landesfürstliche Politik Johanns nach allen Richtungen 
hin betätigt hatte, so wenig Aussicht war doch vorhanden, daß die Absonderung 
der Neumark von Dauer sein würde; denn es fehlte ihm an Söhnen, die das 
begonnene Werk fortführen konnten. Im Interesse der Gesamtpolitik des Hauses war 
es, daß seine beiden Töchter mit Sprossen eben dieses Hauses vermählt wurden, 
die ältere mit dem Ansbacher Markgrafen Georg Friedrich (1558), die jüngere 
mit dem älteren Enkel Joachims II., dem Markgrafen Jvachim Friedrich. Da 
die Ehe des ansbachischen Paares kinderlos blieb, so war der Anfall der Neu- 
mark an die Kurlinie selbstverständlich. Markgraf Hans hat seinen Bruder 
Joachim, der am 3. Januar 1571 starb, nur um zehn Tage überlebt. Johann 
Georg vereinigte also kurz nach seinem Regierungsantritt die beiden Lande Kur- 
und Neumark wieder in seiner Hand; aber die 35 Jahre, während welcher die 
Neumark ein selbständiges Dasein geführt hatte, haben doch genügt, ihr für die 
Dauer in Verfassung und Verwaltung eine besondere Stellung zu sichern: in 
Küstrin blieb eine eigene neumärkische Regierung mit einem Kanzler an der 
Spitze bestehen; auch die vom Markgrafen Hans schon eingeführte Amtskammer 
zur Verwaltung der Domänen erhielt sich; die Landstände bildeten eine Körper- 
schaft für sich, die später nur noch gelegentlich mit der kurmärkischen Landschaft 
zusammengewirkt hat. 
Johann Georg. 
Johann Georg war in Charakter und Lebensführung das gerade Gegen- 
bild seines Vaters und hatte meist fern vom Hofe, auf dem Schlosse zu Zechlin, 
der Residenz der alten havelbergischen Bischöfe, in ländlicher Zurückgezogenheit 
gelebt, als Verweser der ihm und seinem ältesten Sohne zugefallenen säkulari- 
sierten bischöflichen Stifter. Mit Ingrimm hatte er von dort aus das üppige, 
verschwenderische Leben und Treiben am Hofe seines Vaters betrachtet; und er 
begann seine Regierung mit einem harten und die Grenzen der Gerechtigkeit 
überschreitenden Strafgericht gegen die Günstlinge des verstorbenen Kurfürsten, 
die man verantwortlich machte für die nun schon wieder auf 2½ Millionen 
gewachsene Schuldenlast. Der Kammerrat Matthias, der dem Kurfürsten große 
Vorschüsse gemacht hatte, die sein eigenes Vermögen weit überstiegen, wurde in 
Ungnaden entlassen und der Härte seiner Gläubiger preisgegeben. Die schöne 
Gießerin wurde verhaftet und nach Spandau gebracht. Der Jude Lippold,
        <pb n="148" />
        134 Das Jahrhundert der Rejormation. 
dem in seiner amtlichen Geschäftsführung keine Unredlichkeit nachgewiesen 
werden konnte, wurde unter der Beschuldigung, Zauberei getrieben und den 
Kurfürsten vergiftet zu haben, mit der ganzen Grausamkeit des damaligen Straf- 
verfahrens auf der Folter zu unsinnigen Geständnissen gezwungen und hin- 
gerichtet. Sein Sturz wurde der Anlaß dazu, daß der Kurfürst, dem Drängen 
der einheimischen Kaufleute nachgebend, die bisher auf Grund eines fürstlichen 
Schutzbriefes geduldeten Juden des Landes verwies — eine Maßregel, die seit dem 
14. Jahrhundert in Deutschland, wie in anderen Ländern, schon vielfache Vor- 
bilder gefunden hatte und dazu führte, daß nun auch in Brandenburg Juden 
nicht geduldet wurden bis auf die Zeit des Großen Kurfürsten, der 1672 wieder 
eine Anzahl jüdischer Familien aus Wien zuließ. 
Johann Georg war schon 45 Jahre alt, als er zur Regierung kam und 
erlebte im nächsten Jahre die Geburt seines ersten Enkels (Johann Sigismund). 
Seine erste, früh verstorbene Gemahlin, die Mutter Joachim Friedrichs, war 
eine Prinzessin aus dem Hause Liegnitz gewesen; die zweite, eine Tochter des 
Markgrafen Georg von Ansbach, Mutter von 11 Kindern, von denen allerdings 
nur drei Töchter zu ihren Jahren kamen, starb 1576; und von seiner dritten 
Gemahlin, der Prinzessin Elisabeth von Anhalt, hatte er dann noch zehn Kinder, 
darunter sieben Söhnc, die ihn alle überlebt haben. Er war eine ernsthafte 
patriarchalische Natur, ein guter Hauswirt und Familienvater, dem die standes- 
gemäße Versorgung seiner Nachkommenschaft sehr am Herzen lag und dessen 
Hauspolitik vor einer Verwicklung in die gefährlichen Welthändel mit ängstlicher 
Selbstbeschränkung zurückscheute. Er war, wie sein Vater, dem kaiserlichen 
Hause Habsburg in reichsfürstlichem Respekt zugetan; er war als Kurprinz von 
1558 bis zu seinem Regierungsantritt kaiserlicher Rat und Diener von Haus 
aus, einige Jahre lang (1556—63) auch, wie später sein Oheim Johann, Rat 
des Königs Philipp 1I. von Spanien gewesen. Aber sein Wesen und seine 
Interessen wurzelten in der märkischen Heimat; sein land= und hauswirtschaft- 
licher Sinn wird durch den Beinamen Oeconomus gekennzeichnet. Er war 
von absoluter Friedfertigkeit und von einer starr rechtgläubigen lutherischen 
Frömmigkeit. Sein Sinn war darauf gerichtet, mit den Seinen nach den 
Worten des Apostels ein geruhiges und stilles Leben zu führen in aller Gott- 
seligkeit und Ehrbarkeit. Er war mäßiger im Trunk, als es sonst die Art seiner 
Zeit und seiner Standesgenossen war und ist zu höheren Jahren gekommen, 
als die meisten seiner Vorfahren. Mit dem Adel seines Landes verbanden ihn 
die gleichen Juteressen und Gesinnungen; aber es ist eine falsche Vorstellung, 
als sei er von den Junkern oder den Landständen überhaupt abhängiger gewesen 
als sein Vorgänger. Der fortschreitenden Ausdehnung der Gutswirtschaft, die 
ja auf den fürstlichen Domänen ebenso wie beim Adel stattfand, hatte schon 
Joachim II. trotz einiger bauernfreundlicher Maßregeln keinen erheblichen Wider- 
stand entgegengesetzt, und Johann Georg hat in diesem Stück keine neuen Bahnen 
eingeschlagen; aber es ist ihm doch andererseits auch gelungen, einmal eine 
Junkersteuer bewilligt zu erhalten, die der Adel selbst bezahlen mußte und 
nicht auf seine Bauern abwälzen durfte. Gegenüber dem humorvoll-jovialen 
Wesen Joachims II. erscheint er trockener, ernster, von fast pedantischer Strenge; 
aber seiner landesfürstlichen Autorität ist dieser Zug zugute gekommen: die 
Landstände, die sich Joachim II. gegenüber in Schrift und Rede manches heraus-
        <pb n="149" />
        Persönlichkeit und Regierung Johann Georgs. 135 
nahmen, schlugen ihm gegenüber immer einen sehr ehrfurchtsvollen Ton an; 
zuweilen hat er auch wohl gegen die Städte geradezu den Herrn herausgekehrt. 
Er hat nur einen großen Landtag gehalten, 1572, um von der Landschaft die 
Übernahme der von Joachim II. hinterlassenen Schuldenlast (2½ Millionen) 
zu erlangen. Wenn auch er dabei den Ständen die Versicherung gab, daß er 
sich ohne ihr Wissen und ihre Zustimmung in kein Bündnis einlassen werde, 
woraus dem Lande Lasten entstehen könnten, so war das nicht bloß in dem über- 
lieferten Verhältnis zwischen Fürst und Adel begründet, sondern auch in seinen 
eigenen politischen Neigungen, die dahin gingen, schwere Verantwortlichkeit lieber 
mit den Ständen zu teilen, als allein auf sich zu nehmen, und auch wohl unter 
Umständen hinter ihrem Zustimmungsrecht Deckung zu suchen vor den un- 
bequemen Zumutungen unternehmungslustiger fürstlicher Standesgenossen. 
Seine eigene Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit in Verbindung mit der Tatsache, 
daß er nun wieder das ganze ungeteilte Land beherrschte, hat ihn in Wirklichkeit 
doch unabhängiger von den Landständen gemacht, als es Joachim II. gewesen 
war. Die bisherige Art der Finanzwirtschaft dauerte fort; aber die Schulden, 
die sich am Ende der 28jährigen Regierung Johann Georgs angesammelt hatten, 
betrugen insgesamt nur ½ Million Taler. Eine so sparsame Wirtschaft, die 
dem Lande keine überflüssigen Lasten zumutete, gefiel den Ständen wohl. Und 
auch die kirchliche Stellung des Kurfürsten war ganz nach ihrem Herzen. Noch 
schärfer als zuletzt Joachim II. trat Johann Georg im Verein mit seinen Ständen 
der Richtung Melanchthons entgegen; der orthodoxe lutherische Eiferer Andreas 
Musculus wurde zum Generalsuperintendenten erhoben, und der Landtags- 
abschied von 1572 versicherte, daß das lautere Wort Gottes nach der rechten 
Lehre Luthers und der unveränderten augsburgischen Konfession im Lande 
gepredigt werden sollte. Zugleich wurde 1572 eine neue Kirchenordnung erlassen, 
die den früheren Artikel „von der Lehre“ durch die Aufnahme der augsburgischen 
Konfession und des lutherischen Katechismus ersetzte und allen Geistlichen, die 
sich nicht zu der reinen lutherischen Lehre bekennen würden, mit der Amts- 
entsetzung drohte. Vor allem aber die Politik des Friedens und der Nach- 
giebigkeit, die Abneigung Johann Georgs gegen auswärtige Verwicklungen 
war ganz nach dem Sinn der Landstände. In dieser Politik hat ihn Lampert 
Distelmeyer als Kanzler bestärkt, der trotz seiner Fremdbürtigkeit sich mit 
dem märkischen Adel ebensogut wie mit dem Kurfürsten zu stellen gewußt hat, 
so daß er es auch erreichte, daß sein Sohn Christian ihm in dem Kanzler- 
posten nachfolgte. 
Als die Achse der auswärtigen Politik Johann Georgs kann man das 
freundschaftliche Einvernehmen mit Kursachsen betrachten, das trotz der Rivalität 
in der magdeburgischen Frage während seiner ganzen Regierungszeit ohne jede 
Störung bestanden hat. Namentlich mit dem Kurfürsten August hat er in enger 
Freundschaft gelebt, was sich auch in zahlreichen persönlichen Begegnungen aus- 
sprach. Sachsen war in dieser Verbindung im allgemeinen der führende Teil; 
Johann Georg pflegte erst in Dresden anzufragen, ehe er sich in wichtigen 
politischen Fragen entschied; und in den Reichsangelegenheiten wurde es üblich, 
daß Brandenburg und Sachsen ihre Bevollmächtigten mit gemeinschaftlichen 
Instruktionen ausrüsteten, die von den Räten beider Teile im Einvernehmen 
miteinander festgestellt worden waren.
        <pb n="150" />
        136 Das Jahrhundert der Reformation. 
Sehr gegen die Neigung Johann Georgs ging es, daß bald nach seinem 
Regierungsantritt der alte Handelsstreit zwischen Stettin und Frankfurt von 
neuem zu offenen Feindseligkeiten führie. Der Herzog von Pommern-Stettin, 
Johann Friedrich, war sein Schwiegersohn, und er hätte um so lieber in Frieden 
und Freundschaft mit Pommern gelebt, als es ihm darauf ankam, von den 
Ständen des Landes die Huldigung zu erlangen, die ihm auf Grund seiner 
Anwartschaft gebührte. Aber der Herzog war sehr auf seinen Vorteil bedacht 
und suchte bei dieser Gelegenheit für Pommern eine Gegenanwartschaft auf 
brandenburgisches Land zu erwerben, wie sie in den bisherigen Verträgen noch 
nicht bestand. Johann Georg zeigte sich in diesem Punkte sehr nachgiebig, und das 
freundschaftliche Entgegenkommen gegenüber dem herzoglichen Schwiegersohn 
bildet inen auffälligen Gegensatz zu der Rolle, die er in dem handelspolitischen 
Streit gespielt hat. Die Erneuerung der Feindseligkeiten ging 1571 von Stettin 
ans, wo man, wie es scheint, nur auf den Regierungswechsel gewartet hatte, um 
mit besserem Erfolg als früher gegen Frankfurt vorzugehen. Aber Johann Georg 
nahm sich nachdrücklicher, als man wohl erwartet hatte, der Frankfurter an, auch 
als diese im Frühjahr 1572 auf einem Jahrmarkt 42 Stettiner Kaufleute fest- 
nahmen und alle Zahlungen nach Stettin einstellten. Im Herbst 1572 verbot 
der Kurfürst sogar allen Handel mit Stettin, weil er hoffte, daß diese Maßregel 
auch jetzt, wie 1562, eine gute Wirkung tun würde; und er hat dieses Verbot 
1574 noch verschärft, obwohl diesmal von Stettin keine Gegensperre verfügt 
worden war. Für Stettin bedeutete das Handelsverbot einen schweren Schlag, 
da die Spekulationen seiner Kaufleute dadurch umgeworfen wurden; das große 
Handlungshaus der Loitze ist damals zusammengebrochen, und es ging seitdem 
abwärts mit dem Stettiner Handel. Zu einer Einigung der feindlichen Städte 
und Länder kam es aber auf diesem Gebiete nicht, obwohl Johann Georg immer 
wieder auf eine Beilegung des ihm höchst widerwärtigen Streites drängte. Wie 
sehr er im übrigen geneigt war, den Wünschen seines Stettiner Schwiegersohns 
entgegenzukommen, zeigt das Abkommen, das er nach manchen Verhandlungen 
im Jahre 1574 wegen der von diesem verlangten Gegenanwartschaft für 
Pommern mit ihm schloß. Dem pommerschen Hause wurde dadurch für den 
Fall des Aussterbens der Brandenburger eine Anwartschaft auf die Neumark 
eingeräumt. Dieser Vertrag wurde auch vom Koaiser bestätigt. Die Erbeinigung, 
die seit 1457 zwischen Brandenburg, Sachsen und Hessen bestand, wurde infolge 
dieser Neuerung dahin abgeändert, daß der brandenburgische Anteil an sächsischem 
und hessischem Gebiet im Fall einer Erledigung dieser Lande von der Hälfte 
auf ein Drittel herabgesetzt wurde. Den Bemühungen Johann Georgs gelang 
es auch, im Januar 1575 eine Konferenz der brandenburgischen und pommerschen 
Näte herbeizuführen, die zu Prenzlan stattfand. Hier hat er durchgesetzt, daß 
ihm in Pommern die Erbhuldigung geleistet werden sollte; aber über die handels- 
politische Streitfrage kam eine Einigung nicht zustande. Johann Georg hat nun 
zwar das Handelsverbot noch einmal ernenert, 1575, aber es wurde jetzt noch 
weniger beachtet wie vorher; und 1577 hob der Kurfürst auf das Drängen der 
am Getreideexport beteiligten Ritterschaft die Sperre für den Handel nach Stettin 
förmlich auf, während sie für die Einfuhr der Stettiner Kaufleute noch bestehen 
blieb. Er hat dann eine Zeitlang versucht, den Handel von der Oder nach Westen 
zu abzulenken, über Spree, Havel und Elbe; aber dies erwies sich als ebenso nach-
        <pb n="151" />
        Der Oderstreit. — Die Gegenreformation. 137 
teilig für Frankfurt wie für den Ertrag der kurfürstlichen Zölle, und so wurde 
seit 1592 die Handlung auch von Stettin stromaufwärts wieder erlaubt. Der 
Streit zwischen den beiden Städten aber blieb ungeschlichtet. Er wurde dem 
Reichskammergericht zur Entscheidung übergeben; aber der Spruch, den dieses 
endlich im Jahre 1623 fällte und der es als unzulässig bezeichnete, daß Stettin 
den Frankfurtern die Durchfahrt anf der Oder zur See verwehren wollte, ist 
von den Stettinern angefochten worden, und in der Revisionsinstanz kam es zu 
keiner Entscheidung, bis die Frage in dem Stettiner Rezeß von 1653 ihre diplo- 
matische Erledigung fand. 
Im Reiche war damals, wo die Niederländer gegen Spanien und die 
Hugenotten gegen die katholische Liga kämpften, keine Frage dringender und 
schwieriger als die, ob die protestantischen Reichsstände sich gegenüber den 
katholischen Restaurationsbestrebungen zu einem Bunde zusammenschließen und 
etwa auch in Verbindung mit den niederländischen und französischen Calvinisten 
treten sollten. Im Jahre 1570 wurde die Frage, ob Werbungen im Reich für 
die westeuropäischen Kriege erlaubt werden sollten, zum ersten Male brennend. 
Der Kaiser wollte solche Werbungen von seiner Genehmigung abhängig machen, 
so daß es bei ihm gestanden hätte, sie für Spanien und die französische Krone 
zu erlauben, für den Oranier und die Hugenotten aber zu verbieten. Das 
scheiterte an dem einmütigen Zusammenhalten der drei protestantischen Kur- 
fürsten von Brandenburg, Sachsen und Pfalz. Zu der Zeit, wo Colignys Einfluß 
am französischen Hofe maßgebend war, 1571, wurde in Berlin wie in Dresden 
über ein Bündnis zwischen Frankreich und den protestantischen Höfen verhandelt. 
Aber seit nach der Bartholomäusnacht von 1572 der unheilbare Bruch zwischen 
der Krone und den Hugenotten offenbar geworden war, wandte sich die Politik 
der lutherischen Fürsten in Deutschland immer entschiedener von dem Gedanken 
eines Bündnisses mit den kampfbereiten Calvinisten in Frankreich ab. In 
Sachsen vollzog Kurfürst August 1576 mit dem scharfen Vorgehen gegen die 
Krypto-Calvinisten au seinem Hofe eine politische Wendung, die die volle Billigung 
Johann Georgs fand. In seinem fürstlichen Antoritätsgefühl sah Johann Georg 
in den Niederländern und in den Hugenotten vor allem Rebellen gegen die 
Obrigkeit, und um so mehr sträubte sich seine lutherische Rechtgläubigkeit gegen 
einen Bund mit diesen Calvinisten. Aber auch mit dem König von Frankreich, 
dem blutigen Gegner der Hugenotten, dem Gönner der deutschen Protestanten, 
mochte man nichts zu tun haben. Man fürchtete damals in diesen Kreisen 
das Ubergewicht Frankreichs mehr als das Spaniens. Als Karl IX. den 
protestantischen Kurfürsten seinen Schutz verhieß, wenn sie im Gegensatz zu dem 
habsburgischen Hause einen ihrer Glanbensgenossen oder auch wohl ihn selbst 
auf den Kaiserthron bringen würden, entschieden sie sich 1575 vielmehr für die 
Wahl des Erzherzogs Rudolf zum römischen Könige, obwohl sie von diesem 
Jesuitenzögling nichts Gutes für sich erwarten konnten. Sie mußten es später 
schmerzlich empfinden, daß sie damals versäumt hatten, sich Bürgschaften gegen 
die Durchführung der auf dem geistlichen Vorbehalt bernhenden Ansprüche der 
katholischen Partei oder für die Duldung evangelischer Untertanen in den Landen 
katholischer Reichsfürsten zu verschaffen. Mit dem Regicrungsantritt des Kaisers 
Rudolf 1576 kamen die Bestrebungen der Gegenreformation im Reiche zum 
völligen Durchbruch; es war verhängnisvoll, daß eben damals die entschiedene
        <pb n="152" />
        138 Das Jahrhundert der Reformation. 
Abwendung der Lutheraner von den Calvinisten sich vollzog und die Kurfürsten 
von Brandenburg und Sachsen mit ihren Hoftheologen 1577 die Konkordien- 
formel als bindendes Bekenntnis für ihre Landeskirchen festsetzten, durch die in 
der schärfsten und engherzigsten Weise das orthodoxe Luthertum gegen alle 
calvinistischen Anwandlungen abgesperrt und geschützt werden sollte. Es war 
zugleich ein Akt ängstlicher reichsfürstlicher Politik, durch den man eine Ver- 
flechtung in die Kämpfe des westeuropäischen Calvinismus vermeiden wollte. 
Die Wehrlosigkeit, in die dadurch der deutsche Protestantismus gegenüber 
den katholischen Restaurationsgelüsten im Reiche geriet, wurde für Brandenburg 
besonders schmerzhaft empfindlich in der Frage des Magdeburger Sessionsstreits. 
Auf dem Reichstage zu Augsburg 1582 wollten die katholischen Reichsstände dem 
Administrator Joachim Friedrich nicht gestatten, seinen Sitz im Fürstenrate ein- 
zunehmen, und Kurfürst Johann Georg sah sich bei der Lage der Dinge, zumal 
da es sich um die Bewilligung einer Türkenhilfe handelte, gezwungen, seinem 
Sohne den Rat zu geben, im Interesse einer ungestörten Erledigung der Reichs- 
geschäfte sich mit Protest zurückzuziehen. Als im selben Jahre der Kölner Erz- 
bischof Gebhard von Truchseß zum Calvinismus übertrat und trotzdem die 
Herrschaft über das Erzstift zu behalten wünschte, da trat zwar Brandenburg mit 
Pfalz und Sachsen beim Kaiser für ihn ein; aber für Sachsen war die Beteiligung 
an diesem Schritt von vornherein nur ein Mittel, um die beiden anderen Kur- 
fürsten im Zaum zu halten, und auch Brandenburg hat sich unter dem sächsischen 
Einfluß bald dazu entschlossen, die Sache des Kölner Calvinisten fallen zu lassen. 
Ein etwas anderer Geist kam wenigstens vorübergehend in die protestantische 
Fürstenwelt Deutschlands, als in der Pfalz auf den lutherisch gesinnten Kur- 
fürsten Ludwig VI. der calvinistische Heißsporn Johann Kasimir gefolgt 
war (1583), der im Interesse einer allgemeinen protestantischen Politik schon 
längst das Stillsitzen der Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg verurteilte 
und nun bestrebt war, ein Bündnis der protestantischen Fürsten im Reich zu- 
stande zu bringen, das den westeuropäischen Calvinisten die Hand reichen und 
namentlich Heinrich von Bourbon im Kampf gegen die katholische Liga zuhilfe 
kommen sollte. Er fand Verständnis für seine Bestrebungen bei dem Sohne 
Johann Georgs, dem magdeburgischen Administrator Joachim Friedrich, der 
zwar bei dem lutherischen Bekenntnis beharrte, aber den Haß der Lutheraner 
gegen die Calivinisten nicht teilte und sich nicht scheute, calvinistische Räte zu 
gebrauchen; sein Kanzler Dr. Meckbach, der früher in hessischem Dienst gestanden 
hatte, klug, maßvoll und geschmeidig, diente als Vermittler zwischen seinem Herrn 
und dem pfälzischen Führer der protestantischen Aktionspartei. Auch der neue 
Kurfürst von Sachsen, Christian I., der seinem Vater August im Jahre 1586 
gefolgt war, ließ sich für die Ideen dieser Partei gewinnen und verftändigte 
sich mit Johann Kasimir Ende Februar 1590 auf einer Zusammenkunft zu 
Plauen über die Begründung eines evangelischen Fürstenbundes. Seine Ver- 
mittlung ist es vornehmlich gewesen, die den von Christian Distelmeyer beratenen 
Kurfürsten Johann Georg zum Anschluß an einen solchen Bund gebracht hat. 
Am 3. Februar 1591 wurde zu Torgau, zunächst auf 15 Jahre, ein Bündnis 
geschlossen, das ein bewaffnetes Corpus Evangelicorum herstellen wollte und 
die Aufbringung eines Hilfsheeres für den damals um die französische Krone 
kömpfenden Heinrich von Bourbon in Aussicht nahm. Dazu gehörten die Kur-
        <pb n="153" />
        Tas Torgauer Bündnis und seine Auflosung. 139 
fürfien von Pfalz, Sachsen und Brandenburg, außerdem zwei weitere hohen- 
zollernsche Fürsten: Joachim Friedrich, der Administrator von Magdeburg und 
Georg Friedrich, der Beherrscher von Ansbach-Bayreuth, ferner drei hessische 
Landgrafen und Herzog Heinrich Julius von Braunschweig. Man hatte aus- 
drücklich vereinbart, daß der Bund nicht gegen den Kaiser geschlossen sein sollte; 
aber es war ein Gegenschlag gegen die immer enger werdende Verbindung der 
katholischen Reichsstände. Brandenburg hatte dabei Bedacht genommen auf 
Bürgschaften für die Sicherung seiner Hausinteressen in Magdeburg und in 
Preußen, und auch die Aussicht auf die jülichsche Erbschaft, die eben damals 
auftauchte, hat bei dem Entschluß zu diesem Bündnis eine Rolle gespielt. 
Dies Torgauer Bündnis ist aber nur von sehr kurzer Dauer gewesen. Im 
September 1591 starb Christian I. von Sachsen, und am Dresdener Hofe trat 
ein starker Umschlag im Sinne der unduldsamsten lutherischen Orthodoxie ein; 
der Kanzler Krell fiel als Opfer dieses von den lutherischen Landständen ver- 
anlaßten Systemwechsels. Im Januar 1592 starb dann auch der Mann, der die 
eigentliche Seele dieser protestantischen Bündnisbewegung gewesen war, Johann 
Kasimir von der Pfalz. Von den übrigen Fürsten war am bedeutendsten als 
Politiker Georg Friedrich von Ansbach, der nicht nur in seinem eigenen Lande, 
sondern auch in Ostpreußen als Kurator des schwachsinnigen Herzogs Albrecht 
Friedrich seit 1577 unter den schwierigsten Verhältnissen mit großer Geschicklich- 
keit und gutem Erfolg regiert hatte und in dem brandenburgischen Hause ein 
hervorragendes Ansehen genoß. Aber auch er trat damals nicht mit dem Eifer, 
den er sonst in solchen Angelegenheiten bewiesen hat, für die Aufrechterhaltung 
der Union ein, und so ist sie wieder auseinandergefallen, ehe noch die eigentliche 
Bundesurkunde zustande gebracht war. Kurfürst Johann Georg war sehr zu- 
frieden damit; er hatte dem Torgauer Bündnis doch nur mit halbem Herzen 
angehört und wollte lieber im Rahmen der gemeinen Reichsverfassung als unter 
der gefährlichen Spannung eines protestantischen Sonderbundes seine Haus- 
und Landesinteressen verfolgen. 
Neben Magdeburg und Preußen spielten unter diesen brandenburgischen 
Hausinteressen damals die jülichsche und die straßburgsche Frage eine hervor- 
ragende Rolle. 
Zu derselben Zeit, wo das Torgauer Bündnis geschlossen wurde, ist ein 
wichtiger Heiratsplan entworfen worden, der für die Zukunft des Hauses 
Brandenburg von der größten Bedeutung war: Joachim Friedrich war auf 
den Gedanken gekommen, seinen 18jährigen Sohn Johann Sigismund, der eben 
in Straßburg seine Studien vollendet hatte, mit der 14jährigen Prinzessin Anna 
von Preußen, der ältesten Tochter des Herzogs Albrecht Friedrich und seiner 
Gemahlin Marie Eleonore, der nächsten Erbin der Jülicher Lande, zu vermählen. 
Der ausbachische Vetter, Georg Friedrich, der sich als Kurator in Preußen 
das Vertrauen Marie Eleonorens erworben hatte, übernahm die Vermittlung 
und förderte den Plan in jeder Weise; auch der alte Kurfürst Johann Georg 
mochte die Aussichten, die damit für sein Haus verbunden waren, nicht von der 
Hand weisen, obwohl er voller Besorgnisse war wegen der zukünftigen Ver- 
wicklungen, die daraus entstehen konnten; und so fand im Dezember 1591 in 
Berlin die Verlobung statt, der drei Jahre später, 30. Oktober 1594, die Heirat 
zu Königsberg gefolgt ist.
        <pb n="154" />
        140 * Das Jahrhundert der Reformation. 
Näher war die Gefahr einer Verwicklung in die großen Welthändel, die 
mit einem anderen Anspruch des Hauses Brandenburg verbunden war. Der 
jüngere Bruder Johann Sigismunds, der 15jährige Johann Georg, der gleich- 
falls nach Straßburg gegangen und in dem evangelischen Domstift, das dort seit 
langer Zeit dem katholischen gegenüber stand, eine Domherrustelle erlangt hatte, 
wurde 1592 zum Administrator des Stiftes gewählt, während das katholische 
Domkapitel zehn Tage später den mit Truppenmacht im Elsaß erschienenen 
Kardinal von Lothringen, Bischof Karl von Metz aus dem Hause Guise, zum 
Bischof von Straßburg wählte. Auch hier war Georg Friedrich von Ansbach 
eigentlich die treibende Kraft, während Johann Georg nicht ohne schwere Be- 
sorgnisse in die Unternehmung gewilligt hatte, die zwar dem Enkel eine gute 
Versorgung bringen, aber doch auch leicht zu gefährlichen Verwicklungen führen 
konnte. Wäre der Torgauer Bund noch in voller Kraft gewesen, so hätte sich 
hier eine Gelegenheit zum Eingreifen geboten, wie sie nicht besser zu wünschen 
gewesen wäre; denn der Gegner des brandenburgischen Anspruches auf Straßburg 
war ein hervorragendes Glied der spanisch-ligistischen Partei, gegen die Heinrich 
von Bourbon kämpfte und die damals als der gefährlichste Gegner des Pro- 
testantismus in der Welt erschien. Aber die Torgauer Union war im Zerfall be- 
griffen, und andererseits stand auch die Liga in Frankreich selbst in zu schwieriger 
Lage da, um sich hier in Straßburg in weitere Kämpfe einzulassen. So kam es 
schon 1593 zu einem Waffenstillstand zwischen beiden Parteien auf Grund des da- 
maligen Besitzstandes im Straßburger Stift. Um seine Enkel vor der Gefahr zu 
behüten, durch diese Verwicklungen um Jülich und Straßburg ins calvinistische 
Lager geführt zu werden, ließ Johann Georg sie damals einen Revers unter- 
zeichnen, durch den sie sich verpflichten mußten, an der reinen lutherischen Lehre, 
wie sie die Konkordienformel gefaßt hatte, festzuhalten. Er sah darin gewisser- 
maßen eine Versicherung gegen den gefährlichen Anschluß an die Politik der 
westeuropäischen Calvinisten. 
Auch in der magdeburgischen Frage hat er den Standpunkt friedfertiger 
Selbstverleugnung gegenüber der katholischen Mehrheit im Reiche nicht verlassen. 
Als auf dem Reichstage zu Regensburg im Jahre 1594 der Kanzler Dr. Meck- 
bach als Vertreter Joachim Friedrichs seinen Sitz im Fürstenrat einzunehmen 
sich anschickte, protestierte der Erzbischof von Salzburg, indem er alle Katholiken 
aufforderte, den Sitzungssaal zu verlassen; und auch diesmal wieder fügte sich 
Kurfürst Johann Georg, im Hinblick auf die Türkengefahr, um die Zerreißung 
des Reichstags zu verhüten, und bestimmte den Kanzler, auf die Session zu 
verzichten. 
Der Streit um die Nachfolge in Jülich begann schon bald nach dem 
Regierungsantritt des geisteskranken Herzogs Johann Wilhelm (1592) auch die 
brandenburgische Politik in Bewegung zu setzen. Es handelte sich nicht bloß um 
den Gegensatz zu Spanien und der katholischen Partei, sondern auch um den 
Mitbewerb anderer dentscher Fürstenhäuser. Das jülichsche Haus hatte durch 
ein mehrfach bestätigtes Privilegium das Recht der weiblichen Erbfolge er- 
halten, und daraufhin war bei der Verheiratung Marie Eleonorens nach Preußen 
ihren Nachkommen die Erbfolge in Jülich zugesichert worden. Das Privilegium 
von 1546 sprach aber nur von Söhnen der Erbtochter, während aus der Ehe 
Marie Eleonorens mit dem prenßischen Herzog nur Töchter entsprossen waren,
        <pb n="155" />
        Swaßburg, Magdeburg, Jülich. — Ausgang Johann Georgs. 141 
und darum hielten sich die Pfalzgrafen von Neuburg und Zweibrücken, die 
jüngere Schwestern geheiratet hatten und Söhne von ihnen besaßen, an den 
früher geleisteten Verzicht nicht gebunden: Neuburg verlangte die ganze Erb- 
schaft für sich, Zweibrücken wollte sie mit Neuburg teilen. Außerdem machte auch 
Kursachsen Ansprüche geltend, die zwar minder gut begründet waren, vom 
Kaiser aber gern berücksichtigt wurden, weil sie die Lage noch verwickelter machten. 
Alle Versuche zu gütlicher Anseinandersetzung zwischen den verschiedenen An- 
sprüchen waren vergeblich; doch kam man 1593 überein, beim Kaiser die Zu- 
stimmung zur Besitzergreifung des Landes und Ausübung der Vormundschaft 
durch alle Beteiligten unter Vorbehalt der Rechte eines jeden einzelnen nach- 
zusuchen. Der Kaiser gab aber diese Zustimmung nicht; und auch auf dem 
Neichstage zu Regensburg, auf den er die Antragsteller verwiesen hatte, kam es 
zu keiner Entscheidung; die Sache wurde vielmehr geflissentlich verschleppt. In- 
zwischen näherte sich der spanisch-niederländische Krieg den Grenzen des streitigen 
Landes, das beide Teile gern zu ihrer Operationsbasis gemacht haben würden. 
Jülich war von den Spaniern bedroht. Aber am brandenburgischen Hofe scheute 
man vor dem Wagnis zurück, sich im Vertrauen auf die Stände und auf die 
Hilfe der Gegner Spanicns im Lande festzusetzen. Bei einem solchen Versuch 
wäre es nötig gewesen, mit Frankreich und der niederländischen Republik in 
ein Bündnis zu treten; aber Johann Georg hatte eine starke Abneigung gegen 
die Verbindung mit den calvinistischen Rebellen in den Niederlanden, und auch 
mit Frankreich wagte er nicht sich offen zu verbünden. Auf einem Tage zu 
Heidelberg, wo Georg Friedrich von Ansbach und der magdeburgische Administra- 
tor Joachim Friedrich die brandenburgische Sache vertraten, kam man 1595 
zu dem Beschluß, weder mit den Niederlanden noch mit Frankreich sich in ein 
Bündnis einzulassen, auch keine Besitzergreifung in Jülich vorzunehmen, sondern 
erst noch einmal beim Kaiser um eine baldige Entscheidung anzuhalten. In- 
dessen ist auch daraus nichts geworden. Es wäre dazu nötig gewesen, mindestens 
mit den beiden pfälzischen Höfen eine Verständigung herbeizuführen; eine solche 
ist aber nicht erzielt worden. Hinzu kam, daß im brandenburgischen Hause selbst 
ein Familienzwist ausbrach, dessen Anlaß das Testament Johann Georgs von 
1596 war. In diesem war dem ältesten Sohn aus dritter Ehe, dem Markgrafen 
Christian, die Neumark verschrieben worden, während seine jüngeren Brüder 
mit Deputat-Einkünften abgefunden wurden. Durch diese Teilung gedachte 
Johann Georg einem Zwist unter den Brüdern vorzubeugen und so die Zukunft 
seines Hauses am besten sicherzustellen, während Joachim Friedrich darin eine 
verderbliche Maßregel sah, die die Macht des brandenburgischen Hauses zerstören 
werde. Trotz des offenen Widerspruchs des Kurprinzen vollzog Johann Georg 
das Testament und ließ es vom Kaiser bestätigen. Am 8. Januar 1598 ist er 
dann gestorben. 
Hof- und Landesverwaltung. 
Die patrimoniale Anffassung des Fürstenstaats, wie sie diesem Testament 
und auch der früheren Teilung zugrunde liegt, kennzeichnet den Geist der 
Epoche, die mit Johann Georg zu Ende ging, in ganz besonderer Weise. Der 
Fürst erscheint in erster Linie noch als der größte Grundbesitzer im Lande; das 
Leben an seinem Hofe bietet das Bild einer großen patriarchalischen, noch ganz
        <pb n="156" />
        142 Das Jahrhundert der Reformation. 
auf Naturalwirtschaft begründeten Haushaltung. Im 16. Jahrhundert ist die 
Residenz des Kurfürsten im Schlosse zu Cölln an der Spree allmählich fest— 
geworden; während Joachim I. noch einen Teil des Jahres in Tangermünde 
an der Elbe zuzubringen pflegte, bleibt der Hof nach dem erweiternden Umban 
des Schlosses durch Joachim 1I. meist das ganze Jahr hindurch in Berlin, ab- 
gesehen von den Reisen des Kurfürsten und von dem häufigen Jagdaufenthalt in 
der Umgebung Berlins, in der Schorfheide oder in anderen Forsten, wo Jagd- 
schlösser vorhanden waren. Im Schlosse zu Cölln an der Sprce, das mit seiner 
Umgebung eine besondere „Freiheit“ (Immunität) bildet, in welche die Gewalt 
der städtischen Obrigkeiten nicht hinüberreicht, lebt der Kurfürst mit seiner Familie 
und seinen Räten und Dienern noch wie in einem großen gemeinsamen Haushalt 
zusammen, wic es uns die Hofordnung von 1537 in anschaulicher Weise vor 
Augen führt. Das benachbarte Amt Mühlenhof mit den kurfürstlichen Mühlen 
(am heutigen Mühlendamm) bildete die ökonomische Grundlage für die Unter- 
haltung der etwa 400 Personen, die sich beständig am Hofe aufhielten und für 
die auch noch etwa 200 Pferde im kurfürstlichen Marstall gefüttert wurden. Auf 
dem Mühlenhof kam der Überschuß an Nahrungsmitteln zusammen, der auf 
den fürstlichen Domäncnämtern der Umgegend zur Verfügung stand: Korn, 
Vieh, Geflügel, Fische, und was sonst noch zu des Lebens Notdurft und Nahrung 
gehört. Hier wurde unter der Aufsicht des Amtshauptmanns gemahlen, gebacken, 
geöraut und geschlachtet; hier wurde das Futter für die Pferde ausgegeben und 
von hier aus der Hof mit Speise und Trank versorgt. 
Im Vorzimmer des Kurfürsten versieht der adlige „Türknecht“ den Dienst 
eines modernen Flügeladjutanten. Die engere Umgebung des Herrschers sind 
seine geschworenen Kämmerer; die weitere Umgebung ist die Gesamtheit der 
kurfürstlichen „Diener“, d. h. der Edellente, die dem Kurfürsten am Hofe auf- 
warten und je nach ihrem Rang mit einem oder mehreren Rossen versehen sind, 
wonach sie als Einrosser, Zweirosser oder Dreirosser usw. bezeichnet werden. An 
der Spitze dieses reisigen Gefolges steht der Marschalk, der oberste Hofbeamte des 
Kurfürsten, der die Leitung des ganzen Hofhalts und neben der Aufsicht auch die 
Gcerichtsbarkeit über das gesamte Hofgesinde der Schloßfreiheit ausübt. Neben 
ihm steht als sein Vertreter und Gehilfe der Haushofmeister, dem hauptsächlich 
die Uberwachung des ökonomischen Betriebes obliegt; auch ein Schloßhauptmann 
war bestellt; doch hatte er hier nicht eine militärische Bedeutung wie in Küstrin. 
Unter diesen höheren Veamten hatte der Hausvogt für die Aufrechterhaltung 
der Ordnung, der Küchenmeister für die wirtschaftliche Versorgung des Hofhalts, 
Futtermarschalk und Stallmeister für den Marstall zu sorgen. Das Hofgesinde 
wird vom Kurfürsten nicht bloß gespeist, sondern auch gekleidet. Die gewöhnliche 
Hofkleidung gehörte für Herren und Knechte zu den regelmäßigen Bedingungen 
des Dienswertrags; ein besonderer Hofschneider mit seinen Gesellen gehört mit 
zum kurfürstlichen Ingesinde. 
Das Tagcsleben beginnt und endet früh. Im Sommer um vier, im 
Winter um fünf werden die Tore geöffnet; dann beginnt der Dienst in Küche 
und Marstall. Die Räte kommen im Sommer um sechs, im Winter um 
sieben Uhr zusammen. Jeden Morgen in der Frühe geht der Hof zur Kirche, 
auch noch in der protestantischen Zeit. Um 7 oder 8 Uhr wird die Morgensuppe 
vcrabreicht; um 9 oder 10 Uhr findet die Mittagsmahlzeit, um 4 die Abend-
        <pb n="157" />
        Hof- und Landesverwaltung. 143 
mahlzeit statt. Räte, Edelleute und auch die Einrosser speisen mit dem Kurfürsten 
zusammen im Rittersaal, jede Gruppe an einem besonderen Tisch. Eine Viertel- 
stunde, nachdem zu Tisch geblasen worden ist, wird das Tor geschlossen und 
niemand mehr ein= und ausgelassen, damit nicht Speisen und Getränke heimlich 
„abgeschleppt“ würden — ein Mißbrauch, der sehr im Schwange gewesen zu sein 
scheint. Marschalk und Hofmeister haben daranf zu sehen, daß alle sich bei Tisch 
fein züchtig und stille verhalten; pommersche Hofordnungen finden es nötig zu 
verbieten, daß niemand bei Tisch den andern mit Knochen und Gräten oder auch 
mit Brot= und Fleischstücken werfen solle. Der Keller, aus dem Wein und Bier 
auf den Tisch kommt, wird nach der Mahlzeit geschlossen. Die Hofordnung des 
Markgrafen Hans von Küstrin bestimmt noch ausdrücklich, daß der Marschalk 
„keine unordentliche oder überflüssige Sauferei gestatten“ solle; „es wäre dann 
Sache, daß Fremde vorhanden, daß man denselben zu Ehren solches tun müßte“. 
Ebenda wird auch ausdrücklich verboten, daß in dem Frauenzimmer, wohin sich 
die Junker nach der Mahlzeit begeben durften, keine Sauferei verstattet werden 
solle. Bei diesen geselligen Zusammenkünften hat die Hofmeisterin darauf zu 
sehen, daß die Jungfrauen alle in einer Reihe auf einer langen Bank neben- 
einander sitzen bleiben; alles „Winkelsitzen“ und heimliche Gespräch ist ver- 
boten; es gilt auch nicht für statthaft, daß die Jungfrauen viel hin und wieder 
gehen oder neben den Männern stehen. Um 8 Uhr wird den Besuchern abgeklopft 
und das Frauenzimmer verschlossen. Das Tagesleben am Hofe ist zu Ende; 
alles geht zur Ruhe; Feuer und Licht im Schlosse wird gelöscht; die Tore werden 
im Sommer um 9 Uhr, im Winter etwas früher geschlossen. 
Seit der Mitte des 16. Jahrhunderts lockert sich die patriarchalische 
Geschlossenheit dieses Hofhaushalts in einigen Stücken; namentlich die Räte 
beginnen sich mit ihrem Familienhaushalt abzusondern; statt der Verpflegung 
und Kleidung bei Hofe wird ein Kost= und Kleidergeld verabreicht; aber das ganze 
Amtswesen in Kammer, Kanzlei und Ratstube bleibt noch auf lange hinaus wie 
eine häusliche Angelegenheit des Fürsten dem Hofe und dem Schlosse einverleibt. 
Unter Joachim II. und Johann Georg hatte die kurfürstliche Kammer, die ur- 
sprünglich die besondere Kasse des Fürsten, ähnlich der späteren Schatulle, war, 
zugleich aber auch der Sitz einer primitiven Kabinettsregierung, wie sie im 
16. Jahrhundert überall herrschte, eine größere Bedentung, als die spärliche 
Überlieferung auf den ersten Blick vermuten läßt. Kammerräte und Kammer- 
schreiber waren die vertrautesten Gehilfen des Kurfürsten in den täglichen Re- 
gierungsangelegenheiten; Männer wie Thomas Matthias unter Joachim II. und 
Johann Köppen d. A. unter Johann Georg haben in der Stellung als Kammer- 
rat eine bedentende Rolle gespielt und zwar bezeichnenderweise oft im Gegensatz 
zu den Kanzlern Lampert und Christian Distelmeyer. In der Kammer scheint 
auch der Schwerpunkt der Domänenverwaltung gelegen zu haben, für welche 
erst unter Johann Georg, seit 1588 etwa, ein besonderes Organ in der sogenannten 
„Amtskammer“ erscheint. Früher pflegte der seit 1470 am Hofe eingesetzte Rent- 
meister, der die kurfürstlichen Gefälle vereinnahmte, auch zu gewissen Zeiten des 
Jahres mit Hilfe einiger dazu abgeordneter Räte die Rechnungen der Domänen= 
amtleute zu prüfen. 
Die Stellung der Räte hat im 16. Jahrhundert eine bedeutende Wandlung 
ersahren. Im 14., 15. Jahrhundert und noch zum Teil unter der Regierung
        <pb n="158" />
        144 Das Jabrhundert der Reformation. 
Joachims I. nehmen die Räte eine Mittelstellung zwischen dem kurfürstlichen 
Hofe und den Landständen ein; die eigentlichen Hofbeamten sind beständig 
am Hoflager anwesend; die übrigen Räte aber werden nur bei besonderen An- 
lässen und Gelegenheiten vom Kurfürsten herangezogen, oft bloß aus den Landes- 
teilen, in denen er gerade Hof hält. Sie sind „Räte von Haus aus“, angesessene 
Edelleute, die in der Regel auf ihren Gütern leben und nur ausnahms- 
weise an den Hof entboten werden, auch wohl Bischöfe oder Pröpste; sie 
sind zugleich Mitglieder der landständischen Körperschaften, und es kann 
oft zweifelhaft erscheinen, ob man eine solche Ratsversammlung nicht auch 
als landständischen Ausschuß ansehen darf. Gegenüber diesen „Räten von 
Haus aus“ oder „Landräten“, wie sie auch wohl genannt werden, bildet 
sich nun aber im 16. Jahrhundert ein fester Stamm von sogenannten 
„wesentlichen“ Hofräten oder Hausräten aus, die schon als wirkliche Beamte 
im modernen Sinne zu berrachten sind. Es sind nicht bloß Edelleute, sondern 
namentlich auch Bürgerliche, die die Rechte studiert haben und die Feder 
zu führen wissen. Sie betrachten das Amt als Lebensberuf und sind beständig 
am Hofe anwesend. In der Ratstube des Schlosses sollen sie sich täglich vor- 
und nachmittags versammeln, um die vorhandenen Sachen zu erledigen, unter 
denen wohl vornehmlich Rechtshändel, daneben aber auch andere kurfürstliche 
Angelegenheiten zu verstehen sind. Der Marschalk und der Kanzler üben dabei 
Aufsicht und Leitung. Die Kanzlei, einst die eigentliche Stätte fürstlicher Re- 
gierungstätigkeit, verliert ihre selbständige Bedeutung und wird mehr und mehr 
ein Anhängsel der Ratstube und der kurfürstlichen Kammer. Die oberste landes- 
herrliche Gerichtsbarkeit des Kurfürsten wird vornehmlich hier in der Ratstube 
ausgeübt, und eine Abteilung der Kanzlei erscheint geradezu als Gerichts- 
schreiberei. Es ist sehr wahrscheinlich, daß man sich in der Zeit Joachims II. 
und seiner Nachfolger unter dem kurfürstlichen Kammergericht nichts anderes 
vorzustellen hat, als die Ratstube in ihrer gerichtlichen Wirksamkeit, verbunden 
mit jener Abteilung der Kanzlei. An drei Tagen in der Woche, Montags, 
Mittwochs und Freitags, fanden Verhöre in der Ratstube statt, bei denen Güte- 
versuche angestellt oder den Parteien in einem summarischen Verfahren so- 
genannte „Abschiede“ erteilt wurden; erst wenn sie sich dabei nicht beruhigen 
wollten, fand der langwierige ordentliche schriftliche Prozeß statt, der durch die 
sogenannte Kammergerichtsordnung von 1540 neu geregelt wurde und haupt- 
sächlich in der abwechselnden Überreichung von Schriftsätzen der Parteien bestand, 
auf Grund deren dann die Räte, oft unter Zuziehung von Frankfurter Professoren, 
die Urteile fällten; zu ihrer Verkündigung wurden die Parteien wieder in die 
Ratstube vorgeladen. Die Landstände sind damals nicht mehr beim Kammer= 
gericht zugezogen worden. Das Gericht in des Kurfürsten Kammer war zwar 
schon längst ein Gericht der kurfürstlichen Räte geworden, aber im 15. Jahr- 
hundert und bis in die Zeit Joachims I. hinein war der Zusammenhang zwischen 
Räten und Landständen noch so eng gewesen, daß sich wohl die Meinung fesi- 
setzen konnte, es sei ein Recht des Adels, Beisitzer aus seiner Mitte in diesem 
obersten kurfürstlichen Gericht zu haben. Auch im Reiche war ja das Kammer-= 
bertt des Kaisers 1335 in ein A W — verwandelt
        <pb n="159" />
        Fürstliche und ständische Verwaltung. 145 
neben kurfürstlichen Räten im Kammergericht Recht sprechen. Indessen aus 
diesem Entwurf, der für die brandenburgischen Verhältnisse wohl zu groß an— 
gelegt und zu kostspielig war, ist nichts geworden; es wäre auch wohl schwer 
gewesen, landständische Beisitzer von juristischer Bildung, wie man sie damals 
brauchte, in genügender Anzahl aufzufinden. Das alte Hofgericht, das neben 
dem Gericht der Räte bestand und aus ungelehrten Vasallen unter Vorsitz des 
Hofrichters zusammengesetzt war, vermochte sich nicht zu halten, weil die Vasallen, 
die von den fremden Rechten nichts verstanden, nicht mehr zu den Sitzungen 
kommen und Urteile finden mochten, zumal sie nur Mühe und Kosten davon 
hatten; es kam schließlich dahin, daß dies Hofgericht aufgehoben und seine Ge- 
richtsbarkeit mit der des Kammergerichts vereinigt wurde (1540). Das Kammer- 
gericht war damals schon durchaus ein gelehrtes Beamtengericht; aber aller- 
dings wurde dem märkischen Adel auf Grund des Indigenatsrechts zugestanden, 
daß seine Angehörigen, wenn sie tauglich waren, vor anderen Personen bei der 
Anstellung berücksichtigt werden sollten; daher der Unterschied einer adligen und 
einer gelehrten Bank im Kammergericht, der sich noch bis ins 18. Jahrhundert 
hinein erhalten hat. 
Neben der Ratstube bestand seit 1543 zur Regierung der Landeskirche und 
zur Rechtsprechung in geistlichen Sachen ein kurfürstliches Konsistorium, das 
nach sächsischem Muster gebildet und wie dieses aus Geistlichen und Juristen 
zusammengesetzt war. An der Spitze der Geistlichkeit stand der Generalsuper- 
intendent; neben ihm hatte der Hofprediger einen besonderen Einfluß. 
Die alte Vogteiverfassung, die früher zur Verwaltung des Landes gedient 
hatte, war durch die selbständige Entwicklung örtlicher Obrigkeiten in den Städten 
und auf den Rittergütern samt den dazugehörigen Dörfern gänzlich in Verfall 
geraten. Die Amtleute und Hauptleute, die wir an der Stelle der alten Vögte 
im 16. Jahrhundert antreffen, üben in der Hauptsache nur noch über die Bauern 
auf den kurfürstlichen Domänen obrigkeitliche Befugnisse aus; daneben führen 
sie hier die Wirtschaft in ähnlicher Weise wie die Gutsherren auf den Ritter- 
gütern. Sie gehörten wie diese dem Adel an und waren oft zugleich Räte von 
Haus aus, manchmal auch Gläubiger des Fürsten, denen die Amter verpfändet 
waren. Nicht alle saßen auf Rechnung, wie man es nannte, und auch diese 
pflegten nicht allzuviel für den Bedarf des Hofes bei ihrer Wirtschaft zu er- 
übrigen, da die Leitung und Kontrolle dieser ausgedehnten und mit vornehmer 
Lässigkeit betriebenen Naturalwirtschaft noch nicht durchgreifend wirkte. Amt- 
und Kornschreiber waren diesen Amtshauptleuten beigegeben; außerdem waren 
Zöllner, Förster und andere Unterbeamte tätig; die Landreiter, die Nachkommen 
der alten Pedelle, besorgten die Zustellungen aus der kurfürstlichen Kanzlei 
und hatten das Land untereinander geteilt in Beritte, die den ritterschaft- 
lichen Kreisverbänden entsprachen. In der Altmark, der Priegnitz, der Ucker- 
mark, im Land Lebus pflegten noch eingesessene Edelleute von Besitz und 
Ansehen zu Landeshauptleuten oder Landvögten bestellt zu werden; doch läßt 
sich die Bedeutung ihrer obrigkeitlichen Stellung schwer bestimmen, abgesehen 
davon, daß sie in Stendal und in Prenzlau Vorsitzende der dort tagenden 
Obergerichte waren. 
Der fürstlichen Landesverwaltung steht eine ständische zur Seite. Wie 
der Fürst seine Domänen und Regaleinkünfte verwaltet, so haben die Stände 
Hintze, Hodenzoleern. 10
        <pb n="160" />
        146 Das Jahrhundert der Reformation. 
die Verwaltung der Steuern in der Hand. Seit 1540 und 1549 hat sich dafür 
das sogenannte Kreditwerk ausgebildet. So nannte man die Kassen der land— 
ständischen Steuerverwaltung, aus denen die von ihnen übernommenen Schulden 
des Landesherrn verzinst oder auch abbezahlt wurden. Diese Einrichtung diente 
in Ermangelung eines Bankinstituts zugleich als die Stelle, an der überflüssiges 
Geld im Lande zinsbar angelegt werden konnte, und wurde viel zu diesem Zweck 
benutzt, so lange der Kredit noch unerschüttert war. Die Steuern, auf welche 
diese Anstalt begründet war, bestanden teils in den Hufenschössen des platten 
Landes, teils in den besonderen Städtesteuern, teils in dem sogenannten neuen 
Biergeld von 1549. Danach unterschied man Hufenschoß-Kassen, Städtekasten 
und Neu-Biergeld-Kasse. Die Hufenschoßkassen wurden von je zwei ritterschaft- 
lichen Verordneten geführt, und zwar getrennt für die Altmark, die Mittelmark 
und die Uckermark; Städtekasten gab es zwei, einen für die Altmark, einen für 
Mittel= und Uckermark, sie wurden von städtischen Verordneten verwaltet; die 
Neu-Biergeld-Kasse war einheitlich für das ganze Land und stand unter gemein- 
schaftlicher Verwaltung ritterschaftlicher und städtischer Deputierter. Alle diese 
Verordneten bildeten einen engeren Ausschuß der Landschaft, der von einem 
großen Ausschuß, etwa 50 Personen stark, kontrolliert wurde. Eine Menge von 
landständischen Beamten, namentlich Ziesemeister und Oberziesemeister, zur 
Erhebung des Biergeldes, waren im Lande verteilt; an der Spitze der ständischen 
Geldverwaltung stand der Landrentmeister, der dem fürstlichen Hofrentmeister 
entspricht. Die Herren vom Ausschuß, meist die größeren und augeseheneren 
Besitzer und oft wohl auch jetzt noch als Räte von Haus aus in einem näheren 
Verhältnis zum Kurfürsten, führten in den landständischen Angelegenheiten die 
entscheidende Stimme, ohne jedoch die vollen Landtage überflüssig zu machen. 
Der kleine Adel, der in den Ausschüssen nicht vertreten war, geriet zu den vor- 
nehmen Standesgenossen gelegentlich wohl auch in Gegensatz; so hielten 1542 diese 
Armen von Adel, wie sie sich nennen, eine Versammlung unter sich ab, auf der 
sie über die nenen Steuern Beschwerde führen; sie schen den Grund des Ubels in 
der schlechten Wirtschaft auf den Domänen und namentlich in der Freigebigkeit 
des Kurfürsten gegen die fremden Räte; sie verlangen, daß man diese bösen Räte 
abschaffen und mit eigenen Ochsen pflügen solle; sie drohen, daß sie sonst ein paar 
von ihnen selbst bei der Nase kriegen wollen; ihre Hauptforderung ist: „wi 
muthen avbersch dat strick in di hand beholden, dot di unsen regiren, di bosen 
rede und butenlender wil wi nick liden.“ 
Zwischen Adel und Städten war von alters her ein Streit um die 
„Qnotisation“ im Schwange, d. h. um den Anteil, den beide Körperschaften bei 
der Aufbringung der bewilligten Landessteuern zu übernehmen hatten. Gegen 
Ende des 15. Jahrhunderts war der Grundsatz durchgedrungen, daß die Städte ⅜/ 
die Ritterschaft ½ zu bezahlen hatten — abgesehen von den Türkenstenern, die auf 
beide Stände gleich verteilt wurden. Dies Verhältnis entsprach aber der beider- 
seitigen Leistungsfähigkeit nicht mehr, seit die Städte in ihrer Nahrung zurück- 
gingen und der Adel durch die Getreideausfuhr wirtschaftlich emporkam. Die 
Städte verwahrten sich beständig dagegen, daß diese Verteilungsart sich dauernd 
festsetzte, und sie haben auch 1540 und 1572 das Zugeständnis erlangt, daß das 
Verhältnis umgekehrt wurde; 1594 aber ist der olte Grundsatz wieder bestätigt 
worden und nun in Geltung geblieben bis 1643.
        <pb n="161" />
        Stockung im öffentlichen Leben. 147 
Außer den Stenerforderungen des Kurfürsten spielten auch die wirtschaft- 
lichen Fragen auf den Landtagen eine bedeutende Rolle. Namentlich über die 
Frage der Kornausfuhr und der ländlichen Brauerei wurde zwischen Adel und 
Städten viel gestritten. Die Städte verlangten, daß in Zeiten der Teuerung 
die Kornausfuhr gesperrt werden sollte, während eben dann gerade der Export 
für den Adel am vorteilhaftesten war. Je mehr das alte Tuchmachergewerbe in 
den Städten zurückging, um so wichtiger wurde die Bierbrauerei; und es war 
ein bestandiger Streit um die Frage, ob auch der Adel auf seinen Rittergütern 
Brauereien anlegen und Bier zum Krugverlag liefern dürfe, da die Städte die 
Branerei als ausschließlich bürgerliche Nahrung betrachteten. Die kurfürstliche 
Wirtschaftspolitik nahm gegenüber diesen widerstreitenden Interessen noch keinen 
festen Standpunkt ein; sie schwankte mehr zwischen beiden Teilen, als daß sie 
konsequent einen Mittelweg verfolgt hätte. 
Unverkennbar macht sich auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens gegen 
Ende des 16. Jahrhunderts eine zunehmende Stockung bemerkbar. Wie das 
kirchliche Leben in einer engherzigen lutherischen Orthodoxie erstarrte, wie der 
Magdeburger Sessionsstreit zu keinem befriedigenden Austrag gelangte und die 
Ausbreitung des brandenburgischen Einflusses im Reich durch eine ängstliche 
Politik in den ersten Anfängen gehemmt wurde, wie der Streit zwischen Frank- 
furt und Stettin zur Sperrung der Oder führte, so gelang es auch nicht, die 
dringenden Aufgaben der inneren Gesetzgebung befriedigend zu lösen. Die im 
Jahr 1550 erlassene kurfürstliche Polizeiordnung, die unter anderem über Luxus 
und Kleidung, über Gesindelohn, Dienstbotenwesen, Löhnung der Handwerker, 
Tagelöhner und Bauarbeiter, über Gerichtsstand, Maße und Gewichte und der- 
gleichen mehr Vorschriften enthält oder in Aussicht stellt, hat einen Weg eröffnet, 
der trotz mancher Vorarbeiten später nicht weiter ausgebaut worden ist; auch 
die Herstellung eines Landrechts für die Mark Brandenburg ist trotz der Be- 
mühungen des Kanzlers Lampert Distelmeyer nicht gelungen. Es war wohl 
hauptsächlich der Gegensatz zwischen den Ständen und die Scheu der Regierung 
vor inneren Kämpfen, was der Gesetzgebung hindernd im Wege gestanden hat. 
Der Wohlstand des Landes war im Sinken. Im Süden und Westen wurde die 
Mark Brandenburg von den großen Handelswegen umgangen, auf der hohen 
Straße über Leipzig und auf der Elbe über Magdeburg und Hamburg, während 
der Oderverkehr durch den Streit zwischen Stettin und Frankfurt gehemmt war. 
So war das Land von allen Seiten eingeschnürt, und es wurde schon hierdurch 
deutlich, daß es entweder sich ausdehnen oder langsam verkümmern mußte. 
10
        <pb n="162" />
        V. 
Die neuen Erwerbungen und 
Dreißigjährige Krieg. 
g#ie allgemeine Weltlage war in dem nächsten halben Jahrhundert von 
1598—1648 einer Verwirklichung der brandenburgischen Ansprüche nament- 
lich auf die jülich-cleveschen Länder nicht günstig. Die katholische Partei war nicht 
nur im Reich, sondern in ganz Europa im Vordringen. Zwar hatte Philipp II. 
von Spanien seine großen Pläne, die auf eine Beherrschung von Frankreich und 
England im Dienste der katholischen Idee hinausliefen, nicht durchzuführen 
vermocht; aber Spanien blieb eine starke Stütze der katholischen Restauration, 
und die Haltung des kaiserlichen Hauses von Osterreich diente den Bestrebungen 
der katholischen Stände im Reich immerhin zum Rückhalt, wenn auch Rudolf II. 
in seinen eigenen Erblanden zum Teil vor den protestantisch-ständischen Be- 
wegungen zurückweichen und in Böhmen durch den Majestätsbrief von 1609 
religiöse Duldung zugestehen mußte, und obwohl nach dem lähmenden Bruder- 
zwist im habsburgischen Hause mit Kaiser Matthias 1612 eine mildere und 
versöhnlichere Richtung aufkam, deren Hauptvertreter der Kardinal Klesl war. 
Kräften bemüht waren, die protestantischen Mächte niederzuwerfen und ihr 
eigenes Ubergewicht in Europa zur Geltung zu bringen. Spanien verfolgte da- 
mals den groß angelegten Plan, von Mailand aus über das Veltlin und den Rhein 
entlang sich eine Reihe von Stützpunkten zu erwerben, die eine militärische Ver- 
bindung mit den Niederlanden ermöglichen und Frankreich, den alten Gönner 
besondere Bedentung für die spanische Politik; und das österreichische Interesse 
war hier um so stärker im Spiel, als der österreichische Erzherzog Albrecht, der 
Gemahl der Tochter Philipps II., Isabella, in den spanischen Niederlanden als 
erblicher Statthalter waltete. Mit dem Regierungsantritt Ferdinands von 
Steiermark, der jenen Prager Vertrag mit Spanien geschlossen hatte, verbanden 
sich in dem habsburgischen Kaisertum mit den Hausinteressen noch einmal die 
alten Bestrebungen der Wiederherstellung des Katholizismus und der Auf- 
richtung des kaiserlichen Dominats im Reich. Diese verbündete spanisch-öster- 
reichische Politik errang zunächst im Dreißigjährigen Kriege große Erfolge; und 
auch nach dem Eingreifen der schwedischen und der französischen Krone blieb die
        <pb n="163" />
        Das Zeitalter von 1598—1648. 149 
Macht des Kaisers doch noch immer so bedeutend, daß Brandenburg auf die 
Dauer nicht imstande war, sich seinem Einfluß zu entziehen. Erst in den letzten 
Jahren des Dreißigjährigen Krieges, als Spanien von Frankreich wirksamer 
bekämpft wurde und die Schweden in Bayern und Böhmen siegreich vordrangen, 
brach die vereinigte spanisch-habsburgische Macht zusammen, und der schwere 
Druck, der auf der protestantischen Welt und namentlich auch auf Brandenburg 
gelastet hatte, begann nachzulassen. Erst durch diese Wendung ist es für Branden- 
burg möglich geworden, die neuen Länder, die ihm durch Erbschaft in diesem 
Zeitraum zugefallen sind, wenn auch keineswegs in vollem Umfange, zu be- 
haupten und außerdem noch weitere Gebiete zu erwerben. Erst seit dem West- 
fälischen Frieden war auch durch die Veränderung der großen Weltverhältnisse 
die Möglichkeit zu einer selbständigen und erfolgreichen Politik Brandenburgs ge- 
boten, wie sie der Große Kurfürst auf die Bahn gebracht hat: seine Erfolge be- 
ruhten darauf, daß er zwischen der kaiserlich-spanischen Partei und den beiden 
fremden Kronen eine nach den Konjunkturen wechselnde Stellung wählen konnte 
und so durch eine geschickte Gleichgewichtspolitik allmählich emporzukommen und 
seine Länder zu einem selbständigen Staatswesen zu erheben vermocht hat. 
Während die katholische Partei nicht bloß im Reiche fest zusammenhielt, 
sondern auch in der europäischen Staatenwelt hauptsächlich durch das Zusammen- 
wirken von Spanien und Österreich eine imponierende Macht darstellte, waren die 
Protesianten uneinig und haben es nur mit Mühe und nur auf kurze Zeit zu 
einer Vereinigung ihrer Kräfte im Reiche und in der europäischen Politik ge- 
bracht. Das Haupthindernis war der Gegensatz zwischen Lutheranern und Calvi- 
nisten, der nicht bloß in den Abweichungen der Glaubenslehre, sondern zugleich 
auch in dem verschiedenartigen politischen Geist der beiden Glaubensparteien 
wurzelte. Der Calvinismus, wie er sich in Westeuropa, namentlich in dem 
Freiheitskampf der Niederlande und in den Hugenottenkriegen betätigt hatte, trug 
ein revolutionäres, der monarchischen Staatsordnung feindliches Zeichen an sich, 
das den deutschen Fürsten verdächtig, ja unheimlich erschien. Aber in diesem 
Lager leuchteten Namen wie Coligny und Oranien, und der Heroismus des 
Glaubenskampfes verband sich hier mit einem weiten politischen Horizont und 
mit Erfahrung und Geschick in den Künsten des Krieges und der Diplomatie. 
Auf der andern Seite waren die lutherischen Fürsten Deutschlands mit ihrer 
unpolitischen Gewohnheit, still zu sitzen und höchstens einen bloß passiven 
Widerstand auf dem Boden der gemeinen Reichsverfassung zu leisten, der katho- 
lischen übermacht durchaus nicht gewachsen und in Gefahr, ihrer reichsverfassungs- 
mäßigen Rechte verlustig zu gehen. Hier war Kleinmut und Angstlichkeit, 
politische Kurzsichtigkeit und Ratlosigkeit, und es schien nur die Wahl zu bleiben 
zwischen den beiden Möglichkeiten, entweder durch Paktieren mit dem Kaiser 
unter grundsätzlicher Abwendung von den calvinistischen Rebellen in Westeuropa 
die Duldung im Reich und vielleicht einige kleine Vorteile zu erlangen oder aber 
in Verbindung mit den Calvinisten eine kühne Machtpolitik ins Werk zu setzen, 
unbekümmert darum, ob dadurch der Bruch mit dem Kaiser und seinem katho- 
lischen Anhang im Reich unvermeidlich wurde. Den einen Weg hat Sachsen ein- 
geschlagen, den andern Brandenburg. 
Es ist kein Zufall, daß das Haus Brandenburg seit dem Moment den 
Annäherungsversuchen der Calvinisten entgegengekommen ist, wo die Aus-
        <pb n="164" />
        150 Die neuen Erwerbungen und der 30jährige Krieg. 
sicht auf die Erwerbung der jülichschen Ländermasse sich eröffnete. Es war 
vorauszusehen, daß diese Erwerbung auf den Widerstand Spaniens und des 
österreichischen Kaisers stoßen würde, und daß sie nur in Gemeinschaft mit den 
europäischen Gegnern dieser beiden Mächte, d. h. durch einen allgemeinen 
evangelischen Bund der deutschen Protestanten mit den Niederländern und 
Franzosen werde durchgesetzt und behauptet werden können. Der wesentlichste 
Schritt, den Brandenburg auf dieser Bahn getan hat, war unter Joachim 
Friedrich die Herstellung eines politischen Einverständnisses und einer Familien- 
verbindung mit dem calvinistischen kurpfälzischen Hause, das damals den Zu- 
sammenhang zwischen der deutschen protestantischen Welt und den Reformierten 
in Frankreich und den Niederlanden aufrecht erhielt und schon längst an Sachsens 
Stelle die Führung der evangelischen Sache in Deutschland übernommen hatte. 
Damals hat Johann Sigismund den Heidelberger Katechismus kennen gelernt 
und einen tiefen Eindruck von dem Geist empfangen, der bei den Calvinisten 
herrschte. Es war nicht bloß ein anderes Glaubensbekenntnis, sondern auch 
eine andere politische Weltanschauung, die seinem empfänglichen Gemüt hier 
entgegentrat; und wenn von den Kräften, die darin wirksam waren, die religiösen 
ihn auch stärker ergriffen haben als die politischen, so war es doch unvermeidlich, 
daß mit seinem Übertritt zum calvinistischen Glaubensbekenntnis zugleich die 
Politik seines Hauses eine neue in die Zukunft wirkende Richtung erhielt. Im 
Gegensatz zu der Haltung Sachsens, das in kleinfürstlicher Ängstlichkcit und be- 
schränkter Loyalität den spanisch -z österreichischen Einflüssen unterlag, faßte 
Brandenburg damals das große Ziel einer selbständigen protestantischen Macht 
ins Auge; und wenn auch die persönlichen Eigenschaften der beiden ersten 
reformierten Hohenzollern und die Kräfte ihres Landes noch nicht ausgereicht 
haben, um unter den damals obwaltenden schwierigen Weltverhältnissen dieses 
Ziel zu erreichen oder auch nur es unentwegt zu verfolgen, so war doch damit 
eine Aufgabe gestellt, an der spätcre Generationen sich wieder versuchen mußten. 
Selbst der völlige politische Rückfall unter Georg Wilhelm, der Brandenburg 
im Dreißigjährigen Kriege wieder an die Seite Sachsens führte, hat nicht aus- 
gereicht, um die Traditionen von 1605 und 1613 auszulöschen. Der Bekenntnis- 
wechsel hat freilich nicht vermocht, die Fürsten des brandenburgischen Hauses auch 
mit den heroischen Charaktereigenschaften auszurüsten, die die großen Führer 
der Calvinisten auszeichneten und deren es bedurft hätte, um in den Stürmen 
der Zeit das Steuer fest in der Hand zu behalten; aber als dann in Friedrich 
Wilhelm, dem Großen Kurfürsten, der rechte Mann erschien, da war es doch 
von unendlicher Wichtigkeit, daß er im calvinistischen und nicht im lutherischen 
Lager stand, und daß seine schwungvolle und tatkräftige Seele den starken Ein- 
flüssen geöffnet war, die aus den Traditionen Colignys und Oraniens ent- 
sprangen und die schon das Denken und Fühlen seiner Vorfahren berührt hatten, 
ohne ihnen mit der allgemeinen Richtung ihrer Politik zugleich auch Kraft und 
Erfolg zu verleihen. 
Joachim Friedrich. 
Kurfürst Joachim Friedrich war schon 52 Jahre alt, als er zur Regierung 
in der Mark gelangte. Er hatte bereits mehr als dreißig Jahre laug als Admini- 
strator über das magdeburgische Erzstift gewaltet, in welchem unter seiner 
##
        <pb n="165" />
        Joachim Friedrich und das väterliche Testament. 151 
Regierung der Protestantismus völlig durchgedrungen und anf Drängen der 
Stände auch die Konkordienformel zur Anerkennung gelangt war; von seinem 
Hof zu Halle aus hatte er lebhafte Beziehungen zu seinem Vetter Georg Friedrich 
in Ansbach und zu dem Heidelberger Hofe unterhalten und war immer auf der 
Seite derjenigen gewesen, die für eine Verbindung zwischen Lutheranern und 
Calvinisten eintraten, um das Gewicht der protestantischen Sache in der Welt 
zu verstärken. Bei seinem Regierungsantritt in der Mark mußte er nach einer 
bei seiner Wahl in Magdeburg eingegangenen Verpflichtung das Erzstift auf- 
geben; aber es glückte ihm, wenn auch mit Mühe, die Wahl seines jüngsten 
(siebenten) Sohnes Christian Wilhelm, der damals 11 Jahre alt war, durch- 
zusetzen und damit Magdeburg vorlänfig noch dem brandenburgischen Hause zu 
erhalten. Es waren die besten Jahre seines Lebens gewesen, die er in Halle 
zugebracht hatte. Er war früh gealtert und hatte als Kurfürst nicht mehr die 
Unternehmungslust und die zugreifende Tatkraft, die ihm in jüngeren Jahren 
eigen gewesen war. Er hatte wohl eine richtige Einsicht in das, was seinem 
Hause und Lande nottat; aber er vermochte nicht der Schwierigkeiten Herr zu 
werden, die sich ihm entgegenstellten und deren Bedentung er doch erst ermessen 
lernte, als er selbst im Regimente saß. 
Seine erste Regierungshandlung war die Aufhebung des väterlichen Testa- 
ments und die ungnädige Entlassung des Kanzlers Christian Distelmeyer. 
Joachim Friedrich brachte seine magdeburgischen Räte mit, an deren Spitze sein 
Vertrauter Johann von Löben als Kanzler trat, während der ihm ebenfalls 
persönlich befreundete böhmische Graf Schlick das Oberkämmereramt erhielt. Ein 
eigentlicher Systemwechsel ist nicht erfolgt. In religiöser Bezichung blieb das 
Luthertum herrschend, wenn sich auch Joachim Friedrich nur ungern dazu ver- 
standen hat, die Konkordienformel anzuerkennen. Die alten halbkatholischen 
Gebräuche im Dom und in anderen Kirchen des Landes, wie sie von Joachim II. 
beibehalten und auch von Johann Georg nicht verändert worden waren, hat er 
bei seinem Regierungsantritt beseitigt; sonst aber blieb alles beim alten. Der 
Kanzler Löben kehrte geflissentlich seine lutherische Rechtgläubigkeit hervor und 
lenkte in der Hauptsache in dieselben politischen Bahnen ein, die Johann Georg 
eingeschlagen hatte; er suchte vor allem gute Beziehungen zum Kaiserhofe her- 
zustellen, schon um den Schwierigkeiten vorzubeugen, die von dort aus einer 
Regelung der Testamentsfrage entgegengesetzt werden konnten. 
Diese Frage nahm zunächst die Sorge des neuen Kurfürsten vornehmlich 
in Anspruch. Im Einverständnis mit dem kinderlosen Vetter Georg Friedrich, 
für dessen Todesfall die Nachfolge in den beiden fränkischen Fürstentümern zu 
regeln war, entwarf Joachim Friedrich einen Plan, wonach die beiden jüngeren 
Brüder die Herrschaft in diesen Landen erben sollten, während die Mark Branden- 
burg mit allem Zubehör ungeteilt bei der Kur erhalten werden sollte. Wenn er 
sich bei seinem Widerspruch gegen das väterliche Testament auf die Dispositio 
Achillea berief, so konnte dieser Vorgang nur als Veispiel und Präzedenzfall, 
nicht aber als hausgesetzliche Regelung betrachtet werden; ein wirkliches Haus- 
gesetz, das die Unteilbarkeit der Mark Brandenburg für alle Zeiten festgesetzt 
hätte, bestand damals noch nicht, und es ist eine wesentliche Errungenschaft 
Joachim Friedrichs, daß unter ihm ein solches erlassen worden ist. Dies ist der 
Gerasche Hausvertrag, den die brandenburgischen und ansbachischen Räte in
        <pb n="166" />
        152 Die neuen Erwerbungen und der 30 jährige Krieg. 
Gera 1598 vereinbart haben und der von den beiden Fürsten Joachim Friedrich 
und Georg Friedrich zu Magdeburg am 29. April 1599 genehmigt und vollzogen 
worden ist. Dieser Vertrag besagte, daß die Kurmark Brandenburg mit den 
dazugehörigen Gebieten und mit den künftigen Anwartschaften, unter denen das 
Herzogtum Preußen besonders hervorgehoben war, als ein unteilbares Herr- 
schaftsgebiet in der geraden Linie des Mannesstammes des Kurhauses vererbt 
werden sollte, während dic beiden fränkischen Fürstentümer Ansbach und Kulm- 
bach den beiden ältesten Söhnen aus der dritten Ehe Johann Georgs, den 
Markgrafen Christian und Joachim Ernst, als Sekundogenitur zufallen sollten. 
Von den Söhnen Joachim Friedrichs sollte der zweite, Johann Georg, dessen 
Aussicht auf das Bistum Straßburg sehr unsicher geworden war, das gleichfalls 
dem Ansbacher Vetter gehörige Herzogtum Jägerndorf erhalten, während die 
übrigen Kinder — bis auf den magdeburgischen Administrator Christian Wil- 
helm — mit Geldansprüchen in angemessener Weise versorgt wurden. Aber 
diese Abmachungen blieben zunächst noch unwirksam, weil die Söhne 
aus der dritten Ehe Johann Geoorgs, bestärkt durch ihre Mutter, ihre 
Einwilligung versagten und auf der Vollstreckung des angefochtenen Testa- 
ments bestanden. 
Zu diesen häuslichen Sorgen kamen schwierige Verhandlungen mit den 
Ständen. Johann Georg hatte eine Schuld von etwa 569 000 Talern hinter- 
lassen; dazu kam eine solche, die Joachim Friedrich aus seiner magdeburgischen 
Zeit herübergenommen hatte und die bald auf 400 000 Taler anwuchs. Er 
brauchte die Hilfe der Landstände. Am liebsten hätte er nur mit einem Deputa- 
tionstag verhandelt, weil mit einem solchen leichter fertig zu werden war und 
auch weil die Kosten eines vollen Landtags, die dem Hofe zur Last fielen, allzu 
hoch waren. Er erinnerte sich wohl, wie einst Georg Friedrich, der überhaupt 
sein politisches Vorbild war, als Kurator in Preußen durch Verhandlungen mit 
einem ständischen Ausschuß Erfolge erzielt hatte, wie sie ihm gegenüber den vollen 
Landtagen versagt geblieben waren. Wie herkömmlich wurde erst ein Notabeln- 
ausschuß berufen und dann auf den Kreistagen verhandelt. Aber die Stände 
fürchteten, der Verzicht auf den vollen Landtag könne der Anfang vom Ende sein 
für ihre Stellung gegenüber der Landesherrschaft; und so mußte Joachim 
Friedrich sich dazu entschließen, 1602/03 einen Landtag in den herkömmlichen 
Formen zu halten, dessen Ergebnis im ganzen recht unbefriedigend war. Die 
Stände übernahmen nur einen Teil der Schuldenlast, nur 600 000 Taler 
(etwa 88), und zur Vewilligung einer dauernden Stener kam es so wenig wie 
früher. Auch diesmal mußten die Privilegien der Stände, namentlich die wirt- 
schaftlich-sozialen Vorrechte der Ritterschaft in bezug auf das gutsherrlich-bäuer- 
liche Verhältnis bestätigt und erweitert werden; doch hat sich Joachim Friedrich 
gehütet, eine Landeskonstitution nach dem Entwurf der Stände anzunehmen, die 
den adligen Klasseninteressen eine danernde gesetzliche Grundlage gegeben haben 
würde. Hinsichtlich einer Verwicklung in die Politik der großen Mächte vertraten 
die Stände denselben Standpunkt, der für die Politik Johann Georgs maßgebend 
gewesen war: sie wollten von einem Kampf gegen Spanien, den Kaiser und die 
geistlichen Fürsten ebensowenig etwas wissen wie von einer Verbindung mit 
Frankreich und den Niederlanden; in der Straßburger und Jülicher Angelegen- 
heit rieten sie nachzugeben oder abzuwarten. Unter diesen Umständen konnte
        <pb n="167" />
        Ständische Verhandlungen und auswärtige Politik. 153 
wie sie ihm früher wohl in Verbindung mit kräftiger Verfolgung der Interessen 
seines Hauses vorgeschwebt hatte, zunächst nicht die Rede sein. Es fehlte an den 
nötigen Machtmitteln. Der Verfall der alten Kriegsverfassung war offenkundig 
geworden durch eine Musterung, die der Kurfürst hatte anstellen lassen und bei 
der sich nur etwa 1000 Reiter und 4000 Mann zu Fuß in ganz unzulänglicher 
Bereitschaft gestellt hatien. Löbens friedliche Richtung gewann die Oberhand. 
Gegenüber dem Drängen Georg Friedrichs zum Anschluß an ein damals wieder 
geplautes protestantisches Bündnis verwies der Kurfürst auf seine betrübten 
Umstände. Auch sonst wagte er im Reich nicht kräftig aufzutreten. Als die 
korrespondierenden Fürsten der protestautischen Partei, namentlich Friedrich IW. 
von der Pfalz und Georg Friedrich selbst, ihn für den Plan zu gewinnen suchten, 
die Beteiligung an dem Reichstage von 1603, auf dem wieder über eine Türkenhilfe 
beraten werden sollte, abhängig zu machen von Zugeständnissen hinsichtlich der 
Religionsbeschwerden, da lehnte er ab mit Hinweis auf die Stimmung in seinem 
Lande und auf die Verpflichtungen, die die Türkengefahr mit sich bringe. Zugleich 
gab er in der Straßburger Sache nach. Bei dieser war inzwischen der Kaiser 
dadurch ins Interesse gezogen worden, daß ein österreichischer Erzherzog (ein 
Sohn Ferdinands von Steiermark) zum Koadjutor gewählt worden war; er 
hatte daher den Kardinal von Lothringen mit dem Straßburger Stift belehnt. 
Unter diesen Umständen hielt Joachim Friedrich schon längst den Rückzug für 
geboten, und er entschloß sich um so leichter dazu, als diese ganze Unternehmung 
mehr ein Werk seines Vetters Georg Friedrich als sein eigenes gewesen war. 
Im Februar 1603 ließ er auf einem Konvent der korrespondierenden protestan- 
tischen Fürsten zu Heidelberg erklären, daß er weder Straßburg zu behaupten, 
noch sich einer protestantischen Union anzuschließen gedenke; er kehrte ganz zu 
den Grundsätzen Johann Georgs zurück: er wollte das baufällige Wesen im Reich 
lieber erhalten als gänzlich ruinieren; er riet, ganz im Sinne der friedfertigen 
unpolitischen Haltung seines Vorgängers, „alle gütliche Mittel zu versuchen und 
das übrige dem Allmächtigen zu befehlen“. Damit war die Rolle des jungen 
Johann Georg in Straßburg ausgespielt. Der Lothringer mit dem österreichischen 
Koadjutor behauptete sich. 
Wenige Monate nach dieser kleinmütigen Entscheidung, im April 1603, 
starb der 61jährige Markgraf Georg Friedrich von Ansbach, dessen Geist und 
Wille in dem letzten Jahrzehnt hinter allen Entschlüssen zu einer kräftigen 
dynastischen und protestantischen Politik im Hause Brandenburg gestanden hatte. 
Es konnte scheinen, als ob es mit dieser Politik nun gänzlich zu Ende sei; aber 
gerade dieser Todesfall hat den Anstoß zu einem neuen Aufschwung gegeben. 
Zunächst hat er die Beendigung des lähmenden Familienzwistes ermöglicht. Die 
Aussicht, gleich die Regierung in den fränkischen Landen antreten zu können, 
machte die Brüder Joachim Friedrichs geneigt, auf die früher abgewiesenen 
Vorschläge einzugehen: der Geraer Hausvertrag wurde jetzt von ihnen in dem 
Onolzbacher Vergleich (Juli 1603) angenommen und darauf zur Ausführung 
gebracht. Erst seit dieser Zeit ist die Unteilbarkeit der Mark Brandenburg samt 
ihren Anwartschaften und ihre Vererbung nach dem Erstgeburtsrecht in dem 
Mannesstamme des Hohenzollernhauses ein wirkliches und auch unverbrüchlich 
berbachtetes Hausgesetz geworden und geblieben. Die Markgrafen Christian
        <pb n="168" />
        154 Die neuen Erwerbungen und der 30jährige Krieg. 
und Joachim Ernst wurden so die Begründer der jüngeren fränkischen Linien 
in Ansbach und Bayrenth. 
Zugleich war durch den Tod Georg Friedrichs auch die Kuratel über 
Preußen freigeworden und mußte nun vom Kurfürsten erworben werden, 
wenn Preußen nicht verloren gehen sollte; damit verband sich das Interesse 
an der Nachfolge in Jülich, die ja an der preußischen Heirat Johann Sigis- 
munds hing. Der in den preußischen Dingen wohlbewanderte Rat Georg 
Friedrichs, Christoph von Waldenfels, ein Edelmann von fränkischer Herkunft, 
trat in den Dienst Joachim Friedrichs als Geheimer Rat, und ebenso der Führer 
der cleve-märkischen Stände, Ottheinrich von Bylandt, Freiherr von Rheidt, 
der Vertrauensmann Georg Friedrichs und der Herzogin Marie Eleonore von 
Preußen. Überhaupt wurde die Zahl der Räte verstärkt und eine neue Ordnung 
für die Geschäftsbehandlung begründet. Einzelne Geheime Räte hatte Joachim 
Friedrich schon seit seinem Regierungsantritt bestellt; es war ein Zeichen dafür, 
daß die Geschäfte, namentlich in den auswärtigen Angelegenheiten, an Umfang 
und Bedentung zugenommen hatten. Mit augdrücklicher Berufung auf die 
Schwierigkeit und Wichtigkeit dieser Angelegenheiten wurde nun durch Erlaß vom 
23. Dezember 1604 der Geheime Rat begründet, ein Kollegium von 9 Geheimen 
Räten unter dem Vorsitz des Oberkämmerers Graf Schlick, dem als Stellvertreter 
der Obermarschall von Bylandt zur Seite gesetzt wurde; hier sollte in den festen 
Formen einer geregelten Geschäftsordnung Rat gepflogen werden, wobei zwar 
die auswärtigen Geschäfte an erster Stelle standen, aber auch die Leitung und 
Aufsicht der inneren Verwaltung mit in den Wirkungskreis der Räte ein- 
geschlossen war — natürlich in der Weise, daß der Kurfürst selbst sich alle wichtigen 
Entscheidungen vorbehielt. Damit waren der alten Ratstube die wenigen Ge- 
schäfte der auswärtigen Politik und der inneren Verwaltung, die sie anfänglich 
gehabt hatte, die aber wohl schon längst mehr von einzelnen Räten in besonderen 
Vorträgen beim Kurfürsten als in voller Ratsversammlung besorgt worden 
waren, endgültig abgenommen, so daß sie nun als ein reiner Gerichtshof, als 
kurfürstliches Kammergericht erschien — eine Wendung, die schon dadurch vor- 
bereitet worden war, daß bald nach dem Regierungsantritt Jvachim Friedrichs 
ein besonderer Vizekanzler zur Leitung der Rechtspflege bestellt wurde. Als 
dritte Hofbehörde — abgesehen von dem Konsistorinm — stand neben dem 
Geheimen Rat und dem Kammergericht noch die Amtskammer, der die Ver- 
waltung der Domänen= und Regalgefälle oblag. Diese drei Behörden traten 
nun deutlich gesondert auseinander; da aber eine Anzahl von Mitgliedern dem 
Geheimen Rat und den beiden anderen Kollegien gemeinsam waren, so wurden 
die Sitzungstage für den Geheimen Rat auf Dienstag und Donnerstag fest- 
gesetzt, während Montags, Mittwochs und Freitags nach wie vor die Verhöre 
im Kammergericht stattfanden. 
In Brandenburg hatte sich damit ein Vorgang in der Behäördeugeschichte 
vollzogen, der in den meisten dentschen und außerdeutschen Staaten schon früher 
zu beobachten ist. „Nach dem Beispiel anderer wohlbestellter Politien und 
Regimenter“ ist, wie die Stiftungsurkunde es ausdrückt, der Geheime Rat in 
Brandenburg eingerichtet worden. Man dachte dabei wohl namentlich an 
Sachsen und an den kaiserlichen Hof; aber auch in anderen deutschen Territorial= 
staaten und auch in den großen westlichen Reichen Frankreich, England und
        <pb n="169" />
        Der Geheime Rat. 155 
Spanien gab es einen Geheimen Rat zur Bearbeitung der wichtigen Staats- 
geschäfte; es war damals die allgemein europäische Form der Staatsregierung, 
wie heute die Ministerien. 
Die Bedeutung der Stiftung des Geheimen Rates besteht nicht darin, daß 
erst in diesem Akt der Anfang einer Beamtenregierung im Gegensatz zur 
Regierung mit ständischen Räten zu sehen wäre — eine solche Beamtenregierung 
bestand schon, wenn auch in wenig ausgebildeter Form, seit fast 100 Jahren —; 
sie liegt auch nicht darin, daß mit diesem Akt die Stände grundsätzlich von dem 
Einfluß auf die auswärtigen Augelegenheiten ausgeschlossen worden wären — 
sie haben einen solchen Einfluß hin und wieder auch später noch geübt —; auch 
die Berufung fremder Räte war nichts Neues, obwohl ihre Zahl unter Joachim 
Friedrich besonders groß gewesen ist und den Ständen Anlaß zu mißgünstigen 
Bemerkungen geboten hat. Das Verhältnis zu den Ständen ist nicht das Wesent- 
liche dabei. Nicht der Landtag von 1602/3 hat die Veranlassung zur Stiftung 
des Geheimen Rats gegeben, sondern der Tod des Markgrafen Georg Friedrich 
mit den daran sich knüpfenden politischen Folgen. Jetzt, wo die Nachfolge in 
Preußen, wie die in Jülich, in nähere Sicht trat, wurde die Regierung schwieriger, 
verwickelter, verantwortungsvoller als vordem. Mit einem Kammerrat und 
Kanzler kam man nicht mehr aus. Es bedurfte eines größeren Kreises be- 
deutender Persönlichkeiten, und manche von diesen, wie Bylandt und aufangs 
auch Waldenfels, standen dem Kanzler von Löben, der bisher die Geschäfts- 
leitung beherrscht hatte, so selbständig und anspruchsvoll und mit so verschieden- 
artigen Bestrebungen gegenüber, daß ihre Zusammenfassung in einem Kollegium 
und in den Formen einer geregelten Geschäftsordnung die einzige Möglichkeit 
zu bieten schien, um ein friedliches Zusammenwirken herbeizuführen. So war 
der Geheime Rat vor allem eine politische und eine geschäftliche Notwendigkeit. 
Zunächst kam jetzt ein frischer Zug in die brandenburgische Politik durch 
das Eingreifen des Kurprinzen Johann Sigismund, dem der Kurfürst einen 
sonst nicht gewöhnlichen Anteil an den Geschäften gönnte. In Verbindung mit 
Bylandt und anderen Räten setzte er es durch, daß Brandenburg, ganz im 
Gegensatz zu dem Rückzug von 1603, jetzt im Jahre 1605 entschieden auf die 
Seite der protestantischen Aktionspartei trat. Ein Vertrag mit Kurpfalz wurde 
geschlossen (Februar 1605) und zugleich durch das Verlöbnis zwischen dem 
10jährigen Sohn Johann Sigismunds, Georg Wilhelm, und der 8jährigen 
pfälzischen Prinzessin Charlotte eine zukunftreiche Familienverbindung zwischen 
den beiden Häusern angebahnt. Ihre eigentliche politische Bedeutung aber erhielt 
diese Wendung durch das im April 1605 geschlossene Bündnis der beiden 
Kurfürsten mit der niederländischen Republik, durch welches zunächst für 3 Jahre 
ausgemacht wurde, daß gegen eine Zahlung von 100 000 Gulden jährlich die 
Republik 5000 Mann bereithalten sollte, um unter Umständen Jülich für 
Brandenburg in Besitz zu nehmen. Es war ein Schritt, der großen Eindruck 
im Reiche und darüber hinaus machte. 
Zu derselben Zeit gelang auch die Erwerbung der Vormundschaft in 
Preußen. Die verwandtschaftlichen Bande mit dem preußischen Hause, an denen 
ja auch die Aussicht auf Jülich hing, waren noch verstärkt worden dadurch, daß 
Joachim Friedrich, der kurz vorher Witwer geworden war, im Jahre 1603 die 
jüngere preußische Prinzessin, Eleonore, geheiratet hatte, so daß er der Schwager
        <pb n="170" />
        156 Die neuen Erwerbungen und der 30jährige Krieg. 
seines Sohnes wurde. Er trat nun in Unterhandlungen mit der Krone Polen 
und mit den Ständen von Preußen wegen Übertragung der Vormundschaft. 
König Sigismund III., damals im Kriege mit Rußland und Schweden und 
eines schwedischen Angriffs von Kurland her gewärtig, sah in der branden- 
burgischen Vormundschaft die Möglichkeit zu einer Verstärkung des Schutzes 
gegen die Schweden in Preußen und machte seinen Einfluß in einem den 
Wünschen des Kurfürsten günstigen Sinne geltend. Joachim Friedrich mußte 
sich aber sehr harte Bedingungen gefallen lassen. Er mußte 300 000 Gulden 
an den König zahlen und außerdem 60 000 Gulden versprechen in jedem Falle, 
wo in Polen ein sogenanntes Tributum ausgeschrieben wurde; er mußte sich 
ferner verpflichten, nötigenfalls den Schweden in Preußen 4 Kriegsschiffe ent- 
gegenzustellen; er mußte den Lehnseid persönlich leisten und eine sehr weite 
Ausdehnung der Appellationen von Preußen nach Polen zugeben. Unter diesen 
Bedingungen ward ihm von der Republik die Vormundschaft über den schwach- 
sinnigen Herzog übertragen im April 1605. Die 300000 Gulden erhielt er von 
einem ständischen Ausschuß bewilligt, während ihm früher die Mittel versagt 
worden waren, die dazu hätten dienen können, durch Entfaltung militärischer 
Macht oder auch durch Bestechungen, wie sie in Polen üblich waren, mildere 
Bedingungen zu erhalten. Immerhin aber war jetzt Preußen zum erstenmat 
unter die Verwaltung des Kurfürsten von Brandenburg gekommen; und wenz- 
auch die Aufnahme Joachim Friedrichs in Königsberg eine sehr unfreundliche 
war und die Regierung des Landes noch durchaus den Regimentsräten überlassen 
werden mußte, die nur dem Namen nach herzogliche Beamte, in Wahrheit die 
Häupter einer Adelsrepublik waren, so hatte das Kurhaus doch in dem alten 
Ordenslande Fuß gefaßt, um nicht wieder daraus zu weichen. 
Indessen der politische Aufschwung, der durch diese Ereignisse des Jahres 
1605 bezeichnet wird, war nicht von langer Dauer. Schon im Jahre 1606 ging 
der Kanzler Löben mit seinen Anhängern, zu denen außer den alten Räten 
jetzt auch Waldenfels gehörte, zu einem erfolgreichen Angriff gegen Bylandt und 
den hinter ihm stehenden Kurprinzen vor, der jetzt zur Besetzung Jülichs im 
Bunde mit Frankreich und den Niederlanden drängte. Als im Oktober 1606 
Christian von Anhalt, der diplomatische Agent der protestantischen Partei, nach 
Berliu kam, um für den Anschluß an einen evangelischen Bund zu werben, der 
auch mit Frankreich in Fühlung treten sollte, da wurde Bylandt von den 
Beratungen ferngehalten, und der Bescheid, den Christian von Anhalt erhielt, 
lautete ausweichend. Der Vertrag mit den Niederlanden, den Löben bekämpfte, 
verlor seine Bedeutung, weil die darin ausgemachten Geldzahlungen nicht geleistet 
werden konnten. Joachim Friedrich kehrte noch einmal zu dem aussichtslosen 
Plan zurück, durch eine gütliche Verhandlung wegen der Jülicher Erbschaftssache 
sich mit den anderen Beteiligten auseinanderzusetzen. 
Während man am brandenburgischen Hofe von einer so kleinmütigen Auf- 
fassung der Lage beherrscht war, versuchte auf dem Reichstage von Regensburg 
1608 die katholische Partei einen entscheidenden Schlag gegen den Protestan- 
tismus zu führen, indem sie sich anschickte, Ernst zu machen mit der Rückforderung 
der geistlichen Güter, die auf Grund des Vorbehalts von 1555 den Protestanten 
bestritten wurden. Das führte zur Zerreißung des Reichstags. Dr. Pruckmann, 
der die brandenburgische Reichstagsgesandtschaft führte, einer von den alten
        <pb n="171" />
        Aufschwung und Kleinmut. — Johann Sigismund. 157 
Räten Joachim Friedrichs, berichtete nach Berlin, es tue not, einen neuen 
Schmalkaldischen Bund zu schließen, und Joachim Friedrich stimmte, wenn auch 
nicht ohne Vorbehalt, zu. Daraufhin schlossen zunächst Kurpfalz, Pfalz-Neuburg, 
Württemberg, Baden, Ansbach und Kulmbach Anfang Mai 1608 eine Union, 
zu der auch die übrigen protestantischen Stände eingeladen wurden. Joachim 
Friedrich schloß sich noch nicht an; er suchte erst zum Einverständnis mit 
Sachsen zu gelangen, das wieder beiseite stand und eine vermittelnde Stellung 
einnahm. Vergeblich hatte der Kurprinz in dieser kritischen Zeit versucht, den 
Kanzler Löben von der Leitung der Geschäfte zu verdrängen; der Kurfürst hatte 
das Entlassungsgesuch des Kanzlers in gnädigster Weise abgelehnt. Noch ehe 
eine endgültige Entscheidung in der Unionsfrage getroffen war, ist Joachim 
Friedrich gestorben; 62 Jahre alt, erlag er einem Schlaganfall im Reisewagen 
zwischen Köpenick und Berlin an der Seite seines alten Freundes, des Ober- 
kämmerers Grafen von Schlick, 28. Juli 1608. 
Die schwankende Haltung seiner 10jährigen Regierung als Kurfürst hat 
die Hoffnungen enttäuscht, die tatkräftige Protestanten früher auf ihn gesetzt 
hatten. Aber bedeutende, epochemachende Veränderungen waren in Politik und 
Verwaltung unter ihm angebahnt worden: die Familienverbindung mit dem 
reformierten pfälzischen Hause, die Anknüpfung mit den Niederlanden, eine 
festere und zeitgemäßere Form in der Führung der Regierungsgeschäfte, die 
Erwerbung der preußischen Kuratel. Für sein Ansehen in der Fürstenwelt spricht 
es, daß König Christian IV. von Dänemark sein Schwiegersohn geworden ist. 
Auch für die Wohlfahrt seines Landes hat der einsichtige und wohlwollende Fürst 
manches Gute gewirkt. Die Anfänge eines Finowkanals gehen auf ihn zurück; 
in Joachimsthal bei dem Jagdschloß Grimnitz in der Uckermark hat er die 
Fürstenschule begründet, die bis auf den heutigen Tag sein Andenken lebendig 
erhalten hat: im Sommer 1607 ist diese Studienanstalt mit reicher Ausstattung 
durch Mittel aus kurfürstlichen Domänen und säkularisierten Kirchengütern 
ins Leben getreten. 
Johann Sigismund. 
Eine Kampfnatur war Joachim Friedrich nicht, aber auch sein Nachfolger 
ist den Kämpfen, die eben jetzt zum Ausbruch kamen, keineswegs in dem Maße 
gewachsen gewesen, wie sein feuriges politisches Auftreten als Kurprinz es hatte 
erwarten lassen. 
Johann Sigismund war wohl schon beim Antritt seiner Regierung nicht 
mehr im Besitz der vollen Gesundheit, obwohl er erst 37 Jahre alt war. Er war 
eine weiche, leicht erregbare, aber wenig energische Natur. Die Kräfte des 
Gemüts waren stärker bei ihm ausgebildet als der politische Sinn und die Fähig- 
keit, verantwortungsvolle Entschlüsse zu fassen. Er war von tiefer Frömmig- 
keit, aber zugleich von einer derben Genußfreudigkeit, wie sie damals an den 
Fürstenhäusern überhaupt sehr stark im Schwange ging. Er licbte die Freuden 
der Tafel und einen starken Trunk; zunehmender Leibesumfang verband sich 
früh bei ihm mit geistiger Schwerfälligkeit und Unlust zu den Geschäften. 
Seine Ehe mit der preußischen Prinzessin Anna, der voraussichtlichen Erbin 
der jülichschen Lande, hatte den Charakter der Innigkeit, den sie anfänglich gehabt 
zu haben scheint, früh verloren, aber ohne daß die eheliche Treue darunter gelitten
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        158 Die neuen Erwerbungen und der 30jährige Krieg. 
hätte. Die Prinzessin war eine harte, eigenwillige und herrschsüchtige Natur; 
sie erhob den Anspruch, über ihr jülichsches Erbe nach eigenem Gefallen, 
unter Umständen auch wohl zugunsten eines jüngeren Sohnes, verfügen zu 
dürfen. Außer dem Kurprinzen Georg Wilhelm waren noch 6 Kinder aus dieser 
Ehe entsprossen, von denen das jüngste kurz nach dem Regierungsantritt geboren 
worden ist. Die Kurfürstin war starr lutherisch, während ihr Gemahl schon 
längst zum Calvinismus neigte. Sie hatte beständig ihre Partei am Hofe und 
arbeitete in vielen Stücken den Absichten ihres Gemahls entgegen. Es gab häus- 
liche Szenen zwischen den Ehegatten, bei denen Teller und Gläser in Scherben 
gingen. Neben dem im allgemeinen gutmütigen und schwachen Gemahl hat die 
Kurfürstin in den späteren Jahren mehr und mehr die Herrschaft im Hause und 
am Hofe an sich gerissen. In den früheren Jahren hatte Johann Sigismund 
einen Statthalter, der seine Stelle vertrat und den Vorsitz im Geheimen Rat 
führte. Diese Einrichtung war veranlaßt durch die Tatsache, daß Johann 
Sigismund, als er die Nachricht vom Tode seines Vaters empfing, auf einer 
Reise nach Preußen begriffen war, die er nicht unterbrechen mochte; daher wurde 
zunächst für die Zeit seiner Abwesenheit sein Vertrauter, der Amtskammer-= 
präsident Adam von Putlitz, zum Statthalter in Berlin bestellt — ein Ver- 
hältnis, das dann bestehen geblieben ist. Putlitz war ein Calvinist, der früher 
im Dienst des pfälzischen Johann Kasimir gestanden hatte; er gehörte zu den 
Gegnern des Kanzlers Löben und gab sich alle Mühe, ihn und seine Freunde 
zum Rücktritt zu veranlassen. Zuerst gelang ihm das bei dem Oberkämmerer 
Grafen Schlick, der sich aus Verdruß über die Eingriffe des Statthalters in sein 
Hofamt auf seine böhmischen Güter zurückzog; nach der Rückkehr des Kur- 
fürsten erhielt auch Löben die nicht ganz freiwillig erbetene Entlassung; an seine 
Stelle als Kanzler trat Dr. Pruckmann, der im stillen längst dem Calvinismus 
anhing. Bylandt, der früher dem Kurprinzen besonders nahe gestanden hatte 
und wohl als sein politischer Mentor angesehen werden darf, war kurz nach 
seinem Regierungsantritt gestorben. 
Im März 1609 trat durch den Tod des irrsinnigen Herzogs Johann 
Wilhelm von Jülich der längst erwartete Fall der Eröffnung der großen nieder- 
rheinischen Erbschaft ein. Von brandenburgischer wie von neuburgischer Seite 
wurde eine rein formelle Besitzergreifung vorgenommen; aber der Kaiser verbot 
dies Vorgehen und lud die Beteiligten vor seinen Reichshofrat. Der Präsident 
dieser kaiserlichen Behörde, Graf Johann Georg von Hohenzollern-Sigmaringen 
(aus der Linie Hechingen), wurde mit der Vertretung des Kaisers an Ort und 
Stelle beauftragt, während der junge Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm, der die Erb- 
schaft für sich in Anspruch nahm, persönlich dort erschien und Johann Sigismund 
seinen Bruder, den Markgrasen Ernst, entsandte. Die Landstände hielten sich 
zurück und traten nur für die Erhaltung der Einheit des ganzen Territorial= 
besitzes ein. 
Eben damals schlossen die Niederlande den 12jährigen Waffenstillstand mit 
Spanien, so daß auf ihre Unterstützung in der Jülicher Frage jetzt kaum zu 
rechnen war. Daher ließ sich Markgraf Ernst durch den klugen Rat des Land- 
grafen Moritz von Hessen, dem die Eintracht unter den protestantischen Fürsten 
am Herzen lag, dazu bestimmen, seine Instruktion zu überschreiten und im Mai 
1609 zu Dortmund mit dem Neuburger ein Abkommen zu treffen, wonach beide
        <pb n="173" />
        Die Frage der jülichschen Sukzession. 159 
Mitbewerber bis zur Entscheidung der Rechtsfrage gemeinschaftlich Besitz er- 
greifen wollten. Die Landstände waren damit einverstanden; sie leisteten jetzt 
den beiden „possidierenden“ Fürsten die Erbhuldigung, die von Cleve-Mark in 
Duisburg, die von Jülich-Berg in Düsseldorf; sie bestanden dabei namentlich 
auf der Gewährleistung der Religionsfreiheit für die drei im Lande vertretenen 
Konfessionen. Die Festung Jülich abee wurde von dem Kommandanten den 
kaiserlichen Kommissarien übergeben, und der Erzherzog Leopold, ein streitbarer 
Kirchenfürst, Bischof von Passan und Koadjutor von Straßburg, übernahm dort 
das Kommando im Namen des Kaisers. Es handelte sich jetzt darum, ob das 
Haus Osterreich hier am Niederrhein, in der Nähe der noch immer nicht 
dauernd befriedeten Niederlande, wo Erzherzog Albrecht als spanischer Statthalter 
waltete, festen Fuß fassen werde. Die Gegner Spaniens und Osterreichs rührten 
sich überall; die possidierenden Fürsten sahen sich auf ihre Bundesgenossenschaft 
angewiesen. Christian von Anhalt machte den Vermittler, Erst jetzt trat 
Brandenburg im Februar 1610 auf dem Tage zu Schwäbisch-Hall zusammen 
mit Moritz von Hessen der Union bei, die damit ihren eigentlichen Abschluß er- 
hielt. Zugleich schlossen die deutschen Protestanten ein Bündnis mit Frankreich, 
dem auch England und die Niederlande beitraten; ein Heer von 30 000 Mann, 
aus den Kontingenten der Verbündeten, hauptsächlich der Franzosen, gebildet, 
stand im Frühjahr 1610 bereit, Jülich dem Kaiser wieder zu entreißen. Es 
schien zu einem allgemeinen Kricge oder wenigstens zu einem großen Kriege 
zwischen Frankreich und Spanien kommen zu sollen; aber alles war noch un- 
sicher. Die Republik der Niederlande hielt noch fest an dem Waffenstillstand mit 
Spanien, und auf der anderen Seite vermied es auch die katholische Liga, der 
Gegenbund, der sich gegen die protestantische Union im Reiche gebildet hatte, in 
der Jülicher Sache Partei zu ergreifen, so lange nicht katholische Interessen ver- 
letzt wurden; zwischen Frankreich und Spanien aber suchte die Kurie zu ver- 
mitteln, um den Krieg zu verhüten, für den die spanisch-österreichische Partei 
damals schlechter gerüstet war als Heinrich IV. von Frankreich. Um keinen 
Vorwand zum Kriege zu geben, war auch Erzherzog Albrecht geneigt, dem 
französischen König den Durchzug durch das belgische Gebiet zur Befreiung 
Jülichs zu gestatten. Noch ehe die Frage sich entschied, ob diese Unternehmung 
sich auf Jülich beschränken würde, ist Heinrich IV. (14. Mai) ermordet worden. 
Durch seinen Tod war nun die Gefahr eines großen Krieges abgewandt. Der 
Zug beschränkte sich auf Jülich. Die Festung wurde von den Verbündeten 
ohne große Mühe genommen, und die Possidierenden waren nun vorläufig im 
vollen tatsächlichen Besitz der Erbschaftsländer. Die Entscheidung des Erb- 
streites wollten sie nicht dem kaiserlichen Reichshofrat überlassen, weil dieser 
ganz aus Katholiken zusammengesetzt und kein unabhängiges Gericht, sondern 
ein politisches Werkzeng in der Hand des Kaisers war; sie dachten vielmehr an 
ein freigewähltes Fürstengericht, das allerdings im Namen des Kaisers die Ent- 
scheidung treffen sollte. 
Brandenburg setzte sich durch diese Haltung in offenen Widerspruch zu der 
kaiserlichen Antorität. In der Ratstube des Kaisers Rudolf zu Prag war schon 
die Rede von einer Achtung des Kurfürsten; es war eine Gefahr, die alle 
lutherischen Verwandten Johann Sigismunds mit Angst und Entsetzen erfüllte. 
Man sieht, wie weit Johann Sigismund doch über die Linie der früheren
        <pb n="174" />
        160 Die neuen Erwerdungen und der 30jährige Krieg. 
lutherischen Politik hinausgegangen war. Im Gegensatz zu Brandenburg hatte 
Sachsen, dessen Ansprüche auf Jülich weniger gut begründet waren, Abstand 
davon genommen, im Lande Besitz zu ergreifen und sich mit der Entscheidung 
der Frage durch den Reichshofrat einverstanden erklärt. Kurfürst Christian II. 
schloß sich ebenso wie sein Bruder, der Herzog Johann Georg, um so enger an 
den Kaiser an, je mehr sich Brandenburg von diesem entfernte. Er erhielt denn 
auch im Juni 1610 von ihm die Belehnung mit den umstrittenen Landen, aller- 
dings unter Vorbehalt der rechtlichen Entscheidung. Sachsen war zugleich vom 
kaiserlichen Hofe dazu ausersehen, bei der Vollstreckung der Reichsacht gegen den 
Brandenburger kräftig mitzuwirken. Kurfürst Christian II. drohte damals, er 
werde in die Mark einfallen, wenn der Brandenburger nach Jülich gehe. Johann 
Sigismund wurde von seinen nächsten Verwandten zum Nachgeben gedrängt, 
von seinem Bruder, dem Administrator Christian Wilhelm von Magdeburg, 
ebenso wie von seinem Oheim Christian von Bayreuth. Auch die märkischen 
Stände waren voll von Besorgnis und suchten auf die sächsische Landschaft ein- 
zuwirken, um einen Bruch zu verhüten und den Frieden zu erhalten. Am 
sächsischen Hofe aber waren die Worte stärker als Mut und Kraft zur Tat. 
Unter Vermittlung des hessischen Landgrafen Moritz kam es zwischen den beiden 
Kurfürsten am 31. März 1611 in Jüterbog zu einem Vergleich, in dem Branden- 
burg sich bereiterklärte, falls Neuburg zustimme, den Kurfürsten von Sachsen 
als Dritten in die Gemeinschaft der Possidierenden aufzunehmen; die Ent- 
scheidung sollte der Kaiser, aber nicht durch den Reichshofrat, sondern durch ein 
Fürstengericht treffen. Indessen der Pfalzgraf von Neuburg, dem schon der 
brandenburgische Mitbesitzer lästig war, erhob Widerspruch gegen den Dritten 
im Bunde, und so wurde das Abkommen von Jüterbog hinfällig; es gefiel auch 
schon an sich den calvinistischen Räten Johann Sigismunds je länger je weniger. 
Immerhin genügte die Annäherung zwischen Brandenburg und Sachsen, um 
den Argwohn des Neuburgers zu erwecken, der schon lange mit Verdruß wahr- 
nahm, daß Brandenburg bei der Union und ihren Verbündeten mehr Gewicht 
habe als er. Er fing an, seine Blicke auch nach der entgegengesetzten Seite zu 
richten und mit dem scharf katholischen Herzog Maximilian von Bayern in Ver- 
bindung zu treten. Nichtsdestoweniger hat er noch um die Hand einer Tochter 
Johann Sigismunds angehalten, und es wurde bei gelegentlichen Besuchen ernst- 
haft darüber verhandelt. Bei einem dieser Besuche sind Kurfürst und Pfalzgraf 
in Königsberg beim Trunk einmal scharf aneinander geraten (Februar 1612); 
— es ist zwar nicht zu der legendarischen Ohrfeige gekommen, aber Johann 
Sigismund hatte schon den Degen ziehen wollen —z indessen der Streit ist wieder 
beigelegt worden, und die Verhandlungen über das Verlöbnis gingen weiter. 
Der Pfalzgraf wollte als Schwiegersohn des brandenburgischen Kurfürsten ganz 
allein die Regierung in den Jülicher Landen haben, und am Hofe war man nahe 
daran, ihm das zuzugestehen. Bei alledem aber spielte der Pfalzgraf ein doppeltes 
Spiel; er hatte zwei Eisen im Feuer. Er war ebenso oft in München beim 
Herzog Max, wie beim Kurfürsten von Brandenburg; und das Ende war, daß 
er im Juli 1613 insgeheim katholisch wurde und bald darauf zur großen Über- 
raschung des brandenburgischen Hofes die bayerische Prinzessin heiratete. Da- 
durch wurde der Bruch zwischen den beiden possidierenden Fürsten unvermeidlich, 
und die brandenburgische Politik bedurfte einer neuen Orientierung.
        <pb n="175" />
        Der Übertritt zum reformierten Bekenntnis. 161 
Diie Leitung der Geschäfte und des Geheimen Rats hatte schon vorher im 
Herbst 1612 an Stelle von Putlitz, den die Kurfürstin Anna zu verdrängen 
gewußt hatte, des Kurfürsten Bruder, Markgraf Johann Georg von Jägerndorf, 
übernommen. Er rückte mit Entschiedenheit von Sachsen ab und schloß sich um 
so enger an die Union an, die freilich cine friedliche Auseinandersetzung zwischen 
Brandenburg und Sachsen lieber gesehen hätte, weil man fürchtete, der Kurfürst 
von Sachsen möchte sonst der protestantischen Sache ganz entfremdet werden. 
Bei der Kaiserwahl des Erzherzogs Matthias, bei dem Vorgehen der protestan- 
tischen Opposition, das den Reichstag von 1613 abermals zerriß, beteiligte sich 
Brandenburg an der Seite von Kurpfalz und im Gegensatz zu Sachsen. Im 
Mai 1613 wurde zwischen der Union und der Republik der Niederlande ein 
Defensivbündnis auf 12 Jahre geschlossen. Brandenburg verhandelte noch be- 
sonders mit den Generalstaaten und mit Moritz von Oranien über ein Bündnis 
zum Schutz der brandenburgischen Interessen in Jülich. Die Generalstaaten 
wollten einen Konflikt mit Spanien vermeiden und lehnten deshalb ein offenes 
Bündnis ab; aber in geheimen Verabredungen mit Moritz von Oranien wurde 
doch niederländische Hilfe in Aussicht gestellt, um den Neuburger aus Jülich 
zu vertreiben und um einer etwaigen Einmischung der Spanier entgegen- 
zutreten. In dieser gespannten politischen Lage hat Johann Sigismund den 
Entschluß gefaßt, den längst erwogenen Ubertritt zum reformierten Bekenntnis 
endlich zu vollziehen. Zusammen mit seinem Bruder Johann Georg von 
Jägerndorf und einigen seiner Räte nahm er zu Weihnachten 1613 im Dom 
zu Berlin das Abendmahl in der Form der reformierten Kirche; zugleich ließ er 
ein ausführliches Glaubensbekenntnis veröffentlichen. Es ist kein Zweifel, daß 
dieser Ubertritt nicht aus politischer Berechnung, sondern aus innerer Über- 
zeugung erfolgt ist. Es war der Abschluß ciner langen inneren Entwicklung, 
und man wird dem Wort des Kurfürsten, daß er Ruhe in seinem Gewissen haben 
wolle, den Glauben nicht versagen dürfen. Von politischer Bedentung war der 
Schritt nur insofern, als Johann Sigismund sich jetzt offen zu einer Religions- 
partei bekannte, die ein ganz bestimmtes politisches System mit Entschiedenheit 
vertrat; es war die Konsequenz der ganzen bisherigen Haltung seiner Regierung, 
die er in diesem kritischen Moment zog, mehr um seine Rechnung mit dem 
Himmel ins Reine zu bringen, als um weltliche Vorteile zu erlangen; das Ver- 
hältnis zu den Niederlanden ist dadurch nicht verändert worden, während die 
Stellung des Kurfürsten in den lutherischen Landen, Brandenburg und Preußen, 
dadurch sehr viel schwieriger wurde. Die Bedenken, die aus der Rücksicht auf 
die lutherischen Untertanen entsprangen, hatten den Kurfürsten lange abgehalten, 
den entscheidenden Schritt zu tun; er hat sich jetzt davon freigemacht, aber nach 
seiner Art mehr, um innerlich Ruhe zu finden, als um das politische System, 
zu dem er sich damit bekannte, mit Nachdruck und Konsequenz durchzuführen. 
Es dauerte nicht lange, so trafen Spanier und Niederländer, trotz des 
fortdauernden Waffenstillstandes, auf dem Boden von Jülich zusammen, und 
dieser Konflikt verflocht sich mit dem nun offen ausbrechenden Streit zwischen 
Brandenburg und Neuburg. Aber Brandenburg mit seinen ganz unzulänglichen 
Kriegsrüstungen spielte nur eine klägliche Rolle in dem Kampf der Großen und 
vermochte nicht, seine Interessen zur Geltung zu bringen. Die Union, Frankreich 
und England traten vermittelnd zwischen die Kämpfenden, und es kam 1614 
OHlntze, Hohenzollern. „ 11
        <pb n="176" />
        162 Die neuen Erwerbungen und der 30jährige Krieg. 
zu dem Frieden von Xanten, in dem Brandenburg darauf verzichten mußte, 
seinen Anspruch auf die ganze Erbschaft durchzusetzen; an die Stelle des gemein- 
schaftlichen Besitzes trat jetzt vielmehr eine Halbierung der Einkünfte und eine 
Teilung der Regierung, so daß Brandenburg von Cleve aus über die vorwiegend 
protestantischen Länder Cleve, Mark, Ravensberg und Ravenstein herrschte, 
während Neuburg die vorwiegend katholischen Gebiete Jülich und Berg mit der 
Hauptstadt Düsseldorf bekam. Es war nur eine vorläufige Auseinandersetzung 
und ein unsicherer Besitz. Spanier und Holländer behielten in dem branden- 
burgischen und in dem neuburgischen Anteil ihre Besatzungen, um die neue 
Ordnung, die keinen der beiden Mitbewerber befriedigte, unter Umständen mit 
Gewalt anfrecht zu erhalten. Der Kurprinz Georg Wilhelm wurde als Statt- 
halter nach Cleve gesandt; ihn berieten Putlitz, der frühere Leiter des Geheimen 
Rats, und ein Verwandter Bylandts, der katholische Graf Adam von Schwartzen- 
berg, der am Niederrhein ansässig war und schon dem alten Fürstenhause ge- 
dient hatte. 
An diesem unbefriedigenden Ausgang war nicht bloß die persönliche 
Schwäche Johann Sigismunds, sondern vor allem auch die Unzulänglichkeit 
seiner Mittel schuld. Die Stände der Kurmark hatten begreiflicherweise keine 
Neigung, große Opfer zu bringen, um die Herrschaft ihres Fürstenhauses über 
die weit entfernten niederrheinisch-westfälischen Gebiete auszudehnen. Sie hatten 
dem neuen Herrscher bei seinem Regierungsantritt eine Summe von 700 000 
Talern zur Deckung drängender Schulden bewilligt; die jährlichen Einkünfte des 
Kurfürsten betrugen nur etwa 280 000 Taler; damit ließ sich keine große Politik 
betreiben. Das brandenburgische Fähnlein, das seit 1611 am Niederrhein ge- 
halten wurde, konnte niemals regelmäßig bezahlt werden und verschwand zwischen 
dem stattlichen Kriegsvolk der Spanier und Niederländer. Das „Defensions- 
werk“, zu dessen Aufrichtung Brandenburg eigentlich durch die Satzungen der 
Union verpflichtet war, konnte aus Mangel an Mitteln nicht zustande gebrachi 
werden. Der Glaubenswechsel des Kurfürsten, der in der Mark Brandenburg 
wie im Herzogtum Preußen die Stände und die Geistlichkeit, ja die ganze Be- 
völkerung erregte und hie und da selbst Unruhen in den Straßen der Städte 
hervorrief, trug natürlich nicht dazu bei, den Ständen stärkere Neigung zu Geld- 
bewilligungen einzuflößen. Immerhin haben sie in den Jahren 1614 und 1615 
noch 235 000 Taler kurfürstlicher Schulden übernommen. Aber das war nur 
eine ganz unzureichende Hilfe. Die Schuldenlast des Hofes ist bis zum Jahre 
1618 auf 2 142 000 Taler gestiegen. 
Nichtsdestoweniger hat die brandenburgische Politik, die neben dem 
Markgrafen Johann Georg, dem Statthalter, damals hauptsächlich von dem 
Geheimen Rat Abraham Dohna und dem Kanzler Pruckmann geleitet wurde, 
noch einmal den Versuch gemacht, die Republik der Niederlande und die Union 
der deutschen Protestanten für ihre niederrheinischen Interessen in Bewegung zu 
setzen. Aber die Republik hielt an ihrem Waffeustillstand mit Spanien fest und 
lehnte 1615 die Vorschläge Dohnas ab; auch die Union versagte sich auf dem 
Heilbronner Tage von 1617 dem Wunsche Brandenburgs, der dahin ging, daß 
Cleve-Mark in den Bund mit aufgenommen werden sollte. Unter diesen Um- 
ständen hatte Brandenburg kein erhebliches Interesse mehr an der Union und 
nahm davon Abstand, den 1618 ablaufenden Bündnisvertrag zu erneuern.
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        Die preußische Anwartschaft. 163 
Inzwischen war der Statthalter Markgraf Johann Georg von Jägerndorf 
1615 von seinem Posten zurückgetreten, weil die beständigen Mißhelligkeiten mit 
dem Kurfürsten ihm die Wirksamkeit am Hofe verleidet hatten. Johann Sigis- 
mund selbst erlitt 1616, erst 44 Jahre alt, einen Schlaganfall, der seine geistige 
und körperliche Kraft vollends brach, so daß seit dieser Zeit von einer persön- 
lichen Regierung des Kurfürsten eigentlich nicht mehr die Rede sein kann. Die 
Kurfürstin trat damals an seine Stelle; die Räte folgten der herrischen Frau 
nur mit Widerstreben; aber sie setzte in der Hauptsache ihren Willen durch. 
In eben derselben Zeit, wo die Verbindung Brandenburgs mit der Union 
sich löste, wurde von anderer Seite her ein Versuch gemacht, es zum Gliede 
eines neuen großen evangelischen Bundes zu gewinnen. König Gustav Adolf 
von Schweden, der 1617 in dem Frieden von Stolbowa von Rußland die Ab- 
tretung von Ingermanland und Karelien erlangt und dadurch die schwedischen 
Besitzungen in Finnland und Esthland in Verbindung gebracht hatte, kämpfte noch 
mit Polen um Livland und war bestrebt, eine protestantische Koalition zustande 
zu bringen, deren Grundlage das 1612 mit der Republik der Niederlande 
abgeschlossene Bündnis bilden sollte. Für diese Koalition wünschte er auch 
Brandenburg zu gewinnen, und damit verband sich die Absicht des jungen 
Schwedenkönigs, die zweite Tochter des Kurfürsten, Marie Eleonorc, zum Weibe 
zu nehmen. Zu diesem Plan, der schon seit Jahren ins Auge gesaßt war, hatte 
Landgraf Moritz von Hessen, der eifrige Beförderer eines allgemein-europäischen 
Bundes der Protestanten, die Anregung gegeben; die Generalstaaten, die zugleich 
ein Handelsinteresse an den preußischen Häfen hatten, übernahmen die Vermitt- 
lung und knüpften 1617 deswegen Verhandlungen mit dem brandenburgischen 
Hofe an. Der kranke, noch immer in der Sprache gestörte Kurfürst war der Ver- 
bindung mit Schweden nicht abgeneigt, zumal Gustav Adolf kein unduldsamer 
Lutheraner war und auch die Calvinisten gelten ließ; aber die Kurfürstin Anna, 
die von ihrer preußischen Heimat her mehr Neigung für Polen als für Schweden 
hatte, war durchaus gegen den Plan und suchte die Heirat auf alle Weise zu 
hintertreiben. Auch die Räte waren bedenklich, weil sie die Rache Polens 
fürchteten; ebenso der Kurprinz Georg Wilhelm. 
Ehe noch die Entscheidung in dieser wichtigen Frage gefallen war, starb 
am 28. August 1618 der Herzog Albrecht Friedrich von Preußen, und damit 
trat der lang erwartete Moment ein, wo der Kurfürst von Brandenburg zum 
wirklichen Herrscher in dem alten Ordenslande werden mußte. 
Johann Sigismund war gleich nach dem Tode seincs Vaters in Preußen 
erschienen, um als Verweser an dessen Stelle zu treten; aber erst nach langen 
Verhandlungen hatte er 1611 die Vormundschaft samt der Anerkennung seines 
Nachfolgerechts unter ähnlichen Schwierigkeiten und Demütigungen erlangt, 
wie 1605 Joachim Friedrich. Die Krone Polen hatte ihm dieselben harten Be- 
diugungen zugemutet wie seinem Vorgänger, und auch die Stände hatten 
wieder, durch Polen unterstützt, bei dieser Gelegenheit für die Vermehrung 
ihrer Selbständigkeit gesorgt. Der preußische Adel fügte sich nur ungern unter 
die brandenburgische Herrschaft, die ihm trotz ihrer Schwäche und Nachgiebigkeit 
im Vergleich mit der polnischen Freiheit als eine Art von Despotismus erschien; 
aber die Furcht vor der Unterdrückung des lutherischen Glaubens und der 
deutschen Art und Sitte durch ein polnisch-katholisches Regiment brachte die 
11*
        <pb n="178" />
        164 Die neuen Erwerbungen und der Zoiährige Krieg. 
– — — — — — — —— — —— — 
Verständigeren doch immer wieder dazu, diese Wendung als die einzige Rettung 
der Selbständigkeit des Landes zu begrüßen. Der Ubertritt Johann Sigis- 
munds zum reformierten Bekenntnis hat allerdings auch hier abschreckend ge- 
wirkt. Die Engherzigkeit der lutherischen Orthodoxic ging hier so weit, daß den 
Reformierten die Duldung oder wenigstens die Zulassung zu den Ämtern ver- 
sagt wurde; in einem Streit, der darüber mit der Landesherrschaft entstand, 
entschied die Krone Polen wie gewöhnlich zugunsten der ständisch-lutherischen 
Partei: ein Amtshauptmann aus der reformierten Dohnaschen Familie wurde 
abgesetzt, und dieses vornehme Herrengeschlecht, das sich mit besonderem Eifer 
in den Dienst des brandenburgischen Kurfürsten gestellt hatte, blieb um der 
Religion willen und auch wohl wegen dieser seiner politischen Stellungnahme 
von allem Einfluß auf die Landesverwaltung ausgeschlossen. 
Durch alle diese Umstände war die Landesherrschaft in Preußen zu einer 
so ohnmächtigen Stellung herabgedrückt worden, daß die Nachfolge des branden- 
burgischen Hanses der Krone Polen keinen Grund mehr zu Besorgnissen geben 
konnte. Aber auch, wenn die Absicht bestanden hätte, diese Nachfolge zu ver- 
hindern, so hätte jeder Versuch dazu doch damals 1618 unterbleiben müssen an- 
gesichts der schwedischen Truppenmacht in Livland, die zweifellos zugunsten 
der brandenburgischen Sache in Preußen eingesetzt worden wäre. So ist das 
Verhältnis zu Schweden auch ohne förmliches Bundnis der Durchsetzung des 
brandenburgischen Erbauspruches in Preußen damals zugute gekommen. 
Die Tage Johann Sigismunds waren gez öähl!. Sein Zustand ver- 
schlimmerte sich und zwang ihn schon am 3. November 1619, die Regierung auf 
seinen Sohn Georg Wilhelm zu übertragen. Zwei Monate darauf ist er, am 
2. Jannar 1620, 47 Jahrc alt, in dem Hause seines Kammerdieners, Anton 
Freitag, in der Poststraße zu Verlin gestorben. 
Seine Regierung ist eine der bedentsamsten in der Geschichte des hohen- 
zollernschen Hanses. Wenn ihm, dem frühzeitig durch Krankheit zerrütteten 
Manne, auch die Kraft gefehlt hat, bei diesem ersten Anlauf zu einer selbständigen 
Machtpolitik einen Erfolg zu erringen, der die Nachfolger hätte ermutigen können, 
so hat er ihnen doch den Weg gezeigt und mit dem reformierten Bekenntnis 
seinem Hause einen Talisman zugeeignet, dessen moralisch-politische Kraft in 
späteren Generationen wirksam werden konnte. Und die Tatsache bleibt bestehen, 
daß unter ihm die Erwerbung der niederrheinisch-westfälischen Erbschaft, wenn 
auch nur zur Hälfte, und die von Ostpreußen, wenn auch unter starker Schmä— 
lerung der landesherrlichen Macht, gelungen ist. Damit hatte das Haus Branden- 
burg aufgehört, eine lediglich ostdentsche Macht zu sein. Seine Interessen reichten 
nun von der polnischen bis zur niederländischen Grenze; es war hineingezogen 
in die großen curopäischen Kämpfe, bei denen im Westen Spanier, Niederländer 
und Franzosen, im Osten namentlich Schweden und Polen einander gegenüber- 
standen. Es war eine ungehener schwierige Aufgabe, vor die das Haus Branden- 
burg damit gestellt war, da es sich zunächst nur auf die unzulänglichen Macht- 
mittel angewiesen sah, die ihm die Kurmark darbot. Der alte enge Horizont 
des territorialen Kleinfürstentums mußte erweitert werden; und wenigstens in 
einem Punkte hat Johann Sigismund den Bann der alten beschränkten landes- 
fürstlichen Anschanungen durchbrochen: zugleich mit seinem Ubertritt zum refor- 
mierten Bekenntnis verkündete er den bedeutsamen Grungsatz, daß er auf sein,
        <pb n="179" />
        Ausgang Johann Sigismunds. Toleranzpolitik der Hohenzollern. 135 
höchstes fürstliches Regalrecht, das des Glaubenszwangs, verzichte; und er hat 
in der Tat keinen Versuch gemacht, die märkische oder gar die preußische Landes- 
kirche im Sinne seines neuen Glaubens zu beeinflussen. Selbst der Hof war 
nicht durchweg reformiert, da die Kurfürstin Anna bei ihrem lutherischen Glauben 
verharrte; von den Räten blieb der Ostpreuße Adam von Schlieben ebenfalls 
lutherisch; erst 1615 war der ganze Rat calvinistisch. Auch die Universität 
Frankfurt erhielt mit der Zeit einen reformierten Charakter. Damit aber waren 
die calvinistischen Einwirkungen erschöpft. Die brandenburgische Landeskirche 
blieb durchaus lutherisch; eine Generalsynode von 1614 — übrigens die letzte, 
die im alten Brandenburg gehalten worden ist — brachte das zu entschiedenem 
Ausdruck. Den Landständen gab der Kurfürst in dem Rezeß von 1615 noch 
besondere Bürgschaften für die Erhaltung des Bekenntnisstandes: er verzichtete 
darauf, an den Orten kurfürstlichen Patronats den Gemeinden mißliebige Geistliche 
aufzuzwingen; wenn es nottat, so sollten auch Deputierte der Stände zum Kon- 
sistorium zugezogen werden — was aber, wie es scheint, in der Praxis nicht zur 
Ausführung gekommen ist. Diese Zugeständnisse waren die Gegenleistung dafür, 
daß sich die lutherische Landeskirche nach wie vor das Kirchenregiment des 
calvinistischen Landesherrn gefallen ließ. Auf dieses wichtige Stück der fürstlichen 
Macht haben die Hohenzollern seit ihrem Übertritt zum reformierten Bekenntnis 
keineswegs verzichtet; und darin lag von vornherein ein starkes Motiv für eine 
Kirchenpolitik, die bestrebt sein mußte, den scharfen Gegensatz zwischen den beiden 
evangelischen Konfessionen zu mildern und die am letzten Ende zur Union der 
beiden Bekenntnisse geführt hat. In dieser Richtung, die von dem branden- 
burgischen Generalsuperintendenten Pelargus im Gegensatz zu der übrigen 
lutherischen Geistlichkeit nach Kräften begünstigt wurde, lag auch schon das 
Verbot des Schmähens und Lästerns von den Kanzeln, das Johann Sigismund 
1614 erließ und das bei den starren Lutheranern heftigen Widerspruch hervor- 
rief; ebenso der Versuch, einen Kirchenrat als Organ des landesherrlichen 
Kirchenregiments dem Geheimen Rat an die Seite zu stellen, der dem lutherischen 
Konsistorium seine wichtigsten Befugnisse entzog und ihm eigentlich nur noch 
die Ehegerichtsbarkeit übrig ließ. Freilich war der Widerstand gegen diese Neue- 
rung so stark, daß die kurfürstliche Regierung sich entschlossen hat, den Kirchenrat 
1618 wieder aufzuheben. Wichtige Angelegenheiten des Kircheuregiments aber, 
wie die Bestellung der Inspektoren und die Besetzung der landesherrlichen 
Patronatsstellen, kamen nun nicht mehr an das Konsistorium zurück, sondern 
gingen auf den Geheimen Rat über; so wurde die Möglichkeit geschaffen, daß 
diese oberste weltliche Behörde des Landesherrn sich in Zukunft bei der Er- 
weiterung des Herrschaftsgebiets mehr als bisher auch des geistlichen Regiments 
annehmen konnte; und dies ist im Sinne einer zunehmenden Toleranz geschehen, 
die mehr noch aus politischer als aus religiöser Quelle stammte: in dem kon- 
fessionell so stark gespaltenen Deutschland konnte nur ein Fürstenhaus, das 
religiöse Duldung übte, eine Herrschaft gewinnen, die vom Rhein bis an die 
Memel reichte. Es war ein neues Prinzip, das damit in die dentsche Staaten- 
welt eintrat: der in sich abgeschlossene konfessionelle Territorialstaat war damit 
innerlich überwunden.
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        166 Die neuen Erwerbungen und der 30jährige Krieg. 
Georg Wilhelm. 
Georg Wilhelm, der seinem Vater im Alter von 25 Jahren folgte, war 
schon bei seinem Regierungsantritt ein gebrechlicher Mann. Ein Beinschaden, 
der nicht heilen wollte, hinderte ihn in der Bewegung, und in den nächsten 
10 Jahren wurde auch das früher gesunde Bein so schwach, daß ihm Gehen 
und Stehen sehr schwer wurde und er sich meist in einer Sänfte tragen lassen 
mußte. Dieser körperlichen Gebrechlichkeit entsprach ein Mangel an Tatkraft 
und Entschlußfähigkeit, der in den schweren Zeiten, die dieser Regierung bevor- 
standen, doppelt verhängnisvoll war; fiel doch der Regierungsantritt dieses 
schwächsten der hohenzollernschen Fürsten mit dem Ausbruch des schrecklichsten 
Krieges zusammen, den Deutschland bisher gesehen hatte. 
Das dringlichste Geschäft, das den jungen Kurfürsten in Anspruch nahm, 
war die Einholung der Belehnung mit Preußen, die seine persönliche Anwesen- 
heit in diesem Lande gleich nach dem Regierungsantritt nötig machte. Auch 
diesmal bedurfte es wieder umständlicher Verhandlungen, die mit mancherlei 
Opfern und Demütigungen verbunden waren, bis der König von Polen sich zur 
Erteilung der Investitur herbeiließ. Inzwischen führte in Berlin die Kurfürstin 
Mutter eine überraschende Wendung in der bisher noch immer unentschiedenen 
schwedischen Heiratsangelegenheit herbei, die Georg Wilhelm die ersten politischen 
Schwierigkeiten bereitet hat. Die resolute, eigenwillige Frau, die anfänglich der 
Verheiratung ihrer Tochter nach Schweden so heftig widerstrebt hatte, war durch 
den persönlichen Eindruck, den ihr der junge Schwedenkönig bei einem Besuch 
in Berlin gemacht hatte, vollständig umgestimmt worden und hatte kurzerhand 
die Verlobung bewilligt, ohne die Zustimmung des in Königsberg weilenden 
Kurfürsten einzuholen, von dem sie wohl wußte, daß er mit Rücksicht auf seine 
Stellung zu Polen dagegen sei. Und nicht genug damit — sie schickte die Braut, 
die ihr Jawort mit großer Bereitwilligkeit gegeben hatte, unter dem Vorwande 
eines Besuchs bei ihrer älteren Schwester nach Wolfenbüttel, wo sie — nach 
einem verabredeten Plan — von dem schwedischen Kanzler Axel Oxenstjerna 
in Empfang genommen und über Wismar nach Schweden zur Vermählung mit 
Gustav Adolf geführt wurde. Georg Wilhelm wurde dadurch in die äußerste 
Verlegenheit gebracht; denn König Sigmund von Polen nahm diese Verbindung 
zwischen dem brandenburgischen Hause und seinem schlimmsten Feinde sehr übel 
und bereitete dem Kurfürsten in der Frage der Belehnung die größten Schwierig- 
keiten. Georg Wilhelm war weit entfernt, sich jetzt etwa auf die schwedische Seite 
zu schlagen und mit seinem Schwager zusammen, wie dieser gewünscht hatte, 
gegen Polen loszugehen; aber andererseits mochte er sich auch nicht im Bunde 
mit Polen gegen Schweden wenden. Er beharrte in der Neutralität zwischen 
den beiden kriegführenden Mächten; und er hatte dabei den Vorteil, daß die 
Waffenerfolge der Schweden in Livland, die eben damals für Polen sehr be- 
drohlich wurden, am Hofe zu Warschau den Widerstand gegen seine Wünsche 
schwächten. Veraten von Graf Adam Schwartzenberg, der ihm einst während 
seiner Statthalterschaft am Niederrhein zur Seite gestanden hatte und nun 
allmählich der maßgebende Mann in seiner Umgebung wurde, vermochte er 
sowohl mit den preußischen Ständen auf dem Landtage von 1621 wie auch mit 
der Krone Polen zu einer leidlichen Vereinbarung zu gelangen: am 23. Sep-
        <pb n="181" />
        Georg Wilhelm zwischen den streitenden Mächten. 167 
tember 1621 empfing er die Belehnung mit Preußen unter den gleichen Be- 
dingungen wie seine Vorgänger; weitergehende Forderungen der Polen hatte er 
glücklich abzuwenden vermocht. 
Ebensowenig wie in dem Streit zwischen Polen und Schweden ergriff 
Brandenburg Partei in dem böhmischen Kriege, in welchem der Winterkönig, 
Kurfürst Friedrich V. von der Pfalz, anch ein Schwager Georg Wilhelms und 
neben ihm das Haupt der reformierten Fürstenpartei, in der Schlacht am Weißen 
Berge unterlag (1620). Zu dessen Anhängern gehörte aber ein anderer hohen— 
zollernscher Fürst, Johann Georg von Jägerndorf, einst Statthalter Johann 
Sigismunds in der Mark; der stand in diesem Kriege als Generalfeldoberst der 
schlesischen Fürsten und Stände gegen Kaiser Ferdinand II. in Waffen und 
setzte auch nach der Entscheidungsschlacht seinen Widerstand fort. Der Kaiser 
ächtete ihn mit anderen seiner Gegner, und Georg Wilhelm gab ihn preis; der 
Geächtete, ein tapferer, hochsinniger Mann, fand eine Zuflucht bei Bethlen Gabor 
in Siebenbürgen und ist dort 1624 von einem frühen Tode ereilt worden. Sein 
Herzogtum Jägerndorf blieb in den Händen des Kaisers. 
Der Protestantismus in Deutschland hatte einen furchtbaren Schlag er- 
litten; die Union löste sich auf. Was nun folgte: die Eroberung der Pfalz, die 
Übertragung des Landcs samt der Kurwürde von dem geächteten Kurfürsten 
auf seinen Stammvetter, Maximilian von Bayern, erinnerte an die Zeiten des 
Schmalkaldischen Krieges; aber der protestautischen Sache erstand diesmal kein 
Retter aus dem deutschen Fürstenstande wie damals. Sachsen und Brandenburg 
widersprachen freilich auf dem Kurfürstentage zu Regensburg 1623 dem eigen- 
mächtigen Schritt des Kaisers; aber vergeblich versuchten die Räte Georg 
Wilhelms den sächsischen Hof für ein neues evangelisches Verteidigungsbündnis 
zu gewinnen. Kurfürst Johann Gcorg von Sachsen ließ sich vielmehr auf 
Sonderverhandlungen mit den Katholiken ein und erkannte wenigstens vorläufig 
Maximilian von Bayern als Kurfürsten an. Damit war Vrandenburg völlig 
isoliert; und wenn damals auch die Furcht vor einem Einfall österreichischer 
Kosaken in die Mark Brandenburg noch unbegründet war, so wurden doch die 
westfälischen Lande des Kurfürsten, die Grafschaften Mark und Ravensberg, 
nach Tillys Sieg bei Stadtlohn mit zum Quartiergebiet der ligistischen Truppen 
gezogen. In dieser Lage hat Georg Wilhelm mit dem Pfalzgrafen von Neuburg 
den Düsseldorfer Provisionalvergleich vom 11. Mai 1624 geschlossen, der die 
Bedingungen des kantener Vertrages wiederholte; sie erschienen jetzt beiden 
Teilen annehmbarer als vor 10 Jahren; man verabredete zugleich, auf die Ent- 
fernung der immer noch in den Erbschaftslanden stehenden spanischen und 
niederländischen Besatzungen hinwirken zu wollen — ein Ziel, von dem man 
aber noch weit entfernt blieb. 
An den großen Koalitionsplänen der europäischen Gegner Habsburgs, 
namentlich Frankreichs, Englands, der skandinavischen Höfe, die seit 1624 im 
Werke waren, ist Brandenburg nicht unbeteiligt gewesen; es hat besonders mit 
Gustav Adolf verhandelt, den es von seinem großen Angriffsplan gegen 
Schlesien abzubringen und vielmehr für einen Krieg in Westdentschland zur 
Wiederherstellung des Pfälzers zu gewinnen versuchte; aber die Feindschaft 
Schwedens gegen Dänemark, dessen König Christian IV. den Oberbefehl in dem 
westdeutschen Kricge beanspruchte, hat Gustav Adolfs Beteiligung verhindert,
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        368 Die neuen Erwerbungen und der 30jährige Krieg. 
und nun zog sich auch Brandenburg zurück; es kam damals nur zur Verabredung 
einer Familienverbindung mit dem Fürsten Bethlen Gabor von Siebenbürgen, 
dem gefährlichen Gegner des Kaisers, dem Schwartzenberg dann (16206) eine 
Schwester des Kurfürsten, Katharina, als Ehegemahl zuführte. Dieser Heirats- 
plan vermehrte natürlich das Mißtrauen gegen den Brandenburger am keiser- 
lichen Hofe; man dachte schon an Achtung und Exekution. Aber der Kurfürst 
gab im Juli 1625 dem kaiserlichen Gesandten, Grafen Haunibal Dohna, der- 
gekommen war, um zu sondieren und zu warnen, befriedigende Erklärungen 
über seine politische Stellungnahme und beeilte sich, aufs äußerste besorgt vor 
der verhänguisvollen Ungnade des Kaisers, alle seine politischen Verbindungen 
mit dessen Gegnern abzubrechen, obwohl diese nach seinem Sinne immer nur 
zur Verteidigung, nicht zum Angriff hatten dienen sollen. Dem Haager Bündnis, 
das im Dezember 1625 zwischen England und Dänemark zur Aufrecht- 
erhaltung der Rechte und Freiheiten des Deutschen Reiches gegen den Kaiser 
und Spanien geschlossen wurde, ist Brandenburg ferngeblieben. Um seine Neu- 
tralität in dem nun näher rückenden Kriege zu wahren, warb Georg Wilhelm 
3000 Mann, zu deren Unterhaltung von den Ständen die Mittel bewilligt 
wurden, freilich nur auf drei Monate. Aber die Truppen kamen zu spät, um die 
Elb= und Havelpässe noch rechtzeitig zu besetzen, und so wurden Altmark und 
Priegnitz doch von den Scharen Mansfelds überschwemmt. Der Sieg Wallen- 
steins über Mansfeld an der Dessauer Brücke (April 1626) war von ver- 
hängnisvollen Folgen für das Haus Brandenburg. Damals sind ihm die 
Stifter Magdeburg und Halberstadt entrissen worden, die in seiner Politik eine 
so bedeutende Rolle gespielt hatten. Der Administrator von Magdeburg, Christian 
Wilhelm, der nach der Abdankung des kriegslustigen Braunschweigers Christian 
sich anch in Halberstadt hatte wählen lassen, war für den Dänenkönig und gegen 
den Kaiser ins Feld gezogen und hatte in der Dessauer Schlacht mitgefochten. 
Nun wurde er aus seinem Magdeburger Lande vertrieben, und an seiner Stelle 
wurde dort der sächsische Prinz August, der als Koadjutor bestellt worden war, 
zum Verweser des magdeburgischen Stifts erhoben. Nach wechselvollen Schick- 
salen ist dieser brandenburgische Markgraf Christian Wilhelm später, im Jahre 
1632, in den Schoß der katholischen Kirche zurückgekehrt — der einzige Fall dieser 
Art im brandenburgischen Hause. 
Während nun Mausfeld sein geschlagenes Heer durch Brandenburg zurück- 
führte, nahmen die Kaiserlichen zunächst noch Rücksicht auf die Neutralität des 
Kurfürsten. Aber nach der Niederlage der Dänen bei Lutter am Barenberge 
wurde dic Altmark mit kaiserlichen Truppen belegt, und die flüchtigen Dänen 
brandschatzten Priegnitz und Uckermark. Zugleich war im Juli 1626 Gustav 
Adolf in Pillau gelandet, um Ostpreußen zu seiner Operationsbasis für den 
von neuem entbrennenden Krieg gegen Polen zu machen. In dem Winter von 
1626—27 wurde die Neumark von den Kosaken geplündert, dic im Solde Oster- 
reichs standen. Anfang 1627 ging der Kurfürst mit den inzwischen geworbenen 
4500 Mann nach Ostpreußen, um dem Vordringen der Schweden Einhalt zu 
tun. Er glaubte, dort noch eher etwas ausrichten zu können als in der Mark; 
Schwartzenberg begleitcte ihn. 
Die große Koalition, die gegen Habsburg geschlossen war, löste sich auf. 
Kein Zweifel, daß Brandenburg demselben Geschick verfallen wäre, das die
        <pb n="183" />
        Schwartzenberg und der Anschluß an den Kaiser. 169 
mecklenburgischen Herzöge ereilte, wenn es sich dieser Verbindung angeschlossen 
hätte. Aber andererseits war es doch auch nicht inistande gewesen, seine Neu— 
tralität zu behaupten. In dieser Lage hat sich der brandenburgische Kurfürst 
entschlossen, auf die Seite des Kaisers überzutreten. Diese Wendung war das 
Werk des Grafen Schwartzenberg, der inzwischen zum allmächtigen Günstling 
des Kurfürsten geworden war. Er war zwar katholisch und Sohn eines kaiser— 
lichen Feldmarschalls, hatte aber bisher keine Verbindung mit dem kaiserlichen 
Hofe gehabt und war in Wien sogar als Gegner Osterreichs betrachtet worden. 
Auf der Rückkehr von Siebenbürgen hatte er dann aber in Breslau im Mai 1626 
eine folgenreiche Unterredung mit dem Landeshauptmann von Schlesien, dem 
Grafen Hannibal Dohna, gehabt, demselben, der im vorigen Jahre als kaiser— 
licher Gesandter am brandenburgischen Hofe erschienen war; und seit dieser 
Verhandlung wurde ein besseres Verhältnis Brandenburgs zum Kaiser an— 
gebahnt, das Schwartzenberg zu einem förmlichen Bündnis auszubauen bemüht 
war. Nach heftigen Kämpfen des Günstlings mit den anderen Räten des Kur- 
fürsten, namentlich dem Kanzler Pruckmann, und nachdem man auch ständische 
Vertreter zu Rate gezogen hatte, die freilich an der Neutralität festhalten wollten, 
kam es unter dem vorwaltenden Einfluß Schwartzenbergs nach längeren Ver- 
handlungen mit Hannibal Dohna in Königsberg am 22. Mai zu einem 
förmlichen Unterwerfungs= und Bündnisvertrag mit dem Kaiser. Der Kurfürst 
erbot sich zur schuldigen Devotion gegen den Kaiser und erkannte die bayerische 
Kur an; die ganze Mark (mit Ausnahme der Residenz und der Festungen) wurde 
den kaiserlichen Truppen geöffnet. Der Großoheim Georg Wilhelms, der lutherische 
Markgraf Sigismund, einer von den Söhnen des alten Johann Georg, wurde 
als Statthalter nach Berlin geschickt; er hat eine seiner Hauptaufgaben darin 
gesehen, die calvinistischen Räte, namentlich Pruckmann, und die fürstlichen 
Frauen politisch im Zaum zu halten; denn sowohl die pfälzische Gemahlin des 
Kurfürsten, Elisabeth Charlotte, wie auch ihre Mutter Luise Juliane, eine Tochter 
des großen Oraniers, und ihre unverheiratete Schwester Katharina, die nach der 
Achtung des Winterkönigs am Berliner Hofe eine Zuflucht gefunden hatten, 
galten als entschiedene und unternehmende Anhänger der protestantischen Sache 
und Gegner des Kaisers. 
Zugleich mußte sich der Kurfürst zur Mitwirkung bei dem Kriege gegen 
Schweden bequemen: 1200 Mann von seinen Truppen mußte er dem Polenkönig 
entgegensenden. Aber Gustav Adolf nahm diese Truppen auf dem Marsche ge- 
fangen und zwang den Kurfürsten in die frühere Neutralität zurück. Auf dem 
preußischen Schauplatz ist es auch weiterhin zu keinem tatkräftigen Vorgehen 
Brandenburgs gekommen. 
In der Mark Brandenburg drückte das Wallensteinsche Kontributionssystem 
äußerst stark. Im Gegensatz zu Tilly und anderen Führern hatte Wallenstein 
den Grundsatz, nicht nur das Quartier und die Naturalbedürfnisse, sondern auch 
die gesamte Löhnung für seine Truppen von der Bevölkerung zu verlangen. Die 
Mark wurde damals in Ouartierbezirke eingeteilt, die teils, wie die Priegnitz 
und Uckermark, mit den alten großen Kreisen zusammenfielen, teils, wie in der 
Mittelmark, mehrere kleine Kreise umfaßten. In diesen Bezirken wurden aus 
dem eingesessenen Adel Kriegskommissarien ernannt, die in Verhandlungen mit 
den Truppenführern und Armeekommissarien einerseits, mit den Ständen der
        <pb n="184" />
        170 Die neuen Erwerbungen und der 30jährige Krieg. 
Kreise andererseits für die Aufbringung und Verteilung der Kontribution zu 
sorgen, zugleich aber auch das Interesse des Landes wahrzunehmen und den sehr 
häufigen Mißbräuchen und Bedrückungen nach Möglichkeit entgegenzutreten 
hatten, was freilich den schweren Druck nur wenig mildern konnte. Die Ver- 
waltung des Landes ging damals fast ganz in der Sorge für den Unterhalt der 
fremden Truppen auf und fand ihren Schwerpunkt in der von den Kriegs- 
kommissarien geleiteten ritterschaftlichen Selbstverwaltung der Kreise. Diese 
Kriegskommissarien sind die Vorläufer der späteren Kreiskommissarien, die 
schließlich zu den heutigen Landräten sich umgeformt haben. 
Unter diesen Umständen war von einer Erleichterung durch den Vertrag 
mit dem Kaiser nichts zu spüren. Brandenburg hatte kaum einen anderen Vorteil 
davon als den, daß Georg Wilhelm hoffen konnte, Kurfürst zu bleiben so lange 
der Kaiser Kaiser blieb. Die Interessen des brandenburgischen Hauses wurden 
im übrigen schonungslos verletzt. Die Belehnung Wallensteins mit dem ein- 
gezogenen Herzogtum Mecklenburg bedeutete eine empfindliche Beeinträchtigung 
des brandenburgischen Erbanspruchs. Die Haltung des kaiserlichen Hofes gab 
Anlaß zu schlimmen Befürchtungen. Eine Sendung Schwartzenbergs nach Wien 
(1628) besserte nichts. Vielmehr entstand damals eine neue Gefahr durch den 
Plan des kaiserlichen Hofes, ein Restitutionsedikt zu erlassen, das nach Maßgabe 
des geistlichen Vorbehalts von 1555 alle seit dem Passauer Vertrage eingezogenen 
geistlichen Güter für die Kirche zurückfordern sollte. 
Schwartzenberg, der schon als Herrenmeister des in der Neumark reich- 
begüterten Johanniterordens im Besitz einer geistlichen Pfründe war, wurde 
damals durch die Aussicht auf eines der zu restitnierenden Stifter, etwa Verden 
oder Ratzeburg oder Kammin, für den Plan des kaiserlichen Hofes gewonnen. 
Aus den römischen Archiven sind neuerdings Papiere zum Vorschein gekommen, 
aus denen man sieht, daß er mit dem Kardinal Klesl und dem Beichtvater des 
Kaisers, Pater Lamormain, Pläne geschmiedet hat, die darauf hinausliefen, daß 
man auf den Kurfürsten durch unverdächtige Mittelsmänner einwirken wollte, 
um ihn für den Katholizismus zu gewinnen. 
Das 1629 publizierte Restitutiousedikt bedrohte auch Brandenburg in dem 
Besitz der drei cingezogenen Landesbistümer; es stellte überdies die Calvinisten 
ganz außerhalb des Religionsfriedens. Die kaiserliche Macht stand auf ihrem 
Höhepunkt. Der Tänenkönig Christian IV. mußte in dem Frieden von Lübeck 
1629 das Restitutionsedikt anerkennen. Der Plan zur Gründung einer kaiser- 
lichen Kriegsflotte wurde in Angriff genommen; da Stralsund nicht zu bezwingen 
war, wurde Wismar als Kriegshafen ins Auge gefaßt. In diesem Moment 
gelang es den Bemühungen der französischen Diplomatic, in dem Kriege zwischen 
Polen und Schweden einen Waffenstillstand zu vermitteln (zu Altmark 1629), 
und nun entschloß sich Gustav Adolf, in den deutschen Krieg einzugreifen. Georg 
Wilhelm aber kehrte jetzt in die Mark Brandenburg zurück (1630). 
Indem Gustav Adolf zum Schutze des Protestautismus nach Deutschland 
zog, kämpfte er zugleich für seine Kronc und für die Sicherheit seines Reiches. 
Denn der Sieg des Katholizismus in Deutschland hätte seinen Todfeind König 
Sigismund III. von Polen, den katholischen Wasa, der die schwedische Krone für 
sich begehrte, übermächtig gemacht; und dieser Vorkämpfer eines universalen 
Katholizismus stand in engem Bunde mit dem Kaiser, der sich eben auschickte,
        <pb n="185" />
        Das Restiturionsedikt. — Gustav Adolfs Eingreifen. 171 
eine Kriegsflotte zu gründen, die das Baltische Meer beherrschen sollte und auch 
zum Angriff gegen Schweden hätte dienen können. Der ungebrochene Widerstand 
Stralsunds hat diesen Plan gehemmt; aber Gustav Adolf war mit seinem Reichs- 
rat darin einverstanden, daß man den Gegner entweder jetzt in Stralsund auf- 
suchen oder ihn später in Kalmar erwarten müsse. 
Das frische, entschlossene, tatkräftige Auftreten des großen schwedischen 
Kriegsfürsten in Deutschland bildet einen auffälligen Gegensatz zu der klein- 
mütigen Halbheit, die dort an den protestantischen Fürstenhöfen herrschte. Gustav 
Adolf verlangte von seinen Glaubensgenossen unbedingten Anschluß an seine 
Sache unter Verzicht auf politische und militärische Selbständigkeit; er selbst wollte 
allein die Leitung des Kriegswesens in Händen haben und über die Mittel der 
deutschen Länder und Städte für seine Zwecke verfügen; er machte kein Hehl 
daraus, daß Schweden für seine Kriegsleistungen auf eine angemessene Art, wo- 
möglich durch Uberlassung geeigneter Küstengebiete, schadlos gehalten werden 
müsse. Mit Geringschätzung spottete er über die ruheselige, lässige Art der 
deutschen Fürsten, die sich von ihren guten Tagen nichts abbrechen und ihr 
Bierchen in Ruhe trinken wollten. Er forderte sie zu männlichen Entschlüssen, 
zu Tätigkeit und Entsagung, zu heroischen Kraftanstrengungen auf; er wollte 
von Neutralität nichts hören und wollte sie eigentlich nicht als gleichberechtigte 
Bundesgenossen, sondern als unselbständige Anhänger für seine Sache gewinnen. 
In Brandenburg traf er dabei keineswegs auf eine entgegenkommende 
Stimmung. Seine persönliche Spannung mit Georg Wilhelm wegen der Heirats- 
angelegenheit war noch immer nicht gelöst; hauptsächlich aber fürchtete man am 
brandenburgischen Hofe, daß ein Bündnis, wie Gustav Adolf es verlangte, im 
Fall eines unglücklichen Ausganges die Vernichtung des Hauses Brandenburg 
nach sich ziehen werde; während man andererseits damit rechnen mußte, daß 
Gustav Adolf nach einem siegreichen Kriege Preußen, wo die Häfen Pillau und 
Memel schon durch den Waffenstillstand von Altmark (1629) in seine Hand ge- 
kommen waren, und womöglich auch Pommern, das er jetzt als seine Operations= 
basis einrichtete, endgültig behalten werde. Hatte er sich doch gleich nach seiner 
Ankunft in Pommern durch einen Vertrag mit dem Herzog ausbedungen, daß 
nach dem Tode dieses alten und gebrechlichen Herrn die Verwaltung des Landes 
in seine Hand kommen müsse. 
Solche Erwägungen standen trennend zwischen Georg Wilhelm und seinem 
Schwager, dem Schwedenkönig. Gerade die Neutralität, die Gustav Adolf so 
heftig verwarf, wurde jetzt wieder das Ziel der brandenburgischen Politik. Der 
Träger dieser Politik war nicht mehr Schwartzenberg, der vielmehr nach wie vor 
den Anschluß an den Kaiser empfahl, sondern Knesebeck, der 1627 vergeblich gegen 
das Bündnis mit dem Kaiser aufgetreten war, und mit ihm der Kanzler Götzen, 
der jetzt die Stelle des kürzlich verstorbenen Pruckmann einnahm und ebenfalls 
die Politik der Unterwerfung unter den Kaiser nur widerwillig mitgemacht 
hatte; die Ratschläge dieser beiden drängten damals den übermächtigen Einfluß 
Schwartzenbergs zurück. Was sie wollten, war enger Zusammenschluß mit Sachsen 
und Begründung eines evangelischen Bundes deutscher Fürsten, der zwischen 
dem Kaiser und seinen ausländischen Feinden die evangelische Sache aufrecht 
erhalten und vor allem einer gewaltsamen Durchführung des Restitutionsedikts 
entgegentreten sollte. Nach langen Verhandlungen mit Sachsen und wiederholten
        <pb n="186" />
        172 Die neuen Erwerbungen und der 30jährige Krieg. 
persönlichen Zusammenkünften der Kurfürsten Georg Wilhelm und Johann 
Georg setzten die brandenburgischen Räte ihre Absicht durch: Ende 1630 gab 
Sachsen seine Zustimmung zur Berufung eines evangelischen Konvents, der im 
Februar 1631 auf dem Rathause in Leipzig gehalten worden ist. Das Ergebnis 
der Verhandlungen, das den Absichten der brandenburgischen Räte entsprach, 
wurde auf ihr Drängen und trotz des Widerstrebens der ziemlich lau gesinnten 
Sachsen in einem förmlichen „Abschied“ zusammengefaßt. Verhandlungen mit 
den katholischen Reichsständen wurden zwar in Aussicht genommen, aber die 
Genossen des Konvents waren einverstanden darin, daß man die Durchführung 
des Restitutionsedikts auf jede Weise verhindern und der Gewalt Gewalt ent- 
gegensetzen müsse. Zu diesem Zwecke sollten auch Rüstungen veranstaltet werden. 
Brandenburg brach noch nicht mit dem Kaiser, aber es trat nun in Beziehungen 
zu seinen Feinden, namentlich auch zu Frankreich, die dem kaiserlichen Hofe un- 
möglich gefallen konnten. Der Kaiser forderte, daß Brandenburg unzweideutig 
und entschieden auf seiner Seite bleiben solle; so rict auch Schwartzenberg; aber 
unter dem Druck der schwedischen Waffen verlor sein Einfluß die alte Kraft; er 
verließ den Hof und zog sich auf seinc rheinischen Güter zurück. 
Dem Schwedenkönig gegenüber beobachtete Brandenburg zunächst eine 
abwartende Haltung, ohne auf seine Bündnisforderungen einzugehen. Als aber 
Gustav Adolf in Pommern festen Fuß gefaßt hatte, und nun Tilly gegen die 
Mark heranzog, die seit der Absetzung Wallensteins nur noch teilweise von kaiser- 
lichen Truppen besetzt war, da mußte man sich am brandenburgischen Hofe ent- 
scheiden, welcher Partei man beitreten wollte. Gustav Adolf verjagte im 
April 1631 die Kaiserlichen aus der Neumark und nahm Frankfurt und Lands- 
berg in Besitz, ebenso Küstrin bis auf die von brandenburgischem Kriegsvolk 
besetzte Zitadelle. Er forderte jetzt den unbedingten Anschluß des Kurfürsten 
unter Einräumung der Festungen Küstrin und Spandau, unter Auerkennung 
der Direktion des Kriegswesens durch den Schwedenkönig, unter Zahlung von 
Kontributionen zur Unterhaltung des schwedischen Heeres. Der Kurfürst konnte 
sich nicht dazu entschließen. Da erschien Gustav Adolf von Köpenick her vor 
Berlin (13. Mai). Militärischer Widerstand war nicht möglich und nicht 
beabsichtigt. Der Kurfürst ging mit seiner Familie dem Schwager entgegen. In 
Treptow wurde verhandelt, aber ohne daß eine Einigung zustande kam. Gustav 
Adolf zog mit 1000 Mann seiner Truppen nach Berlin, um dort als Gast des 
Kurfürsten weiter zu verhandeln. Die pommersche Frage wurde erörtert; der 
Schwedenkönig verlangte die Uberlassung der Seeküste. Er brachte damals wohl 
auch schon den Plau einer Vermählung des Kurprinzen mit seiner Tochter 
Christine, seinem einzigen Kinde bisher, zur Sprache. Man kam sich etwas 
näher, aber zu einer völligen Einigung gelangte man auch jetzt noch nicht. Das 
von Gustav Adolf geforderte Bündnis, das den Kurfürsten aller Selbständigkeit 
beraubt haben würde, kam nicht zustande; der König begnügte sich zunächst mit 
der Einräumung von Spandau. Seine Absicht war jetzt vor allem darauf ge- 
richtet, das von Tilly belagerte Magdeburg zu entsetzen; er verhandelte mit 
Sachsen wegen der Einräumung von Wittenberg, um einen Stützpunkt an der 
Elbe zu haben. Sachsen weigerte sich, ihm den Platz zu überlassen, so ungeduldig 
auch der Schwedenkönig drängte. Inzwischen fiel Magdeburg und wurde bei der 
Plünderung ein Raub der Flammen. Es war ein harter Schlag für den
        <pb n="187" />
        Georg Wilhelm und Gustav Adolf. 173 
Protestantismus und für das Ansehen Gustav Adolfs in Deutschland. In seinem 
Vormarsch aufgehalten, drängte er jetzt noch stärker als vorher auf ein Bündnis 
mit Brandenburg, das ihm die Unterwerfung des Landes und damit eine Ver— 
stärkung seiner Operationsbasis verschaffen sollte. Er drohte erst, aus Deutsch- 
land abziehen und den Kurfürsten samt seinen Glaubensgenossen ihrem Schicksal 
überlassen zu wollen. Aber das war wohl kanm ernst gemeint und hatte jeden— 
falls nicht die gewünschte Wirkung. Dann machte er Miene, mit Gewalt gegen 
Berlin vorzugehen. Im Lager vor Spandau kam es zwischen den beiden Fürsten 
zu einer neuen Verhandlung am 30. Mai; Georg Wilhelm suchte Zeit zu ge— 
winnen, indem er vorschlug, daß er erst mit Sachsen verhandeln wolle, um mit 
diesem gemeinsam den Anschluß an die Schweden zu vollziehen. Aber 
diese Verhandlungen führten nicht zum Ziel. Gustav Adolf ließ sich nicht 
länger hinhalten. Am 20. Juni standen die Schweden vor den Mauern 
Verlins; sie landeten von der Spree aus Geschütz und richteten ihre Kanonen 
auf das Schloß. Aber im Grunde war es doch nicht Gustav Adolfs Absicht, es 
zum Außersten kommen zu lassen. Ein gewaltsames Vorgehen gegen seinen 
Schwager, den Kurfürsten, würde ihm viele deutsche Fürsten entfremdet haben, 
zumal die niederschlagende Wirkung des Falles von Magdeburg, den er nicht 
hatte verhindern können, die Werbekraft seines kriegerischen Auftretens schädigte. 
So gelang es den fürstlichen Frauen, die wieder zu ihm hinauszogen, ihn milder 
zu stimmen und dem Kurfürsten, der ihnen folgte, eine freundliche Aufnahme 
zu neuen Verhandlungen zu bereiten. Diese führten am 21. Juni wieder nur 
zu einer vorläufigen Vereinbarung. Zu einem Bündnis, wie es Gustav Adolf 
begehrte, kam es auch jetzt nicht, sondern nur zu einem Vertrage, der ihm Spandan 
und nötigenfalls auch Küstrin für die ganze Dauer des Krieges einräumte und 
Kontributionen im Betrage von 30 000 Talern monatlich für den Unterhalt des 
schwedischen Heeres zugestand. Seine politische Selbständigkeit behanptete der 
Kurfürst ebenso wie seine kriegsherrliche Stellung, indem ihm unverwehrt blieb, 
Werbungen auf eigene Hand anzustellen, um namentlich den Paß von Küstrin, 
wo die brandenburgische Besatzung blieb, vor den Gegnern Gustav Adolfs zu 
sichern. Uber die pommersche Frage kam man auch jetzt zu keiner Vereinbarung, 
weil Georg Wilhelm auf keinen Teil des Landes zugunsten der Schweden 
verzichten wollte. Die Folge war, daß Gustav Adolf das ganze Land als seine 
Eroberung betrachtete und es fortdauernd als Operationsbasis benntzte. 
Der große Sieg des Schwedenkönigs bei Breitenfeld (17. September 1631), 
die rettende Tat für den deutschen Protestantismus, sicherte auch den Kurfürsten 
von Brandenburg vor den Folgen der kaiserlichen Ungnade; und der weitere 
Siegeszug Gustav Adolfs hatte auch die Wirkung, daß die Mark, die nun nicht 
mehr das eigentliche Kriegstheater war, in der nächsten Zeit etwas entlastet 
wurde. Bei Breitenfeld hatten die Sachsen schon als Verbündete des Schweden- 
königs gefochten, und brandenburgische Truppen wirkten nun 1632 mit ihnen 
zusammen zu einem Angriff auf Schlesien. Aber das Bündnis, das Gustav 
Adolf unablässig begehrte, um die Einzelbündnisse, die er mit anderen Reichs- 
ständen bereits geschlossen hatte, zu ergänzen und den von ihm erstrebten Zu- 
sammenschluß eines von ihm abhängigen bewaffneten Corpus Evangelicorum 
im Reiche herzustellen, wußte Brandenburg auch jetzt noch ebenso zu vermeiden, 
wie es Sachsen tat. Auf diesem Fuße blieb das Verhältnis, bis Gustav Adolf,
        <pb n="188" />
        174 Die neuen Erwerbungen und der 20jährt ige Krieg. 
dem Wallenstein, jetzt wieder Generalisimus des Kaisers, strategisch die Vorhand 
abgewonnen hatte, bei dem Versuche, Sachsen vor ihm zu decken, in der Schlacht 
von Lützen den Heldentod fand. Während jetzt Sachsen mit größerem Eifer als 
früher an dem protestantischen Fürstenbund des Leipziger Konvents festhielt, 
der als dritte Partei zwischen dem Kaiser und S Schweden die deutsch-evangelischen 
Interessen vertreten sollte, ließ sich Brandenburg im Jannar 1633 von dem 
schwedischen Kanzler Axel Oxenstjerna, der nach des Kö königs Tode die politische 
Leitung übernommen hatte, dazu bestimmen, die Politik eines solchen evangelischen 
Sonderbundes aufzugeben. Die Meinungsverschiedenheit, in welche die beiden 
kurfürstlichen Höfe dadurch gerieten, schloß indessen die Fortsetzung näherer Be- 
zichungen nicht aus und hat auch nicht verhindert, daß brandenburgische Truppen, 
wie im Vorjahre, mit den Sachsen unter Arnim und mit einem schwedischen 
Korps zu einer neuen Unternehmung gegen Schlesien zusammenwirkten, bei der 
für Brandenburg wohl auch Jägerndorf oder vielleicht Sagan und Glogan als 
Siegespreis winken mochten. Auf der anderen Seite war Wallenstein bestrebt, 
die beiden Kurfürsten von der schwedischen Sache zu trennen; er trat in Ver- 
handlungen mit Arnim, ließ sich aber dadurch nicht abhalten, das feindliche Heer 
bei Steinau in Schlesien zu überfallen und teilweise zur Waffenstreckung zu 
zwingen; seine Vorhut drang schon bis nach Krossen, Frankfurt und Landsberg vor. 
Da die Verhandlungen mit den Sachsen nicht zum Ziele führten, so knüpfte 
Wallenstein solche mit den Schweden an und suchte sich zugleich auf alle Fälle 
des Heeres zu versichern. Er betrat so die Bahn, die ihn zum Untergang geführt 
hat. Nach seiner Ermordung nahm dann die kaiserlich-spanische Kriegführung 
einen neuen Aufschwung, und die Schlacht von Nördlingen (September 1634) 
zerstörte die schwedische Machtstellung im Reich und bahnte den Weg zu einer 
Verständigung zwischen den protestantischen Kurfürsten und dem Kaiser. 
Sachsen ging dabei voran; Kurfürst Johann Georg schloß mit dem Kaiser 
1635 den Prager Frieden, der darauf berechnet war, durch Anschluß der übrigen 
protestantischen Fürsten die Grundlage für eine neue Reichsverfassung mit stärkerer 
Geltung der Kaisermacht zu bilden. Sachsen trat von der schwedischen auf die 
kaiserliche Seite über und verpflichtete sich, durch seine Truppen zur Vertreibung 
der Schweden aus Deutschland mitzuwirken, wenn die Friedensverhandlungen, 
die Kurfürst Johann Georg im Auftrage des Kaisers mit Oxenstjerna zu führen 
unternahm, ohne ein annehmbares Resultat blieben. Der Kaiser verzichtete auf 
die Durchführung des Restitutionsedikts, so weit Sachsen und auch Brandenburg 
davon betroffen wurden; der Besitzstand vom 22. November 1627 sollte maßgebend 
sein. Aber weder der geistliche Vorbehalt noch der V Liderspruch des Kaisers gegen 
das Stimmrecht der protestantischen Stiftsverweser am Reichstag wurde auf- 
gehoben; besonders bedenklich war für den Kurfürsten von Brandenburg, daß 
die Geltung des Religionsfriedens auf die augsburgischen Konfessionsverwandten 
beschränkt sein sollte. Die Hauptsache war für Sachsen, daß es die beiden Lansitzen 
gewann, die es bisher nur im Pfandbesitz gehabt hatte, und daß der sächsische 
Prinz August als Administrator in Magdeburg bestätigt wurde. Eine Reichs- 
armee von 80 000 M ann unter dem Kommando des Kaisers und auf ihn vereidigt 
Kurfirsten von Sachsen aber war ein besonderes Konmuanbe über sein Kontingent 
zugestanden worden.
        <pb n="189" />
        Anschluß an den Prager Frieden. 175 
Für Brandenburg erhob sich nun die Frage, ob es dem Beispiel Sachsens 
folgen und dem Prager Frieden beitreten sollte. Daß Magdeburg dem branden- 
burgischen Hause entrissen war, wurde sehr bitter empfunden; auch in bezug auf 
die Erbschaft von Jülich und Preußen war keine Rede davon, daß Sachsen den 
Mitbewerb aufgab. So war man in Brandenburg zweifelhaft. Schweden kam 
dem Kurfürsten weit entgegen. Oxenstjerna erbot sich jetzt, Pommern nach 
Beendigung des Krieges zurückzugeben, wenn den Schweden dafür Magdeburg, 
Halberstadt und Osnabrück eingeräumt würden samt einem pommerschen Hafen- 
platz zur Herstellung der Verbindung mit Schweden. Unter Zustimmung Frank- 
reichs wurden dem Kurfürsten sogar Aussichten auf Schlesien eröffnet, das die 
Franzosen allerdings gleichzeitig auch der Krone Polen anboten. Später ver- 
zichtete Oxenstjerna ganz auf Landerwerb und verlangte nur eine angemessene 
Geldentschädigung für Schweden. Darüber sollte mit dem Kurfürsten von 
Sachsen, dem Beauftragten des Kaisers, noch näher unterhandelt werden. Bei 
diesen Verhandlungen über den Reichsfrieden war Brandenburg nicht direkt 
beteiligt; aber es hätte indirekt einen nicht unbedeutenden Einfluß dabei ausüben 
können, wenn es sich vorher besonders mit Schweden verständigt hätte. Der 
Kanzler Götzen, der in Mainz mit Oxenstjerna unterhandelte, riet zur Annahme 
der schwedischen Bedingungen. Aber Georg Wilhelm war im Grund seines 
Herzens mehr für den Anschluß an den Kaiser als für den an Schweden. Er 
zog jetzt Schwartzenberg wieder heran, der zwei Jahre lang dem Hofe fern- 
geblieben war, und schickte ihn nach Dresden, um dort über den Beitritt zum 
Prager Frieden zu verhandeln. Schwartzenberg machte seinen Einfluß natürlich 
wieder im Sinne des Anschlusses an den Kaiser geltend, wozu der Kurfürst ohnehin 
schon neigte. Die in Berlin weilenden Räte widersprachen nicht; die Geistlichen, 
die man befragte, redeten dem Frieden das Wort, ebenso die ständischen Vertreter, 
die man zuzog; nur verlangten diese, daß zugleich anch der Friede mit Schweden 
geschlossen werden sollte. Aber statt nun die allgemeinen Friedensverhandlungen 
abzuwarten und auf ihren Gang durch seine Haltung entscheidend einzuwirken, 
tat Georg Wilhelm nach einem verfehlten Versuch, die Schweden schon vorher zu 
einer endgültigen und bindenden Erklärung in der pommerschen Frage zu drängen, 
aus Mißtrauen und Angstlichkeit den übereilten Schritt, durch Schwartzenberg 
in Dresden seinen Beitritt zum Prager Frieden erklären zu lassen. Damit hatte 
er sich das Spiel verdorben. Die Verhandlungen über den allgemeinen Frieden 
zwischen Johann Georg von Sachsen und dem Kanzler Oxenstjerna gericten bald 
auf einen toten Punkt, weil der Kurfürst, der ja im Namen des Kaisers ver- 
handelte, nur eine Million Gulden an Entschädigung bewilligen wollte, während 
Oxenstjerna acht Millionen forderte. Jetzt drängte der Kurfürst von Branden- 
burg vergeblich darauf, daß man den Schweden mehr entgegenkommen solle; 
Sachsen hatte kein so großes Interesse daran, daß Pommern für ihn gerettet 
wurde, obwohl es ebenso wie der Kaiser ihm Zusicherungen gemacht hatte, daß 
er nicht bloß in der Mark, sondern auch in Pommern zu seinem Recht 
kommen sollte. So zerrann mit den Friedensaussichten auch die Hoffnung, 
daß die Schweden gutwillig Pommern räumen würden. Der einzige Vor- 
teil, den Brandenburg von dem Prager Frieden hatte, war die Beseitigung 
der Furcht vor der kaiserlichen Ungnade und vor der Durchführung des 
Restitutionsedikts.
        <pb n="190" />
        176 Die neuen Erwerbungen und der 30jährige Krteg. 
In dem Verhältnis der beiden Kurlande hatte jetzt Sachsen durchaus das 
Ubergewicht. Ein Vertrag zwischen ihnen vom 6. Oktober 1635 bestimmte, 
daß die Oder= und Havelpässe den Sachsen in dem Kriege mit Schweden über- 
lassen werden sollten samt der allerdings nur geringfügigen kurmärkischen Reiterei. 
Brandenburg sah sich selbst zu offener Feindseligkeit gegen die Schweden gedrängt: 
im Januar 1636 erließ der Kurfürst ein Avocatorium, das alle seine unter den 
schwedischen Fahnen dienenden Untertanen bei Strafe der Einziehung ihrer Güter 
abberief. Aber die Früchte dieser Politik blieben aus. Sobald Sachsen im Besitz von 
Magdeburg war, sprach man dort wieder davon, daß man die pommersche Seeküste 
dochwohlden Schweden werde überlassen müssen. Dann sankdie militärisch-politische 
Geltung der Sachsen vollends durch ihre Niederlage bei Wittstock (4. Oktober 1636). 
Die Schweden unter Banör wurden nun wieder die Herren in der Mark, und der 
kurfürstliche Hof mußte seine Zuflucht in Küstrin suchen. Bei diesem Versagen 
Sachsens sah sich Brandenburg zu noch engerem Anschluß an den Kaiser gedrängt. 
Anfang 1637 kam ein Abkommen zustande, wonach einige kaiserliche Regimenter 
aus Schlesien nach der Mark geschickt und unter brandenburgischen Oberbefehl 
gestellt wurden. Georg Wilhelm wurde trotz seiner Gebrechlichkeit zum kaiser- 
lichen Generalissimus ernannt. Auch er selbst ließ uun Werbungen anstellen, 
um sich mit eigenen Kräften an dem Kriege gegen Schweden zu beteiligen. 
In diesen neuerwachten Rüstungseifer traf nun die Nachricht vom Tode 
des letzten pommerschen Herzogs Bogislaws XIV., der am 20. März 1637 
gestorben war. Sie diente dazu, die Antriebe zu einer kräftigen und umfassenden 
Kriegführung gegen die Schweden in Brandenburg noch zu verstärken. Schwartzen- 
berg wurde jetzt wieder der allmächtige Mann am Hofe. Der Kanzler Götzen 
und andere seiner Gegner wurden ganz zurückgedrängt. Auf das Friedens- 
bedürfnis der Landstände nahm man weiter keine Rücksicht; ihr Einfluß wurde 
jetzt bei der Staatsleitung gänzlich ausgeschaltet. Um die angeworbenen Truppen 
zu bezahlen, ließ Schwartzenberg unbewilligte Kontributionen erheben und unter- 
drückte den Widerstand, der sich hie und da bemerkbar machte, durch militärische 
Exekutionen. Es war eine Militärdiktatur, die er ausübte, und der Kurfürst 
ließ ihn gewähren. Man ging zum Angriff gegen die Schweden über und hatte 
auch den Erfolg, daß Banéêr sich nach Pommern zurückziehen mußte. Aber 1638 
drang er nach dem Eintreffen schwedischer Verstärkungen wieder vor und brachte 
die Mark in seinen Besitz. Der Kurfürst ging wieder nach Preußen und ließ 
Schwartzenberg als Statthalter in der Mark zurück. Es zeigte sich jetzt, daß eine 
Kriegführung gegen die Schweden im großen Stil, wie man sie 1637 in Branden= 
burg geplant hatte, ein Ding der Unmöglichkeit war. Es hätte dazu ein großes 
Heer und ein großer Feldherr gehört, und über beides verfügte Brandenburg 
nicht. Georg Wilhelm hatte sich zwar dem Kaiser gegenüber anheischig gemacht, 
sein Heer auf 25 000 Mann zu bringen; tatsächlich aber konnte man nicht viel 
mehr als 6000 Mann zusammenhalten; denn die geworbenen Truppen schmolzen 
wie der Schnee an der Sonne, und der frühere sächsische General Klitzing, der 
den Oberbefehl übernommen hatte, schämte sich schließlich fast seiner Stellung bei 
dem Zustande der Truppen. Das Kommando in der Mark führte tatsächlich der 
kaiserliche General Gallas, und dem Kaiser waren auch die Obersten der Feld- 
armee vereidigt. Ein größeres Heer aber, selbst wenn man es hätte zusammen-- 
bringen konnen, wäre doch in den ausgesogenen Marken gar nicht mehr zu erhalten
        <pb n="191" />
        Ausgang Georg Wilhelnis. — Friedrich Wilhelm. 17 
1 
gewesen; es hätte zu seiner Verpflegung weit ausgreifender strategischer Unter- 
nehmungen bedurft. 
Schwartzenberg sah wohl ein, daß man den Bogen überspannt hatte und 
versuchte einzulenken. Er begann mit einer „Reduktion“ der Soldateska, von 
der nur etwa 4000 Mann beibehalten wurden. Diese Truppe hätte höchstens 
dazu genügt, eine bewaffnete Neutralität aufrechtzuerhalten; aber zu einer solchen 
Veränderung des politischen Systems konnte Schwartzenberg dem Kurfürsten 
unmöglich raten. Dabei wurde sein Gewaltregiment immer verhaßter im Lande. 
Die lutherische Geistlichkeit hetzte die Bevölkerung gegen ihn auf, und vielfach 
fanden die Schweden mehr Entgegenkommen bei Bürgern und Bauern als die 
kaiserlich-brandenburgische Soldateska. Im Jahre 1639 nahmen die Schweden 
auch Landsberg, Driesen und Frankfurt ein, so daß die Brandenburger auf ihre 
Festungen Spandan, Küstrin und Peitz beschränkt waren. Den Feinden konnte 
man nicht widerstehen, und von den Freunden hatte man keinen Nutzen. Auch 
der Kaiser kam jetzt — im Gegensatz zu früheren Verheißungen — zu dem Schluß, 
daß man Pommern wenigstens vorläufig den Schweden werde überlassen müssen, 
um mit ihnen zum Frieden zu gelangen. Brandenburg sollte die Kosten des 
Reichsfriedens bezahlen. Ein Gegner Schwartzenbergs, der von ihm verdrängte 
Geheimrat von Winterfeldt, schilderte Ende 1640 seinem Gesinnungsgenossen, 
dem damals in Hamburg weilenden Kanzler Götzen in grimmigem Humor die 
politische Lage mit den Worten: „Pommern ist dahin, Jülich ist dahin, Preußen 
haben wir wie einen Aal beim Schwanz und die Mark wollen wir auch ver- 
marketendieren.“ In dieser traurigen Lage starb in Königsberg am 1. Dezember 
1640, erst 46 Jahre alt, Kurfürst Georg Wilhelm nach langer Krankheit, als 
deren Hauptsymptom schließlich Wassersucht hervorgetreten war. Eine furchtbar 
schwierige Aufgabe harrte des Erben. 
Friedrich Wilhelm. 
Der neue Herrscher war bei seinem Regierungsantritt erst zwanzig Jahre 
alt und in den Staatsgeschäften noch völlig neu und unerfahren. Er war bisher 
von jeder einflußreichen Stellung ferngehalten worden: in dem Regierungssystem 
Schwartzenbergs war kein Platz für den Nachfolger Georg Wilhelms. Die 
politischen Neigungen des jungen Fürsten gingen von jeher nach einer andern 
Richtung, als die war, welche die brandenburgische Politik damals verfolgte. 
Die bedentendsten Eindrücke seiner Knabenzeit knüpften sich an die Person seines 
Oheims Gustav Adolf, der an dem jungen Prinzen Gefallen gefunden und ihn 
zum Gemahl für seine Tochter, zum Erben für sein Reich in Aussicht genommen 
hatte. Dieser evangelische Held wurde das Vorbild des feurigen, für alles Große 
leicht empfänglichen Knaben; die schwärmerische Verehrung, die seine Tante, die 
Witwe Gustav Adolfs, ihrem verewigten Gemahl widmete, wird bei seinen Be- 
suchen in Wolgast, wo sie eine Zeitlang lebte, nicht ohne Einfluß auf ihn gewesen 
sein. Als Dreizehnjähriger war er dort in dem Trauerzuge geschritten, der die 
Leiche des großen Schwedenkönigs 1633 zu dem Schiffe geleitete, das sie nach der 
Heimat überführen sollte. 
Friedrich Wilhelm ist nicht eigentlich am Hofe aufgewachsen. Die kriegerischen 
Ereiguisse hatten dazu gezwungen, ihn schon von seinem siebenten Jahr an nach 
Küstrin zu schicken, wo seine Erziehung von einem reformierten bergischen Edel- 
Hinve. Hohenzolern 12
        <pb n="192" />
        178 Die neuen Erwerbungen und der 80jährige Krieg. 
mann, dem trefflichen Johann Friedrich von Calcum, genannt von Leuchtmar, 
geleitet worden war. Eben dieser Erzieher begleitete dann den Vierzehnjährigen 
1634 nach den Niederlanden, wo er in Leyden die üblichen gelehrten Studien 
trieb, neben denen die Leibesübungen und die Kenntnis des Kriegswesens natürlich 
nicht vernachlässigt wurden. Der Prinz trieb Latein, Mathematik und Geschichte, 
namentlich Kriegsgeschichte, mit Eifer und Erfolg; außer der Muttersprache lernte 
er den Gebrauch der französischen, niederländischen und polnischen Sprache, die 
er später alle drei beherrschte. Vier Jahre hat dieser Aufenthalt in den Nieder- 
landen gedauert. Es ist sicherlich eine Zeit großartiger Eindrücke für den jungen 
Prinzen gewesen, wenn er sich auch nicht gerade in dem Brennpunktdes holländischen 
Lebens bewegt hat. Von Handel und Schiffahrt wird er nicht allzuviel gesehen 
haben; es war wohl mehr nur der allgemeine Eindruck von Seemacht und Handels- 
blüte, den er in sich aufnahm; aber der hat genügt, um ihm für seine Lebenszeit 
den Trieb nach einer ähnlichen Entwicklung seines zukünftigen Staates in die 
Seele zu pflanzen. Dazu kam die Berührung durch den politischen Geist, der im 
Hause der Oranier lebte, diesen heroisch-religiösen Geist des westeuropäischen 
Calvinismus, der erst durch den Enkel Johann Sigismunds in der Politik des 
reformierten brandenburgischen Hauses recht lebendig und wirksam geworden 
ist. Namentlich dem Prinzen Friedrich Heinrich von Oranien ist der branden- 
burgische Kurprinz nahegetreten. Im Feldlager vor Breda hat er den Meister 
des Festungskrieges inmitten seiner militärischen Wirksamkeit kennen gelernt 
und seine Achtung und Zuneigung gewonnen; es ist der Mann, dessen Schwieger- 
sohn er zehn Jahre später geworden ist. Der Kurprinz erfüllte sich mit dem Geist 
dieser oranischen Politik, die ganz im Kampf gegen die katholische, spanisch-öster- 
reichische Weltmacht lebte; er geriet dadurch in einen entschiedenen Gegensatz zu 
der Politik des Prager Friedens, die Brandenburg von der protestantischen 
Aktionspartei abzog. Der offene Eintritt Brandenburgs in den Kamipf gegen 
Schweden seit 1637 verschärfte dann den Gegensatz zu den Niederlanden der- 
maßen, daß der Kurprinz dort nicht länger bleiben konnte. Sehr wider seinen 
Willen wurde er 1637 zurückberufen. Bei diesem Anlaß hat der politische Gegensatz 
zwischen Vater und Sohn fast zu einem Konflikt geführt. Der Kurprinz wollte 
gern eine selbständige Stellung haben, am liebsten als Statthalter der clevischen 
Lande. Die Stände in Cleve-Mark waren sehr eifrig dafür: sie würden auf diese 
Weise gern eine Sonderstellung mit Neutralität zwischen dem Kaiser und 
Schweden behauptet haben; der niederländische Einfluß würde dort — im Gegen- 
satz zu der Politik Georg Wilhelms und Schwartzenbergs — herrschend geblieben 
sein. Der Kurfürst versagte begreiflicherweise die Gewährung des Wunsches; er 
verlangte, daß der Sohn zu ihm an den Hof kommen sollte. Der Kurprinz zögerte 
mit der Abreise. Er fürchtete namentlich, zu einer unerwünschten Heirat gedrängt 
zu werden. Erst nachdem man ihm in diesem Punkt formelle Versicherungen 
gegeben hatte, ist er zurückgekehrt, 1638. In Berlin, wo damals der Kurfürst 
weilte, kam es zu einer Aussöhnung; Schwartzenberg gab zu Ehren des Heim- 
gekehrten ein großes Fest. Aber von welchem Mißtrauen der Kurprinz gegen 
ihn erfüllt war, zeigt der böse Verdacht, der in ihm aufstieg, als er am Tage 
darauf an den Masern erkrankte; er war der festen Uberzeugung, daß der Minister 
ihm einen vergifteten Kuchen habe reichen lassen. Gleich nach der Genesung 
ging er dann mit dem Kurfürsten nach Königsberg. Seine Stellung am Hofe
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        Persönlichkeit und Anfänge Friedrich Wilhelnis. 179 
war dort eine sehr unerquickliche. Er sah sich mißtrauisch beobachtet und von 
den Geschäften geflissentlich ferngehalten. Eine tiefe Niedergeschlagenheit ergriff 
ihn. Er war sonst eine gesunde und kräftige Natur, von hoher Gestalt, gewandt, 
in Waffenübung gestählt und kriegerischen Strapazen wohl gewachsen; aber der 
seelische Druck dieser Jahre schädigte seine körperliche Gesundheit. Er war miß- 
trauisch gegen alle Welt, verschlossen und menschenscheu, scheinbar ohne Selbst- 
vertrauen und Gefühl der eigenen Kraft. Aber wie der Funke unter der Asche 
lebte in ihm doch die früh entzündete Idee, daß er zu ganz besonderen Dingen 
berufen, daß er ein auserwähltes Rüstzeug Gottes sei. Dieser Glaube an seine 
Bestimmung in der Welt hat ihn sein ganzes Leben hindurch nicht verlassen. 
Eine ganz entschieden calvinistisch gefärbte Religiosität durchsetzt all sein Denken 
und Tunz sie ist auch die Seele seiner späteren auf militärisch-politische Macht- 
entfaltung gerichteten Politik gewesen. Er hatte ein tiefes Gefühl der Pflichten, 
die ihm die von Gott verliehene Fürstenstellung auferlegte; und als ein rechter 
Calvinist war er immer geneigt, in dem Erfolg seiner irdischen Arbeit eine 
Bewährung der göttlichen Gnadenwahl zu sehen. Darum bedrückte ihn der un- 
befriedigende Zustand seines gebundenen, unfreien und untätigen Lebens am 
väterlichen Hofe doppelt. Erst mit der eigenen Verantwortlichkeit und der 
wachsenden Tätigkeit des Regenten, in dem Drang der Staatsgeschäfte und den 
Gefahren des Krieges ist er sich seiner Kraft bewußt geworden; die dumpfe 
Melancholie seiner Jünglingszeit verschwand bald und wandelte sich in die helle 
Tatkraft seiner männlichen Jahre. 
Die Regierung Friedrich Wilhelms beginnt nicht mit einem schroffen 
Systemwechsel. Das durch den Prager Frieden begründete Verhältuis zum 
Kaiser, auch der Krieg gegen Schweden blieben zunächst noch bestimmend für 
den Kurs der Regierung; Schwartzenberg wurde in seinem märkischen Statt- 
halteramt und in all seinen andern Amtern und Würden bestätigt; der Kurfürst 
selbst blieb zunächst noch in Königsberg. Aber die Vorbereitung eines Umschwungs 
ist von Anfang an zu spüren. Der Sinn des jungen Kurfürsten stand von 
Anbeginn darauf, sich allmählich nach allen Seiten so unabhängig zu machen, 
wie es seine Kräfte und die politische Lage nur irgend gestatteten. Er mußte 
dabei behutsam zu Werke gehen. Nur mit Mühe konnte er in Preußen gegen 
den polnischen Kommissarius die Ausübung seiner Regierungsrechte noch vor der 
Investitur durchsetzen; der demütigende Akt einer persönlichen Huldigung in 
Warschau vor dem Polenkönig (Wladislaw IV.) ist ihm nicht erspart geblieben; 
aber allmählich trat er sicherer und selbstbewußter gegenüber diesem Lehnsherrn 
auf und gewöhnte auch die preußischen Stände daran, in ihm selbst den Landes- 
herrn zu sehen. Vor allem aber suchte er sich aus der drückenden Abhängigkeit 
vom Kaiser, in die Brandenburg geraten war, allmählich zu lösen und mehr 
politische Selbständigkeit zu gewinnen, ohne es zu einem Bruch kommen zu lassen. 
Mit diesem Bestreben hing sein Verhalten gegen Schwartzenberg zusammen. Die 
Diktatur, die Schwartzenberg in den letzten Jahren Georg Wilhelms geführt hatte, 
hört mit dem Regierungsantritt des neuen Herrn auf; der Geheime Rat, den er 
ganz beiseite gedrängt hatte, wird wieder in Wirksamkeit gesetzt, und bald er- 
scheinen hier die alten Gegner Schwartzenbergs, Götzen und Winterfeldt, wieder 
in bedeutender Stellung. Die Stände der Kurmark treten wieder entschiedener 
gegen die Gewaltherrschaft Schwartzenbergs auf: sie klagen über die fortgesetzte 
12*
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        180 Dic neuen Erwerbungen und der 30jährige Krieg. 
Auspressung des Landes zugunsten des unpopulären Krieges gegen die Schweden; 
sie appellieren von dem Statthalter an den Landesherrn selbst. Eine Deputation 
der märkischen Stände unter Führung des Geheimen Rates von Winterfeldt, des 
alten Widersachers Schwartzenbergs, die den Kurfürsten im Jannar 1641 in 
Königsberg anfsuchte, hat einen tiefen Eindruck auf ihn gemacht. Was die Stände 
forderten, war: Friede mit Schweden und Abdankung der Truppen, das alte 
unselige Prinzip der unbewaffneten Neutralität; es ist, trotz der Erfahrungen, die 
man früher damit gemacht hatte, und in scharfem Gegensatz gegen die 1637 ein- 
getretene Wendung, der leitende Gedanke für die ersten, unsicheren Schritte der 
neuen Regierung geworden. Schon im Jannar 1641 erhielt Schwartzenberg die 
Weisung, fortan nichts Feindseliges mehr gegen die Schweden zu unternehmen, 
sondern sich rein defensiv zu verhalten. Es war ein vorbereitender Schritt zur 
Aunbahnung eincs förmlichen Waffenstillstandes. Schwartzenberg hat nicht unter- 
lassen, dagegen seine Vorstellungen zu machen: er vertrat die Ansicht, daß Pommern 
nur durch nachdrückliche Fortsetzung des Krieges gegen Schweden für das Hans 
Brandenburg zu retten sei, daß der Friede mit Schweden den Verzicht auf 
Pommern bedeuten werde. Vor allem aber widerstrebte er der von den Ständen 
geforderten Abdankung der Truppen. Er wies darauf hin, daß nur die bewaffnete 
Macht dem Kurfürsten überhaupt noch Bedeuntung verleihen könne, daß er ohne 
Truppen der Willkür der Mächte preisgegeben sein werde. Der Kurfürst hat 
später die Berechtigung dieser Gründe anerkannt. In seinem politischen Testament 
von 1667 bedanert er, daß er damals dem Rate anderer gefolgt sei und eigentlich 
wider seinen Willen die Abdankung der Truppen vorgenommen habe. Ob eine 
nachdrückliche Fortsetzung des Krieges gegen die Schweden zu Erfolgen geführt 
haben würde, ist zwar zweifelhaft, aber doch nicht ganz unwahrscheinlich; nur hätte 
diese Politik Schwartzenbergs, bei der Brandenburg doch mehr nur ein Instru- 
ment in den Händen des Kaisers war, niemals die Unabhängigkeit ermöglicht, 
wie sie dem Kurfürsten als Ziel vorschwebte. Der Sturz Schwartzenbergs 
aber war nicht so leicht zu bewirken, weil er fast alle Obersten und Festungs- 
kommandanten auf seiner Seite hatte und damit über die Armee verfügte, die ja 
nicht eigentlich kurfürstlich, sondern in erster Linie dem Kaiser vereidigt war; außer- 
dem hätte eine solche Wendung leicht einen offenen Bruch mit dem Kaiser selbst 
herbeiführen können, und den wollte der Kurfürst vermeiden. Andererseits war 
Schwartzenberg trotz der starken Stellung, die ihm die Verfügung über die Armee 
gab, nicht geneigt, die Rolle eines märkischen Wallenstein zu spielen. Er hat sich 
den kurfürstlichen Vefehlen doch schließlich gefügt, als seine Gegenvorstellungen 
nichts halfen. Es wäre ihm nicht leicht geworden sich vom Vesitz der Macht zu 
trennen; außerdem aber standen für ihn sehr bedeutende materielle Interessen 
in Frage. Er war der vornehmste Glänbiger Georg Wilhelms geworden. Viele 
von seinen politischen und kriegerischen Maßregeln waren nur dadurch ausführ- 
bar geworden, daß er aus seinen Privatmitteln große Vorschüsse geleistet hatte, 
für die er sich durch Verpfändung ganzer Amter, namentlich in der Altmark, hatte 
schadlos halten lassen. Ein großer Teil seines Vermögens und seiner Einkünfte 
stand auf dem Spiel, wenn es zu einer Entlassung in ungnädigen Formen kam. 
So ließ er sich denn auch eine Maßregel gefallen, die von Königsberg aus verfügt 
wurde offenbar mit der Nebenabsicht, sein Ausehen bei den Truppen zu er- 
cchüttern: statt des höheren Wintertraktaments wurde im Jannar das niedrigere
        <pb n="195" />
        Schwartzenbergs Tod; Markgraf Ernst Statthalter in der Mark. 181 
Sommertraktament eingeführt, um, wie es hieß, das Land zu erleichtern. Die 
Stellung Schwartzenbergs als Oberstkriegskommissarius und Direktor des Kriegs- 
staats wurde vom Kurfürsten geflissentlich ignoriert; kurfürstliche Befehle er- 
gingen jetzt an die Obersten und Festungskommandanten direkt, ohne die früher 
übliche Vermittlung des Statthalters; ein Gesuch Schwartzenbergs, in dem er 
seine Dimission als Direktor des Kriegsstaats anbot, blieb ohne Antwort. Es 
war die Lösung einer unerträglich gewordenen Spannung, als Schwartzenberg 
im März 1641 einem Schlaganfall erlag. Nun hatte das nenue System, das 
von Winterfeldt und den Ständen dem Kurfürsten empfohlen war, freie Bahn. 
Die Hauptstütze Schwartzenbergs, der Geheime Rat von Blumenthal, nahm 
seinen Abschied und ging in kaiserlichen Dienst. Die schwierige Frage des 
Schwartzenbergschen Nachlasses wurde in langen Verhandlungen mit dessen 
Sohn, einem kaiserlichen Reichshofrat, geregelt, der zu diesem Zweck nach der 
Mark kam. Bei dem Mißtrauen, auf das er stieß und das er durch seine Be- 
ziehungen zu manchen Truppenkommandeuren noch vermehrte, war er übrigens 
nahe daran, als Spion und Verschwörer verhaftet zu werden. Die Statthalter- 
schaft in der Mark aber übertrug der Kurfürst einem jungen Verwandten, dem 
22jährigen Markgrafen Ernst von Jägerndorf, dem Sohn des geächteten Feld- 
obersten Johann Georg, der nach einem ziemlich abentenerlichen Leben im Aus- 
lande, namentlich in Italien, vor kurzem in die Heimat zurückgekehrt war und 
sich mit einer der beiden Schwestern des Kurfürsten (Elisabeth Charlotte) verlobt 
hatte. Er war ein junger Mann von großem Talent und dem besten Willen, 
aber mit seiner offenbar schon zerrütteten Gesundheit den Anforderungen der 
Stellung auf die Daner nicht gewachsen. Er sollte nicht in der diktatorischen Weise 
Schwartzenbergs, sondern in beständiger Fühlung mit dem wiederhergestellten 
Geheimen Rat die Regierung führen. 
Die Bestrebungen zur Herstellung des Friedens mit den Schweden kamen 
nun in lebhafteren Fluß. Eine brandenburgische Gesandtschaft ging nach Stock- 
holm und brachte dort am 24. Juli 1641 einen Waffenstillstand zum Abschluß, 
der die Grundlage zum künftigen Frieden werden sollte. Die Schweden behielten 
sich darin, indem sie den Hauptteil der Mark zu räumen versprachen, noch eine 
ganze Reihe wichtiger Plätze vor, wie Driesen, Frankfurt a. O., Landsberg a. W., 
Gardelegen, Werben; außerdem sollte ein schwedischer Kommissar danernd in 
Küstrin sich aufhalten, um die Ausführung und Beobachtung des Vertrags zu 
kontrollieren. Der Vertrag wurde vom Kurfürsten nicht ratifiziert, aber trotz- 
dem sind seine Bestimmungen in der nächsten Zeit von beiden Teilen in der 
Hauptsache doch beobachtet worden. Man betrachtete das Abkommen beiderseits 
als einen Schritt zum Frieden; und deshalb ging man nun auch in Brandenburg 
schon an die von den Ständen geforderte Reduktion der Truppen. Die Obersten 
leisteten dabei zum Teil heftigen Widerstand und verweigerten offen den 
Gehorsam: Rochow drohte, Spandau, dessen Kommandant er war, in die Luft 
zu sprengen; Goldacker ging einfach mit seinem Reiterregiment auf und davon 
und trat in kaiserlichen Dienst. Der Hauptgehilfe des Statthalters bei diesem 
Reduktionsgeschäft, wo die rückständigen Forderungen der Truppen und ihrer 
Kommandeure zu befriedigen waren und wo es vielfach auf gewaltsames Durch- 
greifen ankam, ist Konrad von Burgsdorff gewesen, damals Kommandant von 
Küstrin, der einzige von den Kriegsobristen, der sich nie unter die Diktatur
        <pb n="196" />
        182 Die neuen Erwerbungen und der 30jährige Krieg. 
... — 
Schwartzenbergs gebeugt hatte und darum auch bei den Ständen wohlangesehen 
war. Seine Stellung wurde jetzt eine sehr bedeutende. Er trat in den Geheimen 
Rat ein und spielte bald als Oberkämmerer des Kurfürsten neben dem Kanzler 
v. Götzen die Hauptrolle. Der Geheime Kriegsrat, der das Organ Schwartzen-- 
bergs gewesen war, wurde aufgelöst; die militärischen Steueregekutionen hörten 
auf; die Verwaltung nahm wieder mehr einen friedlichen Zivilcharakler an. 
Die Stände bewilligten nicht mehr als die Mittel für etwa 2000 Mann Fußvolk 
und 125 Reiter. Diese Truppen, die als Festungsbesatzungen angesehen wurden, 
sind nicht mehr auf den Kaiser vereidigt worden. Aber sie genügten natürlich 
nicht, um die Neutralität, die der Kurfürst gern behauptet hätte, zu schützen. 
Als Torstenson 1642 durch die Mark vorrückte und nun auch kaiserliche Völker 
die Grenzen des Landes überschritten, da war man um nichts besser daran, als 
vor den Verhandlungen mit Schweden. Der Statthalter konnte das Land nicht 
schützen; er sah sich zum Gegenstand der Klagen und Vorwürfe aller derer 
gemacht, die Hilfe von ihm begehrten und denen er nicht helfen konnte. Er bat 
einmal über das andere um seine Entlassung. Er fürchtete beständig Intrigen 
und Verleumdungen beim Kurfürsten. Schließlich brach die quälende Spannung 
seiner Geistes= und Gemütskräfte in Verfolgungswahnsinn aus. Man mußte 
ihn in Gewahrsam nehmen. Im Oktober 1642 ist er gestorben. 
Jetzt hat sich der Kurfürst entschlossen, selbst in die Mark zu kommen und 
die Zügel der Regierung in die eigene Hand zu nehmen. Im März 1643 
erschien er in Küstrin, begleitet von Burgsdorff, der öfter zu ihm nach Preußen 
herübergekommen war. Er siedelte dann nach Cölln a. Spree über, wo in dem 
verfallenen Schlosse kaum noch ein anständiges Unterkommen für ihn beschafft 
werden konnte. Nun begann eine rastlose Regententätigkeit. Der Geheime 
Rat wurde durch die vom Kurfürsten aus Preußen mitgebrachten Räte wieder 
vervollständigt und hielt fast täglich Beratungen unter dem Vorsitz des Kurfürsten 
selbst. Erst jetzt lernte der junge Herrscher das ganze trostlose Elend des Landes 
kennen. Als das Notwendigste erschien die Herstellung eines festen und klaren 
Verhältnisses zu Schweden. Das gelang nur unvollkommen in wiederholten Ver- 
bandlungen. Der Kurfürst mußte den Schweden auch weiterhin den Durchzug durch 
sein Gebiet gestatten; er mußte ihnen monatlich 10 000 Taler und 1000 Scheffel 
Mehl zur Verpflegung ihrer in der Mark stehenden Truppen liefern. Dafür 
verzichteten sie auf die Ausübung obrigkeitlicher Rechte in den Teilen des Landes, 
die sie noch besetzt hielten. Tatsächlich freilich war der Kurfürst damit noch 
immer nicht wieder wirklich Herr in seinem Lande. Es fehlte vor allem an 
einer Truppenmacht, auf die er sich stützen konnte; denn jene Kompagnien, die 
Markgraf Ernst hatte beibehalten wollen, waren auch auseinandergelaufen. 
Und das war nun der zweite wichtige Schritt, den er tat, daß er sich entschloß, 
eine neue Rüstung anzustellen und so den Fehler von 1641, der sich so schwer 
gerächt hatte, wieder gutzumachen. Mit den Mitteln der Kurmark allein war 
das nicht zu bewerkstelligen, obwohl im Jahre 1643 noch 30 000 Taler aus dem 
Lande herausgeholt worden sind. Preußen und Cleve-Mark mußten Geld und 
Menschen dazu aufbringen. In Preußen war Burgsdorff dabei als Vertreter 
des Kurfürsten tätig, in Cleve-Mark der im Februar 1643 dort zum Statthalter 
ernannte General v. Norprath. Burgsdorff wurde jetzt der maßgebende Mann 
in der Umgebung des Kurfürsten. Wie er ihm früher (1641) geholfen hatte,
        <pb n="197" />
        Der Kurfürst und Burgsdorff. — Werbung von 1644. 183 
die Reduktion der widerspenstigen, unbotmäßigen Soldateska der Schwartzen- 
bergschen Zeit durchzuführen, so ist er jetzt auch sein vornehmstes Werkzeug für 
die Neubewaffnung von 1644 geworden. Sein offenes, derbes, soldatisches Wesen 
wirkte wohltuend auf den noch etwas zaghaften und unentschlossenen jungen 
Herrscher ein. Er war ein Draufgänger, aber nicht ohne Schlauheit und diplo- 
matischen Takt, voll von naiver Selbstsucht, keineswegs untadelhaft in seinem 
persönlichen und amtlichen Verhalten, ein Trinker und Spieler, wie die meisten 
damaligen Kriegsobristen, oft brutal und rücksichtslos, aber ein Mann, wie ihn 
die Zeit brauchte, und, was nicht unwichtig war, glücklich in seinen Verhand- 
lungen mit den Ständen in Preußen wie in der Mark. Seine Energie und 
sein Selbstvertrauen stärkten den Mut des jungen Herrschers in seiner schweren 
Lage. Im Jahre 1643 hat er nach alter Kriegsweise Waffenbrüderschaft mit 
ihm geschlossen, wobei einer dem andern für den Fall eines plötzlichen Todes 
seine Waffen vermachte. Bis 1651 ist Burgsdorff sein Hauptratgeber und -gehilfe 
gewesen. An der kraftvollen Männlichkeit dieses Mentors hat er seine eigene 
zugreifende Tatkraft geschult und entwickelt. 
Die in Preußen geworbenen Truppen wurden zum Teil zur See nach 
Cleve gebracht, weil der General Norprath auch dort mit militärischer Macht 
auftreten mußte, um den Anmaßungen des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm zu 
begegnen. In kurzer Zeit sind dort 4100 Mann versammelt worden. Nach 
der Mark Brandenburg brachte man zunächst nur 2400 Mannz in Preußen 
selbst blieben 12—1300, die im Notfall noch durch 5—6000 Mann sogenannter 
Wibranzen (eine polnische Bezeichnung für die preußische Landmiliz) verstärkt 
werden konnten. So hatte der Kurfürst an regulären Truppen 7800 Mann 
zur Verfügung, die bald noch vermehrt worden sind. Es waren kurfürstliche 
Truppen, die nur auf ihn selbst, nicht mehr auf den Kaiser vereidigt wurden. 
Seit dieser Werbung von 1644 sind die Truppen niemals wieder ganz abgedankt 
worden; insofern könnte man von da ab den Bestand eines stehenden Heeres 
datieren. Man begann damals auch schon die Grundlagen einer dauernden 
Bewaffuung, eines miles perpetunus, zu bedenken. Eine Tenkschrift des späteren 
Geheimen Rates Kurt Bertram von Pfuel, die dem Kurfürsten nicht unbekannt 
geblieben ist, faßte schon eine Verbindung des üblichen Werbesystems mit dem 
Prinzip der Dienstpflicht einheimischer Bauernsöhne ins Auge und riet, die 
Offiziere aus dem märkischen Adel zu nehmen, der in allen Kriegsheeren der 
Zeit zahlreich vertreten war. Sie hatte schon ein Heer von 9000 Mann Juß= 
volk und 2000 Reitern im Auge und glaubte, daß die Domäneneinkünfte, 
ständische Bewilligungen, namentlich städtische Steuern und Lehnpferdegelder 
des Adels als Ablösung der alten Roßdienste zu dessen Unterhaltung ausreichen 
würden. Es waren Gedanken, die weit in die Zukunft wiesen; für die Gegen- 
wart sind sie damals noch nicht von praktischem Einfluß gewesen. 
Auf diese Truppen gestützt hat nun die kurfürstliche Politik doch schon einige 
kleine Erfolge errungen. In Cleve-Mark wurden eine Anzahl von Plätzen 
durch die fremden, namentlich hessischen Truppen geräumt, wenn man auch die 
niederländischen Besatzungen, die zur Sicherung der Pfandobjekte für die unter 
Georg Wilhelm ausgenommene Hoefeysersche Schuld bestimmt waren, noch keines- 
wegs aus dem Lande losgeworden ist. In der Mark erreichte man wenigfteus die 
Räumung von Krossen und Frankfurt durch die Schweden, die damals im Kriege
        <pb n="198" />
        184 Die neuen Erwerbungen und der 30jährige Krieg. 
mit Dänemark waren; der Kriegsmacht des kaiserlichen Generals Gallas freilich, 
der 1644 die Mark bedrohte, waren die brandenburgischen Truppen entfernt nicht 
gewachsen. Die kaiserliche Politik ließ es Brandenburg entgelten, daß der Kurfürst 
mit den Schweden über eine engere Verbindung unterhandelte. Er bemühte 
sich damals ernstlich um die Hand der Königin Christine, der Tochter Gustav 
Adolfs. Aber Christine wollte unvermählt bleiben, und die schwedischen Staats- 
männer wünschten keinen Gemahl fürdie Königin, der eine so unbequeme Herrscher- 
natur war wie der brandenburgische Kurfürst. Sieverstanden ihn aber im Interesse 
ihrer politischen Verhandlungen hinzuhalten bis in das Jahr 1646 hinein. 
Sobald der Kurfürst ihre Absicht durchschante, gab er mit kurzem Entschluß den 
schwedischen Heiratsplan auf und bewarb sich um die Hand der Tochter des 
Prinzen Friedrich Heinrich von Oranien, Luise Henriette, die, damals durch 
eine andere Neigung gefesselt, nur widerwillig und auf den dringenden Wunsch 
ihrer Mutter das Jawort gab. Sie war eine Enkelin des großen Oraniers 
Wilhelms des Schweigsamen, eine Urenkelin des Admirals Coligny. Im 
Sommer 1646 fand die Verlobung statt, im Dezember die Hochzeit. Der Gedanke 
an diese Verbindung war so wenig neu wie der schwedische Heiratsplan; sie lag 
wie dieser in der Richtung einer evangelischen Politik. Ein Bündnis mit der 
Republik der Vereinigten Niederlande wäre dem Kurfürsten damals sehr er- 
wünscht gewesen; aber es war schwer zu erreichen, weil die Generalstaaten und 
insbesondere die Amsterdamer Kaufmannsaristokratie, die in Holland den Aus- 
schlag gab, davon eine Stärkung des monarchischen Prinzips, das die Oranier 
in der Republik darstellten, befürchteten; vergeblich ist der Kurfürst selbst im 
Februar 1647 vor den Generalstaaten mit seinem Bündnisvorschlage auf- 
getreten. Die politischen Vorteile der oranischen Heirat verschwanden vollends 
durch den bald darauf erfolgten Tod des Prinzen Friedrich Heinrich (7 März 
1647) und das unerwartet frühe Hinsterben seines Sohnes Wilhelms II. 
( 1650); aber in Luise Henriette hatte der Kurfürst eine vortreffliche Lebens- 
gefährtin gefunden, deren zarte Lieblichkeit mit der Strenge und Kraft seines 
männlichen Wesens gut zusammenklang, während Religiosität und Pflichtgefühl 
für beide Gatten den gemeinsamen Boden einer ernsten Lebensführung bildeten. 
Das große politische Interesse dieser Jahre knüpfte sich an die Friedeus- 
verhandlungen, die seit 1644 in Münster und Osnabrück zwischen Kaiser und Reich 
einerseits, Frankreich und Schweden andererseits im Gange waren. Branden- 
burg war in Münster hauptsächlich durch den Grafen von Sayn-Wittgenstein 
und den Dr. Fromhold, in Osnabrück, wo Adler Salvius die schwedische Sache 
führte, durch Herrn v. Löben und Dr. Wesenbeck vertreten. Seit dem Frank- 
furter Deputationstage von 1643, wo auch Brandenburg selbständiger gegen 
den Kaiser aufgetreten war, stand es fest, daß der Prager Friede mit dem Uber- 
gewicht des Kaisers nicht mehr die Grundlage für den allgemeinen Friedens- 
schluß sein könne, daß die „Libertät“ der Reichsstände nicht nur in vollem Um- 
fange gewahrt, sondern daß sie im Sinne der völkerrechtlichen Selbständigkeit 
fortgebildet werden müsse. Das Recht der Fürsten, eigene Truppen zu halten 
und Bündnisse mit fremden Mächten zu schließen, das der Westfälische Friede 
brachte, ist die Grundlage der ganzen weiteren brandenburgischen Politik ge- 
worden; ein äußeres Zeichen für diese erhöhte Stellung war das Prädikat 
Serenitas“, das der Kurfürst sich auf dem Kongreß erstritten hat. Auch das
        <pb n="199" />
        Die Neutralitätspolitik und die pommersche Frage. 185 
war nicht mehr zweifelhaft, daß man in der religiösen Frage auf den Augsburger 
Religionsfrieden zurückgreifen mußte; es handelte sich nur noch darum, wie die 
Stellung der Reformierten gestaltet werden sollte, die ja bisher reichsrechtlich 
überhaupt nicht gesichert war, weil man sie nicht zu den „augsburgischen Kon- 
fessionsverwandten“ rechnete. Die lutherischen Reichsstände, an ihrer Spitze 
Kurfürst Johann Georg von Sachsen, suchten sie auch jetzt noch von den Vorteilen 
des Religionsfriedens auszuschließen; aber der Energie und Entschiedenheit des 
brandenburgischen Kurfürsten, für den dies eine Frage von fundamentaler Bedeu- 
tung war, gelang es, freilich erst in letzter Stunde, für seine Glaubensgenossen 
dieselben Rechte wie für die Lutheraner durchzusetzen; es ist das ideale Moment in 
diesen sonst ganz auf rcalen Vorteil und Gewinn gerichteten Verhandlungen. 
Die Punkte, um die in Münster und Osnabrück am heftigsten gekämpft 
worden ist, betrafen die „Satisfaktion“ der „fremden Kronen“, Frankreich und 
Schweden, und damit die Fragen der neuen Länderverteilung, der Umgestaltung 
der Karte des Deutschen Reiches; und unter diesen Fragen stand die, welche 
vornehmlich Brandenburg anging, auch für das allgemeine Interesse im Vorder- 
grunde: die pommersche Frage. Seit Schweden den dänischen Krieg (1643—45) 
siegreich beendet und den Frieden von Brömsebro mit Dänemark geschlossen 
hatte, forderte Salvius ganz Pommern als „Satisfaktion“ für Schweden und 
bot dem brandenburgischen Kurfürsten, dessen gutes Recht ja nicht zu bestreiten 
war, zur Entschädigung dic säkularisierten Stifter. Vergebens versuchte der 
Kurfürst den Beistand Frankreichs zur Behauptung der pommerschen Erbschaft 
zu gewinnen; die Sendung Fabians v. Dohna nach Paris blieb in der Haupt- 
sache ohne Erfolg. Nach langem Schwanken eutschloß sich der Kurfürst dann 
im August 1646, Vorpommern den Schweden zu überlassen, aber nur bis zur 
Peene; Wolgast und die Odermündungen samt Stettin und der freien Oder- 
schiffahrt forderte er für sich und dazu, als Entschädigung für Vorpommern, 
die Stifter Halberstadt, Minden, Hildesheim, Osnabrück, Münster, Bremen 
samt der Anwartschaft auf Magdeburg und auf die schlesischen Fürstentümer 
Glogau, Sagan, Schweidnitz, Jauer. Anch an Jülich und Berg dachte er noch. 
Aber es war keine Aussicht vorhanden, mit diesen starken Forderungen durch- 
zudringen. Den Ausschlag gab schließlich die Vermittlung Frankreichs. Bei den 
erneuten Verhandlungen mit dieser Macht ist einmal der Gedanke aufgetaucht, 
Brandenburg durch die Überlassung von ganz Schlesien zu entschädigen, das 
anfangs die Schweden auch noch für sich gefordert hatten; die Aussicht, den 
Kurfürsten dauernd und auf das schärfste mit dem Kaiser zu verfeinden, paßte 
natürlich gut in die Pläne der französischen Politik. Es war aber nur eine 
vorübergehende Wendung. Die Grundlage des Friedens ist eine Punktation 
geworden, die der französische Kongreßvertreter Graf d'Avanx nach langem 
Kampf mit Johann Oxenstjerna am 7. Februar 1647 zum Abschluß gebracht 
hat; sie beruhte auf dem Prinzip einer Teilung von Pommern, wobei aber den 
Schweden außer Vorpommern auch die Odermündungen mit Stettin zufallen 
sollten. Nachdem auch das niederländische Allianzprojekt sich aufgelöst hatte, 
erwog der Kurfürst im Juni 1647, wie wir aus einer eigenhändigen Auf- 
zeichnung wissen, in der er gleichsam wie im Selbstgespräch das Für und Wider 
erörtert, die Aussichten eines näheren Anschlusses an den Kaiser, der ihn damals 
als Ersatz für das unzuverlässige Bayern zu gewinnen suchte, oder an Schweden.
        <pb n="200" />
        186 Die neuen Erwerbungen und der 30jährige Krieg 
Der Anschluß an den Kaiser schien ihm nicht rätlich, vor allem, weil er meinte, 
das Haus Osterreich als eine katholische Macht werde ihm, dem Ketzer, niemals 
Wort halten. Aber auch aus dem engeren Anschlusse an Schweden wurde 
nichts. Dem Kurfürsten blieb nichts anderes übrig, als sich zu fügen. Als 
Entschädigung erhielt er — außer den Kamminer Stiftslanden in Hinter— 
pommern — die säkularisierten Bistümer Minden und Halberstadt und die 
Anwartschaft auf das Erzbistum Magdeburg, das der damalige Administrator, 
der sächsische Prinz August, noch bis zu seinem Tode behalten sollte. Diese Gebiete 
gingen an Umfang wie an Ertrag weit über das schwedische Pommern hinaus; 
dennoch hätte der Kurfürst sie gern dafür hingegeben. Noch nach dem Friedens- 
schluß hat er den Schweden einen Tausch angeboten; er wollte zu den Ent- 
schädigungslanden sogar noch 2 Millionen Taler zulegen. Aber die Schweden 
wußten die Lage Pommerns und die Bedeutung der Odermündungen für Handel 
und Schiffahrt ebenso gut zu schätzen wie der Kurfürst von Brandenburg; das 
Tauschprojekt wurde abgelehnt. 
Für die brandenburgische Politik bedeutet diese territoriale Gestaltung 
eine wichtige Wendung. Die Pläne des Kurfürsten gingen auf die Begründung 
einer See= und Handelsmacht nach dem Muster der Niederlande. Nun war 
Brandenburg gerade an dem wichtigsten Punkte von der See abgeschuitten. Mit 
den Entschädigungsprovinzen wurde es auf das Binnenland, auf die Ansdehnung 
in Norddeutschland, auf die Teilnahme an den Reichsangelegenheiten hingewiesen. 
Aber das war nach der Auffassung des Kurfürsten noch keine Entscheidung für 
immer: die Erwerbung des schwedischen Pommerns, namentlich Stettiuns und 
der Odermündungen, hat auch späterhin noch im Mittelpunkt seiner politischen 
Bestrebungen gestanden, und auf die Seemachts= und Handelspläne hat er nie- 
mals ganz verzichtet. 
War es dem jungen Kurfürsten nicht gelungen, durch seine Neutralitäts- 
politik das pommersche Erbe in der gewünschten Ausdehnung seinem Hause zu 
sichern, so hatte er doch wenigstens der Mark Brandenburg mehrere Jahre vor 
dem allgemeinen Friedensschluß etwas von den Wohltaten verschafft, die mit dem 
Aufhören des Kriegszustandes verbunden waren. Die Mark war von allen seinen 
Ländern weitaus am schwersten durch die Kriegsnot betroffen worden. Sie hat die 
Bevölkerungszahl, die vor dem großen Kriege vorhanden war, erst nach hundert 
Jahren wieder erreicht, und zwar nur mit Hilfe ausländischer Einwanderer, die 
von der Regierung als Kolonisten hereingezogen wurden. Der Verlust an 
Menschen, den der Krieg gebracht hat, läßt sich nicht mit einer auch nur an- 
nähernden Genauigkeit angeben; nur soviel ist sicher, daß er erschreckend groß 
war. In der Altmark hat man ihn zu 50 Prozent, in der Mittelmark sogar zu 
75 Prozent berechnen wollen. Es handelt sich dabei natürlich nicht bloß um 
Vernichtung von Menschenleben, wie sie namentlich durch Hunger und Pest, die 
unzertrennlichen Begleiter der Kriegsfurie, bewirkt wurden, sondern vielfach 
nur um eine Verschiebung der Bevölkerung, der durch Brand oder Verwüstung 
die Heimstätte genommen und die wirtschaftliche Lebensgrundlage zerstört war, 
und die nun aus den verbrannten, ausgeplünderten Dörfern und Städten, in 
denen Sicherheit, Nahrung und Unterkommen nicht mehr zu finden waren, 
entwich, um ein vagierendes Leben zu führen oder unter die Soldateska zu gehen 
oder anderswo einen Unterschlupf zu finden. Eine Tabelle der städtischen Feuer-
        <pb n="201" />
        Der Westfälische Friede. — Die Kriegsschäden. 187 
stellen aus dem Jahre 1645 zeigt, in welchem Maße das Eigentum durch den 
Krieg zerstört worden war. In vielen Städten ist die Hälfte, in andern zwei 
Drittel, in einigen gar fünf Sechstel der Häuser wüst geworden. Die Vorstädte 
von Berlin waren 1641 beim Herannahen der Schweden durch den Oberst v. Kracht 
abgebrannt worden; innerhalb der Wälle zählte man in Verlin und Cölln nur 
noch 999 statt 1236 Feuerstellen; die Zahl der Einwohner betrug aber immerhin 
noch gegen 10000. Wie es auf dem platten Lande aussah, zeigt ein Protokoll des 
Kreises Oberbarnim vom Jahre 1635: dort war damals schon ein Drittel aller 
Hufen und Höfe wüst geworden. Begreiflicherweise waren es namentlich die 
Bauern und Kossäten, die von dem Kriegsschaden betrofsen wurden, während der 
Adel sich besser zu schützen vermochte. Die adligen Gutsbesitzer haben dann später 
auch vielfach die wüstgewordenen Höfe, deren Wirte nicht wiederkehrten, ein- 
gezogen und zum Rittergut geschlagen oder auch in Meiereien verwandelt. Der 
Umfang der Rittergüter, die damals durchschnittlich nur zwölf Hufen, gleich 
360 Morgen, groß waren (also den siebenten Teil von dem durchschnittlichen 
Umfang im 19. Jahrhundert betrugen), haben sich in den nächsten 50 Jahren um 
30 Prozent vergrößert. Als die Kriegsnot vorüber war, begann sich das Land 
langsam wieder zu erholen; der Getreideban war lohnend, namentlich in den 
Jahren, wo noch ringsumher die Truppen im Felde standen. Viel langsamer 
als das platte Land kamen die Städte wieder zu Kräften. Ihre Büüte hatte 
schon lange vor dem Kriege aufgehört; die Konjunktur in Handel und Gewerbe 
war ihrem Gedeihen nicht förderlich in einer Zeit, wo die staatliche Ohnmacht 
und Zersplitterung Deutschlands aller Weli offenbar wurde, während rings- 
umher, in Frankreich, in den Niederlanden, in England und den nordischen 
Reichen eine starke Staatsgewalt auch das Wirtschaftsleben der Bevölkerung zu 
schützen und zu entwickeln vermochte. 
Auch in Brandenburg hat es nicht an Versuchen gefehlt, den zerstörten 
Wohlstand des Landes wiederherzustellen. Der Kurfürst hat sich namentlich 
bemüht, ausländische Kolonisten, insbesondere Niederländer, anzusiedeln, die 
verwahrlosten Deiche und Dämme der Flußniederungen herzustellen, öde 
Ländereien mit neuen Wirten zu besetzen. Aber von großer Bedeutung konnte 
diese Staatshilfe zunächst nicht sein; es fehlte an Mitteln dafür, auch an einem 
geeigneten Beamtenapparat. Die fortdauernde Kriegsrüstung, die doch eine 
bittere Notwendigkeit war, verschlang fast alles, was das Land herzugeben 
vermochte. Der Zusammenbruch des ständischen Kreditwerks, das schon zu Anfang 
des Krieges seine Zahlungen eingestellt hatte, war von den verderblichsten Folgen 
für die Geldbesitzer geworden, die ihre Kapitalien hier angelegt hatten. Die 
ungeheuren Kontributionen, die Kaiserliche und Schweden während des Krieges 
dem Lande abpreßten, hatten die ohnehin nicht große Kapitalkraft der Bewohner 
erschöpft. Es bedurfte eines gesetzlichen Eingriffs, um die Schuldner, die jetzt 
zahlen sollten, vor dem gänzlichen Ruin zu bewahren. Auf dem Landtage von 
1643 wurde ein Moratorium, d. h. eine Stundung der Zahlungsverpflichtungen 
an Zinsen und Kapital, zunächst auf fünf Jahre erlassen; es hat später noch ver- 
längert werden müssen. Erst allmählich gelang es, die verwirrten Kredit- 
verhältnisse wieder zu ordnen.
        <pb n="202" />
        VI. 
Die Begründung 
des brandenburgisch-preußischen Gesamtstaats. 
1648 —1688. 
Die Erhebung Brandenburgs zu einer selbständigen Macht (1648 — 1060). 
z54 as beherrschende Verhältnis in dem europäischen Staatensystem nach dem 
Westfälischen Fricden war die Schwächung der habsburgischen Mächte 
Osterreich und Spanien und das Aufsteigen ihrer Gegner und Rivalen, der 
beiden verbündeten Kronen Frankreich und Schweden. Der Kaiser hatte seinen 
spanischen Verbündeten im Stich lassen und mit den Gegnern einen Separat- 
frieden schließen müssen; Spanien kämpfte bis 1659 allein mit Frankreich weiter, 
aber seine Aussichten auf eine Wiederherstellung des alten habsburgischen Über- 
gewichts waren sehr gering. Die spanische Machtstellung am Rhein entlang 
war zusammengebrochen, und der Versuch des österreichischen Kaisers, das Reich 
seiner Botmäßigkeit zu unterwerfen, war gescheitert. Das Gleichgewicht der 
Mächte war wiederhergestellt und der Druck der österreichisch-spanischen Über- 
macht, der früher auf Brandenburg gelastet hatte, war von ihm genommen. Daß 
es trotz der kläglichen Rolle, die es im Dreißigjährigen Kriege gespielt hatte, 
doch noch mit einem vergrößerten Landbesitz aus dem Westfälischen Friedens- 
schluß hervorging, verdankte es mehr der Erschöpfung Osterreichs und den Gleich- 
gewichtsbestrebungen der französischen Politik, als seiner eigenen Bedeutung und 
der Geschicklichkeit seiner Diplomaten bei den Friedeusverhandlungen. Es war 
die erste günstige Wirkung der nenen Konstellation der Mächte. Später trat noch 
der Umstand hinzu, daß Österreich seine Kräfte vornehmlich gegen die Türkei 
zu richten begann, um sich zum wirklichen Herrn von Ungarn zu machen — 
eine sehr bedeutende Stärkung der österreichischen Monarchie, die aber ein 
Emporkommen Preußens nicht hemmte, sondern eher begünstigte. Durch den 
Gegensatz zwischen Schweden und Polen und durch die Einmischung Gustav 
Adolfs in den deutschen Krieg war zum erstenmal in der Weltgeschichte eine 
lebendige allscitige politische Berührung der europäischen Mächte untereinander 
herbeigeführt worden, und dem Hause Brandenburg hatte das Schicksal seine 
Stellung mitten zwischen diesen rivalisicrenden Mächten, Frankreich und Öster- 
reich, Schweden und Polen angewiesen. Durch seine weit auseinanderliegenden 
Besitzungen wurde es mit der westlichen wie mit der östlichen Hälfte des 
europäischen Staatensystems in Berührung gebracht und von allen bedeutenden
        <pb n="203" />
        Unternehmung gegen Jülich; Sturz Burgsdorffs. 189 
Vorgängen der einen wie der andern in Mitleidenschaft gezogen. Aber diese 
schwierige Lage, der Johann Sigismund und Georg Wilhelm sich nicht gewachsen 
gezeigt hatten, bot jetzt unter den veränderten Umständen dem Kurfürsten 
Friedrich Wilhelm die Möglichkeit dar, sich durch kluge Benutzung der Rivalität 
unter den großen Mächten und durch eine Politik des Balancierens allmählich 
in die Höhe zu bringen und eine selbständige Stellung unter den Mächten ein- 
zunehmen. Das ist das allgemeine Ziel seines Strebens in den Jahren nach 
dem Westfälischen Frieden; unter diesem Gesichtspunkt muß seine vielfach sprung- 
hafte, lavierende, gewundene Politik aufgefaßt werden. — 
Die Ausführung der Bestimmungen des Westfälischen Friedens hat die 
Diplomaten noch jahrelang beschäftigt. Brandenburg ist nur schwer zu seinem 
Recht gekommen. Die Schweden hielten ganz Pommern besetzt und wollten 
vor einer genanen Grenzregulierung nichts davon herausgeben; noch in dem 
„Friedeus-Exekutions-Haupt-Rezeß“ von 1650 war für Pommern eine Aus- 
nahme gemacht. 
Die Besitzverhältnisse am Niederrhein waren auch durch den Westfälischen 
Frieden nicht endgültig geregelt worden; der Kurfürst hatte zwar, nachdem 1646 
ein Versuch, das Herzogtum Berg zu erobern, gescheitert war, in dem Düssel- 
dorfer Vertrag von 1647 sich bei dem bestehenden Zustand vorläufig bernhigt; 
aber dieser Teilungsvertrag galt wie alle vorhergehenden nur als ein Provisorium, 
und jeder der beiden „possidierenden“ Fürsten hielt noch den Anspruch und die 
Hoffnung auf das Ganze fest. Nach dem Friedensschluß kam es wegen der 
Religionsfragen zu Reibungen zwischen Brandenburg und Pfalz-Neuburg. Der 
Westfälische Friede hatte im allgemeinen das Jahr 1624 als Normaljahr für 
den Stand der Konfession bestimmt, während die beiden possidierenden Fürsten 
in einem früheren Vertrage das Jahr 1612 festgesetzt hatten. Zwischen diesen 
Terminen lag das Vordringen der katholischen Restauration in diesen Landen. 
Der Pfälzer stützte sich nun auf die allgemeine Bestimmung des Reichsfriedens 
und führte demgemäß in Jülich und Berg die katholische Restauration auf Grund 
des Jahres 1624 durch; der Brandenburger berief sich auf die frühere Abmachung 
und trat für die geschädigten Protcstanten ein. Aus dieser Feindseligkeit er- 
wuchs der Plan des Kurfürsten, durch einen Handstreich die neuburgischen 
Landesteile zu cerobern. Im Juni 1651 marschierte er in Jülich ein und forderte 
die Stände auf, sich ihm anzuschließen. Aber das Unternehmen war schlecht 
vorbereitet, militärisch wie politisch, und scheiterte völlig. Die Stände von 
Jülich-Berg verbanden sich mit denen von Cleve-Mark zum Widerstande. Der 
Kaiser nahm sofort Partei gegen Brandenburg, ebenso Spanien und Polen. 
Im Reiche schalt man überall auf den Friedensbrecher, der den allgemeinen 
Krieg wieder entzünden zu wollen schien. Dazu ist es nun freilich nicht ge- 
kommen; der jülichsche Feldzug ist still und ohne weitere Folgen im Sande 
verlaufen. Der Kurfürst hat keine von seinen Forderungen durchgesetzt; auch 
die Religionsstreitigkeiten blieben vorläufig noch ungeschlichtet. Aber eine sehr 
wichtige Wirkung für die brandenburgische Politik hatte diese mißlungene Unter- 
nehmung doch gehabt: sie brachte eine Umwendung der politischen Richtung 
hervor; Brandenburg schloß sich für eine kurze Zeit an den Kaiser an, der 
schließlich durch seine Vermittlung den Zwischenfall erledigt hatte. Eben damals 
geht die Ara des maßgebenden Einflusses Burgsdorffs zu Ende. Sein hoch-
        <pb n="204" />
        190 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1688. 
fahrendes Wesen, das namentlich der Kurfürstin und ihrer Mutter mißfiel, 
ebenso wie die wohl mehr der Vergangenheit angehörigen Anstößigkeiten seines 
Privatlebens, die von einer verleumderischen Clique auf das stärkste übertrieben 
worden waren, dazu auch wohl seine allmählich hervortretende Unzulänglichkeit 
gegenüber den neuen Aufgaben, seine Ohnmacht gegenüber der bisher herrschen- 
den finanziellen Mißwirtschaft, für die man ihn verantwortlich zu machen 
geneigt war — das alles hat schon 1651 dazu geführt, daß ihn der Kurfürst 
von seinem Hoflager zu Cleve fortschickte; sein weiteres Verhalten machte ihn 
dann vollends unmöglich; im Jahre 1652 erhielt er seine Entlassung in ziemlich 
ungnädiger Form; der schwer Erkrankte hat sie nur um wenige Tage überlebt. 
An seiner Stelle traten nun namentlich zwei Staatsmänner hervor, die mit- 
einander rivalisierten und ganz verschiedene Richtungen vertraten: Waldeck und 
Blumenthal. 
Graf Georg Friedrich von Waldeck, seit 1645 regierender Reichsfürst, fand 
in den engen Grenzen seines Ländchens nicht den nötigen Spielraum für seinen 
Ehrgeiz und seine militärisch-politischen Talente. Reformiert und durch seine 
nassanische Gemahlin mit dem oranischen Hause verschwägert, hatte er sich in 
den Niederlanden ausgebildet und als Oberst im Dienst der Republik gestanden; 
nach Wilhelms II. Tode, in der statthalterlosen Zeit, war er, seit 1651, in den 
brandenburgischen Dienst getreten. Er scheint im Einverständnis mit den 
oranischen Damen den Anstoß zur Entlassung Burgsdorffs und in Verbindungdamit 
auch zu den inneren Reformen gegeben zu haben, die seit 1651 anf die Bahn 
gebracht wurden, namentlich um das vernachlässigte Finanzwesen für die Zwecke 
einer militärisch-politischen Machtentfaltung nutzbar zu machen und um eine 
bessere Ordnung und Geschäftsverteilung beim Geheimen Rat durchzuführen, 
der aus einer brandenburgischen Behörde nun zum Zentralorgan einer kom- 
plizierten Gesamtstaatsverwaltung geworden war. Den einzelnen Mitgliedern 
sind in der neuen Ordnung von 1651 feste Dezernate zugewiesen worden; Waldeck 
selbst erhielt dabei die Bearbeitung der hochpolitischen Angelegenheiten (der 
sogenannten „geheimen Sachen") und die Leitung des gesamten Kriegswesens. 
Seine politische Richtung wies auf Annäherung an die protestantischen Mächte, 
namentlich die Niederlande und Schweden, und auf den Gegensatz zum Kaiser 
hin. Aber diese Richtung entsprach nicht den Forderungen des Tages, und darum 
ist nicht Waldeck, sondern Blumenthal zunächst der maßgebende Mann unter 
den Räten des Kurfürsten geworden, der alte Freund und Gehilfe des Grafen 
Schwartzenberg. Als Kanzler des halberstädtischen Stiftes war er 1650 wieder in 
den brandenburgischen Dienst getreten, und bei einer abermaligen Umgestaltung 
des Geheimen Rats im Jahre 1652 trat er an dessen Spitze als Direktor — 
gewissermaßen als Ersatz für den letzten brandenburgischen Kanzler, den alten 
Götzen, der 1650 gestorben war und dessen Stelle nicht wieder besetzt worden ist. 
Blumenthal ist es nun vor allen gewesen, der den Kurfürsten bestimmt hat, nach 
der Erledigung des jülichschen Streites in nähere Verbindung mit dem Kaiser 
zu treten. Dem Kaiser, Ferdinand III., kam es damals darauf an, die branden- 
burgische Kurstimme für die Königswahl seines Sohnes (Ferdinand) zu gewinnen 
und sich das Entgegenkommen Brandenburgs bei den Verhandlungen des be- 
Lorstehenden Reichstags zu sichern, dem die Ordnung der Verfassungsverhältnisse 
Lorbehalten worden war. Brandenburg aber hatte die pommersche Frage im
        <pb n="205" />
        Waldeck und der politische Umschwung von 1633. 191 
Auge; es brauchte die Hilfe des Kaisers, um einen Druck auf Schweden in dieser 
Angelegenheit auszuüben. Gegen die Zusichernng der brandenburgischen Stimme 
bei der Königswahl für seinen Sohn erließ dann in der Tat der Kaiser ein 
Dekret des Inhalts, daß Schweden zu dem bevorstehenden Reichstage nicht eher 
zugelassen werden könne, als bis es den Friedensbestimmungen gemäß Hinter— 
pommern an den Kurfürsten von Brandenburg herausgegeben haben würde. 
Darauf hat Schweden nachgegeben. Die Verhandlungen über die Grenzregulierung 
wurden nun bald zum Abschluß gebracht, und der Stettiner Vertrag vom 
14. Mai 1653 setzte den Kurfürsten endlich in den Besitz des ihm zukommenden 
Landes. Die Grenzregulierung war für Brandenburg sehr ungünstig aus- 
gefallen: ein breiter Landstreifen rechts von der Oder mit den Städten Damm, 
Gollnow, Greifenhagen blieb in den Händen der Schweden. Von den Lizenzen, 
den Seezöllen in den hinterpommerschen Hafenplätzen, die Gustav Adolf so stark 
erhöht hatte, mußte ihnen die Hälfte des Ertrages überlassen werden. 
Soweit war Brandenburg mit dem Kaiser gegangen; aber auf dem Reichs- 
tag zu Regensburg, wo nun die großen Fragen der Reichsverfassung zur Er- 
örterung kamen, ist das bisherige Einvernehmen sehr bald, schon 1653, wieder 
in die Brüche gegangen. Der Kaiser nahm seit der Königswahl seines Sohnes 
(31. Mai 1653) keine Rücksicht mehr auf Brandenburg, das seine Beschwerden 
wegen Jägerndorf, wegen einer alten Schuldforderung, wegen Unterdrückung der 
Protestanten in Schlesien, Österreich und Ungarn jetzt wieder vorbrachte; die 
Klagen eines clevischen Vasallen des Kurfürsten, Wilich von Winnenthal, wegen 
Verletzung der landständischen Rechte in den niederrheinischen Territorien, wurden 
vom Kaiser am Reichstage nicht ungünstig ausgenommen, ebenso die Beschwerden 
der Stadt Herford, die reichsstädtische Selbständigkeit begehrte. Dazu kam der 
Gegensatz der Interessen in den Reichsverfassungsfragen. Der hauptsächlichste 
Punkt betraf die Frage, ob bei der Bewilligung der Matrikularbeiträge für Reichs- 
zwecke ein Majoritätsbeschluß auch die abwesenden oder die widersprechenden 
Reichsstände binden könne. Der Kaiser suchte den Grundsatz zur Anerkennung 
zu bringen, daß die Mehrheit der Stimmen entscheiden solle, und im Herbst 1653 
schien er die beste Aussicht zu haben, mit dieser Forderung durchzudringen. Hier 
setzte nun Waldeck den Hebel an, um das bisherige politische System umzuwälzen. 
Er stellte dem Kurfürsten vor, wie die Macht des Kaisers und der katholischen 
Partei dadurch gestärkt, die fürstliche Hoheit und das protestantische Interesse 
aber beeinträchtigt, der Erfolg der eben in Angriff genommenen brandenburgisch- 
preußischen Finanzreform vereitelt werden würde. Dem kaiserlichen System 
Blumenthals setzte er ein System oppositioneller Reichspolitik an der Spitze der 
protestantischen Fürstenpartei entgegen. Blumenthal, der das Haupt der 
brandenburgischen Komitialgesandtschaft in Regensburg war, erhielt schon im 
Oktober 1653 die Anweisung, den Forderungen des Kaisers Widerstand zu leisten; 
bald darauf wurde er abberufen und durch einen glänzenden, aber ziemlich ein- 
flußlosen Rubeposten als Statthalter des Fürstentums Halberstadt auch von der 
Teilnahme an den Geschäften im Geheimen Rat tatsächlich ausgeschlossen. Nun 
kam das entgegengesetzte System Waldecks zum Durchbruch, wic er es in einer 
Tenkschrift vom 31.Dezember 1653 entwickelt und in vertranlichen Korrespondenzen 
bis in seine weiteren Konsequenzen verfolgt hat. Er hatte eine brandenburgische 
Unionspolitik großen Stils im Ange. Brandenburg sollte an die Stelle von
        <pb n="206" />
        192 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1688. 
Kurpfalz und Sachsen treten als Führer der evangelischen Fürstenpartei im 
Reiche, die, gestützt auf auswärtige Subsidien, den Kampf gegen das habsburgische 
Kaisertum führen und die Krone des Reiches womöglich an ein anderes Haus, 
etwa Bayern, bringen sollte, unter dem dann Brandenburg selbst einen maß- 
gebenden Einfluß in den Reichsangelegenheiten ausüben würde. Es sind Ge- 
danken, wie sie schon früher begegnen und wie sie später Friedrich der Große 
wieder aufgenommen hat; sie sind damals noch nicht zur wirklichen Entfaltung 
gekommen. Der Kurfürst nahm allerdings das Programm an, und Waldeck 
begann im Jahre 1654 seine Bündnisverhandlungen, namentlich mit Braun- 
schweig und anderen norddeutschen Fürsten und Reichsstädten. Von der früheren 
protestantischen Unionspolitik unterschieden sich seine Entwürfe dadurch, daß der 
konfessionelle Gesichtspunkt doch nicht mehr der allein maßgebende war. Er 
suchte vielmehr auch katholische Reichsstände zum Beitritt zu dem neuen Fürsten- 
bund zu gewinnen, nanientlich den Erzbischof von Köln, Maximilian Heinrich 
aus dem Hause der bayerischen Wittelsbacher, der kurz vorher (1652) mit den 
beiden anderen geistlichen Kurfürsten, dem Neuburger Pfalzgrafen und dem 
Bischof von Münster, zu einem katholischen Bunde zusammengetreten war und 
sich nun nicht unzugänglich für die brandenburgischen Pläue zeigte. Einen 
bedeutsamen Hintergrund erhielten diese Bestrebungen durch ganz geheime Unter- 
handlungen zwischen Waldeck und dem Kardinal Mazarin, die ein allgemeines 
europäisches Bündnis gegen Österreich und Spanien zum Ziel hatten. Man muß 
sich erinnern, daß ja Frankreich und Spanien damals noch im Kriege lagen. In 
diesen Verhandlungen wurde in Aussicht genommen, daß bei dem künftigen 
Friedensschluß die spanischen Niederlande an Frankreich, Jülich und Berg an 
Brandenburg kommen sollten. Waldeck verhehlte sich und dem Kurfürsten nicht, 
daß der große Kampf, den er so wieder zu entfesseln gedachte, unter Umständen 
zur Zersprengung des Reichsverbandes führen könne; aber er meinte, wenn das 
Reich in Stücke ginge, werde Brandenburg davon ein großes Stück für sich 
behalten können. 
Man wird bezweifeln dürfen, ob die damaligen Kräfte Brandenburgs 
ausgereicht haben würden, eine solche Rolle in der Welt zu spielen. Es ist auch 
zweifelhaft, wie weit der Kurfürst mit Waldeck in dieser Richtung gegangen sein 
würde. Die Bündnisverhandlungen Waldecks hatten zunächst nur einen be- 
scheidenen Erfolg. Mit Braunschweig kamen sie 1655 zu einem erwünschten 
Abschluß, aber der Erzbischof von Köln trat bald wieder auf die katholische Seite 
zurück. Während also der gegen Habsburg gerichtete Fürstenbund noch in den 
ersten Anfängen sich befand, brach an einer andern Stelle des politischen Horizonts 
ein Wetter aus, das schon lange gedroht hatte und das die brandenburgische 
Politik auf Jahre hinaus in Atem halten sollte: im Juli 1655 begann Karl X. 
Gustav von Schweden den Krieg gegen Johann Kasimir von Polen, der den 
Zweibrücker Pfälzer nicht als Nachfolger auf dem Wasathron anerkennen wollte. 
In diesem Kampf mußte der Kurfürst als Herzog von Preußen Stellung nehmen. 
Es war eine sehr schwierige Lage. Sollte er dem König von Polen die 
verlangte Lehnshilfe leisten, auf die Gefahr hin, daß der siegreich vorrückende 
Schwedenkönig Preußen, das ja schon ftets ein Gegenstand der schwedischen 
Begehrlichkeit gewesen war, in seine Gewalt brachte, um die Ostsee allmäblich 
zu einem schwedischen See zu machen? Oder sollte er, wie Waldeck riet, mit
        <pb n="207" />
        Das Unionsprojekt und der nordische Krieg. 193 
ganzer Macht, in imponierender Rüstung sich an die Seite Schwedens stellen, 
das sinkende Polenreich zertrümmern helfen, die Souveränität in Preußen und 
eine polnische Ländermasse, womöglich eine solche, die Preußen mit der Neumark 
und Pommern verband, sich erkämpfen? Am liebsten hätte er es mit einer 
bewaffneten Mediation versucht; aber dafür war Schweden nicht zu haben. In 
Verhandlungen, die zunächst (Juli und Anfang August 1656) in Stettin geführt 
wurden, war Karl Gustav einen Moment lang bereit, gegen eine Waffenhilfe 
mit 8000 Mann die Souveränität in Preußen zuzugestehen, aber ohne große 
polnische Erwerbungen; und da der Kurfürst nicht sofort zugriff und inzwischen 
die schwedischen Waffen siegreich in Großpolen vordrangen, stellte er bei den 
weiteren Verhandlungen, nun schon auf polnischem Boden, die abschreckende 
Forderung, daß der Kurfürst für Preußen sein Vasall werden müsse. So ver- 
harrte Friedrich Wilhelm zunächst in einer schwankenden Neutralität. Er rüstete 
aufs eifrigste, er schloß ein Bündnis mit den Ständen des polnischen Preußens, 
die gleichfalls neutral zu bleiben wünschten; im Sommer 1655 war auch endlich 
die langersehnte Allianz mit den Niederlanden zustande gekommen, die im Fall 
eines schwedischen Sieges für ihren Handel in den baltischen Häfen fürchteten. 
Der Kurfürst verhandelte nach allen Seiten; er suchte auch Anlehnung an den 
Kaiser, aber vergeblich. Inzwischen warf Karl Gustav in einem glänzenden Feld- 
zuge das polnische Reich über den Haufen: König Johann Kasimir floh nach 
Oberschlesien, ein großer Teil des polnischen Adels schloß sich dem Sieger an; 
auch der russische Zar Alexei ging damals gegen Polen vor. Nach der Nieder- 
werfung Polens aber rückte nun Karl Gustav gegen Preußen heran, das er als 
Operationsbasis beherrschen mußte, und forderte die Unterwerfung des Kur- 
fürsten. Friedrich Wilhelm sah sich in einer Zwangslage: seine Bündnisse ver- 
sagten, er allein war den auf Königsberg anrückenden Schweden nicht gewachsen; 
so schloß er am 17. Januar 1656 den demütigenden Königsberger Vertrag ab, 
in dem er alle schwedischen Forderungen bewilligen mußte: er nahm nun das 
Herzogtum Preußen samt dem bisher polnischen Ermland von Schweden statt 
von Polen zu Lehen, er öffnete den Schweden seine Häfen Pillau und Memel, 
er teilte mit ihnen auch hier die Hafenzölle, er mußte für den Fall der Fort- 
setzung des Krieges eine Lehnshilfe von 1500 Mann versprechen. Es war trotz 
der Erwerbung von Ermland eine unzweifelhafte Verschlechterung der Lage 
in Preußen. Die Lehnsabhängigkeit von dem herrschsüchtigen und gewalttätigen 
Schwedenkönig bedeutete doch etwas ganz anderes, als das sanfte Joch der poluischen 
Suzeränität, dessen Druck seit der Thronbesteigung Johann Kasimirs sich sehr 
vermindert hatte. Der Kurfürst dachte schon daran, durch eine Unter- 
nehmung in den Rheinlanden sein gesunkenes Ansehen zu heben und schloß zu 
diesem Zweck im Februar 1656 ein Bündnis mit Frankreich, das ja zugleich 
mit Schweden in nahen Beziehungen stand. Aber die Lage im Osten veränderte 
sich bald gründlich und bot Handhaben zu einer Verbesserung der Stellung des 
Kurfürsten Schweden gegenüber. In Polen hatte sich eine von den Jefsuiten 
geleitete katholisch-nationale Bewegung gegen die fremden Ketzer, die als Herren 
im Lande schalteten, erhoben. Der König war zurückgekehrt und hatte das Reich 
der heiligen Jungfrau übergeben; der Adel huldigte ihm in leidenschaftlicher 
Überschwenglichkeit; überall eilte das Volk, von den Priestern geführt, zu den 
Waffen. Ein Frühjahrsfeldzug Karl Gustavs endete mit einem allgemeinen 
Hintze, Hohenzollern. 13
        <pb n="208" />
        194 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1688. 
Rückzug der Schweden, und nun gewann die Bundesgenossenschaft des branden- 
burgischen Kurfürsten für ihn einen ganz anderen Wert als vorher. Er knüpfte 
neue Unterhandlungen an, um die Unterstützung der gesamten brandenburgischen 
Truppenmacht zu erhalten. Sie führten in dem Vertrag von Marienburg 
(25. Juni 1656) zu einem neuen Schutz= und Trutzbündnis zwischen Branden- 
burg und Schweden, bei dem der Kurfürst sich verpflichtete, dem Schwedenkönig 
auf ein Jahr mit seiner ganzen Macht und dann weiterhin mit 4000 Mann 
beizustehen. Dafür sollte er cinen Anteil an der Beute erhalten, wenn es zu 
einer Zertrümmerung und Aufteilung Polens kam, wie man sie damals in 
Aussicht nahm: vier polnische Palatinate, darunter Posen und Kalisch, sollten 
ihm zufallen; aber die Lehnsabhängigkeit von Schweden blieb bestehen. Sehr 
groß waren diese Vorteile nicht. Die vier polnischen Palatinate — abgesehen 
davon, daß man sie erst erobern und dann behaupten mußte — waren ein 
Gebietszuwachs von zweifelhaftem Wert; sie schlossen sich zwar an die Mark 
Brandenburg an, aber sie schufen keine territoriale Verbindung mit Preußen. 
Immerhin war die Stellung des Kurfürsten dem Schwedenkönig gegenüber 
jetzt eine bessere. 
Der Kampf begann nun sofort. Er drehte sich um die von den Polen 
soeben zurückeroberte Hauptstadt Warschau. Die Schweden und Brandenburger 
rückten mit vereinter Macht, 18 000 Mann stark, die Brandenburger etwa 
die Hälfte davon, gegen das 4—5 mal so starke polnische Heer heran, das zahl- 
reichen Zuzug von Kosaken und Tataren erhalten hatte. Ein Vermittlungs- 
versuch des französischen Gesandten, Marquis de Lumbres, der für die schwedisch- 
brandenburgischen Verbündeten besorgt war, scheiterte an der Erbitterung und 
übermütigen Siegesgewißheit des Polenkönigs: er antwortete, wie erzählt wird, 
dem Marquis: die Schweden habe er den Tataren zum Frühstück geschenkt 
und den Kurfürsten wolle er in ein Loch stecken, wohin weder Sonne noch Mond 
scheine. So kam es zu der heißen, dreitägigen Schlacht von Warschau, 28. 
bis 30. Juli 1656, in der der Kurfürst von Brandenburg selbst neben dem 
Schwedenkönig vus Kommando führte. Er wies namentlich an dem kritischen 
Tage, dem 29. Juli, während Karl Gustav seine Stellung wechselund von einem 
Flügel auf den andern marschierte, so daß er selbst stundenlang den ganzen 
Druck der feindlichen Macht allein auszuhalten hatte, mit großer Kaltblütigkeit 
und Umsicht die wiederholten Sturmangriffe der Polen und Tataren auf seine 
Stellung zurück. Die nach schwedischem Muster geschulte brandenburgische 
Infanterie in ihren tief aufgestellten Gevierthaufen, die einem Tatarenaga wie 
„wandelnde Kastelle“ erschienen, und daneben die wirksam eingreifende Artillerie 
erwiesen sich dem Gegner überlegen. Am 30. Juli nahmen die Brandenburger 
unter dem Feldzeugmeister von Sparr in einem glänzenden Sturmangriff 
das Gehölz, das die Vorstadt Praga deckte; damit war der Sieg entschieden. 
Die feindliche Armee löste sich auf, und am 31. Juli hielt der Kurfürst an der 
Seite des Schwedenkönigs den Siegeseinzug in Warschau. Es war die erste 
Waffenprobe der neugebildeten brandenburgischen Armee; sie hat sie glänzend 
bestanden. Sie trat seitdem der in aller Welt berühmten und gefürchteten 
schwedischen Kriegsmacht ebenbürtig zur Seite. Aber der strategische und politische 
Erfolg war gering. Zu einer nachhaltigen Verfolgung, die die Streitkräfte 
des Feindes ausgerieben hätte, ist es nicht gekommen. Eine völlige Vernichtung
        <pb n="209" />
        Brandenburg auf schwedischer Seite: Warschau (1656). 195 
Polens lag doch nicht im Interesse des brandenburgischen Kurfürsten. Trotz 
der Waffenbrüderschaft blieb sein politisches Verhältnis zu dem Schwedenkönig 
von Argwohn und Mißtrauen beherrscht. Er war vor allem bestrebt, Preußen 
zu decken, auf das sich der Angriff der bald wieder gesammelten und verstärkten 
polnischen Streitkräfte zunächst richtete. Am 8. Oktober erlitt Waldeck durch den 
polnischen General Gonsiewski eine Niederlage bei Protzko am Lyk, an der 
Südostgrenze von Preußen; das Herzogtum wurde von den polnisch-tatarischen 
Scharen überflutet, die bald auch Königsberg bedrohten. Durch das siegreiche 
Treffen bei Philippowo (22. Oktober) gelang es Waldeck, sie zurückzuwerfen und 
Preußen vorläufig zu sichern. Aber Karl Gustav war in desto größeren Nachteil 
geraten. Großpolen, Westpreußen, auch Danzig waren in die Hände der Polen 
gefallen; sie hatten die Seeküste gewonnen und die Schweden von der Verbindung 
mit den pommerschen Häfen abgeschnitten. Dazu kam ein allgemeiner Um- 
schwung der politischen Lage, der ihnen günstig war. Der Zar Alexei von Ruß- 
land, bisher ein Feind Polens, wandte sich jetzt gegen Schweden, dem er Livland 
zu entreißen suchte. Der Kaiser begann sich ebenfalls zugunsten Polens zu 
regen; der alte Haß gegen die vorwaltende protestantische Macht des Nordens 
hatte durch die Schlacht von Warschau neue Nahrung erhalten. Auch die Nieder- 
länder trafen Anstalten, ihren Ostseehandel gegen die Eingriffe der Schweden 
zu schützen. Im November stand Polen militärisch und politisch in einer sehr 
günstigen Stellung da; an die Eroberung der großpolnischen Palatinate, die man 
im Vertrage von Marienburg in Aussicht genommen hatte, war nicht mehr zu 
denken. Brandenburg mußte durch andere Vorteile gewonnen werden, wenn 
es in der Verbindung mit Schweden festgehalten werden sollte; und in diesem 
Moment kam dem Schwedenkönig alles darauf an. So bewilligte er denn, so 
schwer ihm auch der Entschluß wurde, die vom Kurfürsten gestellte Bedingung: 
Verzicht auf die schwedische Lehnshoheit über Preußen, Anerkennung der 
Souveränität des Kurfürsten als Herzog von Preußen. Der Vertrag von 
Labiau vom 20. November 1656, der die Befreiung von dem schwedischen Joch 
brachte, war das persönliche Werk des Kurfürsten, der bei dem heftigen Streit 
der Meinungen unter seinen Räten, von denen die meisten für ein Abkommen 
mit Polen eintraten, während Waldeck unbedingt an Schweden festhalten wollte, 
und bei der gefährlichen Erbitterung der preußischen Stände doch ruhig und 
unbeirrt das Hauptinteresse seines Staates im Ange behielt. Er hat kurz vor- 
her auch mit Polen unterhandelt und wäre wohl schon damals auf dessen Seite 
zurückgetreten, wenn Johann Kasimir bereit gewesen wäre, ihm die Sonveränität 
zuzugestehen; aber davon war der Polenkönig damals weit entfernt, und so 
begnügte sich Friedrich Wilhelm zunächst mit der Abschüttelung der schwedischen 
Lehnshoheit — wahrscheinlich wohl schon in der Überzeugung, daß es sich dabei 
nur um eine vorläufige Regelung seines politischen Verhältnisses zu den beiden 
nordischen Mächten handle. 
Ein neuer Feldzug in Polen, bei dem Waldeck die 4000 Brandenburger 
kommandierte, die der Kurfürst nach dem Vertrage zu stellen hatte, verlief 
ähnlich wie die früheren. Anfangs drang das schwedisch-brandenburgische Heer 
siegreich vor; es vollzog in der Nähe von Sandomir im April die Vereinigung 
mit den Truppen, die der Fürst von Siebenbürgen, Georg Rakoczy, heranführte. 
Die Kombination aus der Zeit Bethlen Gabors wiederholte sich. Um so enger 
137
        <pb n="210" />
        196 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1638. 
schloß sich der Kaiser, dessen ungarische Interessen nun mit ins Spiel kamen, 
an die polnische Sache an. Sein Gesandter, Marquis von Lisola, machte dem 
brandenburgischen Kurfürsten Aussicht auf eine günstige Verständigung mit dem 
Kaiser und Polen und erhielt von ihm die Zusage, daß er sich rein defensiv 
verhalten und nicht wieder mit seiner ganzen Macht für die schwedische Sache 
eintreten werde. 
Die vereinigten Feinde Polens hatten sich bald wieder getrennt und jeder 
verfuhr auf eigene Hand, sich auf seine Operationsbasis zurückziehend, während 
Johann Kasimir in kurzer Zeit sich wieder zum Herrn seines Reiches machte. 
Eine entscheidende Wendung aber erfolgte dann durch die Schilderhebung König 
Friedrichs III. von Dänemark gegen den jetzt in Bedrängnis geratenen alten 
Erbfeind Schweden. Karl Gustav entschloß sich, trotz der Abmahnungen seines 
Bundesgenossen, diesen Feind zuerst niederzuschlagen und verlangte von dem 
Kurfürsten in ziemlich rücksichtsloser Weise, daß er inzwischen die Last des 
polnischen Krieges allein auf sich nehmen müsse. Das aber lag keineswegs im 
Interesse und in der Absicht Friedrich Wilhelms. Während die schwedischen 
Truppen durch Holstein und Schleswig gegen Jütland vorrückten, trat er in 
Verhandlungen mit Polen, wobei der kaiserliche Gesandte Lisola die Vermittlung 
übernahm. Dieser geschickte und eifrige Diplomat, dem sehr viel daran lag, den 
Kurfürsten für die bevorstehende Kaiserwahl (Kaiser Ferdinand III. war am 
2. April 1657 gestorben) auf die habsburgische Seite zu ziehen, wandte alle 
mögliche Mühe an, um eine Verständigung mit Polen zustandezubringen, wobei 
ihm auch der Einfluß der Frauen der kurfürstlichen Familie, der Mutter, der 
Gemahlin, der älteren Schwester Friedrich Wilhelms, zu Hilfe kam. Die Haupt- 
bedingung für den Kurfürsten war die Bestätigung der preußischen Souveränität 
durch Polen; aber Johann Kasimir war nur sehr schwer zu diesem Zugeständnis 
zu bewegen. Noch im letzten Moment zog er die bereits gegebene Zusage wieder 
zurück, und die Unterhandlungen wären gescheitert, wenn nicht Lisola die Ver- 
antwortung dafür auf sich genommen hätte, die neue Instruktion zu ignorieren, 
bis der Abschluß erfolgt war. So ist es zu dem Vertrage von Wehlau gekommen, 
der am 19. September 1657 unterzeichnet wurde, auf brandenburgischer Seite 
durch Schwerin und Somnitz; die Ratifikation erfolgte erst nach einer persön- 
lichen Zusammenkunft des Kurfürsten mit dem Polenkönig unter mancherlei 
ergänzenden Zusätzen in dem Vertrage von Bromberg vom 6. November 
1657; die kluge und energische Gemahlin Johann Kasimirs, Luise Marie, 
eine französische Prinzessin aus dem Hause Nevers-Gonzaga, hat 
damals und auch weiterhin an der Herstellung eines besseren Ver- 
hältnisses zwischen den beiden Herrschern einen hervorragenden, entscheidenden 
Anteil genommen. 
Die Hauptabsicht Brandenburgs, die Anerkennung der preußischen 
Souveränität durch Polen, war in dem Vertrage von Wehlau erreicht; aller- 
dings mußte der Kurfürst auf Ermland, das er dem schwedischen Bündnis 
verdankte, jetzt wieder verzichten. Dafür erhielt er aber in dem Bromberger 
Vertrag als eine — freilich nicht ganz gleichwertige — Entschädigung die an 
Hinterpommern angrenzenden Amter Lauenburg und Bütow als polnische Lehen 
und die Starostei Draheim sowie die Stadt Elbing als freien Besitz, die letzteren 
allerdings unter einer Rückkaufsklausel. Gegen weitere Entschädigungen wurde
        <pb n="211" />
        Brandenburg auf polnischer Seite: die preußische Souveränität. 197 
von Brandenburg auch Waffenhilfe gegen Schweden mit einer Macht von 
6000 Mann zugesagt; doch war seine Beteiligung am Kriege noch nicht eine 
unmittelbare und notwendige Folge dieser Verträge, und es gelang zunächst 
dem Kurfürsten noch, einen offenen Bruch mit dem von dem dänischen Kriege 
ganz in Anspruch genommenen Schwedenkönig zu vermeiden, indem er sich den 
Anschein gab, als sei er einfach in seine alte Neutralitätsstellung zurückgekehrt; 
fast ein Jahr lang ist er nun in der Tat dem schleppend weitergeführten Kriege 
zwischen Schweden und Polen ferngeblieben, während Karl Gustav in einem 
glänzenden Winterfeldzuge, über die gefrorenen Belte marschierend, die Dänen 
niederwarf und sie zu dem schmählichen Frieden von Roeskilde zwang (Februar 
1658), und während im Deutschen Reiche die Frage der Kaiserwahl, die alle 
anderen Interessen zurückdrängte, indem sie sich zugleich mit ihnen verband, auch 
für Brandenburg Anlaß zu den lebhaftesten Unterhandlungen nach allen Seiten 
hin gab. Der Kurfürst schwankte nicht mehr zwischen den Parteien; er wußte, 
daß es mit Schweden zum Kampf kommen müsse und suchte durch näheren An— 
schluß an Osterreich seine Position dazu so viel wie möglich zu stärken. Seine 
alten Forderungen — Jägerndorf oder Glogau und die Bezahlung der alten 
auf Schlesien fundierten Geldschuld —, die er auch jetzt anfangs wieder erhob, 
ließ er fallen, als er auf Schwierigkeiten stieß, und förderte auch ohne diese 
Zugeständnisse die Kaiserwahl Leopolds nach Möglichkeit. Am 1. Februar 1658 
schloß er mit den österreichischen Gesandten, die nach Berlin gekommen waren 
(Lisola und Montecuccoli), einen Bündnisvertrag zu Schutz und Trutz gegen 
Schweden, in den auch Polen eingeschlossen war; die Hoffnung auf Eroberung 
des schwedischen Teils von Pommern lag seinen Kriegsplänen dabei schon zu- 
grunde. Erst am 28. Mai ist dieser Vertrag in Wien ratifiziert worden. Am 
18. Juli 1658 fand dann die einhellige Kaiserwahl des 18jährigen Habsburgers 
statt, um die sich Brandenburg in eifrigen und erfolgreichen Verhandlungen 
bemüht hatte. Kardinal Mazarin, der erst einen Moment lang an die Kandidatur 
seines Königs, Ludwigs XIV. gedacht, dann den Pfalzgrafen von Neuburg oder 
den Kurfürsten von Bayern begünstigt hatte, gab schließlich seinen Widerstand 
gegen die Wahl des Habsburgers auf und war nur noch bestrebt, in die Wahl- 
kapitulation eine Bedingung hineinzubringen, die den Kaiser daran verhindern 
sollte, den Spaniern, die noch immer in den Niederlanden gegen Frankreich 
fochten und nahe daran waren, zu erliegen, durch österreichische Truppenhilfe 
Mut und Kraft zu längerem Widerstande zu geben. Um die Einhaltung dieser 
Bedingung und überhaupt die Interessen Frankreichs im Deutschen Reich 
zu sichern, hat er in sehr geschickter Benutzung der reichsständischen Assoziations- 
bestrebungen, deren Mittelpunkt namentlich der Kurfürst-Erzbischof von Mainz, 
Graf Johann Philipp von Schönborn war, den sogenannten Rheinbund zustande 
gebracht (14., 15. August 1658), der zu Anfang namentlich die drei geistlichen 
Kurfürsten, Kurpfalz, den Pfalzgrafen von Neuburg und Schweden umfaßte und 
eine entschieden oppositionelle Haltung gegen den Kaiser einnahm — ein bereites 
Werkzeng der französischen Politik im Reiche. Der Kurfürst von Brandenburg 
hielt sich selbstverständlich von diesem Bunde fern, in dem seine Gegner, Pfalz= 
Neuburg und Schweden, die Förderung ihrer Interessen fanden; er schloß sich 
um so enger an den Kaiser an, von dem er eine wirksame Unterstützung in dem 
bevorstehenden Kampfe mit Schweden erwartete.
        <pb n="212" />
        198 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1688. 
Der Anschein der Neutralität hatte sich Schweden gegenüber doch nicht 
auf die Dauer aufrecht erhalten lassen. Im Juli bereits war es zum Abbruch 
der diplomatischen Beziehungen gekommen, und der Kurfürst konnte jeden 
Moment auf einen Angriff Karl Gustavs gefaßt sein. Von der Stimmung in 
diesen Tagen gibt eine Flugschrift Zeugnis, die wahrscheinlich aus der Feder 
Schwerins stammt und die den „ehrlichen Teutschen“, an den sie sich wendet, 
für den Krieg gegen Schweden und die Rückerwerbung Pommerns durch deutsche 
Hand zu erwärmen sucht, mit Tönen national-patriotischer Aufwallung, wie 
man sie in jenen Zeiten nur selten zu hören bekommt. Sie schildert den 
traurigen Zustand, in den Deutschland durch den Dreißigjährigen Krieg versetzt 
worden ist. „Wem sein Vaterland lieb ist“, „wem noch einiges teutsches Blut 
um sein Herze warm ist“, „muß darüber weinen und seufzen“. „Wir haben 
unser Gut, wir haben unser Blut, wir haben unsere Ehre und Namen dahin- 
gegeben und nichts damit ausgerichtet, als daß wir uns schier zu Dienstknechten 
und fremde Nationes berühmt, uns des hohen Namens fast verlustig und die- 
jenige, so wir vorher kaum kannten, damit herrlich gemachet. Was sind Rhein, 
Weser, Elbe, Oder anders als fremder Nationen Gefangene? Was ist Deine 
Freiheit und Religion mehrs, als daß andere damit spielen? Summa: alles. 
verlor sich mit dem herrlichen Pommern und mit anderen so stattlichen Ländern.“ 
Darum möge jeder bedenken, „was er für die Ehre des teutschen Namens zu tun 
habe, um sich gegen sein eigen Blut und sein, für allen Nationen dieser Welt be- 
rühmtes Vaterland nicht zu vergreifen.“ „Gedenke, daß du ein Teutscher bist!“ 
Man wird sich hüten müssen, national-politische Gesinnung, wie sie aus: 
dieser Flugschrift spricht, als die eigentliche und dauernde Triebfeder der branden- 
burgischen Politik anzusehen. Ihre Richtung empfing die Politik des Kurfürsten 
in jedem Moment nur durch das Interesse seines Staates, aber ihre Farbe 
war damals, wo die Interessen des deutschen Namens und des Hauses Branden- 
burg zusammengingen, wirklich deutsch-national. Otto von Schwerin, in dem 
wir den Verfasser der Flugschrift vermuten dürfen, ein kluger, gebildeter, warm- 
herziger pommerscher Edelmann, Geheimer Rat und Haushofmeister der Kur- 
fürstin, vielleicht auch der Verfasser des der Kurfürstin zugeschriebenen Kirchen- 
liedes „Jesus meine Zuversicht" — nahm damals im Rate der Kurfürsten den 
ersten Platz ein, nachdem Waldeck, den sein starres schwedisches System seit der 
entschiedenen Wendung der brandenburgischen Politik unmöglich machte, den kur- 
fürstlichen Dienst verlassen hatte. Eben in diesem Jahre 1658 (13. Oktober) ist 
Schwerin als Oberpräsident des Geheimen Rates und erster Minister vom Kur- 
fürsten an die Spitze der Geschäfte gestellt worden. 
Karl Gustav hatte im August den Krieg wieder eröffnet; aber statt, wie 
man erwartete, nach Preußen zu gehen, erschien er mit seiner Flotte am 
17. August vor Kopenhagen, um erst dem dänischen Gegner, dessen Wieder- 
erhebung er fürchtete, den Stoß ins Herz zu versetzen. Aber Kopenhagen, wo 
eine patriotische Bewegung der Bürgerschaft gegen den schwedischen Friedens- 
brecher der tapferen Politik des Königs Friedrich III. und seiner mutigen 
Gemahlin zu Hilfe kam, widerstand in erfolgreicher Verteidigung Woche auf 
Woche, und Karl Gustav begann in eine bedenkliche Lage zu geraten. 
Diesen Moment ergriff der brandenburgische Kurfürst, um den Krieg 
gegen Schweden zu eröffnen. Im September rückte er an der Spitze einer Armee
        <pb n="213" />
        Die pommersche Frage und der Friede von Oliva (1660). 198 
von 30 000 Maun, die aus brandenburgischen, kaiserlichen und polnischen 
Truppen zusammengesetzt war, vor und verdrängte die Schweden aus Holstein 
und Schleswig. Zugleich erschien eine holländische Flotte in See; sie erzwang die 
Durchfahrt durch den Sund, den die Schweden gesperrt hielten, brach die 
schwedische Blockade vor Kopenhagen und versorgte die Stadt, die sich tapfer zu 
verteidigen fortfuhr, mit den nötigen Lebensmitteln. Noch im Dezember gelang 
dann dem brandenburgischen Kurfürsten eine glänzende Kriegstat: unter Mit- 
wirkung einiger dänischer Kriegsschiffe erstürmte er die von den Schweden tapfer 
verteidigte Insel Alsen. Im Frühjahr 1659 drang er nach Jütland vor. 
Fridericia, die letzte Position der Schweden auf dem Festlande, fiel im Mai in 
die Hände der Verbündeten. Nun wollte der Kurfürst nach den Inseln Fünen 
und Seeland hinübergehen, um Kopenhagen zu entsctzen. Aber da stieß er auf 
Schwierigkeiten, die er nicht zu überwinden vermocht hat. Er selbst hatte ja keine 
Flotte; die dänische war zu schwach, um den Widerstand der schwedischen zu 
brechen; die Holländer aber, die wohl über genügende Kräfte verfügt hätten, 
wurden durch diplomatische Einwirkungen von England und Frankreich zurück- 
gehalten, die Schweden nicht gänzlich überwältigt sehen wollten. Im Mai 1659 
hatten sich Frankreich, England und die Niederlande in dem Haager Konzert ge- 
einigt, um durch diplomatische Intervention den Frieden zwischen Schweden 
und Dänemark auf Grund der Bedingungen von Roeskilde herzustellen. So 
mißlangen denn die Versuche der Verbündeten, nach Fünen überzusetzen, im 
Juni und Juli; und der Kurfürst wandte sich nun, um seine eigenen Inter- 
essen wahrzunehmen, gegen Schwedisch-Pommern, das vom September 1659 
ab der hauptsächlichste Kriegsschauplatz geworden ist, neben Westpreußen, wo die 
Polen erfolgreich gegen die schwedischen Stellungen vordrangen. Pommern war 
am Ende des Jahres (1659) bis auf Stralsund und Stettin von den Branden- 
burgern erobert, und der Kurfürst trug sich mit der Hoffnung, daß es ihm dies- 
mal gelingen werde, den Schweden das Land zu entreißen. Die Hartnäckigkeit 
Karl Gustavs, der sich gegen einen Friedensschluß sträubte, machte es den 
Haager Verbündeten schwer, ihre Absicht zu erreichen. Selbst als die Holländer 
sich nun, um ihren Vermittlungsvorschlägen Nachdruck zu geben, dazu herbei- 
ließen, das Unternehmen gegen Fünen tatkräftig zu unterstützen, als es im 
November 1659 in der blutigen Schlacht bei Nyborg zu einer völligen Nieder- 
lage der schwedischen Armee kam, selbst da gab Karl Gustav noch nicht nach, 
wenn er auch die Belagerung von Kopenhagen hatte aufheben müssen. 
Eben damals erfuhr die europäische Gesamtlage eine eingreifende Ver- 
änderung durch den Abschluß des Pyrenäenfriedens, der dem langen Kriege 
zwischen Frankreich und Spanien ein Ende machte. Mazarin hatte nun die 
Hände frei und konnte wirksamer als bisher zum Schutze Schwedens ein- 
greifen, das ja die Vormauer der französischen Interessen im Nordosten Europas 
war. Als Garant des Westfälischen Friedens erhob jetzt Frankreich Einspruch 
gegen die Eroberung von Vorpommern durch Brandenburg und forderte so- 
fortige Rückgabe des Landes an Schweden. Eine französische Armee von 40 000 
Mann wurde an den Grenzen zusammengezogen, um dieser Forderung Nach- 
druck zu verleihen. Dies entschiedene Auftreten des französischen Ministers ver- 
sehlte seine Wirkung nicht. Die Verbündeten des Kurfürsten wurden abtrünnig. 
Die Polen waren zufrieden, ihr Land von den Schweden befreit zu haben, und der
        <pb n="214" />
        200 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1688. 
Kaiser hatte kein Interesse mehr an der Fortsetzung des Krieges, seit Spanien 
seinen Frieden mit Frankreich gemacht hatte; er war weit entfernt, für branden- 
burgische Interessen sich in eine kriegerische Verwicklung mit Frankreich einzu- 
lassen. Sobald die französische Forderung bekannt geworden war, gab er seinen 
Truppen, die an der Belagerung von Stettin teilnahmen, den Befehl 
zum Abzug. Der Kurfürst von Brandenburg war völlig isoliert. Seine 
Hoffnung, Schwedisch-Pommern behalten zu dürfen, war durch die französische 
Intervention vereitelt. 
Mazarin war der Herr der Lage. Unter französischer Vermittlung fanden 
die Friedensverhandlungen statt, die seit 1659 in dem Kloster Oliva bei Danzig 
geführt wurden. Karl Gustav widerstrebte noch immer in alter Hartnäckigkeit 
einem Friedensschluß; er war nach Norwegen gezogen, das er den Dänen zu 
entreißen suchte; dort aber ist er im Februar 1660 erkrankt und gestorben. Auch 
der Kurfürst von Brandenburg hat bis zuletzt die Vermittlungsvorschläge Frank- 
reichs zurückgewiesen; aber er fand weder im Haag noch in Wien irgendwelche 
Unterstützung. In dem Frieden von Oliva (3. Mai 1660) mußte er auf die 
vorpommerschen Lande Verzicht leisten. Er erlangte nur die Bestätigung der in 
den früheren Verträgen errungenen preußischen Souveränität und der von 
Polen abgetretenen Gebiete: Lauenburg, Bütow, Draheim. In den Besitz der 
Stadt Elbing, deren Abtretung auch wieder bestätigt wurde, hat er tatsächlich. 
nicht zu gelangen vermocht. Die Stadt blieb in polnischen Händen,; sie ist erst 
im Jahre 1700 tatsächlich ein Bestandteil des preußischen Staats geworden. 
Der Friede von Oliva war in gewissem Sinne eine Enttäuschung für die 
weitausgreifende Politik des brandenburgischen Kurfürsten; aber er bedeutete 
im großen und ganzen doch einen gewaltigen Fortschritt auf der Bahn zu einer 
selbständigen Machtstellung. Der Kurfürst selbst hatte eine großartige kriegerische 
und diplomatische Schule durchgemacht. Er hatte gelernt, sein politisches Inter- 
esse zur Richtschnur seiner Handlungen zu machen und hatte sich nicht gescheut, 
die Partei zu wechseln, wenn die Staatsräson es gebot. Er hatte dabei eine 
außerordentliche Geschicklichkeit bewiesen, einen zähen und elastischen Geist, wie 
er dem geborenen Politiker eigen ist; indem er das Ziel unverrückt im Auge be- 
hielt, verstand er es, in Mitteln und Wegen sich den Forderungen des Angen- 
blicks anzupassen. Das Unsichere, Schwankende seiner früheren politischen 
Haltung ist verschwunden. Selbstvertrauen und Selbstbewußtsein haben sich 
in hohem Maße bei ihm entwickelt als das Resultat einer in großen Verhältnissen 
und im ganzen doch auch mit entschiedenem Erfolg ausgeübten Tätigkeit. Seit 
dem Ausscheiden Waldecks hat keiner seiner Räte und Generale mehr einen 
wirklich beherrschenden Einfluß auf seine Entschließungen besessen. Schwerin 
und andere, die wir seitdem in hervorragender Stellung finden, sind zwar auch 
noch Berater, aber nicht von so maßgebendem Gewicht wie früher Burgedorff, 
Blumenthal, Waldeck gewesen waren. Der selbständige, autokratische Zug in 
dem Regiment des Kurfürsten tritt in schärferer Ansprägung hervor. Es bleibt 
noch immer seine Gewohnheit, die großen politischen Fragen wie die Angelegen- 
heiten der Verwaltung mit seinen Geheimen Räten in förmlicher Sitzung zu 
erwägen; aber die Entscheidung gibt er nicht mehr, wie in den ersten Jahren 
seiner Regierung, gleich an Ort und Stelle und unter dem frischen Eindruck der 
Deliberation; sondern, nachdem er die Räte angehört und ihre Meinungen er-
        <pb n="215" />
        Wandlungen in der Persönlichkeit des Kurfürsten. 201 
wogen hat, überlegt er die Angelegenheit noch einmal für sich, läßt noch einen 
oder den andern zu sich kommen und trifft dann die Entscheidung in seinem 
Kabinett. Es ist eine ähnliche Regierungsweise, wie sie damals in Frankreich 
Ludwig XIV. ausgebildet hat. Sie erforderte einen anhaltenden und regel— 
mäßigen Fleiß; der Kurfürst lebte beständig in den Geschäften. Nur die Jagd, 
die er mit Passion ausübte, unterbrach in Friedenszeiten diese regelmäßige 
Tätigkeit, die auch auf den häufigen Reisen in Königsberg oder Cleve fortgesetzt 
wurde. Auf diesen Reisen und im Kriege ließ sich der Kurfürst immer von einer 
Anzahl von Räten begleiten, die mit ihm die wichtigsten Angelegenheiten zu be- 
raten hatten, während die in Cölln a. Spree zurückbleibenden Mitglieder des 
Geheimen Rates die laufende Verwaltung führten und ihm regelmäßige Be- 
richte einsandten. In dieser rastlosen Regententätigkeit, in einem bewegten 
Reise= und Kriegsleben schloß sich die Summe seiner Kräfte zusammen zur Aus- 
bildung einer achtunggebietenden Herrscherpersönlichkeit. Seine stattliche Er- 
scheinung, die namentlich neben dem kurzen dicken Schwedenkönig Karl Gustav 
sehr vorteilhaft auffiel, das bedeutende Gesicht mit der Adlernase, dem energischen 
Kinn, den blitzenden blauen Augen, die ebenso zornig wie gütig blicken konnten, 
umrahmt von der Lockenfülle der großen Staatsperücke, gaben seinem Auf- 
treten etwas Mjestätisches; ein großer Zug in Haltung und Geberde war ihm 
eigen. Aber im Grunde hatte seine cholerische Natur etwas Ungestümes, was 
ihn nicht selten im ersten Moment zu übereilten Worten und Handlungen fort- 
riß. Die Ausbrüche seines Jähzorns waren gefürchtet. Wenn ihm das Blut 
zu Kopfe stieg und die Ader an der Stirn schwoll, dann pflegten nicht nur seine 
Diener, sondern auch die fremden Gesandten die gefährliche Nähe des Herrschers 
zu vermeiden. Aber, wie Friedrich der Große von ihm gesagt hat, wenn er nicht 
der ersten Regung Meister war, so war er es sicher der zweiten. Auf die hitzige 
Aufwallung folgte die kühle Besonnenheit, die der Staatsräson gehorchte; und 
die Leidenschaft setzte sich in eine starke Willensenergie und zähe Beharrlichkeit 
um. Eine tiefe Religiosität blieb die Grundlage seines persönlichen und poli- 
tischen Lebens; die Regentenarbeit erschien dem strengen Calvinisten als ein 
Gottesdienst, der Erfolg als eine Gewähr für die göttliche Gnade. Durch einen 
reinen und aufrichtigen Wandel vor Gott glaubte er auch für die irdische Wohl- 
fahrt seines Hauses und Staates am besten zu sorgen. Er war eine warme, 
vollblütige Natur; aber mit der ehelichen Treue nahm er es sehr genau. Das 
erste Kind seiner Ehe mit Luise Henriette ist bald wieder gestorben; erst 1665 
und 1667 wurden zwei Söhne geboren, die am Leben blieben, Karl Emil und 
Friedrich, der spätere Thronfolger. Ihre Erziehung wurde durch Schwerin 
geleitet; der Kurfürst kümmerte sich aber auch selbst darum. Charakteristisch ist 
für seine Auffassung des Herrscherberufs das Wort, das er später einmal seinen 
Söhnen zum Auswendiglernen diktiert hat: Sic gesturus sum principatum, ut 
rem populi esse sciam, non meam privatam. Es ist das Leitmotiv des auf- 
geklärten Absolutismus, das hier schon anklingt. Aber das Verantwortlichkeits- 
gefühl, das sich darin ausspricht, wurzelte bei Friedrich Wilhelm nicht in natur- 
rechtlichen Anschauungen, sondern vielmehr durchaus in der religiösen Auf- 
fassung seines Fürstenamtes, und der patrimoniale Zug, der dem wirklichen 
Staatsleben der Zeit, ganz besonders in Deutschland, eigen war, behauptete 
daneben noch einen breiten Platz. Auch von dem brandenburgischen Kurfürsten
        <pb n="216" />
        202 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1688. 
könnte das Wort gelten, mit dem man die Regierungsweise Ludwigs XIV. gekenn- 
zeichnet hat: „IEtat c'est moi“; nicht in dem Sinne, als ob das persönliche 
Interesse des Monarchen die Staatsräson bestimme, sondern in dem, daß 
beides untrennbar verbunden ist, daß aus der Person des Fürsten der Staats- 
gedanke hervorwächst. Denn der Große Kurfürst, wie er nun bald genannt 
wurde, ist in Wahrheit der Schöpfer eines Staates gewesen, dessen Idee lange 
Zeit hindurch nur in seinem Geiste lebte und erst sehr allmählich in der Wirklich- 
keit Gestalt gewonnen hat. Er war zu Anfang eigentlich noch nicht der Monarch= 
eines großen Staates, sondern ein vielfacher Landesherr über ein Bündel von 
Territorien. Diese Ländermasse zu einem Staat zu machen, der sich in der Welt 
aufrecht erhalten und für das Wohl seiner Angehörigen einstehen konnte, das ist 
recht eigentlich die Arbeit seines Lebens gewesen. Die Erwerbung der Sou- 
veränität in Preußen macht Epoche in diesen Bestrebungen zur Gründung 
eines modernen Staates. Unabhängig vom Reich, von Schweden, von Polen, 
nahm er hier eine ganz selbständige Stellung ein. Auch in den Reichslanden 
waren ja die wesentlichsten Attribute der Souveränität, Bündnis= und Kriegs- 
recht, durch den Westfälischen Fricden zu unbestrittener Geltung gelangt; aber 
die Zugehörigkeit zum Reichsverband, die Lehnsverpflichtung gegenüber dem 
Kaiser brachte doch immer noch eine keineswegs ganz bbelanglose politisch- 
moralische Abhängigkeit mit sich. Wenn diese sich von Jahrzehnt zu Jahr- 
zehnt verringert hat, wenn im Reiche die Stellung des hohenzollernschen 
Fürstentums allmählich immer freier und selbständiger geworden ist, so ist auch 
hier die Einwirkung der preußischen Souveränität nicht zu verkennen; die 
politische Gesamtstellung des Kurfürsten wurde maßgebend dadurch beeinflußt. 
Er gewann eine europäische Stellung. Und diese wirkte wieder auf das Macht- 
verhältnis des Fürsten gegenüber den mitregierenden Landständen in den ein- 
zelnen Gebieten zurück. Wie er im Kampf mit diesen seinen Staat begründete, 
soll im nächsten Kapitel im Zusammenhange dargestellt werden. 
Der Aufbau des Gesamtstaats 1648 —1688. 
Es gibt viele Staaten in Europa, die durch die Mitwirkung ihrer 
ständischen Vertretungen zu festerer Einheit gelangt sind, als sie anfänglich in der 
Regel vorhanden war. In England ist das Parlament seit dem 13. Jahr- 
hundert ein Bollwerk der Staatseinheit gewesen; ebenso später die Reichstage 
in Schweden, in Polen, in Ungarn. Auch in Frankreich haben die General- 
stände bei dem staatlichen Einigungswerk der Capetinger und Valois wirksame 
Hilfe geleistet. In Österreich hat man im 16. Jahrhundert wenigstens einen 
Versuch zur Bildung von Generalständen gemacht; er ist freilich gescheitert. In 
dem brandenburgisch-preußischen Staat des Großen Kurfürsten und seiner Nach- 
folger im 17. und 18. Jahrhundert finden wir nichts von einem solchen Ver- 
such. Er wäre auch vergeblich gewesen. Die Länder, aus denen das Hohen- 
zollernreich sich zusammensetzte, waren einander zu fremd, zu weit vonein- 
ander getrennt und abgelegen, zu stark und starr in ihrem landschaftlichen 
Sondergeiste befangen, als daß ihre ständischen Vertretungen zur engeren Ver- 
bindung oder gar zur staatlichen Verschmelzung der einzelnen Landesteile hätten 
mitwirken können. Wäre es nach dem Sinn der Stände gegangen, so wäre der 
Staat der Hohenzollern ein lockerer Bund halbselbständiger Kleinstaaten geblieben,
        <pb n="217" />
        Großstaatsbildung und Absolutismus. 203 
wie es etwa die Republik der Vereinigten Niederlande im 17. und 18. Jahr- 
hundert war. Der Einheitsstaat, der im 17. Jahrhundert vorbereitet, im 18. 
gefördert, im 19. vollendet wurde, ist gegen den Willen der einzelnen Land- 
schaften und ihrer ständischen Vertretungen geschaffen worden, und der Große 
Kurfürst ist der Urheber dieser großen Umwandlung geworden. Ob ihm dabei 
die Idee eines Einheitsstaates mit zentralisierter Verwaltung, wie er sich später 
ausgebildet hat, schon ganz klar vor Augen stand, wird man bezweifeln dürfen: 
in seinem politischen Testament von 1667 hat sie noch keinen deutlichen Aus- 
druck gefunden. Aber der Wille zur Macht, den er seinem Staate eingepflanzt 
hat, und die Werkzeuge zur Verwirklichung dieser Machtbestrebungen, Heer und 
Finanzverwaltung, drängten zur einheitlichen Zusammenfassung aller Kräfte 
und Mittel, die in den einzelnen Landen vorhanden waren. Aus diesem Streben 
nach einer machtvollen staatlichen Einheit ist in Brandenburg-Preußen der 
Absolutismus hervorgegangen. Indem die Staatseinheit, die allein zur Ent- 
faltung militärisch-politischer Macht befähigte, gegen den Willen der Stände 
durchgesetzt wurde, ergab sich als eine ganz natürliche Folge die Herabdrückung 
der Landtage zu bloßen Provinzialvertretungen von mehr kommunalem als 
politischem Charakter, während die Fürstenmacht in dem Gesamtstaat, den sie 
allein aufgerichtet, fortan in der Hauptsache ganz unumschränkt zu gebieten 
hatte. Unter diesem allgemeinen Gesichtspunkt muß man die Kämpfe des 
Großen Kurfürsten mit den Ständen seiner Lande ansehen, die einen großen 
Teil seiner Regierungszeit und namentlich die nächsten Jahrzehnte nach 1660 
ausfüllen. Sie haben eine ähnliche Bedeutung wie die Kämpfe, die Richelien 
einige Jahrzehnte vorher mit den französischen Provinzialständen geführt hatte. 
Es handelt sich dabei nicht um eine despotische Laune oder um die ein- 
fache Nachahmung eines auswärtigen Vorbildes, sondern um eine große 
historisch-politische Notwendigkeit. Es galt in dieser eisernen Zeit, in dem 
Rivalitätskampf der großen Mächte, die eigene Selbständigkeit zu erringen und 
zu behaupten, Hammer zu werden, wo man früher Amboß gewesen war. Das 
war auch die Vorbedingung für eine selbständige Entwicklung im Innern, für 
die Aufrechterhaltung des evangelischen Glaubens, für wirtschaftliche Wohlfahrt, 
für Recht und Gesittung von heimischer Art. Der Dreißigjährige Krieg ist für 
das Haus Brandenburg die große Schule geworden, in der es den Wert und die 
Unentbehrlichkeit der politischen Macht für alle Zwecke des öffentlichen Lebens 
kennen und schätzen gelernt hat. Und es hat in dieser Schule zugleich auch das 
Hauptmittel kennen gelernt, das nach der damaligen Weltlage allein tauglich 
war, zu solcher Macht den Weg zu bahnen: den miles perpetunus, das stehende 
Heer. Seit dem Großen Kurfürsten steht die Armee im Mittelpunkte des 
Staatsinteresses. Sie ist das Rückgrat für den sich ausbildenden Staatskörper 
und für seine Verwaltungsorganisation geworden. Die Armee aber kostete 
Geld, und den Geldbeutel hatten zunächst noch überall die Stände der ein- 
zelnen Landschaften in der Hand. Die aber begriffen weder die Notwendigkeit 
eines Heeres in Friedenszeiten, das ja in deutschen Landen damals eine ganz 
neue Erscheinung war, noch verstanden sie den Gedanken einer staatlichen Macht- 
politik, der ja bis zum Dreißigjährigen Kriege hin dem deutschen Leben fremd 
gewesen war. Sie standen darum auch der fürstlichen Gesamtstaatsidee ver- 
ständnislos gegenüber; sie wollten ihr Sondertum, ihr landschaftliches Stilleben,
        <pb n="218" />
        204 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1688. 
ihre von naivem Klassenegoismus beherrschte Wohlfahrtspolizei nicht mit den 
unbekannten Segnungen des größeren machtvollen Gesamtstaats vertauschen. 
Darum ist die neue Staatsbildung nicht möglich gewesen ohne eine große Ver- 
fassungsumwälzung, eine Revolution von oben. Im Namen der politischen Not- 
wendigkeit und des öffentlichen Wohls trat der Kurfürst den überlebten Rechts- 
anschauungen einer absterbenden Epoche des Staatslebens entgegen. Daß diese 
einst ihr gutes Recht gehabt hatten, darf dabei nicht übersehen werden. Der 
machtlose territoriale Kleinstaat mit der den Landesfürsten einengenden 
ständischen Verfassung war nun einmal die Lebensform, welche die Geschicke des 
deutschen Volkes mit sich gebracht hatten. Die Idee des waffengewaltigen Groß- 
staats und der fürstlichen Machtvollkommenheit erschien als etwas Nenes und 
Unerhörtes, das stehende Heer als Werkzeug des Despotismus oder einer verab- 
scheuenswürdigen Eroberungspolitik. Es war ein spießbürgerlicher Standpunkt, 
aber die allermeisten vertraten ihn. Nur wenige kühne Geister erhoben sich 
damals zu den Gedanken, denen die Zukunft gehören sollte. 
Dieser politische Gesichtspunkt ist der wesentlichste für das Verständnis 
jener Kämpfe zwischen Fürstentum und Ständetum. Ein sozialer Zug fehlt 
nicht in dem Bilde, aber er hat eine untergeordnete Bedeutung. Gewiß waren 
die Stände nicht immer die Vertreter der wirklichen Gesamtinteressen ihrer 
Länder. Sie waren meist von einem kurzsichtigen, engherzigen Klassengeist er- 
füllt; sie glaubten vielfach als privilegierte Personen das Recht zu haben, das 
öffentliche Wesen für ihre egoistischen Zwecke auszubenten; sie haben übel für die 
unteren Klassen gesorgt. Aber nicht an diesen sozialen Mißbräuchen und Ge- 
brechen sind die alten ständischen Verfassungen zugrunde gegangen, sondern 
an der Tatsache, daß sie den politischen Anforderungen einer neuen, auf den 
militärischen Großstaat zustrebenden Zeit nicht gerecht zu werden vermocht 
haben. Man darf sich den Sturz der ständischen Verfassungen doch nicht so 
denken, als sei die monarchische Gewalt mit den unteren Klassen im Bunde 
gewesen. Die unteren Klassen in Stadt und Land waren noch viel zu unent- 
wickelt, als daß sie im öffentlichen Leben als Machtfaktor hätten in Betracht 
kommen können. Der monarchische Absolutismus hat allerdings häufig die 
Interessen und namentlich das Recht des kleinen Mannes wahrgenommen gegen 
die Selbstsucht der höheren Klassen, die im ständischen Staat das Regiment 
geführt hatten. Aber diese soziale Fürsorge hat sich doch nur in den Grenzen 
des bestehenden Systems, der überlieferten ständischen Gesellschaftsordnung be- 
tätigt. Die alte ständische Gesellschaftsordnung ist zwar durch den Absolutismus 
langsam untergraben und schließlich seit 1807 gründlich reformiert worden; aber 
im 17. und 18. Jahrhundert blieb sie in der Hauptsache bestehen, auch unter 
dem absolutistischen Regiment. Nicht die sozialen Privilegien des Adels im 
Rcchts= und Wirtschaftsleben sind unter dem Großen Kurfürsten angegriffen 
worden, sondern der kurzsichtige Mißbrauch seines politischen Mitregierungsrechts. 
Der Adel wurde nur soweit zurückgedrängt, daß die Bahn für die Machtpolitik 
des neuen militärischen Großstaats frei wurde. Seine sozialen Vorrechte wurden 
ihm belassen und zum Teil aufs neue bestätigt. Die alte ständische Gesellschafts- 
ordnung mit den Privilegien des Adels und der Zünfte blieb bestehen. Es war 
überhaupt kein Kampf bis zur Vernichtung, sondern nur eine Kraftprobe, bei 
der die Überlegenheit der fürstlichen Gewalt von vornherein entschieden war. Die
        <pb n="219" />
        Der Kampf mit den Ständen in politischer und sozialer Bedeutung. 205 
überwundenen ständischen Gewalten sind dann später in den Dienst des neuen 
Staates gestellt worden. 
Das ist der allgemeine Sinn dieser ständischen Kämpfe. Betrachten wir 
nun ihren Verlauf im einzelnen! 
Am mildesten war der Verlauf in der Kurmark Brandenburg, wo die 
landesherrliche Autorität am stärksten befestigt, das Herrscherhaus den Ständen 
am längsten vertraut war. In den ersten Jahren der kurfürstlichen Regierung 
war manches nach dem Wunsche der Stände geschehen: die Bemühungen um den 
Waffenstillstand mit Schweden, die Reduktion der Armee, das Moratorium. Es 
war auch gelungen, den alten Streit zwischen Ritterschaft und Städten um den 
beiderseitigen Anteil an den Steuerleistungen endlich zu schlichten durch den 
sogenannten Quotisationsrezeß von 1643: danach bezahlten die Städte fortan 59, 
die Ritterschaft (d. h. die Bauern) 41 vom Hundert. Das ständische „Kreditwerk“, 
die alte ständische Schulden= und Steuerverwaltung, deren Kassen zu Anfang des 
großen Krieges zahlungsunfähig geworden waren, wurde von dem neuen Kon- 
tributionswesen ganz abgesondert gehalten. Man versuchte es wieder in Ordnung 
zu bringen, doch ist das erst nach Jahrzehnten unter Leitung kurfürstlicher Kom- 
missare gelungen. Mit der Rückkehr des Kurfürsten in die Mark, mit den neuen 
Werbungen von 1644 begann ein etwas schärferer Wind zu wehen; zum Konflikt 
aber kam es erst, als nach dem allgemeinen Friedensschluß der Kurfürst die von 
den Ständen verlangte Abdankung der Truppen verweigerte, vielmehr von 
neuem Geld zu ihrer Unterhaltung forderte. Der Tod des alten Kanzlers 
v. Götzen (1650), der Sturz Burgsdorffs (1651), die beide bei den Ständen wohl- 
gelitten gewesen waren, trugen zur Verschärfung der Stimmung bei. Es 
handelte sich um die prinzipielle Frage, ob, entgegen altem Herkommen, Truppen 
in Friedenszeiten gehalten werden sollten; das erschien der Landesvertretung wie 
eine Verewigung der Kriegslast und eine Vereitelung der Hoffnungen, die man 
auf den Frieden gesetzt hatte. Der Landtag sträubte sich lange gegen die Be- 
willigung der Mittel zur Unterhaltung der Truppen, die der Kurfürst bei- 
behielt; inzwischen half sich der Kurfürst damit, die nicht bewilligten Summen 
durch Exekution einzutreiben. Einen entschlossenen Widerstand bis zum äußersten 
haben die Stände nicht geleistet; sie baten und lamentierten, bewilligten auch 
wohl einmal Mittel auf 2 oder 3 Monate und verlangten vor allem immer von 
neuem die Erledigung ihrer „Gravamina“, ihrer Beschwerden und Wünsche, die 
hauptsächlich Standesinteressen des Adels betrafen. Fast vier Jahre hindurch 
währte die gespannte Lage; endlich, nach langen Verhandlungen, nachdem der 
Landtag von 1652 siebenmal vertagt worden war, kam es zu einer Verein- 
barung, die in dem berühmten Landtagsabschied vom 5. August 1653 enthalten 
ist. Die Hauptsache war, daß die Stände dem Kurfürsten, zunächst auf sechs 
Jahre, eine Summe von 530 000 Talern jährlich zur Unterhaltung seiner 
Truppen bewilligten. Dagegen hat nun freilich der Kurfürst den Ständen sehr 
weitgehende Zugeständnisse machen müssen. Alle ihre alten Rechte und Privi- 
legien wurden ihnen bestätigt. In erster Linie kam der grundbesitzende Adel 
dabei in Betracht. Das Vorrecht des Adels auf den Besitz von Rittergütern, 
seine Herrenstellung im Gutsbezirk, seine obrigkeitlichen Rechte über die Bauern, 
seine Steuer= und Zollfreiheit, seine Verfügung über die Frondienste der Bauern, 
das ganze gutsherrlich-bäuerliche Verhältnis in der schärferen Form, die es im
        <pb n="220" />
        206 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1688. 
17. und 18. Jahrhundert zeigt — das alles ist eigentlich damals erst endgültig 
bestätigt und festgestellt worden. Man fürchtete offenbar in den Kreisen des 
Adels, daß die Unregelmäßigkeiten der Kriegszeit, wo die Gutsherrschaften viel- 
fach außerstande gewesen waren, einen regelmäßigen Betrieb der Wirtschaft 
aufrechtzuerhalten, oder sonst die Zügel locker gelassen hatten, dazu benutzt 
werden möchten, die bäuerlichen Lasten und Verpflichtungen hie und da dauernd 
zu ermäßigen. Man bestand daher auf der Bestimmung, daß die „Leibeigen- 
schaft“ (so nannte man damals, was später amtlich als „Erbuntertänigkeit“ 
bezeichnet wurde) überall dort, wo sie herkömmlich sei, bestehen bleiben solle, 
wobei von einer genaneren Aufzählung der Landesteile Abstand genommen 
wurde; und man schob dem Bauer, der seine Freiheit behauptete, die Beweis- 
last zu. Wahrscheinlich haben diese Bestimmungen dazu gedient, daß den Bauern 
hie und da stärkere Lasten aufgebürdet wurden als vorher üblich war, wozu 
ebenso die Verminderung ihrer Zahl wie die Vermehrung des Umfanges der 
Rittergüter einen Anlaß bot. Der weiteren Ausdehnung des Rittergutsbesitzes 
durch Auskaufen oder Relegierung widerspenstiger Bauern wurde noch kein 
Riegel vorgeschoben. Alle diese Bestimmungen enthielten eigentlich kaum etwas 
gänzlich Neues; sie hatten nur den Zweck und die Wirkung, die allgemeinen 
wirtschaftlich = sozialen Entwicklungstendenzen, die sich in den agrarischen Ver- 
hältnissen der ostelbischen Länder geltend machten und die eine Förderung der 
gutsherrlichen Interessen auf Kosten der bäuerlichen bedeuteten, von hemmenden 
Fesseln zu befreien und ihnen zum Durchbruch zu verhelfen. In der Mark 
Brandenburg sieht man besonders deutlich, wie die politische Konjunktur vom 
Adel dazu ausgenutzt wurde. Immerhin aber haben sich die gutsherrlich- 
bäuerlichen Verhältnisse dort keineswegs ungünstiger für die Bauern gestaltet 
als in andern ostelbischen Ländern, wie denn z. B. später, im 18. Jahrhundert 
an Stelle der ungemessenen, d. h. täglichen Frondienste der Bauern, die in 
Pommern und Preußen üblich waren, in der Mark Brandenburg in der Regel 
nur 3= bis 4tägige Wochendienste geleistet wurden. 
Der Rezeß von 1653 wurde fortan von den märkischen Ständen als die 
Grundlage der Landesverfassung, als das Bollwerk ihrer Privilegien betrachtet. 
Das hat einen guten Sinn in Hinsicht auf die sozialrechtliche Stellung des Adels, 
aber politisch bedeutet er das Ende der ständischen Epoche. Zwar hat der Adel 
sein altes Recht, in Fragen der auswärtigen Politik zu Rate gezogen zu werden, 
niemals aufgegeben; die darauf bezügliche Klausel von 1540 ist auch noch in 
dem Rezeß von 1653 ausdrücklich wiederholt worden; aber das hatte jetzt keine 
praktische Bedeutung mehr, wo der Kurfürst ein vielfacher Landesherr war und 
zu europäischer Bedeutung aufstieg. In Wahrheit zog sich der Adel aus seiner 
bisherigen politischen Stellung zurück, um seine wirtschaftlich-sozialen Interessen 
um so erfolgreicher wahrzunehmen. Er gab seinen Widerstand gegen die Be- 
gründung eines militärisch-monarchischen Großstaats auf, um sich dafür in den 
Kreisen seines lokalen Herrentums um so stärker zu befestigen. Die sechsjährige 
Bewilligung mußte natürlich später verlängert werden; in den Verhandlungen 
von 1662 sieht man bereits, wie die Stände sich mit der Vorstellung abfinden, 
daß diese Last nie wieder verschwinden werde. Sie ist dann von Zeit zu Zeit 
durch Erhöhung der Summen noch erheblich erschwert worden. Unendlich viel 
ist noch später darüber verhandelt und gestritten worden; aber das Prinzip, daß
        <pb n="221" />
        Axgseinandersetzung mit den Ständen in der Kurmark. 207 
das fürstliche Heer vom Lande zu unterhalten sei, stand fest, und das Resultat 
ist gewesen, daß die dazu bestimmte Steuer, die man mit dem während des 
Krieges üblich gewordenen Namen als „Kontribution“ bezeichnete, allmählich 
zu einer dauernd fixierten Leistung wurde, die seit dem Ausgang des 17. Jahr- 
hunderts keiner Bewilligung mehr bedurfte. 
Der Landtag von 1653 ist der letzte allgemeine Landtag, der in der Kur- 
mark gehalten worden ist. In der folgenden Zeit finden wir — abgesehen von 
den Huldigungslandtagen beim Regierungsantritt eines neuen Herrschers, die 
mehr nur eine äußerlich-formale Bedeutung hatten — nur noch Verhandlungen 
mit Ausschüssen und Deputationstage, zu denen Abgeordnete des Adels von den 
Kreistagen gesandt wurden. Das ständische Leben in der Kurmark zog sich mehr 
und mehr in die Kreise zurück, die seit dem großen Kriege eine bedeutsame Wirk- 
samkeit entfaltet hatten, namentlich in allem, was mit den Truppenmärschen, 
Lieferungen, Einquartierung, Kontribution usw. zusammenhing. Die Kreise 
waren ritterschaftliche Korporationen, die eine Art Selbstverwaltung führten. 
Die mit dem stehenden Heer dauernd werdende Kontribution stand dabei im 
Mittelpunkt. Ein aus den eingesessenen Gutsbesitzern genommener Kreis- 
kommissar des Kurfürsten, in größeren Kreisen, wie Altmark und Uckermark, 
auch mehrere solcher Kommissarien mit einem Direktor an der Spitze, führten in 
Fühlung mit den Kreistagen der adligen Gutsbesitzer die Verwaltungsgeschäfte; 
hier hat das spätere Landratsamt seine Wurzel. Die späteren Landräte sind 
nichts anderes als die Nachfolger dieser Kreiskommissarien; der erste König hat 
ihnen auf ihren Antrag 1701 jenen vornehmeren Titel verliehen, der in der 
ständischen Zeit eigentlich die Notabeln bezeichnet hatte, die der Fürst aus der 
Landschaft zu Rate zog. Von der Mark Brandenburg aus ist dann das aus dem 
Kreiskommissariat stammende Landratsamt auf die anderen Provinzen des 
Staates allmählich übertragen worden; aber nur in einigen dieser Provinzen 
wurde es, wie in der Kurmark, zum Mittelpunkt einer ritterschaftlichen Selbst- 
verwaltung der Kreise. 
Ganz abgesondert von dem Kontributionswesen blieb die Verwaltung des 
ständischen Kreditwerks, die alte Schulden= und Steuerverwaltung aus dem 
16. Jahrhundert. Nachdem die Auseinandersetzung mit den Gläubigern im 
Stile eines Konkursverfahrens beendet war, wurde das ganze Institut unter 
kurfürstliche Aufsicht gestellt, iudem ein Mitglied des Geheimen Rats als 
Direktor an die Spitze trat. Der Große Ausschuß wurde von 50 auf 12 Personen 
verringert; die Verordnetenkollegien zur Verwaltung der Kassen blieben bestehen. 
In dieser Form ist die „Kurmärkische Landschaft“, wie man das Kreditwerk später 
nannte, erhalten geblieben bis auf die Hardenbergsche Finanzreform (1820). 
Der Große Kurfürst hatte beabsichtigt, es ganz zu verstaatlichen, aber sein Nach- 
folger hat diesen Rest von ständischer Finanzverwaltung erhalten; eine irgendwie 
erhebliche politische Bedeutung hatte er nicht mehr. Die Hufenschösse, die Städte- 
steuern und das Biergeld, die seiner Verwaltung unterstanden, waren gering- 
fügig im Vergleich mit den neuen Steuern, den „Kriegsgefällen“, die für die 
Erhaltung des Heeres bestimmt waren. Neben der Kontribution, die wir schon 
kennen, handelt es sich dabei noch um eine ganz neue Steuerart, die Akzise. Die 
Akzise ist nicht, wie man gewöhnlich glaubt, eine bloße Verbrauchssteuer, sondern 
ein zusammengesetztes System verschiedener Steuern, unter denen aber aller-
        <pb n="222" />
        208 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1688. 
dings die indirekten Abgaben auf fast alle Gegenstände des Verbrauchs, Getränke, 
Lebensmittel, Kaufmannswaren, die Hauptrolle spielen. Dies System, dessen 
Name auf das französische Wort assise (Steuer) zurückgeht, hatte sich 
namentlich in Holland bewährt und wurde damals als neuentdeckte Goldgrube 
von den Finanzschriftstellern gepriesen. Was es besonders empfahl, das war die 
Tatsache, daß es eine allgemeine Steuer war, die auch den Adel treffen sollte, 
weshalb man sie in Holland auch die „gemeene middelen“ oder „modi 
generales“ nannte. Der Ubelstand, daß Konsumtionsabgaben die ärmere Be- 
völkerung verhältnismäßig stärker belasten, als die wohlhabenden Klassen, wurde 
dadurch reichlich aufgewogen. Außerdem hatte dies System das Bequeme, daß die 
Zahlungen nicht zu einem bestimmten Termin, sondern unmerklich beim Ver- 
brauch zu leisten waren, und daß die Steuerexekution, die damals viel böses Blut 
machte, dabei vermieden wurde. Endlich war noch der große Vorzug damit 
verbunden, daß der Ertrag der Verbrauchsstenern mit dem Wachstum der Be- 
völkerung und des Verkehrs von selbst wachsen mußte, ohne daß es neuer Be- 
willigungen bedurfte, die doch von den Ständen immer nur mit großer Mühe zu 
erlangen waren. 
Es war nun eigentlich die Absicht des Kurfürsten, dieses neue Steuersystem 
an die Stelle der aus dem Kriege herrührenden, mit den Ständen mühsam immer 
von neuem zu vereinbarenden Kontribution zu setzen, von der der Adel befreit 
war. Aber diese Absicht hat er nicht durchzusetzen vermochtz sie scheiterte in der 
Mark Brandenburg an dem zähen Widerstande des Adels, der eben deshalb die 
Akzise bekämpfte, weil sie dem adligen Privilegium der Stenerfreiheit ein Ende 
gemacht haben würde. Der Kurfürst mußte sich schließlich 1667 damit begnügen, 
das neue Steuersystem in den Städten einzuführen, während auf dem platten 
Lande die Kontribution bestehen blieb. So wurde der Grund gelegt zu der zwie- 
spältigen Besteuerung von Stadt und Land, die das alte Preußen charakterisiert. 
Der hergebrachte Gegensatz zwischen Stadt und Land, ihre administrative 
Trennung ist durch diese verschiedenartige Besteuerung noch verschärft und für 
anderthalb Jahrhunderte befestigt worden. Das Verbot des Handwerks und des 
Handels auf dem platten Lande — mit einigen geringfügigen Ausnahmen — 
mußte als eine Konsequenz dieser verschiedenen Besteuerungsarten beibehalten 
werden bis ins 19. Jahrhundert hinein. 
UÜbrigens gelangte die Akzise 1667 in den Städten noch nicht allgemein und 
zwangsweise zur Einführung. Es wurde ihnen nur anheimgestellt, das nach 
dem Quotisationsrezeß auf sie entfallende Steuerquantum (59 Prozent) durch 
die „gemeinen Mittel“ aufzubringen. Aber die Städte wandten sich ganz 
allgemein dem neuen Steuersystem zu, das ihren Verhältuissen angemessener war 
als die bisherige Kontribution. Mit den Verbrauchssteuern auf alle Lebensmittel 
und Kaufmannswaren verbanden sich niedrige direkte Umlagen auf die städtischen 
Acker, auf das Vieh, auf die Handwerksbetriebe nach der Zahl der Gesellen u. dgl. 
mehr. Auch der Handelsverkehr, der in Holland durch das Klasseninteresse der 
Kaufleute freigeblieben war, wurde mit Hilfe einer Bewegung in der Berliner 
Bürgerschaft einer Abgabe von ½ vom Hundert, einer Art kaufmännischer 
Gewerbesteuer, unterworfen. Seit 1682 ist dann die Akzise, die bisher von den 
städtischen Behörden verwaltet worden war, in eine obligatorische Staatssteuer 
verwandelt worden, deren Überschuß über das bisherige Steuerkontingent der
        <pb n="223" />
        Die Akzise. — Die Stände in Cleve-Mark. 209 
Städte nun nicht mehr den Gemeinden, sondern den kurfürstlichen Kassen zufloß. 
Die Städte mußten nun völlig gegen das platte Land abgeschlossen werden, durch 
Mauern oder Palissaden. Die Torschreiber hatten den Verkehr zu überwachen, 
bei den Einnehmern in der Stadt war nach den von ihnen ausgestellten Zetteln 
die Akzise zu entrichten, in Stadt und Umgegend waren Kontrolleure und Visi— 
tatoren tätig. Und zugleich erscheint ein neuer wichtiger kurfürstlicher Beamter, 
der die Aufsicht über die Akziseverwaltung in einer Anzahl von Städten führt, 
der „Kriegs= und Steuerkommissarius“ oder „Commissarius lock“ genannt. Er 
ist das Organ geworden, durch welches nicht bloß die Akzise, sondern später, wie 
wir noch sehen werden, das ganze städtische Wesen der fürstlichen Verwaltungs- 
kontrolle unterworfen worden ist. Einen relativen Abschluß der Gesetzgebung 
auf diesem Gebiet bezeichnet die kurmärkische Akziseordnung von 1684, die der 
ganzen weiteren Entwicklung des Instituts zugrunde liegt. 
So war es dem Adel gelungen, sich diesem neuen Steuersystem zu 
entziehen, das also nur für die Städte zur Anwendung kam. Aber die vollständige 
wirtschaftliche und finanzielle Trennung, die damit zwischen Ritterschaft und 
Städten eintrat, unter denen nun jede Interessengemeinschaft aufhörte, hat dem 
alten landständischen System den Todesstoß versetzt. Die Städte hatten fortan 
kein Interesse mehr an den Bewilligungen der Landschaft; und so kam es, daß 
— abgesehen von dem alten Kreditwerk der „Kurmärkischen Landschaft“ — in 
der Mark Brandenburg das kreisständische Leben an die Stelle des alten land- 
ständischen trat. 
Schwieriger als in der Mark Brandenburg war die Auseinandersetzung 
mit den Ständen in den rheinisch-westfälischen Landen Cleve-Mark, wo die 
protestantische Partei an den Niederlanden, die katholische an Pfalz-Neuburg, 
dem Kaiser und Spanien einen Rückhalt fand; der Besitzstand war ja bis zum 
Jahre 1666 noch provisorisch. Es blieb nicht ohne nachteilige Einwirkung auf 
die brandenburgischen Lande, daß der Pfälzer in Düsseldorf seinen Ständen die 
Zügel weit lockerer ließ, als der Kurfürst. Der General v. Norprath, der von 
1643—1646 als Statthalter des Kurfürsten in Cleve waltete, hat den Ständen 
gegenüber nichts ausgerichtet. Dann ist der Kurfürst selbst 6 Jahre hindurch 
im Lande gewesen, 1647—1653. In diese Zeit fällt die Unternehmung gegen 
Jülich von 1651, die so völlig gescheitert ist. Ihr zur Seite ging das Bestreben, 
ein festeres Verhältnis zwischen Landesherrschaft und Ständen herzustellen. Aber 
auch dies Bestreben hatte keinen günstigen Erfolg. Der große Rezeß vom 
9. Oktober 1649 und der dazu gehörige sogenannte Exekutionsrezeß vom 
14. Oktober 1653 bezeichnen eine völlige Niederlage der fürstlichen Gewalt. 
Das Recht der Stände, ohne fürstliche Berufung zu den jährlichen Landtagen 
zusammenzukommen, blieb bestehen. Es mußte ihnen auch weiterhin gestattet 
werden, mit auswärtigen Mächten, namentlich den Generalstaaten der Nieder- 
lande und dem Pfalz-Neuburger, in unmittelbare Verhandlungen zu treten. Das 
Indigenatsrecht wurde von den Ständen in der schroffsten Form aufrechterhalten: 
der Kurfürst wurde gezwungen, alle nichteingeborenen Beamten, die er im 
Lande angestellt hatte, zu entlassen. Alle Beamten mußten fortan auf die 
ständischen Rezesse vereidigt werden. Auch ein anderer wichtiger Streitpunkt, die 
Frage des Garnisonrechts, wurde damals zuungunsten der fürstlichen Gewalt 
entschieden: der Kurfürst mußte förmlich versprechen, daß er keine Truppen ins 
Hintze. Hohensollern. 14
        <pb n="224" />
        210 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1688. 
Land bringen, daß er keine Festungen darin bauen werde. Alle alten Privilegien 
wurden den Ständen bestätigt, mochten sie zur Observanz gekommen sein oder 
nicht. Die Regierung, die nun in Cleve neu gebildet wurde, erhielt einen halb- 
ständischen Charakter; die namhaftesten Mitglieder der protestantischen Partei 
fanden darin ihren Sitz; der Statthalter, Graf Johann Moritz von Nassau- 
Siegen, ein Verwandter des oranischen Hauses, bekannt durch seine Brasilien- 
fahrt, war ein halber Niederländer. Nur wenige persönliche Anhänger des 
Kurfürsten befanden sich in den regierenden Kreisen des Landes; sie waren durch 
besondere, geheime Verpflichtung an die Person des Herrschers gebunden, so der 
Kanzler Weimann, das einzige Mitglied des Regierungskollegiums, auf das 
sich der Kurfürst unbedingt verlassen konnte; wie ein Verschwörer mußte er seine 
landesherrlichen Interessen im Lande wahrzunehmen und zu fördern suchen. 
Während des nordischen Krieges hat dann der Kurfürst trotz dieser Ver- 
hältnisse verstanden, sich der Mittel des Landes für seine militärisch-politischen 
Zwecke in weitgehender Weise zu bedienen. Große Rüstungen sind damals in 
Cleve-Mark angestellt worden; gegen 6000 Mann hat der Kurfürst für den 
schwedisch-wolnischen Krieg allmählich aus diesen Landen erhalten. Nach dem 
Kriege aber zeigte sich dann aufs deutlichste die Rückwirkung der politisch- 
militärischen Machtstellung des Kurfürsten auf das Verhalten der Stände. In 
zwei neuen Rezessen vom 24. August 1660 und vom 19. März 1661 erfuhr die 
Verfassungslage eine erhebliche Veränderung zugunsten des Kurfürsten, der den 
zweiten Landtag in Person verabschiedete. Unterhandlungen mit fremden 
Mächten wurden nun nicht mehr geduldet; der bisherige Resident der 
Stände bei den Generalstaaten, der durch seine zeitgeschichtlichen Samm- 
lungen bekannte Lieuwe van Aitzema, wurde verabschiedet. Beschwerden 
über Verletzung ständischer Rechte sollten fortan nur an den Kurfürsten selbst, 
nicht an eine andere Macht, auch nicht an den Kaiser, gerichtet werden 
dürfen. Der Fall Wilich hatte dazu Veranlassung geboten. Die Landtage 
traten zwar noch alljährlich ohne besondere Berufung zusammen, hatten 
aber vorher den kurfürstlichen Behörden davon Anzeige zu machen. Der Rezeß 
von 1660 stellt im ganzen eine Revision des früheren von 1649 dar, in der alles 
dasjenige, was auf den veränderten Zustand der Dinge nicht mehr paßte, aus- 
gelassen war. So fehlt hier der Artikel über die Vereidigung der Beamten auf 
die alten ständischen Rezesse; es ist nur gesagt, daß sie auf den Inhalt des neuen 
gegenwärtigen Rezesses instruiert werden sollen. Es fehlt ferner die Zusage des 
Rezesses von 1649, daß ohne Zustimmung der Stände keine Truppen im Lande 
geworben oder daselbst eingeführt werden sollten; der Kurfürst bekam also die 
Möglichkeit, seine Truppen ins Land zu bringen, sie dort einzuquartieren und zu 
verpflegen; er setzte das früher aufgegebene fürstliche Garnisonrecht durch. Das 
Indigenatsrecht allerdings wurde grundsätzlich bestätigt; alle Beamten mußten 
auch hinfort Landeskinder und im Lande „beerbt“, d. h. mit Grundbesitz an- 
gesessen sein. Die Rechte der Stände blieben also immer noch ziemlich bedeutend, 
aber den Widerstand gegen den militärischen Großstaat haben auch sie seit 1660 
aufgegeben. Die Landtage übten zwar nach wie vor das Steuerbewilligungs- 
recht, aber auch hier machte sich die Konsequenz der Tatsache geltend, daß das 
stehende Heer im Prinzip zugelassen worden war. Mit dem Heer sind auch hier 
die Steuern, die zu seiner Unterhaltung bestimmt waren, etwas Dauerndes,
        <pb n="225" />
        Auseinandersetzung mit den Ständen von Cleve-Mark. 211 
Regelmäßiges geworden. Es ist gelungen, in den nächsten Jahrzehnten die 
Stände an regelmäßige und ausreichende Geldbewilligungen zu gewöhnen, so 
daß die „Kontribution“ auch hier ganz allmählich den Charakter einer festen 
Einrichtung annahm. Eine Akzise war hier schon in manchen Städten eingeführt, 
aber noch nicht als staatliche Steuer und in anderer Form, als in der Kurmark; 
eine Angleichung an das kurmärkische Muster, eine Verstaatlichung und Neu- 
ordnung der Akzise hat hier erst in der Zeit von 1713—1720 stattgefunden. Wie 
die ritterschaftliche Selbstverwaltung in den Kreisen, so machte sich hier die der 
„Meistbeerbten“, d. h. der größeren ritterlichen und bäuerlichen Grundbesiver in 
den Amtern und Kirchspielen geltend, auf den Amts= und Erbentagen. Rezep- 
toren, die von den Eingesessenen gewählt waren, besorgten die Steuereinnahme in 
den Amtern und legten ihre Rechnung zugleich vor dem kurfürstlichen Obersteuer- 
empfänger und einem ständischen Ausschuß ab. 
Von großer Bedeutung für die Befestigung der brandenburgischen Herr- 
schaft in diesen Gebieten war cs, daß sich der Kurfürst 1666 entschloß, einen end- 
gültigen Ausgleich mit Pfalz-Neuburg herzustellen, der den bisherigen provi- 
sorischen Besitzstand zu einem dauernden machte; nur über die Herrschaft Raven- 
stein wurde noch einige Jahre lang verhandelt; der Kurfürst hat sie 1670 an 
Pfalz-Neuburg gegen eine Geldentschädigung abgetreten. Erst durch diese end- 
gültige Regelung der Besitzfrage gewann Brandenburg in Cleve, Mark und 
Ravensberg einen festen völkerrechtlichen Boden, auf dem auch die neue staats- 
rechtliche Ordnung sicherer ruhte. Eine gewisse spröde Absonderung dieser 
rheinisch-westfälischen Lande von dem übrigen Staatsgebiet des Kurfürsten blieb 
aber unter ihm und auch unter seinen Nachfolgern noch lange bestehen. 
lm heftigsten ist der Kampf mit den Ständen in Ostpreußen gewesen. 
Er knüpfte sich hier unmittelbar an den Frieden von Oliva und die Erringung 
der Souveränität an. Die ständische Opposition bestritt die Rechtsgültigkeit und 
Verbindlichkeit der Souveränitätserklärung; sie behauptete, daß zur rechtmäßigen 
Erwerbung der Souveränität die Zustimmung der Stände hätte eingeholt werden 
müssen; sie fuhr sort mit Polen zu konspirieren, indem sie immer aufs neue 
versuchte, Polen zum Schutz der ständischen Libertät in Preußen gegen den 
Kurfürsten aufzuwiegeln, um die Souveränität schließlich doch noch wieder zu 
beseitigen. Denn die staatsrechtliche Wirkung des völkerrechtlichen Aktes lag ja 
auf der Hand: sie bestand darin, daß die ständische Opposition, des starken 
Rückhalts beraubt, den sie bisher an der Krone Polen gefunden hatte, der 
vordringenden landesherrlichen Macht nicht würde Widerstand leisten können. 
Hier in Ostpreußen wird es besonders deutlich, daß die Stände für ein altes 
Rccht kämpften, das der Entwicklung des neuen militärisch-monarchischen Groß- 
staates im Wege stand, der Kurfürst aber den Kampf nicht vermeiden konnte, 
eben weil er diesem Ziel zustrebte, dessen höhere Berechtigung heute nicht mehr 
erwiesen zu werden braucht, da ja der ganze politische Zustand der Gegenwart 
seit fast drei Jahrhunderten darauf beruht, daß es erreicht wurde. 
Die Krone Polen hat sich in diesen Verhältnissen ziemlich zweideutig, aber 
doch zugleich auch sehr vorsichtig benommen, so daß ein politischer Konflikt ver- 
mieden wurde. Eine Zeitlang schien es allerdings — im Jahre 1661 —, als 
würden die preußischen Stände es zu offener Rebellion treiben und militärische 
Hilfe aus Polen bekommen; und da Polen damals auch mit Schweden und 
14*
        <pb n="226" />
        212 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1688. 
Frankreich im Einverständnis war, so nahm die Lage für den Kurfürsten ein 
bedenkliches Aussehen an. In diesem gefährlichen Augenblick griff er ein ihm 
früher von dem Krongroßfeldherrn Lubomirski, dem einflußreichen Führer des 
polnischen Adels, entgegengebrachtes Projekt auf und faßte den Gedanken ins 
Auge, bei dem eben damals zur Erörterung kommenden Plane einer noch bei 
Lebzeiten Johann Kasimirs vorzunehmenden polnischen Königswahl seine eigene 
Kandidatur, zunächst nur in geheimen Verhandlungen mit dem Adel, aufzustellen, 
um diesen von einer Einmischung in die preußischen Angelegenheiten abzuhalten 
und zugleich die drohende Möglichkeit der Wahl eines französischen Prinzen 
wirksam zu bekämpfen. Die Beibehaltung seines evangelischen Glaubens war 
dabei für ihn selbstverständlich; sonst wollte er aber den Polen große Zugeständnisse 
machen und selbst die eben erkämpfte preußische Souveränität, dieses sonst so 
sorgsam behütete Kleinod seines Hauses, zum Opfer bringen. Es liegt auf der 
Hand, daß durch dieses Mittel nicht nur die Einmischung der Polen verhütet, 
sondern auch der Geist der Rebellion in Preußen wirksam gedämpft werden 
konnte. Wieweit es sich dabei um eine ernsthafte Absicht, wieweit um ein 
politisches Manöver handelt, steht dahin; zu greifbaren Resultaten haben die 
Verhandlungen nicht geführt, und merkwürdigerweise erlischt das Interesse des 
Kurfürsten an dem Plan in eben dem Moment, wo die gefährliche Spannung 
in Preußen sich gelöst hat; er ist später nicht wieder auf den Gedanken zurück- 
gekommen. Die Gefahr einer polnischen Einmischung während der Krisis von 
1661/62 ist glücklich vermieden worden; aber die Sympathien der Krone wie 
der Republik Polen gehörten den Rebellen in Preußen; die polnische Regierung 
hat damals und später noch, ohne sich geradezu bloßzustellen, die Bestrebungen 
der ständischen Opposition in Preußen unterstützt; sobald aber die Dinge eine 
ungünstige Wendung nahmen, hat sie sich zurückgezogen. 
Der offene Konflikt in Preußen begann nach vielen Umtrieben und be- 
ständigem Querulieren der Stände auf dem ersten Landtage, den der Kurfürst 
nach dem Frieden von Oliva hielt, zu Königsberg, 1661. Die Erwerbung der 
Souveränität machte eine neue Huldigung notwendig, und der Kurfürst ließ 
den Ständen eine Art von Verfassungsurkunde (vom 14. November 1661 
datiert) vorlegen, die seine Auffassung des neuen Verhältnisses zwischen Fürst 
und Ständen zum Ausdruck bringt. Sie ist durchaus maßvoll und weit entfernt 
von dem Versuch, eine Gewaltherrschaft unter Ausschluß der Stände aufzurichten. 
Mit Nachdruck wird darin betont, daß der Kurfürst jetzt das dominium directum 
mit dem dominium utile konsolidiert habe (in diesen privatrechtlichen Begriffen 
bewegte sich das Lehnsstaatsrecht der Zeit) und daß er damit das jus supremi 
et absoluti dominü genieße. Damit war aber die hergebrachte landständische 
Verfassung wohl verträglich. Die Rechte des Landtages sollten ungeschmälert 
bleiben; nur verlangte der Kurfürst, daß fortan keine Versammlung der Stände, 
auch nicht in den Amtern und Städten, ohne seine Berufung und Erlaubnis 
sollte gehalten werden dürfen. Das Indigenatsrecht, das hier wie überall als 
das Palladium der landständischen Freiheiten galt, wurde grundsätzlich an- 
erkannt; nur den Kanzlerposten wollte der Kurfürst unter Umständen auch durch 
eine nichteingeborene Person gelehrten Standes besetzen dürfen. Besonders un- 
angenehm mag dem Adel gewesen sein, daß der Kurfürst in Aussicht stellte, neben 
ben adligen Amtshauptleuten, die ja auch die Verwaltung der Domänengüter in
        <pb n="227" />
        Konflikt mit den ostpreußischen Ständen. 213 
Händen hatten und oft in ihrem eigennützigen Privatinteresse führten, sollten, 
wie in der Kurmark, Amts= und Kornschreiber angestellt werden, damit das 
Rechnungswesen und die Kontrolle der Domanialwirtschaft wirksamer gehandhabt 
werden könne. 
Der Konflikt entstand nun dadurch, daß die Stände sich weigerten, auf der 
Grundlage dieses neuen staatsrechtlichen Zustandes die Huldigung zu leisten. 
Vergeblich bemühte sich der Statthalter des Kurfürsten, Fürst Bogislaw Radziwill, 
und sein besonders zu dem Landtage entsandter Kommissarius, der Geheime Rat 
Otto von Schwerin, den Widerstand durch gütliches Zureden zu beschwichtigen. 
Eine lebhafte Agitation wurde von den Führern der Unzufriedenen im Lande 
entfaltet. In den drei Städten Königsberg war die Seele des Widerstandes der 
Schöppenmeister von Kneiphof, Hieronymus Roth. Er war Vorsitzender des alten 
Stadtgerichts, hatte aber zugleich die politische Funktion, den Versammlungen der 
Gemeinde zu präsidieren und ihre Beschlüsse und Wünsche vor dem Rat zu ver- 
treten. In dieser Stellung ist Roth, ein unbedingter Anhänger der alten Ordnung, 
ein starrer und verbissener Rechtsfanatiker, daneben ein energischer und populärer 
Volksmann, der Führer der Widerstandsbewegung geworden. Er hatte seinen 
Anhang namentlich in den Zünften, die mit der wirtschaftlichen Polizei und dem 
Steuer= und Zollwesen damals vielfach unzufrieden waren. Der oppositionelle 
Rat aber in allen drei Städten ließ sich die Agitation dieses Demagogen gegen 
die verhaßte fürstliche Gewalt gern gefallen. Dem kurfürstlichen Kommissarins 
Schwerin gegenüber, der ihn vor sich gefordert hatte, brauchte Roth die stärksten 
Ausdrücke über die Tyrannei des neuen Souveräus. Man wußte, daß er in 
geheimen Beziehungen mit Polen stand, von dem er selbst militärisches Ein- 
schreiten zum Schutz der alten preußischen Verfassung gefordert hat. Schwerin 
verlangte infolgedessen von dem zuständigen Rat die Auslieferung des Agitators; 
aber sie wurde verweigert. Roth ging dann nach Warschau, kehrte aber bald 
wieder zurück und blieb in Königsberg. Der Rat schützte ihn, und Gewalt anzu- 
wenden wagte Schwerin nicht. 
Die unhaltbare Lage änderte sich erst durch den Entschluß des Kurfürsten, 
selbst nach Preußen zu kommen und seine Forderungen nötigenfalls mit Gewalt 
durchzusetzen. Im Oktober 1662 erschien er mit 2000 Mann von Danzig her 
zur See in Königsberg. Rat und Bevölkerung verharrten bei ihrem Widerstand; 
aber zum offenen Ausbruch der Empörung ist es nicht gekommen. Der Kurfürst 
hatte die Vertreter des Rats zu sich aufs Schloß entboten. Auf dem Schloßhof 
standen 3000 Mann in voller Bereitschaft; von dem Fort Friedrichsburg, das der 
Kurfürst früher abwärts am Pregel, Kneiphof gegenüber, hatte aulegen lassen, 
waren die Kanonen auf die Stadt gerichtet. Inzwischen gelang es einem 
militärischen Streifkommando, den Schöppenmeister Roth, der sich verborgen 
gehalten, bei einem Straßenauflauf aber unvorsichtigerweise am Fenster gezeigt 
hatte, in seiner Wohnung zu verhaften und in kurfürstliches Gewahrsam zu 
bringen. Damit war eine der Hauptforderungen der kurfürstlichen Regierung 
erfüllt. Die Stadt blieb ruhig; die Aufregung legte sich allmählich; es zeigte 
sich doch, daß die Masse der Bevölkerung gar nicht so übel gesinnt war. Nur die 
verhetzten Zunftmeister, die an den Räten einen Rückhalt fanden, hatten den 
Widerstand ins Werk gesetzt. Jetzt aber, wo sie sahen, daß die Regierung zur 
Anwendung von Gewalt entschlossen war, wichen sie zurück. Und nachdem die
        <pb n="228" />
        214 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1688. 
Städte Königsberg sich gefügt hatten, kam es auch zu einer Verständigung mit 
dem Adel. Der Kurfürst bestätigte — mit großer Mäßigung, mit richtigem 
Blick für das zurzeit Erreichbare — die Privilegien der Stände, soweit sic mit 
den Zielen seiner fürstlichen Regierung vereinbar waren, durch die Assekurations- 
akte vom 12. März 1663; dagegen erkannten die Stände seine Sonveränität 
an und leisteten auf dieser Grundlage von neuem die Huldigung. Der Landtags- 
abschied vom 1. Mai 1663 gab dem Verhältnis die weitere rechtliche Grundlage. 
Das Indigenatsrecht wurde anerkannt; aber es wurde mit dem bisher geltenden 
Grundsatz gebrochen, daß nur Lutheraner zu den öffentlichen Amtern zuzulassen 
seien; der Kurfürst setzte es durch, daß er auch seine reformierten Glanbens- 
genossen, zu denen er mehr Vertrauen besaß, in Preußen anstellen durfte, so 
z. B. Mitglieder der Familie Dohna, die wegen ihres reformierten Bekenntnisses 
bisher von allen preußischen Landesämtern ausgeschlossen gewesen war. Die 
Oberräte wurden nun daran gewöhnt, in allen wichtigen Sachen an den Kur- 
fürsten zu berichten; ihr früheres, fast ganz selbständiges Regiment hatte ein 
Ende. Auch zu den geforderten Geldbewilligungen ließen sich die Stände jetzt 
herbei. Die Oberstände bewilligten 180 000 Taler, die Städte Königsberg 
100 000 Taler, die durch indirekte Steuern aufgebracht werden sollten. 
Damit war dieser erste Konflikt beigelegt. Das Opfer wurde der gefangene 
Schöppenmeister Roth. Er wurde des Hoch= und Landesverrats angeklagt. Eine 
besonders gebildete Kommission, der die Untersuchung des Falles aufgetragen 
wurde, fand ihn schuldig, empfahl aber dem Kurfürsten, in Anbetracht der sehr 
verwickelten und unklaren Rechtslage, Gnade für Recht ergehen zu lassen. Der 
Kurfürst war auch dazu bereit, nur verlangte er, daß Roth ein förmliches Gnaden- 
gesuch einreichen müsse. Aber dazu hat sich der steifnackige, von seinem Recht 
überzeugte Mann niemals zu entschließen vermocht; und so blieb er sein Leben 
lang als Staatsgefangener auf der Festung Peitz, wohin man ihn gebracht hatte, 
in nicht allzu strenger Haft; 1678 ist er dort gestorben; in Königsberg hat man 
ihn bald vergessen. 
Ein zweites, noch verhängnisvolleres Warnungscxempel mußte statuiert 
werden, als mit dem Jahre 1669 ein zweiter Konflikt mit den ostprenßischen 
Ständen ausbrach, diesmal über die Frage neuer Geldbewilligungen für mili- 
tärische Zwecke. Die Stände weigerten sich jahrelang, die geforderten Summen 
zu bewilligen, und es entstand wieder eine sehr gespannte Lage, in der nun 
abermals eine einzelne Persönlichkeit als besonders unbequem und gefährlich 
den Blitzstrahl der kurfürstlichen Ungnade auf sich zog. Das war der ehe- 
malige Oberst, erst in polnischem, dann in kurfürstlichem Dienst, Christian 
Ludwig von Kalckstein, ein typisches Beispiel der gefährlichen Zuchtlosigkeit 
und Widerspenstigkeit, in die ein Teil des ostprenßischen Adels durch den 
Zusammenhang mit Polen geraten war. Früher als Amtshauptmann 
von Oletzko wegen Unterschlagung abgesetzt, dann wegen Majestätsverbrechens 
verurteilt, war er nach Warschau geflüchtet und trat dort als Beschwerde- 
führer der ostpreußischen Stände, wozu er freilich keinen formellen Auftrag 
hatte, vor dem polnischen Reichstag auf, der sich mit den Verträgen von 1657 
und 1660 noch keineswegs ganz abgefunden hatte. Er war mehr ein polternder 
Renommist als ein ernst zu nehmender Verschwörer, aber auf die Daner 
erschien sein Treiben doch gefährlich, weil es durch die Verbindung mit Polen die
        <pb n="229" />
        Schöppenmeister Roth. Oberst von Kalckstein. 215 
Widerspenstigkeit des ostpreußischen Adels nährte. Da man sich in Warschau 
weigerte, ihn auszuliefern, so ließ ihn der brandenburgische Resident Eusebius 
von Brandt mit List und Gewalt aufheben und über die Grenze schaffen. Er 
wurde dann wegen Hochverrats vor Gericht gestellt und — gegen die Privilegien 
des preußischen Adels — auch dem peinlichen Verhör auf der Folter unterworfen, 
weil man seine Mitverschworenen kennen lernen wollte. Das Gericht sprach ihn 
des Todes schuldig und der Kurfürst bestätigte das Urteil. 1672 ist er zu Memel 
hingerichtet worden. Es war mehr eine politische Maßregel als ein Akt der 
Rechtspflege; es war ein warnendes Beispiel, das seine Wirkung nicht verfehlt 
hat. Die Hoffnungen, die die Adelsopposition auf Polen gesetzt hatte, zerrannen 
mehr und mehr; 1673 und 1674 wurden unbewilligte Stenern ausgeschrieben 
und durch militärische Exekution beigetrieben; 1674 kam zu diesem Zweck der 
General von Görtzke mit Truppen nach Königsberg, die er dort einquartierte. 
Das freie Willigungsrecht war damit im Grunde schon zerstört, die Permanenz 
der Steuer im Prinzip schon begründet. Damals (1674/1675) wurde das Kriegs- 
kommissariat zur Verwaltung der Steuern eingerichtet, das später (1684) als 
Kriegskammer erscheint. Auf einen tatkräftigen Widerstand stießen alle diese 
Maßregeln nicht mehr. Im Anschluß an den siegreichen Schwedenfeldzug von 
1679 ist dann 1679—1681 der Abschluß der Reform erfolgt, die den Absolutismus 
an die Stelle des alten ständischen Regiments setzte. 
In diesem Kampf mit den ostprenßischen Ständen, wie mit den Ständen 
überhaupt, war das formale Recht nicht immer auf seiten der Regierung. Es 
war mehr ein Kampf um die Macht als um das Recht; es handelte sich um die 
Begründung eines neuen Rechtszustandes an Stelle des alten, der einer ver- 
gangenen Epoche des Staatslebens angehörte. Die Praxis der Regierung war 
dabei vielfach wichtiger als grundgesetzliche Bestimmungen. Seit der Krisis, die 
durch die Jahre 1673 und 1674 bezeichnet ist, hat der Kurfürst die Landtage, 
die man zu Steuerbewilligungen mehr nur der Form nach zu berufen fortfuhr, 
in der Regel nicht viel über 14 Tage beisammen gelassen. Es waren meist sog. 
„Konvokationen“, mit minder zahlreicher Vertretung der Ritterschaft, von der hier 
nur je ein Depntierter aus den Amtern erschien. Uber andere Gegenstände als die 
von der Regierung vorgelegten Steuerforderungen durfte überhaupt nicht mehr 
verhandelt werden. Der Kurfürst machte Gebrauch von dem sogenannten jus 
complanandi, das ihmerlaubte, wo es sich um Bestimmung der Steuerart handelte, 
bei Uneinigkeit der Stände die Entscheidung zu geben, indem er das Votum eines 
von den drei Ständen durch seinen Beitritt gegenüber dem der beiden andern zur 
Geltung brachte; er war damit überall, wo es gelang, die ständische Opposition zu 
spalten, Städte und Adel in Gegensatz zueinander zu bringen, seiner Sache 
sicher. Er hat auch sonst, um Beschlüsse herbeizuführen, wie er sie haben wollte, 
Mittel nicht gescheut, wie sie etwa Richelieu gegenüber den französischen 
Provinzialständen angewandt hat. Er hat Mitglieder des Landtags, die ihm ver- 
dächtig und mißliebig waren, von den Verhandlungen ausschließen lassen, er hat 
die Organisation des Adels in den Amtsversammlungen, ihren Zusammenhang 
mit den Landtagen, zu zerstören oder wenigstens unwirksam zu machen versucht: 
er verlangte von den Deputierten der Ritterschaft, daß sie die Instruktionen, die 
sie von den Amtsversammlungen bei der Wahl erhalten hatten, vorher an seine 
Landtagskommissarien einsenden sollten, um die schlimmsten Opponenten von
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        216 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1688. 
vornherein ausschließen zu können; er verbot den Deputierten, nach Schluß des 
Landtages vor den Amtsversammlungen ihren Rechenschaftsbericht zu erstatten, 
um sie freier von den Wählern, ihren Standesgenossen, und leichter zugänglich 
für die Einflüsse der Regierung zu machen. Belohnungen oder Drohungen und 
Zurücksetzungen mußten zuweilen dazu dienen, einen oder den andern Depu- 
tierten zur Überschreitung seiner Vollmacht zu veranlassen. Das Indigenats- 
recht, das im Prinzip anerkannt war, wurde in der Praxis dadurch unwirksam 
gemacht, daß es in vielen Fällen gelang, die Stände zur Erteilung des Indi- 
genats an Ausländer, die man anstellen wollte, willig zu machen. Schließlich 
hat sich der Kurfürst auch später nicht gescheut, Steuern ohne Bewilligung zu er- 
heben, so z. B. 1681, wenn auch im allgemeinen der Schein des Bewilligungs- 
rechts noch aufrecht erhalten wurde. 
Das Steuerwesen zeigt in Preußen ein sehr unklares und verworrenes 
Bild. Anfänglich gab es dort eine allgemeine Akzise, die zur Zeit des schwedisch- 
polnischen Krieges (1656) eingeführt war, die also das platte Land ebenso wie 
die Städte traf. Hier war gerade der Adel immer für eine solche Landakzise und 
die Städte, namentlich Königsberg, dagegen. Der Grund lag darin, daß der 
Adel hier seit den Ordenszeiten niemals ganz steuerfrei gewesen war und daß 
eine allgemeine Akzise die größeren Städte viel stärker belastete als das Land. 
Die Bewilligungen der Oberstände und der Städte geschahen auch nach 1663 an- 
fangs noch gemeinsam, aber immer nur für kurze Zeit. Die Stände scheuten 
nichts so sehr wie die Observanz, die aus fortgesetzten gleichmäßigen Bewilli- 
gungen entstehen konnte. Sie bewilligten nicht einmal für ein ganzes Jahr, 
sondern meist nur für einzelne Monate, für einzelne, besondere Bedürfnisse. Man 
hat den Eindruck, daß sie mit Fleiß die Steuerarten abwechseln lassen: Hufen- 
schoß, Horn= und Klauenschoß, Generalakzise, Spezialakzise auf einzelne Ver- 
brauchsgegenstände, Kopfsteuern usw. Es ist ein Chaos, in dem die Regellosigkeit 
als Prinzip hervortritt. 
Eine wesentliche Veränderung des Zustandes erfolgte im Jahre 1680, wo 
es gelang, die Trennung Königsbergs von den übrigen ständischen Körperschaften 
im Steuerwesen herbeizuführen. Seit dieser Zeit steuerte das platte Land mit 
Einschluß der kleinen Städte nach dem Modus des sog. Hufenschosses, der im 
wesentlichen eine Grundsteuer war, die Städte Königsberg dagegen nach dem 
Modus der Akzise. Damit war auch hier das gemeinsame Interesse aller Stände 
an den Landtagsbewilligungen verschwunden, und die völlige „Separation“ 
Königsbergs vom Landtage, die nun seit 1681 eintrat, schwächte dessen politische 
Bedeutung ganz außerordentlich und wurde von den Oberständen oft beklagt; 
sie blieb aber dauernd bestehen. Diese Trennung bezog sich auch auf die Steuer- 
verwaltung, die ja von alters her in den Händen der Stände selbst lag. Königs- 
berg lieferte sein Kontingent direkt an die kurfürstliche Kasse, ohne daß es durch 
die Verwaltung des ständischen Landkastens ging. Die Akzise blieb in Königs- 
berg noch lange Zeit hindurch Kommunalsache; erst 1708 ist sie in königliche Ver- 
waltung überführt worden. Den ständischen Landkasten hat der Kurfürst 1681 
aufgehoben; es war seine Absicht, an Stelle der ständischen eine rein fürstliche 
Steuerverwaltung einzuführen. Doch ist das zunächst noch nicht von Dauer 
gewesen: Friedrich III. hat die ständische Steuerverwaltung wiederhergestellt; erst 
unter Friedrich Wilhelm I. ist sie endgültig beseitigt worden. Die kleinen Städte
        <pb n="231" />
        Stände und Steuern in Ostpreußen. Magdeburg. 217 
— — —— — — 
nahmen anfangs an der Besteuerungsart des platten Landes teil; aber im 
Jahre 1687 hat der Kurfürst auch sie von dem Adel getrennt und ihnen die 
Akzise nach dem Muster von Königsberg auferlegt. Dabei ist es dann später 
nach manchen Schwankungen auch geblieben, so daß das Schlußresultat hier das 
gleiche gewesen ist wie in der Kurmark: Akzise in den Städten, und zwar Akzise 
nach kurmärkischer Art, mit Torkontrolle; Grundsteuer auf dem platten Lande. 
Eine Reform des Hufenschosses, von dem hier also der Adel nicht prinzipiell be- 
freit war, wäre sehr notwendig gewesen, weil die Veranlagung zu dieser Steuer 
sehr ungleichmäßig war und viele Hufen dabei „verschwiegen“ wurden. Der Kur- 
fürst hat sie auch versucht, er ist aber damit noch nicht durchgedrungen. Auch hier 
ist die Erreichung des von ihm aufgestellten Ziels erst unter Friedrich Wilhelm I. 
gelungen. Die Steuern des platten Landes mußten während der Regierungs- 
zeit des Großen Kurfürsten noch immer von den Landtagen bewilligt werden. 
Dabei setzte sich eine bestimmte Höhe allmählich gewohnheitsmäßig fest, und man 
sah die Steuer schließlich als eine feststehende Leistung an. Der Landtag von 
1704 ist der letzte gewesen, der Steuern bewilligt hat; seit 1705 wurden sie einfach 
ohne Bewilligung in beständig gleicher Höhe forterhoben. Auch in Preußen gab 
es fortan nur noch Huldigungslandtage. 
In den übrigen Landen des Kurfürsten ist es zu ernsteren Konflikten 
mit den Ständen nicht gekommen. Die Angliederung von Hinterpommern voll- 
zog sich unmittelbar nach dem Stettiner Rezeß von 1653 ziemlich glatt; die 
Regimentsordnung von 1654, die eine neue Verwaltungsorganisation schuf, 
enthielt auch eine Bestätigung der ständischen Privilegien. An dauernde Kontri- 
butionsbewilligungen hatte sich das Land schon in der schwedischen Zeit 
gewöhnt; die Landtage waren schon abgekommen; die „Landstube“ in Stargard 
(der Hauptstadt des preußischen Pommern bis zur Erwerbung von Stettin 1721) 
bestand aus einer Versammlung der „Landräte“, die die Kreise vertraten. Auch 
in Minden und Ravensberg sowie in Halberstadt fügten sich die Stände bald in 
die Anforderungen der neuen Regierung. Das Herzogtum Magdeburg sollte — 
so war im Westfälischen Frieden bestimmt worden — bis zum Tode des sächsischen 
Prinzen August, der während des Krieges dort eingesetzt worden war, noch in 
dessen Besitz bleiben. Anders aber verhielt es sich mit der Stadt Magdeburg, 
die sich dem Territorialverbande des Erzstifts mehr und mehr entzogen hatte und 
eine reichsunmittelbare Stellung anstrebte. Der Kurfürst hatte durch den West- 
fälischen Frieden ein Recht darauf erworben, daß die Stadt ihm die Erbhuldigung 
leistete; er verlangte außerdem, daß sie eine brandenburgische Garnison auf- 
nehmen sollte, die seine Interessen an dieser wichtigen Stelle wahrnehmen konnte. 
Beides verweigerte die Stadt; und so ergriff der Kurfürst im Jahre 1666 eine 
günstige Gelegenheit, um seine Forderungen mit Gewalt durchzusetzen. Er hatte 
eben damals eine ansehnliche Truppenmacht versammelt, um durch eine be- 
waffnete Demonstration den unruhigen und kriegslustigen Bischof von Münster, 
Bernhard von Galen, von einer Unternehmung gegen die eben damals mit Eng- 
land in einen Krieg verwickelten Niederlande abzuhalten. Nachdem dieser Zweck 
erreicht war, zog er mit den Truppen vor Magdeburg und wiederholte seine 
Forderungen. Auf einen bewaffneten Widerstand aber wollte es die Stadt nicht 
ankommen lassen. Sie gab in den Verhandlungen, die zu Kloster Berge eröffnet 
wurden, nach: die Erbhuldigung wurde geleistet, brandenburgische Truppen
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        218 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1688. 
besetzten die Zitadelle. Dieser Vergleich von Kloster Berge (28. Mai 1660), der 
obenan die Unterschrift des berühmten Bürgermeisters Otto Gnuericke trägt, des 
Erfinders der Luftpumpe, war für den Kurfürsten ein großer Erfolg, wegen 
der hervorragenden Wichtigkeit, die Magdeburg als Festung wie als Handelsplatz 
besaß; zugleich war dadurch auch die Nachfolge in dem übrigen Lande gesichert, 
die sonst unter Umständen noch hätte Schwierigkeiten machen können. Sie hat 
sich nach dem Tode des Prinzen August (1680) ganz glatt vollzogen; auch mit 
den Ständen, die hier nur noch durch Ausschüsse vertreten waren, ist es nicht zu 
Konflikten gekommen. Es bestand hier eine ähnliche ständische Schulden= und 
Steuerverwaltung wie in der Mark Brandenburg; und anders als dort waren 
ihr auch die neuen Kriegssteuern anheimgefallen. Ein engerer Ausschuß der 
Stände führte die Verwaltung, ein größerer Ausschuß die Aufsicht darüber. Das 
kurfürstliche Interesse wurde hier wie anderswo durch einen Ober-Kriegs- 
kommissarius vertreten. 
An der Spitze aller dieser Länder, die, noch weit entfernt von administra- 
tiver Zentralisation, jedes seine besondere Verfassung und Verwaltung hatte, 
stand in der Regel ein Statthalter des Kurfürsten mit einer kollegialischen Be- 
hörde, die zugleich für Justiz und Verwaltung zuständig war, der „Regierung“; 
in Ostpreußen nahm das Kollegium der „Oberräte“ die Stelle der Regierung 
ein, in der Kurmark der Geheime Rat, der sich nun zugleich zur Zentralbehörde 
der ganzen Ländermasse entwickelte. Der Geheime Rat ist eigentlich erst unter 
dem Großen Kurfürsten zu einer über die Mark Brandenburg hinausreichenden 
Wirksamkeit gelangt. Die Ordnung von 1651, die eine feste Departements- 
verteilung unter den Näten bezweckte, zeigt schon die Zuständigkeit der Behörde 
in allen Ländern, die sich nun allmählich zu Provinzen eines Gesamtstaats um- 
bildeten. Von großer Bedeutung dafür war vor allem die seit 1651 angebahnte, 
aber durch große Schwierigkeiten gehemmte, nur langsam und nicht ohne manche 
Rückschläge fortschreitende Zentralisierung der Finanzverwaltung. Am ersten ist 
sie auf dem Gebiet der Stenerverwaltung gelungen. Die Steuern, direkte wie 
indirekte, waren ja „Kriegsgefälle“, ausschließlich bestimmt zur Unterhaltung des 
Heeres. Die Einheit des Heeres zog auch die Einheit der Steuerverwaltung 
nach sich. Sie stellt sich namentlich in der Institution der Kriegskommissarien 
dar, die in mannigfaltiger Gestalt an allen wichtigen Punkten des Staatsgebiets 
die Interessen des neuen monarchischen Militärstaats wahrzunehmen haben: 
als „Kriegs= und Steuerkommissarien“ („Commissarül locorum“) in den 
Städten seit Einführung der Akzise, als „Kreiskommissarien“, „Marsch- 
kommissarien“, auch „Amterkommissarien“ auf dem platten Lande, als „Ober- 
Kriegskommissarien“ an der Spitze der Provinzen, in Fühlung mit den 
ständischen Steuerverwaltungsorganen, in manchen Provinzen, wie in Ost- 
preußen und Cleve-Mark, auch schon in kollegialischer Organisation als „Kriegs- 
kammer“ oder „Kriegsbommissariat“, bereit, den Ständen das Stenerwesen ganz 
aus den Händen zu nehmen, wie das ja in Ostpreußen vorübergehend bereits 
geschehen ist; endlich in der Zentralinstanz der General-Kriegskommissarius, der 
noch dem obersten Truppenkommandeur, General oder Feldmarschall, unterstellt, 
aber Mitglied des Geheimen Rates ist und seit 1674 eine General-Kriegskasse 
unter sich hat, in die die Uberschüsse der provinziellen Obersteuerkassen abge- 
liefert werden. In diesen Beamten ist die Aufsicht über die Steuerverwaltung,
        <pb n="233" />
        Entstehung einer zentralisierten Verwaltungsorganisation. 219 
die ja an den meisten Stellen noch in den Händen ständischer Organe lag, ver- 
bunden mit den Geschäften der militärischen Intendanturverwaltung. Ihre Be- 
deutung für das bürgerliche Leben wurde aber immer größer, namentlich in den 
Städten, wo sie für den wirtschaftlichen Fortschritt und den Wohlstand der Be- 
völkerung, von dem ja das Steigen der Akziseeinkünfte abhing, verantwortlich 
gemacht wurden. So kam es, daß die wirtschaftliche Verwaltung und überhaupt 
alles, was man damals in dem sehr weit gespannten Begriff der „Polizei“ zu- 
sammenfaßte, mehr und mehr in die Hände der Kommissariatsbehörden geriet 
oder durch ihre Wirksamkeit erst reicher entwickelt wurde. 
Diese Kommissariatsbehörden, die den vorwärtsstrebenden Geist des 
Militärstaates recht eigentlich darstellen, haben sich früh von den Provinzial- 
regierungen abgesondert und zu einem über das ganze Staatsgebiet hin ver- 
breiteten Organismus zusammengeschlossen, durch den die Zentralinstanz, der 
General-Kriegskommissarius als Mitglied des Geheimen Rates, durchgreifender 
als auf anderen Verwaltungsgebieten im Sinne einer zentralisierten Verwaltung 
wirken konnte. Schwerer und langsamer ist die Zentralisation auf dem Gebiet 
der Domänenverwaltung, mit der auch die landesherrliche Regalienverwaltung 
verbunden war, gelungen. Es bedurfte hier erst der Schuldentilgung, der Ein- 
lösung verpfändeter Domänenstücke, der Verwandlung des alten naturalwirtschaft- 
lichen Administrationssystems in ein modernes geldwirtschaftliches Pachtsystem, 
um einigermaßen übersehbare Zustände zu schaffen, die rechnungsmäßig erfaßt 
und einer rationellen, mit festen jährlichen Voranschlägen („Etats“) arbeitenden 
Finanzgebarung unterworfen werden konnten. Dazu kam der passive Widerstand 
des partikularistischen Geistes der Provinzen, der sich nicht nur in den ständischen 
Vertretungskörpern, sondern auch in den landesherrlichen Behörden, den „Re- 
gierungen“ regte, und der sich anfänglich gar nicht von der alten Vorstellung los- 
machen konnte, daß die Einkünfte des einzelnen Landes nur für dieses Land selbst 
und nicht für außerhalb desselben liegende Zwecke Verwendung finden dürften. 
Darum bedurfte es zugleich einer Loslösung der Provinzialbehörden für die 
Domöänen= und Regalienverwaltung, der „Amtskammern“, von den Provinzial- 
regierungen und ihrer Zusammenfassung unter einer ähnlichen Zentralbehörde, 
wie sie der General-Kriegskommissar darstellte. Das doppelte Ziel der Ver- 
waltungsreform, dem man zustrebte, tritt denn auch schon unter der Regierung 
des Großen Kurfürsten deutlich hervor: einmal diese Zentralisation der 
Domänen-Verwaltungsbehörden und zweitens die Herstellung einer rechnungs- 
mäßigen Übersicht über das Einkommen aus allen Provinzen und die Aufstellung 
eines ordentlichen Etats. Die Einführung des Pachtsystems ging damit Hand in 
Hand. Aber die Erreichung dieser Ziele ist unter der Regierung Friedrich Wilhelms 
noch nicht gelungen. Weder das Kollegium der „Staatskammerräte“, das 1651 
bestellt wurde, noch die einzelnen Männer, die später mit dem Titel eines Hof- 
kammerpräsidenten an die Spitze der Domänenverwaltung gestellt wurden, 
Raban von Canstein, Bodo von Gladebeck u. a., haben die schwierige Aufgabe zu 
lösen vermocht. Es bedurfte dazu erst eines so eminenten Verwaltungstalents, 
wie es der Freiherr Dodo von Knyphausen besaß, der 1683 als Hofkammer- 
präsident seine Wirksamkeit begann. Aber die Früchte seiner Verwaltung kamen 
erst unter dem Nachfolger Friedrich Wilhelms zur Reife; wir werden später noch 
davon zu sprechen haben. Nur ein Bedürfnis trat so dringend hervor, daß es
        <pb n="234" />
        220 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1688. 
Befriedigung erlangte: das war die finanzielle Sicherstellung des Hofhalts, der 
mit dem, was man später Staatshaushalt nannte, bis dahin noch immer eng 
zusammenhing. Dieser Zusammenhang wurde auch jetzt noch nicht grundsätzlich 
aufgelöst; aber im Jahre 1673 wurde eine besondere Kasse begründet, in der 
gewisse ausgesonderte Domäneneinkünfte in Höhe von 300 000 Talern jährlich 
gesammelt und aufbewahrt wurden, um lediglich dem Zwecke zu dienen, die 
Mittel für den Hofhalt bereitzustellen, damit man nicht, wie es vordem wohl 
geschehen war, in Not und Verlegenheit geriet. Aus dieser Institution hat sich 
dann später (unter Friedrich Wilhelm I.) eine völlige Trennung von Hofhalt und 
Staatshaushalt entwickelt. 
Neben der Finanzverwaltung und eng verbunden mit ihr steht in der 
Regierung des Kurfürsten die Heeresverwaltung an erster Stelle. Das stehende 
Heer ist geradezu zum Rückgrat der ganzen inneren Verwaltung geworden, weil 
die Verwaltung zunächst und vor allem darauf gerichtet war, die finanziellen 
Mittel zur Unterhaltung des Heeres herbeizuschaffen und diese Unterhaltung 
selbst so zu regeln, daß die bürgerliche Gesellschaft dabei bestehen konnte. 
Mit dem Heer selbst und seiner Verfassung ist in den Zeiten des Großen 
Kurfürsten eine tiefgreifende Umwandlung vor sich gegangen, ganz ähnlich wie 
es damals in Frankreich durch Louvois geschehen ist. Man kann diese Um- 
wandlung bezeichnen als eine Verstaatlichung der Soldateska des Dreißigjährigen 
Krieges. Die Heere beruhten ja damals noch nicht auf staatlichen Ordnungen, 
sondern auf Privatunternehmung, nach dem System der italienischen condotteria. 
Ein großer Truppenführer (condottiere) wie Wallenstein oder auch einzelne 
Kriegsobersten stellten ganze Heere oder einzelne Regimenter auf und vermieteten 
sie sozusagen an die Fürsten, die Krieg führten. Es war eine kriegerisch-finanzielle 
Geschäftsunternehmung, bei der vor allem verdient werden sollte und bei der der 
fürstliche Kriegsherr oft genug von den Truppenführern übervorteilt und hinters 
Licht geführt wurde; die Fürsten hielten daher Musterkommissare, die den 
Obersten auf die Finger sehen mußten, ob die Regimenter komplett waren, ob 
nicht Strohmänner und unbrauchbare Leute sich darunter befanden. Es ist dies 
nur eine der vielfachen Erfcheinungsformen der Kriegskommissare. 
Nachdem nun das Heer ein stehendes geworden war, wurde es eigentlich 
erst recht eine staatliche Einrichtung. Der Kurfürst stellte nun selbst die 
Regimenter auf; er ernannte auch die Obersten, die sie kommandierten; aber die 
Obersten fuhren noch lange fort, die Regimentsoffiziere nach ihrem Belieben zu 
ernennen; und die Ergänzung der Mannschaften erfolgte durch die Kapitäne, die 
die Kompagnien führten. Das Offizierkorps war noch durchaus nicht das, was 
wir heute darunter verstehen; es fehlte noch das dienstliche Pflichtgefühl, die 
monarchische Gesinnung, der kameradschaftliche Standesgeist und vor allem die 
strenge Disziplin. Die Obersten selbst waren vielfach unbotmäßig, da sie immer 
noch auf Grund einer Kapitulation, d. h. eines spezialisierten Vertrags, ange- 
stellt wurden. Erst allmählich wurden sie dahin gebracht, sich in größere 
militärische Verbände einzuordnen und einen General oder Feldmarschall als 
ihren Vorgesetzten zu betrachten. Die unteren Offiziere aber waren mehr Privat- 
angestellte der Obersten als Staatsdiener. Erst sehr allmählich und noch nicht 
vollkommen ist es dem Kurfürsten gelungen, die Ernennung der Offiziere in 
seine Hand zu bringen und hohe wie niedere Offiziere daran zu gewöhnen, seinen
        <pb n="235" />
        Anfänge des preußischen Heerwesens 221 
Befehlen ohne weiteres zu folgen. Ein Offizierkorps im modernen Sinne hat vor 
Friedrich Wilhelm I. noch nicht bestanden. 
Die Ergänzung der Mannschaften beruhte noch auf dem herkömmlichen 
Prinzip der freien Werbung. Der Kurfürst hat zwar in der Not des schwedischen 
Krieges 1657 einmal den Plan erwogen, eine allgemeine Bewaffnung des Land- 
volkes vorzunehmen, doch ist daraus nichts geworden. Mit der ostpreußischen 
Bauernmiliz, den sog. Wibranzen, hat er in dem Kriege keine guten Erfahrungen 
gemacht. Der Gedanke eines „Defensionswerks“ von milizartigem Anstrich und 
unter ständischem Einfluß, wie er früher, zu Anfang des großen Krieges in der 
Mark aufgetaucht und in Ostpreußen auch zeitweise verwirklicht worden war, trat 
ganz zurück. Die Armee wurde von vornherein lediglich ein Instrument des 
Monarchen, das zwar aus den Mitteln des Landes erhalten wurde, auf das aber 
den Landständen keinerlei Einfluß eingeräumt war. 
Die Stärke der Armee war unter dem Großen Kurfürsten noch eine sehr 
wechselnde, je nachdem Krieg oder Frieden war. Im Frieden wurde „reduziert“; 
kam es zum Kriege, so wurden neue Regimenter aufgestellt und die Armee ver- 
doppelt und verdreifacht. Feste Stämme, die in Kriegszeiten nur ausgefüllt zu 
werden brauchten, gab es in Friedenszeiten noch nicht. Nach dem politischen 
Testament von 1667 scheint es sogar, als habe der Kurfürst damals gemeint, 
mit den Truppen auskommen zu können, die die Festungsbesatzungen bildeten. 
Er veranschlagte sie im Frieden auf etwa 7000 Mann, im Kriege auf 15 000. 
Tatsächlich hat er aber später in Kriegszeiten erheblich mehr Truppen zur Ver- 
fügung gehabt, zuletzt etwa 30 000 Mann. Das war für seine Lande schon eine 
sehr bedeutende Macht, und ihre Unterhaltung hat nicht vollständig aus den 
Mitteln der Lande selbst bestritten werden können. Es ist eine sehr wichtige Tat- 
sache, daß der Große Kurfürst noch nicht imstande gewesen ist, die große Armee, 
die er brauchte, ganz aus eigenen Mitteln zu erhalten und einen längeren Krieg 
aus eigenen Mitteln zu führen. Er bedurfte dazu der Subsidien fremder Mächte, 
der Niederländer, der Spanier, Frankreichs, Osterreichs. Das muß man in Er- 
wägung ziehen, wenn man die auswärtige Politik Friedrich Wilhelms richtig 
beurteilen will. Das Bedürfnis nach Allianzen mit Subsidientraktaten findet 
darin seine Erklärung; ebenso die geringe Rücksicht, die bei den Friedensschlüssen 
auf Brandenburg genommen wurde, trotz erheblicher militärischer Leistungen. Die 
Armee, das Instrument der neuen Machtpolitik, mußte ihren Lebensunterhalt 
sozusagen selbst erwerben, und es verdient Bewunderung, daß sie trotzdem vom 
Großen Kurfürsten doch überwiegend nur in wirklich brandenburgischem Interesse 
verwandt worden ist — anders als unter dem Nachfolger, wo die allgemeine Lage 
dieselbe blieb. Der Gedanke der Macht war also eher da, als das Vermögen, die 
Machtmittel hervorzubringen; er ist das eigentliche Lebensprinzip des preußischen 
Staates geworden. Der Staat hat erst langsam in die Rüstung hineinwachsen 
müssen, die er sich angelegt hatte. Es bedurfte einer gewaltigen nachholenden 
Kulturarbeit, um die wirtschaftlichen Kräfte Preußens auf die Stufe seiner 
politischen Macht emporzubringen und sie den schweren Lasten, welche die Macht- 
stellung mit sich brachte, einigermaßen anzupassen.
        <pb n="236" />
        222 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1688. 
Im Kampfe mit Ludwig XIV. 
Seit dem Pyrenäenfrieden (1659) ist die politische Lage Europas durch das 
entschiedene Ubergewicht Frankreichs gekennzeichnet, das als der erste geschlossene 
Großstaat, als die erste Militärmacht der Welt mit dem Beginn der Selbst- 
regierung Ludwigs XIV. (1661) in eine neue, an Macht und Glanz alle andern 
Staaten überstrahlende Epoche seiner Geschichte eintrat. In den folgenden 
Jahrzehnten hat jede von den Mächten Europas zu Frankreich Stellung nehmen 
müssen, sei es, daß sie sich vor seiner Übermacht beugte oder sie zu bekämpfen 
versuchte. Es ist bekannt, wie übel in diesem Zeitalter Ludwigs XIV. das 
Deutsche Reich die erste große Probe auf das politische System des Westfälischen 
Friedens bestanden hat: der letzte Rest einer einheitlichen politischen Betätigung 
des deutschen Volkes ist damals in den großen Fragen der europäischen Politik 
verloren gegangen. Auch der Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg hat 
trotz des lebendigen Gefühls für die Ehre des deutschen Namens nicht eigentlich 
als deutscher, sondern als europäischer Fürst seine Stellung genommen; als ein 
nationaler Held im Sinne eines selbstlosen Vorkämpfers deutscher Reichs- 
interessen gegen das Frankreich Ludwigs XIV. kann er nicht aufgefaßt werden; 
auch in diesen Verwickelungen war das Interesse seines Hauses und Staates 
der Leitstern seiner beweglichen, den verändcrten Verhältnissen der Weltlage 
sich anpassenden Politik. Er hatte bei der Wahl Kaiser Leopolds, als der Rhein- 
bund gegründet wurde, zu den entschiedenen Gegnern des französischen Ein- 
flusses im Reiche gehört; aber auf die Dauer fand er es doch nicht vorteilhaft, 
außer aller Verbindung mit der maßgebenden europäischen Macht zu bleiben; 
1665 ist er dem unter Frankreichs Protektion stehenden Bunde beigetreten, aber 
nicht um den Einfluß Frankreichs in den deutschen Angelegenheiten zu verstärken, 
sondern eher um ihn zu vermindern: denn je mehr Fürsten dem Rheinbund bei- 
traten, desto lockerer wurde sein innerer Zusammenhang, desto unzuverlässiger 
erwies er sich als Instrument der französischen Politik. Die beständig drohende 
Gefahr einer Einmischung Frankreichs in die deutschen Angelegenheiten hat der 
Kurfürst eben damals zu verhüten gesucht: sein Auftreten gegen den Bischof 
von Münster im Jahre 1665, den er von dem Angriff auf die Niederlande ab- 
hielt, hing namentlich mit der Befürchtung zusammen, daß Frankreich, damals 
mit den Niederlanden befreundet, im Fall eines solchen Angriffs seine Truppen 
in die rheinisch-westfälischen Lande würde einrücken lassen. Ubrigens sehen wir 
den Kurfürsten damals wie mit Frankreich so auch mit Osterreich im Bunde: 
das Bündnis mit dem Kaiser von 1658 ist 1666 erneuert worden. Die end- 
gültige Auseinandersetzung mit Pfalz-Neuburg (1666) war der Anfang zu einem 
freundschaftlichen Verhältnis mit diesem lange bekämpften Nachbarn; der Kur- 
fürst wußte sehr wohl, daß weder der Kaiser noch Frankreich ihm einen größeren 
Besitz am Niederrhein gönnen werde. In demselben Zeitpunkt (1660) sehen wir 
Brandenburg zugleich im Bündnis mit Schweden wie mit Dänemark, mit den 
Niederlanden wie mit England. Auf alle diese Bündnisse kommt nicht viel an; 
keines von ihnen hat große politische Wirkungen gehabt. Aber in ihrer Gesamt- 
heit zeigen sie doch die damalige Tendenz der brandenburgischen Politik: nämlich 
die, mit allen Mächten gut zu stehen, an keine sich ausschließlich zu binden, in 
der Mitte zwischen den großen Mächten eine selbständige Haltung einzunehmen,
        <pb n="237" />
        Der Kurfürst von Brandenburg und Ludwig XIV. 223 
freie Hand zu behalten, um dann je nach den Konjunkturen sich entscheiden und 
handeln zu können. In seinem politischen Testament von 1667 hat der Kurfürst 
es geradezu als die Aufgabe der brandenburgischen Politik bezeichnet, die 
Balance zu halten zwischen dem Kaiser und Spanien auf der einen, Frankreich 
und Schweden auf der andern Seite; die Sicherung der evangelischen Glaubens- 
freiheit und der fürstlichen Selbständigkeit erscheint dabei als das unverrückbare 
Ziel; in dieser Haltung hoffte der Kurfürst seine Macht am leichtesten vermehren 
zu können. 
Die politische Windstille dieser Jahre nahm ein Ende, als Ludwig XIV. im 
Frühjahr 1667 den Versuch machte, die niederländischen Provinzen Spaniens 
auf Grund des sogenannten Devolutionsrechts in seine Hand zu bringen. Die 
allgemeine Empörung, die darüber im Reiche wie in ganz Europa sich erhob, hat 
auch den Bestand des Rheinbundes erschüttert; man begann den Gedanken einer 
großen Koalition gegen Ludwig XIW. zu fassen. Der publizistische Vorkämpfer 
dieses Planes war damals der österreichische Gesandte im Haag, Franz von 
Lisola, der Vermittler des Wehlauer Vertrags. Seine berühmte Flugschrift: 
„Le bouclier d’Etat et de Justice“ forderte zu einem Zusammenschluß aller 
Mächte gegen Frankreich auf, das die Freiheit Europas bedrohe. In dieser Bahn 
hat sich nun auch die Politik des brandenburgischen Kurfürsten für eine Zeitlang 
bewegt. Er machte den Versuch, eine Koalition gegen Frankreich zustande zu 
bringen. Kaiser und Reich, Spanien und die Niederlande sollten sich nach seiner 
Absicht gegen Ludwig XIV. vereinigen. An allen diesen Höfen hat er für einen 
solchen Plan werben lassen; aber überall ohne Erfolg: die französische Diplomatie 
hatte es zu gut verstanden, die Zöfe an das Interesse Frankreichs zu fesseln. 
Für den Kurfürsten stand bei diesen Bemühungen ein ganz besonderes 
politisches Interesse im Vordergrund. Eben damals machte die französische 
Diplomatie die lebhaftesten Anstrengungen, um in Polen, wo Johann Kasimir 
soeben die Krone niedergelegt hatte, einem französischen Thronbewerber, dem 
Prinzen Condé, die Nachfolge zu verschaffen. Das war eine sehr gefährliche 
Aussicht für den brandenburgischen Kurfürsten. Ein tatkräftiger französischer 
Prinz auf dem polnischen Thron, zusammenwirkend mit dem französischen Ein- 
fluß von Westen her, hätte die Machtstellung des Hauses Brandenburg gleichsam 
zwischen zwei Feuer bringen und namentlich auch der Souveränität in Preußen 
gefährlich werden können. Durch ein Zugeständnis in dieser Angelegenheit hat 
es nun Ludwig XIV. verstanden, die brandenburgische Politik in eine andere 
Richtung zu lenken. Sein Gesandter Vaubrun machte in Berlin das Anerbieten, 
daß man die französische Kandidatur in Polen fallen lassen wolle, wenn der 
Kurfürst sich dagegen zur Neutralität in dem bevorstehenden Devolutionskriege 
verpflichten werde. Auf diese Bedingungen wurde in der Tat am 15. Dezember 
1667 ein Vertrag zwischen dem Kurfürsten und Ludwig XIV. geschlossen. In 
Polen ist dann nach längerem Wahlkampf ein eingeborener Edelmann, Michael 
Wiesnowiecki, zum König gewählt worden, dessen schwache Regierung den 
Interessen Brandenburgs förderlich war. Infolge seines Neutralitätsvertrages 
mit Frankreich ist der Kurfürst auch dem protestantischen Dreibund (Niederlande, 
England, Schweden) ferngeblieben, der 1668 Ludwig XIV. zwang, von dem 
Plan einer Eroberung der spanischen Niederlande Abstand zu nehmen. Er ver- 
pflichtete sich sogar in einem neuen ganz geheimen Vertrage mit dem französischen
        <pb n="238" />
        224 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1688. 
Könige, der am 31. Dezember 1669 abgeschlossen wurde und zunächst auf zehn 
Jahre gelten sollte, seinem Verbündeten nach dem Tode des Königs von Spanien 
zur Erwerbung der spanischen Niederlande mit einem Hilfskorps von 10 000 
Mann, womöglich unter seiner persönlichen Führung, beizustehen, wogegen 
Frankreich Subsidienzahlungen von 40 000 Talern jährlich samt Werbegeldern 
für den Kriegsfall zu zahlen versprach und außerdem die Erwerbung eines Cleve 
benachbarten Stückes von Geldern dem Kurfürsten in Aussicht stellte. So 
hatte sich also der Kurfürst insgeheim schon an Frankreich angeschlossen, und 
Ludwig XIV. hoffte ihn auch zum Verbündeten in dem Kriege gegen die Republik 
der Niederlande zu gewinnen, die als der eigentliche Herd des Widerstandes gegen 
seine belgischen Pläne nun das nächste Ziel seiner Angriffspolitik wurde und, 
verlassen von ihren früheren Verbündeten, England und Schweden, allein der 
Rache des übermächtigen Nachbarn preisgegeben zu sein schien. Kurköln, das 
bereits von Ludwig XIV. für ein Bündnis gegen die Niederlande gewonnen 
worden war, übernahm die Vermittlung. Der kurkölnische Minister Wilhelm 
von Fürstenberg kam in geheimer Sendung nach Berlin und schlug für den Fall 
des Anschlusses von Brandenburg eine Teilung der Niederlande vor, bei der der 
Kurfürst ein paar Grenzprovinzen erhalten sollte. Der Kurfürst hat lange ge— 
schwankt. Er dachte erst an eine Vermittlung zwischen Frankreich und den Nieder- 
landen; aber die Berichte seines Gesandten in Versailles, v. Krockow, ließen 
keinen Zweifel, daß der Krieg gegen die Niederlande dort beschlossene Sache war. 
Die Entscheidung ist dem Kurfürsten sehr schwer geworden. Sicherlich hätte er 
im Bunde mit Frankreich seine eigenen nächsten Interessen bedeutend fördern 
können. Er hatte durchaus keinen Anlaß, sich für die Niederländer aufzuopfern; 
im Gegenteil, er hatte Unbill genug von ihnen erfahren. Mit der Heefisserschen 
Schuld, die mit Zins und Zinseszins zu einer enormen Höhe angewachsen war, 
hatten sie ihn in geradezu wucherischer Weise geplagt. Sie hatten sich noch 
immer geweigert, die clevischen Festungen, die sie, zum Teil als Bürgschaft für 
diese Schuld, besetzt hielten, zu räumen. Sie waren in beständiger Verbindung 
mit den unzufriedenen Elementen im Lande geblieben. Das alles stellten dem 
Kurfürsten die französischen Gesandten vor, die nun zu unmittelbaren Verhand- 
lungen nach Berlin kamen, erst Verjus, dann Guiche. Es war eine verlockende 
Aussicht, den Druck der niederländischen Nachbarschaft loszuwerden, die clevischen 
Festungen wiederzubekommen, vielleicht ein Stück der Niederlande dazu; und in 
der Subsidienfrage, die von großer Bedeutung war, erwiesen sich die Franzosen 
splendider und gefälliger, als die krämerhaften Unterhändler der Republik. Aber 
andererseits lag doch in der Verwirklichung der französischen Pläne eine unge- 
heuere Gefahr. Wenn die Republik der Niederlande vernichtet wurde, wenn der 
französische Militärstaat Ludwigs XIV. in Cleve der unmittelbare Nachbar des 
Kurfürsten wurde — wer sollte ihn denn vor dem gleichen Schicksal der Ver- 
gewaltigung schützen, das jetzt den Niederländern bereitet wurde? Das Streben 
nach dem linken Rheinufer begann damals in der französischen Politik bereits 
deutlich hervorzutreten. Mit der Republik der Vereinigten Niederlande wäre das 
letzte Bollwerk gefallen, das dem französischen König damals noch auf dem Kon- 
tinent wie auf den Mceren entgegentrat. Die Alleinherrschaft Frankreichs wäre 
dann schwer abzuwenden gewesen, und mit der Freiheit des Handels wären auch 
die Handels= und Seemachtpläne des brandenburgischen Kurfürsten im Keime er-
        <pb n="239" />
        Die politische Lage im Jahre 1672: Bündnis mit den Niederlanden. 225 
stickt worden. „Mit der Republik“ — so hat er damals geäußert — „leben und 
sterben die Kommerzien“, und ein andermal: „sei Holland gefallen, so sehe er 
die Zeit kommen, wo Ludwig XIV. deutsche Fürsten in die Bastille werfen würde 
wie seine französischen Grandseigneurs.“ Am schwersten aber wogen wohl die 
konfessionellen Bedenken. Ludwig XIV. hatte kein Hehl daraus gemacht, daß der 
katholischen Kirche wiedergewonnen werden sollte, was ihr in den ketzerischen 
Niederlanden entrissen worden war. Die Tendenzen katholischer Restauration 
verbanden sich mit den Plänen französischer Machtausdehnung. Und wo fanden 
diese Tendenzen damals in der Welt noch wirksamen Widerstand? In England 
drohte das Königtum der Stuarts im Bunde mit Frankreich den Katholizismus 
wiederherzustellen; das protestantische Schweden stand wieder im Solde Frank- 
reichs. Am Kaiserhofe, bei den meisten Reichsfürsten herrschten dieselben katho- 
lischen Restaurationsbestrebungen. Der Untergang der niederländischen Republik 
wäre in diesem Zeitpunkt ein unverwindbarer Schlag gegen die politische Stellung 
der Protestanten in ganz Europa gewesen. Diese Erwägungen sind schließlich für 
den Kurfürsten ausschlaggebend gewesen, allerdings erst nach langem Schwanken 
und Verhandeln. Wie immer in solchen kritischen Zeiten spaltete sich damals 
der Hof und der Geheime Rat in zwei Parteien, die sich untereinander 
auf das gehässigste befehdeten. Die meisten Räte, an ihrer Spitze Otto 
von Schwerin, waren für den Anschluß an Frankreich. Sie sahen in 
Frankreich die aufsteigende Macht, der man doch keinen Einhalt gebieten 
könne, und wollten, daß Brandenburg versuchen sollte, in Verbindung mit dieser 
Macht selbst größer und mächtiger zu werden. Dagegen waren die Militärs, die 
Feldmarschälle Derfflinger, Sparr und andere für die Niederlande, für den Krieg 
gegen Frankreich. Selbst im Familienkreise des Kurfürsten machte sich die 
Spaltung bemerklich. Sein Schwager, der Fürst Johann Georg von Anhalt (der 
erste Anhaltiner im Dienst des Hauses Brandenburg), gehörte zu der holland- 
freundlichen Militärpartei; seine zweite Gemahlin, Dorothea, eine geborene 
Herzogin von Holstein, verwitwete Herzogin von Braunschweig, stand auf der 
französischen Seite. Sie war nicht eigentlich eine politische Frau; aber an den 
Intrigen des Hofes ist sie doch immer stark beteiligt gewesen; und man glaubte, 
daß sie zuzeiten einen maßgebenden Einfluß auf ihren Gemahl auszuübenvermöge; 
deswegen lag den fremden Gesandten immer viel daran, sie zu gewinnen. 
Der Kurfürst selbst hat wohl eine Zeitlang daran gedacht, neutral zu 
bleiben und eine abwartende Stellung einzunehmen, in starker Rüstung bereit- 
zustehen, um sich dann zuletzt der Partei anzuschließen, die das Übergewicht 
erlangen würde. Aber endlich überwogen doch die Beweggründe, die für die 
niederländische Partei sprachen, obwohl die Abneigung vor den nieder- 
ländischen Staatsmännern, den republikanischen „Regenten“, diesen Repräsen- 
tanten der Kaufmannsaristrokratie und geschworenen Gegnern der Oranier, bei 
ihm immer wieder zum Durchbruch kam. Erst am 6. Mai 1672 ist — nach langen 
Unterhandlungen — der Bündnisvertrag mit Mynheer van Amerongen ab- 
geschlossen worden. Der Kurfürst verpflichtete sich, den Niederlanden im Falle 
eines Angriffs mit einer Armee von 20 000 Mann, Fußvolk, Reiterei und 
Artillerie, beizustehen. Der Angreifer wird nicht genannt; daß Frankreich 
und seine Verbündeten gemeint waren, verstand sich natürlich von selbst. Die 
Generalstaaten übernahmen die Zahlung der Hälfte der Werbegelder und 
Hintze, Hohenzollern. 15
        <pb n="240" />
        226 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1688. 
des Soldes für diese Truppen. In zwei Monaten sollte die Armee in den 
westfälischen Landen des Kurfürsten bereitstehen; er selbst sollte die Führung 
übernehmen; nach Empfang der Werbegelder sollte er dem Angreifer offen den 
Krieg erklären. 
Inzwischen waren die Feindseligkeiten schon eröffnet worden. England, 
Frankreich, der Kurfürst von Köln und der Bischof von Münster hatten ihre 
Kriegsmanifeste erlassen, und Anfang Mai wurde der gemeinsame Angriff auf die 
Niederlande eröffnet. Der Kurfürst von Brandenburg war damals ihr einziger 
Verbündeter. Aber dieses Bündnis hat ihnen nicht viel geholfen. Es hat sie nicht 
vor der Niederwerfung durch den ersten Ansturm der Franzosen bewahrt. Be- 
kannt ist die Katastrophe, die dann in Amsterdam eintrat: der Volksaufstand 
gegen das Patrizierregiment, das die Wehrlosigkeit des Landes verschuldet hatte, 
die Ermordung der Brüder de Witt, das Emporkommen des Organiers 
Wilhelms III., eines Neffen des brandenburgischen Kurfürsten, der nun wieder 
als Statthalter und Generalkapitän an die Spitze der Armee und der Staats- 
leitung trat. Aber auch nach diesem Umschwung hat noch keine tatkräftige Mit- 
wirkung des Kurfürsten stattgefunden. Er hat an Frankreich überhaupt nicht 
offen den Krieg erklärt. Er befand sich in einer schiefen Lage: er hatte eine 
Rolle übernommen, der er nicht gewachsen war, zumal auch die Subsidien nicht, 
wie verabredet, von den Niederlanden gezahlt wurden. Er hatte wohl kaum 
gedacht, daß er an der Seite der Niederlande allein bleiben würde; der schnelle 
Zusammenbruch ihrer Macht war ganz gegen seine Erwartungen. Er suchte einen 
Rückhalt in Deutschland. Er hat versucht, die wichtigsten Reichsstände, Mainz, 
die Braunschweiger, Sachsen, auch Dänemark zum Anschluß an die niederländische 
Sache zu bewegen. Es ist ihm nicht gelungen. Nur in Wien hatten seine Bündnis- 
bestrebungen einen gewissen Erfolg. Mit dem Kaiser kam im Juni 1672 eine 
Allianz zustande. Aber diese Verbindung hat dann der brandenburgischen Politik 
eine ganz andere Richtung gegeben, als sie durch das Bündnis mit den Nieder- 
landen ursprünglich eingeschlagen hatte. Es war eine Defensivallianz zur Auf- 
rechterhaltung des Westfälischen Friedens und der Neutralität des Reiches. Sie 
war nicht eigentlich gegen Frankreich gerichtet, sondern gegen dessen deutsche 
Verbündete, den Kurfürsten von Köln und den Bischof von Münster. Durch deren 
Zusammenwirken mit den Franzosen war es dazu gekommen, daß die clevischen 
Lande des Kurfürsten von feindlichen Truppen überzogen, die festen Plätze dort 
eingenommen und besetzt waren, obwohl der Kurfürst den Krieg an Frankreich 
noch gar nicht erklärt hatte, also der Form nach eigentlich noch neutral war. 
Gegen diese Verletzung seiner Neutralität wandte er sich nun im Bunde mit dem 
Kaiser. Zugleich aber hat er den Kaiser doch auch dazu gedrängt, ein Einver- 
ständnis mit den Niederlanden zu suchen. Durch den Franzosenhaß und den 
Kriegseifer des kaiserlichen Gesandten im Haag, Lisola, wurden diese Bemühungen 
wirksam unterstützt: auch der Kaiser schloß im Herbst 1672 ein Bündnis mit 
der Republik. Aber die Kriegserklärung an Frankreich wurde vom Kaiser wie 
von Brandenburg noch immer vermieden. Sie gaben sich den Anschein, als ob 
sie mit Frankreich in Frieden lebten und nur gegen dessen Verbündete, Köln und 
Münster, im Interesse der Reichsneutralität Krieg führten. Es war ein ganz 
unklares Verhältuis mit Frankreich, ein Krieg im Frieden. Die mäßige Rüstung, 
die in dem Vertrage zwischen Brandenburg und dem Kaiser in Aussicht ge-
        <pb n="241" />
        Brandenburg in dem französisch-niederländischen Kriege 1672/78. 227 
nommen worden war, stimmte damit überein: jeder Teil sollte 12 000 Mann 
ins Feld stellen. Der Kaiser hat dann freilich 16 000 Mann gestellt, aber für 
einen Krieg gegen Frankreich wäre auch diese Zahl noch immer viel zu gering 
gewesen. Wie übrigens am kaiserlichen Hofe dieses Bündnis und der ganze Krieg 
aufgefaßt wurde, das erhellt am deutlichsten aus einem Wort des kaiserlichen 
Prinzipalministers, des Fürsten Lobkowitz, das der schwedische Gesandte Esaias 
Pufendorf nach Stockholm berichtet hat: Kurbrandenburg sei wie ein wildes, 
ungezähmtes Pferd; man müsse ihm, um es zu moderieren, ein anderes ge- 
zähmtes und gelindes Roß beigesellen, damit es sich nicht à corps perdu in eine 
Partei würfe. Also auf ein Lavieren zwischen den beiden großen Parteien war 
es in Wien im Grunde abgesehen; und dieser vorsichtigen, halbherzigen Politik 
hat sich der Kurfürst durch seinen Vertrag mit dem Kaiser angeschlossen, an- 
fänglich wohl ohne die Tendenz ganz zu durchschauen. Er hat sich damit, um 
ein Wort von Bismarck zu gebrauchen, eine Rückversicherung schaffen wollen; 
aber er hat sich auch zugleich für die Hauptaktion die Hände gebunden und sich 
die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegen die Niederlande unmöglich gemacht. 
Denn das kann nicht geleugnet und nicht beschönigt werden: was der Kurfürst 
in diesem Kriege geleistet hat, entsprach nicht dem, was die Niederlande nach 
dem Bündnis vom 6. Mai 1672 von ihm erwarten durften. An gutem Willen 
hat er es freilich nicht fehlen lassen. Er hat immer wieder den Plan vertreten, 
über den Rhein zu gehen, die Observationsarmee des Marschalls Turenne zu 
schlagen und die Vereinigung mit dem Prinzen von Oranien zu suchen. Aber 
der kaiserliche General Montecuccoli hatte gemessene Befehle, es nicht so weit 
kommen zu lassen; und dem Kurfürsten blieb nichts übrig als sich zu fügen, wenn 
er sich nicht nutzlos für die Niederländer opfern wollte. Was der Kaiser wollte, 
war lediglich die Aufrechterhaltung der Reichsnentralität, und auch das Interesse 
des Kurfürsten erforderte in erster Linie die Bekämpfung der Übergriffe von 
Köln und Münster. Darum drang er, nachdem er sich überzengt hatte, daß es 
zur Überschreitung des Rheins doch nicht kommen werde, selbst darauf, daß man 
nach Westfalen zurückgehe, um die Grafschaft Mark, in die der Bischof von 
Münster eingebrochen war, zu befreien und seine übrigen westfälischen Besitzungen 
zu schützen. Aber auch hier sind die Kaiserlichen zu einer energischen Kriegführung 
nicht zu bringen gewesen, weder unter der Führung von Monteruccoli noch 
unter der seines Nachfolgers Bournonville. Die Wirkung war nur, daß jetzt 
Köln und Münster von dem niederländischen Kriegsschauplatz abgezogen wurden 
und daß auch Turenne sich nun veranlaßt sah, nach Westfalen zu marschieren. 
Zu einer Schlacht ist es aber gegen keinen dieser Gegner gekommen. Einmal — 
Anfang Februar 1673 — standen die Verbündeten bei Soest dem französischen 
Marschall kampfbereit gegenüber; aber der kluge, methodische Stratege fand es 
vorteilhafter, einer Waffenentscheidung auszuweichen und die Gegner durch 
Märsche und Manöver zu ermüden und mürbe zu machen. Mitte Februar gaben 
die Verbündeten das Spiel auf. Es war ein völliger Mißerfolg. Cleve blieb 
von den Franzosen besetzt; die Grafschaft Mark und Ravensberg standen den 
Feinden offen. Der Kurfürst faßte den Plan, sich von dem Kaiser zu trennen 
und sich mit Frankreich zu verständigen, mit dem man nun ja tatsächlich doch 
im Kriege gewesen war. Den Vorschlag eines Waffenstillstandes, den der Kur- 
fürst zunächst machte, lehnte Ludwig XIV. ab, aber zu Friedensunterhandlungen 
1.5
        <pb n="242" />
        228 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1688. 
war er gern bereit. Sie haben noch bis in den Sommer 1673 hinein gewährt. 
Den Vermittler machte der Pfalzgraf von Neuburg, Philipp Wilhelm; dessen 
Gesandter, Dr. Stratmann, hat in Paris die Präliminarien mit den französischen 
Bevollmächtigten vereinbart; am 6. Juni 1673 wurde der endgültige Friedens- 
vertrag zwischen Brandenburg und Frankreich in dem Hauptquartier Ludwigs XIV. 
zu Vossem in der Nähe von Löwen unterzeichnet. Der Kurfürst verzichtete 
darauf, den Niederländern noch weiter Hilfe gegen Frankreich zu leisten. Der 
ganze Krieg wurde wie eine Art von Mißverständnis behandelt. Dem Kurfürsten 
wurden alle vom Feinde besetzten Lande zurückgegeben, auch die clevischen 
Festungen; nur Wesel und Rees behielt Ludwig XIV. in Händen, bis der Friede 
mit den Niederlanden geschlossen sein werde. England, Köln, Münster, die 
Verbündeten Ludwigs XIV., wurden in den Frieden mit eingeschlossen, Köln 
und Münster, ohne darüber befragt worden zu sein, gegen ihren Willen und zu 
ihrem größten Verdruß; sie hatten sich einfach dem Machtgebot ihres französischen 
Verbündeten zu fügen. Ein wesentlicher Punkt für den Kurfürsten war auch 
diesmal wieder die Geldfrage. Es eröffnet einen tiefen Blick in die Bedingungen 
seiner Politik und Kriegführung, wenn man sieht, wie er in demselben Moment, 
wo er im Haag seine Absicht vom Kriege zurückzutreten anzeigte, zugleich die 
Forderung stellte, daß ihm die vertragsmäßigen Subsidien, ohne die er sein Heer 
nicht beisammenhalten konnte, nachbezahlt würden, und wie dann, als die Nieder- 
länder das verweigerten, Frankreich die Zahlung von Subsidiengeldern über- 
nahm, noch bevor der Vertrag mit Brandenburg zum Abschluß gekommen war. 
Jetzt, beim Friedensschluß, versprach Ludwig XIV. dem Kurfürsten in einem 
geheimen Artikel, bei dem künftigen Frieden mit den Niederlanden für die 
brandenburgischen Subsidienforderungen eintreten zu wollen. Und als ein 
besonderer Beweis des königlichen Wohlwollens wurde dem Kurfürsten eine 
Geldunterstützung von 800 000 Livres gewährt, die zum Teil sofort, zum Teil 
im Laufe der nächsten Jahre gezahlt werden sollte. 
Der Kurfürst hatte also durch diesen Separatfrieden von Vossem sich von 
seinem Verbündeten, dem Kaiser, getrennt, weil dessen Interessen doch auf die 
Dauer mit den seinigen nicht übereinstimmten. Es war eine jener jähen 
Wendungen, die für seine Politik überhaupt churakteristisch sind. Es gibt aller- 
dings in dem Vertrage von Vossem einen Artikel, in dem der Kurfürst sich freie 
Hand ausbedungen hat für den Fall, daß seine Verpflichtungen dem Reiche 
gegenüber in Frage kommen würden; und er hat später, 1674, behauptet, der 
Friede von Vossem hindere ihn nicht an der Erfüllung seiner reichsfürstlichen 
Pflichten. Aber dieser Artikel ist dermaßen verklausuliert, daß seine Bedeutung 
sehr fragwürdig ist. Die Auffassung, als habe der Kurfürst nur auf die Gelegen- 
heit gewartet, den Krieg gegen Ludwig XIV. wieder zu erneuern, als sei die 
Wendung von 1674 in jenem Artikel schon vorbereitet worden, trifft schwerlich 
zu. Die Franzosen jedenfalls glaubten, dem Kurfürsten die Hände gebunden zu 
haben auch bei einem Angriff auf das Reich. Andererseits aber hat sich der 
Kurfürst doch wohl eine Handhabe schaffen wollen für den Fall eines politischen 
Umschlags, wie er denn auch wirklich später erfolgt ist. Jedenfalls hat er sich 
nicht dazu drängen lassen, nun gemeinsame Sache mit Frankreich gegen die 
Niederlande zu machen. Die französische Diplomatie bot alle Mittel auf, es dahin- 
zubringen. Bald nach dem Abschluß des Friedens erschien Verjus wieder in
        <pb n="243" />
        Friede von Vossem 1673. — Wiedereintritt in den Krieg 1674. 229 
Berlin und sparte das Geld nicht, um in der Umgebung des Kurfürsten 
Stimmung für die französischen Wünsche zu machen. Auch die Kurfürstin er- 
hielt große Geschenke und erwartete noch größere. Man nahm an einem der- 
artigen Verhalten damals noch keinen Anstoß. Es war eine Ausnahme, daß 
der Oberpräsident Schwerin, ein Mann von besonders zartem Gewissen, mit 
Hinweis auf seinen Eid als Geheimer Rat die angebotenen französischen Gelder 
zurückwies, obwohl er von jeher ein überzeugter Anwalt des französischen Bünd- 
nisses gewesen war. Die alte Parteiung am Hofe und im Rate begann von 
neuem. Der Kurfürst selbst, mißmutig, beschämt über den unrühmlichen Aus- 
gang des Feldzugs, zog sich tage= und wochenlang auf einsame Jahdschlösser 
zurück, wohin ihm nur seine Gemahlin folgen durfte; ganz ausnahmsweise hat 
er einmal zu Himmelstädt bei Stolp auch den französischen Gesandten empfangen, 
aber ohne daß es zu einer engeren Annäherung gekommen wäre. Auf welcher 
Linie sich in dieser Zeit des Schwankens und Abwartens die Pläne des Kur- 
fürsten bewegten, zeigt vielleicht am deutlichsten ein Bündnis mit Schweden, 
das damals (Dezember 1673) geschlossen worden ist. Es kommt auf die Idee 
der dritten Partei, der bewaffneten Mediation zurück, die im geeigneten Augen- 
blick einschreitet, um den Dingen eine entscheidende Wendung zu geben. Das 
Seltsame dabei war nur, daß es beiden Teilen anheimgestellt war, auf welche 
Seite sie sich schlagen wollten, wenn der Vermittlungsversuch mißlang: — eine 
diplomatische Unklarheit ganz im Stil der Zeit, die nicht ohne Bedeutung für die 
spätere Verwicklung zwischen Brandenburg und Schweden geblieben ist. 
Es mochte für den Kurfürsten etwas sehr Argerliches und zugleich doch auch 
Anspornendes haben, daß er erleben mußte, wie eben jetzt, bald nach seinem Aus- 
scheiden aus dem Kriege gegen Frankreich in der öffentlichen Meinung in Deutsch- 
land und auch am Reichstage sich ein Umschwung vollzog, wie er ihn gern bei 
seinem Eintritt in diese Verwicklungen herbeigeführt hätte. Die übergriffe 
Ludwigs XIV. auf Reichsgebiet, die Einverleibung der Reichsstädte im Elsaß 
und anderes derart regten die patriotischen Gefühle auf, die so lange geschlafen 
hatten. Die Flugschriftenliteratur nahm eine sehr scharfe Haltung gegen 
Ludwig XIV. an. Die Gefahren des französischen Übergewichts wurden lebhaft 
erörtert. Überall machte sich ein gesunder Franzosenhaß bemerklich. Die branden- 
burgische Politik wurde von den Publizisten auf das bitterste verhöhnt und an- 
gegriffen; es war eine gemeine Rede im Reich, Kurbrandenburg leide am Wechsel- 
fieber. Es scheint doch, daß diese Beurteilung dem Kurfürsten nicht gleichgültig 
gewesen ist, zumal er offenbar selbst mit seiner politischen Haltung nicht ganz 
zufrieden war und die Verminderung seines Ansehens auf der Hand lag. Diese 
Stimmung im Reich und der allgemeine Gang der Ereignisse ließen jetzt vollends 
den Anschluß an Frankreich als unstatthaft erscheinen. Am kaiserlichen Hofe 
drang mit dem Sturze des Fürsten Lobkowitz die franzosenfeindliche Kriegs- 
partei durch. Man ließ die Fiktion fallen, als ob es sich nur um einen Defensiv- 
krieg zum Schutze der Reichsneutralität handle; man suchte eine große Koalition 
gegen Ludwig XIV. herbeizuführen und in Verbindung damit auch den Reichs- 
krieg. Der Kaiser verband sich wieder mit Spanien gegen Frankreich; ein 
Bündnis mit Dänemark wurde geschlossen; der Herzog von Lothringen, der 
aus seinem Lande vertrieben umherirrte, schürte überall im Reiche gegen Frank- 
reich. Mainz und Trier schlossen sich an, endlich sogar Sachsen, das bisher durch
        <pb n="244" />
        230 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1688. 
französisches Geld gebunden gewesen war. Diese Koalierten traten nun zugleich 
in ein Bundesverhältnis zu den Niederlanden. Und nun fiel auch bald einer nach 
dem andern von den alten Verbündeten Ludwigs XIV. ab. Im März 1674 
machte England seinen Frieden mit der Republik, im April Münster, im Mai 
Köln. Von allen deutschen Fürsten blieben nur zwei noch auf der Seite Frank- 
reichs: Bayern und das Haus Braunschweig. Das Werben des französischen 
Gesandten um die Hilfe Brandenburgs wurde immer dringender, seine Angebote 
immer größer. Selbst Wesel und Rees wurden dem Kurfürsten jetzt, ohne eine 
Gegenleistung, zurückgegeben. Aber gerade das hat vielleicht dazu beigetragen, ihn 
von dem Anschluß an Ludwig XIV. abzuhalten, weil es die momentane Schwäche 
Frankreichs enthüllte. Dazu kam der völkerrechtswidrige Einfall der Franzosen 
in die Pfalz, die Besetzung von Germersheim. Auch der Kurfürst war empört 
über diesen Gewaltakt. Und nun kamen die Dinge in Fluß. Am 24. Mai wurde 
in Regensburg der Reichskrieg gegen Frankreich erklärt; der Rheinfeldzug be- 
gann. Im Juni verloren die Verbündeten die Schlacht bei Sinzheim. Inzwischen 
war in Potsdam verhandelt worden; am 1. Juli 1674 kam das Bündnis 
zwischen Brandenburg und dem Kaiser zustande. Es verpflichtete den Kurfürsten 
zur Stellung von 16 000 Mann. Tatsächlich ist er aber diesmal über eine Ver- 
pflichtung hinausgegangen. Er führte 20 000 Mann ins Feld und äbernahm 
selbst den Oberbefehl. Die Bezahlung der Subsidiengelder — wieder in Höhe der 
Hälfte des Bedarfs — übernahmen Spanien und die Niederlande. Die Truppen 
waren frisch, wohl ausgerüstet, von kriegerischem Geist erfüllt. Der Kurfürst 
hoffte die Schlappe des letzten Feldzuges wettmachen, das militärisch-politische 
Ansehen Brandenburgs in der Welt wiederherstellen zu können. 
Aber es gab einen Artikel in dem Bündnis vom 1. Juli 1674, der auch 
diesmal solche Hoffnungen vereitelt hat. Der Artikel 24 bestimmte, daß die 
Operationen nach den Beschlüssen eines gemeinsamen Kriegsrats der Ver- 
bündeten geleitet werden sollten. Dem Namen nach führte der Kurfürst bei dem 
Heere der Verbündeten den Oberbefehl; tatsächlich aber waren ihm durch den 
Kriegsrat die Hände gebunden; der kaiserliche Feldherr Bournowville, der alte 
Bekannte des Kurfürsten von der unglückseligen westfälischen Kampagne von 
1673 her, gab trotz der überschwenglichsten Versicherungen seiner Ergebenheit 
und Unterordnung die Verfügung über die kaiserlichen Truppen durchaus nicht 
aus der Hand. Der Schauplatz des nun folgenden Feldzuges ist vornehmlich 
das Elsaß gewesen. Die Situation von 1672 wiederholte sich. Der Kurfürst 
wollte immer an den Feind, Bournoville hielt sich methodisch und auch wohl 
eifersüchtig zurück. Es kam zu keiner großen Entscheidung. Die Truppen 
litten unter zwecklosen Hin= und Hermärschen. Der Kurfürst selbst hatte den 
großen Schmerz, in dieser traurigen Kampagne seinen hoffnungsvollen ältesten 
Sohn, den 19jährigen Kurprinzen Karl Emil zu verlieren, der in Straßburg 
erkrankte und starb. Als es schließlich, am 5. Januar 1675, endlich einmal zum 
Schlagen kam, bei Türkheim, gegen Turenne, da blieben die Franzosen Sieger. 
Bonrnonville zog ab, nachdem bis in die Dunkelheit gekämpft worden war, ohne 
dem Kurfürsten etwas zu melden; und es war nur ein Zufall, daß die Branden- 
burger es noch rechtzeitig merkten und auch ihrerseits sich der Vernichtung durch 
den nun weit überlegenen Feind entziehen konnten. Der Feldzug war verloren. 
Kaiserliche und Brandenburger schoben sich gegenseitig die Verantwortung dafür-
        <pb n="245" />
        Der Feldzug am Rhein. — Der Einfall der Schweden. 231 
zu. Es ist schwer und mißlich, darüber zu urteilen. Militärische Fehler sind 
von dem Kurfürsten so gut gemacht worden wie von Bournonville. Aber die 
Hauptsache war doch, daß es an einer einheitlichen Leitung von vornherein fehlte. 
Der Kurfürst hatte tatsächlich in keinem Moment dieses Feldzuges ein wirkliches, 
unbeschränktes Kommando geführt. 
Zunächst ging es nun nach Franken zurück in die Winterquartiere, die in 
der Nähe von Schweinfurt bezogen wurden. Aber schon auf dem Marsche dahin 
empfing der Kurfürst eine Nachricht, die seiner Tätigkeit bald eine andere 
Richtung geben und sie zu besseren Erfolgen führen sollte: am Weihnachtstage 
1674 waren die Schweden in die Mark eingefallen. 
Diese überraschende Wendung war ein Werk der französischen Diplomatie. 
Seit dem Vertrage vom Dezember 1673 war zwischen Brandenburg und 
Schweden nichts vorgefallen, was zum Streit hätte Anlaß geben können. Ihre 
Vermittlungsversuche waren gescheitert. Nach jenem Vertrage konnte nun jeder 
von ihnen seine eigenen Wege gehen. Schweden trat auf die Seite Ludwigs XIV.; 
es erneuerte im Jahre 1674 seinen Subsidienvertrag mit Frankreich, der es 
verpflichtete, dem französischen König gegen alle seine Feinde Hilfe zu leisten. 
Von den Rechten, die dieser Vertrag ihm gab, machte nur Ludwig XIV. Ge- 
brauch. Er plante eine umfassende Aktion gegen den brandenburgischen Kur- 
fürsten. Er wollte den schwedischen Angriff ursprünglich mit einem polnischen 
verbinden. Der schwache König Michael war gestorben; unter französischem 
Druck, auch unter Mitwirkung des brandenburgischen Kurfürsten war im 
Mai 1674 der tüchtige Kronfeldherr Johann Sobieski zum König gewählt 
worden. Er stand ganz unter französischem Einfluß. Die Vorstellungen der 
französischen Diplomaten, daß jetzt für Polen eine günstige Gelegenheit sich bicte, 
die Oberhoheit über Preußen wiederzugewinnen, fanden willigen Eingang bei 
ihm. Aber er befand sich damals in einem Kriege mit den Türken, der seine 
ganze Kraft in Anspruch nahm; und so hat es bei dem schwedischen Angriff 
auf Brandenburg sein Bewenden gehabt. 
Der schwedischen Regierung des jungen Königs Karls XI. kam die An- 
forderung Frankreichs damals keineswegs gelegen; aber sie wurde von der kriegs- 
lustigen Armee, die auf dem deutschen Festlande stand, und ihrem Kommandeur, 
dem greisen Marschall Karl Gustav von Wrangel, vor eine vollendete Tatsache 
gestellt, indem der Einmarsch in die Uckermark trotz des in letzter Stunde er- 
folgten Gegenbefehls am Weihnachtstage vollzogen wurde; angeblich um im 
Interesse der französischen Sache einen freundschaftlichen Druck auf Branden- 
burg auszuüben. In der Mark aber spürte man bald, daß man den Feind 
im Lande hatte. Die Erinnerung an die Schwedennot des Dreißigjährigen 
Krieges mochte das Gefühl des Druckes noch steigern. Es scheint, daß sich da- 
mals hier und da das Landvolk, wohl unter Führung der Gutsherren, gegen 
die fremden Dränger erhob. Die Kirche von Dannenberg bei Gardelegen bewahrt 
noch heute aus jener Zeit eine weißleinene Fahne mit dem kurbrandenburgischen 
roten Adler und der bekannten Inschrift: „Wir Bauern von geringem Gut — 
dienen unserm gnädigsten Kurfürsten mit unserm Blut.“ Von militärischer 
Bedeutung sind solche Unternehmungen allerdings nicht gewesen; die Schweden 
machten sich ziemlich vollständig zu Herren des offenen Landes; nur in den 
Lestungen haben sich die geringen Besatzungen gehalten.
        <pb n="246" />
        232 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1688. 
Dem Kurfürsten standen gleich beim Empfang der Nachricht von dem 
Einfall der Schweden sofort die Folgen vor Augen, die das möglicherweise haben 
könne: „Das kann den Schweden Pommern kosten“ — hat er damals geäußert. 
Die schwedische Fiftion, daß man eigentlich nicht im Kriege mit Brandenburg 
sei, nahm er natürlich keinen Augenblick erust; er legte den Krieg von vornherein 
auf die Eroberung Pommerns an. Er schloß besondere Allianzen mit dem 
Kaiser, mit Dänemark, mit den Niederlanden; alle sollten ihm gegen die Schweden 
helfen, Dänen und Niederländer namentlich auch mit ihrer Flotte. Der Kur- 
fürst ist persönlich nach dem Haag geeilt, um mit dem Prinzen von Oranien 
zu verhandeln. Damals ist er auch mit dem holländischen Reeder Benjamin 
Naule in Verbindung getreten, der dann später in seinen maritimen Bestrebungen 
eine so bedeutende Rolle gespielt hat. Zunächst wurde mit Hilfe holländischer 
Reeder der damals übliche Kaperkrieg gegen die schwedischen Handelsschiffe 
organisiert, dann wurden einige holländische Schiffe gemietet und zu branden- 
burgischen Kriegsschiffen umgewandelt; sie haben sich später in Verbindung mit 
den befreundeten Flotten an dem Seekriege beteiligt. 
Die Leistungen der Verbündeten sind aber erst im weiteren Verlauf des 
Krieges von Bedeutung geworden. Den ersten Schlag führte der Kurfürst selbst 
mit seinen brandenburgischen Truppen. 
Die Schweden hatten nicht die Absicht, länger als bis zum Sommer 1675 
in der Mark zu bleiben. Sie suchten jenseits der Elbe die Vereinigung mit den 
Braunschweigern zu erreichen, um dann womöglich auch noch die Bayern an sich 
zu ziehen und mit gesammelter Macht den Vormarsch zum Rhein hin anzutreten. 
Im Mai waren sie in das Havelland vorgedrungen. Bei Havelberg sollte die 
Elbe überschritten werden. Dorthin konzentrierte sich die Armee in langsamer 
Bewegung. Ein Korps war schon dort angekommen, ein anderes stand bei 
Rathenow, ein drittes bei Brandenburg. Das Hauptauartier befand sich im 
Rücken dieser Stellungen, bei Neu-Ruppin. Dazwischen lag das havelländische 
Luch, durchzogen von dem Rhinfluß, über den die Brücke von Fehrbellin führte. 
Das ist die Stellung, in der die Schweden unvermutet von dem brandenburgischen 
Kurfürsten angegriffen und zurückgedrängt worden sind, bevor sie noch den Elb- 
übergang hatten bewerkstelligen können. Sie glaubten sich in völliger Sicherheit. 
Ende Mai brach der Kurfürst mit seinen Truppen, 15 000 Mann stark, 
in schnellen Märschen aus den Winterquartieren nach Norden zu auf; am 
21. Juni erreichte er Magdeburg, wo er die Gewißheit erhielt, daß die Schweden 
von seinem Anmarsch noch keine Nachricht hatten; es wurden Vorkehrungen ge- 
troffen, um das Geheimnis so lange als möglich zu bewahren. Ohne Säumen 
ging es weiter, trotz des strömenden Regens und der aufgeweichten Wege. Der 
größte Teil der Infanterie mußte zurückbleiben, konnte erst langsam nach- 
kommen; es war eine bloße Reitertruppe, die sich in rastloser Eile auf die 
schwedischen Stellungen zu bewegte, etwa 6000 Mann mit den Dragonern; nur 
1200 Musketiere hatte man auf Wagen mitgenommen. Das Ziel des Angriffs 
war das Zentrum der schwedischen Stellungen, Rathenow. Durch den Flanken- 
stoß in die Mitte wollte man die beiden Flügel trennen und auseinanderwerfen. 
Früh am 25. Juni war Rathenow erreicht. Die schwedische Besatzung war noch 
völlig ohne Ahnung von der Nähe des Feindes; man meinte längst über die 
Elbe zu sein, wenn die Brandenburger die Mark erreichen würden. Durch einen.
        <pb n="247" />
        Die Schlacht bei Fehrbellin. 233 
kühnen Streich glückte es dem alten Derfflinger, der sich das Losungswort von 
einem aufgefangenen Schweden hatte verraten lassen und sich nun für einen 
schwedischen Offizier ausgab, mit ein paar Begleitern in Rathenow einzudringen. 
Die Wache wurde niedergemacht; bald war die Stadt voll von brandenburgischen 
Truppen; ein blutiger Straßenkampf entspann sich; die schwedische Besatzung 
wurde teils zusammengehauen, teils gefangen genommen. 
Die schwedische Linie war damit auseinandergesprengt. Von dem Elb- 
übergang bei Havelberg konnte nicht mehr die Rede sein. Die beiden bei Havel- 
berg und Brandenburg stehenden Korps mußten vielmehr suchen, so schnell wie 
möglich auf der Rückzugslinie gegen Neuruppin sich wieder zu vereinigen. Das 
bei Brandenburg stehende Korps mußte zu diesem Zweck die Pässe des Havel- 
luchs überschreiten; der nächste war Fehrbellin. Der Plan des Kurfürsten war 
es nun, dies Korps womöglich noch diesseits des Passes, in dem Gelände 
zwischen Havel und Rhin, zu fassen und zu vernichten. Darum machte er sich, 
ohne die Ankunft des zurückgebliebenen Fußvolkes zu erwarten, von Rathenow 
aus sogleich an die Verfolgung des von Brandenburg aus zurückmarschierenden 
schwedischen Korps, das unter dem Befehl des Generalleutnants Waldemar 
von Wrangel, eines Bruders des Reichsmarschalls, stand. Brandenburgische 
Streifkommandos eilten voraus; auf den kürzesten Wegen, durch das Luch, auf 
Pfaden, die nur den Eingeborenen bekannt waren, erreichten sie Fehrbellin noch 
vor den Schweden, zerstörten die Brücke und den Damm, machten auch die Pässe 
bei Cremmen und Oranienburg ungangbar. Der Kurfürst selbst blieb hart 
hinter den Schweden, die am Abend des 27. Nauen erreichten, wo ein Auf- 
enthalt von einigen Stunden entstand. Am 28. früh traf der Landgraf von 
Hessen-Homburg, der die Vorhut führte, 1500 Reiter stark, wieder auf den 
Feind. Auf dessen Meldung hin schlug der alte Derfflinger ein Umgehungs- 
manöver vor; aber der Kurfürst fürchtete, der Feind möchte dabei entkommen und 
entschied sich für die direkte Verfolgung in der Richtung auf Fehrbellin. 
Inzwischen hatte der Prinz von Homburg den Feind festgehalten und 
zum Stehen gezwungen. Erst bei dem Dorfe Linum, dann etwas weiter rück- 
wärts zwischen Linum und Hakenberg formierten sich die Schweden zur Schlacht. 
Sie waren etwa 12 000 Mann stark, die größere Hälfte Infanterie, außerdem 
38 Geschütze. Der Kurfürst hatte nur 6000 Mann Kavallerie und Dragoner und 
12 Geschütze; die Musketiere hatte man zurücklassen müssen. Um 8 Uhr morgens 
begann der Kampf. Er drehte sich namentlich um den Hügel, auf dem heute 
das Denkmal steht; dort hielten auch der Kurfürst und Derfflinger. Zwei 
Stunden lang wogte das Getümmel ohne Entscheidung hin und her. Der Kur- 
fürst hat wiederholt seine Schwadronen persönlich ins Gefecht geführt. Sein 
Stallmeister Froben wurde unmittelbar neben ihm von einer Kanonenkugel 
tödlich getroffen. Er selbst ist einmal mitten unter die feindlichen Reiter geraten 
und nur mit Mühe von den Seinen herausgehauen worden. Schließlich, gegen 
10 Uhr, eben als der Morgennebel, in dem die Schlacht gewogt hatte, sich ver- 
zog, gelang es, die brandenburgischen Reiter zu sammeln und den rechten Flügel 
der Schweden in einem großen Gesamtangriff niederzureiten. Wrangel brach 
das Gefecht ab und ordnete den Rückzug an, der sich in guter Ordnung voll- 
zog. Die Brücke bei Fehrbellin war inzwischen repariert worden und wurde 
ungehindert passiert. Zu einer energischen Verfolgung waren die branden-
        <pb n="248" />
        234 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1688. 
burgischen Reiter, die seit dem Ausritt von Magdeburg nicht abgesattelt hatten, 
nicht mehr imstande. Das schwedische Korps ist so, wenn auch mit großen 
Verlusten, entkommen. Wrangel ging gleich bis nach Wittstock zurück. Dort ist 
es am 1. Juli noch zu einem weiteren Rückzugsgefecht gekommen; die Schweden 
überschritten dann die mecklenburgische Grenze und gingen nach Pommern 
zurück. 
Die Vernichtung des Wrangelschen Korps war also zwar nicht gelungen, 
aber der strategische Plan der Schweden war vereitelt, und vor allem — die 
Mark war von den Feinden befreit. Es war alles in allem doch ein glänzender 
Waffenerfolg. Der Kurfürst und seine Reiter hatten gezeigt, was sie konnten, 
wenn sie, durch keine lähmenden Rücksichten gebunden, nur auf sich selbst gestellt, 
für einen klaren und naheliegenden Zweck fochten. Es war die erste Feldschlacht, 
die die brandenburgische Armee ohne fremde Mitwirkung geschlagen und glänzend 
gewonnen hat — und zwar gegen eine Kriegsmacht, deren Waffenruhm erst von 
diesem Tage an zu erbleichen begonnen hat. Es war keine Schlacht großen 
Stils; aber der moralische Eindruck dieses Sieges war ein ganz ungeheurer. 
Der Sieger von Fehrbellin wurde mit einem Schlage ein volkstümlicher Held. 
Überall in deutschen Landen sang man das neue Lied von der glücklichen 
Viktoria bei Fehrbellin, im Tone „Gustavus Adolphus Hochgeboren“. In 
diesem Liede erscheint auch zum ersten Male der Ehrenname des „Großen Kur- 
fürsten“, den die Geschichte festgehalten hat. Ein Schleier von sagenhafter Über- 
lieferung hat sich um manche Momente dieser Schlacht gewoben, der erst von 
der neueren Forschung abgehoben worden ist. Die Erzählung von dem durch 
Froben veranlaßten Pferdetausch, der dem treuen Stallmeister den Tod gebracht 
haben soll, ist eine spätere Legende. Auf dem Gobelin von Mereier, auf dem 
Kurfürst Friedrich III. bald nach dem Tode des Vaters den Moment, wo Froben 
an der Seite des Kurfürsten fällt, hat darstellen lassen, reitet der Stallmeister, 
der eben tödlich getroffen stürzt, den Braunen. Auch in der Leichenpredigt auf 
Froben, die uns erhalten ist, geschieht des Pferdetausches keine Erwähnung. 
Eben so wenig historisch ist eine parallele Geschichte von der Veranlassung des 
Pferdetausches durch den Reitknecht Ule. Auch die poetische Verklärung des 
Prinzen von Homburg durch Heinrich von Kleist entbehrt ganz der historischen 
Grundlage. Der „Landgraf mit dem silbernen Bein“, wie man ihn nannte, — 
das rechte Bein war ihm 1659 vor Kopenhagen von einer Kanonenkugel zer- 
schmettert worden — kein jugendlicher Liebhaber übrigens, sondern ein gesetzter 
Herr von über 40 Jahren, mit einer zwanzig Jahre älteren Witwe verheiratet, 
hat zwar als schneidiger Reiterführer den Kampf mit den Schweden begonnen, 
aber nicht gegen den Befehl des Kurfürsten; von einer kriegsgerichtlichen Ver- 
urteilung kann keine Rede sein, es handelt sich nur um eine vorübergehende 
Verstimmung des Landgrafen, der sich nach der Schlacht auf eine Zeitlang ans 
dem Dienst des Kurfürsten zurückzog, wahrscheinlich, weil er mit der Belohnung 
seiner Dienste nicht zufrieden war. 
Die Mark also war befreit; aber damit war der politische Zweck dieses 
Kricges noch lange nicht erreicht. Der schwerere Teil der Arbeit stand noch bevor: 
es handelte sich um die Eroberung von Pommern. 
Unter dem Eindruck der Schlacht von Fehrbellin beschloß der Reichstag 
von Regensburg jetzt den Reichskrieg gegen Schweden; die braunschweigischen
        <pb n="249" />
        Die Eroberung von Schwedisch-Pommern. 235 
Herzöge nahmen eine abwartende Stellung ein, mit dem Blick auf Bremen und 
Verden, die im Fall einer gründlichen Niederlage der Schweden eine gute Beute 
für sie werden konnten. Auch der streitbare Bischof von Münster trug sich mit 
Eroberungsabsichten auf schwedische Kosten und schloß sich dem Bündnis gegen 
Schweden an. Vor allem aber traten jetzt Dänemark und die Niederlande tat— 
kräftig in den Kampf ein. König Christian V. stellte bei einer Zusammenkunft 
in Gadebusch mit dem Kurfürsten einen gemeinsamen Kriegsplan fest und schloß 
ein Bündnis mit ihm, wonach das schwedische Pommern außer Rügen, das 
Dänemark beanspruchte, für den Kurfürsten in Aussicht genommen wurde 
(25. September 1675). Eine niederländische Flotte erschien in der Ostsee. Noch 
im Jahre 1675 haben die Dänen Wismar erobert; Münsterländer, Braun- 
schweiger und Brandenburger haben Bremen und Verden besetzt; vor allem hat 
der Kurfürst selbst Wollin, die Swinemündung, Wolgast erobert. In dem 
Feldzug des nächsten Jahres (1676) wurde die Eroberung der Inseln Usedom 
und Wollin vollendet, Anklam und Demmin fielen, die Odermündungen kamen 
in die Hand des Kurfürsten; nur Stettin blieb noch unbezwungen und außerdem 
Rügen und die ihm gegenüberliegenden Städte: das für uneinnehmbar geltende 
Stralsund und das durch seine Nachbarschaft mit gedeckte Greifswald. Neben 
dem Landkrieg entwickelte sich ein lebhafter Seekrieg zwischen den Schweden einer- 
seits, den Dänen und Holländern andererseits; auch die kleine brandenburgische 
Flotte hat dabei schon erfolgreich mitgewirkt. Im Juni 1676 kam es bei der 
Insel Oland zu einer großen Seeschlacht: Holländer und Dänen behielten dabei 
den Sieg über die schwedische Flotte, die nicht mehr mit der alten Schneidigkeit 
gefochten hat. Auch auf dem skandinavischen Festlande selbst kam es zu einem 
siegreichen Vordringen der Dänen, dem dann allerdings durch die blutige Schlacht 
bei Lund (Dezember 1676) bald wieder ein Ende gemacht worden ist. Auf dem 
pommerschen Kriegsschauplatz, der uns hier in erster Linie interessiert, kam alles 
auf die Gewinnung von Stettin an. Im Juli 1677 schritt der Kurfürst zu einer 
regelrechten Belagerung der stark befestigten Stadt. Ein großer Artilleriepark 
wurde herangeschafft, 140 schwere Geschütze. Braunschweigische, münsterische, 
dänische Truppen nahmen an der Belagerung teil. Die Verbindung mit der 
See wurde den Belagerten abgeschnitten; seit dem Siege des dänischen Admirals 
Nils Juel über die schwedische Flotte in der Kjöger Bucht (20. Juli 1677) 
beherrschten die Verbündeten die See; die brandenburgischen Schiffe bewachten 
die Odermündungen und das Haff. Stettin verteidigte sich mit der äußersten 
Anstrengung, unter einmütigem Zusammenwirken der Bürgerschaft mit der 
schwedischen Besatzung und dem entschlossenen Kommandanten General von 
Wulffen. Vier Monate lang ist die Stadt beschossen worden (August bis De- 
zember 1677); es war eine ebenso starke Probe der Ausdauer und des Kriegs- 
muts für die Belagerer wie für die Eingeschlossenen. Der Kurfürst, der die 
Belagerung persönlich leitete, trotz seiner Gicht, die ihn damals heftig plagte, 
erklärte, er werde nicht vom Platze weichen; eher wolle er sich vor den Wällen 
Stettins begraben lassen. Endlich, Ende Dezember 1677, gelang es den Sappeurs, 
einen Teil des Hauptwalls in die Luft zu sprengen. Eine große Bresche war 
damit in die Befestigung gelegt; man rüstete sich zum entscheidenden Sturm- 
angriff. Erst da hat General Wulffen kapituliert; die tapfere Garnison erhielt 
ehrenvolle Bedingungen. Der Stadt wurden alle ihre Privilegien bestätigt. Am
        <pb n="250" />
        236 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1688. 
6. Januar 1678 hielt der Kurfürst seinen Einzug; bald darauf hat er sich hier 
auch huldigen lassen. Er meinte die Stadt und das Land behalten zu können. 
Noch war freilich Pommern nicht ganz erobert. Eben in den Tagen, wo 
Stettin gewonnen wurde, haben die verbündeten Truppen eine empfindliche 
Niederlage bei Bergen auf Rügen erlitten; die Insel war seitdem ganz in den 
Händen der Schweden, und damit waren auch Stralsund und Greifswald gedeckt. 
Nach der Einnahme Stettins wurde daher zunächst von Brandenburgern und 
Dänen ein vereinigter Angriff auf Rügen ins Werk gesetzt, September 1678. 
Von Norden kamen die Dänen, unterstützt durch ihre Flotte unter dem Admiral 
Nils Juel; sie drängten die Schweden bis in den Süden der Insel zurück. Dort 
bei Putbus landete am 23. September der Kurfürst mit 9000 Brandenburgern, 
gedeckt durch eine holländische Flotte unter dem Admiral Tromp. Der schwedische 
General Königsmark vermochte die Landung nicht zu hindern und zog sich nach 
zwei Gefechten, bei Neuencamp (wo heute ein Denkmal steht) und bei Altefähr 
nach Stralsund zurück, das stark befestigt war. Die Stadt wurde nun belagert; 
sie verteidigte sich tapfer; aber dem Bombardement aus 80 Geschützen, das am 
20. Oktober eröffnet wurde, vermochte sie nicht lange zu widerstehen. Unter 
dem Drängen der Bürgerschaft entschloß sich Königsmark zur Kapitulation am 
25. Oktober. Die schwedische Besatzung erhielt auch hier freieun Abzug; die Stadt 
mußte dem Kurfürsten huldigen. Nun konnte sich auch Greifswald nicht mehr 
halten; nach kurzer nächtlicher Beschießung ergab es sich am 16. November, und 
damit war das ganze festländische Pommern in brandenburgischem Besitz. 
Aber schon waren die diplomatischen Verhandlungen im Gange, die dem 
Kurfürsten das mit den Waffen Gewonnene abermals entreißen sollten. Seit 
1676 tagte in Nymwegen ein Friedenskongreß; und der Kurfürst hat es trotz der 
verzweifeltsten diplomatischen Gegenanstrengungen nicht verhindern können, daß 
am 10. August die Niederlande, am 17. September auch Spanien einen Separat- 
frieden mit Frankreich schlossen, bei dem Ludwig XIV. alle seine Ansprüche durch- 
setzte und bei dem auch schon die Wiederherstellung der schwedischen Herrschaft 
in Pommern in Aussicht genommen worden ist. Und auch Kaiser und Reich 
begannen wankend zu werden. Im Reiche versuchten Sachsen und Bayern eine 
dritte Partei zu bilden, die die Vermittlung übernehmen sollte; und am kaiser- 
lichen Hofe kam mit dem Hofkanzler Hocher eine Strömung zum Durchbruch, die 
auf den Frieden mit Frankreich unter Preisgabe des Kurfürsten hinarbeitete. 
Von Hocher stammte das bekannte Wort: es sei nicht im Intercsse des Kaisers, 
daß an der Ostsee ein neuer Vandalenkönig erstehe. 
So standen die Dinge, als der Kurfürst durch eine neue, von Frankreich 
veranlaßte „Diversion“ der Schweden gezwungen wurde, seine Waffen auch noch 
nach Preußen zu wenden. Gedeckt durch die wohlwollende Neutralität Polens 
unter Johann Sobieski unternahm der schwedische General Horn von Livland 
aus mit 16 000 Mann im November 1678 einen Einfall in das von Truppen 
entblößte Ostpreußen und drang bald bis in die Nähe von Königsberg vor. Die 
Wibranzen, die der Statthalter, Herzog von Croy, zu den Waffen gerufen hatte, 
erwiesen sich nicht als widerstandsfähig; ein brandenburgisches Korps von 
5000 Mann unter dem General v. Görtzke, das der Kurfürst im Dezember sandte, 
konnte wohl die Hauptstadt decken, aber nicht den Feinden im offeuen Felde 
wirksam entgegentreten. Da war es nun ein Glück für den Kurfürsten, daß er
        <pb n="251" />
        Der ostpreußische Winterfeldzug gegen die Schweden 1678/79. 237 
damals in Pommern freie Hand bekommen hatte. Trotz Gicht und Asthma, die 
ihn wieder heftig plagten, entschloß er sich persönlich seine Truppen nach Preußen 
zu führen. 9000 Mann mit 34 Geschützen setzten sich ohne Säumen in Marsch. 
Der Kurfürst selbst folgte, mit seiner Gemahlin, die in all diesen Feldzügen 
kaum je auf längere Zeit von seiner Seite gewichen ist, und mit dem Kurprinzen 
Friedrich. Am 20. Januar wurde bei Marienwerder die Weichsel überschritten. 
Der Anmarsch der gefürchteten Kriegsmacht des Kurfürsten machte einen solchen 
Eindruck auf die Schweden, daß sie an einen ernsthaften Widerstand gar nicht 
gedacht haben. Sie beschlossen sofort den Rückzug. Der ganze nun folgende 
Winterfeldzug war nur eine großartige, atemlose Verfolgung des in immer 
beschleunigterem Tempo zurückweichenden Feindes. Man wollte entweder das 
feindliche Heer durch Gewaltmärsche schon vor der Grenze erreichen und zur 
Schlacht zwingen oder aber es durch diese rastlose Verfolgung ganz zur Auf- 
lösung bringen. Zweimal nahm der brandenburgische Heerzug des Kurfürsten, 
um schneller vorwärts zu kommen, den Weg über die festgefrorene Eisdecke erst 
des Frischen, dann des Kurischen Haffs. Eine vorausgesandte Reitertruppe er- 
reichte den Feind in der Nähe von Tilsit und beschleunigte seine Flucht durch 
ein siegreiches Gefecht (bei Splitter). Die Schweden wandten sich auf Memel 
zu; um ihnen den Weg dahin zu verlegen, marschierten die Brandenburger auf 
Heidekrug. Eine Schlacht wagte der schwedische General Horn mit den demo- 
ralisierten Truppen nicht mehr, es blieb ihm nichts übrig, als der Versuch, auf 
cinem weiten Umwege durch polnisches Gebiet den Rest der Armee nach Livland 
in Sicherheit zu bringen. Die Neutralität Polens wurde dabei von den Schweden 
so wenig wie von den nachsetzenden Brandenburgern beachtet. Aber das Tempo 
der weichenden Schweden wurde zu schnell, die Wege durch diese Schneewüsten 
von Samogitien zu schwierig, als daß die ganze brandenburgische Armee folgen 
konnte, ohne selbst wie der Feind in Auflösung zu geraten. Eine Reitertruppe 
unter dem General von Schöning wurde zur Verfolgung der Schweden aus- 
gesandt; sie hat am 7. Februar noch bei Telcze ein blutiges Gefecht gehabt und 
blieb fortwährend dem Feinde auf den Fersen bis dicht vor Riga, um dann auf 
dem kürzeren Wege durch Kurland zurückzukehren. Der Rest der schwedischen 
Armee, den General Horn nach Riga zurückbrachte, betrug nur noch 3000 Mann; 
die stattliche Macht, mit der er ausgezogen war, um Preußen zu gewinnen, war 
vollständig aufgerieben. 
Dieser Winterfeldzug von 1678/79, ein kriegerisches Bravourstück wie 
Fehrbellin, nur noch größer in den Dimensionen, kann in gewissem Sinne als 
der Höhepunkt in der militärisch-politischen Laufbahn des Großen Kurfürsten 
betrachtet werden. So wie er in der Ruhmeshalle des Berliner Zeughauses von 
Meisterhand gemalt ist, im Schlitten mit seinen Kriegern über das Eis des 
Kurischen Haffs jagend, lebt er in der Erinnerung seines Volkes fort. Diese 
wilde verwegene Schwedenjagd über Eis= und Schneefelder bei klingendem Frost, 
in der schweigenden, großartig-einsamen Ode der nordischen Küstenlandschaft, 
die sein Heereszug durchdröhnte und durchbrauste, hat von je der Phantasie 
Nahrung gegeben, die es liebt, das Heroische der Menschentat mit der packenden 
Gewalt einer wild-erhabenen Naturumgebung zu verknüpfen. 
Aber dieser heroischen Kraftanstrengung war kein politischer Erfolg be- 
schieden. Während die Schöningschen Reiter dem aufgelösten Schwedenheer auf
        <pb n="252" />
        238 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—16838. 
den Fersen waren, ist zu Nymwegen am 5. Februar 1679 auch vom Kaiser der 
Friede mit Frankreich und Schweden unterzeichnet worden, dem das Reich sich 
alsbald anschloß. Die braunschweigischen Fürsten und Münster folgten im 
Februar und März; der Kurfürst blieb allein zurück an der Seite Dänemarks. 
Es war militärisch und politisch eine Unmöglichkeit, nur mit diesem Ver- 
bündeten zusammen Frankreich entgegenzutreten; es konnte sich bloß noch darum 
handeln, mit guter Manier vor der Übermacht zurückzuweichen. Sparr mit seinen 
12 000 Brandenburgern vermochte sich am Niederrhein und in Westfalen gegen 
die 30 000 Franzosen des Marschalls Crequi nicht zu halten. Bei Hausberge an 
der Porta Westfalica unterlag er am 27. Juni; am 30. erzwang Crequi den 
Übergang über die Weser; er stand vor Minden. Inzwischen aber hatte sich der 
Kurfürst zum Friedensschluß mit Frankreich und Schweden bequemt. Sein be- 
vollmächtigter Minister, der Geheime Rat Meinders, hatte in St. Germain bei 
Paris nach langen Verhandlungen am 29. Juni 1679 einen Friedensvertrag 
unterzeichnet, in dem der Kurfürst das eroberte Pommern zurückgeben mußte. 
Nur eine kleine Grenzberichtigung und der Wegfall des schwedischen Anteils an 
den hinterpommerschen Hafenzöllen war zu erreichen gewesen, dazu eine Art von 
Entschädigung für die Kriegskosten, die eine dringende Notwendigkeit für das 
finanzschwache Brandenburg war und die Frankreich in Höhe von 300 000 Talern 
zu zahlen auf sich nahm. Der Kurfürst hätte Cleve und Preußen hingegeben, um 
sich in der mittleren Ländermasse seines Staats durch den Gewinn von 
Schwedisch-Pommern abzurunden und an die See vorzuschieben. Aber weder 
Frankreich noch Schweden hatten darauf eingehen wollen. Es blieb dem Kur- 
fürsten nichts übrig, als den Vertrag ohne weiteres zu ratifizieren. Er ließ damit 
seinerseits Dänemark im Stich, das erst am 2. September 1679 zu Fontainebleau 
seinen Frieden mit Frankreich geschlossen hat. 
Im Bunde mit Ludwig XIV. 
Nach den gewaltigen Anstrengungen und den glänzenden militärischen Er- 
folgen der letzten vier Jahre war der Kurfürst aufs äußerste enttäuscht und er- 
bittert durch die vollständige diplomatische Niederlage, die er zuletzt doch erlitten 
hatte. Er maß die Schuld daran in erster Linie den Verbündeten bei, die ihn 
1678 und 1679 im Stich gelassen hatten; immer aufs neue wiederholte er seine 
Anklagen und Vorwürfe gegen sie. Andere Umstände traten hinzu, um die Kluft, 
die ihn fortan von den ehemaligen Bundesgenossen trennte, noch zu erweitern. 
Die Niederländer und Spanier hatten ihren Verpflichtungen zur Zahlung von 
Subsidien nur unvollkommen genügt. Häufige Mahnungen um die Rückstände 
verschärften die erkalteten Beziehungen zu beiden Staaten. Gegenüber den Spa- 
niern hat sich der Kurfürst später selbst geholfen, indem er durch seine Kriegs- 
schiffe die spanische Silberflotte bei ihrer Rückkehr aus Amerika überfallen ließ. 
Das Verhältnis zum Kaiser wurde durch die schlesische Frage noch stärker ge- 
spannt. Im Jahre 1675 war der Herzog Georg Wilhelm von Liegnitz, Brieg 
und Wohlau gestorben, der letzte der schlesischen Piasten, und damit war der Fall 
eingetreten, den die Erbverbrüderung von 1537 ins Ange gefaßt hatte. Aber 
Osterreich war weit davon entfernt, auf die brandenburgischen Ansprüche, deren 
Anerkennung es ja früher schon verweigert hatte, jetzt Rücksicht zu nehmen. Die 
Herzogtümer wurden als erledigte Lehen der Krone Böhmen eingezogen und mit
        <pb n="253" />
        Friede von St. Germain und Bündnis mit Ludwig XIV. 239 
dem Territorialbesitz des Hauses Osterreich in Schlesien vereinigt. Der Wider- 
spruch des Kurfürsten blieb auch nach dem Friedensschluß vergeblich. Die Heraus- 
gabe der Herzogtümer wurde ebenso verweigert, wie die Rückgabe des früher, im 
Dreißigjährigen Kriege, dem Hause Brandenburg genommenen Herzogtums 
Jägerndorf. Auch das Reich bewies dem Kurfürsten kein Entgegenkommen, als 
er mit dem Anspruch hervortrat, zur Entschädigung für die Verluste, die ihm der 
Friedensschluß der Verbündeten gebracht hatte, ein paar Reichsstädte, wie Dort- 
mund, Mühlhausen, Nordhausen, sich aneignen zu dürfen. 
Ludwig XIV. stand damals auf dem Höhepunkt seiner Macht und seines 
Ansehens in Europa. Die alten Fürsprecher einer französischen Bündnispolitik 
am brandenburgischen Hofe hatten doch recht behalten, daß gegen die aufsteigende 
Macht Frankreichs nichts auszurichten sei. Zweimal hatte der Kurfürst auf das 
Machtgebot Frankreichs das eroberte schwedische Pommern wieder fahren lassen 
müssen. Aber er gab die Hoffnung, es zu erwerben, noch keineswegs auf; er 
suchte jetzt durch die Freundschaft Frankreichs zu gewinnen, was er als Gegner 
Frankreichs nicht hatte behaupten können: dies Bestreben ist der Schlüssel zum 
Verständnis der vielgeschmähten Politik des Kurfürsten in den nächsten fünf 
Jahren, die ihn zum Bundesgenossen und Helfer Ludwigs XIW., auch auf Kosten 
der Reichsinteressen, gemacht hat. 
Am 25. Oktober schloß Meinders, der auf Geheiß des Kurfürsten im An- 
schluß an den Frieden von St. Germain Verhandlungen zum Behuf einer 
näheren Verständigung angeknüpft hatte, mit Frankreich die sogenannte „engere 
Allianz“, die ein Verhältnis „aufrichtiger Freundschaft und vollkommenen Ein- 
verständnisses“ zwischen dem Kurfürsten und Ludwig XIW. begründen sollte. 
Sie war und blieb damals und auch später noch, als Pufendorf sein Geschichts- 
werk über den Großen Kurfürsten nach den Staatsakten schreiben durfte, samt 
der ganzen Folge von Verträgen und Verhandlungen, die sich daran angeschlossen 
haben, mit dem tiefsten Geheimnis umgeben, das erst in neuerer und neuester 
Zeit vollkommen aufgedeckt worden ist. Der Kurfürst verpflichtete sich darin, 
französischen Truppen freien Durchzug durch seine Lande, nötigenfalls auch Zu- 
flucht in seinen Festungen zu gestatten. Er versprach, seiner Zeit in Polen für 
die Königswahl des Sohnes Johann Sobieskis, des französischen Parteigängers, 
eintreten zu wollen. Er machte sich verbindlich, bei der nächsten deutschen Kaiser- 
wahl nicht bloß für den Ausschluß des Hauses Osterreich, sondern geradezu für 
die Wahl Ludwigs XIV. oder des Dauphins oder eines andern Frankreich 
genehmen Kandidaten wirken zu wollen, ein Fall, der allerdings in den nächsten 
10 Jahren, auf die das Bündnis lief, wohl kaum zu erwarten war. Dafür ver- 
sprach Ludwig XIV. dem Kurfürsten außer der Verbürgung seines Besitzstandes, 
die Zahlung von 100000 Livres jährlich. Der Kurfürst wurde also zum Pensionär 
Ludwigs XIV., wie so viele Fürsten, aber doch in anderem Sinn und Geist, als 
etwa Karl II. von England: das Geld, das er von Frankreich empfing, brauchte 
er, um seine verhältnismäßig sehr große Armee zu erhalten, die ihm als Grund- 
lage seiner Machtstellung und seiner Staatsgründung unentbehrlich war. 
Der bedenklichste Punkt bei diesem Bundesverhältnis mit Frankreich war 
der Umstand, daß Ludwig XIV. eben damals, nach dem Frieden von Nymwegen, 
mit seinen berüchtigten „Reunionen“ begonnen hatte, durch die er dem Deutschen 
Reiche ein Stück seines Gebietes nach dem andern unter den nichtigsten Rechts-
        <pb n="254" />
        240 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1688. 
vorwänden entriß. Diese fortgesetzte Raubpolitik erweckte ihm Gegner in und 
außer dem Reiche und schuf allmählich einen latenten Kriegszustand, der ein 
günstiger Nährboden für Koalitionspläne gegen das übermächtige Frankreich 
war. Eben diese Lage aber ließ das Bündnis mit Brandenburg bei Ludwig XIV. 
im Preise steigen und gab die Veranlassung zu einem neuen Abkommen, das am 
11. Januar 1681 geschlossen worden ist. Dieses zweite sogenannte „Defensiv- 
bündnis“ hat Brandenburg noch rückhaltloser als das erste in den Dienst der 
französischen Politik und ihrer Interessen gestellt. Der Kurfürst sicherte 
Ludwig XIV. seine Bundeshilfe zu, indem er ausdrücklich darauf verzichtete, 
Recht oder Unrecht des Alliierten bei einer Hilfeforderung zu untersuchen. Er 
war dadurch also auch zur Verteidigung der französischen Reunionen unter Um- 
ständen verpflichtet. Dafür erhielt er zur Unterhaltung seiner Armee jetzt jährlich 
100 000 Taler (écus), wiederum auf 10 Jahre. Das Haus Braunschweig hat im 
Januar, Sachsen im April 1681 ein ähnliches Abkommen von freilich nur kurzer 
Dauer mit Ludwig XIVW. geschlossen. Worauf der Kurfürst bei seinem Bündnis 
mit Frankreich im Grunde hinanswollte, ersieht man aus seinen Bemühungen, es 
zu einem Dreibund zu erweitern, in den auch Dänemark hineingezogen werden 
sollte. Dänemark war der geschworene Erbfeind Schwedens. Ein französisch- 
brandenburgisch-dänischer Dreibund hätte seine Spitze gegen Schweden gekehrt 
und hätte als Vorbereitung eines Krieges zur Eroberung der schwedischen Be- 
sitzungen in Deutschland dienen können. Eben das aber wollte Ludwig XIW. 
vermeiden. Er hat den Vorschlag des Dreibundes abgelehnt. Ihm kam es vor 
allem darauf an, die Hilfe des brandenburgischen Kurfürsten zur Behauptung 
seiner Reunionen zu gewinnen; er köderte ihn dazu mit der Hoffnung auf die 
Erwerbung von Schwedisch-Pommern; aber sobald es damit ernst wurde, zog er 
sich zurück und hütete sich, feste und bindende Zusagen zu geben. 
Die Reunionen nahmen nun ihren Fortgang. Im September 1681 wurde 
Straßburg vergewaltigt. Der Kurfürst war sehr peinlich berührt durch diesen 
neuen Gewaltakt, aber er mußte gute Miene zum bösen Spiel machen, um seine 
Pläne verfolgen zu können. Eben damals stiegen seine Hoffnungen auf die 
Erwerbung von Schwedisch -Pommern von neuem. Seit dem Oktober stand 
Schweden offen auf der Seite der Gegner Ludwigs XIV.: König Karl XI., der 
sich noch immer als Mitglied des Hauses Zweibrücken fühlte, war empört über 
die Reunionen, die Ludwig XIV. nach dem Erlöschen der regierenden Linie 
in der Pfalz vorgenommen hatte. Während damals der Oranier Wilhelm III. 
mit dem seit 1672 wieder in niederländische Dienste getretenen Fürsten von 
Waldeck, dem früheren Minister des Kurfürsten, zusammenwirkte, um neben 
Schweden noch andere Bundesgenossen, namentlich im Reich, gegen Ludwig XIV. 
zu gewinnen, faßte der Kurfürst von Brandenburg den Plan, sich an die Stelle 
Schwedens als unentbehrlicher Freund und Bundesgenosse Frankreichs zu setzen 
und mit französischer Hilfe der Erbe der schwedischen Machtstellung an der Ostsee 
zu werden, zunächst aber Pommern ganz für sich zu erwerben. Wiederum 
steigerte die politische Lage den Wert des brandenburgischen Bündnisses für 
Frankreich; und wenn Ludwig XIV. auch weit entfernt war, auf die Idee des 
Kurfürsten einzugehen und vielmehr an der Hoffuung festhielt, Schweden, wie 
früher schon, aus dem Lager der Gegner zu dem alten Bundesverhältnis an seine 
Seite zurückführen zu können, so machte die politische Lage doch ein etwas
        <pb n="255" />
        Brandenburg und die Reunionen Ludwigs XIV. 241 
größeres Entgegenkommen gegenüber Brandenburg zur Notwendigkeit; und so 
kam es zum Abschluß eines dritten Vertrages, einer Erneuerung der früheren 
Defensivallianz, am 22. Januar 1682. Ludwig XIV. verpflichtete sich darin 
dem Kurfürsten gegenüber, sich mit den bisherigen Reunionen zufrieden zu 
geben, keine weiteren Ansprüche zu erheben; der bestehende Besitzstand wurde 
garantiert, die Zahl der Hilfstruppen verstärkt, die Zahlungen an den Kur— 
fürsten auf 400 000 Livres jährlich erhöht; im Kriegsfall wollte Frankreich sogar 
300 000 Taler jährlich bezahlen. Der Kurfürst befand sich in dem Irrtum, daß 
Ludwig XIV. seinen Plänen zur Eroberung von Schwedisch-Pommern jetzt 
seinen Beistand leihen werde, obwohl keine ausdrückliche Abmachung darüber be- 
stand; der französische Gesandte am Berliner Hofe, Graf Rebenac, verstand es 
ausgezeichnet, ihm Hoffnungen vorzuspiegeln, die ihn bei gutem Willen erhielten, 
ohne daß Frankreich sich irgendwie band. Das ganze Jahr 1682 ist angefüllt 
mit Verhandlungen, die wieder das Ziel verfolgen, einen Dreibund zwischen 
Brandenburg, Frankreich und Dänemark zum Kriege gegen Schweden ins Leben 
zu rufen. Aber sie haben noch nicht zum Ziel geführt. Erst Anfang 1683, als 
Schweden, statt an Frankreichs Seite zurückzukehren, seinen Subsidienvertrag 
mit den Niederlanden und dem Kaiser erneuert hatte, kam Ludwig XIV., der 
nun das Interesse hatte, Schweden durch Brandenburg und Dänemark in Schach 
zu halten, den Wünschen des Kurfürsten entgegen; und am 30. April 1683 
wurden zwei vorläufige Bündnisverträge vereinbart, einer zwischen Frankreich 
und Brandenburg (der vierte in der ganzen Reihe), der andere zwischen Frank- 
reich, Brandenburg und Dänemark. Beide waren gegen Schweden gerichtet, der 
letztere ganz ausdrücklich. Schweden sollte durch die Verbündeten seiner Be- 
sitzungen in Deutschland beraubt werden: Dänemark sollte Bremen und Verden 
erhalten, außerdem Wismar; Brandenburg aber Vorpommern mit Stettin, den 
Odermündungen und der Insel Rügen. Frankreich wollte das Unternehmen 
durch Subsidien unterstützen; es versprach dem Kurfürsten von Brandenburg 
vom 1. Juni an jährlich 300 000 Taler (Scus) zu zahlen. Die braunschweigischen 
Fürsten, auf deren Widerstand man rechnen konnte, weil sie den Dänen die Er- 
werbung von Bremen und Verden nicht gönnen würden, sollten zum Anschluß 
oder zur Neutralität gezwungen werden. Nötigenfalls wollte Ludwig XIV. zu 
diesem Zweck am Rhein 30 000 Mann aufstellen; mit dieser Macht im Rücken 
sollten Köln und Münster auf die Braunschweiger einen Druck ausüben, der sie 
zur Ruhe zwingen würde. 
Der Kurfürst glaubte sich am Ziel seiner Wünsche und Hoffnungen. Aber 
der Eifer trübte ihm den klaren Blick: er hielt für endgültige Abmachung, was 
tatsächlich erst vorläufige Verabredung war. Rebenac hatte sich wohl gehütet, 
den Vertrag zu zeichnen; Ludwig XIV. trug doch noch Bedenken, Schweden den 
Brandenburgern und Dänen auszuopfern; er hielt sich zurück und störte die Kreise 
der Verbündeten dadurch, daß er die Hilfe gegen die Welfen versagte und viel- 
mehr Brandenburg in einen Konflikt mit diesem Nachbarn hineinzutreiben 
suchte. Sein großes Interesse war damals, die Reunionen, die er vorgenommen 
hatte, von Kaiser und Reich anerkannt zu sehen durch einen förmlichen Friedens= 
schluß, der dem tatsächlichen Kriegszustand ein Ende machen sollte. Zu diesem 
Zweck mußte ein hinreichender Druck auf den Kaiser und seine Verbündeten 
ausgeübt werden. Die Bedeutung der brandenburgischen Bundesgenossenschaft 
Hinge, Hohenzollern. 16
        <pb n="256" />
        242 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1688. 
für diesen Zweck verringerte sich nun aber gerade damals durch eine Veränderung 
der allgemeinen politischen Lage. Die Türken, im Bunde mit den ungarischen 
Rebellen, drangen siegreich bis tief in die Erblande des Kaisers vor. Wien war 
bedroht, der Kaiser in äußerster Bedrängnis. Es bedurfte nun nicht mehr des 
Krieges gegen seinen schwedischen Bundesgenossen, um ihn mürbe zu machen. 
Am 7. Juni erklärte Rebenac, daß Ludwig XIV. Vorbehalte machen müsse, und 
die Ratifikation des Vertrages vom 30. April unterblieb. 
Es war eine schlimme Enttäuschung für den Kurfürsten. Die pommerschen 
Pläne mußten aufgeschoben werden. Mit der ihm eigenen politischen Elastizität 
faßte er ein anderes Ziel ins Auge, das eine leichte Anderung seiner politischen 
Richtung bedingte. Er wollte die Verbindung mit dem Kaiser wieder anknüpfen 
und dessen Bedrängnis benutzen, um seine schlesischen Ansprüche endlich zur 
Geltung zu bringen. Im Juli standen die Türken vor Wien. Zu dieser Zeit 
sandte der Kurfürst seinen Schwager, den Fürsten Johann Georg von Anhalt, 
der immer in seinem Rat der Vertreter der franzosenfeindlichen, kaiserfreund- 
lichen Richtung gewesen war, in geheimer Mission an das kaiserliche Hoflager zu 
Passau. Die Instruktion, die er erhielt, atmet einen Frankreich feindlichen Geist; 
aber es war noch nicht die Absicht des Kurfürsten, mit Ludwig XIV. zu brechen 
und sich dem Kaiser zum Kampfe gegen ihn anzuschließen. Die Grundlage seiner 
Vorschläge war vielmehr der Rat, daß Kaiser und Reich sich zum Frieden mit 
Frankreich unter Anerkennung der Reunionen bequemen sollten; er hielt das 
auch jetzt noch für die einzig mögliche Politik, wenn man nicht zu dem Türken- 
krieg auch noch einen Krieg mit Ludwig XIV. entfesseln wollte, bei dem Kaiser 
und Reich leicht hätten zugrunde gehen können. Unter dieser Voraussetzung der 
Verständigung mit Frankreich erklärte sich der Kurfürst bereit, dem Kaiser im 
Türkenkriege beizustehen und sogleich 6000 Mann nach Ungarn marschieren zu 
lassen. Dafür stellte er seine Forderungen: 200000 Taler Subsidien und min- 
destens die Herausgabe von Jägerndorf oder eine Entschädigung dafür. 
Mit diesen Vorschlägen ging der Fürst von Anhalt nach Passau. Aber sie 
wurden vom Kaiser abgelehnt. Man vertrat am Kaiserhofe den Standpunkt, daß 
Brandenburg auch ohne eine Entschädigung dem Kaiser in der Türkennot zu 
Hilfe kommen müsse, und mißtraute dem Kurfürsten, so lange er noch im Bunde 
mit Ludwig XIV. stand. Daß man hinter seinen Anerbietungen schlimme Pläue 
und Absichten gewittert habe, wird durch die veröffentlichten Aktenstücke nicht be- 
stätigt. Der französische Gesandte hat seinem Hofe am 3. August 1683 berichtet, 
der Kurfürst lasse an den Grenzen von Schlesien ein Lager von 14—15 000 
Mann bilden in der Absicht, dort einzurücken und Winterquartiere zu nehmen 
mit oder ohne Zustimmung des Kaisers. Aber er ist doch selber der Meinung, 
daß es dem Kurfürsten nur darauf ankomme, den Unterhalt für seine Truppen 
zu gewinnen, nicht aber sich des Landes durch einen Handstreich zu bemächtigen. 
Der Kurfürst hat freilich früher einmal, zu Anfang der 70er Jahre, den Plan 
entworfen, bei dem Aussterben des habsburgischen Mannsstammes, der damals 
in naher Aussicht zu stehen schien, Schlesien für sein Haus zu erobern, ganz un- 
abhangig von den legitimen Erbansprüchen (das Liegnitzer Piastenhaus war da- 
mals noch nicht ausgestorben). Er rechtfertigte diesen Plan hauptsächlich mit 
dem evangelischen Interesse, mit der Unterdrückung der evangelischen Glaubens- 
genossen durch Osterreich. Aber dieser Plan beruhte auf der Aussicht des unbe-
        <pb n="257" />
        Die Krisis von 1683. Abwendung Brandenburgs von Frankreich seit 1684. 243 
erbten Todes Kaiser Leopolds I. und war mit der Geburt des Erzherzogs Joseph 
(1678) hinfällig geworden. Es ist nicht der mindeste Anlaß vorhanden, anzu- 
nehmen, daß der Kurfürst damals einen Handstreich gegen Schlesien geplant habe. 
Seine Absicht ging in der Hauptsache dahin, für die Hilfe, die er gegen die 
Türken gewähren wollte, vom Kaiser die Geldunterstützung zu erlangen, die er 
nicht entbehren konnte. Vielleicht dachte er schon an die Begründung eines 
besseren Verhältnisses mit dem Kaiser überhaupt; und die Absicht des kaiserlichen 
Hofes ging dahin, bei dieser Gelegenheit wieder, wie einstmals 1657, eine große 
Wendung herbeizuführen und den Kurfürsten für ein Bündnis gegen 
Ludwig XIV. zu gewinnen. Der Fürst von Anhalt gab dem Drängen des kaiser- 
lichen Hofes nach und überschritt seine Vollmachten, indem er wirklich einen 
Bündnisvertrag mit dem Kaiser vereinbarte, der seine Spitze gegen Frankreich 
kehrte (12. August 1683). Das wäre ein völliger Umschwung der branden- 
burgischen Politik gewesen. Aber ein solcher lag damals noch nicht im Sinne 
des Kurfürsten. Er hat den Fürsten zurückberufen und ihm wegen der Über- 
schreitung seiner Vollmachten eine Rüge erteilt; den Vertrag hat er nicht an- 
erkannt. Er wollte noch nicht mit Ludwig XIV. brechen und hielt nach wie vor 
ein friedliches Abkommen mit ihm für die einzig mögliche Politik. 
Ludwig XIVW. hatte inzwischen, im August, beim Reichstage einen dreißig- 
jährigen Waffenstillstand unter Anerkennung der Reunionen in Vorschlag ge- 
bracht, und der Reichstag hatte diesen Vorschlag im Prinzip gebilligt (1. September 
1683); aber da der Kaiser widerstrebte, so war es noch nicht zur Annahme ge- 
kommen. Der Kurfürst von Brandenburg hat nun diesen Vorschlag des fran- 
zösischen Königs auf das nachdrücklichste unterstützt; er hat auch Sachsen dafür zu 
gewinnen versucht. An der Befreiung Wiens von den Türken, die mit Hilfe 
Johanns von Sobieski und anderer Verbündeter des Kaisers gelang (12. Sep- 
tember 1683), haben die brandenburgischen Waffen keinen Anteil gehabt; eine 
Abteilung von 1200 Mann, die der Kurfürst dem Polenkönig zugeschickt hatte, 
ist erst später zur Verwendung gelangt. 
Die Beseitigung der Türkengefahr verwandelte die allgemeine Lage be- 
deutend zugunsten des Kaisers. Ludwig XIV. änderte jetzt seine Politik. Er 
fiel in die spanischen Niederlande ein und belagerte Luxemburg. Darauf erklärte 
Spanien den Krieg, Dezember 1683; die Niederlande schlossen sich an; auch die 
Welfen wollten Hilfstruppen senden. Der Kaiser bemühte sich vergeblich, den Kur- 
fürsten von Brandenburg auf die Seite der Gegner Frankreichs hinüberzuziehen. 
Aber der Kurfürst trat auch jetzt dafür ein, daß das Reich mit Spanien nicht 
gemeinsame Sache machen dürfe. Noch am 19. Dezember hat Ludwig XIV. ihn 
öffentlich „seinen besten Freund“ genannt, trotz aller Mißverständnisse und Ver- 
stimmungen, die zwischen ihnen doch schon bestanden. Am 18. Januar 1684 kam 
ein neues Bündnis, das fünfte, zwischen beiden zustande, in dem sich 
der Kurfürst verpflichtete, für die Annahme der Waffenstillstandsvorschläge 
Ludwigs XIV. beim Reichstage einzutreten und nicht zuzulassen, daß das Reich 
einmütig einen Krieg gegen Frankreich beschließe. Die französischen Zahlungen 
wurden auf 500 000 Livres im Jahr und für den Kriegsfall auf 500 000 Taler 
(Cceus) erhöht. So war und blieb der Kurfürst von Brandenburg, wie die Jahre 
vorher, das Haupthindernis, an dem eine Vereinigung der Reichsstände gegen 
Frankreich gescheitert ist. Er hielt eine solche für ganz aussichtslos. Er hatte von 
1a*
        <pb n="258" />
        244 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1688. 
jeher mit bitterem Sarkasmus darauf hingewiesen, daß die Lage, in die man 
Frankreich gegenüber gekommen, die Frucht des Friedens von Nymwegen sei 
und daß jetzt dem Reiche nicht mehr geholfen werden könne. Dagegen erbot er sich, 
nach der Annahme des Waffenstillstandes, dem Kaiser mit 20 000 Mann 
gegen die Türken zu Hilfe zu kommen. Er vornehmlich hat damals den Frieden 
im Reiche aufrechterhalten. Er ließ sich auch nicht durch Rebenac dazu drängen, 
sich in einen Krieg mit den braunschweigischen Herzögen einzulassen, was — 
wenigstens noch im Frühjahr 1684 — dem Wunsche und den Interessen Frank- 
reichs entsprochen haben würde. Vielmehr trat er jetzt mit den Welfen in Ver- 
handlungen, die ein Bündnis gegen Schweden zum Ziel hatten; wieder taucht die 
Hoffnung aus, die deutschen Besitzungen Schwedens zu erobern und zu verteilen. 
Vergebens suchte Ludwig XIV. dieses Bündnis zu hintertreiben; es ist am 
2. August 1684 zustande gekommen, aber freilich, gegen Schweden ist es nicht 
wirksam geworden. Ludwig XIV. hat bald darauf sein Ziel, einen Waffen- 
stillstand mit dem Reich unter Anerkennung der Reunionen zu schließen, erreicht. 
Was beim Kaiser die Furcht vor den Türken nicht hatte bewirken können, das 
bewirkte die Hoffnung auf ihre völlige Vertreibung aus Ungarn und auf die Be- 
gründung einer festen Herrschaft in diesem bisher kaum dem Namen nach be- 
sessenen Lande. Nach beiden Seiten hin konnte der Kaiser unmöglich Krieg 
führen; die Vereinbarung mit Ludwig XIV. gehörte dazu, um die Fortsetzung des 
siegreichen und aussichtsvollen Türkenkrieges möglich zu machen. Am 15. August 
1684 wurde der von Ludwig XIV. verlangte Waffenstillstand von Kaiser und 
Reich angenommen; die Reunionen wurden damit anerkannt. Damit war der 
Hauptzweck, dem das brandenburgische Bündnis hatte dienen sollen, erreicht, und 
Ludwig XIV. scheute sich jetzt nicht mehr, jenen Bestrebungen des Kurfürsten offen 
entgegenzutreten, die darauf gerichtet waren, im Bunde mit den braun- 
schweigischen Fürsten Schweden seine deutschen Besitzungen abzunehmen. Im 
September 1684 gab er ihm deutlich zu verstehen, daß er dabei weder auf seine 
Zustimmung noch gar auf seine Mitwirkung zu rechnen habe. Der Kurfürst hatte 
das Ziel, auf das es ihm bei seiner Bundesgenossenschaft mit Frankreich haupt- 
sächlich ankam, abermals verfehlt; er begann eine völlige Veränderung seiner 
politischen Richtung ins Auge zu fassen. 
Seemachtspläne. 
In enger Verbindung mit dem Bestreben, das schwedische Pommern zu 
erwerben, standen die Seemachtspläne des Großen Kurfürsten, die man nur 
richtig würdigen kann, wenn man sie auf dem Hintergrunde der großen all- 
gemeinen, auf Schiffahrt und Seehandel, Kriegsflotten und Kolonien gerichteten 
Bewegung betrachtet, die eben in jenem Zeitpunkt entsprang, wo die großen 
europäischen Mächte sich gegeneinander abschlossen und in beständigen Rivali= 
täts= und Konkurrenzkämpfen die überseeische Welt zu teilen begannen. Es 
besteht eine gewisse Ahnlichkeit zwischen jenen Bestrebungen des 17. Jahr- 
hunderts und dem, was man heute Weltpolitik zu nennen pflegt. Die Flotten- 
und Kolonialpolitik war damals eine natürliche Begleiterscheinung der Aus- 
bildung des europäischen Staatensystems, wie sie heute die Entstehung und Be- 
festigung eines neuen Weltstaatensystems begleitet. Damals wie heute machte 
sich das Bewußtsein einer großen Verkehrsausdehnung geltend; der Horizont der
        <pb n="259" />
        Seemachts- und Kolonialpläne des Großen Kurfürsten. 245 
Menschen war plötzlich ein weiterer geworden, der Zusammenhang zwischen 
politischer Macht und den großen See= und Handelsunternehmungen drängte sich 
den Staatsmännern wie den Geschäftsleuten überall auf. Erst im 17. Jahr- 
hundert haben die überseeischen Entdeckungen ihre vollen Wirkungen auf Handel 
und Politik entfaltet. Die Welt war nun wirklich größer geworden. Alles politische 
und wirtschaftliche Leben bewegte sich in größeren Maßen, in weiterem Rahmen. 
Dem Zusammenschluß der großen Mächte, der erst damals seine Vollendung 
fand, folgte sofort ihr Hinausgreifen in die überseeische Welt. Und auch ein 
kleines Staatswesen wie die Republik der Niederlande hatte ein glänzendes 
Beispiel dafür gegeben, wie politische und wirtschaftliche Macht sich ineinander 
umsetzen lassen, wie sie sich gegenseitig heben und stützen. Dieses Beispiel hatte 
der Kurfürst von Brandenburg von jeher vor Augen gehabt. Was die Holländer 
an der Nordsee waren, das sollte sein Staat am Baltischen Meere werden, um 
dessen Beherrschung damals so heftig gerungen wurde, und dessen Handel in der 
Hauptsache die Holländer beherrschten. Diese Politik ist in erster Linie gegen 
Schweden gerichtet, in zweiter Linie aber tritt sie auch in einen scharfen Wett- 
bewerb mit den Niederlanden. Sie nimmt verschiedene Gestalten an, je nach 
den wechselnden politischen Konjunkturen. 
In dem Vertrage von Labiau (1656) mußte sich der Kurfürst noch die 
von Karl X. Gustav ihm auferlegte Bedingung gefallen lassen, daß er auf das 
„Admiralitätsrecht“ verzichte, d. h. auf das Recht, Kriegsschiffe in der Ostsee zu 
halten und eine eigene Kriegsflagge zu führen. In jenem dänischen Feldzuge, 
wo er so schmerzlich den Besitz einer Flotte vermißte, 1658, taucht ein merk- 
würdiger Plan auf, im Gegensatz gegen Schweden, aber auch in Konkurrenz 
mit den Holländern, den Hafen von Glückstadt zu erwerben und ihn zur Grund- 
lage einer Reichsmarine und zum Sitz eines Reichsadmiralitätsamts zu machen; 
der Kurfürst von Brandenburg soll zum General-Admiral des Reiches ernannt 
werden. Es war ein ehemaliger niederländischer Admiral, Arnold Gissels 
van Lier, der diesen Plan entworfen hat; zur Ausführung ist er aber ebenso- 
wenig gelangt wie verwandte Pläne, die nach dem Abschluß des Friedens von 
Oliva erörtert wurden und hauptsächlich die Begründung einer neuen ostindischen 
Kompanie durch Brandenburg im Verein mit dem Kaiser und dem König von 
Spanien zum Gegenstand hatten, wobei natürlich die Konkurrenz gegen die 
Holländer besonders stark hervortrat. Einen neuen Anstoß erhielten dann die 
Seemachtsbestrebungen in dem schwedischen Kriege seit 1675, wo der Kurfürst bei 
seinem Aufenthalt in den Niederlanden mit dem holländischen Reeder Benjamin 
Raule in Verbindung getreten ist. Raule stand damals infolge großer Verluste, 
die er in dem Kriege gegen Frankreich seit 1672 erlitten hatte, am Rande des 
Bankrotts; um sich zu retten, wandte er sich dem einträglichen Geschäft der 
Kaperei zu, das damals in allen Kriegen blühte. Er rüstete eine Anzahl von 
Schiffen aus und ließ sich vom Kurfürsten von Brandenburg Kaperbriefe gegen 
die Schweden erteilen, denen er in vier Wochen 21 Kauffahrteischiffe wegnahm. 
Seitdem hat Raule dauernd im Dienste des Kurfürsten gestanden, als Rat und 
Schiffsdirektor, und schließlich als Generaldirektor der brandenburgischen Marine. 
Neben der Kaperei spielte aber auch die Kriegführung zur See in dem Schweden- 
kriege 1675—79 eine bedeutende Rolle, und auch der Kurfürst selbst beteiligte 
sich dabei durch Schiffe, die er von den Holländern gemietet hatte. Mit solchen
        <pb n="260" />
        246 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1688 
Schiffen ist er auch den Spaniern bei dem Konflikt wegen der rückständigen 
Subsidien 1680 entgegengetreten. Ein früheres spanisches Kriegsschiff, Carolux 
Secundus, das bei Ostende geentert worden war, bildete unter dem neuen Namen 
„Markgraf von Brandenburg“ 1681 noch das einzige eigene Schiff der branden- 
burgischen Flotte, die damals etwa 30 größere und kleinere Fahrzeuge zählte. 
Eine größere Anzahl eigener Schiffe kamen dann aber in den nächsten Jahren 
hinzu; seit dem Bündnis mit Frankreich, wo die Geldmittel reichlicher flossen, 
kamen überhaupt die maritimen und kolonialen Pläne in lebhafteren Fluß; 
diese Zeit bezeichnet den Höhepunkt der überseeischen Unternehmungen Branden- 
burgs. 
Raule hatte die Anregung dazu gegeben, selbständige Handelsfahrten von 
brandenburgischen Häfen aus nach der Gnineaküste zu veranstalten. Er suchte 
zunächst die Königsberger Kaufmannschaft dafür zu gewinnen; aber diese, die 
nur Kommissionshandel in Abhängigkeit von den Holländern und anderen 
Völkern zu treiben gewohnt war, versagte vollständig; so entschloß sich denn 
Raule, mit einer Anzahl von holländischen Geschäftsfreunden das Risiko selbst 
zu übernehmen. Der Kurfürst gestattete ihm durch ein Kommissionspatent die 
Führung der brandenburgischen Flagge und gab ihm einige Soldaten mit; an 
dem Geschäft beteiligte er sich nicht weiter, als durch den Auftrag, ihm ein paar 
Affen, Papageien und Negersklaven mitzubringen. Von den zwei Schiffen, 
die 1680 nach der Guineaküste abgingen, wurde eines, das „Wappen von 
Brandenburg“, von den Holländern gekapert; das andere, „Morian“ genannt, 
landete an der Goldküste bei Kap Tres Puntas und schloß mit einigen Aschanti- 
häuptlingen einen Vertrag, der die Möglichkeit zur Anlage einer befestigten 
Handelsstation gab. 1682 wurde dann eine afrikanische Handelskompanie be- 
gründet, in den damals üblichen Formen einer privilegierten Aktiengesellschaft, 
mit einem Grundkapital von 50 000 Talern, von denen der Kurfürst 10 000 
Taler übernahm; ein großer Teil der Aktionäre waren Hoflente, Geheime Räte 
und Offiziere. Wieder gingen zwei Schiffe nach der Guineaküste, diesmal die 
Soldaten unter der Führung eines höheren Offiziers, des Majors v. d. Gröben. 
An der früher erworbenen Stelle wurde die brandenburgische Flagge gehißt und 
ein Fort, Großfriedrichsburg, errichtet, das nicht nur gegen die Eingeborenen, 
sondern namentlich auch gegen die Handelseifersucht der Holländer als Schutz 
dienen sollte. Noch 1884 haben die Offiziere eines deutschen Kriegsschiffs die 
Ruinen der alten brandenburgischen Feste wahrgenommen. Diese Ansiedlung 
wurde der Mittelpunkt des Handelsbetriebes der Kompanie, der sich nicht bloß 
auf Gummi, Straußenfedern, Gold und Elfenbein, sondern auch auf den Export 
von Negersklaven nach Westindien richtete; zu diesem Zweck wurde auf der 
dänischen Insel St. Thomas eine besondere Handelsstation mit Plantagen- 
anlagen errichtet. 
Anfänglich war Königsberg mit seinem Hafen Pillau Sitz der Kompanie; 
aber die ungünstige Lage und die Abneigung der Königsberger Kaufmannschaft 
ließen einen Wechsel erwünscht erscheinen; die Blicke des Kurfürsten richteten 
sich nun auf Emden, und in der Tat ist es ihm durch einen Vertrag mit den ost- 
friesischen Landständen, die damals mit ihrem Fürsten tief verfeindet waren, 
gelungen, diesen vortrefflichen Hafen für die Zwecke der Kompanie zu erwerben 
(1683). Die ostpreußischen Stände selbst und auch der Kurfürst von Köln traten
        <pb n="261" />
        Hinwendung zu den Niederlanden und zum Kaiser. 247 
je mit einem Anteil von 24 000 Talern der Kompanie bei; und nun dehnten 
sich die Geschäfte allmählich aus, so daß das Kapital der Kompanie, die bis 1697 
unter Raules Leitung blieb, sich bis auf eine Million und die Zahl der Handels- 
schiffe bis auf 30 vermehrte. Zum Schutz dieser Handelsflotte hat nun der Kur- 
fürst auch eine eigene Kriegsflotte begründet, die bald auf 10 Schiffe gebracht 
wurde; er war damals der einzige Fürst des Reiches, dessen Kriegsflagge auf 
den Meeren wehte. 
Freilich sind das alles Anfänge geblieben, denen die beharrliche Fort- 
bildung gefehlt hat und damit auch ein eigentlicher danernder Erfolg, wie er 
nur durch lange, mehrere Generationen hindurch fortgesetzte Bestrebungen hätte 
erreicht werden können. 
Friedrich III. hat zwar eine Ehrensache darin gesehen, dies „Kommerzien- 
werk zu konservieren“ aber die Geschäftslage der Kompanie war nie sehr 
glänzend; und als Raule 1697 von der Leitung zurückgetreten war, da begann 
ein entschiedener Rückgang, und schließlich machte die Kompanie bankrott, 
so daß der König als Hauptgläubiger 1711 sich gezwungen sah, die Geschäfte selbst 
zu übernehmen. Damit aber war eine Lage geschaffen, die den ursprünglichen 
Absichten des Kurfürsten nicht mehr entsprach. Friedrich Wilhelm I. betrachtete 
dies ganze überseeische „Kommerzienwesen“ als eine „Chimäre“ und beeilte sich, 
die afrikanischen Besitzungen an die Holländer zu verkaufen, die im ganzen nur 
72 000 Dukaten dafür bezahlt haben. Dieser Handel ist in demselben Jahr 
(1721) zum Abschluß gelangt, wo Stettin mit den Odermündungen in den Besitz 
Preußens gelangt ist. Aber diese von dem Großen Kurfürsten immer ver- 
geblich ersehnte Erwerbung bedeutete damals nicht mehr das, was sie 1648 oder 
1660 oder 1679 bedeutet haben würde. Die Odermündungen waren versandet, 
und die politische Lage hatte sich zuungunsten Brandenburgs verändert. Die 
Seemächte, vor allem England, hatten eine solche Entwicklung genommen, daß 
an eine brandenburgische Konkurrenz nicht mehr zu denken war; und als 
mächtigster Uferstaat an der Ostsee hatte sich an Stelle Schwedens Rußland er- 
hoben. Damit war das politische Ziel des Großen Kurfürsten, einen seegewaltigen, 
handeltreibenden Ostseestaat nach dem Muster der Niederlande zu schaffen, in 
unerreichbare Ferne gerückt; und wir werden noch sehen, wie mit der Regierung 
Friedrich Wilhelms I. eine entschiedene und vollständige Umkehr im Sinne einer 
rein binnenländischen Handels= und Wirtschaftspolitik stattgefunden hat, die die 
Bahnen der Seemachtsbestrebungen des Großen Kurfürsten für mehr als ein 
Jahrhundert ganz verlassen hat. 
Die Umkehr der brandenburgischen Politik und der Ausgang des 
Großen Kurfürsten (1684 —1688). 
Der Umschwung in der brandenburgischen Politik, der durch die ablehnende 
Haltung Ludwigs XIV. gegenüber den pommerschen Wünschen des Kurfürsten 
verursacht war, beginnt schon Ende 1684, zunächst mit einer Annäherung an die 
Niederlande, wo der Oranier Wilhelm III. niemals aufsgehört hatte, auf eine 
Verständigung mit seinem der Republik grollenden Oheim hinzuarbeiten. Die 
großen umfassenden Pläne eines allgemeinen Widerstandes gegen Ludwig XIV., 
in denen er lebte, gewannen jetzt auch für den brandenburgischen Kurfürsten ihre 
alte Anziehungskraft wieder. Er hatte sich überzeugt, daß er im Bunde mit dem
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        248 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1688. 
übermächtigen Frankreich Ludwigs XIV. die Macht seines Hauses und Staates 
nicht so, wie er es begehrte, heben und fördern könne; der Widerstand gegen das 
politische Ubergewicht Frankreichs erschien ihm jetzt auch als das Lebensinteresse 
der brandenburgischen Politik; und vor allem die Gemeinsamkeit der protestan- 
tischen Interessen gegenüber der katholischen Reaktion, deren Führung Frank- 
reich übernommen hatte, kam ihm wieder zum lebendigen Bewußtsein. Der Tod 
Karls II. von England, die Thronbesteigung des katholischen Jakob II., der in 
enger Verbindung mit Frankreich stand, beförderte die Annäherung zwischen 
Brandenburg und den Niederlanden; am 23. August 1685 wurde ein förmliches 
Bündnis unterzeichnet, das freilich seine Spitze noch nicht offen gegen Frankreich 
kehrte, aber doch schon das Mißtrauen und die Empfindlichkeit des bisherigen 
Bundesgenossen hervorrief. Einen Bruch mit Frankreich suchte der Kurfürst 
noch zu vermeiden. Als der Gesandte Graf Rebenac von ihm eine förmliche 
Erklärung verlangte, daß er sich jeder politischen Verbindung enthalten werde, 
die ihn direkt oder indirekt zu Frankreich in Gegensatz bringen würde, da hat 
der Kurfürst zwar diese arrogante Forderung abgewiesen, weil sie mit seiner 
fürstlichen Ehre unvereinbar sei; aber er fand es doch zugleich noch nötig, durch 
eine anders gefaßte, weniger bedenkliche Erklärung den Argwohn seines Bundes- 
genossen zu beschwichtigen. Ohne sich die Hände zu binden, wollte er abwarten, 
bis die politische Lage zur Reife gekommen war. Da erfolgte am 18. Oktober 
1685 in Frankreich die Aufhebung des Edikts von Nantes, der brutale Abschluß 
einer längeren Verfolgungs= und Drangsalierungspolitik gegen die Reformierten. 
Das evangelische Gefühl des Kurfürsten wallte auf und verhalf der gegen Frank- 
reich gerichteten Politik zum Durchbruch. Gleich nach dem Bekanntwerden der 
Maßregel erließ er das Potsdamer Edikt vom 8. November 1685, durch das 
er die französischen Protestanten, die um des Glaubens willen ihr Vaterland 
verlassen wollten, einlud, in seinen Landen eine Zuflucht zu suchen, indem er 
ihnen außer der Glaubensfreiheit auch wichtige wirtschaftliche Vorteile, Freiheit 
von bürgerlichen Lasten für einige Jahre, Unterstützungen aus Staatsmitteln, 
Privilegien zur Anlegung von Manufakturen u. dgl. gewährte. Mit der Für- 
sorge für die bedrängten Glaubensgenossen verband sich dabei der Wunsch, ihre 
gewerblichen Künste, ihre geschäftlichen Fähigkeiten, ihre Kapitalien, ihre höhere 
Bildung und Kultur für den brandenburgischen Staat nutzbar zu machen. Etwa 
20 000 „Refugiés“ sind daraufhin im Laufe der nächsten Jahre und bis 1700 
etwa in die brandenburgischen Lande eingewandert. Fast jede größere Stadt, 
von Cleve bis Königsberg, hatte im 18. Jahrhundert ihre französische Kolonie; 
am bedeutendsten waren die von Berlin, Magdeburg und Halle. Französische 
Prediger, Gelehrte, Offiziere wirkten anregend auf das geistige und gesellschaftliche 
Leben dieser Städte ein; die Hauptmasse aber bestand aus Gewerbetreibenden, 
Meistern und Unternehmern der neuen Manufakturgewerbe, die damals jeder 
aufstrebende Staat, und auch Brandenburg, bei sich einzuführen und zu be- 
fördern suchte. Diese Bestrebungen waren längst im Gange; aber erst 
an den französischen Flüchtlingen fand man die geeigneten, ökonomisch 
und technisch geschulten Kräfte, deren man bei diesen neuen Unternehmungen 
bedurfte, die die Vorläufer der modernen Industriebetriebe geworden sind 
und in denen Frankreich neben Holland damals allen Ländern der Welt 
weit voraus war.
        <pb n="263" />
        Das Potsdamer Edikt und das Bündnis mit dem Kaiser. 248 
Es konnte nicht ausbleiben, daß das politische Verhältnis zu Frankreich 
durch diesen Schritt des Großen Kurfürsten stark beeinträchtigt wurde. Die 
Auswanderung war in Frankreich wie anderswo verboten, und das Potsdamer 
Edikt erschien als eine unberechtigte Einmischung in die inneren Angelegenheiten 
der französischen Monarchie. In Versailles trat eine starke Verstimmung gegen 
den Kurfürsten ein; er mußte darauf bedacht sein, für den Fall eines Bruches 
wieder einen Rückhalt am Kaiser zu gewinnen, der bei einem Kriege mit Frank- 
reich nicht fehlen durfte, da nicht bloß das protestantische Interesse, sondern die 
Freiheit Europas in Frage stand. Schon seit dem Frühjahr 1685 waren Ver— 
handlungen mit Osterreich im Gange, die an das nun doch hervortretende Be- 
dürfnis der Hilfe im Türkenkriege anknüpften. Man gelangte jetzt leichter als 
vorher über diesen Punkt zu einer Verständigung. In einem Vertrag vom 
4. Januar 1686 verpflichtete sich der Kurfürst, ein Hilfskorps von 7000 Mann 
zu stellen, und der Kaiser verhieß dafür Subsidien im Betrage von 150 000 
Talern jährlich. Bald darauf marschierte der brandenburgische Feldmarschall 
Hans Adam von Schöning mit 8000 Mann nach Ungarn, und diese branden— 
burgischen Truppen haben dann bei der Eroberung von Ofen sehr bedeutend und 
erfolgreich mitgewirkt. Schwieriger war die Auseinandersetzung über das allge- 
meine politische Verhältnis der beiden Mächte. Das Haupthindernis dabei war 
die schlesische Frage. Der Kurfürst verlangte die Rückgabe von Jägerndorf, 
Liegnitz, Brieg und Wohlau. Aber der kaiserliche Hof dachte nicht im entferntesten 
daran, solche Zugeständnisse zu machen. Die Gefahr eines Bruches mit Frankreich 
trieb schließlich nach dem Erlaß des Potsdamer Ediktes den Kurfürsten zur Nach- 
giebigkeit. Er ließ seine Forderungen fallen, und verlangte statt jener schlesischen 
Gebiete, gewissermaßen nur um den Schein zu wahren, die Abtretung des Kreises 
Schwiebus, der von Protcstanten bewohnt war und als eine österreichische 
Enklave inmitten der lausitzischen Besitzungen des Hauses Brandenburg lag. 
Aber selbst in diese geringfügige Abtretung wollte der Kaiser nicht willigen, und 
die Unterhandlungen drohten schon zu scheitern, als von den österreichischen 
Diplomaten ein sehr außerordentliches Auskunftsmittel gefunden wurde, das 
ihnen den Abschluß des Vertrages möglich machte, ohne daß Schwiebus dem 
Erzhause dauernd verloren ging. Der kaiserliche Gesandte in Berlin, der die 
Unterhandlungen führte, Baron von Fridag, brachte unter Vermittlung des 
Fürsten von Anhalt den Kurprinzen, der ein eifriger Anhänger der österreichischen 
Partei und überdies damals in Geldverlegenheiten war, denen der Kaiser abzu- 
helfen versprach, dazu, daß er hinter dem Rücken des Vaters, im tiefsten Ge- 
heimnis, am 28. Februar 1686 in dem Anhaltschen Palais zu Potsdam einen 
Revers unterzeichnete, in dem er sich verpflichtete, nach Antritt der Regierung 
Schwiebus an den Kaiser zurückzugeben. Nun kamen die Unterhandlungen 
schnell zum Ziel. Fridag gestand jetzt dem Kurfürsten die Abtretung von 
Schwiebus zu, und am 22. März 1686 kam es zum Abschluß einer geheimen 
Defensiv-Allianz zwischen Brandenburg und dem Kaiser, die für 20 Jahre gelten 
sollte, tatsächlich aber für mehr als 40 Jahre die Grundlage des politischen 
Systems in Brandenburg geblieben ist. Die Abkehr von dem französischen 
Bündnis, die Wendung gegen Frankreich war darin schon deutlich in Aussicht 
genommenz; eben darum blieb der Vertrag auch geheim. Der Kurfürst verbindet 
sich mit dem Kaiser gegen jede Vergewaltigung des Reiches; er verpflichtet sich,
        <pb n="264" />
        250 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1688. 
in der spanischen Erbfolgefrage für die Rechte des Hauses Osterreich einzutreten, 
und insbesondere auch die spanischen Niederlande im Bunde mit ihm gegen 
fremde Angriffe zu verteidigen; er verspricht für den Fall einer Kaiserwahl die 
brandenburgische Stimme dem Sohne des Kaisers, dem römischen König Josef. 
Er verzichtet zugleich, gegen die Abtretung von Schwiebus, auf alle seine 
schlesischen Ansprüche. Dagegen wollte der Kaiser sich bemühen, ihm die Anwart- 
schaft auf Ostfriesland und zunächst den Pfandbesitz des Landes, unter Abtretung 
einer Schuldforderung, zu verschaffen — eine Zusage, die später vom Kaiser nicht 
in dieser Weise erfüllt worden ist. Die Truppenhilfe war in dem Vertrage genau 
bestimmt; ohne Subsidien konnte Brandenburg auch jetzt nicht auskommeng ihre 
Bezahlung übernahm diesmal der Kaiser. (100 000 Gulden, im Kriegsfall 
100 000 Taler jährlich.) Damit war, wenn auch noch nicht öffentlich, eine voll- 
ständige Schwenkung der brandenburgischen Politik vollzogen. Die französische 
Partei am Hofe und im Rate des Kurfürsten, als deren Haupt damals Meinders 
galt, war zurückgedrängt; der maßgebende Mann unter den Ratgebern des Kur- 
fürsten wurde jetzt Paul von Fuchs, der das Heil Brandenburgs in der Ver- 
bindung mit dem Kaiser und den Niederlanden sah. Wie vollständig der politische 
Umschwung war, zeigt das am 20. Februar 1686 geschlossene Bündnis mit 
Schweden, bei dem die protestantischen Interessen den Sieg über die pommerschen 
Wünsche des Kurfürsten davontrugen. Mit seinem Neffen, dem Oranier 
Wilhelm III., trat der Kurfürst jetzt in ein sehr nahes Vertranensverhältnis; 
auch mit seinem alten Minister, dem Fürsten von Waldeck, kam er auf diese Weise 
wieder in Verbindung; wie früher (1653—57) gegen Habsburg, so richtete diese 
gemeinsame Politik jetzt ihre Spitze gegen das Frankreich Ludwigs XIV. Der 
großen Reichsassoziation gegen Ludwig XIV., der sogenannten Augsburger 
Allianz, ist der Kurfürst auch jetzt noch ferngeblieben, um den Argwohn Frank- 
reichs nicht vorzeitig rege zu machen; aber im tiefsten Geheimnis hat er damals 
mit dem Oranier den Plan jener Thronveränderung in England, der bald nach 
seinem Tode, 1688, zur Ausführung kam, erwogen und vorbereitet. Die Parole, 
die er an den beiden letzten Tagen vor seinem Tode (9. Mai 1688) für die Pots- 
damer Schloßbesatzung ausgab, lautete: London und Amsterdam. 
In diesen großen Entwürfen bewegte sich die Politik des alternden 
Herrschers während der letzten Jahre seines Lebens, die voll waren von schwersten 
körperlichen Leiden; ein schon lange bestehendes Herzübel, das schließlich in Wasser- 
sucht überging, ist wohl als die Todesursache anzusehen. Daneben fehlte es nicht 
an häuslichen Sorgen und Kümmernissen, die mit den Fragen der Nachfolge 
zusammenhingen. Die zweite Gemahlin des Kurfürsten, Dorothea, seine unent- 
behrliche Lebensgefährtin und treue Pflegerin in seinen Krankheitszuständen, 
hatte ihm noch sieben blühende Kinder geboren, um deren standesgemäße Ver- 
sorgung sie sehr eifrig bemüht war. Der Kurfürst hielt sich auf Grund der Haus- 
gesetze für berechtigt, bei den Bestimmungen über die Erbfolge mit denjenigen 
Ländern, die er selbst erst während seiner Regierungszeit erworben hatte, nach 
Gefallen zu schalten. Er hatte schon in einem Testament von 1664 das Fürstentum 
Halberstadt seinem zweiten Sohn zugedacht, und 1667 für den dritten in ähn- 
licher Weise über Lauenburg und Bütow verfügt. Weiter gedachte er damals 
darin nicht zu gehen; er betont in seinem politischen Testament von 1667, daß 
mit der Zerteilung der Lande die Macht und der Respekt des Hauses falle, und
        <pb n="265" />
        Die letzten politischen Entwürfe. — Die Testamente des Großen Kurfürsten. 251 
weist auf die verhängnisvollen Folgen der Teilungen im sächsischen und anhal- 
tischen Hause hin. Aber später hat er sich doch den Wünschen seiner Gemahlin 
anbequemt, und schon in einem Testament von 1680, ganz besonders aber in 
einem weiteren und endgültigen von 1686, das dem Kaiser zur Bewahrung und 
Vollstreckung anvertraut wurde, Bestimmungen getroffen, die weit über die 
Grenzen, die er sich früher selbst gesetzt hatte, hinausgingen, indem neben dem 
Thronerben die sämtlichen fünf jüngeren Söhne (vier davon stammten aus der 
zweiten Ehe) mit Land und Leuten ausgestattet wurden, nämlich mit den Fürsten- 
tümern Minden und Halberstadt, der westfälischen Grafschaft Ravensberg, dem 
pommerschen Amt Naugard, den Landen Lauenburg, Bütow, Draheim, dem 
westfälischen Amt Egeln. Allerdings war ihnen keine volle fürstliche Selbständig- 
keit eingeräumt; die wichtigsten Hoheitsrechte, so die eigentliche Landeshoheit, das 
Bündnisrecht, alles, was das Heer, seine Aufstellung, Unterhaltung und Ein- 
quartierung betraf, samt den dazu bestimmten Steuern, blieb dem Kurerben vor- 
behalten; die fürstlichen Stimmen auf dem Reichstag sollten von dem regierenden 
Kurfürsten instruiert und von den brandenburgischen Gesandten namens der 
berechtigten Fürsten geführt werden; ähnlich sollte es auch in den Kreisangelegen- 
heiten des Reiches gehalten werden. Aber die apanagierten Prinzen sollten doch 
in fürstlicher Stellung und Würde an der Spitze der ihnen zugewiesenen Länder 
stehen: sie empfangen die Huldigung (neben dem Kurfürsten), sie residieren und 
halten Hof in fürstlicher Weise, die Regierung wird in ihrem Namen geführt, die 
Beamten werden in ihrem Namen angestellt, allerdings mit Vorwissen und Bei- 
rat des Kurfürsten; alle Einkünfte der Lande (mit Ausnahme der Kriegsgefälle), 
sind ihnen zugeeignet. 
Wenn man diese Verfügungen richtig verstehen will, so darf man nicht von 
der Voraussetzung ausgehen, daß der Große Kurfürst schon in der Idee eines 
modernen Einheitsstaates gelebt habe; sonst würde die Folgerung kaum abzu- 
weisen sein, daß er mit diesen Bestimmungen sein eigenes Lebenswerk, die Staats- 
einheit, wieder zerstört habe; denn wenn auch für den politischen Zusammenhalt 
gesorgt war, so hätten diese Bestimmungen doch eine einheitliche Behörden- 
organisation und ein einheitliches Finanzsystem, wie sie später geschaffen worden 
sind, unmöglich gemacht. Mit der Staatseinheit, wie sie sich, auch noch nicht 
ganz vollkommen, im 18. Jahrhundert darstellt, sind die Testamente des Großen 
Kurfürsten nicht vereinbar. Es ist zwar richtig, daß er bereits die Einheit des 
Staates ins Auge gefaßt hatte, aber noch nicht in der scharfen, modernen Gestalt, 
die uns heute vorschwebt; es war in seiner Auffassung des Staates noch ein 
starker Rest von den patrimonialen Gewohnheiten und Motiven, wie sie die 
territoriale Epoche des Staatslebens charakterisieren; und er hat ihnen in den 
Testamenten von 1680 und 1686 mehr Spielraum gegönnt, als er es 1667 noch 
für zulässig erachtet hatte. 
Der Inhalt der Testamente blieb geheim; wieweit der Kurprinz ihn kannte 
oder ahnte, mag dahingestellt bleiben; ein Motiv für das Entgegenkommen gegen 
den Kaiser, den künftigen Testamentsvollstrecker, in der Angelegenheit des Schwie- 
buser Reverses ist jedenfalls nicht darans entsprungen. Dagegen hat das Vor- 
handensein des Testamentes von 1686 das Verhältnis des Kurprinzen zu seiner 
Stiefmutter, das nie ein gutes war, noch bedeutend verschärft. Er argwöhnte 
sogar, daß sie ihn um die Erbfolge bringen wolle zugunsten ihres ältesten Sohnes:
        <pb n="266" />
        252 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1688. 
als sein jüngerer Bruder, Markgraf Ludwig, außer ihm der einzige noch übrige 
Sohn der Kurfürstin Luise, im Jahre 1687 starb, da war gewissenloser Hofklatsch 
gleich wieder geschäftig, das Gerücht zu verbreiten, daß er vergiftet worden sei; 
der Kurprinz suchte die Mörder in der nächsten Umgebung seiner Stiefmutter 
und fürchtete seitdem selbst für sein Leben. Er war schwächlich, etwas verwachsen, 
von schwankender Gesundheit, damals noch kinderlos. Man kann sich des Ein- 
drucks nicht erwehren, daß der Kurfürst lieber einen Nachkommen seines ältesten 
Sohnes aus zweiter Ehe, eines starken und gesunden Mannes, als Thronerben 
gesehen hätte. Mit der Gemahlin des Kurprinzen, der hannöverschen Sophie 
Charlotte, die ihren Gemahl stark beeinflußte, und zwar im Sinne der damals 
von feindseliger Stimmung gegen Brandenburg getragenen welfischen Politik, 
stand er in einem gespannten und unfreundlichen Verhältnis. Nicht ohne die 
Schuld des alten Herrn, der seine Worte nicht immer vorsichtig abwog, kam es 
im Jahre 1687 zu einem offenen Bruch; das kurprinzliche Paar, das damals in 
Karlsbad weilte, weigerte sich, nach Berlin zurückzukehren, und ging vielmehr 
an den feindlich gesinnten hannöverschen Hof. Der Kurfürst war darüber sehr 
aufgebracht, er drohte sogar mit Enterbung und Abänderung der Thronfolge. 
Schließlich wurde das Zerwürfnis beigelegt durch die Vermittlung des Land- 
grafen von Hessen-Kassel, des Vaters der ersten, früh verstorbenen Frau des Kur- 
prinzen, und das Paar kehrte im Herbst 1687 nach Berlin zurück. Der Kurprinz 
hat sich damals mit dem Vater ausgesöhnt; das Verhältnis wurde seitdem ein 
besseres als zuvor; er wurde jetzt auch in die Geheimnisse der großen Politik 
eingeweiht, namentlich in die Verhandlungen mit dem Oranier, die er mit Eifer 
verfolgte. Von dem Schwiebuser Revers aber hat der Kurfürst niemals etwas 
erfahren. 
Trotz der schweren Leiden, die ihm ankündigten, daß es mit ihm zu Ende 
gehe, hat der 68jährige Herrscher die Zügel seines Staates bis zuletzt fest in den 
Händen behalten; erst zwei Tage vor seinem Tode hat er aufgehört, die Regie- 
rungsgeschäfte in der gewohnten Regelmäßigkeit zu erledigen. Am 7. Mai 
versammelte er seinen Geheimen Rat zum letztenmal um sich. Er nahm Ab- 
schied von seinen Räten und betonte noch einmal die Hauptinteressen des 
Staates, wobei er einen Rückblick auf seine tatenreiche Regierung warf. Dann 
nahm er den Kurprinzen noch besonders beiseite und gab ihm seine letzten 
väterlichen und fürstlichen Ermahnungen. Wie ein Patriarch ging er dahin. 
Nachdem er sein Haus bestellt und seinen Erben gesegnet hatte, rief er einen Geist- 
lichen zu sich, mit dem er in Gebet und erbaulichem Gespräch beisammenblieb. 
Noch einen schweren Tag und eine schwerere Nacht hatte er zu überstehen; am 
Morgen des 9. Mai ist er gestorben, umgeben von seiner Familie und seiner 
Dienerschaft. 
Ein großes Leben war damit zu Ende gegangen. Friedrich Wilhelm ist der 
erste Fürst des brandenburgischen Hauses, dem man eine welthistorische Stellung 
anweisen darf. Freilich war die Gebietsgrundlage seines Staates noch zu schmal 
und zu wenig zusammenhängend, das Gewicht seiner Machtmittel noch nicht 
schwer genug, als daß man ihn unter den Leitern der europäischen Politik nennen 
könnte. An Politiker wie Richelieu und Mazarin, Gustav Adolf und Karl X. 
Gustav, Cromwell und Wilhelm III. von Oranien reicht das Maß seiner welt- 
historischen Wirksamkeit kaum heran. Aber das lag in den geringen Macht-
        <pb n="267" />
        Würdigung der Persönlichkeit und der Regierung des Großen Kurfürsten. 253 
mitteln seines Staates, nicht in seiner Persönlichkeit begründet. Seine Per— 
sönlichkeit war aus dem Stoffe geformt, aus dem die Weltgeschichte ihre großen 
Männer bildet. Ehrgeiz und Kraft, ein nie ruhender Tätigkeitsdrang, ein 
unermüdlicher Unternehmungsgeist, eine allen Veränderungen der politischen 
Lage sich schnell anpassende Elastizität — das sind die bezeichnenden Züge seines 
politischen Charakters, mit denen er die vor ihm in Brandenburg herrschende 
Mittelmäßigkeit weit überragt. In vielfach verschlungenen Bahnen, manchmal 
geradezu im Zickzackkurs, geht seine Politik. Er hat niemals ein festes, starres 
politisches System von Allianzen und Maximen gehobt; aber das Interesse seines 
Staates, das noch durchaus im patrimonialen, dynastischen Gewande erscheint, 
als das Interesse des Hauses Brandenburg — das ist das festbleibende, unver- 
rückbare Ziel seines Strebens gewesen. Um es zu fördern, hat er unbedenklich 
seine Bündnisse und die nächsten Ziele seiner Politik gewechselt, wenn die Lage 
es forderte. Er war noch nicht imstande, den Kurs der Politik im großen anzu- 
geben; er mußte sich den wechselnden Konjunkturen anpassen, wie sie sich im 
Rivalitätskampf der großen Mächte ergaben; er mußte lavieren, um nicht zwischen 
den europäischen Kolossen, in deren Mitte er sein Staatsschiff zu steuern hatte, 
zerdrückt zu werden oder die Selbständigkeit und Unabhängigkeit einzubüßen, 
die doch die höchste Errungenschaft seiner Staatskunst war und blieb. Fast mit 
jeder der maßgebenden Mächte hat er in enger Verbindung und dann wieder in 
entschiedener Feindschaft gestanden. Es blieb der Grundsatz seiner Politik, die 
Wage zu halten zwischen den beiden großen Mächtegruppen, die am Ende seiner 
Regierung sich darstellten in dem Gegensatz von Frankreich mit seinen An- 
häugern auf der einen, dem Kaiser und den Seemächten auf der andern Seite. 
Er hat keine festen und dauernden Bündnisse gehabt, weil er keinem seiner Ver- 
bündeten in irgendeinem Moment das Interesse seines Staates zum Opfer zu 
bringen bereit gewesen ist. " 
Man kann ihn als den Begründer des größeren brandenburgisch-preu- 
ßischen Gesamtstaats bezeichnen; nicht, als hätte er die ererbte oder erworbene 
Ländermasse schon zum einheitlich verwalteten, zentralisierten Großstaat um- 
geschaffen; aber er hat seinem Staatswesen den Geist eingehaucht, der die 
Schöpfung des modernen Großstaats vollbringen sollte: den Trieb zur Macht, 
die auf militärischer und finanzieller Grundlage ruht. Die Anfänge des stehenden 
Heeres, das als ein Werkzeug rein monarchischer Politik geschaffen wurde, be- 
zeichnen am stärksten die große Umwandlung der staatlichen Zustände unter seiner 
Regierung. Die finanzielle Selbständigkeit der neuen Militärmacht ist von ihrem 
Begründer noch nicht erreicht worden; aber in diesem Stück haben die Nachfolger 
das Werk vollendet. 
Der ehrgeizige Trieb, eine Großmacht zu werden, ist das Erbteil der 
Regierung Friedrich Wilhelms, die nachhaltige Wirkung seines großen politischen 
Beispiels. Seine welthistorische Bedeutung ist sozusagen eine mittelbare: als 
der geistige Urheber der Größe des preußischen Staates hat er seine Stellung 
in der allgemeinen europäischen Geschichte. Diese Größe hat er selbst nicht 
mehr gesehen, aber er glaubte an sie mit einer Art von religiöser Zuversicht. Er 
glaubte sich ganz persönlich, mit seinem Haus und Staat, in Gottes Schutz 
gestellt; er fühlte sich in den höchsten Momenten seines Lebens als ein Instrument 
des göttlichen Willens und der göttlichen Pläne. Darum ist der Schutz der
        <pb n="268" />
        254 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1688. 
protestantischen Interessen in der Welt, die Sicherung der evangelischen Bekennt- 
nisfreiheit ein so wesentliches Moment in seiner Politik. Darin gerade sah er 
die göttliche Mission seines Hauses und seines Staates. Man wird nicht sagen 
dürfen, daß dieses ideale Ziel ihn jemals auf Wege geführt habe, auf denen nicht 
auch die realen Interessen seines Hauses, die politischen Machtbestrebungen, zu 
fördern gewesen wären. Er war und blieb, bei allem hohen Schwung seines 
Wesens, doch immer ein nüchterner, harter, klarblickender Realpolitiker. Aber 
die Überzeugung, das tief-iunnerliche, wenn man will, naiv-egoistische Gefühl 
davon, daß er mit seinem Staat und seinen Machtbestrebungen im Grunde doch 
auch das Reich Gottes fördere, dieser Glanbe, der ihm sein irdisches, politisches 
Tun in eine ideale Höhe erhob, es mit dem Höchsten und Ewigen in eine unauf- 
lösliche Verbindung brachte, bezeichnet recht eigentlich die tiefste Quelle der Kraft 
und der Erhebung, die seinem Lebenswerk den großen Stil und den hohen Schwung 
verliehen haben. Er hat damit ein Vorbild aufgestellt, das bis in die Gegenwart 
hinein in seinem Hause immer wieder als eine lebendige Kraft gewirkt hat.
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        VII. 
Die Erwerbung der Königskrone 
und der Ausbau des militärischen Großstaats. 
1688 -1740. 
Staat und Hof des ersten Königs. 
Vm 18. Jahrhundert und schon seit 1688 hat sich die allgemeine europäische 
J Lage in einer Weise verändert, die für das Aufsteigen des Hohenzollern- 
staates noch günstigere Bedingungen enthielt als die vorangegangene Epoche. 
Der Zusammenschluß und das Erstarken der Seemächte, wie es sich seit der 
Thronbesteigung Wilhelms III. in England allmählich geltend machte, ihr 
Gegensatz zu Frankreich und die große Koalition gegen Ludwig XIV., die in 
dem Spanischen Erbfolgekriege den französischen Ausdehnungsbestrebungen 
Schranken setzte, führte im Utrechter Frieden zu einer Wiederherstellung des 
curopäischen Gleichgewichts in der Weise, daß nun drei große Mächte sich unter- 
einander die Wage hielten und daß das Übergewicht Frankreichs aufhörte, ohne 
daß Osterreich eine für Preußen gefährliche Machtsteigerung erfuhr. Im Norden 
verlor Schweden, das seit dem Dreißigjährigen Kriege so schwer auf Branden- 
burg gedrückt hatte, seine Großmachtstellung, und die Erhebung Rußlands, das 
nun als eine neue große baltische Militärmacht an seine Stelle trat, vernichtete 
zwar die brandenburgischen Hoffnungen auf die Nachfolge in die frühere Macht- 
stellung Schwedens an der Ostsee, brachte aber doch auch dem Hohenzollernstaat 
manche Vorteile, ohne daß zunächst der Druck der russischen Nachbarschaft allzu- 
schwer empfunden wurde, obwohl Polen, das unter den sächsischen Herrschern 
seiner Auflösung entgegenging, seit dem Thronfolgekrieg von 1733 schon mehr 
und mehr in die Abhängigkeit von Rußland zu geraten drohte. 
Die Gunst dieser Lage ist allerdings unter den beiden ersten Nachfolgern des 
Großen Kurfürsten noch nicht voll ausgenutzt worden, und das war auch nicht 
möglich, da ein gewisses Maß von innerer Festigung des Staates dazu gehörte, 
um in durchgreifender Weise sich in den europäischen Angelegenheiten zu be- 
tätigen. Friedrich I. hat sich mit der Erwerbung der Königskrone begnügt, und 
Friedrich Wilhelm I. hat die Odermündungen mit Stettin erworben. Aber er 
hat zugleich durch seine inneren Reformen die Möglichkeit für die weit aus- 
greifende Machtpolitik seines Nachfolgers geschaffen. Erst Friedrich der Große
        <pb n="270" />
        256 Erwerbung der Königskrone und Ausbau des militärischen Großstaats 1688—1740. 
hat dann die europäische Konjunktur in vollem Maße benützt, um seinem Staate 
die Stellung zu verschaffen, die ihm bei der Schwäche Osterreichs und bei der 
starken Entwicklung seiner eigenen Machtmittel zukam. Er hat Preußen zu 
dem Range einer Großmacht erhoben und damit dem europäischen Staaten- 
system eine andere Gestalt gegeben, so daß es seitdem aus fünf großen Mächten 
bestand: Preußen war das Bindeglied zwischen den drei älteren Mächten und 
der Vormacht des Ostens Rußland; es wurde ein mitbestimmender Faktor in 
der europäischen Politik. 
Das ganze 18. Jahrhundert ist ein Zeitalter von ausgesprochen weltlichem 
Charakter. Der Gegensatz der Konfessionen, der schon seit dem großen Kriege 
abgeschwächt war, aber 1688 doch noch einmal eine bedeutende Rolle in der 
europäischen Politik gespielt hatte, verlor allmählich seine Schärfe und seine 
politische Bedeutung; im Innern der Staaten trat der Gegensatz von Orthodoxie 
und Aufklärung an seine Stelle, aber ohne daß erhebliche politische Wirkungen 
damit verbunden gewesen wären. Um so bedeutender machten sich im Leben 
der Völker die wirtschaftlichen Interessenkämpfe bemerkbar. Der Merkantilismus 
gelangte überall auf seinen Höhepunkt, in dem preußischen Staate jetzt in der 
Form eines rein binnenländischen, vornehmlich auf Förderung der Gewerbe- 
tätigkeit gerichteten Systems, bei dem aber die grundlegenden landwirtschaftlichen 
Interessen nicht, wie in Frankreich, vernachlässigt wurden. Der Absolntismus, 
gestützt auf Heer und Beamtentum, faßt die Provinzen immer fester zu einem 
einheitlichen Großstaat zusammen, der mehr von dem Gedanken der Macht als 
der Wohlfahrt und mehr von dem des Gemeinwohls als des formalen Rechts 
getragen wird. Die ständische Gliederung der feudalen Gesellschaftsordnung 
wird noch nicht überwunden, aber den Bedürfnissen des Staates angepaßt. Der 
Adel wird an den Staatsdienst gewöhnt und behält seine obrigkeitliche Stellung 
über den Bauern; die Städte und die bürgerlichen Gewerbe werden vom Staate 
beaufsichtigt und reglementiert; auch die Kirche, namentlich die protestantische, 
muß sich bequemen, ihre Mitwirkung zur Erreichung der Staatszwecke zu leihen. 
Es ist ein System, das erst unter Friedrich dem Großen seine Wirkungen nach 
allen Seiten hin entfaltet, das aber auf den Grundlagen ruht, die der Große 
Kurfürst gelegt hatte, und das schon unter den beiden ersten Königen aufgebaut 
worden ist. 
So erscheinen im vorläufigen Uüberblick die Grundzüge des Zeitalters, zu 
dessen näherer Betrachtung wir uns jetzt wenden. 
Die Regierung des Kurfürsten Friedrich III. beginnt mit einem Protest 
gegen den letzten Willen seines Vaters. Gestützt auf ein Gutachten seiner 
Geheimen Räte, denen er die Sache zur Beratung vorgelegt hatte, erklärte er 
das Testament von 1686 für ungültig und setzte sich nach langen Verhandlungen 
mit dem ältesten seiner Stiefbrüder, dem Markgrafen Philipp Wilhelm, in dem 
Potsdamer Vertrag von 1692 dahin auseinander, daß dieser sich mit einer 
Abfindung begnügte, die ihm ein Einkommen von 24000 Talern jährlich 
sicherte. Unter den Hausgütern, auf die dies Einkommen begründet war, be- 
fanden sich die Herrschaften Schwedt und Vierraden, von denen die Nachkommen 
dieses Sohnes des Großen Kurfürsten einige Generationen hindurch den Titel 
„Markgrafen von Schwedt“ geführt haben, bis diese Nebenlinie 1788 wieder 
erloschen ist. Sie hatten keine landesfürstliche Stellung, sondern nur die eines
        <pb n="271" />
        Allgemeiner Charakter des Zeitraums von 1688 bis 1740. 257 
großen Grundherrn; der Einheit des Staates und seiner Verwaltung hat diese 
Sonderherrschaft nicht mehr gefährlich werden können. Die jüngeren Brüder 
wurden mit geringeren Einkünften ausgestattet. Das sehr reichlich dotierte 
Wittum der Kurfürstin-Witwe wurde etwas verringert; doch ist es zu erusteren 
Streitigkeiten deswegen nicht gelommen; 1689 ist sie schon gestorben. 
Die Staatsräson hatte über die Pietät gesiegt, ähnlich wie einst bei dem 
Regierungsantritt des Kurfürsten Joachim Friedrich. Ein wichtiger Präzedenz= 
fall war geschaffen für den Grundsatz des Erstgeburtsrechts bei der Erbfolge 
und der Unteilbarkeit des gesamten Staatsgebiets mit Einschluß der von dem 
Erblasser neu erworbenen Bestandteile. Die Einheit der Staatsbildung ist 
damit für die Zukunft erst vollkommen gesichert worden. 
Im übrigen folgte die Regierung Friedrichs III. in der Hauptsache der 
politischen Richtung, die der Große Kurfürst in seinen letzten Jahren ein- 
geschlagen hatte, nur ohne die Kraft und Größe, die ihm eigen gewesen war. 
Friedrich III. hatte mehr Sinn für den Schein, als für das Wesen der Macht; 
seine Prunksucht und Verschwendung, die dem allgemeinen Zuge des absoln- 
tistischen Hoflebens entsprachen, waren mit den geringen Mitteln und den 
großen Aufgaben des brandenburgisch-preußischen Staates auf die Dauer unver- 
einbar. Von einer persönlichen Führung der Staatsgeschäfte, wie sie die 
Regierung des Großen Kurfürsten charakterisierte, kann bei seinem Nachfolger 
kaum die Rede sein. Er hat fast immer mit Premierministern regiert, zuerst 
mit Danckelman (1688—1697), dann mit Kolbe von Wartenberg (1702—1711). 
Dazwischen liegt ein Zeitraum von 5 Jahren, in dem der Kurfürst vergeblich 
versucht hat, die Zügel selbst zu führen; die maßgebende Persönlichkeit in dieser 
Zeit ist der Feldmarschall v. Barfus. In den letzten drei Jahren nach dem 
Sturze Wartenbergs macht sich schon der Einfluß des Thronfolgers in den 
Geschäften bemerklich. 
Die erste dieser Epochen (1688—1697) fällt zusammen mit dem Kriege 
der „großen Allianz“ gegen Ludwig XIV., der mit dem Frieden von Rijswijk 
endete. In diesen Jahren führte Eberhard von Danckelman die Geschäfte 
mit einigen sachverständigen Gehilfen, wie Knyphansen, und zwar ganz im Sinne 
der Traditionen des Großen Kurfürsten, in dessen politischer Schule er sich zum 
Staatsmann gebildet hatte. 
Danckelman stammte aus einer bürgerlichen reformierten Familie, die um 
ihres Glanbens willen aus dem Gebiet des Bischofs von Münster hatte weichen 
müssen und ihren Wohnsitz in der westfälischen Grafschaft Lingen, einem Besitz- 
tum der Oranier, genommen hatte. Sein Vater, der dort die Stelle eines Land- 
richters bekle dete, war von dem Großen Kurfürsten, der in seinem Hause ein- 
gekehrt war, einmal als der glücklichste Mensch gepriesen worden, weil er sieben 
Söhne von seltener Vortrefflichkeit der Geistes= und Charakteranlagen besaß. Alle 
diese Söhne sind dann auf die Veranlassung des Kurfürsten in seinen Dienst ge- 
treten; sie sind sämtlich zu hohen Stellen aufgestiegen und haben sich durch Talent 
und Redlichkeit bewährt. Der bedeutendste unter ihnen war Eberhard, der schon 
in jungen Jahren sich durch Wissen und Geisteskraft auszeichnete und zum Er- 
zieher des Prinzen Friedrich, nachmaligen Kurprinzen und Kurfürsten, bestellt 
worden war. In dieser Stellung hat sich Danckelman nicht bloß die Zufriedenheit 
des Kurfürsten, sondern auch die Zuneigung seines Zöglings erworben, der 
Hlu##e, Hohenzollern. 17
        <pb n="272" />
        258 Erwerbung der Königskrone und Ausbau des militärischen Großstaats 1688—1740. 
ihn bei seinem Regierungsantritt zum Geheimen Rat ernannte und ihn 
1695 mit dem Titel eines Oberpräsidenten des Geheimen Rats über- 
raschte. Aber auch vorher schon ist Danckelman der eigentliche Leiter der 
brandenburgischen Politik gewesen, die namentlich durch die enge Verbindung 
mit Wilhelm III. von Oranien gekennzeichnet wird. Friedrich III. hat dessen 
Anschlag auf England 1688 wirksam unterstützt. Er besetzte Köln und stellte 
eine starke Truppenmacht am Niederrhein auf, um in Verbindung mit den 
Niederländern und dem Kaiser gegen Frankreich, auf dessen Einschreiten ge- 
rechnet werden mußte, zusammenwirken zu können. Durch diese Aufstellung 
gegen Frankreich gedeckt, hat sich der Ubergang Wilhelms III. nach England 
vollzogen. 6000 Mann brandenburgischer Truppen sind direkt in den Dienst 
der Niederlande gestellt worden; es ist aber nicht richtig, was früher oft an- 
genommen wurde, daß brandenburgische Regimenter mit nach England hinüber- 
gegangen seien. Nur der Marschall Schomberg, ein reformierter Pfälzer, der 
in französischen Diensten gestanden hatte und nach der Aufhebung des Edikts 
von Nantes nach Brandenburg gekommen war, uur dieser brandenburgische 
General ist an der Unternehmung selbst beteiligt gewesen. 
Im Jahre 1689 schloß sich dann Brandenburg an die große Allianz gegen 
Ludwig XIV. an, zu der die Niederlande und England, der Kaiser, Spanien 
und der Herzog von Savoyen sich vereinigt hatten. Die Generäle Schöning 
und Barfus führten die brandenburgischen Truppen vom Niederrhein her auf 
den Kriegsschauplatz; bei verschiedenen Gelegenheiten, ganz besonders bei der 
Belagerung von Bonn, das damals eine der stärksten Rheinfestungen war, haben 
die Brandenburger sich ausgezeichnet. Der Kurfürst selbst erschien dort im 
Lager. Er war zwar kein Feldherr, aber seine Anwesenheit war doch nicht 
unwichtig, weil es zwischen den beiden Generälen zu störenden Reibungen 
gekommen war, die nur durch ein Machtwort des Herrschers beigelegt werden 
konnten. Der Feldmarschall Hans Adam v. Schöning, der im Gefühl seiner 
Unentbehrlichkeit und seines Ansehens bei den Truppen zur Unbotmäßigkeit 
neigte, mußte später vom Kurfürsten entfernt werden und ist in sächsische Dienste 
gegangen. Bonn ist am 13. Oktober 1689 von den Brandenburgern genommen 
worden. 
Auch an diesem Kriege hat Brandenburg nicht ohne Subsidien teil- 
genommen, die von den Seemächten, dem Kaiser und Spanien gezahlt werden 
sollten, aber auch wieder nur unvollständig gezahlt worden sind. Zur selbst- 
ständigen Kriegführung war Friedrich III. so wenig imstande wie der Große 
Kurfürst; und die geringschätzige Behandlung Brandenburgs als bloße „Auxi= 
liarmacht“ durch die Verbündeten machte sich bei dem Friedensschluß zu Rijswijk, 
wo Friedrich nichts von seinen Entschädigungsforderungen, selbst nicht einmal 
seine Subsidienansprüche, durchsetzen konnte, auch in Außerlichkeiten, durch 
kränkende Zurücksetzung der brandenburgischen Gesandten, in einer für Fried- 
rich III. ganz besonders empfindlichen Weise bemerklich. 
Dieser unbefriedigende Ausgang des Krieges, der auch eine finanzielle 
Schwächung des Staates zur Folge hatte, steht wohl in Zusammenhang mit 
dem bald darauf erfolgten Sturze Danckelmaus, der allerdings in der Haupt- 
sache ein Werk höfischer Intrige gewesen ist. Seine Hauptgegnerin war die 
Kurfürstin Sophie Charlotte. Sie sah sich durch den allmächtigen Minister
        <pb n="273" />
        Anfänge Friedrichs III. Danckelmans Staatsleitung und Sturz. 250 
von dem Einfluß auf ihren Gemahl ausgeschlossen, den sie für sich in Anspruch 
nahm. Sie empfand es als unleidliche Anmaßung, daß er den Grundsatz 
strenger Sparsamkeit auch den weitgehenden Bedürfnissen ihres Hofhalts gegen- 
über zur Geltung zu bringen suchte. Sein strenges, finsteres, immer die Staats- 
räson betonendes Wesen war ihr zuwider. Ihre Feindschaft gegen ihn wurde 
nun der Kristallisationskern für die zahlreichen Elemente am Hofe, die nach 
dem Sturz des Ministers trachteten. Die höfischen Adelsfamilien, die sich 
durch den Emporkömmling aus den einflußreichsten Stellungen verdrängt sahen, 
manche im regelmäßigen Dienst ergraute Geheime Räte, die ihm seine sprung- 
hafte Beförderung nicht verzeihen konnten, Streber, Schmeichler und Projekten- 
macher, denen er mit seiner strengen Sachlichkeit im Wege stand — das alles 
vereinigte sich zu einer gefährlichen und einflußreichen Clique, die das Ohr des 
Herrschers zu gewinnen verstand und die Stellung des Ministers allmählich 
untergraben hat. Man sprach, mit Hindeutung auf die sechs Brüder des Ober- 
präsidenten, von denen außer ihm selbst noch zwei dem Geheimen Rat an- 
gehörten, von dem Danckelmanschen Siebengcstirn, das den Staat regierc. 
Man bauschte gelegentliche Außerungen des Ministers auf, um zu zeigen, daß 
er selbst eigentlich den Herrn spielen wolle. Eine gewisse magistrale Überlegen- 
heit machte sich wohl in der Tat im Verkehr mit dem früheren Zögling bei dem 
stolzen und herrischen Manne geltend. Er merkte wohl, daß er dem Kurfürsten, 
der selbst Herr sein wollte, allmählich unbequem wurde und bat verschiedene 
Male um seinen Abschied; endlich erhielt er ihn, durch eine kurfürstliche Ordre 
vom 4. Dezember 1697, die ihm sein schlimmster Gegner, der Feldmarschall 
von Barfus, sein Nachfolger in der Gunst des Kurfürsten, überbrachte. Sie 
war noch in gnädigen Ausdrücken gehalten; aber dic erbetene Abschiedsaudienz 
wurde Danckelman verweigert, und acht Tage darauf erhielt er schon den 
Befehl, den Hof zu meiden und seinen Aufenthalt in Neustadt a. d. Dosse zu 
nehmen. Am 20. Dezember wurde er verhaftet, erst nach Spandan, dann nach 
Peiz gebracht; und während er dort in strenger Haft gehalten wurde, ist ein 
Prozeß gegen ihn geführt worden, der jahrelang gedauert hat und damit endete, 
daß der wackere Generalfiskal Duhram, der die Anklage zu vertreten hatte, die 
zahlreichen, durch Gerücht und Denunziation von allen Seiten her zusammen- 
gebrachten Anklagepunkte als unzureichend und großenteils auch als unbegründet 
dartat, so daß eine gerichtliche Verurteilung überhaupt nicht erfolgen konnte. 
Der Kurfürst aber, als oberster Richter, tat nun einen Machtspruch gegen den 
gestürzten Minister, und der lautete auf Konfiskation seines Vermögens und 
fernere Haft in Petz. Erst 1702 ist diese Haft etwas gemildert worden; 1707, 
nach dem Tode der Königin Sophie Charlotte, wurde Danckelman in Freiheit 
gesetzt. Aber sein Vermögen blieb konfisziert; es wurde ihm ein Jahrgehalt 
ausgesetzt und als Aufenthaltsort Kottbus angewiesen; am Hofe durfte er nicht 
erscheinen. Erst Friedrich Wilhelm I. hat diese schlimme Ungerechtigkeit seines 
Vaters gefühnt, allerdings auch noch nicht vollständig. Gleich nach seinem 
Regierungsantritt berief er Dauckelman an den Hof zurück und rehabilitierte 
ihn im Geheimen Rat. Aber zu den Geschäften wurde der frühere Minister 
nicht wieder hinzugezogen; auch die Konfiskation seines Vermögens 
blieb bestehen; er lebte von seinem Jahrgehalt, jetzt in Berlin, wo er 
1722 gestorben ist. 
177
        <pb n="274" />
        260 Erwerbung der Königskrone und Ausbau des militärischen Großstaats 1688—1740. 
Der Sturz Danckelmans bezeichnet für die brandenburgisch-prcußische 
Verwaltungsgeschichte einen wichtigen und verhäugnisvollen Einschnitt, weil damit 
für längere Zeit die guten Traditionen und Einrichtungen der Epoche des Großen 
Kurfürsten ihre Wirksamkeit verloren, und weil bei dem Mangel oiner festen 
Leitung von oben die höfische Intrige eine gefährliche Macht gewann und jahre- 
lang die Ordnung der Geschäfte gestört hat. Besonders verderblich war es, daß 
der Hofkammerpräsident Freiherr Dodo von Kuyphausen mit in den Sturz 
Danckelmans verwickelt worden ist. Seine großartigen Leistungen in der 
Domäncnverwaltung machen den hauptsächlichsten Ruhmestitel der neun ersten 
Regierungsjahre Friedrichs III. ans. Man erntete damals die Frucht der 
Bestrebungen, die unter der Regierung des Großen Kurfürsten uoch nicht zum 
Ziele geführt hatten. Die Begründung der Gebeimen Hofkammer, einer kollegia- 
lischen Zentralbehörde für die Domänenverwaltung in allen Provinzen, die 1689 
gelang, bezeichnet einen sehr bedeutenden Fortschritt in diesem wichtigen Zweige 
der Finanzverwaltung. Die alte lässige Naturalwirtschaft des Administrations- 
systems, bei der niemals ausreichende Uberschüsse zu erwarten waren, war erst 
jetzt vollkommen ersetzt worden durch das neue geldwirtschaftliche System der 
Pacht oder, wie man damals sagte, der „Arrende“, das bei festen, gleichmäßigen 
Geldeinnahmen überhaupt erst einen Uberblick über die Einkünfte im ganzen 
möglich machte. Erst Kuyphausen hat das Kassen= und Rechnungswesen, das 
sich in der Berliner Hofrentei konzentrierte, in seste Ordnung gebracht und hat 
regelmäßige jährliche Voranschläge (Etats) aufgestellt und nach ihnen gewirt- 
schaftet. Es waren vielverheißende Anfänge; aber nach dem Abgang ihres 
Urhebers sind sie nicht mit Umsicht und Konsequenz fortgebildet worden; die 
gute Ordnung geriet bald wieder in Verfall, und wir werden noch sehen, welche 
unheilvolle Verwirrung in den nächsten Jahren auf dem Gebicte der Domänen= 
verwaltung eingerissen ist. 
Die große Angelegenheit, die jetzt zunächst alle andern Interessen und 
Sorgen am Hofe des Kurfürsten zurückdrängte, war der Plan zur Erwerbung 
der Königskronc, die Lieblingsidee des Kurfürsten, wie es scheint, schon seit 
seinem Regierungsantritt, die aber von Dauckelman nicht so, wie er es gewünscht 
hätte, gefördert, sondern vielmehr durch allerlei ökonomische und politische Be- 
denken in ihrer Verwirklichung verzögert und behindert worden war. Nach dem 
Sturze des Ministers, der wohl auch mit seiner Haltung in dieser Frage zu- 
sammenhängt, und nach den Demütigungen des Friedens von Rijswijk trat 
dieser Wunsch bei Friedrich 11I. mit neuer Stärke hervor. Er war der bezeich- 
neude Ausdruck seiner politischen Gesamtbestrebungen, die auf eine wirksame 
Darstellung der brandenburgischen Macht vor aller Welt gerichtet waren. 
Friedrich der Große hat bekanntlich sehr abfällig darüber geurteilt, daß sein 
Vorfahr die königliche Würde für sich und sein Haus erstrebt habe, bevor er noch 
eine wirklich königliche Macht besaß. So stark fühlte sich Friedrich 1II. in der 
Tat noch nicht, daß er durch einen selbständigen Akt für sich allein eine vollendete 
Tatsache zu schaffen gewagt hätte, deren Anerkennung dann dem Reiche und 
der europäischen Staatengesellschaft einfach zugemutet worden wärc. Es stand 
für ihn von vornherein fest, daß er die Königskrone nur im Einverständnis mit 
dem Kaiser erwerben könne. Dessen Zustimmung begehrte er nicht eigentlich 
als Fürst des Neiches, sondern als curopäischer Sonveräu. Deun nicht auf
        <pb n="275" />
        Kuyphausen und die Domänenverwaltung. Rückgabe von Schwiebus. 261 
seine Reichslande wollte er die Königswürde begründen, sondern auf sein 
sonveränes Herzogtum Preußen. Er wollte nicht ein Lehnskönig, sondern ein 
ganz unabhängiger König sein. Darum war auch nicht von einer Übertragung 
der Kroue durch den Kaiser, von einer Schaffung der Königswürde durch ihn die 
Rede. Es handelte sich nur um die Zustimmung einer Macht, die nach den 
altherkömmlichen, noch keineswegs ganz ausgerotteten Vorstellungen die erste 
Stelle in der europäischen Staatengesellschaft einnahm, deren Beherrscher gleich- 
sam der Dekan des Kapitels der europäischen Souveräne war. 
Seit dem Jahre 1690 sehen wir den Kurfürsten mit dem Kaiser über diese 
Angelegenheit verhandeln. Zunächst traten die Schwierigkeiten dazwischen, die 
sich mit der Rückgabe von Schwiebus verbanden. Der Revers des Kurprinzen 
war auch für Danckelman ein Geheimnis geblieben. Erst spät und widerwillig 
entschloß sich der Kurfürst, es seinen Ministern zu eröffnen, als der Kaiser immer 
dringender an die Erfüllung der vom Kurprinzen übernommenen Verpflichtung 
mahute. Die Geheimen Räte, auch Danckelman, vertraten die Ansicht, daß der 
Revers, als erschlichen und widerrechtlich vollzogen, für ungültig erklärt werden 
solle. Aber zu einer so offenen Verleugnung seiner eigenen Handlungsweise 
konnte sich der Kurfürst nicht entschließen; er war geneigt, die Verpflichtung 
zu erfüllen, suchte dabei nur noch allerhand kleine Vorteile herauszuschlagen, 
und so geriet man in lange Unterhandlungen, die erst mit einem Vertrage vom 
20. Dezember 1694 ihr Ende erreicht haben; im Januar 1695 ist dann die 
Rückgabe von Schwiebus vollzogen worden — zum großen Leidwesen der pro- 
testantischen Einwohner, die nun unter das drückende Kirchenregiment des 
katholischen Erzhauses zurückkehren mußten. In letzter Stunde hatten die 
braudenburgischen Bevollmächtigten noch erklärt, daß nun, nach der Rückgabe 
von Schwiebus, die schlesischen Ansprüche Brandenburgs, auf die der Große 
Kurfürst bei der Abtretung des Kreises verzichtet hatte, wiederauflebten; aber 
die kaiserlichen Kommissare hatten sich geweigert, die Erklärung in das 
Protokoll aufzunehmen. Bei dieser Gelegenheit hat denn auch Brandenburg 
endlich die längst zugesagte Anwartschaft auf Ostfriesland wirklich erhalten. 
Hinsichtlich der Königskrone erhielt der Kurfürst damals noch keinerlei Zu- 
geständnis von sciten des Kaisers; es wurde aber doch schon als eine verheißungs- 
volle Aussicht betrachtet, daß ihm jetzt wenigstens der früher immer noch ver- 
miedene Titel eines Herzogs in Preußen vom Kaiser zugestanden wurde. Der 
alte Widerspruch gegen die Säkularisation des Ordenslandes ist erst damit auch 
der Form nach vollständig aufgegeben worden. Nach dem Frieden von Rijswijk 
haben sich dann die Beziehungen zum Kaiser wieder sehr verschlechtert; es kam 
1697 sogar zu einem vorübergehenden Abbruch der diplomatischen Beziehungen. 
Der Geheime Rat v. Bartholdi, dem später die Vertretung in Wien zufiel, riet 
dem Kurfürsten, auf die Zustimmung des Kaisers zu verzichten, die königliche 
Würde aus eigener Machtvollkommenheit anzunehmen und der politischen Welt 
zu überlassen, sich damit abzufinden; der Geheime Rat Rüdiger von Ilgen, 
der damals neben Fuchs in den auswärtigen Angelegenheiten zu besonderem 
Einfluß gelangte, schlug vor, man möge die Anregung zu der Rangerhöhung 
von den preußischen Landständen ausgehen lassen. Aber der Kurfürst beharrte 
auf den Verhandlungen mit dem Kaiser, und die nahmen unn einen sehr lang- 
samen Gang. Der Kaiser hatte die größten Bedenken bei der Sache, politische
        <pb n="276" />
        262 Erwerbung der Konigskrone und Ausbau des militärischen Großstaais 1688—1740 
—— 
— — 
und konfessionelle. Das Gespenst eines neuen Vandalenkönigs an der Ostsee 
tauchte wieder in den Erwägungen der kaiserlichen Politik auf; und zugleich 
erschien es als eine Art von Sakrileg, einem ketzerischen Fürsten zu der könig- 
lichen Würde zu verhelfen, mit der doch nach alter Vorstellung ein Akt religiöser 
Weibe notwendig verbunden war. Von dieser Seite her gewann die ganze 
Angelegenheit einen merkwürdigen Zusammenhang mit katholisch-propagan- 
distischen Bestrebungen, die ja damals überhaupt sehr in Blüte standen und 
kurz vorher (1697) in Sachsen so guten Erfolg gehabt hatten. Die Jesuiten 
bemächtigten sich der Sache und suchten bei dieser Gelegenheit womöglich eine 
Bekehrung des brandenburgischen Hauses herbeizuführen. Der Pater Vota, ein 
feiner, höfisch-geschmeidiger Gelehrter, der zu dem engeren Kreise der geistreichen 
Kurfürstin gehörte, einflußreich in Polen als Beichtvater des früheren Polen- 
königs Johann Sobieski und gelegentlich Vertreter der Wünsche des Kurfürsten 
am Warschauer Hofe, stellte in einer Denkschrift aus dem Oktober des Jahres 1700 
dem Kurfürsten in sehr geschickter Weise die Unterstützung der päpstlichen Kurie 
bei der Erwerbung der Königswürde in Aussicht gegen gewisse religiöse Zu- 
geständnisse, die — ohne die odiöscn Formalitäten eines eigentlichen Konfessions- 
wechsels — auf ein Bekenntnis zur allgemeinen Kirche im Sinne der ersten 
vier christlichen Jahrhunderte hinauslaufen sollte. Es war eine geschickte An- 
knüpfung au den Gedanken einer Wiedervereinigung der christlichen Bekenntnisse, 
wie er in dem Leibnizschen Kreise und auch in den Unterhaltungen der branden- 
burgischen Hofgesellschaft eine gewisse akademische Rolle spielte. Irgendeine 
ernstere Hinneigung zur katholischen Kirche war weder bei dem Kurfürsten noch 
bei seiner Gemahlin vorhanden, deren Interesse überhaupt mehr einer freien 
Weltbildung nach französischem oder niederländischem Zuschnitt als kirchlich- 
religiösen Fragen zugewandt war. Daß der Vorschlag keinerlei Erfolg gehabt 
hat, wollte Pater Vota selbst freilich hauptsächlich der ungeschickten Dazwischen- 
kunft eines geistlichen Rivalen zuschreiben, des Bischofs von Ermland, Andreas 
Chrysostomus Zaluski, der anläßlich eines Besuchs beim Papst Junocenz XII. 
den Kurfürsten in etwas plumper Weise in das Netz der Propaganda zu ziehen 
suchte und damit, wie Vota meinte, alles verdorben habe. Wir wissen übrigens 
heute, nachdem auch das Vatikanische Archiv für diese Fragen durchforscht worden 
ist, daß die Vermutung, als habe die Kurie damals plaumäßig die Bekehrung 
des brandenburgischen Hauses in die Wege zu leiten versucht, auf einem Irrtum 
beruht. Erst aus dem Jahre 1711 finden sich Spuren eines solchen Plans, 
der aber nicht zur Ausführung gelangt ist. 
Von irgendwelcher Bedeutung für die Erwerbung der Königskrone sind 
diese geistlichen Bekehrungsversuche nicht gewesen. Von einer Dankesschuld des 
preußischen Königshauses an die Jesuiten könnte höchstens insofern die Rede 
sein, als der Beichtvater des Kaisers Leopold, der Jesuitenpater Wolf (Freiherr 
von Lüdinghausen), der im Interesse der Propaganda eine Heirat zwischen dem 
preußischen Thronfolger und einer Tochter des Kaisers zu stiften bemüht war, 
seinen Einfluß dazu gebraucht hat, die religiösen Bedenken des Kaisers gegen 
den Krönungsplan zu beseitigen. 
Den Ausschlag aber gaben dabei politische Erwägungen, die mit der Rück- 
sicht auf die brandenburgische Kriegsmacht und ihre Bedeutung in dem bevor- 
stehenden spanischen Erbsolgekrieg zusammenhingen. Am 16. November 1700
        <pb n="277" />
        Die Erwerbung der Königskrone. 263 
wurde nach läugeren Unterhandlungen, die die österreichischen Staatsmänner 
Graf Kaunitz und Graf Harrach mit dem preußischen Gesandten in Wien, Herrn 
v. Bartholdi, geführt hatten, ein förmlicher Bündnisvertrag zwischen dem Kaiser 
und dem Kurfürsten geschlossen, eine Erneuerung des früheren Bündnisses von 
1686, die gewöhnlich als „Krontraktat“ bezeichnet wird: darin verpflichtete sich 
der Kurfürst, mit 8000 Mann seiner Truppen zur Verteidigung der öster- 
reichischen Ansprüche auf die spanische Erbfolge mitzuwirken, wofür der Kaiser 
150 000 Gulden Subsidien jährlich in Aussicht stellte. Der Kurfürst versprach 
ferner, im Reiche für die Anerkennung der hannoverschen Kurwürde, die 1692 
vom Kaiser bewilligt worden war, sowie für die Wiederzulassung der böhmischen 
Krone zur vollen Ausübung der kurfürstlichen Rechte wirken zu wollen und 
verpflichtete sich, bei der künftigen Kaiserwahl seine Stimme für das Haus 
Osterreich abzugeben; dagegen sicherte der Kaiser nun die sofortige Anerkennung 
der preußischen Königswürde zu, wenn der Kurfürst „über kurz oder lang, zu 
welcher Zeit es ihm gefallen werde, wegen seines Herzogtums Preußen sich vor 
einen König proklamieren und krönen lassen wird". Das anfänglich hervor- 
tretende Begehren der kaiserlichen Diplomaten, diese Klausel so zu fassen, als 
handle es sich um eine Schöpfung der preußischen Königswürde durch den Kaiser, 
war durch Bartholdi und seine Auftraggeber ebenso vereitelt worden, wie die 
Andentung einer Art von Verpflichtung des künftigen Königs, die Zustimmung 
des Kaisers zu seiner Rangerhöhung nachzusuchen. 
Zwei Tage nach dem Abschluß dieses Vertrages erfuhr man in Wien, 
am 18. November, den Tod des Königs Karl II. von Spanien, der am 1. No- 
vember gestorben war. Es war hohe Zeit für Osterreich gewesen, die preußische 
Waffenhilfe zu gewinnen. Der spanische Erbfolgekrieg stand vor der Tür. 
Der Kurfürst aber beeilte sich nun, den langersehnten feierlichen Akt seiner 
Königskrönung vorzunehmen. Es geschah zu Königsberg, am 18. Jannar 1701, 
mit allem Pomp, den dieser prachtliebende Hof zu entfalten vermochte. Am 
Tage vorher war der hohe Orden vom Schwarzen Adler gestiftet worden, der 
an den einst vom Kaiser verliehenen Reichsadler im Wappenschilde der alten 
Hochmeister anknüpfte und dessen Devise „Suum cuique“ im Sinne gerechter 
Austeilung von Lohn und Strafe gemeint war. Zum Behuf der kirchlichen 
Salbung waren eigens zwei evangelische Bischöfe geschaffen worden, ein refor- 
mierter, Benjamin Ursinus v. Bär, und ein lutherischer, Bernhard von Sanden. 
Aber nicht aus der Hand dieser Geistlichen hat der Kurfürst die Königskrone 
empfangen, sondern er hat sie sich selbst aufs Haupt gesetzt, übrigens nicht in 
der Kirche, sondern in einem Gemache des Schlosses; ebenso dann auch seiner 
Gemahlin. Mit der Krone auf dem Haupte haben König und Königin die 
Kirche betreten und hier die geistliche Salbung empfangen. Die Unabhängig- 
keit der weltlichen Gewalt von der geistlichen wurde dadurch nachdrücklich zur 
Geltung gebracht. 
Von irgendwelchen Zugeständnissen an die katholische Kirche war keine 
Rede; der päßpstlichen Kurie ist von dem Krönungsakt überhaupt keine Anzeige 
gemacht worden. Sie verhielt sich denn auch vollständig ablehnend in der Frage 
seiner Anerkennung. Ein Breve des Papstes Clemens XI. erhob Widerspruch 
dagegen bei den katholischen Höfen, und der päpstliche Staatskalender fuhr fort 
— noch bis zum Jahre 1787 — den preußischen König als Markgrasen von
        <pb n="278" />
        264 Erwerbung der Königskrone und Ausbau des militärischen Großstaats 1688—1740. 
Brandenburg“ zu bezeichnen; denn auch die Kurwürde des heiligen römischen 
Reiches wurde dem Ketzer von dieser Seite offiziell nicht zugestanden. Sonst 
ist die Anerkennung der preußischen Königswürde nirgends auf Schwierigkeiten 
gestoßen. Daß sie von seiten Frankreichs erst im Utrechter Frieden (1713) erfolgt 
ist, lag in der bald nach der Krönung eintretenden kriegerischen Verwicklung 
begründet. 
Die Kosten der Feierlichkeit waren sehr bedeutend in Anbetracht der 
schwachen Finanzen des Staates. Die märkischen Stände haben im voraus 
100 000 Taler dazu bewilligt; eine sogenannte „Kronsteuer“, die in allen Landen 
ausgeschrieben wurde, brachte einen Ertrag von einer halben Million, von der 
freilich auch noch für andere Staatszwecke etwas abgefallen ist. Aber diese Aus- 
gaben haben doch nicht bloß der Befriedigung persönlicher Eitelkeit gedient. Die 
Rangerhöhung des brandenburgisch-preußischen Herrschers konnte damals im 
Interesse seines Ansehens in Europa als eine politische Notwendigkeit erscheinen, 
weil die rivalisierenden Nachbarn in Hannover und Sachsen, der eine durch 
Erringung der Kurwürde und durch die nicht lange darauf verwirklichte Anssicht 
auf den englischen Thron, der andere durch die Erwerbung der polnischen Krone, 
einen bedentenden Schritt aufwärts getan hatten auf der Leiter der internatio- 
nalen fürstlichen Rangordnung. Und mit dem Ansehen ist auch die innere Einheit 
des prenußischen Staates durch die Annahme der Königswürde gefördert worden. 
Der neue König nannte sich zwar — eine Fassung, auf die man nach langen 
Erwägungen gekommen war — „König in Preußen“, weil Polen, das ja noch 
den westlichen Teil des alten Ordenslandes beherrschte, gegen den Titel: „König 
von Preußen“ Einspruch erhoben haben würde; aber er war nun König, und 
zeigte sich als solcher auch außerhalb des „Königreichs Preußen"“. Man sprach 
fortan von einer Königlich preußischen Armee; in allen Provinzen hießen die 
Regierungen und die übrigen Behörden „Königliche“. 
Die Reichslande des Königs von Preußen machten eben damals einen 
bedeutenden Schritt vorwärts zur vollständigen Herauslösung aus der Unter- 
ordnung unter die Reichsgerichte. Am 16. Dezember 1702 empfing König 
Friedrich I. ein kaiserliches Privilegium de non appellando für seine nicht zur 
Kur gehörigen Reichslande. Es war noch kein unbeschränktes Privilegium, wie 
es die Kurmark auf Grund der Goldenen Bulle von 1356 genoß, sondern in seiner 
Geltung beschränkt durch die Wertgrenze der Streitobjekte von 2500 Goldgulden; 
in allen Sachen, die unter dieser Wertgrenze blieben, durfte aus den Landen des 
Königs nicht mehr an die Reichsgerichte appelliert werden. Man bedurfte daher 
eines gemeinsamen Ober-Appellationsgerichts für diese Lande; es ist am 
4. Dezember 1703 begründet worden. Der Rechtszusammenhang der hohen- 
zollernschen Monarchie gewann dadurch eine bedeutende Stärkung; aber ein ein- 
heitliches oberstes Gericht für den ganzen Staat war dieses Tribunal noch nicht. 
Es war dem Kammergericht, das ja eine höhere Zuständigkeit besaß, nicht über-, 
sondern nebengeordnet; auch Preußen stand nicht unter diesem Oberappellations= 
gericht, sondern unter seinem besonderen Tribunal in Königsberg, das gleich 
nach der Erwerbung der Sonveränität 1657 begründet worden war. Selbst von 
den nicht zur Kur gehörigen Reichslanden war zunächst noch die Grasschaft 
Navensberg, die 1653 gegen Verzicht auf die Appellation an die Reichsgerichte 
ein besonderes Appellationsgericht in Berlin erhalten hatte, von der Zuständigkeit
        <pb n="279" />
        Königskrone und Staatseinbeit. — Die Entartung der Finanzverwaltung. 265 
des neuen Obertribunals noch ausgenommen. Diese Buntscheckigkeit in der 
Gerichtsverfassung zeigt deutlich, daß man es damals noch nicht mit einem Ein- 
heitsstaat zu tun hat; sie ist erst 1748 durch die Cocceiische Justizreform beseitigt 
worden; erst seit dieser Zeit ist das Oberappellationsgericht wirklich der oberste 
Gerichtshof der Monarchie geworden. 
Eins der hauptsächlichsten Werkzeuge des Kurfürsten bei der Durchführung 
des Kronprojekts war der Freiherr Johann Kasimir Kolbe von Wartenberg ge- 
wesen, der aus dem pfälzischen in den brandenburgischen Dienst übernommen, 
vom Kaiser 1699 mit dem Reichsgrafentitel begnadet, nach Danckelmans Sturz 
allmählich der Günstling und einflußreichste Berater des Kurfürsten geworden 
war, in der Stellung als Oberkämmerer, mit der er eine Reihe von Spezial- 
aufträgen, wie Verwaltung der Kammer-Schatulle, des Postwesens, der Jägerei 
u. a. verband. Er nahm die erste Stelle am Hofe ein; anßer den Prinzen des 
königlichen Hauses ist er der einzige gewesen, dem der Schwarze Adler-Orden 
gleich nach der Stiftung verliehen worden ist. Seit 1702 erscheint er als Premier= 
minister, ohne daß er eine ordentliche Bestallung deswegen erhalten hatte und 
ohne daß er beim Geheimen Rat introduziert worden wäre. Er hatte es ver- 
standen, sich ein Einkommen von 123 000 Talern zu verschaffen und führte die 
Geschäfte im Geiste eines Höflings, nicht eines Staatsmannes. Er besaß eine 
virtuose Kunst in der Behandlung des Königs und verstand es, ihn durch den 
Zauber seiner Persönlichkeit und den Ton herzlicher und unbedingter Ergebenheit 
immer fester an sich zu fesseln. Bald gebot er unumschränkt am Hofe; nur wer 
sich ihm fügte, konnte sich halten oder vorwärts kommen. Um so merkwürdiger 
erscheint die Abhängigkeit des allmächtigen Günstlings von seiner Frau, einer 
intriganten, habsüchtigen und ehrgeizigen Person von niederem Herkommen, 
anrüchiger Vergangenheit und anstößigem Leben. Sie verstand es, trotz aller 
Schwierigkeiten, sich am Hofe durchzusetzen, und wurde der Mittelpunkt eines 
lebhaften Ränkespiels, das die Stellung ihres Gemahls mehr als einmal zu 
erschüttern drohte. Aber nach jeder Krisis befestigte sich der Oberkämmerer unr 
noch mehr in der Gunst des Königs, dem er uneuntbehrlich wurde, weil er nur 
dem einen Grundsatz folgte, allen Launen seines Gebicters zu schmeicheln. 
So herrschte ein anderer Geist in dem neuen Königreich als zu Dauckelmans 
Zeit: statt der Staatsräson dominierte die Hofkabale. Es kam bald dahin, daß 
die Ausgaben des Hofes sich verdoppelten und verdreifachten, ohne daß neue 
Einnahmequellen eröffnet worden wären. Die Finanzen gerieten in Unordnung. 
Man versäumte, die verheißungsvollen Anfänge guter Ordnung im Kassen= und 
Rechnungswesen fortzubilden und nach festen Etats zu wirtschaften. Die Geheime 
Hofkammer wurde aus ihrer Stellung als oberste Zentralbehörde der Kammer- 
verwaltung verdrängt durch das sogenannte Ober-Domänendirektorium, dessen 
Mitglieder nun die oberste Leitung und Aufsicht führten, während den Geheimen 
Kammerräten der alten Behörde die Arbeit und die Verantwortlichkeit auf- 
gebürdet wurde. An der Spitze dieses Ober-Direktoriums stand Wartenberg 
selbst, der als Oberkämmerer auch über die noch nicht zum eigentlichen Kammer- 
staat gehörigen Geldquellen verfügte; er hatte es verstanden, sich allen Einfluß 
auf den Herrscher zu sichern, während er sich von aller Verantwortlichkeit förmlich 
entbinden ließ. Neben ihm war später von besonders verderblichen Einfluß in 
dieser Behörde der Hofmarschall, Reichsgraf von Sayn-Wittgenstein, ein Mann
        <pb n="280" />
        266 Erwerbung der Konigskrone und Ausbau des militärischen Großstaats 1688—1740. 
von hohem Rang und niedrigem Charakter, ohne Tüchtigkeit und Redlichkeit in 
seinen Amtern, ganz abhängig von seinem Gönner, dem Oberlämmerer, der 
seinen Kreaturen durch die Finger sah. Der ehrliche Barfus hatte sich nicht 
unter das Joch des neuen Günstlings gebeugt und war ersetzt worden durch den 
geschmeidigeren Grafen von Wartensleben, der als Feldmarschall und General-= 
kriegskommissar die militärischen Angelegenheiten samt der Steuerverwaltung 
in Händen hatte. Unter diesen Männern — man sprach wohl von dem „drei- 
fachen W“ des Landes — ging bald der Rest der guten alten Ordnung verloren; 
namentlich die Domänenverwaltung gerict ganz in Abhängigkeit von dem be- 
ständigen Geldbedürfnis des Hofhalts. 
Bei dieser Lage der Dinge wurde ein Reformprojekt verhängnisvoll, 
das unter andern Umständen von segensreichen Folgen hätte werden können. 
Der kurmärkische Kammerrat Luben, geadelt unter dem Namen von Wulffen, 
hatte einen Plan entworfen, der eine ergiebige Geldquelle für den Moment zu 
cröffnen schien. Er wollte die Domänen in Erbpacht austun, nicht die ganzen 
Amter, sondern die einzelnen Vorwerke, Mühlen, Krüge usw. Es war ein Plan, 
der bei richtiger Ausführung sozialpolitische Wirkungen von Bedentung hätte 
haben können: neben den Rittergütern wäre eine große Anzahl kleinerer oder 
mittlerer Güter entstanden, deren Inhaber wohl meist bürgerlichen Standes 
gewesen wären; die bänerliche Erbuntertänigkeit mit den Frondiensten wäre auf 
dem Gebiet des Domaniums damit zugleich beseitigt worden. Der Staat hätte die 
Domänen aus der Hand gegeben, hätte aber für den Moment große Summen 
zur Verfügung erhalten durch die Erbstandsgelder und Kautionen, die die neuen 
Wirte erlegen mußten. Eben dies war der Hauptgrund für Wartenberg und 
Wittgenstein, die Ausführung des Resormprojekts in die Hand zu nehmen und 
die dagegen sich regenden Widerstände bei den Provinzialbehörden mit rücksichts- 
loser Strenge zu unterdrücken. Der Plau an sich war gut, aber er ist in der 
Ausführung verfälscht und verdorben worden. Zahlreiche Mißgriffe kamen vor; 
Unsicherheit bei den Behörden, Unzufriedenheit bei den Pächtern trat überall 
hervor. Mit den eingelommenen Geldern wurde auf das unverantwortlichste 
gewirtschaftet; sie wurden für die angenblicklichen Bedürfnisse, namentlich auch 
des Hofes, verbraucht; cs zeigte sich als ein verhängnisvoller Umstand, daß der 
Hofmarschall zugleich der maßgebende Mann im Ober-Domänendirektorium war. 
So hörte bald alle Ordnung und Ubersicht auf, und die Reform kam ins 
Stocken. Nun regten sich die Gegner des Projekts, unter ihnen die tüchtigsten 
der alten Kameralbeamten, au ihrer Spitze der Geheime Rat Bogislaw von 
Kameke. Die allgemeinen Schwächen des Planes wurden jetzt nachdrücklich 
hervorgehoben. Man warnte davor, daß der Domänenbesitz von der Krone für alle 
Zukunft aus der Hand gegeben werde, daß man den Erbpächtern die Güter unter 
Bedingungen überlasse, die wohl dem gegenwärtigen Wert entsprechen mochten, 
aber nicht einem erhöhten, wie er nach der Lehre von der steigenden Grundrente 
für die Zukunft zu erwarten sei. Die Ungeschicklichkeiten und Unredlichkeiten 
der Verwaltung dienten dazu, das Gewicht dieser Gründe zu verstärken. 
Auch auf anderen Gebieten als dem der Domänenverwaltung kamen 
schlimme Früchte der verderbten Verwaltung zum Vorschein. Die Stadt Krossen 
war im Jahre 1708 abgebrannt, und der König hatte zu ihrem Wiederaufban 
70 000 Taler bewilligt, die aus einer von Wittgenstein verwalteten Brandkasse
        <pb n="281" />
        Mißwirtschaft und Sturz der Wartenberg-Wittgensteinschen Verwaltung. 267 
gezahlt werden sollten. Da zeigte sich, daß diese Kasse leer war: Wittgenstein 
hatte unbefugterweise die Gelder anderweitig verwendet. Es ist charakteristisch 
für den damaligen Zustand der Staatsverwaltung, daß diese Ungehenuerlichkeit 
dem Könige zwei Jahre lang verborgen bleiben konnte. 
Entscheidend für das Schicksal dieser Verwaltung wurde erst das furchtbare 
Massenelend, das im Gefolge der vom Osten her eindringenden Pest seit dem 
furchtbar kalten Winter von 1709 in Ostpreußen, und teilweise auch in den 
angrenzenden Gebieten entstand. Zu der Senuche kamen Mißwachs und Hungers- 
not; die Menschen starben zu Hunderttausenden; aller Wohlstand wurde ver- 
nichtet, die Staatseinkünfte fielen aus. Man suchte die schlimmen Zustände dem 
König lange zu verbergen, bis er endlich doch die Wahrheit erfuhr. Ein Gut- 
achten der Geheimen Hofkammer vom 1. November 1710, das Wittgenstein selbst 
— gewiß widerwillig genug — mit unterschreiben mußte, brachte die völlige 
Unhaltbarkeit des bisherigen Verwaltungssysiems und seine Mitschuld an der 
Verelendung der Provinzen an den Tag. Es gab den Anstoß zu einer umfassenden 
Untersuchung der Wittgensteinschen Verwaltung; und nun kamen böse Dinge zu- 
tage: nicht nur Unordnung und Mißwirtschaft, sondern auch schamlose Unter- 
schleife bei der Brandkasse, beim Salzwesen und auf vielen anderen Gebieten. 
Wittgenstein war geständig und appellierte an die Gnade des Königs. Er kam 
mit einer großen Geldbuße, gewissermaßen einer Art von Schadensersatzleistung, 
davon, wurde aber des Landes verwiesen. Das war der Anfang zum Sturz des 
Günstlingsregiments. Auch Luben von Wulffen war kurz vorher zur Unter- 
suchung gezogen worden und aus dem Lande entwichen. Man machte den 
Urheber des Projekts der Vererbpachtung der Domänen für alles Unheil ver- 
antwortlich, das, zum Teil ohne seine Schuld, daraus entstanden war, und ver- 
folgte ihn steckbrieflich als einen Schwindler und Vagabunden. Wartenberg hielt 
sich noch einige Wochen lang in seiner Stellung, aber auch seine Uhr war ab- 
gelaufen. Nicht ohne Rührung trennte sich der König am letzten Tage des 
Jahres 1710 von dem alten Günstling, der, wie kein anderer, verstanden hatte, 
seinen Neigungen entgegenzukommen und der Eigenart seines Wesens 
sich anzupassen. Von einer Untersuchung gegen Wartenberg war nicht 
die Rede; er erbat und erhielt seine Entlassung mit einer Pension von 
24 000 Talern, und zog sich erst auf sein Gut nach Woltersdorf, dann 
nach Frankfurt a. M. zurück. 
Die Gegner Wartenbergs und Wittgensteins, die schon längst auf den Sturz 
der im Lande allgemein verhaßten Verwaltung hingearbeitet hatten, bekamen jetzt 
das Ruder in die Hand; an ihrer Spitze stand der Geheime Rat von Kameke, 
der sich der Gunst des Kronprinzen zu erfreuen hatte. Sie erlangten die Be- 
seitigung des Ober-Domänendirektoriums, die Aufhebung der Erbpacht, wo sie 
eingeführt worden war, und die Wiederherstellung der früheren Ordnung. Die 
Geheime Hofkammer wurde wieder die oberste Behörde der Domänenverwaltung; 
aber Kameke, der 1711 als Hofkammerpräsident an ihre Spitze trat, wurde jetzt, 
ähnlich wie früher Wartenberg, zugleich auch mit der Verwaltung der bisher von 
ihrem Geschäftskreise noch abgesonderten Einkünfte aus den Schatullgütern, 
Forsten, dem Salz= und Postregal beauftragt. Damit war bereits die allgemeine 
Konsolidation aller Domänen= und Regalieneinkünfte angebahnt, die unter 
Friedrich Wilhelm I. zur festen und dauernden Ordnung geworden ist.
        <pb n="282" />
        268 Erwerbung der Königskrone und Ausbau des militärischen Großstaats 1688 —1740. 
Einen Glanzpunkt in der Regierung des ersten Königs bildet das Interesse 
für Kunst und Wissenschaft, das zwar auch dem Großen Kurfürsten nicht gefehlt, 
und schon unter ihm zur Berufung und Beschäftigung fremder, namentlich 
holländischer Künstler, zur Stiftung einer reformieren Universität für seine 
rheinischen Lande in Duisburg und unter anderm auch zur Begründung einer 
Bibliothek im Schlosse zu Berlin geführt hatte, das aber doch erst in den ruhigeren 
Zeiten seines Nachfolgers zu einer reicheren und fruchtbareren Betätigung ge- 
langt ist. Dabei machte sich der Einfluß der französischen Flüchtlinge geltend, 
die der Mehrzahl nach erst unter dieser Regierung in den preußischen Landen 
angekommen sind. Namentlich die gelehrten Kreise Berlins haben dadurch 
gleichsam ein neues Gesicht erhalten. Französische Theologen und Philologen wie 
Lenfant, Beausobre, Vignoles, Lacroze stehen damals an der Spitze des geistigen 
Lebens in der preußischen Hauptstadt. Sie und andere, namentlich Geistliche 
und Schulmänner wie Jablonowsky und Frisch, wurden im Jahre 1701 zu 
einer gelehrten Gesellschaft nach dem Muster der Pariser Akademie und der 
Londoner Royal Society zusammengefaßt durch die Begründung einer pren- 
ßischen Sozietät der Wissenschaften, aus der unter Friedrich dem Großen die 
heutige Akademie der Wissenschaften geworden ist. Leibniz, der bedeutendste 
deutsche Gelehrte jener Zeit, trat an die Spitze dieser Körperschaft, die dadurch 
für einige Zeit eine führende Stellung in der deutschen Gelehrtenrepublik 
gewann. Er hatte von Hannover aus den Plan schon lange betrieben, ohne 
seine Verwirklichung erreichen zu können, bis die Kalenderreform, die nun auch 
im evangelischen Deutschland zur Durchführung kam, den Anstoß dazu gab, 
indem zugleich das Kalendermonopol der Sozietät die notwendigsten Mittel 
zum Unterhalt lieferte. Namentlich die Naturwissenschaften, und insbesondere 
Studien, die eine praktische Bedeutung für das bürgerliche Leben und die wirt- 
schaftlichen Bestrebungen hatten, waren dieser Sozietät zur Pflege zugewiesen: 
sie erhielt eine Sternwarte und ein chemisches Laboratorium; sie hatte die 
Kalender zu machen und Seidenraupen zu züchten; auch die orientalischen 
Sprachen wurden hier getrieben, mit besonderer Rücksicht auf die Mission in 
Ostasien. Daneben wünschte der König ein großes Wörterbuch der deutschen 
Sprache, nach dem Muster des Dictionnaire der französischen Akademie — ein 
Wunsch, der freilich unerfüllt geblieben ist, dem aber eine große Bedentung zu- 
kommt, weil er die Veranlassung dazu gegeben hat, daß überhaupt neben den 
Naturwissenschaften und dem, was damit zusammenhing, auch die Geisteswissen- 
schaften von Anfang an mit in den Kreis der Bestrebungen dieser gelehrten 
Körperschaft gezogen wurden, was in dem ursprünglichen bescheideneren Plane 
von Leibniz noch nicht gelegen hatte. 
Zwei Richtungen in der Wissenschaft und im geistigen Leben überhaupt, 
die damals emporgekommen sind, verdienen eine besondere Erwähnung, weil 
sie in enger Verbindung mit dem Geist und Charakter des Preußischen Staates 
standen. Die eine ist die freiere, innigere, mehr gefühlsmäßige als dogmatische 
Theologie, die sich dem in Orthodoxie erstarrten Luthertum entgegensetzte und 
den Eifer für die „reine Lehre“ hinter dem Idcal eines christlichen Lebens zurück- 
treten ließ, gewöhnlich bezeichnet mit dem Namen des Pietismus. Ihre Haupt- 
vertreter waren damals Philipp Jakob Spener, Propst an St. Nikolai zu Berlin, 
und Angust Hermann Francke, der von edelster Nächstenliebe und tatkräftigem
        <pb n="283" />
        Geistiges Leben. Sozietät der Wissenschaften. Universität Halle. 209 
Gottvertrauen durchdrungene Begründer des Hallischen Waisenhauses. Die 
andere Richtung ist eine juristische, vornehmlich staats= und kirchenrechtlichce. 
Ihre Hauptvertreter sind Pufendorf und Thomasius. Samuel Pufendorf war 
schon durch den Großen Kurfürsten als brandenburgischer Historiograph an den 
Berliner Hof gezogen worden und hat dort im ersten Jahrzehnt Friedrichs III. 
seine bedeutende Tätigkeit entfaltet; Thomasius war sein hervorragendster Schüler 
und Freund. Die nene Staatslehre dieser Männer geht in den Bahnen des 
Naturrechts und der Aufklärung. Sie suchen den Staat als eine natürliche, 
weltliche Einrichtung, als eine Erscheinung des sozialen Lebens zu begreifen, 
im Gegensatz zu der bisher in Deutschland herrschenden Auffassung, die die 
höchste Gewalt aus göttlicher Ubertragung ableiten und die Bibel zur Norm der 
Staatskunst machen wollte. Die Staatslehre ist damit aus den Fesseln der 
geistlichen Scholastik erlöst, die bei den Protestanten im 17. Jahrhundert noch 
ebenso wie bei den Katholiken herrschte. Die neue Auffassung wurde allerdings 
noch lange von den Theologen bekämpft und hat sich nur langsam Bahn gebrochen, 
aber sie liegt dem praktischen System des sogenannten ausfgeklärten Absolutismus 
zugrunde. Sie vertritt die Ansicht von dem sogenannten jus eminens des Mon- 
archen, das diesem erlaubt, im Interesse des öffentlichen Wohls auch in das 
Privateigentum der Bürger einzugreifen, wo es vonnöten ist. Es ist eine kühne 
reformatorische Lehre, die mit dem straffen Geiste des werdenden Militärstaats 
trefflich zusammenpaßte und in der freieren weltlichen Staatsauffassung eigent- 
lich erst die Konsequenzen des protestantischen Denkens zog. Ganz im Sinne 
des neuen Großstaats war anch die kirchenrechtliche Lehre, die Pufendorf und 
Thomasius vertraten, und die man als die „territorialistische“ der alten 
„episkopalistischen“ gegenübergestellt hat. „Territorialistisch“ bedeutet in diesem 
Zusammenhang ihre Geltung für das neue größere „Staatsgebiet“, gerade 
im Gegensatz zu dem alten engeren „Territorialstaat". Diese Lehre unter- 
scheidet das alte Kirchenregiment der territorialen Zeit von der neuen 
Kirchenhoheit in dem größeren Gesamtstaat. Als Inhaber der Kirchenhoheit 
hat der Monarch danach vor allem die Aufgabe, das kirchliche Leben der ver- 
schiedenen Kirchengemeinschaften, die in seinem Staatsgebiet nebeneinander 
leben, äußerlich zu beaufsichtigen, die Ordnung im Staate aufrechtzuerhalten, und 
namentlich auch dafür zu sorgen, daß der Friede nicht durch die Zänkereien und 
gegenseitigen Verketzerungen der Theologen verschiedener Bekenntnisse gestört 
werde. Der Geist, in dem diese als ein freies Staatshoheitsrecht aufgefaßte 
Kirchenhoheit sich zu betätigen hat, ist der Geist der Toleranz. Es ist die 
theoretische Fortbildung der praktischen Kirchenpolitik, die der Große Kurfürst 
eingeleitet hatte, und zugleich ein Programm für die Tätigkeit seiner Nachfolger 
auf diesem Gebiet, wie es dem Gebot der neuen „Staatsräson“ entsprach. 
Diese in frischem Reformeifer vorwärtsdrängende Juristenschule und die 
neue, das praktische Christentum betonende theologische Richtung bestimmten 
nun auch im wesentlichen den Charakter der neuen Universität, die schon der 
Große Kurfürst für den magdeburgischen Landesteil hatte gründen wollen, und 
die dann unter seinem Nachfolger 1692 eröffnet und 1694 feierlich eingeweiht 
worden ist: der Universität Halle. Die neue Hochschule vertrat vor allem diese 
beiden Richtungen des geistigen Lebens, die für den preußischen Staat besonders 
charakteristisch geworden sind, namentlich auch im Gegensatz zu dem Geiste der
        <pb n="284" />
        270 Erwerbung der Königskrone und Ausbau des militärischen Großstaats 1688—1740. 
sächsischen Landesuniversität Leipzig, die in den alten Geleisen der lutherischen 
Orthodoxie und einer trockenen, scholastischen Jurisprudenz verharrte und die 
freieren Geister von sich stieß, die sich in Halle sammelten, wie Thomasius und 
Francke. Auf dieser Hochschule sollten nun vor allem die Beamten und die 
Pastoren für den neuen Großstaat gebildet werden, Männer, die nicht mehr in 
dem engen Gesichtskreis des ständisch-partikularistischen Kleinstaats und der 
eng damit verschwisterten lutherischen Orthodoxie aufgewachsen waren, sondern 
mit freierem und weiterem Blick die Ziele großstaatlicher Macht= und Wohl- 
fahrtspolitik im monarchischen Geiste zu fördern und die durch die Staatsräson 
gebotene gegenseitige Toleranz der Bekenntnisse zu üben verstanden: Beamte, die 
von dem alles überwindenden Grundsatz der salus publica durchdrungen waren; 
Geistliche, die das Hauptgewicht auf das innere Glaubensleben und auf die 
praktische Betätigung des Christentums legen sollten. Hier hat Thomasius mit 
der jugendlichen Frische, die ihn charakterisiert, zuerst den Versuch gewagt, in 
den Vorlesungen die deutsche statt der herkömmlichen lateinischen Sprache anzu- 
wenden; hier hat er in Wort und Schrift gegen die Hexenprozesse, gegen die 
Anwendung der Tortur im Strafprozeß geeifert, große praktische Reformen 
vorbereitet und der Humanität einen Dienst geleistet, der für alle Zeiten ein 
Ruhmestitel der Hallischen Hochschule bleiben wird. « 
Jeder der hauptsächlichsten Landesteile der preußischen Monarchie hatte 
jetzt seine besondere Universität: die Marken Frankfurt a. O., Preußen seine 
Albertina; die rheinischen Lande Duisburg, Magdeburg die neue Hallische Hoch- 
schule, die zwischen den zwei lutherischen und der reformierten den neuen Typus 
einer Universität darstellt, die nicht mehr auf dem eng konfessionellen, sondern 
auf einem freieren, den Streit der Bekenntnisse versöhnenden geistigen Boden 
erwachsen ist. 
So gewann das geistige Leben der Nation seine ersten engeren Beziehungen 
zu dem Hohenzollernstaat; und seine Pflege wurde eine Aufgabe, welche dies aus 
Armut und Unkultur allmählich aufstrebende Zeitalter, das noch immer vom 
Lärm der Waffen erfüllt war, späteren Geschlechtern hinterließ. Noch mehr als 
die Wissenschaft aber war die bildende Kunst, wie sie sich in der damals etwa 
20 000 Einwohner zählenden Haupt= und Residenzstadt Berlin entfaltete, auf 
die Anregung und Unterstützung des fürstlichen Mäzens angewiesen. Auch 
hier schwebte das Beispiel Frankreichs und Ludwigs XIV. vor, das den hollän- 
dischen Kunstgeschmack, wie ihn der Große Kurfürst begünstigt hatte, bald ganz 
und gar zurückdrängte. Daneben freilich wirkte das Beispiel Italiens ein. Nach 
dem Muster von Paris und Rom wurde schon unter Danckelmans Staatsleitung, 
1696, in Berlin eine Akademie der Künste begründet, die zugleich eine hohe 
Schule für fortgeschrittene Kunstjünger und eine anregende Vereinigung von 
Meistern und Freunden der Kunst sein sollte. Sie erhielt ihr Heim in einem 
nach den Plänen eines französischen Architekten von verschiedenen Baumeistern, 
darunter Nering und Schlüter, hergestellten neuen Marstallgebäude, das von 
der Straße Unter den Linden bis zur Dorotheenstraße reichte und in dem später 
auch der Sozictät der Wissenschaften Räume zur Verfügung gestellt wurden. 
Eine wirkliche Kunstuniversität ist diese Akademie noch nicht geworden, 
und auch das Interesse der Hofleute und des Adels, auf das man gerechnet hatte, 
ließ zu wünschen übrig. Die Hauptsache war, daß vom Hofe selbst eine lebhafte
        <pb n="285" />
        Kunstakademie und Kunstbestrebungen. Andreas Schlüter. 271 
Bau- und Kunsttätigkeit angeregt wurde, die eine Anzahl von nicht unbedeutenden 
Künstlern beschäftigte. Keiner von ihnen reichte freilich auch nur entfernt an 
den Mann heran, der diesen Kunstbestrebungen erst höhere Bedeutung und 
bleibenden Wert verliehen hat: das ist Andreas Schlüter, der als Hofbildhauer 
1694 in brandenburgischen Dienst gezogen, sich dann — ohne eine eigentlich 
technische Vorbildung — auch als Banmieister in großartiger Weise betätigt hat, 
bis zu dem Mißgeschick, das ihm 1706 mit dem ungenügend fundamentierten 
„Münzturm“ widerfuhr, der wieder abgetragen werden mußte. Zeigten sich hier 
die Grenzen seines technischen Könnens, so hat doch im allgemeinen die künst- 
lerische Genialität seines Schaffens in Erfindung, Ausführung und Auregung 
den Kunstbestrebungen Friedrichs I. überhaupt erst Leben und Seele eingehaucht, 
und alle bedentenden Werke jener Zeit sind entweder von ihm geschaffen oder 
doch von seinem Geiste beeinflußt: so der große Neuban des Schlosses, das in 
den auf Schlüter selbst zurückgehenden Teilen die edelste, nirgend übertroffene 
Vollendung des Barockstils zeigt und nach seinem Rücktritt von der Bauleitung 
durch den Westanbau Eosanders v. Göthe mit dem Hauptportal — abgesehen von 
der großen Kuppel — seine jetzige Gestalt erhalten hat; weiter das Zeughaus mit 
den Helmornamenten und den Masken der sterbenden Krieger von Schlüters 
Hand, ein rechtes Wahrzeichen für den militärischen Charakter des preußischen 
Staates; vor allem aber das eherne Reiterstandbild des Großen Kurfürsten auf 
der Langen Brücke, eins der schönsten Denkmäler aller Zeiten, Schlüters Meister- 
werk, in dem der Geist des neuen Fürstentums in kraftvoller Schönheit zur 
Anschauung gebracht ist; eine wohlgelungene Bronzestatue Friedrichs I. selbst 
nach Schlüters Modell, die eigentlich für Berlin bestimmt war, ist aus unbe- 
kannten Gründen hier nicht zur Aufstellung gelangt und später (1801) nach 
Königsberg gebracht worden, wo sie auf dem Platz vor dem Schlosse nicht recht 
zur Geltung kommt. 
Ein zweites Residenzschloß mit einem großen Garten wurde in „Lietzen- 
burg“ gebaut, das später nach der Königin den Namen Charlottenburg empfing 
und das als Sommeraufenthalt des Hofes der Schauplatz einer geistreich an- 
geregten Geselligkeit geworden ist, wie sie Sophie Charlotte zuerst am preußischen 
Hofe heimisch zu machen versucht hat. Hier ließ sich die Königin, eine Freundin 
feiner Musik, auf einer eigenen kleinen Bühne die neuerdings in Aufnahme 
gekommenen Opern vorspielen, von denen der König selbst, in diesem Punkte 
in calvinistischen Vorurteilen befangen, nichts wissen wollte, abgesehen von 
gelegentlichen Prunk= und Festvorstellungen. Hier hat die geistreiche Liebhaberin 
der Philosophie sich mit Leibniz über die Probleme unterhalten, die er dann 
später in seiner „Theodicee“ behandelt hat, während ein anderes Mal wohl der 
englische Freidenker Toland ihr seine schon zum Pantheismus neigenden 
deistischen Ansichten vortragen durfte, deren literarischen Ausdruck er ihr ge- 
widmet hat. Sie veranlaßte auch wohl die evangelischen Theologen, mit dem 
Jesuitenpater Vota religiöse und dogmengeschichtliche Fragen zu diskutieren; 
die Union der verschiedenen christlichen Bekenntnisse war ja ein Lieblingsgedanke 
des Leibnizschen Kreises. Daneben gab Bayles Dictionnaire mit seiner skeptischen 
Beleuchtung aller Probleme den Anreiz zu angeregten Unterhaltungen in dieser 
Hofgesellschaft, die durch einige ihrer Mitglieder in einer Art von Personalunion 
mit der Gesellschaft der Wissenschaften stand. Den eigentlichen Mittelpunkt
        <pb n="286" />
        272 Erwerbung der Königskrone und Ausbau des militärischen Großstaats 1688—1740. 
bildete immer die Königin selbst mit ihrer lebendigen, Geist und Geschmack ver- 
bindenden Konversation. Selbst der Zeremonienmeister dieses Hofes, Joh. v. Besser, 
hat als ein weltmännischer, freilich etwas verschnörkelter und schwülsftiger Poet 
Auspruch auf größere Beachtung, als sie ihm im allgemeinen zuteil geworden ist. 
Der Strahl von Schönheit und Vornehmheit, der damals von dem Hof- 
leben des ersten Königs ausging, bildet einen wirksamen Kontrast gegen die 
Härte und Dürftigkeit, die diesem in Krieg und Arbeit groß gewordenen Staate 
vorher und auch nachher noch wieder lange Zeit hindurch das eigentlich bezeich- 
nende Gepräge gegeben haben. Es war ein Vorfrühling, dem noch lange, strenge 
Zeiten gefolgt sind, bis wirklich Berlin einer der Mittelpunkte für Geist und 
Bildung in deutschen Landen geworden ist. 
Im panischen Erbfolgekrieg und im nordischen Kriege. 
König Friedrich I. hatte sich mit dem Krontraktat noch keineswegs die 
Hände völlig gebunden. Er hatte sich zu einer Waffenhilfe in Stärke von 
8000 Mann für Osterreich verpflichtet; seine Armee aber betrug insgesamt über 
30 000 Mann; den größeren Teil davon hatte er also noch in der Hand. Es 
hätte nahe gelegen, daß er diese militärische Macht dazu verwandt hätte, um 
in den großen nordischen Verwicklungen, die gleichzeitig mit dem spanischen 
Erbfolgekrieg ausgebrochen waren, eine Stellung zu nehmen, wie sie den Inter- 
essen seines Staates entsprach. Das ist aber nicht geschehen. Die preußische 
Heeresmacht ist vielmehr ganz für den Krieg im Westen gebraucht worden, in 
dem es sich doch im wesentlichen um Interessen handelte, die den preußischen 
Staat wenig oder gar nichts angingen. Diese Politik findet ihre Erklärung 
durch die Tatsache, daß die brandenburgische Armee noch nicht ohne Subsidien 
erhalten und zur Kriegführung gebraucht werden konnte, und daß Subsidien 
wohl von den Niederlanden und Spanien, aber nicht von Polen, Rußland oder 
Schweden zu erwarten waren. Außerdem verstand sich für Friedrich III. der 
Anschluß an England und die Niederlande von selbst, weil er der allgemeinen 
protestantischen Sache diente. Sein reformierter Glanbensseifer, der ihn freilich 
nicht verhinderte, eine Union der beiden evangelischen Bekenntnisse ins Auge 
zu fassen, war größer, als man gewöhnlich angenommen hat, und der Gegensatz 
gegen die katholischen Restaurationstendenzen wirkte in ihm als politisches 
Prinzip. Daneben aber sind auch wohl die Aussichten auf die oranische Erb- 
schaft maßgebend gewesen. Wilhelm III. von Oranien hatte keine Kinder, und 
König Friedrich war sein nächster Verwandter. Die Nachfolge in England und 
in den niederländischen Statthaltereien war auch für das Haus Brandenburg 
nicht von vornherein ausgeschlossen; aber zu eigentlichen politischen Plänen haben 
sich diese Aussichten freilich nicht verdichtet. Von größerer praktischer Bedeutung 
war die Frage der Erbfolge in den oranischen Hausbesitz, der aus sehr be- 
dentenden, weit verstreuten Herrschaften auf deutschem, burgundisch-nieder- 
ländischem und frauzösischem Gebiet zusammengesetzt war. Vor allem gehörte 
dazu das Fürstentum Orange im Rhonegebiet, von dem das Haus seinen Namen 
führte und nach dem Ludwig XIV. schon längst seine Hand ausgestreckt hatte. 
Der Große Kursürst hatte es seinem Neffen Wilhelm 111. vergeblich zu erhalten 
gesucht, und es war wohl kaum Aussicht vorhanden, daß es nach dessen Tode 
vor der dauernden Einverleibung in Frankreich bewahrt blieb. Zum Deutschen
        <pb n="287" />
        Der spanische Erbfolgekrieg. Die Frage der oranischen Erbschaft. 273 
Reiche gehörte das Fürstentum Mörs, das an Cleve grenzte, und die Grasschaft 
Lingen, die in Westfalen, in der Nähe von Ravensberg, lag. Auf schweizerischem 
Boden gehörte den Oraniern das Fürstentum Neuschatel mit der Grafsschaft 
Valengin; in den Niederlanden, den protestantischen wie den katholischen, 
spanischen, besaßen sie eine Anzahl von Gütern und Herrschaften, darunter 
bedeutende Städte, wie Grave, Breda, Gertruydenberg; ebenso in Burgund und 
in der Franche-Comté. Diesen ganzen oranischen Hausbesitz nahm für den 
Todesfall Wilhelms III. der preußische König als dessen nächster Verwandter, 
als Sohn einer Tochter Friedrich Heinrichs von Oranien, in Anspruch. Auch 
um dieser oranischen Erbschaft willen hat er sich seit 1700 in den Dienst 
der „Seemächte“ und ihrer Interessen gestellt. Wilhelm III. hat sich die 
Hilfe des preußischen Königs gern gefallen lassen und sich gehütet, seine 
Illusionen zu zerstören; erst nach seinem Tode 1702 kam heraus, daß er 
durch ein Testament nicht den preußischen König, sondern einen weit- 
läufigen Seitenverwandten, den Grafen von Nassau-Diez, zum Universalerben 
eingesetzt hatte. Dies Testament nun hat König Friedrich angesochten. Es 
entspinnt sich von da her ein langer Streit um die oranische Erbschaft, der 
erst unter Friedrich Wilhelm I., im Jahre 1732, zu Ende gekommen ist. Die 
preußische Politik aber beharrte auch jetzt noch in der eingeschlagenen Bahn; sie 
suchte von den Wechselfällen des Krieges nach Möglichkeit für die Erbschafts- 
angelegenheit Nutzen zu ziehen, was aber nur in sehr unvollkommenem Maße 
gelungen ist. 
Am 30. Dezember 1701 ist Preußen der großen Allianz gegen Frankreich 
beigetreten und ist ihr treu geblieben bis zum Frieden von Utrecht (1713). 
Fast auf allen Schlachtfeldern dieses großen Krieges finden wir preußische 
Truppen, nicht in geschlossener Masse, sondern verzettelt in einzelnen Korps, 
was die Bedeutung der preußischen Waffenhilfe nicht voll hervortreten ließ. 
Bei Hoöchstädt haben preußische Truppen unter Leopold von Anhalt das 
besondere Lob des Prinzen Eugen und des Herzogs von Marlborongh sich ver- 
dient, wenn es auch übertrieben ist, ihnen die eigentliche Entscheidung des Tages 
zuzuschreiben. Auch in Italien und in den Niederlanden haben sie gefochten: 
bei Turin, bei Cassano, bei Ramillies, bei Malplaquet haben sie sich gut 
gehalten; sie haben ihren Anteil an der Eroberung Neapels und an der Be- 
setzung des Kirchenstaates gehabt. Es ist schon darauf hingewiesen worden, 
welche Rolle die Subsidien in diesem Kriege gespielt haben. In dieser Hinsicht 
lagen die Dinge noch ähnlich wie unter dem Großen Kurfürsten — nur, daß 
dieser es immer verstanden hatte, trotz der Subsidientraktate in der Hauptsache 
doch die eigenen Interessen seines Staates zur Richtschnur seiner Politik zu 
machen, während Friedrich I. ungefähr zu dem geworden ist, was sein großer 
Enkel verächtlich einen roi mercenaire genannt hat. 
Dem entsprach seine politische Geltung in den Augen der Verbündeten. 
Er galt als bloße „Auxiliarmacht“, ohne eigene politische Interessen, ohne die 
Berechtigung, besondere politische Forderungen beim Friedensschluß geltend zu 
machen. Unter diesen Umständen mußte es noch als ein unverhofftes Glück 
erscheinen, wenn Preußen in dem Utrechter Frieden — außer der Anerkennung 
seiner Königskrone durch Frankreich — auch noch einen bescheidenen Landgewinn 
davontrug: nämlich das sogenannte Oberquartier von Geldern, das bei dem 
Hintze, Hohenzollern. 18
        <pb n="288" />
        274 Erwerbung der Königekronc und Ausban des militärischen Großstaats 1688— 1740. 
katholischen, spanischen Teil der Niederlande geblieben war, während der Haupt- 
teil der Landschaft im Freiheitskriege der protestantischen Union sich angeschlossen 
hatte — mit den Städten Geldern, Wachtendonck, Venloe, Roermonde, und 
außerdem wenigstens einen Teil der oranischen Erbschaft. Die deutschen Be- 
sitzungen des oranischen Hanses, Mörs und Lingen, hatte Preußen schon gleich 
nach dem Tode Wilhelms III. in Besitz genommen, und es war darin auch vom 
Reichshofrat geschützt worden; freilich ist es erst 1712 gelungen, die nieder- 
ländische Garnison, die in Mörs lag, zu entfernen und damit die Stadt zum 
Gehorsam zu bringen. Neufchätel war 1707 erworben worden. In den nächsten 
Jahren, namentlich bei den Verhandlungen von 1709, hat dann Preußen auch 
dafür zu wirken gesucht, daß die benachbarte Freigrafschaft Burgund, die 1678 
von Spanien an Frankreich abgetreten worden war, als altes deutsches Gebiet 
wieder zum Reiche komme, und zwar als österreichischer Besitz. Dann hätte 
Preußen die oranischen Herrschaften in diesem Gebiet, die sich gut an das neu- 
erworbene Neuschätel auschlossen, wahrscheinlich behalten können, während bei 
der Zugehorigkeit des Landes zu Frankreich jede Möglichkeit dazu ausgeschlossen 
schien! Daß die preußische Politik damals noch weiter gegangen sei und 
geradezu eine Erwerbung der Freigrafschaft selbst für das brandenburgische 
Haus ius Auge gefaßt habe, ist eine Behauptung, die nicht durch genügende 
Beweise gestützt wird. Jedenfalls blieb die Frauche-Comté französisch, und die 
oranischen Besitzungen in diesem Lande hat Preußen so wenig zu erlangen ver- 
mocht wie das Fürstentum Orange. Die andern schon in Besitz genommenen 
Gebiete aber behielt es in dem Frieden von Utrecht; dazu hat es dann schließlich 
bei der Beendigung des Streites 1732 noch cinige Besitzungen in den Nieder- 
landen erhalten, den nördlichen und den südlichen, die aber Friedrich der Große 
bei der ersten Gelegenheit au die Mächte verkauft hat, von deren Gebiet sie ein- 
geschlossen waren. 
Trotz dieser Erwerbungen und trotz der erfolgreichen Bekämpfung des 
frauzösischen Ubergewichts und der katholischen Restanrationsbestrebungen, die 
eine Folge dieses Krieges im Westen gewesen sind, wird man sich doch kaum der 
Einsicht verschließen können, daß ein größerer politischer Gewinn im Osten zu 
holen gewesen wäre, wenn Preußen dort tatkräftig hätte eingreifen können; 
denn dort haben sich in diesen Jahren die bedeutendsten Umwälzungen vollzogen, 
die das preußische Interesse auf das unmittelbarste und empfindlichste berührten: 
das polnische Preußen oder das schwedische Pommern war der Kaufpreis, 
um den es sich hier handelte. Aber während Preußen im Westen seine Truppen 
kämpfen ließ, ohne eigentlich selbständige Politik großen Stils zu treiben, hat 
es im Osten versucht, Politik zu treiben ohne den Nachdruck, den die Entfaltung 
militärischer Kräfte verleiht. Seine beständigen Verhandlungen, namentlich 
mit Schweden, sind ohne Bedentung und Resultat geblieben, weil hinter ihnen 
nicht der Wille zu kriegerischen Taten stand. Alle Gelegenheiten zum Eingreifen 
in den nordischen Krieg sind versäumt worden, so 1704 und 1705, wo Marl- 
borongh es verstanden hat, die sonst für den Osten verfügbaren Truppen vielmehr 
für den italienischen Kriegsschauplatz zu gewinnen. Und auch im Jahre 1707, 
wo Karl XII. Schlesien und Sachsen unter seine Botmäßigkeit gebracht hatte, 
wo Preußen einen sogenannten ewigen Bund mit ihm schloß, der eine Hilfe 
von 6000 Mann preußischer Truppen zur Aufrechterhaltung des Westfälischen
        <pb n="289" />
        Der spanische Erbfolgekrieg und der nordische Krieg. · 275 
Friedens und der evangelischen Interessen ins Auge faßte — selbst damals ist 
es zu einem wirklichen Eingreifen Preußens in den nordischen Krieg nicht ge— 
kommen; die finanziellen Schwierigkeiten stehen dabei im Hintergrunde. An 
großartigen Entwürfen hat es freilich nicht gefehlt. Es tauchte ein Projekt auf, 
Schlesien und Westpreußen zu erwerben; auf die Erwerbung Westpreußens mit 
Danzig hatte schon 1700 der Geheime Rat Fuchs die preußische Königskrone 
begründen wollen. Aber der Geist des Großen Kurfürsten, der aus diesen 
Entwürfen hervorblickt, war nicht in seinem Nachfolger; er hat alle diese Pläne 
abgewiesen; sie reizten ihn nicht. 
Man hat von jeher bemerkt, wie seltsam es ist, daß die beiden großen 
Kriege im Westen und im Osten des enropäischen Staatensystems nebeneinander 
hergegangen sind, ohne zu einem allgemeinen europäischen Kriege zusammen- 
zufließen. Der Grund hierfür liegt in der Unfertigkeit des europäischen Staaten- 
systems. Die Diplomatie umspannte zwar schon die Ereignisse vom Westen 
und Süden bis in den äußersten Osten und Norden, aber der verbindende Staat 
zwischen der West= und Osthälfte, Preußen, war noch zu schwach, um seine 
Interessen nach beiden Seiten hin wahrzunehmen und damit eine Vermischung 
der beiden Kriege herbeizuführen. Andererseits hatten die Seemächte, nachdem 
die ersten entscheidenden Schläge zu ihren Gunsten gefallen waren, ein Interesse 
daran, das Herüberschlagen der Kriegsflamme aus dem Osten zu verhüten, weil 
dies unter Umständen dem französischen Gegner hätte zugute kommen können. 
In diesem Sinne haben die Verbündeten auch auf die preußische Politik ein- 
gewirkt. Dagegen hätte Ludwig XIV. gern mit Karl XII. angeknüpft, nament- 
lich zu der Zeit, wo er in Sachsen stand; doch ist dieser Versuch an der persönlichen 
Abneigung des Schwedenkönigs gegen Ludwig XIW. und an seiner festen pro- 
testantischen Gesinnung gescheitert. Die größte Gefahr einer Vermischung der 
beiden Kriege und zugleich die nächste Veranlassung zu einem Eingreifen der 
preußischen Politik lag in den deutschen Besitzungen Schwedens. Das nördliche 
Deutschland, über das sie zerstreut waren, ist daher auf Veranlassung der See- 
mächte durch das Haager Konzert vom März und Mai 1710, dem auch der 
Kaiser beitrat, für neutral erklärt worden, freilich ohne daß man diese Neu- 
tralität durch eine Truppenaufstellung gesichert hätte. Sie ist denn auch keines- 
wegs von den kriegführenden Mächten beachtet worden: Karl XII. hat von der 
Türkei aus dagegen protestiert, und im August 1711 sind 24 000 Mann Russen, 
Sachsen und Polen in das schwedische Pommern eingebrochen. Sie haben dabei 
Hinterpommern durchzogen, obwohl Preußen neutral blieb. Auch das hat den 
König nicht zu kriegerischem Eingreifen veranlaßt. Seine Truppen kämpften 
damals in den Niederlanden und in Italien; noch 1711 hatte Prinz Eugen 
in besonderer Mission ihre Verwendung für diese Kriegsschauplätze in Berlin 
durchgesetzt. Die Milizeinrichtungen, die man seit 1701 und namentlich seit 1704 
in Preußen getroffen hatte, haben sich nicht bewährt. Eine zu politischen Zwecken 
verwendbare Feldarmee bildeten diese sogenannten Nationalregimenter nicht. Die 
Schweden wurden in den nächsten Jahren ganz aus diesen deutschen Ländern ver- 
drängt und 1713 völlig geschlagen; Russen, Polen und Sachsen dominierten seit- 
dem in Norddeutschland; und auch Preußen war, wie Friedrich I. klagte, der 
Diskretion dieser fremden Völker überliefert. So war die Lage, als Friedrich I. 
starb und Friedrich Wilhelm J. zur Regierung gelangte (25. Februar 1713). 
187
        <pb n="290" />
        276 Erwerbung der Königskrone und Auebau des militärischen Großstaais 1688—1740. 
Unter dem jungen, 24jährigen Herrscher, dessen Einfluß auf die Wand- 
lungen der inneren Regierung in den letzten Jahren seines Vaters schon an- 
gedentet worden ist, zog ein neuer Geist am preußischen Hofe wie in Politik und 
Verwaltung ein, ein Geist, der nicht auf den Schein, sondern auf das Wesen der 
Macht gerichtet war; mit entschlossener Einseitigkeit wurde sortan nur das bei- 
behalten und gefördert, was zu diesem Zweck taugte. Friedrich Wilhelm I. war 
eine derbe, deutsche, soldatische Natur, die vor dem französischen Prunk= und Zier- 
wesen des Hofes Friedrichs I. eine ganz entschiedene Abneigung empfand. Er 
hat, pietätvoll wie er war, den königlichen Vater noch mit all dem Pomp, der 
dessen Neigungen entsprach, beerdigen lassen; aber sobald die Gruft des Verewigten 
sich geschlossen hatte, wurde im Hof= und Staatswesen eine fürchterliche Musterung 
gehalten, die mit dem Glanz und der Pracht der alten Zeit vollständig auf- 
räumte, und die königliche Hofhaltung wurde fortan fast auf dem Fuße eines 
bürgerlichen Haushalts geführt, um möglichst viel Geld für die Macht= und 
Wohlfahrtszwecke des Staates zu erübrigen. 
Die allgemeine politische Lage hat sich unter der neuen Regierung bald 
dadurch zugunsten Preußens verändert, daß am 11. April der Friede von 
Utrecht geschlossen wurde. Dadurch bekam Preußen die Hände frei. Aber auch 
Friedrich Wilhelm I. hat in den nordischen Wirren nicht sofort Partei ergriffen. 
Als Peter der Große bei einem Besuch in Berlin im Jahre 1713 ihn zum 
Anschluß an Rußland zu bewegen suchte, erklärte ihm Friedrich Wilhelm 1.: 
ein Jahr brauche er mindestens, um erst seine Finanzen in Ordnung zu bringen; 
dann werde er einen Entschluß fassen. Vorläufig hielt er sich in einer be- 
obachtenden, abwartenden Stellung. Den Geist kühner Initiative in der aus- 
wärtigen Politik hatte er nicht. Wenn er sich gelegentlich damals den älteren 
Herrschern und Mächten gegenüber als einen jungen Anfänger bezeichnet, so 
war das nicht bloß eine Redensart: er fühlte sich wirklich noch nicht recht 
imstande, in diesen schwierigen Verwicklungen die richtige Stellung zu nehmen. 
In einem Punkte aber zeigte ihm sein politischer Instinkt sogleich den richtigen 
Weg. Er begann nicht nur mit der Ordnung der Finanzen, sondern zugleich 
mit der Verstärkung der Armee, die er gleich nach dem Regierungsantritt um 
7 neue Regimenter vermehrt hat, während er die Milizeinrichtungen seines 
Vaters ganz und gar beseitigte. 
Nachdem er sich solchergestalt in Bereitschaft gesetzt, begann er mit einem 
noch unsicher tastenden Versuch eine Stellung zwischen den Parteien zu nehmen, 
die darauf berechnet war, das Hauptinteresse Preußens in diesen Verwicklungen, 
die Erwerbung Stettins und der Odermündungen zu fördern. Er schloß am 
22. Juni 1713 einen Vertrag mit dem Herzog von Holstein-Gottorp, dem 
Schwestersohn Karls XII., dessen Nachfolge in Schweden beim Tode des kinder- 
losen Königs nicht ausgeschlossen schien. Friedrich Wilhelm I. verpflichtete sich in 
diesem Vertrage, für die Thronfolge des Gottorpers in Schweden zu wirten; 
dafür versprach der Herzog, seinerzeit als König von Schweden Vorpommern 
bis zur Pecnc an Preußen abtreten zu wollen. Zunächst wurde eine Sequestra- 
tion von Stettin und Wismar durch dic beiden Verbündeten in Aussicht ge- 
nommen; sie wollten diese Plätze dem Streite der Parteien entziehen und in 
deren Besitz eine strenge Neutralität beobachten. 
Indessen dieser Vertrag ist nicht zur Ausführung gekommen, namentlich
        <pb n="291" />
        Regierungsautritt und erste politische Schritte Friedrich Wilhelms I. 277 
auch die letzte Bedingung nicht. Man wollte das Fell des Bären teilen, ehe 
man ihn erlegt hatte. Settin war ja noch in den Händen der Schweden; und 
der General von Meyerfeld, der es verteidigte, bezeigte durchaus keine Neigung, 
die Festung in neutrale Hände zu übergeben. Als dann aber Stettin von den 
verbündeten Russen, Polen und Dänen wirklich erobert wurde — noch im 
Jahre 1713 —, da suchte Friedrich Wilhelm l. sein Ziel auf anderem Wege zu 
erreichen. Eine Annäherung an Rußland, die er bisher noch vermieden hatte, 
wurde jetzt zur Notwendigkeit. Mit dem Fürsten Menschikoff schloß er am 
6. Oktober 1713 zu Schwedt einen Vertrag, in dem nun Preußen Stettin und 
Vorpommern bis zur Peene aus der Hand der Verbündeten empfing, um es 
bis zum Friedensschluß in Verwahrung zu nehmen. Preußen übernahm damit 
die Verpflichtung, diese Gebiete während der Dauer des Krieges auch gegen 
etwaige Rückeroberungsversuche der Schweden zu decken. Es mußte also in 
starker Bewaffnung und steter Bereitschaft dastehen. Außerdem hatte es an die 
Verbündeten dafür die Summe von 400 000 Talern zu zahlen; Friedrich 
Wilhelm I. behielt sich vor, die Rückerstattung dieser Summe von Schweden 
zu verlangen, wenn er beim Friedeusschluß die besetzten Landstriche würde 
herausgeben müssen. Nach dem früheren Vertrage Preußens mit dem Herzog 
von Gottorp hat nun auch dieser zunächst noch an der Besetzung Stettins sich 
beteiligt; Friedrich Wilhelm I. hat ihn dann aber bald aus dem Mitbesitze zu 
entfernen gewußt. Er war mit diesem Vertrage eigentlich noch nicht aus seiner 
Neutralität herausgetreten; aber er fühlte nun doch die Notwendigkeit, sich 
Schweden gegenüber zu sichern; denn daß Schweden sich diese Einmischung ohne 
weiteres gefallen lassen werde, war doch kaum zu erwarten. Friedrich Wilhelm I. 
tat daher einen weiteren Schritt zur Annäherung an Rußland durch den geheimen 
preußisch-russischen Garantievertrag vom 12. Juni 1714, in dem ihm von 
Rußland die künftige Erwerbung des eben besetzten Gebiets gewährleistet wurde, 
während er selbst Rußland den Besitz der eroberten schwedischen Ostseeprovinzen, 
Ingermanland, Karelien, Esthland, garantierte. Diesem Bündnis ist dann auch 
(wie es vorgesehen war) Georg I., der Kurfürst von Hannover, der soeben den 
englischen Thron bestiegen hatte, beigetreten, im November 1714; er sollte aus 
der schwedischen Beute Bremen und Verden erhalten. Auch Dänemark schloß 
sich an, allerdings erst später, April 1715; es erhielt die Anssicht auf den Besitz 
von Stralsund, Greifswald und Rügen. 
Inzwischen war Karl XII. in seinem berühmten Gewaltritt aus der Türkei 
zurückgekehrt und hatte sich nach Stralsund geworfen. Die ganze Lage erhielt 
dadurch ein anderes Ansehen. Friedrich Wilhelm I. hat nicht sofort offen mit 
Schweden gebrochen, sondern er nahm zunächst wieder eine abwartende Haltung 
ein; er hoffte auf ein Entgegenkommen Karls XII. in der pommerschen Frage. 
Lange und verwickelte Verhandlungen sind den Herbst und Winter hindurch 
zwischen Preußen und Schweden gepflogen worden: zu einem positiven Resultat 
haben sie nicht geführt; vielmehr dienten sie zu fortschreitender Entfremdung 
der beiden Parteien. Das Ende war der offene Bruch. Am 1. Mai 1715 erließ 
Preußen seine Kriegserklärung gegen Schweden; und zugleich segelte eine eng- 
lische Flotte in die Ostsee. 
Die militärische Lage Karls XII. war eine sehr ungünstige. Er hatte nicht 
viel mehr als 17 000 Mann zur Verfügung, während ihm Preußen allein mit
        <pb n="292" />
        278 Erwerbung der Königskrone und Ausbau des militärischen Großstaats 1688—1740. 
30 000 Mann gegenüberstand; dazu kamen noch etwa 20 000 Dänen und 
8000 Sachsen und Polen. Der Krieg nahm denn auch sofort eine sehr unglückliche 
Wendung für Schweden. Die Verbündeten eroberten Wolgast, Usedom, Peene- 
münde im Juli und August 1715; dänische Schiffe erzwangen sich die Einfahrt 
in den Greifswalder Bodden; der Krieg konzentrierte sich auf die Belagerung 
von Stralsund, das Preußen und Dänen von der Land= und Waseerseite her 
einzuschließen begannen. In der Stadt kommandierte Karl XII. selbst; bei der 
Belagerungsarmee befanden sich Friedrich Wilhelm I. und König Friedrich IV. 
von Dänemark. Auch diesmal war es wie 1678: sollte Stralsund bezwungen 
werden, so mußte zunächst Rügen in der Hand der Belagerer sein. Im November 
1715 landeten dänische Schiffe 20 000 Dänen und Preußen bei dem Dorfe 
Groß-Stresow auf der Halbinsel Granitz, wo heute ein Standbild Friedrich 
Wilhelms I. an das Ereignis erinnert. Leopold von Anhalt führte diese Truppen 
gegen die von Stralsund herübergeeilten Schweden. Es kam zu einem blutigen 
Kampfe, wobei dem König Karl XII. das Pferd unter dem Leibe erschossen 
wurde; aber die Schweden mußten nach Stralsund zurück. Und auch der Rest 
ihrer Truppen, der noch auf der Insel war, wurde hinter den Schanzen von 
Altefähr eingeschlossen und mußte kapitulieren. Damit war Rügen in den 
Händen der Verbündeten. Stralsund verteidigte sich zwar noch wochenlang auf 
das hartnäckigste, aber es war jetzt auf die Dauer nicht mehr zu halten. Als die 
Belagerungsarmee sich anschickte, zum letzten Sturm gegen die schwer beschädigten 
Werke der Festung vorzugehen, knüpfte der Schwedenkönig Unterhandlungen mit 
Friedrich Wilhelm I. an, in denen er nun das bot, was Friedrich Wilhelm I. 
zu Anfang verlangt hatte, was jetzt aber nicht mehr als genügend besunden 
wurde: die preußische Sequestration von Vorpommern; und als dieses An- 
erbieten abgewiesen wurde, da ist Karl XII. am 21. Dezember 1715 heimlich 
aus Stralsund entwichen, indem er die Stadt ihrem unvermeidlichen Schicksal 
überließ. Am 24. Dezember ist dann Stralsund gefallen. Die Schweden- 
herrschaft in Pommern war damit abermals völlig zusammengebrochen. Aber 
diesmal hat ihr der Helfer gefehlt, der sie 1679 und 1660 wieder aufsgerichtet 
hatte. Das Verhältnis Frankreichs zu Schweden war nicht mehr das alte, und 
Ludwig XIV., der vielleicht doch noch aus allgemeinpolitischen Erwägungen für 
Schweden eingetreten sein würde, war am 1. September 1715 gestorben. Frank- 
reich hat in diesen Konflikten jetzt überhaupt keine maßgebende Rolle mehr ge- 
spielt. Eine andere Gruppierung der Mächte als zu Beginn des Krieges hat 
sich eben damals vollzogen. 
Vielleicht das wesentlichste Resultat des nordischen Krieges für die Ge- 
schichte des europäischen Staatensystems ist der Gegensatz zwischen England und 
Rußland, der sich während seines Verlaufes entwickelt hat. Rußland trat damals 
als der Erbe der schwedischen Machtstellung im Ostseegebiete auf. Es geriet 
dadurch, namentlich auch mit Rücksicht auf die Handelsinteressen, in Rivalität 
mit England, das den Ostseehandel jetzt mehr und mehr für sich in Beschlag zu 
nehmen suchte, wie es bisher Holland getan hatte. An die Stelle des alten 
Gegensatzes der niederländischen Republik und der schwedischen Krone tritt nun 
in den baltischen Fragen der Gegensatz von Eugland und Rußland. Preußen 
war dadurch beiseite gedrängt; bei dem Streit um die Herrschaft über die Ostsee 
kam es nicht mehr in Betracht; die aufsteigende russische Macht stellte es in
        <pb n="293" />
        Die Erwerbung von Stettin und der Ausgang des nordischen Krieges. 279 
Schatten. Trotzdem aber war gerade Preußen auf die russische Partei an— 
gewiesen. Unter Georg I. und seinem hannöverschen Minister, dem Grafen 
Bernstorff, hat die Rivalität zwischen Hannover und Preußen eine Schärfe 
angenommen, die sie zu einem dauernden und wichtigen Faktor in der deutschen 
und in der europäischen Politik gemacht hat. Zugleich war aber Preußen auch 
zu dem Kaiser allmählich in ein immer schlechteres Verhältnis geraten. Karl VI. 
empfand es sehr unangenehm, daß König Friedrich Wilhelm I. sich nicht so 
unbedingt den österreichischen Interessen anbequemte, wie sein Vorgänger 
Friedrich I., sondern eine selbständige preußische Politik zu machen unternahm. 
Es kam trotz des äußerlich freundschaftlichen Verhältnisses zu sehr unangenehmen 
Reibungen mit dem Wiener Hofe, der ja in Reichsangelegenheiten oft genug 
Gelegenheit fand, dem Hause Brandenburg Schwierigkeiten zu bereiten, 
so z. B. seit 1717 in der Streitsache Friedrich Wilhelms I. mit seinen 
magdeburgischen Vasallen wegen der Lehupferdegelder, die vor dem Reichs- 
hofrat schwebte. 
Die gereizte Stimmung, die seitdem zwischen den Höfen von Berlin und 
Wien herrschte, hat den Nährboden gebildet für eine groteske Intrige, die in den 
Jahren 1719 und 1720 spielte und in der diplomatischen Welt viel Staub auf- 
gewirbelt hat. Ein ungarischer Abenteurer und Glücksritter, der in diplomatischen 
Kreisen viel verkehrt hatte, Kleement mit Namen, machte sich an König Friedrich 
Wilhelm I. heran mit Enthüllungen über ein angeblich gegen ihn und sein 
Haus geschmiedetes Komplott, dessen Urheber am kaiserlichen und am sächsischen 
Hofe zu suchen sein sollten. Er gab vor, im Auftrage des Prinzen Eugen zu 
handeln, der auch eingeweiht sei, aber das Vorhaben zu vereiteln wünsche. Die 
Absicht der Verschworenen, gab er an, ginge dahin, den König von Preußen in 
seiner Hauptstadt zu überfallen und in die Gefangenschaft nach Osterreich abzu- 
führen, während der Kronprinz katholisch gemacht und die preußische Macht- 
stellung tief herabgedrückt werden sollte. In der Untersuchung, die gegen 
Kleement selbst angestellt wurde, ergab sich, daß er ein Schwindler war; er ist 
1720 hingerichtet worden. Aber der Argwohn Friedrich Wilhelms I. war ge- 
weckt und schwer wieder zu beschwichtigen; noch im Jahre 1721 ist es wieder 
einmal zu einem vorübergehenden Abbruch der diplomatischen Beziehungen 
zwischen Preußen und Osterreich gekommen. 
Dies Verhältnis zu Preußen hat nun Österreich damals auf die englisch- 
hannoversche Seite geführt; und auch der Kurfürst von Sachsen, der durch seine 
polnischen Interessen allmählich in Gegensatz zu Rußland geraten war, schloß 
sich eben dieser Partei au. So ist am 5. Jannar 1719 die sogenannte Wiener 
Allianz zustande gekommen: der Kaiser, Sachsen-Polen, England-Hannover 
schlossen ein Defensivbündnis miteinander, dessen Spitze sich gegen Rußland 
und Preußen richtete. Diese Mächte nun unter Führung Englands sind schließ- 
lich für Schweden eingetreten und haben es vor der völligen Vernichtung be- 
wahrt. Seine eigene Beute, Bremen und Verden, hatte der Kurfürst von 
Hannovber ja schon fest in Händen. 
Eine entscheidende Wendung hatte der Krieg durch den Tod Karls XII. 
1718 genommen. Die Thronfolge des Gottorpers, auf die Friedrich Wilhelm I. 
gerechnet hatte, verwirklichte sich nicht; vielmehr kam die Schwester des ver- 
stiorbenen Königs, Ulrike Eleonore, und ihr Gemahl Friedrich von Hessen auf
        <pb n="294" />
        280 Erwerbung der Königskrone und Ausbau des militärischen Großstaats 1688—1740. 
den schwedischen Thron. Der absolutistische Minister Graf Goertz wurde hin- 
gerichtet und die Herrschaft der Stände waltete schrankenlos. Im Interesse der 
englischen Partei lag es nun, darauf hinzuwirken, daß Preußen und Rußland 
sich nicht zu stark auf Schwedens Kosten vergrößerten. Der König von England 
als Kurfürst von Hannover machte zuerst seinen Frieden mit Schweden, auf 
Grund der Abtretung von Bremen und Verden, 20. November 1719. Und 
nun übten die Verbündeten der Wiener Allianz, namentlich England und der 
Kaiser, einen Druck auf Preußen aus, um es ebenfalls zu einem Separatfrieden 
mit Schweden zu zwingen. Es ging dem König eigentlich gegen das Gefühl, 
seinen russischen Bundesgenossen im Stich zu lassen. Als ein „honnetter Mann“, 
wie er sagte, schämte er sich, diesem Druck nachzugeben; aber es hätte unabseh- 
bare Verwicklungen hervorgerufen, wenn er sich nicht dazu bequemt hätte; und 
an Rußlands Seite die Mächte der Wiener Allianz in die Schranken zu fordern, 
war doch auch nicht seine Absicht; er hat sich ohnehin in der isolierten Stellung 
neben dem Zaren nie recht wohl gefühlt. So hat denn auch Friedrich Wilhelm I. 
seinen Frieden mit Schweden geschlossen, zu Stockholm, am 1. Februar 1720. 
Er behielt Stettin und Vorpommern bis zur Peene, und mußte dafür zwei 
Millionen Taler an Schweden zahlen. Dann hat Dänemark Frieden geschlossen, 
aber ohne die früher in Aussicht gestellten Gebiete zu erhalten; in Vorpommern 
und Rügen blieben die Schweden also noch die Nachbarn Preußens. Rußland 
kämpfte allein weiter. Es hat erst 1721 zu Nystad seinen Frieden mit Schweden 
gemacht, wobei es die Ostseeprovinzen behauptete, Finnland aber noch in den 
Händen Schwedens lassen mußte. 
Erst nach diesem Friedensschluß, 1721, hat Friedrich Wilhelm I. die 
Huldigung in Stettin eingenommen. Er hatte wenigstens einen Teil dessen 
erworben, was der Große Kurfürst so lange vergeblich erstrebt hatte; aber es 
ist schon oben hervorgehoben worden, und die letzten Ausführungen werden es 
noch deutlicher gemacht haben, daß bei der damaligen Gruppierung der euro- 
päischen Mächte der Besitz von Stettin für Preußen nicht mehr die großartige 
Bedeutung haben konnte, die ihm der Große Kurfürst noch mit Recht in seinen 
Plänen beigemessen hatte. Das Preußen Friedrich Wilhelms I. hatte keinen 
Raum mehr in der Welt, um sich zu einer See= und Handelsmacht nach dem 
Muster Hollands zu entwickeln; die Weltlage zwang es zur Beschränkung auf 
die Stellung einer rein binnenländischen Macht, deren Wirtschaftsleben neben 
dem Ackerbau lediglich auf den Gewerbebetrieb gestellt war. 
Der Militär- und Beamtenstaat Friedrich Wilhelms I. 
Während der Unterhandlungen und Feldzüge des nordischen Krieges hat 
Friedrich Wilhelm I. die Geschäfte der inneren Staatsverwaltung nicht aus den 
Augen verloren; wichtige Reformen fallen in diese Zeit, und nach dem Frieden 
von Stockholm konnte der König darangehen, den Ausbau seines Militär= und 
Beamtenstaates zu einem vorläufigen Abschluß zu bringen. Seine Regierung 
bezeichuet die Vollendung des Absolutismus. Sie ist noch erfüllt von einem 
stillen, zähen Kampf mit den Ständen. Es ist der letzte Akt dieses hundert- 
jährigen Kampfes, ein letztes Aufflackern des Widerstandes hie und da, das 
aber nirgends andere Formen angenommen hat, als die eines passiven Wider- 
standes gegen die durchgreifenden Resormen des Königs. Man kann daher auch
        <pb n="295" />
        Der Militär- und Beamtenstaat Friedrich Wiibelms l. 281 
den Kampf Friedrich Wilhelms J. mit den Ständen nicht gut im Zusammenhang 
darstellen. Er ist eine Begleiterscheinung bei einer Reihe von Regierungs= und 
Verwaltungsakten, von denen noch weiterhin die Rede sein wird; so bei der 
Allodifikation der Rittergüter, bei den Reformen im Steuerwesen, insonderheit 
bei der Einrichtung des Generalhufenschosses in Ostpreußen. Bei dieser Ge- 
legenheit hat der König das bekannte Wort geschrieben: „Ich ruiniere die Junkers 
ihre Autorität; ich komme zu meinem Zweck und stabiliere die souveraineté wie 
einen rocher von bronce.“ Unter seiner Regierung waren die Landtage schon 
in allen Provinzen bis auf Cleve-Mark, wenigstens in der alten Form, ver- 
schwunden; und in Cleve-Mark durften sie, nachdem sie der König einmal sistiert 
hatte (1721—22), nur noch zusammentreten unter der Bedingung, daß sie sich 
willfährig bewiesen und der Regierung keine Schwierigkeiten bereiteten. Nicht 
nur die politische Bedentung, sondern auch die administrative Wirksamkeit der 
Stände hat unter Friedrich Wilhelm I. aufgehört; über den alten ständischen 
Einrichtungen erhob sich, sie erdrückend und überragend, der feste und solide Bau 
des monarchischen Beamtenstaates. 
In dieser Wendung liegt zugleich ein bedeutsamer Fortschritt in der Ver- 
einheitlichung des bunt zusammengesetzten Staatswesens, in dem die partikula- 
ristischen Kräfte immer mit den ständischen Bestrebungen Hand in Hand gingen, 
während Heer und Beamtentum die mächtigen Klammern der Einheit wurden. 
Bald nach dem Regierungsantritt Friedrich Wilhelms l. macht sich eine Wand- 
lung bemerkbar in dem sehr merkwürdigen Hausgesetz vom 13. August 1713, 
das die sämtlichen Fürstentümer und Länder des königlichen Hauses samt den 
Domänen, Schatullgütern und Forsten mit einem ewigen Fideikommiß belegt 
und damit für unteilbar und unveräußerlich erklärt. Zwei Zwecke treten dabei 
in seltsamer Verflechtung hervor: einmal wird gesetzlich festgestellt, was beim 
Regierungsantritt Friedrichs III. tatsächlich durchgesetzt war: die Unteilbarkeit 
des Staatsgebietes in seinem ganzen Umfang, unter Beseitigung des alther- 
kömmlichen Grundsatzes, daß jeder Herrscher das Recht habe, mit den von ihm 
selbst erworbenen Landesteilen nach Gefallen zu schalten und zu walten; zweitens 
wird die Unveräußerlichkeit des ganzen Domanialbesitzes in hausgesetzlicher Form 
ansgesprochen, offenbar im Gegensatz zu den Vererbpachtungsplänen der vorigen 
Regierung, die ja in ihrer finanziellen Wirkung einer Veräußerung gleich- 
gekommen sein würden. Seltsam ist nur die Verbindung dieser beiden Be- 
stimmungen, die Land und Leute mit dem Kammergut des Hauses auf eine 
rechtliche Linie stellt. Man hat darin den Sinn finden wollen, daß die Domänen 
dadurch zu Staatscigentum erklärt worden seien; richtiger wäre es, den patri- 
monialen Charakter der darin herrschenden Auffassung hervorzuheben, für 
welche auch Land und Leute nur als Besitz des Hauses erscheinen. Aber wie 
dem auch sein mag, die Staatseinheit gewann mit diesen Bestimmungen eine 
starke rechtliche Grundlage: man könnte sagen, daß die ursprüngliche Personal= 
union unter den einzelnen Landen der prenußischen Monarchie erst jetzt grund- 
gesetzlich befestigt und damit, wenn man das Wort in einem weiteren Sinne, 
als heute meist üblich ist, anwenden will, zu einer Realunion umgestaltet worden 
sei. Die Vollendung des Absolutismus zeigt sich auch darin, daß er seine 
historische Mission, die Verschmelzung der Territorien zu einem größeren Staats- 
ganzen, mit steigendem Ersolg durchführt.
        <pb n="296" />
        282 Erwerbung der Königskrone und Ausbau des militärischen Großstaats 1688—1740. 
Wir wissen, daß dieses Regierungssystem nicht auf persönlicher Willkür 
oder despotischer Lanne bernhte, sondern auf einer großen politischen Notwendig- 
keit: die europäische Lage forderte damals die Bildung militärischer Großstaaten; 
und das ist nun die historische Leistung Friedrich Wilhelms I., daß er eigentlich 
erst die solide Grundlage geschaffen hat, die Daner und Wachstum der preu- 
ßischen Königsmacht sicherstellte. Der Große Kurfürst und König Friedrich I. 
hatten, wie wir gesehen haben, noch nicht ans eigenen Mitteln Krieg führen 
und eine große Armee erhalten können. Erst Friedrich Wilhelm I. hat es fertig 
gebracht, das preußische Kriegswesen finanziell auf eigene Füße zu stellen und 
dabei die Armee so zu vergrößern, daß sie einen respektablen Faktor in der enro- 
päischen Politik bildete. Durch ihn ist Preußen in den Stand gesetzt worden, 
ohne Subsidien fremder Mächte Krieg zu führen und dabei allein sein eigenes 
Interesse wahrzunehmen, was die Voraussetzung einer gesunden Politik war. 
Friedrich Wilhelm I. hat die Armee, die unter dem Großen Kurfürsten zuletzt 
30 000 Mann, unter Friedrich I. im Kriege 40 000 Mann betrug, auf 
80 000 Mann im Frieden gebracht, und es so eingerichtet, daß sie nicht bloß aus 
den eigenen Mitteln des Landes erhalten werden konnte, sondern daß auch noch 
mehrere Millionen erspart wurden, die zur Ansammlung eines Kriegsschatzes 
dienten. Und er hat diese militärische und finanzielle Machtentwicklung möglich 
gemacht, ohne daß das Land unter dem schweren Druck dieser Rüstung zusammen- 
brach; im Gegeuteil, er hat durch Ordnung, Sparsamkeit und Redlichkeit in der 
Verwaltung, durch die Anbahnung einer erziehenden und bevormundenden 
Wohlfahrtspolizei die natürliche wirtschaftliche Eutwicklung des Landes, die zu 
langsam für die politisch-militärischen Machtpläne gegangen wäre, künstlich 
befördert und gesteigert, um die Steuerkraft der Bevölkerung zu heben und damit 
das zu stärken, was er gern, freilich nicht in so korrektem Latein, als den nervus 
rerum gerendarum zu bezeichnen pflegte. Die peußische Verwaltung, wie er 
sie eingerichtet hat, suchte planmäßig den Wohlstand der Untertanen zu fördern, 
weil man wußte, daß er die unentbehrliche Grundlage der Macht war, die auch 
den Mittelpunkt aller administrativen und wirtschaftspolitischen Pläne und 
Handlungen bildete. Die Staatsräson beherrschte das ganze Wirtschafts= und 
Kulturleben dieses spartanischen Staates vollkommen; und ihr Hauptinstrument 
war eben das Heer. "* 
Friedrich Wilhelm I. ist der eigentliche Schöpfer der preußischen Armee, 
nicht bloß, weil er sie erst zu einer achtunggebietenden Größe gebracht hat, sondern 
vor allem, weil er der Begründer einer durchgreifenden monarchischen Disziplin 
und zugleich auch des für ein Soldheer unerläßlichen militärischen Drills ge- 
wesen ist. 
Das erste, was er vollbrachte, war eine Reinigung und Umgestaltung des 
Offizierkorps. Unter seinen Vorgängern waren noch manche Elemente von frag- 
würdiger Herkunft und Reputation unter den Offizieren gewesen, Abenteurer 
aus aller Herren Ländern, die zum Teil eine dunkle Vergangenheit hatten, und 
mit deren Pflichteifer und Gehorsam es oft übel aussah. Friedrich Wilhelm I. 
entfernte alle unwürdigen Subjekte aus dem Offizierstand, er verzichtete grund- 
sätzlich auf die Anstellung von Ausländern und zog dafür, aufangs nicht ohne 
Anwendung von Zwang, die Söhne des einheimischen Adels zum Offiziersdienst 
herau. Trotzdem er durch die Allodifikation der Lehen seit 1717 das dingliche
        <pb n="297" />
        Friedrich Wilhelm als Schöpfer der preußischen Armee. Das Offizierkorps. 283 
Lehnsband mit dem grundbesitzenden Adel löste und die Rittergüter in freies 
Eigentum umwandelte, hat er doch keineswegs das persönliche Dienst= und Treu- 
verhältnis antasten wollen, das den Edelmann als Vasallen an die Person 
seines Lehns= und Landesherrn band. Im Gegenteil, die vasallitische Disziplin 
wurde jetzt wieder verschärft, es wurden Vasallentabellen eingeführt, die den 
König darüber unterrichteten, was seine Edelleute und deren heranwachsende 
Söhne taten und trieben. Der Adel wurde verhindert, im Ausland zu dienen, 
wie es vielfach üblich war, es galt vielmehr als Standespflicht für die jüngeren 
Söhne, als „Junker“ in die Armee des Königs einzutreten. Um dem großen- 
teils unbemittelten Adel der östlichen Provinzen eine für den Offizierstand 
geeignete Erziehung seiner Söhne möglich zu machen, gründete Friedrich Wilhelm 
an Stelle der „Akademien“ in Kolberg und Magdeburg das „Kadettenkorps“ in 
Berlin, aus dessen Zöglingen er dann sein Offizierkorps ergänzte. 
Dieser adlige Offiziersersatz hat sich vortrefflich bewährt, nicht nur für die 
Armee, sondern auch für den Staat. Denn dieses System hatte eine wichtige 
politische Nebenwirkung: es diente dazu, eine enge Verbindung zwischen Adel 
und Offizierkorps zu stiften und aus den frondierenden märkischen, pommerschen 
und ostpreußischen Junkern allmählich loyale, königstreue Untertanen zu machen, 
die ihren Stolz darein setzten, unter den Fahnen des Königs zu dienen. Vor 
allem aber wandelte sich der Geist des Offizierkorps selbst: seit dieser Zeil — 
sagt Friedrich der Große in seinen brandenburgischen Denkwürdigkeiten — 
litten die Offiziere nur noch untadelige Namen unter sich. Das adlige Standes- 
bewußtsein wurde eine starke Grundlage für das korporative Ehrgefühl der 
Offiziere. Sie bildeten den ersten Stand im Staate. Der König selbst fühlte 
sich als Offizier, er trug seit 1725 beständig die Uniform und hat damit ein 
Beispiel gegeben, das alle europäischen Souveräne nachahmten. Durch sein 
persönliches Beispiel erzog er das Offizierkorps zu einem bis dahin unerhörten 
dienstlichen Pflichtgefühl. Alle Offiziere waren jetzt vom König ernannt und 
an unbedingten Gehorsam ihm gegenüber gewöhnt; eine straffe monarchische 
Disziplin bildete fortan die Grundlage der preußischen Armee. 
Die Ergänzung der Mannschaften beruhte nicht mehr auf der freiwilligen 
Werbung allein, wenn diese auch immer noch die Hauptsache blieb und mehr als 
die Hälfte der Geworbenen Ausländer waren. Die Werbung lag noch immer 
nicht in der Hand der oberen Militärbehörden, sondern in der der Kapitäns, 
die zur Instandhaltung ihrer Kompanien Pauschalsummen erhielten, von denen 
sie auch die Werbekosten zu decken hatten. Die Gewaltsamkeiten der Werber führten 
zu manchen Reibungen und Konflikten mit den benachbarten Ländern, namentlich 
mit Hannover und Mecklenburg. Aber auch im Inland wurde unter Auwendung 
von Zwang geworben. Die Vorstellung, daß die Bevölkerung zur „Landfolge' ver- 
pflichtet sei, vor allem bei Landesnot, war nie ganz erloschen. Als das stehende 
Heer aufkam, suchte man dies alte Herkommen für dessen Ergänzung nutzbar 
zu machen. In dem Kriege mit Ludwig XIV. war schon 1693 den Kreisen 
oder Provinzen die Pflicht auferlegt worden, eine Anzahl von Rekruten gegen 
feste Werbegelder an die Regimenter zu liefern; und obwohl die Leute, die 
man auf diese Weise erhielt, nicht von besonderer Zuverlässigkeit und mili- 
tärischer Brauchbarkeit waren, so daß die Einrichtung wieder abgeschafft wurde, 
war man doch während des spanischen Erbfolgekrieges im Jahre 1711
        <pb n="298" />
        284 Erwerbung der Königskrone und Ausbau des militärischen Großstaats 1688—1740. 
wieder darauf zurückgekommen. Eine Art von Dienstzwang, der freilich noch 
keineswegs allgemein war, bestand also seitdem bereits. Die Immediatunter- 
tanen auf den Domänen waren außerdem, namentlich seit 1704, zum Dienst 
in einer Landmiliz herangezogen worden, die ähnlich wie in Frankreich, Han- 
nover und England, neben das stehende Heer trat. Es war eine der ersten 
Regierungshandlungen Friedrich Wilhelms I., daß er diese Miliz, die durch ihre 
militärische Untüchtigkeit den Ruf seiner Armee zu schädigen drohte und außer- 
dem das Werbematerial einschränkte, gänzlich aufhob, und selbst den Gebrauch 
des Namens „regulierte Miliz“ für das stehende Heer bei schwerer Strafe verbot. 
Dafür wurde aber die Zwangswerbung im Inlande bei der starken Ver- 
größerung der Armce in weiterem Umfange als bisher angewandt, und zwar 
ohne die Vermittlung der Ortsobrigkeiten durch die Kapitäne selbst und ihre 
Werber. 
Bei dem starken Rekrutenbedarf erregte dies Sys.em der Mannschafts- 
ergänzung große Beunruhigung im Lande. Es kam vor, daß Gutsherren mit 
ihren Leuten sich gegen die Werber zur Wehr setzten, und vor allem geschah es, 
daß junge Leute heimlich auf fremdes Gebiet austraten, um den Nachstellungen 
der Werber zu entgehen. Das Land war mit Entvölkerung bedroht, wenn hier 
nicht eingegriffen wurde; und so entschloß sich der König durch ein Edikt von 
1714 alle Zwangswerbung im Lande zu verbieten. Das Verbot war freilich 
mehr zur Beruhigung der Bevölkerung, als zur strikten Ausführung bestimmt. 
Es kam in der Hauptsache nur darauf an, daß kein Skandal entstand; die Werber 
sollten List statt der offenen Gewalt anwenden. Da aber diese Maßregel noch 
nichts half, se untersagte der König durch ein neues Edikt von 1721 alle An- 
werbung von Inländern überhaupt, so weit sie angesessene Leute waren; die noch 
nicht Angesessenen durften also auch weiterhin genommen werden. Und da die 
Werbung im Ausland um so größere Schwierigkeiten und Kosten verursachte, 
je stärler sie beirieben wurde, die inländischen Rekruten aber nicht nur billiger, 
sondern auch im allgemeinen zuverlässiger und brauchbarer waren, vor allem 
seltener desertierten, so warben die Kapitäne auch im Inland weiter mit mehr 
oder minder Anwendung von Zwang, und der König ließ es geschehen, da man 
es verstand, offene Gewaltsamkeiten zu vermeiden. 
So bildete sich gewohnheitsrechtlich, in Anknüpfung an die älteren Er- 
gänzungsmethoden und im Widerspruch zu dem Verbot der Zwangswerbung, eine 
Art von Dienstpflicht heraus, die allerdings in der Hauptsache auf die unteren 
Klassen der Bevölkerung beschränkt blieb und ganz besonders die Söhne der erb- 
untertänigen Bauern traf; die waren ja daheim zum Gesindedienst bei dem 
adligen Gutsherrn verpflichtet und betrachteten es wohl kaum als eine unge- 
rechtfertigte Zumutung, wenn sie der Gutsherr einem Sohn oder Bruder zur 
Einstellung in seine Kompanie überließ. Das Interesse der Gutsherren an der 
Arbeitskraft dieser Leute fand insofern Berücksichtigung, als durch die zugleich 
eintretende Ordnung des Beurlaubungswesens dafür gesorgt wurde, daß die 
ausgebildeten Leute außer den zwei Exerziermonaten im Frühjahr, während 
welcher die Kompauien komplett sein mußten, in die Heimat beurlaubt wurden, 
so daß ihre Arbeitskraft, namentlich zur Zeit der Ernte, nicht entbehrt zu werden 
brauchte. Für die Kapitäne hatte diese Einrichtung noch den besondern Vor- 
teil, daß sie befugt waren, den Sold der Beurlaubten, den die Kriegskasse regel-
        <pb n="299" />
        Der Mannschaftsersatz und das Kantonsystem. 285 
mäßig nach der vollen Etatsstärke auszahlte, in ihrer Kompaniekasse zu be- 
halten, wodurch ihnen die Möglichkeit gegeben war, bei ihrer Kompaniewirtschaft, 
die sie auf eigene Rechnung führten, mehr oder weniger bedeutende überschüsse 
zu erzielen, die ihnen als Zubuße zu ihrem kargen Gehalt von den vorgesetzten 
Behörden gern gegönnt wurden. Es wurde allmählich üblich, schon die Kinder 
für den Kriegsdienst zu „enrolieren“, d. h. ihre Namen in Stammrollen einzu- 
tragen, ähnlich, wie es bei den Milizpflichtigen geschehen war. Diese gewohn- 
heitsrechtlich entstandene Einrichtung, die sich trotz mancher Klagen nach den 
verschiedensten Richtungen hin, militärisch, wirtschaftlich und sozial im all- 
gemeinen bewährte, sanktionierte der König schließlich, indem er durch zwei 
Zirkularorders an die Regimentskommandeure vom 10. Mai und 15. Sep- 
tember 1733 das Land in bestimmte Kantous, d. h. Bezirke von je 5000 Feuer- 
stellen etwa, einteilte, von denen jede einem bestimmten Regiment zur Er- 
gänzung seines Mannschaftsbestandes zugewiesen wurde. Die Absicht bei 
dieser Maßregel war, Unordnungen abzustellen, die daraus entsprangen, daß 
Werber aus verschiedenen Regimentern sich gegenseitig ins Gehege kamen; 
außerdem mußte sie dazu dienen, die örtliche Willkür und Ungleichmäßigkeit 
in der Aushebung inländischer Rekruten zu beseitigen, den Einfluß der Guts- 
herren dabei einzuschränken, und den Militärdienst mehr als eine öffentliche 
Pflicht erscheinen zu lassen. Ein eigentliches „Kantonreglement“, das diese 
Dienstpflicht erst begründet hätte, existiert also nicht; es handelt sich vielmehr in 
den Verordnungen von 1733 nur um die nähere Regelung einer bereits als 
bestehend vorausgesetzten Einrichtung. 
Dieses Kantonsystem bedeutete also etwas ganz anderes als die allgemeine 
Wehrpflicht, die 1813 und 1814 durch Scharnhorst und Boyen begründet worden 
ist. Die Kantondienstpflicht war nicht allgemein, da die höheren Stände, alle 
Kapitalisten, Manufakturisten, Künstler usw. davon eximiert waren; und diese 
Exemtionen wurden später unter den Nachfolgern Friedrich Wilhelms I. noch 
vermehrt und selbst auf eine ganze Reihe gewerbreicher Städte und einzelne 
Landstriche oder Provinzen ausgedehnt. Die Kantonpflicht ruhte in der Haupt- 
sache auf den Bauernsöhnen und den Handwerksgesellen. Ihr lag noch nicht, 
wie im 19. Jahrhundert der allgemeinen Wehrpflicht, das Prinzip staatsbürger- 
licher Gleichheit zugrunde, sondern gerade im Gegensatz dazu die Rechtsungleich- 
heit der ständischen Gesellschaftsordnung, die der Absolutismus noch keineswegs 
beseitigt hat. Damit hing auch zusammen, daß der Geist der Disziplin in dem 
preußischen Heere neben dem monarchischen Gehorsam zum Teil auch auf die 
psychischen Faktoren begründet war, auf denen das gutsherrlich-bäuerliche Ver- 
hältnis beruhte: die Selbstverständlichkeit von Uber= und Unterordnung, das 
Autoritätsbewußtsein und das Abhängigkeitsgefühl, die Gewohnheit, zu befehlen 
und zu gehorchen; dazu kam ein Beisatz von patriarchalischem Wohlwollen und 
Vertrauen, der aus jenem Verhältnis doch noch nicht ganz verschwunden war. 
Wie der Grundadel im Offizierkorps, so wurde der bäuerliche Kantonist das 
maßgebende Element in der Mannschaft des preußischen Heeres, und das Ver- 
hältnis zwischen Soldat und Offizier zog wertvolle Nahrung aus dem alther- 
kömmlichen Untertanenverband zwischen Junker und Bauer. Aber während 
so die private Abhängigkeit dazu diente, der militärischen Disziplin eine feste 
Grundlage zu geben, wirkte doch auf der anderen Seite der öffentliche und
        <pb n="300" />
        286 Erwerbung der Königskrone und Ausbau des militärischen Großstaats 1688—1740. 
–. 
monarchische Zug im Heerwesen auflockernd auf jenes private Band der 
bäuerlichen Untertänigkeit zurück. Die Armee war eine Welt für sich, mit be- 
sonderen Gesetzen und besonderer Gerichtsbarkeit und Polizei. Der Kantonist, 
der in die Heimat beurlaubt wurde, blieb unter der Jurisdiktion seines 
Regiments, wodurch die patrimoniale obrigkeitliche Gewalt des Gutsherrn 
beeinträchtigt wurde; und auch der enrolierte Bauernbursche, der zur Aus- 
zeichnung ein Büschel am Hut (später eine rote Halsbinde) tragen durfte, entzog 
sich schon in manchen Stücken der gutsherrlichen Botmäßigkeit und fühlte sich 
bereits mehr als Untertan des Königs, dessen Autorität in der Armce so hoch 
über der des Junkers stand. 
Die ökonomische Verwaltung im Heerwesen beruhte auf den Grundsätzen 
der Naturaleinquartierung und der Soldverpflegung. Kasernen gab es im all- 
gemeinen noch nicht; die Soldaten lagen bei den Bürgern in Quartier und 
mußten sich ihre Nahrung selbst kaufen und zubereiten. Ein großer Teil von 
ihnen war verheiratet und konnte während der dienstfreien Zeit in irgendeinem 
bürgerlichen Gewerbe tätig sein; die Soldatenfrauen, welche auch unter der 
militärischen Gerichtsbarkeit standen, trieben oft einen kleinen Hökerhandel. Zur 
Erziehung der Soldatenkinder, nicht nur der elternlosen, sondern auch derer, um 
welche sich die Eltern nicht kümmern konnten oder mochten, wurde das große 
Potsdamer Militärwaisenhaus begründet. Von den Ausrüstungsgegenständen 
wurden nur die Waffen und die große Montur vom Regiment geliefert; die 
Anschaffung der kleinen Bekleidungsstücke, für die Soldabzüge gemacht wurden, 
gehörte mit zur Kompaniewirtschaft des Kapitäns. Durch dieses System, das 
auf die staatliche Menage ganz verzichtete, wurde die Armee mit ihrem großen 
Verbrauch gleichsam zum Schwungrad des wirtschaftlichen Verkehrs in den Gar- 
nisonstädten. Der starke Bruchteil von Ausländern bedeutete eine entsprechende 
Steigerung der Konsumtion, die den bürgerlichen Gewerben zugute kam. „Wenn 
die Armee marschiert“, sagte Friedrich Wilhelm I., „verliert die Akzise ein 
Drittel“: so stark hing der Ertrag dieser Verkehrssteuer mit dem Verbrauch der 
Soldaten zusammen; und nur durch diese Einrichtung wird es erklärlich, daß 
die Garnisonen nicht bloß als Last, sondern auch als fördernd für die städtischen 
Nahrungen empfunden wurden, und daß namentlich die kleinen Gewerbe- 
treibenden ein Interesse daran hatten, daß ihr Ort mit Militär belegt war. 
Friedrich Wilhelm I. hat aber nicht bloß als Organisator, sondern auch 
als Exerziermeister epochemachend gewirkt. Wie sein Freund Fürst Leopold 
von Anhalt auf der großen Wiese vor Halle, so drillte er selbst persönlich sein 
Regiment auf dem Exerzierplatz im Potsdamer Lustgarten. Der Drill war auf 
die damals übliche Lineartaktik berechnet, die auf dem Prinzip beruhte, die 
Truppen in langen, geschlossenen Linien, nur drei Glieder tief, im Gleichschritt 
und guter Richtung an den Feind heranzubringen und dabei ein schnelles, regel- 
mäßiges, ungezieltes Feuer zu unterhalten. Der eiserne Ladestock, den der alte 
Dessauer an Stelle des hölzernen einführte, sollte ein schnelleres Schießen er- 
möglichen. Neben dem Schießen aber hatte der Bajonettangriff eine ganz her- 
vorragende Bedeutung, und darum stellte man namentlich beim ersten Gliede 
gern große, starke Leute ein. Dies war der Ausgangspunkt der bekannten Lieb- 
haberei des Königs für die großen Grenadiere, die sein Leibregiment zu einer 
wahren Riesengarde machte. Für diese langen Kerls war dem sonst so Spar-
        <pb n="301" />
        Verpflegung des Heeres. Exerzitium. Heer- und Finanzverwaltung. 287 
samen kein Preis zu hoch, und ein fürstliches Geschenk von ein paar großen 
Rekruten verfehlte selten die beabsichtigte Wirkung auf die Stimmung des 
Soldatenkönigs. Die Rekrutenkasse, die er begründete, um die Werbegelder 
für dieses Luxnsregiment zu bestreiten (übrigens eine Metamorphose der 
„Marinekasse“ des Großen Kurfürsten), gab Veranlassung dazu, auch in Preußen 
einen Mißbrauch einzuführen, der anderswo schon vielfach im Schwange ging, 
indem gewisse Amter gegen Angebot von Zahlungen für die Rekrutenkasse ver- 
geben wurden, wobei oft das Höchstgebot den Ausschlag gab. 
Die Armce wurde seit Friedrich Wilhelm I. vollends zum Rückgrat der 
ganzen Staatsverwaltung, die auf das militärische Bedürfnis zugeschnitten und 
von militärischem Geist erfüllt war. Die Anhaltung von Derserteurs wurde zu 
einer neuen staatsbürgerlichen Pflicht, welche die Bevölkerung im Umkreis großer 
Garnisonen oftmals in Anspruch nahm. Dann wurden in den Dörfern die 
Sturmglocken geläutet und die Männer zum Aufspüren und Abfangen des 
Fahnenflüchtigen aufgeboten. Die Unterhaltung der Armee wurde geradezu die 
Hauptaufgabe der Finanzverwaltung; und aus der Finanzverwaltung ist in 
Preußen wie in anderen kontinentalen Staaten die ganze innere Verwaltung 
hervorgewachsen. Das Werkzeug dieser Finanz= und inneren Verwaltung aber, 
das Beamtentum, hat, ebenso wie das Heer, erst unter Friedrich Wilhelm I. seine 
volle Ansbildung und sein dauerndes, eigenartiges Gepräge erhalten. Der 
Schwerpunkt liegt dabei in den Kommissariats= und Kammerbehörden, die wir 
bis zum Ende Friedrichs I. bereits verfolgt haben. 
Die Konsolidation der Schatullgüter, Forsten und aller Regalien mit der 
Domänenverwaltung, die bereits im Jahre 1711 angebahnt worden war, wurde 
durch Friedrich Wilhelm I. gleich nach seiner Thronbesteigung zu einer dauernden 
organischen Einrichtung gemacht, indem am 27. März 1713 das Generalfinanz- 
direktorium errichtet wurde, das an die Stelle der alten Geheimen Hofkammer 
trat und statt der alten Hofrentei die neue sogenannte Generalsinanzkasse neben 
sich hatte, deren Einkünfte durch die Reform fast auf das Doppelte vermehrt 
waren. An der Spitze der ganzen Domänenverwaltung stand der Präsident 
von Kameke, der schon 1711 mit diesem Posten betrant worden war. Im Gegen- 
satz zu dem gescheiterten Projekt der Vererbpachtung wurde jetzt das System 
der Zeitpacht mit kurzen, sechsjährigen Pachtperioden zur Durchführung ge- 
bracht, und zwar in der Form der Generalpacht, indem grundsätzlich die 
Domänenämter als Ganzes in Bausch und Bogen verpachtet wurden, wobei der 
Generalpächter, der sogenannte „Beamte“, der auch die obrigkeitlichen Befugnisse 
auszuüben hatte, zwar Unterpächter bestellen konnte, der Amtskammer aber 
für das Aufkommen der ganzen Pachtsumme allein verantwortlich blieb. In 
der Absicht, jede Vermischung der Domäneninteressen mit der adligen Guts- 
wirtschaft zu vermeiden, hielt der König streng darauf, daß zu diesen Pachtungen 
nur Bürgerliche zugelassen wurden; aus solchen Amtleuten ist im Laufe der Zeit 
ein Stand von intelligenten und kapitalkräftigen bürgerlichen Landwirten her- 
vorgegangen, die neben den adligen Gutsbesitzern eine Rolle von wachsender 
Bedeutung spielten. Durch die allgemeine und endgültige Durchführung der 
Pachtwirtschaft auf den Domänen wurden die alten Stellen der adligen Amts- 
hauptleute, die mit einem kleinen Gehalt von 3—500 Talern versehen waren, 
zu bedeutungslosen Sinekuren; sie dienten seit Friedrich Wilhelm I. in der Regel
        <pb n="302" />
        288 Erwerbung der Königskrone und Ausbau des militärischen Großstaats 1688—1740. 
zur Belohnung verdienter Offiziere, deren Einkommen auf diese Weise vermehrt 
werden sollte. 
Neben dem General-Finanzdirektorium als der obersten Domänenbehörde 
stand das General-Kriegskommissariat, dem die Leitung der Heeres= und Steuer- 
verwaltung oblag. Es war erst im Jahre 1712 in eine kollegialische Behörde 
umgewandelt worden, während vorher der General-Kriegskommissar allein über 
seinen Gehilfen die Leitung und Verantwortlichkeit besessen hatte. Der Urheber 
dieser Umwandlung war der General Friedrich Wilhelm von Grumbkow, ein 
gescheiter, tätiger, aber intriganter Mann, der unter Friedrich Wilhelm I. auch 
außerhalb seines Amtsbereichs eine wichtige Rolle gespielt hat. Mit dieser 
Umwandlung streifte das General-Kriegskommissariat vollends die frühere 
Unterordnung unter das Generalkommando der Armee ab und entwickelte sich 
mehr und mehr zu einer Behörde, deren Schwerpunkt auf dem Gebiete der 
Zivilverwaltung, namentlich des Steuer= und Polizeiwesens lag. Die kollegia- 
lische Verfassung empfahl sich für sie unter anderem auch deshalb, weil sie ebenso 
wie das General-Finanzdirektorium im Gebiete ihrer Verwaltungsinteressen 
eine weitreichende administrative Rechtsprechung auszuüben hatte. 
Diesem Schritt in der Zentralinstanz folgte dann in den ersten Regierungs- 
jahren Friedrich Wilhelms I. die allgemeine Umwandlung aller Kommissariats- 
behörden der Provinzen in kollegialische Provinzial-Kriegskommissariate, wie 
sie in Preußen und Cleve schon längst bestanden. In allen Provinzen wurde 
dabei die Mitwirkung ständischer Organe bei der Stenerverwaltung, wo sie noch 
bestand, abgeschafft: das Magdeburger Kreditwerk (eine ähnliche Einrichtung 
wie das kurmärkische) verschwand ebenso wie der von den Ständen verwaltete 
ostpreußische Landkasten und andere ähnliche Einrichtungen. Nur in der Mark 
Brandenburg gab es kein besonderes Provinzial-Kriegskommissariat; dort blieb 
auch das alte landständische Kreditwerk mit seinen Einnahmen aus den alten 
Steuern des 16. Jahrhunderts unter dem Namen der Kurmärkischen Landschaft 
bestehen; die Verwaltung der Kontribution aber lag in den Händen der Kreise 
und Landräte, über die das General-Kriegskommissariat unmittelbar die 
Aussicht führte. 
Mit der Umwandlung der Provinzial-Stenerbehörden in kollegialische 
Kommissariate, die zugleich die Beseitigung der Reste ständischer Stener- 
verwaltung bedeutete, war in den übrigen mittleren Provinzen, namentlich 
Magdeburg und Pommern, eine wichtige Veränderung in der Stellung der 
Landräte verbunden, die dort bisher noch nach alter Weise Vertreter der 
Stände bei der Provinzial-Steuerverwaltung gewesen waren. Diese Land- 
räte altständischen Stils wurden nun in Landräte auf kurmärkischem Fuß ver- 
wandelt, d. h. in Bezirksbeamte, die nur in ihrem Kreise, nicht in der Pro- 
vinzialverwaltung zuständig waren und in fester Unterordnung unter dem Pro- 
vinzial-Kriegskommissariat standen — eine Veränderung, die wenigstens 
in Magdeburg nicht ohne heftiges Sträuben der Beteiligten durchgeführt 
werden konnte. Die Präsentation der Landräte durch den Kreistag, die in 
der Kurmark üblich war, fiel daher in Magdeburg und auch anderswo unter 
Friedrich Wilhelm I. meist fort: die Landräte wurden in der Regel ohne 
Befragung der Kreisstände vom König auf Vorschlag der Kommissariats- 
behörden ernannt.
        <pb n="303" />
        Domänen= und Steuerverwaltung. Reibungen zwischen Kammern und Kommissariaten. 289 
Der Geschäftskreis der Kommissariate, wie er sich unter Friedrich Wil- 
helm I. ausbildete und erweiterte, zeigt besonders deutlich das Hervorwachsen 
der inneren Verwaltung aus der Militär= und Steuerverwaltung. Von dieser 
letzteren hatten die Kommissariatsgeschäfte ihren Ausgang genommen; in der 
Folge wurden sie in steigendem Maße die Organe der allgemeinen Landes- 
polizei, insbesondere der wirtschaftlichen Verwaltung, namentlich in den Städten. 
Diese Entwicklung schloß vor allem an die Akzise an: das ganze Verkehrswesen, 
die Beaufsichtigung der Zünfte, die Beförderung der Manufakturen, der Schutz 
der einheimischen Arbeit gegen fremden Wettbewerb, die ganze merkantilistische 
Handels= und Gewerbepolitik überhaupt wurde zum Gegenstande der besonderen 
Fürsorge der Kommissariatsbehörden. 
In diesen beiden nebeneinander stehenden Gruppen von Finanzbehörden, 
den Kammern und den Kommissariaten, lebte ein verschiedenartiger Geist, der zu 
manchen Reibungen und Konflikten führte. Die Amtskammern, die für die 
Domänen zu sorgen hatten, förderten hauptsächlich die landwirtschaftlichen 
Interessen. Sie standen noch auf dem Boden des reinen Agrarstaats und sahen 
im König vor allem den größten Grundbesitzer im Lande. In der Handels- 
politik hatten sie freihändlerische Neigungen, wie denn ja die Landwirte damals 
nichts so eifrig begehrten, als die Zulassung der freien Ausfuhr von Getreide, 
Wolle, Holz und anderen Produkten. Dagegen vertraten die Kommissariats- 
behörden in erster Linie die Interessen der Städte, die wegen der militärischen 
Garnisonen und wegen der Akzise für sie von vorwaltender Bedeutung waren; 
sie suchten vor allem die Gewerbe unddie städtischen Nahrungen überhaupt zu beför- 
dern; sie sind die Anwälte eines merkantilistischen Schutzzoll= und Verbot-Systems; 
sie waren vor allem für das Verbot der Ausfuhr von Rohwolle und Getreide. 
Um diese und andere Fragen, um die Gestaltung der Zollgesetzgebung 
und der Akzisetarife, um die Behandlung der Mediatstädte und ihre Umwand- 
lung zu Immediatstädten, um die Einführung des Salzzwangs, um den Um- 
fang der Brauerei und des Krugverlags auf dem Lande wurden heftige Kämpfe 
geführt, und häufige Reibungen störten den Gang der Verwaltung, da jede 
von beiden Gruppen bei dem durch die hohen Anforderungen des Königs ge- 
steigerten Ressorteifer eine Ehre darein setzte, in ihrem Geschäftszweige wirt- 
schaftliche und finanzielle Erfolge zu erzielen, sei es auch auf Kosten der anderen 
Hälfte. Vergeblich mahnte der König die Behörden zur Einigkeit in seinem 
Dienst, der durch die Ressortstreitigkeiten mehr geschädigt als gefördert wurde; 
der einmal entfesselte Wetteifer war nicht mehr zu dämpfen; es kam selbst dazu, 
daß Kammern und Kommissariate langwierige, geldfressende Prozesse gegen- 
einander führten; und so entschloß sich der König, wie es scheint auf den Rat 
seines Freundes, des Fürsten Leopold von Anhalt, die streitenden Behörden 
miteinander zu vereinigen, und zwar nicht nur, wie Leopold vorgeschlagen hatte, 
in den Provinzen, sondern auch am Hofe selbst. 
In der Einsamkeit des Jagdhauses Schönebeck (in der Schorfheide) ent- 
warf Friedrich Wilhelm I. im Dezember 1722 eigenhändig die Grundzüge der 
Instruktion für die neue oberste Verwaltungsbehörde, der er den Namen 
General-Ober-Finanz-Kriegs= und Domänen-Direktorium gab. Es handelte 
sich dabei nicht bloß um die Verfassung der Behörde selbst, sondern zugleich um 
einen Inbegriff des gesamten materiellen Verwaltungsrechts, dessen Grundsätze 
Hintze, Hohengollern. 19
        <pb n="304" />
        290 Erwerbung der Konigskrone und Ausbau des militärischen Großstaats 1688—1740. 
hier in drastischer, lapidarer Form niedergelegt sind. Der Geheime Sekretarius 
Thulemeier, den sich der König dann von Berlin nach Potsdam kommen ließ, 
mußte die ungefügen Sätze dieser königlichen Niederschrift in eine kanzleimäßige 
Form übertragen. Alsdann wurde den Ministern eröffnet, daß der König 
sowohl das General-Kriegskommissariat wie das General-Finanzdirektorium 
kassiert habe, weil er mit ihrem Verhalten nicht zufrieden gewesen sei, daß er 
aber die Präsidenten und Räte in die neue Behörde übernehmen wolle. Dabei 
wurde die Gelegenheit nicht versäumt, dem einen oder anderen eine scharfe 
Admonition zukommen zu lassen, was damals auch den obersten Beamten (oder 
vielmehr nach dem Sprachgebrauch der Zeit „königlichen Bedienten") gegenüber 
durchaus nicht ungewöhnlich war. Mit dem Jahre 1723 trat die neue Behörden- 
organisation ins Leben. Das Generaldirektorium, wie die neue Behörde ge- 
wöhnlich kurzweg genannt wurde, hatte nun also die gesamte finanzielle und 
innere Verwaltung zu besorgen, einschließlich der Militärökonomie und des 
Kriegsproviantwesens. Es war aus vier Provinzialdepartements zusammen- 
gesetzt, an deren Spitze je ein dirigierender Minister stand, dem drei bis vier 
vortragende Räte mit dem Titel „Geheime Finanzräte“ beigeordnet waren. 
Das erste Departement unter Grumbkow umfaßte die Provinzen Ostpreußen, 
Pommern und Neumark, das zweite unter dem Wirklichen Geheimen Rat Kraut 
die Kurmark, Magdeburg, Halberstadt, das dritte unter Görne, dem bisherigen 
Präsidenten des General-Finanzdirektoriums, die rheinischen, das vierte unter 
Creutz, dem bisherigen Generalkontrolleur der Finanzen, die westfälischen Pro- 
vinzen. Außerdem hatte jedes dieser Departements einige Angelegenheiten für 
den Gesamtumfang des Staates zu besorgen: so das erste die Grenz= und 
Rodungssachen, das zweite das Marschwesen und die Militärökonomie, das dritte 
das Post= und Münzwesen, das vierte die Kassen= und Rechnungssachen. Doch 
hatten diese Departements kein selbständiges Leben, sondern dienten nur zur 
Vorbereitung der Vorträge in den Plenarsitzungen und zur Ausführung der 
dort gefaßten Beschlüsse. Der Geschäftsgang war durchaus kollegialisch geordnet; 
jedes Departement hatte einen bestimmten Vortragstag; die Vorträge geschahen 
vor dem Plenum der ganzen Behörde, Minister und Räte mußten sich über 
den Beschluß vereinbaren; kam es zu einer solchen Vereinbarung nicht, so mußte 
ebenso wie bei allen außerordentlichen Fragen, für die in der Instruktion keine 
Richtschnur enthalten war, die Entscheidung des Königs eingeholt werden. Der 
König selbst wollte der Präsident des Generaldirektoriums sein; aber er hat 
den Sitzungen der Behörde tatsächlich niemals beigewohnt: der immer leer 
bleibende Präsidentenstuhl konnte als ein Symbol der höchsten Autorität und 
königlichen Selbstregierung gelten, die Friedrich Wilhelm I. nicht nur in An- 
spruch nahm, sondern auch wirklich auszuüben verstand. Die Amtsräume der 
neuen Behörde befanden sich wie die ihrer Vorgänger im Schlosse selbst. Die 
ganze Ordnung des Behördenwesens hat noch etwas Patriarchalisches. Minister 
und Räte mußten um 8 Uhr erscheinen und sollten alles, was an Geschäften 
vorhanden war, im Laufe des Tages abtun. Waren sie bis 2 Uhr nicht damit 
fertig, so sollte ihnen das Mittagessen aus der königlichen Küche heraufgebracht 
werden, und je die Hälfte sollte umschichtig speisen und arbeiten; nach dem Essen 
sollte dann fortgefahren werden, bis alles erledigt war. Ein besonderes Justiz- 
departement für die administrative Gerichtsbarkeit war den Provinzialdeparte-
        <pb n="305" />
        Begründung des Generaldirektoriums und der Kriegs- und Domänenkammern. 291 
ments beigefügt; es ist aber seit 1739 zu einem bloßen Justiziariat ein- 
geschrumpft, das von einem einzelnen Rat besorgt wurde. 
In den Provinzen wurden die Amtskammern und die Kriegskommissariate 
ebenfalls vereinigt und unter dem Namen „Kriegs= und Domänenkammern“ 
neu geordnet und instruiert. Auch diese Kammern, die nun also für die Städte 
ebenso wie für das platte Land, für die Steuern ebenso wie für die Domänen 
und Regalien zu sorgen hatten, erhielten eine durchaus kollegialische Verfassung. 
Alle Beschlüsse mußten auch hier im Plenum gefaßt werden; dabei hatte aber 
jeder Rat sein besonderes Departement, das in der Regel aus einer Anzahl von 
Städten, Kreisen und Domänenämtern bestand. Die Kammerbezirke fielen meist 
mit den Provinzen zusammen, die früher selbständige Territorien gewesen waren. 
An der Spitze der Behörde stand ein Präsident und in der Regel zwei Direktoren. 
Der Präsident, ausnahmslos ein Edelmann, hatte die allgemeine Aufsicht über 
die gesamte Verwaltung der Provinz zu führen, die er auch häufig bereisen mußte, 
während den Direktoren, meist alten routinierten Räten, die eigentliche dienst- 
liche Leitung und Beaufsichtigung des Kollegiums oblag. Der König hielt streng 
darauf, daß die Räte in den Kammern nicht Eingeborene der Provinzen waren, 
die sie zu verwalten hatten; er wollte aus diesen Behörden von vornherein den 
ständisch-partikularistischen Geist verbannen, der in den älteren Schichten des 
Behördenwesens noch nicht ganz verschwunden war. Eine besondere Vorbildung 
verlangte der König nicht für den Posten eines Kriegs= und Domänenrats; nur 
mußten es geschickte und muntere Leute mit offenem Kopf sein, die etwas vom 
praktischen Leben verstanden, dabei auch Ordnung und Pünktlichkeit gelernt 
hatten. Mit Vorliebe nahm sie der König aus den Reihen der im Dienst be- 
währten Regimentsquartiermeister und Auditeure, wodurch ein militärischer Zug 
in diese Behörden kam. Studierte Juristen brauchten die Verwaltungsbeamten 
damals noch keineswegs zu sein; auch von den Auskultatoren, die zum Vor- 
bereitungsdienst bei den Kammern eintreten durften, wurde noch kein juristisches 
Studium verlangt. Es war nicht ungewöhnlich, daß tüchtige Leute vom Sekretär 
zum Rat aufstiegen; eine grundsätzliche Scheidung in der Vorbereitung für diese 
beiden Zweige des Dienstes fand noch nicht statt. Dabei übten aber die Kriegs- 
und Domänenkammern eine weitgehende Verwaltungsgerichtsbarkeit aus, die 
sich auf Streitsachen von finanziellem oder polizeilichem Interesse bezog und in 
fummarischen Formen gehandhabt wurde. Die Rekursinstanz für ihre Ent- 
scheidungen war das Generaldirektorium. 
Diese Verwaltungsgerichtsbarkeit gewann unter der Regierung Friedrich 
Wilhelms I. vielfach einen übermäßig starken Umfang und brachte die Kammern 
in häufige Jurisdiktionskonflikte mit den Regierungen, die neben ihnen in den 
Provinzen bestanden und ohnehin geneigt waren, die neuen Verwaltungsbehörden 
als unangenehme Rivalen anzusehen. Diese Regierungen waren ja einst die 
allgemeinen Hauptbehörden der Provinz gewesen und waren nun in der Haupt- 
sache zu Oberlandesgerichten zusammengeschrumpft, da die Verwaltungsbefugnisse 
zum allergrößten Teil auf die neuen Spezialbehörden übergegangen waren; doch 
bewahrten sie von ihren früheren Befugnissen noch die Repräsentation der Landes- 
hoheit sowie die Aufsicht über die Kirchen= und Schulsachen der Provinz. Sie 
waren noch ebensowenig bloße Gerichtshöfe, wie die Kriegs= und Domänen- 
kammern bloße Verwaltungsbehörden. 
197
        <pb n="306" />
        292 Erwerbung der Königskrone und Ausbau des militärischen Großstaats 1688—1740. 
Bei der Zusammenlegung der Kammer= und Kommissariatsbehörden hatte 
Friedrich Wilhelm absichtlich die beiden Gruppen von Kassen getrennt erhalten, 
welche einerseits die Domänen= und Regalien-Einkünfte, andererseits die Steuern, 
die ausschließlich zur Erhaltung des Heeres bestimmt waren, vereinnahmten. 
Er wollte offenbar verhüten, daß nicht, wie es unter seinem Vorgänger geschehen 
war, die Kriegsgefälle für Zwecke der Hofhaltung oder sonstige Zivilbedürfnisse 
Verwendung finden könnten. Es gab daher zwei Generalkassen: die General= 
Kriegskasse und die General-Domänenkasse, und diesen beiden Kassen entsprachen 
auch zwei getrennte Etats für den Staatshaushalt: der Militäretat und der Zivil- 
etat. Im Jahre 1714 hatte der König eine General-Rechenkammer eingerichtet, 
welche die Rechnungen dieser beiden Generalkassen zu prüfen und zugleich die 
ganze materielle Finanzgebarung und ihre Ubereinstimmung mit den Etats 
zu kontrollieren hatte. An die Spitze dieser Immediatbehörde hatte er den 
bewährten Auditeur seines Leibregiments Creutz gestellt mit dem aus Frank- 
reich entlehnten Titel eines Generalkontrolleurs der Finanzen. Mit der Begrün- 
dung des Generaldirektoriums wurde die Stellung dieser Behörde verändert. 
Die Ober-Rechenkammer, wie nun die Bezeichnung lautete, wurde dem General- 
direktorium untergeordnet, und Creutz selbst, mit dessen Provinzialdepartement 
die Rechenkammersachen verbunden blieben, wurde einer der dirigierenden 
Minister in dieser obersten Verwaltungsbehörde. Seitdem hatte die Oberrechen- 
kammer nur noch die Prüfung der Rechnungen aus den Provinzial= und Städte- 
kassen zu besorgen; die verantwortliche Kontrolle der beiden Generalkassen sowie 
die Aufstellung der Etats lag den dirigierenden Ministern des General- 
direktoriums ob. 
Unter den Kriegs= und Domänenkammern waren die Landräte in den 
Kreisen und die Steuerräte in den Städten als Organe der allgemeinen Landes- 
verwaltung tätig. Die Landräte blieben unter Friedrich Wilhelm J. noch auf 
die mittleren Provinzen beschränkt, aber der Umfang ihres Geschäftskreises, der 
anfangs in der Hauptsache nur die Marsch= und Verpflegungssachen der Armee 
und das Kontributionswesen umfaßt hatte, dehnte sich durch eine große Zahl ein- 
zelner polizeilicher Aufträge, die ihnen beim Erlaß neuer Verordnungen erteilt 
wurden, allmählich dermaßen aus, daß sie sich zu allgemeinen Landespolizei- 
behörden und Repräsentanten der königlichen Gewalt in ihren Kreisen ent- 
wickelten. Die kreisständische Grundlage des Landratsamtes ging dabei nicht 
verloren, doch wurde sie, namentlich für einzelne Landesteile, wie Altmark und 
Magdeburg, vom König geflissentlich in ihrer Bedeutung eingeschränkt, so daß 
unter seiner Regierung die bureaukratische Seite dieses ursprünglich halb ständischen 
Amtes stärker hervortrat. 
Die Kreise waren damals lediglich ritterschaftliche Gebietskörperschaften; 
die Städte, mit denen sie im Gemenge lagen, gehörten ebensowenig zu ihnen, 
wie die Domäncnämter. Auf den Domäncnämtern war der Generalpächter als 
„Beamter“ die zuständige Obrigkeit; die Städte aber standen unter der Aufsicht 
eines Steuerrates oder Commissarius loci. Um die Wirksamkeit und den 
Geschäftskreis dieser Beamten, die unter Friedrich Wilhelm I. eine große 
Bedeutung erhielten, recht zu verstehen, muß man einen Blick werfen auf 
die Umgestaltung des Städtewesens, die unter dieser Regierung vorgenommen 
worden ist.
        <pb n="307" />
        Kammerjustiz. Rechenkammer. Landräte. Reform der Stadtverfassung. 293 
Von alters her bestand fast überall in den Provinzen der preußischen 
Monarchie in den Städten eine oligarchische Verfassung. Die Stadträte ergänzten 
sich selbst aus den herrschenden Familien, und da sie meist sehr groß waren, 
regierten sie in sogenannten wechselnden Mitteln, d. h. umschichtig eine Hälfte 
um die andere, und zwar unter völligem Ausschluß der Bürgerschaft. Das Stadt- 
regiment wurde nicht sowohl im Sinne einer öffentlichen Pflicht, als vielmehr in 
dem eines nutzbaren Rechtes der herrschenden Klasse geführt. Emolumente und 
Akzidenzien aus den städtischen Gütern und Forsten, billige Pachtungen für 
die Ratsmitglieder und ihre Verwandten, Schmausereien und Gelage auf 
allgemeine Unkosten gingen überall im Schwange. Die finanzielle Mißwirtschaft 
hatte vielfach zur Überschuldung der Städte geführt. Der lässige Geist dieser alten 
ständisch-korporativen Selbstverwaltung paßte übel zu dem angespannten und 
akkuraten Wesen des neuen Militärstaats, der es noch nicht verstanden hatte, eine 
wirksame Kontrolle über die Gemeinden einzurichten. 
An Versuchen dazu hatte es allerdings auch früher nicht gefehlt. Schon 
der Große Kurfürst hatte verschiedene Maßregeln ergriffen, um eine mon- 
archische Reform der Stadtverwaltung in die Wege zu leiten. Mit der Akzise und 
den Garnisonen waren die Kriegs= und Steuerkommissarien gekommen; man 
war aufmerksam geworden auf die schlechte Finanzverwaltung der Stadträte und 
hatte auch versucht, die städtische Ordnungs= und Wirtschaftspolizei zu verbessern. 
Aber erst die durchgreifende Energie Friedrich Wilhelms I. hat hier nachhaltig 
Wandel geschaffen. Bald nach seinem Regierungsantritt setzte er in den einzelnen 
Provinzen Untersuchungskommissionen nieder, die zunächst damit beauftragt 
wurden, das Schuldenwesen in den Städten zu regeln, und deren Tätigkeit damit 
endete, daß durch sogenannte rathäusliche Reglements die gauze städtische Ver- 
fassung und Verwaltung von Grund ans verändert wurde, und zwar in dem 
Sinne, daß die Städte fortan schlechtweg als Bestandteile des Staates der 
allgemeinen Verwaltung untergeordnet wurden, wobei ihre kommunale Selb- 
ständigkeit ganz verloren ging. 
Einige ganz große Städte, die aus verschiedenen getrennten Gemeinden 
zusammengesetzt waren, wie Berlin und Königsberg, wurden jetzt zu einer 
Gemeinde zusammengefaßt (Berlin 1709, Königsberg 1724) und unter die Auf- 
sicht und Leitung eines königlichen Stadtpräsidenten gestellt. In allen Städten 
wurden an Stelle der alten großen Räte kleinere Magistratskollegien eingerichtet, 
die aus festbesoldeten lebenslänglichen Beamten bestanden und durch den König 
oder die Behörden ernannt wurden, in der Regel gegen Angebote zur Rekruten- 
kasse, wodurch die Stellen meist käuflich wurden. Die Bürgerschaft hatte auch 
jetzt noch nicht viel zu bedeuten; Stadtverordnete, die hier und da wieder erscheinen, 
waren damals keine gewählten Vertreter der Bürgerschaft, die den Magistrat 
kontrollierten, sondern mehr Gehilfen des Magistrats aus den Zünften und 
Stadtvierteln. Polizei und Gericht blieb den Städten, wie herkömmlich, über- 
lassen: die Polizei übte der Magistrat aus, insonderheit einer der gewöhnlich 
in der Dreizahl erscheinenden Bürgermeister; die Rechtsprechung war geteilt 
zwischen dem Magistrat, der ebenso wie andere Verwaltungsbehörden eine 
administrative Jurisdiktion ausübte, und dem Stadtgericht, das die ordentliche 
Rechtspflege besorgte. Der Hauptpunkt in der Reform bestand in der Regelung 
der Finanzverwaltung. Die Kämmereigüter und Forsten der Städte wurden
        <pb n="308" />
        294 Erwerbung der Königskrone und Ausbau des militärischen Großstaats 1688—1740. 
fortan wie Domänen behandelt, nach ähnlichen Grundsätzen wie diese verpachtet 
und jeder Belastung mit Vorzugsberechtigungen der alten regierenden Cliquen 
entzogen. Die städtische Wirtschaft mußte wie die des Staates nach festen Etats 
geführt werden, die von den Behörden aufgestellt wurden und nicht überschritten 
werden durften. Eine eigene kommnnale Besteuerung wurde in den Städten 
nicht mehr geduldet; soweit das städtische Grundvermögen nicht ausreichte, die 
Kosten der Verwaltung zu decken, wurden sogenannte Kompetenzgelder aus den 
Akziseüberschüissen bewilligt. Die Kontrolle dieser Finanzverwaltung und der 
ganzen städtischen Polizei, des Markt= und Zunftwesens, der Bau= und Pflaster- 
sachen, der Straßenbelenchtung, des Brunnen= und Abfuhrwesens, der Brot-, 
Fleisch= und Bierpreise besorgte der Steuerrat in Verbindung mit dem Garnison= 
kommandeur, der eine ausschlaggebende Stimme in allen Polizeiangelegenheiten 
der Stadt hatte. 
Der Steuerrat hatte einen sogenannten Städtekreis unter sich, d. h. sechs 
bis zwölf Städte, die er mindestens zweimal im Jahre nacheinander visitieren 
mußte. Ihm war für die Schreibgeschäfte, das Rechnungswesen und die Listen- 
führung ein Kreiskalkulator beigegeben, während ein Polizeiausrenter ihm als 
Exekutivorgan diente. Der Steuerrat war im Gegensatz zum Landrat ein rein 
bureaukratischer Beamter, der in keiner Weise in der Selbstverwaltung fußte, 
sondern lediglich die Staatsantorität darstellte; er ist ein rechter Repräsentant 
des straffen und oft auch barschen Wesens, das durch Friedrich Wilhelm I. in die 
Verwaltung eindrang; auch diese Beamten rekrutierten sich großenteils aus 
alten Regimentsquartiermeistern und Auditeurs. 
Fassen wir nun noch einmal das Ganze der Behördenorganisation ins 
Auge, wie es sich durch die Reformen Friedrich Wilhelms I. gestaltet hatte, so 
gewahren wir, daß die ursprüngliche Einheit der obersten Behörde, des Geheimen 
Ratskollegiums, sich aufgelöst hat. Die Domänen= und Steuerverwaltung hat 
sich seit der Begründung des General-Kriegskommissariats und des General- 
Finanzdirektoriums, deren Präsidenten anfänglich noch im Geheimen Rat Vor- 
trag zu halten hatten, mehr und mehr aus diesem Kollegium herausgelöst; und 
vollends seit der Begründung des Generaldirektoriums hat der Zusammenhang 
ganz aufgehört. Die auswärtigen Angelegenheiten wurden schon längst nicht 
mehr im Plenum des Geheimen Rates erörtert und waren von Friedrich 
Wilhelm 1. bei seinem Regierungsantritt ausschließlich drei Geheimen Räten 
anvertrant worden, Ilgen, Printzen und Dohna; nach Ilgens Tode, der sie 
längere Zeit hindurch allein besorgt hatte, wurde im Jahre 1728 ein besonderes 
Departement der auswärtigen Affären eingerichtet, in dem drei bis vier Minister 
nebeneinander tätig waren. Was übrig blieb von den alten Obliegenheiten des 
Geheimen Rates waren die Justiz= und geistlichen Angelegenheiten. Diese 
wurden von dem Rumpf des alten Geheimen Rats verwaltet, der auch dessen. 
Namen und Amtslokal beibehielt, so daß man dieses Justiz= und geistliche Departe- 
ment wohl als einen Geheimen Rat im engeren Sinne bezeichnen kaun, während 
der Geheime Rat im weiteren Sinne damals nur noch den amtsrechtlichen 
Rahmen darstellte, der alle Minister als Wirkliche Geheime Räte umfaßte. 
Regelmäßige Plenarsitzungen hielt dieser weitere Geheime Rat aber nicht mehr; 
die Einheit der Verwaltung wurde überhaupt nicht mehr durch eine Zentral- 
behörde, sondern durch das Kabinett des Königs hergestellt. Die Regierung im
        <pb n="309" />
        Steuerrat. Kabinettsregierung. Reform und Erfolge der Domänenverwaltung. 295 
Rat, wie sie der Große Kurfürst geführt hatte, verwandelte sich seit der Thron- 
besteigung Friedrich Wilhelms I. in eine Regierung aus dem Kabinett. Es 
ist die schärfste Form der Selbstregierung, bei der der Monarch getrennt von 
seinen Ministern in der Einsamkeit seines Kabinetts die Entscheidungen füällt, 
deren Ausführung die Behörden zu besorgen haben. Die obersten Behörden 
befanden sich in Berlin, der König hielt sich gewöhnlich in Potsdam oder in einem 
seiner Jagdschlösser, besonders oft in Wusterhausen auf. Die Minister mußten 
ihm ihre Berichte und Vorschläge schriftlich einsenden, er verfügte darauf durch 
Marginalresolutionen oder durch Kabinettsorders, die seine Sekretäre entwersen 
mußten. Durch solche Kabinettsorders wurde seit Friedrich Wilhelm I. der alte 
preußische Staat regiert. Es war eine Regierungsweise, die ein so ungewöhnliches 
Maß von Arbeitskraft und Arbeitslust und eine so eindringende Kenntnis der Ge- 
schäfte im großen und kleinen erforderte, wie sie Friedrich Wilhelm I. besaß, den 
der Oberpräsident Schön einmal Preußens größten innern König genannt hat. 
Der finanzielle Erfolg der Verwaltungsarbeit, die der König mit diesem 
selbstgeschaffenen Behördenapparat leistete, war durchschlagend. Friedrich 
Wilhelm I. hat ein Ende gemacht mit den massenhaften Schulden, die immer noch 
auf den Domänen hafteten. Die Pfandschaften wurden eingelöst, das Kammer- 
gut wurde in seinem ganzen Umfange wiederhergestellt. Königliche Eigentums- 
rechte an Domänenstücken, die durch Pfandschaft oder auf andere Weise in adeligen 
Besitz geraten waren, wurden wieder geltend gemacht und, wenn es not tat, durch 
fiskalische Prozesse behauptet. Namentlich in Ostpreußen war die Gefahr groß, daß 
der Adel sich eines Teils des Kammerguts bemächtigte. In den benachbarten 
Ländern, in Polen und in den schwedischen Ostseeprovinzen, war das Kronland 
auf diese Weise großenteils in die Hände des Adels gekommen. Diese Gefahr 
wurde in Preußen durch das Eingreifen Friedrich Wilhelms I. verhütet. Der 
König geriet dadurch freilich in einen scharfen Gegensatz zum Adel, aber er 
erreichte seinen Zweck. Er nahm auch keinen Anstand, verschuldete Rittergüter 
aufzukaufen und den Domänenbesitz dadurch zu erweitern; er folgte darin dem 
Beispiel seines Freundes, des Fürsten Leopold von Anhalt, der fast den ganzen 
Adel seines kleinen Landes ausgekauft hat. Aber auch durch Urbarmachung 
wüster Ländereien und durch innere Kolonisation wurde der Domänenbesitz 
erweitert und im Ertrage gesteigert. Am Ende der Regierung Friedrich 
Wilhelms I. betrug er etwa ein Drittel des land= und forstwirtschaftlich nutzbaren 
Bodens im Staate. Die Einkünfte daraus sind von 1713 bis 1740 von 1,8 auf 
3,3 Millionen Taler gewachsen. Sie betrugen fast die Hälfte der gesamten 
Staatseinnahmen. Das war sehr wichtig, weil ohnehin die Stenerkraft des 
Landes sehr stark in Anspruch genommen werden mußte, um die militärische 
Bereitschaft des Staates zu ermöglichen. 
Die Grundsteuern des platten Landes sind unter Friedrich Wilhelm I. 
endgültig geregelt worden. Den Höhepunkt seiner Bestrebungen auf diesem Felde 
bildet die Einführung des sogenannten Generalhufenschosses in Ostpreußen in 
den Jahren 1716—20. Es handelte sich dabei weniger um eine Erhöhung, als 
um eine gerechtere und gleichmäßigere Verteilung der Steuern, die früher ein 
buntes Vielerlei von ziemlich roher Art dargestellt hatten: Hufenschösse, ohne 
Unterscheidung der Bodenqualität, Kopfschösse für arm und reich, Horn= und 
Klauenschösse auf das Vieh, eine Tranksteuer von dem auf dem Lande gebrauten
        <pb n="310" />
        296 Erwerbung der Königskrone und Ausbau des militärischen Großstaats 1688—1740. 
Bier. Die ärmeren Klassen der Bevölkerung waren dabei überlastet, die 
reichen oft über Gebühr geschont worden. Eine eigentliche Steuerfreiheit des 
Adels gab es allerdings in Ostpreußen nicht: der Orden hatte früher eine solche 
nicht aufkommen lassen. Aber im Lauf der Zeit hatten sich tatsächlich viele Edel- 
leute von der Steuer zu befreien gewußt; und da die ganze Veranlagung und 
Steuerverwaltung in den Händen adliger Organe lag, so hatte man ihnen durch 
die Finger gesehen. Hier griff nun die obenerwähnte Umngestaltung des Steuer- 
wesens durch die Aufhebung des adligen Landkastens ein; und mit ihr zugleich 
erfolgte jene große materielle Steuerreform, die darauf ausging, auf Grund 
einer wenn auch rohen Ertragsermittlung alle Grundbesitzer nach gleichem Fuße 
zu besteuern und so in dem Generalhufenschoß eine einheitliche und gerechte 
Besteuerungsart an die Stelle jener mannigfaltigen und ungerecht verteilten 
Lasten zu setzen. Den Vorschlag dazu hatte dem König ein ostpreußischer Guts- 
besitzer von tiefen ökonomischen und finanziellen Einsichten und seltener Uneigen- 
nützigkeit gemacht, der Graf Truchseß von Waldburg, ein Verwaltungsmann 
ersten Ranges, der mit Aufopferung seines Vermögens und seiner Gesundheit 
die Ausführung dieser Reform, die beständige Reisen und viel Unbequemlichkeit 
und Arger mit sich brachte, selbst in die Hand genommen hat und zuletzt als. 
Präsident des Kriegskommissariats wie der Amtskammer an der Spitze der 
ganzen ostpreußischen Verwaltung stand, bis ein früher Tod ihn 1720 von dem 
in der Hauptsache vollendeten Werke abrief. Er hat im größten Teil des Landes. 
bei dieser Steuerreform den Grundsatz durchgeführt, den Adel ebenso stark heran- 
zuziehen wie die Kölmer und die erbuntertänigen Bauern. Mit den adligen 
Gutsbesitzern mußten allerdings meist besondere Verträge und Abmachungen 
vereinbart werden, die auf den bestechenden Zustand Rücksicht nahmen. Aber im 
großen und ganzen hat doch der Generalhufenschoß die Steuerlast sehr viel gleich- 
mäßiger verteilt wie bisher. Eine Menge verschwiegener Hufen wurden jetzt 
wieder zur Steuer herangezogen, und auch der Ertrag im ganzen hob sich dadurch. 
bedeutend. 
Nicht ganz so gut gelang es bei der Grundsteuerregulierung in Pommern 
und der Neumark, die 1717—18 und 1719—21 von einer Kommission durch- 
geführt worden ist, an deren Spitze der General von Blankensee stand. Auch 
hier hatte der König die Heranziehung des Adels zur Grundsteuer geplant; aber 
hier bestand ein altes Privilegium der Steuerfreiheit, und der Widerstand gegen 
dessen Beseitigung war so hartnäckig, daß man den Plan fallen lassen mußte. 
Es wurde aber hier ein neues Kataster aufgestellt, das auf dem damals noch- 
ungewöhnlichen Grundsatz beruhte, den Ertrag der Wirtschaft ungefähr zu er- 
mitteln und die Steuer danach zu bemessen. 
Einen gewissen Ersatz für die in den meisten Provinzen nicht gelungene- 
Heranziehung des Adels zur Grendsteuer fand der König darin, daß er für die 
steuerfreien Lehnhufen des Adels in den mittleren Provinzen, namentlich in der 
Kurmark und in Magdeburg (in Pommern geschah es erst später), bei der 
Allodifikation der Rittergüter seit 1717 den sogenaunten Lehuskanon einführte, 
der zu 40 Talern auf das Lehnpferd berechnet wurde. Diese Ablösung für den 
tatsächlich schon längst nicht mehr geleisteten und ganz verschollenen Roßdienst 
des Adels, die der König ohne die Zustimmung der Beteiligten einzuholen aus 
eigener Machtvollkommenheit verfügt hatte, wurde von den Rittergutsbesitzern
        <pb n="311" />
        Grundsteuerreformen: Generalhufenschoß. Kontribution und Nebenlasten. 297 
Lielfach als eine ungerechtfertigte Belastung empfunden, und der Ersatz, den der 
König dafür bot, nämlich die Herstellung des freien Eigentums an den Gütern 
unter Aufhebung der bisherigen lehnrechtlichen Beschränkungen, befriedigte viele 
um so weniger, als das Erbrecht der Töchter, das lehnrechtlich eigentlich aus- 
geschlossen sein sollte, vielfach schon früher durch Spezialprivilegien zugestanden 
war, und die jetzt eintretende Befugnis zur hypothekarischen Belastung manchen 
als ein Dangergeschenk erschien. Namentlich in der Altmark und in Magdeburg 
setzte der Adel dieser Reform einen hartnäckigen Widerstand entgegen; es wurde 
aus diesen Kreisen sogar eine Klage gegen den König beim Reichshofrat an- 
gestreugt, die, wie wir oben gesehen haben, dem Kaiser Anlaß zu manchen 
Schikanen bot und das Verhältnis zwischen ihm und dem König von Preußen 
vergiftete. Trotzdem hat Friedrich Wilhelm I. seinen Willen durchgesetzt; aller- 
dings ließen sich die magdeburgischen Herren jahrelang den fälligen Lehnskanon 
durch militärische Exekution abpressen; gutwillig gaben sie ihn nicht. 
Außer der Kontribution, die also in den meisten Provinzen vom Bauern- 
stand zu tragen war, brachte das militärische System, wie es Friedrich Wilhelm I. 
vorfand, noch manche Naturallasten mit sich. Die schwerste war für die Bauern 
die Einquartierung der Kavallerie, die ursprünglich auf dem platten Lande unter- 
gebracht war. Friedrich Wilhelm I. hat sie 1718 in die Städte verlegt, und 
damit trat für die Bauern an die Stelle der Naturaleinquartierungslast eine neue 
Steuer, die sogenannte Reuterverpflegung, die als Zuschlag zur Kontribution 
erhoben wurde. Wo starke Kavallerieabteilungen in Ouartier gelegen hatten, 
war dieser Zuschlag entsprechend hoch: in der Kurmark betrug er teilweise bis 
zu 50 Prozent der Kontribution. In Ostpreußen war er mit in die Anlage zum 
Generalhufenschoß ausgenommen. Es war eine schwere Last für den Bauer, 
aber doch noch immer minder drückend, als es die Naturaleinquartierung gewesen 
war. Denn bei der mangelhaften Aufsicht in den ländlichen Quartieren war der 
Bauer oft der Willkür des bei ihm einquartierten Reirers ansgesetzt und mußte 
mancherlei Erpressungen von ihm dulden, die nun fortfielen. 
Eine drückende Verpflichtung für den Bauer war auch der Vorspann, den 
er als einen öffentlichen Frondienst gegen eine geringfügige Bezahlung namentlich 
bei Truppenmärschen und sonstigen militärischen Anlässen zu leisten hatte; auch 
Beamte und Offiziere hatten bei ihren Dienstreisen Anspruch auf Vorspann durch 
die Bauern. Um diese und andere ähnliche Lasten wenigstens gleichmäßiger zu 
verteilen, wurden unter Friedrich Wilhelm I. in den mittleren Provinzen 
(namentlich Kur= und Neumark) die sogenannten Marsch= und Molestienkassen 
eingerichtet, in die von jedem einzelnen vorspannpflichtigen Bauern gewisse 
Beträge nach dem Maßstab der Kontribution eingezahlt werden mußten, wogegen 
dann eine Entschädigung an diejenigen bezahlt wurde, die wirklich den Vorspann 
hatten leisten müssen. Diese Kassen überließ man meist den ständischen Organen 
der Provinzen und Kreise. 
In solcher Gestalt ist die Kontributionslast das ganze 18. Jahrhundert 
hindurch unverändert geblieben. Die grundsätzliche Unveränderlichkeit, die jeden 
Zuwachs des Ertrags freiließ — ganz anders als die französische Taille —, 
daneben die ordentliche und gerechte Verwaltung durch scharf kontrollierte könig- 
liche Beamte hat die Kontributionslast immerhin noch erträglich gemacht, obwohl 
sie teilweise sehr schwer war. Sie betrug alles in allem meist gegen 40 Prozent
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        298 Erwerbung der Königskrone und Ausbau des militärischen Großstaats 1688—1740. 
des Reinertrages der bäuerlichen Güter, nahezu soviel wie damals die Taille in 
Frankreich oder wie heute die Grundsteuer in Ostindien. 
Nicht minder schwer waren die Städte durch die Akzise belastet, zu der noch 
das zur Vergütung der Einquartierungslast erhobene Servisgeld als eine direkte 
Umlage auf die einzelnen Häuser kam. Eine Reihe von Akziseinstruktionen von 
1713—27 hat die Verwaltung überall nach gleichartigen Grundsätzen geregelt, 
so daß die Akzise im großen und ganzen ein einheitlich geordnetes Steuersystem 
über den ganzen Staat hin darstellte, wenn auch die Tarife der verschiedenen 
Provinzen noch in manchen Punkten voneinander abwichen und die großen 
Städte Berlin, Königsberg, Magdeburg noch ihre besonderen Tarife behielten. 
Die Bedentung der Akzise war das ganze 18. Jahrhundert hindurch eine 
doppelte: einmal für die Finanzen, zweitens für die Handelspolitik. Die Akzise- 
einkünfte haben bald die größere Hälfte der Steuern ausgemacht; während die 
Kontribution stabil blieb, ist die Akzise in ihrem Ertrage fortwährend gestiegen. 
Die Akzise war aber zugleich auch das Mittel für die merkantilistische Schutzzoll- 
politik, die mit dem Regierungsantritt Friedrich Wilhelms I. beginnt, ent- 
schiedenere und nachdrücklichere Form anzunehmen. Ein Grenzzollsystem hatte 
der preußische Staat im 18. Jahrhundert nicht; seine Grenzen waren zu ungünstig 
dazu, das Staatsgebiet zu wenig geschlossen und zusammenhängend. So knüpfte 
denn das Bestreben nach gesteigertem Schutz der einheimischen Arbeit an die 
Einrichtung der städtischen Torstenern an. Von Stadt zu Stadt wurden die 
eingeführten Waren revidiert; die Akzise bezahlten sie am Bestimmungsort. 
Fremde und einheimische Waren wurden dabei in steigendem Maße unterschiedlich 
behandelt: die einheimischen bezahlten die gewöhnlichen niedrigen Sätze, die 
fremden wurden immer höher belastet, je weiter sich die einheimische Industrie 
entwickelte, mit Sätzen von 15, 20, 25, ja 50 % des Wertes. In den Akzise- 
tarifen steckt also damals zugleich die Handels= und Schutzzollpolitik des 
preußischen Staates. 
Der Staatshaushalt ist unter Friedrich Wilhelm I. erst vollständig und 
endgültig von dem Hofhalt getrennt worden, mit dem er seit 1697 wieder in 
unheilvoller Weise vermischt worden war. Der Hofhalt wurde auf bestimmte 
Geldsummen angewiesen, die aus der Hofstaatskasse gezahlt wurden. Einfachheit 
und Sparsamkeit traten an die Stelle des Prunks und der Verschwendung. Eine 
große Zahl der Hofbedienungen und Pensionen, die ihm überflüssig schienen, hat 
der König gleich nach seinem Regierungsantritt gestrichen. Er selbst begnügte 
sich für seinen Haushalt, der einen fast bürgerlich einfachen Zuschnitt trug, in 
der Regel mit der jährlichen Summe von 52 000 Talern. Der Staatshanshalt 
aber ist seit 1713 in Preußen grundsätzlich ohne Schulden geführt worden. 
Während in England, in den Niederlanden, in Frankreich, auch schon in Oster- 
reich der Staatskredit in steigendem Maße in Anspruch genommen wurde, wurde 
in Preußen, wo freilich das inländische Kapital noch wenig leistungsfähig war, 
und auswärtige Anleihen, soweit sie möglich gewesen wären, die Gefahr politischer 
Abhängigkeit mit sich zu bringen schienen, geflissentlich noch gar kein Gebrauch 
davon gemacht. Außerordentliche Bedürfnisse, insbesondere beim Ausbruch 
eines Krieges, sollten nicht durch Anleihen, sondern aus den angehäuften Erspar- 
nissen des Staates gedeckt werden. An die Stelle der Staatsschuld tritt hier 
der Staatsschatz, der „Tresor“. Das ist der Plan Friedrich Wilhelms l. gewesen
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        Akzise. Staatshaushalt und Hofstaatskasse. Tresor. Konservation der Bauern. 299 
schon von Anfang seiner Regierung an; und tatsächlich hat er seinem Nachfolger 
einen Schatz von fast 8 Millionen Talern hinterlassen, der in Fässern verpackt 
und zur Fortschaffung bereit in den Kellerräumen des Schlosses lagerte. Die 
Gesamtsumme der Einnahmen und Ausgaben des preußischen Staatshaushalts 
hat beim Tode Friedrich Wilhelms I. etwa 7 Millionen Taler betragen. Davon 
wurden 5 Millionen für militärische Bedürfnisse verbraucht; aus den übrig- 
bleibenden zwei Millionen wurden nicht nur die Kosten für Hof= und Zivil- 
verwaltung bestritten, sondern auch noch Ersparnisse für den Staatsschatz zurück- 
gelegt. In der Erhaltung der Armee und in der Ansammlung eines Kriegs- 
schatzes gipfelte also der gesamte Finanzhaushalt des preußischen Militärstaats. 
Die Wohlfahrtsbestrebungen waren in diesem Staate von vornherein den 
Gesichtspunkten militärisch-politischer Machtentfaltung untergeordnet, aber sie 
wurden keineswegs vernachlässigt. Friedrich Wilhelm I. wußte sehr wohl, daß 
der schwere Steuerdruck von der Bevölkerung ohne Schaden für den Staat nur 
dann ertragen werden konnte, wenn man der wirtschaftlichen Eutwicklung mit 
allen zur Verfügung stehenden Mitteln nachhalf. Das ist der Sinn seiner Wirt- 
schaftspolitik, die in den Bahnen des damals überall befolgten Systems des 
sogenannten Merkantilismus sich bewegte. In der Hauptsache war Preußen 
damals noch ein agrarischer Staat, und dem Landbau ist darum die staatliche 
Fürsorge in erster Linie zugewandt gewesen. Vor allem der ausgedehnte 
Domänenbesitz, der in den ostelbischen Provinzen aus güterartigen Vorwerken 
und Bauerndörfern bestand, war der Schauplatz dieser Tätigkeit für die Landes- 
kultur. Es kam dabei nicht bloß darauf an, die Erträge stetig zu steigern, sondern 
zugleich dem ganzen Lande ein Beispiel besserer Wirtschaft zu geben und vor allem 
auch die Lage der erbuntertänigen und frondienstpflichtigen Bauern nach Mög- 
lichkeit zu verbessern. Die „Konservation der Bauern“ war ein wichtiger Gesichts- 
punkt in der Domänenverwaltung; einem Amtmann, der als Bauernschinder 
erkannt worden war, wurde der Kontrakt nicht leicht erneuert. Von einer Auf- 
lösung des bäuerlichen Abhängigkeitsverhältnisses war auch auf den Domänen 
damals noch nicht die Rede; aber der König war bemüht, es zu mildern und 
erträglich zu machen. Er suchte die strengere Form der Leibeigenschaft, wie er 
es nannte, die namentlich in Ostpreußen und Pommern vorkam, mehr und 
mehr durch das mildere Erbuntertänigkeitsverhältnis zu ersetzen, wie es in der 
Kurmark üblich war. Das Prügeln der Bauern wurde verboten; die Fron- 
dienste wurden nach Möglichkeit auf drei bis vier Tage in der Woche beschränkt, 
zum Teil auch schon eine Ablösung der Dienste durch Geld angestrebt. Auf den 
Rittergütern allerdings haben diese bauernfreundlichen Bestrebungen noch kaum 
Eingang gefunden. 
Ein Hauptpunkt war die großzügige innere Kolonisation, die mit Friedrich 
Wilhelm I. beginnt. Es handelt sich dabei hauptsächlich um die Provinz Ost- 
preußen und insbesondere um die litauischen Bezirke, die seit dem Jahre 1709 
durch die vom Osten her eingedrungene Pestepidemie so furchtbar gelitten hatten 
und stark entvölkert waren. Hier hat der König ein großartiges Kulturwerk 
geschaffen, indem er durch konsequente jahrzehntelang fortgesetzte Maßregeln 
der Ansiedlung, des Bauens und Besserns, der Unterstützung und 
Förderung der Kolonisten, großer landwirtschaftlicher Meliorationen 
das Land wieder in einen blühenden Zustand zu bringen suchte. Nicht
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        300 Erwerbung der Königskrone und Ausbau des militärischen Großstaats 1688—1740. 
nur Dörfer wurden gegründet, sondern auch Städte wie Gumbinnen, Stallu- 
pönen und andere. In diesen Zusammenhang gehört auch die Aufnahme der 
von dem Erzbischof von Salzburg um ihres Glaubens willen vertriebenen 
Protestanten, die, von Friedrich Wilhelm I. aufgefordert, in großen Zügen mit 
Weib und Kind, Hab und Gut im Jahre 1732 nach Ostpreußen kamen und 
dort meist auf den litauischen Domänen angesiedelt worden sind. Fast 20 000 
Menschen mit den erwünschtesten moralischen und wirtschaftlichen Eigenschaften 
hat der König auf diese Weise für seinen Staat gewonnen; und er wußte einen 
solchen Zuwachs zu schätzen: „Menschen achte vor den größten Reichtum“ ist 
eins der bezeichnenden Worte, die seine Wirtschaftspolitik charakterisieren. Das 
„Retablissement“ von Ostpreußen, wie es in der Kanzleisprache hieß, ist eine 
berühmte, damals viel bewunderte Leistung des königlichen Volkswirts; Friedrich 
der Große hat als Kronprinz nach einer Bereisung der Provinz im Jahre 1739 
an Voltaire darüber in begeisterten, fast überschwenglichen Wendungen 
geschrieben. 
Auch in der Handelspolitik blieben die Bedürfnisse der Landwirtschaft nicht 
unberücksichtigt. In der Regierungszeit Friedrich Wilhelms I. liegen die Anfänge 
eines agrarischen Schutzes gegen ausländische Getreideeinfuhr. Früher hatten 
die Landwirte immer nur das Interesse verfolgt, bei der Getreideausfuhr und 
der Verwertung ihrer Produkte überhaupt möglichst wenig durch staatliche Ein- 
griffe gestört zu werden; jetzt begannen sie seit den Jahren 1721 und 1722, wo 
sehr reichliche Ernten gewesen waren, namentlich in Ostpreußen und in der Neu- 
mark, die Einfuhr von übermäßig billigem Getreide aus Polen als eine 
Schädigung zu empfinden, und die Domänenpächter konnten ihre Verträge nicht 
erfüllen, weil der Preis des Getreides, der dabei zu 12½ Groschen für den 
Scheffel angesetzt war, auf 11½ Groschen fiel. Es wurde daher zunächst ein 
Schutzzoll von 4 Groschen eingeführt und dann im Jahre 1722 ein Einfuhrverbot 
für das fremde Getreide erlassen. Der Königsberger Handel, der das polnische 
Getreide für den Export nicht entbehren konnte, wurde dabei insofern berück- 
sichtigt, als hier das Verbot nur auf den Verbrauch im Inlande beschränkt 
wurde. Seitdem wurde es mehr und mehr zum allgemeinen Grundsatz, in guten 
Jahren die Grenze zu schließen, uamentlich gegen Mecklenburg, Sachsen und 
Polen, während in teuren Jahren, wie z. B. von 1738—1740, im Interesse der 
inländischen Verbraucher die Ausfuhr gesperrt wurde. 
Eine sehr einschneidende Maßregel, die der Landwirtschaft anferlegt wurde, 
war das Verbot der Ausfuhr von Rohwolle, das 1718 erging und 1719 auch 
auf den anfangs noch ausgenommenen Adel erstreckt wurde und das mit 
drakonischen Strafbestimmungen versehen war. Es verfolgte den Zweck, 
billigen Rohstoff für die Wollmannfakturen zu schaffen, denen Friedrich 
Wilhelm I. eine ganz besondere Fürsorge zuwandte, und ist bis 1808 in Geltung 
geblieben. Um den kleinen Meistern, die für eigene Rechnung arbeiteten, den 
Wettbewerb mit den großen kaufmännischen Verlagsgeschäften zu ermöglichen, 
legte der König in allen Städten, wo Tuchmacher vorhanden waren, Woll- 
magazine an, aus welchen den Meistern der Rohstoff vorschußweis geliefert 
wurde. Die kaufmännischen Verleger, für deren Betrieb eine staatliche Kon- 
zession erforderlich war, erfuhren mancherlei Förderung und Unterstützung, 
sianden aber dafür, wie das ganze Gewerbe, unter staatlicher Aufsicht und Regle-
        <pb n="315" />
        Innere Kolonisation. Getreidehandel. Wollausfuhrverbot. Tuchmacherei. 301 
mentierung, sowohl im Verhältnis zu den Arbeitern wie auch namentlich in 
bezug auf den gewerblichen Fabrikationsprozeß. Fremde Tuche waren zur Ein- 
fuhr verboten; auch die konkurrierenden Baumwollzeuge, die sehr in Mode 
waren, wurden nicht geduldet; der innere Markt sollte der einheimischen Produk- 
tion ausschließlich vorbehalten sein. Das Lagerhaus in Berlin war eine anfangs 
private, später staatliche Fabrik, in der namentlich die feineren Offizierstuche her- 
gestellt wurden, während das gröbere Zeug für die Soldaten auch anderswo ge- 
macht werden durfte. Eine Zeitlang 1725—38 hat Friedrich Wilhelm durch die 
„Russische Kompanie" einen schwunghaften Export von Tuchen nach Rußland zur 
Bekleidung der dortigen Armee ins Werk gesetzt, bis die Konkurrenz der Engländer 
diesem gewinnreichen Handel ein Ende machte. Mit dem industriell schon 
stärker entwickelten Nachbarlande Sachsen geriet Preußen durch die allmähliche 
Erhöhung der Tarife seit 1718 in einen förmlichen Zollkrieg, dem nach zehn 
Jahren (1728) ein Kommerzienvertrag folgte, durch welchen zwischen den beiden 
Ländern ein verhältnismäßig freier Handel mit den von ihnen selbst erzeugten 
Waren eingerichtet wurde, wobei jedoch die Tuchwaren ausgeschlossen blieben und 
zur Unterscheidung fremder und einheimischer Waren Ursprungszengnisse gefor- 
dert wurden. Dieser Vertrag hat bis zum Jahre 1755 bestanden. Die fremden 
„hochimpostierten“ Waren, die in den Städten bei der Akzise verzollt werden 
mußten, wurden durch ein Edikt von 1734, um Unterschleif zu verhüten, für 
das platte Land gänzlich verboten; die Polizeiausrenter hatten darauf zu achten. 
Von 1725—33 war ein lebhafter Aufschwung in den Geschäften zu spüren; seit 
1737 litten sie unter einer Geld= und Absatzkrisis, die auch noch nach 1740 ein 
paar Jahre fortdauerte. So weit ist Preußen unter Friedrich Wilhelm I. noch 
nicht gekommen, daß es eine aktive Handelsbilanz gehabt hätte; die Einfuhr vom 
Ausland übertraf noch an Wert beträchtlich die Ausfuhr; die Entwicklung der 
inneren Produktivkräfte des Staates stand erst in den Anfängen. 
Neben den Manufakturen spielte das alte Zunfthandwerk noch eine be- 
deutende Rolle, und die zeitgemäße Umgestaltung der Ordnungen, unter denen 
es lebte, ist eine der wichtigsten Regierungshandlungen Friedrich Wilhelms I., 
die mit der Reform der Stadtverwaltung in einem gewissen Zusammen- 
hange steht. 
Seit dem Verfall der Stadtwirtschaftspolitik waren die Zünfte vielfach 
entartet und wurden von einem engherzigen Privilegiengeist beherrscht. Die Zahl 
der Meister war vielfach eine geschlossene; Meister zu werden war sehr erschwert 
durch das übermäßig teure Meisterstück, durch die langen „Mutjahre“ des Be- 
werbers, durch das hohe Eintrittsgeld in die Zunft, oft auch durch die Notwendig- 
keit, ein Hans oder eine Verkaufsbank zu erwerben oder auch wohl durch das 
Verlangen der Zunft, daß der neue Meister eine Meistertochter oder Meisterwitwe 
heiraten müsse. Viele Zünfte stritten miteinander um die Grenzen ihrer Be- 
fugnisse; es gab geldfressende Prozesse darüber, ob eine bestimmte Art von Arbeit 
dieser oder jener Zunft zugehöre. Die Ansammlung von unzünftigen Hand- 
werkern auf dem platten Lande außerhalb der Stadtmauern und in den Dörfern 
gab Veranlassung zu Ruhestörungen durch das Vorgehen der Zünfte gegen diese 
Konkurrenten, die Jagd auf Pfuscher und Bönhasen. Das Lehrlingswesen litt 
an einem übertriebenen Pennalismus; die alten, derben, humorvollen Gebräuche 
bei der Aufnahme als Geselle waren vielfach in Roheit und Unsinn aus-
        <pb n="316" />
        302 Erwerbung der Königskrone und Ausbau des militärischen Großstaats 1688—1740. 
geartet, das Wandern der Gesellen war vielfach zur Vagabondage geworden, 
da gar keine Kontrolle über sie geübt wurde, der blaue Montag grassierte überall; 
die Gesellenverbände traten oft sehr unbotmäßig gegen die Meister auf, organi- 
sierten Streiks und erregten ernsthafte Unruhen, wie z. B. die Schuhknechte in 
Augsburg und anderswo in der Zeit von 1720—30. 
Diese Mißbräuche waren längst allgemein anerkannt; aber die territoriale 
Gesetzgebung und Polizei waren machtlos dagegen, da die Zünfte der einzelnen 
Gewerbe vielfach über das ganze Reich hin einen festen Zusammenhang besaßen, 
und die wandernden Gesellen vollends sich leicht dem Arm der territorialen 
Polizei entziehen konnten. Es bedurfte eines allgemeinen Reichsgesetzes, das 
freilich bei dem Mangel an Reichsorganen nur durch die territorialen Gewalten 
zur Ausführung gebracht werden konnte. 
Der erste Versuch dazu war schon 1668—72 gemacht worden: ein Reichs- 
gutachten von 1672 stellte brauchbare Normen für die Reform des Zunftwesens 
auf; aber es war nicht zum förmlichen Reichsgesetz geworden, und seine Aus- 
führung in den Territorien, auch in Brandenburg, war auf unüberwindliche 
Schwierigkeiten gestoßen. Erst seit der Städtereform Friedrich Wilhelms I. und 
seit man in den Kammern und Steuerräten wirksame Aufsichtsorgane besaß, 
konnte die Sache mit besserer Aussicht auf Erfolg in Angriff genommen werden. 
Auf Betreiben Friedrich Wilhelms I. kam 1731 am Reichstag in Regensburg 
ein wirkliches Reichsgesetz über das Zunftwesen zustande, das auf jenem früheren 
Reichsgutachten beruhte und nun allgemein als Grundlage dienen sollte. Den 
Territorialfürsten blieb dabei die Freiheit, dies Recht nach Ermessen zu mehren 
oder zu mindern. 
Auf Grund dieses Reichsgesetzes wurden uun in Preußen von 1732—35 alle 
Privilegien und Gildebriefe der Zünfte über den ganzen Staat hin revidiert 
und umgeändert. Das Resultat war die Herstellung eines neuen staatlichen 
Gewerberechts unter Beseitigung der bisherigen Mißbräuche, aber auch unter 
Beseitigung der bisherigen Selbständigkeit der Zünfte, die nun unter strenge 
obrigkeitliche Aufsicht kamen. Das System der über die Staatsgrenzen hinweg 
zusammenhängenden Haupt= und Nebenladen in den verschiedenen Gewerben 
wurde zerrissen, um eine staatliche Gewerbepolizei herzustellen. Die Gesellen- 
verbände wurden aufgehoben. Es wurde keine Jurisdiktion der Zünfte und der 
Gesellenbruderschaften mehr geduldet. Von Stadt zu Stadt herrschte innerhalb 
des Staates Freizügigkeit. Für die wandernden Gesellen wurden die sogenannten 
Kundschaften als Ausweispapiere eingeführt. An allen Besprechungen der 
Zünfte nahm ein Gewerksassessor aus dem Magistrat teil. Die geschlossene 
Meisterzahl wurde bei allen Zünften abgeschafft. Die Regulierung der Konkur- 
renz ging aus den Händen der Zünfte in die der Obrigkeit über; unzünftige Frei- 
meister wurden von ihr angesetzt, wo ein Bedürfnis vorhanden war. Die um 
die Grenzen ihrer Befugnisse streitenden Zünfte wurden vereinigt; die Frage der 
Landhandwerker wurde so geregelt, daß nur Müller, Schmiede, Stellmacher, 
Schneider und Leineweber in den Dörfern geduldet wurden. Der blaue Montag 
wurde abgeschafft, ebenso die Aufnahmeformalitäten bei der Lossprechung der 
Lehrlinge, das teure Meisterstück, die hohen Eintrittsgelder usw. Ein nüchterner 
rationalistischer Geist verdrängte die Ausartungen der alten sinnreichen, poetischen 
Zunftgebräuche, die zu Unsinn und Plage geworden waren; das ganze Zunft-
        <pb n="317" />
        Reform des Zunftwesens. Die Justiz und ihre Mängel. 303 
wesen bekam einen zahmeren Zug und engeren Spielraum für seine Betätigung; 
doch konnte es immerhin noch für die Erziehung der Lehrlinge, für die Erhaltung 
eines genossenschaftlichen Standesgeistes, für Arbeitsvermittlung und Hilfskassen- 
wesen ersprießlich wirken; nur hatten die Zünfte ihre Selbständigkeit verloren 
und waren zu örtlichen Organen einer staatlichen Gewerbepolizei geworden. 
Es lag in der Natur eines Staates, der hauptsächlich auf die Entwicklung 
der politischen Machtmittel gestellt war, daß diejenigen Zweige der öffentlichen 
Verwaltung, die in der territorialen Zeit an erster Stelle gestanden hatten, Justiz 
und Kirchenwesen, jetzt an Bedeutung hinter Militär, Finanz= und Wirtschafts- 
politik zurücktraten. Friedrich Wilhelm I. war von einem brennenden Justizeifer 
beseelt und einem praktischen Christentum mit ganzem Herzen zugewandt; aber 
die Kulturaufgaben, die es auf diesen Gebieten für die Staatsverwaltung gab, 
konnten nur in beschränktem Maße gelöst werden und mußten namentlich überall 
da, wo zu ihrer Lösung erhebliche Geldmittel nötig waren, zurücktreten vor 
der ersten und dringendsten Forderung der Zeit: der militärisch-finanziellen 
Bereitschaft. 
Die Mängel im Justizwesen des preußischen Staates, die fast sämtlich 
daher rührten, daß die alten territorialen Einrichtungen noch nicht im groß- 
staatlichen Sinne umgestaltet und daher in Verfall geraten waren, sind Friedrich 
Wilhelm I. keineswegs unbekannt geblieben. Er war empört über die Ver- 
schleppung der Prozesse, die er namentlich den Schikanen der Anwälte zuschrieb, 
und wünschte eine Reform des Prozeßverfahrens, die es möglich machen sollte, 
jeden Prozeß in allen drei Instanzen in einem Jahre zu Ende zu bringen. 
Die Herstellung eines einheitlichen preußischen Landrechts war eine alte For- 
derung, die schon durch Leibniz seit 1701 auf die Bahn gebracht worden war. 
Bald nach dem Regierungsantritt Friedrich Wilhelms I. wurde die Juristen- 
sakultät zu Halle mit Vorarbeiten dazu beauftragt, aber das Werk kam nicht 
zustande. Auch der Justizminister von Plotho, dem der König die Sache der 
Reform ans Herz gelegt hatte, kam damit nicht vorwärts. Dagegen zog zu 
Anfang der zwanziger Jahre der Mann die Augen des Königs auf sich, dem es 
beschieden war, unter seinem Nachfolger wenigstens einen Teil der notwendigen 
Reformen zu vollenden: Samuel von Cocceji. Auch dessen Leistungen knüpfen 
an das ostpreußische Retablissement an, von dem so viele fruchtbare Anregungen 
für die Verwaltung der Gesamtmonarchie ausgegangen sind. Er hatte das 
Gerichtswesen von Ostpreußen in Ordnung gebracht und das alte ostpreußische 
Landrecht, eine der wenigen provinziellen Kodifikationen, die es im preußischen 
Staate gab, in modernisierter Gestalt 1721 neu herausgegeben. Cocceji wurde 
der Mann, auf den der König seine Hoffnungen setzte. Er wurde 1737 zum 
Ministre Chef de Justice ernannt, was insofern eine epochemachende Bedentung 
hatte, als das vielköpfige Justizministerium damit ein einheitliches Oberhaupt 
bekam, und zwar ein solches, das nicht mehr mit dem Vorsitz in einem der hohen 
Gerichtshöfe belastet war, sondern sich ganz den Aufgaben der Justizverwaltung 
widmen konnte. In dieser Stellung hat Cocceji das Werk der Reform angegriffen; 
aber schon nach den ersten Schritten kam es wieder ins Stocken. Die Gegner, an 
denen es natürlich nicht fehlen konnte, gewannen das Ohr des Königs, dessen 
Vertrauen auf den Mann seiner Wahl doch nicht so stark war, daß er ihn ungestört 
hätte fortarbeiten lassen. Die Reformen im Sportelwesen. mit denen Cocceji
        <pb n="318" />
        304 Erwerbung der Königskrone und Ausbau des militärischen Großstaats 1688—1740. 
begonnen hatte, wurden wieder aufgehoben; sein Ansehen war erschüttert, und 
es ist bis 1740 nichts von dem erreicht worden, was man bei dieser Reform 
beabsichtigte. Der Advokatenstand, der das Mißfallen des Königs in besonderem 
Maße erregt hatte, war in seinem öffentlichen Ansehen sehr dadurch geschädigt 
worden, daß seinen Angehörigen bei strenger Strafe anbefohlen war, als 
Standestracht ein lächerlich wirkendes kurzes Mäntelchen zu tragen; der König 
meinte wohl, daß sich die Leute dann besser vor diesen gefährlichen Subjekten 
hüten könnten. Zur Erhöhung der Standesmoral und zur Besserung der Rechts- 
pflege diente die Maßregel natürlich nicht. 
Nur auf dem Gebiet der Strafrechtspflege hat die Regierung Friedrich 
Wilhelms I. eine durchgreifende Besserung zustande gebracht, durch die Kriminal- 
ordnung von 1717, die zuerst für die Mark Brandenburg erlassen wurde, dann 
aber auch für die anderen Provinzen Geltung erlangt hat. Es handelte sich 
dabei um die Regelung des gemeinrechtlichen Inquisitionsprozesses, bei dem die 
Delinquenten von den patrimonialen oder städtischen Ortsgerichten, unter Um- 
ständen auch mit Anwendung der Folter, dem peinlichen Verhör unterzogen und 
die aus dieser Inquisition erwachsenen Akten einem Schöffenstuhl oder einer 
Juristenfakultät, auch außer Landes, zum Urteilsspruch zugesandt wurden, 
worauf dann das lediglich auf Grund der Akten gefällte Urteil dem inquirierenden 
Gericht übersandt und von ihm ohne weiteres vollstreckt wurde. Die Staats- 
aufsicht fehlte in diesem Zweige der Rechtspflege so gut wie ganz; und diesen 
Mangel hat Friedrich Wilhelm I. abgestellt. Statt der zum Teil ausländischen 
Schöffenstühle und Juristenfakultäten, die bisher das Urteil gesprochen hatten, 
wurden bei den Provinzialregierungen besondere Kriminalkollegien begründet, 
denen diese Aufgabe zufiel, und außerdem wurde angeordnet, daß in allen 
schweren Fällen, wo es auf Leibes= und Lebensstrafe ankam, mit Einschluß der 
Zwischenurteile auf Anwendung der Folter, die Akten nach Berlin geschickt 
werden mußten, wo das Urteil im Kriminaldepartement des Justizministeriums 
endgültig festgestellt wurde, nachdem ein in Berlin bestelltes Kriminalkollegium 
die Akten geprüft und ein rechtliches Gutachten darüber abgegeben hatte. Die 
Kriminalstrafen sind unter Friedrich Wilhelm I. noch erheblich verschärft worden: 
Kindesmörderinnen sollten gesäckt, Diebe gehängt werden; von einer Milderung 
der alten harten Strafen der peinlichen Halsgerichtsordnung Karls W., wie sie 
eine humane, aufgeklärte Richtung in der Jurisprudenz damals schon forderte, 
blieb man noch weit entfernt. 
Das Kirchenregiment hat Friedrich Wilhelm J. in dem Sinne geführt, 
daß er eine Vereinigung von Lutheranern und Reformierten anstrebte. Er selbst 
war und blieb reformiert wie seine Vorfahren, aber er hatte eine besondere 
Zuneigung für die neu aufgekommene undogmatische Richtung des sogenannten 
Pietismus; der jüngere Fraucke, der die Richtung seines Vaters fortsetzte, war 
ein Prediger nach seinem Herzen. Die geistlichen Kontroversen auf den Kanzeln 
verbot er wie der Große Kurfürst; von der Gnadenwahl sollte nicht gesprochen 
werden: dieses Dogma des orthodoxen Calvinismus verwarf er ganz und gar. 
Auch in seiner Politik ist ein evangelischer Zug. Die Aufnahme der Salzburger 
erfolgte nicht nur, um die Bevölkerung und die Landeskultur zu heben, sondern 
auch aus warmem Mitgefühl für die bedrängten Glaubensgenossen. Die Vor- 
gänge in Thorn im Jahre 1724, wo Ausschreitungen der protcstantischen Bürger-
        <pb n="319" />
        Justizreformen. Kirchen= und Schulpolitik. 305 
schaft gegen eine von den Jesuiten geleitete Prozession auf deren Betreiben durch 
Bluturteile von unerhörter Schärfe gegen den Bürgermeister Rösner und eine 
Anzahl von Ratsherren und Bürgern gerächt werden sollte, waren eine Zeitlang 
der Hauptgegenstand seiner politischen Bemühungen. Ein Schrei der Entrüstung 
ging damals durch die protestantische Welt, und Friedrich Wilhelm I. trat als 
Vorkämpfer für ihre Interessen auf. Er bemühte sich, alle protestantischen Höfe 
in Bewegung zu setzen; er protestierte bei König August von Polen mit Berufung 
auf den Frieden von Oliva, der die Rechte der Protestanten schützte; er trat in 
Verbindung mit dem Zaren Peter dem Großen, der in der zunehmenden Macht 
der Jesuiten in Polen eine Gefahr sah. Aber August der Starke erklärte, daß 
ihm in Polen ein Begnadigungsrecht nicht zustehe; die Bluturteile wurden voll- 
streckt, ehe man hindernd eingreifen konnte; die protestantischen Höfe in Deutsch- 
land zeigten sich lau, und 1725 starb auch Peter der Große, ohne den ein politisches 
Einschreiten nicht möglich war. Das Thorner Blutbad blieb ungesühnt; die 
Jesuiten triumphierten; für Friedrich Wilhelm I. aber bedeutete dieser Ausgang 
der Sache einen schweren Kummer. 
Friedrich Wilhelm I. selbst übte gegen die Katholiken noch erheblich mehr 
Duldung als der Große Kurfürst. Die vielen katholischen Soldaten in seiner 
Armee gaben ihm Anlaß, das Bedürfnis nach katholischer Seelsorge zu befrie- 
digen. Nur die Jesuiten wollte der König in seinen Landen niemals dulden. Die 
Erfahrung von Thorn hat seine tiefe Abneigung gegen sie noch vermehrt. Seine 
Beamten sollten reformiert oder lutherisch sein. Irgend welche Einmischung der 
geistlichen Gewalt in die weltlichen Angelegenheiten duldete er nicht. Die Fis- 
kale, die alle Gesetzesübertretungen anzuzeigen hatten, mußten auch darauf acht 
haben, daß in den Predigten nichts vorkam, was gegen die Regierungsart 
gerichtet war. Den Kirchenbau hat der König ganz besonders in Litauen, bei dem 
ostpreußischen Retablissement, in großartiger Weise gefördert; und mit den 
Kirchen zusammen entstanden hier in dem wüsten, unkultivierten Lande auch 
eine Menge von Dorfschulen; ein sogenannter Mons pietatis von 50 000 Talern 
wurde zu deren Unterhaltung gewidmet; denn der König, angeregt durch eine 
Rredigt des trefflichen Lysius, sagte sich: „Wenn ich baue und bessere, und mache 
keine Christen, so hilft es mir nit.“ Schule und Kirche blieben eng miteinander 
verbunden. Es war ein Fortwirken des Geistes der Reformation, was damals 
die preußische Volksschule in ihren Anfängen gefördert hat. Dem bekannten 
Edikt von 1717, durch welches bei Strafe befohlen wurde, die Kinder zur Schule 
zu halten, darf man keine übertriebene Bedeutung beilegen. Es war eine alte 
Forderung der protestantischen Landesobrigkeiten, die darin zum Ausdruck kam, 
und die Wirkungen dieser Verordnung können nicht groß gewesen sein; denn ein 
Edikt vom Jahre 1736 stellt fest, daß man sich selbst in der Kurmark wenig danach 
gerichtet habe. Von einer wirklich allgemeinen Schulpflicht konnte noch keine 
Rede sein, weil jene Bestimmung nur für die Orte Geltung haben sollte, wo 
bereits Schulen bestanden, was noch keineswegs überall der Fall war. Auch 
die Leistungen der damaligen Volksschule wird man sich nicht allzu groß vorzu- 
stellen haben. Es kam in der Hauptsache darauf an, daß die Kinder lesen lernten 
und im Christentum unterrichtet wurden; schreiben und gar rechnen lernten 
sie nicht überall. Es fehlte an Lehrern und noch mehr an Besoldungen für sie; 
häufig besorgte der Schneider im Dorfe die Schule neben seinem Handwerk; auch 
Hintze, Hobenuollern. 20
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        306 Erwerbung der Königskrone und Ausbau des militärischen Großstaats 1688—1740. 
Militärinvaliden mußten zuweilen das Amt des Schulmeisters übernehmen. Es 
war schon etwas Großes, wenn es gelang, einen regelmäßigen Unterricht nicht 
nur im Winter, sondern anch im Sommer durchzuführen, wo die Eltern die 
Arbeitskraft ihrer Kinder ungern entbehren mochten und auch der Lehrer selbst 
oft mit Landarbeit beschäftigt war. Man sieht: der preußische Militärstaat 
Friedrich Wilhelms I. ließ nur geringen Raum für die Kulturpflege, die freilich 
auch in anderen deutschen Landen damals keine glänzenderen Resultate aufzu- 
weisen hatte; aber man legte dort wenigstens die festen Fundamente für spätere 
Zeiten, in denen sich der große Grundsatz der allgemeinen Schulpflicht ebenso 
wie der der allgemeinen Wehrpflicht erst voll verwirklichen sollte. 
Die auswärtige Politik von 1720 bis 1740 und der Ausgang 
Friedrich Wilhelms I. 
Die auswärtige Politik Friedrich Wilhelms I. zeigt im Jahre 1725 einen 
jähen Umschwung, der ihn an die Seite der Gegner des Kaisers, England und 
Frankreich, gebracht hat. Diese Wendung hing mit einer allgemeinen Verände- 
rung in der Gruppierung der europäischen Mächte zusammen. Trotz der Friedens- 
schlüsse von 1713, 14 und 20 hatten die Reibungen in Westeuropa keineswegs 
aufgehört, und 1724 schien man wieder vor dem Ausbruch eines Krieges zu 
stehen. Man suchte ihn, wie es damals üblich zu werden begann, durch einen 
Kongreß der großen Mächte zu verhüten, der 1724 in Cambray zusammentrat. 
Dieser Kongreß hat zwar die Fragen, die seine Berufung veranlaßt hatten, nicht 
gelöst, aber er endete mit einer überraschenden Umkehrung des bisherigen 
Allianzsystems. Spanien machte jetzt Front gegen England, das ihm in West- 
indien wie in Gibraltar immer unbequemer wurde, und schloß mit seinem alten 
Gegner, dem Kaiser, ein Bündnis zu Wien 1725; katholische Reichsstände, wie 
Bayern, Köln, Pfalz, Trier, sind später dem Bündnis beigetreten. Dagegen 
schlossen sich alsbald die früheren Gegner, England und Frankreich, ebenfalls zu 
einem Bündnis zusammen, dem auch Hannover augehörte; und diesem Bünd- 
nis ist Friedrich Wilhelm I. am 3. September 1725 zu Herrenhansen bei Hannover 
beigetreten. Es war ein auffallender Parteiwechsel, veranlaßt durch die fort- 
dauernden Schikanen des Kaiserhofes gegen Preußen in Reichssachen und anderen 
Angelegenheiten, mehr aus Gefühls= als Interessenpolitik entsprungen: Friedrich 
Wilhelm I., verärgert wie er war, hatte sich von seinem hannöverschen Schwager, 
dem König Georg II. von England und dessen Bundesgenossen überrumpeln 
lassen; der alte, erfahrene Leiter der auswärtigen Geschäfte in Preußen, der 
Geheime Rat Rüdiger von Ilgen, hatte keinen Anteil an diesem Abkommen 
gehabt. An OÖsterreich und seine Verbündeten schloß sich nach dem Tode Peters 
des Großen auch noch dessen Witwe, die Kaiserin Katharina I. von Rußland, an, 
und so standen im Herbst 1725 zwei große europäische Bündnisse einander gegen- 
über, zwischen denen es fast zum Kriege gekommen wäre. Preußen war dabei 
in einer sehr gefährlichen Lage; und Friedrich Wilhelm I. merkte bald, daß die 
Engländer und Franzosen ihn nur als Sturmbock gegen die großen östlichen 
Militärmächte gebrauchen wollten. Er nahm die erste Gelegenheit wahr, seine 
Stellung wieder zu ändern. Als die Freundschaft zwischen dem Kaiser und 
Spanien ins Wanken geriet und die Interessengemeinschaft der bourbonischen 
Häuser in Frankreich und Spanien sich wieder geltend machte, trat er von dem
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        Bündnisse von Herrenhausen (1725), Wusterhausen (1726), Berlin (1728). 307 
Bündnis mit den Westmächten zurück und schloß am 12. Oktober 1726 auf seinem 
Jagdschloß Wusterhausen einen Vertrag mit dem Kaiser, der zwei Jahre später 
nach heftigen Parteikämpfen am Hofe zu einem sehr engen Bündnis fortgebildet 
wurde durch den Berliner Vertrag vom 23. Dezember 1728. Dieses Bündnis 
war in der Hauptsache das Werk des außerordentlichen kaiserlichen Gesandten 
Grafen Seckendorff, eines schlauen, geriebenen Diplomaten, der sich durch die 
Maske eines offenherzigen Biedermannes und als Protestant und Kriegskamerad 
von Malplaquet her das persönliche Vertrauen Friedrich Wilhelms I. zu 
gewinnen verstanden hatte; einen wirksamen Helfer hatte er an dem Minister 
Grumbkow gefunden, dem alten General-Kriegskommissar und Feldmarschall, der 
im Solde Osterreichs stand und auf dessen Rat Friedrich Wilhelm I. auch in 
den auswärtigen Angelegenheiten zu hören pflegte, namentlich nach dem Tode 
des alten, erfahrenen Ilgen, der kurz zuvor gestorben war, und dessen Nach- 
folger in dem neubegründeten auswärtigen Departement der Lage noch nicht 
recht gewachsen waren. In dem Berliner Vertrag wird ein vollständiges 
politisches Zusammengehen der beiden Mächte festgestellt, namentlich auch in den 
Reichsangelegenheiten. Preußen erneuerte die schon 1726 geleistete Garantie der 
Pragmatischen Sanktion Karls VI. und stellte dem künftigen Gemahl seiner Erb- 
tochter Maria Theresia bei der nächsten Kaiserwahl seine Kurstimme in Aus- 
sicht. Dafür versprach der Kaiser dem Könige seine Unterstützung in der seit 
einiger Zeit wieder akut gewordenen Sache der Sukzession in Jülich-Berg. 
Das Haus Pfalz-Neuburg, das seit 1685 auch in den Besitz der Kurpfalz 
gekommen war, stand kurz vor dem Erlöschen. Nach dem Tode des alten Kur- 
fürsten Karl Philipp (x 1742), der keine männlichen Erben hatte, mußte die 
Kurpfalz an die Linie Sulzbach kommen; zweifelhaft war, welches Schicksal dann 
die niederrheinischen Lande des Hauses haben würden. Preußen behanptete, 
daß mit dem Erlöschen des Hauses auch der mit diesem geschlossene Vergleich von 
1666 hinfällig werde, und beanspruchte die niederrheinische Erbschaft für sich; 
allerdings hat Friedrich Wilhelm I. seine Sache von vornherein dadurch ge- 
schwächt, daß er in Anbetracht der zu erwartenden Schwierigkeiten sich zu einem 
billigen Vergleich erbot, indem er 1724 erklärte, sich mit Berg und Ravenstein 
begnügen zu wollen; an dieser Forderung aber hielt er auf das hartnäckigste fest. 
Gegen ihn machte Pfalz-Sulzbach das weibliche Erbfolgerecht geltend: eine Tochter 
Karl Philipps war mit dem voraussichtlichen Erben aus der Sulzbacher Linie 
verheiratet; auf eine Teilung, wie sie Friedrich Wilhelm I. vorgeschlagen hatte, 
wollte man sich hier nicht einlassen. Außerdem erhob auch das Haus Osterreich 
Ansprüche: Karl VI. war der Sohn einer neuburgischen Prinzessin, der Tochter 
des Pfalzgrafen Philipp Wilhelm. Der Kaiser dachte wohl kaum daran, diesen An- 
spruch wirklich durchzusetzen; aber als eine bequeme Handhabe bei diplomatischen 
Verhandlungen über die Angelegenheit konnte er immerhin gebraucht werden. 
Diese Angelegenheit, eine von den vielen damals schwebenden politischen 
Fragen, über die man niemals zu diplomatischer Einigung gelangte, steht im 
Mittelpunkt der politischen Bemühungen Friedrich Wilhelms I. seit dem Ausgang 
des nordischen Krieges, ähnlich wie eben damals für Karl VI. die Frage der 
Pragmatischen Sanktion. Und ebenso wie Karl VI. hat er seinen Anspruch nicht 
sowohl durch militärischen Nachdruck, als vielmehr auf dem trügerischen Wege 
diplomatischer Verhandlungen und Garantien durchzusetzen gesucht. Schon in dem 
20“
        <pb n="322" />
        308 Erwerbung der Königskrone und Ausbau des militärischen Großstaats 1688—1740. 
Bündnis von Herrenhausen hatte er sich von den Westmächten, mit denen er sich 
damals verband, die Zusicherung geben lassen, daß sie sich für Einsetzung eines 
unparteiischen Schiedsgerichts verwenden und sich jeder gewaltsamen Beeinträch- 
tigung der preußischen Rechte widersetzen würden. In dem Vertrage von Wuster- 
hausen war die Garantie der Pragmatischen Sanktion von preußischer Seite nur 
unter der Bedingung ausgesprochen worden, daß der Kaiser sich bemühen werde, 
binnen sechs Monaten die Zustimmung des Hauses Sulzbach zu der Erwerbung 
von Berg und Ravenstein durch Preußen zu erwirken — eine Bedingung, die 
dann nicht erfüllt worden ist. In dem Berliner Vertrage von 1728 erklärte 
nun der Kaiser, daß er beim Eintreten des Erbfalles seine persönlichen Ansprüche 
auf Jülich dem Hause Sulzbach, die auf Berg und Ravenstein aber dem König 
von Preußen übertragen und dann jedem der beiden zur Erwerbung des ihm 
überlassenen Stückes der Erbschaft seine Hilfe leihen werde. Falls das Haus 
Sulzbach auf diesen Vorschlag nicht eingehen würde — und das war der wich- 
tigste Punkt bei der ganzen Abmachung — behielt sich der Kaiser seine eigenen 
Ansprüche auf Jülich vor, die Preußen dann ebenso garantieren sollte, wie der 
Kaiser das Anrecht Preußens auf Berg und Ravenstein. Das war, wie man 
sieht, nicht eben ein hoher Grad von Sicherheit für die Verwirklichung der 
preußischen Ansprüche. Die Sache wurde aber noch unsicherer und verwickelter 
dadurch, daß der Kaiser die rechtliche Entscheidung der ganzen Frage beim Ein- 
tritt des Erbfalls und beim Scheitern eines Vergleichsversuches dem Reichshofrat 
vorbehalten hatte, der, wie belannt, damals ein politisches Werkzeug des Kaisers 
war. Der Kaiser nahm also — das war der Sinn dieses Vorbehalts — kraft 
seines oberstrichterlichen Amtes die Entscheidung der Streitfrage für sich in 
Anspruch. Natürlich konnte diese Entscheidung auch gegen Preußen ausfallen. 
Für diese Möglichkeit hatten die preußischen Unterhändler, Borcke und Kuyp- 
hausen, eine Sicherungsklausel in den Vertrag hineinbringen wollen, des 
Inhalts: daß, falls der Spruch des Reichshofrats gegen Preußen ausfalle, der 
Kaiser sich verpflichten müsse, Preußen ex propriis mit einem angemessenen 
Aquivalent zu entschädigen, d. h. von seinen eigenen Landen etwas an Preußen 
abzutreten. Indessen auf das Drängen des österreichischen Unterhändlers Secken- 
dorff hatte der König schließlich verfügt, daß die Klausel aus der endgültigen 
Ausfertigung des Vertrages fortbleiben solle. Selbst ein geradliniger, ehrlicher 
Charakter, verließ er sich auf die Redlichkeit des Kaisers und seines Gesandten. 
Er fesselte sich an die österreichische Sache und ließ dabei dem Kaiser die Hinter- 
tür offen, durch die er seinen Verpflichtungen leicht entschlüpfen konnte. 
Bald nach der Herstellung dieses Bündnisses zwischen Preußen und Öster- 
reich kam es wieder zu einer gefährlichen Spannung zwischen den großen Mächten 
Europas. Der Kongreß von Soissons war 1728 ergebnislos verlaufen, aber 
wiederum vollzog sich jetzt ein Umschwung in der Gruppierung der Mächte: 
in dem Vertrag von Sevilla (9. November 1729) traten die drei westeuropäischen 
Mächte, Spanien, Frankreich, England im Bunde miteinander dem Kaiser 
und seinen Verbündeten, Preußen und Rußland, gegenüber. Es handelte sich 
dabei namentlich um die Absicht des Kaisers, eine neue ostindische Kompanie 
mit dem Sitz in Ostende zu begründen, was England und die übrigen Kolonial-= 
mächte nicht dulden wollten. Andere Streitpunkte, die Preußen näher angingen, 
traten binzu.
        <pb n="323" />
        Die bergische Frage. Verhältnis zum Kaiser, zu Hannover. Krisis von 1730. 309 
Zwischen den Hohenzollern und den Welfen in Berlin und Hannover 
bestand, trotz der wiederholten verwandtschaftlichen Verbindung zwischen den 
beiden Häusern, eine alte Rivalität. Friedrich Wilhelm I. war der Schwager 
Georgs II., der 1727 den englischen Thron bestieg; seine Gemahlin Sophie 
Dorothee hat ihre engen Beziehungen zu dem hannöversch-englischen Hofe nie 
aufgegeben. Trotz dieses verwandtschaftlichen Zusammenhangs ist unter der 
Regierung Friedrich Wilhelms I. das politische Verhältnis der beiden Höfe ein 
immer schlechteres geworden. Den Anlaß dazu hatte namentlich die Ein- 
mischung Hannovers in Mecklenburg und in Ostfriesland gegeben. In diesen 
beiden Ländern, auf die Preußen Erbanspruch und Anwartschaft besaß, war es 
infolge eines Streites zwischen Fürst und Ständen zur Reichsexekution gekommen; 
und Hannover, das beide Male dabei beteiligt gewesen war, hatte dann seine 
Truppen im Lande stehen lassen und sich dadurch einen Einfluß angemaßt, der 
die preußischen Interessen schwer verletzte. Dazu kam noch ein Grenzstreit zwischen 
Preußen und Hannover und die Verhaftung preußischer Werber, die sich auf 
hannoverschem Gebiet Ubergriffe erlaubt hatten. Friedrich Wilhelm I., empört 
und aufs änußerste gereizt, ließ ein Korps von 44 000 Mann gegen die 
hannöversche Grenze marschieren. Auch auf der Gegenseite rüstete man sich. 
Beide Gegnuer suchten die Hilfe ihrer Bundesgenossen nach. Friedrich Wilhelm I. 
hatte einen Moment die groteske Idee, den Streit mit dem verhaßten Schwager 
persönlich, im ritterlichen Zweikampf, mit dem Säbel in der Faust auszufechten. 
Vermittler legten sich dazwischen; es kam schließlich zu einem Schiedsgericht, 
und Preußen gab in der Hauptsache nach, was für sein Ansehen in der Welt 
und seinen politischen Ruf nicht eben förderlich war. Das Verhältuis Preußens 
zu Hannover blieb ein sehr feindseliges und verschärfte die Spannung der 
europäischen Lage: der Westen und der Osten Europas standen sich kampf- 
bereit gegenüber; man erwartete im Jahre 1730 den Ausbruch eines all- 
gemeinen Krieges. 
Mit dieser großen europäischen Krisis trifft nun ein Konflikt im Hause und 
am Hofe Friedrich Wilhelms I. zusammen, dessen Schärfe man nur auf dem 
Hintergrund der allgemeinen Lage ganz zu würdigen vermag. 
Friedrich Wilhelm I. war mit seinem Sohn und Thronerben, dem Kron- 
prinzen Friedrich, der damals 18 Jahre alt war, schon seit vielen Jahren in ein 
Mißverhältnis geraten, das mit der Zeit immer schärfere Formen angenommen 
hatte. Es war seine Absicht, und er verfolgte sie mit der ganzen Leidenschaft und 
dem despotischen Eigensinn seines Wesens, daß dieser sein Nachfolger einmal der 
Fortsetzer seiner Lebensarbeit werden sollte: ein guter Christ, ein sparsamer 
Haushälter und ein strammer Soldat. Und von alledem drohte der Kronprinz, 
sobald er in die Jahre einer selbständigen Entwicklung kam, das Gegenteil zu 
werden. 
Friedrich wurzelte mit allen Fasern seines Wesens in dem Boden der Auf- 
klärung. Durch eine ursprüngliche Wahlverwandtschaft seiner Natur fühlte er 
sich zu allem hingezogen, was eine freiere Lebensauffassung, eine reichere Lebens- 
führung, die Ubung und Ausbildung der höheren intellektuellen Kräfte verhieß. 
Sein erster Erzieher, Duhan de Jandun, war ein geistig und weltmännisch gebil- 
deter Franzose, ein Reformierter, der ganz jung nach Verlin gekommen war, im 
Grunde seines Herzens einer freieren religiösen Auffassung zugetan. Er bat
        <pb n="324" />
        310 Erwerbung der Königskrone und Ausbau des militärischen Großstaats 1688—1740. 
einen viel stärkeren Einfluß auf den Prinzen ausgeübt als die militärischen 
deutschen Erzieher, die später an seine Stelle traten; er hat namentlich auch seinen 
Hang zu den Büchern, zur französischen Literatur, der wissenschaftlichen wie der 
belletristischen, in einem Maße gefördert und befriedigt, wie es keineswegs im 
Sinne des königlichen Vaters lag. Philosophische Spekulationen beschäftigten den 
Geist des Prinzen schon früh und raubten ihm die Einfalt des Glaubens. Seine 
Hinneigung zu der Prädestinationslehre, die dem Vater besonders anstößig war, 
steht offenbar im Zusammenhang mit den philosophischen Ansichten der Deter- 
ministen, die die Freiheit des Willens leugneten. Sein Eifer für den Konfir- 
mationsunterricht war nur gering; der Pietist A. G. Francke ans Halle, der 
einmal zur königlichen Tafel gezogen wurde, fand wenig Gefallen an dem aus- 
weichenden, zurückhaltenden Wesen des frühreifen Knaben, der sich im stillen mit 
der wesensverwandten Schwester Wilhelmine über den Gespensterglauben des 
frommen Herrn lustig machte und ihn mit altklugem Spott einen Pharisäer 
nannte. Das Bewußtsecin, daß alles, wonach seine Seele begehrte, im väterlichen 
Hause verboten war, gab dem Charakter des Prinzen etwas Verschlagenes und 
Verstecktes, das gerade Gegenteil kindlicher Einfalt und Offenheit, wie sie der 
Vater wünschte und mit steigendem Unmut gerade bei diesem seinem ältesten 
Sohn vermißte. Das Exerzieren machte dem Prinzen nicht lange Vergnügen; 
den König verdroß es im Innersten, als man ihm zutrug, daß der Kronprinz 
die Uniform als seinen Sterbekittel (suaire) bezeichnet und verächtlich beiseite 
geworfen habe, um in den heimlich angeschafften Schlafrock von Goldbrokat zu 
schlüpfen und sich am Flötenspiel zu ergötzen, das er hinter dem Rücken des 
Vaters von dem Dresdener Meister Qnanz sich hatte beibringen lassen. Der 
Schlafrock wanderte ins Feuer und das Flötenspiel wurde verboten. Bald 
darauf kam heraus, daß der Kronprinz Schulden gemacht hatte; ein väterliches 
Donnerwetter samt einem scharfen Edikt gegen das Leihen an Prinzen war die 
Folge. Frühzeitige Beziehungen zum weiblichen Geschlecht erregten Empörung 
und Besorgnis bei dem äußerst sittenstrengen Vater, der gerade in diesem Punkte 
sehr empfindlich war. Sein Mißtrauen war schon längst geweckt, und nahm 
seit dem Besuch bei dem an Verführung reichen Dresdener Hofe (1728) noch zu. 
Die schlimmsten Befürchtungen wurden in ihm rege. Er sah seinen Sohn auf 
dem Wege des Verderbens; er sah die Zukunft seines Staates geopfert; er sah 
sich selbst mit Undank belohnt für all seine väterliche Liebe und Sorge, die freilich 
von einer rauhen Hülle verdeckt wurde. Der Kronprinz seinerseits glaubte, der 
Vater könne ihn nun einmal nicht leiden und verfolge ihn mit unversöhnlichem 
Haß. Es kam zu Mißhandlungen, selbst vor Hof und Gesinde; eine immer größere 
Verstocktheit des Prinzen war die Folge. Zugleich aber begann der in dem 
persönlichen Charaktergegensatz begründete Zwiespalt auch eine bedenkliche 
politische Wendung anzunehmen. 
Die Königin hegte ehrgeizige Pläne für ihre Kinder. Vor allem wünschte 
sie ihre älteste Tochter Wilhelmine einst auf dem britischen Thron zu sehen. 
Die englischen Verwandten wiederum wünschten für die königliche Prinzessin 
Amalie die Hand des preußischen Kronprinzen. Friedrich Wilhelm I. war 
anfänglich nicht geradezu dagegen, obwohl die englische Schwiegertochter mit den 
luxuriösen Gewohnheiten des Hofes von St. James ihm Bedenken erregte. In 
dem Vertrag von Herrenhausen 1725 war die Verbindung schon für die Zukunft
        <pb n="325" />
        Kronprinz Friedrich. Der Plan der englischen Doppelheirat. Hothams Sendung. 311 
verabredet worden. Aber das Blatt wandte sich, nachdem er von der Seite Eng- 
lands und Frankreichs wieder auf die Seite des Kaisers übergetreten war. Der 
englische Heiratsplan erschien jetzt den Westmächten als ein Mittel, den König 
von Preußen mit seiner ansehnlichen Armee wieder in ihr Lager zurückzuführen. 
Andererseits aber setzte Osterreich alle Hebel an, um diese Pläne zu durchkreuzen. 
Die Verhinderung der englischen Heirat wurde jetzt geradezu die Hauptaufgabe 
für Seckendorff und Grumbkow. Es eutwickelte sich nun am Berliner Hofe 
ein überaus lebhaftes und verworrenes Intrigenspiel, in dem von englischer und 
französischer wie von kaiserlicher Seite kein Mittel der Kabale, der Lüge, des 
Verrats verschmäht worden ist. Die europäischen Mächte rissen sich um 
Preußens Bundesgenossenschaft und seine Armee; die königlichen Kinder mit 
ihren Heiratsplänen und Zukunftshoffnungen sind die Opfer dieses höchst ruchlos 
geführten diplomatischen Kampfes geworden. Kronprinz Friedrich schwärmte 
für die englische Cousine, die er nie gesehen hatte und verabscheute mit der 
Mutter und der Schwester Seckendorff und Grumbkow auf das gründlichste. 
Die Königin und ihre Kinder näherten sich den fremden Gesandten und such- 
ten durch sie den Heiratsplan zu fördern. Zu besonders bedenklichen Vertraulich- 
keiten scheint es gegenüber dem französischen Gesandten Rottenbourg gekommen 
zu sein, der an seine Regierung von Plänen berichtet, die erwogen worden seien 
für den Fall, daß der König plötzlich stürbe oder irrsinnig würde; denn Friedrich 
Wilhelm I. war damals von schweren Krankheitsanfällen heimgesucht. Mag 
in diesen Berichten, denen Ernest Lavisse in seinem Buche La Jeunesse du Grand 
Frédéric wohl zu unbedingten Glanben geschenkt hat, manches unrichtig gesehen 
oder übertrieben sein, so bleibt doch des Bedenklichen genug übrig; und es scheint, 
daß auch das Mißtrauen des Königs durch Andeutungen, die er darüber erhielt, 
noch verschärft worden ist. 
Infolge einer Anregung der Königin kam bald nach der Beilegung des 
hannöverschen Konflikts 1730 ein außerordentlicher englischer Gesandter, Sir 
Charles Hotham in besonderer Mission von London nach Berlin, um die Heirats- 
angelegenheit und damit die politischen Pläne seines Hofes zu fördern. Er hatte 
den Vorschlag zu machen, daß die englische Prinzessin nach der Vermählung mit 
dem preußischen Kronprinzen zur Statthalterin von Hannover ernannt werden 
und daß dann das kronprinzliche Paar dort in Hannover seinen Wohnsitz 
nehmen sollte. Dem Kronprinzen selbst erschien diese Möglichkeit in den reizend- 
sien Farben, aber der Vater war anderer Ansicht. Er war in einer sehr 
schwierigen Lage. Er wollte seine Bundestrene dem Kaiser gegenüber ehrlich 
halten und doch andererseits dem Glück seiner Kinder und den Aussichten für 
sein Haus nicht hinderlich sein. Dieser innere Zwiespalt erzeugte in seiner 
Haltung ein Schwanken, das den Boden für die Ränke der Diplomaten und Hof- 
leute aufs günstigste vorbereitete. Das Mißtrauen gegen den Sohn, den er 
nicht aus den Händen und Augen lassen wollte, das Gefühl, den diploma- 
tischen Treibereien nicht recht gewachsen zu sein, das aufbrausende Temperament 
des kranken Mannes, sein plötzlich losbrechender Jähzorn — das alles hat dazu 
beigetragen, der Sache die unheilvolle Wendung zu geben, die sie nun nahm. 
Der König entschloß sich endlich dazu, seine Zustimmung zur Heirat der Prinzessin 
Wilhelmine mit dem Prinzen von Wales zu geben und erklärte dem Gesandten, 
daß man sich diese Verbindung zur Ehre anrechnen werde; für die Verheiratung
        <pb n="326" />
        312 Erwerbung der Königskrone und Ausbau des militärischen Großstaats 1688—1740. 
seines Sohnes aber sei die Zeit noch nicht gekommen; die werde erst in zehn 
Jahren erfolgen; man werde dann eine englische Prinzessin jeder andern vor- 
ziehen. Hotham ließ dem gegenüber keinen Zweifel, daß man in London entweder 
beide Heiraten wünschte oder gar keine; auch das Versprechen des Kronprinzen, 
daß er, wenn er sein eigener Herr sei, nie eine andere Prinzessin als die englische 
Cousine heiraten werde, hat ihn von dieser ihm vorgeschriebenen Linie nicht 
abzudrängen vermocht. Seine Mission war beendet. Am 10. Juli 1730 hatte er 
seine Abschiedsaudienz beim König. Er nahm sich heraus, dem König dabei ein 
Aktenstück zu überreichen, das die Besoldung Grumbkows durch den Wiener Hof 
betraf. Der König war in der übelsten Laune, er nahm die Mitteilung mit dem 
stärksten Mißfallen auf, warf das ihm dargebotene Papier mit einem sehr 
kräftigen Wort zu Boden und verließ das Zimmer, ohne den Gesandten zu 
verabschieden. In hochmütiger Steifheit pochte nun Hotham darauf, daß seine 
diplomatische Würde verletzt sei; er ist ohne Abschied einige Tage darauf von 
Berlin abgereist. 
Der Bruch war noch nicht unheilbar. Aber da trat ein Ereignis ein, das 
alle Aussichten auf Verständigung abschnitt. 
Kurz nach der Abreise des Engländers unternahm der König eine Reise nach 
Süddeutschland, auf der er im kaiserlichen Interesse auf verschiedene Höfe ein- 
wirken und namentlich auch mit dem pfälzischen Hofe zu Mannheim noch einmal 
eine Verständigung wegen der bergischen Sache herbeizuführen versuchen wollte. 
Der Kronprinz mußte den Vater anf dieser Reise begleiten; er nahm die Gelegen- 
heit wahr, einen längst geplanten Fluchtversuch ins Werk zu setzen, in der Absicht, 
nach England zu gehen, von wo aus man ihn auch mit Geldmitteln versehen 
hatte. In der Nacht zum 4. August sollte der Plan ausgeführt werden; man 
übernachtete in dem Dorfe Steinfurt bei Mannheim. Aber der Page, der die 
Pferde besorgt hatte, wurde von Reue erfaßt und entdeckte dem König alles. 
Nun folgten furchtbare Tage für den Kronprinzen; er wurde vom Vater als 
Deserteur behandelt und vor ein Kriegsgericht gestellt, das nach der schleunigen 
Rückkehr in dem alten Schlosse zu Köpenick abgehalten wurde. Die Generäle, 
die es bildeten, verneinten die Schuldfrage wegen der Fahneuflucht, weil der 
Plan nicht zur Ausführung gekommen sei, und erklärten sich im übrigen für 
nicht zuständig. Der Kronprinz selbst war besonnen genug, um bei dem Verhör 
alles zu vermeiden, was im Sinne bewußter Widersetzlichkeit hätte gedeutet 
werden können. Es ist nicht richtig, daß der König eigentlich die Hinrichtung 
des Kronprinzen gewollt und daß nur das Eingreifen des Kaisers ihm das 
Leben gerettet habe. Der König hat nur eine Zeitlang den Gedanken erwogen, 
Friedrich von der Thronfolge auszuschließen; diese Strafe hat der Kronprinz 
durch sein besonnenes Verhalten während der Untersuchung und durch die voll- 
ständige Unterwerfung unter den Willen des Vaters von sich abgewandt. Das 
kaiserliche Interzessionsschreiben ist überhaupt erst überreicht worden, nachdem 
der König zur Pardonnierung des Kronprinzen, d. h. zur Aufrechterhaltung seines 
Thronfolgerechts, sich entschlossen hatte. Es paßte aber Seckendorff und 
Grumbkow, die Sache so darzustellen, als ob der künftige König von Preußen 
dem Kaiser Thron und Leben verdanke. 
Strenger verfuhr man gegen den Vertrauten des Kronprinzen, der um 
jein Vorhaben gewußt und ihm Vorschub geleistet hatte, den Leutnaut von Katte.
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        Der Fluchtversuch des Kronprinzen. Politische Rückwirkungen. 313 
Er wurde wegen Majestätsverbrechens zum Tode verurteilt und vor dem Fenster 
des Kronprinzen, der in Küstrin gefangen gesetzt worden und selbst über sein 
Schicksal noch ganz im ungewissen war, hingerichtet, so daß Friedrich das 
Schreckliche mit ansehen sollte; er ist darüber in Ohnmacht gefallen. Noch 
länger als ein halbes Jahr dauerte es bis zur förmlichen Aussöhnung mit dem 
Vater. Es war eine Zeit, die von entscheidendem Einfluß auf den Charakter 
des Kronprinzen gewesen ist. Aller Vorzüge seiner Geburt und seiner hohen 
Stellung beraubt, war er damals ganz auf sich selbst gestellt und auf die Hilfs- 
quellen seiner eigenen Natur angewiesen, die durch all den Schrecken wohl 
gebengt, aber nicht gebrochen werden konnte. Von einer religiösen Sinnes- 
änderung, wie sie der Vater bewirken wollte, kann bei ihm nicht die Rede sein. 
Friedrich blieb, der er war; seine Natur entwickelte sich, allen Widerwärtigkeiten 
zum Trotz und vielfach selbst wieder durch sie gefördert, nach ihrem eigenen inneren 
Lebensgesetz. In dieser harten Schule lernte er eine zähe Diplomatie im Dienst 
der eigenen allerpersönlichsten Interessen; das Elastische, Stahlharte seines 
Wesens, das sich später in den großen Weltverhältnissen bewährte, hat hier die 
erste schwere Probe bestanden. Die änßere Unterwerfung freilich war ganz voll- 
ständig; sie erstreckte sich selbst auf den Widerruf in der Gewissensfrage der 
Prädestinationslehre. Es war die Politik der Ohnmacht gegenüber einer Macht 
und einem Willen, gegen die kein Widerstand möglich war. Der Kronprinz hatte 
aus bitterster Erfahrung die realen Machtfaktoren kennen gelernt, die sein Leben 
beherrschten; fern von dem gefährlichen Ränkespiel des Hofes gewann er das 
Bewußtsein der Schranken, in denen er sich als Thronfolger zu halten hatte. 
Nachdem der Vater ihn wieder zu Gnaden angenommen hatte, mußte er 
bei der Küstriner Kriegs= und Domänenkammer zumnächst ein halbes Jahr lang 
als Auskultator und dann als Rat mit Sitz und Stimme im Kollegium arbeiten, 
um die innere Verwaltung von Grund aus kennen zu lernen. Er begann erst 
jetzt, sich mit den leitenden Gedanken, mit den eigentümlichen Interessen des 
preußischen Staatswesens zu durchdringen. Er durchschaute jetzt auch die selbst- 
süchtigen Zwecke der fremden Mächte; er hat fortan gegen sie eine Zurückhaltung 
bewiesen, die sie anfangs in Erstaunen setzte. 
Von der englischen Heirat war natürlich jetzt keine Rede mehr weder für 
den Kronprinzen, noch für seine Schwester Wilhelmine. Mit voller Entschieden- 
heit wandte sich der König nun von diesen hochfliegenden Plänen ab. Sie 
erschienen ihm gewissermaßen als ein sträflicher Hochmnt, der sich gerächt habe. 
Recht im Gegensatz zu einer so vornehmen Familienverbindung griff seine Wahl 
nun in die kleinfürstlichen, reichsdeutschen Kreise hinein. Prinzessin Wilhelmine 
wurde gezwungen, einen kleinen ungeliebten und wenig liebenswürdigen Vetter, 
den Markgrafen von Bayreuth, zu heiraten (1731), mit dem sie eine äußerst 
unglückliche Ehe geführt hat; Kronprinz Friedrich hat 1733 die Prinzessin 
Elisabeth Christine von Braunschweig-Bevern zur Frau nehmen müssen, die 
ihm nicht die geringste Neigung einflößte, die er vielmehr nur mit tiefem innerem 
Widerstreben, nicht ohne erneutes heftiges Aufbäumen seiner Natur gegen den 
ihr zugemuteten Zwang, ans der Hand des Vaters hinnahm, dem es genügte, 
daß sie „ein modestes und gottesfürchtiges Mensch“ sei. 
So hatte sich Friedrich Wilhelm eben im Moment der großen europäischen 
Krisis mit voller Entschiedenheit von jeder Verbindung mit den Westmächten
        <pb n="328" />
        314 Erwerbung der Königskrone und Ausbau des militärischen Großstaats 1688—1740. 
losgesagt. Aber irgendwelchen Vorteil hat er von diesem bundestreuen Ver- 
halten nicht gehabt. Der Preis seines Bündnisses sank in den Augen des Kaisers 
mit der abnehmenden Kriegsgefahr. Die große Krisis ist noch einmal in fried- 
lichem Sinne ausgegangen. Im März 1731 eutschloß sich Kaiser Karl VI., 
seinen Rückzug vor den Verbündeten von Sevilla anzutreten. Er gab die 
ostindische Kompanie und die österreichisch-belgischen Seemachtspläne auf und 
begnügte sich mit der Garantie der Pragmatischen Sanktion durch die Seemächte. 
Als dann im Januar 1732 auch noch die Reichsgarantie der Pragmatischen 
Sanktion erfolgt war (nur Bayern, Sachsen und Kurpfalz schlossen sich davon 
aus), da galt Preußen immer weniger in den Augen Osterreichs; und der Kaiser 
begann, um das Haus Pfalz-Sulzbach für sich zu gewinnen, diesem jetzt in der 
bergischen Frage auf Kosten Preußens entgegenzukommen. Auf einer Zu- 
sammenkunft zu Prag im August 1732 war Friedrich Wilhelm schwach genug, 
dem Ansinnen des Kaisers, daß er auf die wichtige Hauptstadt von Berg, 
Düsseldorf, verzichten möge, sich schon halb und halb zu fügen. 
Während England sich mit dem Kaiser vertragen hatte, war Frankreich, 
mit Spanien durch den bourbonischen Familienpakt von 1733 enger verbündet, 
im Gegensatz zu ihm geblieben. So war man nach manchen überraschenden 
Wandlungen wieder zu der Gruppierung der Mächte zurückgekehrt, wie sie vor 
dem Umschwung von 1725 bestanden hatte; und dies war nnn die Situation, 
in der ein neuer europäischer Streitfall den längst erwarteten und immer wieder 
vermiedenen Krieg endlich doch noch zum Ausbruch gebracht hat. 
Es handelte sich um die Thronfolge in Polen nach dem Tode Augusts II. 
(1732). Die Seemächte blieben neutral; Frankreich setzte sich für den Schwieger- 
vater Ludwigs XV., Stanislaus Lesczinski, ein; Österreich und Rußland ver- 
fochten die Thronfolge des Kurfürsten von Sachsen August III.; und Preußen 
mußte infolge des Bündnisses von 1728 in dem nun ausbrechenden Kriege sich 
auf eben diese Seite schlagen, obwohl es durchaus kein Interesse daran hatte, 
daß der sächsische Rival auf den polnischen Thron gelangte. In den Verhand- 
lungen der Verbündeten spielte Preußen nur eine geringfügige Rolle, sehr zum 
Mißvergnügen Friedrich Wilhelms I. Er hätte gern durch die Entfaltung 
militärischer Macht ersetzt, was seinem Staate an politischem Gewicht fehlte: 
er bot dem Kaiser eine Truppenhilfe von 50 000 Mann an. Aber der Kaiser 
wollte Preußen nicht als selbständigen und anspruchsvollen Bundesgenossen neben 
sich sehen, sondern als bloße Auxiliarmacht; er wies das Angebot zurück und 
forderte nur 10 000 Mann. Friedrich Wilhelm I. war außer sich über diese 
Behandlung, deren Sinn er wohl durchschaute. Er machte nach seiner Gewohn- 
heit seinem Ärger durch heftige Worte Luft; aber dann fügte er sich und gab die 
10 000 Mann. Auch das Reich hat der Kaiser mit sich zu ziehen gewußt: 
1734 wurde in Regensburg der Reichskrieg an Frankreich erklärt; nur die 
wittelsbachischen Fürsten schlossen sich aus: die Kurfürsten von Köln, Pfalz, 
Bayern. König Friedrich Wilhelm I. und der Kronprinz Friedrich sind selbst 
mit im Felde gewesen; in der Rheinkampagne von 1734 hat der Kronprinz znerst 
den Krieg kennen gelernt. Aber Lorbeeren waren in diesem Kriege nicht zu 
ernten; der österreichische Feldherr, Prinz Eugen, war alt geworden und wagte 
keine großen Dinge mehr. Osterreich hat das Spiel auch bald verloren gegeben. 
Am 3. Oktober 1735 wurden in Wien die Friedenspräliminarien unterzeichnet.
        <pb n="329" />
        Der polnische Thronfolgekrieg. Ausgang der bergischen Angelegenheit. 315 
Österreich wich in den eigentlich wichtigen Fragen zurück: es gab Lothringen 
preis, das an Stanislaus Leszcinski und nach dessen Tode an Frankreich kommen 
sollte, es verlor Neapel und Sizilien, wo eine spanisch-bourbonische Sekundo- 
genitur begründet wurde. Daß Frankreich dagegen Angust III. als König von 
Polen anerkanute, kam mehr dem Ansehen Rußlands als Österreichs zugute; 
die Hauptsache war für OÖsterreich, daß jetzt auch Frankreich die Garantie der 
Pragmatischen Sanktion aussprach. Auf dieser Grundlage ist dann 1738 auch 
der allgemeine Friede geschlossen worden. Preußen hat in diesem Kriege gar 
nichts gewonnen; es hat sich einfach von Osterreich zu dessen Zwecken gebrauchen 
lassen. 
Als Osterreich noch vor dem endgültigen Friedensschluß in einen Türken- 
krieg verwickelt wurde (1736—39), deutete Graf Seckendorff, der das Ober- 
kommando in diesem — übrigens sehr unrühmlich geführten — Kriege erhielt, 
dem König von Preußen im Vertrauen auf die persönliche Freundschaft mit ihm 
brieflich an, wie erwünscht für OÖsterreich 20 prenßische Bataillone und eine 
Anleihe von einigen Millionen sein würden. Friedrich Wilhelm wies das anfangs 
nicht ohne Befremden kurzerhand ab. Aber ein paar Monate später kam er 
selbst auf die Sache zurück, weil er darin eine günstige Gelegenheit fand, seinen 
alten Plau der Nachfolge in Berg zu fördern. Nicht Truppen, aber Geld 
bot er Osterreich: eine Million 200 000 Taler — erklärte er — wolle er dem 
Kaiser als Beihilfe zum Türkenkrieg geben, à fonds perdu, „Kapital und Zinsen 
nicht eher als am jüngsten Tage zahlbar“; dafür aber verlangte er eine neue 
klare Garantie des Kaisers für Berg und Ravenstein. Allein der Kaiser war nicht 
geneigt, darauf einzugehen. Die Vergrößerung Preußens am Niederrhein lag 
nicht im österreichischen Interesse. Und ebensowenig Entgegenkommen fand 
Preußen bei den übrigen Mächten. Auch Frankreich war einer Verstärkung der 
preußischen Stellung in der Nähe seiner Grenze abgeneigt; in den Niederlanden 
fürchtete man davon einen unangenehmen Druck auf die Republik; und England- 
Hannover war grundsätzlich gegen jede Vergrößerung Preußens namentlich in 
Westdeutschland. Dazu kam, daß das Haus Sulzbach jedes Zugeständuis ab- 
lehnte und, gestützt auf Frankreich, Osterreich zwang, auf seine Wünsche Rücksicht 
zu nehmen. So traf das Begehren Friedrich Wilhelms in der bergischen Frage 
auf eine geschlossene Phalanx mächtiger Gegner. OÖsterreich, Frankreich, England 
und die Niederlande vereinigten sich im Februar 1738 zu einem gemeinsamen 
Vergleichsvorschlag, der dem preußischen Hofe in der drohenden Form identischer 
Noten übergeben wurde. Der Inhalt war, daß bei Eröffnung des Erbfalls die 
gesamte jülich-bergische Ländermasse vorläufig dem Pfalzgrafen von Sulzbach 
übergeben werden sollte, unter Vorbehalt des preußischen Auspruchs. Es war 
ein Vorschlag, der Preußens Aussichten so gut wie ganz vernichtete. War der 
Gegner erst einmal im tatsächlichen Besitz der streitigen Lande, so war es sehr 
schwer, durch einen Prozeß beim Reichshofrat oder durch diplomatische Ver- 
handlungen die preußischen Ansprüche gegen ihn durchzusetzen. Das erkannte 
natürlich Friedrich Wilhelm I. sofort. Er sah seine liebsten Pläue an 
diesem einmütigen Widerstand der Mächte scheitern, und zwar durch eine diplo- 
matische Verschwörung, die Osterreich, sein Bundesgenosse, angestiftet hatte. Sein 
Grimm und Groll gegen den Kaiser, der ein so falsches Spiel mit ihm gespielt 
hatte, war grenzenlos. Er erging sich in lauten Klagen. Den „Chagrin“ über
        <pb n="330" />
        316 Erwerbung der Königskrone und Ausbau des militärischen Großstaats 1688—1740. 
diesen Streich, den ihm die „Quadrille der Mächte“ gespielt hatte, hat er sein 
Lebtag nicht verwunden. Er war damals schon ein schwerkranker Mann. Der 
Ingrimm über diese Behandlung hat geradezu an seinem Leben gefressen. Auf 
den Kronprinzen, der sich inzwischen in Ruppin und Rheinsberg an der Spitze 
eines Regiments zum tüchtigen Offizier entwickelt hatte und mit dem er nun 
ganz ausgesöhnt war, hat er damals hingewiesen mit den Worten: „Da steht 
einer, der mich rächen wird.“ 
Den Vorschlag der Mächte hat Preußen zurückgewiesen, und weitere Ver- 
wicklungen sind zunächst nicht daraus entstanden. Friedrich Wilhelm I. aber 
wandte sich jetzt von Osterreich ab: er habe sattsam erfahren, daß er von dieser 
Seite auf keine Förderung zu rechnen habe. Er knüpfte nun insgeheim mit 
Frankreich an. Kardinal Fleury ließ sich bereit finden, Preußen die Erwerbung 
wenigstens eines Teils der Erbschaft zu garantieren in einem Vertrage vom 
5. April 1739. Das tiefe Geheimnis, mit dem namentlich von französischer 
Seite diese Verhandlungen umgeben wurden, hatte seinen guten Grund. Denn 
ein Vierteljahr früher (Januar 1739) hatte Fleury bereits mit dem Kaiser einen 
— natürlich ebenfalls geheimen — Vertrag über dieselbe Angelegenheit ge- 
schlossen, der dem Inhalt des preußischen Vertrages schnurstracks zuwiderlief 
und wieder auf den Sinn der identischen Noten zurückkam. So hat Fleury 
beide Mächte, Osterreich wie Preußen, betrogen. Es war ein letzter Mißerfolg 
der Politik Friedrich Wilhelms I. 
In der auswärtigen Politik liegt die Stärke Friedrich Wilhelms I. nicht. 
Er hatte zwar ein lebhaftes Gefühl für die Macht, einen starken Ehrgeiz, ein 
leicht reizbares politisches Ehrgefühl; er hat auch in dem Heer das Instrument 
für Preußens künftige Machtpolitik geschaffen; aber felbst Machtpolitik mit 
Erfolg zu treiben hat Friedrich Wilhelm I. nicht vermocht. Man kann sagen: 
seine Natur war zu gerade, zu ehrlich dazu. Es ist in ihm eine großartig- 
naive Offenherzigkeit und Arglosigkeit, die ihn mehr als einmal das Opfer 
eines raffinierten diplomatischen Intrigenspiels hat werden lassen. Das 
Bewußtsein dieser seiner schwachen Seite machte ihn dann auch wohl gerade 
am unrechten Ort wieder mißtrauisch und geneigt, boshaften und neidischen 
Einflüsterungen gegen die Männer seines Vertrauens Glauben zu schenken. 
Das hat in den inneren wie in den äußeren Geschäften manche Verwirrung 
und manchen Aufenthalt verursacht. In der auswärtigen Politik hat Friedrich 
Wilhelm nach dem Tode Ilgens, den er auch nicht ganz ohne Mißtranen 
betrachtete, den er aber doch auch einmal einen „alten habilen treuen branden- 
burgischen Vater“ genannt hat, keinen wirklich bedeutenden und zuverlässigen 
Ratgeber mehr gehabt. Ihm selbst aber fehlte die kühne, skrupellose Initiative, 
die seinen Nachfolger zu großen Unternehmungen befähigt hat. Ihm traten 
immer die moralischen Bedenken hindernd in den Weg. Er hätte am liebsten 
die Vorschriften des Christentums mit seinen politischen Interessen in Einklang 
gebracht; und es war eins der großen Lebensrätsel, die seinen einfachen Sinn 
immer wieder beschäftigten, daß sich das so gar nicht als möglich erweisen wollte. 
Im ganzen war die Grundrichtung seiner Politik durchaus friedfertig; aber es 
wurde ihm oft schwer, den Degen in der Scheide zu behalten. Er wollte Achtung 
in der Welt genießen, er wollte sich nicht kujonieren lassen, wie er wohl sagte; 
„Affront leide ich nicht!“ — ist eine seiner am häufigsten wiederkehrenden
        <pb n="331" />
        Bedeutung Friedrich Wilhelms J. für den preußischen Staat. 317 
Wendungen. — „Ich will wohl ruhig sitzen, wenn sie mich in Frieden lassen“ — 
sagt er einmal — „aber wer mir beißt, den beiße ich wieder.“ Man 
darf sich aber durch die häufig sehr starken Worte Friedrich Wilhelms 
nicht täuschen lassen: ihnen sind nicht immer gleich starke Taten gefolgt. Eine 
wirklich große Machtentfaltung nach außen hat er noch nicht eigentlich für seine 
Aufgabe angesehen; er hatte das lebhafte Bewußtsein, erst müsse eine Macht im 
Innern gegründet werden. Die inneren Reformen, die mit der Ordnung des 
Staatshaushalts und der wirtschaftlichen Wohlfahrt der Bevölkerung zugleich 
auch die militärisch-politische Bereitschaft zum Ziel hatten, hat er von Anfang an 
als seine eigentliche Regierungsaufgabe betrachtet. Darum sah er jede aus- 
wärtige Verwicklung als eine Störung an und ging den Konflikten aus dem 
Wege, wo er es nur immer mit seiner Ehre und mit seinen Interessen glaubte 
vereinigen zu können. Er ist darin zweifellos weiter gegangen, als für das 
politische Ansehen Preußens gut war; sein Staat genoß nicht den Respekt bei den 
Mächten, der seiner militärischen Kraft entsprochen hätte; „die Preußen schießen 
nicht“, hieß es wohl im Reiche. Dennoch liegt in der Beschränkung auf die 
inneren Aufgaben, die aber freilich in einer relativ vollkommenen Weise gelöst 
worden sind, ein Moment historischer Größe, das nicht immer zutreffend ge- 
würdigt worden ist. 
Friedrich Wilhelm I. ist der eigentliche Begründer der altpreußischen 
Staatsordnung mit ihrer straffen Zucht und ihrer einseitigen, aber großartigen 
Richtung auf das, was als Grundlage militärisch-politischer Macht dienen kann. 
Seine Gewissenhaftigkeit, sein Pflichtgefühl, sein unbestechlicher Wirklichkeitssinn, 
sein Hang zum Soliden und Tüchtigen, seine Verachtung von Prunk und Schein 
haben den Charakter des Staatswesens, das er geschaffen hat, auf das nach- 
haltigste beeinflußt; und der echt preußische Grundsatz, daß jeder alle Kräfte zu- 
sammennehmen müsse, um seine „verfluchte Pflicht und Schuldigkeit“ zu tun, geht 
auf diesen rauhen, aber von gesunden Instinkten geleiteten Volkserzieher zurück. 
Friedrich Wilhelm I. hat sich noch immer zugleich als deutscher Fürst 
gefühlt. So wenig er dem österreichischen Hofe traute, so bewahrte er sich doch 
eine gewisse Ehrfurcht vor dem kaiserlichen Namen, wie sie sein Nachfolger nicht 
mehr gekannt hat. Man könne den Kaiser im Reich doch nicht beiseite setzen — 
so führt er einmal im Jahre 1728 in einer eigenhändigen Aufzeichnung aus: 
„ein Haupt muß sein! Wer soll aber das Haupt sein? Wollen sie mir dazu 
machen? Gut, aber das wird Sachsen, Hannover, Bayern nicht leiden. Ergo. 
wer soll das Haupt sein? Sachsen? Aber da lasse ich mir lieber mein Land 
brennen. Soll's Hannover sein? Aber da lasse ich mir lieber Glied vor Glied 
abhauen als einen englischen Chef zu haben.“ Kurz, meint er, man fahre am 
besten, wenn man es beim alten lasse und dem Kaiser seine verfassungsmäßige 
Stellung im Reich nicht antaste. So war Friedrich Wilhelm — damals 
wenigstens — gut kaiserlich; und er wäre es gern immer geblieben, wenn 
es nur mit seinen Interessen verträglich gewesen wäre. Trotzdem kann 
man auch bei ihm nicht eigentlich von einer deutsch-nationalen Politik 
sprechen. Politisch war er Partikularist, Preuße ganz und gar; er fühlte 
sich doch, ungeachtet seiner Stellung als Reichsfürst, in erster Linie immer 
als europäischer Souverän. Aber in seinem schlichten Wesen ist eine ganz 
entschiedene Vorliebe für das Deutsche. Seine Empfindungsweise, seine
        <pb n="332" />
        318 Erwerbung der Königskrone und Ausbau des militärischen Großstaats 1688—1740. 
Religiosität, sein Familienleben, der ganze Zuschnitt seines Haushalts war 
deutsch, recht im Gegensatz zu der oberflächlichen Eleganz, der Frivolität, der 
Prunksucht und Sittenlosigkeit, die damals ans Frankreich herüberdrangen und 
das Leben der meisten deutschen Höfe vergifteten. Die Mätressenwirtschaft war 
ihm ein Greuel. Er lebte in der Überzeugung, daß Gott das Haus Brandenburg 
vor anderen gesegnet und erhöht habe, weil dieses Laster seit Generationen unter 
seinen frommen reformierten Vorfahren nicht im Schwange gewesen sei. Opern, 
Redouten, Maskeraden hielt er für Teufelswerk und wollte dergleichen in seinem 
Lande nicht dulden. Der calvinistische Grundsatz: „Bete und arbeite“ ist in 
seinem persönlichen Leben wie in seinen Regierungstendenzen ausgeprägt. Auch 
seine auswärtige Politik trägt einen stark protestantischen Zug. Er erinnert in 
manchen Stücken an die glaubensstarken, eifrig kirchlichen alten Betefürsten der 
Reformationszeit; nur freilich hebt ihn die Größe der staatlichen Aufgaben doch 
wieder hoch über das kleinfürstliche Treiben des 16. Jahrhunderts empor, wie 
denn die Rangordnung der Staatszwecke auch in seiner frommen Seele sich ganz 
zugunsten der finanziellen und militärischen Bestrebungen verschoben hatte. Auch 
die Freuden des Weidwerks, die in seinem Leben eine große Rolle spielen, und 
der derbe, ehrbare Lebensgenuß, die ungezwungene Geselligkeit bei einem Kruge 
Bier im Tabakskollegium muten als eine Fortsetzung der Lebensweise jenes 
alteren deutschen Fürstentypns an. Für Kunst und Wissenschaft hatte er kein 
eigentliches Verständnis. Seine Bildung war trotz des sorgfältigen Unterrichts 
eine sehr mangelhafte geblieben. Latein verstand er nur wenig; sein deutscher 
Stil ist roh und ungefüge im Vergleich etwa zu der Schreibweise des Großen 
Kurfürsten, aber freilich auch wieder anziehend durch derbe und treffende Ur- 
sprünglichkeit des Ausdrucks. Er hat während seiner Gichtanfälle auch wohl 
gemalt; in Wusterhausen finden sich verschiedene solche offenbar von anderer 
Hand später überarbeitete Bilder mit der Unterschrift In tormentis pinxit F. W. R.; 
Kunstwert besitzen sie nicht. Von den Musikern sagte ihm namentlich Händel zu. 
Ganz ohne Verständnis war er für die Philosophie. Als man ihm von orthodoxer 
Seite den Philosophen Christian Wolf in Halle als einen Atheisten verdächtig 
gemacht und dessen Lehre vom Willensdeterminismus dahin erläutert hatte, daß 
danach ein Grenadier, der desertiere, eigentlich vernünftigerweise nicht bestraft 
werden könne, weil es ja keinen freien Willen gebe, — da hat er 1723 den 
berüchtigten Befehl erlassen, durch den der große Gelehrte seiner Professur in 
Halle entsetzt und ihm bei Strafe des Galgens anbefohlen wurde, binnen 
48 Stunden die preußischen Lande zu räumen. Wolf fand dann einen anderen 
Wirkungskreis in Marburg; und Friedrich Wilhelm hätte ihn später, als er 
besser über den Mann berichtet war, gern wieder nach Halle zurückgerufen; aber 
begreiflicherweise ist es bei seinen Lebzeiten nicht mehr dazu gekommen. Die 
Sozietät der Wissenschaften ist unter ihm in Verfall geraten; die Behandlung, 
die der Historiker Gundling und andere mehr oder wenige unwürdige Diener der 
Wissenschaft bei Hofe fanden, erinnert an die Rolle der alten Hofnarren. Mehr 
Achtung hatte der König vor den Vertretern der Naturwissenschaften und der 
Medizin; namentlich die letztere schätzte er wegen der Dienste, die sie seinem 
Heere leisten konnte: das anatomische Theater in Berlin, mit dem ein medizi- 
nischer Unterricht verbunden war, ist eine dauerhafte Gründung seiner Re- 
gierung gewesen.
        <pb n="333" />
        Charakter und Regierungstendenzen Friedrich Wilhelms I. 319 
Die Berichte der Zeitgenossen heben an dem Charakterbild Friedrich 
Wilhelms I. gerade die bizarren und grotesken Züge hervor, an denen es ja 
freilich reich war. In den eigentlichen Kern seines Wesens dringen sie nicht ein, 
vor allem auch nicht die Schilderung, die seine eigene Tochter Wilhelmine, die 
Markgräfin von Bayrenth, von der Tyrannei ihres Vaters und dem Leben in der 
Familie und am Hofe entworfen hat. Die Auszeichnungen dieser unglücklichen 
und verbitterten Frau, der ihre Kindheit später im trübsten Licht erschien und 
die geneigt war, die Schuld an ihrem verfehlten Leben dem Vater zuzuschieben, 
der sie zu einer verhaßten Heirat gezwungen hatte, weichen nachweislich in vielen 
Zügen von der Wahrheit ab und geben von dem Charakter Friedrich Wilhelms I. 
nur ein Zerrbild, das gerade das Verständnis für die zentralen Interessen seines 
Lebens vermissen läßt. Das Rauhe und Derbe seiner Natur umhüllte ein 
warmes, lebhaft pulsierendes Gemütsleben, das zarteren und weicheren Emp- 
findungen keineswegs unzugänglich war. Sein Christentum bestand in einem 
kindlichen Glauben ohne Kopfhängen und Pharisäertum; es ist in seinem Wesen 
eine gewisse keusche Herbigkeit, ein Sinn für moralische Reinlichkeit, der mit 
dem Strammen und Propren seiner äußeren Erscheinung wohl zusammenstimmt. 
Er war als Gatte von exemplarischer Treue, eine seltene Ausnahme in der 
damaligen Fürstenwelt; er war ein strenger, aber doch zärtlicher Vater von 
13 Kindern, wenn ihn auch der harte Geist der Hauszucht jener Zeit und sein 
aufbrausendes Temperament wohl manchmal zu dem Haustyrannen gemacht 
haben, als den seine Tochter ihn geschildert hat. Sein ganzes Wesen hat etwas 
Ungestümes; er sprach und schrieb und handelte oft im Affekt. Er war von 
unermüdlicher Arbeitskraft und mutete sich in den Strapazen der Jagd wie bei der 
Regententätigkeit und beim militärischen Dienst oft zu viel zu. Er war ein 
starker Esser und Trinker und hat durch unvorsichtige Lebensführung wohl ebenso 
sehr wie durch das Ubermaß der Arbeit die Gesundheit seines an sich kräftigen 
Körpers früh zerrüttet. Er ist nur 52 Jahre alt geworden. Ein Herzleiden ist 
wohl bei ihm wie bei dem Großen Kurfürsten und bei Friedrich dem Großen 
als die Todesursache anzusehen; auch die Gicht, das Familienerbübel, hat ihn oft 
heftig geplagt. Er war schon früh überzengt, daß er nicht alt werden würde. 
Durch die Rastlosigkeit seines aufgeregten Lebens geht zuweilen etwas wie Todes- 
sehnsucht. Ein plötzlicher Umschlag aus heiterer Laune in melancholischen Trüb- 
sinn war nichts Seltenes bei ihm. Die Ausbrüche von Jähzorn, die seine 
Umgebung in Schrecken setzten, hängen wohl auch mit seinem körperlichen Leiden 
zusammen. Nachts litt er oft an quälenden Träumen und Beängstigungs- 
zuständen; am Tage suchte er sich dann etwa durch einen rasenden Ritt von 
solchen Anfechtungen zu befreien. 
Alles in allem stellt sich sein Wesen als eine gewaltige, mit stoßweiser 
Heftigkeit sich auswirkende Energie dar, die doch trotz ihrer stürmischen Unruhe 
mit großer Stetigkeit und Konsequenz auf einen Punkt gerichtet war: auf die 
Begründung einer militärisch-monarchischen Staatsordnung, wie sie in dieser 
Straffheit und Schlagfertigkeit etwas Neues und Unerhörtes war. Das Heer 
und das Beamtentum sind die beiden Grundpfeiler des preußischen Staates, die 
er errichtet hat. Man könnte sagen, daß Friedrich Wilhelm I. die militärische 
Disziplin, den unbedingten Gehorsam, die bis zur Grenze der Leistungsfähigkeit 
gehenden Anforderungen von dem militärischen Gebiet auf das der Zivil-
        <pb n="334" />
        320 Erwerbung der Königskrone und Ausbau des militärischen Großstaats 1688—1740. 
verwaltung übertragen hat. Er fühlte sich in erster Linie als Offizier und 
schimpfte die Zivilbeamten wohl gelegentlich Tintenklexer, Blakisten; trotzdem 
aber hat er selbst oft stundenlang in Akten, Etats und Rechnungen gearbeitet, 
wobei er leinene Schreibärmel zur Schonung über die Uniform zu ziehen pflegte. 
Als einmal einige Kriegs= und Domänenräte sich weigerten, von Königsberg 
nach Tilsit überzusiedeln, wo der König eine neue litauische Kammer begründet 
hatte, geriet er in heftigen Zorn über die Widerspenstigen und ließ sie zu zwölf- 
monatiger Festungshaft nach Friedrichsburg bringen. „Man muß coupe courte 
machen“, schrieb er bei dieser Gelegenheit; „die Leute wollen mir forcieren: sie 
sollen nach meine Pfeife danzen oder der Deuffel hole mir: ich lasse hängen und 
braten wie der Zar und tractiere sie wie Rebeller.“ Dann bricht aber doch 
etwas von naiver Gutherzigkeit durch: „Gott ist bekannt, daß ich es ungerne 
tue und wegen die Bärenhäuter zwei Nacht nit recht geschlafen habe.“ 
Schließlich aber wieder das entscheidende Argument: „Ich habe Kommando bei 
meiner Armce und soll nit Kommando haben bei die tausendsakramentsche 
Blakisten! Ich müßte ein Hundsfott sein, wenn ich das litte: ich bin der Herr 
und die Herren sein meine Diener!“ Wie er den Dienst auffaßte, hat er bei 
dieser Gelegenheit in einem denkwürdigen Marginal ausgesprochen: „Man muß 
dem Herrn mit Leib und Leben, mit Hab und Gut, mit Ehr und Gewissen 
dienen und alles daran setzen als die Seligkeit; die ist vor Gott, aber alles das 
andere muß mein sein.“ 
In diesem Sinne hat Friedrich Wilhelm sein autokratisches Regiment 
geführt, bei dem die Beamten und Offiziere bis zum Minister und Feldmarschall 
hinauf nur Handlanger des königlichen Willens sein sollten. Bei seinem 
Regierungsantritt hat er den Ausspruch getan: er wolle selbst der Finanzminister 
und Feldmarschall des Königs von Preußen sein, das werde den König von 
Preußen erhalten. In der Zivilverwaltung wie im militärischen Dienst ging 
er überall bis in das Einzelne, wobei ihm eine außerordentliche Kenntnis des 
Details und sein Sinn für das praktische Leben zugute kamen. Aber er hat 
dabei nie den Überblick über das Ganze verloren. Allgemeine Grundsätze auf- 
zustellen war nicht seine Sache, aber sie lagen seinen Vorschriften wie seinem 
Handeln zugrunde, und so steht seine Lebensarbeit vor uns wie ein Werk aus 
einem Guß. Der Staat und seine Verwaltung, wie er sie geschaffen hat, trägt 
bis zum heutigen Tage das unvertilgbare Gepräge seiner Persönlichkeit.
        <pb n="335" />
        VIII. 
Die Erhebung Preußens zur Großmacht. 
1740 -1786. 
Der Regierungsantritt Friedrichs II. und die beiden ersten schlesischen Kriege. 
it dem Regierungsantritt Friedrichs II. beginnt ein anderer Geist sich in 
der preußischen Politik geltend zu machen, als man es in dem letzten 
halben Jahrhundert in Europa gewohnt gewesen war, ein Geist kühner Initia— 
tive, rücksichtsloser Interessenpolitik, voll von kraftbewußtem Tatendrang, zu- 
gleich temperamentvoll und kühl abwägend, schneidig und besonnen. Wer etwa 
erwartet hatte, daß aus dem philosophischen Kronprinzen, dem Verfasser des 
Anti-Machiavell, ein König werden würde, der sein Interesse nur den Künsten 
des Friedens zuwenden und aus dem preußischen Sparta ein Athen machen 
würde, hatte sich gründlich getäuscht. Allerdings hat Friedrich den Thron be- 
sticgen mit dem Vorsatz, die humanen und aufgeklärten Grundsätze, zu denen er 
sich bekannte, mehr als bisher zur Geltung zu bringen. Der Philosoph Wolff, 
dessen Werke der Kronprinz selbst stndiert hatte, wurde nach Halle zurückberufen; 
die Tortur wurde abgeschafft (freilich noch mit gewissen Ausnahmen und aus 
justizpolitischen Gründen zunächst nur im geheimen, weil die Veröffentlichung 
der Maßregel die Strafrechtspflege sehr erschwert haben würde); die harten und 
gransamen Strafen, namentlich auch die Verschärfungen, die unter der vorigen 
Regierung eingetreten waren, wurden gemildert; der Verkehr mit Voltaire 
wurde nun auch ein persönlicher; Maupertuis wurde nach Berlin berunfen, der 
berühmte Mathematiker, der die Abplattung der Pole an der Erdoberfläche fest- 
gestellt hatte; der König hatte ihn zum Präsidenten der Akademie der Wissen- 
schaften in Aussicht genommen, die er damals schon im Anschluß an die alte 
unter Friedrich Wilhelm I. in Verfall geratene Sozietät neu zu bilden gedachte — 
ein Plan, der dann freilich erst 1746 zur Ausführung gelangt ist. Diese Akademie 
sollte doch etwas wesentlich anderes werden, als die alte Sozietät gewesen oder 
geworden war: sie war als eine Versammlung freier Geister, als eine feste Burg 
der Aufklärung gedacht, und es kam ihrem zweiten Begründer wie dem Präsi- 
denten, der sie ganz in seinem Sinne leitete, nicht mehr sowohl auf praktische 
Wirkungen für das bürgerliche Leben und technische Leistungen an, sondern viel- 
mehr auf das, was man damals Philosophie nannte, d. h. auf eine umfassende, 
kosmopolitische geistige und literarische Kultur. Damit sollte ein feiner, künst- 
lerischer Lebensgenuß am Hof und in den oberen Schichten der Hauptstadt sich 
Hintze, Hohenzollern. 21
        <pb n="336" />
        322 Die Erbebung Preußens zur Großmacht (1740—1780). 
– — — —— 
verbinden: der Ban des O Opernhauses, der 1741—43 von Knobelsdorff aus- 
geführt wurde, gehörte zu den ersten Regentenplänen des neuen Königs. 
Aber das alles war nicht die Hauptsache. Die Hauptsache war und blieb 
das Ziel der staatlichen Macht; und die unerhörte Anspannung aller Kräfte, wie 
sie Friedrich Wilhelm I. durchgesetzt hatte, wich jetzt keineswegs einem milderen 
und behaglicheren System; im Gegenteil, die militärische Rüstung wurde noch 
erheblich verstärkt. Friedrich hat zwar bald nach seinem Regierungsantritt die 
Riesengarde seines Vaters aufgelöst, aber er hat zugleich die Armee um sieben 
Infanterieregimenter vermehrt, so daß er 1741 100 000 Mann bei den Fahnen 
hatte, ebensoviel wie Osterreich. Das ist doch die bedeutendste von seinen ersten 
Regierungshandlungen. Der philosophische König war eben zugleich ein Staats- 
und Kriegsmann, beseelt von dem höchsten politischen Ehrgeiz, gewillt, seinen 
Namen, wie er selbst gesagt hat, in den Zeitungen und später in der Geschichte 
berühmt zu machen. Er kannte die Mittel der Macht, die ihm sein Vater vor- 
bereitet hatte, und er war von Anfang an entschlossen, sie mit Nachdruck zu 
gebrauchen. Mit Scham und Zorn hatte ihn die klägliche Rolle erfüllt, die er 
den prenßischen Staat in den letzten Jahren auf der europäischen Bühne hatte 
spielen sehen. Er war entschlossen, die Scharte auszuwetzen und dem preußischen 
Namen das Maß von Achtung und Ansehen in der Welt zu erringen, zu dem 
die militärischen und finanziellen Machtmittel ihn berechtigten. Er legte 
Gewicht darauf, daß man an den europäischen Höfen sofort ein Gefühl von dem 
Umschwung in Preußen bekomme. Er ließ sich im Anfang angelegen sein, die 
Höfe recht geflissentlich auf seine Truppenvermehrungen hinzuweisen; er wollte 
in den Augen der fremden Diplomaten als ein Draufgänger erscheinen, dem 
man alles zutrauen könne. Als ihm die Minister des auswärtigen Departe- 
ments einmal eine Vorstellung machten, in der sie warnend die Gefahr eines 
Krieges hervorhoben, schrieb der König an den Rand des Schriftstücks: „Wenn 
die Minister von Politik reden, so sind sie geschickte Leute; aber wenn sie von 
Krieg reden, so ist es, als wenn ein Irokese von Astronomie spricht.“ Der König 
führte vom ersten Tage seiner Regierung an die Korrespondenz mit seinen aus- 
wärtigen Diplomaten persönlich aus seinem Kabinett, dessen Organisation im 
lübrigen dieselbe blieb wie unter seinem Vater. Die Minister des auswärtigen 
Departements, der alte, schon etwas stumpfe General von Borcke und der ge- 
schickte, treue, aber etwas ängstliche und pedantische Podewils, ein Schwiegersohn 
des verstorbenen Grumbkow, waren nur seine Handlanger und mußten sich im 
Falle abweichender Ansichten mit der „gloria obsequi“ trösten. Die Geheim— 
haltung seiner Pläne erschien dem König als die unerläßliche Vorbedingung des 
Erfolgs. Nur sein vertrauter Kabinettssekretär, der verschwiegene und unbestech- 
liche Geheime Kriegsrat Eichel, der die Korrespondenz des Königs zu führen 
hatte, war in alle Geheimnisse der Politik eingeweiht, die manchmal auch den 
Ministern verborgen blieben. Friedrich war nicht bloß, wie sein Vater, sein 
eigener Finanz= und Kriegsminister, sondern von Anfang an zugleich der aus- 
wärtige Minister in eigener Person. 
Die politische Lage Europas i im Zeitpunkt der Thronbesteigung Friedrichs II. 
ist gekennzeichnet durch eine Spannung zwischen Frankreich und England, die 
eine Folge des zwischen England und Spanien 1739 ausgebrochenen „Schmuggler- 
krieges“ war; die bourbonischen Höfe in Spanien und Frankreich standen ja in
        <pb n="337" />
        Regierungsantritt Friedrichs II. 323 
engem Einvernehmen miteinander. Diese Lage, die das Einverständnis der 
Mächte gegen Preußen in der bergischen Frage zur Auflösung brachte, beschloß 
Friedrich für sich auszubeuten; er verfolgte den Plan, durch gleichzeitige Ver— 
handlungen in Versailles und in Hannover entweder von den Franzosen oder 
von den Engländern die Zustimmung zur Besetzung des Herzogtums Berg beim 
Todesfall des alten Kurfürsten zu erreichen. Natürlich bewarben sich beide 
Mächte für den in Aussicht stehenden Krieg eifrig um die Bundesgenossen— 
schaft der preußischen Militärmacht, so daß Friedrichs Plan nicht ohne Aussicht 
war. Zugleich hat er diese Lage dazu benutzt, um einen alten Streit mit dem 
Bischof von Lüttich zum erwünschten Austrag zu bringen. Der Bischof begehrte 
die niederländische Herrschaft Herstal für sich, die Preußen aus der oranischen 
Erbschaft 1732 zugefallen war. Friedrich zwang ihn durch Entsendung einiger 
Bataillone der Weselschen Garnison zur Anerkennung der preußischen Ansprüche 
und zur Bezahlung der Kaufsumme von 200 000 Taler, für die Friedrich 
Wilhelm I. dem Kirchenfürsten das kleine Gebiet früher schon vergeblich an- 
geboten hatte. Es war ein kecker Akt der Selbsthilfe, bei dem sich Friedrich um 
das kaiserliche „Dehortatorium“ ebensowenig gekümmert hat wie um das Auf- 
sehen im Reiche. Es handelte sich ja nur um eine Kleinigkeit, aber ihre Be- 
handlung zeigte, daß in Preußen jetzt ein anderer Wind wehte als unter der 
vorigen Regierung. 
Während die Unterhandlungen wegen des Herzogtums Berg in Ver- 
sailles und Hannover sich noch unentschieden hinzogen, kam plötzlich eine über- 
raschende Nachricht, die der Politik des Königs eine andere Richtung gab. Am 
20. Oktober 1740 war Kaiser Karl VI. gestorben, der letzte vom Mannesstamm 
des Hauses Habsburg. „Dies ist der Augenblick der bölligen Umwandlung des 
alten politischen Systems“, schrieb Friedrich in diesen Tagen: „der Stein hat 
sich gelöst, den Nebukadnezar auf das Bild aus vier Metallen fallen sah und der 
sie alle zerstörte. Ich werde meinem Fieber den Laufpaß geben“ — der Kö dönig 
litt an einer Art Malaria — „deun“, sagte er, „ich habe meine Maschine nötig.“ 
Der Tod des erst 55jährigen Kaisers kam überraschend früh; aber was für 
diesen Fall zu tun sei, das war in den europäischen Kabinetten längst erwogen 
worden, und auch Friedrich hatte alles vorher bedacht. Zwei Tage nach Empfang 
der Nachricht, am 28. Oktober, schrieb er: „Es handelt sich nur um die Aus- 
führung von Entwürfen, die ich seit lange in meinem Kopfe bewegt habe.“ Es 
war Schlesien, auf das diese Entwürfe sich richteten; es galt die Abrechnung mit 
dem Hause Osterreich, das durch sein Verhalten in den letzten Jahren aufs neue 
gezeigt hatte, daß es ein Aufsteigen des Hauses Brandenburg freiwillig nie 
zugeben werde. Noch auf seinem Totenbett hatte Friedrich Wilhelm I. in 
Gegenwart des Ministers Podewils seinem Thronfolger eingeschärft, daß es die 
„invariable Maxime“ des Hauses Osterreich sei, Preußen niederzuhalten, seine 
Vergrößerung auf alle Weise zu hindern. Das ist nun die große weltgeschichtliche 
Bedeutung der Unternehmung Friedrichs II. gegen Schlesien 1740, daß Preußen 
jetzt mit unwiderruflicher Entschiedenheit gegen die bisherige österreichische Unter- 
drückungspolitik Front machte, daß damit ein langdauernder Gegensatz zwischen 
Preußen und Osterreich begründet worden ist, der bis zu der Reichenbacher 
Konvention von 1790 bestehen blieb und im 19. Jahrhundert wieder auflebte. 
Damals, seit 1848, hat er mehr und mehr eine nationale Färbung angenommen 
21*
        <pb n="338" />
        324 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740—1780). 
und schließlich zu dem Kampf um die Vorherrschaft in Deutschland geführt, der 
1866 endgültig entschieden worden ist. Friedrich der Große ist der erste, der die 
natürliche politische Rivalität zwischen Preußen und Osterreich mit klarem Blick 
erkannt und zugleich mit kühnem Unternehmungsgeist die Konsequenzen daraus 
gezogen hat. 
Schlesien war ja ein altes Objekt brandenburgischer Ausdehnungspolitik. 
Wir haben gesehen, welche Rechtsansprüche Preußen auf Teile Schlesiens er- 
worben hatte und wie es mit deren Gültigkeit bestellt war. Friedrich Wilhelm J. 
hat in seinem politischen Testament von 1722 an der Stelle, wo er die Erb- 
ansprüche seines Hauses aufzählt, die schlesischen Lande nicht erwähnt. Von einem 
klaren, unzweidentigen Rechtsanspruch kann wohl kaum die Rede sein; eher 
könnte man von einer Vergeltung für die Behandlung sprechen, die Preußen 
in der bergischen Frage von ÖOsterreich widerfahren war. Schon der Große Kur- 
fürst hatte ganz unabhängig von allen Erbansprüchen die Eroberung Schlesiens 
ins Auge gefaßt für den Fall des damals in nahe Aussicht gerückten Aus- 
sterbens des habsburgischen Mannsstammes; sein Hauptrechtfertigungsgrund bei 
diesem Plan war die Unterdrückung der Evangelischen in Schlesien durch das 
Haus Osterreich. Neun Jahre vor dem Ausbruch des ersten schlesischen Krieges 
war das geheime Schriftstück, das diesen Plan enthielt, wieder aufgefunden 
worden. Es ist Friedrich dem Großen nicht unbekannt geblieben. Das Geschick 
fügte es, daß bald nach seinem Regierungsantritt jener von seinem Ahnherrn 
ins Auge gefaßte Moment eintrat. Er hat ausgeführt, was der Große Kur- 
fürst 1672 geplant hatte. 
Unmittelbar nach Empfang der Nachricht vom Tode des Kaisers beschied 
Friedrich den Minister von Podewils und den Feldmarschall Schwerin zu sich 
nach Rheinsberg, um die Ausführung der Unternehmung mit ihnen zu be- 
sprechen; denn der Entschluß dazu stand ihm bereits fest. Podewils machte den 
Vorschlag, der König möge erst auf gütlichem Wege, durch Verhandlungen in 
Wien und an anderen Höfen die Abtretung Schlesiens durchzusetzen suchen und erst, 
falls dieser Versuch mißlinge, zu kriegerischen Maßregeln greifen. Aber Friedrich 
war anderer Ansicht. Er zog vor, Schlesien erst militärisch zu besetzen und dann 
die Verhandlungen zu eröffnen. Den Anspruch auf das Herzogtum Berg ließ 
er jetzt fahren. Schlesien galt ihm mehr als Berg. Die allgemeine Lage schien 
seinem Unternehmen günstig. Bayern und Sachsen hatten ihre Erbansprüche 
gegen die pragmatische Sanktion und Maria Theresia in aller Form ange- 
meldet. Ein österreichischer Erbfolgekrieg stand in Aussicht; die österreichische 
Monarchie schien von einem ähnlichen Schicksal, wie 40 Jahre vorher die 
spanische, bedroht. 
OÖsterreich war weder militärisch noch finanziell in Bereitschaft, um sich einer 
curopäischen Koalition gegenüber zu behaupten: Karl VI. hatte alle seine Hoff- 
nung auf die Garantieakte für die pragmatische Sanktion gesetzt, die er im 
Laufe der Zeit von den Mächten eingehandelt hatte; und diese erwiesen sich im 
entscheidenden Augenblick als wertloses Papier. Friedrich konnte mit Sicherheit 
darauf hoffen, daß er eine von den beiden großen westeuropäischen Mächten, 
Frankreich oder England, auf seiner Seite haben werde. Entweder konnte Eng- 
land durch diplomatische Einwirkungen Maria Theresia zu dem Eutschluß 
bringen, Schlesien an ihn abzutreten, oder aber er konnte das Land im Bündnis
        <pb n="339" />
        Besitzergreifung in Schlesien. 325 
mit Frankreich durch einen Krieg gewinnen. Rußland war im Moment 
nicht zu fürchten. Die Kaiserin Anna war todkrank und ist 8 Tage nach 
dem Kaiser Karl VI. gestorben. Wegen der Unsicherheit der Thronfolge be— 
deutete das für längere Zeit eine Lähmung der auswärtigen Aktion Rußlands; 
und so hatte Preußen Gelegenheit, unter günstigen Verhältuissen seine Kräfte 
zu erproben. 
Zunächst handelte es sich für Friedrich um die militärische Besetzung 
Schlesiens, das von österreichischen Truppen fast ganz entblößt war. Es war 
nur ein militärischer Spaziergang. Am 12. Dezember nahm der König noch an 
der Maskerade teil, die im Schloß zu Berlin veranstaltet wurde; am 13. früh 
fuhr er zu der Armee ab, die sich zwischen Frankfurt und Krossen gesammelt 
hatte in Stärke von etwa 20 000 Mann. Vor dem Ausrücken der Berliner 
Regimenter hatte er den Offizieren eine kurze Ansprache gehalten, die mit den 
Worten schloß: „Leben Sie wohl, meine Herren, brechen Sie auf zum Rendez- 
vous des Ruhmes, wohin ich Ihnen ungesäumt folgen werde." 
Die Besitznahme Schlesiens wurde rasch und ohne störende Zwischenfälle 
vollzogen. Überall kam dem König die Sympathie der unterdrückten Evange- 
lischen entgegen. Die Katholiken suchte er durch die Ankündigung voller Ge- 
wissensfreiheit zu beruhigen; die Jesuiten behandelte er mit besonderer Zuvor- 
kommenheit. Die einzige Festung, die in verteidigungsfähigem Zustand war, 
Glogau, wurde von 8000 Mann preußischer Truppen umstellt. Breslau 
wurde am 3. Januar durch ein Abkommen mit der Stadtbehörde gewonnen; 
der König hielt einen glänzenden Einzug und gab den Einwohnern ein 
prächtiges Fest. 
Zugleich mit dem Einmarsch hatten auch die Verhandlungen in Wien be- 
gonnen. Friedrich forderte Schlesien und versprach dafür die preußische Hilfe zur 
Aufrechterhaltung der Thronfolge Maria Theresias und die brandenburgische 
Kurstimme für die Kaiserwahl ihres Gemahls. Die österreichischen Staats- 
männer waren nicht unbedingt für eine Abweisung der preußischen Forderungen. 
Auch der Gemahl Maria Theresias, der Großherzog Franz von Toskana, der 
von ihr zum Mitregenten ernannt worden war, wäre einer Verständigung nicht 
ganz abgeneigt gewesen; in Momenten, wo er den preußischen Unterhändlern zu 
weit entgegen kam, ist wohl die Königin, die im Nebenzimmer alles mit an- 
hören konnte, dazwischen getreten. Sie war an geistiger und moralischer Kraft 
ihrem liebenswürdigen, aber unbedentenden Gemahl weit überlegen; es ist in 
ihr etwas von dem welfischen Herrschertalent; ihre Mutter war eine braun- 
schweigische Prinzessin. Die junge, erst dreiundzwanzigjährige Königin hat die 
Regierung wirklich selbst geführt; diese Frau mit dem Geist eines Königs, wie 
ihr Biograph Arneth sie nennt, hat damals selbst den Eutschluß gefaßt, die 
preußischen Forderungen und Anerbietungen unbedingt abzuweisen. Sie hatte 
freilich auch ein besseres Gewissen Preußen gegenüber als ihre Staatsmänner. 
Von dem falschen Spiel der österreichischen Politik gegenüber Preußen wußte 
sie nichts. Sie glaubte gegen den Angreifer im besten Recht zu sein, und das 
gab ihr eine hohe und feste Zuversicht. Ihre Hauptstütze war der ehemalige 
vertraute Sekretär ihres Vaters, der Hofrat und Staatsreferendarius v. Barten- 
stein, ein scharfer, tätiger Geschäftsmann, ein Kouvertit, der dem Erzhaus treu 
ergeben und ein abgesagter giftiger Feind Preußens war.
        <pb n="340" />
        326 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740—1780). 
Die Ablehnung der preußischen Anträge erreichte den König in Breslau. 
Es galt nun für ihn in einem wirklichen Kriege zu behaupten, was er rasch wie 
im jugendlichen Ubermut ergriffen hatte. 
Friedrichs Politik und Kriegführung in den nächsten Jahren ist auf das 
bestimmteste charakterisiert durch eine vorwaltende Tendenz, die sich etwa auf 
die Formel bringen läßt: kein langer Krieg, kurze und kräftige Schläge und 
daun so bald wie möglich ein vorteilhafter Friede. Er wußte, daß Preußen 
nicht in der Lage war, einen langen Krieg auszuhalten, ohne sich zu ruinieren. 
Seine finanziellen Mittel waren die sauren Ersparnisse vieler Friedensjahre; 
zwei Feldzüge mußten sie nahezu erschöpfen. Die Hilfskräfte des Landes waren 
trotz der starken Anspannung doch verhältnismäßig nur gering; eine Anleihe 
im Ausland war unmöglich, im Laude selbst war nur auf unerhebliche Summen 
zu rechnen. Die Ergänzung der Armee machte natürlich in einem allgemeinen 
Kriege noch mehr Schwierigkeiten als im Frieden; ihre Stärke lag hauptsächlich 
in der Disziplin und taktischen Schulung, und Friedrich wußte sehr wohl, daß 
ein sich in die Länge ziehender Krieg die Disziplin lockert. Alle diese Erwägungen 
zeigten ihm die Notwendigkeit, möglichst schnell zu seinem Zweck zu gelangen, 
ohne sich in einen langen Krieg verwickeln zu lassen. Dieser Gesichtspunkt ist 
maßgebend für seine politische Haltung in den beiden ersten schlesischen Kriegen. 
Die allgemeine politische Lage, die anfänglich dem Unternehmen Friedrichs 
günstig schien, hat sich zunächst für eine Zeitlang sehr verschlimmert. Die Ver- 
handlungen mit Frankreich, wo der alte 87jährige Kardinal Fleury den Ruhm 
seines langen Lebens nicht mehr durch einen neuen Krieg gefährden mochte, 
hatten noch ebensowenig zum Abschluß geführt wie die Verhandlungen zwischen 
Frankreich und Bayern. Dagegen war die englische Politik, die damals mehr 
im hannöverschen als im britischen Interesse geführt wurdc, unter lebhafter Be- 
teiligung des Königs Georg II. und im engsten Einverständnis mit Österreich 
bestrebt, eine große Koalition gegen Preußen zustande zu bringen, die ihm nicht 
nur Schlesien wieder entreißen, sondern auch eine Aufteilung seiner Außenlande 
an die Nachbarn herbeiführen sollte. Hannover und Sachsen waren in erster 
Linie dabei interessiert; an England schloß sich wie gewöhnlich die Republik der 
Vereinigten Niederlande an, und auch die Mitwirkung Rußlands schien sicher, 
seitdem dort unter der Regentschaft der Großfürstin Anna, einer deutschen 
Prinzessin, deren Sohn, der unmündige Iwan VI., zum Zaren gemacht worden 
war, der vorwaltende Einfluß ihres Günstlings, des sächsischen Gesandten Grafen 
von Lynar, den Sturz des im preußischen Interesse tätigen Feldmarschalls 
Münnich und das Übergewicht des österreichisch gesinnten Ministers Ostermann 
herbeigeführt hatte. Schon traf Friedrich seine Vorbereitungen zu dem Kampf 
gegen diese Koalition, deren Mittelpunkt er fälschlich in Sachsen statt in Han- 
nover suchte; da gelang es in überraschender Wendung noch in letzter Stunde, 
gerade den Hannoveranern durch neue Verhandlungen die Lust an dem Plane 
zu verderben. Der hannöversche Minister Schwicheldt, der nach Berlin ge- 
kommen war, fand es schließlich vorteilhafter für sein Land, mit Preußen zu- 
sammen aus der Schüssel zu essen, wic er sich ausdrückte; und auf einer großen 
Konferenz der Gegner Preußens, die am 10. April in Dresden abgehalten 
wurde, hatte man infolge der veränderten Lage Hannovers allgemein den Ein- 
druck, daß der Koalitionsplan gescheitert sei.
        <pb n="341" />
        Der erste schlesische Krieg: Mollwitz. 327 
An demselben Tage, 10. April, ist zugleich die erste bedeutende Waffeu- 
entscheidung in Schlesien erfolgt: die Schlacht von Mollwitz. Die preußische 
Armce in Schlesien stand, nachdem Glogau am 9. März 1741 durch einen nächt- 
lichen Sturmangriff genommen worden war, in einer langen, ziemlich dünnen 
Postenkette auseinandergezogen von Krossen bis Troppan, um möglichst das 
ganze eingenommene Land zu decken. Bei dem Mangel au Wachsamkeit, der in 
den preußischen Qnartieren herrschte, war es dem österreichischen Feldmarschall 
Graf Neipperg gelungen, mit einer inzwischen gebildeten Armee von 14,000 
Manu von Mähren aus durch die Sudetenpässe unbemerkt nach Schlesien vor- 
zudringen und die Festung Neiße in seine Gewalt zu bringen. Sein weiterer 
Vormarsch auf Brieg zu drohte das preußische Heer zu spalten und den in 
Oberschlesien stehenden Teil abzuschneiden. Um diese Gefahr zu verhüten, hat 
König Friedrich die erste Schlacht seines Lebens gewagt. Bei Mollwitz in der 
Nähe von Brieg sind am 10. April nach heißem Riugen die Osterreicher 
geschlagen worden. Der König hatte selbst zum größten Teil die Dispositionen 
zur Schlacht entworfen; aber der Ruhm des Sieges gehört nicht ihm, sondern 
dem Feldmarschall Schwerin. Die Schlacht galt anfangs für verloren, und zwar 
infolge eines vernichtenden Angriffs der österreichischen Reiterei, die der prenßi- 
schen an Zahl und namentlich in Schulung und Fechtweise weit überlegen war. 
Schwerin und andere hohe Offiziere beschworen den König, der sich selbst auf 
das heldenmütigste aussetzte, seine Person in Sicherheit zu bringen. In eiligem 
Ritt verließ der König das Schlachtfeld und floh auf Oppeln zu. Aber er traf 
auf feindliche Abteilungen und mußte umkehren; nur die Schnelligkeit seines 
Pferdes hat ihn damals vor der Gefangenschaft gerettet. Unterwegs traf er 
einen Boten von Schwerin, der ihm den Sieg meldete. Es war Schwerin 
gelungen, die Schlacht wiederherzustellen; die Tapferkeit und Disziplin der 
preußischen Infanterie überwand die schlimmen Folgen der österreichischen 
Kavallericattacke; in geschlossener Linie, wie auf dem Exerzierplatz, giugen die 
Bataillone zum Angriff vor und zwangen die Osterreicher, das Feld zu räumen. 
Die Gefahr, daß die in Oberschlesien stehenden preußischen Truppen vom 
Hauptheer abgeschnitten würden, war durch den Sieg abgewandt; darin besteht 
der strategische Haupteffekt der Schlacht von Mollwitz. Die Preußen nahmen 
bald darauf Brieg; aber Glatz und vor allem Neiße blieben in den Händen der 
Osterreicher. 
Wichtiger noch als die strategische Wirkung des Sieges war die politische: 
der Abschluß des Bündnisses mit Frankreich, der am 5. Juni 1741 in Breslau 
zustande kam. Der Erfolg der preußischen Waffen hatte in Frankreich der 
Kriegspartei, deren Haupt der Marschall von Belle-Isle war, die Oberhand 
verschafft und die Bedenken Fleurys überwunden. Durch das Bündnis Frank- 
reichs mit Preußen ist auch erst das Verhältnis Frankreichs zu Bayern geregelt 
worden. Frankreich, bei diesen Verhandlungen hauptsächlich durch den Marschall 
Belle-Isle selbst vertreten, sagte eine kräftige Unterstützung des Kurfürsten 
von Bayern zu, dem man mindestens Böhmen und dazu die Kaiserkrone ver- 
schaffen wollte, und versprach zugleich, Schweden zum Kriege gegen Rußland 
zu veranlassen, um Rußland, auf das Friedrich immer mit Besorgnis sah, vomn 
einer Einmischung zugunsten OÖsterreichs abzuhalten. Friedrich selbst erhielt 
Niederschlesien mit Breslau zugesichert (weiter gingen seine Forderungen damals
        <pb n="342" />
        32 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740—1780). 
nicht) und er gab dafür seine jülich-bergschen Ansprüche auf. Die Franzosen 
wollten im Laufe des Sommers mit 40 000 Mann dem Kurfürsten von Bayern 
zu Hilfe kommen und eine Beobachtungsarmee gegen Holland und Hannover in 
Westdeutschland aufstellen. Diese letztere Zusage blieb unerfüllt; das Hilfskorps 
für Bayern rückte in weit geringerer Stärke, nur 22 000 Mann, Mitte August 
über die Grenze. Anfangs Angust erklärte Schweden den Krieg an Rußland. 
In Frankfurt a. M. leitete Belle-Isle die Verhandlungen zum Behuf der 
Kaiserwahl des Kurfürsten von Bayern. Die rheinischen Kurfürsten waren bald 
gewonnen. Auch Sachsen schlug sich jetzt auf die Seite der Verbündeten. Zu 
Frankfurt wurde am 19. September 1741 ein förmlicher Vertrag über die Teilung 
der österreichischen Monarchie geschlossen, nach welchem der Kurfürst von Bayern 
aus der habsburgischen Erbschaft nicht nur Böhmen, sondern auch einen Teil von 
Ober-Osterreich erhalten sollte, Sachsen aber Mähren als Königreich samt einem 
Teil von Oberschlesien und Nieder-Osterreich. Auch der Kurfürst von Hannover, 
König Georg, sicherte schließlich dem Bayern seine Kurstimme zu, wogegen 
Frankreich die Neutralität Hannovers gewährleistete. So schien eine ein- 
stimmige Kaiserwahl des bayerischen Kurfürsten schon Ende September 
gesichert. 
In Schlesien hatten inzwischen die Waffen geruht. Breslau war am 
10. August wegen eines Erhebungsversuches, den die an Osterreich festhaltende 
Stadtbehörde angestellt hatte, militärisch besetzt worden. Der König war im 
Lager bei Strehlen mit der Rcorganisation der bisher ganz unzulänglichen 
Kavallerie beschäftigt, während Neipperg im Besitz von Neiße eine für die 
Preußen sehr unbequeme Flankenstellung einnahm. Friedrich wünschte ihn aus 
Schlesien loszuwerden und suchte daher die Franzosen und Bayern, die militärisch 
zusammenwirkten, zum Vormarsch auf Wien zu bewegen, zu dessen Deckung 
dann die Armee Neippergs, die einzige Feldarmee, über die Osterreich damals 
verfügte, aus Schlesien hätte abziehen müssen. Aber der Marschall Belle-Isle 
durchschaute den Plan des preußischen Königs und hatte keine Lust, die öster- 
reichischen Truppen auf sich zu ziehen und den Preußen in diesem Moment die 
Last des Krieges abzunehmen. Die Franzosen wollten überhaupt keine rasche 
und vollständige Entscheidung; in ihrem Interesse lag es vielmehr, den Krieg in 
die Länge zu ziehen, um die französischen Truppen ein paar Jahre in Deutschland 
zu verpflegen und zugleich den politischen Einfluß Frankreichs im Reiche recht 
gründlich zu befestigen. Sie sagten sich, daß der Erfolg eines solchen Schlages, 
wie die Einnahme der österreichischen Hauptstadt, mehr ihren deutschen Ver- 
bündeten als ihnen selbst zugute kommen werde. Sie fürchteten, daß der 
bayerische Kaiser, wenn er als Sieger in Wien eingezogen wäre, leicht aufhören 
würde, ihr gehorsamer Schützling zu sein. Die Niederwerfung OÖsterreichs lag 
zwar in der Absicht der Franzosen; aber sie wollten an Osterreichs statt weder eine 
bayerische noch eine preußische Großmacht im Reiche. Ihr Plan ging vielmehr 
dahin, dort eine Art von Gleichgewicht der Macht herzustellen durch Begründung 
von vier Königreichen, die sich untereinander die Wage halten und damit dem 
Einfluß Frankreichs Tür und Tor öffnen sollten. Zu diesem Zweck sollten 
Bayern und Sachsen annähernd ebenso stark gemacht werden wie Preußen und 
das verkleinerte Osterreich — eine Aussicht, die natürlich dem König von Preußen 
sehr wenig zusagen konnte.
        <pb n="343" />
        Die Abkunft von Klein-Schnellendorf. 329 
Jeder von beiden Teilen wollte also den andern für seine Zwecke ge— 
brauchen und jeder war klug genug, das zu merken. So geriet Politik und 
Kriegführung der Verbündeten in lähmende Zwiespältigkeit und Unklarheit, und 
eben die Gefahr lag nahe, die Friedrich unter allen Umständen vermeiden wollte: 
daß der Krieg sich in die Länge zog. Unter dem Eindruck dieses Widerstreits 
der Interessen hat nun Friedrich den Entschluß gefaßt, sich selbst zu helfen. Er 
verfolgte zunächst den Plan, aufs neue eine Schlachtentscheidung herbeizuführen, 
Neippergs Heer zu vernichten oder aus Schlesien herauszutreiben. Aber dieser 
Plan mißlang: Neipperg ließ sich nicht von Neiße abdrängen; und im Schutz 
der Festung nahm er eine nnangreifbare Stellung ein. Da hat der König 
begonnen, durch Vermittlung des englischen Gesandten Lord Hyndford Unter— 
handlungen mit Osterreich anzuknüpfen, die womöglich zu einem günstigen 
Separatfrieden führen sollten. Das Ergebnis dieser Verhandlungen war die 
geheime Abkunft von Klein-Schnellendorf, 9. Oktober 1741. Es wurde darin 
ausgemacht, daß die Osterreicher Schlesien vorläufig den Preußen überlassen 
sollten; Neiße sollte sich nach kurzer Belagerung ergeben, Neipperg sollte ungehin- 
dert abziehen dürfen, wohin er wollte. Auf der Grundlage dieses Besitzstandes 
hoffte der König, einen Separatfrieden mit Osterreich schließen zu können. Kam 
ein solcher bis Ende des Jahres nicht zustande, so sollte kein Teil weiter gebunden 
sein. Außerdem hatte sich König Friedrich das allerstrengste Geheimnis aus- 
bedungen; jede Verletzung desselben sollte die ganze Abkunft hinfällig 
machen. 
Was so verabredet war, wurde nun zunächst auch wirklich ausgeführt. 
Neipperg zog ab, Neiße ergab sich den Preußen, der König legte seine Truppen 
in die Winterquartiere und kehrte nach Berlin zurück, um die weiteren Ereignisse 
abzuwarten. Die Franzosen und Bayern aber faßten jetzt den Entschluß, auf 
Prag zu marschieren, um die Hauptstadt des für den Kurfürsten von Bayern 
bestimmten Landes noch am Ende dieses Feldzuges in ihre Hand zu bringen. 
Friedrich befand sich in einer schiefen Lage. Ging die Sache der Ver- 
bündeten in Böhmen schlecht, so war schwerlich darauf zu rechnen, daß Maria 
Theresia den gegenwärtigen Besitzstand in Schlesien als Grundlage eines Friedens 
mit Preußen annahm; ging sie aber gut, so hätten ihm die Franzosen und 
Bayern, die er im Stich gelassen hatte, Schlesien schwerlich ohne Kampf über- 
lassen. Freilich war er den Osterreichern gegenüber im Grunde zu nichts ver- 
pflichtet, denn sie wahrten, wie er vorausgesehen hatte, das Geheimnis nicht, 
und so wurde die ganze Abkunft, so bald er wollte, hinfällig. Aber den Aus- 
schlag gaben doch erst die kriegerischen Ereignisse in Böhmen: Prag wurde von 
den Verbündeten, Franzosen, Bayern und Sachsen, am 26. November mit Sturm 
genommen, und nun mußte der König sich entscheiden, ob er Schlesien im Kampf 
mit seinen siegreichen Verbündeten oder mit den geschlagenen Osterreichern be- 
haupten wollte. Er wählte das letztere. Als der Adjutant des Kurfürsten von 
Bayern ihm die Nachricht von der Eroberung Prags nach Berlin brachte, da 
trank Friedrich an offener Tafel auf das Wohl des neuen Königs von Böhmen 
und gab Befehl zum Vorrücken seiner Truppen gegen die ÖOsterreicher. So war 
der frühere Zustand wiederhergestellt, aber nicht, ohne daß Friedrich bei seinen 
Verbündeten in den Ruf der Treulosigkeit gekommen wäre, während er für 
sich eigentlich nichts Greifbares gewonnen hatte.
        <pb n="344" />
        330 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740—1780). 
— 
Im Reich hatten die Verbündeten zunächst die Oberhand; am 24. Ja- 
nuar 1742, dem Geburtstage des Königs von Preußen, wurde die Kaiserwahl 
Karls VII. in Frankfurt einstimmig vollzogen. Aber die Kriegslage veränderte 
sich schon um die Jahreswende zuungunsten der Verbündeten. In Ungarn war 
das allgemeine Aufgebot erfolgt; mit Leidenschaft und Begeisterung hatten sich 
die Magyaren in den Kampf für ihre Königin gestürzt, die die Antonomie 
Ungarns sorgfältig achtete. Bayern wurde von der ungarischen Reiterei über- 
schwemmt, und auch in Böhmen und Mähren standen größere österreichische 
Heceresmassen. Ein Winterfeldzug wurde notwendig; Friedrich selbst begab sich 
wieder auf den Kriegsschauplatz und übernahm den Oberbefehl eines aus 
Preußen, Sachsen und Franzosen zusammengesetzten Heeres von 60 000 Mann, 
an dessen Spitze er durch Mähren gegen Wien vorrücken wollte, um durch Be- 
drohung der Hauptstadt die Osterreicher zum Frieden zu nötigen. Der fran- 
zösischen Kriegführung traute er jetzt noch weniger als früher, seit der feurige 
und tatkräftige Marschall von Belle-Isle, der dem Kardinal Fleury zu wenig 
lenksam erschien, durch den alten gebrechlichen Herzog von Broglie ersetzt worden 
war. Er glaubte jetzt selbst die Führung der Verbündeten übernehmen zu 
müssen. 
Aber der Plan eines Vorstoßes auf Wien, eine jener weit ausgreifenden 
Unternehmungen, die unter dem Namen „Pointen“ in der Theorie der damaligen 
Kriegskunst verrufen waren, weil sie bei dem vorherrschenden System der 
Magazinverpflegung wegen der weiten Entfernung von der Operationsbasis 
leicht einen unglücklichen Ausgang nehmen konnten, ist auch in diesem Feldzuge 
ebensowenig wie im vorigen zur Ausführung gebracht worden. Von den beiden 
Festungen, die Mähren deckten, fiel Olmütz bald in die Hände der Verbündeten, 
aber Brünn mußte regelrecht belagert werden, und die Verpflegungsschwierig- 
keiten, die dabei entstanden, vereitelten den Plan des Feldzuges bis zum März 
völlig. Auf die Forderung Broglies sandte Friedrich diesem anfangs April 
die Sachsen zu, die er eigentlich bis zum Friedensschluß in der Hand hatte 
behalten wollen, und begann jetzt wieder mit den Österreichern Verhandlungen 
wegen eines Separatfriedens anzuknüpfen, weil er nun kommen sah, was er 
von je gefürchtet hatte, nämlich daß der Krieg sich in die Länge zog. Dazu kam 
der begründete Argwohn, daß auch von französischer Seite ein Separatfriede 
erstrebt werde; den Franzosen aber wollte Friedrich darin zuvorkommen. Allein 
die Unterhandlungen führten noch nicht zum Ziel und wurden bereits vor Mitte 
Mai abgebrochen; und nun strengte Friedrich alle Kräfte an, um den Oster- 
reichern noch einen entscheidenden Schlag beizubringen und sie so zum Frieden 
gefügig zu machen. Es gelang ihm, den Prinzen Karl von Lothringen, der jetzt 
den Oberbefehl über die Osterreicher übernommen hatte und ihn selbst durch die 
Bedrohung seiner Magazine an der oberen Elbe nach Schlesien zurückzumanö- 
vrieren suchte, bei dem böhmischen Dorfe Chotusitz am 17. Mai entscheidend zu 
schlagen. Prinz Leopold von Anhalt, der Sohn des alten Dessaners, hatte den 
Kampf eröffnet; er wurde noch auf dem Schlachtfelde zum Feldmarschall be- 
fördert; die Entscheidung des Tages aber war das Werk des Königs selbst. Jetzt 
waren die Osterreicher zum Friedensschluß geneigt, und Friedrich beeilte sich 
um so mehr mit dem Abschluß, als die Franzosen immer stärker in Nachteil gegen- 
über den Osterreichern gerieten. Friedrich verzichtete jetzt auf die böhmischen
        <pb n="345" />
        Schlacht von Chotusitz. Friede von Breslau und Berlin. 331 
Grenzkreise, die er im Mai uoch gefordert hatte; dafür bedang er sich jetzt ein 
Stück von Oberschlesien aus. Im Juni wurde der Präliminarfriede zu Breslau 
abgeschlossen. Es gab dann noch einen heftigen Streit um Jägerndorf, das der 
König mit zu seinem Anteil von Oberschlesien rechnete; aber schließlich gab er 
auch in diesem Punkte nach, und am 28. Juli wurde der endgültige Friede in 
Berlin, wohin der König inzwischen zurückgekehrt war, unterzeichnet. 
Friedrich hatte nun die erwünschte Vergrößerung seines Staates erreicht 
durch die Erwerbung von Schlesien mit Einschluß der Grafschaft Glatz, aber ohne 
Troppau und Jägerndorf. Von seinen bisherigen Verbündeten hatte er sich 
gänzlich getrennt. Natürlich wurde dieser Separatfriede von ihnen als ein Ver- 
tragsbruch angesehen, und es gehörte die ganze Schärfe der Zunge und der Feder 
dazu, über die Friedrich verfügte, um den Vorwürfen des Kardinals Fleury 
gegenüber sein Verhalten zu rechtfertigen; er konnte ihn darauf hinweisen, daß 
Frankreich selbst mit Osterreich anzuknüpfen versucht hatte, damit aber zu spät ge- 
kommen war. Preußen brauchte eine Erholungspause. Der Kriegsschatz Friedrich 
Wilhelms I. war zwar noch nicht ganz erschöpft, aber er reichte nicht mehr für 
einen neuen Feldzug, und er konnte während des Krieges selbst nicht ergänzt 
werden. Mit den Subsidien seiner Verbündeten aber den Krieg zu führen, 
widersprach Friedrichs Grundsätzen; das hätte ihn in eine Abhängigkeit von den 
Franzosen gebracht, die er unter allen Umständen vermeiden wollte. 
Friedrich war sich wohl bewußt, daß Schlesien noch durchaus kein ganz 
sicherer Besitz war, aber er hoffte es auch ohne Krieg weiterhin behaupten zu 
können. „Es handelt sich jetzt nur darum“ — schrieb er bald nach dem Abschluß 
des Friedens — „die Kabinette Europas daran zu gewöhnen, uns in der Stellung 
zu sehen, die uns dieser Krieg gegeben hat; und ich glaube, daß viel Mäßigung 
und viel Gleichmut gegen alle Nachbarn uns dahin führen wird; ich hoffe, daß 
wir uns mit Würde auf der Höhe des Machtausschwungs behaupten werden, in 
welcher wir uns dem Erdteil angekündigt haben.“ Um nicht ganz isoliert zu 
stehen, schloß er mit England, dem Freunde Osterreichs, ein Defensivbündnis 
am 29. November 1742. 
Für Osterreich bestand der wesentliche Gewinn beim Friedensschluß darin, 
daß es den gefährlichsten seiner Gegner, den König von Preußen, durch ein 
vorläufiges Zugeständnis losgeworden und nun imstande war, gegen Bayern 
und Franzosen mit ganzer Macht vorzugehen. Die Franzosen konnten sich in 
Böhmen nicht halten: Prag fiel schon im Dezember 1742 wieder in die Hände 
der Osterreicher; Bayern wurde 1742 und 1743 von den Osterreichern fast ganz 
eingenommen, der Kurfürst-Kaiser mußte aus seinem Laude fliehen. Er war 
auch im Reiche ziemlich machtlos, seit die Hilfe des Königs von Preußen ihm 
nicht mehr zur Seite stand. Die Sache der Verbündeten schien vollends ver- 
loren, als mit dem Jahre 1743 auch England, das schon zwei Jahre zuvor einen 
Subsidienvertrag mit Osterreich geschlossen hatte, sich tatkräftig am Kriege be- 
teiligte, um seinen Gegner Frankreich zugleich auf dem Kontinent zu fassen. Ein 
großes Heer wurde gebildet, bestehend aus Engländern, Hannoveranern, Hessen 
und Niederländern; denn auch die Generalstaaten waren wieder für den Anschluß 
au England gewonnen worden. An der Spitze dieser sogenannten pragmatischen 
Armee gewann König Georg II. am 27. Juni 1743 den großen Sieg von 
Dettingen (in der Nähe von Frankfurt a. M.) über die Franzosen. Das war
        <pb n="346" />
        332 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740—1780). 
—. — — 
ein harter Schlag für den König von Preußen. Er sah bald ein, daß er den 
Ereignissen, wie sie nun weiter fortschritten, nicht ruhig zusehen könne. Sein 
Versuch, eine Friedensvermittlung des Reiches herbeizuführen, blieb wirkungslos. 
Georg II. spielte seit der Schlacht von Dettingen den Meister in Deutschland, 
während der Kaiser, der Schützling des Königs von Preußen, ans seinen Erb— 
landen vertrieben, umherirrte. Maria Theresia dachte damals daran, das er- 
oberte Bayern als Ersatz für Schlesien zu behalten. Zu den Friedensunterhand- 
lungen, die in Hanau gepflogen wurden, ließ man den prenßischen Bevoll- 
mächtigten nicht zu. Friedrich mußte fürchten, seine kaum erworbene Stellung 
unter den Mächten bei dieser Lage der Dinge wieder einzubüßen, wenn er sich 
nicht selbst rührte. 
Unter diesen Umständen ist er zunächst auf einen merkwürdigen Plan 
verfallen: er suchte jetzt eine kriegerische Einmischung des Reiches im Interesse des 
Kaisers und unter preußischer Führung ins Werk zu setzen. Die Lage in Ruß- 
land schien diesen Plan zu begünstigen. Die Kaiserin Elisabeth, die dort durch 
eine Palastrevolution im Dezember 1741 auf den Thron gekommen war und 
nach der Beendigung eines Krieges mit Schweden 1743 eben im Begriff schien, 
in die westeuropäischen Angelegenheiten, und zwar zugunsten der englisch-öster- 
reichischen Parter einzugreifen, geriet infolge einer eben entdeckten Verschwörung, 
an der der österreuhische Gesandte teilgenommen haben sollte, in Mißhelligkeiten 
mit Maria Theresia, die ihren Vertreter schützte, und es schien möglich, sie für 
die preußische Sache zu gewinnen. Unter dieser Rückendeckung hat nun Friedrich 
versucht, seinen Plan einer Reichsintervention ins Werk zu setzen, der den Zweck 
hatte, die Lage Preußens den siegreichen pragmatischen Verbündeten gegenüber 
zu verbessern und ihm selbst wieder einen maßgebenden Einfluß auf den Gang 
der Dinge zu verschaffen. Es sollte eine Assoziation der Reichskreise herbei- 
geführt und ein Reichsheer aufgestellt werden, das in der prenßischen Armee 
einen festen Kern und einen zuverlässigen Halt gefunden haben würde. An 
die Spitze dieses Reichsheeres wollte Friedrich selbst als beständiger General-- 
leutnant des Kaisers treten, ein kriegerischer major domus neben dem bayerischen 
Schattenkaiser. Frankreich sollte ganz aus dem Spiel bleiben; die Verbindung 
sollte ihre Spitze gegen England und Österreich richten und dem Kaiser das 
verlorene Ansehen wiedergewinnen. 
Friedrich hat es selbst unternommen, an verschiedenen Höfen, zuerst an 
denen von Bayreuth und Ansbach, für dieses Projekt persönlich Stimmung zu 
machen. Aber er fand selbst hier, bei seinen Verwandten, kein Entgegenkommen 
und anderswo im Reiche noch weniger. Das Abhängigkeitsgefühl der kleinen 
Fürsten gegenüber dem Hause Osterreich war zu stark eingewurzelt, das Miß- 
trauen gegen Preußen zu groß. Nur Pfalz und Hessen waren zum Anschluß 
bereit. Das genügte aber natürlich nicht. Der Plan ist im großen und ganzen 
gescheitert. Man wird ihn nicht eigentlich als einen Versuch zu einer militärischen 
Reichsreform unter Preußens Führung, sondern vielmehr nur als ein politisches 
Auskunftsmittel für den Moment zu betrachten haben. Die Politik des Königs 
mußte eine andere Richtung einschlagen. 
Die Lage hatte sich inzwischen noch verschärft: Friedrich fühlte sich jetzt 
selbst bedroht. Am 13. September 1743 war der König von Sardinien in dem 
Vertrage von Worms zu den pragmatischen Verbündeten übergetreten: von
        <pb n="347" />
        Plan der Reichsunion. Wiedereintritt in den Krieg. 333 
ihm erwartete man die Verteidigung der österreichischen Interessen in Italien. 
Am 20. Dezember 1743 hatte sich auch Sachsen dem Bündnis angeschlossen: es 
hoffte, auf Kosten Preußens eine Gebietserwerbung machen zu können, die eine 
unmittelbare Verbindung zwischen Sachsen und Polen herstellen sollte. Diese 
Verträge waren geheim; die Kunde gelangte aber in die holländischen 
Zeitungen, und Friedrich erfuhr davon zu Anfang des Jahres 1744. Es erregte 
sein Bedenken, daß man in dem Traktat von Worms vermieden hatte, neben 
anderen Friedensschlüssen den von Breslau und Berlin zu erwähnen; ferner 
daß der italienische Bundesgenosse gerade jetzt aufgeboten wurde, wo die Fran- 
zosen aus Deutschland abgezogen waren, und daß die Sachsen jetzt die Zeit für 
gekommen hielten, den Wunsch einer Gebietserwerbung geltend zu machen. Er 
argwöhnte, daß geheime Artikel vorhanden sein möchten, in denen von der 
Rückeroberung Schlesiens die Rede sei. Er hat sich darin getäuscht. Wir wissen 
heute, daß eine unmittelbare Bedrohung Preußens in jenen Verträgen nicht 
enthalten war; aber die Erkenntuis des Königs war doch ganz richtig, daß 
seine Stellung und der Besitz Schlesiens um so unsicherer wurden, je mehr das 
Kriegsglück der Osterreicher und die Stärke ihrer Verbindungen wuchs. Das 
war eben in der Lage begründet, daß ein starkes Osterreich eine beständige Gefahr 
für den Eroberer Schlesiens bedeutete. Friedrich begann jetzt sich mit der Uber- 
zeugung zu durchdringen, daß noch einmal um Schlesien gekämpft werden müsse, 
und er entschloß sich, für diese abermalige Waffenentscheidung den günstigsten 
Moment zu wählen, indem er Osterreich angriff, ehe es noch zum Frieden mit 
Frankreich gelangt war. Auch die Rücksicht auf die verheißungsvolle Lage in 
Rußland wirkte bei diesem Entschlusse mit; Friedrich hoffte damals, wo eben 
seine Schwester Luise Ulrike den schwedischen Thronfolger geheiratet hatte, auf 
eine Allianz zwischen Preußen, Rußland und Schweden. Er sandte einen seiner 
Generale, den im französischen Militärdienst ausgebildeten Grafen von Rothen= 
burg, nach Versailles, um mit Ludwig XV. ein Offensivbündnis gegen Öster- 
reich und England abzuschließen. 
Kardinal Fleury war vor kurzem gestorben, und Ludwig XV. stand da- 
mals unter dem Einfluß einer Mätresse, die bei ihm die Rolle einer Agnes 
Sorel zu spielen suchte, der Herzogin von Chäteauroux. Mit ihrer Hilfe gelang 
es dem preußischen Unterhändler, das gewünschte Kriegsbündnis zustande zu 
bringen, das am 5. Juni 1744, genau drei Jahre nach dem ersten Bündnis 
von Breslau, unterzeichnet worden ist. Frankreich nahm dabei für sich die 
Eroberung einiger Grenzstriche in den österreichischen Niederlanden in Aussicht; 
für den Kaiser und Kurfürsten von Bayern war wieder die Eroberung von 
Böhmen ins Auge gefaßt; Friedrich selbst bedang sich den nordöstlichen Teil von 
Böhmen aus, der ihm die Herrschaft über die Sudetenpässe und damit eine völlig 
gesicherte Stellung in Schlesien verschaffen sollte. Die Aussicht auf diesen neuen 
Landerwerb war nicht das Hauptmotiv für den Entschluß zum Kriege — dies 
lag vielmehr in dem Gefühl seiner bedrohten Lage, — aber sie verband sich bei 
ihm mit der Überzeugung, daß nur eine weitere Schwächung Osterreichs und 
Stärkung seiner eigenen Position einen dauerhaften Frieden verbürgen könne. 
Von dem Plane der Reichsunion, über den im vorigen Jahre verhandelt worden 
war, blieb außer der Verbindung mit dem Kaiser nur die mit Pfalz und Hessen 
übrig, die sich in einem Vertrage zu Frankfurt a. M. (22. Mai 1744) als „kon-
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        334 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740—1780). 
föderierte Union“ dem Bündnis anschlossen; auch jetzt noch gab sich Friedrich 
den Anschein, für die vom Hause Österreich mißachtete Würde und Autorität 
von Kaiser und Reich einzutreten; er bezeichuete seine Armee als Hilfstruppen 
für den Kaiser. 
Eben als die diplomatischen Vorbereitungen zum Kriege beendet waren, 
kam noch ein unerwartetes Ereignis dazwischen. Am 25. Mai 1744 starb Fürst 
Karl Edzard, der letzte vom Hause der Cirksena, und damit eröffnete sich für 
Preußen die Nachfolge in Ostfriesland, auf welche Kurfürst Friedrich III. 
1694 die Anwartschaft von Kaiser und Reich erhalten hatte. Diese Sukzession 
wurde von Haunover aus bestritten; Hannover beaunspruchte selbst die Nachfolge 
auf Grund einer in ihrer Rechtswirkung zweifelhaften Erbverbrüderung von 
1697. König Friedrich brauchte gerade eine Brunnenkur in Pyrmont zur 
Stärkung für die bevorstehenden Kriegsstrapazen, als er die Nachricht erhielt. 
Er traf seine Maßregeln zur Besitzergreifung des Landes; dort war schon von 
langer Hand alles derart vorbereitet, daß dies ohne erhebliche Schwierigkeiten 
möglich war. Zu kriegerischen Verwicklungen kam es nicht; Hannover begnügte 
sich mit einem Protest und strengte einen Prozeß beim Reichshofrat an. 
Schwerere Sorgen bereitete dem König im Juli, als er nach Berlin 
zurückgekehrt war, ein abermaliger Umschwung in Rußland, der ihm die Rücken- 
deckung für die geplante kriegerische Unternehmung zu entziehen drohte. Die 
Kaiserin Elisabeth hatte infolge aufgefangener Depeschen des französischen Ge- 
sandten, worin in sehr unehrerbietiger Weise über sie und ihren Hof berichtet 
wurde, mit Frankreich und seinem Verbündeten gebrochen und den Partei- 
gänger Englands und Österreichs, Bestuschew, zum Großkanzler befördert. 
Friedrich hat einen Moment daran gedacht, unter diesen Umständen von dem 
Bündnis mit Frankreich zurückzutreten; aber die Dinge waren schon zu weit 
gekommen; er konnte nicht mehr zurück. Er mußte befürchten, daß die Franzosen, 
die von den Osterreichern schon an den Grenzen ihres eigenen Landes bedroht 
wurden, sich zum Frieden bequemten und daß dann die ganze Macht der Ver- 
bündeten über ihn selbst herfallen würde. Sein Heer war auf 140 000 Mann 
gebracht und wieder gut imstande, die Kavallerie großenteils neu gebildet. Durch 
Felddienstübungen und Manöver — eine neue Einrichtung damals — waren die 
Erfahrungen des Krieges im Frieden für die Ausbildung der Truppen nutzbar 
gemacht worden. Im Staatsschatz lagen wieder 6 Millionen. 
So brach denn der König zu Anfang August mit einem Heer von 80 000 
Mann nach Böhmen auf; Sachsen, das einem Teil dieses Heeres als kaiser- 
lichen Hilfstruppen den Durchmarsch nicht verweigern konnte, blieb unbe- 
zwungen im Rücken. Die Osterreicher wandten sich nun sofort vom Elsaß 
her nach dem böhmischen Kriegsschauplatz; aber die Franzosen folgten ihnen 
nicht, wie Friedrich gehofft hatte, sondern ließen ihn in diesem Feldzug völlig 
im Stich. Die Ursache dafür lag in einer gefährlichen Erkrankung Ludwigs XV. 
im Lager zu Metz, die unter dem Einfluß des Beichtigers zur Entfernung der 
Herzogin von Chäteauroux und zu einem völligen Umschwung am Hofe, im 
Sinne einer Lähmung der kriegerischen Unternehmungen, führte. So war 
Friedrich in diesem Feldzug von 1744 ganz auf sich allein augewiesen. Er hatte 
Prag nach kurzer Einschließung am 16. September 1744 genommen und 
hosfte, im nächsten Frühjahr in Verbindung mit den Franzosen gegen Wien vor-
        <pb n="349" />
        Zweiter schlesischer Krieg: der böhmische Feldzug 1744. 335 
gehen zu können. Aber es kam anders, als er erwartet hatte. Die österreichische 
Armee unter dem Prinzen Karl von Lothringen, der von dem klugen alten Feld- 
marschall Grafen Traun beraten wurde, hatte unbemerkt die Pässe des Böhmer 
Waldes überschritten und war mit Erfolg bemüht, den König von seinen 
Magazinen in Prag und an der oberen Elbe abzudrängen, ihn dadurch zum 
Rückzug nach Schlesien zu zwingen. Sachsen, das inzwischen englische Sub- 
sidien erhalten hatte, war jetzt offen auf die Seite der OÖsterreicher gerreten und 
hatte ihr Heer durch 20 000 Mann verstärkt. Das preußische Heer litt unter 
der zunehmenden Schwierigkeit der Verpflegung. Die Proviantwagen blieben 
auf den schlechten Waldwegen Böhmens stecken; große Vorräte mußten in die 
Moldau geworfen werden, damit sie nicht in die Hände der Feinde fielen. Mit 
Requisition konnte man sich in dem mangelhaft angebauten und ausgeraubten 
Lande nicht helfen, zumal die fanatisierte Bevölkerung sich in den Wäldern ver- 
steckte und die Vorräte vergrub. Vergebens versuchte Friedrich, den Gegner zu 
einer Entscheidungsschlacht zu zwingen; die Osterreicher schützten sich durch feste 
Stellungen, wenn Friedrich angreifen wollte, und waren mit Erfolg bemüht, 
ihn methodisch, ohne Schlachtentscheidung, aus Böhmen herauszumanövrieren. 
Anfang Dezember stand er wieder auf schlesischem Boden, und zwar mit einem 
Heer, das völlig entmutigt und in der Auflösung begriffen war. Gegen 17 000 
Mann waren während dieses beständigen Rückzuges desertiert und zum Feinde 
übergegangen. Selbst im Offizierkorps hatte man kein rechtes Vertrauen mehr 
zur Führung des Königs. Mau sieht aus späteren Außerungen Friedrichs, daß 
ihm dieser mißglückte böhmische Feldzug von 1744, bei dem sich militärische 
Fehler und Unglücksfälle verketteten, immer als warnendes Beispiel vor Augen 
gestanden hat. Maria Theresia aber dankte dem Himmel für diese unerwartete 
Wendung, die ihr nun die Wiedereroberung Schlesiens in nahe Aussicht stellte. 
Am 1. Dezember 1744 entband sie die Schlesier des dem König von Preußen 
geleisteten Eides mit der Begründung, daß durch den Friedensbruch des Königs 
die Abtretung hinfällig geworden sei. Prinz Karl rückte nun selbst in Schlesien 
ein. Österreich ging von der Verteidigung zum Angriff über. 
In dieser Gefahr erwachte der ganze Heroismus in Friedrichs Seele. Nie 
ist er größer gewesen als in solchen Momenten, wo alles auf dem Spiele stand. 
Felsenfest stand sein Entschluß, sich in Schlesien zu behaupten, es koste, was es 
wolle. Lieber wollte er alles, was preußisch heiße, mit sich unter den Trümmern 
seiner Armee begraben, als Schlesien aufgeben. Das versicherte er dem Marquis 
Valory, dem französischen Gesandten, in fein pointiertem Französisch, und dem 
alten Dessauer schrieb er in gutem Berliner Deutsch: „Aus Schlesien kann ich 
mir so wenig rausschmeißen lassen wie aus der Mark.“ Es waren sorgenvolle 
Winterquartiere und ein noch sorgenvolleres Frühjahr. Der König stand ganz 
auf sich allein. Am 20. Januar 1745 war der unglückliche Kaiser Karl VII. 
unerwartet gestorben, und sein Sohn und Erbe, Kurfürst Maximilian 
Joseph, beeilte sich, seinen Frieden mit Österreich zu machen, der am 
22. April 1745 in Füssen geschlossen wurde. Bayern wurde dem Kurfürsten 
zurückgegeben, und der Kurfürst versprach dem Gemahl Maria Theresias seine 
Stimme für die Kaiserwahl. Auch von Frankreich war keine Hilfe zu erwarten, 
da es von den österreichischen Niederlanden aus selbst an seinen Grenzen bedroht 
wurde. Auch ein siegreiches Vordringen der Franzosen in den Niederlanden
        <pb n="350" />
        336 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740—1786). 
wollte Friedrich damals nicht als eine Erleichterung seiner Lage anerkennen: 
ob der König von Frankreich Tournay nehme, sagte er damals, das gelte ihm 
so viel, als ob die Spanier eine Landung auf den kanarischen Inseln machten 
oder der Tatarenkhan Babylon belagerte. Dagegen hatte sich die Bündnis- 
stellung der Gegner verstärkt durch die am 8. Jannar 1745 abgeschlossene 
Quadrupelallianz von Warschau, in der die Seemächte sich mit Österreich und 
Sachsen verbunden hatten, die dadurch Subsidien erhielten zur Kriegführung 
gegen Preußen und Frankreich. Gern hätte man auch Rußland in dieses 
Bündnis hineingezogen, doch gelang das bei der Schwerfälligkeit der Kaiserin 
Elisabeth noch nicht. Die Hoffnungen, die Friedrich auf einen Wechsel im eng- 
lischen Ministerium gesetzt hatte, erfüllten sich nicht; Lord Chesterfield, der sich 
als Freund Preußens gab und dem neuen Ministerium angehörte, ließ zu 
Anfang Mai keinen Zweifel mehr darüber, daß auf eine englische Friedens- 
vermittlung nicht zu rechnen sei. Dazu begannen die finanziellen Hilfsquellen 
in Preußen zu versagen. Der Kriegsschatz war aufgezehrt; für den bevor- 
stehenden Feldzug blieben noch Kosten in der Höhe von 4½ Millionen Taler 
ungedeckt. Der Versuch, in Holland eine Anleihe aufzunehmen, scheiterte. Die 
Stände der Kurmark stellten eine Million Taler zur Verfügung, die anderen 
Provinzen noch eine weitere halbe Million; mehr war nicht zu erhalten. Der 
König hat damals daran gedacht, Emden an Holland oder England zu ver- 
kaufen. Alle Vorbereitungen für den Fall des äußersten Unglücks waren ge- 
troffen. Ende April erhielt der Minister Podewils die Weisung, nötigenfalls 
den Hof, den Silberschatz, das Archiv nach Spandau zu retten. Dort und in 
Küstrin und Magdeburg sollte der letzte Widerstand versucht werden, wenn 
Schlesien verloren war und die Kurmark augegriffen wurde. 
Der König selbst befand sich seit Mitte März, wo er die Hauptstadt ver- 
lassen hatte, bei dem Heer in Schlesien. Dem alten Fürsten Leopold von Anhalt, 
der bis dahin den Oberbefehl geführt hatte, war es gelungen, die Österreicher 
aus Schlesien herauszudrängen und auch Troppau und Jägerndorf wieder 
zu besetzen. Friedrichs Plan war nun, den Gegner in Schlesien zu erwarten, 
ihm den Zugang durch die Berge freizulassen und ihn in die Ebene zu verlocken, 
wo er der Schlachtentscheidung nicht so leicht ausweichen konnte wie im vorigen 
Jahre auf dem schwierigen böhmischen Gelände. Die Disziplin in der Armee 
war zu Beginn des Feldzugs wieder auf der alten Höhe; die fürchterlichen Folgen 
des böhmischen Rückzugs waren überwunden. Der König hatte es verstanden, 
die Offiziere wie den gemeinen Mann wieder mit Vertrauen und Zuversicht zu 
erfüllen; es war sein Grundsatz, den Truppen gerade dann ein heiteres Gesicht 
zu zeigen, wenn er das Gefühl hatte, am Rande des Abgrundes zu sichen. Die 
Kunde von dem Siege, den die Franzosen in den Niederlanden bei Fontenay 
am 11. Mai 1745 über die Österreicher erfochten hatten, trug dazu bei, die 
Stimmung bei dem Feldherrn wie beim Heere zu erhöhen. Eine entscheidende 
Feldschlacht war das, was Friedrich damals hoffte und wünschte. In seinem 
Hauptquartier bei Schweidnitz erwartete er mit Ungeduld den Anmarsch der 
Gegner. Endlich — es war am Abend vor dem 4. Juni — sah man sie in acht 
gewaltigen Heersäulen aus den Vorbergen der Sndeten heranziehen, zwischen 
Hohenfriedeberg und Pilgramshain. Es waren 70 000 Mann Osterreicher und 
Sachsen unter dem Prinzen Karl von Lothringen. Sie hatten die Pässe über
        <pb n="351" />
        Die Schlacht von Hohenfriedeberg. 337 
das Gebirge unbesetzt gefunden und schlossen daraus auf völlige Eutmutigung 
des Feindes; sie waren jetzt bereit, eine Schlacht zu liefern, und zweifelten nicht 
an einem glücklichen Ausgang. „Es müßte kein Gott im Himmel sein, wenn 
wir diese Schlacht nicht gewönnen“, sagte der Prinz von Lothringen. 
Friedrich beschloß, den Gegner sofort anzugreifen. Um ihn zu täuschen, 
ließ er seine Wachtfeuer bei Schweidnitz brennen und führte seine 60 000 Mann 
in einem angestrengten Nachtmarsch bis in die unmittelbare Nähe des Feindes. 
Bei Morgengrauen gingen dann die Preußen aus der Marschkolonne heraus 
zum Angriff über. Erst wurden die Sachsen geworfen, die sich hartnäckig 
wehrten, dann die Osterreicher. Die preußische Kavallerie erwies sich hier zum 
erstenmal der österreichischen überlegen. Eine glänzende Attacke der Bayreuth= 
Dragoner unter Graf Geßler vollendete den Sieg. Diese zehn Schwadronen 
haben sechs erprobte, tapfer fechtende österreichische Infanterieregimenter durch 
das Ungestüm ihres Angriffs zersprengt und 66 österreichische Fahnen erbeutet. 
Der König selbst hat vom Gräbener Fuchsberge aus die Schlacht geleitet. Um 
8 Uhr morgens war sie gewonnen. Die feindliche Armee, die fast 10 000 Mann 
an Toten und Verwundeten und 7000 an Gefangenen verloren hatte, zog nach 
dem Gebirge zurück. Es war ein großer, glänzender Sieg, die Rettung aus 
der höchsten Gefahr. Der König atmete auf. Er hat damals wohl von einer 
gütigen Vorsehung gesprochen, die seine Geschicke leite. In dem von Friedrich 
selbst komponierten Hohenfriedeberger Marsch klingt noch etwas von dem Hoch- 
gefühl dieses Siegestages nach. 
Der strategische Erfolg der Schlacht war freilich nicht so groß wie der 
moralische Eindruck. Das österreichisch-sächsische Heer stellte in Böhmen noch eine 
ausehnliche Macht dar, und der König, der ihm gefolgt war, wagte in Erinnerung 
an die Erfahrungen des vorigen Feldzuges in Böhmen nicht, über Königgrätz 
hinaus vorzugehen. Am liebsten hätte er jetzt einen Frieden geschlossen, der 
ihm Schlesien erhalten hätte; denn die Aussicht auf neue Erwerbungen in 
Böhmen hatte er längst aufgegeben. Das englische Ministerium ließ sich bereit- 
finden, die Vermittlung zu übernehmen; aber der König Georg II. mahnte hinter 
dem Rücken seiner Minister in Osterreich von dem Friedensschluß ab und schloß 
mit Sachsen ein Abkommen, wonach erhebliche Teile der preußischen Monarchie 
an Sachsen und Hannover verteilt werden sollten. Ein geheimer Zusatzartikel 
zu der Warschauer Quadrupelallianz hatte die Gebietserweiterung für Sachsen, 
die die langersehnte Verbindung mit Polen herstellen sollte, schon in aller Form 
festgesetzt. Wahrscheinlich hätte Maria Theresia auch ohne diese Quertreibereien 
des Königs Georg sich damals noch nicht zum Frieden bequemt. Sie hoffte 
noch fest auf die Rückeroberung Schlesiens. Auch das Angebot der branden- 
burgischen Kurstimme für ihren Gemahl lockte sie nicht. Die Wahl war ohnehin 
gesichert, seit die Franzosen, die eigentlich dem Kurfürsten von Sachsen die Kaiser- 
krone hatten zuwenden wollen und mit 40000 Mann bei Frankfurt a. M. standen, 
vor dem heranrückenden österreichischen Heer, an dessen Spitze der Thronbewerber 
selbst stand, im August das Feld geräumt hatten. Am 13. September wurde die 
Wahl des Kaisers Franz I. in Frankfurt vollzogen; die beiden dissentierenden 
Kurfürsten, Brandenburg und Pfalz, mußten sich mit einem Protest begnügen. 
In diese Lage trifft die Schlacht von Soor (30. September 1745), die sich 
Friedrich auf dem Rückmarsch nach Schlesien durch Unvorsichtigkeiten von dem 
Oingtze, Hohengollern. 22
        <pb n="352" />
        338 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740—17860) 
Gegner hat aufzwingen lassen. Er hatte, wie er seinem Kämmerer Fredersdorf 
schrieb, in der Suppe gesessen bis über die Ohren. Seine Bagage war in die 
Hände der Osterreicher gefallen, sein Kabinettssekretär Eichel war gefangen ge- 
nommen worden. Um so glänzender hat sich in der Schlacht selbst seine Um- 
sicht, sein Uberblick, seine angenblickliche Entschlußkraft bewährt. Es war ein 
glänzender Sieg, bei dem auch wieder die prenßische Kavallerie sich besonders 
ausgezcichnet hat. Dieser Sieg von Soor nebst dem von Hohenfriedeberg hat den 
Feldherruruhm Friedrichs fest begründet. Von Mund zu Mund ging das Wort, 
das er nach der Schlacht gesprochen hatte: da ihn die Osterreicher diesmal 
nicht geschlagen hätten, so würden sie es überhaupt nicht können. 
Politische Folgen hat allerdings dieser Sieg nicht gehabt. Maria Theresia 
dachte noch nicht daran, Frieden zu schließen. Osterreicher und Sachsen verab- 
redeten sich vielmehr jetzt zu einem Angriff auf die Marken, und zugleich regte 
sich auch der russische Hof wieder, wo Maria Theresia durch kluge Nachgiebigkeit 
gegen die Wünsche der Zarin bezüglich der Bestrafung des angeschuldigten öster- 
reichischen Diplomaten das verlorene Terrain zurückgewonnen hatte. Friedrich 
hatte schon längst die Absicht, die Sachsen in ihrem Lande selbst anzugreifen, und 
hatte ihnen schon im Angust in aller Form den Krieg erklärt. Jetzt sandte Ruß- 
land im November an den König von Preußen eine drohende Note, die den 
Marsch eines russischen Heeres in Aussicht stellte, falls der König Sachsen an- 
greifen werde. Angesichts dieser russischen Drohung beschloß nun der König den 
Angriff gegen Sachsen so bald wie möglich ins Werk zu setzen, um vieclleicht 
durch einen neuen Sieg den Frieden zu erzwingen, ehe die Russen herankommen 
konnten. Unmittelbar, nachdem die Sachsen ihr angeblich neutrales Gebiet dem 
ösfterreichischen Heer des Prinzen Karl geöffnet hatten, überschritt Friedrich die 
sächsische Grenze (22.November 1745), und seine Vorhut brachte am 23.November 
den Feinden bei Katholisch-Hennersdorf eine Niederlage bei, die den Vormarsch 
des österreichischen Heeres für eine Zeit lang unterbrach. Zugleich erhielt der 
Fürst Leopold von Auhalt-Dessau den Befehl, von Halle aus nach Sachsen einzu- 
marschieren. Der alte Herr, der das Kommando nur mit Widerstreben über- 
nommen hatte, rückte nun mit 22000 Mann gegen die Sachsen vor, die zur Deckung 
von Dresden, verstärkt durch österreichische Truppen, 25 000 Mann stark, unter 
dem Grafen Rutowski bei Kesselsdorf standen. Der König selbst ging mit 
etwa 24 000 Mann von Osten her gegen Dresden vor, und von Süden her 
zog Prinz Karl von Lothringen mit der österreichischen Hauptmacht, 46 000 
Mann stark, heran in der Absicht, sich mit den Sachsen zu vereinigen. König 
Friedrich legte es darauf an, daß Leopold die Sachsen angreifen und schlagen 
sollte, bevor Prinz Karl mit der Hauptarmee herau war. Aber der alte Fürst 
ging so bedächtig und methodisch vor, daß Friedrich fürchtete, dieser Zweck möchte 
verfehlt werden. Er brannte vor Ungeduld; er sandte Boten über Boten; er 
mahnte immer von neuem, der Fürst möge mehr Dromptitude, activité, vivacitée 
zeigen. Das brachte den alten Helden, der diese Vorwürfe wohl kaum verdient 
hat, in Harnisch und feuerte ihn zu seiner letzten heroischen Aktion an. Am 
15. Dezember schlug er die Sachsen bei Kesselsdorf in einer entscheidenden Schlacht 
und verhinderte dadurch ihre Vereinigung mit den Österreichern und den Zweck 
des ganzen österreichisch-sächsischen Feldzugsplaus. Der König stand wenige Mcilen 
vom Schlachtfeld entfernt, ohne einzugreifen; wahrscheinlich wollte er für den
        <pb n="353" />
        Schlacht von Kesselsdorf. Dresdener Friede. 339 
Fall des Mißlingens der österreichischen Hauptarmee mit frischer Kraft begegnen 
und die Straße nach Berlin decken. Nach dem Siege aber ist er selbst nach 
Kesselsdorf geeilt, um den alten Feldmarschall zu beglückwünschen und die 
Rücksichtslosigkeiten der letzten Wochen durch überschwengliche Gnadenbeweise 
wieder gut zu machen. 
Die nächste Frucht des Sieges war die Einnahme von Dresden durch die 
Preußen. Der Eindruck auf die Osterreicher war so stark, daß sie keine Schlacht 
mehr wagten. Sie unterhandelten damals bereits mit den Franzosen über den 
Frieden und knüpften nun auch mit Preußen wieder Unterhandlungen an. Da 
die Franzosen ein Stück der Niederlande verlangten, Friedrich aber außer 
Schlesien nichts weiter forderte, so kam es nicht mit den Franzosen, sondern nur 
mit Preußen zum Abschluß. Der Friede wurde in Dresden am Weihnachts- 
tage des Jahres 1745 geschlossen; Friedrich behielt Schlesien und erkannte Kaiser 
Franz I. an, Sachsen zahlte eine Million Taler Kriegsentschädigung, Pfalz und 
Hessen wurden in den Frieden eingeschlossen. 
Es war für Preußen die höchste Zeit. Schon waren die Russen im 
Begriff zu marschieren, und die Mittel des Königs waren erschöpft. Vergeblich 
hatte er, eigentlich gegen seine Grundsätze, bei Frankreich um Subsidien nach- 
gesucht; man hatte ihn abgewiesen; er hätte nicht die Mittel gehabt, noch einen 
weiteren Feldzug auszuhalten. Er hat die Grenzen seiner Macht, die er nie 
überschätzt hatte, in diesem Kriege recht deutlich fühlen gelernt; aber er hat 
Schlesien und damit die deutsche und europäische Großmachtstellung für seinen 
Staat behauptet. Bei der Rückkehr aus dem Kriege ist Friedrich von seinen 
Untertanen mit dem Beinamen des Großen begrüßt worden, den ihm die 
Geschichte bewahrt hat. 
Die Jahre von 1740—445 sind die politische Sturm= und Drangperiode 
seines Lebens. In den Taten und Leiden dieser ereignisreichen Zeit hat sich 
der feurige Ehrgeiz, der ungestüme Tatendrang seiner Jugend zu ruhiger Be- 
sonnenheit abgeklärt. Die Erwägungen der Staatsräson, die von Anfang an 
bei ihm sich mit der Ruhmbegierde der Ingend verbanden, hatten längst das 
Übergewicht über die persönliche Leidenschaft erlangt. Das Staatsinteresse war 
fortan der Leitstern seiner politischen Handlungen. Er hatte zweimal durch 
einen Separatfrieden seine Verbündeten im Stich gelassen; aber er wies ihre 
Anklagen wegen Verletzung der Bündnispflichten mit dem Hinweis auf das 
Staatsinteresse zurück, dem der Fürst im Notfall ebenso seine Verbindungen 
wie seine Person opfern müsse. Er hat viel über das Problem der politischen 
Moral nachgedacht; in den verschiedenen Fassungen der Vorreden zur Geschichte 
seiner Zeit hat er sich über diese Frage zu immer klareren und entschiedeneren 
Uberzeugungen hindurchgearbeitet, die zugleich die Rechtfertigung seiner politi- 
schen Handlungsweise enthalten. Er unterschied zwischen der bürgerlichen und 
der Staatsmoral. Der Fürst hat vor allem das Interesse seines Staates und 
Volkes wahrzunehmen; muß er zu diesem Zweck die Gebote der Privatmoral 
verletzen, so bringt er in solchem Fall sein persönliches sittliches Empfinden dem 
Staatswohl zum Opfer. Wenn der Verbündete seinen Verpflichtungen nicht 
nachkommt oder mit Verrat umgeht, wenn man selbst durch eine höhere Gewalt 
oder durch die Unzulänglichkeit der Mittel an der Fortführung des Krieges 
gehindert wird, so ist es besser, dem Alliierten untreu zu werden als dem Gebot 
2-
        <pb n="354" />
        340 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740—1780). 
des Staatswohls. Denn das Staatswohl ist das höchste Gesetz für den Fürsten; 
dieses Gesetz ist für ihn schlechthin unverletzlich. 
Am Schluß der Vorrede zu dem Geschichtswerk von 1746 steht eine Be- 
trachtung, die mit den Worten schließt: Der Ehrgeiz macht Tyrannen, die 
Mäßigung macht Weise. Friedrich hat damals wohl wirklich geglaubt, am 
Ende seiner kriegerischen Laufbahn zu stehen; er wollte den Rest seines Lebens 
den Geschäften des Friedens widmen. Er hat in Dresden wohl geäußert, er 
werde fortan keine Katze mehr angreifen. Es war ihm jetzt daran gelegen, die 
Vorstellungen eines unbändigen Ehrgeizes, die man an den europäischen Höfen 
mit seinem Namen verband, durch ein möglichst maßvolles politisches Betragen 
zu verdrängen oder zu mildern. Aber Krieg und Frieden standen schon nicht 
mehr in seiner Wahl. Sehr bald hat er sich überzeugen müssen, daß ein neuer 
Krieg mit Osterreich unvermeidlich und nur noch eine Frage der Zeit sei. Er 
mußte vorwärts auf der einmal betretenen Bahn, wollte er nicht sich und sein 
Werk, die Machtstellung seines Staates, aufgeben. Es ist ein tragischer Zug in 
diesem Heldenleben: aus der freien Tat von 1740 erwuchs ihm das zwingende 
Schicksal seines Lebens. Und so steht auch die nun folgende Friedenszeit von 
1746—56 zugleich unter dem Zeichen der Vorbereitung für den künftigen Ent- 
scheidungskampf. 
Friedenszeit von 1746 —17. 
Wenn es Friedrich dem Großen seit dem Frieden von Dresden gelungen 
ist, sich seinem Plane gemäß von der weiteren Einmischung in den österreichischen 
Erbfolgekrieg fernzuhalten, ohne dabei irgendwelche Einbuße an Macht und 
Ansehen zu erleiden, so ist ihm dabei der Umstand zustatten gekommen, daß im 
weiteren Verlauf dieses Krieges die Kräfte der kriegführenden Parteien sich 
ziemlich die Wage hielten. Seine Haltung war in dieser Zeit von ausschlag- 
gebender Bedeutung, und so wurde seine Neutralität von beiden Seiten respek- 
tiert. Im Aachener Frieden, der am 18. Oktober 1748 zustande kam, gelang 
es Friedrich denn auch, die europäische Garantie für den Dresdener Frieden 
durchzusetzen trotz der Bemühnungen der österreichischen Diplomatie, namentlich 
England davon abzuhalten. 
Aber der Aachener Friede bedeutete noch keine dauernde Ausgleichung in 
den großen politischen Gegensätzen, die damals die Lage beherrschten. Die 
Hauptfrage der Weltpolitik, ob England oder Frankreich die erste See= und 
Kolonialmacht der Zukunft sein sollte, war gestellt, aber noch nicht gelöst; und 
auch die Frage nach dem Ubergewicht in Deutschland, die an dem Besitz von 
Schlesien hing, konnte noch nicht als endgültig entschieden angesehen werden. 
Zwar die Mächte, die nun sieben Jahre lang, im großen und ganzen unent- 
schieden, miteinander gerungen hatten, waren für den Moment erschöpft; aber 
um so kriegslustiger regte sich Rußland, das diesem großen Ringen bisher tatlos 
zugeschaut hatte, das auch jetzt wieder im letzten Moment im Begriff gewesen 
war, sich am Kampfe zu beteiligen, eben dadurch aber dazu beigetragen hatte, 
den Friedensschluß zu beschleunigen. Und diese Macht war von tiefer Feind- 
seligkeit gegen Preußen erfüllt. Der Großkanzler Bestuschew, ein abgesagter 
Gegner Friedrichs, hatte in den letzten Jahren seine Stellung auf das stärkste 
befestigt und es verstanden, die träge Kaiserin einer Angriffspolitik geneigt zu
        <pb n="355" />
        Die Friedenszeit von 1746 bis 1756. » 341 
machen, deren eigentliches Ziel Preußen war. Schon im Frühling 1746 hatte 
er Maria Theresia ein Angriffsbündnis gegen Preußen angeboten, aber man 
hatte in Osterreich vorgezogen, zunächst mit Rußland nur eine Defensivallianz 
zu schließen. Das war der Vertrag von Petersburg vom 2. Juni 1746, der 
seine eigentliche Bedeutung erst durch einen geheimen Zusatzartikel erhielt, in 
welchem die Rückeroberung Schlesiens in Aussicht genommen wurde, und zwar 
nicht nur im Fall von Feindseligkeiten Preußens gegen Osterreich, sondern auch 
gegen Rußland und Polen. Seitdem war die russische Politik bestrebt, diesen 
Bündnisfall herbeizuführen, und nahm eine so unfreundliche Haltung gegen 
Preußen ein, daß im Oktober 1746 der preußische Gesandte abberufen wurde. 
Zu der persönlichen Gehässigkeit gesellten sich politische Gründe. Rußland 
empfand den Druck, den Friedrich auf Sachsen, den russischen Schützling, aus— 
übte, als eine Schwächung des russischen Ansehens namentlich in Polen. Dazu 
kam der Einfluß, den Preußen allmählich auch in Schweden gewann, wo die 
Schwester König Friedrichs ihren Gemahl, den Thronfolger, vollständig be— 
herrschte und sich der russischen Einwirkung gänzlich entzog. Im Jahre 1747 
war zwischen Schweden und Preußen ein Defensivvertrag geschlossen worden. 
Bestuschew plante nun, eine gewaltsame Veränderung der Thronfolge in 
Schweden herbeizuführen und suchte dazu die Mitwirkung von Dänemark, Eng- 
land und namentlich auch Sachsen und Osterreich zu erlangen. Er erwartete, daß 
König Friedrich dann für seine schwedische Schwester eintreten und durch Feind- 
seligkeiten gegen Polen oder Rußland den Anlaß dazu geben würde, das russisch- 
österreichische Kriegsbündnis in Kraft treten zu lassen. Im Beginn des Jahres 
1749 sah die Lage für Preußen sehr bedenklich aus. Friedrich mahnte seine 
schwedische Schwester, die damals den Plan eines absolutistischen Staatsstreichs 
verfolgte, zur Vorsicht und Mäßigung; aber zugleich setzte er sich in Ver- 
teidigungszustand. Er war entschlossen, Ostpreußen im Fall eines Krieges auf- 
zugeben, aber die mittleren Provinzen und Schlesien aufs äußerste zu verteidigen 
und nach seinem Grundsatz, daß der Angriff die beste Verteidigung sei, gleich gegen 
Sachsen und Osterreich loszubrechen. Mit absichtlichem Geräusch wurden die 
Rüstungen betrieben und in den Berliner Zeitungen mit den drohenden Kriegs- 
vorbereitungen der Gegner begründet. 
Diese feste und entschlossene Haltung hat die beabsichtigte Wirkung gehabt, 
nämlich die, den Frieden zu wahren, die kriegerischen Pläne Bestuschews im Keim 
zu ersticken. Friedrich glaubte irrtümlicherweise damals, daß Rußland von 
OÖsterreich vorgeschoben werde. Er wußte nicht, daß Osterreichs Politik eben da- 
mals begann, ganz neue Bahnen einzuschlagen. Der spätere Staatskanzler, Graf 
Kaunitz, hat damals seiner Kaiserin in einer hochbedeutsamen Denkschrift den 
Plan entwickelt, daß man nur dann hoffen könne, Preußen niederzuwerfen und 
Schlesien wiederzugewinnen, wenn man den Krieg im Bunde mit Frankreich 
und Rußland zugleich führen könne. Es ist der große Plan, den Kaunitz seit- 
dem unablässig im Auge gehabt hat, den er als Botschafter in Versailles von 
1749—52 zu fördern gesucht hat — allerdings damals noch ganz ohne Erfolg —, 
der aber an der Schwelle des siebenjährigen Krieges dann verwirklicht worden 
ist, ja man kann sagen, der zu diesem Kriege geführt hat. Maria Theresia 
war damals noch nicht von der Ausführbarkeit dieses Planes überzeugt; aber sie 
war doch auch andererseits zu vorsichtig, sich mit Rußland allein in einen Krieg
        <pb n="356" />
        342 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740—1786). 
gegen Preußen einzulassen, bei dem Frankreich wahrscheinlich auf der Seite des 
Gegners gestanden haben würde und auf Englands Hilfe nicht zu rechuen war. 
Sie versagte daher noch ihre Mitwirkung, und so zog die Gefahr des Krieges 
wieder vorüber, und Preußen konnte fortfahren, seine Kräfte durch Friedens- 
arbeit zu stärken — eine Stärkung, der es sehr bedurfte; im Jahre 1749 wäre der 
Krieg für Preußen noch eine sehr verhängnisvolle Sache gewesen. 
Seit diesem Zwischenfall ist Friedrich mit Erfolg bemüht gewesen, das 
Verhältnis zu Frankreich, das in den letzten Jahren etwas gespannt gewesen 
war, zu verbessern und damit die gefährliche Isolierung, in der er sich seit dem 
Frieden von Aachen befand, aufzugeben. Der eben damals von England an- 
geregte Plan, den jungen Erzherzog Joseph zum römischen König wählen zu 
lassen, erwies sich ohne Prenßens Mitwirkung als unausführbar. Auch das 
russische Projekt, den Prinzen Karl von Lothringen auf den polnischen Thron zu 
bringen, scheiterte an dem Widerspruch Frankreichs und Preußens 1752. Seine 
Absicht, bei dieser Gelegenheit die Türkei durch Frankreichs Vermittlung zu einem 
Kriege gegen Rußland und Osterreich zu veranlassen, hat Friedrich aufgeben 
müssen, weil Frankreich dafür nicht zu haben war; aber der König hat diesen 
Plan die nächsten Jahre hindurch beständig im Auge behalten: er glaubte sich 
durch einen Türkenkrieg am besten vor Rußland und Osterreich sichern zu können. 
In einen scharfen Gegensatz zu England geriet Prenßen, als der König 
die Frage der Entschädigung seiner Kaufleute und Reeder für die englischen 
Kapereien im letzten Kriege 1752 zur Verhandlung brachte. Die Engländer 
weigerten sich einfach, darauf einzugehen. Aber Friedrich war in der Lage, einen 
wirksamen Druck auf sie auszuüben. Auf Schlesien lastete von der österreichischen 
Zeit her eine Staatsschuld, deren Gläubiger englische Kapitalisten waren und die 
Preußen übernommen hatte. Der größte Teil davon — 360 000 Lstrl. — war 
bereits abgezahlt, 45000 Lstrl. blieben noch zu bezahlen. Nun hinterlegte Friedrich 
diese Summe 1752 beim Kammergericht in Berlin und erklärte den Engländern, 
daß er keinen Schilling davon bezahlen werde, ehe nicht den preußischen Kauf- 
lenten für die gekaperten Schiffe und Güter Schadenersatz gewährt worden sei. 
Darüber gab es in London eine große Aufregung nicht nur an der Börse, sondern 
auch im Parlament. Man rief nach Repressalien. Zugleich kam es im Reichstag 
wegen der ostfriesischen Frage zu einem crregten Auftritt zwischen dem 
hannoverschen und dem preußischen Gesandten. 
Friedrich fürchtete, daß England den Konflikt zum Anlaß nehmen werde, 
um mit Österreich und Rußland zusammen einen Krieg anzuzetteln, bei dem es 
versuchen werde, Ostfriesland für Hannover zu gewinnen. Er wandte wieder 
sein Mittel der militärischen Demonstration an. Ein großes Ubungslager, das 
er im Sommer 1753 bei Spandan abhielt, sollte zugleich eine Drohung gegen 
Hannover sein und wurde auch so verstanden. Man fürchtete in Hannover einen 
preußischen Uberfall und brachte den welfischen Kronschatz nach Stade. Aber 
Friedrichs Absicht ging keineswegs auf Krieg; und da er nicht angriff, so verlief 
sich die Erregung in England wieder, ohne daß der Konflikt zunächst eine Lösung 
gefunden hätte. Erst bei der Westminster-Konvention von 1756 ist es zu einer 
Verständigung darüber gekommen. 
Daß Friedrich sich damals besonders leicht bedroht fühlte, erklärt sich da- 
durch, daß er anfangs 1753 durch Bestechung in den Besitz der geheimen Artikel
        <pb n="357" />
        Der Philosoph von Saussouci. 343 
des Petersburger Bündnisses gelangt war. Es war gerade in der Karnevalszeit. 
Der König schrieb damals eine dem Publikum unverständlich bleibende Satire 
„Trois Lettres au Public“ (Lessing hat sie ins Deutsche übersetzt). Dieser 
Karnevalsscherz verfolgte den ernsten Zweck, den Gegnern zu zeigen, daß er ihre 
Pläne durchschaut habe und die gegen ihn getroffene geheime Abmachung kenne. 
Seit dieser Zeit ist der König von der Unvermeidlichkeit eines neuen Krieges 
überzeugt gewesen. 
Friedrich stand damals im kräftigsten Mannesalter; aber seine Gesund- 
heit, die schon früher nicht sehr fest gewesen war, begann zu wanken; die Auf- 
regungen und Anstrengungen der Kriegszeit wirkten nach. Schon seit Jahren 
litt er an der Gicht; in seinem 35. Lebensjahre (1747) erlitt er einen leichten 
Schlaganfall mit einer halbseitigen Lähmung, die aber bald wieder vorüberging. 
Medizinische Autoritäten von heute haben diese Natur des Anfalls in Zweifel 
gezogen; aber Friedrich glaubte jedenfalls, eine „Apoplexie"“ gehabt zu haben und 
richtete sein Leben vorsichtiger ein, um seine Spannkraft und geistige Frische nicht 
vorzeitig zu verlieren. Seine Arbeitskraft blieb unermüdlich; sein Wille hielt 
eine Welt in Atem und brachte eben damals im inneren Staatsleben neue große 
Unternehmungen auf die Bahn. Zahlreiche Briefe und Gedichte legen Zeugnis 
ab von einem reichen, starken Geistes= und Gemütsleben; die feine intellektuelle 
Genußfähigkeit war noch ungebrochen. Er nahm jetzt in der Friedenszeit die um- 
fassenden Studien wieder auf, die er einst als Kronprinz in Rheinsberg mit so 
unersättlichem Fleiße getrieben hatte. In der Philosophie war er nicht bloß 
Dilettant. Ihre Probleme beschäftigten ihn tief innerlich. Aber keins der meta- 
physischen Systeme vermochte ihn zu befriedigen; seine Stimmung blieb die 
eines geistreichen Skeptikers. Anfänglich dem Wolffschen System zugetan, neigte 
er später mehr zu der Lehre Lockes. Daß ein Gott sei, schien ihm durch die 
Zweckmäßigkeit in der Natur bewiesen; aber er zweifelte an einer göttlichen Vor- 
sehung, die die menschlichen Dinge leite, und auch die Unsterblichkeit erschien 
ihm nur als eine holde Täuschung menschlicher Eigenliebe. 
Ein literarischer Freundeskreis wie einst in Rheinsberg sammelte sich jetzt 
um den königlichen Philosophen in dem neuerbauten Sanssouci. Die Hausfrau 
aber, die noch in Rheinsberg gewaltet hatte, fehlte hier. Seit dem ersten 
schlesischen Kriege lebten die Ehegatten ganz getrennt, die Königin gewöhnlich 
in dem Schlosse von Schönhausen. Bei dem gelegentlichen Zusammentreffen 
in Berlin, wo die Winterfeste des Hofes stattfanden, begegnete ihr der König 
mit aller Achtung und Rücksicht, die ihrer Stellung zukam; aber von einem 
Familienleben war keine Rede mehr. Der Klatsch von Lakaien und Literaten 
ist damals und später geschäftig gewesen, diesen seltsamen Zölibat durch allerhand 
pikante, übrigens ganz entgegengesetzte Vermutungen zu erklären, die einer ernst- 
haften Widerlegung nicht bedürfen. Namentlich auch die üble Nachrede bos- 
hafter oder gedankenloser Zeitgenossen, die auf perverse Neigungen hinzielt 
und für die kein Schatten eines Beweises erbracht worden ist, sollte in der Gegen- 
wart nicht wiederholt werden. Friedrich hat, wie es scheint, in seinen jungen 
Jahren den Becher der Liebesfreuden in vollen Zügen und bis zur Hefe genossen; 
aber später hielt er sich sehr zurück, offenbar auch mit Rücksicht auf seine früh 
angegriffene Gesundheit. Es ist in ihm etwas von dem Kaltsinn gegenüber 
dem weiblichen Geschlecht, der so vielen Philosophen des 18. Jahrhunderts eigen
        <pb n="358" />
        344 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740—1780). 
war. Eine geistreiche Abendgesellschaft, seine Flöte und die Bücher waren ihm 
Freude und Erholung genug; auch das fürstliche Jagdvergnügen, das sein Vater 
so leidenschaftlich liebte, hat er nie empfunden. 
An der Tafelrunde von Sanssouci feblten freilich die liebsten Freunde aus 
den Rheinsberger Tagen, Jordan und Keyserlingk, die inzwischen gestorben 
waren. An ihre Stelle traten Männer wie der Marquis d'Argens, die beiden 
Keith, aus vornehmer schottischer Familie, Graf Rothenburg, der Franzose, der 
Akademiepräsident Manpertuis, Algarotti, „der Schwan von Padua“ und 
andere, von 1750—53 auch Voltaire, der hier sein Buch über das Zeitalter 
Ludwigs XIV. vollendet hat und dem königlichen Schriftsteller zugleich als 
literarischer Gewissensrat und Stilkorrektor für Vers und Prosa diente. Geist 
und Talent dieses ersten Schriftstellers seiner Zeit hatten den König längst 
angezogen; aber ebenso abstoßend wirkten bald die widerwärtigen Charakter= 
cigenschaften Voltaires: seine Habsucht, seine unmäßige Eitelkeit, vor allem auch 
die neidische Bosheit, mit der er in literarischen Schmähschriften den Akademie- 
präsidenten Maupertuis verfolgte und vor der Offentlichkeit lächerlich zu machen 
suchte. Alles dies hatte 1753 die Ungnade des Königs und Voltaires Ent- 
fernung aus Potsdam zur Folge; das hat dann Voltaire wahrscheinlich zu der 
berüchtigten, freilich von ihm immer abgeleugneten Schandschrift „Vie prives 
du roi de Prusse“ veranlaßt, aber merkwürdigerweise nicht verhindert, daß 
später doch wieder ein literarischer Briefwechsel zwischen dem Philosophen von 
Sanssouci und dem Patriarchen von Ferney in Gang kam. 
Friedrichs eigene literarische Tätigkeit erreichte damals ihren Gipfelpunkt, 
namentlich durch den Anfang seines großen Geschichtswerks, der „Histoire de 
mon temps“, in der er die beiden ersten schlesischen Kriege behandelte. Es ist 
ein Werk, das turmhoch über der zeitgenössischen deutschen Geschichtschreibung 
steht. Es war zunächst nicht für die Offentlichkeit, sondern für die Nachfolger 
auf dem Thron bestimmt und darum von einer seltenen Wahrhaftigkeit. Seine 
spätere literarische Wirkung ist, wie die der zahlreichen Werke des Königs über- 
haupt, dadurch beeinträchtigt, daß es französisch geschrieben war. Es ist damit 
aus dem Kreise der deutschen Literatur, die eben im Zeitalter Friedrichs des 
Großen ihre ersten Blüten zu entfalten begann, herausgefallen. Die ganze 
Atmosphäre von Sanssouci war französisch; aber auch die Gelehrten der Berliner 
Akademie, als deren Mitglied Friedrich sich selbst betrachtete und der er 1752 ein 
neues Heim in dem Marstallgebäude geschenkt hat, schrieben und sprachen da- 
mals noch französisch. 
Aber Wissenschaft und Literatur dienten nur der Erholung des Philosophen 
von Sanssouci; die Arbeit in den Staatsgeschäften war für den König auch in 
den Friedensjahren doch die Hauptsache. Es handelte sich dabei um den Ausbau 
der von seinem Vater geschaffenen Verwaltungsordnung und vor allem um die 
wirtschaftliche Kräftigung des Landes, dem so starke finanzielle und militärische 
Lasten zugemutet werden mußten. Den Mechanismus der Verwaltung hat er 
im ganzen so gelassen, wie ihn sein Vater geschaffen hatte. Er war im Unter- 
schied zu Friedrich Wilhelm J. mehr ein Mann der Aktion als der Organisation. 
Die Neuerungen, die er vornahm, sind durch die Betätigung in größeren Ver- 
hältnissen hervorgetrieben worden. Als Instrument für die hochgespannte 
Industrialisierungspolitik, die er vorhatte, schuf er gleich nach seinem Regierungs-
        <pb n="359" />
        Ausbau der Staatsverwaltung. 345 
antritt 1740 ein neues, fünftes Departement im Generaldirektorium für 
Kommerzien= und Manufakturwesen; ein sechstes Departement für die Militär- 
und Proviantverwaltung, das 1746 errichtet wurde, war eine Frucht der Er- 
sahrungen des zweiten schlesischen Krieges, namentlich der verhängnisvollen 
böhmischen Kampagne von 1744, wo die Verpflegung der Armee so viel zu 
wünschen übrig gelassen hatte. Es war eine epochemachende Neuerung, daß 
diese beiden Departements als Fachdepartements für den ganzen Umfang des 
Staates neben die alten Provinzialdepartements traten. Es zeigt sich darin die 
fortschreitende Vereinheitlichung des Staatsganzen, die ebenso von den Bedürf- 
nissen der Kriegführung einen mächtigen Antrieb erhielt wie durch den Grundsatz 
des Merkantilismus, die Provinzen zu einem möglichst geschlossenen Wirtschafts- 
geoiet zusammenzufassen. Von kollegialischen Beratungen hielt Friedrich im 
allgemeinen nicht viel. Seinem ganzen Wesen entsprach es mehr, einzelne Be- 
omte mit der Verantwortlichkeit zu belasten, als ganze Kollegien. Namentlich 
die Kammerpräsidenten in den Provinzen erhielten unter ihm eine gesteigerte 
Bedeutung; sie sollten viel in der Provinz herumreisen, Land und Leute genau 
kennen, auch die großen politischen Gesichtspunkte verstehen und das stets bereite 
Werkzeug der königlichen Selbstregierung sein. Friedrich hat zu diesem Posten 
grundsätzlich nur Edelleute genommen; er bevorzugte dabei Landräte und alte 
Offiziere. 
Das Landratsamt ist erst unter Friedrich dem Großen auf alle Provinzen 
der Monarchie ausgedehnt worden, nur mit Ausnahme von Geldern und Ost- 
friesland. In Schlesien trat es gleich nach der Eroberung an die Stelle des 
Amtes der Landesältesten in den Weichbildern, die jetzt in Kreise umgewandelt 
wurden. In Ostpreußen wurde es 1752 eingeführt, in Cleve-Mark 1753 und 
1754; in beiden Provinzen wurden dabei je eine Anzahl Amter (das waren die 
alten Verwaltungsbezirke) zu den neuen Kreisen zusammengelegt. Seit 1756 
wurde den Kreisen allgemein und prinzipiell das Recht, die Landräte zu wählen, 
d. h. zu präsentieren, das Friedrich Wilhelm I. an vielen Orten abgeschafft hatte, 
wiedergegeben, und in den mittleren Provinzen ist denn auch ein starkes kreis- 
ständisches Leben aufgeblüht, das allerdings auf die adligen Rittergutsbesitzer 
beschränkt blieb. In Ostpreußen kam es unter Friedrich dem Großen noch nicht 
dazu; in Westfalen und am Niederrhein, wo die Amts= und Erbentage sich be- 
haupteten, fehlten die Grundlagen dafür; hier wurde der Landrat eine mehr 
bureaukratische Figur. 
Friedrich der Große stand dem Gedanken kommunaler Selbsttätigkeit nicht 
so abweisend gegenüber wie Friedrich Wilhelm I. Er hat auch den Städten seit 
1747 das Wahlrecht zurückgegeben, d. h. die Magistrate durften da, wo es früher 
üblich gewesen war, wieder Vorschläge zur Ergänzung ihrer Kollegien machen 
und auch die übrigen städtischen Amter von sich aus besetzen. Zu einem eigent- 
lichen kommunalen Leben in den Städten konnte es aber freilich doch nicht 
kommen, weil die Wirksamkeit der Steuerräte eine zu umfassende und ein- 
greifende war und blieb. Dabei ist aber Friedrich bestrebt gewesen, den Miß- 
bräuchen, die damit verbunden sein konnten, durch strenge Aufsicht zu begegnen. 
Es ist sehr charakteristisch, wie er einmal das typische Charakterbild eines 
schlechten Steuerrats, wie er nicht sein soll, gezeichnet hat: „Er ist impertinent 
gegen den Bürger; er spielt den Minister; er traktieret alle Sachen en bagatelle
        <pb n="360" />
        346 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740—1780). 
und erniedrigt sich kaum, mit dem Bürgermeister, Ratmannen und Bürgern 
umzugehen; er lässet sich seine Relationes, die er doch ex oklcio erstatten sollte, 
von denen Partikuliers bezahlen und arbeitet solche aus, wie er davor gelohnet 
wird. Wenn er von einer Stadt zur anderen reiset, hat er einen Train bei sich, 
daß man ihn vor einen Feldmarschall ansehen sollte. Er suchet nur darauf, 
daß er ein gutes Quartier in den Städten, wohin er kommt, hat, und daß er 
von dem Magistrat daselbst traktieret werde; alsdann ist alles gut in der Stadt.“ 
Diese Worte stehen in der Anweisung, die der König den Kammer-- 
präsidenten im September 1749 zur Anlegung von Konduitenlisten erteilte; wie 
der Oberst die Offiziere des Regiments, so hatte der Kammerpräsident alle 
Beamten seines Bezirks darin unter dem Gesichtspunkt ihrer dienstlichen Tüchtig- 
keit zu charakterisieren. Manchmal waren diese Charakteristiken recht scharf. 
So sagt der magdeburgische Kammerpräsident von Schlabrendorf 1754 von 
einem Sohn des Ministers von Boden, der bei der dortigen Kammer als zweiter 
Direktor angestellt war: „Er ist so beschaffen, als Eure Königliche Majestät ihn 
mir selbst charakterisieret, und der verstorbene Präsident (von Platen) ihn auch 
beschrieben, nämlich zum Guten ganz untauglich und unbrauchbar, sonst aber 
reich an Hochmut, Malice und Intrige, daher seine Abwesenheit dem Collegio 
allemal nützlicher als seine Anwesenheit.“ Das war jedoch eine seltene Aus- 
nahme, und Boden blieb nicht lange an seinem Platze. Der König aber wollte 
durch solche Konduitenlisten alle seine Beamten gleichsam persönlich kennen 
lernen. 
Im Jahre 1748 hat Friedrich eine erneuerte Instruktion für das General- 
direktorium erlassen, nach der auch solche für die einzelnen Kriegs= und 
Domänenkammern ausgearbeitet wurden. Er ließ sich dazu die alte Instruktion 
vorlegen und versah sie mit Randbemerkungen, die seine neuen Regierungs- 
tendenzen zum Ausdruck brachten. Der fiskalische Gedanke tritt jetzt ganz zurück 
hinter dem volkswirtschaftlichen. Gegen fiskalische Plusmacherei bei der Ver- 
pachtung der Domäncnämter wird entschieden eingeschritten. Die Erleichterung 
der bäuerlichen Lasten wird sehr nachdrücklich gefordert. Charakteristisch ist 
auch die Betonung des Ausgleichs zwischen den Interessen von König und Adel. 
Die fiskalischen Domänenprozesse, die Friedrich Wilhelm I. im Interesse des 
Domänenbesitzes gegen Edelleute geführt hatte, sollten ein Ende haben. Dem 
König lag mehr an seinen Vasallen, als am Kammergut: „denn ihre Söhne sind 
es,“ sagt er hier, „die das Land defendieren; davon die Rasse so gut ist, daß sie 
auf alle Weise meritierert konservieret zu werden.“ Und ein andermal bemerkt 
er: „Jetzunder muß der alte Sauerteig ausgekehret werden: des Landes Inter- 
esse ist des Königs.“ Die letzten Reste jenes alten Dualismus zwischen Fürst 
und Land, die sich aus der Epoche der landständischen Verfassung noch in die neue 
Zeit des Absolutismus herübergeschleppt hatten, sollten verschwinden. Auch 
das patrimoniale Element, das bei Friedrich Wilhelm I. noch so stark hervor- 
trat, weicht jetzt einer mehr politischen Auffassung des Staatsgedankens, die 
ihren Ausdruck gefunden hat in dem bekannten, von Friedrich mehrfach wieder- 
holten Worte, daß der König der erste Diener des Staates sei. Von dieser Idce 
ist auch das politische Testament beherrscht, das der König im Jahre 1752 zur 
Unterweisung für seinen Nachfolger niedergeschrieben hat — ein großartiges 
Dokument, in dem namentlich die enge Verknüpfung von auswärtiger Politik
        <pb n="361" />
        Die Einrichtung der neuen Provinzen. 347 
mit Militär-, Finanz- und wirtschaftlicher Verwaltung den Eindruck einer 
imponierenden Geschlossenheit und systematischen Einheit aller Betätigungen 
des Staatslebens hervorbringt. 
Mit der Erwerbung der neuen Provinzen erwuchs auch die Aufgabe, sie 
in Regierung und Verwaltung dem Staatsganzen anzugliedern. Dabei war das 
Verfahren in Schlesien und Ostfriesland ein ganz verschiedenes. 
Schlesien wurde, soweit es die unregelmäßige Beschaffenheit dieses zu 
keiner vollen Einheit zusammengefaßten Territoriums mit seinen Partikular= 
fürsten und Standesherren erlaubte, in der gleichen Weise eingerichtet, wie die 
alten Provinzen. Aus dem Feldkriegskommissariat, das während des Krieges 
die Verwaltung geführt hatte, wurden zwei Kriegs= und Domänenkammern 
gebildet, eine in Breslau und eine in Glogau, und an ihre Spitze trat Graf 
Münchow als schlesischer Provinzialminister in unmittelbarer Unterordnung 
unter den König; dem Generaldirektorium wurde also Schlesien nicht unter- 
stellt: der König wollte hier alle kollegialischen Weitläufigkeiten vermeiden. 
Unter den Kammern amtierten Landräte und Stenerräte wic in den alten Pro- 
vinzen. Für die Rechtspflege wurden Oberamtsregierungen eingerichtet, die 
den Regierungen der alten Provinzen entsprachen, aber ohne die Reste von 
administrativen Befugnissen, welche diesen verblieben waren; sie standen unter 
der Aufsicht des Instizministeriums in Berlin. Kontribution und Akzise wurden 
auch hier eingeführt als besondere Steuern für das platte Land und die Städte. 
Eine große Grundsteuerregulierung, die schon lange schwebte, wurde von den 
preußischen Behörden 1742—43 kurz und gut zum Abschluß gebracht; der Adel 
und die Geistlichkeit wurden dabei mit 28⅛ Prozent des Reinertrages belastet, 
während die Bauern 34 Prozent zu zahlen hatten. 
Die Steunerverwaltung lag ausschließlich den Kammern ob; das ständische 
Kollegium, das in der österreichischen Zeit daran beteiligt gewesen war, ist 
schon während des ersten Krieges, weil es dem Feldkriegskommissariat Schwierig- 
keiten machte, kurzerhand beseitigt worden; auch alle Landesversammlungen in 
den Fürstentümern und Kreisen wurden aufgehoben, um die Einwirkung öster- 
reichischer Sympathien abzuschneiden. In Schlesien gab es also seit der preußi- 
schen Besitzergreifung nichts mehr von ständischen Einrichtungen. 
Das Kantonsystem wurde auch hier eingeführt, übrigens unter Befreiung 
der Gebirgskreise mit ihrer Weberbevölkerung. Schlesien spürte es bald, daß 
es nun einem Militärstaat angehörte. 40 000 Mann standen jetzt im Lande 
statt der 4000 Mann in der österreichischen Zeit; und die Hälfte des Ersatzes 
sollte aus schlesischen Landeskindern genommen werden. Die Bevölkerung hat 
sich nicht leicht daran gewöhnt; aber im großen und ganzen war das preußische 
RNegiment doch populär, wenigstens bei den Evangelischen, die von dem un- 
leidlichen Druck der österreichischen Regierung nun befreit waren. Bei den 
Katholiken dauerte hie und da die Anhänglichkeit an Osterreich noch fort, nament- 
lich bei der Klostergeistlichkeit und insbesondere bei den Jesuiten, die das höhere 
Schulwesen in der Hand hatten. Friedrich hat daher die österreichischen Jesuiten 
später möglichst durch französische zu ersetzen gesucht. 
Große Schwierigkeiten bereitete der preußischen Regierung das Verhältnis 
zur römischen Kurie. Anfänglich dachte man daran, die Appellationen von dem 
bischöflichen Gericht in Brcslau an das Iustizministerium in Berlin zu ver-
        <pb n="362" />
        348 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740 -1786). 
weisen und damit die päpstliche Nuntiatur in Wien und die römische Kurie selbst 
auszuschließen. Da dies aber mit den Bestimmungen des Breslauer Friedens 
nicht vereinbar war, so faßte man den Plan, die Ausübung der päpstlichen 
Jurisdiktion über alle Katholiken in der preußischen Monarchie an einen päßpst- 
lichen Generalvikar zu übertragen, den der König ernennen wollte. Aber auch 
dieser Plan scheiterte an dem Widerspruch der Kurie, und 1748 ward eine 
Vereinbarung dahin getroffen, daß die Appellationen an die Warschauer statt 
an die Wiener Nuntiatur gingen. Von größerer Wichtigkeit noch als diese An- 
gelegenheit war für den König die Frage der künftigen Besetzung des fürstbischöf- 
lichen Stuhls in Breslau. Er wünschte, daß ein junger Breslauer Domkapitular, 
Graf Schaffgotsch, zum Koadjutor des alten Fürstbischofs Graf Sinzendorf ge- 
wählt werden sollte; aber die Kurie und das Breslauer Domkapitel bequemten sich 
nicht dazu, so nachdrücklich der König auch seinen Willen zu erkennen gab. Schließ- 
lich ergriff Friedrich das Anskunftsmittel, das Recht der Nomination in An- 
spruch zu nehmen, wie es in den österreichischen Erblanden, in Frankreich, früher 
auch in Brandenburg selbst üblich war, und so wurde Schaffgotsch in der Tat 
Koadjutor und nach dem Tode des Fürstbischofs 1748 dessen Nachfolger — eine 
Tatsache, mit der Papst Benedikt XIV., ein kluger und feiner Politiker, der zu 
warten verstand, sich auch zunächst abgefunden hat. An Schaffgotsch hat der 
König freilich keine Freude erlebt: er war ein unzuverlässiger Charakter und hat 
sich nach der Schlacht von Kolin durch seine zweidentige Haltung unmöglich 
gemacht. 
Ostfriesland wurde im Gegensatz zu Schlesien nach der preußischen Besitz- 
ergreifung zunächst noch ganz in der alten ständischen Weise regiert, auf Grund 
einer Konvention vom 7. Juni 1744, durch welche dem Lande die alten Privi- 
legien bestätigt worden waren gegen das Zugeständnis, daß statt der 12000 Taler, 
die der Fürst in den letzten Jahren aus dem Lande gezogen hatte, jetzt 
40000 Taler gezahlt wurden, wofür aber das Land von Aushebung und Werbung 
verschont blieb. Die ganze Steuerverwaltung befand sich in den Händen eines 
ständischen Ausschusses, des sogenannten Administrationskollegiums; der landes- 
herrliche Inspektor bei dieser ständischen Behörde hatte tatsächlich gar nichts zu 
sagen, er war, wie er einmal klagte, das fünfte Rad am Wagen. Natürlich war 
dieser Zustand nicht auf die Dauer haltbar; und sobald nach dem Frieden von 
Aachen die allgemeinen politischen Verhältnisse sich einigermaßen befestigt hatten, 
wurde eine Neuordnung der ostfriesischen Verfassung und Verwaltung in An- 
griff genommen. Die Spaltung unter den Ständen, die seit einem halben 
Menschenalter das Land in einen beständigen Bürgerkrieg gestürzt und schon 
die preußische Besitzergreifung erleichtert hatte, begünstigte auch dieses Unter- 
nehmen, zu dessen Ausführung ein sehr geschickter und schneidiger Beamter, 
Daniel Lenz, bisher Kriegs= und Domänenrat in Gumbinnen, als Kammer= 
direktor in Aurich berufen wurde. Er hat die Aufgabe, für die ihn der König 
selbst insgeheim instruierte, mit großem Geschick und selbständiger Initiative 
gelöst. Er brachte es dahin, daß aus dem Schoße der Ritterschaft selbst auf dem 
Landtage von 1749 der Antrag gestellt wurde, daß dem König die Leitung und 
Aufsicht des Steuerwesens übertragen werden solle. Der Bauernstand, das dritte 
wichtige Korpus auf dem ostfriesischen Landtage neben der Ritterschaft und der 
Stadt Emden, war von langer Hand her im Sinne der Regierung bearbeitet
        <pb n="363" />
        Schlesien und Ostfriesland. 349 
worden, und so ging der Antrag durch, allerdings gegen den Widerspruch der 
Stadt Emden, die dadurch ihre republikanische Stellung gefährdet sah; denn der 
Landkasten sollte jetzt von Emden weg in die landesherrliche Residenzstadt nach 
Aurich verlegt werden. 
Das Stadtregiment in Emden war in den Händen einer kleinen Anzahl 
vornehmer Geschlechter; die gemeine Bürgerschaft, die gar keinen Anteil daran 
hatte, war damit schon längst äußerst unzufrieden, und es bedurfte nur einer 
geschickten Veranstaltung von seiten des Kammerdirektors Lenz (die natürlich vor 
der Offentlichkeit verhüllt blieb), um sie gegen die regierenden Herren in offenen 
Aufruhr zu bringen. Als die Vertreter der Stadt vom Landtage zurückkamen, 
fanden sie alles in voller Gärung. Am 8. Februar 1749, als die städtischen Be- 
hörden über die am Landtag beschlossene Neuerung berieten, brach der Aufstand 
los. Das Volk stürmte den Rummel, das Treppenhaus des Rathauses; man 
warf den Ratsprokurator die Treppe hinab und wollte den Syndikus aus dem 
Fenster stürzen, das aber für den dicken Herrn glücklicherweise zu schmal war. 
Die preußische Besatzung verhielt sich dabei ganz ruhig. Am 11. Februar kam 
der Kammerdirektor Lenz in die Stadt, und der eingeschüchterte Magistrat ließ 
sich nun eine gründliche Reform der Stadtverfassung und -berwaltung gefallen, 
die der republikanischen Freiheit ein Ende machte und dem König die „Direktion 
des Stadtwesens“ übertrug, so daß auch hier nun der Steuerrat die Gewalt 
in die Hand bekam. Die Kriegs= und Domänenkammer, bisher eigentlich nur 
eine Domänenverwaltungsbehörde, erhielt nun in Ostfriesland eine ähnliche 
Stellung wie in den übrigen Provinzen; Lenz selbst wurde jetzt als Präsident 
an ihre Spitze gestellt. 
Eine Aufgabe von besonderer Dringlichkeit war damals die Durchführung 
der Justizreform, die unter Friedrich Wilhelm I. gescheitert war. Friedrich der 
Große hat sie unmittelbar nach dem Dresdener Frieden in Angriff genommen. 
Wieder wurde Cocceji, der erste unter den Justizministern, mit der großen Auf- 
gabe betraut. Er war schon hoch bei Jahren damals, über die sechzig hinaus; aber 
sein Reformeifer, der so lange zurückgedrängt worden war, hatte sich noch keines- 
wegs abgekühlt; er konnte jetzt die Gedanken verwirklichen, die er seit lange in 
sich hatte heranreifen lassen. Am 15. September 1746 hatte er in Potsdam eine 
denkwürdige Audienz beim König, in der die Grundsätze für die Reform, über 
die der König mit Cocceji einverstanden war, festgestellt wurden. Es handelte 
sich darum, eine durchgreifende Veränderung im Personal und im Verfahren der 
Gerichtshöfe herbeizuführen, eine einheitliche Gerichtsverfassung über die ganze 
Monarchie nach dem Grundsatz der Zentralisation und ein neues, nach gleichen 
Richtlinien geordnetes Prozeßverfahren mit strenger Durchführung des In- 
stanzenzuges zu schaffen, zugleich auch ein für die ganze Monarchie bestimmtes 
allgemeines Gesetzbuch, das an die Stelle des unsicheren und vielfach strittigen 
gemeinen Rechtes ein festes, sicher bestimmtes Landrecht von besonderem 
preußischen Charakter setzen sollte. Der König verlangte wie sein Vater eine 
Reform, die es ermöglichen sollte, daß jeder Prozeß in allen drei Instanzen 
binnen Jahresfrist zur Erledigung käme. 
Cocceji sollte zuerst eine Probe der von ihm vorgeschlagenen Methode für 
die IJustizreform bei den pommerschen Gerichtshöfen ablegen, wo es mit der Ver- 
schleppung der Prozesse besonders schlimm stand; dann sollten die Reformgrund-
        <pb n="364" />
        350 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740—1786). 
sätze, wenn sie sich dort bewährt hätten, allgemein in der ganzen Monarchie 
durchgeführt werden. Es gelang nun dem Minister, in Pommern im Jahre 1747 
die 800 dort schwebenden überjährigen Prozesse in wenigen Wochen zur Ent- 
scheidung zu bringen, freilich in einem etwas stürmischen Tempo, das einer seiner 
Gehilfen scherzhaft mit den Worten charakterisiert hat: Marsch, marsch! was 
fällt, das fällt! Zu Anfang des Jahres 1748 konnte Cocceji dem König melden, 
daß im letzten Jahre bei den pommerschen Gerichten über 3000 Prozesse erledigt 
worden seien. 
Nach der Rückkehr aus Pommern wurde daun die Reform des Kammer= 
gerichts vorgenommen. Hier aber stieß Cocceji auf mancherlei persönliche 
Schwierigkeiten; denn hier gab es viele Männer, die zu der Gegenpartei des 
Justizministers von Arnim gehörten, der dem Reformcifer seines Kollegen mit 
der kühlen Ironie des konservativen Skfeptikers gegenüberstand. Der Präsident 
des Kammergerichts nahm seinen Abschied; elf Kammergerichtsräte, die zum 
Teil auch am Obertribunal beschäftigt waren, erhielten kurzerhand ihre Ent- 
lassung, obwohl sie sich zum Teil ihre Stellen früher durch namhafte Zahlungen 
zur Rekrutenkasse verschafft hatten. Mit Arnim selbst kam es zum Kouflikt, als 
nun auch das Obertribunal reformiert werden sollte, dessen Chefpräsident Arnim 
war. Der König nahm aber dabei Cocceji nachdrücklich in Schutz, und der siebzig- 
jährige Arnim erbat seinen Abschied und zog sich auf seine Besitzung Boitzenburg 
zurück. Nun ging Cocceji, vom König mit dem Titel eines Großkanzlers aus- 
gezeichnet und in den Freiherrustand erhoben, mit seinen Gehilfen in die übrigen 
Provinzen. 1749 finden wir ihn in Cleve-Mark und Ostfriesland, 1750 in 
Schlesien, 1751 in Ostpreußen. Überall wurden die Obergerichte umgestaltet, 
die noch vorhandenen Hofgerichte aufgehoben, die geistliche Gerichtsbarkeit der 
Konsistorien beseitigt und die Regierungen als einzige oberste Justizkollegien 
der Provinzen eingerichtet. Uber ihnen wurde erst jetzt das Oberappellationsgericht 
oder, wie man es gewöhnlich nannte, Obertribunal der höchste Gerichtshof für 
die ganze Monarchie. Auch das Kammergericht und das ostpreußische Tribunal 
wurden ihm untergeordnet, so daß sie in dem einheitlich geordneten Instanzen- 
zuge die gleiche Stelle einnahmen wie die Regierungen in den übrigen Provinzen. 
Die Grundsätze des neuen Prozeßverfahrens erhielten eine vorbildliche Fassung 
in dem Codex Fridericianus Marchicus, der 1748 erschien. Nach diesem Muster 
erhielt jedes Provinzialobergericht seine besondere Prozeßordnung in Form einer 
Dienstinstruktion. 
Aber die beste Prozeßordnung und Gerichtsverfassung hätte nichts genutzt, 
wenn nicht das Personal der Gerichtshöfe einer durchgreifenden Reinigung unter- 
zogen worden wäre. Alle untüchtigen oder der Bestechung verdächtigen Elemente 
wurden entfernt, dazu freilich auch alle diejenigen, die sich der Reform wider- 
setzten oder als Geguer galten. Die Gerichtshöfe waren damals überfüllt mit 
einer Menge von Räten, die wenig oder gar nichts arbeiteten, allerdings vielfach 
auch kein Gehalt bezogen, da es ihnen mehr um eine vornehme soziale Stellung 
als um den Lebensunterhalt zu tun war. Jetzt wurde die Zahl der Räte auf 
ein verhältuismäßig geringes Maß beschränkt; aber man wählte die tüchtigsten 
Juristen und die besien Arbeiter aus und versah sie jetzt auch sämtlich mit zu- 
reichenden Besoldungen, indem man zugleich den Grundsatz abschaffte, daß 
jeder Richter, der in einem Prozeß tätig war, die Sporteln dafür von den
        <pb n="365" />
        Die Justizreform Coecejis. 351 
Parteien direkt bezog. Es ist eigentlich das Geheimnis des Erfolges der Reform 
Coccejis, daß es ihm gelungen ist, die Geldmittel, die zur auskömmlichen Be— 
soldung der Richter nötig waren, zu beschaffen. Denn der Grundsatz blieb auch 
jetzt noch bestehen, daß die Justizreform den königlichen Kassen nichts kosten 
dürfe. Sie wäre an dieser Klippe auch jetzt noch gescheitert, wenn es Cocceji 
nicht verstanden hätte, die Stände der einzelnen Provinzen zu außerordentlichen 
Beiträgen für diesen Zweck zu veranlassen. 
Auch der Stand der Advokaten wurde von untanglichen oder übel be- 
leumdeten Elementen gereinigt und unter scharfe Disziplinaraufsicht gestellt. Die 
verhaßte Manteltracht freilich, die Friedrich Wilhelm I. eingeführt hatte, wurde 
auch jetzt, trotzdem sich Cocceji dafür verwandte, noch nicht abgeschafft: der König 
erklärte, sie solle als eine Art von Toga betrachtet werden und habe nichts 
Despcktierliches an sich. Den sogenannten Prokuratoren aber, ungelehrten 
Sachwaltern, die zwischen den Parteien und Advokaten die Vermittlung über- 
nommen hatten, und die Cocceji als die Wurzel alles Ubels ansah, wurden die 
Gerichtsstuben verboten, so daß nun das Publikum sich direkt an die Advokaten 
wenden mußte. 
Cocceji hatte bei seinen Visitationsreisen in den Provinzen, als die neuen 
Gerichtshöfe gebildet wurden, alle Richter, die wieder angestellt werden wollten, 
selbst alte Herren von 50, 60 Jahren einem strengen Examen unterzogen, was 
früher nicht üblich gewesen war. Unter seinem Nachfolger Jariges wurde dann 
eine förmliche Examinationsordnung erlassen, nach der in Zukunft verfahren 
worden ist. Damit wurde auch der Vorbereitungsdienst als Auskultator und 
Referendarius erst strenger geregelt. Auf Angebote zur Rekrutenkasse wurde 
bei der Anstellung jetzt keine Rücksicht mehr genommen; die ganze Einrichtung 
hörtc auf. 
Das große Problem des allgemeinen Landrechts hat Cocceji noch nicht 
zu lösen vermocht; die Zeit war noch nicht reif dazu. Aber was er geleistet hat, 
ist doch schon bedeutend genug. Er hat die Gerichtsverfassung einfach und über- 
sichtlich gestaltet, er hat den Instanzenzug klar und sicher geordnet, er 
hat das Prozeßverfahren von den Auswüchsen umständlicher und kost- 
spieliger Schreibereien befreit, und er hat vor allem einen Richterstand 
geschaffen, der wissenschaftlich und praktisch geschult, unabhängig gestellt und 
durchaus unbestechlich war. Dieser neue Richterstand ist ein Stand von Staats- 
beamten, die auf das Recht vereidigt sind; sie fühlen sich nicht, wie die alten 
Richter, als eine halb unabhängige Juristenzunft, die gleichsam noch außer- 
halb des Staates steht; man kann also sagen, daß durch die Coccejische Reform 
die Rechtspflege eigentlich erst wirklich verstaatlicht worden ist. Damit hängt 
ein wichtiger Fortschritt zusammen, der für die ganze Staatsverfassung von 
Bedeutung ist. Cocceji hat immer den Grundsatz vertreten, daß der Monarch, 
obwohl der oberste Richter, nicht durch Machtsprüche in den Lauf der Justiz 
eingreifen dürfe, und der König hat sich diesen Grundsatz zu eigen gemacht. In 
seinem politischen Testament von 1752 sagt er: „Ich habe mich entschlossen, nicht 
mehr in den Lauf der Justiz einzugreifen; in den Gerichtshöfen müssen die 
Gesetze sprechen und der Sonverän schweigen.“ Das bezicht sich freilich nur auf 
das, was man damals als Justiz im engeren Sinne bezeichnete, nämlich die 
Zivilrechtspflege; im Gebiete des Strafrechts hielt der König seine oberst-
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        352 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740 - 1786). 
richterliche Befugnis noch durchaus fest und wollte namentlich auch darauf nicht 
verzichten, ungerechte Richter, die das Recht beugten, aus königlicher Macht- 
vollkommenheit zu bestrafen. 
Mit dieser Neuordnung des Gerichtswesens hängt auch die schärfere Ab- 
grenzung von Justiz und Verwaltung zusammen, die in dem Ressortreglement 
von 1749 getroffen worden ist. Der König hatte zwar anfangs geglaubt, daß 
es möglich sei, wie Cocceji riet, die ganze Verwaltungsjustiz der Kriegs= und 
Domänenkammern abzuschaffen und alle Prozesse, auch die, in welchen es sich 
um Interessen der Domänen-, Stener= und Polizeiverwaltung handelte, an die 
ordentlichen Gerichte zu überweisen; aber der Einspruch des Generaldirektoriums 
überzeugte ihn dann doch, daß ohne den Nachdruck der Jurisdiktionsbefugnis die 
Verwaltungsbehörden nicht würden durchdringen können; und so blieb es dabei, 
daß alle Prozesse, die wesentliche Verwaltungsinteressen berührten, von den Ver- 
waltungsbehörden in einem außerordentlichen Verfahren entschieden wurden. 
So behauptete sich der Polizeistaat noch siegreich gegenüber den vordringenden 
Ideen des Rechtsstaats, dessen erster Vorkämpfer in Preußen der Großkanzler 
Cocceji gewesen ist. 
Die Justizreform, die sich ja im wesentlichen auf die Zivilrechtspflege 
bezog, sollte unter anderem auch dazu dienen, durch die Herstellung vollkommener 
Rechrssicherheit die unentbehrliche Grundlage zu befestigen für die Förderung 
des wirtschaftlichen Lebens, die eigentlich den Brennpunkt der Regierungs- 
tätigkeit Friedrichs des Großen in dem Jahrzehnt von 1746—56 bildet. Es 
kam dem König vor allem darauf an, den Wohlstand der Bevölkerung zu heben, 
die Bevölkerung selbst über den natürlichen Zuwachs hinaus durch Einwanderung 
zu vermehren und damit die eigentliche Grundlage für die Macht und Größe 
des Staates zu erhalten und zu verstärken. 
Die friderizianische Wirtschaftspolitik folgt dem merkantilistischen System, 
d. h. sie ist, und zwar in noch viel größerem Umfange wie unter Friedrich 
Wilhelm I., auf den Schutz und die Förderung der gewerblichen Tätigkeit und 
des Handels gerichtet; aber sie hat die ländlichen Interessen, die doch noch in 
erster Linie standen, darüber keineswegs vernachlässigt. Friedrich Wilhelm 1. 
hatte sich vorzugsweise auf die Förderung der Domänenwirtschaft beschränkt; 
Friedrich der Große ließ sich auch die Sorge für den grundbesitzenden Adel an- 
gelegen sein, der ihm die Offiziere für seine Armee lieferte. Er hat nicht bloß den 
Ankauf von Rittergütern zur Vermehrung des Domänenbesitzes verboten, sondern 
auch die Bildung von Fideikommissen und Majoraten angeregt und befördert, 
um die Güter im Besitz der alten Familien zu erhalten. Aber er hat daneben 
auch Domänenvorwerke in Bauerngüter verwandelt, er hat viele Bauerndörfer 
gegründet und viele bäuerliche Kolonisten ins Land gezogen. Es war ein Triumph 
für ihn, daß er es auf den Domänen durchgesetzt hatte, die ungemessenen Fron- 
dienste der Bauern auf drei bis vier Tage in der Woche einzuschränken. Die 
Erhaltung eines kräftigen Bauernstandes war ein Hauptgesichtspunkt seiner 
inneren Politik. Er hat namentlich seit 1748 auf das schärfste darauf gehalten, 
daß keine Bauernhöfe mehr zu den Rittergütern eingezogen werden durften; 
er hat dadurch die Verminderung der Bauernstellen, die in den Nachbargebieten, 
z. B. Mecklenburg und dem schwedischen Vorpommern, reißend fortschritt, für 
seine Lande verhindert. Er hat bei seinen großen Meliorationen immer das
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        Wirtschaftspolitik: Ackerbau, Meliorationen, Manufakturen. 353 
Hauptgewicht auf die Ansiedlung von Bauern und auf die Gründung von 
Bauerndörfern gelegt. In der Zeit von 1746—56 sind in Pommern 90, im 
Oderbruch 50, in der Kurmark 96, in der Neumark 40 neue Dörfer angelegt 
worden, zum großen Teil auf neugewonnenem Kulturboden. Die Entwässerung 
des Oderbruches durch Regulierung und Eindeichung des Flußlaufes, die von 
1747—53 erfolgte, ist eine großartige Kulturtat; der König konnte mit Recht 
sagen, daß er hier eine Provinz im Frieden erobert habe. Ahuliche Ver- 
besserungen im großen Maßstabe sind auch in anderen Provinzen unternommen 
worden, oft im Zusammenhang mit der Regulierung von Wasserstraßen und dem 
Bau von Kanälen, so daß auch der Verkehr dadurch gefördert wurde. In der 
zweiten Hälfte der Regierung des Königs wurde diese Tätigkeit in verstärktem 
Maße fortgesetzt. 
Mit dieser Ackerbau= und Meliorationspolitik verbindet sich nun eine groß- 
zügige Industrialisierungspolitik, deren Hauptinstrument das fünste Departement 
des Generaldirektoriums war. Bei seiner Begründung wurde es angewiesen, 
1. die im Lande bereits betriebeuen Manufakturen zu verbessern, 2. neue einzu- 
führen, 3. Fremde von allerhand Kondition, insbesondere Kapitalisten und 
Manufakturisten ins Land zu ziehen und in den geeigneten Städten, namentlich 
Berlin und Potsdam, zu etablieren. Im Jahre 1747 wurde ein Patent er- 
lassen, daß solche Ansiedler aus aller Herren Ländern herbeirief unter dem An- 
gebot von allerlei Vergünstigungen: Vergütung der Akzise auf Jahre hinaus, 
Bangelder, Freiheit von Werbung und Enrollierung und dergleichen mehr. 
Verlin, Potsdam, Brandenburg wurden um solcher Kolonisten willen schon 
seit 1743 ganz und gar von der Kantonpflicht ausgenommen, ebenso sämtliche 
Manufakturisten im ganzen Lande. So tritt eine großartige städtische Ein- 
wanderung der ländlichen zur Seite. Berlin zählte schon 1755 über 100 000 
Einwohner mit Ausschluß des Militärs. 
Unter den neuen Manufakturen, die erst eingeführt werden sollten, steht 
an erster Stelle die Seidenindustrie, die der Gegenstand einer ganz persönlichen 
Fürsorge des Königs gewesen ist. Es ist erstaunlich, wie cingehend Friedrich 
sich um alle Maßregeln gekümmert hat, die zur Einrichtung und Beförderung 
der Seidenmannufakturen getroffen worden sind. Er kennt die Sache und die 
Personen sehr genau. Wie der Chef einer großen Firma gibt er seine An- 
weisungen für die Einrichtung des Betriebes; er rät und hilft den einzelnen, er- 
mahnt und schilt, wo er Mißbräuche autrifft, er sieht in dem bunt zusammen- 
gewürfelten Kolonistenvolk auf Ordnung, er hält zwischen den kaufmännischen 
Verlegern und den Haus= und Werkstattarbeitern Frieden und Eintracht auf- 
recht, er sorgt dafür, daß solide und tüchtige Arbeit geliefert wird, wofür ein- 
gehende Reglements erlassen werden. Es gab manche Schwindler unter den 
cingewanderten Fremden; Faulheit und Liederlichkeit waren keine Seltenheit; 
es galt hier zu bessern und zu erziehen und schließlich abzustoßen, was ganz un- 
tanglich war. Der König steht mit einer Anzahl von Kaufleuten und 
Industriellen in beständiger Korrespondenz. Er studiert die fremden Preis- 
und Warenlisten, die seine diplomatischen Vertreter im Auslande ihm senden 
müssen. Viele von diesen sind zugleich Handelsagenten und Kolonistenwerber. 
Ein bedeutsamer Zug tritt in dieser wirtschaftspolitischen Tätigkeit des 
Königs noch ganz besonders hervor: das Interesse für die Statistik. Auf Grund 
Hintze, Hobenzollern. 23
        <pb n="368" />
        354 Die Erbebung Preußens zur Großmacht (1740—1780). 
von Tabellen über Ein= und Ausfuhr der einzelnen Provinzen, die die Kammer- 
präsidenten seit 1748 regelmäßig einsenden mußten, ließ sich der König zu seinem 
persönlichen Gebrauch eine Statistik des Warenverkehrs für die ganze Monarchie 
zusammenstellen, die ihm dann als methodische Grundlage für seine wirtschafts- 
politischen Maßregeln diente. Er sah daraus, was für Waren vom Auslande 
bezogen wurden, welche Fabrikationszweige im Lande noch fehlten, woher die 
Leute dafür zu bekommen waren. Zugleich ließ er sich auch Tabellen über die 
einheimische Fabrikation einreichen; auf Grund dieser Materialien bildete er sich 
dann ein Urteil darüber, wie hoch die Schutzzollsätze sein müßten und wann 
ein Einfuhrverbot am Platze sei. Es ist das erstemal in Preußen und vielleicht 
überhaupt, daß die Handelspolitik so planmäßig und methodisch auf eine 
Statistik des Warenverkehrs begründet worden ist, und Friedrich ist ganz per- 
sönlich der Urheber dieser Methode. Nach dem Tode des Ministers von 
Marschall, der von 1740—1749 dem fünften Departement vorstand, hat er 
keinen dirigierenden Minister mehr für diesen Geschäftszweig angestellt und ist 
in Wahrheit nun auch sein eigener Handelsminister geworden. Das könig- 
liche Kabinett wurde zugleich ein großes Geschäftskontor, in dem Prodnuktion 
und Absatz der gesamten Staatswirtschaft, die mit der unentwickelten Volks- 
wirtschaft noch zusammenfällt, beobachtet und geregelt wurde. 
Neben der Förderung der Manufakturen war es das Hauptziel der 
merkantilifstischen Wirtschaftspolitik, den Verkehr im Innern des Staates 
möglichst zu befreien, während dem Ausland gegenüber hohe Zollschranken auf- 
gerichtet wurden. Ein Beispiel für die Befreiung des inneren Verkehrs bietet 
die Regulierung des Oderhandels. Die Oder war ja seit der Erwerbung 
Schlesiens in der ganzen Ausdehnung ihres schiffbaren Laufes im Besitz des 
preußischen Staates. Damit war die Möglichkeit zu einer einheitlichen und 
vernünftigen Regelung des Handelsverkehrs auf dieser wichtigen Wasserstraße 
gegeben. Früher hatten sich drei Mächte in das Stromgebiet geteilt, die häufig 
einander feindlich gegenüber standen. Stettin und Frankfurt hatten sich durch 
die Handhabung ihres Stapelrechts gegenseitig ruiniert; auch der Warthehander 
auf Frankfurt zu war in Verfall geraten, und die Breslauer suchten einen 
Handelsweg nach der Elbe. Die Oder war durch die Feindschaft der drei 
Städte als Handelsweg ganz verödet, und dieser Zustand blieb zunächst auch 
bestehen, nachdem Stettin in preußische Hände gekommen war. Erst als auch 
Breslau preußisch geworden war, konnte eine neue Regelung des Stromverkehrs 
in Angriff genommen werden. Zunächst wurde der Flußlauf reguliert und die 
Swinemündung ausgebaggert. An ihrem Ausfluß wurde eine neue Hafenstadt 
begründet: Swinemünde. Dann wurden die drei Städte Stettin, Frankfurt, 
Breslau gezwungen, auf ihre alten Stapelgerechtsame zu verzichten; seit deren 
Aufhebung im Jahre 1751 war die Schiffahrt auf der Oder frei bis zum Meer. 
Zugleich wurde eine Wasserverbindung zwischen Elbe und Oder hergestellt, die 
jetzt aber nicht mehr den Zweck hatte, wie einst der Friedrich-Wilhelms-Kanal 
des Großen Kurfürsten, den Handel von der oberen Oder nach der Elbe zu 
ziehen, sondern umgekehrt den Elbhandel nach der Oder abzuleiten. Der 
Planuesche Kanal zwischen Elbe und Havel, der schon unter Friedrich Wilhelm I. 
begonnen worden war, hatte eigentlich nur dazu dienen sollen, den Weg für 
die Salzschiffe, die die Elbe hinunterkamen, abzukürzen, ihnen den Umweg über
        <pb n="369" />
        Statistik. Oderbandel. Kampfmaßregeln gegen Sachsen und Osterreich. 355 
Havelberg zu sparen; jetzt aber faßte ihn Friedrich der Große als ein Glied in 
der Wasserverbindung zwischen Elbe und Oder auf, die 1746 in Angriff ge- 
nommen wurde. Der Finowkanal wurde gebaut, der über Eberswalde Havel 
und Oder verband; das Werk hing zugleich mit der Entwässerung des Oder- 
bruchs zusammen. Das ganze Zollwesen auf der Oder wurde neu geregelt, und 
zwar im Sinne einer starken Ermäßigung, so daß die Zölle hier nicht höher 
waren als auf der Elbe, wo man schon seit Jahrzehnten unter den Uferstaaten 
nicht ohne Erfolg über ihre Erniedrigung verhandelt hatte. Von da ab hob sich 
der Oderverkehr bedeutend. In Swinemünde passierten 1752 schon über 1000, 
1755 über 1700 Schiffe. Stettin, bisher ganz heruntergekommen — 1740 war 
nur ein Kran und eine Wage in Betrieb — wurde nun wieder eine ansehnliche 
Handelsstadt. 
So ist hier das mittelalterliche Stapelrecht gefallen, um einen freien 
inneren Verkehr entstehen zu lassen. Anders aber lag die Sache an der Elbe 
in Magdeburg. Dort ist um dieselbe Zeit das alte, schon ganz verschollene Stapel- 
recht neu belebt worden, als Kampfmittel gegen die auswärtige Konkurrenz 
von Hamburg und Sachsen. Das Magdeburger Stapelrecht wurde 1747 auf 
Ansuchen der Kaufleute wieder hergestellt als Vergeltung für den von Leipzig 
ausgeübten Straßenzwang. Zugleich wurden die Hamburger Schiffer von den 
preußischen Wasserstraßen ausgeschlossen; die Stettiner sollten nun an ihre 
Stelle treten. Den Handelsvertrag mit Sachsen erachtete Friedrich als schädlich 
für die Interessen seines Landes. Der sächsische Handel wurde von Preußen 
aus schikaniert und seit 1753, wo Schlabrendorf Kammerpräsident in Magdeburg 
geworden war, wurde auf seinen Rat und nach seinem Plan im ganzen 
preußischen Elbgebiet auf allen Straßen ein System von Durchfuhrzöllen einge- 
richtet, das bald zu einem förmlichen Zollkrieg mit Sachsen führte. In der- 
selben Zeit geriet man auch mit Osterreich in ein ebenso gespanntes handels- 
politisches Verhältnis. Friedrich hätte am liebsten den freien Handel zwischen 
Schlesien und Osterreich beibehalten, weil die Osterreicher gewohnt waren, sich 
mil schlesischen Tuchen und anderen Fabrikaten zu versorgen. Aber der öster- 
reichische Merkantilismus machte ihm einen Strich durch die Rechnung: die 
preußischen Manufakturwaren wurden mit unerschwinglichen Zöllen belegt, und 
ebenso verfuhr dann Preußen gegenüber den ungarischen Weinen und anderen 
österreichischen Ansfuhrartikeln. Auch in Schlesien wurden hohe Durchfuhrzölle, 
30 Prozent, für den Verkehr zwischen Sachsen und Polen eingeführt: man wollte 
die Juden von Brody und Lemberg, die den ganzen Osten versorgten, zwingen, 
die Messen in Frankfurt a O. oder in Breslau statt der Leipziger Messe zu 
besuchen. Die sächsische und die österreichische Zollfrage verquickten sich mitein- 
ander. Ein liberaler Handelsvertrag mit Sachsen, der auch Schlesien einschloß, 
wäre bei der Mittellage Sachsens zwischen Böhmen, Schlesien, den Marken und 
Magdeburg sicher auch Osterreich zugute gekommen, und Schlabrendorf, der 
1754 Provinzialminister von Schlesien geworden war, überzeugte den König, 
daß man den Sachsen keine Zugeständnisse machen dürfe, ohne daß solche auch von 
OÖsterreich gemacht würden. So sind denn die Handelskonferenzen in Halle, die im 
Dezember 1755 eröffnet worden waren, um eine Verständigung zwischen Preußen 
und Sachsen zu erzielen, im Mai 1756 resultatlos abgebrochen worden: gegen 
Sachsen wie gegen Osterreich kam es schon damals zu einer völligen Handelssperre. 
237
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        356 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740—1786). 
Gern hätte der König einen Handelsvertrag mit Spauien und Frank- 
reich gehabt, der eine direkte Ausfuhr der schlesischen Leinwand nach den Kolo- 
nien dieser Länder gestattet hätte. Dies ließ sich aber nicht erreichen; es gelang 
nur mit Frankreich ein Abkommen zu treffen (1753), durch welches die Stettiner 
Kaufleute den Holländern und Hanseaten, die früher vor ihnen begünstigt 
worden waren, gleichgestellt wurden. Auch mit der Türkei kam man damals 
noch nicht zu einem Handelsvertrag, wie ihn Friedrich gewünscht hätte. Dagegen 
ist es gelungen, mit Ostasien, insonderheit mit China, in einen direkten Handels- 
verkehr zu treten. Im Jahre 1751 wurde für diesen Handel eine asiatische 
Gesellschaft in Emden begründet in den hergebrachten Formen eincr privi- 
legierten Aktiengesellschaft; der König selbst nahm bei einem Besuch in Emden 
im Juni des Jahres an einer Versammlung der Direktoren teil. Auf das Recht 
der staatlichen Einmischung konnte man nicht verzichten, weil viele Aktionäre Eng- 
länder und Holländer waren, so daß die fremden Konkurrenzinteressen sich unter 
Umständen schädlich hätten geltend machen können. Vier Schiffe gingen im 
Laufe der nächsten Jahre nach Kanton und kehrten mit reicher Ladung an 
Tee, Porzellan, Rohseide und Seidenstoffen zurück, die dann in Emden unter 
lebhafter Beteiligung von Kaufleuten aus Holland, Hamburg und Bremen, 
Frankfurt a. M. versteigert wurden. Die Kompanie machte gute Geschäfte und 
war in voller Blüte, als 1755 der Scekricg ausbrach, der ihr großen Schaden 
zugefügt hat. Preußen war in solchen Verhältnissen hilflos, weil es keine Kriegs- 
flotte hatte. Es ist sehr interessant, daß mit jener Handelsunternehmung eine 
Anregung zur Schaffung einer solchen verbunden gewesen ist. Die Emdener 
forderten den König auf, sich zur See formidabel zu machen, und der berühmte 
französische Admiral Labourdonnais, der in Ostindien so Großcs geleistet hatte, 
sich aber in seinem Vaterlande mit Undank belohnt sah, hat 1751 dem König 
einen Plan zur Ausrüstung einer preußischen Kriegsflotte vorgelegt und ihm 
eine Dienste als Admiral angeboten. Aber Friedrich hat diese Vorschläge abge- 
wiesen. Er erklärte, das würde ihn zu weit führen; er erinnerte an das Sprich- 
wort: Qui trop embrasse mal ötreint. In seinem politischen Testament von 
1752 führt er aus, daß die Staatskräfte Preußens nicht zureichten, um neben 
dem großen Hcer noch eine Flotte zu halten. Preußen müsse all seine Kraft 
auf das Heer verwenden. Sein Hauptfeind, ÖOsterreich, habe nur Landtruppen; 
und Rußland mit seiner Kriegsflotte vermöge Preußen wenig Schaden zu tun, 
da dessen Küsten zur Landung ungeeignuet seien. Höôchstens über Danzig könne 
Rußland Truppen ans Land setzen, um die Verbindung zwischen Pommern und 
Preußen zu stören. Sei Danzig einmal im Besitz Preußens, dann werde es viel- 
leicht an der Zeit sein, an die Begründung einer Kriegsflotte zu denken. Das 
war die Ansicht des Königs auch später noch; über die hier vorgezeichneten 
Grenzen ist er niemals hinausgegangen. 
Die Verstärkung und immer höhere Ausbildung des Heeres blieb doch 
auch in der Friedenszeit der oberste Gesichtspunkt des königlichen Kriegsherrn. 
Die in den beiden schlesischen Kriegen gewonnenen Erfahrungen wurden dabei 
für die Erhöhung der Leistungsfähigkeit von Mannschaften und Offizieren in 
Theorie und Exerzitium fruchtbar gemacht. Die herkömmlichen Grundsätze 
der Lineartaktik wurden noch keineswegs verlassen; aber Friedrich glaubte in 
der schon von Epaminondas angewandten und auch von französischen Kriegs-
        <pb n="371" />
        Handelspolitik. Keine Kriegsslotte. Ausbildung des Heeres. 357 
schriftstellern empfohlenen schrägen Schlachtordnung (ordre oblique) ein Mittel 
gefunden zu haben, wie auch eine an Zahl geringere Armee auf günstigem 
Gelände den Feind mit Vorteil angreifen und besiegen könne, indem sie alle 
Wucht des Angriffs in den einen verstärkten Flügel legte, der, in schräger 
Richtung zum Gegner angesetzt, dessen Flanke umfassen und so die ganze Linie 
vom Flügel her aufrollen sollte. Diese Idee liegt schon den meisten Schlachten 
der beiden ersten schlesischen Kricge zugrunde; aber zu ihrer vollen Ausgestaltung 
bedurfte es eines sorgfältigen und anhaltenden Exerzierens, wie es jetzt in der 
Friedeuszeit von 1746—56 vorgenommen worden ist. Nicht weniger als acht 
verschiedene Formen der Ausführung lassen sich unterschciden; die vollkommenste 
war die, bei der die Bataillone des angreifenden Flügels staffelweise nacheinander 
zum Vormarsch antraten, so daß auf diese Art die schräge Ordnung zum Gegner 
und die Umfassung seiner Flanke bewirkt wurde. 
Die hochgetriebene Ausbildung des Heeres, seine taktische Schulung zur 
Schlachtentüchtigkeit steht in engem Zusammenhang mit der Kriegführungs- 
weise Friedrichs, der immer mit Vorliebe die Schlachtentscheidung suchte im 
Gegensatz zu den vorsichtigen Methodikern der alten Schule, die mehr das 
Manöver bevorzugten. Ein kühner Angriffsgeist gibt den Instruktionen für 
die Jufanterie wie für die Kavallerie das Gepräge. Ohne sich allzulange mit 
Schießen aufzuhalten, sollten die Truppen nach einigen kräftigen Salven im 
Geschwindschritt auf den Feind losgehen, immer mit aufgepflanztem Bajonett, 
um ihn buchstäblich aus seiner Stellung wegzudrängen. Für die Kavallerie 
wurde der Grundsatz aufgestellt, daß sie niemals den Angriff des Gegners ab- 
warten, sondern immer zuerst attackieren müsse. Der König ließ eifrig Galopp 
und Karriere üben und verlangte, daß die Attacke, im Trab beginnend und in 
der schnellsten Gangart endend, auf lange Strecken bis zu 1800 Schritt mit 
großen geschlossenen Reitermassen ausgeführt wurde, wobei das Schießen ver- 
boten war und nur der Säbel gesührt werden sollte. Durch die Wucht eines 
solchen Angriffs sollte die feindliche Reiterei weggefegt, das feindliche Fußvolk 
zersprengt werden. Reiterführer wie Seydlitz und Zieten haben später diesen 
schneidigen Reitergeist in großartigen Schlachtenleistungen betätigt. Der Artillerie 
war daueben noch keine sehr hervorragende Rolle zugewiesen; ihre Bedeutung 
tritt erst später stärker hervor. Uber das Befestigungswesen hat der König viel 
nachgedacht; seine Bauten und Iunstruktionen brachten manches Neue. Er ver- 
langte vor allem Anpassung der Verteidigungswerke an die besondere Natur des 
Geländes; namentlich die schlesischen Plätze wie Neiße und Schweidnitz wurden 
zu Festungen ersten Ranges ausgebaut. 
Friedrich ist nicht nur sein eigener Kriegsminister, sondern auch der 
persönliche Lehrer und Erzieher seines Heeres gewesen. Neben den Instruktionen 
für die verschiedenen Waffengattungen ist hier namentlich die große Lehrschrist 
zu neunen, die er zum Unterricht für seine Generale erst französisch entwarf 
und dann ins Deutsche übersetzen ließ und aufs sorgfältigste durchsah: „Die 
Generalprinzipia vom Kriege“ von 1748. Was hier mit nüchterner Schärfe 
vorgetragen wurde, das behandelte der königliche Verfasser in schwungvoll 
poetischer Form in dem großen Lehrgedicht „L'Art de la Guerre“, vielleicht der 
vollendetsten seiner poetischen Schöpfungen. Auch in dem politischen Testament 
von 1752 hat er alles, was die Ausbildung und Erziehung des Heeres angehi,
        <pb n="372" />
        358 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740—1786). 
mit eingehender Sorgfalt zum Nutzen und Gebrauch für seine Nachfolger zu- 
sammengestellt. Der beherrschende Gedanke ist dabei der, daß der König per- 
sönlich als „prince connétable“, als oberster Offizier, als Führer und Erzieher 
an der Spitze seines Heeres stehen muß, Großes und Kleines mit gleicher 
pflichtmäßiger Fürsorge umfassend. Hier erläutert er seinem Nachfolger auch die 
Bedeutung und den Nutzen der Revuen, die eine so bezeichnende Erscheinung 
in seinem Regentenleben sind. Die persönliche Anwesenheit und Kritik des 
Monarchen kann allein die Obersten und Generale und damit die Truppen 
selbst zu den höchsten Leistungen anspornen. Die Revuen wurden alljährlich 
in allen Provinzen abgehalten, soweit möglich im Anschluß an die Exerzierzeit 
im Frühjahr, in Schlesien und den westlichen Provinzen erst später. Der König 
prüfte dabei den Zustand und die Ausbildung der Regimenter, ließ sich die 
ausgemusterten Invaliden vorstellen, für die schon Zivilversorgung angebahnt 
wurde, entfernte die untauglichen Offiziere und nahm Neuanstellungen und 
Beförderungen vor. An die Spezialrevue, die der Prüfung der Truppen ge- 
widmet war, schloß sich gewöhnlich eine Generalrevue mit Gefechtsübungen, 
wobei es auf die Schulung und Erprobung der Offiziere, namentlich der höheren 
abgesehen war. Diese Gefechtsübungen, die Friedrich einführte, waren damals 
etwas ganz Neues; sie wurden bald in anderen Ländern nachgeahmt und sind 
der Anfang unserer heutigen Herbstmanöver geworden. In besonders großem 
Maßstabe pflegte der König solche Manöver, zum Teil in Verbindung mit 
großen Übungslagern, bei Spandau anzustellen. Das sollte die Schule für 
seine Generale sein, von denen er selbständiges Handeln, eigene Gedanken, die 
Fähigkeit, strategische Entwürfe zu machen und schnelle Entschlußkraft verlangte. 
So bereitete Friedrich sein Heer und seinen Staat auf den großen Ent- 
scheidungskampf vor, den er als unvermeidlich voraussah. Seine Politik war 
friedlich, in dem Sinne, daß er wünschte, diesen Entscheidungskampf noch hinaus- 
zuschieben, um sein Heer und seine Finanzen nach Möglichkeit zu stärken. Er 
rechnete, daß Preußen, um sich zu behaupten, eine Armee von mindestens 
180 000 Mann und einen Kriegsschatz von mindestens 20 Millionen Talern 
haben müsse. Als der Krieg ausbrach (1756), hatte er mit allen Verstärkungen 
erst 150 000 Mann zur Verfügung bereit, und in seinem Schatz lagen noch nicht 
viel mehr als 13 Millionen. 
Der siebenjährige Krieg. 
Der siebenjährige Krieg ist nicht bloß zwischen Preußen und Osterreich, 
sondern auch zwischen England und Frankreich geführt worden, und der Kon- 
flikt zwischen diesen beiden großen Mächten hat nicht bloß curopäische, sondern 
vor allem auch koloniale Interessen zum Hintergrunde: es war der große welt- 
politische Kampf um die Sce= und Handelsherrschaft zwischen der romanischen 
und der angelsächsischen Rasse. Der Anstoß zu den Verwicklungen, aus denen der 
Krieg in Europa entsprang, liegt in den Feindseligkeiten, die 1754 und 55 im 
Ohiobecken zwischen französischen und amerikanischen Kolonisten zum Ausbruch 
lamen und zunächst zu einem Seekriege zwischen den beiden rivalisierenden. 
Mächten führten. 
Es war von vornherein sehr wahrscheinlich, daß der englisch-französische 
Krieg nicht auf die Kolonien und die Meere beschränkt blieb, sondern auf den
        <pb n="373" />
        Ursprung des siebenjährigen Krieges: die Westminster-Konvention. 359 
Kontiuent übergriff. Frankreich wie England sahen sich daher nach Bundes- 
genossen um. England verhandelte mit Osterreich, Frankreich mit Preußen. 
Bei diesen Verhandlungen hat Friedrich im Frühjahr 1755 den Franzosen den 
Rat gegeben, einen Vorstoß gegen das englische Hannover zu unternehmen. Er 
wollte eine Probe machen, ob die Franzosen zu einer energischen Kriegführung 
in Deutschland geneigt seien, und ob er im Fall eines allgemeinen Krieges 
an dieser Stelle auf Deckung durch französische Truppen rechnen könne. Viel- 
leicht hoffte er auch, durch einen Angriff der Franzosen auf diese verwundbarste 
Stelle Englands dem König Georg II. die Lust an dem Kriege zu verderben und 
selbst durch seine Vermittlung einen baldigen Friedensschluß herbeiführen zu 
können, um so den gefährlichen Zündstoff zu entfernen. Aber die Franzosen ver- 
langten, Friedrich solle selbst Hannover angreifen, und Friedrich war weit ent- 
fernt, darauf einzugehen. So blieben die Verhandlungen zwischen Preußen und 
Frankreich fruchtlos, und auch England kam mit Österreich zu keinem Abschluß, 
weil der eigentliche Gegner für die Engländer Frankreich, für die Osterreicher 
aber Preußen war. Dagegen gelang es den Engländern nach langen Verhand- 
lungen, die Friedrich aufmerksam verfolgt hatte, am 30. September 1755 einen 
Subsidienvertrag mit Rußland abzuschliehßen, der ihnen 50 000 Russen für die 
Verteidigung Hannovers zur Verfügung stellte. Durch dieses Ereignis erhielt 
die Politik Friedrichs einen entscheidenden Anstoß. Er sah sich jetzt im Fall eines 
kontinentalen Krieges, bei dem Hannover bedroht wurde, der furchtbaren Koali- 
tion von England, Rußland und Osterreich gegenüber, und die Feindseligkeit 
des russischen Hofes und des Großkanzlers Bestuschew ließ für den Fall des Ein- 
rückens russischer Truppen nach Hannover das schlimmste befürchten. In dieser 
bedrohlichen Lage ergriff Friedrich die Gelegenheit zu Unterhaudlungen mit 
England, die zu der Neutralitätskonvention von Westminster vom 16. Jannar 
1756 geführt haben. Tieses Abkommen erklärte Deutschland, d. h. Hannover, 
in dem bevorstehenden Kriege für neutral. Friedrich glaubte damit, wie er sich 
ausdrückte, den russischen Bären an die Kette gelegt zu haben, die sein englischer 
Führer in der Hand hielt; und mit Rußland, meinte er, sei auch Österreich 
gezwungen, Ruhe zu halten, weil es auf eigene Faust einen Krieg nicht wagen 
werde. Ein freundschaftliches Verhältnis mit Frankreich glaubte Friedrich trotz 
der Westminster-Konvention aufrechterhalten zu können. Er hatte den Fran- 
zosen zwar jetzt den Weg nach Hannover versperrt; aber er konnte darauf ver- 
weisen, daß sie dies Angriffsziel früher selbst verschmäht hatten und daß er durch 
die Gefahr von Rußland her zu diesem Schritt gezwungen worden sei. Er sah 
daher die Westminster-Konvention für einen gelungenen Zug an, der seine 
Lage anßerordentlich verbessert habe. 
In der Rechnung des Königs waren nun aber zwei große folgenschwere 
Fehler: er unterschätzte die Verstimmung Frankreichs über die Westminster- 
Konvention und er rechnete zu sicher auf die Abhängigkeit Rußlands von dem 
englischen Gelde. Kaunitz, der vor kurzem Staatskanzler geworden war, wußte 
die Empfindlichkeit Frankreichs sehr geschickt zu benützen, um seinen alten Plan 
zu fördern, im Bunde mit dieser Macht und unter Aufbietung Rußlands einen 
Kampf gegen Preußen zu eröffnen, der nicht bloß zur Wiedergewinnung 
Schlesiens, sondern zur gänzlichen Niederwerfung und Aufteilung des frideri- 
zianischen Staates führen sollte. Rußland war jederzeit bereit, sich bei einem
        <pb n="374" />
        360 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1710—1780). 
Angriff gegen Preußen zu beteiligen, wenn es die nötigen Subsidien erhielt; 
diese konnten aber ebensogut von Frankreich wie von England gezahlt werden. 
Tie Franzosen lehnten es zwar ab, zu dem Angriff auf Preußen tatkräftig 
mitzuwirken und wollten auch nicht ihre Zustimmung zu der Aufteilung des 
preußischen Staates geben, die Kannitz ins Auge gefaßt hatte. Aber der öster- 
reichische Botschafter in Paris, Graf Starhemberg, wußte so geschickt zu operieren, 
daß die Unterhandlungen, die übrigens nicht mit den französischen Ministern, 
sondern mit einem Günstling der Pompadour, dem Abbé Vernis, geführt 
wurden, bald eine günstige Wendung nahmen. Vorläufig wurde am 1. Mai 1756 
ein Defensivbündnis zwischen Frankreich und Österreich geschlossen, das Maria 
Theresia im Fall eines preußischen Angriffs die Aussicht auf die Wieder- 
eroberung Schlesiens und eine französische Hilse von 25000 Mann in Aussicht 
stellte. Aber dieser Vertrag sollte nur der Vorläufer eines neuen geheimen 
Offensivbündnisses sein, über welches alsbald weitere Unterhandlungen er- 
öffnet wurden. Osterreich verlangte vor allem die Zustimmung Frankreichs zu 
der „destruction totale de la Prusse“; es verlangte feruer Subsidien in der 
Höhe von 12 Millionen Livres jährlich, die zugleich auch für die Russen bestimmt 
waren; endlich auch noch die finanzielle Beihilfe Frankreichs zur Aufstellung einer 
dritten Armee — neben der österreichischen und der russischen —, die man aus 
deutschen Soldtruppen zu bilden gedachte, und zwar hauptsächlich aus Kon- 
tingenten der Staaten, an die das preußische Gebiet zur Verteilung kommen 
sollte. Frankreich verlangte dagegen für den Fall des Sieges die Abtretung 
der österreichischen Niederlande; und Osterreich war längst prinzipiell entschlossen, 
diese Forderung zuzugestehen; es begnügte sich schließlich auch mit der still- 
schweigenden Zustimmung Frankreichs zu der Zerstücklung Preußens, da eine 
ausdrückliche Zustimmung dazu bei ihren Bundesgenossen auf unüberwindliche 
Bedenken stieß. Am 20. August 1756 konnte Starhemberg nach Wien melden, 
daß man am Ziel sei; der formelle Abschluß der Offensivallianz war zwar noch 
nicht erfolgt, aber in allen wesentlichen Punkten war man einig. 
In einem Stück allerdings hatten Kaunitz und Maria Theresia eine 
Anderung ihres ursprünglichen Planes eintreten lassen müssen. Ursprünglich 
hatten sie den Angriff auf Preußen schon für den Sommer 1756 geplant. Dazu 
aber gingen die Verhandlungen mit Frankreich zu langsam; man sah schon im 
Mai ein, daß man nicht rechtzeitig zum Ziel kommen würde. Vor allem aber 
erwies sich auch die militärische Vorbereitung Österreichs damals noch als ganz 
ungenügend. Am 22. Mai 1756 erging daher von Österreich die Mitteilung 
an Rußland, daß der Augriff auf den Frühling des nächsten Jahres verschoben 
werden müsse. 
Aber es war bereits zu spät. Die Russen in ihrem blinden Kriegseifer, 
in ihrem ungezügelten Haß gegen Preußen hatten die nötige Vorsicht außer 
Augen gelassen. Sie hatten offen gerüstet; und die österreichische Depesche 
vom 22. Mai, die zur Vorsicht mahnte, damit Preußen nicht zu früh zum Kriege 
gereizt werde, kam nicht mehr zur Zeit. Am 17. Juni gelangte nach Berlin die 
erste Nachricht von großen Truppenbewegungen an der russischen Grenze; Tag 
für Tag bestätigten dann neue Meldungen die Kunde vom Anmarsch der Russen. 
Friedrich hatte die Nachricht von dem Abschluß des Defensivbündnisses 
zwischen Österreich und Frankreich ohne große Bennruhigung aufgenommen.
        <pb n="375" />
        Diplomatische Verhandlungen und militärische Rüstungen 1756. 361 
Aber die russischen Rüstungen benuruhigten ihn lebhaft. Denn wenn Rußland 
jetzt noch, nach seiner Verständigung mit England, gegen ihn rüstete, so mußte 
Osterreich dahinter stecken, und der Krieg war in Sicht. Die Ungewihßheit des 
Königs war um so größer, als Preußen damals keine diplomatische Vertretung 
mehr in Petersburg hatte. Aber die Nachrichten, die Mitte Inni in Berlin 
einliefen, ließen keinen Zweifel mehr an den Kriegsabsichten der Gegner, und 
zum Uberfluß erfuhr Friedrich auch noch positiv am 22. Juni, daß die russischen 
Rüstungen auf Veranlassung Österreichs ins Werk gesetzt worden seien. 
Nun begaunn Friedrich selbst zu rüsten, und zwar mit absichtlichem Ge- 
räusch, um den Gegnern zu zeigen, daß er auf der Hut sei, und dadurch vielleicht 
ihre Kriegslust zu dämpfen, wic es ja früher bei der Spannung mit Rußland 
1749 gelungen war. Da kam am 27. Juni die Nachricht, die russischen Märsche 
und Rüstungen seien auf Gegenbesehl eingestellt worden. Der König hielt 
darauf mit seinen Rüstungen zunächst inne. Aber er erfuhr, daß das geheime 
Einverständnis zwischen den Höfen von Petersburg, Wien und Versailles fort- 
dauere; und jetzt kamen auch unzweifelhafte Nachrichten von Rüstungen in 
Osterreich, die seit dem 6. Juli ganz offen betrieben wurden, und endlich am 
16. Juli von Dresden aus die Kunde, daß alle Truppen aus Ungarn nach 
Böhmen und Mähren marschierten. 
Diese Nachricht, dic sich später als falsch herausstellte (wenn es auch im 
übrigen mit den österreichischen Rüstungen seine Richtigkeit hatte), war ent- 
scheidend für das Vorgehen des Königs. Er begann nun, den Krieg für unver- 
meidlich zu halten. Am 18. Juli ging ein Kurier nach Wien mit dem Befehl 
an den preußischen Gesandten Klinggräffen, bei der Kaiserin anzufragen, ob 
die österreichischen Rüstungen in der Absicht geschähen, Preußen anzugreifen. 
Die Antwort, die am 2. August in den Händen des Königs war, lantete stolz 
und ausweichend und befriedigte ihn in keiner Weise. Er hatte inzwischen 
(21. Juli) durch einen holländischen Diplomaten erfahren, welches die Ursache 
für die Einstellung der russischen Rüstungen gewesen sei: nämlich der Vorschlag 
OÖsterreichs, den Angriff auf das nächste Frühjahr zu verschieben. Friedrich 
war entschlossen, den Gegnern zuvorzukommen. Aber er wollte die Feindselig- 
keiten keinesfalls vor dem 25. August beginnen; der Grund dafür war, daß erst 
dann die Jahreszeit zu weit vorgerückt schien, als daß für dieses Jahr noch 
ein Eingreifen der Russen und Franzosen zu befürchten gewesen wäre. Die 
Zwischenzeit benutzte der König zu einer zweiten Anfrage in Wien, die dahin 
lautete, ob die Kaiserin ihm die Zusage geben wolle, daß sie ihn weder in diesem 
noch im nächsten Jahre angreifen werde. Die Antwort kam erst am 26. Angust 
in Friedrichs Hände; sie war, so schrieb er, nichts wert. Seine Regimenter 
erhielten Befehl zum Abmarsch. An ihrer Spitze brach der König selbst am 
28. August auf. Er überschritt die sächsische Grenze ohne Kriegserklärung. 
Eine nochmalige, dritte Anfrage in Wien, die auch fruchtlos blieb, gab dem 
Einmarsch zunächst den Anschein einer bewaffneten Demonstration, die den 
Zweck verfolgte, womöglich noch in letzter Stunde den Frieden zu erhalten oder 
wieder herzustellen. Mit dem sächsischen Hofe verhandelte der König über dessen 
Anschluß an Preußen unter Uberlassung des Heeres und des Landes, natürlich 
vergeblich; Sachsen war im Einverständnis mit seinen Gegnern, wenn auch 
nicht vollständig in ihre Geheimnisse eingeweiht. Friedrich besetzte das Land,
        <pb n="376" />
        332 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740—1786). 
— — — 
um es als Operationsbasis für den Krieg zu benutzen; die militärischen und 
die finanziellen Kräfte Sachsens sollten für den Krieg in Preußens Dienst 
gestellt werden. 
Wahrscheinlich hat Friedrich auch, sobald er sich zum Kriege entschlossen 
hatte, daran gedacht, im günstigsten Falle Sachsen, das er als eine notwendige 
Zukunftserwerbung für den preußischen Staat ansah, beim Friedensschluß zu 
behalten und den Kurfürsten etwa durch Böhmen zu entschädigen; auch die Er- 
werbung Westpreußens hat er damals schon ins Auge gefaßt. Es war sein Grund- 
satz, daß ein Krieg, der keinen Gewinn an Land und Leuten bringe, dem Staate 
eher nachteilig als förderlich sei. Aber es ist nicht zutreffend, daß der König 
um dieser Erwerbungen willen den Krieg von langer Hand vorbereitet und 
im geeigneten Moment geflissentlich herbeigeführt habe. Friedrich wußte zwar 
nicht, daß sich die Franzosen mit so großer Macht, wie es später geschah, an 
dem Kriege beteiligen würden; aber trotzdem hat er die Lage nicht für so günstig 
angesehen, wie er sie in seinem politischen Testament als die Voraussetzung 
eines erfolgreichen Krieges sich und seinen Nachfolgern vorgestellt hatte; es 
handelte sich für ihn in erster Linie um die Behauptung der Machtstellung, ja der 
Existenz seines Staates gegenüber einer Koalition, die ihn zu erdrücken drohte, 
wenn er ihr nicht zuvorfam. 
Während die Unterhandlungen mit dem sächsischen Hofe noch im Gange 
waren und Friedrich durch Sachsen vordrang, war die sächsische Armce in dem 
stark befestigten Lager von Pirna zusammengezogen und dort von den Preußen 
belagert worden. Einen Sturmangriff, zu dem Winterfeldt riet und der 
vielleicht von Erfolg gewesen sein würde, hat Friedrich unterlassen, wahrscheinlich 
aus anderen als rein militärischen Erwägungen; er dachte vor allem daran, die 
sächsische Armee der seinigen anzugliedern. Erst spät haben die Sachsen sich 
entschlossen, auf den Vorschlag der Osterreicher einzugehen, ihr Land aufzugeben 
und die Armee nach Böhmen abmarschieren zu lassen, um sie mit der öster- 
reichischen zu vereinigen. Der österreichische Feldmarschall Browne zog Ende 
September von Böhmen heran, um die bei Pirna eingeschlossenen Sachsen zu 
entsetzen und eine Vereinigung mit ihnen zu ermöglichen. Friedrich trat ihm 
entgegen; bei Lobositz, noch auf böhmischem Gebiet, kam es zur Schlacht, am 
1. Oktober. Die Preußen behaupteten das Feld und schossen Viktoria, aber 
Browne vermochte seinen Marsch auf Pirna fortzusetzen. Friedrich folgte ihm 
und schob sich zwischen ihn und die Sachsen, so daß es einer neuen Schlacht 
bedurft hätte, wenn die beiden Gegner ihre Verbindung hätten erzwingen wollen. 
Das haben sie indessen nicht gewagt; und so blieb den Sachsen nichts anderes 
übrig, als zu kapitulieren, was am 15. Oktober geschah. Die ganze sächsische 
Armee mit Qusnahme der Offiziere (20 000 Mann) wurde von Friedrich dem 
preußischen Heere augefügt, und zwar unvorsichtigerweise ohne die Regimenter 
aufzulösen. Der König glaubte, es werde dem gemeinen Mann gleich sein, 
unter welcher Fahne er diene; doch hat er sich darin sehr getäuscht: die Sachsen 
sind später bei günstiger Gelegenheit in ganzen Truppenverbänden zum Feinde 
übergegangen. Die sächsische Verwaltung wurde jetzt durch das preußische 
Feldkriegskommissariat organisiert; der König gedachte jährlich fünf Millionen 
Taler aus dem Lande zu ziehen. Die böhmischen Gebiete, die er bereits besetzt 
hatte, gab er beim Schluß des Feldzuges auf, weil er nicht glaubte, sie den
        <pb n="377" />
        Friedrichs Einbruch in Sachsen und der Zusammenschluß der Koalition. 363 
Winter hindurch behaupten zu können. Der Angriffsplan gegen Osterreich 
war durch die hartnäckige Gegenwehr der Sachsen für dieses Jahr vereitelt 
worden; er wurde auf das nächste Frühjahr verschoben. 
Am liebsten hätte Friedrich gesehen, wenn Osterreich sich jetzt noch zum 
Frieden bequemt hätte; er versicherte den Franzosen, daß er für diesen Fall 
keinen Zoll breit sächsischen Landes für sich begehren werde. Aber in Frankreich 
war man von einer Friedensvermittlung sehr weit entfernt, vielmehr dem Ab- 
schluß des Offensivbündnisses ganz nahe. Friedrichs Einfall in Sachsen hatte 
auch die dynastische Empfindlichkeit des französischen Hofes gereizt: die Gattin 
des Dauphins war eine Tochter des Kurfürsten-Königs August III. Außerdem 
wurde die französische Politik gelockt durch die Aussicht auf die Erwerbung der 
belgischen Provinzen Österreichs und durch die Hoffnung auf die Besetzung 
Hannovers, die eine günstige Stellung Frankreichs gegenüber dem englischen 
Gegner, zur Ausgleichung überseeischer Verluste, bedeutet haben würde. In 
Hannover selbst freilich suchte der Präsident, Freiherr von Münchhausen, die 
Neutralität aufrechtzuerhalten; und auch die Österreicher hätten die Franzosen 
lieber von Hannover ferngehalten, um nicht ihren Einfluß im Reiche zu stark 
werden zu lassen. Diese Bedenken haben den Abschluß des Offensivbündnisses 
zwischen Osterreich und Frankreich noch bis in den Frühling hinein verzögert. 
Inzwischen aber hatte sich in England ein bedeutsamer Umschwung voll- 
zogen. William Pitt war ans Ruder gekommen und hatte die englischen Interessen 
im Gegensatz zu den hannöverschen zu ausschlaggebender Geltung gebracht. Es 
wurde beschlossen, im Bunde mit dem König von Preußen den Krieg gegen 
Frankreich auch auf dem Kontinent mit Nachdruck zu führen, und das Parlament 
bewilligte im Februar dafür die nötigen Kredite. Diese Wendung beseitigte alle 
Hindernisse, die dem völligen Einverständnis zwischen Frankreich und Oster- 
reich bisher noch entgegengestanden hatten: Abbé Bernis, jetzt selbst Minister, 
brachte am 1. Mai 1757, also gerade am Jahrestage des früheren Verseailler 
Defensivbündnisses, die neue geheime Offensivallianz zum Abschluß, durch welche 
nicht bloß die Wiedereroberung Schlesiens für Osterreich, sondern auch die voll- 
ständige Zertrümmerung Preußens in Aussicht genommen wurde. Die Bedenken 
gegen einen französischen Angriff auf Hannover ließ man in Osterreich fallen; 
die belgischen Provinzen sollten an den spanischen Don Philipp, den Schwieger- 
sohn König Ludwigs XVW., kommen, der Parma und Piacenza dafür wieder an 
Osterreich überlassen sollte; Nieuwport und Ostende sollten französisch werden. 
Frankreich wollte mit einer Armee von 105 000 Mann in Westdeutschland auf- 
treten und 10 000 Mann gemietete deutsche Truppen in den Dienst der Öster- 
reicher stellen. Es versprach ferner, jährlich 12 Millionen Livres Subsidien 
an Osterreich zu zahlen. 
Mit Rußland hatte Österreich schon am 2. Februar 1757 ein förmliches 
Offensivbündnis gegen Preußen geschlossen. Beide Kaiserinnen wollten sich mit 
je 80 000 Mann unterstützen, um den König von Preußen gänzlich niederzu- 
werfen und seine Länder an die Nachbarn zu verteilen. OÖsterreich sollte außer 
Schlesien noch Krossen erhalten, Sachsen Magdeburg mit Halle; Ostpreußen 
sollte an die Republik Polen fallen, die dafür Kurland den Russen überlassen 
würde. Frankreich erfuhr von diesen Verabredungen nichts; seine Verbindung 
mit Rußland war in der Hauptsache eine indirekte, über Österreich: Kannitz
        <pb n="378" />
        364 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740—1786). 
wünschte alle Fäden selbst in der Hand zu behalten. Auch die Subsidien für Ruß- 
land, eine Million Rubel jährlich, wurden von Österreich aus den französischen 
Geldern bezahlt. 
Die Verbindung zwischen Frankreich und Rußland wirkte auch auf 
Schweden ein, im Sinne seines Anschlusses an das Kriegsbündnis gegen 
Preußen. Das Königspaar, Luise Ulrike, die Schwester Friedrichs des Großen, 
und ihr Gemahl Adolf Friedrich, standen schon längst nicht mehr in guten Be- 
ziehungen zu Preußen; durch den mißlungenen Staatsstreich von 1755, den 
Friedrich immer widerraten hatte, war die Herrschaft der Stände noch befestigt 
worden, und Schweden hatte seitdem eine ganz unbegründete Feindschaft gegen 
Preußen angenommen. So wurde es den Höfen von Frankreich und Rußland 
nicht schwer, Schweden für den Plan zu gewinnen, unterstützt durch französische 
Subsidien, mit 20 000 Mann in Pommern gegen den König von Preußen auf- 
zutreten, um Stettin wieder zurückzuerobern. Im Gefolge des kaiserlichen 
Österreich schloß sich endlich auch das Deutsche Reich dem Kriegsbündnis gegen 
den König von Preußen an, und Frankreich trat noch in besondere engere Ver- 
bindung mit den Kurfürsten von Köln und von Pfalz, es schloß namentlich auch 
Bündnisse mit dem Kurfürsten von Bayern und dem Herzog von Württemberg, 
die gegen Subsidienzahlung Truppen sitellten. 
So war im Reich und in Europa eine große, umfassende Koalition 
gegen Preußen zusammengekommen; man wollte diese so gewaltig empor— 
gestiegene Macht völlig vernichten, sie auf den Standpunkt der alten Mark- 
grafen von Brandenburg im 15. oder 16. Joahrhundert zurückführen. Den beiden 
vornehmsten protestantischen Mächten, England und Preußen, standen die beiden 
ersten katholischen Mächte, Frankreich und Osterreich, gegenüber. Auch im Reiche 
wiederholt sich diese konfessionelle Gruppierung, freilich mit Ausnahmen, wie bei 
Württemberg und Ansbach. Das Bewußtsein des großen konfessionellen Gegen- 
satzes tritt während des Krieges in den Heceren und auch sonst bei dem gemeinen 
Mann in Deutschland hin und wieder stark hervor; auch bei den Verhand- 
lungen zwischen Österreich und Frankreich hat es eine Rolle gespielt. Aber es 
war nur der Nachhall einer abgelaufenen Geschichtsepoche, nicht die beherrschende 
Idee der damaligen Politik. Es handelte sich vielmehr um den großen welt- 
politischen Rivalitätskampf zwischen England und Fraukreich, um die See= und 
Handelsherrschaft und in Verbindung damit um den Gegensatz der beiden 
deutschen Mächte, von denen Preußen jetzt nicht mehr bloß um seine Großmacht- 
stellung, sondern um seine Eristenz zu kämpfen hatte. Eine große Umwälzung 
der Allianzen war eingetreten, die eine neue Epoche in der Geschichte des enro- 
päischen Staatensystems eröffnet. Die beiden Mächte, die einst im Dreißig- 
jährigen Kriege dem Hause Osterreich entgegengelreten waren, als es sein Über- 
gewicht im Reich und in Enropa herzustellen im Begriff war, Frankreich und 
Schweden, die Garanten des westfälischen Friedens, standen jetzt im Bunde mit 
dem alten Kaiserhause gegen die Mächte der Zukunft: Eugland und Preußen. 
Friedrich war nicht mit den Einzelheiten der gegen ihn geschlossenen Bünd- 
nisse bekannt; aber er sah bald, daß es sich für ihn und seinen Staat in diesem 
Kampfe um Sein oder Nichtsein handle. In einer geheimen Justruktion für 
den Kabinettsminister Grafen Finckenstein hat er seine Verfügungen für die 
schlimmsten Möglichkeiten, die er im voraus erwog, getroffen. Er orduete an,
        <pb n="379" />
        Der Feldzug von 1757. 365 
wohin der Staatsschatz und die königliche Familie gerettet werden sollten, wenn 
nach preußischen Niederlagen Österreicher, Franzosen und Russen in die Marken 
eindrängen. Für den Fall, daß er selbst ums Leben kam, sollte sofort dem 
Thronfolger geschworen werden; es war sein Bruder August Wilhelm, der schon 
seit 1744 als mutmaßlicher Thronerbe den Titel „Prinz von Preußen“ führte. 
Für den Fall aber, daß er in Gefangenschaft gerict, befohl der König, alsdann auf 
keine seiner Orders weiter Rücksicht zu nehmen; er wollte weder durch eine Land- 
abtretung noch durch ein Lösegeld befreit werden; er machte seinen Bruder, der 
dann die Regentschaft führen sollte, und die Minister mit ihrem Kopfe dafür 
verantwortlich. Seine Person wollte er durchaus dem Staatsinteresse geopfert 
wissen. 
Für das Jahr 1757, wo auch die Franzosen und die Russen zu erwarten 
waren, hatte Friedrich ursprünglich einen Feldzugsplan im Sinne, der strategische 
Tefensive mit taktischer Offensive verbinden sollte. Er wollte die Feinde in 
Sachsen, in gedeckter Zentralstellung, erwarten und dann plötzlich zu einer 
Schlachtentscheidung hervorbrechen. Aber die Ratschläge seines General- 
adjutanten Winterfeldt und des Feldmarschalls Schwerin, der in Schlesien das 
Kommando führte, haben seinen Plänen eine andere Wendung gegeben. Sie 
rieten zu einem Vormarsch nach Böhmen, um dort den Österreichern möglichst 
schwere Schläge beizubringen und dadurch vielleicht den Russen und Franzosen 
die Lust am Eingreifen zu verderben. Der König gab diesem Plan dann selbst 
noch die scharfe Spitze dadurch, daß er einen konzentrischen Angriff der beiden 
Heere in Aussicht nahm, um die Osterreicher womöglich in einer Entscheidungs- 
schlacht zu schlagen. In dieser Form ist der Plan zur Ausführung gelangt. 
Von Sachsen und von Schlesien her rückten die beiden prenßischen Heere, das 
eine unter dem König selbst, das andere unter Schwerin, in Böhmen ein, zu- 
sammen etwa 120 000 Mann stark. Die Österreicher, in etwa gleicher Stärke, 
wichen langsam in der Richtung auf Prag zurück, wo sie ihre Hauptmagazine 
hatten. Den Oberbefehl führte erst der Feldmarschall Browne, dann Herzog 
Karl von Lothringen, der den Rückzug auf Prag angeordnet hat. Dort wollte 
man auch die Reservearmee erwarten, die sich unter dem Feldmarschall Dann 
in Böhmen sammelte. Aber ehe dieses zweite Heer angelangt war, hatte Friedrich 
seine Verbindung mit der schlesischen Armce unter Schwerin bereits vollzogen 
und schritt nun unverzüglich zum Angriff auf das befestigte Lager, das die 
OÖsterreicher in einer starken Stellung vor der Stadt nahe dem Ziskaberge 
errichtet hatten. 
Am 6. Mai 1757 kam es so zu der großen Schlacht von Prag, vielleicht 
der blutigsten, die die Kriegsgeschichte bis dahin aufweist. Der König griff 
mit dem verstärkten linken Flügel den rechten der ÖOsterreicher an; es gelang 
zwar nicht, ihn zu überflügeln, aber ihn in der Mitte zu durchstoßen und völlig 
zu werfen. Der rechte prenßische Flügel, auf dem Schwerin kommandierte, 
hatte sich, entgegen der ursprünglichen Disposition, hauptsächlich durch die Schuld 
des kampflustigen Generals Manstein, vorzeitig in den Kampf eingelassen; 
er geriet gegenüber dem mörderischen Feuer der Österreicher ins Wanken. Ver- 
gebens versuchte der verwundete Winterfeldt, die Truppen zum Stehen zu 
bringen. Da stellte sich der greise Feldmarschall Schwerin selbst an die Spitze 
seines Regiments; er ergriff eine Fahne und brachte die Leute durch sein.
        <pb n="380" />
        366 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1760—1780). 
Beispiel und seine Autorität wirklich wieder vorwärts. Aber nach wenigen 
Schritten sank er zusammen, von fünf Kartätschenkugeln auf einmal getroffen, 
von der Fahne bedeckt. Dieser Opfertod Schwerins hat einen gewaltigen Ein- 
druck auf die Truppen gemacht, die nun unter der geschickten Leitung des Königs 
selbst und unterstützt durch einen glücklichen Reiterangriff Zietens, den Sieg 
vollendeten. Die befestigte Stellung der Osterreicher wurde gestürmt; aber zu 
einer eigentlichen Vernichtung des österreichischen Heeres ist es nicht gekommen. 
Der Verlust der Osterreicher betrug 15 000 Mann;z ihr Feldmarschall Browne 
ist tödlich verwundet worden; ein Teil ihres Heeres wurde abgeschnitten und 
entkam; die Hauptmasse aber warf sich in die Festung Prag und wurde dort 
von den Preußen eingeschlossen. Der Sieg war für die Preußen teuer erkauft; 
sie hatten 18 000 Mann eingebüßt, und Schwerins Tod war ein unersetzlicher 
Verlust. Merkwürdig ist, daß der König während der Schlacht 30 000 Mann 
von seinem Heere unter Keith auf dem anderen Moldauufer am Weißen Berge 
hatte stehen lassen. Waren sie bestimmt, das Entkommen der OÖsterreicher nach 
dieser Seite zu verhindern oder aber im Fall eines Mißerfolgs den Rückzug 
der Preußen zu decken? Die Meinungen der Forscher gehen darüber aus- 
einander; vielleicht lassen sich beide Zwecke kombinieren, so daß je nach dem 
Ausfall der Schlacht der eine oder andere zur Geltung kommen sollte. 
Der Sieg von Prag bedeutete für Friedrich einen ungeheuren moralisch- 
politischen Erfolg. Er hoffte, die feindliche Armee in Prag gefangen nehmen 
zu können, und dann — so schrieb er am Tage der Schlacht an den Feldmarschall 
Keith — „dann, glaube ich, wird der Krieg zu Ende sein“. 
Es ist anders gekommen. Prag hielt sich weit länger, als der König 
erwartet hatte. Eine wirksame Beschießung konnte nicht sogleich unternommen 
werden, weil es an Belagerungsgeschütz fehlte. Den Platz auszuhungern, hätte 
zu lange gedauert. Der König entschloß sich, um die Belagerten zu entmutigen, 
der jetzt zum Entsatz von Prag heranrückenden Daunschen Armee abermals 
eine Schlacht zu liefern; er konnte aber, um die Belagerungsarmece nicht zu 
sehr zu schwächen, nur mit 30 000 Mann dem Gegner, der über 54 000 gebot, 
entgegengehen. Daun, das Muster eines vorsichtigen Methodikers der alten 
Schule, hätte von sich aus eine Schlacht am liebsten vermieden; aber er fügte 
sich der bestimmten Weisung der Kaiserin und hielt bei Kolin, wo er eine feste 
Stellung reingenommen hatte, dem preußischen Angriff stand. Hier hat Friedrich 
am 18. Juni seine erste Niederlage erlitten. Die Haltung der Truppen war 
gut; aber schwere taktische Fehler, die auf Mißverständnisse der Unterführer 
zurückgingen und die ganze Disposition des Königs über den Haufen warfen, 
haben die unglückliche Wendung herbeigeführt. Neben Prinz Moritz von Anhalt 
trägt namentlich wieder der General Manstein die Schuld an einer zu früh- 
zeitigen Attacke des zurückgehaltenen rechten Flügels, die aus der vom König 
geplanten Flügelschlacht eine Schlacht mit ganzer Front machte. Das Gefähr- 
liche dabei war, daß man nachher in dem kritischen Moment der Schlacht keine 
Reserven mehr einzusetzen hatte, weil die 30 000 Mann des Königs angesichts 
der Übermacht der Österreicher keine zureichende Streitkraft darstellten. Sächsische 
Reiterregimenter, die aus Polen zu den Osterreichern gestoßen waren, gaben das 
Beispiel zu einer furchtbaren Kavallerieattacke gegen die schwache Stelle der 
preußischen Schlachtlinie. Es war zwischen 4 und 5 Uhr nachmittags — die
        <pb n="381" />
        Prag und Kolin. 367 
Schicksalsstunde nicht nur dieser Schlacht, sondern des ganzen Krieges. Wenn 
Friedrich in diesem Moment nur noch vier frische Bataillone gehabt hätte, so 
hätte er nach seiner Überzeugung die Schlacht gewonnen; aber er hatte eben 
keine Reserven mehr. Während Daun schon zum Rückzuge entschlossen war, 
erfocht die Reiterei, die ganze preußische Bataillone niederritt, einen glänzenden 
Sieg. Vergeblich suchte der König selbst mit 40 Manun vom Regiment Anhalt 
die Truppen wieder zum Vorgehen zu bringen. Es ist der bekaunte Moment, 
wo der englische Major Grant ihm zurief: „Aber Sire, wollen Sie die Batterie 
allein erobern?“ 
Eine Verfolgung des preußischen Heeres fand nicht statt; aber der große 
Plan des böhmischen Feldzugs war bei Kolin gescheitert. Die Belagerung von 
Prag wurde aufgehoben. Der König selbst ging mit einem Teil seines Heeres 
bis nach Sachsen zurück; eine zweite ziemlich gleich starke Armee wurde dem 
Prinzen August Wilhelm von Prenßen anvertraut, der die Lausitz und damit 
zugleich auch Schlesien gegen die Osterreicher decken sollte. Aber dem Prinzen 
fehlte es an Umsicht und Entschlußkraft; er ließ sich von den Osterreichern 
unter großen Verlusten bis nach Bautzen zurückdrängen, so daß Gefahr für 
Schlesien vorhanden war. Der König war empört. Er machte sich Ende Juli 
selbst auf, um die Sache an dieser gefährlichen Stelle wieder ins gleiche zu 
bringen; an seinen Bruder sandte er einen Brief voraus, der an Hohn und 
Härte alles übertraf, was er je einem seiner Generale gesagt hat; und bei dem 
Zusammentreffen in Bautzen behandelte er ihn mit so auffallender Nichtachtung, 
daß der Prinz um seine Enthebung vom Kommando bat, die der König auch 
ohne weiteres verfügte; dem Prinzen wurde Dresden als Aufenthaltsort an- 
gewiesen. Er ist kaum ein Jahr darauf gestorben, wahrscheinlich an den Folgen 
eines früheren Sturzes mit dem Pferde, die auch seine militärische Leistungs- 
fähigkeit wohl schon beeinträchtigt hatte. Die Entfernung des Prinzen vom 
Kommando war eine militärische Notwendigkeit; die Härte, mit der sie erfolgte, 
erklärt sich aus der durch das Ubermaß von Sorgen und Kümmernissen ge- 
stcigerten Reizbarkeit des Königs, gegen den seine Brüder, namentlich auch 
Prinz Heinrich, in einer beständigen Opposition sich befanden. Am Tage der 
Schlacht von Kolin schrieb Prinz Heinrich an seine Schwester, die Prinzessin 
Amalie, ein Billett, das in die Hände der Osterreicher fiel und in dem es heißt: 
„Phaöton ist gefallen; wir wissen nicht, was aus uns werden soll.“ Wie im 
Schoße der eigenen Familie, so regten sich natürlich in der weiten Welt bei 
Freund und Feind damals Zweifel daran, ob die Kraft des Königs dem großen 
Unternehmen, das er gewagt hatte, gewachsen sei. Er hatte seine erste Schlacht 
verloren; der Ruhm der Unüberwindlichkeit war von ihm gewichen. Alle seine 
Feinde regten sich mit neuem Eifer und neuen Hoffnungen. Die großen 
Schwierigkeiten und Gefahren des Krieges begannen jetzt eigentlich erst recht zur 
Geltung zu kommen. 
Der König ist damals zu seinem ursprünglichen Kriegsplan zurückgekehrt, 
der strategische Defensive mit taktischer Offensive verbinden wollte. Er nahm 
seine Stellung in Sachsen, um von da gegen die Feinde, die nun von allen 
Richtungen eingebrochen waren, durch offensive Vorstöße sich zu verteidigen. 
Zunächst galt es, den Franzosen entgegenzutreten, die die hannöversche Armee 
bei Hastenbeck geschlagen und ihren Führer, den Herzog von Cumberland, einen
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        368 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740—1780). 
jüngeren Sohn König Georgs II., zu der Konvention von Kloster Zeven ge- 
zwungen hatten, nach der die englische Armee aufgelöst werden sollte. Ver- 
gebens hatte Friedrich versucht, mit dem Führer der französischen Truppen, dem 
Herzog von Richelien, Unterhandlungen anzuknüpfen. Doch blieb dieser in 
Westdeutschland stehen, während eine zweite französische Armee unter dem 
Prinzen Soubise, vereinigt mit der Reichsarmee, gegen die Saale vorrückte, 
um Friedrich in Sachsen anzugreifen. Dieser Armee ging Friedrich entgegen, 
und obwohl sie 50 000 Mann, er selbst aber unr 20 000 Mann stark war, glückte 
es ihm, da er sie auf dem Marsche überraschte, am 5.November bei Roßbach einen 
glänzenden Sieg zu erfechten, wobei sich namentlich Seydlitz mit der Kavallerie 
auszeichnete und wodurch das feindliche Heer vollkommen zersprengt wurde. 
Dieser Sieg von Roßbach machte einen gewaltigen moralischen Eindruck 
und stellte das alte Ansehen des Preußenkönigs mit einem Schlage wieder her. 
Seinem allgemeinen Plane gemäß wandte sich nun Friedrich unter Benntzung 
der inneren Operationslinie auf den nächstbedrohten Punkt, nach Schlesien, 
das fast ganz in die Hände der Osterreicher geraten war. 
Der Nachfolger des Prinzen von Preußen im Kommando der zweiten 
Armce, der Herzog von Braunschweig-Bevern, hatte sich in der Lausitz nicht 
halten können und war nach dem unglücklichen Gefechte bei Moys (7. Sep- 
tember), in dem Winterfeldt tödlich verwundet wurde, nach Schlesien zurück- 
gegangen, wo inzwischen Prinz Karl von Lothringen eingedrungen war. Die 
Kaiserin Maria Theresia redete damals die Schlesier schon wieder als ihre 
Untertanen an, und viele waren der Meinung, daß es mit der preußischen 
Herrschaft zu Ende sei; der Fürstbischof Schaffgotsch floh zu den Kapuzinern nach 
Nikolsburg, und ein großer Teil des katholischen Klerus arbeitete gegen Preußen. 
Schweidnitz fiel am 12. November, Bevern selbst wurde am 22. November bei 
Breslau geschlagen und fiel bald darauf in die Hände der Kroaten, Breslau 
wurde den Osterreichern übergeben. 
In diesem kritischen Moment ist Friedrich nach angestreugten Märschen 
mit seinem kleinen Hcer in Schlesien angelangt. Er hat es verstanden, die 
Stimmung der siegreichen Truppen von Roßbach auf die geschlagene Armee 
von Breslau zu übertragen. Die Österreicher wichen im Vertrauen auf ihre 
starke Uberzahl einer Feldschlacht nicht aus: sie hatten 70 000 Mann gegen die 
35 000 Preußen. Bei Leuthen, westlich von Breslau, kam es am 5. Dezember 
zur Schlacht. Das alte Mittel der schiefen Schlachtordnung mit dem Flügel- 
angriff glückte diesmal vollkommen. Die Österreicher wurden geschlagen. Als 
man bei den Preußen des Sieges gewiß war, erklang in der Abenddämmerung 
auf dem Schlachtfelde der Choral: Nun daufet alle Gott! Mit Choralgesang 
waren die Truppen auch früh beim Morgengrauen in die Schlacht gezogen, ein 
beredtes Zeugnis für den Geist, der damals in dem prenßischen Heer herrschte. 
Die österreichische Armee zog in aufgelöstem Zustand nach Böhmen zurück. 
Breslau und ganz Schlesien kamen wieder in die Hände des Königs; nur 
Schweiduitz konnte wegen des starken Frostes erst im Frühjahr genommen 
werden. 
Auch die übrigen Provinzen des Königs waren am Schluß dieses Feld- 
zuges vom Feinde frei. Die Russen hatten den Feldmarschall Lehwaldt, der 
mit 30 000 Mann Oswreußen decken sollte, bei Großjägerndorf geschlagen; aber
        <pb n="383" />
        Roßbach. Leuthen. Das Kriegsjahr 1758. 369 
——. — 
Apraxin war dann auf das Gerücht vom Tode der Kaiserin Elisabeth zurück- 
gegangen, ohne diesen Sieg ausgenützt zu haben. Die Kriegführung der Schweden 
hatte den Prenßen keinen erheblichen Schaden zuzufügen vermocht. 
Auf dem westlichen Kriegsschauplatz hatte der Sieg von Roßbach eine ent- 
scheidende Wendung in Stimmung und Kriegsglück herbeigeführt. Anf Veran- 
lassung König Friedrichs hatte Prinz Ferdinand von Braunschweig das Kom- 
mando über die hannoversche Armee übernommen, die sich keineswegs, wie bei 
Kloster Zeven ausgemacht worden war, ausgelöst hatte und jetzt, nachdem 
König Georg II. die Ratifikation des Kapitulationsvertrages verweigert hatte, 
aufs neue und mit gutem Erfolg gegen die Franzosen vorging, so daß Cler- 
mont schließlich im März über den Rhein zurückweichen mußte. Am 11. April 
1758 traf Friedrich ein neues Abkommen mit England, in welchem beide 
Mächte einander versprachen, keinen Sonderfrieden mit einem der Gegner ohne 
gegenseitiges Einverständnis zu schließen. Friedrich erhielt seitdem Subsidien 
von England, jährlich 570 000 Pfund Sterling, d. h. 4 Millionen Taler. Er 
hatte sich dabei ausgemacht, daß die Selbständigkeit seiner Kriegführung dadurch 
in keiner Weise beeinträchtigt werden dürfe und daß er auf dem westlichen 
Kriegsschauplatz nur soweit es die Umstände erlanbten sich zu betätigen brauche. 
Friedrich sah wieder mit Hoffnung in die Zukunft. Er plante für 1758 
abermals einen Angriff auf die österreichischen Erblande, aber nicht, wie im vorigen 
Jahre, auf Böhmen, sondern auf Mähren, das ihm überhaupt immer als das 
günstigste Angriffsziel in einem Kriege mit OÖsterreich erschienen ist. Er hoffte, 
die Festung Olmütz durch einen Handstreich zu bewältigen und dann durch 
die Bedrohung Wiens die Kaiserin zum Frieden zu zwingen. Aber diese 
Unternehmung schlug fehl. Olmütz ließ sich nicht überrumpeln, und bei der 
Belagerung der Festung wurde der König von den Österreichern sehr wirksam 
gestört. Bei Domstädtl gelang es Landon, einen großen prenßischen Trans- 
port von Lebensmitteln und schwerem Geschütz abzufangen, und zugleich drohten 
die Osterreicher, den König von Schlesien abzuschneiden. Die Belagerung von 
Olmütz mußte aufgegeben werden; der Angriffsplan war gescheitert. Der König 
war wieder in die strategische Defensive zurückgedrängt; er mußte sich jetzt gegen 
die Russen wehren, die nach manchen inneren Wirren, bei denen unter anderem 
auch der preußenfeindliche Großkanzler Bestuschew gestürzt worden war, den 
Krieg wieder mit Energie aufgenommen und unter der Führung des Grafen 
Fermor noch im Winter Königsberg besetzt und am Geburtstage Friedrichs 
(24. Jannar 1758) die preußische Krönungsstadt gezwungen hatten, der Zarin 
zu huldigen. Ostpreußen mußte den Feinden überlassen werden; Friedrich hat 
nicht mehr versucht, es zu verteidigen. Aber im Juni bedrohten die Russen nun 
auch die Neumark. Sie hatten Küstrin beschossen und beabsichtigten, sich in der 
Lausitz mit den Osterreichern zu vereinigen. Friedrich wollte versuchen, sie vorher 
zu schlagen. Bei Jorndorf kam es am 25. August zur Schlacht. Der König, der 
die Russen damals noch stark unterschätzte, glaubte schon des Sieges sicher zu 
sein; aber die Schlacht nahm dann eine sehr gefährliche Wendung. In einem 
kritischen Moment hat Friedrich selbst einmal eine Fahne ergriffen, um die 
wankenden Bataillone vorwärts zu bringen; Seydlitz mit der Kavalleric hat 
dann die Schlacht wiederhergestellt. Der Abend machte dem Ringen ein Ende. 
Es fehlte den Preußen schon an Munition; eine Ernenerung des Kampfes am 
Hingzge, Hohengollern. 24
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        370 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740—1780. 
nächsten Tage hätte böse Folgen für sie haben können. Aber die Russen gingen 
am 26. zurück und die Preußen behaupteten das Schlachtfeld. 
Beide Teile schrieben sich den Sieg zu; aber von dem russischen Heer war 
fast die Hälfte, an 20 000 Mann, außer Kampf gesetzt, während die Preußen 
von ihren 36 000 Mann etwa 11 000 verloren hatten. Die Neumark war vor 
dem feindlichen Angriff gesichert; der König konnte sich nach der Lausitz wenden, 
wo Daun mit seiner Übermacht den Prinzen Heinrich zu erdrücken diohte. Dort 
erlitt er in der Nacht vom 13. zum 14. Oktober eine schwere Niederlage bei 
Hochkirch, wo das ungesicherte preußische Lager von Daun, dem Friedrich eine 
solche Kühnheit nicht zugetraut hatte, überfallen wurde. Über hundert preußische 
Geschütze wurden von den Osterreichern erbeutet; der Feldmarschall Keith wurde 
an der Spitze seines Regiments von einer Kanonenkugel zerrissen; Prinz Moritz 
von Anhalt fiel verwundet in die Hände der Panduren. Trotz dieser schweren 
Niederlage vermochte Friedrich doch noch Neiße, das die Osterreicher belagert 
hatten, zu entsetzen und auch Sachsen zu behaupten, wo inzwischen an Stelle des 
Prinzen Heinrich der General Finck mit seinem kleinen Korps sich gegen Daun 
gehalten und Schmettau Dresden standhaft verteidigt hatte. Auch Schweden und 
Russen waren von den Generalen Wedel und Dohna in Schach gehalten worden, 
Kolberg hatte sich tapfer behauptet, und die Russen hatten ihre Winterquartiere 
hinter der Weichsel bezogen. 
Auf dem westdeutschen Kriegsschauplatz waren die Franzosen am 23. Juni 
von Prinz Ferdinand bei Krefeld geschlagen worden; aber es war dann doch 
nicht zu verhindern gewesen, daß die beiden französischen Heere sich im Rhein- 
lande bei Düsseldorf und Frankfurt a. M. hielten. Schlechter noch als auf dem 
Kontinent war es den Franzosen auf den Meeren und in den Kolonien 
ergangen, und der leitende Minister, Kardinal Bernis, dachte schon an einen 
Friedensschluß. Er suchte Preußen von England zu trennen, während von 
Osterreich bald daranf der Versuch gemacht wurde, England zur Preisgabe 
Preußens zu überreden. Aber die beiden Verbündeten hielten damals noch fest 
zusammen, und, nachdem Vernis am 9. Oktober 1758 in Ungnaden entlassen 
war, wurde unter der Leitung seines Nachfolgers, des Herzogs von Cheiseul, 
eines geborenen Lothringers, das Einvernehmen der Höfe von Versailles und 
Wien durch einen neuen, im März 1759 zum Abschluß gelangten Vertrag in 
der Weise geregelt, daß Frankreich bei dem künftigen Friedensschluß jetzt nur 
noch seine guten Dienste zur Wiederherstellung der österreichischen Herrschaft 
in Schlesien versprach und von der Subsidienzahlung mit Ausnahme der Gelder 
für Schweden und Sachsen entbunden wurde, wogegen allerdings auch die Aus- 
sicht auf die österreichischen Niederlande geopfert werden mußte. Die Franzosen 
wollten zwar im nächsten Feldzuge 1759 noch einmal mit 100 000 Mann in 
Westdeutschland auftreten; aber man verhehlte sich in Wien nicht, daß von ihrer 
Kriegführung nicht mehr viel zu erwarten sein werde. Um so wertvoller war 
für Osterreich der fortdauernde Kriegseifer Rußlands, auf das es jetzt seine 
Hoffnung vornehmlich setzte. 
Der neue Papst Klemens XIII. hatte nach der Schlacht von Hochkirch den 
katholischen Höfen seine Glückwünsche ausgesprochen, und Friedrich hatte im 
März 1759 noch Humor genug, um aus Anlaß einer Zeitungsmeldung, daß 
dem Feldmarschall Dann ein vom Papst geweihter Degen und Hut zugedacht
        <pb n="385" />
        Zorndorf. Hochkirch. Krefeld. Kunersdorf. 371 
sei, ein päpstliches Verleihungsbreve zu entwerfen, das er vom Marquis 
d'Argens ins Lateinische übersetzen ließ; trotz der stark satirischen Färbung ließen 
sich arglose Gemüter wirklich dadurch täuschen, so daß der Wiener Hof sich ver- 
amlaßt fand, die Legende förmlich abzuleugnen. 
Mit dem Feldzuge von 1759 beginnt ein neuer Abschnitt des sieben- 
jährigen Krieges, der durch die grundsätzliche Beschränkung Friedrichs auf die 
strategische Defensive charakterisiert ist. Während die Österreicher durch die 
wirksame Unterstützung der Russen über immer größere Truppenmassen geboten, 
begannen die Hilfsquellen des Königs von Preußen zu versiegen, und trotz der 
Miliz-Aufgebote in den einzelnen Provinzen hatte er nicht mehr Truppen 
genug, um die Offensive an sich zu reißen. Auch die Schlagfertigkeit und Zu- 
verlässigkeit hatten abgenommen, namentlich bei der Infanterie. Die besten 
Generale hatte der König verloren; er selbst war in seinem Wesen sehr ver- 
wandelt. Der Tod seiner Mutter, zehn Tage nach Kolin, der Tod seiner Lieblings- 
schwester, der Markgräfin von Bayrenth, hatten ihn schwer getroffen; seine 
Gesundheit ließ zu wünschen übrig; er wurde ungesellig und melancholisch. Das 
ganze Frühjahr hindurch kam es zu keiner Entscheidung gegenüber den ÖOster- 
reichern unter Dann, der sich ebenso zurückhielt wie der König selbst. Erst 
das Vorrücken der Russen zwang zu größeren Unternehmungen. Der vom 
König mit diktatorischer Gewalt bekleidete General Wedel wurde am 23. Juli 
von ihnen bei Kay (in der Nähe von Züllichau) geschlagen und verlor 7000 Mann. 
Nun wandte sich Friedrich selbst gegen die Russen. Er konnte die Vereinigung 
Laudons mit ihnen nicht mehr verhindern; und da sie selbst nicht über die Oder 
vorrückten, so überschritt der König den Fluß bei Otscher oberhalb Frankfurts 
und griff sie am 12. August bei Kunersdorf an. Er hatte nur 53 000 Mann, 
während Russen und Osterreicher 70 000 zählten. Es gelang ihm, mit seinem 
verstärkten rechten Flügel den linken des Gegners zu werfen und bis zum Zen- 
trum hin aufzurollen; dann aber hinderte das schwierige Terrain, wo der Gegner 
im Kuhgrund und auf dem großen Spitzberg starke Deckung hatte, das weitere 
Vorrücken der Preußen. Der Augriff stockte. Da setzte der König mit rücksichts- 
loser Kühnheit auch den linken Flügel ein, der eigentlich zur Deckung des Rück- 
zugs bei einem Mißerfolg bestimmt war, um doch noch die Entscheidung zu 
erzwingen. Aber auch dieser Angriff scheiterte an dem schwierigen Gelände 
und der festen Stellung des Gegners. Seydlitz mußte verwundet vom Schlacht- 
seld getragen werden. Laudon mit der österreichischen Kavallerie brachte die 
preußischen Bataillone zur Auflösung. Der König selbst war mitten im Ge- 
dränge; zwei Pferde wurden ihm unter dem Leib erschossen. Noch zuletzt ergriff 
er eine Fahne von Prinz Heinrichs Regiment, und mit den Worten: „Wer 
ein braver Soldat ist, der folge mir“, führte er das Bataillon zum Angriff vor. 
Aber der Rückzug war nicht mehr aufzuhalten. Mit zwei Bataillonen suchte 
er noch einmal eine Feuerlinie zu bilden, um den Rückzug zu decken. „Kaun 
mich denn keine verwünschte Kugel treffen!“ hörte man ihn sagen. In diesem 
Moment wäre er fast von russischen Kosaken überwältigt worden, wenn nicht 
der Rittmeister von Prittwitz mit einem Kommando Leibhusaren den könig- 
lichen Kriegsherrn herausgehauen hätte. 
Die Reste des geschlagenen Heeres waren bis an die Oderbrücke bei 
Otscher zurückgeflutet. Gegenüber, bei Reitwein, fand der König Unterkunft. 
24°
        <pb n="386" />
        372 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740—1780). 
An den Minister von Finckenstein sandte er eine kurze Mitteilung von dem, 
was geschehen war und riet, daß man in Berlin an die eie gene Sicherheit denken 
möge. „Ich habe keine Hilfsmittel mehr“, schließt diese Mitteilung, „und, um 
nicht zu lügen, ich glaube, alles ist verloren. Ich, werde den Untergang meines 
Vaterlandes nicht überleben. Adien für immer.“ Es kann kein Zweifel sein, 
daß der König in diesem Moment die Absicht gehabt hat, seinem Leben ein 
Ende zu machen; er hatte dieses Rußerste längst bedacht und trug beständig 
Gift bei sich. Am Tage nach der Schlacht hat er eine Vollmacht für den 
General Finck ausgestellt, dem zunächst der Oberbefehl über das geschlagene 
Heer übertragen wurde; darin wird zugleich gesagt, daß Prinz Heinrich zum 
Generalissimns ernannt sei und daß das Heer dem Thronfolger schwören solle. 
Der König sagt, ihm selbst sei eine schwerc Krankheit zugestoßen. „Hätte ich 
noch Ressourcen, so wäre ich dabei geblieben.“ Aber aus dieser 2V Verzweiflung 
und Hoffnungslosigkeit hat sich die fräftige Natur Friedrichs doch noch einmal 
emporg erafft. Er fand den E entschluß, zu leben und weiterzukämpfen. Nach 
wenigen Tagen führte er den Oberbefehl schon wieder selbst. 
Inzwischen hatten die Adjutanten des Königs in der Nacht vom 12. zum 
13. die Truppen wieder gesammelt; man konnte in leidlicher S####s über die 
Oder #rrickgehen, ohne durch den Feind beunrnhigt zu werden. Der König hatte 
25 000 Mann eingebüßt und hat damals wohl geänßert, er fürchte seine eigenen 
Truppen mehr als den Feind; nur von den Offizieren war er überzengt, daß er 
sich unbedingt auf sic verlassen könne. Er glaubte, daß jetzt die Feinde auf Berlin 
marschieren würden und war entschlossen, sich ihnen entgegenzustellen. Aber wie 
durch ein Wunder unterblieb der gefürchtete Angriff. Ssaltykow hatte bereits 
19 000 Mann verloren und wollte sich nicht für die Osterreicher opfern; Daun 
hatte Schlesien im Auge. Die beiden Gegner Friedrichs trennten sich. Inzwischen 
ging Dresden verloren, das Schmettan infolge einer verzweifelten Weisung des 
Königs vom 14. August am 4. September den Österreichern übergab, kurz vor 
dem Eintresfen eines in Eilmärschen heraurückenden Ersatzkorps. Si Verlust 
beest des Feldzue gs. Me es ist dem König nicht zelungen, ree risiie 
bekommen; die Kapitulation des Generals Finck bei Maxen mit 15.000 Mann 
(21. November) vereitelte den Plan vollends. In diesem Winter standen Preußen 
und Ssterreicher sich in unruhigen Kantonnements-Qnartieren in Sachsen gegen- 
über, die Preußen in Freiberg, die Osterreicher am Plauenschen Grunde bei 
Dresden. 
Auf dem westlichen Kriegsschauplatz hatte sich Prinz Ferdinand geschickt 
und glücklich gegen die erneuerten Angriffe der Franzosen gewehrt; er hatte sie 
am 1. August bei Minden geschlagen und behanptete am Schluß des Feldzuges 
wieder Hannover, H bessen und den größten Teil von Westfalen. Noch viel schlimmer 
var es den Franzosen im Seekriege und in den Kolonien ergangen: sie hatten 
Canada an die C Engländer verloren, die sich auch in Ostindien mehr und mehr fest- 
setzten. Ind diesem Jahre 1759 hat sich namentlich das Übergewicht Englands über 
Frankreich als See= und Kolonialmacht entschieden. Trotz der glänzenden Erfolge 
begann man jedoch in England des Krieges überdrüssig zu werden; eine Partei 
im Ministerium, die Pitt zu stürzen suchte, dachte schon damals an einen Separat-
        <pb n="387" />
        Übergabe von Dresden. Minden. Landeshut. Liegnitz. 373 
frieden mit Frankreich. Aber Pitt hielt treu zu Friedrich; und Friedrich entschloß 
sich in Anbetracht der Lage, die Anregung dazu zu geben, daß ein gemeinsamer 
Vorschlag zu Friedensunterhandlungen von England und Preußen aus an die 
drei verbündeten gegnerischen Mächte gerichtet wurde (25. November 1759). Die 
Franzosen wären nicht abgeneigt gewesen, darauf einzugehen; aber die Öster- 
reicher, ermutigt durch den Erfolg von Maxen und unterstützt durch die Russen, 
setzten durch, daß der Vorschlag answeichend beantwortet und damit vorläufig 
abgewiesen wurde. Um sich den guten Willen der Russen zu erhalten, auf den 
damals außerordentlich viel ankam, mußte sich Maria Theresia entschließen, 
ihnen in einem förmlichen Vertrage vom 1. April 1760 Ostpreußen, das sie seit 
1758 tatsächlich in der Hand hatten, für den Friedensschluß zuzusichern unter der 
Voraussetzung, daß Osterreich Schlesien wiedergewönne. 
Der Feldzug von 1760 stand wieder durchaus im Zeichen der strategischen 
Defensive. Der König behielt zunächst seine Stellung in Sachsen bei; aber die 
Niederlage des Generals Fonqué bei Landeshut zwang ihn, nach Schlesien abzu- 
marschieren. Fonqué hatte die wichtige Stellung von Landeshut, die die Ver- 
bindung zwischen Sachsen und Schlesien sichern konnte, nicht zu behaupten ver- 
mocht, obwohl er sie mit heldenmütiger Entschlossenheit und beispielloser Zähigkeit 
verteidigte. Fast sein ganzes Korps, 10 000 Mann, war von der vierfachen 
Übermacht der Österreicher unter Landon aufgerieben worden; er selbst war, 
schwer verwundet, in die Hände der Feinde gefallen. Die Truppen hatten sich über 
Erwarten brav gehalten. Friedrich verglich sie mit den Spartanern bei den 
Thermopylen; Fouqué war ihm der preußische Leonidas. Nach einem vergeb- 
lichen Versuch, Dresden zu erobern, marschierte Friedrich nun nach Schlesien; 
die Osterreicher unter Daun und Lascy folgten ihm und vereinigten sich mit dem 
schlesischen Heer unter Laudon. Sie waren damit 90 000 Mann stark gegen die 
30 000 Preußen und suchten unn im Gefühl dieser Ubermacht eine Schlachtent- 
scheidung herbeizuführen. Am 15. August wollten die OÖsterreicher bei Liegnitz 
mit ihren drei verschiedenen Heeren einen konzentrischen Angriff auf die Preußen 
unternehmen; aber Friedrich wich dem Stoße aus, und mehr zufällig kam es 
zu einer improvisierten Schlacht bei den Pfaffendorfer Höhen gegen das Heer 
Landous, der vollständig geschlagen wurde und 10 000 Mann von seinen 30 000 
verlor. Der König selbst war wieder mitten im Feuer gewesen, sein Rock 
war von einer Kugel durchlöchert, auch seine Pferde waren verletzt worden. 
Jetzt wagte Daun nicht von neuem anzugreifen; auch die Russen unter- 
brachen ihren Vormarsch; Friedrich konnte Breslau errcichen und zog jetzt das 
gegen die Russen bestimmte Heer an sich, weil er glanbte, daß die Russen in 
diesem Feldzuge nichts mehr unternehmen würden. Indessen darin hatte er sich 
getäuscht. Der Plan eines gemeinsamen Angriffs der Russen und Österreicher 
auf Berlin, der nach der Schlacht bei Kunersdorf bald wieder aufgegeben worden 
war, kam jetzt wirklich zur Ausführung: 23.000 Russen und 18.000 OÖsterreicher 
marschierten auf die preußische Hauptstadt. Am 3. Oktober erschienen die ersten 
russischen Truppen unter General Totleben vor dem Kottbuser Tor. Drei Gar- 
nisonbataillone und dann andere zu Hilfe kommende Truppenteile suchten die 
Stadt zu verteidigen, die ja seit Friedrich Wilhelm I. keine Festung mehr war; 
aber beim Herannahen der ganzen seindlichen Streitmacht von 40 000 Mann 
mußte dieser Versuch aufgegeben werden; die Stadt wurde den Russen übergeben,
        <pb n="388" />
        374 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740—1786). 
und die Bürgerschaft mußte die Zahlung einer Kriegskontribution von 2 Millio- 
nen Talern übernehmen. In den Schlössern von Schönhausen und Charlotten- 
burg hausten die Feinde auf eine barbarische Weise und zerstörten nicht bloß das 
Mobilliar, sondern auch die unersetzlichen Kunstwerke der Polignacschen Antiken- 
sammlung. Diese Invasion währte aber nur wenige Tage. Sobald König 
Friedrich heranrückte, um seine Hauptstadt zu befreien, zogen die Osterreicher und 
Russen ab, am 11., 12. und 13. Oktober. 
Friedrich ging jetzt nach Sachsen und rückte die Elbe hinauf gegen Torgau, 
wo Daun eine starke Stellung genommen hatte, deren Hauptstütze die Süp- 
titzer Höhen waren. Hier beschloß Friedrich am 3. November, einem stürmischen 
Schnee= und Regentage, den Gegner anzugreifen, und zwar in Front und 
Rücken zugleich: Zieten sollte von Süden her kommen, der König selbst von 
Norden, wozu er die Stellung des Feindes umgehen mußte. Daun merkte die 
Absicht und sah sich vor, aber ausgeführt wurde der Plan trotzdem. Zieten 
tam allerdings erst spät zum Eingreifen, als es schon dunkel geworden war und 
der König bereits im Begriff stand, die Schlacht abzubrechen. Der Kanonen- 
donner vom Süden her gab das Signal zu einem neuen Angriff; gegen Abend 
trafen die siegreichen preußischen Truppen von beiden Seiten her auf dem 
Schlachtfelde zusammen. Es war so dunkel, daß sie sich zuerst nicht erkannten 
und auf einander feuerten; als aber die Tambours den preußischen Sturmmarsch 
schlugen, erkannte man sich als Freunde. Der Sieg war errungen. Er hatte 
große Opfer gekostet, fast 17 000 Mann; der Verlust der Österreicher war nicht 
viel geringer. Der König selbst war von einer Kartätschenkugel vor die Brust 
getroffen worden, so daß er betäubt zusammengesunken war, aber der Pelz und 
das Seidenfutter des Rockes hatten die Wirkung der schon matten Kugel abge- 
schwächt; er hatte sich gleich wieder erholt und konnte den Oberbefehl weiter- 
führen. Über Nacht fand er Unterkunft in der Dorfkirche von Elsnig, wo er 
sich auf der untersten Altarstufe eine Streu zum Lager herrichten und ein 
wärmendes Feuer anzünden ließ. 
Einen großen strategischen Erfolg bedeutete der Sieg nicht. Er hatte 
Preußen vor großem Unglück bewahrt, aber es gelang nicht einmal, Dresden 
wiederzugewinnen, das die ÖOsterreicher in unangreifbarer Stellung hinter dem 
Plauenschen Grund decken konnten; immerhin waren jetzt die Winterquartiere 
in Sachsen für die preußische Armee sichergestellt. 
In Schlesien wurde noch vor Eintritt des Winters die von den Oster- 
reichern belagerte Festung Kosel entsetzt; in Pommern gelang es den Russen 
auch dies Jahr nicht mit der Belagerung von Kolberg, die durch den General 
Werner mit 7 Husarenschwadronen und 3 Bataillonen erfolgreich gestört und 
durch russische und schwedische Kriegsschiffe nicht wirksam unterstützt wurde. 
Nach Aufhebung der Belagerung bezogen die Russen wie gewöhnlich Winter- 
quartiere hinter der Weichsel. Die Schweden waren von dem General Werner 
und von dem Husarenoberst Belling in Schach gehalten worden und hatten sich 
schon im Oktober auf Stralsund zurückgezogen. 
Auf dem westlichen Kriegsschauplatz war es in diesem Jahre zu keiner 
großen Entscheidung gekommen, so sehr der König auch den Prinzen Ferdinand 
dazu gedrängt hatte. Aber die Eroberung Canadas durch die Engländer war 
in diesem Jahre vollendet worden, und in Ostindien hatten die Franzosen mit
        <pb n="389" />
        Die Feinde in Berlin. Torgau. Lager von Bunzelwitz. Schweidnitz. 375 
Pondichery ihren letzten festen Platz verloren. Ihre Flotte war so gut wie 
vernichtet, ihre finanzielle Kraft erschöpft. Fraukreich wünschte den Frieden, und 
auch Osterreich und Rußland ließen sich jetzt dazu herbei, im März 1761, auf 
die früher von England und Preußen angeregten Friedensunterhandlungen 
einzugehen und einen Kongreß zu Augsburg vorzuschlagen, womit auch England 
und Preußen einverstanden waren. Es kam aber nicht zur Eröffnung dieses 
Kongresses, weil der König von Preußen auf das entschiedenste erklärt hatte, 
daß er in keinerlei Abtretung willigen werde. Den Engländern war das sehr 
unangenehm; sie hätten es gern gesehen, wenn Friedrich bereit gewesen wäre, 
die Zeche zu bezahlen. Seit dem Tode des Königs Georg II. (25. Oktober 1760) 
war die Stellung Pitts immer unsicherer geworden; der König von Preußen 
verlor immer mehr die Gunst der öffentlichen Meinung in England; der Wind 
begann umzusetzen. 
Der Feldzug von 1761 begann wieder wie die früheren auf allen Kriegs- 
schauplätzen. Nur mit Mühe war Friedrich imstande gewesen, sein Heer auf 
etwa 100 000 Mann zu bringen. Darunter waren aber viele Freibataillone, 
die aus sehr zweifelhaften Leuten bestanden; auch bei den regulären Regimentern 
machten die Ausländer mehr als zwei Drittel aus. An Offizieren begann es 
zu mangeln; der König sah sich gezwungen, Studenten und andere Bürgerliche 
als Offiziere einzustellen; aus dem Kadettenhaus traten die Junker mit vierzehn 
Jahren, wie z. B. Archenholtz, der Darsteller des siebenjährigen Krieges, in die 
Front ein. Der König übertrug den Oberbefehl in Sachsen dem Prinzen 
Heinrich und marschierte nach Schlesien, wo er zuerst die Vereinigung der 
Osterreicher und Russen zu verhindern suchte. Als trotzdem die Gegner bei 
Liegnitz am 19. August sich die Hand gereicht hatten, bezog Friedrich mit seinen 
55 000 Mann angesichts des mehr als doppelt so starken Gegners das befestigte 
Lager von Bunzelwitz, wo er in Verbindung mit Schweidnitz blieb, das für 
den Schlüssel von Niederschlesien gelten konnte. Hier hielt er sich im August 
und September, beständig eines Angriffs der Feinde gewärtig. Tags blieben 
die Truppen in den Zelten, mit Einbruch der Dunkelheit traten sie unter Ge- 
wehr, um einem etwaigen Anfall zu begegnen; der König selbst pflegte die 
Nacht in einer Schanze unter freiem Himmel auf einem Strohbündel zuzu- 
bringen. Aber ein Angriff erfolgte nicht; die Hauptmasse der Russen zog am 
9. September ab, um Kolberg zu belagern; der König verließ das Lager von 
Bunzelwitz, weil die Vorräte in Schweidnitz aufgezehrt waren, und suchte Ver- 
bindung mit Neiße zu gewinnen. Darüber aber ging Schweidnitz verloren: 
am 1. Oktober wurde es von Laudon mit Sturm genommen. Das war ein 
schwerer Verlust für Friedrich; er hat nicht vermocht, diesen Schlüssel von 
Niederschlesien in demselben Feldzuge wieder in seine Hand zu bekommen. Auch 
Kolberg konnte sich jetzt nicht mehr halten, weil es an Lebensmitteln und 
Munition fehlte; am 16. Dezember ergab sich die Festung den Russen. Zum 
ersten Male konnten die Osterreicher ihre Winterquartiere in Schlesien nehmen 
und die Russen die ihrigen in Pommern. Der preußische Besitzstand war 
gegenüber dem Vorjahre bedeutend eingeschränkt. 
Auf dem westlichen Kriegsschauplatz war es inzwischen dem Prinzen 
Ferdinand gelungen, die Franzosen am 15. und 16. Juli bei Vellinghausen 
zu schlagen und sich in Hannover und Westfalen zu behaupten, während die
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        376 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740—1786). 
Franzosen ihre Winterquartiere in Hessen und am Rhein nahmen. Der See- 
und Kolonialkrieg blieb dauernd ungünstig für die Franzosen; aber der bour- 
bonische Familientraktat mit Spanien (15. August 1761) machte ihnen wieder 
Mut, weil sie dadurch die Bundesgenossenschaft Spaniens gegen England zu 
gewinnen hofften. Die Kapereien der Engländer gaben den Spaniern Anlaß 
zu Beschwerden in London; Pitt suchte es damals durchzusetzen, daß der Krieg 
an Spanien erklärt werde; aber seine Ministerkollegen ließen ihn im Stich, 
und das veranlaßte ihn, am 5. Oktober 1761 aus dem Ministerium auszu- 
scheiden. Bald darauf erklärten die Spanier den Krieg an England. Mit Pitt 
aber schied ans dem englischen Ministerium der einzige Mann, auf den sich 
Friedrich dort noch verlassen konnte. 
Friedrich verhehlte sich nicht, daß er nahe daran sei, von den Gegnern 
eingekreist und ausgehungert zu werden. Die Enge seiner letzten Winterquartiere 
bewies ihm das nur zu deutlich. Im nächsten Feldzug mußte das Ende kommen, 
wenn nicht eine plötzliche Wendung eintrat. Friedrich erhoffte sie von den 
Türken und Tataren. Schon seit einigen Jahren stand er in Unterhandlungen 
mit dem neuen Sultan Mustapha III., den er in einen Krieg gegen Osterreich 
und Rußland zu treiben versuchte. Jetzt meldete ihm nun sein Agent Rexin 
aus Konstantinopel, daß dieser Krieg nahe bevorstehe: 120 000 Türken sollten 
im nächsten Frühjahr in Ungarn einbrechen, 80 000 gegen die Russen mar- 
schieren. Zugleich sagte ein Abgesandter des Tatarenkhans aus der Krim, 
der in Breslau erschien, 30 000 Mann gegen die Russen und 6000 für Ober- 
schlesien zu. Das war die Hoffnung, an die der König sich in seiner ver- 
zweifelten Lage klammerte. Das Gegenbild war der düstere Entschluß, alle 
Streitkräfte zu einem letzten Verzweiflungskampf zusammenzuraffen, selbst aber 
den Sturz des Staates nicht zu überleben. In seinem Winterquartier in 
Breslau mied der König alle Gesellschaft und lebte nur dem Dienst und seinen 
Büchern. Die Briefe an den Marquis d'Argens aus dieser Zeit lassen uns 
einen Blick in seine große Seele tun. Er schreibt ihm einmal, indem er sich 
über seine Melancholic, sein Kopfweh, seine Schlaflosigkeit beklagt und über 
die Last der Sorgen, die ihn bedrückt: „Ich rette mich aus alledem, indem ich 
die Welt im großen und wie von einem entfernten Planeten aus betrachte; 
dann erscheinen mir alle Gegenstände unendlich klein und ich bemitleide 
meine Feinde, daß sie sich soviel Mühe um so geringe Dinge machen.“ Seine 
Lieblingslektüre in dieser Zeit war Plutarch, das Leben Catos und das des 
Kaisers Otho. Er wollte sierben wie sie, wenn der Staat nicht mehr zu retten 
war. Für den 20. Febrnar 1762 erwartete er die Entscheidung, so schrieb 
er an d'Argens: kommen die Türlen nicht, so wird er es mit Cato halten, 
kommen sie, so wird Cäsar sein Vorbild sein. 
Die Türken sind nicht gelommen; aber ein rettendes Ereignis ist doch 
noch, und zwar vor Ablauf jener vom König ins Auge gefaßten Frist, eingetreten: 
am 5. Jannar 1762 starb die Kaiserin Elisabeth von Rußland, und nach der 
von ihr aufgerichteten Erbfolgeordnung wurde ihr Neffe, der Herzog von Holstein-= 
Gottorp, Peter III., ihr Nachfolger auf dem Zarenthron. Durch diesen vollzog 
sich ein völliger Umschwung in der russischen Politik, der nicht auf Erwägungen 
der Staatsräson, sondern auf persönlichen Neigungen beruhte. Peter III. war 
ein enthusiastischer Bewunderer Friedrichs; ihm schmeichelte die Verleihung des
        <pb n="391" />
        Umschwung in Rußland, in England. Münzverschlechterung. 377 
Schwarzen Adlerordens, die Friedrich klug genug war, schon vor dem Friedens- 
schluß vorzunehmen; am 23. Februar 1762 erklärte der Zar, daß er auf alle 
Eroberungen verzichte und empfahl seinen Verbündeten einen baldigen Friedeus- 
schluß. Der Friede mit Rußland selbst wurde am 5. Mai 1762 durch den 
prenßischen Gesandten von der Goltz und den russischen Großkanzler Woronzow 
unterzeichnet. Bald darauf wurde auch der Friede mit Schweden geschlossen 
(22. Mai 1762) und zwar auf der Grundlage des Besitzstandes wie vor 
dem Kriege. 
In eben dem Moment, wo der rettende Umschwung in Rußland erfolgte, 
zerriß das Bünduis, das Friedrich bisher mit England verknüpft hatte. Das 
englische Ministerium wünschte den Frieden zwischen Preußen und Österreich 
herzustellen, um dann womöglich ÖOsterreich gegen Frankreich ausspielen zu 
können wie im spanischen Erbfolgekriege. Zu diesem Zweck mutete man dem 
König von Preußen zu, Schlesicen an die Österreicher abzutreten. Friedrich 
weigerte sich ganz entschieden; seine diplomatischen Vertreter in London, Kuyp- 
hausen und Michell, die sich hatten einfallen lassen, den Vorschlag des englischen 
Ministeriums zu unterstützen, erhielten einen fulminanten Rüffel; auf die 
englischen Subsidien verzichtete der König. Er hatte sich das Geld für den bevor- 
stehenden Feldzug schon anderweitig verschafst. Es ist erstannlich, wie es Friedrich 
verstanden hat, immer wieder seine Kassen zu füllen. Der Kriegsschatz war schon 
nach dem ersten Feldzuge erschöpft; die Einkünfte des Landes gingen infolge 
seindlicher Besetzung und Brandschatzung gewaltig zurück, fielen teilweise ganz 
aus; dafür aber mußten die von Preußen besetzten Nachbarlande zahlen, vor 
allem Sachsen, von dem der König aufänglich nur fünf Millionen jährlich haben 
wollte, von dem aber 1760 zwölf Millionen, 1761 acht, 1762 sieben gefordert 
worden sind; auch aus Mecklenburg zog man 1—2 Millionen jährlich. Das hätte 
aber alles nicht genügt, wenn nicht die berüchtigte Münzverschlechterung hinzu- 
gekommen wöäre, die zuletzt in ganz großem Maßstabe betrieben wurde und 
namentlich auch die östlichen Nachbarländer, Polen, Ungarn und Rußland, in 
Kontribution setzte. Das gute Geld wurde überall aufgespürt, umgeschmolzen 
und geringwertig wieder ausgeprägt. So war der König schon mit den englischen 
Subsidiengeldern verfahren, deren Wert dadurch schließlich verdoppelt worden 
war. Seit 1757 hatte er die Ausprägung unterwertiger Münzen zunächst 
in den sächsischen, seit 1759 auch in den preußischen Münzstätten an ein 
Konsortium jüdischer Geldmänner, Veitel Ephraim Söhne und Daniel Itzig, 
verpachtet, die dafür an Schlagschatz im ganzen 24 Millionen Taler bezahlt 
haben; sie rühmten sich, daß sie mehr als 50 Millionen Taler Gold aus den 
östlichen Nachbarländern gezogen hätten; dazu dienten ihnen die jüdischen 
Hausierer in diesen Ländern, die auch das neue schlechte Geld dort auzubringen 
wußten. Die geringwertigen Achtgroschenstücke, die als Kurantgeld umliefen, 
naunte das Volk die Ephraimiten, und man hatte den Spottvers darauf ge- 
macht: „Von außen schön, von innen schlimm, von außen Friederich, von innen 
Ephraim.“ Das waren Praktifen, die für Handel und Wandel äußerst verderblich 
gewesen sind und noch lauge nachgewirkt haben, zumal nun auch die kleinen. 
Nachbarländer das Beispiel des Königs von Preußen nachahmten, so daß eine 
allgemeine Münzverwirrung einriß; aber es handelte sich hier um einen Kampf, 
bei dem die Existenz des Staates auf dem Spiel stand: da mußten alle andern
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        378 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740—17860). 
Rücksichten schweigen. Seinen Zweck hat Friedrich mit dieser Münzpolitik jeden- 
falls erreicht: er hatte immer Geld. 
In den Feldzug von 1762 ging Friedrich als Bundesgenosse der Russen. 
Am 19. Juni war ein Bündnis mit ihnen zustande gekommen, auf Grund dessen 
20 000 Russen unter Tschernyschew in den Dienst Preußens gestellt wurden. 
Auch auf die Türken und Tataren hoffte der König noch immerz; sie sollten statt 
gegen Rußland jetzt nur noch gegen Osterreich marschieren. Er dachte daran, in 
diesem Falle seine alten Offensivpläne wieder aufzunehmen. Das Notwendigste 
war aber zunächst die Wiedereroberung von Schweidnitz. Der König suchte Daun 
durch eine Schlacht von der Festung abzudrängen. In die Vorbereitungen zu 
diesem Schlage traf aber die Unglücksnachricht von der Absetzung und Ermordung 
des Zaren und der Abbernfung der russischen Truppen durch seine Nachfolgerin 
Katharina, die das Bündnis mit Preußen sofort aufgelöst hatte. Am 18. Juli 
meldete Tschernyschew dem Könige, daß er Befehl habe, abzumarschieren; er 
wollte aber noch vier Tage mit dem Aufbruch warten, bis die Anstalten für die 
Marschverpflegung seiner Truppen getroffen wären. Es war für den König von 
großem Wert, daß die Russen noch so lange blieben, bis er den beabsichtigten 
Schlag gegen die Österreicher ausgefuhrt hatte. Sein Plan beruhte darauf, daß 
die Hauptmacht des Gegners durch die starke Front seiner Aufstellung in Schach 
gehalten wurde, während ein Teil seines Heeres den Feind umgehen und ihn bei 
Burkersdorf angreifen sollte. Die Ausführung dieses Planes gelang vollkommen. 
Daun wurde von Schweidnitz abgedrängt und die Belagerung der Festung konnte 
beginnen. Ein Entsatzversuch Dauns wurde am 16. August bei Reichenbach zu- 
rückgewiesen; aber Schweidnitz verteidigte sich noch lange Zeit und hat sich erst am 
9. Oktober ergeben; damit war dann der König wieder Herr von Schlesien; nur die 
Grasschaft Glatz blieb noch von den Österreichern besetzt. In Sachsen hatte Prinz 
Heinrich nicht eben glücklich gegen die Osterreicher operiert; schließlich gelang 
es ihm aber noch, am 29. Oktober, bei Freiberg ihnen eine empfindliche Nieder- 
lage beizubringen. Es ist die erste und einzige Feldschlacht des Prinzen, der ein 
ausgesprochener Anhänger des Manövriersystems war, und zugleich die letzte 
Schlacht des siebenjährigen Krieges. Der König war sehr erfreut über diesen 
Erfolg und eilte nun selbst nach Sachsen. Er hoffte, daß es noch gelingen werde, 
Dresden zu nehmen, doch war das jetzt ebensowenig möglich, wie nach der Schlacht 
bei Torgau, weil die Stellung der Osterreicher am Plauenschen Grunde, die die 
Stadt deckte, zu stark war. 
Für den Winter wurde mit den Osterreichern eine Waffenruhe vercinbart; 
inzwischen suchte der König die Reichsstände, die auch während des Winters 
durch die Streifpartien des „grünen Kleist“ beuuruhigt wurden, von der Ver- 
bindung mit Osterreich abzuziehen. Bayern, Pfalz, Köln, Württemberg und 
andere schlossen damals ein Neutralitätsabkommen mit dem preußischen Ge- 
sandten in Regensburg; Mecklenburg hatte schon früher, bald nach den Schweden, 
seinen Frieden mit Preußen gemacht. 
Auf dem westlichen Kriegsschauplatz waren die Franzosen von dem Prinzen 
Ferdinand durch die Schlachten bei Wilhelmsthal (24. Juni) und Lutternberg 
(23. Juli) aus Hessen herausgeworfen worden; Kassel hatte sich am 1. November 
ergeben. Von preußischem Gebiet blieb aber Cleve mit Mörs und Geldern von 
den Franzosen besetzt.
        <pb n="393" />
        Burkersdorf. Schweidnitz. Freiberg. Englands Separatfriede. 379 
Auf allen anderen Kriegsschauplätzen waren die Franzosen und ihre Ver- 
bündeten, die Spanier, durchaus im Nachteil gewesen; die Hoffnungen, die Frank- 
reich auf Spanien gesetzt hatte, sind jämmerlich zuschanden geworden. Seit 
dem September waren in London und Paris Friedensunterhandlungen im 
Gange. Am 3. November wurde der Präliminarfriede zwischen Frankreich und 
England zu Fontainebleau unterzeichnet. Er bedeutete für Preußen die völlige 
Preisgebung durch England. Friedrich war aufs äußerste empört darüber. Er 
hatte ja selbst früher seine Bundesgenossen durch einen Separatfrieden im Stich 
gelassen; aber keiner der Gründe, mit denen er ein solches Verhalten rechtfertigen 
zu können glaubte, traf auf die Engländer zu. Ihr Staatsinteresse hätte gerade 
in diesem Moment, wo sie im Zuge waren, auch die spanischen Kolonien zu er- 
obern, die Fortsetzung des Krieges geboten; die Beweggründe, die den damaligen 
Leiter der englischen Politik, Lord Bute, zu dem Frieden mit Frankreich ver- 
anlaßten, entsprangen aber vielmehr aus den Parteiinteressen der „Freunde des 
Königs“, die schon damals darauf ausgingen, das parlamentarische Regiment 
zu brechen, und die den Frieden wollten, weil er diesen Plänen zugute kam. Der 
große Pitt, jetzt Lord Chatham, ist im Oberhause auf das entschiedenste gegen 
diesen Separatfrieden aufgetreten, den er hinterlistig, gemein und verräterisch 
nannte; er hat bei dieser Gelegenheit das Wort gesprochen: „Wir haben Canada 
in Deutschland erobert.“ Cleve, Mörs und Geldern mußten zwar jetzt von den 
Franzosen geräumt werden; aber eine Bestimmung zugunsten Preußens, wie sie 
für die andern deutschen Bundesgenossen Englands vereinbart worden war, 
fehlte in dem Vertrage, was den König ganz besonders verletzte. Die Franzosen 
forderten Maria Theresia auf, österreichische Truppen statt der französischen dort 
einrücken zu lassen, und nur die Erschöpfung Osterreichs hat es verhindert, daß 
diese Absicht ausgeführt wurde. 
Osterreich stand vor dem finanziellen Zusammenbruch. Trotz der fran- 
zösischen Subsidien, die bis zu 61½ Millionen Livres betragen hatten, war seine- 
Staatsschuld während des Krieges von 49 auf 136 Millionen Gulden gestiegen, 
und der Kredit versagte völlig. Man wußte nicht mehr, wie man die Truppen 
den Winter über verpflegen sollte. Unter diesen Umständen machte sich in 
Österreich ein starkes Friedensbedürfnis geltend; und da die Vermittlung anderer 
Mächte damals ausgeschlossen schien, so bediente man sich eines sächsischen 
Diplomaten, um mit dem König von Preußen anzuknüpfen. Der sächsische 
Geheimrat von Fritsch begab sich am 29. November zum König nach Meißen und 
regte bei den Verhandlungen, die eine Erleichterung der Lasten für Sachsen be- 
trafen, zugleich die Frage des Friedensschlusses mit Osterreich an, auf die der- 
König bercitwillig einging. Ein Vermittlungsversuch der Kaiserin Katharina, 
die den Vorschlag machte, daß Sachsen noch vor Eröffnung der Friedensver- 
handlungen von Preußen und Osterreichern geräumt werden solle, wurde von 
Friedrich höflich, aber bestimmt zurückgewiesen. Er war bereit, Sachsen zurück- 
zugeben, aber er verweigerte auf das entschiedenste jede Entschädigung. Dabei 
ist es auch geblieben. 
Die Unterhandlungen mit Osterreich selbst wurden bald darauf eröffnet. 
Sie sollten erst in Leipzig geführt werden, wo der König sein Hauptquartier hatte; 
aber der österreichische Hofrat von Collenbach, der den Schein vermeiden wollte, 
als ob der König von Preußen den Frieden diktiere, zog das Lustschloß Hubertus-
        <pb n="394" />
        380 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1710—1786). 
— — 
burg vor, womit sich der König auch einverstanden erklärte. Er sandte zu den 
Verhandlungen, die am 30. Dezember begannen, den Geheimen Legationsrat 
von Hertzberg. Die Österreicher begehrten Glatz und boten dafür erst eine Geld- 
entschädigung, dann eine Grenzberichtigung in Oberschlesien. Aber von prenßischer 
Seite wurde das alles rundweg abgelehnt und einfach die Herstellung des Zu- 
standes vor dem Kriege verlangt. Schließlich fügten sich die Osterreicher. Die 
handelspolitischen Bestimmungen des Dresdener Friedens, die auf Fortsetzung 
der alten Handelsbeziehungen zwischen Schlesien und Osterreich gingen, wurden 
nicht wiederholt: die Handelssperre zwischen Preußen und Osterreich wurde 
dauernd. Tas Ausinnen Österreichs, daß die Lande Ansbach und Bayreuth 
künftig nicht mit dem preußischen Staat vereinigt, sondern wieder als Sekundo- 
genitur ausgetan werden sollten, wurde von Preußen zurückgewiesen. Dem Erz- 
herzog Joseph wurde die brandenburgische Kurstimme für die Kaiserwahl zu- 
gesichert. 
Auf diese Bedingungen ist am 15. Februar der Friede von Hubertusburg 
geschlossen worden. Zu Hertzberg sagte der König: „Es ist doch ein gutes Ding 
um den Frieden, den wir abgeschlossen haben, aber man muß es sich nicht merken 
lassen.“ Und an den Prinzen Heinrich schrieb er: „Hätte der Staat eine Provinz 
annektieren können, so wäre das gewiß sehr gut gewesen; aber da das nicht von 
mir, sondern vom Glück abgehangen hat, so stört der Gedanke daran meine Ruhe 
keineswegs.“ 
Hat also Friedrich keine greifbaren Vorteile au Land und Leuten bei 
diesem Friedensschluß erlangt, so war doch von unberechenbarer Bedeutung der 
moralische Eindruck, den sein heldenmütiger Kampf in ganz Europa gemacht 
hatte. Er hat für seinen Staat damals unwiderruflich die Stellung einer Groß- 
macht begründet; Preußen galt seitdem als die erste Militärmacht der Welt. 
Der Name der Preußen hatte einen stolzen Klang gewonnen, und die ver- 
schiedenen Landschaften begannen sich als ein staatliches Ganzes zu fühlen. Teils 
mit Anerkennung, teils mit Abneigung sprach man im Reiche von dem, was 
Goethe „Wert, Würde und Starrsinn der Preußen“ nanute. Der König aber 
kehrte, weit über seine 52 Jahre hinaus gealtert, in seine verwüsteten Staaten 
zurück, Berge von Arbeit vor sich sehend, um die schweren wirtschaftlichen Folgen 
dieses furchtbaren Krieges wieder gut zu machen. 
Retablissement und Wirtschaftspolitik seit 1763. 
Die allererste Sorge nach dem Friedensschluß galt der Wiederherstellung 
der Armeeausrüstung, die natürlich im Kriege stark gelitten hatte, und der Auf- 
füllung des Staatsschatzes; der größte Teil der 29 Millionen, die sich noch in 
den Feldkriegskassen des Königs befanden, wurde dazu verwendet. Dann kam 
die große Arbeit des „Retablissements“, wie man es nannte: die Heilung der 
Kriegsschäden und die Wiederherstellung der Landeswohlfahrt; damit verbanden 
sich sogleich große Meliorationspläne und wcit ausgreifende Projekte der Wirt- 
schaftsreform. Der König bereiste selbst die Provinzen und leitete in persönlicher 
Besprechung mit den Kammerpräsidenten und Landräten die notwendigen Maß- 
nahnen ein: Brot= und Saatkorn wurden verteilt, wo sie mangelten, der stark 
verminderte Viehbestand wurde mit staatlicher Unterstützung ergänzt; 25 000 
Wispel Getreide, 17 000 Wispel Hafer, 35 000 Pferde wurden sofort in den
        <pb n="395" />
        Friede von Hubertusburg. Wiederherstellung der Provinzen. 381 
Provinzen unentgeltlich verteilt, die zerstörten Häuser wurden mit staatlicher 
Unterstützung wieder aufgebaut. Sechs Millionen Taler sind im Laufe des 
ersten Jahres auf solche Unterstützungen verwendet worden. Es erfüllte den 
König mit hoher Befriedigung, daß bei dieser rechtzeitig und energisch ein— 
greifenden Fürsorge die Provinzen sich sehr schnell wieder erholten und die 
Nachwehen des Krieges bald überwunden waren. Bei alledem hatte er noch 
Geld genug, um sofort nach dem Friedensschluß den Bau eines großen Schlosses 
bei Potsdam in Angriff zu nehmen: es ist das sogenannte Neue Palais, das 
2½ Millionen Taler kostete und dessen Bau und Ausstattung Arbeitsgelegenheit 
für Hunderte von müßigen Händen und lohnenden Absatz für die Manufakturen 
der Hauptstadt schaffte. Die Münzverwirrung, die während des Krieges ein— 
getreten war, wurde schnell beseitigt, indem das schlechte Geld nach festen Um— 
rechnungssätzen eingezogen und seit 1764 nur noch gutes Geld nach dem alten 
Fuß von 1750 geduldet wurde. Natürlich hatten die Geldbesitzer unter solchen 
kaßregeln zu leiden; und mit dieser Schädigung des Geschäftslebens verband 
sich eine große und allgemeine Geld= und Handelskrisis, die bald nach dem 
Friedeusschluß von Amsterdam und Hamburg ausging und auch Berlin stark 
in Mitleidenschaft zog. Unter anderen ist ihr auch der Berliner Kaufmann 
Gotzkowsky zum Opfer gefallen, Besitzer einer Porzellan= und einer Seiden- 
stoffabrik, ein unternehmender und patriotischer Mann, der bei der russisch- 
österreichischen Invasion von 1761 die der Stadt Berlin auferlegte Kontribution 
zum großen Teil aus seinen Mitteln und unter Ausnutzung seines Kredits im 
Auslande vorgeschossen hatte. Der König hat versucht, ihn zu retten. Er kaufte 
ihm die Porzellanfabrik für einen guten Preis ab: es ist die heute noch bestehende 
königliche Manufaktur, deren Erzeugnisse sich bald neben denen der sächsischen 
Fabrik in Meißen einen Weltruf verschafft haben. Auch sonst wurde Gotzkowsky 
mehrfach unterstützt; aber seine Verhältuisse waren durch die verwickelten Geld- 
geschäfte, die er gemacht hatte, so zerrüttet, daß ihm nicht mehr zu helfen war. 
Er brach bald darauf noch einmal zusammen und kam nicht wieder in die Höhe; 
er ist in Dürftigkeit gestorben. 
Eben in dieser kritischen Zeit nach dem Kriege ging der König mit großen 
Pläuen um, die hinausliefen auf eine großartige Konzentration der Kapitalien 
und des Geldverkehrs, auf eine einheitliche und planmäßige Einrichtung von 
Handel und Fabrikation unter Leitung und Aufsicht des Staates. Es sind 
Pläne, die an die Idee einer staatssozialistischen Organisation des gesamten 
Wirtschaftslebens streifen; sie sind nur zum kleinsten Teil verwirklicht worden, 
und die ÜUberlieferung davon ist unsicher und lückenhaft. Der König war 
dabei hauptsächlich beraten von einem Italiener, Calzabigi aus Livorno, der 
von den Behörden wie von den Kaufleuten mit Abneigung und Mißtrauen 
betrachtet wurde. Im Mittelpunkt dieser Pläne stand die Begründung einer 
Bank nach dem Muster der englischen, an die aller Geldverkehr gebunden sein 
sollte; sie sollte einerseits mit der Münze, andererseits mit einer Anzahl großer 
monopolistischer Handelskompanien in Zusammenhang gebracht werden, so daß 
das gesamte geschäftliche Leben von hier aus übersehen und geleitet werden 
konnte; insonderheit auch die industrielle Produktion sollte auf Grund ciner 
Bedarfsstatistik planmäßig geregelt und auf die einzelnen Fabrikunternehmun= 
gen verteilt werden. Die ganze Volkswirtschaft sollte gewissermaßen wie ein
        <pb n="396" />
        382 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740—1786). 
Riesentrust organisiert werden. Zur Verwirklichung dieses Planes ist es nicht 
gekommen; nur einzelne Teilstücke davon traten ins Leben: vor allem die 
Bank selbst, aber ohne den anfangs beabsichtigten Zwang in der Vermittlung 
des Geldverkehrs und ohne den geplanten Zusammenhang mit den übrigen wirt- 
schaftlichen Unternehmungen; ferner eine Seeassekuranzgesellschaft, eine Brenn- 
holz= und eine Nutzholzgesellschaft mit ausschließlicher Berechtigung zur Ver- 
sorgung der Residenzstädte mit Brennholz und zur Ausfuhr von Schiffs= und 
anderem Bauholz aus den staatlichen und städtischen Forsten der Kurmark und 
des Herzogtums Magdeburg, beide seit 1766 verstaatlicht; weiterhin eine Levan- 
tische Kompanic, ein russisches Kontor für den Einfuhrhandel aus Rußland, 
später auch (1769) eine Heringskompanie in Emden, die der durch den Krieg 
ruinierten Ostindischen Kompanie mit besserem Glück zur Seite trat. 
Gegen alle diese neuen Gründungen verhielt sich die Geschäftswelt zunächst 
durchaus ablehnend, und auch das Generaldirektorium wollte in einem Bericht 
vom 1. Oktober 1766 gerade diese neuen Einrichtungen des Königs verant- 
wortlich machen für die große Handelskrisis, von deren Wesen und Ursachen 
man damals noch keine zutreffenden Vorstellungen hatte. Der König war 
empört, weil er glaubte, daß die Beamten mit den Kaufleuten gleichsam in einer 
stillen Verschwörung gegen ihn sich befänden. Zu der Kabinettsorder vom 
2. Oktober 1766, die dem Generaldirektorium eine sehr ungnädige Antwort 
auf seinen Bericht erteilte, fügte er in einer eigenhändigen Nachschrift noch die 
entrüsteten Worte hinzu: „Ich erstaune über der impertinenten Relation, so 
sie mir schicken. Ich entschuldige die Ministres mit ihre Ignoranz, aber die 
Malice und Corruption des Concipienten muß exemplarisch bestraft werden, 
sonsten bringe ich die Canaillen niemals in der Subordination.“ Der un- 
glückliche Konzipient, der Geheime Finanzrat Ursinus, ein tüchtiger Beamter, 
den der König sonst schätzte, wurde kassiert und nach Spandau auf die Festung 
gebracht. Von einer eigentlichen Bestechung, wie sie der König argwöhnte, fand 
sich nichts; aber einige kleine Unregelmäßigkeiten im Dienst gaben Veran- 
lassung dazu, daß er zu einjähriger Festungshaft verurteilt wurde. 
Die Abneigung der Kaufleute gegen die neuen Einrichtungen wurde all- 
mählich überwunden, wenn auch ein starker Zwiespalt zwischen der Wirtschafts- 
politik des Königs und der hergebrachten Art des Handelsbetriebes bestehen 
blieb. Friedrich hat oft geklagt, daß die Kaufleute in seinen Landen eigentlich 
nur Kommissionäre des Auslandes seien, daß sie sich begnügten, für eine be- 
scheidene Provision die Geschäfte der Holländer, Hamburger, Sachsen und Fran- 
zosen zu besorgen, die den preußischen Markt mit ihren Fabrikaten versahen. 
Er wollte dagegen einen alktiven Eigenhandel großen Stils ins Leben rufen, 
der auf der heimischen Gewerbtätigkeit beruhen und ein dienendes Glied der 
preußischen Volks= und Staatswirtschaft sein sollte. Dagegen wehrten sich 
die Kaufleute, weil ihnen das Risiko zu groß und das Ganze überhaupt zu 
neu war und auch weil es ihnen an Kapital und Unternehmungsgeist fehlte. 
Gerade diesen Mängelu aber wollte der König durch seine Monopoleinrichtungen 
abhelfen. Die Zersplitterung des Kapitals, die Hemmung durch gegenseitige 
Konkurrenz sollte zunächst vermieden werden; einige große privilegierte Gesell- 
schaften sollten erst gleichsam das Eis brechen; ihr Erfolg sollte dann anderen 
Lust machen, es ihnen gleichzutun. Die Monopole waren nicht als dauernde
        <pb n="397" />
        Wirtschaftspolitische Neuerungen. Alzise und Zollregie. 383 
—·.. 
Einrichtungen gemeint, sondern nur als Anregungsmittel für den Unter- 
nehmungsgeist, als Hilfe für die ersten Gehversuche großer geschäftlicher Unter- 
nehmungen. Die Hauptabsicht dabei war nicht eine fiskalische, sondern eine 
volkswirtschaftliche. 
In den Zusammenhang dieser umfassenden Neuordnung des Wirtschafts- 
lebens muß man auch die große Reform in der Akziseverwaltung stellen, die 
man mit dem Ausdruck der Regie zu bezeichnen pflegt. Hierbei kam es aller- 
dings auf eine Erhöhung der Einnahmen anz; aber es ist nicht richtig, daß der 
König eine Mehreinnahme von zwei Millionen Talern verlangt, und als die 
Minister das als unmöglich bezeichneten, sich an die Franzosen gewandt habe. 
Der König war seit langem mit den Erträgen der Akzise unzufrieden; er glaubte, 
daß große Hinterzichungen und Unterschleife stattfänden und plante eine schärfere 
Überwachung, wie sie in Frankreich üblich war. Er glaubte, daß auf diese Weise 
höhere Erträge zu erzielen sein würden, ohne daß der Druck verstärkt würde; 
namentlich die ärmeren Klassen glaubte er wohl sogar noch erleichtern zu können. 
Zu seinen damaligen Ministern hatte er kein besonderes Zutrauen; sie waren 
fast sämtlich nen und unerfahren. Er hat eine Zeitlang an eine Verpachtung 
der Akzise gedacht, wie sie in Frankreich bestand. Von dem Philosophen Helvetius, 
der selbst Finanzpächter gewesen war, hat er sich französische Fachlente dazu 
empfehlen lassen; doch scheiterte der Plan, weil sie die geforderte Kaution nicht 
aufbringen konnten. Es blieb bei der staatlichen Verwaltung, aber sie wurde 
ganz anders eingerichtet als früher. Die Verwaltung der Akzisen und Zölle 
wurde von der allgemeinen Staatsverwaltung getrennt und in allen Instanzen 
besonderen Behörden übertragen, so daß an die Stelle der überlasteten Steuer- 
räte lokale Akziseinspektoren, an die Stelle der Kriegs= und Domänenkammern 
besondere Provinzialsteuerdirektionen für diesen Dienstzweig traten, und im 
Generaldirektorinm das vierte Departement als ein neues Fachdepartement für 
die Akzise= und Zollverwaltung eingerichtet wurde, während die sämtlichen 
Provinzen jenseits der Weser unter dem dritten Provinzialdepartement zu- 
sammengefaßt wurden. An der Spitze des technischen Dienstes stand der 
Generalregissenr de Launay mit vier anderen französischen Regisseuren, die alle 
neben einem hohen Gehalt noch eine Tantieme von 5·0%05 auf den Uberschuß 
erhielten, der sich gegenüber den Erträgen des Rechnungsjahres 1765/66 ergab. 
Auch in den leitenden Provinzstellen waren viele Franzosen angestellt, im 
ganzen aber nicht über 200; sie sollten die verfeinerte französische Technik des 
Dienstbetriebes einführen, die man in Deutschland noch nicht kannte. 
Mit dieser Veränderung in der Verwaltungsorganisation war zugleich 
eine allgemeine Tarifreform verbunden, bei der der König immer den Gesichts- 
punkt möglichster Schonung der ärmeren Klassen zur Geltung brachte. Er ist 
gegenüber den technisch-finanziellen Schwierigkeiten damit freilich nicht völlig 
durchgedrungen; Bier, Branntwein und Fleisch wurden tatsächlich erheblich 
höher besteuert als früher; aber die Akzise auf das Mehl ist doch wenigstens 
abgeschafft worden. 
Neben dem sozialpolitischen Gesicht punkt hatte der König namentlich 
noch einen handelspolitischen bei der Reform im Auge. Er hoffte auf eine 
wirksame Bekämpfung des Schmuggels durch die neuen Einrichtungen. Zu 
Diesem Zweck wurden jetzt an den Grenzen zur Überwachung des Ausland-
        <pb n="398" />
        384 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1710—1786). 
verkehrs berittene Grenzwächter gehalten, die sogenannten Brigaden. Es war 
ein Versuch, wenigstens teilweise das fehlende Grenzzollsystem zu ersetzen. 
Der finanzielle Erfolg der Regie läßt sich dahin zusammenfassen, daß für 
die 20 Jahre von 1766—1786 ein Mehrertrag von 23½ Millionen sich heraus- 
gestellt hat, wobei die Erträge der inzwischen erworbenen Provinz Westpreußen 
in Abrechnung gebracht sind. Die Gegner der Regie meinten, daß dieses Resultat 
auch ohne die Franzosen erreicht worden wäre. Ob das zutrifft, muß dahin- 
gestellt bleiben. Natürlich waren die Verwaltungskosten höher als früher, 
1/10 statt 1/19 der Bruttocinnahme; aber dafür wurde auch der Schmuggel jetzt 
wirksamer bekämpft. Die Franzosen haben manchen Anlaß zu berechtigter 
Klage gegeben, und der König dachte schon 1783 daran, sie zu entlassen. Aber 
der eigentliche Leiter der Regie, der Geheime Finanzrat de Lannay, der in 
beständiger Immediatkorrespondenz mit dem König damals vielleicht den wich- 
tigsten Posten in der inneren Verwaltung bekleidete, hat sein Amt untadelhaft 
geführt und dem König von Preußen mit Eifer und Verstand gedient. Auch 
die schärfste Untersuchung hat nach Friedrichs Tode ihm nichts Unrechtes nach- 
zuweisen vermocht. 
In ähnlicher Weise wic die Akziseverwaltung wurde 1766 auch das Post- 
wesen umgestaltet. Ein französischer Gencralintendant übernahm die Ver- 
waltung; an seine Stelle trat aber schon 1769 ein deutscher General-Postmeister. 
In die Postverwaltung kam damit ein stärkerer fiskalischer Zug als bisher. 
Eine rein fiskalische Maßregel von großer Bedeutung war die Einführung 
des Tabakmonopols, das zwar sehr unpopulär war, aber eine jährliche Einnahme 
von mehr als einer Million, zuletzt über 1½ Millionen Taler brachte. Noch 
viel unpopulärer war das staatliche Kaffcemonopol, das erst 1781 eingerichtet 
worden ist, anfänglich in der Absicht, den Kaffecverbrauch durch starke Ver- 
tenerung der Warc zugunsten der altherkömmlichen einheimischen Biersuppe 
einzuschränken. Der Ertrag war nicht sehr bedeutend. Auch eine staatliche 
Klassenlotterie ist damals eingerichtet und zuletzt an zwei Staatsminister ver- 
pachtet worden. Die Pachtsumme betrug 75 000 Taler. 
Tritt in diesen Einrichtungen vornehmlich die fiskalische Seite der 
friderizianischen Staatsverwaltung hervor, deren zunehmende Bedentung durch 
die wachsenden Anforderungen des Militärctats bedingt waren, so nahm auf 
der anderen Seite doch auch die unmittelbare Wohlfahrtspflege einen immer 
breiteren Raum in der Verwaltungstätigkeit des Königs ein. Von 1763 bis 
1786 hat er mehr als 40 Millionen Taler für außerordentliche Unterstützungen 
und Meliorationen ausgegeben, die hauptsächlich der Landwirtschaft zugute 
lamen; in den letzten Jahren seiner Regierung sind jährlich 2—3 Millionen 
für solche Zwecke verwandt worden. Die neuen Einnahmen aus der Regie und 
den Staatsmonopolen flossen in die Dispositionskasse des Königs, aus der solche 
Ausgaben bestritten wurden; im übrigen diente sie zur Anffüllung des Staats- 
schatzes, der beim Tode Friedrichs auf einen Bestand von 55 Millionen gebracht 
war. „Ich lasse einc oder anderthalb Millionen mehr im Tresor oder nicht, 
das ist gleichvicl,“ — so hat der König sich einmal geäußert — „und es ist besser, 
wenn ich noch bei meinem Leben Gutes damit stifte.“ 
Auf seinen jährlichen Reisen zu den Truppenrevnen achtete Friedrich 
sehr genau auf alle wirtschaftlichen Verhältnisse und Bedürfnisse der Provinzen.
        <pb n="399" />
        Maßregeln der Wohlfahrtspflege. Innere Kolonisation. 385 
—.. 
Kleine statistische Taschenbücher, die er mit auf die Rcise nahm, setzten ihn in den 
Stand, sich schnell zu orientieren; Landräte, Domänenpächter, Steuerräte mußten 
ihm Auskunft geben; er sprach auch oft mit Privatpersonen, wie es aus zahl- 
reichen Anekdoten bekanut ist. Bei den großen Meliorationsunternehmungen 
hielt er sich gern an besondere Kommissarien wie Brenckenhoff und Schütz in 
Pommern und der Neumark. Die Regulierung von Flußläufen, die Aus- 
trocnung von Sümpfen durch Anlage von Kanälen, überhaupt die Wasser- 
wirtschaft nahm bei diesen Meliorationsarbeiten eine wichtige Stelle ein. Die 
Urbarmachung des neumärkischen Netze= und Warthebruchs, die Besiedlung der 
Madüe-Umgegend in Pommern, des Drömling in der Altmark, die Anlage von 
Moorkolonien in Ostfriesland, der Bau eines Kanals aus den masurischen Seen 
nach dem Pregel — das waren solche Meliorationen großen Stils, durch die 
viele tansend Morgen Ackerland dem Sumpf und Moor abgerungen worden 
sind. Bei der Ansiedlung wurde hauptsächlich Bedacht auf Bauerndörfer ge- 
nommen; mehr als 300 Domänenvorwerke ließ der König zerschlagen und zu 
Banernhöfen auslegen. Daneben wurden auch Büdner mit kleinem Besitz 
angesiedelt, um einen Stamm ansässiger ländlicher Arbeiter zu schaffen. 
Seit 1765 wurde begonnen, durch Teilung der Gemeinheiten und Zu- 
sammenlegung der im Gemenge befindlichen Ackerparzellen kompakte ländliche 
Einzelwirtschaften zu schaffen — ein Verfahren, das allerdings in der Haupt- 
sache erst im 19. Jahrhundert durchgeführt worden ist und damals hauptsächlich 
nur dazu diente, die Rittergüter aus der alten Gemengelage der Dorfflur 
herauszulösen. Die Verbesserung der Landwirtschaft war ein eifrig verfolgtes 
Ziel der friderizianischen Wirtschaftspolitik: Verbesserung des Wiesenbaus, Ein- 
führung der Stallfütterung, Vermehrung des Viehbestandes, Ubergang zu der 
englischen Schlag= oder Koppelwirtschaft, wo sie möglich war — das waren 
einige von den Hauptgegenständen, um die es sich dabei handelte. Eine 
rationelle Forstpflege trat hinzu; sie war um so notwendiger, als während des 
Krieges eine arge Waldverwüstung um sich gegriffen hatte, und sie gab die 
Grundlage für die gewinnreiche Verwertung des Holzes durch die oben er- 
wähnten Handelsgesellschaften. 
Die Zahl der Familien, die in den 46 Jahren der Regierung Friedrichs 
des Großen auf dem platten Lande angesetzt worden sind, beträgt 57 475, 
während die heutige Ansiedlungskommission in der Ostmark in 20 Jahren nur 
11 957 Familien angesiedelt hat. Die Zahl der Kolonisten überhaupt, die in 
Stadt und Land bis 1786 angesiedelt worden sind, wird auf 300 000 berechnet, 
so daß 1786 jeder fünfte Mensch in Preußen einer Kolonistenfamilie angehörte. 
Nur so ist die für jene Zeit sehr starke Vermehrung der Bevölkerung zu erklären, 
die im Durchschnitt jährlich bis zu 1½ H betrug. Die Lücken, die der Krieg 
in die Bevölkerung gerissen hatte, sind sehr bald wieder ausgefüllt worden. Eine 
Vevölkerungsliste von 1775 zählt, mit Einschluß des Militärs und abgesehen 
von Westpreußen, 4,5 Millionen gegen 4,1 Millionen im Jahre 1756. 
Das gutsherrlich-bänerliche Verhältnis ist auch jetzt noch nicht aufgelöst 
worden. Der König hatte zwar bei dem Retablissement von Pommern im 
Jahre 1763 einmal befohlen, daß alle Leibeigenschaft aufhören solle; aber er 
ließ sich dann doch überzeugen, daß das bestehende Verhältnis der Erbunter- 
tänigkeit nicht aufgelöst werden könne, ohne daß die Rittergutsbesitzer entweder 
Hintze, Hobenzollern. 25
        <pb n="400" />
        386 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740—1786). 
zugrunde gerichtet würden oder aber entschädigt werden müßten. Er begnügte 
sich infolgedessen, nach Möglichkeit die Mißbräuche zu beseitigen, die dabei im 
Schwange gingen. Die gemessenen Frondienste der Bauern (höchstens 3—4 Tage 
in der Woche) ließen sich selbst auf den Domänen nicht dauernd festhalten, 
geschweige, daß sie auf den Rittergütern allgemein zur Einführung gelangt 
wären. Die Domänenbauern erhielten aber wenigstens durchweg erbliches 
Besitzrecht. Allgemein wurde anubefohlen, Urbarien aufzunehmen, durch welche 
die Dienste und Leistungen der Bauern ein für allemal festgesetzt werden sollten, 
um willkürlicher Erhöhung durch die Gutsherren vorzubengen; doch schlug die 
Maßregel durch die Art ihrer Ausführung unter dem Nachfolger Friedrichs 
mehr zum Schaden als zum Nutzen der bäuerlichen Erbuntertanen aus. 
Um der Kreditnot der Rittergutsbesitzer abzuhelfen, die namentlich nach 
dem Kriege stark hervortrat, wurde die Begründung von ritterschaftlichen Kredit- 
verbänden, der sogenannten Landschaften, begünstigt und aus Staatsmitteln 
unterstützt, so namentlich in Schlesien, den Marken und Pommern. Für den 
ganzen Staat aber wurde 1783 eine nenc allgemeine Hypothekenordnung 
erlassen, welche die Interessen der Gutsbesitzer und der Gläubiger in billiger 
Weise zu vereinbaren bestrebt war. 
Trotz der starken industrialistischen Tendenz der friderizianischen Regierung 
war Preußen doch im Grunde immer noch vorwiegend Agrikulturstaat ge- 
blieben; aber die landwirtschaftlichen Interessen mußten sich zugunsten der 
Gewerbe und der brotverzehrenden Bevölkerung manche Beschränkung gefallen 
lassen. Das Wollausfuhrverbot wurde jetzt auch Sachsen gegenüber mit aller 
Strenge zur Anwendung gebracht und seit 1764 auch auf den Verkehr zwischen 
Schlesien und Osterreich ausgedehnt. Die Getreideausfuhr wurde in der Haupt- 
sache gesperrt; der König erlaubte sie nur von Fall zu Fall auf Freipässe, 
die er persönlich unterzeichnete; und er richtete sich dabei nach der jeweiligen 
Marktlage und den Ernteaussichten, die er an der Hand der monatlichen Berichte 
seiner Kammerpräsidenten aus allen Teilen des Landes sehr genau verfolgte. 
Die Einfuhr blieb in der Hauptsache verboten. War Mangel an Getreide vor- 
auszusehen, so ließ der König selbst durch seine Magazinbeamten unter der 
Hand Getreide in Polen aufkaufen, meist zu verhältnismäßig niedrigen Preisen. 
Der Kornhandel der Privatleute wurde dadurch nicht gänzlich beseitigt, aber die 
Spekulation war unterdrückt, und der König hatte die Möglichkeit, auf dem im 
wesentlichen geschlossenen Markt seines Landes die Preisbildung sehr wirksam 
zu beeinflussen. Sein Bestreben war dabei auf mittlere und möglichst gleich- 
bleibende Preise gerichtet. Sank der Kornpreis unter die Grenze, bei der der 
Landwirt noch mit Gewinn produzieren konnte, so wurden große Einkäufe für 
die Magazine gemacht, was dann den Preis sofort erhöhte. Stiegen aber die 
Preise so hoch, daß der Handarbeiter und der Soldat, der sich ja von seiner 
Löhnung damals selbst verpflegen mußte, nicht mehr ihr Auskommen fanden, 
so wurden große Mengen von Korn aus den Magazinen auf den Markt gebracht, 
so daß dadurch ein Sinken der Preise herbeigeführt wurde. Der König sagt in 
seinem politischen Testament von 1768, er sehe es als seine Pflicht an, die Inter- 
essen der Gutsherren gegen die der Lohnarbeiter und der Soldaten zu balancieren. 
Dies System der Getreidehandelspolitik hat mit vollem Erfolg erst durch- 
geführt werden können, als der König nach der polnischen Teilung in die Lage
        <pb n="401" />
        Landwirtschaft und Industrie. Getreidehandelspolitik. Polen. 387 
kam, den Weichselverkehr zu kontrollieren und den polnischen Markt zu be- 
herrschen. Den Höhepunkt seiner Leistungen hat es in den Hungerjahren er- 
reicht, die den allgemeinen Mißernten von 1771 und 1772 folgten. Während 
ringsherum in den benachbarten Ländern furchtbare Hungersnot herrschte, ist 
es in den preußischen Provinzen gelungen, den Kornpreis auf einer immer noch 
erträglichen Höhe zu halten. Nicht minder bewährt hat es sich auch, als dann 
infolge überreicher Ernten von 1777—80 die Preise so tief sanken, daß die 
Landwirte klagten, sie könnten dabei unmöglich bestehen. Damals haben die 
Magazineinkäufe den Preis wieder auf eine mittlere Höhe gehoben. Er wurde 
eben nicht bloß durch die Geschäftslage und gar nicht durch die Spekulation 
bestimmt, sondern durch die planmäßige, von staatswirtschaftlichen Erwägungen 
geleitete Fürsorge der Regierung. 
Die Erwerbung Westpreußens und die Handelspolitik. 
In der auswärtigen Politik stützte sich Friedrich nach dem siebenjährigen 
Kriege hauptsächlich auf ein Bündnis mit Rußland, das am 11. April 1764 
geschlossen worden ist; er hat immer den größten Wert darauf gelegt, weil es 
ihn der Gefahr völliger Isolierung in der europäischen Staatenwelt überhob. 
Die Brücke zur Verständigung zwischen Preußen und Rußland war die polnische 
Frage gewesen, die sich beim Tode Augusts III. (5. Oktober 1763) erhob. Es 
war im Grunde damals schon die Frage, welche von den europäischen Mächten 
die Herrschaft über dieses ganz verkommene Reich in irgendeiner Form gewinnen 
werde. Bei jeder neuen Königswahl wurde es herkömmlicherweise zum Tummel- 
platz selbstsüchtiger Bestrebungen der großen Kontinentalmächte. Seit dem 
Thronfolgekrieg von 1733, durch den die Krone an August III. gekommen war, 
herrschte der russische Einfluß in Polen durchaus vor. Preußen war dadurch 
auf das äußerste bedroht. Im siebenjährigen Kriege war Polen dem Namen 
nach neutral gewesen; tatsächlich aber war es zur Operationsbasis für die 
russischen Armeen geworden, und mehrmals hatten sich polnische Freikorps im 
Dienste Rußlands und Österreichs an dem Kampf gegen Preußen beteiligt. 
Das russisch-österreichische System, auf dem das polnische Königtum des sächsischen 
August beruht hatte, war nun aber nach dem siebenjährigen Kriege unhaltbar 
geworden. Osterreich hatte sich nach dem Hubertusburger Frieden von neuem 
auf das engste an Frankreich angeschlossen; Frankreich aber war der ent- 
schiedenste Gegner der russischen Herrschaft in Polen, die Katharina erstrebte, 
und dadurch geriet nun auch Osterreich in der poluischen Frage in einen Gegen- 
satz zu Rußland, der dieses auf die Seite Preußens drängte. 
Friedrich verkannte die ehrgeizigen Ziele der russischen Politik nicht. Er 
sah voraus, daß bei ihrer Verwirklichung Rußland einmal der Schrecken Europas 
werden konnte. Aber, um sich, wie er sagte, ein paar Jahre soliden Friedens 
zu verschaffen, wie er sie zur Wiederherstellung seines Staates brauchte, war er 
gezwungen, das russische Bündnis zu ergreifen und damit auch bis zu einem 
gewissen Maße die Bestrebungen der Politik Katharinas zu unterstützen. 
Beide waren von vornherein einverstanden darüber, daß kein österreichisch- 
französischer Kandidat und vor allem nicht wieder ein sächsischer Prinz den 
polnischen Thron besteigen dürfe. Sie einigten sich ohne Schwierigkeit über die 
Person des zu Wählenden: Katharina schlug ihren früheren Günstling, den 
257
        <pb n="402" />
        388 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740—1780). 
polnischen Edelmann Stanislaw Poniatowski vor, der als Neffe des Fürsten 
Czartoryski der Unterstützung einer mächtigen Partei in Polen sicher war; 
Friedrich hatte gegen diese Wahl nichts einzuwenden. Im übrigen einigte man 
sich darüber, daß die polnische Verfassung mit dem Wahlkönigtum und dem 
liberum veto und damit die anarchische Ohnmacht in Polen erhalten bleiben 
und daß der Schutz der Dissidenten, d. h. vor allem der nach Millionen zählenden 
Anhänger der orthodoxen Kirche, denen durch die katholische Reaktion der 
Jesuiten nicht nur die politische, sondern auch die bürgerliche Gleichberechtigung 
entzogen worden war, durch die beiden Mächte, von denen aber Rußland in 
diesem Punkte weitaus stärker interessiert war als Preußen, in die Hand ge- 
nommen werden sollte. 
Auf dieser Grundlage schloß Friedrich mit Rußland ein Defensivbündnis, 
zunächst auf acht Jahre, mit der Bestimmung, daß jeder Teil dem andern, wenn 
er angegriffen würde, mit einer Truppenmacht von 12000 Mann oder mit ent- 
sprechenden Subsidien zu Hilfe kommen sollte. Darauf wurde am 7. September 
1764 die Wahl des Königs Stanislaw — natürlich unter russischem Druck — 
vollzogen, ohne daß ein Widerstand der Mächte dagegen sich erhob. 
Nun suchte Katharina durch die nachdrückliche Handhabung des Schutzes 
ihrer orthodoxen Glaubensgenossen in Polen das Land allmählich ganz in 
ihre Botmäßigkeit zu bringen, was natürlich für Friedrich eine große Gefahr 
in sich barg. Aber die Pläue Katharinas trafen in Polen selbst auf Widerstand. 
Es kam zum Bürgerkrieg; Rußland griff mit seiner Truppenmacht ein; und 
eine Grenzverletzung, die dabei stattfand, führte zugleich zu einem Kriege zwischen 
Rußland und der Türkei, der für Friedrich die unangenehme Nötigung zur 
Zahlung von Subsidien an Rußland in Erfüllung seiner Bundespflicht mit sich 
brachte. Die Fortschritte Rußlands in diesem türkischen Kriege, seine Absicht, 
die Moldau und Walachei, die es besetzt hatte, zu behalten, erregte die größte 
Unruhe in Österreich, das eine solche Verstärkung des russischen Drucks unmittel- 
bar an seinen Grenzen nicht dulden wollte. Die Gefahr eines Krieges zwischen 
Rußland und OÖsterreich stand nahe bevor; und wenn, wie zu erwarten, Rußland 
dabei der angegriffene Teil war, so hätte Friedrich als Bundesgenosse Rußlands 
an diesem Kriege, der seinen Interessen ganz fremd war, teilnehmen müssen. 
Um dieser Gefahr zu entgehen, bemühte sich der König um die Vermittlung 
eines Friedeus zwischen Rußland und der Pforte, der die Besorgnisse der Oster- 
reicher und damit die Kriegsgefahr zerstreuen sollte. Aber es hielt außer- 
ordentlich schwer, die Russen zum Verzicht auf die Donaufürstentümer zu be- 
wegen; es ist nur dadurch gelungen, daß in der Aufteilung polnischen Gebietes 
ein Ersatz dafür gefunden wurde. Diesen Gedanken hat Friedrich, der dabei 
von jeher sein Augenmerk auf Westpreußen gerichtet hatte, im Anfang der Ver- 
wicklungen schon einmal angeregt. Aber die vorsichtig verhüllte Andeutung 
der preußischen Wünsche und der damit verbundenen Abtretungen polnischer 
Gebiete an Rußland und ÖOsterreich war damals (1768) von dem russischen 
Minister Panin so wenig entgegenkommend ausgenommen worden, daß Friedrich 
die Hoffnung auf ihre Verwirklichung verlor und sich bei einer Erneuerung des 
Bündnisses mit Rußland 1769 (12. Oktober) damit begnügte, daß ihm für die 
in Aussicht stehende Eröffnung der Nachfolge in Ansbach-Bayrenth, bei der ein 
Widerstand des Kaisers vorauszusehen war, die russische Unterstützung zugesichert
        <pb n="403" />
        Erwerbung von Westpreußen bei der Teilung Polens 1772. 389 
wurde. Dann aber besetzte Osterreich die früher einmal zu Ungarn gehörige 
Zips und andere angrenzende polnische Gebiete als Pfand für Entschädigungs- 
ansprüche gegen Polen; und diese Wendung gab der Kaiserin Katharina Ver- 
anlassung, im Gespräch mit dem Prinzen Heinrich, der damals am Petersburger 
Hofe zu Besuch war, die Möglichkeit zu berühren, daß auch Preußen und Ruß- 
land ein Stück von Polen für sich nähmen; freilich dachte man Preußen dabei 
mit Ermland abzuspeisen, was für Friedrich kein lockender-Gewinn war. Immer- 
hin war der Plan einer Teilung polnischen Gebietes damit wieder angeregt, und 
Prinz Heinrich konnte bei seiner Rückkehr dem König die Stimmung des russischen 
Hofes in hoffnungsvollerem Lichte darstellen, als er sie bis dahin sah, so daß 
der alte Plan jetzt nicht mehr als unausführbar erschien. Seitdem ist Friedrich 
unablässig und schließlich auch mit Erfolg bemüht gewesen, seinen Teilungs- 
gedanken zur Grundlage einer Verständigung zwischen Rußland und Österreich 
und zugleich eines Friedensschlusses mit der Türkei zu machen, der die Moldau 
und Walachei in ihrem alten Verhältnis zur Pforte beließ. 
Es war ein Meisterstück friderizianischer Diplomatie: die drohende Gefahr 
eines großen Krieges ist dadurch abgewendet worden, und Preußen erhielt bei 
dieser ersten polnischen Teilung 1772 das langersehnte Westpreußen samt dem 
Netzedistrikt, allerdings noch ohne Danzig und Thorn. Es war altes deutsches 
Kolonialgebiet, das auf diese Weise wieder einer deutschen Macht gewonnen 
wurde. Unter der polnischen Herrschaft arg heruntergekommen, wurde es nun 
der Gegenstand einer ganz besonderen landesväterlichen Fürsorge. Was etwa 
an Unrecht in dem Vorgehen gegen Polen gefunden werden mag, wurde auf 
diese Weise reichlich gut gemacht, wenigstens vor dem Richterstuhl einer un- 
befangen urteilenden Geschichtsbetrachtung. Es war für Polen freilich der 
Anfang vom Ende; aber es muß mit Nachdruck betont werden, daß der Gedanke 
des Nationalstaats, der seit dem 19. Jahrhundert das Staatsleben Europas 
beherrscht, damals noch nicht lebendig war; auch in den Beweggründen Friedrichs 
spielt er keine Rolle; wenn der König immer darauf drängte, die minderwertigen 
polnischen Bevölkerungselemente so viel wie möglich durch deutsche zu ersetzen, 
so leitete ihn dabei mehr ein unbewußtes Stammesgefühl, das sich namentlich 
auch an dem verschiedenen Grade der wirtschaftlichen Kulturentwicklung beider 
Völkerstämme orientierte, als ein bewußtes nationalstaatliches Prinzip, das 
vielmehr ihm wie seiner ganzen Zeit noch fremd war. Die Hauptsache war 
für ihn bei dieser Erwerbung, daß sie die unentbehrliche Brücke zwischen der 
Neumark und Ostpreußen schuf und damit den Ostflügel der Monarchie erst zu 
einem zusammenhängenden und leidlich verteidigungsfähigen Gebiet abrundete. 
Er beherrschte nun außer Warthe und Netze auch einen bedeutenden Teil der 
Weichsel. Danzig, das noch im poluischen Staatsverband geblieben war, wurde, 
da auch die Weichselmündung mit Neufahrwasser preußisch geworden war, auf 
allen Seiten von preußischen Plätzen eingeschnürt, die mit ihm konkurrierten, 
und konnte als eine für die Zukunft sicher zu erwartende Ergänzung und Ab- 
rundung des preußisch gewordenen Hinterlandes angesehen werden. 
Der König hat die neue Erwerbung wohl ein Stück Anarchie genannt: 
er hat sie mit Canada, die Bevölkerung mit den Irokesen verglichen. Ordnung 
und höhere Gesittung sind hier erst durch die preußische Herrschaft begründet 
worden; und es ist bemerkenswert, daß diese von einem protestantischen Staat
        <pb n="404" />
        390 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740—1786). 
ausgehende Kulturarbeit auch durch konfessionellen Eifer seitens der katholischen 
Geistlichkeit nicht gestört worden ist. Das Kolonisationswerk in Westpreußen 
ist ein Seitenstück zu dem Retablissement Ostpreußens unter Friedrich Wilhelm J. 
Etwa 50 deutsche Dörfer sind hier neu gegründet worden; die Leibeigenschaft der 
polnischen Bauern, die sich von Sklaverei kanm unterschied, wurde in das viel 
mildere Verhältnis der Erbuntertänigkeit wie in den übrigen östlichen Pro- 
vinzen verwandelt; auf den Domänen erhielten die Bauern erbliches Besitzrecht; 
die neuen Ansiedler wurden als freie Erbzinsleute angesetzt. In den Städten 
bewilligte der König eine Reihe von Jahren hindurch je 100 000 Taler für den 
Aufbau der wüsten Stätten. Es fehlte vor allem an Handwerkern; sie wurden 
massenhaft ins Land gezogen und in den Städten angesiedelt. Im ganzen 
beträgt die Zahl der Ansiedler etwa 11 000 Köpfe. 
Die ganze polnische Verfassung wurde mit einem Federstrich beseitigt. 
Die Starosteien wurden zu Staatsdomänen umgewandelt und an deutsche Amt- 
leute verpachtet. Die Besitzungen der Prälaten wurden in staatliche Verwaltung 
genommen; die Hälfte des Ertrages behielt der Staat als Grundstener für sich. 
Der Adel wurde mit 25 % seines Reinertrages zur Steuer herangezogen; die 
Bauern wurden auf 33½ ô&amp;P gesetzt wie in Ostpreußen. Verwaltung und 
Rechtspflege wurden wie in den alten Provinzen geordnet; an die Spitze der 
Kammer zu Marienwerder trat der ostpreußische Kammerpräsident Domhardt, 
jetzt mit dem Titel eines Oberpräsidenten; zu Bromberg im Netzedistrikt waltete 
der Geheime Finanzrat von Brenkenhoff, der auch die Regulierung der Netze 
und den Bau des Bromberger Kanals durchführte. Mit dieser Wasserstraße, 
die Netze und Brahe und also indirekt Oder und Weichsel verband, war ein 
durchgehender west-östlicher Wasserverkehr für die mittleren und östlichen Pro- 
vinzen eröffnet. Bromberg wurde auch zunächst der Sitz der 1772 begründeten 
königlichen Seehandlungsgesellschaft, der vor allem die Versorgung der Pro- 
vinzen mit französischem Seesalz oblag; sie entwickelte sich später zu einem auch 
für andere staatswirtschaftliche Zwecke gebrauchten Handelsinstitut. 
Der Schulunterricht war bisher in dieser Provinz auf dem platten Lande 
so gut wie unbekannt; die polnische Schlachta hatte kein Interesse daran gehabt, 
das Landvolk zu bilden. Jetzt wurden massenhaft Landschulen gebaut: im 
eigentlichen Westpreußen 750, davon 173 auf adligem Gebiet; im Bromberger 
Bezirk wurden bis 1778 177 evangelische und 58 katholische Lehrer angestellt, 
darunter auch polnisch redende; der König sah es überhaupt gern, wenn seine 
Beamten in den polnischen Teilen des Landes polnisch sprechen konnten. 
In Westpreußen sehen wir am meisten von der direkten Fürsorge Friedrichs 
für die Volksbildung. Es ist auch in anderen Provinzen wohl noch manches 
geschehen, aber im allgemeinen hatte der Staat damals nur wenig Geld für 
diesen Zweck übrig, und es fehlte noch viel, daß jedes Dorf seine Schule gehabt 
hätte. Auch in den Städten wuchsen noch viele Kinder ohne Schulunterricht 
auf. Das Wesentlichste, was unter Friedrich dem Großen für das Schulwesen 
geschehen ist, besteht in der Begründung von Lehrerseminaren. Das Vorbild 
dazu hatte ein Berliner Geistlicher gegeben, der Konsistorialrat Hecker, Prediger 
an der Dreifaltigkeitskirche, der mit einer von ihm eingerichteten Realschule ein 
Lehrerseminar verbunden hatte, wo die künftigen Landschullehrer, was dem 
König ganz besonders gefiel, unter anderm auch zum Seidenbau angeleitet
        <pb n="405" />
        Kulturpflege in Westpreußen. Landschulwesen. Handelspolitik. 391 
wurden. Ein General-Landschulreglement, das 1763 erlassen wurde, schrieb 
einen allgemeinen Unterrichtsplan für die Landschulen vor und regelte zugleich 
den Unterhalt der Lehrer, der den Gemeinden zur Last fiel und die obrig- 
keitliche Aufsicht, die den geistlichen Instanzen übertragen wurde; im geistlichen 
Departement des Staatsrats hat namentlich der Minister Zedlitz seit 1779 für 
das Schulwesen gewirkt. Bei der unzureichenden Ausstattung der Schulen 
mangelte es an Lehrern, und seit 1779 begann der König den Brauch einzu- 
führen, daß invalide Unteroffiziere und Soldaten als Schullehrer auf dem 
Lande angestellt wurden — eine Einrichtung, die mehr dem Charakter des 
preußischen Militärstaats, als den Bedürfnissen der Volksbildung entsprach. 
Erst nach der Erwerbung Westpreußens ist das handelspolitische System 
Friedrichs des Großen zu einem gewissen Abschluß gekommen. In den Haupt- 
zügen allerdings stand es bereits bald nach dem Hubertusburger Frieden fest. 
Gegen Osterreich und Sachsen kam es seit 1764 und 1765 zu einer völligen 
Handelssperre, die in dem einen Falle im österreichischen, in dem anderen aber 
im preußischen Interesse herbeigeführt und aufrecht erhalten wurde. Sachsen 
war der Hauptkonkurrent Preußens in wirtschaftlicher Beziehung; und auch 
die Vorstellungen der geistreichen Kurfürstin Marie Antonie, die für gegen- 
seitige Erleichterung des Handels eintrat, haben den König von der Linie 
seines handelspolitischen Verhaltens nicht abzudrängen vermocht. Hauptsächlich 
gegen Sachsen war auch das System der Durchfuhrzölle in Magdeburg und 
Schlesien gerichtet, die seit 1765 noch bedeutend erhöht wurden, und zwar 
zunächst in so starkem Maße, daß der Handel das preußische Gebiet zu umgehen 
begann und der König sich nach wenigen Jahren veranlaßt sah, die Sätze doch 
wieder etwas zu ermäßigen. Daß Galizien 1772 österreichisch geworden war, 
bedeutete für Preußen, insonderheit für Schlesien, das mit den Händlern von 
Brody und Lemberg starken Verkehr gehabt hatte, eine empfindliche Einbuße. 
Andererseits suchte auch Preußen selbst aus der politischen Veränderung von 
1772 auf das nachdrücklichste Gewinn zu ziehen. Ein Handelsvertrag mit 
Polen vom 19. März 1775 verfolgte das Ziel, den ganzen Zwischenhandel mit 
Polen, der durch preußisches Gebiet ging, an preußische Kanfleute und Fabri- 
kanten zu bringen, indem für alle fremden Waren, einschließlich der über Danzig 
eingeführten, ein Durchfuhrzoll von 10 B des Wertes erhoben wurde. Man 
hoffte, damit den polnischen Markt für die preußischen Fabrikwaren zu erobern, 
die Konkurrenz der älteren Industrielande aus dem Felde zu schlagen; zugleich 
sollte auch der polnische Kornhandel nach dem preußischen Elbing und nach 
Königsberg oder Stettin gezogen werden auf Kosten Danzigs, wo er sich bisher 
hauptsächlich konzentriert hatte. Preußen versuchte, Polen ähnlich zu behandeln, 
wie etwa England damals seine Kolonien behandelte. Im großen und ganzen 
war das System für Preußen vorteilhaft; nur Schlesien hat darunter unzweifel- 
haft gelitten, weil die polnischen Händler den Umweg durch Galizien und Oster- 
reich nach Leipzig vorzogen, so daß der polnische Handel von Breslau zurückging. 
Im übrigen hatten die Bestrebungen Friedrichs, Handelsverträge mit 
Spanien und Frankreich zu schließen, um einen gewinnreichen direkten Absatz 
der schlesischen Leinwand nach den Kolonien dieser Mächte zu ermöglichen, auch 
jetzt keinen Erfolg. Ein Handelsvertrag mit den Vereinigten Staaten von 
Amerika, der am 10. September 1785 geschlossen wurde und die Klausel der
        <pb n="406" />
        392 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740—1786). 
Meistbegünstigung enthielt, ist zwar als Zeichen der guten Beziehungen Friedrichs 
des Großen zu der aufsteigenden Republik jenseits des Ozeans von historischer 
Bedeutung, hat aber wirtschaftlich nur geringe Folgen nach sich gezogen, 
da das Geschäft mit Amerika nach wie vor hauptsächlich in den Händen der 
Engländer blieb. 
Als die Probe auf den Wert seiner wirtschaftspolitischen Maßregeln sah 
Friedrich der Große, wie die Merkantilisten überhaupt, vornehmlich die Handels- 
bilanz an. Sie war unter Friedrich Wilhelm I. für Preußen noch eine passive 
gewesen, d. h. Preußen hatte mehr ein= als ausgeführt. Im Jahre 1783 wies 
sie nach der offiziellen Berechnung einen Aktivüberschuß von 5,4 Millionen auf, 
wovon der König im stillen eine Million abrechnete, weil manche Ansätze zu hoch 
warenz ein statistischer Fachmann, wie der Minister von Heynitz, wollte ihn sogar 
nur auf 3 Millionen berechnen. Immerhin geht so viel daraus hervor, daß 
Preußen gelernt hatte, die ausländischen Waren zu entbehren und seine eigene 
Produktion zu entwickeln. Den Gesamtwert der industriellen Produktion in 
der preußischen Monarchie gibt der Minister von Hertzberg im Jahre 1786 auf 
30 Millionen Taler an, und auch die Berechnungen von Heynitz führen auf 
eine Summe von etwa 29 Millionen. Die merkautilistische Theorie der Handels- 
bilanz, die eine passive Haltung für ungünstig ansah, war für das damalige 
Preußen nicht unrichtig, weil die Handelsbilanz sich damals mit der Zahlungs- 
bilanz deckte, in der ja unter Umständen bedeutende Werte stecken können (z. B. 
Reedereigewinne, Zinsen von auswärts angelegten Kapitalien), die in der 
Bilanz des Warenverkehrs von Land zu Land nicht erscheinen. Friedrich hatte 
damals also ganz recht mit seiner Ansicht, daß sein Land über kurz oder lang 
ärmer werden mußte, wenn die wohlhabenden Leute ihr Geld für fremde 
Luxus= und Mannfakturwaren ins Ausland abfließen ließen, ohne daß eine 
entsprechende Ausfuhr gegenüberstand. Ein abschreckendes Beispiel dafür hatte 
man damals an Polen. Demgegenüber kam es ihm darauf an, die eigene 
Produktion des Landes zu heben, nach allen Sciten hin, auch in der Landwirt- 
schaft, namentlich aber in der Industrie. Sein Volk sollte arbeiten lernen, 
um sich die Kulturgenüsse, nach denen es begehrte, selbst zu verdienen; in den 
arbeitenden Menschen sah der König den wahren Reichtum des Landes. Es ist 
nicht alles eingeschlagen, was er versucht hat; aber die Hauptsache war, daß die 
Elemente industrieller Tätigkeit geschaffen wurden: ein intelligenter, kapital- 
kräftiger Unternehmerstand und ein Stand von fleißigen, geschickten, diszipli- 
nierten Arbeitern. Form und Geist der kapitalistischen Unternehmung mußten 
ihren Einzug auch in Preußen halten, wenn das Land sich unter den übrigen 
Kulturstaaten einen Platz sichern und im Wettbewerb mit ihnen fortschreiten 
wollte. Das ist es, was durch die Wirtschaftspolitik Friedrichs des Großen 
erreicht worden ist. 
Der bayerische Erbfolgekrieg und der Fürstenbund. 
Im siebenjährigen Kriege hatte Friedrich außer dem österreichischen 
Kaiser auch das Reich gegen sich gehabt; Roßbach war ja nicht nur ein Sieg über 
die Franzosen, sondern namentlich auch über die Reichstruppen gewesen. Eine 
andere Wendung aber erhielt die Lage unter Kaiser Joseph II. Friedrich 
hat bei der Spannung, die während des türkischen Krieges zwischen Rußland
        <pb n="407" />
        Handelsbilanz. Bayerischer Erbfolgekrieg und Friede von Teschen. 393 
und Osterreich herrschte, eine Zeitlang wohl an die Möglichkeit geglaubt, mit 
diesem jungen, bedeutenden und hochstrebenden Fürsten eine Linie der Ver— 
ständigung finden zu können. Aber zwei persönliche Zusammenkünfte zwischen 
ihnen — 1769 in Neiße, 1771 in Mährisch-Neustadt — haben doch nur dazu 
gedient, die Überzeugung in ihm zu befestigen, daß von einem Ausgleich des 
Gegensatzes zwischen beiden Mächten noch keine Rede sein könne. Die Front 
seiner Politik blieb nach wie vor gegen Osterreich gerichtet; aber die Stellung 
zum Reich wechselte; Friedrich wurde zum Hüter und Vorkämpfer der bestehenden 
Ordnung im Reich, weil die ehrgeizigen Machtpläne Josephs ihm für seine 
eigene Stellung bedrohlich erschienen. Aus dieser Spannung entsprang zunächst 
der bayerische Erbfolgekrieg 1778—79. 
Mit dem Tode des Kurfürsten Max Joseph erlosch 1778 die bayerische 
Linie der Wittelsbacher. Osterreichische Truppen rückten in Bayern ein und be- 
setzten das Land bis zur Donan: so weit wollte man es behalten; mit dem zur 
Nachfolge berechtigten Pfalzgrafen Karl Theodor aus der Sulzbacher Linie hatte 
man sich schon vorher ins Einvernehmen gesetzt. Joseph glaubte, daß Friedrich 
nicht wagen werde, allein den Kampf mit ihm aufzunehmen; denn Rußland war 
in einem Türkenkrieg begriffen und Frankreich war im Bunde mit Osterreich. 
Aber Friedrich fand trotzdem den Entschluß zum Kriege, und im Jahre 1778 
standen sich die alten Gegner wieder in Böhmen gegenüber. Man erwartete einen 
Kampf bis zur Vernichtung; aber es kam zu keinem bedeutenderen Treffen. 
Nicht die Waffen entschieden, sondern die Rückwirkung der allgemeinen enro- 
päischen Lage. Frankreich befand sich als Bundesgenosse der Amerikaner im 
Seekrieg gegen England und hatte keine Lust, zugleich auch wieder auf dem 
Kontinent Krieg zu führen; Rußland trat wenigstens diplomatisch für seinen 
Verbündeten ein; und so kam es zu einer russisch-französischen Vermittlung, die 
den Kaiser veranlaßte, nachzugeben und wenigstens vorläufig auf das bayerische 
Projekt zu verzichten. Das geschah in dem Frieden von Teschen 1779, in dem 
Friedrich zugleich die Anerkennung der für die Zukunft bereits ins Auge ge- 
faßten Nachfolge seines Hauses in den fränkischen Fürstentümern Ansbach und 
Bayreuth durchgesetzt hat. 
Ein Jahr darauf starb Maria Theresia. Jetzt allein im Besitz der Gewalt, 
trat Joseph alsbald mit neuen Entwürfen hervor, die im Reich das größte 
Aufsehen machten. Er setzte die Wahl eines österreichischen Erzherzogs zum 
Koadjutor in Köln und Münster durch; er löste die österreichischen Bistümer 
von der Unterordnung unter das Erzbistum Salzburg los und trennte das Land 
ob der Enns von der Passauer Diözese ab, ohne sich um das Recht und den Ein- 
spruch der römischen Kurie zu kümmern; die Fürstenkurie des Reichstags und 
damit der Reichstag selbst kam infolge der Hartnäckigkeit des österreichischen Ge- 
sandten in einer Formfrage fast völlig zum Stillstand; der Einfluß OÖsterreichs 
bei den Reichsgerichten, namentlich beim Reichshofrat, verlor damit das bisherige 
Gegengewicht; eine allgemeine Unzufriedenheit im Reiche entstand, und man be- 
gann in den Kreisen geistlicher wie weltlicher Fürsten den Gedanken zu erörtern, 
eine Union der Reichsstände gegen die Übergriffe des Kaisers und zur Aufrecht- 
erhaltung der Reichsverfassung zu schließen. An den kleinen Höfen entwickelte 
sich ein geschäftiges Treiben. Der zweibrückensche Minister v. Hofenfels brachte 
1783 auch in Berlin die Frage der Union zur Erörterung; auch der badisch-
        <pb n="408" />
        394 Die Erbebung Preußens zur Grohmacht (1740—1786). 
Minister v. Edelsheim hatte einen Entwurf dazu dorthin gelangen lassen. Aber 
König Friedrich hielt sich noch zurück. Von einer ganz anderen Seite aus ist er 
darauf geführt worden, sich an die Spitze dieser Bewegung zu stellen. 
Das Verhältnis zu Rußland, auf dem die Sicherheit Preußens zum guten 
Teil beruhte, hatte seit einer Zusammenkunft Kaiser Josephs II. mit der 
Kaiserin Katharina zu Mohilew 1780 einen schweren Stoß erlitten. Katharina, 
die damals noch energischer als früher auf die Zertrümmerung der europäischen 
Türkei ausging, sah sich geheimmt durch die Pläne Friedrichs, die darauf 
gerichtet waren, die Türkei in das Bündnis mit Rußland hineinzuziehen, 
um Osterreich desto sicherer in Schach zu halten; dagegen fand sie bei Kaiser 
Joseph bereitwilliges Entgegenkommen für ihre Pläne; und so kam es im 
Jahre 1781, wenn nicht zu einem förmlichen Bündnis, so doch zu einem voll- 
kommenen Einverständnis zwischen Joseph und Katharina, durch welches das 
russische Bündnis für Preußen allen Wert verlor. Kaiser Joseph operierte sehr 
geschickt und vorsichtig; und als im Jahre 1782 ein neuer Krieg zwischen Ruß- 
land und der Türkei ausgebrochen war, wußte er es so einzurichten, daß die von 
Katharina geplante Zertrümmerung und Aufteilung der europäischen Türkei 
unterblieb und damit Frankreich, die alte Schutzmacht der Türkei, gehindert 
wurde, sich Preußen zu nähern und vielmehr mit Osterreich in guten Beziehungen 
blieb, und daß auf der anderen Seite Rußland sich damit begnügte, die Krim 
und eine Uferstrecke am Schwarzen Meer sich einzuverleiben. Das war der In- 
halt des Friedens von Ainali Kawak, der unter Vermittlung Englands und 
Frankreichs im Jannar 1784 geschlossen worden ist. Dieses Ereignis ist für 
Friedrich der unmittelbare Anlaß zu der Politik des Fürstenbundes geworden. 
Er war völlig isoliert. Seine Hoffnung, entweder mit Frankreich anknüpfen 
oder mit Rußland und England eine große nordische Allianz schließen zu können, 
war durch das geschickte Gegenspiel der österreichischen Diplomatie vereitelt 
worden. Alle großen Mächte hatten bei dem Friedensschluß mit der Türkei ein 
Wort mitgesprochen, nur Preußen nicht. Sein Ansehen in Europa war dadurch 
bedroht. In dieser Lage ergriff er den Plan einer Verbindung mit den deutschen 
Fürsten gegen die Ubergriffe des Kaisers im Reich als den einzigen noch mög- 
lichen Rückhalt für Preußen. 
Diese Bestrebungen fanden einen mächtigen Hebel in dem Widerstand 
gegen ein neues Projekt zur Erwerbung von Bayern, mit dem Kaiser 
Joseph damals hervortrat. Es handelte sich um den Plan einer Vertauschung 
von Bayern gegen die österreichischen Niederlande, für den der Kurfürst Karl 
Theodor bereits gewonnen worden war und den Rußland unterstützte. Friedrich 
erließ im Einverständnis mit dem zur Erbfolge berechtigten Herzog Karl aus 
der Linie Birkenfeld einen energischen Protest an Rußland und Frankreich als 
Bürgen des Teschener Friedens, was beide Mächte veranlaßte, beruhigende Ver- 
sicherungen zu geben. Kaiser Joseph aber fuhr fort, nicht nur den bayerischen 
Plan zu verfolgen, sondern auch überhaupt im Reiche sich und seinem Hause ein 
Übergewicht zu verschaffen, demgegenüber Preußen seine Stellung nicht auf die 
Dauer hätte aufrecht erhalten können. Zum dritten Male in der Geschichte erhob 
sich das Haus Osterreich zu dem Versuch, eine durchgreifende Herrschaft im Reich 
aufzurichten. Was Karl V. und Ferdinand II. in Verbindung mit den katholischen 
Tendenzen erstrebt hatten, das erstrebte Joseph II. in den Formen des auf-
        <pb n="409" />
        Begründung des deutschen Fürstenbundes. 395 
geklärten Absolutismus. Und die Fürstenverbindung, die ihm entgegentrat, berief 
sich ausdrücklich auf die Tradition des 16. Jahrhunderts. 
In einem eigenhändigen Entwurf für den Bundesvertrag, den Friedrich 
der Große am 24. Oktober 1784 aufsetzte, wird auf den schmalkaldischen Bund 
hingewiesen als das Muster, dem man folgen müsse; nur daß es sich hier nicht 
um einen Gegensatz der Konfessionen handelte, sondern lediglich um die Aufrecht- 
erhaltung der Reichsverfassung. Der König hatte eine Verbindung zwischen 
allen Fürsten des Reichs, geistlichen und weltlichen, vor allem auch den süd- 
deutschen im Auge. Es ist vornehmlich dem Einfluß Hannovers zuzuschreiben, 
daß man von einer Gesamtverhandlung mit allen Fürsten Abstand nahm und 
vielmehr zunächst über einen engeren Bund zwischen den drei norddeutschen Kur- 
fürsten, Preußen, Sachsen, Hannover verhandelte, der im Juli 1785 zustande 
kam. Diesem Drei-Fürstenbunde haben sich dann nach und nach 14 andere 
Fürsten angeschlossen, namentlich Karl August von Sachsen-Weimar, Herzog 
Karl von Pfalz-Zweibrücken, der spätere Erbe von Bayern, und der Kurfürst 
von Mainz, mit dem der Freiherr vom Stein die Unterhandlung geführt hat. 
Von den größeren weltlichen Staaten fehlten nur Württemberg, Hessen-Darm- 
stadt und Oldenburg. Die Proteste des Kaisers hinderten den Abschluß des 
Bundes so wenig wie die anfangs feindselige Haltung Frankreichs und Ruß- 
lands. Die kriegerischen Möglichkeiten, die ein allergeheimster Artikel der 
Bundesurkunde vorsah, haben sich nicht verwirklicht; ein Ausbau der Kriegs- 
verfassung des Bundes ist daher auch unterblieben. 
Der Bund war gegen die Umwälzungen Josephs II. im Reich gerichtet; 
die wichtigste Wirkung, die er gehabt hat, ist die gewesen, daß er das weitere 
Umsichgreifen des Kaisers in der Tat verhindert hat. Der Zweck des Fürsten- 
bundes war nicht die Anbahnung einer Reichsreform, sondern die Erhaltung der 
alten Reichsverfassung. In allen den Verhandlungen, die Friedrich mit seinen 
Ministern darüber geführt hat, ist mit keiner Silbe die Rede davon, daß er an 
eine Umgestaltung der Reichsverfassung gedacht habe. Der Gesichtspunkt, unter 
dem er den Fürstenbund geschlossen hat, ist nicht ein deutsch-nationaler, sondern 
lediglich der Gesichtspunkt des preußischen Staatsinteresses. Er brauchte einen 
Rückhalt für Preußen gegen die Übermacht Osterreichs, und den fand er damals 
nirgend anderswo als in einer Verbindung mit den deutschen Fürsten, die in 
Opposition zum Kaiser standen. Eine andere Frage ist es, was aus dem Fürsten- 
bund hätte werden können, wenn ihm nicht durch den Umschwung der preußischen 
Politik von 1790 die Grundlage entzogen worden wäre. Es ist wohl möglich, 
daß das Schwergewicht Preußens dann durch den Bund doch schließlich eine Reichs- 
reform wie 1867 herbeigeführt haben würde. Aber solche Vermutungen sind 
müßig. Der Bund ist über eine ephemere Existenz nicht hinausgekommen. 
Reale Wirkungen für die Lösung der deutschen Frage hat er kaum gehabt. Er 
bedeutet nicht eine Epoche, sondern nur eine Episode in der deutschen Geschichte. 
Die Carmersche Justizreform. Der „alte Fritz“. 
Neben den politischen und staatswirtschaftlichen Interessen hat die Sorge 
für eine prompte und unparteiische Rechtspflege auch in der Zeit nach dem 
siebenjährigen Kriege den König anhaltend beschäftigt bis an sein Lebensende. 
Diese zweite Hälfte seiner Regierung weist eine zweite große Justizreform auf,
        <pb n="410" />
        396 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740—1786). 
deren beste und reifste Frucht, das preußische Landrecht, erst unter seinem Nach- 
folger an das Licht der Offentlichkcit getreten ist. Als ein Vorläufer dieser 
zweiten Instizreform kann die Verstaatlichung der Patrimonialjustiz auf den 
Domänenämtern bezeichnet werden, die 1764 und 1767 durchgeführt worden 
ist. Sie schuf für je eine Gruppe von ÄNmtern ährnliche dreigliedrige Kollegial- 
gerichte erster Instanz, wie sie Cocceji früher in Ostpreußen und Cleve-Mark 
eingerichtet hatte: das sind die neuen Domänen-Instizämter, die sich gut bewährt 
und die Rechtspflege für die Domänenuntertanen sehr wesentlich verbessert haben. 
Das Barometer, nach dem der König die Justiz beurteilte, war die Art 
und Menge der Supplikationen, die an ihn gelangten. Er überwachte die 
Rcchtsprechung seiner Gerichte mit argwöhnischem Geiste und wurde im 
Laufe der Jahre immer unzufriedener mit dem Zustand der Rechtspflege. Die 
Prozesse dauerten ihm immer noch zu lange; die Schikanen der Advokaten 
schienen ihm wieder einzureißen; und außerdem hatte er die Richter im Verdacht, 
daß sie mit zweierlei Maß mäßen, daß der arme Mann in der Rechtspflege 
zu kurz komme; das aber hielt er für seine Königspflicht, für dic armen Leute 
mit aller Wucht der königlichen Antorität einzutreten. Ein besonders krasser 
Fall dieser Art war die berühmte Prozeßsache des Müllers Arnold, den die 
Gerichte mit einer Klage gegen seinen Gutsherrn abgewiesen hatten. Der 
König war der Meinung, daß dem Manne unrecht geschehen sei und daß die 
Lichter das Recht gebengt hätten. Er machte Gebrauch von seiner oberst- 
richterlichen Strafgewalt, kassierte die Richter und verurteilte sie zum Schadens- 
ersatz an den Müller, womit er natürlich mittelbar doch auch wieder in den 
Zivilprozeß cingriff. Namhafte Juristen von hente sind der Ansicht, daß hier 
ein Rechtsirrtum des Königs vorliegt, daß die Richter ohne Ansehen der Person 
und ohne Menschenfurcht ihres Amtes gewaltet haben und daß der vom König 
beschützte Müller ein Querulant war. Der Nachfolger Friedrichs hat den Miß- 
griff, der aus den edelsten Beweggründen entsprungen war, an den durch die Un- 
gnade des Königs betroffenen Richtern wieder gut gemacht. Der König aber 
hatte ein Exempel statuiert, das seine rücksichtslose Strenge gegen jeden Schein 
von Klassenjustiz vor aller Welt auf das nachdrücklichste zur Anschauung brachte. 
Dieser Fall hat nun auch den Anstoß gegeben zu der zweiten großen 
Justizreform, die durch die ungnädige Eutlassung des Großkanzlers von Fürst 
und die Berufung des schlesischen Instizministers von Carmer zu diesem Posten 
eingeleitet wurde. Es kam jetzt zu einer völligen Umwälzung im Prozeß- 
verfahren. Auch im Zivilprozeß wurde jetzt das Prinzip der amtlichen Unter- 
suchung statt der Verhandlung der Parteien und ihrer Advokaten eingeführt: 
der Richter sollte selbsttätig von Amts wegen die Wahrheit in dem Rechtsstreit 
erforschen; und die Parteien, die jetzt förmlich vernommen wurden, hatten nur 
zu antworten, was der Richter sie fragte. Die Bevormundung des recht- 
suchenden Publikums durch den Staat und seine Organe ist das Hauptkenn- 
zeichen dieses neuen Verfahrens, das sich dem patriarchalisch-staatssozialistischen 
Charakter des friderizianischen Polizeistaates sehr passend einfügte. Der Richter 
waltete über den Parteien gleichsam als irdiiche Vorsehung; die Parteien selbst 
wurden mundtot gemacht, und die Advokaten glaubte man anfangs ganz ent- 
behren zu können. An ihrer Stelle erschienen nun besoldete Staatsbeamte mit 
dem Titel Assistenzrat, die de'u Richter bei der Untersuchung zur Hand gehen
        <pb n="411" />
        Die Carmersche Justizreform und das Allgemeine Laudrecht. 397 
sollten, und außerdem sogenannte Justizkommissarien, die als Rechtsfreunde 
das Publikum beraten sollten, ohne aber vor Gericht erscheinen zu dürfen; doch 
hat man sie, weil das Bedürfnis es forderte, seit 1783 wieder zu den gericht- 
lichen Verhandlungen zugelassen. Es war eine Reform, die sich im Wandel 
der Zeiten nicht bewährt hat; seit 1833 ist man im Zivilprozeß wieder zu der 
Verhandlungsmaxime zurückgekehrt. 
Die administrative Jurisdiktion der Kammern wurde in einen engeren 
Zusammenhang mit der allgemeinen Rechtspflege gebracht, indem 1782 bei 
den Kriegs= und Domänenkammern sogenannte Justizdeputationen eingerichtet 
wurden, die aus examinierten Juristen gebildet waren und der Aussicht des 
Großkanzlers unterstanden. Schon seit 1772 war ein sogenanntes Revisions= 
kollegium begründet worden als eine Art von Bernfungsinstanz über den 
Kriegs= und Domänenkammern, das ebenfalls hauptsächlich aus Juristen be- 
stand. Darüber wurde 1782 für gewisse Fälle noch eine dritte Instanz ein- 
gerichtet, die sogenaunte Revisionsdeputation, die aus Verwaltungsbeamten 
und Juristen zusammengesetzt war. In allen Streitsachen aber, bei denen ein 
erhebliches Finanz= oder Polizeiinteresse mitspielte, behielt doch das General= 
direktorium schließlich das letzte Wort. 
Das allgemeine Gesetzbuch, das Cocceji noch nicht zustande gebracht hatte, 
wurde von Carmer zugleich mit der Prozeßreform in Angriff genommen; 
es ist aber unter Friedrich dem Großen noch nicht fertig geworden. Carmer 
hat sich nicht wie Cocceji persönlich dieser Arbeit unterzogen; er behielt sich nur 
die Oberleitung vor und überließ das Werk im übrigen seinen Räten, unter 
denen vor allen der Geheimrat Snarez, ein schlesischer Jurist von ganz 
besonderer Tüchtigkeit und aufgeklärt-humanitären Tendenzen, hervorragt; man 
kann ihn wohl als den eigentlichen Schöpfer dieses Gesetzbuches betrachten. 
Es war kein neues Recht, was hier aufgezeichnet wurde, sondern eine Kodifika- 
tion des bestehenden Rechts, durch welche die bisherigen Widersprüche, Zweifel 
und Unklarheiten beseitigt werden sollten. Die Absicht war, ein klares, auch dem 
Laien verständliches Gesetzbuch zu schaffen, das möglichst auf alle praktischen 
Fragen, die gestellt werden konnten, eine fertige Antwort geben sollte. So be- 
schränkte man sich nicht darauf, allgemeine Grundsätze aufzustellen, nach denen 
geurteilt werden sollte, sondern man suchte die einzelnen praktisch vorkommenden 
Fälle gesetzlich zu regeln, was natürlich nur mit großen Einschränkungen möglich 
war und das Gesetzbuch sehr stark im Umfang anschwellen ließ. Daher auch das 
Urteil des Königs, der bei der Überreichung des ersten Eutwurfs äußerte: „Es 
ist aber sehr dicke; und Gesetze müssen kurz und nicht weitläufig sein.“ 
In diesem Gesetzouch, das nicht bloß Privatrecht, sondern auch Strafrecht 
und öffentliches Recht enthielt, fand der Geist des aufgeklärten Despotismus 
der friderizianischen Epoche mit seinen wohlwollenden, humanen Tendenzen 
und seiner konservativen Sozialpolitik einen klassischen Ausdruck. Es gehört 
durchaus zum Charakter des Regierungssystems Friedrichs des Großen, daß 
der alte Unterschied der Stände, so viele Kräfte auch daran arbeiten mochten, 
ihn allmählich zu verwischen, doch in der Hauptsache noch aufrechterhalten 
worden ist, und zwar im wohlerwogenen Interesse des Staates. Im Beamten- 
tum freilich mischten sich bereits adlige und bürgerliche Elemente in einer 
Weise, die den Standesunterschied ganz hinter die Interessen des Dienstes
        <pb n="412" />
        398 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740 -1786. 
zurücktreten ließ. Aber die Minister= und Präsidentenstellen, zu denen ein be- 
sonderes Maß von persönlicher Antorität und Sicherheit im Auftreten und An- 
ordnen erforderlich war, wurden unter Friedrich dem Großen doch fast aus- 
nahmslos mit Edelleuten besetzt; der von Friedrich Wilhelm I. eingeführte 
Brauch, die bürgerlichen Kabinettsräte später zu Ministern zu machen und in 
den Adelstand zu erheben, hörte unter ihm auf; vor allem aber blieb das Offizier- 
korps der Armce nach dem Kriege wieder ausschließlich dem Adel vorbehalten. 
und diese fundamentale Tatsache hatte eine entscheidende Rückwirkung auf viele 
Gebiete des wirtschaftlichen und sozialen Lebens. Der Adel spielte unter der 
Regierung Friedrichs des Großen eine ganz andere Rolle als unter der seines 
Vaters. Das Mißtrauen und die Kampfstimmung, von der das politische 
Testament Friedrich Wilhelms I. von 1722 ein so lebendiges Zeugnis gibt, war 
verflogen. Friedrich der Große hat in seinen politischen Testamenten die Er- 
haltung des Adels als eine der wesentlichsten Regierungsaufgaben eines preußi- 
schen Königs bezeichnet. Die von Friedrich Wilhelm I. angebahnte Politik, 
den Adel im Staats= und Heeresdienst zu verwenden, hat unter seinem Nach- 
folger, der sie in gesteigertem Maße fortsetzte, erst eigentlich die rechten Früchte 
getragen. Der Geist des Offizierkorps mit seiner unbedingten Königstrene 
und seiner Hingabe an den Staat ging auf den Adel namentlich der ostelbischen 
Provinzen über, der bisher noch vielfach in der spröden Absonderung und selbst- 
herrlichen Unbotmäßigkeit des alten landständischen Junkertums der im König 
repräsentierten Staatsidee mit Gleichgültigkeit, ja mit Abneigung gegenüber- 
gestanden hatte. Das Offizierkorps wurde zugleich zur Pflanzschule der Idee 
des preußischen Einheitsstaates. Friedrich der Große sagt einmal, er habe von 
Anfang an darauf gehalten, daß die Offiziere sich nicht als Märker oder Magde- 
burger oder Pommern bezeichneten, sondern sich an den gemeinsamen Namen 
der Preußen gewöhnten; und so kann man sagen, daß eine eigentlich preußische 
Staatsgesinnung, vom Offizierkorps ausgehend, zunächst den Adel, namentlich 
der ostelbischen Provinzen, ergriffen habe, um dann erst späterhin den übrigen 
Ständen sich mitzuteilen. Friedrich glaubte, daß die Eigenschaften, die er von 
seinen Offizieren und von den Spitzen seines Beamtentums verlangte, im 
großen und ganzen doch nur bei Leuten von Stande gefunden würden — eine 
Auffassung, die bei dem unentwickelten, gedrückten und etwas kümmerlichen 
Zustande der bürgerlichen Klassen Deutschlands in jener Zeit nicht ganz un- 
verständlich ist. Jedenfalls hatte der König mit den adligen Offizieren seine 
Erfahrungen gemacht, und er urteilte, daß der Adel seines Landes wohl an Reich- 
tum, aber nicht an Trene und Tapferkeit übertroffen werden könne. So ist unter 
Friedrich dem Großen ein fester Bund zwischen Krone und Adel geschlossen wor- 
den, der sich im Feuer von zwanzig Schlachten bewährt hat und seine Wirkungen 
noch in der Gegenwart äußert. Die Adelskorporationen der Provinzen erschienen 
dem König gleichsam als die Fundamente und Säulen des Staatsgebäudes. 
Diese Auffassung bedingt nun das ganze soziale System der Regierung 
Friedrichs des Großen. Sein Kern besteht in einer eigenartigen Verteilung der 
Staatslasten auf die verschiedenen Stände, und dieser politischen Belastung ent- 
spricht eine ganz bestimmte wirtschaftlich-soziale Fürsorge. Der Adel liefert 
die Offiziere und die Spitzen des Beamtentums, bei denen es besonders auf 
das persönliche Auftreten ankommt; dafür wird er im ausschließlichen Besitz der
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        Die ständische Gesellschaftsgliederung und der aufgeklärte Absolutismus. 399 
Rittergüter erhalten und geschützt; dem bürgerlichen Kapital wird das Ein- 
dringen in den ritterschaftlichen Gutsbesitz verwehrt, es soll sich in Handel und 
Gewerbe betätigen, deren Betrieb dem Adel versagt ist. Der Bürgerstand in 
den Städten trägt in der Akzise den größten Teil der staatlichen Steuerlast; 
darum werden ihm die bürgerlichen Nahrungen ausschließlich vorbehalten: 
Handwerk und Handel, auch Bierbrauerei bleiben in der Hauptsache auf den 
städtischen Mauerring beschränkt. Der Bauernstand zahlt die Kontribution und 
stellt die Kantonisten für das Heer; darum soll er in unverminderter Stärke 
erhalten werden, und es wird aufs strengste darauf gesehen, daß keine bäuerliche 
Nahrung in andere Hände gelangt, vor allem nicht zum adligen Gutsbesitz 
eingezogen wird. Der Druck der Lasten ist bei diesem System der politischen 
Arbeitsteilung nach der ständischen Gliederung nicht ganz gleich verteilt; die 
einen zahlen mehr mit dem, was sie leisten, die anderen mehr mit dem, was sie 
sind. Dic schwerste Last drückte auf den erbuntertänigen Bauernstand; aber sie 
bestand in Leistungen für den Staat, die auf die Dauer die Wirkung haben mußten, 
auch die Bauern zum Rang gleichberechtigter Staatsbürger zu erheben. Die staat- 
lichen Pflichten des Adels zeigen die Neigung, sich in Privilegien umzusetzen; aber 
die scharfe dienstliche Zucht der friderizianischen Epoche hat doch stets zu verhindern 
gewußt, daß die dem Adel vorbehaltenen Stellen nicht zum Polster der Trägheit 
wurden; er schätzte und begünstigte den Adel nur, soweit er sich im Staatsdienst 
auszeichnete: dadurch unterscheidet sich die Vorzugsstellung des Adels in der 
friderizianischen Epoche von der der ständisch-territorialen Zeit. Es ist die Eigen- 
tümlichkeit des aufgeklärten Absolutismus Friedrichs, daß er alle Stände unter 
Beibehaltung ihrer alten Gliederung und Absonderung in den Dienst des neuen 
Großstaats gezwungen hat, der sie schließlich alle mit der Idee des allgemeinen 
Staatsbürgertums durchdringen und so zu einem einheitlichen Volkskörper ver- 
schmelzen sollte. 
Der polizeiliche, finanzielle und militärische Druck, unter dem die Be- 
völkerung dabei stand, war sehr schwer; aber er wurde erleichtert nicht bloß durch 
die Sicherung von Person und Eigentum, die durch das allgemeine Gesetzbuch 
in aller Form gewährleistet wurde, sondern namentlich auch durch das edelste der 
Menschenrechte, die Glaubens= und Gewissensfreiheit, die Friedrich in seinem 
Staate durchgeführt hat. Es ist nicht nur seine konfessionelle Gleichgültigkeit, die 
als Quelle dieses Grundsatzes anzusehen ist, sondern ein starkes und tiefes ethisches 
Bedürfnis, das seiner philosophischen Weltanschauung entsprang. Er wollte 
neutral sein zwischen Rom und Genf und die Bekenntnisgegensätze unter dem 
Gebot der Staatsräson vereinigen. Für die zahlreichen Katholiken in Berlin hat 
er nach dem Muster des römischen Pantheons von 1747 bis 1773 die Hedwigs- 
kirche gebaut. Dabei blieb aber Preußen doch ein protestantischer Staat, und die 
Duldung Friedrichs war noch keine Gleichstellung der Bekenntnisse. Zu Ministern 
und Räten hätte er keine Katholiken genommenz; selbst bei den städtischen Amtern 
in Schlesien wurde in diesem Punkte mit großer Vorsicht verfahren. Das 
evangelische Kirchenregiment hielt er fest, und die kirchliche Verwaltung fuhr 
fort, den Unterschied der beiden protestantischen Bekenntnisse geflissentlich seiner 
früheren Bedeutung zu entkleiden und damit die Union vorzubereiten. Den 
Hintergrund aller dieser Bestrebungen aber bildete der rationalistische Geist des 
Zeitalters der Aufklärung.
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        400 Die Erhebung Preußens zur Großmacht (1740—1786). 
Damit hing auch zusammen, daß Friedrich seine Herrscherstellung nicht, 
wic es sonst unter den Fürsten üblich war, auf ein göttliches Recht begrunden 
wollte. Er neigte vielmehr zu der naturrechtlichen Auffassung, nach der die 
königliche Gewalt auf einer Art von Urvertrag beruhen sollte. Jedenfalls teilte 
er nicht die Ansicht des älteren Absolutismus, die in dem bekannten, Ludwig XIV. 
zugeschriebenen Schlagwort zum Ausdruck kommt: L'Etat c'est moi, sondern er 
unterschied in bedentsamer Weise zwischen dem König und dem Staat; indem er 
sich selbst wiederholt als den ersten Diener oder Beamten des Staates be- 
zeichnete, gab er als der erste Fürst der Weltgeschichte dem modernen Gedanken 
Ausdruck, daß der Monarch ein Organ der über ihm stehenden Staatspersön- 
lichkeit sei. Aus dieser Auffassung des Fürstenamtes quoll ihm jenes echt 
preußische Pflichtgefühl, das dem kategorischen Imperativ des großen Königs- 
berger Denkers innerlich verwandt ist. So ist Friedrich der Hauptvertreter des 
aufgeklärten Absolutismus geworden, den man als die Vorstufe unseres modernen 
Rechts= und Verfassungsstaates bezeichnen kann. Es handelte sich aber bei ihm 
nicht um die Verwirklichung doktrinärer Ideale der Aufklärung, sondern um rein 
praktische Ziele, vor allem um die Macht und Größe seines Staates und die 
Wohlfahrt seiner Untertanen, die er nicht bloß im materiellen Sinne faßte. In 
dem großen Volkserziehungsprozeß, den seine Regierungsgeschichte darstellt, 
nimmt allerdings die Erziehung zur wirtschaftlichen Arbeit und zu millitärischen 
und finanziellen Leistungen für den Staat bei weitem die erste Stelle ein; aber 
auch der Gedanke der allgemeinen Schulpflicht ist, wenn nicht verwirklicht, doch 
im Prinzip festgehalten, und, soweit es die dringenderen Aufgaben der Staats- 
räson gestatteten, weiter gefördert worden. Daß die geistige Bildung seines Volkes 
noch nicht auf der Höhe der westlichen Kulturnationen stand, hat den König 
immer mit Mißbehagen erfüllt; seine Bildung war und blieb französisch, und 
anch seine Akademie, in der er 1778 ein glänzendes Eloge auf Voltaire verlesen 
ließ, hat diesen Bannkreis bei seinen Lebzeiten noch keineswegs durchbrochen. Die 
von dem Großen Kurfürsten begründete Bibliothek hat er zu einem bedentenden 
wissenschaftlichen Institut erhoben und ihr gegenüber dem Opernhanse ein statt- 
liches Heim gebaut mit der Inschrift: Nutrimentum Spiritus (1780). Das herau- 
blühende Leben der neuen deutschen Bildung und Dichtung aber hat der alternde 
König nicht mehr verstanden. Sein Geist war nicht mehr frisch und empfänglich 
genug, sein Geschmack und sein Urteil zu ausschließlich an dem französischen 
Klassizismus entwickelt, als daß er den Naturalismus des jungen Goethe und 
die Shakespeare-Begeisterung des neuen Geschlechts hätte verstehen können. Er 
ahnte die kommende Blüte des deutschen Geisteslebens, aber er wußte ihre Zeichen 
nicht zu denten. Er kam sich vor wie ein Moses, der das gelobte Land nur aus 
der Ferne sehen, aber nicht betreten durfte. Allein seine heroische Persönlichkeit hat 
doch auch auf die deutsche Literatur anregend und erhebend gewirkt. In Gleims 
Grenadierliedern gibt es Stellen, die noch heute die Einbildungskraft entzünden 
und das Herz bewegen. In Lessings Minna von Barnhelm wird der Typus 
des friderizianischen Offiziers als vornehmer Charakter den Zeitgenossen 
menschlich nähergebracht; manche Züge erinnern an Ewald von Kleist, den 
Dichter des „Frühling“, der als Major bei Kunersdorf den ersehnten Heldentod 
faud. Schiller hat eine Zeitlang den Plan gehegt, den König Friedrich selbst 
zum Helden eines großen epischen Gedichts zu machen; und für Goethe und seine
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        Der alte Fritz. 40 
Leipziger Universitätsgefährten erschien Friedrich als „der Polarstern, um den 
eine Welt sich dreht, er selbst ruhig und unbeweglich in ihrer Mitte“. 
Alle zur Aufklärung strebenden Geister fühlten sich von ihm angezogen; 
und wenn er sich auch im einzelnen wenig um sie bekümmern mochte und eine 
Kraft wie Lessing nicht nach Gebühr zu schätzen und festzuhalten verstanden hat, 
so war doch auch Berlin unter ihm durch Männer wie Friedrich Nicolai und 
Moses Mendelsohn, die Lessings Spuren folgten, zu einem der Brennpunkte 
literarischer Kritik und philosophischer Aufklärungsarbeit geworden; und die 
Freiheit des Denkens und Schreibens, die der König in religiösen und geistigen 
Dingen gewährte, veraulaßte Kant, das Zeitalter der Aufklärung geradezu als 
„das Jahrhundert Friedrichs“ zu bezeichnen. 
In der einsamen Größe seines Alters traten die herberen Linien in 
Friedrichs Wesen stärker hervor, und auch ein Zug von Menschenverachtung fehlt 
nicht in diesem Bilde; aber aus den intimen Aufzeichnungen gerade seines Alters 
spricht doch zugleich auch besonders vernehmlich die Stimme der Güte und Mensch- 
lichkeit und eine Milde des Urteils, wie sie nur tiefer, abgeklärter Lebensweisheit 
entspringt. Für seine Untertanen war „der alte Fritz“ eine ehrfurchtgebietende, 
aber auch eine vertrauliche Gestalt. Der General von der Marwitz hat an 
einer Stelle seiner Denkwürdigkeiten mit bildhafter Anschaulichkeit den Moment 
festgehalten, wie der alte König, von der Truppenbesichtigung durch die Straßen 
Berlins zurückkehrend, von seiner Schwester, der Prinzessin Amalie, vor 
ihrem Palais empfangen wird, und wie die Menge, die ihn jubelnd begleitet 
hat, noch lange dasteht, entblößten Hanptes, schweigend, alle Augen auf den Fleck 
gerichtet, wo er verschwunden war. „Und doch war nichts geschehen! Keine 
Pracht, kein Feuerwerk, keine Kanonenschüsse, kein Trommeln und Pfeifen, keine 
Musik, kein vorangegangenes Ereignis! Nein, nur ein 73jähriger Mann, schlecht 
gekleidet, staubbedeckt, kehrte von seinem mühsamen Tagewerk zurück. Aber jeder- 
mann wußte, daß dieser Alte auch für ihn arbeitete, daß er sein ganzes Leben 
an diese Arbeit gesetzt und sie seit 45 Jahren noch nicht einen einzigen Tag ver- 
säumt hatte! Jedermann sah auch die Früchte seiner Arbeit nah und fern, rund 
um sich her; und wenn man auf ihn blickte, so regte sich Ehrfurcht, Bewunderung, 
Stolz, Vertrauen, kurz alle edleren Gefühle des Menschen.“ 
In solcher einförmigen Pflichterfüllung blieb der König auf seinem Posten, 
bis ihn am 17. August 1786 der Tod ablöste, dem er mit philosophischer Gelassen- 
heit eutgegensah. Die Summe seines Lebens war gewesen, daß er seinen Staat 
zu einer europäischen Großmacht erhoben und seine inneren Kräfte dergestalt 
entwickelt hatte, daß sie die drückende Last, die damit verbunden war, zu tragen 
vermochten. Nicht ohne schwere Sorgen hat er in die Zukunft gesehen. An 
seinen Bruder, den Prinzen Heinrich, hat er einmal geschrieben: „Die Fürsten 
dieses Staates müssen ganz Nerv sein oder sie sind verloren.“ Immer wieder 
hat er seinen Nachfolgern das „toujours en vedette“ eingeschärft; er sah in 
trüber Ahnung voraus und hat es ausgesprochen, daß es unter cinem schlaffen 
Regiment in 30 Jahren mit der Macht des prenßischen Staates vorbei sein 
werde — eine düstere Prophezeiung, die ja 1806 in Erfüllung gegangen ist. 
Aber in dem friderizianischen Preußen schlummerten Kräfte, die auch einen 
solchen Zusammenbruch zu überdauern und in verjüngten Formen neues Leben 
zu entfalten vermocht haben. 
Hinge. Hohenzollern. 26
        <pb n="416" />
        IX 
Umsturz und Wiederaufbau. 
1786—1840. 
s Zeitalter, das durch die Regierungen der beiden nächsten Nachfolger 
BFriedrichs des Großen bezeichnet wird (1786—1840), bedeutet für den 
Hohenzollernstaat die furchtbarste und gefährlichste Krisis, die er während 
seines Bestehens durchzumachen gehabt hat, den Umsturz und die Wiederherstellung 
seiner Macht und eine gründliche Umwandlung der inneren und äußeren Ver- 
hältnisse, auf denen sein Dasein ruhte. Es ist das Zeitalter der französischen 
Revolution, der napoleonischen Weltherrschaft, der Befreiungskriege und der 
Restauration in Europa und Deutschland. Ungeheure Bewegungen und Um- 
wälzungen im geistigen und wirtschaftlichen Leben, in der Kriegführung, in der 
Staatenbildung erfüllen diese Zeit; nur widerwillig hat sich der preußische Staat 
von ihnen mitreißen lassen, um dann, fast untergehend in dem gewaltigen Strudel, 
schließlich doch in verjüngter Gestalt und mit frischen moralischen Kräften wieder 
emporzutauchen. Es ist eine großenteils passive Rolle, die Preußen in dieser 
Epoche gespielt hat, abgesehen von der Erhebung von 1813. Seine Monarchen 
sind nicht die Träger der Zeitgedanken gewesen; und man wird sagen dürfen, 
daß der Anstoß zu den großen durchgreifenden Reformen der Staats= und 
Gesellschaftsordnung, die dieser Zeit das Gepräge geben, mehr aus dem Zwang 
der allgemeinen politischen Lage, als aus den inneren Notwendigkeiten des 
preußischen Staatslebens selbst hervorgegangen ist. Wäre es auf Preußen allein 
angekommen, so hätte der Staat wohl noch lange in den alten friderizianischen 
Ordnungen leben können, die ja allerdings im Begriff waren, der Wandlung des 
Zeitgeistes entsprechend, in manchen Stücken sich langsam aufzulösen oder um- 
zubilden. Aber die einzelnen Staaten sind in dem Leben der enropäischen 
Gemeinschaft, wenigstens auf dem Kontinent, so eng miteinander verkettet, 
daß der völlige Umsturz der alten Ordnung in einem von ihnen auch alle anderen 
in Mitleidenschaft zieht, und daß der neue revolutionäre Geist, wenn er sich 
bei einem Volk und Staat in Kriegführung und Wirtschaft machtvoll und er- 
folgreich bewährt, alle anderen zwingt, sich den neuen Forderungen und Lebens- 
bedingungen nach Möglichkeit anzupassen, um nicht im Wettbewerb der Völker 
zurückzubleiben oder gar Macht und Selbständigkeit zu verlieren. 
Frankreich war in seinem Staats= und Gesellschaftsleben dem Staat der 
Hohenzollern zur Zeit seiner Gründung durch den Großen Kurfürsten um ein 
bis zwei Jahrhunderte voraus, und noch Friedrich der Große konnte in dem
        <pb n="417" />
        Charakter des Zeitalters von 1786 bis 1840. 403 
Frankreich Ludwigs XIV. in vielen Stücken ein Vorbild sehen; aber die Geschichte 
verlangt einen beschlennigten Fortschritt von den jungen Kulturstaaten, die mit 
den älteren in gleicher Front marschieren wollen; und wenn schon in der frideri- 
zianischen Zeit in Preußen manche Erscheinungen, namentlich im Wirtschafts- 
leben, den Charakter einer gewaltsam gesteigerten Treibhauskultur angenommen 
hatten, so wurden in dem Zeitalter Napoleons für den preußischen Staat plötzlich 
Reformen zur politischen Notwendigkeit, die in dem natürlichen Gang der Dinge 
sich über viele Jahrzehnte hingezogen haben würden. 
Dabei handelt es sich aber nicht bloß um eine Nachahmung Frankreichs, 
sondern um eine Anpassung an die Lebensbedingungen einer neuen Epoche der 
europäischen Staatengesellschaft überhaupt. Die Ideen der französischen 
Revolution sind ja zum großen Teil Gemeingut der modernen Kulturvölker; 
daß sie in Frankreich zu so stürmischen Entladungen und Katastrophen geführt 
haben, liegt in den besonderen Verhältnissen dieses Staates und Volkes be- 
gründet; was hier zur Revolution führte, konnte anderswo wohl den Anstoß 
zu segensreichen Reformen geben, die freilich lange und ruhige Zeiten zu ihrem 
Reifen gebraucht haben würden. Auch in Preußen haben solche Reform- 
bestrebungen vor 1806 nicht gefehlt; aber ohne den Zwang der Not kamen 
sie noch nicht zum Ziele, zumal die bedrohliche Gestaltung der auswärtigen 
Lage innere Kämpfe und Experimente gefährlich erscheinen ließ. Erst der Druck 
der französischen Fremdherrschaft hat Preußen dazu gezwungen, sich mit dem 
neuen Zeitgeist auseinanderzusetzen; hier wie überall hat der Siegeszug Na- 
poleous, der wie ein Sturmwind über Europa hinfuhr und die alten Ordnungen 
über den Haufen warf, die Bahn freigemacht für zeitgemäße Neubildungen. Sie 
sind dann nicht bloß in Nachahmung des französischen Beispiels, sondern in 
vielen Stücken auch im Gegensatz gegen den Geist der französischen Revolution 
und des Bonapartismus durchgeführt worden. Der Geist der deutschen Bildung 
hat in diesen Jahren mächtig auf den preußischen Staat eingewirkt. Das 
Bildungsideal, wie es Kant und Fichte, Schiller und Goethe vor Augen hatten, 
die freie, harmonisch ausgebildete Persönlichkeit des einzelnen Menschen, fand 
jetzt ihren notwendigen Gegenpol und damit ihre Ergänzung in der Idee des 
Volkstums, des Gemeingeistes der Nation. Die mechanische Staatsauffassung 
verwandelte sich in die organische. Der Staat erschien nicht mehr als eine künst- 
liche Maschine, die lediglich von einem obersten Willen gelenkt wird, sondern 
als ein natürlicher Körper mit eigenen inneren Lebenskräften und Lebens- 
gesetzen. Die äußere Einheit des Staates, die die administrative Zentralisation 
der großen Könige des 18. Jahrhunderts angebahnt hatte, wurde vollendet und 
setzte sich zugleich in ein inneres staatliches Gemeingefühl um, das über die 
trennenden Schranken der Stände und der Provinzen sich erhob. Die Idce 
der staatsbürgerlichen Rechtsgleichheit trat an die Stelle der vielfach noch auf 
feudalen Privilegien beruhenden alten Staats= und Gesellschaftsordnung; und die 
Befreiung der untertänigen Bauern, die Herstellung der persönlichen Freiheit 
auf allen Gebieten des Lebens erschien als die notwendige Voraussetzung dafür. 
Dem künstlichen System des alten Merkantilismus trat eine neue, auf die 
natürliche Ordnung der Dinge sich berufende volkswirtschaftliche Auffassung 
entgegen, die von dem freien Spiel der wirtschaftlichen Kräfte eine allgemeine 
Steigerung des Wohlstandes und den harmonischen Ausgleich aller berechtigten 
267
        <pb n="418" />
        404 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
Interessen erhoffte. Die Umgestaltung der friderizianischen Armee zu einem 
Volksheer mit allgemeiner Wehrpflicht stand mit der Ernenerung des Staats- 
und Volksgeistes im engsten Zusammenhange und war andererseits die not- 
wendige Vorbedingung des Erfolges bei einer Erhebung gegen die Fremd- 
herrschaft. Denn das Geheimnis der Siege Napoleons bestand nicht bloß in der 
dämonischen Genialität seiner Persönlichkeit, sondern auch in der Tatsache, daß 
er mit den Revolntionsarmeen ein ganz anderes Kriegsmittel in Händen hatte, 
als es das alte Europa kannte. Die ganze Kriegführung in Strategie und Taktik 
wurde maßgebend bceinflußt durch den Geist und die Zusammensetzung dieser 
neuen, viel zahlreicheren Heere, die man nicht so ängstlich zu schonen brauchte, 
wie die alten Soldtruppen, die einer rascheren Bewegung fähig waren und eine 
freiere Verwendung in der Schlacht gestatteten, weil hier nicht die Gefahr der 
Fahnenflucht die Hecresleitung in ihren Maßregeln auf Schritt und Tritt lähmte 
und sie zwang, an der Magazinverpflegung und der Lineartaktik festzuhalten, 
statt den Unterhalt der Truppen auf die Requisition zu begründen und die 
Schützenlinie in Tirailleurschwärme aufzulösen. Mit diesen neuen Truppen 
hatte Napoleon vermocht, das alte methodische System der Ermattungsstrategie, 
über das schon Friedrich der Große hinausgestrebt hatte, völlig zu überwinden 
und geradezu auf die Vernichtung der Streitkräfte des Gegners auszugehen; und 
wer ihm gewachsen sein wollte, mußte den gleichen Weg gehen und eine ähnliche 
Heeresverfassung haben wie er. Von diesem Punkte aus entrollt sich am über- 
sichtlichsten die ganze Kette der reformatorischen Maßregeln, die den Staats= und 
Volksgeist umgestalteten. Neben der alten friderizianischen Staatsordnung setzte 
sich damit ein nenes System von Ideen und Einrichtungen durch, das jenes alte 
zwar nicht völlig verdrängt, aber wesentlich umgestaltet hat; auf der lebendigen 
Verbindung beider beruht seitdem das preußische Staatsleben. Die alten Grund- 
züge des Militär= und Beamtenstaats blieben erhalten; aber aus dem Gemein- 
bewußtsein in Staat und Volk entsprangen Bestrebungen, die auf einen natio- 
nalen deutschen Staat und auf eine verfassungsmäßige Ordnung des öffentlichen 
Lebens hindrängten. Diese zunächst noch unklar und chaotisch gärenden Be- 
strebungen waren nicht bloß in Preußen, sondern auch anderswo in Deutsch- 
land wirksam. Preußen hatte sich durch seine Reformen in den Stand gesetzt, 
der Führer dieser deutschen Bewegung zu werden, und cs hat sich andererseits 
durch seine heroischen Anstreugungen und seinen hinreißenden Enthusiasmus in 
den Freiheitskriegen einen unbestreitbaren und unvergeßlichen Anspruch auf 
die Führerstellung in Deutschland erworben. Freilich hat es dann nach dem 
Kriege nicht mehr die Kraft besessen, diesen Anspruch durchzusetzen. Anfang und 
Ende dieser Epoche zeigen eine Ermattung und Erstarrung, wie sie nach großen, 
die Kräfte erschöpfenden Leistungen im Völkerleben mit einer gewissen Regel- 
mäßigkeit einzutreten pflegen. 
Im Gegensatz zu dem Geiste der Revolution wie der Aufklärung des 
18. Jahrhunderts steht die Erneuerung des religiösen Lebens, die auch nach den 
Befreiungskriegen anhielt und dem 19. Jahrhundert weithin das Gepräge gegeben 
hat. Das Weltbürgertum des 18. Jahrhunderts verschwand noch nicht vor den 
nationalen Regungen, sondern vermischte sich mit ihnen zu eigentümlichen 
Formen, und die Vorstellung eines europäischen Staatenbundes auf christlicher 
Basis führte in der Heiligen Allianz zu dem Versuch einer neuen Grundlegung
        <pb n="419" />
        Innere Zustände und Regierungstendenzen unter Friedrich Wilhelm II. 405 
des Völkerrechts, die freilich vor den Forderungen einer realistischen Interessen— 
politik schließlich nicht standgehalten haben. 
Das sind im großen und ganzen die Grundzüge dieses Zeitalters, in 
welchem die Schicksale des Hohenzollernstaates sich auf dem Hintergrunde der 
französischen Revolution und der napoleonischen Weltherrschaft abspielen. Es 
wird immer ein merkwürdiges Beispiel für den auch die größten Geister über- 
raschenden Gang der Weltgeschichte bleiben, daß der große Friedrich von der 
französischen Gefahr, die seinem Staate drohte, so gar nichts geahnt hat. Er sah 
noch in Osterreich den Hauptgegner seines Hauses und dachte bei seinen Zukunfts- 
sorgen an eine Verwirklichung des alten habsburgischen Planes einer absoluten 
Herrschaft im Reich durch den unruhigen Ehrgeiz Josephs II. Frankreich hielt 
er für eine dem Verfall sich zuneigende Macht; er hatte keine Ahnung von 
den Kräften, die durch diesen staatlichen Zersetzungsprozeß entbunden worden 
sind. Auch seinem Nachfolger ist erst sehr langsam und nie in voller Deutlichkeit 
die Gefahr vor Augen getreten, die von der Überflügelung des alten Europa 
durch das in der Revolution verjüngte Frankreich drohte. 
Innere Zustände und Regierungstendenzen unter Friedrich Wilhelm II. 
Wenn Friedrich der Große gegen Ende seines Lebens mit Sorgen in die 
Zukunft seines Staates schaute, so hatte der Eindruck, den er von dem Geist und 
Charakter seines Nachfolgers erhalten hatte, daran einen nicht geringen Anteil. 
Friedrich Wilhelm II., der älteste Sohn des unglücklichen Prinzen August 
Wilhelm, war recht im Gegensatz zu dem in heroischer Askese rastlos für den 
Staat arbeitenden Vorgänger ein bequemer Genußmensch, der wohl die besten 
Absichten hatte, aber nicht die Geistes= und Willensstärke und vor allem nicht die 
Ausdauer und Arbeitskraft, deren es bedurft hätte, um die Regierung im Sinn 
und Geist des großen Friedrich fortzuführen. Stattlich und hochgewachsen, ritterlich 
in seinem Auftreten und in seinen Neigungen, gutmütig und weichherzig, ohne 
ausgesprochene militärische oder politische Talente, war Friedrich Wilhelm II. 
mehr zum Herrschen als zum Regieren geeignet, und es ist ihm und dem Staate 
zum Verhängnis geworden, daß trotzdem die Form der monarchischen Selbst- 
regierung, wie sie die beiden starken Vorgänger gehandhabt hatten, auch jetzt noch 
beibehalten wurde. Ein schwacher Monarch hätte eines starken Ministeriums 
bedurft; da aber die Tradition der Einrichtung eines solchen entgegenstand, so 
kam es zu einem unregelmäßigen Günstlingsregiment, bei dem auch der bisher 
in Preußen unerhörte Einfluß einer Mätresse zuweilen mitspielte. 
Friedrich Wilhelm hatte als junger, 23jähriger Prinz ein Verhältnis mit 
der 16jährigen Tochter eines Musikers der königlichen Kapelle, Wilhelmine Enke, 
angeknupft, das Herz und Gemüt und auch die Zeit des Thronfolgers stärker in 
Auspruch nahm, als für seinen künftigen Herrscherberuf gut war. Er sorgte für 
die Ausbildung seiner Geliebten, die er zum Teil selbst unterrichtete, und die bei 
nicht geringen Geistesgaben sich zu einer vollkommenen Weltdame entwickelte, 
auch an den Staatsgeschäften Geschmack gewann, so daß sie später ihrem könig- 
lichen Freunde oft als vertraute Ratgeberin gedient hat. Die erste Ehe des 
Prinzen mit der Prinzessin Elisabeth von Braunschweig, aus der nur eine Tochter 
entsprossen ist, war höchst unglücklich, nicht durch die Schuld des Prinzen allein, 
und wurde 1769 geschieden. Aus der zweiten Ehe mit der Prinzessin Friederike
        <pb n="420" />
        406 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840), 
von Hessen sind außer dem Thronfolger noch sechs Kinder entsprossen; zugleich 
aber wurde das Verhältnis mit Wilhelmine fortgesetzt, aus dem auch noch fünf 
Kinder hervorgingen. 
Einen Wendepunkt in dem Leben des Prinzen bildete der Feldzug von 1778, 
in dem er durch Vermittlung des Prinzen Karl von Hessen mit einem Offizier von 
sächsischer Herkunft, Johann Rudolf von Bischoffwerder, bekannt wurde, der durch 
sein imponierendes Außere, überlegene Geisteskraft und das Geheimnisvolle seines 
Auftretens den für phantastische Mystik sehr empfänglichen Prinzen fesselte und 
für den Orden der Rosenkreuzer gewann, einen Geheimbund, der, in Rivalität 
mit dem Freimaurerorden und im Gegensatz zu der von diesem vertretenen 
Aufklärung, damals an den deutschen Fürstenhöfen und in den höheren Gesell- 
schaftskreisen zu starker Verbreitung und wachsendem Einfluß gelangte. Durch 
Bischoffwerder wurde der Prinz auch mit Johann Christoph Wöllner bekannt, 
der ebenfalls dem Orden der Rosenkreuzer angehörte, und der ihm einige Jahre 
lang Vorträge über Staatswissenschaften und Regierungskunst gehalten hat, im 
Sinne einer völligen Umwälzung des friderizianischen Regierungssystems, wobei 
manche zeitgemäße Reformideen hervortraten. Wöllner war ursprünglich Theo- 
loge, aber von weltmännischer Bildung und hervorragender praktischer Begabung. 
Er war Hauslehrer bei einem Grafen von Itzenplitz gewesen, hatte dessen 
Patronatspfarre erhalten, aber das geistliche Amt bald wieder aufgegeben, um 
Landwirt zu werden und schliehlich die Itzenplitzsche Erbtochter zu heiraten — 
sehr zum Verdruß ihrer Verwandten und des Königs Friedrich, der ihn einen 
„intriganten und betrügerischen Pfaffen“ nannte. 
Die Berbindung mit den Rosenkreuzern, unter denen namentlich Bischoff- 
werder der sinnlichen Zügellosigkeit des Prinzen entgegentrat, hatte zur Folge, 
daß dieser sich von seiner Mätresse zu trennen beschloß und sie 1780 seinem 
Kammerdiener Ritz zur Hausfrau gab. Nach einem vorübergehenden Aufenthalt 
in Dessau kam sie später freilich doch wieder nach Berlin zurück; aber der Verkehr 
zwischen ihr und dem Prinzen, der nun wieder aufgenommen wurde und auch 
während seiner ganzen Regierungszeit fortdauerte, war jetzt nur noch rein freund- 
schaftlich; die kluge und ihrem fürstlichen Freunde wirklich aufrichtig ergebene 
Frau, die besser war als ihr Ruf, verstand es, den früheren Liebhaber dauernd 
zu fesseln und ist ihm bis ans Ende eine treue Freundin geblieben, zu der der 
König in allen Sorgen und Nöten seines Regentenlebens gern seine Zuflucht 
nahm. Natürlich fehlte es dabei nicht an Intrigen und unsachlichen Einwirkungen 
auf die Regierungsgeschäfte, doch ist durch einsichtiges Urteil festgestellt worden, 
daß sie ihren Einfluß niemals eigentlich gemißbraucht hat. 1794 wurde sie zur 
Gräfin von Lichtenau erhoben und bei Hofe vorgestellt. Die Freigebigkeit des 
Königs hatte reich für sie und ihre Kinder gesorgt; eins von diesen, der früh 
verstorbene Graf von der Mark, hat ein künstlerisch wertvolles Grabdenkmal 
von Schadow in der Neustädtischen Kirche zu Berlin erhalten. 
Auch nach der Trennung von der Mätresse vermochte Friedrich Wilhelm II. 
nicht, sich den monogamischen Gewohnheiten, die Sitte und Gesetz forderten, 
dauernd zu fügen; doch wurde den Verhältnissen, die er als König noch einging, 
wenigstens ein Schein von Rechtmäßigkeit verliehen, der freilich manchen strengen 
Moralisten noch ärgeren Anstoß gab: zwei Hofdamen der Königin wurden nach- 
einander dem König, wie man es nannte, zur linken Hand angetraut, zuerst
        <pb n="421" />
        Friedrich Wilhelm II. Wöllner. Bischoffwerder. 407 
Julie von Voß, die zur Gräfin Ingenheim erhoben wurde, dann, nach deren 
frühem Tode (1789), die Gräfin Sophie Dönhoff. Das Konsistorium bezog sich 
dabei auf ein Gutachten Melanchthons wegen der Doppelehe des Landgrafen 
Philipp von Hessen; die Trauung vollzog der Hofprediger Zöllner. Aus dem 
Bunde mit der Gräfin Dönhoff stammt der bekannte spätere General und 
Ministerpräsident Graf von Brandenburg. 
Auf der Verbindung mit dem Orden der Rosenkrenzer, als dessen Mit- 
slied Friedrich Wilhelm den Namen Ormesus führte, beruht der Einfluß, den 
Wöllner und Bischoffwerder später unter der Regierung des Königs ausgeübt 
haben. Wöllner wurde sein Hauptratgeber in den Zivilangelegenheiten; er 
verwaltete die Dispositionskasse und das gesamte Bauwesen, hatte Sitz und 
Stimme im Generaldirektorium und wurde 1788, nachdem er vorher geadelt 
war, Minister im geistlichen Departement des Staatsrats. Bischoffwerder wurde 
erst Flügeladjutant, dann seit 1789 Generaladjutant des Königs und gewann 
mit der Zeit einen maßgebenden Einfluß, nicht bloß in den militärischen, sondern 
namentlich auch in den auswärtigen Angelegenheiten. Diese beiden Männer 
sind es eigentlich, die während der Regierung Friedrich Wilhelms II. den 
preußischen Staat regiert haben, wobei die rosenkreuzerischen Einflüsse immer 
eine gewisse Rolle spielten; dabei wurde aber nicht nur der Schein, sondern auch 
das Prinzip der königlichen Selbstregierung aufrechterhalten; diese betätigte sich 
freilich nur stoßweise, zwischendurch, ohne Plan und Konsequenz, so daß eine 
durchdachte, einheitliche Leitung der Geschäfte, wie sie unter Friedrich dem Großen 
geherrscht hatte, unter seinem Nachfolger so gut wie ganz fehlte. 
Die lange und strenge Regierung Friedrichs des Großen war von vielen 
seiner Untertanen, namentlich von denen, die in persönliche Berührung mit ihm 
kamen, doch nicht ganz leicht ertragen worden; und es ging wie ein Seufzer der 
Erleichterung durch die Kreise des Hofes und des Beamtentums, als dieser strenge 
Herr, in dem sich die unerbittlich heischende Staatsräson verkörpert zu haben 
schien, die Augen geschlossen hatte. Eine Fülle von neuen Ideen regte sich damals. 
Mirabeau, der berühmte Staatsmann der französischen Revolution, der in kurzer 
diplomatischer Sendung den Hof von Berlin kennen gelernt und seinem Minister 
geheime Berichte über den Zustand des preußischen Hofes geschrieben hatte, 
richtete beim Regierungswechsel an den neuen Monarchen einen offenen Brief, 
in dem er ihn zu liberalen Reformen im Sinne des Konstitutionalismus und 
des physiokratischen Systems mahnte. Derselbe Mirabeau hat wenige Jahre 
später, 1788, ein großes achtbändiges Werk veröffentlicht: „La monarchie 
prussienne“, in welchem er auf Grund einer statistischen Beschreibung der 
preußischen Zustände eine scharfe Kritik an dem ganzen friderizianischen 
Regierungs= und Wirtschaftssystem übte, das er doch ebensowenig wie die 
Eigenart des preußischen Staates selbst in seinem berechtigten Kern ver- 
standen hat. 
Friedrich Wilhelm II. war solchen Einflüssen keineswegs unzugänglich, 
obwohl keine Rede davon sein konnte, eine so gründliche Umwälzung, wie 
Mirabeau sie verlangte, zu vollziehen; auch er war Friedrich II. gegenüber kritisch 
sestimmt; und wenn die Einwirkungen Wöllners, die nach derselben Richtung 
gingen, auch nicht zu großzügigen Reformen geführt haben, so suchte sich die 
neue Regierung doch populär zu machen, indem sie einige Maßregeln Friedrichs,
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        468 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
die besonders unbeliebt gewesen waren, mit einem gewissen Geräusch aufhob. 
Die französische Leitung bei der Regie wurde sofort beseitigt; der Generalregisseur 
de Launay kehrte, nachdem er sich in einem langwierigen Prozeß völlig gereinigt 
hatte, nach Frankreich zurück. Die General-Zoll- und Akziseverwaltung wurde 
jetzt wirklich wieder als ein Departement des Generaldirektoriums hergestellt, 
unter deutschen Beamten; sonst waren die Veränderungen nicht erheblich. 
Ferner wurden die verhaßten Monopolien auf Kaffee und Tabak abgeschafft; 
Einfuhr und Ausfuhr von Getreide wurden erleichtert. Aber es hielt schwer, 
Ersatz zu schaffen für den Ausfall von Einnahmen, der mit diesen Veränderun- 
gen verbunden war. Der Plan einer allgemeinen, nach oben ansteigenden 
Klassensteuer, den Wöllner vertrat, scheiterte an der Abneigung der besitzenden 
Klassen; es blieb nichts übrig, als Artikel des Massenverbrauchs, wie Mehl. 
Zucker und Bier, höher zu besteuern und auch die Preise für das Salz, das 
Gegenstand eines Staatsmonopols blieb, zu erhöhen. Schon 1788 sah man sich 
veranlaßt, doch wieder Beschränkungen im Getreidehandel eintreten zu lassen, 
namentlich bezüglich der Ausfuhr, weil eine Teuerung drohte. Und gegen Ende 
seiner Regierung, im Jahre 1797, ist Friedrich Wilhelm II. noch selbst dazu ge- 
kommen, das Tabakmonopol wieder herzustellen; es war aber so verhaßt, daß 
sein Nachfolger es gleich nach seinem Regierungsautritt wieder aufgehoben hat. 
Das Generaldirektorium erhielt eine neue Instruktion noch im Jahre 
1786. Darin war aber nicht eine zeitgemäße Fortbildung der Behörden- 
orgauisation angestrebt, etva in dem Sinne, Fachdepartements an die Stelle 
der Provinzialdepartements zu setzen und damit die Ausbildung einer 
Ministerialverfassung, wie in Frankreich und England, anzubahnen; diese In- 
struktion verfolgte vielmehr den Zweck, das Generaldirektorium im wesentlichen 
wieder auf den Zustand wie bei seiner Begründung unter Friedrich Wilhelm I. 
zurückzuführen, was sich denn freilich in der Praxis doch nicht erreichen ließ. 
Das von Friedrich dem Großen begründete Forstdepartement wurde aufgehoben, 
die Forstsachen wieder den Provinzialdepartements überwiesen; auch die 
Monopolgesellschaften für Holzhandel wurden beseitigt: man war der Meinung, 
daß die Ausbeutung der Forsten zu stark im fiskalischen Sinne betrieben worden 
sei. Die übrigen Fachdepartements blieben bestehen; aber sie wurden ange- 
wiesen, alle Sachen von allgemeinem Interesse nur mit den Provinzialdeparte- 
ments zusammen in kollegialischen Sitzungen zu erledigen. Ubrigens wurde 
dieselbe Treunung zwischen den Angelegenheiten von allgemeinem Interesse 
und den nur das technische Detail betreffeuden auch bei den Provinzialdeparte- 
ments durchgeführt, so daß jetzt überhaupt nur noch die wichtigeren Sachen 
Gegenstand der kollegialischen Plenarberatung wurden. Damit trat tatsächlich 
über die bisherigen Fach= und Provinzialdepartements ein sogenanntes General- 
departement, das eben in dem Plenum der Behörde bestand und für alle An- 
gelegenheiten von allgemeinem Interesse zuständig war. Auch die Oberrechen- 
kammer erhielt 1787 eine neue Instruktion, durch die ihre Kompetenz etwas 
erweitert wurde; 1796 wurden ihr auch die Generalkassen unterstellt. Sie 
wurde damit aus der Abhängigkeit vom Generaldirektorium herausgelöst — 
eine Veränderung, die Friedrich Wilhelm 1II. vollständig durchgeführt hat durch 
die Instruktion von 1798, welche die Oberrechenkammer unmittelbar unter 
den König stellte.
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        Veränderungen in der inneren Verwaltung. Kunst und Wissenschaft. 400 
Die militärischen Angelegenheiten, die Friedrich der Große noch ganz 
persönlich aus seinem Kabinctt besorgt hatte, namentlich was Kommando, 
Formationen, Exerzierreglements, Anstellung der Offiziere usw. betraf, wurde 
1787 einer neubegründeten Immediatbehörde übertragen, dem Oberkriegs- 
kollegium, an dessen Spitze die Generäle Herzog von Braunschweig und 
v. Möllendorff standen. Friedrich Wilhelm II. hörte also auf, sein eigener 
Kriegsminister zu sein, wie er auch nicht mehr sein eigener Finanzminister war; 
die maßgebende Stellung in der Finanzverwaltung kam mit der Verwaltung 
der Dispositionskasse an Wöllner, der freilich den heißbegehrten Titel eines 
Finanzministers nicht erhielt. 
Die ganze Struktur des preußischen Staatswesens lockerte sich. Die 
treuge politisch-militärische Zucht, in der Friedrich der Große den Adel gehalten 
hatte, hörte auf; aber die sozialen Privilegien des Adels blieben natürlich be- 
stehen und befestigten sich. Die straffe Anspannung, zu der unter Friedrich dem 
Großen Armee und Beamtentum gezwungen worden waren, machte einem be- 
quemeren Gehenlassen Platz; aber die Vorzugsstellung, die Militär und Bureau- 
kratie im Staate einnahmen, verstärkte sich noch. Der einseitig militärische 
Geist des friderizianischen Preußens verlor viel von seiner Härte und Schroff- 
heit; Handel und Wissenschaft hoben, wie es in der damals entstandenen 
Nationalhymne heißt, mit Mut und Kraft ihr Haupt empor; und neben ihnen 
blühten die Künste. Es war, als ob die Keime, die die Regierung Friedrichs 
des Großen ausgestreut hatte, erst recht zu Wachstum und Gedeihen kamen, 
seit nicht mehr überall die Hand des strengen Gärtners zu spüren war. Ein 
architektonisches Kunstwerk wie das Brandenburger Tor, das 1788—91 von 
Langhans gebaut wurde, zeigt in edelsten Formen den neuen Stil der Zeit; und 
die Göttin auf dem Siegeswagen, in Kupfer getrieben nach dem Modell Gott- 
fried Schadows, die es seit 1794 krönte, ist zum Wahrzeichen des neuen Berlin 
geworden. Schadow gelangte damals auf die Höhe seines Schaffens. Ein 
geborener Märker, in der Werkstatt des von Friedrich dem Großen nach Berlin 
gezogenen Hofbildhauers Tassaert, dessen Nachfolger er 1788 wurde, im fran- 
zösischen Geschmack geschult, hatte er dann auch in Italien große Eindrücke 
empfangen und bewegte sich zeitlebens in unbefangenem Wechsel zwischen einem 
modern-realistischen Stil, der dem Wesen des preußischen Militärstaats angepaßt 
war, und dem Ideal klassischer Schönheit. In der Wiedergabe der lebendigen 
Wirklichkeit hatte er einen Vorgänger in dem Zeichner und Kupferstecher Danie 
Chodowiecki aus Danzig, der es so trefflich verstanden hatte, Szenen aus dem 
bürgerlichen und Familienleben in realistischer Treue und liebenswürdiger, 
stimmungsvoller Auffassung zu schildern, der aber zugleich auch den alten Fritz, 
wie er in der Seele des Volkes und in Hunderten von Anekdoten lebte, zu ein- 
drucksvoller typischer Darstellung gebracht hatte. Die friderizianischen Er- 
innerungen befruchteten auch Schadows Kunst. Zwar zu dem geplanten Denk- 
mal des großen Königs kam es noch nicht; aber das schöne Marmorstandbild 
Friedrichs, das der Künstler 1793 für die pommerschen Landstände schuf, in 
seiner glücklichen Vereinigung von Naturtreue und monumentaler Würde, ebenso 
die rasch populär gewordenen Statuen Zietens (1794) und des alten Dessaners 
(1800), die eine Zeitlang den Wilhelmsplatz schmückten, sind als künstlerischer 
Ausdruck jenes heroischen Zeitalters von bleibendem Wert. Zugleich sind ihm
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        410 Umsturz und Wiederaufban (1786—1840). 
aber auch Werke von solcher zarten Anmut und Lieblichkeit gelungen, wie die be- 
rühmte Marmorgruppe der Kronprinzessin Luise und ihrer Schwester, an der 
er „mit stiller Begeisterung" in den Jahren von 1795—97 gearbeitet hat.. Das 
Musikleben Berlins, das in den Traditionen Grauns geblieben war, erhielt 
einen neuen Aufschwung durch die Begründung der „Singakademie“, in der 
Grauns Schüler, Fasch, 1790 Dilettanten der gebildeten Stände zu gemeinsamer 
Kunstübung vereinigte (übrigens noch nicht in dem späteren eigenen Gebäude). 
der aber erst der junge Zelter einen ernsteren künstlerischen Geist einflößte. 
Zelter komponierte Lieder Goethes, und die Freundschaft des wackeren Berliner 
Musikmeisters mit dem großen Genius von Weimar war eines der Bande, die 
sich allmählich zwischen der preußischen Hauptstadt und dem Herd der deutschen 
klassischen Literatur knüpften. Noch überwog freilich der Gegensatz zwischen 
dem harten und nüchternen, zuweilen auch wohl etwas platten Rationalismus 
der Berliner Aufklärung, wie sie Nicolai und seine Freunde vertraten, und der 
reicheren, schöneren geistigen Welt, in der Goethe und Schiller lebten. In dem 
geharnischten Weimarer Musenalmanach auf 1797 kam dieser Gegensatz zu 
drastischem Ausdruck. Auch die Reform der Akademie der Wissenschaften, die 
der gelehrte Minister Graf Hertzberg bald nach dem Regierungsantritt Friedrich 
Wilhelms II. vornahm und die eine größere Anzahl deutscher Mitglieder in 
die bis dahin fast ganz französische Körperschaft brachte, trug mehr zur Be- 
festigung als zur Umwandlung der spezifisch berlinischen Richtung bei, da deren 
Führer jetzt als Mitglieder der Akademie den neuen Ideen und Männern mii 
um so größerem Nachdruck entgegentreten konnten. Eine wichtige Wendung 
bedentete die Berufung Ifflands, der 1796 von Mannheim nach Berlin über- 
siedelte und der durch seine epochemachende Leitung des Theaterwesens, nament- 
lich auch durch die Aufführung Schillerscher Stücke, in dem nächsten Jahrzehnt. 
seit 1801 in einem neu erbauten Schauspielhause, sehr nachhaltig auf Geist 
und Geschmack des Berliner Publikums eingewirkt hat. 
Die Ideen der Aufklärung in ihrer Anwendung auf Staat und Gesell- 
schaft, wie sie in der französischen Revolution damals auf die Spitze getrieben 
wurden, beherrschten viele Köpfe unter den Gebildeten und namentlich auch 
unter den jüngeren Beamten; die Männer des Landrechts, namentlich Suarez 
und Klein, vertraten den Gedanken des liberalen Rechtsstaats, wenn sie auch 
die ständische Gliederung der Gesellschaft noch nicht anzutasten wagten. Der 
Entwurf des allgemeinen Gesetzbuches, der 1791 im Druck erschien, wurde von 
der Regierung hauptsächlich aus politischen Bedenken gegen die darin ent- 
haltenen, dem monarchischen Prinzip widerstrebenden Anschauungen und Grund- 
sätze im Jahre 1792 zurückgezogen, um nochmals sachlich revidiert und in der 
Form umgeschmolzen zu werden; erst 1794 ist das Gesetzbuch unter dem Namen 
des „Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten“ veröffentlicht worden. 
Das in dem ersten Entwurf realisierte Ideal, dem schon Cocceji nachgestrebt hatte 
und das Suarcz und Klein als das Palladium des modernen Rechtsstaats 
ansahen: die Abschaffung der königlichen Machtsprüche, ist in der endgültigen 
Fassung des Landrechts nicht behauptet worden; dieses monarchische Hoheits- 
recht wollte der König nicht opfern; und in der Tat hat er später in den Pro- 
zessen gegen den Pastor Schulze von Gilsdorf, dessen Lehre von der der lutheri- 
schen Kirche abwich, und des Kriegsrats Zerboni, der in einem offenen Brief
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        Das „Allgemeine Landrecht“. Das Religionsedikt. 411 
den Minister von Hoym gröblich beleidigt hatte, noch schärfend in den Lauf 
der Justiz eingegriffen, was damals doch schon als etwas Unberechtigtes und 
nicht mehr Zeitgemäßes empfunden wurde. Ein wertvolles Zugeständnis wurde 
dem Beamtentum gemacht. Zwar drang der Grundsatz, daß ein Beamter nur 
durch richterliches Urteil aus seiner Stellung entfernt werden dürfe, nur für die 
richterlichen Beamten durch; aber auch die Versetzung und Entlassung von 
Verwaltungsbeamten war nach dem Allgemeinen Landrecht an einen Moajori- 
tätsbeschluß des gesamten Staatsrats gebunden, welcher der Bestätigung des 
Königs unterlag. Die Rechtsstellung des Beamtentums erhielt erst dadurch 
eine sichere Grundlage. Es wurde damals üblich, die Bezeichnung „Staats- 
diener“ oder „Beamter“ zu gebrauchen, während man früher in der Regel von 
„königlichen Bedienten“ gesprochen hatte. 
Eine grundsätzliche und entschiedene Abwendung von den Regierungs- 
tendenzen der friderizianischen Zeit hat — trotz der kritischen Strömung zu An- 
fang der Regierung Friedrich Wilhelms II. — doch schließlich weder auf dem mili- 
tärischen noch auf dem wirtschaftlich-finanziellen Gebict stattgefunden. Das Kanton= 
reglement von 1792 blieb ganz in den Bahnen der bisherigen Zustände; und der 
Merkantilismus ist, trotz mancher Schwankungen, keineswegs abgeschafft, sondern 
eher noch weiter ausgebaut und gesteigert worden. Der Unterschied war nur, 
daß der belebende Hauch der großen Herrscherpersönlichkeit jetzt aus dem einen wie 
aus dem andern Kreise des Staatslebens gewichen war: es wurde jetzt alles 
mehr zur Routine; die äußeren Formen dominierten; das Schreibwerk entwickelte 
sich zu riesigen Dimensionen; aber die fruchtbare, schöpferische Kombination 
der Militär= und Finanzverwaltung mit der Politik, die Zusammenfassung aller 
Zweige des Staatsdienstes in einem Kopfe, in der das eigentliche Geheimnis der 
friderizianischen Staatskunst lag, die fehlte in dem Preußen Friedrich Wilhelms II. 
Nur auf einem Gebiet ist wirklich grundsätzlich und entschieden der Geist 
des friderizianischen Systems bekämpft worden: auf dem Gebiete des evan- 
gelischen Kirchenregiments, wo allerdings manches zu bessern war. Auf diesen 
Punkt hat sich tatsächlich der Reformeifer Wöllners in der Hauptsache be- 
schränkt, weil er hier der durch die rosenkreuzerischen Einflüsse bestimmten 
Neigung des Königs ganz sicher war. Der Kampf gegen die Aufklärung, d. h. 
gegen die rationalistischen Neologen in Kirche und Schule wurde die Losung; 
und in diesem Kampfe übertrug der König gleichsam das Generalkommando an 
Wöllner. Der Minister von Zedlitz, der aufgeklärte Freund und Gönner Kants, 
der namentlich für das Schulwesen an der Spitze des 1787 eingerichteten Ober- 
schulkollegiums im Sinne der Aufklärung gewirkt hatte, mußte ihm weichen; 
und nun begann eine entschiedene Reaktion in Kirche und Schule, die weit über 
das Ziel einer berechtigten Wahrung kirchlicher Interessen hinausschoß, indem 
sie falsche, bedenkliche Mittel anwandte. Das berüchtigte Religionsedikt 
Wöllners von 1778 ist allerdings nicht ganz so schlimm, wie es in der land- 
läufigen Auffassung erscheint. Es ist in seinem ersten Teil — was gewöhnlich 
übersehen oder verschwiegen wird — ein Toleranzedikt, das ganz im Geiste des 
friderizianischen Staates allen Bekenntnissen und Religionsgesellschaften Dul- 
dung und Gewissensfreiheit gewährleistet, — die erste gesetzliche Feststellung des 
Prinzips der religiösen Toleranz in Preußen, das ja bisher nur als königliche 
Regierungsmaxime in Geltung gewesen war. Der zweite Teil des Edikts aber
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        412 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
Bekenntnisschriften der Reformation zur bindenden Norm. Vor allem die Geist— 
lichen werden an diese Norm gebunden; wer nicht auf dem Boden eines positiven 
Christentums steht, soll nicht als lutherischer Prediger wirken. Das Bedenkliche 
dabei war die engherzige, orthodoxe Gesinnung, in der das Edikt ausgeführt 
worden ist. Im Jahre 1791 wurde eine Immediat-Examinationskommission 
eingesetzt, die die Prüfung der Geistlichen vorzunehmen hatte — unter Beiseite- 
schiebung des der Ausklärung verdächtigen Oberkonsistoriums —; und in diese 
Kommission wurden Männer von harter, unduldsamer Orthodoxie berufen, 
neben Wöllner die Theologen Hermes und Hillmer, der letztere auch ein Rosen- 
krenzer. Die Art, wie diese Männer ihres Amtes walteten, hatte etwas Ver- 
bitterndes und Demoralisierendes; sie drängte alle freieren Richtungen aus 
Kirche und Schule heraus und zog die Heuchelei groß. Trotzdem kam man im 
Kampfe gegen die Aufflärung nicht recht vorwärts, und die Kommission konnte 
im Jahre 1794 dem König keinen günstigen Bericht über den Erfolg ihrer 
Maßregeln erstatten. Das aber brachte Friedrich Wilhelm II. vollends in 
Harnisch gegen die ihm ganz persönlich verhaßte aufgeklärte Richtung. Dabei 
zeigte sich recht deutlich, daß er in diesem Kampf nicht der Geschobene, sondern der 
Schiebende war. Statt, wie Wöllner riet, den Erfolg der getroffenen Maßregeln 
dem göttlichen Willen anheimzustellen, verlangte er eine schärfere Tonart in 
ihrer Handhabung; er drohte Wöllner mit seiner Ungnade, wenn nicht nach- 
drücklicher und erfolgreicher auf diesem Felde gearbeitet werde; und in der 
Tat ist der Eiufluß Wöllners seit dieser Zeit im Sinken begriffen; er hat nie 
wieder die frühere Höhe erreicht. Im Kirchen- und Schulregiment aber stieg jetzt 
die Reaktion zu bedrohlicher Höhe. Damals erhielt Kant eine Verwarnung und 
mußte sich verpflichten, fortan nichts gegen die Religion zu lehren und zu 
schreiben. Die Zensur, die auf Grund eines Edikts von 1788 ausgeübt wurde 
und seit 1791 den Mitgliedern der Examinationskommission übertragen war, 
bedrohte die Geistesfreiheit in dem Maße, daß die beiden großen Berliner 
Journale, in denen der Geist der Aufklärung vornehmlich zum Ausdruck kam, 
Nicolais „Allgemeine Deutsche Bibliothek“ und Biesters „Berliner Monats- 
schrift", sich zur Auswanderung entschlossen. Dieser Druck hielt an bis zum 
Ende der Regierung Friedrich Wilhelms II. Sein Nachfolger lenkte in andere 
Bahnen ein. Als Wöllner sich herausnahm, das Religionsedikt 1798 eigen- 
mächtig ohne königlichen Befehl aufs neue einzuschärfen, wandte sich Friedrich 
Wilhelm III. in einer scharf und entschieden gefaßten Kabinettsorder (aus der 
Feder des Kabinettsrats Mencken) gegen diese Maßregel und gegen den ganzen 
Geist der reaktionären Bestrebungen unter seinem Vorgänger; Wöllner wurde 
ohne Pension entlassen. Das Religionsedikt ist zwar niemals formell aufge- 
hoben worden, aber seit jener Zeit wurde es wenigstens in seinem zweiten 
Teil nicht mehr beobachtet. 
In einem merkwürdigen Gegensatz zu dem Kampf gegen die Aufklärung 
und für die Wiederbelebung positiver Religion steht der Grundsatz einer milderen 
Behandlung der Juden, den Friedrich Wilhelm II. seit seinem Regierungs- 
antritt walten ließ. Zwar, die „bürgerliche Verbesserung der Juden“, die Dohm 
1781 im Anschluß an Lessings „Nathan“ verlangt hatte, wurde noch nicht durch- 
geführt; aber sie bereitete sich vor durch eine geistige und gesellschaftliche Hebung
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        Kampf gegen die Aufklärung. Die Juden. Hertzberg. 413 
der jüdischen Oberschicht auf das Nivean der übrigen gebildeten Klassen. Das 
Wohlwollen der Regierung steht dabei nicht unwirksam im Hintergrunde. 
Friedrich Wilhelm I. war noch von einem grimmigen, aus der Verbindung von 
religiösen und wirtschaftlichen Motiven entspringenden Indenhaß erfüllt, der 
freilich in der Praxis durch Gerechtigkeit, Gutmütigkeit und Staatsinteresse sehr 
gemildert worden war; Friedrich der Große hatte trotz aller Toleranz doch eine 
instinktive Abneigung gegen die Abkömmlinge des auserwählten Volkes nie 
ganz verleugnet. Dabei hatten aber beide Monarchen, namentlich Friedrich der 
Große, einen Teil der Judenschaft durch die Heranziehung zu größeren gewerb- 
lichen Unternehmungen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht gewaltig ge- 
hoben. Auch die Juden waren, als ein besonderer Stand, in das sozialpolitische 
System des großen Königs eingegliedert worden; und wenn er sie auch wegen 
des häufig vorkommenden Schmuggels unter handelspolizeiliche Ausnahme- 
maßregeln gestellt und ihnen neben dem Schutzgeld in der Verpflichtung zur 
Beschaffung von Silber für die Münze und zur Abnahme von Porzellan aus 
seiner Fabrik neue schwere Lasten auferlegt hatte, die durch die Wachsamkkeit der 
Fiskale noch drückender wurden, so hat er sie doch für seinen Staat eben dadurch 
erzogen; und die angesehenere Stellung, die viele von ihnen dann unter der 
milderen Praxis seines Nachfolgers im Geschäftsleben, in der Literatur und in 
der Gesellschaft der preußischen Hauptstadt einnahmen, kann doch in gewissem 
Sinne mit zu den Nachwirkungen der friderizianischen Regierung gezählt werden, 
die erst deutlich hervortraten, als unter seinem Nachfolger die straffe Zügel- 
führung sich gelockert hatte und die Elemente der bürgerlichen Gesellschaft den 
Druck der Staatsräson, der bisher auf ihnen gelastet hatte, nicht mehr so stark 
empfanden und freier zu atmen vermochten. 
Politik und Krieg unter Friedrich Wilhelm II. 
In der auswärtigen Politik wurde der maßgebende Einfluß unter 
Friedrich Wilhelm II. zunächst durch den Grafen Hertzberg ausgeübt, der noch 
aus der Schule des großen Königs stammte, von diesem aber seiner Meinung 
nach nicht gebührend gewürdigt worden war und sich deswegen schon früh mit 
seinen Plänen und Vorschlägen dem Thronfolger genähert hatte. Hertzberg war 
eigentlich mehr Gelehrter als Staatsmann; er war ein fleißiger und kenntnis- 
reicher Archivar, Historiker und Publizist; die Politik betrieb er wie ein Schach- 
spiel mit der doktrinären Zuversicht und eitlen Selbstgewißheit eines Theoretikers, 
dem die richtige Einsicht in die lebendigen Kräfte und Widerstände der Welt 
fehlt. Er war durchdrungen von dem friderizianischen Grundsatz, daß Öster- 
reich der Hauptgegner Preußens sei und bleibe; auch den Fürstenbund faßte 
er ganz im Sinne Friedrichs des Großen auf, während der eifrigste unter den 
verbündeten Fürsten, Karl August von Sachsen-Weimar, Goethes Herr und 
Freund, der „Kurier des Fürstenbundes“, wie man ihn wohl spöttisch genaunt 
hat, mit einigen Gesinnungsgenossen bemüht war, dem Bunde einen neuen 
Geist und neues Leben einzuflößen. Was Karl August wollte, war eine Umge- 
staltung der ganzen Reichsverfassung durch den Fürstenbund. Er wollte ihn zu 
einem engeren Bunde der norddeutschen Staaten unter Preußens Führung 
machen, mit einer besonderen Heeresverfassung und einem besonderen Waffen- 
platz, etwa in Mainz. Ihm schwebte schon enwas ähnliches vor wie der spätere
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        414 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
norddeutsche Bund. Demgegenüber hielt Hertzberg daran fest, daß der Fürsten- 
bund nicht ein Instrument zur Reform, sondern zur Erhaltung der Reichs- 
verfassung sein sollte; er dachte ihn sich als Anhängsel starker auswärtiger 
Allianzen. Er plante einen nordischen Bund, der der französisch= öster- 
reichischen Allianz die Wage halten sollte; den Kern darin sollte ein Bündnis 
mit England bilden; durch Entgegenkommen in den orientalischen Fragen hoffte 
er auch Rußland von Osterreich abziehen und auf die Seite dieses Bundes bringen 
zu können. 
Die Brücke zur Verständigung mit England wurde die Verwicklung in den 
Niederlanden, die durch eine anti-oranische Revolution im Jahre 1787 entstand. 
Die sogenannte Patriotenpartei hatte den Erbstatthalter Wilhelm V. verjagt und 
seine Gemahlin, eine preußische Prinzessin, die Schwester Friedrich Wilhelms II., 
insultiert. Der alte Parteigegensatz der Republikaner und der Oranier ver- 
quickte sich damals mit dem rivalisierenden Einfluß Frankreichs und Englands: 
Frankreich war für die Patrioten, England für die Oranier. Den Engländern 
kam es sehr gelegen, in diesem Konflikt die preußische Militärmacht gegen den 
französischen Einfluß auszuspielen. Friedrich Wilhelm II. wollte anfangs eine 
Einmischung vermeiden; aber die Beleidigung seiner Schwester, für welche 
Genugtuung verweigert wurde, zwang ihn zu kriegerischen Maßregeln: 20 000 
Preußen unter dem Herzog von Braunschweig marschierten nach Holland, be- 
setzten Amsterdam und führten den Erbstatthalter nach dem Haag zurück. Der 
Einfluß der Franzosen war gebrochen; aber nicht Preußen, sondern England 
wurde nun die maßgebende Macht in den Niederlanden. Großmütig und un- 
politisch, wie er war, verzichtete Friedrich Wilhelm II. auf den Ersatz der 
Kriegskosten, die 6 Millionen Taler betragen hatten. Der einzige Gewinn für 
Preußen war ein Bündnis mit der Republik vom April 1788, an welches sich 
ein Bündnis mit England im August anschloß. In diesem Dreibund glaubte 
Hertzberg die Grundlage zu weiteren Unternehmungen zu besitzen, die den Ein- 
fluß Preußens und seiner Verbündeten in Europa zu achtunggebietender Stärke 
steigern sollten. 
Die politische Lage schien damals günstig für Preußen. Österreich war 
mit Rußland zusammen in einem Kriege gegen die Türkei begriffen, der einen 
erheblichen Teil seiner Kräfte in Anspruch nahm. Zugleich waren in einigen 
Ländern der österreichischen Monarchie nationalistische Bewegungen gegen das 
allzu straff angespannte absolutistische und zentralistische Regiment zum Ausbruch 
gelangt oder dem Ausbruch nahe. Die belgischen Niederlande befanden sich in 
offenem Aufruhr, und diese Bewegung, die auf die Begründung eines selb- 
ständigen Staatswesens ausging, wurde von Preußen aus ermutigt und 
moralisch unterstützt, ebenso wie eine Erhebung der Bürgerschaft von Lüttich 
gegen ihren Erzbischof. Auch in Galizien, das Preußen sehr ungern in den 
Händen Osterreichs sah, weil es sich dadurch selbst bedroht fühlte, wurde 
gegen die österreichische Herrschaft lebhaft agitiert, und ebenso konnte in Ungarn 
ein Aufstand erwartet werden; auch hier hatte Preußen mit den Unzufriedenen 
Verbindungen angeknüpft. Hertzberg suchte aus den Verlegenheiten der Öster- 
reicher auf seine Weise Nutzen zu ziehen. Er verfolgte den Plan, durch eine 
bewafsnete Mediation, aber ohne Krieg, bei dieser Gelegenhcit für Preußen 
Danzig und Thorn zu erwerben samt einem Stück von Posen, das eine leidliche
        <pb n="429" />
        Niederländischer Feldzug. Bündnis mit England. Konvention von Zelchenba. 415 
Grenze zwischen Ostpreußen und Schlesien herstellen sollte. Er gedachte diese 
Erwerbung zu machen auf Grund einer freiwilligen Abtretung durch Polen; 
dafür sollte Polen entschädigt werden durch die Rückgabe Galiziens, die er von 
Osterreich zu erreichen hoffte. OÖsterreich wiederum sollte zum Ersatz die von 
der Pforte abhängigen Donaufürstentümer Moldau und Walachei erhalten, die 
ihm von der Türkei überlassen werden sollten; Rußland sollte ebenfalls mit 
türkischem Gebiet in Bessarabien zufriedengestellt werden. Bei alledem wurde 
auf die Unterstützung Englands gerechnet, obwohl in dem Bündnisvertrage von 
1788 nichts darüber ausgemacht war und die Erwerbung Danzigs durch Preußen 
von jeher als eine Schädigung der englischen Handelsinteressen betrachtet 
worden war. 
Es bestand wenig Aussicht, diesen Plan zu verwirklichen, da keine der 
Mächte geneigt war, in die ihr von Hertzberg zugemnteten Abtretungen zu 
illigen. Aber Hertzberg behielt auch nicht einmal die Fäden in der Hand, 
und die preußische Politik wurde durch andere Einflüsse, als die seinigen, nament- 
lich auch durch abweichende Neigungen des Königs bestimmt. Es gelang, im 
Einverständnis mit England Schweden, das in einem Kriege mit Rußland 
begriffen war, vor einem dänischen Überfall zu bewahren; und neben Schweden 
trat Preußen, um sich vor Rußland und Osterreich zu sichern, in nähere Ver- 
bindung mit Polen und der Türkei. Im Jannar wurde ein Bündnis mit der 
Pforte geschlossen, das ihr die Integrität ihres Besitzstandes gewährleistete, und 
im März folgte ein Bündnis mit Polen. Der König war sehr kriegslustig 
gestimmt; er hatte einen Teil seines Hecres mobil gemacht und stand bereit, 
über die böhmische Grenze vorzurücken, um eine ihm bedrohliche Verstärkung 
Osterreichs in dem Kriege mit der Türkei zu verhüten. Da starb am 20. Fe- 
bruar 1790 Kaiser Joseph II., und sein Nachfolger Leopold II., ein besonnener, 
maßvoller Politiker, entschloß sich, im Gegensatz zu dem Staatskanzler Kaunitz, 
dem alten Feinde Preußens, der auch jetzt den Krieg wieder aufzunehmen bereit 
war, alle Mittel anzuwenden, um den Frieden zu bewahren; er wandte sich in 
einem persönlichen Schreiben an Friedrich Wilhelm II. mit dem Wunsche, Ver- 
handlungen zu eröffnen. Diesem Wunsche gab Friedrich Wilhelm II. nach, 
und die Besprechungen der Diplomaten begannen zu Reichenbach in Schlesien im 
Juni 1790. Hertzbergs Projekt, auf das man doch wieder zurückkam, erwies sich 
auch jetzt als unausführbar; der König verlor die Geduld bei den langwierigen 
Verhandlungen, hinter denen er die Absicht einer unmittelbaren Verständigung 
zwischen Osterreich und der Türkei argwöhnte, und befahl den Abschluß des 
Vertrages mit Osterreich auf Grund einer Bedingung, die den Besitzstand der 
Türkei sicherstellte. Seine Kriegslust war längst verschwunden; Preußen gab 
die Unterstützung der aufständischen Brabauter und der unzufriedenen Ungarn 
auf, und Osterreich andererseits willigte ein, nach dem Verlangen Preußens 
und Englands einen Waffenstillstand mit der Türkei zu schließen mit der Aus- 
sicht auf einen Frieden ohne Gebietsabtretung. 
Auf dieser Grundlage kam die Konvention von Reichenbach zustande, 
am 27. Juli 1790. Friedrich Wilhelm II. hatte die Genugtuung, OÖsterreich 
in seinem Siegeslauf gegen die Türkei aufgehalten zu haben; es war mehr eine 
Befriedigung der politischen Eitelkeit, als ein realer Vorteil für Preußen, dem 
die Mobilmachung und der Kongreß wieder Millionen gekostet hatten. Die
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        416 Umsturz und Wiederaufbau (1786-——1840). 
—— — 
ererbte Antorität Preußens im europäischen Staatensystem war zwecklos ver- 
pufft worden. So hat es Bismarck ausgedrückt in der scharfen Kritik, die er 
an dieser Politik in seinen „Gedanken und Erinnerungen“ geübt hat. Der 
Fürsienbund war damit völlig begraben; jeder Gedanke an eine Reichsreform 
ohne Osterreich, an einen Nordbund gegen Österreich mußte vollends aufgegeben 
werden. Leopold II. wurde jetzt zum Kaiser gewählt und in Frankfurt gekrönt 
(1791). In eben diesem Zeitpunkt gelang dem preußischen Staate die Ein- 
verleibung der fränkischen Fürstentümer Ausbach und Bayreuth, die schon beim 
Frieden von Teschen (1779) von Friedrich dem Großen gegen Anfechtung gesichert 
worden war. Der letzte kinderlose Markgraf der fränkischen Linie, Christian 
Friedrich Karl Alexander, der die beiden Fürstentümer besaß, trat sie 1791 an 
Preußen ab, wogegen von seiten des Kaisers Schwierigkeiten nicht erhoben 
wurden. Bei Gelegenheit dieser Erwerbung ist es 1792 zur Stiftung des 
Ordens vom Roten Adler gekommen, der übrigens damals, wie der Schwarze 
Adlerorden, nur eine Klasse hatte und noch nach alter Weise als ein vornehmer 
Ritterorden, nicht eigentlich als Verdienstorden betrachtet wurde. 
Die Verwicklungen im Osten, aus denen Österreich durch die Konvention 
von Reichenbach und endgültig 1791 durch den Frieden von Sistowa sich heraus- 
löste, waren damit noch nicht völlig entwirrt. Rußland, das eben damals seinen 
Krieg mit Schweden glücklich beendet hatte, führte den gegen die Türkei mit noch 
besserem Erfolge fort und war nicht geneigt, sich der von Preußen und England 
vertretenen Forderung eines Friedensschlusses ohne Gebietsabtretung zu fügen. 
Es schien, als ob es gegen Rußland 1791 zum Kriege kommen sollte. Friedrich 
Wilhelm II. machte Anstalten, selbst ins Feld zu ziehen; man plante einen 
Einfall in Livland und eine Erhebung in Polen; die Türken sollten die Offensive 
an der Donau ergreifen; eine englische Flotte sollte in das Schwarze Meer 
einfahren, eine andere Rußland in der Ostsee bedrohen. Aber diese Pläne zer- 
fielen, weil Pitt, der diese Rüstungen betrieben hatte, durch die Angriffe seines 
parlamentarischen Gegners Fox und durch einen Umschwung in der öffentlichen 
Meinung gezwungen wurde, die Kriegspolitik aufzugeben, um sich in seiner 
Ministerstellung zu halten. Dieses Versagen Englands hielt dann auch Preußen 
von Feindseligkeiten gegen Rußland zurück, und Katharina kounte in dem 
Frieden von Jassy 1792 die Türken zu neuen Abtretungen zwingen. Es war 
eine diplomatische Niederlage für Preußen, die den zweifelhaften Triumph 
von Reichenbach fast aufwog. 
Die Konvention von Reichenbach leitete einen völligen Umschwung der 
preußischen Politik ein. Sie ist einer der Wendepunkte, die in der Geschichte 
des europäischen Staatensystems Epoche machen. Die scharfe Feindschaft 
zwischen Preußen und Österreich, die 50 Jahre hindurch geherrscht hatte, schlug 
bald darauf um in eine Bündnispolitif, die bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts 
gedauert hat, wobei aber Osterreich der führende und Prenßen meist der geführte 
Teil war. Hertzbergs Rolle war mit dieser Wendung der preußischen Politik 
ausgespielt. Den maßgebenden Einfluß gewann jetzt Bischoffwerder; er ist es 
vornehmlich, der dem König den Gedanken eines Bündnisses mit Osterreich und 
des Krieges gegen das revolutionäre Frankreich eingegeben hat. In geheimer 
Sendung reiste er zwischen den Höfen von Berlin und Wien hin und her, und 
seinen Bemühungen vor allem ist das sogenaunte Präliminarbündnis ent-
        <pb n="431" />
        Ansbach-Bapreuth. Das Bündnis mit Osterreich. 417 
sprungen, das am 25. Juli 1791 zwischen Preußen und Osterreich geschlossen 
worden ist. Sein praktischer Inhalt bezog sich vor allem auf die polnische und auf 
die französische Frage. Man einigte sich über den Grundsatz der Integrität Polens 
und der freien Verfassung, im Hinblick auf das neue Grundgesetz vom 3. Mai 1791, 
durch das Polen aus einem Wahlreich in ein Erbreich unter einer sächsischen 
Dynastie mit einer ganz modernen konstitutionellen Verfassung umgewandelt 
worden war. In der französischen Frage verpflichtete sich Preußen, alle Be- 
mühungen anzuwenden, um eine Uvereinkunft der monarchischen Höfe Europas 
im Sinne des Rundschreibens von Padua zustande zu bringen, in welchem 
Leopold II. am 5. Juli die Höfe zu einem gemeinsamen Eintreten für die Sache 
der eben damals von der Flucht zurückgeholten französischen Königsfamilie 
aufgefordert hatte. In eben diesem Sinne war auch die Erklärung von Pillnitz 
gehalten, die bei einem Aufenthalt der beiden Herrscher am sächsischen Hofe am 
27. August vereinbart und ohne ihre Ermächtigung von dem Haupt der Emi- 
granten, dem Grafen von Artois, in die Offentlichkeit gebracht wurde. Trotz 
der vorsichtigen Fassung dieser Abmachung beschlossen Preußen und Osterreich 
damals bereits die Mobilmachung. Friedrich Wilhelm II. wünschte den Krieg; 
er war der Meinung, man werde mit den preußischen Truppen die französische 
Revolutionsarmee ebenso leicht zersprengen, wie 1787 die holländischen Frei- 
scharen. Leopold II. verhielt sich kühler; er suchte trotz jener Kundgebungen 
den Krieg zu vermeiden. Es ist bekanntlich nicht gelungen. Im Januar 1792 
forderten die Girondisten bereits den Krieg. Preußen aber verbündete sich jetzt 
in aller Form mit Osterreich durch die Allianz vom 7. Februar 1792, in der 
es dem Kaiser ein Hilfskorps von 20 000 Mann zur Verfügung stellte. In 
diesem kritischen Moment starb Kaiser Leopold nach kurzer Krankheit am 
1. März 1792; und seinem Nachfolger Franz II. wurde am 20. April durch das 
girondistische Ministerium unter Dumonriez der Krieg erklärt. In diesen Krieg 
wurde nun auch Preußen durch seine Verbindung mit Osterreich hineingerissen. 
Friedrich Wilhelm II. hoffte auf einen leichten Sieg und wollte bei dieser 
Gelegenheit auch zugleich im Osten gegen Polen neue Erwerbungen machen. 
Die Kaiserin Katharina, die sich bei dem Einschreiten der monarchischen Mächte 
gegen das revolutionäre Frankreich klüglich zurückgchalten hatte, um während 
eines Krieges im Westen desto ungestörter im Osten um sich greifen zu können, 
hatte seine Begehrlichkeit gereizt durch einen neuen Vorschlag zur Teilung 
Polens, den er mit Eifer ergriff. Osterreich hätte damals am liebsten die 
polnische Verfassung vom 3. Mai 1791 mit dem sächsischen Erbkönigtum durch- 
gesetzt, weil dadurch Rußland und Preußen wahrscheinlich in Schranken ge- 
halten worden wären; aber in Polen selbst hatte sich dagegen die Konföderation 
von Targowitz erhoben, der sich anch, von Katharina gedrängt, der König 
Stanislaus angeschlossen hatte. In dem Bündnisvertrag zwischen Preußen und 
Osterreich vom 7. Februar 1792 war zwar noch von der Integrität Polens 
die Rede, aber Friedrich Wilhelm II. hoffte, durch eine über seine Verpflichtungen 
hinausgehende Unterstützung Osterreichs in dem Kriege gegen Frankreich die 
Zustimmung des Kaisers zu dem polnischen Teilungsplan zu gewinnen. Er 
nahm persönlichen Anteil an der Kaiserkrönung Franz' II. in Frankfurt am 
19.—21. Juli; dort wurden auch die Kriegspläne besprochen, und unter dem 
Einsluß der Emigranten das verhängnisvolle Manifest vom 25. Juli festgestellt, 
Hir se. Hoherzollern. 27
        <pb n="432" />
        418 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840), 
das unter anderem Paris mit Vernichtung bedrohte, wenn der Königsfamilie 
Gewalt angetan werde. Friedrich Wilhelm II. befand sich damals in einer 
nationalen Erregung. Er fühlte sich als Vorkämpfer Deutschlands gegen 
Frankreich. Er dachte an eine Zurückeroberung von Elsaß und Lothringen und 
hoffte dann auch für Preußen endlich Jülich und Berg erwerben zu können; 
dem Austausch von Bayern gegen die österreichischen Niederlande, der Ein- 
verleibung Bayerns in Osterreich, die Friedrich der Große so scharf bekämpft 
hatte, legte er kein Hindernis mehr in den Weg. 
Der Feldzug, in dem der Herzog von Braunschweig das Oberkommando 
führte, vegann glücklich, 1792. Die Verbündeten drangen in Frankreich ein, 
nahmen Longwy und Verdun und wollten durch die Champagne auf Paris 
marschieren. Aber die französische Bevölkerung, die man von dem Druck der 
revolutionären Machthaber befreien wollte, zeigte sich wider Erwarten feind- 
selig; die Wehrkraft des Landes wurde viel besser organisiert, als man erwartet 
hatte; die von den Osterreichern gestellte Truppenmacht war ungenügend. So 
wagie denn der Herzog von Braunschweig nicht, auf der Höhe von Valmy am 
20. September den ihm gegenüberstehenden französischen General Kellermann 
anzugreifen, und es blieb bei der bekannten Kanonade. Er dachte bereits an 
einen Separatfrieden und ließ sich von Dumouriez, der auf französischer Seite das 
Oberkommando führte, so lange hinhalten, bis dieser Verstärkungen herangezogen 
hatte und ihm mit überlegener Macht gegenüberstand. Dann trat er den 
Rückzug an, der durch die Ungunst der Witterung, schlechte Wege, Hunger und 
Krankheiten eine verhängnisvolle Wendung nahm. Die Franzosen drangen 
nach, sie nahmen das linke Rheinufer in Besitz (man hatte ja den Rhein damals 
als die natürliche Grenze Frankreichs proklamiert), General Custine eroberte 
Mainz und brandschatzte Frankfurt. In Paris kamen mehr und mehr die 
Jakobiner obenauf; dem König wurde der Prozeß gemacht wegen Landes- 
verrats; am 21. Januar 1793 wurde er hingerichtet. Damit war das eigent- 
liche Ziel des Angriffs durch die monarchischen Mächte bereits verfehlt. 
Inzwischen war für die preußische Politik immer mehr das Streben nach 
Erwerbungen in Polen vor dem Interesse an dem französischen Kriege in den 
Vordergrund getreten. Katharina suchte zwar den König von Preußen auf 
der einen Seite in dem Kriege gegen Frankreich festzuhalten, auf der andern 
aber lockte sie ihn mit der polnischen Beute. Sie hatte im Lauf des Jahres 1792 
mit Osterreich und Preußen Verträge geschlossen, mit Osterreich am 14. Juli, 
mit Preußen am 6. August. In dem österreichischen Vertrage waren Ver- 
abredungen wegen eines gemeinsamen Türkenkrieges getroffen worden, in dem 
preußischen war man übereingekommen, die polnische Verfassung vom 3. Mai 1791 
zu beseitigen, Polen in seiner freien Verfassung, d. h. in seiner Anarchie, und 
als Wahlkönigreich zu erhalten. An Stelle von Kaunitz, der damals zurücktrat, 
übernahm Graf Philipp Cobenzl die Leitung der österreichischen Politik, während 
in Preußen seit 1793 der Rosenkreuzer Graf Haugwitz die Geschäfte führte. 
Die Russen hatten schon seit 1792 Truppen in Polen einrücken lassen; 
1793 erschien neben ihnen auch ein preußisches Korps unter Möllendorff. Ruß- 
land und Preußen vereinbarten insgeheim, ohne Osterreich zuzuziehen, einen 
Teilungsvertrag am 23. Januar 1793; sie besetzten gleich die Gebiete, die sie sich 
ancignen wollten, und ließen sich am 7. Mai die Huldigung leisten. Koaiser
        <pb n="433" />
        Ter Krieg gegen Frankreich. Die zweite Teilung Polens. 419 
Franz war sehr empört, als ihm Rußland nach vollendeter Tatsache Mitteilung 
von den. Geschehenen machte. Cobenzl wurde entlassen, an seine Stelle trat 
Baron Thugut, der nun vor allem gegen Preußen eine unfreundliche Haltung 
annahm, während er sich den Russen allmählich wieder näherte. Man hatte 
OÖsterreich aus dem Spiel gelassen, weil es immer noch insgeheim die polnische 
Verfassung vom 3. Mai 1791 und das sächsische Erbkönigtum begünstigte, was 
weder für Preußen noch für Rußland annehmbar war. Katharina ließ sich 
aber angelegen sein, Preußen immer wieder zu kriegerischem Vorgehen gegen 
Frankreich im Bunde mit Osterreich anzustacheln, um den Druck der preußischen 
Macht im Osten zu vermindern; das war förmlich eine Bedingung des Ein- 
vernehmens zwischen Preußen und Rußland. Andererseits glaubte Friedrich 
Wilhelm II. den Groll OÖsterreichs beschwichtigen zu können durch die Be- 
günstigung des bayerischen Tauschprojekts. Aber die Spannung zwischen Preußen 
und Österreich wurde trotzdem immer schärfer, und das wirkte auch auf den 
Krieg im Westen ungünstig zurück. 
Im Frühjahr 1793 war auch der Reichskrieg gegen Frankreich erklärt 
worden. Der österreichische Feldherr Prinz von Koburg war siegreich in den 
Niederlanden vorgedrungen; Dumouriez, bei Neerwinden geschlagen, war aus 
Angst vor den Jakobinern ins österreichische Lager geflüchtet. Die Preußen 
unter dem Herzog von Braunschweig hatten das linke Rheinufer wieder besetzt; 
am 23. Juli kapitulierte Mainz vor ihnen. England, dem Frankreich damals 
den Krieg erklärt hatte, war mit in die Reihe der Verbündeten getreten und 
hatte Subsidienverträge mit mehreren deutschen Kleinstaaten geschlossen, deren 
Truppen nun die österreichische Armee verstärkten. Aber die Uneinigkeit der 
Verbündeten verhinderte große Erfolge. Preußen und Osterreich operierten 
meist für sich besonders. Der Herzog von Braunschweig siegte am 14. Sep- 
tember allein bei Pirmasens, ebenso am 28.—30. November bei Kaiserslantern. 
Aber die Osterreicher wurden geschlagen, so daß die Franzosen am Ende des 
Feldzuges doch wieder im Vordringen waren. 
Friedrich Wilhelm II. fühlte sich von Osterreich mit Undank belohnt; er 
verließ die Rheinarmee, bei der er persönlich den Feldzug mitgemacht hatte, 
indem er in einem Manifest vom 21. September erklärte, daß Preußen jetzt 
seine eigenen Interessen wahrnehmen wolle; er ging nach Polen, wo die Ver- 
hältnisse damals eine kritische Wendung genommen hatten. Der polnische 
Reichstag, der zu Grodno versammelt war, hatte am 22. Juli zwar die russischen 
Erwerbungen anerkannt, den Beschluß über die prenßischen aber hatte er ver- 
tagt. Rußland gab sich alle Mühe, auch die preußischen Erwerbungen durch 
den Reichstag bestätigen zu lassen; aber erst durch Drohung mit Waffengewalt 
vermochte es seinen Willen durchzusetzen in der sogenannten stummen Sitzung 
vom 25. September 1793. Als Friedrich Wilhelm II. in Polen ankam, war 
also die Entscheidung bereits gefallen. Danzig und Thorn samt den Palatinaten 
Posen, Gnesen, Kalisch und einige andere Gebiete kamen zu Preußen, 
im ganzen 1061 Quadratmeilen mit 1 130 000 Einwohnern. Es blieb 
nur übrig, diese Gebiete zu organisieren und dem preußischen Staats- 
körper einzufügen. Danzig und Thorn kamen zu Westpreußen, die übrige 
Ländermasse wurde als eine neue Provinz, Südpreußen, unter die Verwaltung 
des Generaldirektoriums, insbesondere des Ministers v. Voß, gestellt. 
272
        <pb n="434" />
        420 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
Die Fortsetzung des Krieges gegen Frankreich war zu Anfang des Jahres 
1794 zweifelhaft geworden. Der Herzog von Braunschweig hatte im Januar aus 
Verdruß über das schlechte Zusammenwirken der Osterreicher mit Preußen den 
Oberbefehl niedergelegt; an seine Stelle war Feldmarschall Möllendorff getreten. 
Aber die preußische Kriegführung wurde gelähmt durch den Mangel an Geld. 
Der von Friedrich dem Großen hinterlassene Staatsschatz, über 50 Millionen 
Taler, war längst aufgebraucht; der Staatskredit war durch Aufnahme von 
Anleihen bis zur Grenze des Möglichen ausgenutzt; Preußen brauchte Subsidien, 
um den Krieg fortzuführen; darüber kam es zu sehr uncrquicklichen Verhand- 
lungen mit England. Erst als Friedrich Wilhelm II. am 11. März Möllendorff 
den Befehl gab, mit dem preußischen Hauptheer abzumarschieren und nur die 
vertragsmäßigen 20 0O00 Mann zurückzulassen, lenkte England ein; aber der 
Haager Subsidienvertrag vom 19. April 1794 bedentete für Preußen eine 
schmähliche Demütigung. Preußen verpflichtete sich, 62 400 Mann in den 
Dienst der Verbündeten zu stellen mit der Maßgabe, daß sie im Interesse und 
nach den Wünschen der Seemächte, England und Holland, operieren sollten; 
dafür wollten die Engländer monatlich 50 000 Pfund Sterling zahlen samt 
einigen anderen Entschädigungen. Man war gleichsam wieder in die Zeit 
Friedrichs I. zurückgefallen. Tatsächlich aber haben die Preußen ihre Selbständig- 
keit doch nicht ganz aufgegeben. Möllendorff befand sich in ewigem Streit des- 
wegen mit Lord Malmesbury, und die Engländer nahmen daraus Veranlassung, 
die Zahlung der Subsidien einzustellen. Am 23. Mai 1794 erfocht Möllendorff 
einen zweiten Sieg bei Kaiserslautern; aber einen ersprießlichen Fortgang nahm 
die Kricgführung nicht; im ganzen waren die französischen Revolutionsheere 
überlegen, und Ende Oktober verließ die preußische Armee den westlichen 
Kriegsschauplatz ganz und gar, um in Polen einzugreifen. 
In Polen war nämlich im März 1794 ein Aufstand der Patrioten gegen 
die russisch-preußische Vergewaltigung ausgebrochen; an der Spitze stand 
Thaddäus Kosciuszko. Die Preußen und Russen hatten ihn am 6. Mai bei 
Rawka geschlagen; Krakau hatte sich am 15. Mai den Preußen ergeben. Sie 
waren dann vor Warschau gerückt; hier aber kam der Vormarsch der preußischen 
Armee, bei der der König selbst sich befand, zum Stehen. Aus politischen 
Gründen, aus Mißtrauen gegen OÖsterreich und Rußland, gingen die Preußen 
am 6. September zurück, ohne Warschau genommen zu haben; und nun drangen 
die Polen wieder vor: sie brachen in Südpreußen ein, sie siegten bei Bromberg 
am 2. Oktober und nahmen die Stadt, die Preußen erlitten eine Schlappe nach 
der anderen, ihr Kriegsruhm erfuhr eine schlimme Schädigung. Um so erfolg- 
reicher aber waren die Russen unter Suworow: am 10. Oktober gelang es 
ihnen, Kosciuszko zu schlagen und gefangen zu nehmen; am 4. November wurde 
Praga, die Vorstadt von Warschau, erstürmt, am 8. November Warschau selbst 
genommen. Damit war der Aufstand niedergeworfen, aber nicht durch preußische, 
sondern durch russische Waffen. Südpreußen wurde jetzt wie eine eroberte 
Provinz behandelt und mit Schlesien zusammen dem Minister Grafen Hoym 
unterstellt. Massenhafte Konfiskationen stellten der Regierung eine Fülle von 
Grundbesitz zur Verfügung, der großenteils verschenkt und verschleudert wurde; 
auch im Beamtentum machte sich damals Habgier und Korruption unangenehm 
bemerkbar. Es war kein Segen bei diesen neuen polnischen Erwerbungen.
        <pb n="435" />
        Krieg in Frankreich. Aufstand in Südpreußen. Friede von Basel. 421 
Nach all diesen Vorgängen waren Preußen und Osterreich zum Frieden 
mit Frankreich geneigt. Auch Osterreich hat insgeheim mit den Franzosen 
verhandelt; es wollte Bayern gegen die Niederlande eintauschen und verlangte 
auch noch Venetien, während Frankreich Mailand forderte. Aber diese Verhand- 
lungen sind gescheitert und Osterreich hat sie später abgeleugnet. Für Preußen 
war der Hauptbeweggrund zum Frieden seine finanzielle Erschöpfung und der 
Zwist mit England wegen der Subsidienfrage; daneben wirkte aber auch die 
Furcht mit, es möchte in Polen von Rußland und Osterreich, die im Laufe des 
Jahres 1794 in immer engere Beziehungen zueinander getreten waren, ange- 
griffen werden. Friedrich Wilhelm II. war anfangs wenig geneigt, Verhand- 
lungen mit den französischen „Königsmördern“ anzuknüpfen; aber alle seine Rat- 
geber, Haugwitz, Hardenberg, Luchchesini, Möllendorff, auch Bischoffwerder, jetzt ein 
Jeind Osterreichs, waren einverstanden darin, daß man sich aus dem französischen 
Kriege herausziehen müsse; und der König überwand seine Abneigung gegen den 
Abschluß eines Separatfriedens ohne Osterreich durch die Vorstellung, mit der er 
sich schmeichelte, zugleich die Rolle eines Friedensvermittlers für das Reich zu 
übernehmen, wo man den Frieden allgemein wünschte. Die Rücksichten auf 
Osterreich fielen vollends fort, als die vertragsmäßige Unterstützung, die Preußen 
bei der ungünstigen Wendung des polnischen Krieges verlangt hatte, vom Kaiser 
verweigert wurde. Nun zog Friedrich Wilhelm II. auch seine letzten Truppen 
von dem westlichen Kriegsschauplatz zurück und räumte das linke Rheinufer 
(22. Oktober). Der Haager Vertrag mit England wurde am 25. Oktober von 
Preußen förmlich gekündigt. Die bisher geheim gehaltenen Verhandlungen mit 
Frankreich wurden seit dem Dezember öffentlich betrieben; auch am Reichstag 
zu Regensburg wurde die Eröffnung von Friedensverhandlungen mit Frankreich 
beschlossen. Die Franzosen forderten das linke Rheinufer mit Mainz, und 
man entschloß sich in Preußen, die Verhandlungen nicht daran scheitern zu lassen. 
Aber man wollte die endgültige Regelung dieser Frage den Verhandlungen über 
den Reichsfrieden überlassen und bedang sich nur eine Ersatzleistung für das 
etwa abzutretende preußische Gebiet aus, natürlich aus sakularisiertem geistlichen 
Besitz. Auf dieser Grundlage wurde schließlich von Hardeuberg der Friede zu 
Basel abgeschlossen und am 15. April 1795 ratifiziert. Die Franzosen räumten 
das rechtsrheinische Gebiet, die Preußen überließen ihnen das linkserheinische. 
Norddeutschland sollte für die Fortdauer des Krieges neutralisiert werden, und 
eine besonders vereinbarte Demarkationslinie bezeichnete die Grenze, die die 
französischen Heere nicht überschreiten sollten. Auch Hannover hat sich später 
durch Preußen zur Annahme dieser Neutralität bestimmen lassen; ebenso wurde 
der Anschluß von Hessen-Kassel durch Preußen vermittelt. Im übrigen scheiterte 
aber die preußische Absicht der Friedensvermittlung für das Reich. Ein Reichs- 
gutachten vom 3. Juli übertrug nicht Preußen, sondern dem Kaiser die Ein- 
leitung der Friedensverhandlungen; und in der Deputation, die zu diesem 
Zweck gewählt wurde, war Preußen nicht vertreten. Der König von Preußen 
wurde in Schmähschriften, die von Wien ausgingen, als der „Judas am Reiche“ 
bezeichnet, der auf eine niederdeutsche Kaiserkrone ausgehe; und auch außerhalb 
Osterreichs waren viele Reichsstände geneigt, den Separatfrieden Preußens mit 
Frankreich als einen Verrat an der Sache des Reiches zu betrachten. Für 
Preußen aber war der Abschluß des Friedens von Basel eine Notwendigkeit
        <pb n="436" />
        422 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
wegen seiner finanziellen Erschöpfung und wegen der Gefahr seiner Lage in 
Polen. Dieser Ausgang entsprach der Schwäche, Zerfahrenheit und Erfolglosig- 
keit der ganzen vorangegangenen Politik und Kriegführung. Eben darum ist 
auch ein haltbares, auf gegenseitigem Respekt beruhendes Verhältnis zu Frank- 
reich durch diesen Frieden nicht begründet worden. 
Inzwischen hatten sich Rußland und Österreich über eine endgültige Auf- 
teilung Polens verständigt, diesmal ohne Zuziehung Preußens. Das war ge- 
schehen in dem Vertrage vom 3. Januar 1795. Franz II. erkannte darin die 
zweite Teilung von 1793 an und erwarb für Österreich ein Gebiet, dessen 
Hauptbestandteil Krakan war. Für Preußen wurde ein kleinerer Anteil be- 
stimmt, wenn es dem Vertrage beitreten wollte. Würde Preußen aber Oster- 
reich oder Rußland angreifen, so wollten die beiden Mächte einander mit ihrer 
gesamten Kriegsmacht beistehen. Man erwartete damals eigentlich in Öster- 
reich einen Angriff Preußens und bereitete sich darauf vor. Aber Preußen war 
viel zu erschöpft und blieb ruhig. Am 15. August teilte Friedrich Wilhelm II. 
der Zarin mit, er sei bereit, dem kurz vorher in Berlin vorgelegten Vertrage vom 
3. Jannar beizutreten, vorausgesetzt, daß sein Anteil noch vergrößert und 
günstiger abgegrenzt würde. Trotz der feindseligen Stimmung zwischen Preußen 
und Osterreich gelang es der Zarin, eine Vereinbarung zu vermitteln, durch die 
der preußische Anteil auf Kosten des österreichischen vergrößert wurde. Am 
24. Oktober 1795 schloß Rußland mit Preußen und Osterreich gleichlautende 
Verträge ab, durch welche nun die Aufteilung von Polen geregelt wurde. Oster- 
reich erhielt den Teil, den es „Westgalizien“ nannte; Preußen nannte seinen 
Anteil „Neuostpreußen“. Es war meist litauisches Gebict, von sehr rück- 
ständiger Kultur, etwa 900 Quadratmeilen mit einer Million Einwohner. 
Ende Dezember 1795 ergriff Preußen Besitz von dem Lande, das mit Ost= und 
Westpreußen zu einem Departement des Generaldirektoriums zusammengefügt 
wurde. Die preußische Verwaltung vermochte aber das Land nicht mit deutscher 
Kultur zu durchdringen; auch die Arbeit von Generationen hätte das wohl kaum 
vermocht; der polnische Besitz war ein totes Gewicht an der preußischen Staats- 
maschine. Preußen wurde dadurch vorübergehend zu einem halb fslawischen 
Mischreich, während es früher ein ganz deutscher Staat gewesen war. 
Während des fortdauernden Reichskrieges hat Preußen noch einen be- 
merkenswerten Versuch gemacht, sich in seinen fränkischen Besitzungen zu arron- 
dieren. Hardenberg, der an der Spitze der abgesonderten Verwaltung dieser 
Lande stand, suchte dort mit den Resten der feudalen Vergangenheit aufzu- 
räumen und vor allem ein kompaktes und abgerundetes Herrschaftsgebiet herzu- 
stellen. Dabei bildete die Selbständigkeit der Reichsstadt Nürnberg, die mitten 
zwischen den beiden Gebietshälften lag, ein widerwärtiges Hindernis. Die Stadt 
war in Verfall und reif zur Mediatisierung. Man glaubte, sie durch einen Hand- 
streich bewältigen zu können. Am 4. Juli 1796 besetzten preußische Truppen 
die Vorstädte, und im September unterwarf sich Nüruberg der preußischen 
Herrschaft. Aber in seiner damaligen Schwäche hat Preußen diese Erwerbung 
nicht festzuhalten vermocht. Eben damals war Erzherzog Karl von OÖsterreich 
durch mehrere siegreiche Gefechte gegen die Franzosen militärisch Meister in 
diesen Gebieten geworden, und es war natürlich nicht zu erwarten, daß Oster- 
reich diesen Ubergriff Preußens zulassen würde. Daher ließ Preußen seinen
        <pb n="437" />
        Dritte Teilung Polens. Nürnberg. Tod des Königs. Friedrich Wilhelm IHI. 423 
4 
Plan fallen und räumte Nürnberg wieder am 1. Oktober. Zehn Jahre später 
ist die Stadt, die mit den Anfängen der hohenzollernschen Hausmacht in so enger 
Verbindung stand, unter die Botmäßigkeit Bayerns gekommen. 
Die Gesundheit Friedrich Wilhelms II. war schon lange keine sehr feste 
mehr. Er war früh übermäßig stark geworden und scheint, wie so mancher seiner 
Vorfahren, an einem Herzübel gelitten zu haben, das später mit den Symptomen 
der Wassersucht einherging. Seit dem polnischen Feldzuge von 1794 war seine 
Kraft gebrochen; er hat sich nicht wieder erholt. Nach langer, schwerer Krankheit, 
in der die Lichtenau ihn mit großer Hingebung gepflegt hat, ist er am 
16. November 1797 gestorben im Alter von 53 Jahren. Ihm folgte sein 
ältester, damals 27jähriger Sohn Friedrich Wilhelm. 
Die Anfänge Friedrich Wilhelms III. und der Zusammenbruch. 
Friedrich Wilhelm III. war ganz anders geartet als sein Vorgänger: 
nüchtern, sittenstreng, mit einem Zuge fast bürgerlicher Schlichtheit, häuslich 
und sparsam; von einer human-aufgeklärten Religiosität erfüllt, aber ohne Ver- 
ständnis für Dichtung und Philosophie; ein persönlich höchst achtungswerter 
Charakter, aber ohne jeden heroischen Schwung, und namentlich zu Anfang 
seiner Regierung mit einem Mangel an Selbstgefühl behaftet, der seine Entschluß- 
kraft häufig lähmte. Er war von Suarez in Staatswissenschaften und Re- 
gierungskunst eingeführt worden und hat immer etwas von der individualistisch- 
naturrechtlichen Auffassung des Staats= und Gesellschaftslebens behalten, wie sie 
dem Urheber des preußischen Landrechts eigen war; in Suarez' Vorlesungen 
findet sich unter anderem der Satz, daß der weise Regent seine Untertanen nicht 
als Maschinen, sondern als freie Bürger beherrschen und dafür sorgen müsse, 
daß jeder unter ihnen seine Kräfte und Fähigkeiten nach eigener Einsicht und 
Neigung zur Beförderung seiner Glückseligkeit frei gebrauchen könne. Die Ehe 
Friedrich Wilhelms mit der schönen, an Geist und Gemüt reich begabten Prin- 
zessin Luise von Mecklenburg-Strelitz bot ein Bild edlen und innigen Familien- 
lebens, das von der konventionellen Oberflächlichkeit anderer fürstlicher Ehen 
älterer und neuerer Zeit sehr wohltuend abstach. Luise hatte ihrem Gemahl, 
als er zum Thron gelangte, schon die beiden hoffnungsvollen Prinzen geschenkt, 
die nacheinander seine Nachfolger geworden sind; sie hat ihm weiterhin noch sieben 
Kinder geboren. In seinem Familienkreise zu Potsdam oder in der ländlichen 
Abgeschiedenheit von Paretz fühlte sich Friedrich Wilhelm ganz glücklich; nur 
ungern ließ er sich das Behagen des Hauses durch die Händel der Welt stören. 
An Schwung des Geistes und der Phantasie war die Königin ihrem Gemahl 
weit überlegen; durch ihre Freundin, Frau von Berg, eine Enkelin des Ministers 
Podewils, die in Weimar gelebt und mit Herder und Goethe in freundschaftlichem 
Verkehr gestanden hatte, war sie in die Geisteswelt unserer großen Dichter und 
Denker eingeführt worden, die dem König verschlossen blieb. Schiller wurde ihr 
Lieblingsdichter; sie hat es sehr bedauert, daß er 1804, wo er in Berlin war und 
auch bei Hofe vorgestellt wurde, nicht für Preußen hat gewonnen werden können. 
Eine politische Frau ist sie nie gewesen; aber sie verstand Gebrauch zu machen 
von dem Vorrecht ihres Geschlechts, das Edle, Gute und Große durch den stillen 
Einfluß der häuslichen Gemeinschaft auch im öffentlichen Leben wirksam und 
verständnisvoll zu fördern.
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        424 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
——... — 
Mit den unerfreulichen Resten des Mätressen- und Günstlingswesens der 
vorigen Regierung wurde unter Friedrich Wilhelm III. schnell und gründlich auf— 
geräumt: die Lichtenau wurde nach einer strengen Untersuchung, die nichts 
eigentlich Strafwürdiges ergab, unter Konfiskation ihrer Güter mit einem 
Jahresgehalt nach Glogau verwiesen; Bischoffwerder wurde ebenso wie Wöllner 
verabschiedet; es war klar, daß die neue Regierung in allen Stücken andere 
Bahnen gehen wollte als die vorige. Nur das Prinzip der persönlichen Selbst— 
regierung wurde auch jetzt noch festgehalten; aber da auch Friedrich Wilhelm III. 
nicht imstande war, die Regentenarbeit wirklich so wie Friedrich der Große zu 
bewältigen, so erfuhr die Regierungsverfassung Preußens eine eigentümliche 
Umbildung von verhängnisvoller Bedeutung: es entstand das System der Re- 
gierung durch das Kabinett, wie es Hardenberg genannt hat, im Gegensatz zu 
der Regierung aus dem Kabinett, wie sie Friedrich der Große geführt hatte. 
Die Kabinettsbeamten Friedrichs des Großen waren nur Sekretäre gewesen, 
wenn sie auch schon den Ratstitel führten; sie hatten in der Hauptsache nur zu 
schreiben und nicht zu raten gehabt. Unter Friedrich Wilhelm III. aber wurden 
die Kabinettsräte wirklich und ausschließlich die Berater des Königs; sie nahmen 
die Stelle ein, die eigentlich den Ministern gebührt hätte: sie übten den maß- 
gebenden Einfluß auf den König aus, aber ohne Verantwortlichkeit vor der 
Welt und ohne Zusammenhang mit den ausführenden Behörden. Die Minister 
blieben in der unfruchtbaren Absonderung von der Person des Königs, wie sie 
üblich geworden war; und manche von ihnen, wie Stein, der seit 1804 im 
Generaldirektorium angestellt war, oder Hardenberg, der neben Haugwitz das 
auswärtige Departement versah, empfanden es bereits als eine pershönliche 
Zurücksetzung und als eine verhängnisvolle Entartung des Regierungssystems, 
daß sie in der Offentlichkeit Maßregeln ausführen und vertreten mußten, die 
nicht ihrem Rat und ihrer Auffassung, sondern den Anregungen der Kabinetts- 
räte entsprungen waren. Das schlimmste dabei war, daß diese Kabinettsräte 
ebensowenig Staatsmänner großen Stils waren wie der König selbst. Ihre 
Regierungskunst bestand in der Hauptsache darin, daß sie dem König seine 
Wünsche und Neigungen ablauschten und ihm dann die entsprechenden Ratschläge 
erteilten; so wurde der König in seiner schwächlichen politischen Haltung, die 
allerdings im Innern zugleich human und menschenfreundlich war, nur immer 
wieder bestärkt. Die inneren Angelegenheiten trug dem König zuerst der Ge- 
heime Kabinettsrat Mencken vor, früher Legationsrat unter Friedrich dem 
Großen, der Großvater Bismarcks mütterlicherseits; dann, nachdem dieser sich 
aus Gesundheitsrücksichten früh zurückgezogen hatte, der frühere Kammergerichts- 
rat Beyme, ein Mann von den besten Intentionen, wie Mencken erfüllt von 
dem fortwirkenden Geiste des Suarezschen Kreises, aber doch mehr Jurist, als 
Staats= und Verwaltungsmann. Den Vortrag der auswärtigen Angelegen- 
heiten besorgte Lombard, ein Sprößling der französischen Kolonie, der sich 
aus kleinen Verhältnissen heraufgearbeitet hatte — er war der Sohn eines 
Perückenmachers — und der die bedeutende Stellung hauptsächlich seinem 
leichten französischen Stil verdankte. Er stand in nahen persönlichen Be- 
zichungen zu dem Minister Haugwitz, der mehr den Winken des Kabinetts 
folgte, als eigene politische Jdeen vertrat. Außerdem hatte der König noch einen 
einflußreichen Berater an seinem Generaladjutanten von Köckritz, dem Haupt
        <pb n="439" />
        Das Kabinett des Königs. Reformtendenzen. 425 
des jetzt vom Zivilkabinett sich absondernden Militärkabinetts, einem wohl- 
meinenden, aber ganz unbedeutenden Manne, der ebenfalls nur dazu beitrug, 
den König in seiner unpolitischen Sphäre festzuhalten. 
Der König wollte vor allem seinem Lande den Frieden erhalten; das ist 
die leitende Idee der preußischen Politik in dem ganzen Zeitraum von 1797 
bis 1806. Den Ausgangspunkt bildete dabei das Gefühl der Erschöpfung, das 
Preußen 1795 zum Frieden gezwungen hatte, und die Wahrnehmung, daß im 
Heer und im Beamtentum nicht alles so war, wie es sein sollte. Schon seit 1795 
war eine Immediatkommission niedergesetzt zur Untersuchung und Besserung 
der im Heerwesen hervorgetretenen Schäden. Sie wurde bald nach dem Regie- 
rungsantritt Friedrich Wilhelms III. von neuem instruiert und brachte allerlei 
Reformbestrebungen auf die Bahn, wie den Plan zur Verminderung des Aus- 
länderstammes, zur Einschränkung der Exemtionen von der Kantonpflicht, zur 
Bildung einer Landmiliz neben dem stehenden Heer; zugleich wurde die Mil- 
derung der Disziplin und die allgemeine Zulassung Bürgerlicher zu den Offizier- 
stellen erwogen. Diese Reformversuche haben in der Hauptsache ihr Ziel noch 
nicht erreicht. Die falschen Autoritäten, die sich immer nur auf die friderizia- 
nische Tradition beriefen, obwohl die veränderte Weltlage andere, neue Ein- 
richtungen forderte, übten noch einen zu starken Einfluß auf den König, dessen 
zähe, vor folgenreichen Entschlüssen zurückschenende Natur sich erst langsam an 
die Vorstellung des Außerordentlichen gewöhnen mußte, ehe sie dessen Aus- 
führung erträglich zu finden vermochte. Es fehlte noch der Druck der Not, 
der nach 1807 diese und andere Reformen zum Ziel hat gelangen lassen. Ein 
verderblicher Optimismus, von dem freilich der König selbst weit entfernt war, 
verbleudete die meisten maßgebenden Männer dieser Generation, welche die 
Erbschaft Friedrichs des Großen noch zu besitzen glaubte, ohne sie selbst von 
neuem erworben zu haben. 
Das an und für sich sehr notwendige und löbliche Bestreben, den Staats- 
haushalt durch Ordnung und Sparsamkeit wieder auf solide Grundlagen zu 
stellen, verführte zu einer Vernachlässigung der militärischen Bereitschaft, die 
sich später furchtbar rächen sollte. Mit der Neuordnung der Oberrechenkammer, 
von der bereits die Rede war, hing die Schaffung des neuen Postens eines 
Generalkontrolleurs der Finanzen zusammen, der dem Grafen Schulenburg- 
Kehnert übertragen wurde und der dazu bestimmt war, die Oberausfsicht über 
den ganzen Staatshaushalt, die Friedrich der Große noch persönlich geführt 
hatte, die aber unter seinem Nachfolger so gut wie ganz gefehlt hatte, wieder 
zu nachdrücklicher und ersprießlicher Wirksamkeit zu briugen. Es ist in der Tat 
gelungen, in der Zeit von 1797 bis 1806 22 Millionen Taler Schulden zu 
tilgen und 17 Millionen an Ersparnissen wieder in den geleerten Staatsschatz 
zu legen; immerhin blieb noch eine Schuldenlast von 53 Millionen übrig. Der 
Staatshaushalt balancierte damals mit 30 Millionen; die Steuern waren seit 
der Zeit Friedrichs des Großen nicht erhöht worden; für die gesteigerten mili- 
tärischen Bedürfnisse wollten die knappen Staatseinkünfte nicht mehr reichen, 
und man konnte sich nicht entschließen, sie in entsprechender Weise zu erhöhen, 
obwohl die beiden Jahrzehnte seit dem Tode des großen Königs im allgemeinen 
eine Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs und Gedeihens gewesen sind. Eine 
Verstärkung der Armee, wie sie der Vergrößerung des Staatsgebiets und den
        <pb n="440" />
        426 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
Gefahren der Weltlage entsprochen haben würde, ist nicht vorgenommen worden; 
die Festungen, für die seit langer Zeit so gut wie nichts geschehen war, befanden 
sich in einem kaum verteidigungsfähigen Zustande und waren zum Teil dem 
Kommando abgelebter Greise unterstellt; das ganze Offizierkorps war über- 
altert, da der König in seiner milden und gütigen Art sich scheute, die alten 
Generäle und Obersten zu verabschieden; Bewaffnung und Ausrüstung ließen 
viel zu wünschen übrig: die Gewehre, mit denen die Infanteric 1806 ins Feld 
zog, waren weit schlechter als die der Franzosen; und obwohl jetzt die Winter- 
feldzüige zur Regel geworden waren, hatte man aus falscher Sparsamkeit noch 
immer versäumt, die Truppen mit Mänteln zu versehen. Die Löhnung der 
Soldaten war noch immer dieselbe wie zur Zeit Friedrich Wilhelms I., obwohl 
die Preise der Lebensbedürfnisse inzwischen auf das Doppelte gestiegen waren. 
Auch bei einer Solderhöhung um 25 %, wie sie jetzt durchgeführt wurde, machte 
sich das dringende Bedürfnis geltend, dem Soldaten, auch dem, welcher vollen 
Dienst tat, also nicht bloß den sogenannten Freiwächtern, in der bürgerlichen 
Arbeit die Onelle eines Nebenerwerbs zu sichern; und hier traten vielfach die 
ausschließenden Privilegien der Zünfte hindernd in den Weg. Die Unterhaltung 
des Heeres war so nicht bloß zu einer brennenden Finanzfrage geworden, sondern 
auch zu einem sozialen Problem, bei dem die Unvereinbarkeit der alten mili- 
tärischen und der bürgerlich-gewerblichen Einrichtungen deutlich hervortrat. 
In einer sogenannten Finanzkommission, die der König im Jahre 1798 
zur Beratung über Reformen auf dem Gebiete der Zivilverwaltung berufen 
und durch eine von dem General Rüchel entworfene Instruktion auf allerlei 
Schäden und Reformpläne hingewiesen hatte, gaben gerade die militärischen 
Bedürfnisse Anlaß zu tiefgehenden Erwägungen und weitgreifenden Vorschlägen. 
Die Heranziehung des Adels zur Grundsteuer kam zur Erörterung, wurde aber 
beiseite gestellt, weil aus den Kreisen des Adels dringende Vorstellungen dagegen 
erhoben wurden und auch die Kommission eine Entschädigung für nötig hielt, 
die der Staat damals nicht bieten konnte. Man begnüdgte sich mit einer Er- 
höhung der Konsumtionsabgaben auf Gegenstände des Verbrauchs der wohl- 
habenden Klassen unter gänzlicher Beseitigung aller Befreiungen von Zoll und 
Akzise für die privilegierten Stände. Auch die völlige Aufhebung des Zunst- 
zwanges wurde damals schon gefordert, aber nach eingehender Diskussion von 
der Kommission abgelehnt. Die Reform der Akziseverfassung, die Abschaffung 
der scharfen Trennung zwischen Stadt und Land ist gleichfalls schon erörtert 
worden, ohne daß man zum Ziel gelangte. Die Vereinfachung in der Ver- 
waltung des wichtigen Salzmonopols, mit der Stein seine Tätigkeit im General-= 
direktorium begann, die Aufhebung der Binnenzölle, die er bald nachher in 
Angriff nahm, die Einrichtung eines statistischen Bureaus, die Zusammen- 
legung der Provinzial-Akzisedirektionen mit den Kriegs= und Domänenkammern 
— alle diese Reformen, die Stein noch vor 1806 zur Durchführung gebracht 
hat, sind schon von der Finanzkommission nach sorgsamer Prüfung empfohlen 
worden und gehen zum Teil auf die Auregungen des Königs zurück. Eine 
provisorische Instruktion für das Generaldirektorium vom 19. März 1798 brach 
mit dem unhaltbar gewordenen Grundsatz einer durchaus kollegialischen Geschäfts- 
behandlung und wies den Departementschefs in gewissen Grenzen gesetzliche 
Selbständigkeit und ausschließliche Verantwortlichkeit zu; aber die wöchentlichen
        <pb n="441" />
        Innere Resormen vor 1806: Finanzkommission, Bauernbefreiung. 427 
Pleuarberatungen, die sie daneben für allgemeine Angelegenheiten beibehielt, 
genügten bei der komplizierten Struktur der Behörde doch nicht, um Einheit 
und Zusammenhang in die Verwaltung zu bringen. Der Vorschlag zur Bildung 
eines aus mehreren Fachministern zusammengesetzten kollegialischen Staats- 
ministeriums trat bereits hervor; aber auch dieser Gedanke kam nicht zur Aus- 
führung. Die wichtigste Anderung im Gebiete der Behördenorganisation bestand 
darin, daß man begann, den Kriegs= und Domänenkammern, in denen alle 
Zweige der Provinzialverwaltung vereinigt werden sollten, eine ausgedehntere 
Wirksamkeit und eine selbständigere Stellung gegenüber dem Generaldirektorium 
zu geben; damit verband sich der Plan, die Kammerzjustiz, wie es schon durch das 
neuostpreußische Ressortreglement von 1797 geschehen war, nach und nach in 
den einzelnen Provinzen abzuschaffen und dafür die Kirchen= und Schul- 
sachen somit der Repräsentation der Landeshoheit, so wie es in Schlesien 
schon längst der Fall war, den Kammern beizulegen. Diese Reformen 
waren im Gange, aber noch nicht vollständig durchgeführt, als der Krieg 
von 1806 ausbrach. 
Von besonderer Bedeutung sind die sozialen Reformpläne, die in diesem 
Jahrzehnt auftauchten. Es war wohl der Minister Struensee, der sie 1799 dem 
französischen Geschäftsträger folgendermaßen schildert: „Die heilsame Revolu- 
tion, die ihr von unten nach oben gemacht habt, wird sich in Preußen langsam 
von oben nach unten vollziehen. Der König ist Demokrat auf seine Weise: 
er arbeitet unablässig an der Beschränkung der Adelsprivilegien und wird darin 
den Plau Josephs II. verfolgen, nur mit langsamen Mitteln. In wenig 
Jahren wird es in Preußen keine privilegierte Klasse mehr geben.“ Die 
Außerung mochte übertrieben sein, aber es war ein richtiger Kern darin. Vor 
allem die Befreiung der Bauern aus der adligen Erbuntertänigkeit war von 
vornherein ein wichtiger Gesichtspunkt der inneren Politik für den König und 
seinen Kabinettsrat Beyme; und was auf diesem Gebiet geleistet worden ist, 
genügt schon, um die Reformbestrebungen vor 1806 als eine Vorbereitung auf 
die größeren und umfassenderen Reformen der Stein-Hardenbergschen Zeit 
erscheinen zu lassen. 
Es ist gelungen, auf den Domänen in der Zeit von 1799—1806 nach 
und nach in den alten Provinzen 50 000 spannfähige Bauern und viele kleinere 
zu freien Eigentümern zu machen, d. h. mehr als später von 1816—1850 auf 
den Rittergütern. Man begann dabei mit der Ablösung der Frondienste und 
der Erteilung des Eigentums, wofür die Bauern Renten in Geld oder Natu- 
ralien zu zahlen hatten, und man kam dann am Schluß zur Aufhebung der 
persönlichen Erbuntertänigkeit. Diese vortreffliche Reform ist erst neuerdings 
einer unverdienten Vergessenheit entzogen worden; sie ist weitaus das Be- 
deutendste, was das alte Preußen auf dem Gebicte der agrarischen Gesetzgebung 
geleistet hat. Der König hätte gern etwas ähnliches auch auf dem Gebiete der 
ritterschaftlichen Privatgüter durchgeführt; aber hier ist er durch den vereinigten 
Widerstand der adligen Grundbesitzer und der Behörden gehemmt worden. Ihm 
fehlte der Mut, durchzugreifen, der Entschluß zu großen Umwälzungen, bei 
denen es nicht ohne innere Kämpfe abgegangen wäre; und schließlich schien auch 
die seit 1803 immer bedenklicher werdende auswärtige Lage zu solchen Reformen 
nicht augetau. Nur einige Gutsbesitzer in Ostpreußen haben sich schon vor 1806
        <pb n="442" />
        428 Uni#turz und Wieeraufban (1786—1840).. 
nach dem Muster der Domänenreform mit ihren Bauern auseinandergesetzt: so 
die Dohnas, ein Finckenstein-Schönberg und der Minister Freiherr von Schrötter; 
doch scheint der Grundsatz des friderizianischen Bauernschutzes, daß kein Bauern- 
land zum Gut eingezogen werden durfte, dabei schon außer acht gelassen worden 
zu sein. 
Das merkantilistische Gewerbe= und Handelssystem der friderizianischen 
Zeit hat der Minister Struensee, bei dem Praxis und Theorie sich nicht immer 
deckten, gegenüber den populären Tagesströmungen und den freihändlerischen 
Neigungen des Königs in der Hauptsache beibehalten und angesichts der all- 
gemeinen Geld= und Absatzkrisis von 1799 sogar auf die Spitze getrieben, indem 
er das Verbot der Einführung fremder Manufakturwaren auch auf die Frank- 
furter Messe ausdehnte, die damals den Engländern als ein Kanal diente, durch 
den sie den europäischen Markt mit ihren unverkäuflichen Baumwollenzeugen 
zu überschwemmen suchten. 
So ist das Jahrzehnt von 1797—1806 angefüllt mit Reformbestrebungen 
der verschiedensten Art, die auf einer mehr oder minder tiefen Einsicht des 
Königs in die Schwächen des herrschenden Regierungs= und Verwaltungs- 
systems beruhten; aber das Unbefriedigende des Ausganges diente schließlich 
nur dazu, das Gefühl der Unsicherheit und die unbedingte Friedensliebe bei ihm 
zu verstärken. Er hatte die Empfindung, daß das preußische Staatsschiff bei 
jedem harten Zusammenstoß mit der durch die Revolution verjüngten franzö- 
sischen Macht zerschellen müsse. Dadurch erhielt seine Politik von vornherein 
einen kleinen und ängstlichen Zug, der Preußen kaum mehr als eine Großmacht 
erscheinen ließ. 
Als die zweite Koalition gegen Frankreich in der Bildung begriffen war, 
bemühte sich Kaiser Paul um die Bundesgenossenschaft Preußens; aber Friedrich 
Wilhelm III. wies im April 1798 sowohl die russischen wie die französischen 
Allianzanträge zurück: er glaubte an seiner Neutralität festhalten zu können, 
während ringsumher die Welt in Flammen geriet; im Juni war auch der 
wiederholte Versuch des Direktoriums und seines Beauftragten Sieyès, Preußen 
bei dem bevorstehenden Konflikt auf Frankreichs Seite zu ziehen, vergeblich. Seit- 
dem sank die Geltung Preußens im Kreise der großen Mächte und namentlich 
auch in den Augen der Franzosen mehr und mehr. Der zweite Koalitions- 
krieg gegen Frankreich brach aus, ohne daß Preußen daran teilnahm. Das 
alte Defensivbündnis mit Rußland von 1793 wurde im Jahre 1800 erneuert, 
aber unter ausdrücklicher Aufrechterhaltung der Neutralität Preußens und unter 
Ablehnung des russischen Vorschlags, der eine geheime Vereinbarung beider 
Mächte gegen Frankreich zum Ziel hatte. Als dann Kaiser Paul sich von der 
Koalition löste und sich gegen England wandte, das damals seine Seeherrschaft 
den Neutralen gegenüber wieder einmal auf das rücksichtsloseste zur Geltung 
brachte, da trat auch Preußen im Dezember 1800 der von dem russischen Kaiser 
begründeten nordischen Konvention bei, jenem Bunde der neutralen Mächte, der 
zur Demonstration gegen England geschlossen war; aber die Hoffnung Friedrich 
Wilhelms III., daß er durch diese Wendung seiner Politik zugleich auch mit 
Frankreich in ein leidliches Verhältnis kommen würde, erfüllte sich nicht: Frank- 
reich, d. h. Napoleon, sah nur Rußland als eine Macht an, mit der man über 
große Fragen verhandeln könne, nicht aber Preußen. Die nordische Konvention.
        <pb n="443" />
        Die auswärtige Politik von 1795 bis 1803. 429 
zerfiel dann bald wieder, teils infolge des entschlossenen Vorgehens der Eng— 
länder gegen Dänemark, das von Nelson in der Seeschlacht bei Kopenhagen über- 
wältigt wurde, teils durch die Ermordung des Kaisers Paul, der die Seele des 
Bundes gewesen war. Bald darauf, im Jahre 1801, besetzte Preußen Hannover, 
um einer Besetzung dieses Nachbarlandes durch die Franzosen oder Russen zuvor- 
zukommen und um die kriegerischen Möglichkeiten zu verhüten, die daraus 
hätten entspringen können. Napoleon sah darin zwar eine Verletzung der 
französischen Interessen; aber, da bald darauf der Friede mit England zu 
Amiens (1802) geschlossen wurde, so kam es deswegen zu keiner ernsteren Ver- 
wicklung, und Hannover wurde natürlich nun von Preußen an England zurück- 
gegeben. Inzwischen war im Februar 1801 der Reichsfriede von Lunéêville zu- 
stande gekommen, in dem Kaiser und Reich in die Abtretung des linken Rhein- 
ufers an Frankreich gewilligt hatten; am 23. Mai 1802 schloß Preußen mit 
Frankreich einen geheimen Vertrag über die Entschädigungen, die es deswegen 
aus säkularisiertem geistlichem Gebiet erhalten sollte. Frankreich bewilligte ihm 
einen Teil von Münster, ferner Paderborn, Hildesheim, das mainzische Eichs- 
feld, Erfurt, die Abteien Essen, Elten und Werden. Die Reichsdeputation 
von 1803 bestätigte diese Abmachungen, und die „Entschädigungslande“, wie 
man diese neuen Gebiete nannte, wurden nun unter Leitung des Ministers 
von der Schulenburg durch Stein und andere Verwaltungsbeamte als Pro- 
vinzen des preußischen Staates eingerichtet. Stein brachte dabei manche reforma- 
torische Gedanken auf die Bahn; unter anderm hätte er gern die Landstände in 
zeitgemäßer Umgestaltung dort beibehalten; doch ist er mit diesem Plan nicht 
durchgedrungen. 
Damit war vorläufig die langwierige kriegerische Verwicklung beendigt, 
zu der die Einmischung Osterreichs und Preußens in die inneren Verhältnisse 
des revolutionären Frankreichs 1791 den Anstoß gegeben hatte und in die dann 
auch England mit hineingezogen worden war. Aber der Friede von Amiens 
war nicht von langer Dauer. Im Jahre 1803 brach der Krieg zwischen 
Frankreich und England von neuem aus; und jetzt ließ Napoleon sofort Truppen 
nach Deutschland marschieren, um das englische Hannover zu besetzen. Dem 
preußischen Hofe war vorher davon Anzeige gemacht worden, aber man war dort 
zu ängstlich, um Einspruch dagegen zu erheben und etwa die Besetzung Hannovers 
zur Sicherung der eigenen Neutralität wieder selbst vorzunehmen. Ende Mai 
1803 rückte der Marschall Mortier in Hannover ein, und nun spürte man in 
Preußen den Druck, den die französische Besatzung auf die eigene Grenze ausübte. 
Indessen der richtige Moment war versäumt, und es blieb Preußen schließlich 
nichts übrig, als die Besetzung Hannovers durch die Franzosen im April 1804 
förmlich anzuerkennen. Der mildere Zug, der in das früher sehr harte und 
drückende Regiment der Franzosen in Hannover kam, seit Mortier im Juni 
1804 durch Bernadotte ersetzt wurde, änderte nichts an der Gefährdung der 
Ruhe und Neutralität Preußens, die durch die französische Besetzung des Nachbar- 
landes herbeigeführt war. 
Aber auch jetzt blieb es noch immer die leitende Idee der preußischen 
Politik, die Aufrechterhaltung der Neutralität durchzusetzen- Man dachte zuerst 
daran, sich auf dem Kontinent durch Verbindungen nach beiden Seiten hin, 
mit Frankreich und mit Rußland, zu sichern — beide Mächte standen ja zunächst
        <pb n="444" />
        430 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
noch in gutem Einvernehmen mit einander — dabei England gegenüber jede 
Gelegenheit zu kriegerischer Verwicklung zu vermeiden. Als dann aber der 
Bruch zwischen Napoleon und Rußland erfolgte, und Napoleon nun auf den 
Anschluß Preußens an Frankreich drang, da trat vielmehr eine Annäherung an 
Rußland ein: in einem Abkommen vom 24. Mai 1804, das Hardenberg ab- 
schloß, wurde in Aussicht genommen, unter Umständen, nämlich wenn Napoleon 
von Hannover aus weiter um sich greife, gemeinschaftlich Krieg gegen ihn zu 
führen. Das Hauptbestreben der preußischen Politik blieb aber zunächst, 
Napoleon mit Kaiser Alexander womöglich zu versöhnen, damit man wieder nach 
beiden Seiten hin Anlehnung suchen könnte, um England gegenüber die Neu- 
tralität zu behaupten. Vergeblich hat damals Napoleon Preußen zu locken 
gesucht durch das Angebot Hannovers und durch die Aussicht auf ein preußisches 
Kaisertum in Norddeutschland, das dem kurz vorher proklamierten Osterreichs 
die Wage halten sollte; mit der Anerkennung des Kaisertitels Napoleons, der zu 
allem diesem den Anstoß gegeben hatte, war ja Preußen 1804 vorangegangen, 
während sich der Kaiser von Rußland noch nicht dazu entschließen konnte. Es 
lag aber dem schlichten und gesunden Sinn Friedrich Wilhelms III. sehr fern, 
auf diese Lockungen Napoleons einzugehen, an dessen Seite er doch niemals als 
vollgültiger Bundesgenosse, sondern nur als abhängiger Vasall gestanden haben 
würde. Das Ziel, das die preußische Politik damals unter dem vorwiegenden 
Eiufluß Hardenbergs verfolgte, war die Gründung eines deutschen Staaten- 
bundes mit dem friedlichen Dualismus der beiden Großmächte Preußen und 
Osterreich. Im übrigen blieb man in der bisherigen neutralen Haltung, bis 
der Krieg der dritten Koalition gegen Napoleon ausbrach und nun Bernadotte 
aus Hannover unter völliger Nichtachtung der preußischen Neutralität seinen 
Marsch durch Ansbach nahm, um die Einschließung des österreichischen Generals 
Mack bei Ulm vollenden zu helfen (3. Oktober 1805). 
Preußen antwortete mit der Mobilmachung, aber es schritt noch nicht 
sofort zu kriegerischen Maßregeln. Kaiser Alexander besuchte das Königspaar 
damals in Potsdam; und am Sarge Friedrichs des Großen in der Garnisou-= 
kirche schlossen die beiden Monarchen ein Freundschaftsbündnis, dessen gefühl- 
voll-schwärmerische Einkleidung mehr den phantasievollen Naturen Kaiser 
Alexanders und der Königin Luise entsprach, als dem nüchternen Temperament 
Friedrich Wilhelms III. Der politische Niederschlag dieser engen persönlichen 
Verbindung war der Potsdamer Vertrag vom 3. November 1805, in der 
Hauptsache ein Werk Hardenbergs, der sich damit für alle Zukunft das Vertrauen 
des Kaisers Alexander gewann. Auch OÖsterreich wurde mit ins Einverständnis 
gezogen. Nach diesem Vertrage sollte Preußen zunächst eine bewaffnete Ver- 
mittlung versuchen zwischen Napoleon und den verbündeten Kaisern von Ruß- 
land und Österreich, und zwar auf der Grundlage des Friedeus von Lunbville, 
also ohne neue Abtretungen OÖsterreichs und ohne weitere Schwächung seiner 
Stellung im Reich. Scheiterte dieser Vermittlungsversuch, so sollte sich Preußen 
selbst spätestens bis zum 15. Dezember 1805 der Koalition anschließen. Es 
wurde in Aussicht genommen, daß Preußen dann Hannover besetzen und bei 
einem günstigen Ausgang des Krieges auch behalten sollte. 
Der König war aber auch jetzt noch bemüht, den Friedeun um jeden Preis 
zu bewahren. Darum wurde mit dem Vermittlungsversuch nicht Hardenberg,
        <pb n="445" />
        Verträge von Potsdam (1804), Schönbrunn (1805), Paris (1806). 431 
sondern sein Kollege Haugwitz beauftragt; der König erteilte ihm persönlich 
mit Umgehung Hardenbergs eine Instruktion, die mehr seinen friedlichen Ab- 
sichten als der getroffenen Vereinbarung entsprach. Haugwitz handelte also 
nicht bloß auf eigene Hand und darf nicht allein für das, was folgte, verant- 
wortlich gemacht werden. Er meldete sich absichtlich sehr spät, erst Ende 
November, bei Napoleon und ließ sich dann so lange hinhalten, bis die Schlacht 
von Austerlitz geschlagen war (2. Dezember), in der die Macht der Koalition 
zusammenbrach. Es kam dann gar nicht mehr zu einem Vermittlungsversuch 
auf der in Aussicht genommenen Grundlage, sondern Haugwitz ließ sich dazu 
herbei, am 15. Dezember 1805 in dem Schlosse Schönbrunn bei Wien einen 
förmlichen Bündnisvertrag mit Napoleon zu unterzeichnen. In diesem Ver- 
trage willigte Preußen in die Abtretung von Ansbach, das Napoleon an seinen 
Verbündeten, den Kurfürsten von Bayern, gab, ferner wurde Cleve mit Wesel 
und Neuschatel an Napoleon selbst überlassen; dafür erhielt Preußen jetzt aus 
Napoleons Händen Hannover, das es sich aber, da die Franzosen abgezogen 
waren, erst selbst nehmen und dann weiterhin gegen England behaupten sollte; 
schließlich mußte sich Preußen jetzt auch zu einem förmlichen Schutz= und Trutz- 
bündnis mit Napoleon bequemen und sogar die Abtretungen, die dem Kaiser 
von Österreich in dem künftigen Frieden zugemutet werden sollten, wie die 
von Tirol an Bayern und ähnliche Gebietsveränderungen, seinerseits gutheißen. 
So schmählich hatte sich Preußen nun doch von seiner Neutralitätspolitik ab- 
drängen lassen. Aber damit war es nicht genug. Es war in Aussicht ge- 
nommen worden, daß dieser Vertrag binnen drei Wochen ratifiziert werden 
sollte. Der König tat dies aber am 4. Januar 1806 nur mit Vorbehalten 
und Anderungen und schickte Haugwitz mit dem veränderten Vertrag nach Paris, 
indem er zugleich das Heer wieder auf Friedensfuß setzte. Napoleon, der 
inzwischen mit Osterreich den Frieden von Preßburg geschlossen hatte, ließ sich 
jedoch gar nicht auf die preußischen Abänderungsvorschläge ein, sondern legte 
einen neuen Vertrag vor, den nun Haugwitz ohne weiteres annehmen mußte. 
Das ist der Pariser Traktat vom 15. Februar 1806, der für Preußen noch 
weit ungünstiger und demütigender war, als der von Schönbrunn. Preußen 
mußte sich jetzt auch noch verpflichten, den Engländern alle seine Häfen zu 
schließen, und das Bundesverhältnis wurde schärfer gefaßt, so daß Napoleon 
die Möglichkeit erhielt, von Preußen selbst Kriegshilfe gegen Rußland zu 
sordern. Dieser Vertrag wurde dann notgedrungen am 25. Februar ratifiziert. 
Nun besetzten die Preußen Hannover und schlossen die Häfen gegen England; 
die Folge war der Ausbruch des Krieges mit England, 11. Juni 1806. Es 
dauerte nicht lange, so waren die preußischen Handelsschiffe von der See wie 
weggeblasen; alles, was Preußen an Handel und Schiffahrt besaß, wurde von 
den Engländern systematisch vernichtet; die wirtschaftlichen Leiden begannen, 
die später durch die Kontinentalsperre noch gesteigert wurden. 
Dabei war man aber in Preußen doch weit entfernt davon, nun wirklich 
mit Entschiedenheit und ohne Hintergedanken auf die Seite Napoleons zu treten. 
Man hatte ein zu deutliches Gefühl davon, daß man an der Seite dieses Ver- 
bündeten nicht mehr als unabhängige Macht auftreten konnte. Die Verbindung 
mit Rußland wurde nicht abgebrochen. Im Juli 1806 wurden insgeheim 
nvischen Preußen und Rußland Erklärungen ausgetauscht, die dem preußischen
        <pb n="446" />
        432 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
Bündnis mit Napolcon geradezu widersprachen, indem sie dazu bestimmt waren, 
die Möglichkeit eines kriegerischen Zusammenstoßes mit Rußland unter allen 
Umständen auszuschließen. Das war die Einleitung zu einer engeren Ver- 
bindung zwischen Preußen und Rußland, wie sie erst 1807 erfolgt ist. 
Inzwischen war der Rheinbund begründet worden, der allen deutschen 
Fürsten, die daran teilnahmen, dic volle Souveränität gewährleistete; der immer 
lockerer gewordene Reichsverband war damit vollends aufgelöst, und Kaiser 
Franz von Österreich zog nur die unvermeidliche Konsequenz daraus, indem 
er 1806 die deutsche Kaiserkrone niederlegte. Napoleon machte nun Preußen 
den Vorschlag, es möge einen norddeutschen Bund stiften, der gewissermaßen 
die dritte Macht in Deutschland darstellen sollte, neben dem Rheinbund und 
Österreich. Insgeheim aber arbeitete er dann doch wieder dem Abschluß eines 
solchen Bundes entgegen, weil er kein rechtes Vertrauen zu Preußen fassen 
konnte. Auch sonst behandelte er Preußen mit unverhohlener Nichtachtung. 
Die niederrheinischen Abteien Essen, Elten, Werden blieben von den Franzosen 
besetzt und wurden Preußen vorenthalten. Aus Paris meldete der Gesandte 
Luchhesini, daß Napoleon die Absicht habe, den Preußen Hannover wieder weg- 
zunehmen und es an England zurückzugeben, um sich mit dieser Macht zu 
verständigen. Zugleich drückten die französischen Truppen in West= und Süd- 
deutschland immer stärker auf die preußischen Grenzen; ihre Bewegungen schienen 
geradezu gegen Preußen gerichtet. 
Das alles veranlaßte den König, nun doch wieder mobil zu machen 
(6. Augnst 1806) und zugleich ein Ultimatum an Napoleon zu richten, in dem 
namentlich die Zurückziehung der französischen Truppen von den preußischen 
Grenzen, die Herausgabe der drei niederrheinischen Abteien und die Abstellung 
der Hinderungen bei der Errichtung des norddeutschen Bundes gefordert wurden. 
Napoleon ließ sich gar nicht auf die Beantwortung dieser Forderungen ein, 
sondern verlangte vor allem die Abstellung der Mobilmachung. Das wurde 
von preußischer Seite verweigert, und so kam es nun schließlich doch noch zum 
Kriege mit Napoleon, und zwar unter den ungünstigsten Umständen und ohne 
Aussicht auf einen glücklichen Erfolg. Es war das Ergebnis einer schwächlichen 
und kurzsichtigen Politik, die schon längst in den Kreisen des höheren Beamten- 
tums und auch des Hofes und der Offiziere schwere Bedenken, ja selbst offenen 
Widerspruch hervorgerufen hatte. Die Zurücknahme der Mobilmachung zu 
Anfang des Jahres, das Bekanntwerden des schmählichen Pariser Vertrages, 
der erzwungene Krieg mit England, die Verluste in Handel und Schiffahrt, die 
Stockung in den Geschäften — das alles hatte niederschlagend und erbitternd 
auf die patriotischen Kreise gewirkt. Die Berliner Bevölkerung war schon lange 
in erregter kriegerischer Stimmung. Wenn im Theater Schillers „Jungfrau 
von Orleans“ oder „Wallensteins Lager“ gegeben wurde, kam es zu lärmenden 
Kundgebungen; das Rociterlied wurde einmal vom Publikum unter stürmischer 
Begeisterung mitgesungen. Die jungen Offiziere des vornehmen Regiments 
Gensd'armes wetzten wohl ihre Säbel an den steinernen Stufen des fran- 
zösischen Botschaftspalais Unter den Linden, wo es öfter zu lärmenden Demon- 
strationen kam. 
Helle Köpfe, wie der Kriegsrat und Publizist Friedrich Gentz, hatten schon 
vor Jahren darauf hingewiesen, daß vornehmlich dic unglückselige Form der
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        Der Ursprung des Krieges von 1806. 433 
— 
Kabinettsregierung schuld an der verderblichen Schwäche der preußischen Politik 
sei. Hardenberg, der sich seit der Sendung von Haugwitz von den Geschäften 
ausgeschlossen sah, zog sich vom Hofe zurück und benutzte die Gelegenheit einer 
Abschiedsaudienz beim König im April, um ihm das Verderbliche des Regie- 
rungssystems vorzustellen; Erfolg aber hatte er damit nicht. Stein entwarf eine 
Denkschrift, die einen flammenden Protest gegen das System der Kabinetts- 
regierung und die daran beteiligten Personen enthielt und die Bildung einer 
Ministerialkonferenz aus füuf Fachministern in unmittelbarer Berührung mit 
dem König als Vorbedingung einer besseren Geschäftsbehandlung forderte. Es 
war eine monumentale Kundgebung; sie ist zum Ausgangspunkt des lang- 
wierigen Kampfes gegen die Kabinettsregierung geworden; aber im Moment 
blieb sie wirkungslos, weil die Königin, der sie Stein nach einem vergeblichen 
Versuch, die Unterschrift einiger Ministerkollegen zu erlangen, in einer etwas 
abgemilderten Form überreicht hatte, es gar nicht gewagt hat, das Schriftstück, 
„dessen starke und stolze Sprache ebenso wie die grelle Beleuchtung der Verhält- 
nisse und der Personen sie und auch andere, wie z. B. Hardenberg, erschreckte, 
ihrem königlichen Gemahl vorzulegen. Dieselben Vorstellungen, nur in milderer 
und ehrerbietigerer Form, wurden dann aber doch noch an den König gebracht 
auf Veranlassung des patriotisch erregten geistreichen und extravaganten Prinzen 
Louis Ferdinand, der von dem Historiker Johannes Müller eine Denkschrift 
ausarbeiten ließ, die er selbst mit einigen anderen Prinzen, einigen Generälen 
und dem Minister vom Stein unterschrieb. Sie wurde dem König am 2. Sep- 
tember überreicht und höchst ungnädig von ihm aufgenommen. Die Unter- 
zeichner erhielten einen Verweis; geändert wurde nichts. Es war auch nicht 
mehr die Zeit dazu; der Befehl zur Mobilmachung war schon ergangen, und 
die Geschicke Preußens eilten nun mit schnellem Schritt der fürchterlichsten Kata- 
strophe zu, die den Staat der Hohenzollern jemals betroffen hat. 
Die Antwort auf das Ultimatum wurde von preußischer Seite bis zum 
8. Oktober erwartet, und die preußische Heeresleitung glaubte, den Gegner erst 
jenseits des Thüringer Waldes zu treffen, den man in verschiedenen Heeressäulen 
zu überschreiten gedachte. Aber die Raschheit und Energie der Operationen 
Napoleons, die freilich in ihrer ganzen Bedeutung und Gefahr den Preußen gar 
nicht bekannt geworden sind, da sie über Stärke und Bewegungen des Gegners 
nicht hinreichend unterrichtet waren, vereitelte diesen Plan; er wurde nun dahin 
verändert, daß man beschloß, die verschiedenen getreunt marschierenden 
Heeresabteilungen schon nördlich des Gebirges zu vereinigen. Aber auch diese 
Absicht konnte nicht mehr ausgeführt werden: am 10. Oktober wurde die 
preußische Vorhut bei Saalfeld geschlagen, wobei Prinz Louis Ferdinand fiel; 
in weiterem Vormarsch gelangten dann die Franzosen am 12. in die Flanke 
und den Rücken der Preußen, die nun den Versuch machten, sich an der mittleren 
Saale zu vereinigen. Ehe aber die Ausführung dieses Planes gelang, wurden 
die beiden noch getrennt stehenden Heere von den Franzosen angegriffen und 
geschlagen in der vernichtenden Doppelschlacht von Jena und Auerstedt am 
14. Oktober. Bei Jeua stand Fürst Hohenlohe-Ingelfingen mit 43 000 Preußen 
und Sachsen, die später noch durch das von Weimar heranrückende Rüchelsche 
Korps (27000 Mann) verstärkt wurden, der dreifach stärkeren äbermacht 
Napoleons gegenüber. Einige Meilen nördlich davon, bei dem Dorf Auerstedt, 
bSlutze, Hohenzolern. 28
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        434 Umsturz und Wiederaufban (1786—1840). 
traf die preußische Hauptarmee, bei der sich auch der König befand, 52 000 Mann 
stark, unter dem Oberbefehl des Herzogs von Braunschweig mit dem Marschall 
Davoust zusammen, der nur 33 000 Mann zur Verfügung hatte. Der Herzog 
von Braunschweig wurde schon zu Beginn der Schlacht schwer verwundet, und 
es fehlte daher hier vollständig an der einheitlichen Leitung. Der König, der 
nominell den Oberbefehl führte und der hier, wie auch später, auf dem Schlacht- 
felde vollkommene Furchtlosigkeit und Kaltblütigkeit bewies, besaß doch nicht 
Umsicht und schnelle Entschlußkraft genug, um der Aufgabe selbständiger 
Führung gewachsen zu sein. Bis zum Eintritt der Dunkelheit waren die 
Preußen an allen Punkten geschlagen; und der Rückzug, der zunächst auf Weimar 
zuging, artete bald in Flucht aus. 
Zur selben Zeit wurde auch Hohenlohe von Napoleon selbst bei Jena 
vernichtend geschlagen. Es war nicht bloß die Uberzahl, sondern auch die taktische 
Überlegenheit des Gegners, was eine so schnelle und gründliche Niederlage herbei- 
führte. Bei Jena wie bei Auerstedt gingen die Preußen noch nach den alten 
Grundsätzen der Lineartaktik in langgestreckten Linien vor, die den durch das 
Gelände begünstigten Tirailleurschwärmen der Franzosen das günstigste Ziel 
für eine vernichtende Feuerwirkung boten. Es waren zwei verschiedene Systeme 
der Strategie und Taktik, die hier anfeinander stießen: das alte friderizianische, 
über das die preußische Armee noch nicht hinausgekommen war, und das nene 
napoleonische, das auf der durch die Revolution bewirkten inneren Umbildung 
der Staats= und Heereseinrichtungen beruhte. Besonders verderblich wurde 
die Niederlage dadurch, daß die Preußen mit verkehrter Front, den Feind 
zwischen sich und ihren rückwärtigen.-Verbindungen, gefochten hatten. Ihr 
Rückzug, bei dem die Trümmer der beiden geschlagenen Heere sich vermischten 
und der durch die Verfolgung Napoleons zu wilder Flucht gesteigert wurde, 
konnte nicht geradeswegs auf Berlin und die Oder zu erfolgen, sondern mußte 
weite Umwege nehmen, wobei das Heer sich völlig auflöste. Und nicht nur das 
Heer, sondern der ganze Staat Friedrichs des Großen war durch diese furchtbare 
Niederlage der Vernichtung preisgegeben. Es war ein Zusammenbruch sonder- 
gleichen. Im Oktober und November fiel eine Festung nach der anderen: Erfurt, 
Spandau, Magdeburg, Küstrin, Hameln, Stettin. Die zum Teil altersschwachen 
Kommandanten hielten alles für verloren. Am 28. Oktober kapitulierte Hohen- 
lohe, durch seinen Generalquartiermeister Massenbach falsch informiert, mit dem 
Rest seines Heeres bei Prenzlau, am 7. November Blücher mit dem Rest der 
andern Armec, der es an Brot und Munition fehlte, bei Ratkan; der Herzog 
von Braunschweig, von einer Kugel in den Kopf getroffen, irrte sterbend umher, 
bis er zu Ottensen sein Grab fand. 
Der König hat unmittelbar nach der Schlacht Verhandlungen mit Napoleon 
eröffnet; aber die Friedensbedingungen, die er anbot, am 15. und am 18. Oktober, 
wurden von dem Sieger einfach abgewiesen. Unaufhaltsam ging der Siegeslauf 
der Franzosen weiter. Am 17. Oktober wurde die preußische Reservearmece unter 
dem Herzog Eugen von Württemberg bei Halle durch Bernadotte geschlagen. 
Am 27. Oktober hielt Napoleon seinen glänzenden Einzug in Berlin. 
Der Hof und die dem König am nächsten stehenden Minister verließen 
auf die Unglücksnachricht von Jena die Hauptstadt und flüchteten nach der Oder 
zu, wohin sich auch der König gewandt hatte; am 21. Oktober traf die Königin
        <pb n="449" />
        Jena und Auerstedt. Verhandlungen über Frieden und Waffenstillstand. 435 
Luise, die dem Heere bis Weimar gefolgt und dann in die Flucht mit hinein— 
geraten war, in Küstrin wieder mit ihrem königlichen Gemahl zusammen, um 
dann während des Krieges nicht mehr von seiner Seite zu weichen. Der Gou- 
verneur von Berlin, Graf Schulenburg, gab durch einen Maueranschlag die 
für den Geist des damaligen preußischen Staatswesens charakteristische Losung 
aus, daß Ruhe die erste Bürgerpflicht sei, und folgte dem König, ohne aber 
für die Wegschaffung der im Zeughaus aufbewahrten 40 000 Gewehre und 
50 Kanonen zu sorgen. Den Tresor und die Staatskassen hatte der Minister 
Freiherr vom Stein gerettet, der gleichfalls den Spuren des flüchtigen Königs 
folgte. Eine Verteidigung Berlins, das ja eine offene Stadt war, ist nicht 
versucht worden und hätte auch keinen Sinn gehabt. Die Haltung der Bürger- 
schaft war im allgemeinen der Lage angemessen und würdig, wenn es auch an 
Ausnahmen nicht fehlte und manche Schriftsteller, wie Buchholz und von Cöllu, 
die Gelegenheit benutzten, um während der Franzosenherrschaft ihren Haß gegen 
die Einrichtungen des alten Staatswesens in einer im Moment sehr unpatrio- 
tischen, zum Teil auch frivolen Kritik zu betätigen, oder gar wie Davidsohn= 
Lange im „Telegraphen“ in unwürdiger Liebedienerei dem Sieger zu schmeicheln. 
Die in Berlin zurückgebliebenen Minister leisteten den ihnen von Napoleon 
vorgeschriebenen Eid und die übrigen Behörden folgten ihrem Beispiel, so daß 
der Verwaltungsmechanismus dem Eroberer dienstbar wurde — ein Verhalten, 
das der König später sehr ungnädig vermerkt hat. Die Unterhandlungen mit 
Napoleon, der früher erklärt hatte, erst in Berlin Frieden schließen zu wollen, 
waren nicht abgebrochen worden. Luchhefini, der sie führte, berichtete am 
25. Oktober, was Napoleon fordere: Abtretung alles Landes westlich der Elbe, 
Verzicht Preußens auf alle Verbindung mit anderen deutschen Staaten und 
eine Kriegskostenentschädigung von 100 Millionen Franken. 
Über diese Bedingungen beratschlagte der König mit seinen Adjutanten 
und dem Minister Haugwitz am 26. Oktober in Küstrin. Es schien nichts übrig 
zu bleiben, als auf dieser Grundlage weiter zu verhandeln und den Versuch zu 
machen, vielleicht noch einige Milderungen zu erreichen. Zu diesem Zweck wurde 
der Generaladjutant Zastrow in das Hauptquartier Napoleons gesandt; aber 
Milderungen waren nicht zu erreichen; Napoleon ließ vielmehr durchblicken, 
daß er unter Umständen auch noch die Kriegshilfe Preußens gegen Rußland 
werde in Anspruch nehmen müssen. Als der Hauptgegner erschien ihm damals 
England; es war sein Plan, jetzt mit Preußens Hilfe Rußland niederzuwerfen, 
um dann mit Rußlands Hilfe England zum Frieden zu zwingen. Zastrow 
und Lucchesini unterzeichneten daher auf Grund der von Napoleon gestellten Be- 
dingungen einen Präliminarfriedensvertrag zu Charlottenburg am 30. Oktober; 
und dieser Entwurf wurde dann auch nach einer Beratung, die der König am 
6. November zu Grandenz hielt, angenommen, nur mit dem einen Vorbehalt, 
daß Preußen nicht zum Kriege gegen Rußland gedrängt werden sollte. 
F„Aber Napoleon hatte inzwischen seinen Sinn geändert; er wollte von einem 
Friedensschluß noch nichts wissen und war jetzt nur zur Bewilligung eines 
Waffenstillstandes bereit, der ihm Preußen bis zur Weichsel als Operations- 
basis für den Krieg mit Rußland ausliefern sollte. Die Bedingungen dieses 
Vertrages nahmen Luchhesini und Zastrow vorläufig am 16. November an. 
Es kam darauf an, ob der König sie genehmigte. In diesem Falle hätte es auch 
287
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        436 Umsturz und Wiederaufban (1786—1840). 
zum Bruch zwischen Preußen und Rußland kommen müssen; die Verbindung 
mit Rußland aber war das stärkste Element in dem politischen System des 
Königs. Er war inzwischen immer weiter nach Osten geflüchtet und befand sich 
in dem ostpreußischen Städtchen Osterode, als diese Nachrichten ihn erreichten. 
Dort in Osterode wurde am 21. November eine große Beratung gehalten, 
die über das weitere Schicksal des Staates entschieden hat. Die Mehrzahl der 
Minister und Generäle, unter ihnen Haugwitz, riet zur Annahme der Be- 
dingungen Napolcons, also zu einer schimpflichen Unterwerfung mit Preisgabe 
Rußlands und völliger Anslicferung Preußens an den Sieger. Der König aber 
entschied im Sinne der Minorität, zu der der Kabinettsrat Beyme und der 
Minister Stein gehörten, für Ablehnung des Waffenstillstandes, also Fort- 
führung des Krieges unter Herstellung einer engeren Verbindung mit Rußland. 
Vielleicht ist für diese Wendung auch der Einfluß der Königin Luise von 
Bedeutung gewesen. Sie hatte kurz vorher von den Schmähungen erfahren, die 
Napoleon ihr in seinen Bulletins zugefügt hatte. Er hielt sie ganz mit Unrecht 
für die Anstifterin dieses Krieges; er verglich sie mit der schönen Helena und der 
Armida Tassos und entblödete sich nicht, auf ihr schwärmerisches Freundschafts- 
verhältnis mit Kaiser Alexander von Rußland in schnöder Zweideutigkeit anzu- 
spielen. Er erreichte damit freilich nur, daß die Begeisterung für die schöne und 
unglückliche Königin bei ihrem Volke jetzt erst recht emporflammte und daß das 
Schimpfliche der Unterwerfung unter diesen Sieger auch ihrem Gemahl recht 
eindringlich zum Bewußtsein gebracht wurde. 
Es war von unendlicher Wichtigkeit, daß der König damals den Entschluß 
zum weiteren Widerstande gefunden hat; die ganze Zukunft Preußens hing 
davon ab; ohne diesen Entschluß wären auch die inneren Reformen schwerlich zur 
Durchführung gebracht worden, die damals durch die Umwandlung des Re- 
gierungssystems im Sinne einer Ministerialregierung statt der bisherigen 
Kabinettsregierung schon in bedeutsamer Weise vorbereitet worden sind. Der 
Minister Haugwitz, der in den Beratungen von Osterode für die Annahme des 
Waffenstillstandes gewesen war, nahm jetzt seinen Abschied. Der schlechte Steuer- 
mann — sagt Hardenberg — verließ das Schiff, nachdem er es auf den Strand 
gesetzt hatte. Auch Lombard ist nicht wieder zum König zurückgekehrt. Die 
Königin hatte ihn auf der Flucht in Stettin, wo er sich bei ihr meldete, am 
20. Oktober verhaften lassen, wie es hieß, um ihn vor der Wut des Pöbels zu 
schützen. Er kam bald wieder frei und wurde durch eine Kabinettsorder des 
Königs getröstet, aber er blieb seit dieser Zeit dem Kabinett und seiner früheren 
Wirksamkeit fern. Außer den Adjutanten des Königs blieb nur noch Beyme im 
Kabinett tätig, und dieser hat in den Tagen des Unglücks eine feste Haltung und 
treue, patriotische Gesinnung gezeigt. Nach seinem Rat entschloß sich der König 
zunächst, dem Freiherrn vom Stein, der in diesen schweren Tagen eine außer- 
ordentliche Umsicht und Tätigkeit bewiesen hatte, die Leitung der auswärtigen 
Angelegenheiten anzubieten; aber Stein, der bisher nur in der inneren Ver- 
waltung gewirkt hatte und sich dieser Stelle nicht gewachsen fühlte, lehnte ab und 
wies auf Hardenberg hin, der ja noch immer Minister im auswärtigen De- 
partement war; zugleich nahm er jetzt Gelegenheit, dem König seine Meinung 
über die Notwendigkeit der Abschaffung der Kabinettsregierung und der Bildung, 
einer Ministerialkonferenz zu eröffnen.
        <pb n="451" />
        — – 
Osterode. Kampf gegen die Kabinettsregierung. Stein entlassen. 437 
Der König kam dieser Forderung einen Schritt entgegen; Beyme entwarf 
einen Plan, nach dem zunächst drei Minister, einer für das Auswärtige, einer 
für das Innere, einer für den Krieg, dem König unmittelbar Vortrag halten 
sollten, aber in Gegenwart und unter Mitwirkung des Kabinettsrats, der zugleich 
auch das Protokoll führen und die eingegangenen Sachen an die einzelnen 
Minister verteilen sollte; als Minister des Auswärtigen wurde Hardenberg 
ins Auge gefaßt, das Departement des Innern war für Stein bestimmt, die 
Kriegssachen sollte der General Rüchel vortragen. Den drei Männern gefiel 
aber die vom König geplante Geschäftsbehandlung nicht, weil sie der Person des 
Kabinettsrats einen zu bedeutenden Einfluß gestattete; sie erhoben Vorstellungen 
dagegen; insonderheit Stein machte die Ubernahme des neuen Ministerpostens 
von der Entfernung des Kabinettsrats abhängig. Indessen der König bestand 
auf diesem Plan, ohne sich um die Einwendungen der Beteiligten zu kümmern; 
nur in der Person des Ministers des Auswärtigen änderte er seine Meinung: an 
Stelle Hardenbergs, von dem er wußte, daß ihn Napoleon haßte, und daß er durch 
seine Persönlichkeit ein Hindernis für den künftigen Friedensschluß bedeuten 
werde, wählte er schließlich seinen Generaladjutanten Zastrow, obwohl dieser 
Mann den abgelehnten Waffenstillstand von Charlottenburg unterzeichnet hatte; 
sein Blick war eben doch mehr auf den künftigen Friedensschluß, als auf die 
Erfordernisse einer energischen Kriegführung gerichtet. Für Stein aber war es 
nun vollends moralisch unmöglich geworden, den neuen Ministerposten anzu- 
nehmen: mit Zastrow mochte er noch weniger zusammenwirken als mit Beyme. 
Er sandte am 30. Dezember die ihm zum Vortrag überwiesenen Akten zurück 
mit der Bemerkung, daß er nach seinen früheren Erklärungen das Ministerium 
nicht für konstituiert ansehen könne, und erschien auch auf weitere Aufforderung 
nicht zum Vortrag. Und nun entlud sich der lange augesammelte Groll des 
Königs gegen Stein in einem gewitterartigen Schlage. 
Es waren Tage voll Sturm und Drang, solche, in denen, wie Roon einmal 
sagte, alle maßgebenden Nervensysteme überreizt waren. Das Hoflager befand 
sich damals in Königsberg. Eben näherten sich die Feinde der Stadt; die könig- 
liche Familie schickte sich an, obwohl die Königin von einem schweren Nerven- 
fieber noch keineswegs genesen war, nach Memel zu flüchten; Stein selbft stand 
im Begriff, ihr mit Zurücklassung seiner Frau und eines typhuskranken Kindes 
zu folgen: da erhielt er am Abend des 3. Januar durch einen Feldjäger ein 
eigenhändiges Schreiben des Königs, wie es wohl kaum je von einem Monarchen 
an seinen Minister gerichtet worden ist. Der König hielt Stein darin ein förm- 
liches Sündenregister vor. Er nannte ihn einen widerspenstigen, hartnäckigen 
und ungehorsamen Staatsdiener, der, auf sein Genie und seine Talente pochend, 
weit entfernt, das Beste des Staates vor Augen zu haben, nur durch Kapricen 
geleitet, aus Leidenschaft und aus persönlichem Haß und Erbitterung handele. 
Nachdem er ihm so, wie er sich ausdrückte, auf gut Deutsch seine Meinung gesagt 
hatte, erklärte er ihm, daß, wenn er nicht sein respektwidriges und unanständiges 
Benehmen zu ändern willens sei, der Staat sich keine große Rechnung auf seine 
ferneren Dienste machen könne. Stein antwortete auf der Stelle mit einem 
kurzen und trockenen Entlassungsgesuch; und der König erwiderte ihm am 
folgenden Tage mit lakonischer Kürze: „Da der Herr Baron v. Stein . . sein 
eigenes Urteil fällt, so weiß ich nichts hinzuzusetzen. Friedrich Wilhelm.“
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        438 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
So platzten damals die Gegensätze auf einander: die autokratische Schroff- 
heit des alten Absolutismus auf der einen Seite, das Selbstgefühl eines modernen 
Ministers und die neue Auffassung des Staatsdienstes auf der andern Seite. 
Während nun Stein sich in seine Heimat nach Nassau zurückzog, flüchtete 
die königliche Familie über die Kurische Nehrung nach Memel — für die kranke 
Königin eine fürchterliche Fahrt: tags auf dem durchweichten Boden der 
schmalen Landzunge, auf der einen Seite das Haff, auf der anderen die stürmende 
See, die stellenweise das Land zu überfluten drohte, nachts Unterkunft in elenden 
Hütten, ohne stärkende Nahrung, dazu der Sturm und die Kälte dieser Januar-= 
tage. Indessen man gelangte glücklich nach Memel, und dort, am äußersten 
Ende der Monarchie, wartete das Königspaar die weitere Entwicklung der Schick- 
sale des Krieges ab, der nunmehr in Ostpreußen und Polen geführt wurde. 
Napoleon hatte inzwischen von Berlin aus am 21. November 1806 das 
Dekret erlassen, das die Kontinuentalsperre gegen England verhängte. Dieses 
blieb nach wie vor für ihn der Hauptgegner; zunächst aber war sein Augen- 
merk jetzt auf die Niederwerfung Rußlands gerichtet. Preußen sollte ihm dazu 
als Operationsbasis dienen; er dachte damals an eine völlige Vernichtung des 
preußischen Staates. In seinen Papieren hat sich der Entwurf zu einer Pro- 
klamation aus dem Ende des Jahres 1806 gefunden, durch welche die Dynastie 
der Hohenzollern entthront werden sollte. Zur Bewältigung Rußlands sollte 
auch die poluische Frage benutzt werden. In Polen, und zwar zunächst in den 
polnischen Provinzen Preußens, wurde von Napoleon eine nationale Erhebung 
begünstigt, die das Ziel einer Wiederherstellung des alten Königreichs Polen 
verfolgte. Den Osterreichern bot Napoleon Schlesien für die Abtretung von 
Galizien. Es war ihm zugleich auch darum zu tun, womöglich die Hilfe OÖster- 
reichs gegen Preußen und Rußland zu erlangen. Aber Osterreich, damals unter 
der Leitung Stadions, ließ sich durch diese Anerbictungen nicht verleiten, den 
Plänen Napoleons zu dienen; es behauptete seine Neutralität. Rußland war 
damals zugleich noch in einem Kriege mit der Türkei und konnte daher nicht 
seine volle Kraft gegen Napoleon wenden; der polnische Aufstand flößte am Hofe 
Alexanders die größten Besorgnisse ein. 
Napoleons Machtsphäre dehnte sich gegen Ende 1806 in Deutschland noch 
weiter aus durch das Anwachsen des Rheinbundes. Der Kurfürst von Sachsen 
bei Jena noch mit Preußen im Bunde, hatte bald nach der Schlacht seine 
Truppen zurückgezogen und sich Napoleon genähert; er schloß jetzt am 
11. Dezember zu Posen seinen Frieden mit ihm und trat dem Rheinbund bei, 
indem er eine Bundeshilfe von 20 000 Mann versprach und für den gegen- 
wärtigen Krieg gleich 6000 Mann in den Dienst Napoleons stellte. Dafür wurde 
Sachsen zum souveränen Königreich erhoben und erhielt Aussichten auf allerlei 
Landgewinn. Am 15. Dezember folgten die ernestinischen Höfe; erst später, am 
18. April 1807, traten auch die norddeutschen Fürsten von Anhalt, Schwarzburg, 
Waldeck, Reuß, Lippe dem Rheinbund bei; alle diese Ländchen wurden damit 
zu souveränen Staaten und mußten ihre winzigen Truppenkontingente in den 
Dienst ihres Protektors stellen. 
Die Russen waren Ende 1806 durch verschiedene Gefechte bis nach Litauen 
(Neu-Ostpreußen) zurückgedrängt worden; 1807 wurde Ostpreußen der haupt- 
sächliche Kriegsschauplatz. Napoleon gebot über eine Streitmacht von 600 000
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        Fortführung des Krieges; Eylau; engeres Verhältnis mit Rußland. 439 
Mann. Den Unterhalt für diese hat er zum größten Teil aus den eroberten 
preußischen Provinzen erpreßt, die bis 1808 500 Millionen Franken in barem 
Gelde hergeben mußten und ebensoviel an Naturalleistungen. Niemals, so sagt 
der französische Generalbevollmächtigte Bignon, hat eine feindliche Okkupation 
einen so harten und schweren Druck ausgeübt, wie damals die französische in 
Preußen. Am 7. und 8. Februar gelang es den Russen unter Bennigsen durch 
die wirksame Unterstützung des preußischen Korps L'Estocq, bei dem sich Scharn- 
horst als Generalstabschef befand, bei Preußisch-Eylau, Napoleon die Spitze zu 
bieten. Es war die erste Schlacht, aus der Napoleon nicht als Sieger hervor- 
ging. Das machte einen solchen Eindruck auf ihn, daß er nun doch am 
13. Februar den General Bertrand mit Friedensvorschlägen zu König Friedrich 
Wilhelm III. nach Memel sandte. Er wollte Preußen von Rußland trennen. 
Er kam auf seinen früheren Vorschlag der Elbgrenze zurück und erklärte, auf 
die Wiederherstellung Polens verzichten zu wollen. Aber Friedrich Wilhelm III., 
damals schon unter dem Einfluß Hardenbergs, der nach Steins Ausscheiden 
neben Zastrow doch wieder zur Beratung in den auswärtigen Angelegenheiten 
herangezogen wurde, wies diese Anerbietungen zurück; er wollte auf der Seite 
Rußlands ausharren und sah wieder mit einiger Hoffnung in die Zukunft. 
Aber der russische General Bennigsen verstand die Gunst der Lage nach 
der Schlocht bei Eylau nicht auszunützen, während die Franzosen in Schlesien 
und Pommern weitere Fortschritte machten. Glogau, Breslau, Brieg, Schweidnitz 
fielen in ihre Hände; in Schlesien hielten sich nur noch die Festungen Glatz und 
Kosel. In Pommern blieb allein Kolberg unbezwungen und beschäftigte längere 
Zeit hindurch 24 000 Mann von der französischen Armee; die heldenmütige Ver- 
teidigung unter Leitung des Majors von Gneisenau, der noch rechtzeitig an die 
Stelle des altersschwachen Kommandanten getreten war, und unter patriotischer 
Mitwirkung der Bürgerschaft, an deren Spitze der wackere Nettelbeck stand, bietet 
eins der hellsten Bilder in dieser trüben Zeit. Auch in Graudenz hielt der 
tapfere Kommandant Courbieère die Ehre der preußischen Waffen aufrecht und 
bewahrte seinem König die Festung bis zum Frieden. Danzig hat sich unter 
dem Grafen Kalckreuth bis zum 25. Mai 1807 gehalten. In der Kurmark er- 
richtete der Major v. d. Marwitz ein Freikorps, mit dem er nicht unglücklich 
in Vorpommern operierte. 
Am 28. Januar 1807 schloß Preußen zu Memel mit England Frieden; 
Hannover wurde dabei endgültig aufgegeben. Man hoffte damals auf eine wirk- 
same Unterstützung von England, aber es kam nicht dazu. Ein Subsidienvertrag, 
über den man verhandelte, gelangte erst am 27. Juni zum Abschluß, und da 
war es bereits zu spät. Auch Osterreich verharrte in seiner Neutralität trotz 
aller Versuche des Kaisers Alexander, es für den gemeinsamen Kampf gegen 
Napoleon zu gewinnen. Um so fester aber schlossen sich nun Preußen und Ruß- 
land zusammen. Am 2. April besuchte Kaiser Alexander das Königspaar in 
Memel; am 4. April folgte ihm der König in das Lager zu Kydullen (Neu- 
Ostpreußen), wo der Zar ihm die russischen Garden vorführen wollte. Dieser 
Aufenthalt ist von historischer Wichtigkeit geworden, weil er den Anlaß zur Be- 
seitigung der bisher immer noch vergeblich bekämpften Kabinettsregierung ge- 
geben hat. Hardenberg, der sich in seiner geschmeidigen und abwartenden Weise 
bisher die vom König eingeführte Geschäftsbehandlung der Ministervorträge in
        <pb n="454" />
        440 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
Gegenwart des Kabinettsrats hatte gefallen lassen, war an Zastrows Stelle als 
Vertrauensmann Alexanders jetzt der Hauptratgeber des Königs geworden und 
begleitete ihn nach dem Wunsche des Kaisers ganz allein, ohne Zastrow und 
Beyme, in das russische Lager. Dort gewöhnte sich der König daran, daß Harden- 
berg allein ihm alle Sachen vortrug. Die freimütige Wärme des Ministers, 
die doch nie die schuldige Ehrfurcht vermissen ließ, seine große Geschicklichkeit 
beim Vortrag, die immer den rechten Ton zu treffen wußte, sein diplomatisches 
Talent und nicht zuletzt das Ansehen, das er bei Kaiser Alexander genoß, 
machten ihn dem Könige bald unentbehrlich; und so kam es, daß diese Ein- 
richtung später zu dauernder Geltung gelangte. Vorläufig erhielt Hardenberg 
am 10. April in aller Form das Departement der auswärtigen Angelegen- 
heiten übertragen. In Kydullen sind schon die Grundlagen zu dem Bündnis 
gelegt worden, das dann am 26. April in Bartenstein zum Abschluß gelangt ist. 
Preußen und Rußland verbanden sich darin zu unverbrüchlichem Zusammen- 
halten gegen Napoleon. Keiner von beiden sollte einen Separatfrieden schließen. 
Der Krieg sollte fortgesetzt werden, bis der Gegner besiegt und über den Rhein 
zurückgedrängt sein würde. Preußen sollte in dem Umfange von 1805 wieder 
hergestellt werden. An die Stelle des untergegangenen Deutschen Reiches sollte 
ein deutscher Staatenbund treten, in dem Preußen und Osterreich friedlich und 
gleichberechtigt nebeneinander stehen sollten. Man hoffte immer noch, Oster- 
reich zu gewinnen. Mit Schweden hatte Preußen schon kurz zuvor am 20. April 
ein Bündnis geschlossen. 
Es sind alte Gedanken Hardenbergs, die in den Verabredungen von 
Bartenstein zum Ausdruck kommen; sie sind für die Zukunft von Bedeutung, 
aber zunächst blieben sie ein schöner Traum. Von demselben Tage wie das 
Bündnis von Bartenstein (26. April) ist auch eine Kabinettsorder datiert, durch 
welche Hardenberg mit dem Vortrag und der Leitung der wichtigsten Angelegen- 
heiten in Politik, Krieg und innerer Verwaltung betraut wurde. Er erhielt 
dadurch tatsächlich die Stellung eines Premierministers; und da er alle wichtigen 
Angelegenheiten selbst dem König vortrug, so war eine Kabinettsregierung, wie 
sie früher bestanden hatte, dadurch ausgeschlossen, trotzdem Beyme als Kabinetts- 
rat nach wie vor beim König blieb. Was Steins heroisches Ungestüm nicht 
durchzusetzen vermocht hatte, das ist der klugen Geschmeidigkeit Hardenbergs, 
die doch das Ziel nicht aus den Augen ließ, ohne aufregende Kämpfe gelungen. 
Die kriegerischen Erfolge, auf die die Verbündeten von Bartenstein gehofft 
hatten, sind ausgeblieben. Nach einem wenig bedeutenden Siege bei Heilsberg 
wurde Bennigsen am 14. Juni 1807 in der Schlacht bei Friedland von Napo- 
leon entscheidend geschlagen. Er zog sich darauf hinter die Memel zurück und 
bat den Kaiser Alexander auf das dringendste, einen Waffenstillstand mit 
Napoleon abzuschließen. Alexander ist nach dem Schlage von Friedland in 
ähnlicher Haltlosigkeit zusammengebrochen, wie früher nach dem von Austerlitz. 
Er bat in der Tat um einen Wasfenstillstand, und Napoleon, der die Schwierig- 
keiten eines Krieges mit Rußland kennen gelernt hatte, bewilligte ihn gern. 
Am 21. Juni wurde er abgeschlossen. Daran knüpften sich alsbald Friedens- 
verhandlungen, die Alexander allein mit Napoleon führte, trotz der Abmachungen 
des Vertrages von Bartenstein. Am 25. Juni fand die erste persönliche Unter- 
redung der beiden Kaiser statt, bei Tilsit, auf einem Floß in der Memel. Hier
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        Bündnis von Bartenstein. Schlacht bei Friedland. Friede von Tilsit. 441 
haben sich die beiden Monarchen verständigt, und zwar auf Kosten Preußens. 
Sie wollten gewissermaßen gemeinschaftlich die Welt beherrschen. Rußland 
wurden von Napoleon keine Opfer zugemutet, Preußen allein sollte die Zeche 
bezahlen. Aus Achtung für Alexander, wie es hieß, wollte Napoleon Preußen 
bestehen lassen, aber in sehr verkleinertem Umfange. Rußland dagegen erhielt 
von Napoleon freie Hand in Finnland gegen Schweden, während es auf der 
Balkanhalbinsel, die bisher den Russen als ihre eigene Einflußsphäre gegolten 
hatte, mit Napoleon gemeinschaftlich gegen die Türkei vorgehen wollte. Die 
Hauptsache für Napoleon war, daß Alexander keine Schwierigkeiten machte, sich 
dem Kontinentalsystem gegen England anzuschließen und dahin mitzuwirken, 
daß dieser Hauptgegner Frankreichs zum Frieden gezwungen würde. 
Die beiden Kaiser schieden als Freunde. Am 26. Juni fand eine zweite 
Begegnung statt, bei der auch König Friedrich Wilhelm III. zugezogen wurde. 
Ihm trat Napoleon ganz anders gegenüber, als dem Kaiser Alexander; eine 
unverhohlene persönliche Abneigung kam dabei auf beiden Seiten zum Ausdruck. 
Auch die Königin Luise hat sich damals zu einer Unterredung mit Napoleon 
herbeigelassen, am 6. Juli; sie überwand den Abscheu vor dem Verhaßten, weil 
sie hoffte, durch den Eindruck ihrer Persönlichkeit das Los des Staates mildern 
zu können. Es ist ihr nicht gelungen; Napoleon machte nur Komplimente, aber 
keine Zugeständnisse. Hardenberg wurde von den Friedensverhandlungen von 
vornherein ausgeschlossen; Napoleon wollte nicht mit ihm unterhandeln; er 
mußte entlassen werden. Am 7. Juli wurde der Friedensvertrag mit Rußland 
durch Talleyrand im Auftrage Napoleons abgeschlossen; am 9. Juli wurde 
dieser Vertrag den preußischen Unterhändlern Graf Kalckreuth und von der Goltz 
einfach aufgezwungen. Sie hatten keine Wahl; sie mußten unterzeichnen, da 
Rußland seinen Verbündeten preisgegeben hatte. 
Preußen wurde durch den Tilsiter Frieden auf die Hälfte seines Gebietes 
beschränkt. Es verlor jetzt auch die polnischen Provinzen und alle Gebiete 
westlich der Elbe mit Einschluß von Magdeburg, um das die Königin Luise ver- 
geblich beim Sieger gebeten hatte. Das preußische Gebiet betrug nur noch 
2856 Quadratmeilen mit 4,5 Millionen Einwohnern. Die polnischen Pro- 
vinzen kamen an Sachsen, unter dem Namen eines Herzogtums Warschau; dazu 
noch der Kreis Kottbus und eine Militärstraße zwischen Sachsen und Polen 
durch preußisches Gebiet. Danzig wurde zur Freistadt erklärt mit einem Gebiet 
von zwei Meilen um die Stadt, unter dem Schutze von Preußen und Sachsen, 
aber mit einer französischen Garnison. Die Schiffahrt auf der Weichsel sollte 
frei sein; aber England gegenüber mußte der Hafen von Danzig gesperrt werden. 
Alexander selbst scheute sich nicht, von dem preußisch-polnischen Besitz ein Stück 
für sich zu nehmen zur besseren Abrundung der russischen Grenze: den Kreis 
Bialystok. Aus den westlichen Provinzen Preußens wurde das Königreich 
Westfalen gebildet, das Napoleon seinem jüngsten Bruder, Jérôme, verlieh. 
Dessen Königtum und ebenso das der Brüder Napoleons in Holland und Neapel 
mußte von Preußen wie von Rußland anerkannt werden. Zugunsten Rußlands 
wollte Napoleon einen Frieden mit der Türkei vermitteln; scheiterte dieser, so 
wurde eine Aufteilung des türkischen Reiches in Aussicht genommen. Seine 
Mittelmeerinteressen wahrte Napoleon dadurch, daß er sich den Besitz der jonischen 
Inseln und der Bucht von Cattaro garantieren ließ. Wie er Nußland gegen
        <pb n="456" />
        42 Ulnisturg und Wiederaufbau (1786—1840. 
die Türkei, so sollte ihm Rußland gegen England helfen: ein geheimes Schut- 
und Trutzbündnis zwischen den beiden Kaisern, an dem Preußen keinen Anteil 
hatre, war die Krönung des Friedeuswerkes. Napoleon stand damals auf der 
Höhe seiner Macht. Preußen behielt er auch nach dem Frieden völlig in Händen 
wie ein erobertes Land. In der Konvention von Königsberg, die den Tilsiter 
Frieden ergänzte und am 12. Juli 1807 von Kalckreuth unterzeichnet wurde, 
war ausgemacht, daß Napoleon seine Besatzungen aus Preußen erst zurückziehen 
werde, wenn die Kriegskontribution richtig bezahlt sei. Dabei war aber über 
die Höhe dieser Kontribution noch nichts bestimmt, so wenig wie über die 
Termius. Später ist eine unerschwingliche Sunme rrsteesegt“ worden, ! daß 
Prunne vereitelt worden. 
Die Reformen und die Vorbereitung der Erhebung. 
Die erste große Frage, die nach dem Frieden von Tilsit an den König 
herantrat, war die eines Nachfolgers für Hardenberg, der ja auf das Machtgebot 
Napolcons seinen Ministerposten hatte verlassen müssen. Die Blicke der Pa- 
trioten richteten sich auf Stein; und merkwürdigerweise ist es Napoleon selbst 
gewesen, der dem König die Wahl dieses Ministers empfahl. Er befand sich 
in der irrtümlichen Vorstellung, als ob Stein, dessen Güter bei Nassau ganz in 
der französischen Machtsphäre lagen und der mit dem König schoun so hart zu- 
sammengestoßen war, geneigt sein werde, als Minister sich den französischen 
Wünschen anzubequemen, die auf absolute Fügsamkeit und rasche Bezahlung 
der Kriegskontribution hinausliefen Auch deswegen erschien gerade Stein jetzt 
als der geeignete Mann, weil es nicht mehr so sehr auf politische wie auf 
finanzielle Fragen ankam, in denen er ja ein ausgezeichneter Kenner war. 
Friedrich Wilhelm überwand seinen Groll gegen den so ungnädig Entlassenen 
und ließ ihm durch Hardenberg die Nachfolge in Lesen ieluung eines 
* fügte von sich aus die Buirreine run daß der AK#ng durd d dan Ungläc 
persönlich sehr gewonnen habe und daß es nur darauf ankomme, beim Vortrag 
den rechten Ton zu treffen, um ihn zu allem, was gut und nittzlich sei, zu be- 
wegen. Die Prinzessin Luise Radziwill, eine Schwester des gefallenen Prinzen 
Louis Ferdinand und eine warmherzige Freundin der Patrioten, beschwor den 
ties Gekränkten zugleich in einem persönlichen Schreiben im Namen des Vater- 
landes, das Anerbieten nicht abzuweisen. 
Er dachte zaernn genug, um sich dem Vaterlarde in der Stunde der Not 
nicht zu versagen und nahm die Stellung an. Die gewaltige psychische Er- 
regung half ihm zur Genesung. Er begab sich über Dänemark zur See nach 
Memel. Am 1. Oktober 37 hatte er die erste Audienz beim König. Der 
der Möglichkeit, die Negeeung niederzulegen und sich ins Privatleben zurüc 
zuziehen; die Königin war weich, schwermütig, aber doch voll Hoffuung. Stein
        <pb n="457" />
        Tonvention von Königsberg. Steins zweites Ministerium. 443 
follte die Leitung aller inneren Angelegenheiten übernehmen; die auswärtigen 
waren dem bisherigen Gesandten in Petersburg, Grafen Goltz, anvertraut 
worden. Beyme befand sich noch beim König als Kabinettsrat und hatte seit 
Hardenbergs Entlassung wieder größeren Einfluß gewonnen. Stein forderte 
seine sofortige Entfernung; aber dazu mochte sich der König im Moment nicht 
bequemen. Man stand wieder nahe vor dem Bruch. Da ist die Königin Luise 
vermittelnd dazwischengetreten. In einem eigenhändigen Billett, wahrscheinlich 
vom 3. Oktober, beschwört sie den Starrsinnigen um des Königs, des Vater- 
landes, um ihrer Kinder und ihrer selbst willen nur noch wenige Monate Geduld 
zu haben: „Der König hält gewiß sein Wort, Beyme kömmt weg, aber erst in 
Berlin. So lange geben Sie nach!“ Stein hat sich dieser Bitte der hohen Frau 
nicht verschlossen: er gab nach. Beyme wurde zum Präsidenten des Kammer- 
gerichts ernannt und erhielt sogleich seine Bestallung. Aber vorläufig blieb er 
am Hofe und wohnte den Vorträgen der Minister nach wie vor bei; freilich 
hatte er fortan den Vortrag nur noch in den Sachen, die Stein selbst ihm 
zuwies; auf diesem Punkt hatte der Minister bestanden. Es war also im 
wesentlichen wieder dasselbe Verhältnis wie zur Zeit Hardenbergs. Erst im 
Juni 1808 hat Beyme den Hof verlassen, um seinen Posten in Berlin anzu- 
treten; damit war das Kabinett in seiner alten Gestalt endgültig aufgelöst. 
Unter solchen Umständen trat der Freiherr vom Stein zum zweitenmal 
auf die Bühne unserer Geschichte, diesmal, um dem Staate in der kurzen Zeit 
seiner einjährigen Amtsdauer einen Impuls zu geben, der noch bis in unsere 
Tage fortwirkt. 
Er war kein Minister von dem damals gewöhnlichen Schlage. Nicht 
persönlicher Ehrgeiz, nicht Anhänglichkeit an die Dynastie, selbst nicht das 
preußische Staatsgefühl, das Friedrich der Große zuerst geweckt hatte, war die 
Triebkraft, die ihn in die Geschäfte zurückzwang. Er war kein geborener Preuße, 
so wenig wie Hardenberg, Scharnhorst, Gneisenau. Einem alten reichsritter- 
lichen Geschlecht entsprossen, dessen Stammburg im Lahntal neben der des 
Hauses Nassau lag, fühlte er sich selbst als ein freier Herr, jedem Fürsten eben- 
bürtig. Er lebte, wie schon 300 Jahre vor ihm seine Standesgenossen Hutten 
und Sickingen, in der begeisterten Idee eines großen, freien deutschen Vater- 
landes. In Preußen sah er die Hoffnung Deutschlands. Das hatte ihn einst — 
gegen die Gewohnheit seiner Standesgenossen, die lieber den österreichischen 
Dienst suchten — als Beamten in den Staat Friedrichs des Großen geführt, 
dessen konservative Reichspolitik ihn im Gegensatz zu den übergriffen des 
Kaisers Joseph anzog. In der Berg= und Hüttenverwaltung, unter dem 
Minister von Heynitz, verdiente er sich die Sporen; er stieg bald zu dem neuen 
Posten eines Oberpräsidenten der sämtlichen rheinisch-westfälischen Kammern 
empor. Seine Tätigkeit und seine Anschauungen wurzeln im westdeutschen 
Wesen. 1804 kam er als dirigierender Minister im Generaldirektorium nach 
Berlin. Aber das eigentliche ostelbische Preußentum, das hier dominierte, blieb 
ihm immer fremd. Er ist nie ein Preuße in dem Sinne geworden, wie etwa 
Hardenberg; ganz zu schweigen von den alten eingeborenen märkischen und 
pommerschen Junkerfamilien, für deren Eigenart er niemals ein sym- 
pathisches Verständnis gehabt hat. „Ich habe nur ein Vaterland“ — schrieb er 
einmal — „das heißt Deutschland; und da ich nach alter Verfassung nur ihm
        <pb n="458" />
        444 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
und keinem besonderen Teil desselben angehöre, so bin ich auch nur ihm, und 
nicht einem Teil desselben von ganzem Herzen ergeben.“ In dieser starken 
Persönlichkeit verkörperte sich die Idee der deutschen Einheit noch ganz in dem 
althistorischen, großdeutschen Sinne. Stein erkannte noch nicht, wie tief sich 
das Haus Osterreich dem nationalen Leben entfremdet hatte; er dachte an eine 
Wiederbelebung des alten Reiches unter dem habsburgischen Kaisertum, nicht 
an eine Gründung auf neuem Fundament mit Preußen an der Spitze. Und 
zugleich war in ihm auch noch viel von dem Weltbürgertum jener Zeit, das sich 
Deutschland als Glied eines europäischen Staatenbundes dachte und kein Arg 
dabei fand, anderen Staaten, wie Rußland und England, eine maßgebende Ein— 
wirkung auf Bestand und Verfassung des zukünftigen deutschen Reiches zu ge- 
statten, die dem härteren und selbstbewußteren Nationalgefühl unserer Zeit be- 
fremdlich vorkommt. Sehr verschieden ist also das, was Stein erstrebt und was 
Bismarck verwirklicht hat; aber es ist doch Anfangs= und Endglied einer großen, 
zusammenhängenden Kette historischer Entwicklung. Aus dieser nationalen Idee 
flammte bei Stein der ungeheure Zorn, die vulkanische Leidenschaft auf, mit 
der er die Weltherrschaft Napoleons bekämpfte; es ist die treibende Kraft in 
seinem rastlosen, wechselvollen politischen Leben. Stein vor allem ist es gewesen, 
welcher der preußischen Politik den Trieb zur Begründung eines deutsch- 
nationalen Staates eingeimpft hat, der freilich nach 1815 wieder auf Jahrzehnte 
zurückgedrängt und erst in wesentlich anderem Sinne später wieder wirksam 
geworden ist. 
Noch bedeutender vielleicht und jedenfalls unmittelbarer in der Wirkung 
griff Stein damals in die Reform des preußischen Staatswesens mit einer 
andern Idee ein, die gleichfalls zu den Grundzügen seines Wesens gehört: 
mit der Idee der Beteiligung des Volkes am öffentlichen Leben, in der lokalen 
Selbstverwaltung und der repräsentativen Verfassung. In der Teilnahmlosig- 
keit des Volkes an dem Schicksal des Staates, wie sie nach der Katastrophe von 
Jena so vielfach zutage trat, erkannte er den tiefsten Schaden des preußischen 
Staatswesens. Der preußische Staat war eine Ordnung, die der Bevölkerung 
von oben her auferlegt worden war, ein System von Institutionen und Zwangs- 
anstalten, das den Macht= und Wohlfahrtszwecken der alten Zeit entsprach, an 
das die Menschen sich auch durch einige Generationen hindurch gewöhnt hatten, 
das aber nicht organisch aus ihren Bedürfnissen und Interessen herausgewachsen 
war und noch nicht unauflöslich mit ihrem Leben verknüpft schien, so daß jener 
leidenschaftliche Anteil am Schicksal des Staates fehlte, dessen erste Spuren 
später im Befreiungskriege zum Vorschein gekommen sind. Preußen war nur 
ein Staat, nicht eine Nation. 
Und wie der Staat, so entbehrte auch das Heer einer festen und breiten 
volkstümlichen Grundlage; ja es erschien fast wie ein Fremdkörper in dem 
bürgerlichen Leben. Es bestand zum großen Teil aus geworbenen Ausländern 
und war nur ein Instrument des Königs, nicht eine Institution des Landes. 
Friedrich der Große hatte einst gesagt, der friedliche Bürger solle es gar nicht 
merken, wenn der Soldat sich im Felde schlage; und der Soldat selbst hatte 
noch kein lebendiges Interesse an dem Staat, dem er diente; es fehlte ihm an 
patriotischer Hingabe und Opferwilligkeit, ebenso wie der bürgerlichen Be- 
völkerung. Sobald der gewohnte Impuls von oben, der Zwang des mechanischen
        <pb n="459" />
        Steins Reformideen; seine moralisch-politische Bedeutung. 445 
Gehorchens fortfiel, erwiesen sich Staat und Heer als eine für ihren eigentlichen 
Zweck untaugliche Maschine. 
Das vor allem mußte geändert werden, wenn Preußen noch eine Zukunft 
haben sollte. Hier begegneten sich die Gedanken Steins mit denen Scharnhorsts 
und Gneisenaus: das Interesse der Massen am Staate mußte geweckt werden. 
Es bedurfte dazu keiner künstlichen Veranstaltungen. Der Druck der Fremd- 
herrschaft, das raffinierte Aussaugungssystem der französischen Verwaltung, die 
Brutalitäten der Einquartierung sorgten dafür, daß auch der stumpfsinnigste 
Bauer den Wert des Staates und seiner Unabhängigkeit einsehen lernte. Nur 
die Hindernisse galt es wegzuräumen, die einer lebendigen Staatsgesinnung, 
einer tätigen Vaterlandsliebe bisher noch im Wege standen. Wie konnte der 
Bauer sich als Staatsbürger fühlen, wenn er in der Erbuntertänigkeit unter 
dem Gutsherrun blieb? Wie konnten die Bürger in den Städten tätigen Anteil 
an den Schicksalen des Staates nehmen, wenn die bevormundende Staatsbehörde 
ihnen verwehrte, sich um ihre eigenen kommnunalen Angelegenheiten zu 
kümmern? Und wie konnte der Soldat sich zu dem Opfermut, zu der Begeisterung 
aufschwingen, die der künftige Befreiungskrieg von ihm forderte, wenn nicht 
der Staat, um dessen Existenz er focht, sein Vaterland war, und wenn nicht 
seine Stellung in Staat und Gesellschaft ihm dieses Vaterland lieb und wert 
machte? Aus der Notwendigkeit, die Teilnahme der Massen für den Befreiungs- 
kampf, für die Wiederaufrichtung des Staates zu gewinnen, ging jetzt der Ent- 
schluß zu den großen sozialen und politischen Reformen hervor, den das vorher- 
gehende Jahrzehnt trotz seiner Einsicht in die Mängel der bestehenden Zustände 
nicht hatte finden können. Es war, wie es in den Versen Hölderlins heißt: 
„Mit ihrem heiligen Wetterschlage, mit Unerbittlichkeit vollbringt — die Not an 
einem großen Tage, was kaum Jahrhunderten gelingt.“ 
Es ist merkwürdig, wie in jenen Tagen die gleichen Reformideen überall 
mit elementarer Kraft hervorbrachen. In dem Winter von 1807 auf 1808 hielt 
Fichte in dem Saale der Berliner Akademie seine Reden an die deutsche Natioun, 
diese tiefgründigen, philosophisch-spekulativen Vorträge mit ihren scharfkantigen, 
wuchtigen Sätzen, in denen einem andächtig lauschenden Publikum die große 
Lehre verkündet wurde, was eine Nation sei, daß ohne Nationalität keine Kultur 
möglich sei, und daß die Deutschen durch einen großen Erziehungsprozeß sich 
wieder ihrer Nationalität bewußt werden müßten, um ihre Kultur und Welt- 
stellung zu behaupten oder wiederzugewinnen. In der Dreifaltigkeitskirche 
predigte Schleiermacher in einem ähnlichen ethisch-patriotischen Geiste: die 
religiöse und sittliche Erneuerung, so lehrte er, müsse der Wiederaufrichtung des 
Staates und der nationalen Befreiung den Weg bereiten. Eine Fülle von Talen- 
ten, Offiziere und Beamte, begeistert von den neuen Ideen, scharten sich um den 
Thron zur Rettung des Vaterlandes. Die historische Bedeutung Steins beruht 
vor allem darin, daß er die belebende und beherrschende Kraft besaß, in der Mitte 
dieser Bewegung wirkend, den Talenten ihren Platz zu fruchtbarer Tätigkeit anzu- 
weisen und so die Reformideen in die Wirklichkeit überzuführen. Niemand wider- 
stand dem Zauber seiner großen, gewaltigen, alles aufrüttelnden Persönlichkeit. 
Vor dem Adel seines reinen Wesens konnte das Gemeine, das Schwächliche, die 
schnöde Selbstsucht der vergangenen Tage nicht bestehen. Sein feuriger Wille 
belebte alle Tätigkeit zur höchsten Anspannung der Kräfte; sein felsenfester Glaube
        <pb n="460" />
        448 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1810). 
an die Macht des Guten, an die Zukunft der Nation überwand immer wieder 
die Zweifel und Schwachheiten der Kleinmütigen. „Des Guten Grundstein, 
des Bösen Eckstein, der Deutschen Edelstein“, — so nannte ihn der Königs- 
berger Professor Süvern, ein geflügeltes Wort, das bald von Mund zu Mund 
ging; und Niebuhr wandte in seiner überschwenglichen Weise mit einem gelehrten 
Wortspiel auf ihn die Worte der Vulgata an: Tu es Petrus et supra hane 
petram aedificabo ecclesiam meam. 
Zwischen Hardenbergs Entlassung im Juli und der Rückkehr Steins lagen 
fast drei Monate. Diese Zeit war nicht ungenützt verstrichen. Hardenberg hatte 
im September aus Riga, wohin er sich mit seinen Räten Altenstein und Niebuhr 
begeben hatte, eine bedeutsame Denkschrift eingesandt, die das Programm der Re- 
sorm, wie er sie faßte, in großen Zügen entwarf. Es gipfelte in dem Gedanken, daß 
man sich dem Zeitgeist anbegnemen und von dem Gegner lernen müsse, sowohl 
von der Revolution wie von dem Bonapartismus; die Quintessenz seiner Vor- 
schläge faßte Hardenberg in die Worte: demokratische Institutionen unter einer 
monarchischen Regierung. Zur Beratung der Reformen hatte der König zwei be- 
sondere Kommissionen bestellt, die sogenannte Immediatkommission für die Zivil- 
verwaltung und die Militär-Reorganisationskommission. In der ersten saßen 
die bisherigen Mitarbeiter Hardenbergs, meist Geheime Finanzräte aus dem 
alten Generaldirektorium: der Ostpreuße Schön, geistreich und gründlich gebildet, 
ein Schüler Kants und ein Anhänger der Smithschen Doktrin von der indivi- 
duellen Freiheit im Wirtschaftsleben; der fränkische Freiherr von Altenstein, der 
philosophische Freund Fichtes, der bei der Wiederherstellung des Staates von der 
höchsten sittlichen Jdee eines Gemeinwesens ausgehen wollte; der Schleswig- 
Holsteiner Niebuhr, ebenso bedeutend als Finanzmann wie als Gelehrter, zart 
und feinsinnig, aber von leidenschaftlichem deutschem Nationalgefühl; der Ucker- 
märker Stägemann, Poet und Patriot, dabei ein ausgezeichneter Kenner der 
ländlichen Verhältnisse; endlich als Vorsitzender der Magdeburger Klewiz, später 
Finanzminister, ein erfahrener, umsichtiger Beamter. 
An der Spitze der Militär-Reorganisationskommission stand Scharnhorst, 
der nach dem Kriege tatsächlich die militärischen Angelegenheiten leitete, neben 
Stein der bedeutendste Mann in der preußischen Regierung, einig mit ihm in 
den großen leitenden Gedanken, aber in seiner Persönlichkeit ganz anders: ebenso 
still und verschlossen, wie Stein aufbrausend und leidenschaftlich erregt; halb eine 
Gelehrtennatur, mehr durch die Macht des Gedankens wirkend als durch das Ein- 
setzen einer imponierenden Persönlichkeit; in seinem Äußeren schlicht bürger- 
lich, fast unmilitärisch, aber doch nicht bloß als Organisator, sondern auch als 
Feldherr groß. Er stammte aus kleinen Verhältnissen. Er war der Sohn eines 
früheren Regimentsquartiermeisters, der die Erbtochter eines hannöverschen 
Freibauern geheiratet hatte; in der Militärschule des Grafen Wilhelm zur Lippe 
in Bückeburg vorgebildet, war er Artillerieoffizier geworden und hatte, um der 
Aussicht auf Beförderung willen den hannöverschen Dienst mit dem preußischen 
vertauscht, in dem er als Generalmajor geadelt wurde. Er hatte sich als Militär- 
schriftsteller und Lehrer an der neubegründeten Kriegsakademie hervorgetan und 
in der Schlacht von Auerstedt als Generalstabschef des Herzogs von Braunschweig 
rühmlich uusgezeichnet. Er gewann das Vertrauen des Königs bald mehr als 
irgend ein anderer von den Männern der Reform. Sein schlichtes, anspruchs-
        <pb n="461" />
        Die Männer der Reform. Die beiden Kommissionen. 447 
loses Wesen, seine ruhige Gleichmäßigkeit entsprach den Neigungen des Karigs, 
und seine verschlagene Zähigkeit vermochte schließlich alles Wesentliche bei ihrs 
durchzusetzen. Unter seinen Mitarbeitern in der Militär-Reorganisations- 
kommission waren anfangs erklärte Gegner seiner Reformen neben gleichgesiunten 
Freunden, wie Gneisenau und Grolman. Erst später, nachdem Boyen und 
Graf Götzen an die Stelle der ausscheidenden Mitglieder von Borstell und Broni- 
kowski getreten waren, hat die Reformpartei das Übergewicht erlangt. 
Das Haupt dieser beiden Kommissionen und alles dessen, was von den alten 
Behörden noch übrig war, wurde nun Stein, der in der Immediatkommission 
zugleich den Vorsitz übernahm, in der Stellung eines leitenden Ministers, die 
sich von der Hardenbergs nur dadurch unterschied, daß sie ihren Schwerpunit 
mehr in der Leitung der inneren als der auswärtigen Angelegenheiten fand. 
Die auswärtige Politik Preußens beruhte in den nächsten Jahren auf 
der Grundlage des Tilsiter Friedens. Bei dem Einvernehmen, das zwischen 
Napoleon und Alexander herrschte, fiel Preußen die Rolle eines machtlosen 
Pufferstaats zu, den diese beiden Mächte zwischen sich brauchten oder duldeten. 
Von einer selbständigen Politik Preußens konnte kaum die Rede sein. Napoleon 
hatte durch seine Besatzungen das Land vollständig in der Hand; ein offener 
Bruch mit ihm wäre damals zweifellos das Ende der hohenzollernschen Dynastie 
und der Existenz des preußischen Staates gewesen. Und dennoch galt es, alle 
Kräfte zu sammeln und sich vorzubereiten für die Stunde der Befreiung. Die 
Aufgabe schien kaum lösbar, zumal die schärfste finanzielle Anspannung der 
ausgesogenen Bevölkerung die Regierung kaum dazu instand setzte, die fälligen 
Kontributionszahlungen zu leisten und damit das Leben des Staates von einem 
Termin zum andern zu fristen. In dieser Bedrängnis hat Stein eine Zeitlang 
die Rettung nur darin erblicken zu können gemeint, daß er dem König zu einer 
engeren Verbindung mit Napoleon riet, was auch Scharnhorst damals und 
noch später einmal 1810 getan hat. Es war natürlich nicht die Meinung dieser 
Patrioten, daß Preußen seine Selbständigkeit aufgeben und, wie die Fürsten 
des Rheinbundes, sich rückhaltlos dem Sieger anschließen sollte. Vielmehr lagen 
höchst verwegene machiavellistische Pläne dabei zugrunde, die auf eine Täuschung 
Napoleons hinausliefen und die günstigen Folgen eines näheren Anschlusses an 
ihn auszunützen gedachten für die innere Stärkung der preußischen Macht bis 
zu dem Moment, wo man in plötzlicher Wendung die Fesseln zerreißen und 
dem verbündeten Unterdrücker das wahre Gesicht eines zum Kampf für die 
Freiheit entschlossenen Todfeindes zeigen konnte. Denn auch Trug und Hinterlist 
verschmähte die sonst an den höchsten sittlichen Idealen orientierte Staatskunst 
Steins nicht, wo es sich um die Befreiung des Vaterlandes vom Drucke der 
Knechtschaft handelte. Es ist freilich die Frage, ob Napoleon sich durch eine 
solche Politik hätte täuschen lassen. Die Idee ist aber überhaupt nicht zur Aus- 
führung gelangt. Der einfache und aufrechte Sinn des Königs sträubte sich 
gegen eine nähere Verbindung mit dem ihm im Innersten widerwärtigen 
Machthaber. Auch die von Stein vorgeschlagene Patenschaft Napoleons bei 
einer damals geborenen Prinzessin hat der König ohne weiteres abgewiesen. 
Die praktische Hauptfrage war zunächst, wie man unter Einhaltung der 
Zahlungstermine die Gesamtsumme der Kontribution herabmindern und me- 
möglich schon vor ihrer völligen Bezahlung die feindliche Besatzung ganz oder
        <pb n="462" />
        448 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
doch zum größten Teil loswerden könne, damit der entsetzliche Druck der Kriegs- 
lasten aufhörte und der König, der immer noch in Königsberg blieb, endlich 
wieder wirklich als Herr in seinen Landen walten konnte. Stein hat darüber 
monatelang in Berlin mit Darn verhandelt, während die übrigen Minister 
mit dem Hofe in Königsberg blieben und die Reformarbeiten ins Stocken ge- 
rieten. Aber diese Verhandlungen und der Zeitaufwand, den sie erforderten, 
sind vergeblich gewesen. Stein war nichts weniger als ein Diplomat; das hat 
sich damals deutlich gezeigt. Da er mit den Franzosen in Berlin nichts auszu- 
richten vermochte, wurde Prinz Wilhelm, der Bruder des Königs, zu Unter- 
handlungen mit Napoleon selbst nach Paris geschickt. Während dort weiter 
unterhandelt wurde, wandte sich Stein wieder auf das tatkräftigste den Aufgaben 
der Reform zu; zugleich aber ergriff er, angereizt durch die ersten großen 
Erfolge der spanischen Insurrektion gegen die französische Fremdherrschaft, den 
verwegenen Gedanken, eine allgemeine Volkserhebung gegen Napoleon, zunächst 
im nördlichen Deutschland, mit Anlehnung an England, ins Werk zu setzen 
und suchte auch den König zu bestimmen, im Bunde mit Osterreich, das damals 
zu rüsten begann, schon jetzt den Freiheitskampf zu wagen. Ihm schwebte ein 
Volkskrieg wie in Spanien vor, der das Joch der fremden Dränger zerbrechen 
und zugleich eine neue verfassungsmäßige nationale Staatsordnung begründen 
sollte. Der König sollte dabei an der Spitze stehen; aber er wäre mehr von der 
Volksbewegung fortgerissen worden, als daß er sie beherrscht und geleitet hätte. 
Die Patrioten entfalteten eine rührige Agitation; in allen Volksschichten 
begann es zu gären; der dumpfe Haß der Massen, den der Druck der Fremd- 
herrschaft erzengt hatte, verband sich mit dem reinen Idealismus hochgebildeter 
Männer, die mit begeisterter Liebe die neu erwachte Idee des Vaterlandes er- 
griffen. Ein Netz von patriotischen Vereinen, voran der sogenannte Tugend- 
bund, dehnte sich über das Land aus. Inmitten dieser großen Bewegung, alle 
Kräfte erweckend und lenkend, wirkte Stein, der den preußischen Staat zum Vor- 
kämpfer des deutschen Volkes zu machen gedachte. 
Aber König Friedrich Wilhelm III. stand diesen Plänen mit nüchterner 
Zurückhaltung und mißtrauischem Zweifel gegenüber: auf eine allgemeine Volks- 
erhebung mochte er sich überhaupt nicht einlassen, und zum Kriege gegen Napoleon 
wäre er nur dann bereit gewesen, wenn außer Osterreich auch Rußland daran 
teilgenommen hatte. 
Trotz dieser Abneigung des Königs suchte Stein auf eigene Hand seine 
Pläne weiter zu fördern. Dabei hat er die Unvorsichtigkeit begangen, einen 
unchiffrierten Brief, in dem von dem Plan des Volksausstandes die Rede war, 
an einen prenßischen Diplomaten, den Fürsten von Wittgenstein, zu senden, der 
sich damals in Doberan beim Kurfürsten von Hessen befand; Steins Absicht 
war, die reichen Geldmittel des von Napoleon vertriebenen hessischen Kurfürsten 
für die Sache der Volkserhebung flüssig zu machen. Der Brief fiel den Franzosen 
in die Hände und wurde am 8. September im Moniteur veröffentlicht. An 
demselben Tage zwang Napoleon die prenßischen Unterhändler, indem er ihnen 
unter hestigen Zornausbrüchen den Brief vorwies, auf seine bisher noch immer 
nicht angenommenen Forderungen einzugehen; so kam die Pariser Konvention 
vom 8. September 1808 zustande. Die rückständige Kontribution wurde darin auf 
140 Millionen Franken festgesetzt, und es wurde bestimmt, daß bis zu deren völliger
        <pb n="463" />
        Skteins Erhebungsplan. Pariser Konvention. Steins Entlassung. 449 
Abzahlung die drei Oderfestungen Stettin, Küstrin, Glogan von 10000 Franzosen 
besetzt bleiben sollten. Im übrigen sollte das preußische Staatsgebiet vier bis 
sechs Wochen nach dem Austausch der Ratifikationen von den französischen 
Truppen geräumt werden; doch bedang sich Napoleon nicht weniger als sieben 
Militär= und Etappenstraßen durch preußisches Gebiet aus. Preußen mußte 
sich verpflichten, nicht mehr als 42 000 Mann unter den Waffen zu halten; die 
Bildung einer Landwehr, wie sie in Österreich damals errichtet wurde, und 
jede Form einer Volksbewaffnung wurde untersagt. Im Fall eines Krieges 
mit Osterreich sollte Preußen Napoleon mit einem Hilfskorps unterstützen. 
Der König hoffte noch, durch Vermittlung des Kaisers Alegander, der 
eben damals mit Napoleon eine Zusammenkunft in Erfurt verabredet hatte, 
eine Milderung dieser Bedingungen erlangen zu können — worin er sich freilich 
in der Hauptsache getäuscht hat; auch kam es ihm darauf an, die Stellung 
des russischen Kaisers zu Napoleon näher zu sondieren und ihre etwaige Be- 
einflussung durch die Ergebnisse der Zusammenkunft abzuwarten; denn er 
wußte wohl, daß das Verhältnis der beiden Kaiser schon durch gegenseitiges 
Mißtrauen vergiftet war. Wäre es damals zu einem Bruch zwischen Alexander 
und Napoleon gekommen, so hätte sich der König für die Pläne Steins viel- 
leicht doch noch gewinnen lassen; das Abschiedsgesnch des Ministers hatte er vor- 
läufig abgelehnt. Kaiser Alexander besuchte das preußische Herrscherpaar, das 
sich noch immer in Königsberg befand, auf seiner Reise nach Erfurt Ende 
September und ebenso bei der Rückkehr Mitte Oktober. Der König überzeugte 
sich dabei, daß Alexander der Idee einer gemeinschaftlichen kriegerischen Er- 
hebung gegen Napoleon durchaus unzugänglich sei, und damit war auch ent- 
schieden, daß er die Pläne Steins endgültig ablehnte. Schon am 8. Oktober 
hatte er die Konvention ratifiziertt am 6. November wurden die näheren 
Bedingungen vereinbart: die Kontribution wurde schließlich auf 120 Mil- 
lionen Franken ermäßigt — immer noch eine für Preußen unerschwingliche 
Summe. 
Stein war jetzt als Minister nicht mehr zu halten. Man hatte eine Zeitlang 
daran gedacht, daß er in der unscheinbaren, aber einflußreichen Stellung eines 
Geheimen Staatsrats ohne Departement (was auch Alexander als möglich 
bezeichnet hatte) fortfahren könnec, dem Staat seine unschätzbaren Dienste zu 
leisten; aber auch in dieser Stellung ist er schließlich nicht beibehalten worden, 
hauptsächlich wohl aus Rücksicht auf die Wünsche Napoleons, der eben damals 
in der Frage der Räumung des Landes ein größeres Entgegenkommen zu zeigen 
begann. Die Königin Luise hat diesmal keinen Versuch gemacht, Stein zu halten: 
sein heftiger Widerstand gegen einen von ihr geplanten Besuch in Peters- 
burg hatte zu einer Erkältung in ihren Beziehungen geführt. Am 24. November 
erhielt Stein die erbetene Entlassung aus allen seinen Amtern und Würden 
mit dem gnädigsten Ausdruck königlicher Anerkennung und verließ Königsberg, 
nachdem er gleichsam als ein politisches Testament den ihm früher unterstellten 
Behörden einen von Schön verfaßten, von ihm selbst aber gebilligten und 
unterschriebenen Aufsatz hatte zufertigen lassen, in dem die Bedeutung der 
bisher bewirkten Reformen gewürdigt und das Programm ihrer Fortführung 
durch die Bezeichnung des für die Zukunft Erforderlichen für seine Nachfolger 
aufgestellt wurde. Am 16. Dezember wurde er von Napoleon geächtet. Sein 
Hintze, Hohenzollern. 29
        <pb n="464" />
        450 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
Platz war fortan da, wo er am wirksamsten die Weltherrschaft des verhaßten 
Eroberers bekämpfen konnte. Er hat es erst in Verbindung mit dem Kaiser 
von Osterreich, später, 1812, im Dienste des Kaisers Alexander versucht. Sein 
nächstes Ziel war Prag; und als er in der Neujahrsnacht über das verschneite 
Gebirge fuhr, erwog er bei sich die Gedanken einer Predigt Schleiermachers, 
die er bei sich führte: Uber das, was der Mensch zu fürchten habe, und was nicht 
zu fürchten sei. 
Es war ein gärendes Chaos, in dem Stein die Zustände des preußischen 
Staates zurückließ; aber das Licht eines neuen Tages war schon aufgegangen, 
und auf einigen Gebieten des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens hatten 
sich schon feste Bildungen herausgestaltet, die eine zeitgemäße Reform des 
Ganzen verbürgen konnten. 
Die soziale Grundlage des Staates war völlig verändert worden durch 
das Edikt vom 9. Oktober 1807, „den erleichterten Besitz und freien Gebrauch 
des Grundeigentums sowie die persönlichen Verhältnisse der Landbewohner 
betreffend"“. Es war die Fortführung der agrarischen Reform, die schon vor 
1806 auf den Domänen vorgenommen worden warz; jetzt fand die Bauern- 
befreiung auch auf den Rittergütern statt. Man griff aber das Werk von einer 
andern Seite an, als damals. Man begann mit der Erklärung der persönlichen 
Freiheit der Bauern und überließ die Regulierung der Besitz= und Dienstver- 
hältnisse, d. h. die Herstellung eines freien bäuerlichen Eigentums, die für die 
Praktiker des alten Staates im Vordergrunde des Interesses gestanden hatte, 
den folgenden Jahren. Preußen befand sich nach dem Frieden von Tilsit hin- 
sichtlich der agrarischen Reform in einer Zwangslage: in den angrenzenden 
Landen, im Osten und Westen, im Großherzogtum Warschau wie im Königreich 
Westfalen, war durch Napoleon Leibeigenschaft und Erbuntertänigkeit auf- 
gehoben worden; hinter diesem Beispiel konnte man in Preußen nicht zurück- 
bleiben. Die Auflösung des gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisses erwies sich 
auch deshalb als notwendig, weil die ruinierten Gutsbesitzer nicht imstande 
waren, den Bauern die patriarchalische Fürsorge angedeihen zu lassen, die eine 
der Voraussetzungen der alten Ordnung warz; die wirtschaftliche Wiederherstellung 
des Landes schien nur möglich, wenn der Bauer sein eigener Herr wurde und 
mit seinem Hofe nach Belieben schalten und walten konnte, und wenn der Ritter- 
gutsbesitzer die Möglichkeit erhielt, sein verschuldetes Gut unter Umständen auch 
an Bürgerliche zu verkaufen, die es besser bezahlten, als die adligen Standes- 
genossen. Mit dem Plane der Bauernbefreiung verband sich daher von vorn- 
herein der Gedanke, eine Freiheit im Grundstückverkehr herzustellen, wie sie 
früher nicht bestanden hatte. Wie der Erwerb der Rittergüter jetzt auch bürger- 
lichen Personen gestattet sein sollte, so sollte andererseits auch der Grundsatz des 
friderizianischen Bauernschutzes aufhören, daß jeder Bauernhof immer wieder 
mit einem bäuerlichen Wirt besetzt werden mußte und nicht zum Rittergut ein- 
gezogen werden durfte. Mit dieser Mobilisierung der Grundstücke verband sich 
die Idee der Aufhebung jener unübersteiglichen Schranken, die bisher Adel-, 
Bürger= und Bauernstand voneinander getrennt hatten; Grundbesitz und Be- 
rufswahl sollten für alle Stände frei werden: auch der Edelmann sollte fortan 
bürgerliche Gewerbe treiben dürfen, wie der Bürger adlige Güter erwerben 
durfte.
        <pb n="465" />
        Das Edikt vom 9. Oktober 1807 und die Frage der Bauernbefreiung. 451 
Das Gesetz war in der Immediatkommission unter dem vorwaltenden Ein- 
sluß von Schön ausgearbeitet worden und so gut wie fertig, als Stein die Leitung 
der Geschäfte übernahm. Stein hat es im wesentlichen gebilligt und nur in zwei 
Punkten bedeutsame Veränderungen vorgenommen. Einmal dehnte er seine 
Geltung auf den ganzen Staat aus, während die Kommission sie zunächst auf 
Ostpreußen hatte beschränken wollen; und zweitens nahm er Anstoß an der 
völligen Aufhebung des Banernschutzes und brachte eine Klausel in das Gesetz, 
wonach die Einziehung von Bauernland zum Rittergut oder die Zusammen- 
schlagung kleinerer Bauernhöfe zu größeren nur unter der Aufsicht der Verwal- 
tungsbehörden und nach besonderen Normen sollte erfolgen dürfen, die für die 
einzelnen Provinzen noch zu erlassen seien. 
In dieser Gestalt erhielt das Gesetz die königliche Sanktion und wurde am 
9. Oktober 1807 erlassen. Mit Recht konnte der König darauf hinweisen, daß 
seine landesväterlichen Bestrebungen diesem Ziel seit Antritt seiner Regierung 
zugewandt gewesen seien; der frühere Widerstand des Adels war durch die Not 
der harten Zeit gebrochen worden. Das Edikt unterschied zwischen den Bauern 
mit besserem und schlechterem Besitzrecht: die ersteren, namentlich Erbzinsleute 
und Erbpächter, sollten sofort, die letzteren, die sogenannten Lassiten, vom Martini- 
tage 1810 an von der Erbuntertänigkeit befreit sein. Es war aber nur der Anfang 
zur Lösung der agrarischen Frage, und für seine Wirkung kam viel darauf an, 
wie die in Aussicht gestellten provinziellen Normen ausfielen, durch welche der 
freie Verkehr mit bäuerlichen Grundstücken eingeschränkt werden sollte. Vorbild-= 
lich war für diese die Verordnung, die für Ostpreußen am 14. Februar 1808 
erlassen worden ist; ihre Vorgeschichte eröffnet einen interessanten Blick auf die 
Gegensätze, die in dieser Angelegenheit aufeinanderstießen. Der ostpreußische 
Provinzialminister, Freiherr von Schrötter, hatte im Einverständnis mit seinen 
adligen Standesgenossen den Vorschlag gemacht, es solle den Gutsherren gestattet 
sein, Bauernland soviel sie wollten zum Rittergut einzuziehen, natürlich unter 
angemessener Entschädigung der Besitzer, wofern sie sich verpflichteten, für jede 
verschwindende Bauernfamilie eine Büdnerfamilie auf ihrem Gute anzusetzen. 
Damit wäre also der Grundsatz des friderizianischen Bauernschutzes einfach auf- 
gehoben worden. Das aber wollte Stein nicht. Er schrieb an den Rand des 
Schrötterschen Gutachtens dreimal sein „Cessat in toto“, und lehnte es damit 
völlig ab. Er ließ sich dann von Schön ein neues Gutachten erstatten; und dieses 
bewegte sich in sehr künstlichen Unterscheidungen, ohne die dem Bauernstand 
drohende Gefahr zu erkeunen und Abhilfe dagegen zu schaffen. Schön unter- 
schied zwischen Bauernstellen älteren und jüngeren Bestandes, wofür er in 
Ostpreußen das Normaljahr 1752 aufstellte; die jüngeren Stellen sollten zur Ein- 
ziehung freigegeben werden; von den älteren sollte der Gutsherr die Hälfte der 
Fläche nach einziehen dürfen, wenn er die Restgüter zu größeren Bauernhöfen 
von 4 bis 8 Hufen zusammenschlüge und Annehmer dafür nachwiese. Schöns 
Ideal waren große Bauernwirtschaften, etwa von dem Umfang der englischen 
Farmen, die er auf einer Reise kennen gelernt hatte. Sein Vorschlag befriedigte 
Stein, obwohl er durchaus keine genügende Bürgschaft für die Erhaltung des 
Bauernstandes enthielt; und die Verordnung vom 14. Februar 1808 war in 
diesem Sinne gehalten. Sie hat als Muster für die anderen Provinzen gedient. 
Es war eine vorläufige Maßregel, die bis zu der endgültigen Regulierung der 
29
        <pb n="466" />
        452 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
bäuerlichen Besitzverhältnisse gelten sollte. Hätten die Gutsbesitzer damals 
mehr Geldmittel und Kredit gehabt, als es tatsächlich der Fall war, so wäre bei 
ihrer durch die Veränderungen des Wirtschaftsbetriebes bedingten Neigung zur 
Vergrößerung der Gutsfläche wahrscheinlich schon jetzt ein großer Teil des 
Bauernlandes von den Rittergütern aufgesogen worden. Jedenfalls aber hatte 
man darauf verzichtet, den Grundsatz des friderizianischen Bauernschutzes in 
seiner alten Strenge aufrecht zu erhalten; und das ist für die spätere Regulie- 
rungsgesetzgebung, der die Aufgabe der Herstellung eines freien bäuerlichen 
Eigentums zufiel, von maßgebender Bedeutung geworden. 
Die Reform der Gesellschaftsordnung, die mit der Bauernbefreiung 
zusammenhing, griff auch in das gewerbliche Leben ein; es war Steins Absicht, 
den Zunftzwang zu beseitigen; aber vorläufig begnügte man sich damit, alle 
Zwangs= und Bannrechte aufzuheben, welche die Herstellung der wichtigsten 
Nahrungsmittel betrafen: den Mühlenzwang ebenso wie gewisse ausschließliche 
Rechte der Bäcker und Fleischer. Außerdem sollte die bisherige wirtschaftliche und 
verwaltungsrechtliche Trennung von Stadt und Land aufhören, so daß auch auf 
dem platten Lande der Gewerbebetrieb erlaubt wurde. Aber solange die be- 
sondere Akzisebesteuerung der Städte noch nicht abgeschafft war, ließ sich diese 
Absicht nicht voll verwirklichen; die Aufhebung der Akzise aber, die an sich eine be- 
schlossene Sache war, hing mit dem weitläufigen Problem einer allgemeinen 
Steuer= und Wirtschaftsreform zusammen, und zu dessen Lösung war man nicht 
imstande, ehe der Druck und die Sorge der Kontributionszahlungen von dem 
Lande genommen waren. Wohin aber Steins Gedanken gingen, das zeigt die 
vorübergehende Einführung einer Einkommensteuer nach englischem Muster in 
Ostpreußen, die zur Deckung der maßlos gesteigerten öffentlichen Bedürfnisse 
dienen sollte. 
Das Dringlichste war vielleicht die Reorganisation der Armee, die nach dem 
Frieden von Tilsit in einem viel kleineren Umfange wieder hergestellt wurde, unter 
Abdankung zahlreicher adliger Offiziere, auch solcher, die sich nichts hatten zu 
schulden kommen lassen; wie denn bei der scharfen Prüfung und Reinigung des 
Offizierkorps doch nur verhältnismäßig wenige Fälle eines strafbaren Verhaltens 
sich ergeben hatten, sehr im Gegensatz zu den landläufigen, von den Feinden 
des Junkertums in Umlauf gesetzten Gerüchten. Die Arbeiten der Reorgani- 
sationskommission näherten sich mit raschen Schritten ihrem Ziel, einer gründ- 
lichen Umwandlung der Heeresverfassung, seitdem auf Veranlassung Steins der 
Vortrag beim König über diese Angelegenheiten dem zum Generaladjutanten 
ernannten Scharnhorst als Vorsitzendem der Kommission übertragen worden 
war, an Stelle des Generaladjutanten Grafen Lottum, der in der Hauptsache ein 
Gegner der Reform war. 
Es kommt bei diesen Arbeiten vornehmlich auf drei Punkte an, die der 
König bereits in der Instruktion für die Kommission berührt hatte; sie 
betreffen die Ergänzung des Offizierkorps, die Beseitigung der ausländischen 
Werbung und die Abänderung der militärischen Strafen. Scharnhorst hat öfters 
geäußert, daß vieles von den militärischen Reformen den persönlichen Anregungen 
des Königs zu verdanken sei; aber ihre Verwirklichung ist doch nur unter dem 
unablassigen moralischen Druck von seiten der Reformpartei zustande gekommen. 
Friedrich Wilhelm III. pflegte seine Anregungen meistens in die Form zweifelnder
        <pb n="467" />
        Aushebung der Zwangs- und Bannrechte in den Nahrungsmittelgewerben. 453 
Erwägungen zu kleiden, und der Weg von da bis zu einem festen Entschluß war 
weit. Auch in diesen drei Punkten hat es fast ein volles Jahr gedauert, bis alle 
Bedenken beseitigt waren und der Entschluß zur Reform unwiderruflich feststand. 
Wir kennen die Bedeutung des Adels für das altpreußische Heer, sein aus- 
schließliches Anrecht auf die Offizierstellen. Mit 14 Jahren pflegte der Junker 
oder Gefreite-Korporal, wie eigentlich die Bezeichnung lautete, in die Armee ein- 
zutreten; seine Annahme hing lediglich von der Entscheidung des Regimentschefs 
ab. Nach wenigen Jahren wurden dann diese Junker als Leutnants die Vor- 
gesetzten der alten Soldaten. Das sollte jetzt aufhören. „Sollen bloß adlige 
Kinder das Vorrecht haben“ — so äußerte sich Scharnhorst —, „in ihrer krassen 
Unwissenheit und zarten Kindheit als Offiziere eingestellt zu werden, und Männer 
mit Kenntnis und Mut ihnen untergeordnet werden, ohne je eine Aussicht auf 
Beförderung zu haben, so wird wohl den adligen Familien geholfen, die Armee 
aber wird schlecht werden und nie die Achtung der Nation sich erwerben und ein 
Gespött der übrigen gebildeten Stände werden.“ Immer wieder verfocht er 
den Grundsatz, daß einen Anspruch auf Offizierstellen im Frieden nur Kenntnisse 
und Bildung, im Kriege nur ausgezeichnete Tapferkeit, Tätigkeit und Uberblick 
gewähren dürften, und daß jeder, der sich durch solche Eigenschaften auszeichne, 
auf die höchsten militärischen Ehrenstellen müßte Anspruch machen können. 
Schließlich drang er durch. Das Institut der Portepeefähnriche trat an die 
Stelle der früheren Einrichtung. Der Eintritt in den Offizierstand sollte fortan 
auch Bürgerlichen allgemein freistehen; er wurde an ganz bestimmte Voraus- 
setzungen gebunden: eine Altersgrenze von 17 Jahren und ein gewisses Maß von 
Kenntnissen, das durch eine Prüfung nachzuweisen war; von einem 
Vermögensnachweis nahm man Abstand. Dabei blieb aber die ganze Persönlich- 
keit des Bewerbers, die der Regimentschef zu beurteilen hatte, doch die Haupt- 
sache: und so wurde es möglich, dem Offizierkorps auch fernerhin einen aristokra- 
tischen Charakter zu wahren; nur daß er nicht mehr bloß auf der Geburt, sondern 
auf der Bildung und gesellschaftlichen Stellung beruhte. Den radikalen Vorschlag 
Hardenbergs und Altensteins, die Offiziere durch die unteren Grade wählen zu 
lassen, ließ man fallen; dagegen wurde noch eine besondere Offiziersprüfung ein- 
geführt und den Offizieren des Regiments ein näher bestimmtes Vorschlags- 
recht eingeräumt, das im Sinne eines kameradschaftlichen Korpsgeistes wirken 
sollte. Nachdem der König seine Zustimmung gegeben hatte, wurden die neuen 
Grundsätze durch das Reglement vom 6. August 1808 publiziert. 
Weniger Schwierigkeiten machte der zweite Punkt, die Beseitigung der 
ausländischen Werbung. Hier handelte es sich eigentlich um eine Notwendigkeit, 
die von selbst aus den Zeitverhältnissen hervorging. Es fehlte nämlich neuer- 
dings an ausländischen Rekruten. Polen und das Reich waren zur Zeit Friedrichs 
des Großen die Hauptwerbegebiete gewesen. Aber seit der Errichtung des 
Großherzogtums Warschau, seit der Säkularisierung der geistlichen Fürsten- 
tümer und der Mediatisierung der meisten freien Reichsstädte, seit der Ein- 
führung der französischen Konskription in den Rheinbundstaaten war die 
Möglichkeit der Ergänzung des Heeres durch Ausländer mehr und mehr ge- 
schwunden, und der Ausländerstamm, der zeitweise mehr als die Hälfte der Armee 
betragen hatte, war schon mehrmals herabgesetzt worden. So wirkte die nationale 
Idee mit der allgemeinen Weltlage zusammen, um die Ergänzung des Heeres
        <pb n="468" />
        454 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
rein auf die inländische Aushebung zu stellen. Dabei mußte freilich, wenn 
man die frühere Stärke allmählich wieder erreichen wollte, bis an die Grenze- 
dessen gegangen werden, was nach dem Kantonsystem möglich war. Die Be- 
seitigung der ausländischen Werbung steht in einem inneren Zusammenhang mit 
der Annahme des sogenannten Krümpersystems. Auf Scharnhorsts Vorschlag- 
wurde die Einrichtung getroffen, daß bei jeder Kompanie monatlich 3—5, auch 
mehr Kantonisten entlassen und neue dafür eingezogen wurden, die nach ein- 
monatiger Ausbildung wieder in die Heimat zurückkehrten, um neuen Rekruten 
Platz zu machen. Namentlich bei der späteren vertragsmäßigen Beschränkung 
der Truppenzahl auf 42 000 Mann leistete dies System gute Dienste: es ver- 
mehrte die notdürftig ausgebildete Mannschaft um die Hälfte des Präsenzstandes. 
Indem es aber alle verfügbaren Kräfte heranzog, drängte es zugleich auf eine 
Beseitigung oder wenigstens auf eine Einschränkung der Exemtionen hin. Auch 
das war ein Punkt, den bereits der König der Reorganisationskommission zur 
Erwägung empfohlen hatte. Bevor aber dieser Plan zur Ausführung gebracht 
werden konnte, mußte eine Reform des Militärstrafwesens eintreten: denn diese 
war die unerläßliche Voraussetzung für die Heranziehung der bisher befreiten 
gebildeten Gesellschaftsklassen zum Militärdienst. 
Die gransame Strafe des Spießrutenlaufens war zwar in dem Jahrzehnt 
vor 1806 nur noch sehr selten zur Anwendung gekommen, aber gesetzlich be- 
stand sie noch; und auch das Fuchteln und Prügeln war beim Exerzieren noch 
in Ubung, obgleich humane und gebildete Offiziere wie Boyen es schon vor 1806. 
grundsätzlich vermieden und selbst in öffentlichen Blättern dagegen auftraten. 
Solange das Heer zum großen Teil aus geworbenen Ausländern bestand, die 
oft moralisch verkommene Subjekte waren, mochte die barbarische Disziplin 
unentbehrlich gewesen sein; mit dem humanen philanthropischen Zeitgeist stand 
sie freilich schon lange in schreiendem Widerspruch. Jetzt aber, wo die aus- 
ländische Werbung beseitigt war, wo die Bauern zum Range gleichberechtigter 
Staatsbürger erhoben worden waren, wo die Notwendigkeit sich geltend machte, 
auch die gebildeten Schichten zum Militärdienst heranzuziehen, — jetzt mußten 
die grausamen und entehrenden Strafen der alten Zeit verschwinden, damit 
der Soldatenstand, der Stand der Vaterlandsverteidiger, wie man jetzt gern- 
sagte, in Wahrheit ein Ehrenstand werden konnte, wie es patriotische Schrift- 
steller schon längst verlangt hatten. Es gab freilich noch einen harten Kampf 
in der Kommission, da die Vertreter der alten Ordnung der Meinung waren, 
alle Disziplin werde verschwinden, wenn die Herrschaft des Stockes aufhöre. 
Aber die Reformpartei drang durch, unterstützt von dem trefflichen General= 
auditeur von Koenen, dem Haupturheber der neuen Kriegsartikel, die zugleich- 
mit der Verordnung wegen der Militärstrafen am 3. Angust 1808, dem Geburts- 
tag des Königs, erschienen. Friedrich Wilhelm III. stand hier mit seinem 
Herzen ganz auf seiten der Reformer: er hatte schon vor 1806 eine Revision 
der Kriegsartikel im humanen Sinne befohlen. Es war ein bedeutender Momentr 
mit dem nenen Lebensjahr begann für ihn zugleich ein neuer Abschnitt in der 
Geschichte seines Staates und seiner Regierung. Die Armee war mit den Ver- 
ordnungen vom August 1808 auf eine neue Grundlage gestellt, und die zwingende 
Kraft der inneren Konsequenz dieser ersten Reformmaßregeln mußte weiter- 
führen. Die große Frage, um die es sich in erster Linie handelte, war die der
        <pb n="469" />
        Die drei Verordnungen vom August 1808. Frage der allgemeinen Wehrpflicht. 455 
Beseitigung der Exemtionen oder, was dasselbe ist, die Frage der allgemeinen 
Wehrpflicht. 
Daß die Exemtionen eingeschränkt werden mußten, sah der König wohl 
ein; aber von dem Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht, von der Idee des 
Volkes in Waffen war er noch weit entfernt. Es bedurfte der ganzen Zähigkeit 
Scharnhorsts und seiner Freunde und schließlich der fortreißenden Kraft eines 
großen historischen Moments, um diesen Plan zur Ausführung zu bringen. 
Von vornherein verband sich der Plan der allgemeinen Wehrpflicht mit 
dem der Errichtung einer Landmiliz; finanzielle und volkswirtschaftliche Gründe 
sprachen dafür. Scharnhorst dachte daran, daß die Begüterten, die sich selbst aus- 
rüsten und verpflegen konnten, in der Miliz, die Mittellosen im stehenden Heere 
dienen sollten. Er wollte stehendes Heer und Miliz jedes für sich besonders 
organisieren auf der Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht unter Beseitigung 
aller Exemtionen für die Jahrgänge von 19—31. Die Präsenzstärke des 
stehenden Heeres war damals viel zu klein, als daß man daran hätte denken 
können, aus den gedienten Mannschaften eine Miliz von der Stärke zu bilden, 
wie man sie für den Befreiungskampf brauchte — ganz abgesehen davon, daß 
bei der damals auf sechs Jahre veranschlagten Dienstzeit die Bildung der Miliz 
auf diesem Wege viel zu lange gedauert haben würde. Auch hatte der Begriff 
des Dienstes im stehenden Heer damals für die gebildeten Klassen noch einen 
so üblen Beigeschmack, daß man vorzog, die Miliz selbständig daneben zu errichten, 
anstatt sie so wie die heutige Landwehr organisch mit der Linie zu verbinden. 
Mit einem Bericht vom 15. März 1808 ging der in der Kommission aus- 
gearbeitete Eutwurf zur Verfassung der Provinzialtruppen (so sollte die Miliz 
heißen) an den König. In den Kreisen des höheren Beamtentums regte sich 
sofort eine heftige Opposition dagegen, und zwar nicht nur bei den reaktionären 
Gegnern jeder Reform, sondern auch bei Männern wie Vincke und Niebuhr, 
die im Interesse der Volkswirtschaft und der geistigen Kultur auf das heftigste 
gegen diesen Plan protestierten. Für den König war das augenblickliche Ver- 
hältnis zu den Franzosen entscheidend. Man verhandelte damals mit ihnen 
über die Räumung des Landes und wollte sie durch Rüstungspläne nicht unnötig 
reizen. Der König vollzog daher den Entwurf nicht, aber die Angelegenheit blieb 
auf der Tagesordnung. Die Pläne Scharnhorsts mußten dann infolge der Kon- 
vention vom 8. September 1808, die die Errichtung einer Miliz ausdrücklich aus- 
schloß, andere Formen annehmen. Sie erhielten aber auch in der neuen Fassung 
die Zustimmung des Königs nicht, weil man nach dem Abgang Steins die Räu- 
mung des Landes durch die Franzosen nicht durch das Aufsehen, das eine solche 
Rüstungsmaßregel gemacht hätte, stören wollte. 
Ließ sich also der Gedanke der allgemeinen Wehrpflicht unter Steins 
Ministerium noch nicht verwirklichen, so gelang es besser mit dem Plane der 
Einführung von Selbstverwaltung. Nach Steins Idee sollte eigentlich in den 
Provinzialverwaltungsbehörden das vom Staat bezahlte Berufsbeamtentum 
enden und unter dieser Linie die Zone der Selbstverwaltung beginnen, auf deren 
Grundlage sich dann auch die Provinzialstände und die Nationalrepräsentation 
erheben sollten. Aber zu einer vollen Ausführung der Reformgedanken ist es 
jauch hier nicht gekommen. Eine allgemeine Landgemeindeordnung hat man 
nicht zustande zu bringen vermocht, und auch die kreisständische Verfassung blieb
        <pb n="470" />
        456 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840), 
vorläufig unverändert. Das einzige, was wirklich zustande kam, war die Städte- 
ordnung vom 19. November 1808; aber dies war freilich ein hochbedentsames 
Gesetz, die reinste Ausgestaltung der Reformgedanken Steins, neben dem aller- 
dings noch der Königsberger Polizeidirektor Frey, ein Kantianer und Frei- 
maurer, der sich mit manchen Ideen aus der Frühzeit der französischen Revo- 
lution erfüllt hatte, einen sehr erheblichen Anteil bei diesem Gesetzgebungsakt 
gehabt hat. 
Die Stadtgemeinden wurden jetzt gleichsam für mündig erklärt, nachdem 
sie fast ein Jahrhundert lang durch den Absolutismus für den Staat erzogen 
worden waren; das Organ der bisherigen bureaukratischen Uberwachung der 
Stadtverwaltung, der Stenerrat, verschwand; die Staatsaufsicht wurde in enge 
Grenzen eingeschlossen; die kommnnale Verwaltung wurde den städtischen 
Organen selbst überlassen, aber die obrigkeitliche Verwaltung in Justiz und- 
Polizei, die früher damit verbunden gewesen war, wurde jetzt grundsätzlich von 
der kommunalen Selbstverwaltung getrennt: die Stadtgerichte wurden ver- 
staatlicht, ebenso die Polizei in den größeren Städten, in denen besondere könig- 
liche Polizeidirektoren angestellt wurden, während in den kleineren Städten die 
Ausübung der Polizei dem Magistrat (später dem Bürgermeister) von Staats 
wegen besonders übertragen wurde. Bei der Gestaltung des Bürgerrechts ver- 
mochte man sich noch nicht ganz von den alten Vorstellungen loszumachen, nach 
denen Zunft und Bürgertum unauflöslich zusammenhingen: man unterschied- 
zwischen Bürgern und Schutzverwandten; das Bürgerrecht mußte besonders 
erworben werden und seine Erwerbung war Vorbedingung für den Besitz 
städtischer Grundstücke und die Ausübung städtischer Gewerbe. Das Bürgerrecht 
schloß auch noch nicht ohne weiteres das Recht ein, zu den städtischen Amtern 
zu wählen oder gewählt zu werden; das Aktivbürgertum war vielmehr an 
einen allerdings ziemlich niedrigen Zensus (ein Einkommen von 150 bis 200. 
Talern) gebunden. Stein hat später wohl geurteilt, daß man die Bürgergemeinde 
noch strenger vom Pöbel, wie er sich ausdrückte, hätte absondern müssen. Von 
der Aktivbürgerschaft wurden die Stadtverordneten gewählt, die als deren Ver- 
treter nicht bloß die Verwaltung des Magistrats an Stelle des früheren Steuer- 
rats zu kontrollieren hatten, sondern in gewissem Sinne, da alle Geldbewilli- 
gungen und die Feststellung des Haushaltsplans von ihnen abhingen, damals- 
als die eigentlichen Regenten der Stadt erschienen. Der Magistrat, von der 
Stadtverordnetenversammlung gewählt, stand ihr nicht in der gleichen Stellung- 
wie heute gegenüber, sondern war mehr nur das Organ zur Ausführung ihrer 
Beschlüsse. Seine Mitglieder mit Einschluß der Bürgermeister waren nicht 
mehr lebenslänglich angestellt, sondern auf 6—12 Jahre gewählt und nur zum 
Teil besoldet; in den größeren Städten sollte es fünf besoldete Stadträte geben, 
drei technische und zwei gelehrte. Die Wahlen zum Magistrat bedurften der Ge- 
nehmigung durch die Regierung; zu den Stellen der Oberbürgermeister in den 
größeren Städten durften die Kandidaten nur präsentiert werden. Doch galten 
diese wie alle städtischen Beamten fortan nur noch als mittelbare Staatsbeamte. 
Ein sehr glücklicher Gedanke von Frey war die Einrichtung gemischter Depu- 
tationen, die neben dem Magistrat in gewissen Zweigen der laufenden Ver- 
waltung (wie z. B. Schulwesen, Banwesen, Steuerwesen) tätig waren und in 
denen neben Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern auch einfache Bürgert,
        <pb n="471" />
        Die Städteordnung vom 19. November 1808. 457 
die zu keinem dieser beiden Kollegien gehörten, mitwirken und auf diese Weise 
ihre praktische Erfahrung im Dienste des Gemeinwesens nützlich anwenden 
konnten. 
Der § 110 der Städteordnung, in welchem bestimmt wird, daß die Stadt- 
verordneten nicht einzelne Zünfte oder Stadtteile, sondern die ganze Stadt 
vertreten und daß sie nicht an Instruktionen ihrer Wähler gebunden sein sollen, 
weist wörtliche übereinstimmungen auf mit den Bestimmungen der französischen 
Verfassung von 1791 über die Wahl und Stellung der Volksrepräsentanten. 
Doch darf man nicht daraus schließen, daß Stein ein Anhänger der französischen 
Revolutionsideen gewesen sei, gegen die er sich vielmehr sonst ablehnend ver- 
hielt, und noch weniger, daß die preußische Städtcordnung eine Nachahmung 
französischer Revolutionsgesetze sei. Von der französischen Munizipalordnung, 
die weder den Unterschied von Stadt= und Dorfgemeinde, noch den von Magistrat 
und Stadtverordneten kennt, ist sie himmelweit verschieden; und jenes Prinzip 
der Vertretung, das sie aus der französischen Verfassung übernommen hat, ist 
nicht ein selbständiges Erzengnis der französischen Revolution, sondern gehört 
mit zu dem alten Bestande naturrechtlicher Ansichten und Forderungen, die 
gerade auch von deutschen Autoren seit Jahrhunderten vertreten worden waren. 
Die preußische Städteordnung atmet nicht französischen, sondern altdeutschen 
Geist. Auch England, dessen Selbstverwaltungseinrichtungen man wohl für 
die Kreise nutzbar zu machen gesucht hat, konnte für die Reform der städtischen 
Verwaltung damals kein Muster bieten. 
Die Städteordnung war das letzte Gesetz, das die Unterschrift Steins 
trug. Zu einer Neugestaltung der Behördenorganisation, die ihm so sehr am 
Herzen lag, ist er nicht mehr gekommen. Er hatte, als er im Oktober 1807 
nach Memel kam, einen fertigen Plan dazu mitgebracht und die Ubernahme des 
Ministeriums von der Zustimmung des Königs zu dessen Grundsätzen ab- 
hängig gemacht. Die Einrichtungen gipfelten in einem kollegialischen Staats- 
ministerium (Stein nannte es Staatsrat), das aus fünf Fachministern zusammen- 
gesetzt war. Aber dieser Plan sollte erst verwirklicht werden, wenn die Fran- 
zosen abgezogen waren; so lange man nur auderthalb Provinzen (Ostpreußen 
und einen Teil von Schlesien) wirklich in der Hand hielt, wäre eine solche Ein- 
richtung zu kostspielig gewesen: man behalf sich inzwischen mit einer General-= 
konferenz der Departementschefs. Einen ganz anderen Plan hat nun aber 
Stein in der Zeit entworfen, wo er mit dem Gedanken umging, von der 
Stellung eines leitenden Ministers zurückzutreten und als Mitglied eines 
weiteren Staatsrates noch fernerhin einen maßgebenden Einfluß auszuüben. 
Er plante damals einen regierenden Staatsrat von mehr als 20 Personen, 
zu dem außer den Fachministern noch die volljährigen Prinzen und die selb- 
ständigen Departementschefs aus den Ministerien des Innern und der 
Finanzen als „Geheime Staatsräte“ nebst einigen anderen Ministerial- 
vertretern gehören sollten; in dieser Versammlung, die teils im Plenum, teils 
in Abteilungen ihre Beschlüsse fassen sollte, gedachte Stein selbst als „Geheimer 
Staatsrat ohne Departement“ seinen Sitz zu nehmen und in solcher Eigenschaft 
auch den Kabinettsvorträgen beim König beizuwohnen, die von den Ministern 
und einzelnen Geheimen Staatsräten zu halten sein würden. Der ganze Plan 
war auf die Person Steins und auf die Lage im Oktober und November 1808
        <pb n="472" />
        458 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
zugeschnitten. Am 24. November ist er vom König unterzeichnet worden, aber 
die Publikation unterblieb, und mit dem Ausscheiden Steins wurde er hinfällig. 
Das Publikandum vom 16. Dezember 1808, auf dem die Neuordnung der 
Ministerialbehörden beruht, erwähnt den Staatsrat nur noch beiläufig und 
begründet vielmehr ein kollegialisches Ministerium von fünf Mitgliedern. 
In dieser Form übernahm das Ministerium Dohna-Altenstein, so genaunt 
nach den Ministern des Innern und der Finanzen, nach Steins Abgang die 
Leitung der Geschäfte. Es war der erste Versuch, an Stelle der Diktatur eines 
Premierministers eine kollegialische Ministerialregierung einzurichten; von der 
Goltz behielt das Auswärtige, Beyme das Justizministerium und Scharnhorst 
das Kriegsdepartement, allerdings noch nicht mit dem Titel eines Ministers. 
Durch eine Verordnung vom 26. Dezember 1808 wurden jetzt auch die 
Provinzialbehörden in der Weise, wie es Stein geplant hatte, umgestaltet: an 
die Stelle der Kriegs= und Domänenkammern traten die neuen Regierungen, 
an die Stelle der alten Regierungen die Ober-Landesgerichte. Der Grundsatz 
der Trennung von Justiz und Verwaltung wurde jetzt allgemein durchgeführt: 
die Verwaltungsbehörden verloren alle Befugnisse der Rechtsprechung in Pro- 
zessen, bei denen es auf ein Finanz= oder Polizeiinteresse ankam; und anderer- 
seits gaben die Provinzialgerichte die Reste ihrer Verwaltungsbefugnisse in 
Hoheits-, Kirchen= und Schulsachen an die Regierungen ab. Mit der Kammer- 
justiz verschwanden auch die Kammerzjustizdeputationen und die Immediat- 
Jurisdiktionskommission; man glanbte, den ganzen Apparat der alten Ver- 
waltungsgerichtsbarkeit fortan entbehren zu können. Das Kollegialprinzip in 
der Verwaltung wurde beibehalten; doch zerfielen die Regierungen, anders als 
früher die Kammern, in eine Reihe von Abteilungen für die einzelnen Ver- 
waltungszweige, die in ihnen zusammengefaßt waren. Der Präsident, der an 
der Spitze des Ganzen stand, war kein Präfekt, sondern der Vorsitzende eines 
Kollegiums. Man glaubte, auf diese Weise vor Willkür und Ubereilung geschützt 
zu sein und eine gerechte und vielseitige Behandlung der Verwaltungsfragen zu 
sichern. Die Selbständigkeit der neuen Regierungen war weit größer als die 
der alten Kammern. In der Instruktion, die ihnen bei ihrer Begründung erteilt 
wurde, war die Warnung enthalten, nicht zu viel zu regieren und namentlich 
in das wirtschaftliche Leben nicht bevormundend und reglementierend einzu- 
greifen. Wie die alten Kammern auf die Grundsätze des Merkantilismus, so- 
wurden die neuen Regierungen auf die Lehren von Adam Smith verwiesen. 
Es war eine gründliche Umwandlung in dem ganzen Geiste der Verwaltungs- 
tätigkeit: der Rechtsstaat hatte über den Polizeistaat gesiegt. 
Eine Lieblingsidee Steins, die Zuziehung ständischer Repräsentanten bei 
den Regierungen, erwies sich als ein verfehlter Versuch, Laienelemente als Organe 
obrigkeitlicher Selbstverwaltung mit den büreaukratischen Behörden zu 
verschmelzen und ist nach einer kurzen Probe in Brandenburg und Preußen 
wieder aufgegeben worden. Auch die Einrichtung von Oberpräsidenten in den 
Provinzen hat sich zunächst nicht durchaus bewährt. In dieser Eigenschaft haben 
Auerswald in Preußen, Sack in den Marken und Pommern, Massow in 
Schlesien als eine Art von Zivilkommissaren während der Zeit der französischen 
Okkupation nicht ohne Erfolg gewirkt; später aber gab die allgemeine Aussicht, 
die sie zu führen hatten, vielfach Veranlassung zur Einmischung in die laufende
        <pb n="473" />
        Die Verwaltungsreform. Die Krisis von 1809. 459 
Verwaltung, so daß man die Tätigkeit der Oberpräsidenten im ganzen mehr 
hinderlich als förderlich fand und sie bald wieder abschaffte. Erst später, nach 
1815, hat das Amt in etwas veränderter Gestalt sich als eine nützliche und not- 
wendige Einrichtung in den Gesamtorganismus des Behördenwesens eingefügt. 
Der schwere Druck, den die militärische Besetzung des Landes durch die 
Franzosen bisher ausgeübt hatte, ließ gegen Ende des Jahres 1808 endlich in 
fühlbarer Weise nach: Napoleon zog nach der Ratifikation des Abkommens 
vom 8. November die Hauptmasse seiner Truppen, die er für den spanischen 
Krieg und für den bevorstehenden Kampf mit OÖsterreich brauchte, aus Preußen 
zurück, und das Königspaar konnte nach mehr als zweijähriger Abwesenheit in 
die Residenzstadt Berlin zurückkehren; aber zur Ruhe kam man noch nicht. Im 
Frühjahr 1809 brachte die Erhebung Osterreichs neue Sorgen und Hoffnungen. 
Der österreichische Minister Stadion umwarb die preußische Regierung und 
hoffte den allgemeinen Völkerkrieg gegen Napoleon zu eröffnen. Die Tiroler 
unternahmen einen Volksaufstand ähnlich dem der Spanier. In der Schlacht 
von Aspern erlitt Napoleon durch den Erzherzog Karl die erste Niederlage seines 
Lebens. Die Hoffnungen der Patrioten erhoben sich zu den kühnsten Entwürfen. 
Heinrich von Kleist, damals in Dresden, warf sein mächtiges Kampf= und Rache- 
lied „Germania an ihre Kinder“ in das Volk. Überall regte es sich in deutschen 
Landen. Der Major von Schill führte ohne Befehl des Königs seine Husaren 
aus Berlin an die Elbe gegen die Franzosen; der hessische Oberst von Dörnberg, 
der junge Herzog von Braunschweig unternahmen ihre verwegenen Züge, die 
den Volkskrieg in Norddeutschland entfesseln wollten. Scharnhorst brachte den 
zurückgelegten Plan der allgemeinen Bewaffnung zum drittenmal vor den König. 
Anfangs Juni 1809 wurde eine besondere Konskriptionskommission eingesetzt, 
die am 1. Juli ihren Bericht erstattete. Es war die rückhaltlose Ausgestaltung 
der Scharnhorstschen Ideen: schlechthin allgemeine Dienstpflicht, ohne alle Exem- 
tionen; neben dem stehenden Heer ein „allgemeiner Hcerbann“ (die spätere Land- 
wehr); besondere Abteilungen von Volontärjägern aus der gebildeten Jugend 
der wohlhabenden Stände. Gneisenau und andere unterstützten Scharnhorsts 
Drängen; auch Graf Goltz war für die Erhebung; die Königin Luise meinte 
wohl: wenn der Untergang unvermeidlich sei, so sei es doch noch ein Trost, mit 
Ehren unterzugehen. Der König zauderte, den Plänen der Patrioten seine Zu- 
stimmung zu erteilen, bis die Schlacht bei Wagram geschlagen war (5./6. Juli), 
in der Osterreich unterlag. Auch danach ist noch verhandelt worden, und der 
König war einmal nahe daran, loszuschlagen; aber zuletzt kehrte er doch zu seiner 
alten Maxime zurück, nur mit Rußland und Osterreich den Krieg zu wagen. 
Der Kaiser Alexander aber wollte auch jetzt noch keinen Bruch mit Napoleon; 
seine Truppen beobachteten Ostpreußen und marschierten gegen Galizien. 
Preußen blieb ruhig; Osterreich schloß einen Waffenstillstand mit Napoleon und 
am 14. Oktober den Frieden von Wien. Ende 1809 gab der König Scharnhorst 
den Konskriptionsplan zurück und befahl, ihn nochmals in der Kommission zu 
prüfen: man mußte jetzt wieder Rücksicht auf den Vertrag mit Frankreich nehmen. 
Der Entwurf ist auch in der neuen Gestalt nicht zur Annahme gelangt. 
Die Hoffnungen der Patrioten sanken abermals zusammen. Gueisenau 
hat damals seine militärische Stellung aufgegeben. Unmut und Hoffnungs- 
losigkeit begannen um sich zu greifen; uur wenige Patrioten hatten einen so
        <pb n="474" />
        460 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
festen Glauben an die Zukunft des Vaterlandes wie Schleiermacher, der in der 
deujahrsnacht auf 1810 die herrlichen Worte schrieb: „Niemals kann ich 
dahin kommen, am Vaterlande zu verzweifeln; ich glaube zu fest daran, ich 
weiß es zu bestimmt, daß es ein auserwähltes Werkzeug und Volk Gottes ist. 
Es ist möglich, daß all unsere Bemühungen vergeblich sind und vor der Hand 
harte und drückende Zeiten eintreten — aber das Vaterland wird gewiß herrlich 
daraus hervorgehen in kurzem.“ 
Derselbe Mann, der dieses patriotische Bekenntnis niederschrieb, hat auch 
dem bedeutendsten Plan dieser Zeit, dem der Begründung einer Universität 
in Berlin, die entscheidende Wendung gegeben. Der Plan war schon lange in 
Erwägung gezogen worden: schon in Memel hatte der König zu den Abge- 
sandten der von Napoleon aufgehobenen Universität Halle, die eine Verlegung 
ihrer Hochschule nach Berlin erbaten, eine zustimmende Außerung getan mit 
der für die Zeit charakteristischen Begründung, der Staat müsse durch geistige 
Kräfte ersetzen, was er an physischen verloren habe. Beyme, den der König 
dann mit den Vorarbeiten beauftragt hatte, war mit dem von ihm verehrten 
Fichte in Verbindung getreten, und dieser hatte einen Plan entworfen, nach 
dem die Berliner Universität, ohne alle Anknüpfung an historische Vorbilder, 
rein ans der Idee heraus, als eine „Kunstschule des rechten Verstandesgebrauchs“ 
eingerichtet werden sollte. Dagegen vertrat Schleiermacher in einer Gelegen- 
heitsschrift den Gedanken, daß man an dem historisch entwickelten Typus der 
deutschen Universität festhalten und nur bestrebt sein müsse, die Freiheit und 
Selbständigkeit der Wissenschaft gegenüber den natürlichen und notwendigen 
Herrschaftsgelüsten der Staatsgewalt möglichst sicher zu stellen. Dieser Richtung 
folgte der Mann, der als der eigentliche Gründer der Berliner Universität an- 
zusehen ist, Wilhelm von Humboldt, der damals mit großer Selbständigkeit, 
wenn auch noch ohne den Titel eines Ministers, das Kultusdepartement leitete. 
Art und Wesen dieses „perikleischen“ Staatsmannes hat der Berliner Universität 
einen unverlöschbaren Stempel aufgedrückt. Neben Fichte und dem JIuristen 
Schmalz, dem ersten Rektor, traten jetzt der Philolog F. A. Wolf und Schleier- 
macher selbst maßgebend hervor. 
Die Berliner Universität wurde bald ein wichtiger Mittelpunkt für das 
deutsche Geistesleben. Sie ist ein rechtes Wahrzeichen für die Verschmelzung der 
bisher getrennten geistigen Zonen des preußischen und des deutschen Wesens, die 
sich damals vollzog. Zur Zeit des Kenienstreites hatte ein offenbarer Gegensatz 
zwischen Berlin und Weimar bestanden: der Gegensatz des nüchternen Rationalis- 
mus, wie ihn Friedrich Nicolai und seine Freunde vertraten, und der reichen aus 
Phantasic und Gefühl aufgeblühten neuen deutschen Bildung, die in Schiller und 
Goethe gipfelte. Jetzt flossen diese getrennten Bildungskreise, die sich schon seit 
Jahren einander genähert hatten, vollends zusammen, und es vollzog sich jene 
fruchtbare Verbindung zwischen der harten militärisch-politischen Zucht des 
preußischen Staates und dem Menschheitsideal der klassisch-romantischen Bildung. 
und Dichtung, auf der die Zukunft der deutschen Nation beruhte. Die Romantiker 
Arnim und Brentano haben den Geburtstag der Universität, die im Oktober 1810 
ihre Pforten öffnete, poetisch begrüßt, die Universität selbst aber hat von vorn- 
herein den autonomen, rein wissenschaftlichen Standpunkt eingenommen, den sie 
dauernd behauptet hat. Die alte märkische Landesuniversität zu Frankfurt a. O.
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        Begründung der Universität Berlin. Hardenberg Staatskanzler. 461 
wurde bald darauf nach Breslau übertragen, wo sie fröhlicher aufblühte, als es 
ihr an dem alten Sitze beschieden gewesen war. 
Die Gründung der Berliner Universität ist das einzige große Werk, das 
dem Ministerium Dohna-Altenstein während der anderthalb Jahre seines Be- 
stehens gelungen ist. In den übrigen Geschäften kam es nicht vorwärts, weder 
in der Frage der Kommunalverfassungen noch in der Agrar-, Finanz= und Heeres- 
reform. Der furchtbare Druck der Kriegskontribution, die unüberwindliche 
Schwierigkeit bei der Einhaltung der Zahlungstermine nahmen das ganze Inter- 
esse der Verwaltung in Anspruch und lähmten ihre Kraft. An den Finanzen ist 
das Ministerium denn auch gescheitert. Im März 1810 kam es zur Krisis. Bei der 
Unzulänglichkeit der Staatseinkünfte, bei dem Versagen des Staatskredits, bei 
dem ungeduldigen Drängen Napoleous, der keinen Zahlungsaufschub mehr be- 
willigen wollte, sahen Altenstein und seine Ministerkollegen keine andere Rettung, 
als in die Abtretung eines Teils von Schlesien zu willigen, die Napoleon an 
Zahlungs Statt vorgeschlagen hatte. In dieser furchtbaren Not hat die Königin 
Luise auf ihren alten Vertrauensmann Hardenberg hingewiesen, der ein Aus- 
kunftsmittel finden werde, um die Einhaltung der Zahlungstermine doch noch 
zu ermöglichen. Der König trat wieder in Verhandlung mit dem von Napoleon 
so bitter gehaßten Staatsmann; Anfang Mai kam Hardenberg insgeheim mit 
dem Königspaare auf der Pfaueninsel bei Potsdam zusammen; dort wurde in 
der Hauptsache schon eine Verständigung erzielt. Napoleon machte weniger 
Schwierigkeiten, als man vermutet hatte: ihm lag damals vor allem daran, 
Geld zu bekommen, und Hardenberg hatte dem französischen Gesandten hinsichtlich 
seiner politischen Haltung die beruhigendsten Versicherungen gegeben. Altenstein, 
srüher der Freund und Schützling Hardenbergs, war bei den Erörterungen über 
die finanziellen Auskunftsmittel so scharf mit diesem zusammengeraten, daß er 
es vorzog, jetzt seinen Abschied zu nehmen, und mit ihm traten auch seine Kollegen 
Dohna und Beyme zurück. Am 4. Juni wurde Hardenberg von neuem an die 
Spitze der Regierung berufen, wieder, wie früher, in der Stellung eines Premier- 
ministers, jetzt mit dem Titel „Staatskanzler“. 
Die Berufung Hardenbergs ist die letzte und bedentendste politische Tat 
der Königin Luise gewesen, die von jeher mit feinem weiblichem Instinkt bestrebt 
gewesen war, die großen patriotischen Männer in die Nähe des Königs zu 
bringen, die ihn auf der Bahn der Reformen und der Erhebung mit sich fortzu- 
reißen vermochten. Am 19. Juli auf einem Besuche bei ihren Verwandten in 
Mecklenburg, der ihr die letzte große Freude ihres Lebens bereitet hat, erlag sie 
einem tödlichen Leiden, das schon lange an ihren Kräften gezehrt hatte. Es war 
ein unersetzlicher Verlust für den König, dessen Starrheit und schwunglose 
Nüchternheit diese von den Idealen der neuen deutschen Bildung erfüllte Frau 
in den Augen des Volkes so wundervoll auszugleichen verstanden hatte. Mit 
wie tiefem Verständnis hatte sie ein Jahr vor ihrem Tode, in einem Briefe an 
ihren Vater, den Sinn und die Bedeutung der Zeit und ihres eigenen Schicksals 
zum Ausdruck gebracht! „Es wird mir immer klarer“ — so schrieb sie — „daß 
alles so kommen mußte, wie es gekommen ist. Die göttliche Vorsehung leitet 
unverkennbar neue Weltzustände ein, und es soll eine andere Ordnung der Dinge 
werden, da die alte sich überlebt hat und in sich selbst als abgestorben zusammen- 
stürzt. Wir sind eingeschlafen auf den Lorbeeren Friedrichs des Großen, welcher,
        <pb n="476" />
        462 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
der Herr seines Jahrhunderts, eine neue Zeit schuf. Wir sind nicht fortgeschritten 
mit ihr, deshalb überflügelt sie uns. .. Gewiß wird es besser werden; das ver- 
bürgt der Glanbe an das vollkommenste Wesen. Aber es kann nur gut werden in 
der Welt durch die Guten. Deshalb glaube ich auch nicht, daß der Kaiser 
Napoleon Bonaparte fest und sicher auf seinem, freilich jetzt glänzenden Thron 
ist. Fest und ruhig ist nur allein Wahrheit und Gerechtigkeit, und er ist nur 
politisch, d. h. klug, und er richtet sich nicht nach ewigen Gesetzen, sondern nach 
Umständen, wie sie nun eben sind. . . JIch glaube fest an Gott, also auch an 
eine sittliche Weltordnung. Diese sehe ich in der Herrschaft der Gewalt nicht; des- 
halb bin ich der Hoffnung, daß auf die jetzige böse Zeit eine bessere folgen wird. 
Ganz unverkennbar ist alles, was geschehen ist und geschieht, nicht das Letzte und 
Gute, wie es werden und bleiben soll, sondern nur die Bahnung des Weges zu 
einem besseren Ziele hin. Dieses Ziel scheint aber in weiter Entfernung zu 
liegen; wir werden es wahrscheinlich nicht erreicht sehen und darüber hinsterben. 
Wie Gott will! Alles wie er will! Aber ich finde Trost, Kraft und Mut und 
Heiterkeit in dieser Hoffnung, die tief in meiner Seele liegt. Ist doch alles in der 
Welt nur Übergang! Doch wir müssen durch! Sorgen wir nur dafür, daß wir 
mit jedem Tage reifer und besser werden!“ 
Diese ergreifenden Worte enthalten die Summe dessen, was damals die 
Besten angesichts des politischen Schicksals Deutschlands und Preußens dachten 
und fühlten. Darum blieb auch die Erinnerung an die früh vollendete Dulderin, 
die den Tag der Befreiung nicht mehr sehen sollte, lebendig in den Herzen der 
Patrioten; das wundervolle Bild, das Heinrich von Kleist in dem Sonett zu 
ihrem letzten Geburtstage von ihr geprägt hatte: „wie sie das Unglück mit der 
Grazie Tritt auf jungen Schultern herrlich hat getragen“, wie die Anmut ihres 
Wesens sich durch die Not der Zeit zu ungeahnter Größe gesteigert hat — setzte 
sich fest in der Phantasie des Volkes; man gewöhnte sich, wenn man an sie 
zurückdachte, ihr Haupt von Strahlen umschimmert zu denken, wie jener Dichter; 
und auch der Sachse Theodor Körner sah später die preußische Königin als guten 
Engel für die gute Sache den Kämpfern von 1813 voranschweben. 
Mit Hardenbergs Eintritt beginnt die zweite große Epoche der preußischen 
Reformen, die sich über einen Zeitraum von fast 12 Jahren erstreckt, bis zu seinem 
Tode 1822. Hardenberg war schon 60 Jahre alt, aber noch immer voll Zuversicht 
und frischer Tatkraft. Mit ihm zieht ein ganz anderer Geist in das Reformwerk 
ein, als der war, der unter Steins Leitung darin gewaltet hatte. Hardenberg 
ist der Vertreter des modernen französischen Staatsgedankens, während Stein 
seine Ideale in der deutschen Vergangenheit und in England suchte. Hardenberg 
war ein Jünger der Aufsklärung; er besaß nichts von der sittlichen Kraft und 
Strenge Steins; er ist, wie der Ritter bei Goethe, „Widersacher, Weiber, 
Schulden“ sein Leben lang nicht losgeworden. Er begeisterte nicht, er riß nicht 
mit sich hin, wie Stein; aber er stieß auch nicht an wie dieser, und er hat sich weit 
länger im Besitze der Macht zu halten gewußt. Munter, geistreich, gutherzig, 
immer voll von Plänen, erfinderisch in Auskunftsmitteln unter den schwierigsten 
Verhältnissen, gewann er überall Vertrauen und machte sich dem König bald 
wieder unentbehrlich. Seine Stärke lag da, wo Steins Schwäche lag: er war 
Meister in dem klugen, bedachtsamen, geschickten Lavieren, in den Künsten einer 
sich jeder Lage aupassenden Diplomatie, in der Fähigkeit, den Moment zu be-
        <pb n="477" />
        Tod der Königin Luise. Hardenbergs Reformpläne. 463 
nützen; aber ihm fehlte allerdings die hohe sittliche Auffassung vom Staat, wie sie 
Stein beherrschte, der tiefgründige, leidenschaftliche, unbeugsame Wille, der Steins 
Wirken so kraftvoll erscheinen läßt. Er war so, wie seine ihn tief durchschauende 
Freundin, Amalie von Beguelin, ihn charakterisiert hat mit dem bekannten Wort: 
„Er gehorchte stets der allmächtigen Stunde.“ Er war ein Aristokrat mit 
demokratisch-monarchischen Grundsätzen; ein Opportunist und ein liberaler 
Büreaukrat, der früher schon in der Verwaltung der abgesonderten Provinzen 
Ansbach und Bayreuth Ausgezeichnetes geleistet hatte. Aber im Grunde war er 
eigentlich doch Diplomat; sein Element war die große Politik; um das Detail der 
Verwaltung kümmerte er sich wenig; und die finanziellen Projekte, die damals 
gewissermaßen das Programm seiner neuen Ministertätigkeit bildeten — die Idee 
einer Zwangsanleihe und einer auf korporativer Grundlage beruhenden 
Nationalbank, sowie der Plan einer großen ausländischen Anleihe und der Aus- 
gabe von Millionen ungedeckten Papiergeldes —, erwiesen sich bald als unaus- 
führbar und gänzlich verfehlt. Weder Niebuhr noch Schön mochten die undank- 
bare Aufgabe der Verwaltung des Finanzministeriums unter Hardenberg über- 
nehmen; so sah er sich genötigt, neben der Leitung des Innern auch die der 
Finanzen selbst zu besorgen, während er sich über die anderen Geschäftszweige 
nur die allgemeine Aufsicht und namentlich die Mitwirkung beim Kabinetts- 
vortrage vorbehielt. 
Die amtliche Stellung des Staatskanzlers wurde durch die Verordnung 
vom 27. Oktober 1810 näher bestimmt. Der Schwerpunkt der Geschäfte lag nicht 
in dem Gesamtministerium, sondern in den Kabinettsvorträgen, die in der 
Regel der Staatskanzler selbst hielt. Alle Vorträge der Minister beim König 
mußten ihm vorher angezeigt werden, alle Immediatberichte gingen durch seine 
Hände. Er konnte jeden Moment von den Ministern Auskunft und Einsicht in 
die Akten verlangen; er konnte ihre Verfügungen suspendieren, bis die Ent- 
scheidung des Königs eingeholt war; er konnte über ihre Köpfe hinweg beim 
Erlaß von Verordnungen mitwirken, die alle Zweige der Verwaltung in Mit- 
leidenschaft zogen: — kurz, er hatte eine diktatorische Stellung, bei der die 
Kollegialität des Gesamtministeriums zum bloßen Schein wurde. Für seine 
Reformen suchte der Staatskanzler vor allem die öffentliche Meinung zu ge- 
winnen. Das Finanzedikt vom 27. Oktober 1810 war mehr ein Regierungs- 
programm, als ein wirkliches Gesetz. Seine Absicht war, die Kriegsschulden des 
Staates und der Provinzen zu einer einheitlichen Staatsschuld zu konsolidieren; 
die nötigen Mittel sollten herbeigeschafft werden durch die Einziehung der geist- 
lichen Güter, die namentlich in Schlesien sehr bedeutend waren, und durch den 
Verkauf von Domänen. Außerdem wurde eine durchgreifende Steuerreform ge- 
plant. Bei der ländlichen Kontribution, die man jetzt meist als Grundsteuer 
bezeichnete, wurde die Ausgleichung zwischen den einzelnen Provinzen und die 
Heranziehung des bisher steuerfreien Adels geplant; bei der Akzise die Um- 
wandlung in ein einfacheres System von Konsumtionssteuern, die nur wenige, 
besonders ertragreiche Gegenstände erfaßten, aber auch auf dem platten Lande 
erhoben werden sollten unter Beseitigung der bisherigen Trennung von Stadt 
und Land. 
Mit diesen finanziellen Reformplänen verbanden sich solche von wirt- 
schaftlich-sozialer Natur, die noch bedeutender waren. Die von Stein schon vor-
        <pb n="478" />
        464 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
bereitete Gewerbefreiheit sollte jetzt unter Einführung der französischen Patent- 
steuer vollständig durchgeführt werden. Für die Agrarreform hatte Hardenberg 
durch den Geheimrat von Raumer (den Geschichtsschreiber der Hohenstaufen) 
einen Entwurf zur Regulierung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse aus- 
arbeiten lassen, der, wenn er in dieser Form zur Ausführung gelangt wäre, 
dem Bauernstande zu großem Segen gereicht haben würde: danach sollte ein 
ahnliches Verfahren beobachtet werden, wie vor 1806 bei der Domänenreform, 
und der Grundsatz des friderizianischen Bauernschutzes sollte bis zur vollständigen 
Durchführung der Regulierung wieder hergestellt werden. Schließlich wurde 
auch noch die schon längst erwogene bürgerliche Gleichstellung der Juden in 
Aussicht genommen, die dem mit einem modernen Staatswesen unverträglichen 
Zustande ein Ende machen sollte, wonach die Juden als Fremde angesehen und 
nur auf Grund besonderer Schutzprivilegien des Landesherrn gegen Zahlung 
eines Schutzgeldes geduldet wurden; auch sie sollten jetzt gleichberechtigte preußische 
Staatsbürger werden. 
In dem Finanzedikt war, wie schon 1808 einmal, der Offentlichkeit ver- 
kündigt worden, daß der Abschluß und die Krönung des Reformwerks in 
der Berufung einer Nationalrepräsentation bestehen solle. Gewissermaßen als 
Vorbereitung dazu wurde im Februar 1811 eine sogenannte Landesdeputierten- 
Versammlung, bestehend aus ernannten Notabeln aller Provinzen, nach Berlin 
berufen, um die öffentliche Meinung mit den Hardenbergschen Reformplänen 
zu befreunden. Aber in dieser Versammlung machte sich ein starker Widerstand 
des Adels gegen die Reformpläne des Staatskanzlers geltend, und zugleich 
wurde von der Ritterschaft der Kreise Lebus und Beeskow-Storkow eine Imme- 
diatvorstellung an den König eingereicht, die in sehr unehrerbietiger Form die 
ganze Verwaltung des Staatskanzlers angriff und der Regierung den Vorwurf 
eines Rechtsbruchs den Ständen gegenüber machte. Die beiden ersten Unter- 
zeichner der Vorstellung waren der Major von der Marwitz, ein märkischer 
Junker von lebendigstem Patriotismus, der zwar den Ideen der neuen Zeit 
sich durchaus nicht verschloß, dabei aber mit großer Zähigkeit an den ständischen 
Uüberlieferungen festhielt, und der alte Graf Finckenstein, der einst als Präsident 
der neumärkischen Regierung in dem Prozeß des Müllers Arnold seine un- 
beugsame Rechtsüberzeugung gegenüber dem Willen des großen Königs be- 
hauptet hatte. Diese beiden adligen Oppositionsmänner wurden auf Hardenbergs 
Veranlassung in eine Untersuchung wegen Majestätsverbrechens verwickelt und 
gleich nach Spandau auf die Festung gebracht, wo sie fünf Wochen festgehalten 
wurden. 
Die rücksichtslose Energie dieses Schrittes blieb nicht ohne Eindruck; aber 
auf der anderen Seite verfehlte doch auch der starke Widerstand des Adels seine 
Wirkung nicht. Nur ein Teil der Hardenbergschen Entwürfe wurde wirklich zur 
Ausführung gebracht. Das Edikt über die Regulierung der gutsherrlich-bäuer- 
lichen Verhältnisse wurde zwar am 14. September 1811 wirklich erlassen, aber 
in einer von dem früheren Entwurf sehr abweichenden Gestalt. Den Lassiten 
wurde dadurch das freie Eigentum erteilt, wenn sie je nach ihrer Rechtslage ein 
Drittel oder die Hälfte ihres Landes an den Gutsherrn abtraten. Immerhin 
hätte auch dieses Gesetz, wenn es schnell zur Ausführung gebracht worden wäre, 
von günstiger Wirkung für den Bauernstand sein können; aber wir wissen heute,
        <pb n="479" />
        Hardenbergs Reformversuche 1810—1812. 465 
daß es in dieser Form überhaupt nicht zur Ausführung gelangt ist. Es wurde 
bald sistiert und ist ganz wirkungslos geblieben; erst die für den Bauernstand 
viel ungünstigere Deklaration von 1816 ist wirklich zur Ausführung gekommen. 
Eine neue Gesindeordnung, die schon 1810 erlassen worden war, entsprach zwar 
nicht ganz den Tendenzen der Steinschen Ara, suchte aber die Anforderungen 
der neuen Zeit mit den Interessen der Gutsbesitzer in eine leidliche Überein- 
stimmung zu bringen. Das Landeskulturedikt vom 14. September 1811 nahm 
den Gedanken der Separation und Gemeinheitsteilung wieder auf; aber erst seit 
der Gemeinheitsteilungsordnung von 1821 wurde er wirklich durchgeführt. Es 
war ein wesentlicher Fortschritt, dessen Wirkungen allerdings erst allmählich in 
Verbindung mit der Regulierungsgesetzgebung voll zur Geltung kommen konnten. 
Die bürgerliche Gleichstellung der Juden wurde am 11. März 1812 Gesetz. 
Die Gewerbefreiheit wurde samt der Gewerbesteuer durch das Edikt vom 2. No- 
vember 1810 in sehr radikaler Form eingeführt, und auch das ergänzende Ge- 
werbe-Polizei-Edikt vom 7. September 1811 veränderte die Tatsache nicht, daß 
fortan die Zünfte, die jetzt gar keinen Vorteil mehr boten, dem völligen Verfall 
preisgegeben waren. Von der Grundsteuerreform unter Heranziehung des 
Adels war weiterhin nicht mehr die Rede. Die Reform der Akzise wurde ver- 
sucht, gelang aber noch nicht; tatsächlich blieb die alte städtische Torsteuer noch 
bestehen. Die Hauptsache war, daß es gelang, durch die Einziehung der geistlichen 
Güter in Schlesien und die Domänenverkäufe Mittel flüssig zu machen zur 
Abzahlung der Kriegskontribution, von der freilich 1811 noch ein ungetilgter 
Rest von 59 Millionen Franks übrig war. Bei den steigenden Anforderungen, 
die dann die Rüstungen und Truppenmärsche des Jahres 1812 an die Finanzen 
stellten, mußte sich Hardenberg entschließen, wenigstens vorübergehend eine Ein- 
kommenstener samt einer ergänzenden Abgabe vom Vermögen einzuführen, die 
aber statt der veranschlagten 25 Millionen bei der völligen Zerrüttung des Wohl- 
standes tatsächlich nur 4½ Millionen eingebracht hat. 
So war die Finanzreform 1810—12 in der Hauptsache gescheitert; die 
Agrarreform war ganz ins Stocken geraten; gegen die Einführung der schranken- 
losen Gewerbefreiheit begannen sich manche Widerstände zu regen. Im ganzen 
hatte Hardenberg wenig Grund, mit dem Erreichten zufrieden zu sein. Die 
Veränderung der politischen Lage im Jahre 1812, der trotzige Widerstand des 
grundbesitzenden Adels gegen die Reformpläne der Regierung, dazu auch die 
eigene innere Neigung drängten den Staatskanzler im Lauf des Jahres 1812 
immer mehr von den Steinschen Selbstverwaltungspläuen ab und führten zu 
einer Umwendung im büreaukratischen Sinne, die in dem Gendarmerie-Edikt 
vom 30. Juli und in einer Kabinettsorder vom 1. August 1812 ihren gesetz- 
geberischen Ausdruck fand. Die letztere Verordnung tastete die kollegialische 
Struktur der Regierungen an und wollte den Regierungspräsidenten zu einer 
Art von Präfekten machen; in ähnlicher Weise sollte der Landrat in einen rein 
büreaukratischen Kreisdirektor verwandelt werden, der die neue, nach dem 
napoleonischen Muster gestaltete Gendarmerie zu seiner Verfügung haben sollte. 
Die Hauptabsicht dabei war, die ständische Kreisverfassung, die sich noch eben 
wieder so stark und reformfeindlich gezeigt hatte, gänzlich zu unterdrücken; der 
dem Kreisdirektor beigegebene Vertretungskörper wäre nichts andercs gewesen, 
als der ohnmächtige Arrondissementsrat neben dem französischen Subpräsekten. 
Kinze, Hobenzollern. 30
        <pb n="480" />
        466 Umsturz und Wiederaufbau (1786 - 1840). 
Aber weder das eine noch das andere Gesetz ist wirklich zur Ausführung gelangt; 
nur die neue Einrichtung der Gendarmerie hat Bestand gehabt. Namentlich 
gegen die Umgestaltung der Kreisverfassung erhob sich in Pommern und der 
Kurmark so viel Widerstand, daß das Gesetz schließlich 1814 suspendiert wurde 
und in der Hauptsache wirkungslos geblieben ist; das Landratsamt blieb ebenso 
erhalten wie die kollegialischen Regierungen. 
Seit dem Jahre 1810 brachte der Beginn des Zerwürfnisses zwischen 
Napoleon und Alexander eine allgemeine Wandlung in den Grundlagen der 
europäischen Politik hervor, von der auch Preußen in Mitleidenschaft gezogen 
wurde; und als im Jahre 1811 der Krieg zwischen den beiden Kaisern nur noch 
als eine Frage der Zeit erschien, da handelte es sich für die preußische Regierung 
um die Entscheidung, ob sie auf die Seite Rußlands oder Frankreichs treten 
sollte. Die Patrioten waren natürlich für den Anschluß an Rußland, und der 
König hat ihn ernstlich erwogen. Im Oktober ging Scharnhorst nach Peters- 
burg und schloß eine Militärkonvention mit den Russen, die aber keine allge- 
meinere politische Bedeutung hatte. Scharnhorst, Gneisenau, Boyen hielten den 
Moment für gekommen, die Pläne Steins aus dem Jahre 1808 wieder zu be- 
leben, einen Volkskrieg mit Laudwehr und Landsturm in ganz Norddeutschland 
zu entfesseln, durch den man die Macht des Gegners niederzuschlagen hoffte. 
Damals hat Gneisenau das kühne Wort gesprochen: die Macht Napoleons sei 
nicht so furchtbar, wie sie scheine. Er rechnete auf die elementare Gewalt eines 
nationalen Aufschwungs, auf die begeisterte Erhebung des Volkes zum Freiheits- 
kampf. Dem nüchternen König schien das gut als Poesie, wie er sagte; er blieb 
auch diesmal auf der alten Linie seiner Politik, nur mit Rußland und Osterreich 
im Bunde die Erhebung gegen Napoleon zu wagen. Diesmal aber versagte sich 
Osterreich, wo jetzt Metternich an der Spitze stand (Dezember 1811), und auch 
oon England waren Subsidien nicht zu erlangen. Ende des Jahres wurde 
Knesebeck nach Rußland geschickt, um nochmals mit dem Zaren zu verhandeln. 
Inzwischen aber drängte Napoleon immer ungeduldiger darauf, daß Preußen 
sich entscheiden müsse, und stellte schließlich ein Ultimatum, das dem König nur 
die Wahl zwischen dem Anschluß an Frankreich oder der sofortigen Vernichtung 
ließ. So kam der dritte Pariser Vertrag zustande, den der preußische Gesandte 
Krusemarck am 24. Februar 1812 abschloß und den der König am 4. März 
ratifizierte. Preußen mußte sich darin verpflichten, ein Hilsskorps von 20 000 
Mann zum russischen Kriege zu stellen; seine Provinzen wurden nun wieder die 
Operationsbasis für Napolcon: der Druck der Einquartierungen und der mili- 
tärischen Lieferungen begann aufs neue auf dem Lande zu lasten. Preußen 
war nicht einmal in der Lage, günstige Bedingungen für diese Hilfeleistung von 
Napoleon zu erlangen, wie es Österreich vermochte, das durch Vertrag vom 
14. März 1812 30 000 Mann in den Dienst Napoleons stellte; insgeheim ließ 
übrigens die österreichische Regierung in Petersburg erklären, daß diese Truppen 
nur zum Schein gegen Rußland fechten würden. 
So brachen die Hoffnungen der Patrioten zum dritten Male zusammen. 
Schon vor der Entscheidung, im November 1811, hatte sich Heinrich von Kleist 
erschossen, der erst später in seiner ganzen Größe gewürdigte Dichter der Hermann- 
schlacht und des Prinzen von Homburg, dem die Ungunst der Zeit auch das per- 
sönliche Leben verdorben hat. Viele Offiziere verließen 1812 den preußischen
        <pb n="481" />
        Die Krisis 1811 und das französische Bündnis 1812. Der König und die Kriegspartei. 467 
Dienst, um unter russischen oder englischen Fahnen gegen Napoleon zu fechten. 
Einer von ihnen, der spätere General v. Clausewitz — bekannt als Verfasser des 
klassischen Buches vom Kriege — schrieb dabei die erbitterten Worte: „Ich glaube 
und bekenne, daß der Schandfleck einer feigen Unterwerfung nie zu verwischen ist; 
daß dieser Gifttropfen in dem Blut eines Volkes in die Nachkommenschaft über- 
geht und die Kraft späterer Geschlechter lähmen und untergraben wird.“ 
Wenn man diesen tiefen Gegensatz zwischen dem König und den zum Kriege 
drängenden Patrioten in den drei großen Krisen von 1808, 1809 und 1811 sich 
vergegenwärtigt, so ist es nicht leicht, das richtige historische Urteil darüber zu 
finden. Max Duncker und Heinrich von Treitschke haben geurteilt, daß doch am 
Ende der König das Richtige gewollt und vollbracht habe, indem er einer vor- 
zeitigen Erhebung, die keine starke Wahrscheinlichkeit des Erfolges für sich hatte, 
seine Zustimmung versagte. Die Biographen von Stein und Scharnhorst, von 
Gneisenau, von Boyen stellen sich mehr auf die Seite ihrer Helden. Man wird 
ihnen zugeben müssen, daß die Haltung des Königs im Grunde doch mehr auf 
der Abneigung vor einem festen unwiderruflichen Entschluß beruhte, dessen Folgen 
sich nicht absehen ließen, als auf einer selbstgewissen staatsmännischen Aus- 
dauer und Berechnung. Vor allem aber handelt es sich um ganz verschiedene 
Motive und Standpunkte bei dem König und seinen Ratgebern. Stein, Scharn- 
horst, Gneisenau und ihre Gesinnungsgenossen nahmen mehr einen deutschen als 
einen preußischen Standpunkt ein; sie wollten, daß Preußen sich für die deutsche 
Sache einsetzen sollte und sie vertrauten auf den schließlichen Sieg der deutschen 
Nation, wenn auch der preußische Staat vorerst zugrunde ging. Der König aber 
urteilte ausschließlich nach dem preußischen Gesichtspunkt, und dieser verband 
sich bei ihm, wie es natürlich war, mit dynastischen Interessen seines Hauses. 
Napoleon besaß damals die Macht, den König jeden Moment gefangen zu nehmen 
und die Hohenzollerndynastie abzusetzen: dann war es aus mit dem preußischen 
Staate; es war aber wohl möglich, daß über seinen Trümmern das deutsche 
Volk den Befreiungskampf noch siegreich durchfocht. In dem System des Königs 
prägte sich also mehr die altpreußische, dynastische Auffassung von Staat und 
Politik aus, in dem der Patrioten die neudeutsche, nationale, die den Hohen- 
zollernstaat vor allem als den natürlichen Vorkämpfer Deutschlands betrachtete. 
Jede dieser Auffassungen hatte ihr gutes Recht: die eine hatte das geschichtliche 
Herkommen für sich; die andere lebte in Gedanken, denen die Zukunft gehörte. 
Was nottat, war eine harmonische Verbindung beider Gesichtspunkte, wie sie 
später durch den Drang der Umstände herbeigeführt worden ist; aber damals 
machte sich jeder von ihnen mit außerordentlich starker Einseitigkeit geltend. Der 
König dachte nur daran, sein Haus und seinen Staat vor dem Untergang zu 
bewahren und hinüber zu retten in bessere Zeiten; die Patrioten dagegen, die 
den Verzweiflungskampf wollten, hätten Preußen und die Hohenzollerndynastie 
unbedenklich geopfert um der Zukunft und der Ehre des deutschen Namens 
willen. Der Erfolg hat ja dem König schließlich recht gegeben; aber die Welt- 
lage, die dabei mithalf, ließ sich nicht voraussehen und berechnen. Sein System 
hatte in dem Bündnisvertrage von 1812 doch fast schon zur völligen Aufhebung 
der Selbständigkeit des Staates geführt; und der Ausgang wäre vermutlich ein 
ganz anderer gewesen, wenn nicht die große Armee Napoleons in dem russischen 
Winterfeldzug so elend zugrunde gegangen wäre. 
307
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        468 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
Das war die große Tatsache, von der der ganze weitere Gang der 
preußischen Geschichte abbing. Es war von Wichtigkeit, daß das preußische 
Hilfskorps, das erst unter General Gravert, dann unter Norck, zur Armee 
des Marschall Macdonald gehörte und in den Ostseeprovinzen operierte, nicht 
mit in die allgemeine Katastrophe hineingezogen worden ist. Die Nachricht von 
dieser Wendung kam im Dezember nach Preußen und bald füllten sich auch die 
Straßen mit den traurigen Resten der vernichteten großen Armee. Wie ein 
Gottesgericht erschien den frommen Gemütern in Deutschland dieses Schicksal. 
„Mit Mann und Roß und Wagen — so hat sie Gott geschlagen“, heißt es in 
einem volkstümlichen Liede jener Tage. Ein dumpfes Grollen ging durch die 
Volksmassen, wie der Vorbote eines Erdbebens. Aber in den leitenden Kreisen 
ist auch diesmal der Entschluß zum Kampf gegen den Unterdrücker nicht leicht 
und plötzlich hervorgesprungen. Man erfuhr in Berlin, wo der König inmitten 
der französischen Besatzung leben mußte, nur spät und ungenau die ganze 
Wahrheit des schrecklichen Zusammenbruchs. Noch am 14. Dezember hatte 
Napoleon an den König von Preußen das Ansinnen gestellt, ein neues Hilfskorps 
von 30 000 Mann für ihn aufzubringen. Am Weihnachtstage beriet der König 
mit Hardenberg und anderen seiner Vertrauensmänner über die Lage; weder 
Scharnhorst noch Gneisenau und Boyen sind damals in seiner Nähe gewesen. 
Man faßte den Beschluß, die günstige Gelegenheit zur Befreiung von der Fremd- 
herrschaft zu ergreifen und alles dazu vorzubereiten; aber man hielt zugleich auch 
für nötig, den Schein des französischen Bündnisses noch geflissentlich aufrecht zu 
erhalten. Der König wollte die äußerste Vorsicht beobachtet wissen. Er blieb 
auch jetzt noch bei seinem alten System und wollte nicht ohne Österreich in den 
Kampf gehen: Osterreich sollte, so wünschte er, eine bewaffnete Vermittlung 
zwischen Frankreich und Rußland übernehmen und, wenn sie scheiterte, sich den 
Gegnern Napoleous anschließen. Hardenberg war zwar im stillen entschlossen, 
auch ohne Osterreichs Zutritt die Verbindung mit den Russen zu suchen, aber vor- 
läufig geschah nichts, was zu diesem Ziel hätte führen können. 
In diese Lage traf eine folgenschwere Tat. Der General Norck, von den 
Russen gedrängt, ließ die Franzosen im Stich und schloß mit dem russischen 
General Diebitsch am 30. Dezember die Konvention von Tauroggen, welche das 
preußische Korps in einem bestimmt abgegrenzten Bezirk neutralisierte, bis der 
König weiter über die Truppen verfügt haben würde; doch sollten sie bis zum 
1. März nicht gegen die Russen kämpfen. Yorck hatte vergeblich von Berlin Ver- 
haltungsmaßregeln erbeten; der König hatte ihm zuletzt sagen lassen, er möge 
nach den Umständen handeln. Es war ein heldenhafter Entschluß, den Yorck 
faßte; er handelte auf eigene Faust und Gefahr, wenn er sich auch sagen konnte, 
daß seine Tat im Grunde den Wünschen des Königs entsprach und daß er dessen 
Ungnade nicht werde zu fürchten haben, wenn alles gut ging. Zu Beginn des 
Feldzuges hatte ihm der König durch einen Flügeladjutanten eine geheime münd- 
liche Weisung zugehen lassen, wonach der General im Fall eines allgemeinen 
Rückzuges der Franzosen das preußische Korps in die Festung Graudenz führen 
und weder den Franzosen noch den Russen dort den Zutritt gestatten sollte. Eine 
buchstäbliche Befolgung dieser Weisung war Ende Dezember militärisch unmög- 
lich; man darf auch kaum sagen, daß Borck ganz in ihrem Sinne gehandelt hat, 
indem er seine 14 000 Mann zwar den Wechselfällen des Krieges entzog, aber
        <pb n="483" />
        Die Konvention von Tauroggen. Yorck und Stein in Königsberg. 469 
doch nicht ganz unbedingt zur Verfügung des Königs stellte. Der König hatte 
es vermieden, in der Krisis selbst dem General irgendwelche bestimmten Ver- 
haltungsmaßregeln zu geben. Bei einem üblen Ausgang blieb also seine Person 
außer Spiel, und die Verantwortung fiel allein auf den General, der darauf 
gefaßt sein mußte, dann kriegsrechtlich erschossen zu werden. In der Tat schien 
dem König, als die Nachricht von Tauroggen nach Berlin gelangte, die Zeit zu 
einem Bruch mit Napoleon noch nicht gekommen: amtlich wurde die Konvention 
verworfen und der General vom Kommando entsetzt; aber da die Russen den 
an Yorck entsandten Flügeladjutanten nicht durchließen, so behielt der General, 
der nur aus den Zeitungen von dem Vorgehen des Königs erfuhr, das 
Kommando über die Truppen und die ihm früher übertragenen Befugnisse als 
Gouverneur der Provinz Preußen, bis er dann später, nachdem der Entschluß 
zum Kriege gefaßt war, zu einer militärischen Rechtfertigung seines Verhaltens 
aufgefordert, in seiner Stellung belassen und bald mit einem noch bedeutenderen 
Kommando betraut wurde. Sein militärisches Verhalten wurde, um der Form 
zu genügen, durch eine Kommission geprüft und für vorwurfsfrei erklärt. Die 
Folgen seiner Tat kamen dem Staat zugute, aber ein stiller Groll über die Eigen- 
mächtigkeit des Generals, namentlich auch bei seinem weiteren Auftreten in Ost- 
preußen, ist doch beim König zu spüren. Die Konvention von Tauroggen ist auch 
später niemals amtlich anerkannt worden; sie wurde als eine Privathandlung 
des Generals, nicht als ein Staatsakt betrachtet. 
Die Befreiungskriege 1813 —1817. 
Die Konvention von Tauroggen hatte zunächst das preußische Korps nur 
neutralisiert, um es nicht unnütz aufs Spiel zu setzen und durch seine Hilfe für 
die Franzosen die Wirkungen der Katastrophe abzuschwächen. Aber Yorck ist 
über diese ursprüngliche Linie des Abkommens bald hinausgegangen. Die 
russischen Erfolge befriedigten ihn nicht. Um nicht den Franzosen die Möglich- 
keit zu geben, ihre Stellung in Preußen wieder zu stärken, rückte er weiter vor. 
Am 8. Januar war er in Königsberg. Dort erfuhr er am 10. die Verwerfung 
der Konvention durch den König. Trotzdem gab er am 21. Januar den Befehl 
zum Vorrücken nach Elbing und Marienburg und trat in nähere Verbindung 
mit den Russen. Eben in dieser Zeit erschien in Königsberg auch Stein, dessen 
stürmischer Wille den Kaiser Alexander zu dem weletgeschichtlichen Entschlusse 
fortriß, nicht an der russischen Grenze stehen zu bleiben, sondern den Feind der 
europäischen Freiheit zu verfolgen und einen großen Völkerkampf zu entzünden, 
in dem er zur Strecke gebracht werden sollte. Stein und Yorck waren persönlich 
und politisch durch eine tiefe Kluft voneinander getrennt: Yorck war der Preuße, 
der in den Uberlieferungen des alten friderizianischen Staats= und Heerwesens 
lebte, Stein der Vorkämpfer des deutschen Gedankens und einer neuen, freieren 
und volkstümlichen Ordnung des öffentlichen Lebens. Trotzdem haben beide 
damals in Königsberg zusammengewirkt zur Einleitung einer Erhebung, die 
nicht vom König angeordnet, sondern aus dem allgemeinen Drang zur Be- 
freiung des Vaterlandes entsprungen war. Die preußischen Behörden sahen 
das herrische Auftreten Steins nicht ohne Besorgnis und Mißgunst an: denn 
Stein kam als Beauftragter des Kaisers Alexander, ausgerüstet mit einer Voll- 
macht, die auf der Gewalt der russischen Waffen beruhte; manche hegten sogar
        <pb n="484" />
        470 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
die Befürchtung, es möchte den Russen um eine Einverleibung Ostpreußens zu 
tun sein, wie sie einst im siebenjährigen Kriege geplant worden war. Aber man 
ließ das, was im Interesse des Vaterlandes und der Freiheit notwendig war, 
nicht an diesen Bedenken scheitern; und Stein selbst tat alles, um sie ab- 
zuschwächen oder wegzuräumen. Ständische Vertreter von Ost- und Westpreußen, 
an ihrer Spitze der ebenso patriotische wie königstreue Graf Alexander Dohna, 
faßten den Beschluß, eine Landwehr von 20 000 Mann aufzustellen, und zwar 
auf Grund einer allgemeinen Aushebung, ohne die alten Exemtionsprivilegien 
des Kantonreglements, aber freilich noch mit dem Grundsatz der Stellvertretung, 
wie er in Frankreich und den Rheinbundstaaten herrschte. Das Geld dazu brachte 
die Provinz selbst auf, ebenso wie die Menschen — trotz der ungeheuren, schon 
früher gerade aus dieser Provinz erpreßten Opfer. Es war ein großartiges, hoch- 
herziges Vorbild, die erste mutige Regung eines politischen Volksgeistes, wie ihn 
Stein immer ersehnt und bisher meist vermißt hatte. Man wartete nicht mehr 
ängstlich auf den Befehl von oben. Man teilte dem König die gefaßten Beschlüsse 
zur Bestätigung mit, aber man ging ungesäumt an ihre Ausführung. 
Inzwischen hatte sich der König selbst der gefährlichen Nähe französischer 
Truppen entzogen und war gegen Ende Jannar nach Breslau übergesiedelt. 
Hier wagte man schon etwas entschiedener aufzutreten. Am 28. Dezember war 
eine Rüstungskommission eingesetzt worden, an deren Spitze Hardenberg stand 
und deren Seele Scharnhorst war. Ihr Werk wurde jetzt bald sichtbar. Das 
stehende Heer wurde namentlich durch Einziehung der „Krümper“ weiter und 
weiter vermehrt, so daß es bald fast das Dreifache des früheren Bestandcs betrug. 
Am 3. Februar erging der Aufruf zur Bildung freiwilliger Jägerdetachements. 
Am 9. Februar wurden für den bevorstehenden Krieg alle Exemtionen des 
Kantonreglements aufgehoben: das war die allgemeine Wehrpflicht, ohne den in 
Ostpreußen noch festgehaltenen Grundsatz der Stellvertretung, also so, wie sie 
Scharnhorst immer geplant hatte und wie sie bisher noch nirgendwo verwirklicht 
worden war. Am 12. Februar erging der Befehl zur Mobilmachung. Und 
nun verwandelte sich das ganze Land augenblicklich in ein Heerlager; gleich in 
den ersten Tagen erschienen die Freiwilligen in Breslau nicht zu Hunderten, 
sondern zu Tausenden, und auch dem König schwoll für einen Augenblick das Herz: 
das hatte er nicht erwartet. Aber noch inimer blieb ungewiß, gegen wen diese 
Rüstungen gemeint waren. Der König hielt zunächst noch an seiner alten Maxime 
fest: nur mit Osterreich und Rußland die Erhebung zu wagen; und Osterreich 
hielt sich zurück: es wollte diesmal die Preußen und Russen vorangehen lassen. 
In der Umgebung des Königs fehlte es nicht an Ratgebern, die den Bruch mit 
Napoleon mit mehr oder weniger Eutschiedenheit widerricten: so Kalckrenth, Köck- 
ritz, namentlich auch Ancillon, der Erzieher des Kronprinzen und Staatsrat unter 
Hardenberg. Auf der anderen Seite standen die radikaleren und besonneneren Ver- 
treter der franzosenfeindlichen Kriegspartei. Die Radikaleren, wie Boyen, wollten 
am liebsten sofort losschlagen, die Besouneueren aber, Hardenberg und Scharn- 
horst, wollten erst noch die Rüstungen vervollständigen und die Verbindung mit 
Rußland zum Abschluß bringen, zu der Knesebeck, der Flügeladjutant des 
Königs, am 9. Februar in das russische Hauptquartier gesandt worden war. 
Knesebeck war ein Mann der vermittelnden Richtung, und seine Instruktion 
lautete zwar auf eine Verbindung mit den Russen, aber nicht zu einem Be-
        <pb n="485" />
        Erhebung Ostpreußens. Der König in Breslau. Bruch mit Napoleon. 47t 
freiungskampf auf Leben und Tod, sondern um zunächst einen Waffenstillstand 
und einen Vermittlungsversuch zwischen Rußland und Napoleon anzubahnen. 
Es ist nicht auszudenken, was geschechen wäre, wenn die Dinge wirklich diese 
Wendung genommen hätten. Immer ungestümer wurde das Drängen der zu 
den Fahnen eilenden Jugend auf die Eröffnung des Befreiungskampfes. Keiner 
von denen, die jetzt die Waffen ergriffen, war gewillt, sie gegen einen andern 
Feind als die Franzosen zu führen. Immer weitere Kreise ergriff die patriotische 
Erregung. „Wenn der König noch länger zaudert — schrieb Ende Februar der 
englische Diplomat Ompteda an seine Regierung — so sehe ich die Revolution 
für unvermeidlich an.“ Glücklicherweise gelang es Stein, im russischen Haupt- 
quartier die Absicht der Mission Knesebecks zu vereiteln und die Verhandlungen 
auf ein anderes Geleis zu schieben. Zusammen mit dem russischen Stoatsrat 
von Anstett eilte er nach Breslau, um die Vorschläge Alexanders zu befürworten, 
die eine Verbindung zum Zweck des Krieges bis zur Niederwerfung des Gegners 
enthielten. Wir wissen nicht, ob er wirklich, wic Boyen und Ompteda erzählen, 
vom König empfangen worden ist und ob die Gewalt seiner persönlichen Ein- 
wirkung den zaudernden Monarchen und seinen Ratgeber Hardenberg mit sich 
fortgerissen hat. Sehr bald nach seiner Ankunft in Breslau ist Stein in ein 
heftiges Nervenfieber verfallen, das ihn zehn Tage lang ans Bett fesselte. In- 
zwischen aber hat sich der große Umschwung vollzogen. Die russischen Vor- 
schläge wurden vom König nach Hardenbergs Rat angenommen, am 27. Februar; 
die patriotische Kriegspartei, hinter der die wachsende Volksbewegung stand, 
erreichte damit ihr Ziel. Am 28. Februar wurde das Bündnis zu Kalisch 
perfekt. Es hat dann freilich noch wochenlang gedauert, bis es in der Offent- 
lichkeit seine Wirkungen äußern konnte; aber die eigentliche Entscheidung war 
gefallen, der Kampf gegen Napoleon war beschlossen. Am 16. März wurden 
die Beziehungen zu Frankreich abgebrochen. Am 17. März erschien dann der 
von dem Staatsrat von Hippel entworfene Aufruf des Königs „An mein Volk“ 
zugleich mit dem an das Kriegsheer. Zum erstenmal in der preußischen Ge- 
schichte kam es zu einem solchen volkstümlichen Akt der Krone: der König gab 
hier seinem Volke Rechenschaft über die Ursachen des ausbrechenden Krieges, 
über den Geist, in dem er geführt werden sollte, über die hohen Güter, die dabei 
auf dem Spiele standen. In bewußter und gewollter Verbindung wurden hier 
Vaterland und König zusammengestellt und die Preußen immer zugleich als 
Deutsche bezeichnet und angeredet — zwei wichtige Leitmotive dieser Kund- 
gebung, in denen der neue Geist von 1813 zum Ausdruck kommt. 
Die Erhebung von 1813 ist der große Moment, wo Vaterlandsliebe und 
Staatsgesinnung die Bevölkerung in Preußen ergreifen und sie damit eigentlich 
erst zum Volk im politischen Sinne umzuwandeln beginnen; und es liegt in 
unserer ganzen Geschichte begründet, daß dieser bedeutsame Vorgang in der 
Volksseele nicht auf die schwarz-weißen Grenzpfähle beschränkt bleiben konnte, 
sondern daß mit dem staatlichen Bewußtsein in Preußen zugleich das deutsche 
Volksbewußtsein erwachte, daß man fühlte, als Preuße zugleich auch Deutscher 
zu sein. Das war ja die Idee, die vornehmlich Stein bemüht gewesen war, 
in den Herzen seiner Staats= und Volksgenossen zu entzünden. Aber neben dem 
Staatsmann sind auch die Dichter und Denker bei dieser Erweckung der deutschen 
Volksseele beteiligt gewesen. Das Persönlichkeitsideal der deutschen Bildung
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        472 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840), 
fand damals die Brücke vom Menschen zum Staatsbürger, und das Weltbürger- 
tum setzte sich in einen volkstümlichen Geist um. Arndt, Schenkendorff, Theodor 
Körner begeisterten die Freiheitskämpfer durch ihre Lieder; Leier und Schwert 
gehörten in diesem von einem poctischen Glanz umflossenen Kriege zusammen. 
Die volkstümliche Umwandlung des Staatsgeistes fand ihren Ausdruck in 
den neuen Einrichtungen des Heerwesens, das jetzt auf die Grundlage der all- 
gemeinen Wehrpflicht gestellt war. Die Abteilungen der freiwilligen Jäger 
wurden den Linienregimentern angegliedert, meist in besonderen Kompanien 
auf dem rechten Flügel der Bataillone. Sie waren für die Söhne der gebildeten 
und besitzenden Klassen bestimmt, die imstande waren, sich selbst auszurüsten und 
zu unterhalten; aus ihnen sollte namentlich auch der Offiziersersatz bestritten 
werden. Aus diesen freiwilligen Jägern ist die heutige Institution der Ein- 
jährig-Freiwilligen entstanden. 
Neben das stehende Heer trat auf Grund einer Verordnung vom 17. März 
eine Miliz unter dem Namen Landwehr, 120 000 Mann starki sie sollte gebildet 
werden teils auf Grund freiwilliger Meldung, teils durch eine Aushebung der 
Altersklassen vom 17. bis zum 40. Jahre, bei der es ebensowenig mehr Exem- 
tionen gab wie beim stehenden Heer. Die Landwehr sollte eine Feldarmee sein 
wie die Linie; Offiziere und Mannschaften sollten in der gleichen Achtung stehen 
wie dort. Aber der Charakter einer Landmiliz trat stark hervor. Die Kosten 
für die Ausrüstung der Landwehr wurden von den Kreisen getragen; die Land- 
wehroffiziere wurden zunächst von den Kreisausschüssen ernannt und sollten sich 
später durch Zuwahl selbst ergänzen. Auch im Felde sollten bei der Landwehr 
die Nachbarn zusammenbleiben; in ihr sollte ganz besonders der Geist des Volks- 
heeres zur Erscheinung kommen. 
Trotz der Volkstümlichkeit dieser Einrichtungen und der überall hervor- 
tretenden vaterländischen Begeisterung hat die Landwehr damals doch nicht 
ohne einen zum Teil recht nachdrücklichen staatlichen Zwang errichtet werden 
können. Nicht in allen Provinzen sind die Massen, so wie in Ostpreußen, wo der 
Druck am schwersten gewesen war, durch die Verzweiflung zur Erhebung ge- 
trieben worden; überall waren es hauptsächlich die gebildeten Schichten, in denen 
der vaterländische Gedanke zuerst und am kräftigsten zum Durchbruch kam. Der 
moralische Eindruck, den das begeisterte Zusammenströmen der freiwilligen Jäger 
machte, war vielleicht wichtiger, als ihre militärische Bedentung. Ein ursprüng- 
licher Volkskrieg, eine Iusurrektion nach spanischem oder tirolischem Muster, wie 
sie Stein vorschwebte, ist die Erhebung von 1813 nicht gewesen. „Der König 
rief und alle, alle kamen.“ Und wenn der König auch lange gezaudert hat, und 
die patriotischen Männer, die ihn zum Kriegsentschluß gedrängt haben, auch 
einen willkommenen Bundesgenossen an der wachsenden Bewegung im Volke 
fanden — der Ruf kam doch vom König; er hat die Führung der Bewegung von 
Anfang an gehabt und dauernd behalten. Aber seinem Rufe kam in breiten 
Schichten der Bevölkerung ein solches Maß von Bercitwilligkeit entgegen, wie 
es früher auch entfernt nicht möglich gewesen wäre; und das gibt doch immerhin 
der Erhebung von 1813 den Charakter eines Volkskrieges, wenn man das Wort 
recht versteht. 
Ergreifend ist der Opfermut, der die große und schnelle Rüstung ermöglicht 
hat. Reich und arm sind damals in edlem Wetteifer der Not des Vaterlandes
        <pb n="487" />
        Die Erbebung von 1813. Allgemeine Wehrpflicht, Landwehr, Landsturm. Opfermut. 473 
zu Hilfe gekommen. Das Geld war knapp geworden in der schlimmen Zeit. 
Vielfach wurde Schmuck und Silbergerät von den Besitzern zur Ausrüstung der 
Vaterlandsverteidiger dahingegeben. Ganz allgemein wurde die Sitte, goldne 
Trauringe gegen eiserne zu vertauschen. Beamte verzichteten auf einen Teil 
ihres Gehalts; Bauern und Gutsbesitzer gaben ihre Pferde unentgeltlich; 
arme schlesische Bergleute rüsteten mit ihrem Wochenlohn ein paar Kameraden 
für den Krieg aus; ein armes Fräulein opferte ihre prachtvollen Haare, aus. 
denen Ringe zum Verkauf für die vaterländische Sache verfertigt wurden; 
arme alte Frauen, die sonst nichts hatten, brachten leinene Hemden und wollene 
Strümpfe zur Aunsrüstung der Krieger dar. Man hat berechnet, daß der Wert 
dieser Gaben in die Millionen gegangen sein muß, und das zu einer Zeit, 
wo fast jeder einzelne schon seit Jahren durch übermäßige öffentliche 
Lasten ausgepreßt und erschöpft war. Nur so ist es möglich gewesen, daß das 
verkleinerte und ausgeraubte Preußen damals 280 000 Mann ins Feld hat 
stellen können, fast 6 Prozent der gesamten Bevölkerung, über 11 Prozent der 
männlichen. 
Aber auch die, welche daheim blieben, sollten sich dem Dienst des Vater- 
landes widmen. Die Idee einer allgemeinen Volksbewaffnung, der der König 
lange mißtranisch gegenübergestanden hatte, brach sich schließlich doch Bahn. Erst 
nachdem der Krieg schon ausgebrochen war und hie und da die Banern aus 
freien Stücken in bewaffneten Scharen gegen den Feind ausgezogen waren, ge- 
lang es den Beratern des Königs, das Landsturmedikt durchzusetzen, das am 
21. April erschien. Dieses Gesetz mit seinen radikalen Bestimmungen, die die 
letzten Konsequenzen eines Volkskrieges, eines Kampfes bis aufs Messer zogen, 
ist ein großer aber furchtbarer Zeuge des Geistes von 1813. Der Landsturm sollte 
nicht, wie die Landwehr, mit ins Feld ziehen, sondern daheim bleiben, um an 
Ort und Stelle die Operationen der Feldarmee durch allerlei Hilfeleistungen zu 
unterstützen und dem Feinde so viel Abbruch wie möglich zu tun, auf die Gefahr 
hin, daß der Feind diese Landstürmer, die keine Uniform trugen und keine 
regelmäßigen Waffen führten, die sich in jedem Moment wieder in friedliche- 
Bürger und Bauern verwandeln konnten, nicht als Soldaten, sondern als Räuber 
und Mörder behandelte. Auch der Landsturm war natürlich nach den Nachbar- 
verbänden gegliedert, unter gewählten Führern; an der Spitze des Kreises stand- 
eine sogenannte Schutzdeputation, in der alle Bezirke durch Deputierte vertreten. 
waren. Wenn die Sturmglocken läuteten, mußten alle Männer der Gemeinde 
mit den Waffen, die sie sich hatten verschaffen können, auch Piken, Heugabeln, 
geradegeschmiedeten Sensen, an den Sammelort eilen. Mit den schwersten 
Strafen wurde bedroht, wer sich dieser Pflicht zu entziehen suchte; nur Greise- 
und Kinder oder ganz Gebrechliche waren von dem Dienst im Landsturm befreit. 
Die Städte sollten, wo nur irgend die Möglichkeit dazu vorhanden war, von dem 
Landsturm auch bei Abwesenheit aller regulären Truppen auf das äußerste ver- 
teidigt werden; Schlösser und Paläste in den Residenzstädten sollten in Zitadellen 
verwandelt werden. Geriet eine Stadt trotzdem in Feindes Hand, so sollten alle 
Behörden ihre Gewalt verlieren; alle Bürger sollten sich dem Gebot des Feindes- 
zu entziehen trachten und sich namentlich nicht von ihm als Polizeitruppe ge- 
brauchen lassen; keine Lustbarkeit sollte von ihnen veranstaltet oder besucht 
werden; kein Paar sollte ehelich eingesegnet werden; stumm und tot und unheim-
        <pb n="488" />
        474 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840), 
lich sollte der Platz den fremden Gewalthaber ertragen, bis er ihm wieder entrissen 
werden konnte. Auf dem platten Lande aber sollten die Dörfer, die nicht zu 
verteidigen waren, beim Herannahen des Feindes abgebrannt, alles Eigentum, 
das ihm dienen konnte, namentlich Früchte und Vieh, weggeschleppt oder ver- 
nichtet werden; eine grauenvolle Verwüstung des Landes sollte dem Feinde die 
Kriegführung erschweren, und überall sollte, nach den Regeln des kleinen Krieges, 
wie sie in Spanien und Tirol ausgebildet worden waren, der Feind durch 
irreguläre Scharen, die Wege und Stege durch Wälder und über Sümpfe 
kannten, umschwärmt werden und nie zum Ausruhen gelangen. 
In der Kriegführung selbst sind diese Bestimmungen kaum zur Anwendung 
gekommen, weil das preußische Gebiet in dem Frühjahrsfeldzuge vom Kriege 
ziemlich unberührt blieb und das Landsturmedikt schon im Juli 1813 außer Kraft 
gesetzt worden ist. Wie ernst man es aber vorher mit den Landsturmübungen 
nahm, das zeigen z. B. die Nachrichten aus Berlin, wo die Gelehrten der 
Universität mit anderen Berufsständen wetteiferten, sich zum Dienst des Vater- 
landes auszubilden. Niebuhr, der einstmals 1808 den Plan der allgemeinen 
Wehrpflicht als eine brutale, von rohen Hauptleuten ausgebrütete Idee ver- 
worfen hatte, übte jetzt fleißig mit seiner Flinte und beobachtete mit Genug- 
tuung, wie die seine Haut seiner Hände dadurch hart und schwielig wurde. 
Es würde ein wichtiger Zug in dem Bilde des Geistes von 1813 fehlen, 
wenn nicht auch des religiösen Sinnes gedacht würde, der damals ganz allgemein 
zutage trat und der sehr auffallend von dem freigeistigen, zum Teil frivolen Ton 
abstach, der vor 1806 so vielfach vorgeherrscht hatte. Man sah den Zusammen- 
bruch des Staates und die Drangsal der Fremdherrschaft als ein wohlverdientes 
göttliches Strafgericht an; aber man baute auch auf die göttliche Hilfe, wenn nun 
das in Buße und Besserung geläuterte Volk für seine heiligsten Güter ins Feld 
zog. Eine christlich-deutsche Weltanschauung trat gegenüber dem französischen 
Geiste des Unglaubens und der Revolution kraftvoll hervor. Das Eiserne Krenz, 
das am 10. März, dem Geburtstag der Königin Luise, gestiftet wurde, und das 
auch der Landwehrmann auf seinem Tschako trug, hatte eine tiefe christliche Be- 
deutung. Keine Auffassung war allgemeiner verbreitet und tiefer gewurzelt als 
die, der Theodor Körner Worte lieh, wenn er von dem bevorstehenden Kriege sang: 
„Es ist kein Krieg, von dem die Kronen wissen — Es ist ein Kreuzzug, s ist ein 
heiliger Krieg.“ Ein gutes und ein böses Prinzip schienen in diesem Kampfe 
miteinander zu ringen: Revolution und Unglauben auf der einen Seite, die über- 
lieferte Ordnung und christliche Gesittung auf der anderen Seite. Der Name 
der Preußen begann sich mit dem der Deutschen zu verschmelzen. Viele Rhein- 
bunddeutsche traten, wie der Sachse Theodor Körner selbst, in das zu Breslau 
gebildete Freikorps des Majors von Lützow ein. Eine Fülle von moralischen 
Kräften ward frei und vereinigte sich in wirksamer militärischer Organisation 
gegen den Unterdrücker der nationalen Selbständigkeit. 
Der große Befreiungskampf von 1813—1815 ist eine allgemeine europäische 
Angelegenheit und kann in seinem ganzen Umfange nicht als ein Kapitel der 
preußischen Geschichte dargestellt werden; es kann sich hier nur darum handeln, 
die Rolle anzudenten, die Preußen politisch und militärisch im Rahmen dieses 
großen Völkerkampfes gespielt hat. Diese Rolle ist keine geringe gewesen; sowohl 
hinsichtlich der Zahl der Streiter, die Preußen gestellt hat, als auch ganz besonders
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        Religiös-sittliche Erhebung. Die Anfänge des Befreiungskampfes. 475 
hinsichtlich des Geistes, der sie beseelte. In dem preußischen Heere und seinen 
Führern, in Blücher, Scharnhorst, Gneisenau, Yorck, Bülow, war vor allem die 
moralisch-politische Kraft des nationalen Aufschwungs lebendig, die diesem Kriege 
sein eigentümliches Gepräge gibt; Clansewitz hat die preußische Heeresleitung ein- 
mal bezeichnet als „die Spitze von Stahl in dem schwerfälligen eisernen Keil, 
womit man den Koloß spalten wollte“. 
Der Widerstand gegen die napoleonische Macht, die nach dem Scheitern des 
russischen Feldzuges auf dem ostdeutschen Kriegsschauplatz vorläufig nur durch 
den Vizekönig von Italien, Eugen Beauharnais, mit seinen schnell zusammen- 
gerafften und notdürftig wiederhergestellten Truppenresten repräsentiert war, 
beruhte zunächst auf dem Kriegsbündnis zwischen Rußland und Preußen, das 
am 28. Februar in Kalisch zum Abschluß gekommen war; an dieses Bündnis 
schloß sich am 19. März eine Konvention wegen der zu erobernden Lande, wobei 
man vornehmlich an Sachsen dachte, dessen König nach kurzem Schwanken 
auf der Seite Napoleons verharrte. Preußen gab im Prinzip schon den größeren 
Teil seiner früheren polnischen Besitzungen den Russen preis und sah sich damit 
auf Entschädigungen in Deutschland angewiesen, wobei eben hauptsächlich Sachsen 
ins Auge gefaßt wurde. Im übrigen kommt das Bündnis von Kalisch auf die- 
früheren Abmachungen von Bartenstein zurück: man wollte den gemeinsamen 
Kampf gegen Napoleon bis zur endgültigen Befreiung Europas fortsetzen, und- 
Preußen sollte in ähnlichem Umfang und gleicher Stärke wie vor 1806 hergestellt 
werden. In dem Aufruf von Kalisch, den der russische Oberfeldherr, Fürst 
Kutusow, am 25. März erließ, und der aus der Feder eines Deutschen stammt, 
wurden im Namen der Freiheit und der Ehre alle deutschen Fürsten zum An- 
schluß an die nationale Sache aufgefordert; die, welche auf Napoleons Seite- 
verharrten, wurden mit der Vernichtung bedroht „durch die Kraft der öffentlichen- 
Meinung und durch die Macht der gerechten Wassen“. 
Der Vizekönig Engen hatte nicht vermocht, wie Napoleon gewünscht hätte, 
das in Danzig belagerte französische Korps zu befreien; er war erst hinter die- 
Oder, dann bis auf die Elbe zurückgegangen, wo er in Magdeburg eine feste 
Stellung hatte, und suchte, während Russen und Preußen bis an die Elbe vor- 
drangen, wenigstens den Hauptteil des rheinbündischen Deutschland für Napoleon- 
zu halten. Der Kaiser selbst arbeitete von Paris aus mit Hochdruck an der 
Bildung einer neuen Armee, mit der er im Frühjahr auf dem deutschen Kriegs- 
schauplatze seine Sache wiederherzustellen hoffte. Die verbündeten Russen und 
Preußen dachten daran, ihn in der Ebene von Leipzig zu erwarten. Scharnhorst 
hatte zwar den kühnen Plan entworfen, daß man den Vizekönig aus seiner- 
Stellung verdrängen und dann über die Elbe nach Niederdeutschland vorstoßen- 
solle, um dem vom Rhein heranrückenden Napoleon auf die linke Flanke zu 
fallen; aber das Übermaß von Kühnheit, das in diesem Plane lag, sollte wohl- 
nur dazu dienen, den alten, gebrechlichen, jedem energischen Vorgehen abgeneigten 
russischen Oberfeldherrn wenigstens dazu zu bringen, dem in der Mitte liegenden 
Gedanken der Annahme einer Schlacht in der Nähe von Leipzig seine Zustimmung. 
zu geben, den auch Scharnhorst in erster Linie vertrat. Diese Idee ist auch zur 
Ausführung gelangt. Der alte Feldmarschall Kutusow starb vor der endgültigen- 
Entscheidung an gänzlicher Entkräftung, und sein Nachfolger, Fürst Wittgenstein. 
war mit jenem Plane einverstanden.
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        476 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840), 
Napoleon rückte Ende April vom Main her mit überlegenen Streitkräften 
und in alter Siegeszuversicht heran und suchte die Verbündeten da auf, wo sie 
ihn erwarteten. Sie hatten kaum 97 000 Mann beisammen gegen die 180 000, 
die Napoleon heranführte, und sind ihm am 2. Mai bei Großgörschen (Lützen), 
westlich von Leipzig, unterlegen. Der Stoß in die rechte Flanke des heran- 
marschierenden Gegners, den sie unternahmen, hinderte diesen nicht, seine Über- 
macht in wirksamer Weise zu entfalten; und trotz der Tapferkeit der preußischen 
Truppen, denen die Hauptarbeit des Tages zufiel, mußten die Verbündeten nach 
achtstündigem Kampfe den Rückzug antreten, der aber in geordneter Weise von- 
statten ging. Sie hatten 11 500 Mann verloren, aber der Gegner hatte doppelt 
so großen Verlust gehabt. Scharnhorst, der Generalstabschef Blüchers, der den 
Oberbefehl über die Preußen führte, war verwundet worden; er wurde nach Prag 
gebracht und ist dort nach einiger Zeit seinen Wunden erlegen: der große 
Organisator des neuen preußischen Heeres hat dessen Siege nicht mehr sehen 
dürfen; an seiner Stelle trat als strategischer Berater Blüchers der geniale 
Gneisenau, fortan die Seele der preußischen Kriegführung, wenn auch die 
Charaktereigenschaften Blüchers dabei ebenso unentbehrlich gewesen sind wie das 
strategische Genie seines Generalstabschefs. 
Die Verbündeten waren bei Großgörschen zurückgedrängt durch die über- 
macht des Gegners, aber sie fühlten sich nicht eigentlich als Besiegte; das 
moralische Übergewicht war in der Schlacht entschieden auf ihrer Seite gewesen 
und bewährte sich auch auf dem Rückzuge, der sie zunächst bis zur Lausitz führte. 
Sie haben es freilich versäumt, eine Verteidigung der Elblinie zu versuchen, und 
haben erst an der Spree, bei Bautzen, dem Feinde wieder in einer großen Feld- 
schlacht die Spitze geboten. Sie standen hier nach einer Verstärkung durch 
russische Truppen unter Barclay de Tolly mit etwa 100 000 Mann wieder einer 
doppelten Übermacht gegenüber, da Napoleon sein Heer auf 200 000 Mann hatte 
vermehren können. Zwei Tage lang ist bei Bautzen gekämpft worden, am 20. 
und 21. Mai. Wäre der Gang der Schlacht so verlaufen, wie es Napoleon 
geplant hatte, so hätte sie mit einer völligen Katastrophe des verbündeten Heeres 
geendet; aber Mißverständnisse und Ungeschicklichkeiten des Marschalls Ney, der 
mit 65 000 Mann heranmarschierte, um auf dem Schlachtfelde selbst die Ver- 
bindung mit Napoleon zu bewerkstelligen, dabei aber zu spät eingriff, haben den 
Plan vereitelt, und die Armee der Verbündeten, die sich wieder aufs tapferste 
geschlagen hatte, vor dem Untergang bewahrt. Ihr Verlust betrug wieder gegen 
11 000 Mann, während Napoleon 25 000 verloren hatte. Der Rückzug der Ver- 
bündeten ging nun weiter bis nach Schlesien hinein; aber die moralische Kraft 
der Armee ist auch durch diese neue Niederlage und diesen abermaligen Rückzug 
nicht gebrochen worden; es war jetzt ein anderer Geist in den Truppen und in der 
Führung, als einst bei Jena und Auerstedt; die Armee blieb geschlossen und 
unerschüttert in ihrem Mute. 
Allerdings begann damals eine politische Gefahr, wie sie bei Koalitions= 
kriegen sich leicht einstellt, hervorzutreten: die Russen zeigten jetzt Neigung, nach 
Polen zurückzugehen, während die preußische Heeresleitung im Einverständnis 
mit dem König an der Stellung in Schlesien festhielt, weil man nur von dort aus 
auf die Osterreicher wirken und ihnen die Hand reichen konnte — eine Aussicht, 
die der König beständig im Auge behalten hatte. Bei einem Abmarsch der
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        Großgörschen und Bautzen. Wuffenstillstand. Schweden und Osterreich. 477 
Russen aber hätte es den Preußen bei aller Begeisterung und Kraftanspannung 
doch wohl nicht gelingen können, die große Aufgabe, vor die sie gestellt waren, zu 
bewältigen. Auf der anderen Seite hatte auch Napoleon nach den großen Ver- 
lusten, die er gehabt, das Bedürfnis nach einer Erholungspause zur Reorga- 
nisation und Verstärkung seiner Armee. Er bot durch Osterreichs Vermittlung 
einen Waffenstillstand an, der am 4. Juni zu Pläswitz bei Jauer unterzeichnet 
worden ist und bis zum 20. Juli gelten sollte. Es war für die Verbündeten 
eine willkommene Lösung der durch die politischen Meinungsverschiedenheiten 
hervorgerufenen Schwierigkeit. Außerdem hatten sie ebenso wie Napoleon es 
nötig, ihre Streitkräfte zu verstärken und zu reorganisieren; überdies aber 
verfolgten beide Teile das Ziel, Osterreich in dieser Zeit womöglich zu sich her- 
überzuziehen. 
Osterreich, dessen Kaiser ja der Schwiegervater Napoleons war, hatte die 
Rolle einer bewaffneten Vermittlung ergriffen. Kaiser Franz, beraten durch 
Metternich, hatte Napoleon schon Mitte Mai den Vorschlag machen lassen, 
Frieden zu schließen auf Grund folgender Bedingungen: Wiederherstellung Oster- 
reichs und Preußens wie vor den Kriegen von 1805 und 1806, Auflösung des 
Rheinbundes und des Großherzogtums Warschau, die Rheingrenze für Frank- 
reich. Österreich wollte nicht den Sturz Napoleons, sondern nur eine Be- 
schränkung seiner Macht; diesen Standpunkt hat es auch später festgehalten. 
Aber Napoleon hatte den Vermittlungsvorschlag ÖOsterreichs abgelehnt und sich 
nur zu dem Waffenstillstande herbeigelassen. Während dieser Pause gingen nun 
aber nicht nur die Rüstungen, sondern auch die diplomatischen Verhandlungen 
weiter. Preußen und Rußland schlossen Subsidienverträge mit England, wobei 
übrigens Preußen versprechen mußte, beim Friedensschluß Ostfriesland an 
Hannover zu überlassen. Schweden trat auf die Seite der Verbündeten, und am 
27. Juni erfolgte zu Reichenbach in Böhmen, wo die Diplomaten sich zusammen- 
gefunden hatten, auch eine vorläufige Annäherung von OÖsterreich an die Koalition, 
für den Fall, daß Napoleon bei der Ablehnung der österreichischen Bedingungen 
verharre. Schließlich nahm aber Napoleon im Prinzip die Vermittlung Oster- 
reichs an, und es kam infolgedessen zu einem Friedenskongreß, der in Prag am 
11. Juli eröffnet wurde; zugleich wurde der Waffenstillstand bis zum 10. August 
verlängert. Bei diesen Verhandlungen nahmen jedoch die Bevollmächtigten 
Napoleons eine so wenig entgegenkommende Haltung ein, daß OÖsterreich dadurch 
veranlaßt wurde, mit Napoleon zu brechen und der Koalition beizutreten, 
12. August 1813. 
Damit erhielten die Verbündeten eine sehr beträchtliche militärische Ver- 
stärkung; aber die politischen Meinungsverschiedenheiten in ihrem Lager wurden 
zugleich ebenso bedeutend vermehrt, und das wirkte natürlich auch auf die Krieg- 
führung zurück; denn Osterreich wollte ebensowenig ein russisches wie ein fran- 
zösisches Ubergewicht in Europa und auch keine allzu bedeutende Stärkung 
Preußens in Deutschland; es kam ihm in der Hauptsache nur darauf an, Napoleon 
in die alte Stellung Frankreichs zurückzudrängen; was Metternich vorschwebte, 
war ein wohlabgewogenes Gleichgewichtssystem der europäischen Mächte, wobei 
Osterreich selbst natürlich auch seinen Vorteil finden wollte. Auch die Beteiligung 
Schwedens, die jetzt eintrat, brachte neben der militärischen Verstärkung zugleich 
Anlaß zu politischen Reibungen mit sich, welche die Kriegführung beeinflussen
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        478 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840), 
konnten. Der Kronprinz von Schweden, der frühere Marschall Bernadotte, der 
zu einer führenden Stellung in dem Herbstfeldzuge bestimmt wurde, hatte seine 
besonderen politischen Absichten: er hatte vor allem das Interesse Schwedens vor 
Angen, das damals die Augliederung Norwegens als Ersatz für Finnland er- 
strebte; zeitweis scheint er sich auch mit dem Gedanken getragen zu haben, sich im 
Einverständnis mit Kaiser Alexander an Stelle Napoleons zum Kaiser der Fran- 
zosen machen zu lassen. Man hat aber die Bedeutung dieser Sonderinteressen 
für seine Kriegführung früher sehr überschätzt; die neuere Forschung ist doch zu 
der Ansicht gekommen, daß er im ganzen sachgemäß gehandelt hat, wenn auch 
das Maß von entschlossenem Zugreifen und rücksichtslosem Opfermut, das die 
preußische Heerführung charakterisiert, bei ihm nicht zu finden ist. 
Von den verbündeten Monarchen und ihren militärischen Beratern wurde 
für den bevorstehenden Herbstfeldzug ein Kriegsplan verabredet, dessen Grund- 
lagen zu Trachenberg festgestellt wurden, der aber dann in Reichenbach eine sehr 
wesentliche Veränderung erfuhr, und zwar im Sinne des von der österreichischen 
Heeresleitung in Anknüpfung an die Lehren des Erzherzogs Karl vertretenen 
Systems einer methodisch-vorsichtigen Kriegführung. Es wurden drei Armeen 
aufgestellt: in Böhmen die Hauptarmee, bei der die drei Monarchen sich befanden, 
hauptsächlich aus Osterreichern und Russen gebildet, aber auch mit einem von dem 
General Kleist geführten preußischen Korps, unter dem Oberkommando des 
österreichischen Feldmarschalls Schwarzenberg, etwa 247 000 Mann stark — 
ferner die schlesische Armee unter Blücher mit Gneisenau als Generalstabschef, 
bestehend aus einem preußischen Korps unter Yorck und zwei russischen unter 
Sacken und Langeron, im ganzen etwa 99 000 Mann stark — endlich die Nord- 
armee, die Berlin decken sollte, unter Bernadotte, sehr bunt zusammengesetzt aus 
Preußen, Russen, Schweden und Freischaren, etwa 150 000 Mann stark; die 
Hälfte davon machten zwei preußische Korps unter Bülow und Tauentzien aus. 
Es wurde verabredet, daß die drei Armeen konzentrisch gegen den Feind vorgehen 
sollten; aber der ursprüngliche Plau, den der Russe Toll so formuliert hatte, daß 
das Lager des Gegners der Sammelpunkt der verbündeten Streitkräfte sein sollte, 
erfuhr eine vorsichtige Einschränkung und Abschwächung durch den Einfluß der 
OÖsterreicher, unter denen auch Schwarzenbergs Generalstabschef Radetzky sich 
befand, so daß die Verabredung, wie sie allerdings nur aus einer späteren Nieder- 
schrift Schwarzenbergs bekannt ist, folgendermaßen lautete: Griff Napoleon 
selbst eine von den drei Armeen an, so sollte diese dem Hauptstoß ausweichen, 
während die anderen vorrückten; dabei sollten soviel wie möglich einzelne Korps 
des Feindes angegriffen und geschlagen werden. Nach diesem Plane ist in der 
Hauptsache auch verfahren worden, soweit das in der Praxis der Kriegführung 
überhaupt möglich ist. 
Napoleon hatte seine Feldtruppen, die im ganzen etwa 450 000 Mann be- 
trugen (gegen 512 000 der Gegner) von Dresden bis nach Liegnitz hin aufgestellt. 
Er hatte in seiner Zentralstellung den Vorteil der inneren Linie für sich und 
wandte sich mit Offensivvorstößen gegen die verschiedenen Gegner. Zunächst hatte 
er es auf die schlesische Armee abgesehen, die er für die stärkste hielt. Diese wich 
seinem Hauptstoß aus, am 21. August, und ging hinter die Katzbach zurück; dann 
aber, als Napoleon mit der Hauptmacht abmarschiert war, um sich gegen die 
vorgedrungene böhmische Armee zu wenden, rückte Blücher wieder vor und
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        Beginn des Herbstfeldzuges. Katzbach, Dresden, Kulm, Großbeeren, Dennewitz. 479 
schlug das Korps des Marschalls Macdonald, das Napoleon zurückgelassen hatte, 
in der Schlacht an der Katzbach am 26. August so gründlich, daß es auf dem 
Rückzuge fast in Auflösung geriet. 
Inzwischen hatte die böhmische Armee mit 180 000 Mann einen Vorstoß 
gegen Dresden gemacht, das Napoleons Hauptstützpunkt war; aber sobald man 
sichere Kunde davon hatte, daß Napoleon zurückgekehrt sei und daß man ihn selbst 
mit der Hauptmacht vor sich habe, wurde der Plan, Dresden zu erobern, auf- 
gegeben, um eine Hauptschlacht zu vermeiden, am 26. August. Indessen, was 
nur ein Rückzugsgefecht hatte werden sollen, entwickelte sich durch das energische 
Zugreifen Napoleons am 27. August dann doch zu einer großen Schlacht, in der 
Napoleon mit seinen 120 000 Mann einen entschiedenen Sieg erfocht, der den 
Verbündeten allein an Gefangenen 13 000 Mann kostete und sie zwang, über die 
Pässe des Erzgebirges nach Böhmen zurückzugehen. Zum Glück für die Ver- 
bündeten wurde der moralische Eindruck dieser Niederlage dadurch abgeschwächt, 
daß das Korps des Marschalls Vandamme, das der weichenden Armee in den 
Rücken geschickt war, um sie abzuschneiden, am 29. und 30. August bei Kulm und 
Nollendorf vernichtend geschlagen und fast völlig aufgerieben wurde. Hier hat 
General Kleist, dessen Generalstabschef Grolman war, mit dem preußischen 
Korps den Sieg entschieden. Immerhin hatte Napoleon durch die Schlacht bei 
Dresden seine Stellung in Sachsen siegreich behauptet, und die geschlagene böh- 
mische Armee wagte lange nicht aus den Pässen des Erzgebirges hervorzu- 
kommen, um in energischer Angriffsbewegung vorwärts zu gehen. 
Gegen die Nordarmee sind zwei Offensivvorstöße mit dem Ziele der Ein- 
nahme Berlins von Napoleon angeordnet worden. Beide sind abgeschlagen 
worden von dem preußischen Korps unter Bülow, dessen Genecralstabschef Boyen 
war. Am 23. August wurde der Marschall Oudinot von Bülow bei Großbeeren 
geschlagen, während Bernadotte selbst an dem Kampfe nicht teilnahm und erst 
vorrückte, nachdem seine Befürchtungen wegen eines Flankenangriffs von Magde- 
burg her durch die Niederlage beschwichtigt waren, die ein von dort entsandtes 
französisches Korps am 27. August bei Hagelberg durch eine preußische Land- 
wehrdivision erlitten hatte. Der zweite Vorstoß endete am 6. September mit 
der Niederlage des Marschalls Ney bei Dennewitz durch Bülow und Tauentzien; 
auch diesen Sieg haben in der Hauptsache die Preußen erfochten, während 
Bernadotte mit russischen und schwedischen Truppen erst gegen Abend eingreifen 
konnte, als der Feind bereits im Abzug begriffen war. 
Napoleon selbst stand mit der Hauptmacht unbezwungen bei Dresden in 
einer die Elblinie beherrschenden Stellung und bereit, im gegebenen Moment 
wieder zu einem Offensivstoß vorzubrechen. Für die Verbündeten handelte es 
sich nun darum, daß die drei Armeen mit dem konzentrischen Angriff ernst 
machten und sich in Verbindung miteinander setzten, um ihm näher auf den 
Leib zu rücken. Im Hauptquartier der böhmischen Armee entstand der Plan, daß 
Blücher mit dem größten Teil seiner Armee links abmarschieren und die Ver- 
bindung mit eben dieser Hauptarmee gewinnen sollte. Aber König Friedrich 
Wilhelm III. stellte seinem erfolgreichen Feldherrn die Entscheidung frei; und 
ein Plan Gneisenaus, den Blücher unterstützte, und der schließlich auch im Haupt- 
quartier der großen Armee angenommen wurde, führte zu einer ganz anderen 
Bewegung, die dem Feldzuge die eigentlich entscheidende Wendung gegeben hat.
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        480 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
Das war der Plan, daß vielmehr die ganze schlesische Armee rechts abmarschieren 
sollte, um nach Überschreitung der Elbe die Verbindung mit der Nordarmee zu 
suchen und mit ihr gemeinschaftlich Napoleon anzugreifen, während zugleich die 
Hauptarmee aus Böhmen von Süden her vorrücken sollte. Dieser Plan ist mit 
gutem Erfolge zur Ausführung gebracht worden. Am 3. Oktober erzwang zuerst 
Yorck mit seinem Korps unter heftigem Kampfe bei Wartenburg den Übergang 
über die Elbe; und, nachdem die Blüchersche Armee hinüber war, überschritt 
auch Bernadotte diese bisher von Napoleon beherrschte Linie, um sich mit der 
schlesischen Armee zu vereinigen. Nun holte Napoleon zu einem großen Schlage 
aus. Er versuchte die schlesische Armee durch einen gewaltigen Offensivstoß mit 
überlegener Macht zu zerschmettern und über die Elbe zurückzuwerfen; aber der 
Stoß ging ins Leere, bei Düben: Blücher war inzwischen seitwärts nach Westen 
zu ausgewichen und begann jetzt die rückwärtigen Verbindungen Napoleons zu 
bedrohen, während von Süden her Schwarzenberg heranrückte. So zog sich bei 
Leipzig der strategische Ring der Verbündeten um Napoleon zusammen, und 
wenn er nicht gänzlich zurückweichen wollte, so mußte er die ihm von dem über- 
legenen Gegner aufgezwungene Schlacht annehmen. In drei Schlachttagen, vom 
16. bis zum 19. Oktober, mit einer Pause am 17., ist hier bei Leipzig die große 
Entscheidung in dem Völkerkampfe gefallen. Napoleon ist bei Leipzig, wie in 
diesem ganzen Feldzuge, physisch durchaus auf der Höhe seiner Leistungsfähigkeit 
gewesen; es ist nicht richtig, daß seine Niederlage durch das Versagen seiner 
körperlichen Kräfte herbeigeführt worden sei; es war vielmehr die ÜUbermacht und 
die Entschlossenheit der Gegner, was ihn trotz aller militärischen Meisterschaft 
niedergeworfen hat; und nicht zum mindesten die geniale Strategie Gneisenaus, 
die es verstanden hatte, alle Kräfte hier auf den entscheidenden Punkt zu kon- 
zentrieren. In der Schlacht selbst freilich hat ein klarer Grundgedanke bei den 
Berbündeten gefehlt; sonst wäre es vielleicht möglich gewesen, die ganze frau- 
zösische Armee gefangen zu nehmen. Die eigentlich entscheidende Handlung war 
der mit großen Verlusten erkaufte Sieg der Blücherschen Armee über den 
Marschall Marmont im Norden des Schlachtfeldes, bei Möckern; während im 
Süden der Kampf Schwarzenbergs gegen Napoleon bei Wachau unentschieden 
blieb. Am 17. ruhten die Waffen; am Abend dieses Tages wurde der Ring im 
Norden und Osten geschlossen durch das Einrücken Bernadottes, der aber darauf 
bestanden hatte, daß Blücher ihm eins von seinen Korps überließ, wohl damit 
die Schweden geschont werden konnten. Schon vorher war im Osten der russische 
General Bennigsen eingerückt, der die Verbindung mit der im Süden stehenden 
Schwarzenbergschen Armee herstellte. Am 18. Oktober, dem Haupttage der 
Schlacht, errangen die Verbündeten durch einen allgemeinen konzentrischen An- 
griff mit ihren 255 000 Mann über die 160 000 Napoleons einen vollständigen 
Sieg. Der Kampf wogte rings um Leipzig herum, besonders heftig im Süden 
bei Probstheida, wo Napoleons Hauptquartier war; bei Paunsdorf, im Osten 
von Leipzig, gingen die meisten Sachsen und Württemberger zu den Verbündeten 
über. In der Nacht verließ Napoleon das Schlachtfeld unter Benutzung der 
Lücke, die im Westen durch die Zurückziehung des österreichischen Korps Gyulai 
entstanden war. Am 19. Oktober erfolgte der Angriff der Verbündeten auf Leip- 
zig, das mit Sturm genommen wurde, wobei der König von Sachsen in Gefangen- 
schaft geriet. Napoleon hatte 60 000 Mann verloren; der völligen Vernichtung
        <pb n="495" />
        Die Schlacht von Leipzig. 481 
— 
war er nur mit Mühe entgangen. Er wandte sich jetzt an den Main, rannte am 
30. und 31. Oktober bei Hanau ein bayerisch-österreichisches Heer unter dem Feld- 
marschall Wrede, das sich ihm entgegenstellte, über den Haufen, und erreichte mit 
dem Rest seiner Truppen den schützenden Rheinstrom. 
Leipzig ist der Höhepunkt in dem kriegerischen Zusammenwirken der Ver— 
bündeten. Von da ab beginnen die politischen Meinungsverschiedenheiten unter 
ihnen lähmend und verwirrend auf die Kriegführung einzuwirken; und es be— 
durfte der ganzen moralischen Kraft, die im Hauptquartier der schlesischen Armee 
lebendig war, um schließlich doch, allen Hemmungen zum Trotz, eine energische 
Vorwärtsbewegung zur Niederwerfung des Gegners durchzusetzen. 
Für Osterreich trat jetzt, nachdem die Franzosen über den Rhein zurück- 
gewichen waren, die Erwägung in den Vordergrund, wie nun das Übergewicht 
von Rußland und Preußen vermieden werden könne, von denen das eine Polen, 
das andere Sachsen erstrebte. Denn gegen den König von Sachsen gedachte man 
jetzt das Strafgericht zu vollziehen, das den auf Napoleons Seite verharrenden 
Fürsten in dem Aufruf von Kalisch angedroht worden war. Das wollte aber 
Osterreich nicht dulden; es hat denn auch die Besetzung Sachsens durch Preußen 
zu verhindern gewußt: ein russischer Gonverneur, Fürst Repnin, wurde dort an 
die Spitze der Regierung gestellt, und die sächsischen Behörden fuhren unter ihm 
fort, ihre Wirksamkeit auszuüben. Während sonst die eroberten, herrenlosen 
deutschen Länder unter die direkte Herrschaft eines Zentralverwaltungsausschusses 
gestellt wurden, an dessen Spitze Stein stand, sind die Befugnisse dieser Behörde 
auf Sachsen nicht, oder doch nur in ganz unwirksamer Weise ausgedehnt worden. 
Auch die Verhandlungen mit den süddentschen Rheinbundstaaten hatte Osterreich 
in die Hand genommen. Am 8. Oktober hatte es im Vertrag von Ried dem König 
von Bayern die ungeschmälerte Erhaltung seines Gebietes und seiner Sou- 
veränität zugesichert, wofür Bayern zu den Verbündeten übertrat; damit war 
eine wichtige Vorentscheidung für die künftige Gestaltung Deutschlands getroffen, 
namentlich durch die Anerkennung dieser Rheinbundssouveränität; nebenbei ent- 
hielt diese Wendung für Preußen die Unmöglichkeit, Ansbach und Bayrenth 
zurückzuverlangen. Dem Beispiel Bayerns folgten nach der Schlacht bei Leipzig 
die anderen süddeutschen Rheinbundstaaten; ihnen allen wurde, auf Veranlassung 
Österreichs, die Souveränität gewährleistet. 
Während nun die prenßische Heeresleitung darauf brannte, den Erfolg von 
Leipzig auszunützen und den geschlagenen Gegner über die französische Grenze 
zu verfolgen, um ihn zur Strecke zu bringen, setzte es der Kaiser von Osterreich 
bei den beiden anderen Monarchen durch, daß zunächst im Dezember 1813 von 
Frankfurt a. M. aus Friedensunterhandlungen mit Napolcon angeknüpft 
wurden. Es waren die alten Bedingungen Österreichs von der Zeit der Ver- 
mittlung her, die jetzt wieder auftauchten, nur in einigen Punkten verschärft: vor 
allem wurden für Frankreich noch die sogenannten „natürlichen Grenzen“ an- 
geboten, das heißt unter anderem die Rheingrenze mit dem linken Rheinufer. 
Erst als Napoleon auf diese Verhandlungen nicht einging, entschloß man sich 
zum Einrücken in Frankreich. 
Die Idee im Hauptquartier der Verbündeten war, daß die hinter dem 
Rhein aufmarschierten französischen Streitkräfte in der Front nur beschäftigt 
werden sollten, wofür die schlesische Armee etwa 82 000 Mann stark bestimmt 
Hintze, Hohenzolern. 31
        <pb n="496" />
        482 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
war, während das Bülowsche Korps von der Nordarmee zunächst in den Nieder— 
landen auf die linke Flanke des Feindes wirken und die Hanptarmee, die in der 
Nähe von Basel den Rhein überschritt, eiwa 200 000 Mann stark, die rechte 
Flanke der französischen Aufstellung bedrohen sollte. Blücher ging in der Nenjahrs- 
nacht bei Caub über den Rhein. In seinem Hauptquartier war die neue, von 
Napoleon eingeführte Strategie maßgebend, die das Heer des Feindes sucht, um 
es zu vernichten, während in dem Hauptquartier der großen Armece bei 
Schwarzenberg und seiner Umgebung, auch bei dem Generaladjutanten Knesebeck, 
der damals der hauptsächlichste militärische Berater Friedrich Wilhelms III. war, 
noch viel von dem Geist der alten methodischen Schule der Kriegskunst sich geltend 
machte, deren Weisheit damals in der Uberzeugung gipfelte, daß man die Ent- 
scheidung da vermeiden müsse, wo sie der Geguer suche. Von einem raschen und 
energischen Vorgehen in der Richtung auf Paris, wie es Blücher und Gneisenau 
forderten, war zunächst keine Rede; die Hanptarmec, bei der die drei Monarchen 
sich befanden, blieb auf dem Plateau von Langres stehen, das man für eine be- 
herrschende strategische Position hielt; inzwischen waren Unterhandlungen im 
Gange, die den Zusammentritt eines Friedenskongresses zum Gegenstand hatten. 
Bei diesem langsamen Vorgehen der Verbündeten hatte Napoleon Zeit 
gehabt, seine Kräfte zu sammeln; und was ihm an Menge der Truppen abging 
— er hatte nicht viel mehr als 65 000 Mann zur Verfügung — das ersetzte er 
durch die Einheitlichkeit der strategischen Leitung, deren Mangel bei den Ver- 
bündeten jetzt in verhängnisvoller Weise hervortrat. Napoleon suchte vor allem 
eine Verbindung der feindtichen Heere zu verhindern. Er trat zunächst dem Heere 
Blüchers, das am kräftigsten vorwärts drängte, bei Brienne entgegen, am 
29. Januar 1814; aber Blücher wich einer großen Entscheidung aus und zog 
sich auf die Hauptarmee zurück; verstärkt durch Teile dieser Armee behauptete er 
sich dann unter den Angen des Königs siegreich gegen Napoleon bei La Rothière 
am 1. Febrnar, während Schwarzenberg es damals aus politischen Gründen 
vermied, die ganze Ubermacht der Verbündeten gegen Napoleon zu entfalten, 
die wohl vermocht haben würde, den Gegner zu erdrücken. 
Am 5. Februar trat zu Chätillon ein Friedenskongreß zusammen, auf dem 
Napolcon sich durch Caulaincourt vertreten tieß, ohne aber den Verbündeten 
größeres Entgegenkommen, als bisher, zu zeigen. Er hatte das richtige Gefühl, 
daß er sich nur, wenn er für Frankreich cine imponierende Stellung behauptete, 
im Besitze der Macht werde halten können. Während jetzt Blücher im Tal der 
Marne wieder in der Richtung auf Paris vorrückte und auch die Hanptarmce die 
Seine hinab sich langsam vorwärtsbewegte, entfaltete Napoleon eine überaus 
energische Tätigkeit, die auf seinem alten Grundsatz bernhte, die innere strategische 
Linie zu benutzen, um die Uberlegenheit der gegen ihn verbündeten Streitkräfte 
auszugleichen. Er warf sich zunächst auf das Blüchersche Heer, das in drei Ab- 
teilungen staffelförmig hintereinander marschierte, und schlug die einzelnen Korps 
in einer Reihe von Gefechten, deren wichtigstes am 14. Februar bei Montmirail 
gegen Blücher selbst geliefert wurde. Nach diesen Niederlagen an der Marne zog 
sich Blücher, der 15 000 Mann, d. h. fast ein Drittel seiner damals verfügbaren 
Truppen, verloren hatte, nach Chälons zurück, und konnte nicht verhindern, daß 
sich nun Napoleon auch auf die Hauptarmee unter Schwarzenberg warf und dem 
Korps des Kronprinzen von Württemberg bei Montereau (an der Einmündung
        <pb n="497" />
        Der Feldzug in Frankreich 1814. 483 
der Yonne in die Seine) am 18. Februar eine Niederlage beibrachte. Schwarzen- 
berg dachte bereits an Rückzug und Waffeustillstand, als ein neuer Anstoß zur Vor- 
wärtsbewegung von dem Hauptaquartier der schlesischen Armee ausging, die sich 
von den Niederlagen an der Marne schnell wieder erholt und Fühlung mit der 
Hauptarmee genommen hatte. Auf Grolmans Rat geschah es, daß Blücher den 
Vorschlag machte, sich von der Hauptarmee zu trennen und von neuem in der 
Richtung auf Paris vorzurücken, in Verbindung mit dem Korps Bülows, das 
inzwischen die Niederlande von den Franzosen befreit hatte, und verstärkt durch 
ein russisches Korps unter Wintzingerode. Die Heeresleitung der Verbündeten 
stimmte zu, und am 24. Februar setzte sich Blücher in Marsch, um in der Gegend 
von Meaux die Verbindung mit Bülow und Wintzingerode zu vollziehen, die sein 
Heer auf 110 000 Mann verstärkte. 
Schwarzenberg selbst war von Troyes an der Seine auf Bar an der Aube 
zurückgegangen, wohin ihm ein französisches Korps unter Ondinot folgte. Die 
Wahrnehmung einer günstigen Gelegenheit, auf die König Friedrich Wilhelm III. 
hingewiesen hatte, brachte hier den Sieg vom 27. Febrnar, wobei der junge Prinz 
Wilhelm, der nachmalige König und Kaiser, sich das Eiserne Kreuz und den 
russischen Georgsorden erwarb. 
Napoleon hatte sich zunächst gegen Blücher gewandt, um dessen Vormarsch 
gegen Paris aufzuhalten. In der zweitägigen Schlacht von Laon, 9. und 
10. März, wies das Blüchersche Heer seinen Angriff siegreich ab; aber dieser Sieg 
wurde dann nicht mit der nachdrücklichen Energie ausgenützt, wie sie dem bis- 
herigen Verhalten der Armeeleitung entsprochen hätte. Die Gründe dafür sind 
nicht ganz klar. Während der Schlacht bei Laon war der erkrankte Blücher von 
einer vorübergehenden Geistesstörung befallen worden, so daß Gneisenau sich 
genötigt sah, für ihn einzutreten. Unter solchen Umständen scheute dieser die Ver- 
antwortung, die mit einer rücksichtslosen Ausnutzung des Sieges verbunden ge- 
wesen wäre; er scheint die Stärke des Gegners überschätzt zu haben, so daß er 
fürchtete, bei weiterer Verfolgung, die natürlich ohne Verluste nicht möglich war, 
den gewonnenen Vorteil wieder aufs Spiel zu setzen; möglich aber auch, daß 
politische Erwägungen eine Rolle spielten, die darauf hinausliefen, daß Preußen 
jetzt, wo die Macht Napolcons sichtlich gebrochen war, keine Veranlassung mehr 
habe, Opfer zu bringen, welche die anderen Verbündeten schenten, und dadurch 
für den bevorstehenden Friedensschluß seine Stellung diesen gegenüber zu 
schwächen. 
Allerdings hatten die Verbündeten sich kurz vorher fester zusammen- 
geschlossen. Die Verhandlungen des Kongresses von Chätillon hatten zu keinem 
Resultat geführt, da Napoleon sich weigerte, die Grenzen von 1792 und die 
Wiederherstellung der Staatenverhältnisse in den Zustand wie vor der Revolu- 
tion als Grundlage des Friedensschlusses anzunehmen. Aber während Napoleon, 
bauend auf die Eifersucht, welche damals zwischen den Kaisern Franz und 
Alexander herrschte, immer noch hoffte, Osterreich von den Verbündeten ab- 
zichen zu können, erkannten diese mehr und mehr die Unmöglichkeit, zu einer 
Vereinbarung mit ihm zu gelangen und schlossen am 1. März zu Chaumont 
an der Marne ein festeres Schutz= und Trutzbündnis mit dem Ziel der völligen 
Niederwerfung des Gegners und der Wiederherstellung des europäischen 
Staatensystems in den Zustand wie vor der Revolution. 
31°
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        484 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
Die Unterhandlungen zu Chätillon wurden noch eine Zeitlang fortgesetzt, 
schließlich aber als aussichtslos abgebrochen am 18. März. Schwarzenberg 
rückte nun wieder vor und zwar auf der Aube-Linie; und als Napoleon, wieder 
auf der inneren Linie operierend, ihm hier entgegentrat, mußte er nach zwei- 
tägigen Gefechten bei Arcis am 20. und 21. März weichen, obwohl Schwarzen- 
berg nicht verstanden hatte, seine erdrückende Ubermacht hier gehörig zur Geltung 
zu bringen. 
Während nun die Verbündeten mit ihren gesamten Kräften den Vor- 
marsch auf Paris antraten, machte Napoleon einen letzten verzweifelten Ver- 
such, sie von der Hauptstadt abzuziehen: er ging nach Lothringen, um von dort 
aus einen großen Volksanfstand zu organisieren; die abgeschnittenen Festungs- 
besatzungen an sich zu ziehen und die rückwärtigen Verbindungen der Gegner 
zu bedrohen. Aber die Verbündeten ließen sich, nachdem der erste Schreck über 
diesen kühnen Verzweiflungsstreich überwunden war, von dem weiteren Vor- 
marsch auf Paris nicht abhalten. Die Marschälle Marmont und Mortier, die 
sich ihnen dabei in den Weg stellten, wurden am 25. März bei La Fére Cham- 
penoise geschlagen, wobei König Friedrich Wilhelm III. in Lebensgefahr geriet. 
Der Weg nach Paris war unn frei; erst unmittelbar vor der Hauptstadt selbst, 
auf der Ostseite bei Vincennes, versuchten die Marschälle noch einmal den An- 
greifern entgegenzutreten, wurden jedoch in dem Gefecht vom 30. März aber- 
mals geschlagen; und, nachdem dann auch der Montmartre auf der Nordseite 
erstürmt war, lag Paris wehrlos zu den Füßen der Verbündeten. 
Die Marschälle ließ man mit ihren Truppen nach Fontainebleau abziehen; 
am 31. März hielten die Monarchen mit den Generälen und den Garden ihren 
feierlichen Einzug in Paris, während die Korps von Vork und Kleist, die 
sehr schmutzig und abgerissen anssahen, um die Stadt herummarschieren mußten, 
um die Tore im Westen zu besetzen. Aber gerade diese preußischen Truppen 
konnten sich sagen, daß sie das Beste zur Erreichung des Kriegszieles getan hatten. 
Der Pariser Friede vom 30. Mai 1814 brachte sehr milde Bedingungen 
für Frankreich. Napoleon, der durch Senat und gesetzgebenden Körper schon am 
30. März abgesetzt worden war und dann in Fontainebleau den Versuch gemacht 
hatte, durch eine formelle Abdankung die Krone Frankreichs für seinen Sohn 
zu retten, wurde nach Elba verwiesen; die Bourbonen kamen wieder auf den 
Thron Frankreichs, und die Rheinlande wurden an Deutschland zurückgegeben, 
aber ohne Elsaß und Lothringen. Über dic deutsche Frage und über die terri- 
toriale Hersiellung Preußens sollte der Wiener Kongreß beschließen. Preußen 
war nach den großen Anstreugungen und Verlusten der letzten Feldzüge nicht 
in der Lage, einseitig für sich seine politischen Ziele aufzustellen und zu ver- 
folgen; es war auf die Mitwirkung der Verbündeten angewiesen, politisch wie 
militärisch; und der kriegerischen Krast, die es im Felde gezeigt hatte, entsprach 
keineswegs der Einfluß, den es bei den diplomatischen Verhandlungen auf dem 
Wiener Kongreß auszuüben vermocht hat. Auf eine gute deutsche Verfassung 
mußte man von vornherein verzichten, weil die Verträge Osterreichs mit den 
Rheinbundstaaten diesen allen die volle Souveränität verbürgt hatten. Um so 
mehr meinten die Patrioten vom Schlage Gneisenaus, man müsse nun für 
Preußen sorgen, dessen zukünftiger deutscher Beruf von jetzt ab diesen Männern 
als Leitstern erschien. Gneisenau sprach es aus, daß Preußen fortan durch
        <pb n="499" />
        Der erste Pariser Frieden und der Wiener Kongreß. 485 
„Liberalität der Grundsätze“ eine moralische Anziehungskraft auf das übrige 
Deutschland ausüben müsse. Aber das Nächste und Wichtigste war ein vorteil- 
hafter Wiederaufbau des preußischen Staatsgebietes. 
Wir wissen, daß Friedrich Wilhelm III. und Hardenberg ihr Augenmerk 
dabei auf Sachsen richteten, dessen Angliederung schon Friedrich der Große als 
eine Lebensbedingung für den preußischen Staat bezeichnet hatte. Jetzt erstrebte 
man diese Erweiterung des Staatsgebiets, nicht bloß im preußischen, sondern auch 
im dentschen Interesse. Durch die Angliederung Sachsens sollte der größte rein- 
dentsche Staat gestärkt werden, der Staat, der jetzt den eigentlichen Kern Deutsch- 
lands darstellte und in dem allein die deutsche Idee einen kraftvollen und ge- 
schlossenen politischen Ausdruck fand. In diesem Sinne waren auch Stein, 
Gueisenau, Boyen, Männer von nicht rein prenßischer, sondern zugleich dentsch- 
nationaler Gesinnung, für die Einverleibung Sachsens in Preußen. Man brachte 
dabei nicht genügend in Anschlag, daß die große Mehrheit der Bevölkerung in 
Sachsen fest und zäh an dem angestammten Herrscherhause festhielt und einer 
Anslieferung an Preußen abgeneigt war. Aber das Haupthindernis für die Ver- 
wirklichung dieses Planes in seinem ganzen Umfange war die Politik der großen 
Mächte, die, abgesehen von Rußland, die Absicht Preußens zu durchkreuzen 
suchten. Die sächsische Frage hing mit der polnischen zusammen. Bekam Preußen 
ganz Sachsen, so fiel das ganze Großherzogtum Warschau an Rußland. Das eine 
wie das andere erschien der österreichischen Politik unerträglich, und außerdem 
fand Sachsen einen rührigen Vorkämpfer in der Person des französischen Bevoll- 
mächtigten Talleyrand, der — unter Verleugnung seiner ganzen revolutionären 
und napoleonischen Vergangenheit — jetzt das Prinzip der Legitimität in der ver- 
wegensten Bedentung aufstellte und es von diesem Standpunkte aus für ein Ding 
der Unmöglichkeit erklärte, einen Monarchen von Gottes Gnaden, wie den König 
von Sachsen, vom Thron zu stoßen. Ob er damit dem Interesse Frankreichs 
diente, ist sehr zweifelhaft, da jedenfalls der König von Sachsen in den Rhein- 
landen, die man dem katholischen Herrscher als Ersatz zu geben gedachte, ein 
bequemerer Nachbar Frankreichs geworden sein würde als das waffenstarke 
Preußen; aber es kam dem französischen Diplomaten hauptsächlich darauf an, 
eine Stärkung dieser Macht, die Frankreich von allen am gefährlichsten geworden 
war, zu hintertreiben. England trat der Vereinigung zur Erhaltung des 
Königreichs Sachsens namentlich deshalb bei, weil es nicht das ganze Polen 
an Rußland kommen lassen wollte, in dem es damals bereits einen gefährlichen 
Rivalen ahnte. Rußland und Preußen standen so den übrigen drei Mächten in 
einem starken Interessenkonflikt gegenüber, und es konnte zu Anfang des Jahres 
1815 scheinen, als ob ein Krieg zwischen den bisher verbündeten Mächten 
unvermeidlich sei. 
Am 3. Januar 1815 wurde zwischen England, Frankreich und Osterreich 
ein geheimes Kriegsbündnis geschlossen, und auf der preußischen Seite entwarfen 
Gneisenau, Grolman und Boyen Pläne zu einem großen deutschen Volkskriege, 
der, im Gegensatz zu dem Legitimitätsprinzip die Lösung der deutschen Frage 
auch gegen die widerstrebenden Fürsten herbeiführen sollte. Es war schon das 
Problem von 1866, das an dem politischen Horizont dieser Patrioten auftauchte; 
aber es war damals noch nicht reif zur Lösung. Die preußische Staatsleitung 
siand den Kriegsplänen der Patrioten fern; der König und Hardenberg waren
        <pb n="500" />
        486 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
der Überzeugung, daß es ein Ding der Unmöglichkeit für das erschöpfte Preußen 
sei, jetzt noch einmal einen großen Krieg zu führen. Sie gaben nach und be- 
gnügten sich mit der kleineren nördlichen Hälfte Sachsens, während von dem 
Großherzogtum Warschau doch so viel an Preußen kam, daß es im Osten eine 
einigermaßen verteidigungsfähige Grenze erhielt, nämlich die jetzt so genannte 
Provinz Posen. Zetzt endlich kam auch der Rest von Vorpommern an Preußen, 
der bisher noch immer im Besitze der Schweden gewesen war. Dabei fand eine 
merkwürdige Schiebung statt. Preußen erhielt das Land nicht direkt aus schwe- 
discher Hand, sondern auf dem Umwege über Dänemark, an das es Schweden 
gegen die Überlassung von Norwegen abgetreten hatte. Preußen gab dafür an 
Dänemark Lauenburg, das früher zu Hannover gehört hatte und das damals 
nur wenige Tage in preußischem Besitz gewesen ist. Seine eigentlichen Ent- 
schädigungen aber erhielt Preußen nun im Westen, am Rhein, wohin man erst 
den König von Sachsen hatte versetzen wollen. Die rheinisch-westfälischen Lande 
bildeten jetzt eine leidlich zusammenhängende Ländermasse für sich; allerdings 
war diese Westhälfte Preußens noch immer von der Osthälfte getrennt 
durch das Königreich Hannover und das Kurfürstentum Hessen — eine Ge- 
staltung des Staatsgebiets, die auf die Zukunftsnotwendigkeit weiterer Er- 
werbungen hinwies. Die Hauptsache aber war, daß Preußen nun auch sehr 
erhebliche westdeutsche Interessen erhielt, während es durch die Einverleibung 
Sachsens im wesentlichen ein ostdeutscher Staat geworden wäre. Es hatte jetzt 
die Wacht am Rhein zu übernehmen und war mit seinen Interessen unauflöslich 
in die allgemeinen deutschen Angelegenheiten verflochten. Davon freilich konnte 
noch keine Rede sein, daß Preußen an die Spitze Deutschlands oder auch nur des 
'ordens getreten wäre, wie es damals schon Männer von so verschiedener Partei- 
stellung wie Boyen und Marwitz erstrebt haben. Ohne eine kriegerische Aus- 
einandersetzung mit Osterreich wäre das auch damals nicht möglich gewesen; 
Friedrich Wilhelm III. und Hardenberg aber empfanden vielmehr das Bedürfnis, 
sich an Osterreich anzulehnen und scheuten vor einem Konflikt mit dieser Macht 
zurück. 
Während über die Fragen der Neugestaltung Deutschlands und Europas 
auf dem Wiener Kongreß verhandelt wurde, kurz nachdem die Spannung zwischen 
den Mächten wegen der sächsisch-polnischen Frage sich gelöst hatte, kam, im März 
1815, die Nachricht, daß Napoleon von Elba geflohen und nach Frankreich zurück- 
gekehrt sei. Nun galt es, noch einmal den Kampf aufzunehmen, um die Wieder- 
herstellung der Staatenverhältnisse und die Ruhe Europas für die Dauer zu 
sichern; denn an die friedfertigen Absichten Napoleons glaubten die Verbündeten 
nicht; sie sahen es vielmehr als eine unbedingte politische Notwendigkeit an, den 
alten Friedensstörer für alle Zukunft unschädlich zu machen. In diesem Moment 
ist in den Kreisen südwestdeutscher Patrioten, namentlich derer, die sich zu dem 
sogenannten Hoffmannschen Bunde zusammengeschlossen hatten, der Gedanke 
aufgetaucht, Preußen eine führende Stellung in Deutschland zu übertragen. 
Hardenberg ist mit diesen Kreisen in Verbindung getreten; und es ist wohl 
möglich, daß die königliche Verheißung vom 22. Mai 1815, die damals den 
Preußen eine Volksrepräsentation und eine geschriebene Verfassung in Aussicht 
stellte, nicht bloß im Lande selbst die bei der Erhebung aufgetauchten Verfassungs- 
wünsche befriedigen, sondern auch im Sinne jener moralischen Eroberungen,
        <pb n="501" />
        Der Streit um Sachsen. Der Feldzug von 1815. 487 
— — — — 
die Gneisenau empfohlen hatte, auf Deutschland wirken sollte. Aber die mili— 
tärisch-politische Lage blieb für Preußen, wie sie 1814 gewesen war: es konnte 
nur in Verbindung mit den anderen Mächten sich betätigen und mußte sich die 
Beschränkung des Spielraums seiner Politik gefallen lassen, die damit unver- 
meidlich gegeben war. Die Möglichkeit, seine Mitwirkung etwa abhängig zu 
machen von einer für seine Interessen günstigen Lösung der deutschen Frage, 
war schon durch diese Lage ausgeschlossen, abgesehen von der Unreife des Problems 
selbst und von der Abneigung des Königs, es auf einen Bruch mit Osterreich 
ankommen zu lassen. 
Aber auch so sind die militärischen Leistungen Preußens in dem Feldzuge 
von 1815 von hervorragender und ausschlaggebender Bedentung gewesen. Die 
russischen und österreichischen Streitkräfte sind diesmal gar nicht zur Mitwirkung 
bei der kriegerischen Entscheidung gelangt, die im Juni des Jahres in den 
Niederlanden fiel. Außer dem preußischen Heer unter Blücher sind nur die 
Engländer unter dem Herzog von Wellington daran beteiligt gewesen, in deren 
Reihen sich auch die Niederländer und Hannoveraner befanden. Diese Heere 
boten Napoleon das nächste Angriffsziel; und für seine Pläne war es erwünscht, 
recht bald durch einen glänzenden Sieg die schwankende Haltung der Franzosen 
zu seinen Gunsten zu beeinflussen und sich damit die Möglichkeit zu einer er- 
folgreichen Fortführung des Krieges zu schaffen. Andererseits zog man es auch 
auf der Seite der Verbündeten und namentlich im preußischen Hauptquartier 
vor, den Gegner zu treffen, solange seine Machtmittel noch unvollkommen waren, 
statt die Entscheidung hinauszuschieben, bis die ganze erdrückende Übermacht zur 
Entfaltung gegen ihn gebracht werden konnte. Die preußische Heeresleitung 
handelte dabei in beständiger Fühlung mit der britischen; die beiden Haupt- 
quartiere befanden sich Mitte Juni in Namur und in Brüssel. Der erste Stoß 
Napoleons richtete sich gegen die Preußen, deren Erwartung, von Wellington 
Unterstützung zu erhalten, bei dieser Gelegenheit getäuscht wurde. So kam es 
am 16. Juni zu der Niederlage bei Ligny, wo Blücher mit seinem verwundeten 
Pferde stürzte und nur mit Mühe der Gefahr entging, in Gefangenschaft zu ge- 
raten. Für einen kurzen aber entscheidenden Zeitraum mußte Gneisenau wieder 
den Oberbefehl übernehmen; und er faßte den kühnen und großherzigen Ent- 
schluß, den Rückzug nicht nach dem Rhein zu, sondern in der Richtung auf 
Brüssel anzuordnen, um die Möglichkeit zu gewinnen, den Engländern, auf 
deren Unterstützung man soeben vergeblich gerechnet hatte, in dem bevorstehenden 
Hauptkampf mit Napoleon die entscheidende Hilfe zu bringen. 
Napoleon wandte sich nach der Niederwerfung der Preußen sofort gegen 
Wellington, der bei Waterloo eine günstige Stellung eingenommen hatte. Beide 
verfügten über eine Streitmacht von ziemlich gleicher Stärke, etwa 70 000 
Mann. Die Aussicht auf einen Sieg der Verbündeten beruhte hauptsächlich dar- 
auf, daß Wellington von Blücher das Versprechen erhalten hatte, ihm am 
18. Juni mindestens mit zwei Korps, womöglich aber mit seinem ganzen 
Heere zu Hilfe zu kommen. Es gehörte eine gewaltige moralische Energie dazu, 
daß Blücher, der sich von seinem Sturze bald wieder erholt hatte, es fertig 
brachte, zwei Tage nach der Niederlage von Ligny mit seinem zur Hälfte aus 
frisch ausgehobenen Landwehrleuten bestehenden Heere unter den schwierigsten 
Marschbedingungen, auf durchweichten Wegen, rechtzeitig auf dem Schlachtfelde
        <pb n="502" />
        488 Umsturz und Wiederaufban (1786—1840). 
– . ----.. — 
vouWatcxlooeinzutrefscnsoomzwtschcndtc Engländer und ihre Verbündeten 
unter großen Verlusten und fast bis zur völligen Erschöpfung ihrer Kraft den 
Angriffen Napoleons standgehalten hatten. Das Eingreifen der Preußen er- 
folgte einige Stunden später, als Wellington erwartet hatte, aber es brachte 
die siegreiche Entscheidung. Napoleon mußte das Schlachtfeld in fluchtartiger 
Eile räumen; und als die beiden siegreichen Feldherren bei dem Pachthof Belle- 
Alliance, nach dem wir die Schlacht zu neunen pflegen, zusammentrafen, erbot 
sich Blücher, mit seinen Truppen eine umfassende und nachdrückliche Verfolgung 
des Feindes ins Werk zu setzen, die den Sieg erst recht vollenden und das feind- 
liche Heer zur völligen Auflösung bringen sollte. Es war das persönliche Ver- 
dienst Gneisenaus, diesen Gedanken angeregt und mit rücksichtsloser Energie 
zur Ausführung gebracht zu haben: „der letzte Hauch von Mann und Roß“ 
wurde darangesetzt, um die Zersprengung aller Truppenverbände des fliehenden 
Feindes zu vollenden. 
Damit war der Feldzug zu Ende. Napoleon versäumte die Gelegenheit 
zur Flucht nach Amerika; er ergab sich in dem Hafenplatz Rochefort dem eng- 
lischen Admiral und wurde nach St. Helena gebracht. Eine provisorische Re- 
gierung versuchte noch die von Napoleon vor kurzem befestigte Hauptstadt zu 
verteidigen; aber der schwache Widerstand wurde bald überwunden, und am 
7. Juli war Paris zum zweiten Male in den Händen der Verbündeten. 
Im Hauptquartier der preußischen Armee wurde die Forderung aufge- 
stellt, daß Elsaß und Lothringen diesmal den Franzosen entrissen werden 
müßten; aber obwohl auch Hardenberg diese Forderung aufnahm, gelang es 
gegenüber dem Widerstande der anderen Mächte doch anch jetzt nicht, sie durch- 
zusetzen. Immerhin aber enthielt der zweite Pariser Friedc, der am 20. November 
1815 geschlossen wurde, nicht so milde Bedingungen für Frankreich wie der erste. 
Die Gebietsabtretungen freilich, die man Frankreich zumutete, waren nur ganz 
unerheblich: an Preußen wurden die Städte Saarlouis und Saarbrücken abge- 
treten. Eine Kriegskontribution mußte bezahlt werden und es wurde bestimmt, 
daß bis zu ihrer Berichtigung bedeutende Besatzungen in verschiedenen Teilen 
des Landes stehen blieben: man wollte gegen etwaige neue revolutionäre Uber- 
raschungen gesichert sein. 
Inzwischen vollendete der Wiener Kongreß das Werk der Restauration. 
Hinsichtlich der deutschen Verfassung hatte der Plan die Oberhand behalten, der 
auf einen friedlichen Dualismus von Preußen und Osterreich in dem alten groß- 
deutschen Rahmen hinauslief unter Wahrung einer Vorrangstellung für das 
habsburgische Kaiserhaus. Vor allen Stein hat diesen Plan gefördert; aber 
was ihm dabei das wesentlichste war, der Geist einer nationalen Gesittung, die 
Deutschland zum Hort des Friedens und der Freiheit und damit gleichsam zum 
geistigen Mittelpunkt des großen europäischen Staatenbundes machen sollte — 
das war ein Ideal, welches sich nicht in die Paragraphen einer Bundesverfassung 
oder eines völkerrechtlichen Vertrages fassen ließ. Die Vertreter Preußens auf 
dem Wiener Kongreß, Hardenberg und Humboldt, sahen das Problem der deut- 
schen Verfassung zwar unter dem Gesichtswinkel der besonderen preußischen 
Interessen an, aber in dem praktischen Hauptpunkt, dem friedlichen Dualismus 
von Preußen und Österreich, stimmten sie mit Stein überein; und so kam es 
zu der Begründung eines lockeren Staatenbundes, der in der Bundesakte vom
        <pb n="503" />
        Der zweite Pariser #y#rieden. Die Restauration. Die heilige Allianz. 489 
8. Juni 1815 sein Grundgesetz erhielt und durch die Aufnahme der wichtigsten 
Artikel dieser Urkunde in die Wiener Kongreßakte zugleich auch unter die 
Garantie Europas gestellt wurde. Das Bedenkliche einer derartigen Stellung 
des Deutschen Bundes zu den auswärtigen Mächten, die später auch ihre Ver- 
treter am Bundestage haben durften, fühlte das damalige Geschlecht nicht so 
scharf wie das gegenwärtige, das die realpolitische Schule Bismarcks durch- 
gemacht hat. Der nationale Gedanke war damals überhaupt erst im Werden 
und noch vielfach durchsetzt mit den weltbürgerlichen Anschanungen des 18. Jahr- 
hunderts; er stammte mehr aus den Regionen der deutschen Bildung als aus 
denen der Politik, und darum fehlte ihm noch die Härte eines gesunden Macht- 
egoismus, wie sie etwa die Politik Friedrichs des Großen besessen hatte, die 
aber allerdings des Beisatzes von deutschem Nationalgefühl noch gänzlich ent- 
behrte. Erst in der Epoche der Reichsgründung hat sich beides miteinander ver- 
bunden. 
Abschluß der Reformen und Stillstand. 181° —1840. 
Die vier Großmächte, die sich als die Alliierten zu bezeichnen pflegten, er- 
neuerten die Vereinigung, die sie in Chaumont geschlossen hatten, durch ein so- 
genanutes ewiges Bündnis vom 20. November 1815, das zur Sicherung ihrer 
Staaten und zur Aufrechterhaltung der Ruhe in Europa bestimmt war. Eine 
engere Verbindung war schon vorher zwischen den drei Monarchen, die den Krieg 
persönlich mitgemacht hatten, in Frankreich geschlossen und am 26. September 
1815 der Welt feierlich verkündet worden: das war die „heilige Allianz“, durch 
die das neue politische System eine charakteristische religiöse Färbung erhielt, die 
nicht konfessionell bestimmt, sondern allgemein christlich sein sollte, wie denn ja 
die drei Monarchen drei verschiedenen christlichen Glaubensgemeinschaften ange- 
hörten. Kaiser Alexander, eine weiche phantasievolle Natur, für religiöse Ein- 
wirkungen sehr empfänglich, war durch den Einfluß der schwärmerischen Frau 
von Krüdener, auf den Gedanken eines solchen Bundes der europäischen Sou- 
veräne gebracht worden, der gegen den Geist des Unglaubens und der Revolution 
ein auf christliche Bruderliebe begründetes Staatensystem unter der väterlichen 
Obhut der Monarchen als Stellvertreter Gottes auf Erden begründen sollte. 
Friedrich Wilhelm III. in seiner tief religiösen Gesinnung, die allerdings ganz 
ohne Schwärmerei war, hatte diesen ihm durchaus zusagenden Gedanken gern 
ergriffen, und auch Kaiser Franz hatte sich aus Rücksicht auf den Zaren ange- 
schlossen. Durch diesen Bund der Monarchen sollten ihre Völker als drei Glieder 
der einen christlichen Familie in einem dem Geist des Evangeliums entsprechen- 
den Sinne politisch behütet und geleitet werden. Der in der französischen Revo- 
lution zum Durchbruch gekommenen Idee der Mündigkeit und Selbstbestimmung 
der Nationen wurde so der altväterische Grundsatz eines patriarchalisch bevor- 
mundenden Regiments entgegengestellt; und dem Geiste der revolutionären 
Brüderlichkeit trat die Bruderliebe in der christlichen Fassung gegenüber. Man 
glaubte damit ein neues ideelles Prinzip für das Zusammenleben der euro- 
päischen Staatenwelt gefunden zu haben; auch Ludwig XVIII. von Frankreich 
schloß sich diesem Bunde an; nur England hielt sich fern. Hier überwog schon 
damals die realistische Auffassung der Interessen und Probleme des politischen 
Lebens; und auch der aufgeklärte Metternich, der wie sein Kaiser nur durch die
        <pb n="504" />
        490 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
Rücksicht auf Rußland zu dem Anschluß an die heilige Allianz bestimmt worden 
war, nannte sie vom Standpunkt seiner skeptischen Staatsklugheit ans ein 
„tönendes Nichts“. Immerhin wußte er sie sehr geschickt zu benutzen als ein vor- 
treffliches Mittel zu dem Zweck, der ihm als die Hauptsache vorschwebte: Be- 
kämpfung des Geistes der Revolntion und aller nationalen und konstitutionellen 
Bewegungen, die er in Verbindung damit brachte. 
Diese scharfe Feindschaft Metternichs gegen den Geist der Zeit entsprang 
keineswegs aus doktrinären, sondern lediglich aus realpolitischen Beweggründen: 
denn für Österreich bedentete es geradezu eine Lebensfrage, ob es gelingen würde, 
das allgemeine Streben nach konstitutionellen Verfassungen und nationaler 
Staatenbildung zurückzudrängen und damit zu verhüten, daß die schlummernden 
Gegensätze unter den Völkern der habsburgischen Monarchie zum Leben er- 
wachten und eine Stärke annähmen, die den Bestand des Staates bedroht hätte. 
Aber auch Preußen durfte nach den Berechnungen und Absichten Metternichs 
nicht in die Bahn eines modernen Verfassungsstaates einlenken oder gar den 
nationalen Bestrebungen Vorschub leisten, weil es dadurch ganz von selbst zur 
Führung in Deutschland gelangt wäre und dem Kaiserhause in dem Einfluß auf 
die Klein= und Mittelstaaten den Rang abgelaufen haben würde. Darum war es 
von Anfang an das Bestreben Metternichs und der österreichischen Re- 
gierung überhaupt, den Geist der Freiheitskriege, wie er namentlich in Preußen 
aufgeflammt war, zu dämpfen oder auszulöschen und alles möglichst in den alten 
Formen zu restaurieren und zu erhalten, damit die habsburgische Monarchie 
keinen Schaden nähme. 
Friedrich Wilhelm III. war für solche Einwirkungen leicht zugänglich, ein- 
mal weil er überhaupt dem Zeitgeist und seinem idealistischen Uberschwang mit 
der natürlichen Abneigung seines nüchternen Wesens begegnete, dann aber auch, 
weil er das Bedürfnis fühlte, sich in den deutschen Angelegenheiten ebenso wie in 
der europäischen Politik an Osterreich wie bisher anzuschließen, um nicht auf die 
Verbindung mit Rußland allein angewiesen zu sein. Kaiser Alexander bewahrte 
sich eine größere Selbständigkeit und stand jahrelang Osterreich trotz des engen 
Bündnisses als ein Rival in dem Wettbewerb um den maßgebenden Einfluß auf 
dem europäischen Kontinent gegenüber. Er hatte eine gewisse Hinneigung zu den 
modernen Idcen und begünstigte sie an vielen Stellen im Gegensatz zu Öster- 
reich, in der unverkenubaren Absicht, dem Mitbewerber den Wind aus den 
Segeln zu nehmen. Da ist es nun eine Wendung von entscheidender Bedeutung 
gewesen, daß es Metternich gelang, auch diesen Gönner der nationalen und 
konstitutionellen Bestrebungen mit der Furcht vor der überall im Dunkel 
schleichenden Revolution zu erfüllen und seinen Widerstand gegen die von ihm 
geplante Reaktion aus dem Wege zu räumen. 
Dies geschah auf dem Kongreß, der zu Aachen im Herbst des Jahres 1818 
abgehalten wurde und auf dem die drei Monarchen persönlich mit ihren 
Ministern und außerdem noch die Vertreter der englischen und der französischen 
Regierung zusammenkamen. Es handelte sich hauptsächlich um die französischen 
Angelegenheiten, um die Zurückziehung der Besatzungstruppen und um die Auf- 
nahme Frankreichs in den Bund der Großmächte. Die Alliierten einigten sich 
darüber, Frankreich die erbetene Aufuahme zu gewähren, aber nicht, ohne daß sie 
zuvor, in einer geheimen Abkunft vom 1. November 1818, Maßregeln in Aussicht
        <pb n="505" />
        Der reaktionäre Einfluß Metternichs. 491 
genommen hätten, die dazu dienen sollten, in Zukunft einer etwa wieder aus- 
brechenden Revolution in Frankreich wirksam zu begegnen. Kaiser Alexander 
war zu einem solchen Abkommen damals unter anderem dadurch geneigt 
gemacht worden, daß man in Rußland selbst einer geheimen politischen Gesell- 
schaft auf die Spur gekommen war, die ihre Mitglieder namentlich auch in 
den Kreisen der Offiziere hatte. Er begann jetzt an die von Metternich in den 
düstersten Farben geschilderte Revolutionsgefahr zu glauben und schloß sich 
allmählich der dagegen gerichteten Bewegung der Regierungen an. Am 
15. November 1818 wurde die Aufnahme Frankreichs in den Bund der Mächte 
in der Offentlichkeit förmlich verkündigt, und damit war das System der 
Pentarchie zum Abschluß gelangt, das die europäische Politik fast ein Jahrzehnt 
lang beherrscht hat und auch der Haltung des preußischen Staates in dieser Zeit 
Maß und Richtung gab. Fünf Großmächte hatte es auch früher schon im alten 
Europa gegeben, und es waren dieselben gewesen, die jetzt das neue System be- 
gründeten; aber sie hatten sich früher in mannigfach wechselnder Gruppierung 
in zwei Lagern gegenübergestanden, wobei auch die kleinen Staaten Gelegen- 
heit fanden, ihr leichteres Gewicht bei geschickter Politik zur Geltung zu bringen. 
Jetzt dagegen hatten sie sich zu einem einheitlichen Bunde zusammengeschlossen 
und beanspruchten in ihrer Gesamtheit, gleichsam als Nachfolger Napoleons, die 
Herrschaft über Europa auszuüben, so daß den kleineren Staaten nur wenig 
Raum zu selbständiger Betätigung blieb. 
In diesem Bund der Großmächte aber waren die politischen Ziele Metter- 
nichs maßgebend, die auf eine Bekämpfung der Revolutionsgefahr und aller 
nationalen und konstitutionellen Bestrebungen hiuausliefen. Der Grundsatz der 
Intervention, d. h. der Einmischung der Großmechte in die inneren Angelegen- 
heiten kleinerer Staaten zum Zweck der Verhütung oder Niederwerfung revolu- 
tionärer Bewegungen, wurde angenommen; und die jetzt häufig abgehaltenen 
Kongresse, wie die zu Troppau, Laibach, Verona 1820, 1821, 1822, an denen 
auch Preußen teilnahm, berieten und beschlossen über solche Interventionsmaß- 
regeln in Neapel, Piemont, Spanien und auch über die Frage des griechischen 
Aufstandes, während eine Eiumischung in die Angelegenheiten der abgefallenen 
spanischen Kolonien in Amerika durch die Haltung der Vereinigten Staaten ver- 
hindert wurde, und England unter dem Minister Canning, der in dieser Frage 
mit Amerika zusammenging, die Interventionspolitik auch in Europa nicht mehr 
mitmachte. 
In dem griechischen Befreiungskrieg (1821 bis 1829) zeigte sich dann 
vollends, daß die ideellen Prinzipien der heiligen Allianz gegenüber den ausein- 
anderstrebenden Interessen der einzelnen Mächte keine zusammenhaltende Kraft 
besaßen. Das Vorgehen Rußlands gegen die Türkei führte 1829 zu der Gefahr 
einer kriegerischen Verwicklung mit Osterreich und England. Hierbei hat Preußen 
die Vermittlung übernommen, gemäß dem Wunsche des Kaisers Nikolaus I., 
der einen solchen Krieg scheute, weil auch in Polen Unruhen zu befürchten waren. 
Die Erfolge der Russen haben diese Vermittlung erleichtert; ein Konflikt zwischen 
den Mächten wurde noch verhütet. Erst durch die französische Julirevolution 
von 1830 und ihre Folgen ist das System der Pentarchie vollständig umgestürzt 
worden, nachdem allerdings schon seit 1824 das unbedingte Übergewicht Metter- 
nichs etwas ins Schwanken gekommen war und auch Preußen begonnen hatte,
        <pb n="506" />
        492 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
sich seinem Einfluß in den deutschen Angelegenheiten hie und da zu entziehen. 
Die inneren Einrichtungen Preußens nahmen in dieser Zeit eine Form und 
Richtung an, welche teils durch die fortwirkenden Tendenzen der Reformzzeit, 
teils durch die Rücksicht auf die allgemein politische Lage und Stimmung be- 
dingt waren. 
Der Wiederaufban des Staates machte seit 1815 nene Bestimmungen 
über die Behördenorganisation notwendig. Das Staatsgebiet wurde an- 
fänglich in 10, später, nach Zusammenziehung der Rheinlande sowie Ost= und 
Westpreußens, in 8 Provinzen eingeteilt, an deren Spitze jetzt wieder Ober- 
präsidenten gestellt wurden, neben den kommandierenden Generälen, die das in 
der Provinz stehende Armeekorps befehligten. Das Amt der Oberpräsidenten ist 
1817 und 1825 weiter ausgestaltet worden und bewährte sich jetzt recht gut, 
namentlich seit die Einrichtung getroffen war, daß der Oberpräsident in der 
Provinzialhauptstadt zugleich die Stelle eines Regierungspräsidenten bekleidete. 
Jede Provinz zerfiel in eine Anzahl von Regierungsbezirken. Die Re- 
gierungen behielten nach der Einrichtung von 1815 ihre kollegialische Verfassung, 
im Gegensatz zu dem napoleonischen Präfektensystem, das Hardenberg früher 
zum Vorbild genommen hatte. Der anfänglich befolgte Grundsatz, alle Ver- 
waltungszweige in diesen Behörden zusammenzufassen, machte im Laufe der Zeit 
wieder einer Absonderung gewisser Geschäftszweige Platz, die der Provinzial- 
instanz zugewiesen wurden: so entstanden neben den Konsistorien, den Provinzial- 
schulkollegien für das höhere Unterrichtswesen, den Medizinalkollegien, auch 
wieder besondere Provinzialdirektionen für die indirekten Steuern (1825), später 
auch (1849) Oberpostdirektionen und (1861) die Oberbergämter als Provinzial- 
behörden an Stelle der bisherigen Bergämter in den besonderen Bergbezirken. 
In den Regierungen selbst bildete sich zugleich seit 1825 die Beschränkung auf 
drei Abteilungen aus: eine für das Innere oder die Polizei, eine zweite für 
Kirchen= und Schulsachen, eine dritte für direkte Steuern, Domänen und Forsten. 
Der früher schon geplante Staatsrat wurde 1817 wirklich eingerichtet, aber nicht, 
wie Stein gewollt hatte, als eine regierende, sondern nur als eine beratende 
Körperschaft, der namentlich neue Gesetze zur Begutachtung vorgelegt werden 
sollten. Er umfaßte in der Hauptsache außer den Prinzen des königlichen Hauses 
die Spitzen der Behörden und konnte als eine Art von Beamtenparlament an- 
gesehen werden, das einen gewissen Ersatz für die noch fehlende Volksvertretung 
bot. Im Ministerium fanden manche organische Veränderungen statt. Das 
Kriegsministerium wurde als solches erst 1814 unter Boyen eingerichtet. Neben 
das eigentliche Instizministerium trat noch ein zweites für die Rheinlande, die 
das französische Recht des Code Napoléon behielten, und für Gesetzrevision über- 
haupt. Vom Ministerium des Innern wurde 1816 ein besonderes Polizei- 
ministerium abgegliedert, an dessen Spitze Fürst Wittgenstein, der Haupt- 
vertreter der Reaktion, stand. Auch ein besonderes Kultusministerium wurde 
1817 abgezweigt; Freiherr von Altenstein wurde der erste preußische Kultus- 
minister. Ein zu gleicher Zeit eingerichtetes Handelsministerium ist damals noch 
nicht von Dauer gewesen. In der Ministerialversassung machte sich ein merk- 
würdiger Gegensatz geltend zwischen der überragenden Machtstellung des Staats- 
kanzlers und dem kollegialischen Charakter des Gesamtministeriums, der durch 
eine Verordnung von 1814 und namentlich durch eine solche von 1817 noch
        <pb n="507" />
        Verwaltungsreformen. Kirchliche Union. Wehrgesetz. 493 
stärker betont wurde, ohne daß jedoch die Befugnisse des Staatskanzleramtes eine 
Einschränkung erfahren hätten. Wir werden noch sehen, wie dies 1819 zu einer 
bedeutsamen Krisis geführt hat. 
Die Einheit des Staates, die durch die neuen Verwaltungseinrichtungen 
im Sinne der Zentralisation bedcutend gefördert wurde, machte auch auf dem 
Gebiet des kirchlichen Lebens einen entschiedenen Fortschritt durch die Union 
zwischen dem lutherischen und dem reformierten Bekenntnis, die unter dem 
Vorgang des Königs als des obersten Bischofs der evangelischen Landeskirche 
bei dem Reformationsjubiläum von 1817 vollzogen wurde. Es war damit nicht 
nur ein Herzenswunsch Friedrich Wilhelms III. erfüllt, sondern auch ein altes 
Streben der hohenzollernschen Kirchenpolitik erfolgreich zum Ziel geführt. Es 
hatte bisher doch eine gewisse Unregelmäßigkeit darin gelegen, daß die Hohen- 
zollern, obwohl sie zum reformierten Bekenntnis übergetreten waren, dennoch 
fortgefahren hatten, das Kirchenregiment über ihre lutherischen Untertanen in 
derselben Weise auszuüben wie früher, wo sie noch selbst zu dieser Kirchen- 
gemeinschaft gehörten. Sie hatten dies Verhältnis vor sich selbst wie vor dem 
Lande damit gerechtfertigt, daß sic die nahe Verwandtschaft der beiden evan- 
gelischen Bekenntnisse betonten und alles anwandten, die gegenseitigen 
Schmähungen und Verketzerungen, die im 17. Jahrhundert zwischen Lutheranern 
und Reformierten noch vielfach im Schwange gingen, durch ihre landesherrliche 
Autorität abzustellen und zu verhüten. Die Tendenz zur Vereinigung der beiden 
Bekenntnisse war schon längst vorhanden; aber erst nachdem im Laufe des 
18. Jahrhunderts die Schärfe des dogmatischen Gegensatzes nachgelassen hatte, 
konnte der Plan zur Ausführung gebracht werden. Bisher hatte neben dem 
lutherischen Oberkonsistorium, dem freilich schon unter Friedrich dem Großen 
auch ein paar reformierte Geistliche angehörten, noch immer ein besonderes 
reformiertes Kirchendirektorium bestanden; jetzt wurde das neubegründete 
Kultusministerium das einheitliche Organ des Monarchen nicht nur zur Aus- 
übung seiner allgemeinen Kirchenhoheit, sondern auch des Regiments über die 
unierte evangelische Landeskirche, in der die Angehörigen beider Bekenntnisse 
nun überall zur Sakramentsgemeinschaft und zur Bekleidung von Pfarrämtern 
ohne Unterschied zugelassen waren. Eine neue Agende trat 1821 für das ganze 
Gebiet dieser Landeskirche in Kraft. 
Starke innere Kämpfe sind in diesem Zeitraum um die neue Heeres- 
verfassung geführt worden. Die allgemeine Wehrpflicht war ja zunächst nur 
für die Dauer des Krieges bestimmt. Durch eine Kabinettsorder vom 27. Mai 
1814 war sie wieder aufgehoben worden, und schon regte sich in den Kreisen der 
Patrioten die Befürchtung, es möchte bei dem Kantoureglement von 1792 sein 
Bewenden behalten. Daß das nicht geschah, ist das unvergängliche Verdienst 
Boyens. Er entwarf einen Plan, der durch kluge Mäßigung, durch besonnene 
Verschmelzung des Alten mit dem Neuen, durch zähes Festhalten am Not- 
wendigen und durch Verzicht auf minder Wichtiges, wie die Landsturmeinrichtung, 
auf der einen Seite das Reformbedürfnis befriedigte und andererseits gefährliche 
Anstöße vermied. Durch kluge Benutzung der Umstände gelang es ihm, die Zu- 
stimmung des Staatskanzlers und des Königs selbst noch kurz vor ihrer Abreise 
zum Wiener Kongreß zu erlangen: am 3. September 1814 wurde das neue 
Wehrgesetz unterzeichnet, das nun erst die allgemeine Wehrpflicht zum dauernden
        <pb n="508" />
        494 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
Grundgesetz des preußischen Staates gemacht hat. 1815 wurde es durch eine 
besondere Landwehrordnung ergänzt. Es gab seitdem in Preußen eine ver— 
hältnismäßig kleine Linienarmee (136 000 Mann) mit dreijähriger Präsenz- 
und zweijähriger Reservedienstzeit, daneben eine etwas größere Landwehr ersten 
Aufgebots (163 000 Mann), die im Frieden nur wenige Wochen jährlich zu- 
sammentreten, im Kriege aber als Feldarmce der Linie gleichgestellt sein sollte, 
mit siebenjähriger Dienstzeit; außerdem noch eine Landwehr zweiten Aufgebots, 
die nur als Reserve und zur Landesverteidigung verwandt werden sollte, zu 
Friedensübungen aber tatsächlich niemals herangezogen worden ist. Die Land- 
wehr sollte durch die ausgedienten Reservisten gebildet werden; aber ihre etats- 
mäßige Stärke konnte zunächst auf diesem Wege nicht erreicht werden, und zur 
Ergänzung mußten daher später sogenannte Landwehrrekruten herangezogen 
werden, die nur sehr notdürftig ausgebildet werden konnten. Eine höhere 
Präsenzstärke, die diesem Ubelstand abgeholfen hätte, verbot sich damals aus 
finanziellen Gründen; später, seit 1833, hat man es vorübergehend mit der 
zweijährigen Dienstzeit versucht; doch haben die dabei gemachten Erfahrungen 
dazu geführt, daß dieser Versuch in den fünfziger Jahren (endgültig 1854) wieder 
aufgegeben wurde. 
Die reaktionäre Partei am Hofc, an deren Spitze Prinz Karl von Mecklen- 
burg, Fürst Wittgenstein und der Feldmarschall Müffling standen, hätten am 
liebsten die Einrichtung der allgemeinen Wehrpflicht und der Landwehr wieder 
beseitigt. „Die Bewaffnung der Nation — sagte Wittgenstein in einer seiner 
Denkschriften — bedeutet die Organisicerung des Aufruhrs.“ Im Jahre 1817 
ist wirklich ein Versuch gemacht worden, das Wehrgesetz wieder zu Fall zu bringen. 
Der Finanzminister von Bülow hatte sich, um seine Reformpläne durchzu- 
setzen, mit der reaktionären Partei verbündet und griff die neue Heereseinrichtung 
an, weil sie zu teuer sei. Aber Boyen bewies in einer klassischen Deufkschrift, 
daß diese neue Heereseinrichtung, die zwei Taler auf den Kopf der Bevölkerung 
kostete, in Anbetracht ihrer Leistungen und der gestiegenen Preise verhältnis- 
mäßig immer noch billiger sei als die alte, die schlecht und leistungsunfähig 
geworden war; und der König entschied im Sinne seines Kriegsministers, freilich 
nicht ohne daß die Angriffe der Gegner neue Zweifel und Bedenken in ihm er- 
regten. Über einen anderen Punkt aber kam es zu einem verhängnisvollen Kon- 
flikt zwischen dem König und dem Kriegsminister. Boyen legte großes Gewicht 
darauf, daß die Landwehr ihren milizartigen Charakter bewahrte und von der 
Linie möglichst getrennt gehalten würde. Sie wurde damals in den unteren 
Graden bis zum Hauptmann einschließlich nur von Landwehroffizieren befehligt, 
hatte ihre eigenen Inspekteure innerhalb jedes Regierungsbezirkes und stand 
in einer organischen Verbindung mit der Kreis= und Bezirksverwaltung; von 
den Offizieren der Linie gehörte nur der kommandierende General in der Provinz 
zu ihren Vorgesetzten. Boyen wollte diese Absonderung erhalten wissen, weil er 
den besonderen Geist des Volksheeres, der in der Landwehr lebendig sein sollte, 
nicht durch eine nähere Verbindung mit der Linie beeinträchtigen lassen wollte. 
Der König aber wünschte, gestützt auf die Erfahrungen der meisten komman- 
dierenden Generäle, im Interesse der Disziplin und der militärischen Leistungs- 
fähigkeit eine organische Verbindung zwischen Linie und Landwehr herbeizu- 
führen durch Beseitigung der besonderen Landwehrinspekteure und durch die Zu-
        <pb n="509" />
        Die allgemeine Wehrpflicht und ihre Gegner. Agrarische Reformen. 495 
sammenfassung von Linien- und Landwehrbrigaden zu gemeinschaftlichen Divi— 
sionsverbänden. Boyen sah darin den Anfang zur Zerstörung der neuen Ein— 
richtungen und trat deswegen 1819 von seinem Posten zurück. Es war der An— 
fang zu der Ministerkrisis dieses Jahres, die mit der reaktionären Wendung 
der inneren Politik Preußens zusammenhing und von der noch weiterhin die 
Rede sein wird. Der König führte die geplante Maßregel mit Hilfe des neuen 
Kriegsministers von Hake durch. Weitergehende Absichten, die darauf hinaus- 
liefen, die Landwehr und die allgemeine Wehrpflicht wieder abzuschaffen, sind 
durch den Einfluß des Generaladjutanten von Witzleben glücklicherweise ver- 
hindert worden; der Idee aber, eine engere organische Verbindung zwischen Land- 
wehr und Linie herzustellen, gehörte die Zukunft. 
Die Regulierung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse, die mit dem 
Edikt von 1811 eröffnet worden war, erhielt nach dem Friedensschluß infolge des 
vordringenden Einflusses der Gutsbesitzer eine den kleinbäuerlichen Schichten 
sehr nachteilige Wendung durch die Deklaration vom 29. Mai 1816. Die 
Regnulierbarkeit, wie man im amtlichen Sprachgebrauch sagte, d. h. die Möglich- 
keit zur Erwerbung eines freien Eigentums unter Fortfall aller Dienste und 
Abgaben an den Gutsherrn, wurde jetzt beschränkt auf die größeren spann- 
fähigen Bauernstellen, so weit sie alten Bestandes, d. h. am Ende des sieben- 
jährigen Krieges mit Wirten besetzt waren. Und auch für diese beschränkte Zahl 
von Höfen sollte die Regulierung nicht von Amts wegen erfolgen, sondern nur 
auf Antrag des einen oder andern Teils, so daß sie oft ganz unterblieb. Bis zum 
Jahre 1850 sind in den alten Provinzen (mit Ausnahme von Posen und 
Schlesien) 45 000 lassitische Bauernstellen in freies Eigentum umgewandelt wor- 
den, und zwar in der Hauptsache gegen Abtretung eines Drittels oder der Hälfte 
der Ackerfläche an den Gutsherrn. Aber während auf diese Weise die größeren 
Bauern zu freiem Eigentum gelangten, wurden die kleineren, die nur Hand- 
dienste geleistet hatten, von der Regulicrung ausgeschlossen, d. h. also, sie konnten 
kein Eigentum erwerben und blieben dienstpflichtig. Die Absicht der Maßregel 
war, diese kleinen Leute als Diensifamilien für die Rittergüter in einer ähn- 
lichen wirtschaftlichen Stellung wie früher zu erhalten. Aber den meisten von 
ihnen behagte dieses Los jetzt um so weniger, als ihre Nachbarn zu freien Eigen- 
tümern geworden waren. Sie gaben die dienstpflichtigen Stellen lieber auf; 
und da der Grundsatz des friderizianischen Bauernschutzes nicht mehr in Geltung 
war, so stand den Gutsherren nichts im Wege, das freigewordene Land einzu- 
ziehen und an Stelle dieser Kleinbauern Gutstagelöhner anzusetzen, die meist in 
Naturalien gelohnt wurden und durch lange Kontrakte gebunden waren. Über 
100 000 kleine bäuerliche Wirte sind so allmählich verschwunden. Der Bauern- 
stand ist also an Zahl wie an Fläche der Höfe stark geschmälert aus der Regu- 
lierung hervorgegangen, während die Rittergüter sich vergrößerten und ab- 
rundeten, in Oberschlesien sogar zu förmlichen Latifundien sich erweiterten. 
Besser ist es den Bauern in Posen gegangen, wo auf die polnischen Gutsbesitzer 
keine so weitgehende Rücksicht genommen wurde: dort sind auf Grund eines 
besonderen 1820 erlassenen Regulicrungsgesetzes über 20 000 Bauern zu freien 
Eigentümern gemacht worden. Für die besser gestellten bäuerlichen Klassen, die 
als Eigentümer betrachtet wurden, aber zu Diensten und Abgaben verpflichtet 
waren, wurde 1821 ein allgemeines Ablösungsgesetz erlassen, dessen Durchfüh-
        <pb n="510" />
        496 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
rung auch für diese Klasse die volle wirtschaftliche Freiheit herstellte. Hand in 
Hand mit dem Regulierungswerk ging die Aufteilung der Gemeinheiten und 
die Zusammenlegung der Ackerparzellen zu kompakten Einzelwirtschaften; dies 
alles wurde durch die neubegründeten Generalkommissionen geleitet. 
Während Hardenberg in der Frage der Agrarreform vor den Wünschen der 
Gutsbesitzer ziemlich weit zurückgewichen war, blieben die Klagen ans den 
Kreisen des Handwerks und seiner Gönner, die sich gegen die Herstellung einer 
unumschränkten Gewerbefreiheit richteten, ohne Wirkung, und die Zünfte, die 
jetzt gar keine Vorteile mehr boten, gerieten mehr und mehr in Verfall, während 
allerdings auf der andcren Seite den Fabrikanten nach allen Richtungen hin die 
Bahn freigemacht worden war. Die Reglementierung der Gewerbe hörte ebenso 
auf wie ihre künstliche Beförderung durch den Staat. Der niedrige Tarif, den die 
französischen Behörden statt der hohen Schutzzölle und Warenverbote eingeführt 
hatten, erschien auch für die Zukunft genügend zum Schutze der einheimischen 
Industrie gegen die Konkurrenz des Auslandes. Die auf Herstellung des alten 
Merkantilsystems gerichteten Bestrebungen haben ihr Ziel nicht erreicht. Das 
nene Zollgesetz von 1818 belegte die fremden Maunfakturwaren mit Sätzen, die 
etwa 10 v. H. des Wertes betrugen, und die Kolonialwaren mit Sätzen von 
doppelter Höhe. Man glaubte bei den ungünstigen Grenzen mit den Zollsätzen 
nicht wesentlich über die Schmungglerprämie hinausgehen zu dürfen, um nicht 
zugleich den handelspolitischen und den finanziellen Erfolg zu gefährden. Die 
Zölle wurden aber jetzt lediglich an der Grenze erhoben; der innere Markt war 
erst jetzt vollkommen freigeworden. 
Bei dieser neuen Regelung des Zollwesens schwebte schon der Plan vor, 
die Akzise, die ja früher auch das Instrument der Schutzzollpolitik gewesen war, 
in ihrer alten Gestalt völlig aufzuheben. An ihre Stelle sollten allgemeine Ver- 
brauchssteuern für Stadt und Land treten, die nur von wenigen besonders ertrag- 
reichen Gegenständen zu erheben waren. Der Finanzminister von Bülow, ein 
Neffe Hardenbergs, früher im westfälischen Dienst und an dem napoleonischen 
Finanzsystem geschult, hatte den Plan verfolgt, nuter die Gegenstände der Be- 
stenerung hauptsächlich auch Mehl und Fleisch aufzunehmen, während er auf 
die Heranziehung des Adels zur Grundsteuer verzichtete. Dieser Plan wurde 
aber 1817 im Staatsrat durch den heftigen Widerstand Humboldts und seiner 
Gesinnungsgenossen zu Fall gebracht und später, nachdem Bülow von seiner 
Stellung zurückgetreten war, durch den Finanzminister Klewiz uur stückweis zur 
Ausführung gebracht. Die allgemeinen Konsumtionssteuern traten 1819 an die 
Stelle der Akzise, aber sie erstreckten sich uur auf Wein, Bier, Branntwein und 
Tabak; und da ihr Ertrag kein ausreichender Ersatz für die Akzise war, so sah 
man sich genötigt, den Ausfall durch eine neue direkte Steuer zu decken, eine 
Personalstener, die an die alten Kopfstenern mit ihren Abstufungen nach den 
verschiedenen Ständen anknüpfte und vier Klassen von Stenerpflichtigen unter- 
schied, wie sie nach äußeren Merkmalen des Besitzes und der Lebenshaltung fest- 
gestellt werden sollten. Diese sogenannte Klassenstener ist 1820 zur Einführung 
gelangt, aber nicht allgemein, da 132 größere Städte es vorzogen, statt dieser 
schwer zu veranlagenden direkten Abgabe lieber die Mahl= und Schlachtsteuer 
auf sich zu nehmen. Die Grundstenern sind in ihrer alten provinziellen Bunt- 
scheckigkeit erhalten geblieben bis zu der Reform des Jahres 1861; die Mahl-
        <pb n="511" />
        Das Zollgesetz von 1818. Die Finanzreform von 1820. Die Verfassungsfrage. 497 
und Schlachtsteuer ist seit 1851 mehr und mehr eingeschränkt und 1873 wieder 
gänzlich aufgehoben worden; von der Klassensteuer spaltete sich 1873 eine klassi- 
fizierte Einkommensteuer ab, und diese Zwischenstufe führt hinüber zu der 
heute bestehenden Einkommensteuer. 
Es war in Anbetracht der schwierigen Verhältnisse doch eine große Leistung 
der Hardenbergschen Verwaltung, daß man schon fünf Jahre nach dem Kriege 
zu einer gesunden und dauerhaften Regelung der arg zerrütteten Finanzen ge- 
langt war. Der Staatshaushalt wies damals einen jährlichen Gesamtbedarf 
von 50 Millionen Talern auf, die nach Abschluß der Steuerreform volle Deckung 
durch die Einkünfte fanden. Die Staatsschuld ist in einem amtlichen Bericht 
1820 auf 180 Millionen angegeben worden; sie war aber mit Zurechnung 
der schwebenden Schulden noch um etwa 50 Millionen höher — kein Wunder bei 
dem Druck der Kriegslasten, die von 1806 bis 1813 auf 1½ Milliarden Franes 
geschätzt worden sind. Diese Staatsschuld, die bisher in zahllose, unter den ver— 
schiedensten Bedingungen aufgenommene Einzelposten zerfiel, wurde durch Ge- 
setz vom 17. Januar 1820 in eine einheitliche unkündbare Schuld zu einem Zins- 
satz von 4 Prozent verwandelt; ihre Verzinsung und Tilgung wurde fest geregelt 
und unter die Aufsicht einer ganz unabhängigen Behörde, der noch heute be- 
stehenden Hauptverwaltung der Staatsschulden gestellt. In den nächsten zehn 
Jahren wurden über 62 Millionen Schulden getilgt. In den dreißiger Jahren 
waren die finanziellen Schwierigkeiten völlig überwunden; 1838 konnten die 
Zinsen sämtlicher Staatsschuldscheine von 4 auf 3½ Prozent herabgesetzt werden. 
Das Staatsschuldengesetz vom 17. Januar 1820 enthielt die feierliche Ver- 
sicherung, daß die bestehende Staatsschuld nicht vermehrt werden sollte ohne 
Zustimmung der Reichsstände, der Volksrepräsentation, deren Einführung da- 
mit abermals ausdrücklich verheißen wurde. Die Verfassungsfrage war wohl 
die brennendste und schwierigste unter den politischen Fragen jener Zeit. Der 
Plan, den die preußische Regierung im Auge hatte, kam darauf hinaus, die 
Volksrepräsentation organisch aufzubauen auf der Unterlage der großen Kom- 
munalverbände in Kreis und Provinz. Es sollte eine ständische Verfassung in 
zeitgemäßer Umwandlung sein, in der an Stelle des Adels der große Grund- 
besitz an erster Stelle stand, neben ihm die Vertreter der Stadt= und Land- 
gemeinden. Die Wirksamkeit dieser Reichsstände sollte hauptsächlich bestehen in 
der Beratung über alle Gegenstände der Gesetzgebung, welche die persönlichen und 
Eigentumsrechte der Staatsbürger betreffen, einschließlich der Besteuerung. Sie 
sollte außerdem eine gewisse Finanzkontrolle ausüben durch die Entgegennahme 
regelmäßiger Rechenschaftsberichte der Staatsschuldenverwaltung. 
Die Kommission zur Vorberatung der ständischen Angelegenheiten, die 
das Gesetz von 1815 in Aussicht gestellt hatte, ist erst im Jahre 1817 zusammen- 
getreten. Einige ihrer Mitglieder (Altenstein, Beyme, Klewiz) bereisten zunächst 
die verschiedenen Provinzen, um die Ansichten der Stände oder der Notabeln 
über das Verfassungswerk kennen zu lernen. Diese Ansichten standen vielfach 
in Widerspruch mit einander und boten nur wenig brauchbares Material für die 
Neueinrichtung der Provinzialstände. Ganz besonders schwierig aber war die 
Aufgabe, die man sich damals gestellt hatte, eine einheitliche Landgemeinde- 
ordnung für den ganzen preußischen Staat herzustellen, die neben der Städte- 
ordnung das Fundament für den gesamten Ban der kommnnalen Körperschaften 
Hinve, Hodenzollern. 32
        <pb n="512" />
        498 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
bilden sollte. Hier erwies sich die starke Verschiedenartigkeit der ländlichen Ver- 
fassung im Osten und im Westen der Monarchie als ein nnüberwindliches 
Hindernis. Verhängnisvoll für die Förderung des Planes wurden auch die 
beständigen Streitigkeiten zwischen Regierungen und Kammern, die in den süd- 
deutschen Verfassungsstaaten in diesen Jahren nicht aufhörten und dem preußi- 
schen König eine steigende Abneigung vor dem konstitutionellen Wesen ein- 
flößten. Als dem Staatskanzler auf einer Reise in den Rheinlanden im Jahre 
1818 außer einer verfassungsfeindlichen Denkschrift des Adels durch den Publi- 
zisten Joseph Görres in Koblenz auch eine andere Adresse überreicht wurde, in 
der an die Einlösung des Verfassungsversprechens von 1815 erinnert wurde, 
war der König unangenehm davon berührt und erklärte in einer Kabinettsorder 
vom 21. März 1818, den Zeitpunkt zur Einführung der Verfassung behalte er 
sich allein vor. 
Mit dem Aachener Kongreß begann dann der unheilvolle Einfluß Metter- 
nichs auf die Verfassungsfrage und die innere Politik in Preußen überhaupt. 
Eben damals hatte das Fest der Burschenschafter auf der Wartburg mit der 
daran sich schließenden Verbrennungsszene, einer Demonstration gegen gewisse 
reaktionäre Erscheinungen in Literatur und Leben, die Veranlassung gegeben zu 
Erörterungen über eine Einschränkung der hergebrachten akademischen Frei- 
heiten; und auch das Turnwesen, das unter Jahns Leitung namentlich in 
Berlin aufgeblüht war, hatte durch manche groteske Absonderlichkeiten, die sich 
mit dieser frischen und rüstigen Iugendbewegung verbanden, manchen Wider- 
spruch in der Offentlichkeit, auch von national gesinnten Männern hervor- 
gerufen. Beide Bewegungen hatten das Gemeinsame, daß sie an die Stim- 
mungen der Freiheitskriege anknüpfend und erfüllt von christlich-germanischen 
Idealen einen freien, volkstümlichen, vaterländischen Geist pflegten, der über 
die staatlichen Grenzen hinausgriff und mit dem Anspruch auf Selbständigkeit 
des nationalen deutschen Lebens die Kreise der Regierungen störte und sich in 
Widerspruch setzte mit dem Geiste einer väterlichen Bevormundung der Unter- 
tanen, wie er dem Programm der Heiligen Allianz entsprach. Verhängnisvoll 
war es, daß mit den im allgemeinen harmlosen und gutartigen Bestrebungen der 
Burschenschaft, wenn auch nur vereinzelt und in engen Kreisen, wie z. B. in 
denen der Brüder Follen zu Gießen, sich ein ungesundes, durch radikale Über— 
spanntheit vergiftetes Verschwörertreiben verband, das mit den Gedanken von 
Aufruhr, Tyrannenmord, Selbstaufopferung spielte, um es möglich zu machen, in 
Zukunft das Ideal eines veredelten Volkslebens zu verwirklichen. Aus Ge- 
sinnungen, wie sie in diesen Kreisen herrschten, ist auch die unselige Tat des 
Theologiestudenten Sand hervorgegangen, der 1819 den bekannten Schriftsteller 
von Kotzebne, einen politischen Agenten Rußlands und Feind der Burschenschaft, 
als einen Verräter am deutschen Wesen ermordet hatte. Ein zweiter ähnlicher 
Fall war bald darauf gefolgt: der Mordanschlag eines Gießener Pharmazeuten 
auf den nassauischen Präsidenten von Ibell. 
Metternich ergriff sofort die günstige Gelegenheit, die diese Mordtaten ihm 
boten, um die Freiheit der Universitäten und der Presse, in denen er die Haupt- 
träger des ihm verhaßten Zeitgeistes sah, in wirksamer Weise einzuschränken. 
Diesem Bestreben kam die Stimmung des nun auch besorgt gewordenen Königs 
Friedrich Wilhelm III. entgegen, und bei einer Zusammenkunft in Teplitz Ende
        <pb n="513" />
        Die Karlsbader Beschlüsse und die Ministerkrisis von 1819. 499 
Juli 1819 ließ er sich ganz und gar für die Pläne Metternichs gewinnen, der 
zugleich auch die Verfassungsfrage wieder zur Erörterung brachte. Hardenberg 
unterzeichnete am 1. August mit Metternich zusammen eine Punktation, in der er 
unter völliger Anfopferung der selbständigen Haltung, die Preußen früher Öster- 
reich gegenüber bewiesen hatte, einfach die Zustimmung der preußischen Re- 
gierung zu den reaktionären Vorschlägen des österreichischen Staatskanzlers aus- 
sprach. Preußen erklärte sich bereit, die Verfassungsfrage bis zu dem völligen 
Abschluß seiner Finanzreform, der freilich nahe bevorstand, ruhen zu lassen 
und sich dann darauf zu beschränken, landständische Verfassungen für die 
einzelnen Provinzen einzuführen und einen Zentralausschuß aus den Provinzial- 
landtagen als die verheißene Repräsentation des Volkes ins Leben treten zu 
lassen. Im Grunde wich das nicht erheblich von den Pläuen ab, die man schon 
vorher verfolgt hatte; aber die Bindung Osterreich gegenüber, die in dieser Fest- 
setzung lag, war ein bedenkliches Zugeständnis, wenn man sich auch dabei auf den 
Artikel 13 der deutschen Bundesakte berufen konnte, der ja ausdrücklich land- 
ständische Verfassungen für die einzelnen Staaten in Aussicht gestellt hatte. Tie 
Maßregeln gegen Universitäten und Presse wurden dann noch auf weiteren 
Konferenzen in Karlsbad mit anderen Bundesregierungen erörtert und die hier 
gefaßten Beschlüsse wurden dann dem Frankfurter Bundestag vorgelegt und in 
überraschend schnellem Geschäftsgang schon am 20. September 1819 von ihm 
angenommen. Eine besondere Zentralkommission des Bundes wurde in Mainz 
niedergesetzt, um die Untersuchung der revolutionären und demagogischen Um- 
triebe zu führen. Eine Bundesexekutionsordnung wurde in Aussicht genommen, 
um die Maßregeln gegen Universitäten und Presse zur Durchführung zu bringen. 
Es war der erste Anfang zur Ausbildung von Bundesorganen für die innere 
Verwaltung. Es ist bezeichnend, daß diese gehässigen Polizeimaßregeln den An- 
laß dazu gegeben haben; so kam es, daß der Bund in weiten Volkskreisen als 
eine verhaßte Polizeianstalt erschien; in Preußen ganz besonders aber wurde das 
Übergreifen der Zentral-Untersuchungskommission in die inneren Angelegen- 
heiten des Staates als eine unrühmliche Minderung seiner Souveränität von 
manchen hochstehenden Männern ebenso lebhaft wie schmerzlich empfunden. 
Die Karlsbader Beschlüsse waren gefaßt worden, ohne daß das Ministerium 
darüber gehört worden wäre; die übermächtige Stellung des Staatskanzlers 
machte sich bei dieser Gelegenheit besonders empfindlich bemerkbar. Dies wurde 
der Anlaß dazu, daß die Minister einen Versuch machten, beim König eine Ver- 
änderung der Ministerialverfassung durchzusetzen, die den Staatskanzler in die 
Stellung eines bloßen Präsidenten des Staatsministeriums herabgedrückt haben 
würde. Der Führer dabei war W. von Humboldt, der seit dem Jahre 1819 ein 
besonderes, von dem Ressort des Innern abgezweigtes Ministerium für die 
ständischen und Kommunalangelegenheiten übernommen hatte. Er war ein per- 
sönlicher Gegner Hardenbergs und empfand seine übergeordnete Stellung als 
etwas Unerträgliches. Er warf ihm vor, daß er sich von Metternich ins Schlepp- 
tau nehmen lasse, daß er die Errungenschaften der Reform leichtherzig wieder 
opfere und Preußens Ehre dazu. Er hat wohl daran gedacht, falls Hardenberg 
sich zurückziehen werde, selbst den Vorsitz im Ministerium zu übernehmen. Aber 
der König hielk an Hardenberg fest, und nun erbat Humboldt seinen Abschied 
und erhielt ihn auch. Mit ihm fiel der Justizminister Beyme, der sich ebenfalls 
22
        <pb n="514" />
        500 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
– —— 
an der Opposition gegen Hardenberg besonders lebhaft beteiligt hatte. Boyen 
war kurz zuvor ausgeschieden, aus Anlaß der oben erwähnten militärischen 
Organisationsfrage, weil er glaubte, daß die Veränderung, die der König da- 
mals beabsichtigte, der Anfang zur Beseitigung seiner Reformgesetze sein werde. 
Ihm war Grolman, der Chef des Generalstabes, gefolgt. Nach außen wirlte 
diese Ministerkrisis in ihrer Gesamtheit als ein Anzeichen des Sieges der Reak- 
tion über die Reformideen der großen Zeit; und in der Tat waren die Aus- 
scheidenden einig in der Ansicht, daß Hardenberg das Werk der Reform preis- 
gegeben habe. Damit hatten sie nicht ganz recht. Hardenberg lovierte nach 
seiner Art; er ließ das reaktionäre Wetter über sich ergehen, ohne erheblichen 
Widerstand zu leisten, und wartete auf bessere Zeiten, die freilich diesmal nicht 
gekommen sind. 
Metternich hatte sich beeilt, die Revolutionsfurcht der deutschen Re- 
gierungen zu benutzen, um nach längeren Konferenzen zu Wien in einer soge- 
nannten Schlußakte, die dann auch vom Bundestage angenommen wurde 
(8. Juli 1820), ein neues Grundgesetz für den Bund zu schaffen, das ihm die 
Befugnis gab, Maßregeln zur Erhaltung der inneren Ruhe zu treffen und beim 
Ausbruch von Unruhen einzugreisen. Die Bundesexekutionsordnung wurde 
wiederholt, verschärft und vervollständigt. Vor allem aber bestimmte Artikel 57, 
daß bei der Einführung von Verfassungen in den einzelnen Staaten überall dar- 
auf Bedacht genommen werden solle, daß die gesamte Staatsgewalt in der 
Person des Sonveräns vereinigt bleibe, der durch die Verfassung nur in der 
Ausübung bestimmter Regierungsrechte an die Mitwirkung der Stände ge- 
bunden sein sollte; der Bund übernahm gewisse Aufsichtsrechte über das Ver- 
fassungswerk in den Einzelstaaten in einem Sinne, der dem konstitutionellen 
Leben nicht eben günstig war. 
Eine gedeihliche Lösung der Verfassungsfrage in Preußen war damit noch 
keineswegs ausgeschlossen. Hardenberg hielt fest an dem Plau, eine allgemeine 
Landesrepräsentation — vielleicht nach dem Zweikammersystem — aufzubauen 
auf der Grundlage von Kommunalverbänden, die stufenweise in Gemeinde, Kreis 
und Provinz über einander geschichtet sein sollten. Er dachte an eine geschriebene 
Verfassungsurkunde, in die auch eine Anzahl von bürgerlichen Freiheitsrechten 
aufgenommen werden sollten. Er hielt eine solche Verfassung mit den Ab- 
machungen von Teplitz wie mit der Wiener Schlußakte für wohl verträglich und 
betonte, offenbar um etwaige Bedenken des Königs zu beschwichtigen, besonders 
stark das in der Wiener Schlußakte zum Ausdruck gekommene monarchische 
Prinzip. Es wäre wohl kaum ein Bau für alle Zukunft gewesen; aber die Aus- 
führung dieses Planes hätte vielleicht bei organischer Fortbildung zu einem ge- 
sunden monarchisch-konstitutionellen Staatsleben in Preußen führen können. 
Allein dieser Plan ist nicht zur Ausführung gelangt. Die unüberwind- 
lichen Schwierigkeiten der Kommunalgesetzgebung, vor allem der Landgemeinde- 
ordnung, wirkten zusammen mit dem Eindruck der südeuropäischen Revolutionen 
des Jahres 1820, die das konstitutionelle Prinzip in den Augen der Monarchen 
noch verdächtiger erscheinen ließen als bisher. Hardenberg verlor mehr und mehr 
das Vertrauen des Königs in der Verfassungsfrage; und auf der anderen Seite 
war Metternich geschäftig, auf dem Troppauer Kongreß den König weiterhin in 
einem für das Verfassungswerk ungünstigen Sinne zu beeinflussen. In dem-
        <pb n="515" />
        Die Wiener Schlußakte. Das Scheitern des Verfassungsplans. 501 
selben Sinne machte sich jetzt auch der Einfluß des Kronprinzen geltend, der von 
Hardenbergs Plänen nichts wissen wollte, sondern für altständische Einrichtungen 
mit überwiegendem Einfluß des Adels in romantischer Schwärmerei einge- 
nommen war. Er wurde im Dezember 1820 zum Vorsitzenden einer neuen 
Kommission ernannt, die für die Beratung der Kommunalverfassung gebildet 
wurde und aus lauter Gegnern Hardenbergs zusammengesetzt war. In Harden- 
bergs Abwesenheit, der damals in Italien weilte, um seine erschütterte Gesund- 
heit wiederherzustellen, legte diese Kommission dem König den Antrag vor, daß 
er von einer allgemeinen Landesrepräsentation zunächst überhaupt Abstand 
nehmen und es bei der Errichtung von Provinzialständen bewenden lassen möge, 
und der König entschied sich trotz der Gegenvorstellungen Hardenbergs für diesen 
Antrag der Kommission (11. Juni 1821). 
So war Hardenberg schon bei seinen Lebzeiten um allen Einfluß ge- 
kommen; nicht lange darauf, im November 1822, ist er gestorben. Aus weiteren 
Kommissionsberatungen aber ging unter dem fortdauernden Einfluß des Kron- 
prinzen das Gesetz über die Anordnung der Provinzialstände vom 5. Juni 1823 
hervor, auf Grund dessen nun in allen Provinzen Landtage mit ganz über- 
wiegender Vertretung des Großgrundbesitzes und des Adels gebildet wurden, zur 
Führung der ihnen überwiesenen Geschäfte der Kommunalverwaltung ihrer 
Provinz und zur Begutachtung allgemeiner Fragen, die ihnen nach dem Er- 
messen der Krone vorgelegt werden konnten. Damit war die Verfassungsfrage 
auf lange Zeit abgetan; die altständisch-feudale Reaktion hatte die Oberhand 
behalten. Die Kreisordnungen, die nun seit 1825 in den einzelnen Provinzen 
erlassen wurden, waren in demselben Geist gehalten und gaben im Osten den 
Rittergutsbesitzern eine ganz überwiegende Vorzugsstellung; eine neue Land- 
gemeindeordnung aber ist überhaupt nicht zustande gekommen. Die Stüädte- 
ordnung von 1808 blieb das einzige Denkmal des Geistes der Selbstverwaltung, 
wie er in Stein und seinen Mitarbeitern lebendig gewesen war. Auf die neuen 
Provinzen aber wurde die Geltung dieses Gesetzes nicht ausgedehnt, weil man in- 
zwischen Erfahrungen gemacht hatte, die eine erhebliche Veränderung in einigen 
Punkten wünschenswert erscheinen ließ. Eine revidierte Städteordnung ist erst 
im Jahre 1831 erlassen worden. Sie verstärkte namentlich die Aufsichtsgewalt 
der Staatsbehörden über die städtische Kommnnalverwaltung und gab den 
Magistraten eine stärkere Stellung gegenüber den Stadtverordueten als bisher. 
Zur Einführung gelangte sie hauptsächlich nur in den Provinzen Westfalen, 
Sarhsen und Posen, während die Rheinlande bei ihren französischen Ein- 
richtungen und Neuvorpommern mit Städten wie Stralsund und Greifswald bei 
ihren alten Verfassungen gelassen wurden. 
Bei den Demagogenverfolgungen, die unter der Leitung der Mainzer 
Zentral-Untersuchungskommission in dem Jahrzehnt von 1819 bis 1829 angestellt 
wurden, ging man in Preußen besonders scharf vor. Männer wie der Polizei- 
minister Wittgenstein, der Ministerialdirektor von Kamptz, der Geheimrat von 
Tzschoppe, der Kriminaldirektor Dambach haben sich eine traurige Berühmtheit 
dabei erworben. Die preußischen Studenten wurden gleich nach der Tat Sands 
aus Jena zurückberufen, die Burschenschaften überall aufgelöst, diejenigen 
Studierenden, welche überführt wurden, trotz des Verbotes einer geheimen Ver- 
bindung angehört zu haben, mit schweren Strafen belegt. Jahn wurde verhaftet
        <pb n="516" />
        502 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
und wegen angeblich hochverräterischer Außerungen zur Untersuchung gezogen; 
und trotzdem bei dieser Untersuchung, die der Kammergerichtsrat Hoffmann, der 
bekannte Dichter, führte, nichts herauskam, wurde der verdächtige Turnvater 
viele Jahre lang unter polizeilicher Aufsicht gehalten. Die Turnplätze wurden 
geschlossen und das Turnen verboten, bis es in ordnungsmäßiger Weise in den 
Schulunterricht eingefügt sein würde. Reimer und Schleiermacher, die hoch- 
herzigen Patrioten, die von ihren reaktionären Gegnern wohl als Jakobiner 
bezeichnet wurden, waren und blieben ebenfalls verdächtig. Gegen Männer 
wie Arndt und Welcker in Bonn wurde eine Untersuchung eröffnet, aber aus 
Mangel an Belastungsstoff niedergeschlagen; doch durfte Arndt weiterhin keine 
Vorlesungen mehr halten. Der Berliner Theologieprofessor De Wette, der 
in einem Trostbrief an die Mutter Sands die idealen Motive der unseligen 
Tat ihres Sohnes hervorgehoben hatte, wurde seines Amtes entsetzt. Die Kura- 
toren, die jetzt bei den Universitäten augestellt wurden, sollten auch den Geist 
der Vorlesungen überwachen und ihnen eine heilsame Richtung zu geben suchen. 
Alle Druckschriften ohne Ausnahme wurden der Zensur unterworfen; die Be- 
rufung an das Oberzensurkollegium blieb gewöhnlich erfolglos. Wer als Lehrer 
oder Geistlicher angestellt werden wollte, mußte ein polizeiliches Zengnis bei- 
bringen, daß er nicht verdächtig sei, sich an demagogischen Bestrebungen beteiligt 
zu haben. Im ganzen blieb in Preußen wie im übrigen Deutschland das 
Suchen nach einer politischen Verschwörung ergebnislos; aber der 1823 auf- 
tauchende Plan eines Männer= und Jünglingsbundes zum Umsturz der be- 
stehenden Verhältnisse gab den Demagogenverfolgungen doch wieder neue 
Nahrung. 1824 wurde in Köpenick ein besonderes Untersuchungsgericht für diese 
Sachen gebildet; das Kammergericht in Berlin wurde zum Staatsgerichtshof 
für die politischen Prozesse in der ganzen Monarchie gemacht; es hat aber dabei 
seinen alten Ruf unabhängiger und aufrechter Gesinnung nicht geschädigt. 
Immerhin ist viel Unheil durch diese Verfolgungen angerichtet worden; zahl- 
reiche Existenzen wurden ruiniert; die Auswanderung nahm damals in den 
intelligenten Schichten des Volkes größeren Umfang an. Das Schlimmste aber 
war vielleicht, daß der Ansatz zur Bildung eines freien, selbständigen vater- 
ländischen Geistes und eines volkstümlichen, auf dem lebendigen Gemeinsinn 
der Bürger, auf Freude am Vaterlande und freiwillige Hingabe an die nationale 
Sache begründeten öffentlichen Lebens auf diese Weise zugleich mit den Aus- 
wüchsen der burschenschaftlichen Bestrebungen geknickt wurde und in der Haupt- 
sache verkümmerte. Die ursprünglich überwiegend loyale, christlich-germanisch 
gefärbte politische Bewegung in den gebildeten Schichten des Volkes, die damals 
unterdrückt wurde, hat später einen viel radikaleren, französisch-liberalen, 
demokratischen Geist angenommen. 
Die französische Julirevolution von 1830 hat keine direkte politische Ein- 
wirkung auf Preußen gehabt; aber indem sie das System der Pentarchie end- 
gültig sprengte und im Verein mit dem eben damals eingetretenen Umschwung 
in England die beiden liberalen Westmächte enger zusammenschloß, brachte sie 
eine Spaltung hervor, durch welche Preußen veranlaßt wurde, auch weiterhin 
sich eng an Osterreich und Rußland anzuschließen und so die Traditionen der 
Heiligen Allianz im engeren Kreise weiter zu pflegen. Besonders eng gestaltete 
sich das Verhältuis zu Rußland, dessen Kaiser Nikolaus I. der Schwiegersohn
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        Demagogenverfolgungen. Der Deutsche Bund als Polizeianstalt. 503 
des preußischen Königs, der Gemahl der Prinzessin Charlotte war. Er wurde 
nach der Niederwerfung der polnischen Revolution (1831) mehr und mehr zum 
Hort der legitimistischen und absolutistischen Interessen in Europa, die jetzt in 
bewußtem Gegensatz den liberalen Tendenzen der Westmächte gegenübertraten. 
Die polnische Revolution hatte das preußische Gebiet nur wenig berührt; 
immerhin aber war es, da die Verschwörung auch nach Posen übergegriffen 
hatte, zu zahlreichen Verhaftungen und Bestrafungen gekommen; und der großen 
Veränderung, der das russische Polen durch den Verlust seiner bisherigen 
Selbständigkeit unterlag, entsprach in Posen ein entschiedener Wechsel in dem 
Geiste der Regierung. Bei der Einverleibung Posens in die preußische 
Monarchie im Jahre 1815 hatte Friedrich Wilhelm III. den poluischen Ein- 
wohnern erklärt, daß man ihnen keine Verleugnung ihrer Nationalität zumuten 
wolle; und in diesem Sinne war anfangs die Regierung geführt worden. Die 
polnische Sprache war amtlich neben der deutschen geduldet worden; polnische 
Edelleute waren auf Vorschlag der Kreiseingesessenen wie in anderen Provinzen 
zu Landräten ernannt worden, und an der Spitze des Großherzogtums Posen, 
wie man die Provinz damals wohl nannte, stand neben dem Oberpräsidenten 
Zerboni, der der nationalen Gesinnung der Polen mit Achtung entgegenkam, 
ein polnischer Magnat von berühmtem Namen, Fürst Radziwill, der eine 
preußische Prinzessin zur Frau hatte. Von einer Sonderstellung wie bei dem 
russischen Polen war freilich keine Rede; aber ebensowenig trat damals eine 
Germanisierungstendenz hervor. Das wurde nach der Niederwerfung des Auf- 
standes anders. Im Jahre 1832 wurde der Oberpräsident von Flottwell, 
einer der tüchtigsten und energischsten Verwaltungsbeamten Preußens, an die 
Spitze der Provinz gestellt; und unter ihm begann nun ein neues Regierungs- 
system in Posen, das die polnische Sprache im amtlichen Verkehr nicht mehr 
gelten ließ, die polnischen Landräte abschaffte und mit Bewußtsein und 
Konsequenz eine allmähliche Germanisierung des Landes anstrebte. 
Im Deutschen Bunde gab die Kriegsgefahr, die nach der Julirevolution 
eine Zeitlang von Frankreich her zu drohen schien, Veranlassung zu Verhand- 
lungen über eine Reform der Bundeskriegsverfassung, wozu die preußische 
Regierung den Anstoß gab. Auf den Rat des Ministers Bernstorff zog es 
der König vor, mit den einzelnen Bundesregierungen zu verhandeln, statt die 
Sache vor den Bundestag zu bringen; und da die Mittel= und Kleinstaaten sich 
nicht verhehlen konnten, daß sie im Fall eines Krieges mit Frankreich an 
Preußen einen wirksameren Schutz finden würden, als an Osterreich, so gelang 
es der preußischen Regierung, schließlich auch Osterreich zur Annahme ihrer 
Vorschläge zu bewegen, freilich erst nachdem die Kriegsgefahr vorübergezogen 
war, 1832. Danach sollten im Kriegsfall drei Hcere aufgestellt werden: ein 
preußisches mit den norddeutschen Kontingenten am Niederrhein, ein gemischtes 
preußisch-süddeutsches am Main und ein österreichisches am Oberrhein; die 
Leitung sollte wie 1813/15 von einem großen Hauptquartier ausgehen. Praktische 
Bedeutung haben indessen diese Vorschläge nicht gehabt, da sie nur für den 
Kriegsfall berechnet waren; in Wirklichkeit blieb die Bundeskriegsverfassung in 
demselben unzulänglichen und kraftlosen Zustande wie bisher. 
Wirksamer griff der Bund auch jetzt wieder mit Polizeimaßregeln ein. 
Die Bewegungen, die die Julirevolution in verschiedenen deutschen Staaten her-
        <pb n="518" />
        504 Umsturz und Wiederausbau (1786—1840). 
vorgerufen hatte, veranlaßten Metternich, neue Verhandlungen mit Preußen 
zu eröffnen, in denen er am liebsten eine Abschaffung der konstitutionellen Ver- 
fassungen von Bundes wegen erreicht hätte. Aber der preußische Minister 
Bernstorff verstand es diesmal, so weitgehende reaktionäre Absichten zu ver- 
hindern; man einigte sich im September 1831 nur über die sogenannten sechs 
Artikel, die dann auch am 28. Juni 1832 vom Bundestage angenommen worden 
sind und die das Verfassungsleben in den Einzelstaaten jetzt förmlich unter die 
Aufsicht des Bundes stellten, in der Absicht, das monarchische Prinzip aufrecht- 
zuerhalten und die Freiheiten der Kammern einzuschränken. Kurz darauf, am 
5. Juli, wurden eine Reihe von polizeilichen Maßregeln vom Bundestage be- 
schlossen, zu denen das im Mai des Jahres abgehaltene Hambacher Fest den 
Anlaß gegeben hatte — eine große Demonstration für die von Frankreich aus 
genährten liberal-demokratischen Bestrebungen, bei der auch Polen und Fran- 
zosen mitgewirkt hatten und die schwarz-rot-goldene Fahne wieder entfaltet 
worden war. Die damals beschlossenen Maßregeln betrafen hauptsächlich eine 
weitere Verschärfung der Zensur, des Vereins= und Versammlungsrechts, der 
polizeilichen Uberwachung verdächtiger Personen; auch die früheren Beschlüsse 
gegen die Universitäten und die geheimen Verbindungen wurden von neuem ein- 
geschärft. In Preußen wurden diese Bestimmungen publiziert mit einem Zusatz, 
der das Vertrauen des Königs zu seinem Volke besonders hervorhob. Aber in 
einigen süddeutschen Staaten kam es zu Unruhen und Konflikten; und am 
3. April 1833 unternahmen etwa 50 verschworene Studenten, zum Teil Burschen- 
schafter von der radikalen „germanistischen“ Richtung aus Heidelberg, Göttingen, 
Würzburg, Erlangen den Versuch, im Einverständnis mit polnischen Flücht- 
lingen, elsässischen Nationalgardisten und Bauern aus der Umgegend, sich der 
Stadt Frankfurt a. M. zu bemächtigen, um dem Bundestag ein Ende zu machen 
und die deutsche Republik aufzurichten. Die Folge dieses mißlungenen Anschlages 
war dann die Wiedereinsetzung einer Zentral-Untersuchungskommission und die 
Wiederaufnahme der Demagogenverfolgungen, die bis 1842 angedauert haben. 
Wer einer Burschenschaft angehört und das schwarz-rot-goldene Band getragen 
hatte, wurde zur Untersuchung gezogen. Das Berliner Kammergericht ver- 
urteilte allein bis 1836 204 Studenten, darunter 39 zum Tode, wegen ver- 
suchten Hochverrats; diese wurden dann zu dreißigjähriger Festungshaft 
begnadigt. Unter ihnen befanden sich auch Nichtpreußen, wic der Mecklenburger 
Fritz Reuter; es gehörte zu den Segnungen des Deutschen Bundes, daß die 
preußischen Gerichte auch solche Angeklagte bestrafen mußten. Im Jahre 1834 
kam es dann, in ähnlicher Weise wie 1819, zu Verhandlungen über die 
Mittel zur Bekämpfung der revolutionären Gefahr und zum Erlaß eines neuen 
Bundesgesetzes, das die früheren Bestimmungen über Presse und Zensur, über 
Universitäten und geheime Verbindungen, über Beschränkung und Kontrolle 
der Landtage noch ergänzte und verschärfte. Es war ein verhängnisvoller 
Zirkel, der den Radikalismus einerseits und die Reaktion andererseits immer- 
fort steigerte. Der hannoversche Verfassungsbruch von 1837 und die Vertreibung 
der dagegen protestierenden sieben Göttinger Professoren machte gewaltiges 
Aufsehen in Deutschland. Preußen hat ebensowenig wie andere deutsche 
Regierungen das Vorgehen des haunoverschen Königs gebilligt, aber es hat 
doch andererseits unterlassen, etwas für die abgesetzten Professoren zu tun; und
        <pb n="519" />
        Reaktion und Radikalismus. Politische Literatur. 505 
als die Bürgerschaft von Elbing in einer Adresse für Dahlmann eintrat, da 
schritt der Minister des Innern von Rochow dagegen ein in einem Erlaß, der 
die Veranlassung zu dem geflügelten Wort vom „beschränkten Untertanen- 
verstand“ gegeben hat. 
In der Literatur stießen die Gegensätze der politischen wie der religiösen 
Weltanschauung schroff aufeinander; aber bei der scharfen Handhabung der 
Zensur in Preußen sind hier in der eigentlichen politischen Publizistik damals 
nur die konservativen Stimmen zu ungehindertem Ausdruck gelangt. Recht im 
Gegensatz zur Revolution wurde im Jahre 1831 das Berliner „Politische 
Wochenblatt“ begründet, das die Anschauungen der romantischen Reaktionäre 
vertrat und die „falsche Freiheit der Revolution“ durch die „wahre Freiheit 
des Rechts“, d. h. der altständischen Verfassung bekämpfen wollte. Absolutismus 
und Bureaukratie fanden keine Unterstützung in diesen Kreisen, weil sie der Auf- 
klärung verdächtig waren; Katholiken wie der eigentliche Begründer Radowitz und 
der Herausgeber Jarcke wirkten hier mit eifrigen Protestanten wie den Brüdern 
Gerlach und Leo zusammen; und über ihnen schwebte der Geist des alten Haller, 
dessen „Restauration der Staatswissenschaften“ die politische Bibel der feudalen 
Romantiker geworden war. Auch der Kronprinz Friedrich Wilhelm, der von 
gleichen Anschauungen erfüllt war, stand diesem Kreise nahe, dessen Mit- 
glieder später zum Teil seine iutimen Berater werden sollten und schon damals 
einen großen Einfluß auf seine Denkweise ausznüben begannen. In wesentlich 
höherem Sinne leitete Leopold Ranke von 1832—36 die im Einverständnis mit 
Bernstorff und anderen Ministern begründete Historisch-politische Zeitschrift, die 
den eigentümlichen Geist der preußischen Staatsleitung, wie er trotz der 
Metternichschen Reaktion im Grunde doch immer noch lebendig war, zum 
Ausdruck bringen und mit politischem Takt wie mit wissenschaftlichem Freimnt 
die Linie der preußischen Politik in ihrer von den Tendenzen anderer Staaten 
abweichenden Richtung deutlicher hervorheben wollte — ein Versuch, der 
freilich weder eine breite populäre Wirkung, noch einen buchhändlerisch-geschäft- 
lichen Erfolg haben konnte. Auf der anderen Seite war eine halb belletristische, 
halb politische Literatur von äußerst radikalem Charakter ins Kraut geschossen, 
die allerdings mehr von Süddeutschland und von Paris her wirkte; aber gerade 
auch in Berlin lenkten Schriftsteller wie Theodor Mundt, Karl Gutzkow, Heinrich 
Laube in Bahnen ein, deren Richtung in einem scharfen und auffallenden 
Gegensatz zu den christlich-germanischen Idealen der beiden vorangegangenen 
Jahrzehnte stand und den wachsenden Einfluß des jüdischen Geistes und des 
französischen Radikalismus bekundete, durch deren Verbindung damals Börne 
und Heine von Paris aus zu den Wortführern des „Jungen Deutschland“ 
geworden waren. Mit sehr scharfen Angriffen wandte sich gegen diesen 
literarischen Kreis 1835 der liberale, aber zugleich noch von christlich-germanischen 
Ideen erfüllte Herausgeber des Stuttgarter Literaturblattes Wolfgang Menzel, 
der auch auf seiten der Romantik gegen Goethe aufgetreten war; er warnte in der 
Offentlichkeit vor diesen Schriftstellern, die Staat, Kirche und Sittlichkeit unter- 
grüben und alle französischen Torheiten nachäfften; und er erreichte es auch, 
daß der Bundestag gegen einige von ihnen einschritt und ihre Schriften verbot, 
obwohl bei dem „Jungen Deutschland“ von einem politischen Geheimbund keine 
Rede sein konnte.
        <pb n="520" />
        506 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
Es ist verhängnisvoll für das politische Leben in Deutschland geworden, 
daß der Liberalismus in seinen Anfängen auf solche falschen Bahnen geraten 
ist. Es fehlte ihm die Anlehnung an einen starken Staat wie Preußen; er 
verrannte sich entweder in einen unfruchtbaren kleinstaatlichen Partikularismus 
oder er ging in würdeloser Vergötterung des Auslandes auf. Frankreich und 
Polen — das war damals die Schwärmerei der südwestdeutschen Radikalen; 
kein Staat aber war ihnen mehr verhaßt als Preußen. Und doch war Prenßen 
der einzige Staat, der die Führung bei der nationalen Wiederherstellung 
Deutschlands übernehmen konnte, weil es die einzige rein deutsche Großmacht 
war; im Gegensatz zu dem nur äußerlich angrenzenden, überwiegend fremd- 
völkischen Osterreich ganz und gar in Deutschland hineingewachsen, war Preußen 
allein imstande, die Marken des gemeinsamen Vaterlandes im Westen wie im 
Osten und Norden zu schützen, weil es allein in Deutschland eine bedeutende Armee 
besaß; dazu kam, daß es durch seine Leistungen in den Freiheitskriegen sich einen 
gegründeten Anspruch auf die Achtung und Sympathie der deutschen Stammes- 
genossen erworben hatte, Gefühle, die auch trotz der üblen Wirkungen seiner 
reaktionären Politik in dem letzten Jahrzehnt bei tieferblickenden und vor- 
urteilsfreien Deutschen in Nord und Süd noch keineswegs erstorben waren. 
Dahlmann, damals noch in Göttingen, schrieb 1832 die Worte: „Wir haben 
einen Staat in Deutschland, der den wunderbaren Speer besitzt, welcher heilt 
zugleich und verwundet; das Vaterland hat ihn manchmal mit Zorn, öfter mit 
Bewunderung betrachtet. Er besitzt die Kraft, auch dieses Mal zu heilen. Preußen 
kann es, es folgt nur seiner Bestimmung, wenn es auch will. An dem Tage, 
da der König von Preußen in seinem Staate die Reichsstandschaft begründet (er 
meint: eine Verfassung einführt), wird der gesetzliche Deutsche wieder aufatmen; 
er hat die Versicherung, daß fortan die Bundesversammlung in ihren Beratungen 
die leitenden Ideen aufnehmen und allmählich den Grundgesetzen einverleiben 
werde, welche das gute heimische Recht sicherstellen vor jeder verderblichen Ein- 
wirkung, sei es von Osten oder von Westen.“ Noch schärfer und tiefer hat der 
schwäbische Jurist Paul Pfizer die Bedeutung Preußens für die deutsche Frage 
erfaßt. Dieser klare politische Denker und warme Patriot hat von allen 
Deutschen zuerst in der Offentlichkeit den Gedanken der Führung Preußens 
in Deutschland ausgesprochen und begründet, in dem „Briefwechsel zweier 
Deutschen“, der 1832 erschien. Er wagte es auszusprechen, daß Osterreich sich 
dem deutschen Wesen gänzlich entfremdet habe, und daß von ihm nichts mehr 
zu erwarten sei, daß es aus Deutschland ausscheiden und Preußen die Führung 
überlassen müsse. „Preußen war es, das durch außerordentliche Anstrengung 
seiner physischen Kräfte, noch weit mehr aber durch das moralische Gewicht, das 
sein Enthusiasmus in die Wagschale legte, die Befreiung Deutschlands von der 
Herrschaft Napoleons entschieden und dadurch für seine Ansprüche auf die 
Hegemonie einen vollgültigen Rechtstitel, dem bis jetzt nur die äußere 
Anerkennung fehlt, erworben hat.“ Der Staat Friedrichs des Großen schien 
ihm durch das Schicksal dazu berufen, der Protektor Deutschlands zu werden; 
und er sah auch schon klar, daß eine Einigung Deutschlands unmöglich sei, wenn 
nicht die kleinen Fürsten und Könige einen Teil ihrer Herrschermacht und damit 
den vollen Glanz der Rheinbundsouveränität aufgäben zugunsten der Zentral- 
gewalt, die in die Hände des Königs von Preußen gelegt werden müsse — eine
        <pb n="521" />
        Preußen und Deutschland. Anfänge des Zollvereins. 507 
Forderung, die freilich in Württemberg selbst, namentlich beim König, starken 
Anstoß erregt und dem wackeren Manne sein Amt gekostet hat. 
In Preußen selbst haben diese Stimmen aus dem Auslande damals noch 
kein lebhaftes Echo gefunden. Die politische Führung in Deutschland blicb nach 
wie vor in den Händen Metternichs. Aber während die Anregung Preußens zu 
einer Reform der Bundeskriegsverfassung 1832 in der Hauptsache gescheitert 
war, ist in eben diesen Jahren auf wirtschaftlichem Gebiete ein Werk gelungen, 
das von großer Bedeutung für die künftige Einigung Deutschlands geworden 
ist: die Begründung des Zollvereins. Sie ist bei weitem die erfreulichste und 
zukunftsreichste Erscheinung der deutschen Geschichte in diesem Jahrzehnt und 
durchaus ein Werk preußischer Staatsmänner. Nicht Friedrich List und nicht 
der badische Finanzmann Nebenins sind die Urheber des Zollvereins gewesen, 
sondern die Preußen Motz und Maaßen. Was List und Nebenius wollten, war 
eine allgemeine deutsche Zolleinigung auf Grund von Verhandlungen zwischen 
allen deutschen Staaten. Diese Idee hat sich als unansführbar erwiesen, schon 
wegen der Haltung Österreichs. Preußen hatte daher mit seinen Zoll- 
einrichtungen nicht gewartet, bis man zu einer Vereinbarung von Bundes 
wegen gelangt sein würde, sondern es hatte durch einen Akt autonomer Gesetz- 
gebung sich in dem Zollgesetz von 1818 eine feste handelspolitische Basis 
geschaffen; und es hat nun den Weg eingeschlagen, auf Grund dieses Zollgesetzes 
Sonderverhandlungen mit einzelnen Staaten anzuknüpfen, um sie an dieses 
preußische System anzugliedern. So ist der Zollverein zustande gekommen, 
nicht durch eine allgemeine Vereinbarung von Bundes wegen, sondern durch 
den Anschluß der anderen Staaten an Preußen. Er ist darin ein Vorbild des 
deutschen Einigungswerkes überhaupt gewesen. 
Es war keine leichte Aufgabe, die der preußische Finanzminister von Motz 
dabei zu lösen hatte; denn die Zollpolitik Preußens von 1818 war im übrigen 
Deutschland äußerst unpopulär, und namentlich in dem industriellen und schutz- 
zöllnerischen Süden war anfänglich nicht die mindeste Neigung vorhanden, sich 
dem mehr freihändlerischen System Preußens anzuschließen; Osterreich vollends 
widerstrebte diesen Absichten Preußens ebenso aus politischen wie aus wirtschaft- 
lichen Beweggründen. Selbst die kleinen Staaten, die als Enklaven in dem 
preußischen Gebiet eingeschlossen waren, haben sich nur schwer, nach laugem 
Sträuben dazu bequemt, einen Zollverein mit Preußen nach dem Muster von 
Schwarzburg-Sondershausen zu schließen, das schon 1819 die Zollverwaltung 
in die Hände Preußens gelegt hatte gegen einen verhältnismäßigen Anteil an 
den Einkünften. Köthen, Dessau und Bernburg waren fast ein Jahrzehnt lang 
die Herde eines lebhaften Schmuggels, der von den Regierungen begünstigt wurde 
und Preußen viel Abbruch tat; erst 1828, als Preußen energischer vorging, haben 
auch die anhaltinischen Herzöge den Anschluß vollzogen. 
Im Gegensatz zu den preußischen Bestrebungen bildete sich 1828 ein 
besonderer Zollverein der beiden süddeutschen Königreiche Bayern und 
Württemberg, der hohe Schutzzölle annahm. Hessen-Darmstadt war diesem 
Bündnis nicht beigetreten, weil seine Interessen nicht genügend berücksichtigt 
worden waren; es schloß sich nun an Preußen an, mit dem es ja an einer 
schmalen Grenzstrecke im Südwesten zusammenhing. Dieser Vertrag mit 
Hessen-Darmstadt ist das Muster geworden für die Verträge mit allen anderen
        <pb n="522" />
        508 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
Staaten des Zollvereins, die nicht als Enklaven vom preußischen Gebiet 
umschlossen waren. Er beruhte auf dem Grundsatz einer selbständigen Zoll- 
verwaltung bei Teilung der Einkünfte und gegenseitiger Kontrolle und war nur 
auf 6 Jahre abgeschlossen. 
Ahnlich wie die beiden süddeutschen Königreiche schlossen sich auch Sachsen, 
die thüringischen Staaten und Kurhessen 1828 zu einem „mitteldeutschen 
Handelsverein“ zusammen, der sowohl dem Süden wie dem Norden feindlich 
entgegentrat. Diese Gründung war für die preußischen Pläue besonders 
gefährlich, da sie durch ihre hohen Eingangs= und Durchfuhrzölle den Verkehr 
mit dem Süden abschnitt und Preußen auch die Aussicht auf den Anschluß 
anderer mitteldeutscher Staaten raubte. Da faßte Motz den trefflichen Plan, 
über diesen mitteldeutschen Bund hinweg dem Süden die Hand zu reichen; und 
hier war man geneigt, darauf einzugehen, weil die Begründung des mittel- 
deutschen Vereins auch hier als eine sehr unbequeme Störung empfunden 
wurde. Unter Vermittlung des Buchhändlers Cotta in Stuttgart gelang es 
1829 einen Vertrag zwischen beiden Teilen zustande zu bringen, der zwar noch 
keine vollständige Zolleinigung, aber eine starke gegenseitige Annäherung herbei- 
führte; zu voller Wirkung gelangte er freilich erst, als es Motz gelungen war, 
zwei von den kleinen mitteldeutschen Staaten, Gotha und Meiningen, als Brücke 
zwischen dem Süden und Norden zu gewinnen. Seitdem geriet der mittel- 
deutsche Handelsverein in Verfall, und 1831 trat Kurhessen dem preußischen 
Zollvercin bei — eine wichtige Wendung, durch welche erst jetzt die zollpolitische 
Verbindung zwischen der östlichen und der westlichen Hälfte des preußischen 
Staates hergestellt wurde. Zugleich kamen neue Verhandlungen in Gang über 
den völligen Zusammenschluß des Südens und des Nordens, die 1833 zur Zoll- 
einigung mit Württemberg und Baden führten, worauf sich dann auch Sachsen 
und die thüringischen Staaten anschlossen. So war denn nun der größte Teil 
Deutschlands wirtschafts= und handelspolitisch geeinigt, und es war ein epoche- 
machendes Ereignis in der Geschichte der deutschen Einheitsbestrebungen, als 
in der Neujahrsnacht von 1833/34 die alten Schlagbäume auf den großen Ver- 
kehrsstraßen sich hoben und die in langen Zügen harrenden Frachtwagen unter 
fröhlichem Rufen und Peitschengeknall der Fuhrlente in das befreite Land 
hinausrollten. 
Motz hat diese Wendung nicht mehr erlebt; er war schon 1830 gestorben; 
Maaßen hat das Werk vollendet. Bis 1836 traten noch mehrere Kleinstaaten 
bei, auch Baden und Nassau; und seitdem befanden sich außerhalb des Zoll- 
vereins nur noch Mecklenburg, die Hansestädte und die nordwestdeutschen Länder: 
Hannover, Braunschweig, Oldenburg. Diese bildeten unter sich einen besonderen 
sogenannten „Steuerverein“, der noch niedrigere Zollsätze hatte als der Zoll- 
verein. Zwischen beiden bestand kein grundsätzlich feindliches Verhältnis, wenn 
es auch an Reibungen und Kouflikten nicht gefehlt hat. Der Zollverein umfaßte 
jetzt eine Bevölkerung von 25 Millionen und seine Grenzen waren nicht mehr 
so lang und ungünstig wie früher die von Preußen allein. 
Erst seit der Begründung des Zollvereins konnte von einer deutschen Volks- 
wirtschaft die Rede sein. Der Handelsverkehr hob sich sichtlich; auch die 
süddeutsche Judustrie hatte von der Erniedrigung der Zollsätze nicht den 
Schaden, den sie gefürchtet hatte, sondern blühte jetzt erst recht auf, wo sic ein
        <pb n="523" />
        Zollverein. Münzwesen. Eisenbahnbau. Kunst und Wissenschaft. 509 
großes freies deutsches Absatzgebiet besaß. Das finanzielle Ergebnis war 
glänzend, da der Schmuggel bei den niedrigen Zollsätzen keinen erheblichen 
Schaden mehr tun konnte. Nur kam Preußen bei der Teilung der Einkünfte 
nach der Kopfzahl verhältnismäßig schlecht weg; trotzdem sind die Bestrebungen, 
die im preußischen Ministerium aus finanziellen Gründen gegen die Fortsetzung 
des Zollvereins gerichtet waren, niemals durchgedrungen; für die deutsche 
Zuknnft aber war es von Wichtigkeit, daß die meisten kleineren Staaten 
finanziell mehr als Preußen an der handelspolitischen Einigung interessiert 
waren. 
Eine Ergänzung des Zollvereins, ein Fortschritt zur Einigung in der 
deutschen Volkswirtschaft war die Münzkonvention von 1838, die namentlich 
das Wertverhältnis zwischen Talern und Gulden feststellte und damit eine 
sichere Grundlage für den Geldverkehr zwischen den Staaten verschiedener 
Währung schuf; denn an die Herstellung einer Münzeinheit war damals noch 
nicht zu denken. 
Mit der Begründung des Zollvereins war eigentlich erst die handels- 
politische Vorbedingung erfüllt für die Entwicklung des Eisenbahnwesens, 
das von 1840 an allmählich die Verkehrsverhältnisse auch in Deutschland voll- 
kommen umgestaltete. Die erste Eisenbahnstrecke in Preußen war die zwischen 
Berlin und Potsdam, die 1838 eröffnet worden ist. In demselben Jahre erhielt 
Preußen ein gutes Eisenbahngesetz, das dem Staat ein weitgehendes Aufsichts- 
recht vorbehielt; der Eisenbahnbau selbst aber wurde auch in Preußen wie in den 
meisten anderen Ländern zunächst der Privatunternehmung überlassen. Daß 
man keine Staatsbahnen baute, wie es ja eigentlich den prenßischen Ver- 
waltungstraditionen entsprochen hätte, lag in der Hauptsache daran, daß dazu 
Anleihen nötig gewesen sein würden, die nach dem Gesetz von 1820 die 
Genehmigung der Reichsstände zur Voraussetzung hatten, und daß diese Reichs- 
stände nicht vorhanden waren. So wirkte der Mangel einer Verfassung auch 
auf das Verkehrswesen und die Staatsfinanzen hemmend ein. 
An dem geistigen Leben der Nation hatte Preußen jetzt einen reich- 
lichen Anteil; und insonderheit Berlin, das schon früher ein Mittelpunkt der 
romantischen Schule geworden war, fuhr fort, auch in Kunst und Wissenschaft 
eine leitende Stellung zu behaupten. Neben dem alten Gottfried Schadow ent- 
faltete sich das jüngere kräftige Talent des Bildhauers Christian Rauch, gefördert 
durch die besondere Gunst des Hofes, aus dessen Dienerschaft er hervorgegangen 
war. In Italien, wo namentlich der Einfluß Canovas auf ihn wirkte, schuf er 
im Auftrage des Königs das bekannte, durch die Vereinigung von Anmut und 
Würde ausgezeichnete Grabdenkmal der Königin Luise, die ihm eine gütige Herrin 
gewesen war, ein Werk pietätvoller Liebe und Verehrung, das, nach manchen 
Frrfahrten am Orte seiner Bestimmung angelangt, das Wohlgefallen des innig 
gerührten Königs fand und 1815 im Mausoleum, der stillen, weihevollen Grab- 
kapelle im Schloßpark von Charlottenburg aufgestellt worden ist, dieser Stätte 
künstlerischer Stimmung und patriotischer Erinnerungen, zu der an den Gedenk- 
tagen nicht nur die Mitglieder des königlichen Hauses, sondern auch die Bürger 
der Residenzstädte zu wallfahrten pflegen. Der Gegenstand hatte den Künstler 
so ergriffen, daß er noch lange daran weiterarbeitete und 1827 eine im einzelnen 
wie im ganzen wesentlich veränderte, in der Stilart freiere, im Ausdruck
        <pb n="524" />
        510 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
überaus zart vergeistigte Wiederholung dieser ruhenden Figur geformt hat, die 
sich in Sanssouci befindet. Später hat Rauch für das Mausoleum auch das ent- 
sprechende Denkmal Friedrich Wilhelms III. geschaffen, der hier an der Seite 
seiner Gemahlin ruht. Ein Gegenstück zu dieser Arbeit sind die Grabdenkmäler 
der Königin Friederike von Hannover, der anmutigen Schwester Luisens, und 
ihres Gemahls, des Königs Ernst Angust. Rauch ist der eigentliche künstlerische 
Interpret des Zeitalters der Freiheitskriege geworden. Seine charaktervollen, 
den Stein wahrhaft beseelenden Marmorstandbilder Bülows und Scharnhorsts, 
die 1822 zu beiden Seiten der neuen Hauptwache aufgestellt wurden, eröffnen die 
Reihe der Denkmäler, die den Helden der Freiheitskriege gewidmet sind. 1826 
folgte die große Bronzestatue Blüchers, die der neuen Wache gegenüber ihren Platz 
fand, ein Werk von ruhigerer Haltung, als die einige Jahre vorher für Breslau 
modellierte Erzfigur; sie ist später (1855) durch die Hinzufügung der Denkmäler 
Gneisenaus und Yorcks zu einer monumentalen Gruppe ergänzt worden. Weit 
über Preußen, ja über Deutschland hinaus reichte der Ruhm und die Wirksamkeit 
des Künstlers. Das Standbild des russischen Kaisers Alexanders I., das in 
Odessa steht, ist aus seiner Hand hervorgegangen (1821). Von einer großen 
Anzahl fürstlicher Persönlichkeiten und hervorragender Zeitgenossen hat er 
lebenswahre und charaktervolle Büsten geschaffen, unter anderen auch von Goethe, 
Hardenberg, Schadow, Schinkel; den Philosophen Kant und den Begründer einer 
wissenschaftlichen Landwirtschaft, Albrecht Thaer, hat er in Standbildern ver- 
ewigt, von denen das eine in Königsberg, das andere in Berlin steht. Die 
bekannte Statuette, die Goethe im Hausrock darstellt, ist eine der gelungensten 
Porträtfiguren der Zeit; ein größeres Denkmal des Dichters schien ihm nur 
in idealer Gewandung möglich, während die Auftraggeber Zeitkostüm verlangten; 
daran ist die Ausführung dieses Planes gescheitert. Auch die ältere preußische 
Geschichte hat dem Künstler Stoff für seine Werke geboten: so für das Standbild 
Friedrich Wilhelms I. in Gumbinnen, der von diesem Herrscher begründeten 
litauischen Stadt, und für das Denkmal August Hermann Franckes im Waisen- 
haus zu Halle. Mit dem Münchener Hofe stand Rauch in vielfältigen Be- 
ziehungen, ohne daß er aber dem Rufe König Ludwigs Folge geleistet hätte. Seine 
Arbeiten für die Walhalla, namentlich die sechs Siegesgöttinnen, und das Denkmal 
des Königs Max Josef in München gehören zu seinen bedeutendsten Schöpfungen. 
Mit der Kolossalstatue Albrecht Dürers für die Stadt Nürnberg (1840) er- 
reichte er den Gipfel der großen monumentalen Kunst, deren gewaltigstes Werk 
das Denkmal Friedrichs des Großen werden sollte, das von 1840—51 ausgeführt 
worden ist. 
Den allgemeinsten Höhepunkt aber des Kunstschaffens in Preußen, ja in 
Deutschland, bezeichnet für die Zeit von 1815—1840 die Wirksamkeit Karl 
Friedrich Schinkels, der, wie Schadow, ein geborener Märker war und vor- 
nehmlich die Hohenzollernresidenzen mit seinen Banwerken geschmückt hat. Die 
Antike war sein Vorbild; aber ähnlich wie die Künstler der Renaissance hat er 
sie nicht einfach nachgeahmt, sondern sich ihrer Formensprache bedient zur Lösung 
von Aufgaben und zum Ausdruck von Ideen, die aus seiner eigenen Zeit und 
Umgebung entsprangen. Die griechische Formenwelt sagte eben seinem Wesen 
am meisten zu; er hat aber daneben auch andere Stilarten zu verwenden und 
nach Bedürfnis zu modeln verstanden. Der einfache dorische Bau der Hauptwache
        <pb n="525" />
        Rauch. Schinkel. Akademie der Wissenschaften. 511 
Unter den Linden (1816—18), das in Gußeisen ausgeführte, in gotischem Stil 
gehaltene Nationaldenkmal für die Befreiungskriege auf dem Kreuzberg 
(1818—219), das Schauspielhaus mit seiner Säulenstellung über der großen Frei- 
treppe, eine geschickte Auwendung antiker Formen auf einen modernen, mehr- 
stöckigen Theaterbau (1818—219), die Schloßbrücke mit dem schönen Delphin- 
geländer (1822—28), vor allem dann sein Meisterwerk, das in großartiger Schlicht- 
heit und Würde noch heute den Lustgarten beherrschende und charakterisierende 
Museum (1824—28), dazu viele Kirchen von eigenartig evangelischem Charakter, 
als Predigtkirchen gedacht, mit zentraler Anordnung der Räume um Kanzel und 
Altar, wie der mächtige antike Rundbau der Nikolaikirche in Potsdam, der freilich 
erst später die abschließende Kuppel erhielt, oder Berliner Kirchen gotischen Stils, 
oder auch die ganz eigenartige, durch die Vereinigung von Gotik und Renaissance 
seltsam anmutende Werdersche Kirche, endlich auch Banwerke wie das Potsdamer 
Tor und die Bauakademie, vor der heute die Statue des Meisters auf dem nach 
ihm benannten Platz neben der Thaers und des um die Berliner Industrie- 
entwicklung so hochverdienten Beuth steht — das sind Schöpfungen, welche trotz 
der schmalen Mittel Preußens, die dem Genius einen Kappzaum anlegten, doch 
die Hohenzollernresidenzen damals architektonisch auf die erste Linie in Deutsch- 
land gestellt haben. Dazu kommt die ungemein reiche und mannigfaltige Be- 
fruchtung des Kunstgewerbes aller Art durch Schinkelsche Vorbilder und Motive. 
Man kann sagen, daß das ganze Leben in Berlin damals durch Schinkel seinen 
eigenartigen künstlerischen Stil erhalten hat. 
Einen trefflichen Bildnismaler besaß Berlin damals an Franz Krüger; 
die Düsseldorfer Akademie, seit 1826 unter der Leitung von Wilhelm 
Schadow, des bedeutendsten unter den kunstbegabten Söhnen des alten 
Meisters Gottfried, wurde eine berühmte Malerschule, von deren Zöglingen 
Alfred Rethel bei weitem der hervorragendste war. Unter den Musikern 
zeigt Felix Mendelssohn-Bartholdy mit seiner Verbindung klassischer und 
romantischer Motive besonders deutlich die Einflüsse seiner Berliner Heimat. 
Für das geistige und gesellige Leben Berlins sind in diesen letzten Jahrzehnten 
auch Namen von Frauen, wie Bettina von Arnim und Rahel Varnhagen 
charakteristisch. Eine neue Erscheinung war es, daß Söhne einer alten märkischen 
Adelsfamilie, vornehme Hof= und Staatsmänner, wie die Brüder von Humboldt, 
richtunggebend in der Wissenschaft wirkten, Wilhelm auf dem Gebiete der Sprach- 
forschung und Philosophie, Alexander durch seine Reisen und naturwissenschaft- 
lichen Studien, beide Vorbilder einer weltumfassenden, nach den höchsten Zielen 
gerichteten gelehrten Tätigkeit. Ihnen gesellt sich Niebuhr zu, der als bahn- 
brechender Forscher auf dem Gebiet der römischen Geschichte noch berühmter 
wurde wie als Staats= und Finanzmann. Die Akademie der Wissenschaften, 
der diese Männer angehörten, hat sich durch die Bestrebungen, die unter ihrem 
maßgebenden Einfluß in den Jahren von 1808 bis 1812 zum Durchbruch 
kamen, erst wahrhaft zu einer deutschen gelehrten Körperschaft umgewandelt, 
die das Joch der ebenso herrschsüchtig wie unfruchtbar gewordenen Aufklärung 
abschüttelte und sich mit den Ideen der neuen Zeit erfüllte; sie hat damals 
(1812) die Formen erhalten, unter denen sie noch heute lebt, und sie blickt gern 
auf diese Zeit zurück, wo Alexander von Humboldt die Reform einleitete, 
Wilhelm von Humboldt zugleich als Leiter des Unterrichtswesens sie förderte
        <pb n="526" />
        512 Umsturz und Wiederausban (1786—1840). 
und Niebuhr ihr den glücklichen Abschluß gab — Namen von einem Glanze, 
der von dem Ruhme des Gründers Leibniz und des ersten Reorganisators, 
des großen Friedrich, kaum überstrahlt wird. 
Die neubegründeten Universitäten, neben Berlin und Breslau seit 1818 
auch das an die Stelle von Duisburg getretene Bonn, wiesen unter der ein- 
sichtigen Verwaltung des ersten eigentlichen preußischen Kultusministers Alten- 
stein (seit 1817) eine Fülle von bahnbrechenden Talenten und einige ganz große 
Gelehrte auf. Es mag genügen, hier an Angust Boeckh, den Schöpfer der 
klassischen Altertumskunde, Leopold Ranke, den Meister der neuen kritischen und 
universalen Geschichtsschreibung, Savigny, den Begründer der historischen Rechts- 
schule, zu erinnern. Hegel gelangte zu Ende der zwanziger Jahre in Berlin auf 
den Gipfel seiner Wirksamkeit. Dieser schwäbische Denker, der einft als junger 
Dozent in dem Sieger von Jena die verkörperte Weltseele hatte erblicken wollen, 
war jetzt ganz von dem eigentümlichen Geist des preußischen Staates erfüllt, den 
er auch unter der Hülle der Reaktion, die ihn damals umgab, richtig zu sehen und 
zu erfassen verstand, und seine Lehre hat viel dazu beigetragen, die unbedingte 
Hingabe an Staat und Monarchie zu einem wesentlichen Bestandteil der geistigen 
Bildung und philosophischen Weltansicht zu machen, die von der Universität 
Berlin ausging. Seine Schule beherrschte auch nach seinem Tode (1831) zunächst 
noch weit und breit das wissenschaftliche Denken; aber eben damals spaltete sich 
von ihr ein radikaler Flügel ab, der geneigt war, die einseitig-idealistische 
Weltanschauung des Meisters in ihr Gegenteil zu verkehren und der durch Namen 
wie Arnold Ruge, Bruno Baner, Ludwig Feuerbach und David Friedrich Strauß 
bezeichnet wird. Strauß' Leben Jesu, das 1835/36 erschien, erregte durch die 
rücksichtslose Kühnheit seiner Evangelienkritik und durch das Bestreben, einen 
mythischen Christus an die Stelle des historischen zu setzen, alle gebildeten Kreise 
aufs tiefste und wurde bei der engen Verbindung von Rcligion und Staat fast zu 
einer öffentlichen Angelegenheit. Der Berliner Professor Hengstenberg, dessen 
Evangelische Kirchenzeitung das maßgebende, auch politisch einflußreiche Organ 
der orthodoxen Kreise in der preußischen Landeskirche war, führte einen scharfen 
literarischen Kampf gegen diesen theologischen Umstürzler, und das Buch von 
Strauß wäre wahrscheinlich in Preußen verboten worden, wenn nicht ein Gut- 
achten des milderen Neander es verhindert hätte. Noch weiter ging Feuerbach 
in seinem Buche über das Wesen des Christentums (1841); in ihm erreichte der 
Subjektivismus des religiösen Denkens seinen Gipfelpunkt, indem er die Gottes- 
vorstellung als eine Projektion der menschlichen Persönlichkeit auf dem Hinter- 
grund des Unendlichen auffaßte. In Wahlverwandtschaft mit solchen Au- 
schamungen war die literarische Gruppe des Jungen Deutschland, die ja gerade 
auch in Berlin ihre Vertreter hatte, bestrebt, alle religiösen und gesellschaftlichen 
Fesseln zu sprengen, die das Individuum hindern, sich seiner Natur und Neigung 
gemäß zu entfalten und auszuleben. 
Aber diese Strömungen waren doch nur die Kehrseite einer Entwicklung, 
die in der Hauptsache ein stetiges Anwachsen der Stärke und Tiefe des religiösen 
Lebens zeigt, ganz besonders in der katholischen, aber auch in der evangelischen 
Kirche. Nicht nur die Orthodoxen von der Richtung Hengstenbergs, sondern auch 
so freie Geister, wie Schleiermacher, lassen diesen Zug der Zeit deutlich erkennen. 
Die Vereinigung der beiden evangelischen Bekenntnisse in der preußischen Landes-
        <pb n="527" />
        Geistiges und kirchliches Leben. Der Kölner Kirchenstreit. 513 
kirche hat im allgemeinen das kirchliche Leben gefördert; aber auch die Gegen- 
bewegungen, die aus den Kreisen dogmatischer Eiferer namentlich seit 1830 sich 
gegen die neue Agende erhoben, zeugen von der wachsenden Stärke des religiösen 
Gefühls. Namentlich in Schlesien verwarfen orthodoxe lutherische Pastoren in 
UÜbereinstimmung mit ihren Glaubensgenossen jenseits der preußischen Grenzen 
die evangelische Union, obwohl diese keinen Gewissenszwang übte und die vor- 
sichtig formulierte Agende für beide Bekenntnisse Raum bot; es kam darüber zu 
unerquicklichen Erörterungen, schließlich sogar an einigen Orten zu Unruhen, die 
mit Gewalt unterdrückt werden mußten und dazu führten, daß einige Pastoren 
abgesetzt und wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu Gefängnis ver- 
urteilt wurden (1832—35). Das Ende war dann (1841), daß die ganz starr- 
gläubigen Lutheraner sich als eine besondere altlutherische Kirchengemeinschaft 
zusammentaten. Wesentlichen Abbruch hat aber die unierte Landeskirche durch 
diese Absonderung nicht erlitten. 
Noch heftiger war der Zusammenstoß der Staatsgewalt mit der katholischen 
Kirche, in der die ultramontane Bewegung eben damals mächtig anzuschwellen 
begann. Im Jahre 1835 war der milde, friedliebende, noch mehr in dem staats- 
freundlichen Geiste der alten Prälatur wirkende Erzbischof von Köln, Graf 
Spiegel, gestorben, und die preußische Regierung, die hierin dem Rate eines 
katholischen Geheimrats im Kultusministerium, Schmedding, folgte, war so un- 
vorsichtig, trotz des ihr zustehenden Einspruchsrechts die Wahl eines fanatischen 
Ultramontanen der neuen Richtung, des Freiherrn von Droste-Vischering, zum 
Nachfolger auf dem Erzstuhl zuzulassen, ja sogar zu befördern. Der neue Erz- 
bischof brachte nun sofort einen ganz anderen Ton in die staatskirchlichen Be- 
zichungen: die Vorlesungen der Bonner Professoren, die der älteren, versöhn- 
lichen, staatsfreundlichen Richtung von Hermes angehörten, wurden den katho- 
lischen Studenten verboten, und in der Frage der kirchlichen Einsegnung ge- 
mischter Ehen wurde jetzt im Gegensatz zu der früheren Ubung das Versprechen 
katholischer Kindererziehung als unumgängliche Bedingung gefordert. Nach 
langen und vergeblichen Verhandlungen entschloß sich die Regierung zu einem 
rücksichtslosen Vorgehen im Stil der alten staatskirchlichen Auffassung. Der 
Erzbischof wurde aus seinem Amte entfernt und nach Minden auf die Festung 
gebracht. Die Kurie protestierte auf das heftigste und entschiedenste. Auch das 
übertriebene Entgegenkommen des Gesandten Bunsen konnte die Empörung im 
Vatikan nicht beschwichtigen. Unter dem katholischen Adel am Rhein und 
in Westfalen herrschte große Aufregung; Görres wandte sich in einer leidenschaft- 
lichen ultramontanen Streitschrift unter dem Titel „Athanasius" gegen die Über- 
griffe der weltlichen Gewalt; von Posen aus erließ der Erzbischof Dunin 1838 
einen Hirtenbrief, in dem auch er das Versprechen der katholischen Kinder- 
erziehung bei Mischehen im offenen Widerspruch gegen die staatliche Autorität 
als unbedingte Forderung aufstellte; auch er wurde abgesetzt, zu Festungshaft 
verurteilt und nach Kolberg gebracht. Dieser erste Zusammenstoß mit der 
katholischen Kirche hat damit geendet, daß Friedrich Wilhelm IV. bald nach 
seinem Regierungsantritt die Bischöfe freiließ und in ihre Amter wieder ein- 
setzte, indem er damit die alte staatskirchliche Stellung, die man in Preußen bis- 
her behauptet hatte, aufgab und mit der Auffassung brach, die in den Bischöfen in 
erster Linie öffentliche Beamte sah. 
Hinve. Hobenzollern 33
        <pb n="528" />
        514 Umsturz und Wiederaufbau (1786—1840). 
— —— — 
Mit dem kirchlichen Leben gewann auch die Sorge für die Volksbildung 
in der Zeit nach den Befreiungskriegen eine gesteigerte Bedeutung für die öffent- 
lichen Interessen und auch in der Staatstätigkeit. Die mit der Selbstverwaltung 
begabten städtischen Gemeinden nahmen sich des Schulwesens zum großen Teil 
mit erfreulichem Eifer an, und auch auf den Dörfern wirkte die Bauern- 
befreiung förderlich für die Einrichtung von Schulen, an denen es bisher noch 
so vielfach gefehlt hatte. Wie die Gymnasien in ihr klassisches Zeitalter eintraten, 
das Ideal antiker Humanität mit dem christlich-deutschen Charakter der Zeit 
verschmelzend, so wurde auch das Volksschulwesen namentlich durch die Aus- 
bildung besserer Lehrkräfte in den zahlreichen neubegründeten Seminaren be- 
deutend gehoben, ja auf eine neue Grundlage gestellt. Erst diese stille Arbeit der 
Schulgründung auf den Dörfern, der geistigen und allmählich doch auch mate- 
riellen Hebung des Lehrerstandes hat langsam und fast unbemerkt, aber stetig 
fortschreitend und nachhaltig wirkend in diesen und den nächsten Jahrzehnten 
die allgemeine Schulpflicht in Preußen ebenso wie die allgemeine Wehrpflicht an- 
nähernd verwirklicht. 
König Friedrich Wilhelm III. starb am 7. Jannar 1840, aufrichtig be- 
trauert von seinen Untertanen. Es war eine lange und wechselvolle Regierung, 
die er geführt hatte. Auf die Jahre idyllischer Ruhe und häuslichen Glückes an 
der Seite der ihm so früh entrissenen Gemahlin war der ungehenerste Zusammen- 
bruch gefolgt, den Preußen und sein Königshaus je erlitten haben; und dann 
nach langem Harren und Schwanken die gewaltigste patriotische Anstrengung, 
der schönste Sieg, und eine vorteilhafte Wiederherstellung des Staates. Der König 
selbst, an sich ohne einen großen staatsmännischen Zug, war doch durch die Not 
der Zeit und durch die Einwirkung großer Männer unter seinen Beratern zeit- 
weise über sich selbst hinansgehoben worden. Sein ernsthaftes, väterlich-wohl- 
wollendes, gewissenhaft-redliches Wesen hatte in den großen Momenten die ihm 
sonst eigene Starrheit und Schwunglosigkeit verloren und war fähig geworden 
zu großen, schweren und folgenreichen Entschlüssen, die das Wesen des preußischen 
Staates innerlich gründlich umgewandelt haben. Aber als die dringendste Arbeit 
vollbracht und ein dauerhafter Friede wiederhergestellt war, da hatten die 
mächtigen Antriebe aus der Zeit der Erhebung und Reform allmählich 
ihre Kraft verloren; das Bedürfnis einer engen Verbindung mit Osterreich und 
der Einfluß Metternichs wirkten jetzt wieder in dem Sinne, daß die Aufrecht- 
erhaltung des Bestehenden und die ruhige Beharrung in dem Gewohnten die be- 
zeichnenden Züge seiner späteren Regierung wurden. Mit der ihm eigenen, 
gemessenen Würde waltete er in seinem Hause wie in seinem Staate als ein 
patriarchalischer, allen Aufregungen und Neuerungen abgeneigter, aber für das 
Wohl seines Volkes aufrichtig besorgter Herrscher, auch im Ausland überall wohl 
angesehen, einfach und sparsam in seinen Gewohnheiten, kein Freund rauschender 
Feste, aber ein regelmäßiger Besucher und Förderer der königlichen Theater, 
namentlich der Oper. Nachdem seine Töchter alle verheiratet waren, Prinzessin 
Charlotte mit dem russischen Thronfolger Nikolaus, der 1825 den Zarenthron be- 
stieg, Alexgandrine mit dem Erbgroßherzog von Mecklenburg-Schwerin, Luise mit 
dem Prinzen der Niederlande, hatte er sich 1824 in morganatischer Ehe mit der 
Gräfin Auguste Harrach verbunden, die bei dieser Gelegenheit zur Fürstin von 
Liegnitz erhoben wurde. Sie ist ihm eine treue Pflegerin gewesen und hat
        <pb n="529" />
        Schulwesen. Ausgang und Würdigung Friedrich Wilhelms III. 515 
seinem Hause wieder das ihm unentbehrliche Behagen, das nur Frauenhände zu 
spenden vermögen, verschafft. 
Kurz vorher (Ende 1823) hatte sich auch der Kronprinz Friedrich Wilhelm, 
dem Zuge seines Herzens folgend, mit der bayerischen Prinzessin Elisabeth ver- 
mählt. Der König ließ die Verbindung zu, obwohl die künftige preußische 
Königin katholisch war und zunächst auch blieb; doch ist sie nach einigen Jahren 
gewissenhafter Vorbereitung zu dem Glaubensbekenntnis ihres Gemahls über- 
getreten. Die Ehe blieb kinderlos; aber sie war auf die innigste Seelen= und 
Lebensgemeinschaft der beiden Gatten begründet und gewährte das Bild eines 
vollkommenen häuslichen Glückes. 
In einem politischen Testament von 1827 hat Friedrich Wilhelm III. 
seinen Nachfolger ebenso vor den unpraktischen Theorien des Tages wie vor einer 
zu weit getriebenen Vorliebe für das Alte gewarnt; nur wenn er diese beiden 
Klippen zu vermeiden verstehe, könnten wahrhaft nützliche Verbesserungen ge- 
raten. In dem Einverständnis Preußens mit Rußland und Osterreich sieht er 
die Hauptbürgschaft für die Fortdauer der großen europäischen Allianz In einer 
späteren Fassung von 1838 legt er ganz besonderes Gewicht auf die Aufrecht- 
erhaltung der Union, der Agende, des königlichen Kirchenregiments. Er gibt 
der Überzeugung Ausdruck, daß seine Untertanen in den gesetzlich geregelten Ver- 
waltungseinrichtungen mit dem Staatsrat, den Provinzialständen, der Städte- 
ordnung und den übrigen Kommunalverfassungen die beste Garantie für unge- 
störte Ordnung und Gesetzlichkeit besaßen. Eine Beschränkung der königlichen 
Macht durch den Erlaß einer ständischen Verfassung soll ein künftiger Regent 
nach seinem Willen nur unter Zustimmung der sämtlichen Agnaten des Hauses 
vornehmen dürfen; würde in Zukunft die Aufnahme einer Anleihe nötig werden, 
zu der es ja einer Zustimmung der Reichsstände bedurfte, so sollten dann solche 
lediglich für diesen Zweck aus gemischten Ausschüssen der Provinziallandtage 
und des Staatsrats gebildet werden. Es war zweifelhaft, ob diese Bestimmungen, 
wie Friedrich Wilhelm III. wollte, die Rechtskraft eines Hausgesetzes haben 
konnten. In der später wieder auftauchenden Verfassungsfrage haben sie immer- 
hin eine Rolle gespielt. Mit dem König war auch der weitaus größte Teil des 
höheren Beamtentums der Meinung, daß eine gute Verwaltung besser sei als 
eine Verfassung, von der man Gefährdung der Ruhe und Ordnung im Staat 
befürchtete. Die darauf gerichteten Bestrebungen waren in Preußen anscheinend 
zur Ruhe gekommen; das Volk liebte den König, mit dessen Namen sich die Er- 
innerung an so unglückliche und glorreiche Tage verband; man gönnte ihm, der 
so unruhige und wechselvolle Zeiten durchlebt hatte, im Alter die Ruhe, nach der 
er begehrte. Aber die große allgemeine Bewegung, aus der auch in Preußen 
solche Bestrebungen entsprungen waren, nahm inzwischen ihren Fortgang und 
machte sich später um so heftiger geltend, je länger sie zurückgedrängt worden war. 
Es sollte sich dereinst noch rächen, daß man versäumt hatte, wie Stein 1830 an 
Gneisenau schrieb, „die Flamme zu leiten, ehe sie sich ihren eigenen verheerenden 
Weg suchte“. 
83“
        <pb n="530" />
        X. 
Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage. 
1840 -1859. 
Verfassungsexperimente 1840 —1847. 
+#e# Regierungsantritt Friedrich Wilhelms IV. wurde in Preußen als der 
Anbruch einer neuen Epoche begrüßt und erregte überall die größten Er- 
wartungen; man hatte ein Gefühl wie der Schiffer, der bei frisch aufgehendem 
Winde nach langer Meeresstille auf glückliche Fahrt hofft. Aber wer die Zeichen 
der Zeit und die persönliche Art des neuen Herrschers recht verstand, hätte wohl 
eher an Sturm und Schiffbruch denken können. 
Der allgemeine Zug des europäischen Lebens ging mit immer wachsender 
Entschiedenheit auf die Selbstbestimmung der Völker und auf eine nüchterne 
Interessenpolitik der Staaten. Die heilige Allianz und die Pentarchie der 
großen Mächte hatte sich als ein Trugbild erwiesen, das in der scharfen Luft der 
Staatsräson zerflossen war; immer deutlicher trat die Kluft zwischen den liberalen 
Westmächten und den absolutistischen Ostmächten hervor, die freilich auch ander- 
weitige Gegensätze und Verbindungen nicht ausschloß. England, das so lange 
als Hochburg eines konservativen Staatslebens gegolten hatte, war mit der 
völligen Durchführung der parlamentarischen Regierungsweise auf die Bahn 
einer fortschrittlichen Entwicklung geraten, die mit dem Ideal altfürstlicher 
Antorität in schroffem Widerspruch stand, und von Frankreich und Belgien her 
wirkte das Beispiel demokratischer Institutionen numittelbar auf Süddeutsch- 
land und die westlichen Provinzen der preußischen Monarchie ein, und zwar um 
so stärker, als auch hier überall die Fortschritte der Industrie als Schrittmacher 
für die politischen Ansprüche der bürgerlichen Klassen dienten. Die nationale 
und die konstitutionelle Bewegung, die infolge des Gegensatzes der süd- 
deutschen Liberalen gegen das absolntistische Preußen eine Zeitlang auseinander 
gegangen waren, begannen sich allmählich wieder zu vereinigen und mit ver- 
stärkter Wucht auf die Regierungen zu drücken. Es war das Verhängnis 
Preußens und Deutschlands, daß der Fürst, von dessen Willen der weitere Gang 
der Entwicklung vorzugsweise abhing, zwar für die nationale, aber nicht für die 
konstitutionelle Seite dieser großen Forderung der Zeit Verständnis besaß und 
auch nicht durch den realpolitischen Machtinstinkt geleitet war, der dazu gehört 
hätte, den unauflösbaren Knoten der deutschen Frage zu durchhauen. 
Friedrich Wilhelm IV., damals im Alter von 45 Jahren, war mehr eine 
geniale Künstlernatur als ein zum Herrschen geborener Charakter. Er lebte 
mehr in phantasievollen Vorstellungen als in der harten Wirklichkeit und sah
        <pb n="531" />
        Persönlichkeit und Regierungsabsichten Friedrich Wilhelms IV. 517 
die Dinge nicht unmittelbar in ihrer einfachen Realität, sondern immer nur 
durch ein ideologisches Medium hindurch. Er war voll Geist und Geschmack in 
Kunst und Wissenschaft, bekannt als Freund und Förderer von Gelehrten und 
Künstlern, ausgezeichnet durch schwungvolle Beredsamkeit wie durch schlag- 
fertigen Witz. Aber die Kehrseite dieser reichen Begabung war nicht bloß der 
Mangel an nüchternem Wirklichkeitssinn, sondern auch an jener Stetigkeit und 
Festigkeit des Willens und jener nie versagenden Entschlußkraft, die doch in 
erster Linie die Erfordernisse des Regentenberufs sind. In seinem Wesen war 
etwas ÜUberschwengliches und Sprunghaftes; seine Stimmung schwankte häufig 
zwischen Extremen. Er konnte von berückender Güte und Liebenswürdigkeit 
sein und dann wieder von leidenschaftlicher Heftigkeit bis zum Jähzorn. Im 
persönlichen Verkehr gab er sich oft ganz ungezwungen, als witziger, unter- 
haltender Gesellschafter; steifere Naturen vermißten dann wohl in seiner Haltung 
die königliche Würde. Aber im Grunde hatte er doch ein überaus hochgespanntes 
Gefühl von der Würde und Hoheit seiner Stellung. Er glaubte fest an das 
göttliche Recht und die göttliche Weihe des fürstlichen Berufs; er war ein 
Legitimist von wahrhaft mystischer Tiefe; er glaubte, daß Gott den Fürsten eine 
ganz besondere Erleuchtung zuteil werden lasse. In dieser Uberzeugung wurzelte 
auch seine Hartnäckigkeit in den politischen Grundsätzen, trotz allen Schwankens 
in Plänen und Meinungen. Er war ein Kind der Restauration, ein Auhänger 
der Hallerschen Staatslehre, die er freilich mit religiösem Gefühl durchdringen 
und dadurch veredeln und läutern wollte. Sein Staatsidcal trug die unver- 
kennbaren Züge der Romantik; er schwärmte für die „alte teutsche Verfassung“ 
mit ihren organisch erwachsenen Institutionen und Standesunterschieden, mit 
dem patriarchalischen Prinzip der Treue und des Vertrauens zwischen Fürst und 
Untertanen; er wollte nichts wissen von den Doktrinen des Naturrechts, auf die 
sich damals der Liberalismus hauptsächlich gründete; er sprach wohl wegwerfend 
von dem „NRacker von Staat“ und hörte lieber von König und Untertanen, von 
Land und Leuten reden. Für Deutschland und deutsches Wesen hat er immer 
ein offenes und begeistertes Herz gehabt; aber eine preußische Machtpolitik in 
dem Sinne, die Führung in Deutschland zu übernehmen unter Verdrängung 
OÖsterreichs, lag ihm fern. Sein deutscher Gedanke war großdeutsch und ist es 
im Grunde immer geblieben. Ein deutsches Reich ohne das Erzhaus, ohne Tirol 
und Triest erschien seinem historisch-romantischen Sinn als eine Unmöglichkeit, 
als ein „Gesicht ohne Nase“; sein Ehrgeiz ging ursprünglich nur dahin, daß der 
König von Preußen der Reichserzfeldherr unter dem österreichischen Kaiser 
werden sollte. Die Ergänzung zu diesem mittelalterlichen Bilde Dentschlands, 
das ihm in glühender Farbenpracht vorschwebte, war eine ständische Verfassung 
im Innern, namentlich auch in seinem eigenen preußischen Staate; und die sollte 
an die unter seiner Agide zustande gekommene provinzialständische Ordnung von 
1823 anknüpfen. Das Denken und Wollen des Königs war durchweg religiös 
und kirchlich gefärbt. Er war ein guter Protestant von tiefer, innerlicher 
Frömmigkeit; aber auch die Einrichtungen seiner evangelischen Landeskirche, 
die ihm ebenso sehr am Herzen lag wie der Staat, hätte er gern mit allerlei 
romantischem Zierat verbrämt, wie er denn an eine Wiederherstellung der 
bischöflichen Verfassung gedacht hat. Über all diesen Plänen und Entwürfen 
aber schwebte die Idee einer universalen Organisation des öffentlichen Lebens
        <pb n="532" />
        518 Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840—1859). 
in Europa, die mehr sittlich-religiöser als politischer Natur war, ähnlich wie der 
Grundgedanke der heiligen Allianz, und in einem schroffen Widerspruch zu der 
Staatsräson einer realistischen Politik stand. 
In dem Bannkreis dieser romantisch-mystischen Anschauungen standen. 
auch die Männer, dic vorzugsweise als die Freunde des Königs und seine ein- 
flußreichen Berater neben dem Ministerium bezeichnet werden können und die wir 
zum Teil schon als Mitarbeiter des „Politischen Wochenblatts“ kennen lernten; 
vor allen der Generaladjutant Leopold von Gerlach und seine Brüder, von 
denen der magdeburgische Gerichtspräsident Ludwig der schärfste und bedentendste 
Vertreter einer hochkirchlich-konservativen Richtung war, die mit dem agrarischen. 
Junkertum keineswegs ohne weiteres gleichgesetzt werden darf, ferner der geist- 
reiche und vielwissende Radowitz, der trotz seiner Fremdbürtigkeit und seiner nie- 
verleugueten katholischen Gesinnung zu hoher militärischer Stellung gelangt 
war und als Militärbevollmächtigter am Bundestag eben damals die Er- 
fahrungen sammelte, die ihn befähigt haben, nachmals der Hauptratgeber des 
Königs in der deutschen Frage zu werden; endlich Bunsen, der gelehrte Kenner des 
mittelalterlichen Kultuswesens, mit dem der König seine kirchlich-romantischen 
Pläne am liebsten erörterte, trotz seines Mißerfolges als Vertreter am Vatikan 
bald wieder in bedeutender diplomatischer Stellung tätig, als Botschafter in 
London, wo er durch seine englische Gemahlin schnell heimisch wurde; er hat den 
König in seiner übertriebenen Vorliebe für englisches Staats= und Kirchenwesen, 
das dieser aber nur einseitig von der altertümlich-konservativen Seite auffaßte, 
auf eine mehr dilettantische als politische Weise bestärkt. 
Die Ministerialregierung blieb zunächst in den Formen, die sie nach Harden- 
bergs Tode angenommen hatte, wenn sich Friedrich Wilhelm IV. auch nicht so- 
ausschließlich wie sein Vater auf den Verkehr mit dem Kabinettsminister be- 
schränkte. In diese Stellung berief er seinen alten Adjutanten, den frommen und 
pflichttreuen General von Thile, neben dem später namentlich noch der Westfale 
v. Bodelschwingh, das Muster eines gewissenhaften Verwaltungsbeamten, tätig 
gewesen ist. Von den Fachministern war der Kultusminister Eichhorn, der 
Nachfolger Altensteins, der sich früher sehr bedeutende Verdienste um die Be- 
gründung des Zollvereins erworben hatte, ein eifriger und einseitiger Förderer 
der neuen pietistischen Richtung; er ist den Rationalisten, namentlich den so- 
genannten Lichtfreunden in Halle sehr abgünstig entgegengetreten. Minister des 
Innern blieb der hochkonservative Vertreter des alten Systems Herr von Rochow, 
dem die immer deutlicher hervortretende freisinnige Richtung in der Rheinprovinz. 
und in Ostpreußen schwere Sorgen bereitete und der bald mit dem liberalen 
Königsberger Oberpräsidenten von Schön in offenen Konflikt geraten ist. Im 
Instizministerium waltete zunächst noch der Demagogenverfolger Kamptz, bis er 
1842 durch den großen Rechtslehrer Savigny ersetzt wurde; das Kriegsministerium 
zierte noch einmal der alte Boyen, dem freilich keine große Wirksamkeit mehr 
beschieden war; das auswärtige Amt hat erst seit 1845 einen Vertreter von einiger 
Bedeutung erhalten in der Person des früheren Wiener Gesandten von Canitz, 
der zu dem vertrauten Kreise des Königs gehörte und auch in der deutschen 
Frage die Richtung seines königlichen Herrn vertrat. Eine maßgebende Stellung 
batte keiner von diesen Männern; der König war gewillt, durchaus selbst zu 
regieren.
        <pb n="533" />
        Die Raigeber Friedrich Wilhelnis IV. Die ersten Regierungshandlungen. 519 
Die Erbhuldigung, die nach alter Weise in Königsberg und Berlin veran— 
staltet wurde und bei der Friedrich Wilhelm gegen alles Herkommen persönlich zu 
den Versammelten zündende Worte über das Verhältnis von König und Volk 
sprach, gab weiten Kreisen bereits einen starken Eindruck von dem berückenden 
Zauber seiner Persönlichkeit und von dem Geiste, in dem er sein Herrscheramt auf- 
faßte. Es war ein großer, herzbewegender Moment, als er in Berlin vor dem 
Schlosse von der goldenen Treppe des festlichen Throngerüstes herab die auf dem 
Schloßplatz Versammelten mit begeisterten Worten anredete und das Gelöbnis 
der Treue von ihnen heischte, das dann tausendstimmig ertönte und mit bewegtem 
Dank von ihm entgegengenommen wurde. So hatte noch nie in Preußen ein 
König zu seinem Volke gesprochen, und im Moment war alles durch den hohen 
Schwung dieser Feierstunde überwältigt. 
Die ersten Regierungshandlungen Friedrich Wilhelms entsprangen im 
übrigen mehr dem großherzigen Wunsche, allen seinen Untertanen als ein 
gnädiger und gerechter Herr zu erscheinen, überall Friede und Freude zu ver- 
breiten, als reifer politischer Erwägung, und sie waren daher kein klarer und un- 
zweidentiger Ansdruck seiner eigentlichen Regierungsabsichten. Eine allgemeine 
Amnestie für politische Verbrecher gab den Burschenschaftern, die wie Fritz Reuter 
zu langer Festungshaft verurteilt waren, die Freiheit wieder; die Untersuchung 
demagogischer Umtriebe hörte auf; der alte Arndt durfte in Bonn wieder Vor- 
lesungen halten, und der Turnvater Jahn wurde von der Polizeiaufsicht befreit. 
Von den Göttinger Sieben wurde Dahlmann als Professor in Bonn angestellt 
und die Brüder Grimm als Mitglieder der Akademie mit einem Jahrgehalt 
nach Berlin berufen; Alexander von Humboldt wurde zum Mitglied des Staats- 
rats ernannt. Auf der anderen Seite wurde allerdings auch der hochkirchlich- 
konservative Rechtslehrer Fr. J. Stahl, der Sprößling einer jüdischen Familie, 
aus Bayern stammend, in Berlin angestellt, einer der künftigen Führer der 
konservativen Partei, und Schelling war ausersehen, durch seine Philosophie 
der Offenbarung einen Ersatz für Hegel zu bieten, der mehr als dieser nach dem 
Herzen der Gläubigen war und den Rationalismus bekämpfen sollte — eine 
Hoffnung, die freilich bei der geistigen Erschöpfung des greisen Gelehrten sich nicht 
erfüllen konnte. Auch der hessische Reaktionär und Koufliktsminister Hassen- 
pflug hat damals im preußischen Obertribunal einen Platz gefunden. 
Am bezeichnendsten aber für die Richtung der neuen Regierung war der 
schnelle und vollständige Rückzug in dem Konflikt mit der katholischen Kirche. 
Waren die Rechte des Staates in dem Kirchenstreit etwas zu scharf betont und 
zu schroff geltend gemacht worden, ohne Verständnis für die veränderte Lage, 
welche durch die innere Umwandlung der katholischen Partei im ultramontanen 
Sinne entstanden war, so wurden sie jetzt leichtherzig und ohne Umstände ganz 
aufgegeben: denn darauf kam doch die Wiedereinsetzung der ungehorsamen 
Bischöfc hinaus. Der König glaubte den Zwiespalt der Konfessionen bewältigen 
zu können durch die ihm vorschwebende Idee eineschristlich-germanischen Staates. 
Auf dem Dombaufest zu Köln (1842) hat er diesem seinem Ideal mit zündenden 
Worten Ausdruck verliehen. In den katholischen Kreisen aber und auch sonst 
gewann jetzt die Ansicht Raum, daß die Bischöfe nur der päpstlichen Kurie, nicht 
auch der Staatsgewalt zu gehorchen hätten, daß jedenfalls in einem Kouflikt 
der beiden Gewalten der Staat nachgeben müsse. Auf der Grundlage solcher
        <pb n="534" />
        520 Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840—1859). 
Auffassungen hat sich dann die ultramontane Bewegung, gefördert durch die 
katholische Abteilung des Kultusministeriums, in der Stille weiter entwickelt bis 
zum Kulturkampf der 70er Jahre. 
Verhängnisvoll war auch die entgegenkommende Haltung des Königs. 
gegen die Polen, die 1841 zu einem völligen Umschwung geführt hat. Die 
beweglichen Klagen des polnischen Grafen Raczynski haben ihren Eindruck 
nicht verfehlt: der Oberpräsident Flottwell, der zehn Jahre hindurch neben 
dem General von Grolman der Vertreter des Germanisierungssystems gewesen. 
war, wurde nach Sachsen versetzt und die Regierung hörte auf, für die Ver- 
stärkung des deutschen Elements in der Ostmark zu sorgen. Alle Zivilprozesse 
mußten fortan in der Sprache des Klägers verhandelt werden; den Verfügungen 
der Behörden sollten poluische Ubersetzungen beigegeben werden; und wenn auch 
die von den Polen geforderte Wahl der Landräte nicht bewilligt wurde, so be- 
gann doch in den Schulen wieder das Polnische zu überwiegen; der Erzbischof 
von Gnesen erschien jetzt als das eigentliche Haupt des Laudes und schürte nach 
Kräften die polnische Agitation, die in den begnadigten Verschwörern von 1830 
wirksame Helfer fand. Die Polen waren weit entfernt, wie es die Regierung 
gehofft hatte, ihren Vereinigungspunft in dem Namen Preußen zu finden; sie 
wollten bleiben, was sie nach Sprache und Sitte und nach ihren geschichtlichen 
Erinnerungen waren: Polen. Der unter der Agide der preußischen Regierung 
erst zu Selbständigkeit und wirtschaftlicher Wohlfahrt gelangte Bürger= und 
Bauernstand ist erst allmählich in diese großpolnische Bewegung hineingewachsen; 
ihre eigentlichen Träger waren anfangs in der Hauptsache nur Klerus und Adel. 
Gewissermaßen wie ein vorbereitendes Leitmotiv, wie eine nationale Fan- 
fare klingt in die Anfänge der Regierung Friedrich Wilhelms IV. der Alarm 
der deutschpatriotischen Bewegung hinein, der durch die Haltung Frankreichs in 
der orientalischen Frage hervorgerufen worden ist. Die vier großen Mächte, 
die alten Alliierten von 1814, hatten sich unter Führung Lord Palmerstons in 
geschlossener Reihe gegen die Anmaßungen der auf den vorwaltenden Einfluß 
in Agypten gerichteten französischen Politik gewandt. In der französischen 
Deputiertenkammer sprach man damals davon, daß die Verträge von 1815 zer- 
rissen werden müßten, und der alte Ruf nach der Rheingrenze wurde wieder 
laut. In der öffentlichen Meinung Deutschlands machte sich damals eine starke, 
einmütige patriotische Bewegung geltend, die über die Grenzen der einzelnen 
Staaten hinausging und an die gemeinsame deutsche Idec anknüpfte, wie sie von 
den Freiheitskriegen her in Erinnerung war. Damals dichtete Nikolaus Becker 
das rasch berühmt gewordene Lied „Sie sollen ihn nicht haben, den freien deutschen 
Rhein“, und Friedrich Wilhelm IV. verlieh dem Dichter eine lebenslängliche 
Pension. Auch Max Schuneckenburgers „Wacht am Rhein“ stammt aus jenen 
Tagen, blieb aber so gut wie unbekannt, bis das Lied 1870 zu der wohlverdienten 
Ehre kam, der nationale Kriegsgesang der Deutschen zu werden. Manche 
Patrioten, wie Radowitz, waren der Meinung, daß Preußen diese Gelegenheit 
hätte benntzen sollen, um sich in einem Kriege gegen Frankreich an die Spitze- 
Deutschlands zu stellen; aber Friedrich Wilhelm IV. wollte den Frieden ebenso 
wie Louis Philipp; und da man in Frankreich nicht von den Worten zu Taten 
überging, so blieb er erhalten. Der König hatte die Gelegenheit nur dazu zu 
benutzen versucht, um die schon früher viel erörterte Reform der Bundeskriegs-
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        Haltung gegenüber Katholiken und Polen. Politische Krisis 1840. Verfassungsfrage. 521 
verfassung in Verhandlungen mit Osterreich zum Ziel zu führen. Aber man kam 
auch diesmal nicht über die Aufstellung eines Feldzugsplans wie 1831 hinaus; 
nachträglich wurde dann nur noch der Ausbau der Bundesfestungen Ulm und 
Rastatt und die Einführnng von Bundesinspektionen im Frieden erreicht. 
Friedrich Wilhelm IV. besaß nicht die zupackende Energie, die zur Lösung der 
deutschen Frage im preußischen Sinne gehört hätte; auch seine auswärtige Politik 
war stark durchsetzt mit persönlichen Sympathien und idealen Bestrebungen. In 
der Natur der Sache lag damals eine möglichst feste Verbindung der drei Ost- 
mächte, Preußen, Rußland und Osterreich, und im allgemeinen hat Friedrich 
Wilhelm IV. diese Linie auch eingehalten; aber seine auf persönlicher Vorliebe 
beruhende Hinneigung zu England, in der er durch Bunsen bestärkt wurde, hat 
doch immer wieder das Mißtrauen der beiden Ostmächte rege gemacht, und die 
Verbindung mit England hat keine andere Frucht gezeitigt als die Begründung 
des evangelischen Bistums Jerusalem. 
Die wichtigste Frage der preußischen Politik aber war zunächst die der 
Verfassungz sie ist schon durch den Königsberger Huldigungslandtag zur öffent- 
lichen Erörterung gebracht worden. Der Landtag hatte in ehrerbietig-loyalem 
Tone den König gebeten, das Werk der Volksrepräsentation in Angriff zu nehmen 
und eine Verfassungsurkunde im Sinne der Verheißung vom 22. Mai 1815 zu 
erlassen; die Kußerungen des Königs bei der Huldigung selbst waren nicht be- 
stimmt genug gewesen, um den Ostpreußen sofort die Hoffnung auf Erfüllung 
ihrer Bitte zu nehmen; um so größer war dann die Enttäuschung, als der König 
in einer Kabinettsorder vom 4. Oktober ganz deutlich aussprach, daß er keines- 
wegs eine Entwicklung der Landesverfassung im Sinne der Verordnung von 
1815 beabsichtige. Aus dieser Stimmung ist die Schrift des Oberpräsidenten 
von Schön „Woher und wohin?“ hervorgegangen und ebenso die Schrift eines 
jüdischen Arztes aus Königsberg, Johann Jacoby, „Vier Fragen beantwortet 
von einem Ostpreußen“. Beide knüpften an den Antrag des Huldigungsland- 
tages an und beide traten für die Repräsentativverfassung ein, Schön in maß- 
voller und ehrerbietiger Form unter besonderer Hervorhebung des Gedankens, 
daß eine Verfassung die notwendige Ergänzung und der natürliche Abschluß der 
Reformgesetzgebung von 1807 bis 1813 sei; Jacoby in einem heftigen, recht- 
haberischen Tone und ohne den bei Schön unverkennbaren Hauch von Loyalität 
und Ehrfurcht vor der Krone. Der König, dem Schön seine Broschüre übersandt 
hatte, lehnte die Ansichten des liberalen Oberpräsidenten nicht gerade ungnädig, 
aber ganz entschieden ab. Die von Schön angebotene Entlassung bewilligte er 
nicht; aber die immer heftigeren Konflikte, in die der Oberpräsident jetzt mit dem 
Minister von Rochow geriet, haben 1842 dazu geführt, daß er sowohl wie sein 
Gegner aus dem Staatsdienste ausschieden. Gegen Jacoby wurde gerichtlich 
vorgegangen; er wurde in erster Instanz zu mehrjähriger Festungshaft verurteilt, 
auf seine Berufung aber vom Kammergericht freigesprochen. Die dadurch ge- 
nährte Bewegung hat in Ostpreußen angehalten bis zum Jahre 1848. 
In welcher Richtung sich die Verfassungspläne des Königs bewegten, das 
zeigte sich in der weiteren Entwicklung, die er seit 1841 den Provinzialland- 
tagen angedeihen ließ. Sie sollten fortan alle zwei Jahre zusammentreten und 
in beschränkter Offentlichkeit verhandeln; zugleich wurde die Bildung von Aus- 
schüssen angeordnet, die gelegentlich als Ersatz der vollen Landtage dienen sollten.
        <pb n="536" />
        522 Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840—1859). 
Am 18. Oktober 1842 wurden dann diese Ausschüsse aus allen Provinzen nach- 
Berlin zusammenberufen, gewissermaßen als Ersatz eines General-Landtages 
unter dem Namen „Vereinigte Ausschüsse“, im ganzen 98 Abgeordnete aus den 
acht Landtagen, 46 vom Herren= und Ritterstand, 32 von den Städten, 20 von 
dem kleinen ländlichen Grundbesitz. Bei den Vorlagen, die dieser Versammlung 
gemacht wurden (die eine bezog sich auf einen Stenernachlaß, die andere auf eine 
staatliche Zinsgarantie für Privateisenbahnen), handelte es sich eigentlich nur um 
eine Kenntnisnahme bereits vollzogener Regierungsakte oder um eine nachträg- 
liche Zustimmung dazu; und auch die allgemeine Frage, die ihr dann noch vor- 
gelegt wurde, ob die Regierung in Zukunft den Eisenbahnban mit allen Mitteln, 
namentlich auch durch Zinsgarantie, fördern solle, konnte nach Lage der Dinge- 
nicht anders als einfach mit ja beantwortet werden. Der König war sehr zu- 
frieden mit dem Verlauf der Sitzung und unterließ nicht, die Abgeordneten be- 
sonders darauf hinzuweisen, daß sie sich als ständische Vertreter und Ratgeber der 
Krone, nicht aber als „Repräsentanten des Windes der Meinung und der Tages- 
lehren“ zu betrachten hätten. Weniger befriedigt waren die Provinziallandtage 
selbst durch die Rolle, die ihre Vertreter in Berlin gespielt hatten. Sie forderten. 
in den folgenden Sessionen ziemlich allgemein Erweiterung der Rechte der Aus- 
schüsse; daneben trat die Forderung wirklicher Reichsstände wieder hervor; keim 
Verlangen aber war so allgemein wie das nach Preßfreiheit. 
Die Zensur war bald nach dem Regierungsantritt des Königs durch eine 
liberale Instruktion bedeutend gemildert worden; das Oberzensurgericht von 1842 
war als Bollwerk gegen die Willkür einzelner Zensoren gemeint; Bilder, Zeich- 
nungen und Bücher wurden ganz freigegeben. Die Unzufriedenen machten sich das. 
sofort zunutze, um in der ausgelassensten Weise die Regierung zu verspotten, und 
der König selbst wurde zur Zielscheibe eines mit satirischen Versen und Karika- 
turen arbeitenden Witzes. Friedrich Wilhelm war bald in seinen heiligsten Ge- 
fühlen beleidigt und konnte diese größere Freiheit der Presse, die zur Frechheit 
auszuarten drohte, nicht auf die Dauer ertragen. Bald gab es wieder Verweise. 
und Verbote, und die Zensurmaßregeln wurden wieder verschärft. Manchmal. 
traf man dabei auch die Falschen. So wurde Hoffmann von Fallersleben wegen 
seiner „Unpolitischen Lieder“ von seiner Breslauer Professur entferut; besser 
begründet war es schon, wenn der aus dem württembergischen Militärdienst 
desertierte, revolutionär gesinnte Dichter Herwegh, den Friedrich Wilhelm. 
früher einmal unvorsichtigerweise empfangen hatte, wegen eines unehrerbietigen. 
„offenen Briefes“ an den König ausgewiesen wurde. Einem Berliner Privat- 
dozenten der Geschichte, Dr. Nauwerk, den der König für einen „patentierten. 
Revolutionär“ erklärte, wurde auf seine Veranlassung die venia legendi ent- 
zogen. Ein Disziplinargesetz für die Beamten von 1844 schien die Unab- 
hängigkeit des Richterstandes zu gefährden. Die Haltung der Regierung ent- 
fernte sich immer mehr von dem anfänglich zur Schau getragenen großherzigen 
Liberalismus, und natürlich wurde nun die Stimmung in der Tagespresse und 
in der Literatur immer gereizter, die Person des Königs selbst, die so vielen 
ein Gegenstand der Enttäuschung war, immer unpopulärer. Die Lyrik jener 
Tage nahm großenteils einen politischen und meist einen oppositionellen 
Charakter an. Neben Hoffmann und Herwegh folgten auch Dingelstedt, Freilig= 
rath und Robert Prutz dieser Zeitströmung, und in der satirischen Komödie „Die
        <pb n="537" />
        Die Opposition in der politischen Literatur. Verfassungspläne des Königs. 523 
politische Wochenstube“ (1843) verspottete Prutz sehr derb und drastisch die 
ergebnislosen Anläufe der Regierung Friedrich Wilhelms IV. Vereinzelt blieb 
in diesem Chor Emanuel Geibel, der in seinen „Zeitstimmen“ die patriotischen 
Töne der Sänger aus den Freiheitskriegen wieder aufnahm und zugleich die 
Formenstrenge Platens und seiner klassischen Vorbilder zu erreichen suchte. Am 
giftigsten griff Heine namentlich in seinen „Zeitgedichten“ das verhaßte Preußen, 
die Hohenzollerndynastie und die Person des Königs selbst an, mit einem Witz, 
der oft gemein und schmutzig war und nicht den Zorn des Patrioten, sondern 
einen vaterlandslosen Nihilismus verriet. Auch die historische Literatur durch- 
drang sich teilweis mit störenden politischen Zeittendenzen, wie Dahlmanns 
„Geschichte der englischen Revolution“, die hier rein als ein Kampf um die kon- 
stitutionelle Verfassung erschien; die Regierungsgeschichte des Kaisers Julian 
Apostata, die David Friedrich Strauß unter dem Titel: „Der Romantiker auf 
dem Throne der Cäsaren“ 1847 veröffentlichte, kehrte ihre deutliche satirische 
Spitze gegen den preußischen König, dessen Regierungstendenzen dem Verfasser 
als ein aussichtsloser Kampf gegen den Genius der Zukunft erschienen. 
Inzwischen nahmen die Beratungen über die Verfassung in den Kreisen 
des Königs ihren Fortgang. Sein Plan knüpfte nicht an die Verordnung von 
1815, sondern an das Staatsschuldengesetz von 1820 an, das die Aufnahme neuer 
Anleihen an die Mitwirkung von Reichsständen gebunden hatte. Als solche 
Reichsstände schwebte ihm eine Vereinigung der sämtlichen acht Provinzial- 
landtage vor, die aber nicht in periodischer Wiederkehr, sondern nur bei seltenen 
Gelegenheiten veranstaltet werden sollte. Eine beständige Deputation aus dieser 
Versammlung sollte das Staatsschuldenwesen kontrollieren und dem Vereinigten 
Landtag bei seinem Wiederzusammentritt darüber Bericht erstatten. Daneben 
aber sollten auch die Vereinigten Ausschüsse fortbestehen, und zwar sollten sie im 
Gegensatz zum Vereinigten Landtag regelmäßig alle vier Jahre berufen werden. 
Wie die Staatsanleihen so gedachte der König auch neue Stenern von den Reichs- 
ständen bewilligen zu lassen; außerdem sollten ihnen Gesetze zur Begutachtung 
vorgelegt werden; auch ein Petitions= und Beschwerderecht war ihnen zugedacht. 
Der neue Minister des Innern, Graf Arnim-Boytzenburg, mit dem der König 
diese Pläne zunächst beriet, erhob gewichtige Bedenken dagegen. Er wies nament- 
lich darauf hin, daß die Einrichtung zu künstlich und verwickelt sei; er schlug 
seinerseits nur eine Versammlung vor, die von den Landtagen gewählt werden 
sollte und die sowohl mit den Verheißungen von 1815 wie mit denen von 1820 
sich decken würde. Allein der König blieb bei seinem Plane, und der Minister, 
der nichts Gutes von dessen Ausführung erwartete, erbat und erhielt seinen Ab- 
schied. Jetzt legte der König seine Entwürfe einer zu diesem besonderen Zweck 
berufenen Kommission vor, die keine wesentlichen Anderungen daran vornahm, 
und am 11. März 1846 fand dann noch eine gemeinschaftliche Beratung der An- 
gelegenheit durch das gesamte Staatsministerium unter Zuziehung jener Kom- 
missionsmitglieder statt, wobei der Prinz von Preußen den Vorsitz führte. Der 
Prinz stand eigentlich auf dem Standpunkt, daß nach dem väterlichen Testament 
eine Veränderung der Verfassung nur unter Zustimmung sämtlicher Agnaten 
des königlichen Hauses stattfinden dürfe; aber da sein königlicher Bruder anderer 
Ansicht war, so fügte er sich, und die Versammlung, die er leitete, nahm das 
Projekt Friedrich Wilhelms ohne wesentliche Veränderungen an.
        <pb n="538" />
        524 Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840—1859). 
Nun wurden die Absichten des Königs der Offentlichkeit angekündigt durch 
das Patent vom 3. Februar 1847. Die Verordnung vom 22. Mai 1815 war 
darin mit Stillschweigen übergangen; der König erklärte aber, daß er über die 
von seinem Vater gegebenen Zusagen noch erheblich hinausgegangen sei; er 
meinte damit namentlich das Steuerbewilligungsrecht. Das Patent hält fest 
an den drei Organen, die er nebeneinander stellen wollte: Vereinigter Landtag, 
Vereinigte Ausschüsse, ständige Deputation für das Staatsschuldenwesen. Der 
Vereinigte Landtag sollte einberufen werdei", so oft die Bedürfnisse des Staates 
neue Anleihen oder die Einführung neuer Steuern oder auch eine Erhöhung der 
bestehenden notwendig machen würden; die Vereinigten Ansschüsse dagegen, die 
als Vertretung des Vereinigten Landtags angesehen wurden, regelmäßig alle 
vier Jahre. Landtag und Ausschüsse erhielten außer dem Recht der Zustimmung 
zu Anleihen und neuen Steuern noch das Recht einer Mitwirkung bei der Gesetz- 
gebung, aber nur in dem Umpfange, wie sie bisher die Provinzialstände gehabt 
hatten, also nur durch Erteilung von Gutachten; ferner einen Anteil an der 
Staatsschuldenverwaltung, der aber praktisch in der Hauptsache durch die ständige 
Deputation ausgeübt werden sollte; endlich auch noch ein Petitionsrecht in 
allgemeinen Staatsangelegenheiten, aber mit der Beschränkung, daß abgewiesene 
Anträge während der Session nicht wiederholt werden dürften. In dem Ver- 
einigten Landtag war das Prinzip des englischen Zweikammersystems mit der 
altständischen Einrichtung der drei Kurien in der Weise verbunden, daß eine be- 
sondere Herrenkurie, bestehend aus den Fürsten und Standesherren, gewisser- 
maßen wie ein Oberhaus von der Dreiständekurie der Ritter, Bürger und 
Bauern abgesondert war. Die beiden Häuser sollten sich zu gemeinsamer Be- 
ratung und Abstimmung vereinigen in den Fällen, wo es sich um Bewilligung 
von Anleihen und Steuern handelte; in allen anderen Fällen sollte die Herren- 
kurie abgesondert von dem anderen Hause beraten und beschließen. Die Drei- 
ständekurie sollte in der Regel ein Ganzes bilden; doch waren Fälle vorgesehen, 
wo entweder die einzelnen Stände der Ritter, Bürger, Bauern oder die ein- 
zelnen Provinzen sich zu besonderen Sitzungen absondern sollten. Die Aus- 
schüsse sowie die ständige Deputation waren von dem gesamten Landtage zu 
wählen. 
Die Aufnahme des Febrnarpatents in der Offentlichkeit war keine günstige. 
Fast nirgends fand es volle Zustimmung; die Konstitutionellen waren prinzipiell 
dagegen. Den schärfsten Ausdruck fand diese Ansicht in der Schrift des Bres- 
lauer Stadtrichters Heinrich Simon: „Annehmen oder Ablehnen?“, in welcher 
mit einer mehr juristischen als politischen Schärfe und in einer unehrerbietigen 
Form die Ablehnung der vom König verordneten Einrichtung verlangt wurde, 
weil dem Volke die wenigen Rechte, die es bereits gehabt habe, dadurch genommen 
würden. Ein gegen den Verfasser deswegen angestrengter Prozeß ist infolge 
der Ereiguisse von 1848 niedergeschlagen worden. Ablehnend äußerte sich auch 
der Heidelberger Professor Gervinus in einer besonderen Schrift über das Ver- 
fassungspatent; selbst ein konservativer Agrarier wie Herr v. Bülow-Cummerow, 
der ebenfalls eine Broschüre darüber schrieb, hatte vieles daran auszusetzen. 
Die Mißstimmung und Enttäuschung war allgemein. 
Am 11. April 1847 wurde der Vereinigte Landtag eröffnet. Der König 
selbst hielt eine Thronrede, die wieder ein Meisterstück von Beredsamkeit war und
        <pb n="539" />
        Das Februarpatent von 1847 und der erste Vereinigte Landtag. 525 
seine Persönlichkeit zu höchst eindrucksvoller Darstellung brachte. Er schied sehr 
scharf zwischen einer ständischen Landesvertretung, wie er sie schaffen wollte, 
und einer konstitutionellen Verfassung modernen Gepräges. „Es drängt mich — 
sagte er — zu der feierlichen Erklärung: daß es keiner Macht der Erde je ge- 
lingen soll, Mich zu bewegen, das natürliche, gerade bei uns durch seine innere 
Wahrheit so mächtig machende Verhältnis zwischen Fürst und Volk in ein kon- 
ventionelles, konstitutionelles zu wandeln, und daß Ich es nun und nimmermehr 
zugeben werde, daß sich zwischen unsern Herrn Gott im Himmel und dieses 
Land ein beschriebenes Blatt gleichsam als eine zweite Vorsehung eindränge, um 
uns mit seinen Paragraphen zu regieren und durch sie die alte heilige Treue zu 
ersetzen.“ Im Gegensatz zu dem radikalen Liberalismus, der die Grundlagen von 
Staat und Kirche untergraben wolle, legte er das nachdrückliche Bekenntuis ab: 
„Ich und Mein Haus Wir wollen dem Herrn dienen.“ Er führte den Ständen 
zu Gemüte, daß sie Vertreter und Wahrer der eigenen Rechte sein sollten und 
nicht Repräsentanten von Tagesmeinungen. Eine Volksrepräsentation in diesem 
Sinne sei undeutsch und müsse zu Konflikten mit der Krone führen. In Preußen 
aber müsse die Krone nach dem Gesetze Gottes und des Landes und nach eigener 
freier Bestimmung herrschen, sie könne und dürfe nicht nach dem Willen von 
Majoritäten regieren. 
Die Abgeordneten hörten aus dieser Rede den einen immer wieder- 
kehrenden Ton heraus, daß sie keine Nationalrepräsentation sein sollten, wie sie 
die öffentliche Meinung ersehnte, wie sie die königliche Verordnung von 1815 
verheißen hatte; daß sie nicht mitregieren sollten, daß die Krone sich die ganze 
Fülle ihrer Macht und Regierungsgewalt vorbehalte. Der größere Teil der 
Versammlung war verstimmt; in der Presse regte sich bei Besprechung der 
Thronrede offen die liberal-konstitutionelle Opposition. In der Adresse, mit der 
der Landtag nach englischem Vorbild die Thronrede beantwortete und die nach 
langen und schwierigen Debatten eine nicht eben sehr glückliche Fassung 
erhalten hatte, war am Schluß von der „Wahrung der ständischen Rechte“ die 
Rede, zu der der Landtag sich gedrungen sehe. Der König antwortete mit der 
Erklärung: die Wahrung aller Rechte sei seine eigene Obliegenheit; er habe 
den Ständen mehr Rechte gegeben, als die Verheißungen seines Vaters ent- 
hielten; andere Rechte als die in seinem Februarpatent enthaltenen erkenne er 
nicht an; das Patent sei aber eine Grundlage, die bildungsfähig sei. Und 
gewissermaßen um eine Probe seines Entgegenkommens zu geben, versprach er, 
den Vereinigten Landtag in vier Jahren wieder zu bernsen. Die Opposition 
war mit dieser Erklärung wenig zufrieden; 142 Mitglieder des Landtages ver- 
einigten sich, um eine Deklaration ihrer Rechte zu unterzeichnen, die alles das 
aufzählte, was der Vereinigte Landtag angeblich durch die Erlasse König Friedrich 
Wilhelms III. an Rechten bereits erhalten habe. Aber der vom König er- 
nannte Landtagsmarschall, Herr von Rochow, weigerte sich, diese Schrift anzu- 
nehmen und zur Beratung zu stellen, und so ist die Beschlußfassung darüber 
und die Überreichung an den König unterblieben. Dagegen konnte nicht ver- 
hindert werden, daß in Form von Petitionen Anträge an den König gerichtet 
wurden, die das ganze Gefüge des neuen Verfassungswerkes antasteten, zum 
Beispiel Beseitigung der Vereinigten Ausschüsse und zweijährige Periodizität 
des Landtags forderten. Der König war sehr verstimmt darüber; er erklärte,
        <pb n="540" />
        526 Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840—1859). 
daß er seine Entscheidung aussetzen müsse und bestand zunächst auf der Wahl der 
Ausschüsse, die auf den 25. Juni angesetzt wurde. Aber von 499 Anwesenden 
nahmen nur 284 ohne Vorbehalte an der Wahl teil; 58 enthielten sich voll- 
ständig, weil sie die Ausschüsse als ungesetzlich ansahen. Der König ließ der 
Versammlung sein Mißfallen darüber aussprechen und erklärte, er werde die 
bestehenden Gesetze zu schützen wissen; die Ausschüsse wurden als vollkommen zu 
Recht bestehend von ihm angesehen. 
Zwei Vorlagen, die dem Vereinigten Landtag noch gemacht worden waren 
— Bewilligung einer Anleihe zum Bau der Ostbahn und Bewilligung einer 
Zinsgarantie für die Landrentenbanken —, sind von der Versammlung abge- 
lehnt worden, und zwar mit der Begründung, daß sie nicht die Funktionen der 
in den früheren Gesetzen in Aussicht genommenen Reichsstände ausüben könne, 
da ihr die Rechte, die diesen im voraus gewährt worden waren (namentlich also 
die jährliche Periodizität und die unmittelbare Kontrolle der Staatsschulden- 
verwaltung), in dem Februarpatent nicht verliehen worden seien. Arnim be- 
hielt also recht: die Spaltung der Reichsstände in drei verschiedene Organe und 
die Schmälerung der Rechte des Vereinigten Landtages selbst, die dabei herauns- 
kam, hatte dazu geführt, daß eine heillose Unklarheit darüber entstanden war, 
ob der Vereinigte Landtag wirklich die in den früheren Gesetzen verheißene reichs- 
ständische Versammlung sei oder nicht. Jedenfalls setzte der König seinen Willen 
insofern durch, als nach dem Schluß des Landtages die Vereinigten Ausschüsse in 
Tätigkeit traten. Beim Schluß ihrer Sitzungen aber, am 7. März 1848, verkün- 
dete er, daß er die den Ausschüssen verliehene vierjährige Periodizität nunmehr 
dem Vereinigten Landtage übertragen und die Befugnisse der Ausschüsse selbst in 
der von diesem gewünschten Weise beschränken wolle. So hatte also der König ein 
wichtiges Zugeständnis gemacht, aber unter Festhaltung seines Standpunktes, 
daß alle Rechte des Landtages nur ein freies Geschenk der königlichen Gnade seien. 
Die historische Bedeutung dieser Vorgänge liegt vor allem in der starken 
politischen Erregung, die dadurch im Lande hervorgebracht worden ist. Erst 
jetzt begann ein stärkeres öffentliches Leben in Preußen, und es stand von Anfang 
an im Zeichen des Kampfes. Der Landtag hatte die Gegenstände dieses Kampfes 
und die Ziele der Parteien gezeigt; er hatte die Losungen ansgegeben, an denen 
sich die Geister schieden; eine parlamentarische Parteibildung begann einzusetzen, 
bei der namentlich die Gegensätze von konservativ und liberal hervortraten. Die 
Verhandlungen von 1847 haben auch schon die Persönlichkeiten gekennzeichnet, 
die weiterhin im öffentlichen Leben bedeutend hervortreten sollten: die Oppo- 
sitionsführer Georg von Vincke, Graf Schwerin, von Anerswald, die Rheinländer 
Beckerath, Hansemann, Camphausen, die schon damals eine breite Popularität 
genossen; als Häupter der konservativen Partei der gemäßigte Graf Arnim- 
Boytzenburg, Freiherr von Manteuffel, und vor allem der strammste der Kon- 
servativen, Herr von Bismarck-Schönhausen, der bei der Adreßdebatte scharf und 
temperamentvoll die Auffassung bekämpft hatte, als sei das Volk 1813 auf- 
gestanden, um sich mit der Befreiung von der Fremdherrschaft zugleich eine kon- 
stitutionelle Verfassung zu erkämpfen. Die Gegner hatten zum erstenmal die 
Klingen gekrenzt; sie standen sich kampfbereit gegenüber. 
Diese politische Aufregung, die durch das Verfassungsexperiment Friedrich 
Wilhelms IV. hervorgerufen war und zunächst nur die oberen und mittleren
        <pb n="541" />
        Politische Erregung im Lande. Wirtschaftlich-soziale Mißstände. 527 
Schichten ergriff, wurde noch verstärkt durch wirtschaftlich-soziale Übelstände, die 
in den mittleren und unteren Klassen eine tiefe Unzufriedenheit erzeugt hatten. 
Die Hardenbergsche Agrarreform hatte sehr ungleich auf die verschiedenen 
Stände der Landbevölkerung gewirkt. Der größte Vorteil war den Gutsbesitzern 
zugefallen, die ihre Wirtschaften meist bedeutend vergrößert, abgerundet und in 
besseren Betrieb gebracht hatten. Dagegen konnte ein großer Teil des Bauern- 
standes der neugewonnenen Freiheit und Selbständigkeit nicht recht froh werden, 
weil es ihm an Kapital fehlte, um die notwendig werdende Umwälzung in der 
Wirtschaft ohne Schaden ins Werk zu setzen; und vollends der zu ungesunder 
Massenhaftigkeit angeschwollene Tagelöhnerstand, der ganz ohne die nötige 
Staatshilfe geblieben und lediglich dem guten oder bösen Willen der Gutsbesitzer 
preisgegeben war, hatte sich zu einem meist in kümmerlichen Verhältnissen 
lebenden Proletariat entwickelt, das schwere soziale Gefahren in sich barg. Wieder- 
holte Mißernten, von denen namentlich auch die Hauptnahrung der armen 
Leute, die Kartoffeln, betroffen wurden, führten 1847 und 1848 in manchen 
Gegenden, namentlich in Ostpreußen und Oberschlesien, zu förmlicher Hungers- 
not mit Typhus und anderen ansteckenden Krankheiten; und die korrekte, 
aber umständliche und wenig bewegliche Beamtenregierung stand diesem 
plötzlich zutage tretenden Massenelend ebenso ratlos gegenüber, wie den tieferen 
wirtschaftlich-sozialen Ubelständen, die ihm zugrunde lagen. Hier war ein 
gefährlicher Zündstoff für revolutionäre Bewegungen vorhanden; trotz der 
vielgerühmten konservativen Gesinnung der Laudbevölkerung bedurfte es nur 
einer gewissenlosen politischen Agitation, um die unter der Decke alltäglicher 
Lebensgewohnheiten glimmende Unzufriedenheit, die in manchen Provinzen bis 
weit in den noch keineswegs überall befreiten Bauernstand hineinging, zur 
lodernden Flamme anzufachen. 
Auch in der gewerbtreibenden Bevölkerung der Städte gärte es. Es 
sind die Jahre, in denen die fortschreitende Entwicklung der großen, teilweise 
mit Maschinen arbeitenden Fabrikunternehmungen auf vielen Gebieten den 
alten handwerksmäßigen Betrieb verdrängten, der seit der Hardenbergschen 
Reform einer kräftigen organisatorischen Stütze entbehrte. Das Handwerk 
hatte seinen goldenen Boden verloren, die Unzufriedenheit der Kleingewerb- 
treibenden war beständig gewachsen, und die Regierung hatte sich schon genötigt 
gesehen, die übertriebene Gewerbefreiheit wieder etwas einzudämmen. Die 
neue Gewerbeordnung von 1845 hatte den Gemeinden freigestellt, durch Orts- 
statut in einzelnen Gewerben, in denen es begehrt wurde, wieder Zwangs- 
innungen zu schaffen; aber diese maßvolle und verständige, einen gangbaren 
Mittelweg einschlagende Maßregel hatte nicht vermocht, die Handwerker zu 
befriedigen. Allgemein war in ihren Kreisen der Ruf nach Wiederherstellung 
des Zunftzwangs und des Befähigungsnachweises, und so verband sich seltsam 
genug mit der sonst überall nach Freiheit dürstenden Opposition eine Mittel- 
standsbewegung, die zu überwundenen und unhaltbaren Zuständen zurückwollte. 
Die Revolution (1848.—1849). 
Gewissermaßen als ein Vorspiel der allgemeinen Revolution, die sich vor- 
bereitete, war schon 1846 ein Polenaufstand ausgebrochen, dessen Mittelpunkt 
die 1815 geschaffene Republik Krakau war und der hauptsächlich das öster-
        <pb n="542" />
        528 Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840—1859). 
reichische Galizien in Mitleidenschaft gezogen hat. Der Ausbruch einer revolu- 
tionären Bewegung in Posen, den Mieroslawski herbeiführen sollte, ist durch die 
Wachsamkeit der preußischen Behörden verhütet worden, indem dieser Führer 
und viele andere Verschworene, alle bedeutenderen Leiter der Bewegung, noch 
rechtzeitig verhaftet wurden. Sie hatten sich im Jahre 1847 in einem großen 
Massenprozeß vor dem Kammergericht wegen Hochverrats zu verantworten — 
ein Prozeß, der damals großes Aufsehen gemacht hat. Die Schuld der An- 
geklagten war klar; aber der extreme Liberalismus nahm trotzdem nach alter 
Gewohnheit Partei für sie; und die tönenden Phrasen von Völkerfreiheit, 
Tyrannei, Selbstbestimmung der Nationen, die in den Verteidigungsreden 
mancher Berliner Anwälte nicht gespart wurden, fanden in der Presse einen 
starken Widerhall. Die Revolutionsstimmung ist dadurch vielleicht ebenso 
wirksam vorbereitet worden, wie durch das materielle Elend der ärmeren 
Klassen. Natürlich wurden die meisten von den Rädelsführern zu schweren 
Strafen verurteilt; aber die Vollstreckung ist dann durch die Ereignisse von 
1848 verhindert worden. 
Ein zweites, noch bedeutenderes Vorspiel der allgemeinen Revolution war 
der Bürgerkrieg in der Schweiz, der sogenannte Sonderbundskrieg von 1847, 
der aus dem Staatenbund von 1815 einen Bundesstaat mit einheitlicher starker 
Zentralgewalt gemacht hat. Der König von Preußen war hierbei ganz 
besonders interessiert wegen seines Fürstentums Neufchätel. Er hat denn auch 
mit Osterreich und Frankreich über das Einschreiten der Mächte zugunsten des 
Sonderbundes verhandelt, aber die Umwälzung in der Schweiz vollzog sich, 
bevor die Mächte sich einigen konnten, und nachträglich konstituierte sich auch 
Neuschätel durch eine besondere kleine Revolntion unter Vertreibung des 
preußischen Gouverneurs als Republik wie die anderen Kantone. Friedrich 
Wilhelm IV. hat lebhaft dagegen protestiert; er hat von den Mächten gefordert, 
daß sie gegen diese offenbare Verletzung der Verträge von 1815 einschreiten 
sollten. Aber sein Recht hier mit den Waffen zu verteidigen entsprach weder seiner 
persönlichen Neigung, noch dem Interesse des preußischen Staates; er ließ sich 
bereit finden, die Angelegenheit einem Schiedsgericht zu übergeben, und ehe 
dieses zu einem Beschluß gekommen war, ist die allgemeine Revolution aus- 
gebrochen, die diese neufchätelsche Frage ganz in den Hintergrund gedrängt hat. 
Mitten in der Gärung und den Wirren des Herbstes 1847 brachte Radowitz 
durch eine Denkschrift, die er dem König überreichte, die deutsche Frage wieder 
auf die Bahn. Er dachte ebenso großdeutsch wie der König, und dieser war 
einig mit ihm in dem Bemühen, eine Bundesreform in die Wege zu leiten, 
die das österreichische Kaisertum bestehen lassen und für Preußen etwa den 
militärischen Oberbefehl unter einer gründlichen Reform der Bundeskriegs- 
verfassung durchsetzen sollte. Zugleich dachte man an wirksame Verbesserung 
der Bundeseinrichtungen für Rechtsschutz und materielle Interessen. Man 
verhehlte sich die Wahrscheinlichkeit eines österreichischen Widerstandes gegen 
eine durchgreifende Reform nicht; aber man wollte OÖsterreich zwingen, deutsch 
zu sein, freilich nur mit moralischen Mitteln; Radowitz dachte auch wohl für 
den Fall, daß eine allgemeine BVundesreform scheiterte, an preußische Sonder- 
verträge wie beim Zollverein. Allein die Haltung des Ministeriums diesen 
Plänen gegenüber war lau, und eine Sendung von Radowitz nach Wien litt
        <pb n="543" />
        Vorgeschichte der Märzrevolution von 1848. 529 
unter der Belastung mit der Schweizer Frage. Erst als in Frankreich die 
Februarrevolution das Julikönigtum gestürzt hatte und man sich nun zunächst 
auf einen Krieg gefaßt machte, kamen bei einer zweiten Sendung von Radowitz 
nach Wien, Anfang März 1848, die Bundesreformpläne wieder zur Sprache, 
und Metternich wäre jetzt bereit gewesen, die nötigsten Zugeständnisse zu 
machen. Man verabredete eine Ministerialkonferenz, die in Dresden statt- 
finden sollte; aber ehe man noch zur Ausführung dieses Beschlusses schreiten 
konnte, hatte die Revolution, die von Frankreich nach Deutschland übersprang, 
alle deutschen Regierungen niedergeworfen. 
Die deutsche Frage kam auf andere Weise in Fluß. Von einer Ver- 
sammlung liberaler Politiker, die Anfang März zu Heidelberg tagte, wurde 
der Beschluß gefaßt, beim Bundestag und in der Offentlichkeit auf die Berufung 
einer konstituierenden Nationalversammlung zu dringen, die eine deutsche Ver- 
fassung schaffen sollte, und zur Vorbereitung dieses Werkes ein Vorparlament 
auf den 30. März nach Frankfurt a. M. zu berufen. Auch am Bundestag 
selbst waren bereits in den ersten Tagen des März liberale Beschlüsse gefaßt 
worden: man hatte allen Bundesstaaten anheimgestellt, die Preßfreiheit ein- 
zuführen und die bisher verpönten Farben schwarz-rot-gold als die deutschen 
Bundesfarben anerkannt. Am 9. März wurde wirklich von Baden die Berufung 
einer allgemeinen deutschen Volksvertretung beim Bundestag beantragt, und 
am 10. März forderte der Bundestag die Regierungen auf, Männer des 
allgemeinen Vertrauens (17 an der Zahl) nach Frankfurt zu schicken, um in 
Verbindung mit dem Bundestag die beabsichtigten Reformen vorzubereiten. 
Von Preußen wurde Dahlmann gesandt, der neben Männern wie Gagern, 
Gervinus, Uhland, Droysen, Schmerling in hervorragender Weise an dem 
Entwurf einer Verfassung beteiligt gewesen ist, wie man sie für Deutschland 
plante. Verhandlungen über die Bildung einer vorläufigen Zentralgewalt für 
Deutschland, wobei manche Regierungen schon an den König von Preußen 
dachten, allerdings unter der Voraussetzung, daß er zuvor eine konstitutionelle 
Verfassung in seinem Lande eingeführt hätte, haben damals ebensowenig zum 
Ziele geführt, wie der von Friedrich Wilhelm IV. empfohlene Plan, den 
Bundestag von Frankfurt nach Potsdam zu verlegen, um ihn den revolutionären 
Einflüssen seiner südwestdeutschen Umgebung zu entrücken; denn die Lage ver- 
änderte sich schnell und gründlich dadurch, daß auch in Preußen, wie in den übrigen 
deutschen Staaten und in Osterreich, die Revolution zunächst triumphierte. 
Seit Anfang März war es in Berlin hier und da zu Demonstrationen 
auf den Straßen gekommen; zugereiste Agitatoren, Polen und Rheinländer, waren 
dabei zu bemerken. Am 15. März begann die Bevölkerung mit einem Versuch, 
Barrikaden zu bauen. Am 16. kam die Nachricht vom Siege der Revolution 
in Wien, und jetzt bedurfte es schon militärischer Maßregeln, um die Ruhe 
aufrecht zu erhalten. Der König wünschte jedes Blutvergießen zu verhüten und 
entschloß sich daher jetzt zu einem entscheidenden Zugeständnis. Schon seit dem 
8. oder 9. März hatte er dem Minister Bodelschwingh, der auf das dringendste 
dazu riet, mit schwerem Herzen die Einführung einer konstitutionellen Ver- 
fassung zugesagt. Der Wunsch, einen revolutionären Ausbruch durch recht- 
zeitiges Entgegenkommen zu vermeiden, war dabei ebenso wirksam, wie die Rück- 
sicht auf Deutschland, diese namentlich empfohlen durch den Bundestagsgesandten 
Hintze, Hohenzollern. 34
        <pb n="544" />
        530 Der Verfassungsstaat und die dentsche Frage (1840—1859). 
in Frankfurt, den Grafen Dönhoff, der den Erlaß einer Verfassung als Vor- 
bedingung einer führenden Rolle Preußens in der deutschen Bewegung ansah. 
Am Abend des 17. März fand im Schlosse ein Kronrat statt, an dem auch 
der Prinz von Preußen. teilnahm. Bodelschwingh entwarf ein Patent, das in 
der deutschen Frage wie in der Frage der Verfassung alle von der öffentlichen 
Meinung gewünschten Zugeständnisse enthielt; dieses Patent wurde vom 
König unterzeichnet und ist am Vormittag des 18. März veröffentlicht worden. 
Bodelschwingh selbst trat zurück; mit der Neubildung des Ministeriums wurde 
Graf Arnim-Boytzenburg beauftragt. 
Nur eine von den Forderungen, die in der öffentlichen Meinung laut 
geworden waren und die auch eine Deputation des Berliner Magistrats beim 
König befürwortet hatte, blicb damals noch unerfüllt: der Abzug des Militärs, 
das im Schlosse zusammengezogen war. Davon ging am 18. März der Tumult 
aus, der jetzt keine andere Ursache mehr hatte, als die militärfeindliche Skandal- 
sucht der anfänglich froh bewegten Menge und die Treibereien der revolutionären 
Drahtzieher, die seit Wochen im Hintergrunde gearbeitet hatten und ihre Mühe 
nicht umsonst angewandt haben wollten. Aus den das Schloß umdrängenden 
Volksmassen erscholl plötzlich der Ruf: „Fort mit dem Militär!“, und damit 
kam wie auf Kommando eine drohende und gesährliche Bewegung in die Massen. 
Der General von Prittwitz, Kommandeur des 3. Armeekorps, dem an Stelle 
des zufällig abwesenden Kommandanten von Berlin, des Generals von 
Pfnel, der Oberbefehl übertragen worden war, ließ jetzt Truppen aus dem 
Schlosse vorrücken, um dessen unmittelbare Umgebung frei zu machen. In dem 
Gedränge, das dabei entstand, gingen zwei Schüsse los, ohne übrigens jemand 
zu treffen. Aber das war ein erwünschter Anlaß für die Aufwiegler. Nun 
wurde „Verrat.“ gerufen; wie auf eine Parole stob die Menge auscinander, 
und in allen Straßen, die zum Schlosse führten, wurden alsbald Barrikaden 
gebant, hinter denen bewaffnete Revolutionsmänner erschienen. Die Truppen 
gingen jetzt strahlenförmig vom Schloß aus vor, etwa 14 000 Mann stark, 
unter dem Kommando von Prittwitz. Ein heftiger Straßenkampf entspann 
sich, der von 4 Uhr nachmittags bis über Mitternacht hinaus dauerte. Die 
Truppen blieben Sieger; sie hatten gegen Mitternacht alle Straßen rund um 
das Schloß herum besetzt und abgesperrt. 
Im Schlosse herrschte während dieses Kampfes große Verwirrung. 
Deputationen kamen und gingen, darunter Rektor und Senat der Universität, 
Bischof Neander mit einer Anzahl von Bürgern seiner Gemeinde. Der König 
war im innersten erschüttert und vermochte das seelische Gleichgewicht nicht 
rasch genug wiederzufinden. Er konnte den Gedanken, das Blut seiner Unter- 
tauen vergießen zu müssen, nicht ertragen. Die Bitten seiner Gemahlin, die 
Worte des Hofpredigers Strauß verstärkten seine Neigung zu einem friedlichen 
Entgegenkommen gegen die aufständische Bevölkerung. Der liberale Abgeordnete 
von Vincke, der auch im Schlosse erschien, riet auf das dringendste zur Nach- 
giebigkeit, zum Zurückziehen der Truppen, und Bürgerdeputationen wiederholten 
eben dies Verlangen. Auch von Radowitz aus Wien ist in diesen Stunden 
ein Brief eingelausen mit einem verhängnisvollen Ratschlag, der in derselben 
Richtung wirken mußte. Eine deutsche Politik, wie sie dem König und diesem 
seinem Berater vorschwebte, wäre ja auch mit einer gewaltsamen Unterdrückung
        <pb n="545" />
        Der 18. und 19. März 1848. 531 
des Aufstandes schwer zu vereinbaren gewesen. Um Mitternacht setzte der König 
eigenhändig die berühmte Proklamation „An Meine lieben Berliner“ auf, in 
der er die väterliche Mahnung aussprach, man möge zum Frieden zurückkehren 
und die Barrikaden wegräumen, daun gebe er sein königliches Wort, daß die 
Truppen zurückgezogen werden sollten. Die Nacht hindurch wurden aber die 
siegreich erkämpften Stellungen vor den Barrikaden behauptet. Prittwitz riet 
dem König, in der nächsten Nacht Berlin mit den Truppen und dem königlichen 
Schatz zu verlassen, um dann die Stadt von außen her einzunehmen und zu 
unterwerfen. Es war die Meinung der Militärpartei überhaupt, die er vertrat; 
daß der Rat vom König nicht angenommen wurde, hat in diesen Kreisen und 
namentlich bei dem General selbst eine stille, aber mißmutige, erbitterte Oppo- 
sition hervorgerufen, die noch verhängnisvolle Folgen haben sollte. 
Am 19. März erschienen neue Bürgerdeputationen, die die Forderung auf 
Abzug der Truppen wiederholten; eine von ihnen, die vierte, die um 10 Uhr kam, 
unter Führung des Bürgermeisters Naunyn, brachte zugleich die Nachricht, daß 
bereits in drei Straßen die Barrikaden weggeräumt seien. Der König beriet 
sich mit den anwesenden hohen Offizieren und Beamten, unter denen der Prinz 
von Preußen und der Minister Bodelschwingh sich befanden; sie kamen, gegen 
den Widerspruch des Prinzen, zu dem Beschluß, daß die Truppen überall da 
zurückgenommen werden sollten, wo die Barrikaden beseitigt worden seien. 
Ehe aber noch die Deputation beschieden werden konnte, langte der zum Minister- 
präsidenten in Aussicht genommene Graf von Arnim anz er veranlaßte den König, 
sich mit ihm und Bodelschwingh noch einmal in sein Kabinett zurückzuziehen, 
um den Vortrag über die Neubildung des Ministeriums entgegenzunchmen. 
Was hier sonst noch geschehen ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Tatsache ist 
aber, daß Bodelschwingh in höchster Erregung, wie nach einer heftigen Szene 
mit dem König, zu den im Sternensaal Versammelten heransgetreten ist und 
als Befehl des Königs verkündet hat, daß die Truppen ohne weiteres von den 
Barrikaden zurückgezogen werden sollten; uur Schloß und Zeughaus sollten noch 
besetzt bleiben. Daß es Arnim gewesen sei, der bei diesem veränderten Beschluß 
maßgebend eingewirkt habe, erscheint aus guten Gründen als ausgeschlossen; 
wahrscheinlich hat der König den auf Abfertigung der Deputation drängenden 
Bodelschwingh selbst in dieser Weise beschieden; und es wäre möglich, daß Bodel- 
schwinghs Einwendungen den in die Frage der Bildung des neuen Ministeriums 
vertieften Monarchen zu unwirscher Erwiderung und einem nicht genügend über- 
legten Befehl veranlaßt hätten. Friedrich Wilhelm ist zwar in diesen Tagen 
nicht ganz so haltlos gewesen, wie unkritisch zusammengetragene Außerungen aus 
den Hofkreisen ihn erscheinen lassen; aber gewachsen war er der schwierigen 
Situation keineswegs; er hatte mehrere Nächte nicht geschlafen, und es gab 
Momente, wo seine Nerven den Dienst versagten. Der Befehl, den Bodelschwingh 
überbrachte, mußte militärischen und monarchischen Herzen allerdings unerhört 
vorkommen. Er hätte nur Sinn gehabt, wenn die vom König früher immer 
festgehaltene Bedingung, daß die Barrikaden vorher weggeräumt sein müßten, 
erfüllt gewesen wäre. Vielleicht hat Friedrich Wilhelm in übertriebenem Ver- 
trauen auf die Versicherungen der Bürger das wirklich geglaubt; oder ist ihm 
einen Moment doch der Gedanke durch den Kopf gegangen, das Militär zurück- 
zuziehen, um in seiner Mitte die Stadt zu verlassen? Jedenfalls waren die 
345
        <pb n="546" />
        532 Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840—1859). 
Militärs über den Befehl sehr erstaunt. Der Prinz von Preußen und General. 
Prittwitz erhoben Zweifel an der Richtigkeit seiner Wiedergabe; aber Bodel- 
schwingh schlug jeden Widerspruch nieder mit dem entschiedenen Hinweis auf 
den deutlich kundgegebenen Willen des Königs. Prittwitz suchte unn die Aus- 
führung erst in der Weise einzuleiten, daß nur da, wo die Barrikaden wirklich 
weggeräumt waren, die Truppen zurückgezogen würden; dann aber gab er Be- 
fehl, daß sich alle Truppen auf das Schloß zurückziehen sollten. Dabei drängten 
nun die Massen hinter dem Militär her, ohne daß ein Versuch gemacht wurde, 
sie abzuhalten. Der Prinz von Preußen, der das Schlimmste befürchtete, befragte 
jetzt geradezu seinen königlichen Bruder, ob das der Sinn seines Befehls gewesen 
sei. Der König, in höchster Verwirrung, erwiderte, das habe er nicht befohlen; 
es solle nach seiner Proklamation verfahren werden. Es war aber zu spät. 
Das Volk dräugte schon über die Lange Brücke auf den Schloßplatz; das Militär, 
das sich nicht wehren durfte, wurde verhöhnt und beschimpft, selbst tätlich ange- 
griffen; Prittwitz verzweifelte daran, die Truppen, die seit 24 Stunden nichts 
gegessen hatten, im Schlosse selbst unterbringen und verpflegen zu können. In 
seiner verbissenen Opposition gegen die Absichten des Königs beschränkte er sich 
auf die buchstäbliche Befolgung des ihm erteilten Befehls und zog mit einer 
Art von bitterer Genugtuung die ihm unvermeidlich dünkenden Konsequenzen 
daraus. Der Zustand vor dem Schlosse, wo das Militär wehrlos den Be- 
schimpfungen des Pöbels ausgesetzt war, konnte in der Tat unhaltbar erscheinen; 
Prittwitz ordnete den Abmarsch der Regimenter in ihre Kasernen an; und da 
sie auch dort von den aufgeregten Massen nicht in Ruhe gelassen wurden, er- 
laubte er ihnen weiterhin, sich aus der Stadt selbst zu entfernen. Dabei hatte 
er die notwendigste Deckung des Schlosses selbst verabsäumt und den König 
schutzlos den Demütigungen preisgegeben, die seiner harrten. 
Auf den Straßen herrschte großer Jubel: die Revolution hatte schließlich 
doch gesiegt, das verhaßte Militär war fort. Die Wut des Pöbels richtcete sich 
jetzt namentlich gegen den Prinzen von Preußen, den man falschlicherweise für 
den Straßenkampf verantwortlich machte. Um ihn der drohenden Gefahr zu 
entziehen, wurde er nach England gesandt; nur durch heimliche Flucht und 
Verkleidung gelang es ihm, den Spürhunden der Revolution zu entkommen. 
Auch der König selbst hatte im ersten Moment die Absicht, Berlin zu verlassen 
und sich unter den Schutz seiner Truppen zu stellen; aber die sich drängenden 
Ereignisse haben ihn abgehalten, diese Absicht auszuführen. Im inneren 
Schloßhof erschien, noch am Vormittag des 19. März, ganz nach Pariser Muster, 
ein Leichenzug mit den beim Straßenkampf gefallenen Revolutionären; König 
und Königin wurden gezwungen, auf den Altan hinauszutreten und den Leichen 
der Barrikadenkämpfer Ehrenbezeugungen zu erweisen. Die Monarchie war 
gedemütigt wie das Heer. Der Köuig sollte fortan unter dem Schutze der 
Bürger stehen, nicht unter dem des Militärs. Eine Bürgerwehr wurde ge- 
bildet, und sie hat es verstanden, die Ruhe in kurzer Zeit einigermaßen wieder- 
herzustellen. Graf Arnim-Boytzenburg, der neue Ministerpräsident, scheint den 
König dahin beeinflußt zu haben, daß er sich diesen Zustand vorläufig gefallen 
ließ und den Gedanken, Berlin zu verlassen und sich an die Spitze der Truppen 
zu stellen, ausgab. Der Revolution mußten nun allerdings noch weitere Zuge- 
ständnisse gemacht werden.
        <pb n="547" />
        Der 20., 21. und 22. März 1848. 533 
Am 20. März wurde eine allgemeine Amnestie für politische Verbrecher er- 
lassen; auch die früher verurteilten polnischen Verschwörer wurden jetzt frei; 
Mieroslawski wurde in Berlin als Freiheitsheld gefeiert. Der Minister 
Heinrich v. Arnim, ein weitläufiger Geschlechtsvetter des Ministerpräsidenten, 
der damals die auswärtigen Angelegenheiten leitete und schon immer für eine 
Führerrolle Preußens in Deutschland eingetreten war, riet dem König, die Auf- 
merksamkeit des Volkes von den inneren preußischen auf die deutschen Ange- 
legenheiten abzulenken, und Friedrich Wilhelm IV., in dessen politischen Plänen 
ja der deutsche Gedanke eine sehr bedeutende Rolle spielte, ging bereitwillig darauf 
ein. Am 21. März unternahm er, mit schwarz-rot-goldener Schärpe geschmückt 
und von der Menge stürmisch begrüßt, einen Umritt durch die Stadt und hielt 
dabei schwungvolle Ansprachen an die neugebildete Bürgerwehr, an die Pro- 
fessoren der Universität, an die Stadtverordneten. Er verkündete, daß er die 
Leitung der deutschen Bewegung zur Einheit und Freiheit des Vaterlandes in 
die Hand nehmen wolle, ohne sich die Herrschaft über Deutschland anzumaßen. 
In einem Manifest vom selben Datum erklärte er im Sinne einer alten liberalen 
Forderung: „Preußen geht fortan in Deutschland auf.“ Aber diese Maßregeln 
haben nicht die Wirkung gehabt, die der König davon erwartete. Sein Gedanke, 
daß sich Abgeordnete aus allen dentschen Ländern zusammentun sollten mit den 
Abgeordneten des preußischen Vereinigten Landtags, der auf den 2. April be- 
rufen war, um als allgemeine deutsche Ständeversammlung eine Verfassung für 
das neue Deutschland zu entwerfen, erwies sich schon wegen des Widerstandes 
von Osterreich als unansführbar; und auch sein Anerbieten, ständische Depu- 
tierte nach Frankfurt zu senden, entsprach nicht den Verhältnissen der Lage. Die 
vor der Revolution zusammengebrochene preußische Regierung besaß nicht mehr 
Ansehen genug, um die Führung der deutschen Bewegung zu übernehmen. 
Die freigelassenen polnischen Verschwörer hatten nichts eiligeres zu tun, 
als den mißlungenen Aufstandsversuch von 1846 zu wiederholen, wobei Mieros- 
lawski wieder die Führung übernahm. Der König hatte auch den Polen sehr 
weitgehende Zugeständnisse gemacht, und die polnische Verwaltung, die infolge- 
dessen in der Provinz Posen eingerichtet worden war, drohte jetzt den deutschen 
Teil der Bevölkerung zu vergewaltigen. Man sonderte daher die überwiegend 
deutschen Kreise ans, um sie unter deutsche Verwaltung zu stellen und dem 
Deutschen Bunde anzugliedern; aber das erregte Empörung bei den Polen, und 
bald stand das Land in hellem Aufruhr, der selbst mit Waffengewalt nicht sofort 
zu dämpfen war. Auch das schwächte die Stellung Preußens in Deutschland 
und in der Welt überhaupt. Das Eintreten für Schleswig-Holstein, zu dem 
Heinrich v. Arnim geraten hatte, das auch Radowitz befürwortete, brachte zwar 
einen Aufschwung, aber zunächst noch ohne Kraft und Dauer. 
In den inneren preußischen Angelegenheiten verfolgte der Minister- 
präsident Graf Arnim-Boytzenburg die Richtung eines maßvollen konservativen 
Fortschritts mit dem Ziel, Preußen ohne weitere revolntionäre Erschütterungen 
in die Bahn eines modern-konstitutionellen Lebens hinüberzuführen — eine Auf- 
gabe, die dem auf seine Veranlassung schon zum 2. April wieder einberufenen 
Vereinigten Landtag zugedacht war. Unter seinem Einfluß sind auch die könig- 
lichen Verheißungen vom 22. März erlassen worden, die eine nähere Erlänterung 
des Patents vom 18. März gaben in Form eines Bescheides für Deputationen
        <pb n="548" />
        534 Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840—1859). 
S 
aus Breslau und Liegnitz, die den König darum gebeten hatten. Der König er- 
klärte darin, er habe eine konstitutionelle Verfassung „auf breitesten Grund- 
lagen“ verheißen und werde dem Vereinigten Landtag ein volkstümliches Wahl- 
gesetz vorlegen lassen, das eine „auf Urwahlen begründete“ Volksvertretung 
herbeiführen sollte. Damit war noch keineswegs das allgemeine, gleiche Wahl- 
recht gemeint, wie vielfach angenommen wurde; Arnim dachte vielmehr an ein 
abgestuftes Wahlsystem. Die einzelnen Reformgesetze, die der Versammlung 
vorgelegt werden sollten, waren nur dem Gegenstande, nicht dem Inhalt nach be- 
zeichnet. Am bedenklichsten war die Verheißung, daß auch das Heer auf die Ver- 
fassung vereidigt werden sollte; Arnim selbst hat sie später als einen Fehler be- 
zeichnet. Über die Form der neuen Verfassung war noch nichts gesagt. Daß 
einc besondere Verfassungsurkunde erlassen werden sollte, darf man wohl an- 
nehmen; aber es handelte sich zunächst noch nicht um den Gedanken einer Verein- 
barung der Verfassung zwischen Regierung und Volksvertretung; es war viel- 
mehr anfänglich noch die Absicht des Königs, sie in Form eines Freibriefs, einer 
Charte aus königlicher Machtvollkommenheit allein zu erlassen, so daß sie als ein 
freies Geschenk der königlichen Gnade erschien. Aber Graf Arnim, der darin 
mit dem König übereinstimmte, besaß bei den Liberalen nicht Vertrauen genng, 
um mit ihrer Hilfe, wic es nötig schien, die Berufung des Ministeriums zustande 
zu bringen, und trat nach zehntägigen Bemühungen zurück, so daß dem König 
nichts anderes übrig blieb, als die Bildung eines entschieden liberalen Ministe- 
riums, das unter der Leitung von Ludolf Camphansen stand, und zu dem 
Männer wie Hansemann, Alfred von Auerswald, Graf Schwerin gehörten — 
die Führer der Liberalen auf dem Landtag von 1847. Unter diesem Ministerium 
aber, das am 29. März zusammentrat, stand von vornherein fest, daß die Ver- 
fassung mit der dazu gewählten Versammlung vereinbart werden müsse. 
An demselben Tage, wo in Preußen das liberale Ministerium seine Wirk- 
samkeit begann, ist am Bundestag beschlossen worden, die Regierungen aufzu- 
fordern, Wahlen zu einem deutschen Nationalparlament vornehmen zu lassen, 
dessen Bestimmung sein sollte, eine Verfassung für das neue Deutschland zu 
schaffen; die Wahlen sollten im wesentlichen nach dem allgemeinen, gleichen 
Stimmrecht stattfinden. Das Vorparlament, das am Tage darauf zusammen- 
trat, hat sowohl in bezug auf den Wahlmodus wie auch in anderen Stücken einen 
maßgebenden Einfluß auf den Bundestag ausgeübt, dessen Personalbestand jetzt 
auch im liberalen Sinne ernenert worden ist. Unter anderem entsprach es einem 
Verlangen des Vorparlaments, wenn im Bundestag beschlossen wurde, daß die 
Provinz Preußen und Teile von Posen in den Deutschen Bund anfgenommen 
werden sollten; die oben erwähnte Teilung der Provinz in deutsche und polnische 
Kreise hing damit zusammen. Die republikanische Partei, die in dieser Versamm- 
lung ziemlich stark vertreten war, suchte sogar die Permanenz des Vorparlaments 
und die Erklärung der deutschen Republik durchzusetzen und veranstaltete, als 
dies nicht gelang, im April unter Führung von Hecker und Struve eine kopflose 
Erhebung in Baden, die aber schnell niedergeschlagen wurde. 
Inzwischen waren die 17 Vertrauensmänner damit beschäftigt gewesen, 
einen Verfassungsentwurf zu beraten, der vom Bundestage aus der National- 
versammlung vorgelegt werden sollte. Er beruhte auf dem Gedanken eines 
Bundesstaats mit konstitutioneller Verfassung, Zweikammersystem und liberalen
        <pb n="549" />
        Das liberale Ministerium. Das deutsche Parlament. Aufstand in Posen. 535 
Grundrechten. Dahlmann und seine Freunde dachten dabei an ein preußisches 
Kaisertum. Der Prinz von Preußen hat sich mit diesem Entwurf auch einver- 
standen erklärt; aber Friedrich Wilhelm IV. war wieder zu seinen alten Ideen 
zurückgekehrt, wonach die Kaiserwürde bei Osterreich bleiben sollte; und der 
Dahlmannsche Entwurf reizte ihn, recht im Gegensatz dazu, seine phantastischen 
Pläne von einem Fürstenrat neben dem Kaiser, von einem regierenden Wahl- 
könig oder einem erblichen Reichserzfeldherrn, von Reichswehrherzogtümern 
nach Art der alten Reichskreise und ähnlichen unpraktischen Institutionen mit 
einer Art von künstlerischer Freude zu entwickeln. Der Dahlmannsche Entwurf 
ist dann in einer Kommission des Bundestags begraben worden und hat seinen 
Zweck nicht erfüllt: ohne eine Vorlage des Bundestages ist die National- 
versammlung, die am 18. Mai in Frankfurt zusammentrat, daran gegangen, 
eine Verfassung für Deutschland zu beraten und zu beschließen. Es war eine Ver- 
sammlung, die nahezu alle bedeutenderen politischen Charaktere und Talente 
Deutschlands umfaßte, auch die meisten der Männer, die in Preußen bisher im 
öffentlichen Leben hervorgetreten waren; die Mehrheit war von einem etwas 
doktrinären Idealismus beherrscht, der namentlich in der großen Zahl von Pro- 
fessoren, die sie enthielt, lebendig war. Zunächst schuf sic eine vorläufige Zentral- 
gewalt in der Person des österreichischen Erzherzogs Johann, der zum Reichsver- 
weser erwählt und von den Regierungen anerkannt wurde. Nachdem dann mit 
der Bildung eines konstitutionellen Ministeriums die vorläufige Reichsregierung 
in Wirksamkeit gesetzt war, löste sich der Bundestag auf. Auf die deutschen Fürsten 
wurde in der Versammlung zunächst wenig Rücksicht genommen, und Friedrich 
Wilhelm IV. hat bei einem Zusammentreffen mit ihrem Präsidenten Heinrich 
von Gagern einmal das bedeutungsvolle Wort gesprochen: „Vergessen Sie nicht, 
daß es noch Fürsten in Deutschland gibt und daß ich einer von ihnen bin.“ 
Eine tatsächliche Macht hat der Reichsverweser eigentlich nie besessen. In Preußen 
gehorchten wie überall die Behörden und namentlich auch das Militär nach wie 
vor nur ihrem angestammten Herrscher, und mit der Gründung einer deutschen 
Flotte ging es nur langsam vorwärts; indessen die Regierungen ließen sich den 
Reichsverweser und sein Ministerium vorläufig gefallen. Während nun die 
Versammlung sich mit deutscher Gründlichkeit in die Beratung der persönlichen 
Grundrechte des deutschen Staatsbürgers vertiefte und die Parteigegensätze sich 
mehr und mehr verschärften, kam es an manchen Orten, auch in Berlin und 
Schlesien, wieder zu neuen Unruhen; überall stockte Handel und Verkehr, und an 
den Grenzen im Norden und Osten wurden blutige Kämpfe um die Sache des 
Deutschtums geführt. 
In Posen war es schon im Mai dem General von Pfuel gelungen, den 
Fortschritten der polnischen Empörer Einhalt zu tun und ihren Widerstand zu 
brechen. Mit diktatorischer Gewalt bekleidet, hat er den Aufruhr mit Umsicht 
und Energie bekämpft und die Ruhe bald wieder hergestellt. Mieroslawski floh 
ins Ausland zu neuen Revolutionstaten; in Posen aber unterblieb nun natürlich 
die früher beabsichtigte Umgestaltung im national-polnischen Sinne. In der 
Nationalversammlung zu Frankfurt haben sich damals bei den Radikalen wieder 
polnische Sympathien geregt, aber eine von ihnen beantragte Resolution, die die 
polnischen Teilungen als ein schmachvolles Unrecht brandmarken sollte, ist nicht 
zur Annahme gclangt.
        <pb n="550" />
        536 Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840—1859). 
Die schleswig-holsteinische Frage, die schon seit 1846 durch den Offenen 
Brief König Christians VIII. breunend geworden war, hatte durch die revolu- 
tionäre Erregung, die auch nach Kopenhagen hinüber wirkte, eine gefährliche 
Wendung genommen. Eine Volksbewegung hatte König Friedrich VII. ge- 
zwungen, die Einverleibung Schleswigs in die dänische Monarchie auszu- 
sprechen und dänische Truppen in das Land einrücken zu lassen. Die schleswig- 
schen Patrioten waren dem gegenüber entschlossen, die Unabhängigkeit des Landes 
zu behaupten und bildeten eine provisorische Regierung, die den Widerstand 
gegen Dänemark organisierte. Es kam zum Zusammenstoß, und der Herzog 
von Augustenburg, der sich auf Grund seines Erbrechts für den Fall des Todes 
König Friedrichs VII. von Dänemark als den künftigen Landesherrn von 
Schleswig-Holstein ansah, bat in Berlin um Hilfe. Es war kurz nach den 
Tagen, wo Friedrich Wilhelm IV. erklärt hatte, daß er sich an die Spitze Deutsch- 
lands stellen, daß er die Führung übernehmen wolle in der Stunde der Gefahr. 
In diesem Sinne trat er nun für die Schleswig-Holsteiner ein. Er erkannte ihre 
Forderung, „up ewig ungedeelt“ beieinander zu bleiben, unter einer besonderen 
Verfassung, als berechtigt an und verlangte die Hilfe des Bundestags und der 
deutschen Fürsten für das stammverwandte Land. Zum Kriege entschloß er sich 
freilich sehr schwer und nicht ohne einen Versuch zur friedlichen Beilegung des Kon- 
flikts gemacht zu haben, der aber an der Hartnäckigkeit der Dänen scheiterte. Da 
auch der Bundestag für die Schleswig-Holsteiner Partei ergriff, so wurde der 
Krieg formell ein Bundeskrieg, obwohl er ganz überwiegend durch preußische 
Truppen geführt worden ist, an deren Spitze der General Wrangel stand. 
Schleswig war bald zurückerobert, die jütische Grenze wurde überschritten; dann 
aber stockte die Kriegführung, weil man auf deutscher Seite keine Kriegsflotte 
hatte, während die Dänen durch Blockierung der deutschen Ostseeküste und Weg- 
nahme preußischer Kauffahrer Handel und Verkehr auf dem gestlande außer- 
ordentlich schädigten. Zugleich mischten sich die answärtigen Mächte ein, Ruß- 
land, Schweden, England, und zwar durchweg in einem für Preußen und Deutsch- 
land feindlichen Sinne. Friedrich Wilhelm IV. wurde dadurch veranlaßt, die 
Vermittlung der Schweden nachzusuchen, und in Malmö wurde zunächst ein 
Waffenstillstand verabredet, der alles in der Schwebe ließ, die Zurückziehung der 
Truppen aus Schleswig anordnete und die Regierung des Landes vorläufig in 
die Hände einer aus Deutschen und Dänen gemischten Kommission legte. 
Wrangel als Bundesfeldherr wollte sich dem Abkommen nicht fügen, weil es im 
Widerspruch zu der militärischen Uberlegenheit der Deutschen stand; er appellierte 
an die Reichsgewalt, und deren Einmischung wurde von preußischer Seite auch 
zugestanden; aber die Dänen wollten nur mit dem König von Preußen unter- 
handeln, und die Lage verschärfte sich nun noch dadurch, daß Rußland, England 
und auch Frankreich jetzt drohten, eine vereinigte Flotte nach der Ostsee senden 
zu wollen, um die Forderungen der Dänen zu unterstützen. So kam es zum 
Abschluß des Waffenstillstandes am 26. August; die preußischen Truppen wurden 
aus Schleswig zurückgezogen, und die gemischte Kommission trat an die Stelle der 
provisorischen Regierung. 
Die Entrüstung über diesen Waffenstillstand war allgemein, in den Herzog- 
tümern und in ganz Deutschland; im Frankfurter Parlament ist es darüber zu
        <pb n="551" />
        Krieg um Schleswig-Holstein. Waffenstillsiand von Malmö. Aufstand in Frankfurt. 537 
einer schweren Krisis gekommen. Unter Dahlmanns Führung beschloß die Mehr- 
heit am 5. September, daß unverzüglich Schritte getan werden sollten, um die 
Ausführung des Vertrages zu hemmen. Das Reichsministerium trat darauf zu- 
rück, und Dahlmann versuchte ein neues Ministerium zu bilden, aber vergeblich. 
So blieb nichts anderes übrig, als das alte Ministerium herzustellen, das jetzt 
nur ein neues Haupt erhielt in der Person des Osterreichers Schmerling. Nun 
wurde am 16. September mit geringer Mehrheit der Beschluß gefaßt, daß die 
Reichsgewalt den Waffenstillstand genehmigen solle; und das ist denn auch ge- 
schehen. Aber jetzt regte sich die radikale republikanische Partei, die in der 
Versammlung überstimmt worden war. Sie rief die Volksmassen gegen die 
Mehrheit des Parlaments auf; es gab nun auch in Frankfurt einen Aufruhr 
mit Barrikadenbau und Straßenkampf, und vor der Stadt wurden zwei Abge- 
ordnete, Hans v. Auerswald und Fürst Lichnowsky, vom Pöbel ermordet 
(18. September). Der Aufstand wurde rasch niedergeschlagen, aber das An- 
sehen der Nationalversammlung hatte durch all diese Vorgänge eine unverwind- 
liche Schädigung erlitten. Es wurde mehr und mehr klar, daß nicht hier die 
Kräfte wirksam waren, die über Deutschlands Zukunft entscheiden konnten. 
Die Hauptaufgabe der Versammlung, die Beratung der Reichsverfassung, ist erst 
am 19. Oktober in Angriff genommen und erst am 28. März 1849 zu Ende 
geführt worden. Inzwischen war längst in Preußen das Verfassungswerk, zwar 
nicht auf parlamentarischem Wege, aber durch das Eingreifen der Regierung, 
zum vorläufigen Abschluß gebracht worden. 
Der Vereinigte Landtag, der am 2. April aufs neue einberufen worden 
war, hatte ein von der Regierung vorgelegtes Wahlgesetz genehmigt, wonach die 
zur Beratung der Verfassung bestimmte Nationalversammlung für Preußen auf 
Grund des allgemeinen gleichen, aber indirekten Wahlrechts mit geheimer Ab- 
stimmung gewählt werden sollte. Am 22. Mai trat diese Nationalversammlung 
in Berlin zusammen; sie hat zuerst in der Singakademie, später im Schauspiel- 
hause getagt. Es war eine Versammlung von etwa 400 Personen; über die 
Hälfte davon waren Beamte oder Angehörige der liberalen Berufe, namentlich 
Bürgermeister, Richter, Rechtsanwälte; auch der Mittelstand der Bauern und 
Handwerker war stark vertreten; selbst Tagelöhner sah man in der Versamm- 
lung, aber nur wenig Kapitalisten und Großgrundbesitzer; auch der Prinz von 
Preußen, der aus England zurückgekehrt war, hat einen Platz in der National- 
versammlung als Abgeordneter von Wirsitz eingenommen, übrigens, wie er 
selbst erklärt hat, in der ehrlichen Absicht, sich ohne Hintergedanken an der 
Schaffung einer konstitutionellen Verfassung zu beteiligen. Männer von 
politischer Erfahrung und parlamentarischem Talent waren nicht zahlreich in 
dieser Versammlung; die besten Köpfe waren in Frankfurt; um so üppiger schoß 
in Berlin der Radikalismus ins Kraut. Gleich beim Entwurf der Adresse, mit 
der die Thronrede des Königs beantwortet werden sollte, wurde zwei Tage lang 
über den Antrag des Abgeordneten Behrends debattiert, die Versammlung möge 
beschließen, in Anerkennung der Revolution, daß die Barrikadenkämpfer des 
18. und 19. März sich um das Vaterland wohl verdient gemacht hätten; schließlich 
ging man allerdings mit einer ausweichenden Motivierung zur Tagesordnung 
über. Anträge solcher Art kamen aus dem Schoße der extrem demokratischen 
Linken, deren Führer, der Obertribunalsrat Waldeck, eine der bedeutendsten
        <pb n="552" />
        538 Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840—1859). 
Figuren der Nationalversammlung gewesen ist: ein starrer Doktrinär, ganz 
durchdrungen von den Ideen des Vernunfisrechts und der Volkssouveränität, 
hervorragend als Parteimann, aber ohne das richtige Augenmaß für das politisch 
Mögliche und Notwendige, das dem Staatsmann unentbehrlich ist. 
Die Haltung des Königs in den nächsten Monaten beruhte auf Ratschlägen, 
die er von Radowitz erhalten hatte. Er legte sich der Offentlichkeit gegenüber 
eine weitgehende Zurückhaltung auf und überließ äußerlich nach streng kon- 
stitutioneller Schablone die Regierung den Ministern, während er diesen selbst 
gegenüber niemals ein Hehl darans gemacht hat, daß er in letzter Linie stets per- 
sönlich entscheiden und keineswegs ein parlamentarisches Regiment dulden wollte. 
Ohne zu der liberalen Auffassung überzutreten, wollte er sich des liberalen Mini- 
steriums bedieunen, um mit seiner Hilfe die radikal-demokratische Bewegung 
niederzuhalten und den konservativen Elementen im Lande Zeit zu gewähren, 
um sich zu sammeln und dann durch das selbständige Auftreten der konservativen 
Partei in dem neuen Verfassungsstaat eine Umwälzung im monarchischen Sinne 
vorzubereiten. Ziemlich gleichzeitig mit der Berufung des liberalen Ministeriums 
schloß sich übrigens der Gerlachsche Kreis, der in enger Berührung mit dem König 
blieb, zu einer förmlichen Kamarilla zusammen, die allerdings erst später zu 
maßgebendem Einfluß gelangt ist, deren Ziel aber von vornherein war, den König 
in Berührung mit den Häuptern der konservativen Gegenbewegung zu bringen. 
Der Verfassungsentwurf, den die Regierung der Nationalversammlung 
vorlegte, war ziemlich liberal, im Sinne der Verheißungen vom 22. März; er 
schloß sich eng an die belgische Verfassung von 1831 an, die damals als die 
liberale Musterkonstitution galt, allerdings mit einigen Korrekturen im mon- 
archischen Sinne. Den Beifall der Versammlung fand er aber nicht; er wurde 
vielmehr in der dazu gewählten Kommission sehr stark im radikalen Sinne um- 
gearbeitet, so daß der König wohl von einer neuen „Charte Waldeck“ sprach, 
obwohl nicht Waldeck selbst, sondern der ultramontan-demokratische Abgeordnete 
Peter Reichensperger den Haupteinfluß dabei geübt hat. Am 26. Juli ist die 
Kommission mit ihren Arbeiten fertig geworden; aber erst am 12. Oktober ist 
man darau gegangen, den umgestalteten Eutwurf im Plenum zu beraten. In- 
zwischen hatte die Nationalversammlung versucht, das Staatswesen durch einzelne 
Gesetze im liberal-demokratischen Siune umzugestalten und die Zügel der Regie- 
rung mehr und mehr in die Hände der parlamentarischen Mehrheit zu bringen. 
In der Nacht vom 15. zum 16. Juni hatte die damals auf den Straßen 
sich herumtreibende Menge das Zeughaus gestürmt, um sich zu bewaffnen; und 
die Nationalversammlung hatte es abgelehnt dagegen einzuschreiten. Diese 
Wendung gab den Anlaß zum Rücklritt des Ministeriums Camphausen; nur der 
radikalere Hansemann blieb und übernahm zusammen mit Rudolf von Auers- 
wald den Vorsitz in dem neuen Ministerium, zu dem übrigens ganz kurze Zeit 
lang auch der monarchische Sozialist Rodbertus gehört hat. Dieses Ministerium 
hat nun versucht, im Einverständnis mit der Versammlung die Ordnung aufrecht 
zu erhalten: die Bürgerwehr wurde neu geregelt, auch die Schutzmannschaft ist 
damals geschaffen worden. Trotzdem nahm der terroristische Einfluß des 
Straßenpöbels auf die Versammlung selbst beständig zu. 
Inzwischen begann sich nun aber auch der Widerstand der konservativen 
Großgrundbesitzerpartei zu organisieren, die bei dem allgemeinen gleichen Wahl-
        <pb n="553" />
        Die Berliner Nationalversammlung und der König. 539 
recht von der Nationalversammlung so gut wie ganz ausgeschlossen worden war. 
Als man in der Versammlung an die Reform der ländlichen Verhältnisse heran- 
trat, als man Gesetze über die Befreiung des bäuerlichen Grundbesitzes, über die 
Beseitigung des adligen Jagdprivilegiums, über die Aufhebung der Steuerfreiheit 
adliger Güter in Angriff nahm, da bildete sich, Ende Juli, in Berlin der konser- 
vative „Verein zum Schutze des Eigentums“, der dort am 18. und 19. August 
eine große Versammlung abhielt, das sogenannte Junkerparlament, wobei 
Männer wie von Bülow-Cummerow, von Bismarck-Schönhausen, von Kleist- 
Retzow, von Puttkamer-Reinfeld, von Below-Hohendorf die Führung über- 
nahmen. Kam hier mehr der agrarische Standpunkt zum Ausdruck, so sammelten 
sich die hochkirchlich-konservativen Elemente, deren Hauptwortführer Ludwig 
von Gerlach war, um die am 1. Juli 1848 gegründete Neue Prenßische Zeitung, 
die das Eiserne Kreuz als Symbol führte und die nun in Verbindung mit jenen 
agrarischen Kreisen das publizistische Hauptorgan der konservativen Partei wurde. 
Die Partei selbst schuf sich im Lande eine weitverzweigte Organisation durch die 
Begründung zahlreicher Vereine, und sie gewann auch am Hofe wieder Einfluß, 
wie schon aus einem Empfang hervorgeht, den einige ihrer hervorragendsten Mit- 
glieder am 30. Juli beim König in Potsdam gehabt hatten. Bei der abwartenden 
Haltung des Königs war es von großer Bedeutung, daß diese Männer es ver- 
standen, ihm die keineswegs ganz zutreffende Vorstellung beizubringen, als ob die 
Masse des Volkes durchaus konservativ sei und nur der Terrorismus der radi- 
kalen Führer die revolutionäre Stimmung erzeugt habe und die liberalen Forde- 
rungen aufrecht erhalte. 
Auch das Ministerium Auerswald-Hansemann hat kein langes Leben 
gehabt. Anläßlich eines Zusammenstoßes zwischen Militär und Bürgerwehr 
in Schweidnitz stellte am 9. August in der Nationalversammlung der Abgeordnete 
Stein den Antrag: der Kriegsminister möge in einem Erlaß an die Armee die 
Offiziere anweisen, allen reaktionären Bestrebungen fernzubleiben, Konflikte 
jeder Art mit der Zivilbevölkerung zu vermeiden, vielmehr durch Annährrung 
an die Bürger und gesellige Vereinigung mit ihnen zu zeigen, daß sie mit Auf- 
richtigkeit und Hingebung an der Verwirklichung eines konstitutionellen Rechts- 
zustandes mitarbeiten wollten — und der Abgeordnete Schultz beantragte weiter- 
hin noch den Zusatz, daß es allen denen, mit deren politischer Uberzeugung dies 
nicht vereinbar sei, zur Ehrenpflicht gemacht werden sollte, aus der Armee aus- 
zuscheiden. Der Antrag war natürlich für die Krone unannehmbar. Die 
Minister hatten die Unterlassung begangen, bei der Verhandlung darüber zu 
schweigen. Sie traten erst dagegen auf, nachdem er angenommen worden war. 
Nun aber wollte die Mehrheit ihren Willen durchsetzen. Eine große Agitation 
für den Antrag wurde entfaltet, und am 4. September wurde er zum zweiten 
Mal, mit viel stärkerer Mehrheit als vorher, angenommen. Dadurch sah sich das 
Ministerium Auerswald-Hansemann gezwungen zurückzutreten (am 11. Sep- 
tember); und zur Bildung eines neuen Ministeriums berief der König nun den 
General von Pfuel, der soeben den Aufstand in Posen mit Umsicht und Energie 
unterdrückt hatte, und dem ein höherer Beamter, von Eichmann, zur Seite gestellt 
wurde; zugleich wurde der General Wrangel, der aus Schleswig-Holstein zurück- 
ekehrt war, zum Oberbefehlshaber in den Marken ernannt und eine Truppen- 
macht von 50 000 Mann in der Nähe Berlins zusammengezogen. Die Regierung
        <pb n="554" />
        540 Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840—1859). 
bereitete sich zum Widerstande gegen den Radikalismus vor; aber sie hat damals 
noch keineswegs die Brücken zur Verständigung mit der Nationalversammlung 
abgebrochen. Vielmehr kam Pfuel als Kriegsminister den Wünschen der Ver- 
sammlung so weit entgegen, daß er einen Erlaß in dem gewünschten Sinne 
ergehen ließ, allerdings unter Beseitigung des Zusatzes, der den andersdenkenden 
Offizieren den Dienstaustritt zur Ehrensache machen sollte. Der König war mit 
dieser Haltung des Ministers sehr unzufrieden. Er hat von diesem Moment an 
schon eine Anderung des Ministeriums ins Auge gefaßt, wenn er auch zunächst 
die Dinge noch gehen ließ. 
Als man nach all diesen Zwischenfällen in der Nationalversammlung 
endlich an die Beratung der Verfassung ging (12. Oktober), da zeigte sich die Un- 
möglichkeit für die Regierung, zu einer Vereinbarung mit dieser Volksvertretung 
zu gelangen. Der von der Kommission abgeänderte Entwurf war äußerst 
radikal; er hatte die monarchischen Korrekturen der belgischen Verfassung wieder 
beseitigt. Gleich bei den Eingangsworten der Verfassung stellte sich die Ver- 
sammlung in den schärfsten Gegensatz zu der Auffassung des Königs. Die Worte 
„von Gottes Gnaden“ samt dem königlichen Titel wurden gestrichen; die Ein- 
gangsformel sollte lauten: „Wir Friedrich Wilhelm verkünden hiermit die von 
den Vertretern des Volkes durch Vereinbarung mit uns festgesetzte Verfassung“. 
Der König war empört über diese Zumutung; er sprach sich darüber in seiner 
temperamentvollen Weise aus, als kurz darauf das Präsidium der Versammlung 
zur Geburtstagsgratulation bei ihm erschien. Dem „Großherzogtum“ Posen 
wollte die Nationalversammlung, gleichsam zur Belohnung für den eben unter- 
drückten Aufstand, wieder eine die Polen bevorzugende Sonderstellung geben. 
Auf einen Antrag von Behrends wurde am 31. Oktober der Adel für abgeschafft 
erklärt. An demselben Tage trat die kritische Wendung ein, in Verbindung mit 
der Gestaltung der Dinge in Osterreich. Fürst Windischgrätz stand vor Wien, 
und die Revolution, die dort wieder das Haupt erhoben hatte, schien kapitulieren 
zu müssen. Da stellte in der Abendsitzung des 31. Oktober Waldeck den Antrag: 
das Staatsministerium solle aufgefordert werden, zum Schutze der in Wien ge- 
fährdeten Volksfreiheit alle zu Gebote stehenden Mittel und Kräfte schleunigst 
aufzubieten. Die preußische Regierung sollte also der Revolution in Wien zu 
Hilfe kommen gegen die österreichische Regierung. Rodbertus stellte den Gegen- 
antrag, daß man dies Verlangen nicht an die preußische Regierung, sondern an 
die deutsche Zentralgewalt in Frankfurt stellen sollte, die ja freilich nur über 
moralische Mittel verfügte. Aber nun versuchten die Massen auf der Straße, 
die Nationalversammlung unter ihren Willen zu beugen. Sie umlagerten das 
Schauspielhaus und forderten die Annahme des Antrags Waldeck, für den eine 
sogenannte Sturmpetition eingegangen war. Trotzdem nahm die Versammlung 
den Gegenantrag Rodbertus an; und nun kam es zu wüsten Lärmszenen und 
Handgreiflichkeiten auf der Straße; der Ministerpräsident von Pfuel selbst ent- 
ging nur mit Mühe durch den Schutz eines demokratischen Abgcordneten den 
Mißhandlungen des Pöbels. Am 1. November trat das Ministerium Pfuel zu- 
rück, und der König entschloß sich nun, nachdrückliche Maßregeln zur Aufrecht- 
erhaltung der Ordnung zu ergreifen. 
Der Versuch, den Radikalismus durch liberale Ministerien zu bändigen, 
war fehlgeschlagen; aber die konservative Partei im Lande schien genügend
        <pb n="555" />
        Der monarchische Umschwung und die Oktroyierung der Verfassung. 541 
erstarkt, um jetzt zu einer Stütze der Monarchie werden zu können, und der Um- 
schwung in Osterreich ermutigte auch in Preußen zu einem kräftigeren Auf- 
treten der Regierung. Die Kamarilla hatte dem König verschiedene Haupter der 
konservativen Partei als Ministerkandidaten empfohlen; auch Bismarck war 
darunter gewesen, über den der König aber damals urteilte: „als Minister nur 
zu gebrauchen, wenn das Bajonett schrankenlos waltet“. Die Wahl fiel auf den 
Grafen Brandenburg, der als kommandierender General in Schlesien sich fest und 
umsichtig gezeigt hatte. Er bildete zusammen mit dem Ministerialdirektor 
von Manteuffel ein neues Ministerium. Die Nationalversammlung protestierte 
dagegen. Sie sandte eine Deputation an den König, die eine drohende, un- 
ehrerbietige Sprache führte, und von dem Herrscher selbst keiner Antwort ge- 
würdigt wurde; das Ministerium Brandenburg erschien am 9. November in der 
Nationalversammlung und verkündete eine königliche Botschaft, durch welche die 
Versammlung, weil sie wegen der beständigen Bedrohung durch die Volksmassen 
unfrei sei, bis zum 27. November vertagt und von da ab nach Brandenburg ver- 
legt wurde. Am 11. wurde die Bürgerwehr aufgelöst, am 12. wurde über Berlin 
und Umgegend, zugleich auch über andere unruhige Städte, der Belagerungs- 
zustand verhängt. Das Schauspielhaus wurde militärisch besetzt, um die Ab- 
haltung weiterer Sitzungen zu verhindern; aber in einer Winkelsitzung gelang 
es doch noch einer Anzahl von Abgeordneten, am 15. November den Beschluß zu 
fassen, daß fortan im Lande alle Steuern verweigert werden sollten, was natürlich 
ganz ungesetzlich und ohne rechtliche Folgen war. Gegenüber den Bewegungen, 
die sich im Lande für die Nationalversammlung erhoben, hielt die Regierung 
ihre Autorität und die Ordnung aufrecht; ein Vermittlungsversuch des Frank- 
furter Parlaments wurde als unberechtigte Einmischung in die inneren An- 
gelegenheiten Preußens zurückgewiesen. Bei der Maßlosigkeit der demokratischen 
Forderungen wäre auch ein Paktieren nur unter völliger Demütigung der Regie- 
rung möglich gewesen. Die Nationalversammlung wurde in Brandenburg er- 
öffnet, war und blieb aber beschlußunfähig. Die Regierung entschloß sich daher 
am 5. Dezember, die Versammlung aufzulösen, indem sie zugleich eine oktroyierte 
Verfassung verkündete samt einem Wahlgesetz für die Bildung der beiden 
Kammern, mit denen die Verfassung dann noch revidiert und vereinbart 
werden sollte. 
Die Oktroyierung der Verfassung war mehr ein Werk des Ministeriums, 
als des Königs, der sich lange dagegen gesträubt hat. Vielleicht hat die Rücksicht 
auf die Verfassungspläne der Frankfurter Nationalversammlung eingewirkt, in 
der damals eine Richtung hervortrat, welche Preußen so gründlich in Deutsch- 
land aufgehen lassen wollte, daß zwar die Provinzialstände für zulässig erachtet 
wurden, aber nicht eine Verfassung für den Gesamtstaat Preußen. Solchen 
Plänen konnte natürlich aufs wirksamste begegnet werden durch Schaffung einer 
preußischen Verfassung; und da die Möglichkeit einer Vereinbarung in weite 
Ferne gerückt war, so blieb nichts übrig als die Oktroyierung, d. h. die Ver- 
leihung aus königlicher Machtvollkommenheit. 
Diese oktroyierte Verfassung vom 6. Dezember 1848 schloß sich an den 
Verfassungsentwurf der Regierung und an die Abänderungsvorschläge der Kom- 
mission an. Sie folgte also auch dem belgischen Vorbilde, aber sie war noch 
Um einen Grad monarchischer gefaßt, als der ursprüngliche Entwurf. Vor allem
        <pb n="556" />
        542 Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840—1859). 
war die Bestimmung fortgeblieben, daß auch das Heer auf die Verfassung ver- 
eidigt werden sollte; ferner war die Vorschrift eingefügt, daß die Abgeordneten 
ebenso wie die Beamten dem König Treue und Gehorsam schwören mußten. 
Ein wichtiger Artikel (108) bestimmte, daß die bestehenden Steuern und Abgaben 
forterhoben werden sollten bis zur Abänderung durch ein Gesetz. Noch wichtiger 
für die nächste Zukunft war der Artikel 105: „Wenn die Kammern nicht ver- 
sammelt sind, können in dringenden Fällen unter Verantwortlichkeit des gesamten 
Staatsministeriums Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen werden; dieselben 
sind aber den Kammern bei ihrem nächsten Zusammentritt zur Genehmigung 
sofort vorzulegen.“ Im übrigen war die Verfassung überraschend liberal; 
namentlich auch die Grundrechte fehlten nicht. Die Form der Volksvertretung 
beruhte auf dem Zweikammersystem. Die erste Kammer sollte in der Haupt- 
sache eine Vertretung der kommunalen Körperschaften in Kreis, Bezirk und 
Provinz sein. Da aber diese Körperschaften erst neu eingerichtet werden sollten, 
so griff man vorläufig zu Wahlen mit hohem Zensus, und jener Gedanke ist 
schließlich unausgeführt geblieben. Die Mitglieder der zweiten Kammer sollten 
aus indirekten Wahlen hervorgehen. Bei den Urwahlen sollte der Grundsatz des 
allgemeinen Wahlrechts herrschen; doch wurde schon in Aussicht genommecn, bei 
der künftigen Revision eine Abstufung des Wahlrechts nach Vermögensklassen 
eintreten zu lassen. 
Die Kammern, mit denen die Revision der Verfassung vercinbart werden 
sollte, wurden zum 26. Februar 1849 einberufen. Inzwischen wurden auf 
Grund des Art. 105 eine Reihe von wichtigen Reformen vorgenommen, vor allem 
die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit und des besonderen Gerichts- 
standes für Adel und Beamte (2.Januar 1849) und die Einführung des münd- 
lichen und öffentlichen Verfahrens mit Geschworenen und Staatsanwaltschaft im 
Strafprozeß (3. Januar 1849). Der liberale Geist dieser und anderer Maß- 
regeln beweist, daß die Regierung zwar das Heft wieder in die Hand bekommen 
wollte, aber noch keineswegs rückschrittliche Tendenzen verfolgte. 
Jetzt begann auch die Frage der deutschen Verfassung brennend zu werden. 
Das Frankfurter Parlament ging bei seinen Arbeiten von der Annahme aus, 
daß ihm die Aufgabe zugefallen sei, die Verfassung selbständig zu schaffen, nicht 
eigentlich mit den Regierungen zu vereinbaren; dabei lag die Idee der Volks- 
souveränität zugrunde, die das ganze Verfassungswerk charakterisiert. Und doch 
war die Frage unlösbar ohne eine Auseinandersetzung mit den Regierungen; 
deun der eigentliche Kernpunkt war die Gestaltung des Verhältnisses von Oster- 
reich zu dem neuen Staatswesen und die Stellung, die Preußen dazu einnahm. 
Die Mehrheit wollte statt des losen Staatenbundes, den man bisher gehabt, 
einen festen Bundesstaat mit starker Zentralgewalt; das hätte aber zur Folge 
gehabt, daß Osterreich nur mit seinen deutschen Ländern dem neuen Reiche au- 
gehören konnte und daß diese deutsch-österreichischen Länder eine abgesonderte 
Verfassung und Verwaltung hätten erhalten müssen, die mit der eben damals 
auftauchenden Idee eines österreichisch-ungarischen Einheitsstaates im Wider- 
spruch stand. Nur so konnte man die Deutsch-Osterreicher, damals fast ein 
Drittel der deutschen Bevölkerung, für den neuen deutschen Staat retten. Das 
Parlament faßte denn auch zunächst auf Anregung von Dahlmann und Droysen 
einen Beschluß in diesem Sinne. Dann aber wurde, seit die österreichische Regie-
        <pb n="557" />
        Die oktroyierte Verfassung in Preußen und die deutsche Verfassungsfrage. 543 
rung den Reichstag nach Kremsier in Mähren verlegt und dort ein neues Pro— 
gramm für die Gestaltung der habsburgischen Monarchie aufgestellt hatte, die 
Einbeziehung der denutsch-österreichischen Länder in den deutschen Bundesstaat 
unmöglich durch die immer deutlicher hervortretende Absicht der österreichischen 
Regierung, die ganze habsburgische Ländermasse zu einem festen Einheitsstaat 
zusammenzufassen; und die Folge war, daß nun im Frankfurter Parlament 
der österreichische Präsident des Reichsministeriums, Schmerling, zum Rücktritt 
gezwungen wurde und der bisherige Präsident der Versammlung, Heinrich 
von Gagern, an seine Stelle trat und einen neuen Lösungsversuch der schwierigen 
Frage ins Werk setzte, der früher vom Parlament abgewiesen worden war. Sein 
Programm kam darauf hinaus, daß ein deutscher Bundesstaat ohne Osterreich 
gegründet, zugleich aber mit Österreich über ein völkerrechtliches Unions- 
verhältnis verhandelt werden sollte. OÖsterreich ließ sich aber auf solche Ver- 
handlungen nicht ein. In der Nationalversammlung gab es einen heftigen 
Kampf; bei dieser Gelegenheit haben sich die Parteien der Großdeutschen und der 
Kleindeutschen, oder wie sie sich nannten, der Erbkaiserlichen, endgültig geschieden. 
Die großdeutsche Partei, die an OÖsterreich festhielt und auf einen Bundesstaat 
mit starker Zentralgewalt verzichtete, setzte sich zusammen aus den Oster- 
reichern, den Ultramontanen und der radikalen Linken, die mit den liberalen 
Mittelparteien damals ganz zerfallen war; die erbkaiserliche Partei, die einen 
festen Bundesstaat unter Preußens Führung wollte, bestand aus Mitgliedern 
aller Schattierungen von der äußersten Rechten bis an die Linke, hatte aber 
ihren Haupthalt in den liberalen Mittelparteien, namentlich in dem rechten 
Zentrum, der eigentlichen Professorenpartei. Sie suchte jetzt zunächst das 
erbliche Kaisertum durchzusetzen, für das namentlich Dahlmann, Bassermann, 
Vincke, Rümelin sprachen; aber die meisten Süddcutschen waren dagegen; 
Uhland erklärte: „Es wird kein Haupt über Deutschland leuchten, das nicht 
mit einem vollen Tropfen demokratischen Ols gesalbt ist“, und nach fünftägiger 
Debatte wurde nur beschlossen, die Würde des Reichsoberhaupts auf einen 
regierenden deutschen Fürsten zu übertragen. 
Zwischendurch trat nun aber das Parlament doch mit den Regierungen 
in Verhandlung; und auch die Regierungen untereinander verhandelten über 
die Frage ihrer Stellung zur Frankfurter Verfassung. Ende November erschien 
Gagern in Potsdam, um mit König Friedrich Wilhelm IV. die Frage der 
etwaigen Annahme der Kaiserkrone und der Frankfurter Verfassung überhaupt 
zu erörtern. Friedrich Wilhelm hob dabei hervor, daß das Parlament keine 
Krone zu vergeben habe, daß die Annahme einer solchen Krone ohne Zustimmung 
der Fürsten ein revolutionärer Akt sein würde. Das war sein grundsätzlicher 
Standpunkt: er erkannte die Volkssouveränität nicht an; er wollte sich mit den 
Fürsten ins Einvernehmen setzen, nicht im Gegensatz zu ihnen vom Volk sich 
auf den Schild heben lassen. In seiner loyalen Weise trat er mit Osterreich 
und auch mit Bayern in Verhandlungen über die Frage. Von Osterreich wurde 
ihm dargelegt, daß man dort den habsburgischen Einheitsstaat wolle und daß 
man daher die Form des Bundesstaats mit einheitlicher Spitze für Deutschland 
nicht annehmen könne. Schwarzenberg machte am 17. Januar den Versuch, 
Preußen mit sich fortzureißen zu einer gewaltsamen Niederwerfung des Frank- 
furter Parlaments. Aber von einem solchen Vorgehen war die Regierung
        <pb n="558" />
        544 Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840—1859). 
Friedrich Wilhelms weit entfernt; vielmehr sprach sie sich in einer Zirkularnote 
vom 23. Januar für eine Verständigung mit dem Frankfurter Parlament und 
für die Aufrichtung eines preußisch-deutschen Bundesstaates aus. 
Radowitz, der im Frankfurter Parlament als Abgeordneter eine hervor- 
ragende Rolle spielte, hat bald darauf seinem königlichen Freunde eine Lösung 
der deutschen Frage vorgeschlagen, die in der Mitte stand zwischen der Auf- 
fassung Osterreichs und dem Gagernschen Programm. Sie kam darauf hinaus, 
daß neben dem deutschen Bundesstaat ein Staatenbund eingerichtet werden 
sollte, dem auch die deutsch-österreichischen Läuder angehörten, und daß mit 
der gesamten österreichisch-ungarischen Monarchie außerdem noch ein völkerrecht- 
liches Bundesverhältnis begründet werden sollte. Diesen Gedanken, der die 
nationalen Wünsche mit der Gesamtstaatsidee Osterreichs und mit dem politischen 
Bedürfnis eines Zusammenhalts mit der Donaumonarchie vereinigen sollte, 
machte Friedrich Wilhelm IV. sich zu eigen und brachte ihn in Verbindung 
mit seinen bisherigen deutschen Verfassungsplänen. An der Spitze des Staaten- 
bundes dachte er sich jetzt ein Königskollegium, und im Bundesstaat wurde für 
Preußen die Vorstandschaft ins Auge gefaßt; die Kaiseridee trat jetzt ganz 
zurück. Seine alte Idee der Reichswehrherzogtümer entsprach teilweise dem 
Vorschlage Österreichs, sechs Reichskreise zu bilden, jeden unter einem der 
Könige, mit einem besonderen militärischen Kontingent, aber auch mit einer 
gemeinschaftlichen Kreisständeversammlung anstatt der einzelstaatlichen 
Kammern — eine Erweiterung des Planes, die allerdings in Berlin keinen 
Anklang fand. Darin aber war Friedrich Wilhelm mit Osterreich einverstanden, 
daß man an dem Grundsatz einer Vereinbarung der Verfassung zwischen den 
Fürsten und dem Frankfurter Parlament festhalten müsse; er wünschte, daß ein 
besonderes „Staatenhaus“, wie es für die zukünftige Verfassung vorgesehen 
war, als Vertretung der Einzelstaaten, aber nur von den Regierungen gebildet, 
schon jetzt dem Frankfurter Parlament zugesellt werden sollte, um mit ihm das 
ganze Verfassungswerk zu revidieren und eine Vereinbarung vorzubereiten. 
Die Hauptsache bei diesen Verhandlungen aber war, daß Osterreich von 
der Begründung eines engeren Bundesstaates unter preußischer Führung nichts 
wissen wollte, und daß Schwarzenberg nach der Oktroyierung der Gesamt- 
verfassung vom 4. März 1849 ganz unumwunden das Verfassungswerk der 
Paulskirche verwarf und die Forderung aufstellte, daß der österreichische Gesamt- 
staat in das künftige Deutsche Reich mit ausgenommen werden müsse. Diese 
österreichische Forderung brachte nun aber in Frankfurt die auf einen festen 
deutschen Bundesstaat gerichteten Bestrebungen zum Durchbruch. Die zweite 
Lesung des Verfassungsentwurfs stand damals auf der Tagesordnung. Der 
Entwurf hatte einen Bundesstaat mit einheitlicher Spitze, ein konstitutionelles 
Ministerium, einen Reichstag aus zwei Häusern, Staatenhaus und Volkshaus, 
bestehend, zum Inhalt. Der Abgeordnete Welcker, der früher großdeutsch 
gewesen war, nun aber wohl einsah, daß man mit Osterreich nicht fortkomme, 
stellte den Antrag (12. März 1840), daß die Verfassung, so wie sie sei, im ganzen 
angenommen werden sollte und daß die Kaiserwürde, und zwar als erbliche 
Würde, dem König von Preußen übertragen werden sollte; man hoffte doch 
immer noch, daß Friedrich Wilhelm IV. sich bedenken und die Krone aus der 
Hand des Parlaments annehmen würde trotz des zu erwartenden österreichischen
        <pb n="559" />
        Ablehnung der deutschen Kaiserkrone durch Friedrich Wilhelm IV. 545 
Widerstandes. Der Antrag wurde zunächst abgelehnt (am 21. März); und 
erst, nachdem eine Gruppe der radikalen Linken durch die verhängnisvollen 
Zugeständnisse gewonnen worden war, daß das absolute Veto in ein suspensives 
und die öffentliche Wahl in eine geheime umgewandelt werden sollte, wurde am 
27. März der in dieser Weise veränderte Verfassungsentwurf samt dem erblichen 
Kaisertum angenommen (mit 267 gegen 263 Stimmen), und am 28. März 
wurde Friedrich Wilhelm IV. zum deutschen Kaiser gewählt (mit 290 Stimmen 
bei 248 Enthaltungen). Zugleich erklärten 15 Abgeordnete der Rechten, die 
für das preußische Erbkaisertum gestimmt hatten, unter Führung von 
Radowitz, daß eine endgültige Festsetzung der Verfassung und eine Übertragung 
der Krone nicht einseitig durch das Parlament allein erfolgen könne, sondern 
nur unter freier Zustimmung der deutschen Regierungen rechtsverbindlich sei. 
Alles kam nun darauf an, wie der König von Preußen sich entscheiden 
würde. Eine Deputation des Parlaments ging nach Berlin, um ihm den 
Beschluß der Versammlung vorzutragen und ihm die Kaiserkrone anzubieten. 
Führer der Deputation war der Präsident der Nationalversammlung Simson; 
auch Arndt und Dahlmann gehörten dazu. Man hoffte, daß Friedrich 
Wilhelm IV. sich dem Wunsche der deutschen Nation fügen würde trotz des 
zu erwartenden Widerspruches einzelner Fürsten und namentlich Österreichs, 
das eben damals von den ungarischen Rebellen bedrängt und im Moment zu 
energischem kriegerischem Auftreten unfähig war. Der König schwankte zwischen 
seinen nationalen Sympathien, mit denen sich doch auch etwas von preußischem 
Ehrgeiz verband, und seinen konservativ-legitimistischen Grundsätzen; er vermochte 
sich weder für die eine noch für die andere Seite ganz ohne Vorbehalt zu ent- 
scheiden und kam in einer Beratung mit seinen Ministern überein, den übrigen 
deutschen Fürsten die Entscheidung zu überlassen. Am 3. April empfing er 
die Deputation. Er brachte dabei seine Gefühle für Macht und Ehre eines 
geeinigten Deutschlands zu lebhaftem Ansdruck; aber er erklärte, auf seinem 
früheren Standpunkt verharren zu müssen, daß die Anuahme der Verfassung 
und der Kaiserkrone von der freien Zustimmung der sämtlichen deutschen 
Regierungen abhängig sei. Die Deputation war bestürzt; sie faßte diese Antwort 
des Königs als eine Ablehnung nicht bloß der Krone, sondern des ganzen Ver- 
fassungswerks auf und fürchtete einen Bruch zwischen der Nationalversammlung 
und der preußischen Regierung; sie reiste am 5. April nach Frankfurt zurück. 
Die preußische Regierung aber erklärte durch eine Zirkularnote an die sämt- 
lichen deutschen Höfe vom 3. April: der König sei bereit, an die Spitze eines 
deutschen Bundesstaates zu treten, der aus denjenigen Staaten zu bilden wäre, 
die freiwillig beitreten würden; seine Form und Verfassung wurde späterer 
Regelung überlassen. 
Osterreich protestierte sofort gegen einen solchen engeren Bund unter 
preußischer Führung und rief seine Abgeordneten aus Frankfurt zurück 
(8. April). Das Parlament aber erklärte auf den Bericht der Deputation am 
11. April in nachdrücklicher Weise, daß es an der Verfassung festhalte, und setzte 
einen Ausschuß ein, der mit den einzelnen Regierungen in Verhandlung trat. 
Am 14. April erklärten 28 deutsche Staaten sich für die Annahme der Ver- 
fassung mit dem preußischen Erbkaisertum; es waren alle die kleineren; uur 
die Königreiche fehlten. Der König von Württemberg wurde dann auch noch 
Hintze, Hohenzollern. 35
        <pb n="560" />
        546 Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840—1859). 
durch eine Volksbewegung in Stuttgart dazu gedrängt, die Verfassung 
anzunehmen; aber die übrigen Könige beharrten bei ihrer Weigerung. Auch 
in Sachsen war eine Volksbewegung für die Annahme der Verfassung im Ent- 
stehen; man fürchtete in Dresden Unruhen und wandte sich um Hilfe nach 
Berlin. Friedrich Wilhelm IV. sagte dem König Hilfe zu und bestärkte ihn da- 
durch in seinem Widerstand. Dem Reichsminister von Beckerath, der ihn am 
20. April noch einmal umzustimmen versuchte und dabei an den prenußischen 
Ehrgeiz appellierte, erwiderte er resigniert: er sei kein Friedrich der Große. An 
dieser Haltung Friedrich Wilhelms hat auch die Tatsache nichts geändert, 
daß die inzwischen einberufene zweite Kammer in Preußen auf Antrag von 
Rodbertus die Frankfurter Verfassung annahm. Es war eine unzweifelhafte 
Überschreitung ihrer Befugnisse; und da sie hierdurch, wie schon früher durch 
ihren Widerspruch gegen die Aufrechterhaltung des Belagerungszustandes, mit 
den Ministern in einen heftigen Konflikt geriet, so wurde sie am 27. April 
aufgelöst, und am Tage darauf erfolgte die endgültige Ablehnung der Frank- 
furter Verfassung durch die preußische Regierung. Dabei wurde noch besonders 
betont, daß das suspensive Veto und das allgemeine, gleiche und geheime 
Wahlrecht Einrichtungen seien, die sich mit dem monarchischen Charakter des 
preußischen Staates nicht vertrügen. Zugleich wurde die Hoffnung aus- 
gesprochen, daß die Nationalversammlung sich zu Anderungen werde bereit 
finden lassen. Zunächst aber suchte man eine Verständigung unter den Fürsten 
herbeizuführen und lud zu diesem Zweck alle diejenigen Regierungen, die zu 
weiteren Verhandlungen über das deutsche Verfassungswerk geneigt seien, zur 
Abhaltung von Konferenzen in Berlin ein. Die revolutionären Unruhen, 
die jetzt wieder an mehreren Stellen Deutschlands ausbrachen, wurden mit 
Hilfe Preußens durch Waffengewalt unterdrückt, so namentlich in Sachsen, in 
der bayerischen Pfalz und in Baden, wo der Großherzog außer Landes geflohen 
war. Der Prinz von Preußen warf an der Spitze von zwei Armeekorps die 
badische Revolution nieder und eroberte die von den Aufständischen genommene 
Festung Rastatt zurück, worauf der Großherzog in sein Land heimkehrte. 
Zu gleicher Zeit, im Sommer 1849, erfolgte auch die Niederwerfung der Re- 
volution in Ungarn, die freilich den Osterreichern nicht aus eigener Kraft, sondern 
erst mit Hilfe der Russen gelungen ist. Durch diese Erfolge der monarchischen 
Wäffen, die die früheren italienischen Siege Radetzkys ergänzten, verschob 
sich die Lage in Deutschland vollkommen. Die Antorität des Frankfurter 
Parlaments verblaßte wieder vor der historischen Macht der Monarchie; 
es zeigte sich nun, daß das ganze Werk der Paulskirche doch keine solide 
Machtgrundlage gehabt hatte. Schon als das Frankfurter Parlament einen Be- 
schluß gegen das Einschreiten Preußens in Sachsen gefaßt hatte, waren auch die 
Mandate der preußischen Abgeordneten von der Regierung für erloschen erklärt 
worden (14. Mai), und die Versammlung ging nun mit raschen Schritten einer 
unrühmlichen Auflösung entgegen. Die Revolution in Deutschland war beendet. 
Die Autorität der Regierungen in den Einzelstaaten war wieder hergestellt, aber 
der Deutsche Bund blieb zerrissen. Das Werk der deutschen Einigung war der 
Nation mißlungen; es fragte sich, ob die preußische Regierung, die es jetzt in An- 
griff nahm, besseren Erfolg haben würde.
        <pb n="561" />
        Ende des deutschen Parlaments. Die revidierte Verfassung in Preußen. 54 
1 
Der preußische Unionsversuch und die Wiederherstellung des 
Deutschen Bundes. 
Die deutsche Frage blieb der Hauptgegenstand der preußischen Politik; aber 
zugleich bedurfte es einer endgültigen Regelung der Verfassungsfrage in Preußen 
selbst. Nach der Auflösung des Abgeordnetenhauses von 1849 fehlte es nicht an 
reaktionären Einflüssen, die zu einer gänzlichen Aufhebung der Verfassung 
drängten; aber die besonnenen und gemäßigten Elemente behielten die Oberhand, 
und der König entschloß sich, mit einer neugewählten Kammer die in Aussicht 
genommene Revision der oktroyierten Verfassung zu vereinbaren. Nur das 
Wahlgesetz wurde jetzt verändert, und zwar in dem schon in der oktroyierten Ver- 
fassung angedeuteten Sinne, so daß die Urwähler nach der Stenerleistung in drei 
Klassen geteilt wurden, deren unterste die große Masse enthielt, und die alle drei 
die gleiche Zahl von Wahlmännern zu wählen hatten, und zwar mit öffentlicher 
Stimmabgabe. Diese Veränderung wurde getroffen am 30. Mai 1849 durch eine 
Verordnung mit Gesetzeskraft auf Grund des Art. 105, ein Verfahren, das schon 
mehrfach angewandt worden war und durch den Hinweis auf die in jenem Artikel 
enthaltene unbeschränkte Befugnis der Regierung formell durchaus gerechtfertigt 
werden konnte, sachlich aber gerade in diesem Falle doch nicht unbedenklich war. 
Die demokratische Partei erklärte das Verfahren für ungesetzlich und beschloß, sich 
der Wahl gänzlich zu enthalten; und so kam es, daß in der neugewählten zweiten 
Kammer, die am 7. August 1849 eröffnet wurde, die konservative Partei die 
Mehrheit hatte, während die Liberalen diesmal schwächer vertreten waren und 
die radikalen Demokraten ganz fehlten. Von dieser neuen Volksvertretung, die 
übrigens das Wahlgesetz vom 30. Mai 1849 bestätigte, ist nun die Verfassung 
revidiert und mit der Krone vereinbart worden; sie wurde am 31. Jannar 1850 
verkündigt und am 6. Februar vom König nach langem Bedenken und Schwanken 
feierlich beschworen, allerdings in der ausdrücklich kundgegebenen Hoffnung, daß 
es auf verfassungsmäßigem Wege gelingen werde, sie „den Lebensbedingungen 
Preußens immer entsprechender zu machen“ und mit nachdrücklichem Hinweis auf 
die historisch-politische Notwendigkeit, daß in Preußen der König regieren müsse 
und nicht die Volksvertretung. 
Auch die Wünsche der extremen Konservativen und der radikalen Demokraten 
erfüllte die Verfassung, wie sie war, nicht. Sie war ein Kompromiß zwischen der 
gemäßigt konservativen und der gemäßigt liberalen Richtung und entsprach 
namentlich den Neigungen der gebildeten bürgerlichen Klassen. Die Rechte der 
Krone blieben darin so stark, daß diese und nicht die Volksvertretung als der erste 
Faktor im Staatsleben erschien. Freilich stand dieses Verhältnis, das der ganzen 
Geschichte des preußischen Staates am besten entsprach, noch nicht unumstößlich 
fest; es mußte sich erst weiterhin in der Praxis des Staatslebens bewähren. 
Immerhin aber enthielt doch auch schon die Verfassung selbst recht starke 
Handhaben für eine monarchische Regierung. Auf den Verfassungseid der 
Armee ist man nicht wieder zurückgekommen; das Heer blieb in der Hand des 
Königs, wie es in seiner Geschichte und in dem Geist des preußischen Staates 
begründet war; und auch das Beamtentum, bei dem der Eid auf die Verfassung 
unerläßlich war, blieb monarchisch und wurde nicht im parlamentarischen Sinne 
357
        <pb n="562" />
        548 Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1810—1859). 
Veränderung des Gesetzes ohne weiteres forterhoben werden sollten, und beschränkte 
damit das Stenerbewilligungsrecht des Landtages und indirekt auch sein Budget- 
recht, wobei aber die Frage offen blieb, was zu geschehen habe, wenn Krone und 
Volksvertretung über den Ausgabenetat nicht zur Vereinbarung gelangten. Der 
Notverordnungsparagraph, von dem die Regierung beim Erlaß des Wahlgesetzes 
einen so weitgehenden Gebrauch gemacht hatte, wurde in der revidierten Ver- 
fassung von 1850 viel vorsichtiger eingeschränkt, als es in der oktroyierten von 
1848 geschehen war, aber mit diesen Beschränkungen blieb die Befugnis der Re- 
gierung, Verordnungen mit Gesetzeskraft zu erlassen, erhalten (Artikel 63). 
Das evangelische Kirchenregiment des Königs, das die demokratische Partei 
gern beseitigt hätte, blieb bestehen; aber die evangelische Landeskirche wurde aus 
dem konstitutionellen System des Staates gänzlich herausgelöst. Mit der Ver- 
fassung hat Preußen im strengen Rechtssinne aufgehört, ein protestantischer Staat 
zu sein; die Toleranz der anderen Bekenntnisse, die bisher geherrscht hatte, ver- 
wandelte sich jetzt in den Grundsatz der Parität, d. h. der Gleichberechtigung im 
öffentlichen Leben; der Staat selbst war überhaupt nicht mehr konfessionell 
charakterisiert. 
In der unierten evangelischen Landeskirche hätte es nahe gelegen, das 
calvinistische Prinzip der Kirchenverfassung mit dem lutherischen zu verbinden, 
d. h. die Presbyterial= und Synodalverfassung, wie sie sich namentlich bei den 
Reformierten in den Rheinlanden lebendig erhalten hatte, zu verschmelzen mit 
der monarchischen Konsistorialverwaltung der alten lutherischen Landeskirche. 
Die evangelische Landeskirche wäre dadurch auch gewissermaßen auf kon- 
stitutionelle Bahnen geführt worden. Eine solche Reform ist damals zwar er- 
wogen, aber noch nicht durchgeführt worden. Das evangelische Kirchenregiment 
wurde vielmehr dem 1850 begründeten evangelischen Oberkirchenrat überwiesen, 
der ein Organ des Monarchen war und dem erst späterhin (1873) eine Gencral- 
synode zur Seite getreten ist; vorläufig blieb das evangelische Kirchenregiment 
des Königs der Form nach absolutistisch. 
Solange Manteuffel Minister des Innern war, d. h. bis zum Ende des 
Jabres 1850, wurde die Regierung in einem gemäßigt liberalen Geiste geführt, 
mit einer aus Konservativen und Liberalen gemischten Mehrheit, jedenfalls mehr 
im Sinne der bürgerlichen Mittelklassen, als der feudalen Junkerpartei. Dem 
König paßte freilich diese liberale Richtung nicht ganz, aber er fügte sich zunächst 
dem Zwang der Umstände; denn wie Manteuffel selbst, der von Haus aus konser- 
vative Staatsmann, sah er die politische Notwendigkeit ein, den berechtigten 
Münschen der Liberalen entgegenzukommen, wenn Preußen die Führung in 
Deutschland gewinnen wollte. Ein besonderes Verdienst Manteuffels war die 
Durchführung des Gesetzes vom 2. März 1850 über die Befreiung des bänerlichen 
Eigentums, das erst den Abschluß der agrarischen Reformen herbeigeführt hat. 
Das Gesetz war in einem viel bauernfreundlicheren Sinne gehalten als die 
Deklaration von 1816, auf Grund deren bisher die Regulierung der gutsherrlich- 
bäuerlichen Verhältnisse in Preußen erfolgt war. Es ließ neben den spann- 
fähigen, größeren Bauernstellen jetzt auch die kleinen, die bisher nur Handdienste 
geleistet hatten, Kossäten und dergleichen Leute, zur Regulierung zu; es brach auch 
mit dem Grundsatz von 1816, daß der lassitische Bauer, der bisher kein Eigentum
        <pb n="563" />
        Gemößtgt liberale Regierungstendenzen des Ministeriums Manteuffel bis 1850. 549 
— — — 
an dem Hofe gehabt hatte, das Eigeutum erwerben sollte gegen Abtretung von 
Land an das Gut. Vielmehr wurde jetzt grundsätzlich eine Geldrente zur Ab- 
lösung der gutsherrlichen Rechte festgesetzt, die 41 Jahre laug durch Vermittlung 
der Rentenbanken gezahlt werden sollte; wer aber sogleich den 18fachen Betrag 
der Jahresrente zahlte, sollte damit von allen Verpflichtungen befreit sein. Gegen 
diesen Gesetzentwurf und namentlich gegen die letzte Bestimmung hatte sich ein 
heftiger Widerstand der Gutsbesitzer erhoben, die sich dadurch in ihren Rechten 
verkürzt glaubten. Sie wußten das Ohr des Königs zu gewinnen sie stellten ihm 
vor, daß es Pflicht des Monarchen sei, das Eigentumsrecht gegen so radikale Ein- 
griffe zu schützen; und der König war für solche Vorstellungen sehr zugänglich. 
Nur mit äußerster Mühe vermochte Manteuffel seine Bedenken gegen das Gesetz 
zu beschwichtigen und seine Zustimmung zu erlangen. Er befand sich dabei in 
vollem Widerspruch mit seinen adligen Standesgenossen. Das Gesetz aber hat 
segensreich für die Erhaltung des Bauernstandes gewirkt. 
Noch größer war der Widerstand, der sich gegen den Versuch Manteuffels 
erhob, die früher stecken gebliebene Kommunalgesetzgebung nach den Vorschriften- 
der Verfassung in liberalem Sinne fortzuführen. Zwei hochbedeutende Gesetze 
vom 11. März 1850 stellten eine allgemeine Gemeinde-, Kreis= und Provinzial- 
ordnung für die ganze Monarchie auf, wobei unter anderem nach rheinisch- 
französischer Weise der Unterschied zwischen Stadt= und Landgemeinde fallen ge- 
lassen war, freilich mehr scheinbar, als in Wirklichkeit. Das wichtigste dabei war, 
daß dadurch die patrimoniale Dorf= und Gutspolizei der Rittergutsbesitzer ebenso 
beseitigt wurde wie ein Jahr vorher ihre patrimoniale Gerichtsbarkeit; die Polizei 
auf dem platten Lande sollte fortan in besonderen Amtsbezirken, wie sie heute be- 
stehen, von Amtshauptleuten ehrenamtlich im Auftrage des Staates ausgeübt 
werden, ähnlich wie heute durch die Amtsvorsteher. Ferner sollte das Vorrecht 
der Rittergutsbesitzer, daß sie Mann für Mann Sitz und Stimme auf dem Kreis- 
tage hatten, in Fortfall kommen; der Begriff des Rittergutes sollte überhaupt aus 
dem Verwaltungsrecht verschwinden und durch den Begriff des Großgrundbesitzes 
ersetzt werden. Auch die Provinziallandtage hörten auf, vorwiegend eine Ver- 
tretung des Adels zu sein; auch hier wie auf den Kreistagen sollte neben dem 
Großgrundbesitz das Element der Städte und der Landgemeinden ausreichend 
vertreten sein. 
Aber diese Gesetze, die großenteils schon die Resultate unserer jüngsten Ver- 
waltungsreform (seit 1872) vorausnahmen, haben damals noch nicht danernde 
Geltung zu behaupten vermocht. Die Schicksale der deutschen Politik Preußens 
haben später auch auf das innere Staatsleben einen verhängnisvollen Einfluß 
geübt. 
Das Ziel dieser deutschen Politik Preußens war schon vor dem Zusammert- 
tritt der Berliner Konferenz durch eine Proklamation vom 15. Mai 1849 
verkündet worden: das zu Frankfurt begonnene Verfassungswerk sollte wieder 
aufgenommen, ein Reichstag aus allen deutschen Staaten sollte berufen werden, 
um einen abgeänderten Entwurf, der sich an die Frankfurter Verfassung 
anschloß, mit den Fürsten zu vereinbaren. Die Leitung dieser Angelegenheit 
erhielt Radowitz, der, ohne förmlich ins Ministerium einzutreten, in einer 
außerordentlichen Vertrauensstellung mit dem König und seiner Regierung 
zusammenwirkte. Er hatte die Idee einer dreifachen Gliederung jetzt fallen
        <pb n="564" />
        550 Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840—1859). 
lassen und war auf den Gagernschen Plan eines engeren und eines weiteren 
Bundes zurückgekommen, für den er auch den König gewonnen hatte. Die 
Verbindung mit dem Reichsverweser wurde gänzlich abgebrochen, dagegen 
sofort mit Osterreich eine Verhandlung über den weiteren Bund eröffnet, der 
zwar nur völkerrechtlichen Charakter haben sollte, aber doch als ein sehr weit- 
greifendes und dauerndes Unionsverhältnis gedacht war. Aber diese Verhand- 
lung, zu der Herr von Canitz nach Wien gesandt wurde, scheiterte an dem 
harten Machtwillen des österreichischen Ministers Fürsten Felig Schwarzenberg, 
der in einem engeren Bunde der übrigen deutschen Staaten unter Preußens 
Führung eine empfindliche Verminderung des österreichischen Ansehens erblickte. 
Die Konferenzen in Berlin, die nun am 17. Mai begannen, um den engeren 
Bundesstaat zu begründen, standen von vornherein unter den feindseligen Ein- 
wirkungen Österreichs. Was Preußen vorschlug, war ein Bundesstaat unter 
Leitung eines Fürstenkollegiums, an dessen Spitze der König von Preußen als 
dauernder Reichsvorstand treten sollte. Die Rechte der Zentralgewalt gegen- 
über den Einzelstaaten waren sorgfältig abgegrenzt; die Zweiheit von Staaten- 
haus und Volkshaus war beibehalten unter Stärkung des ersteren; das absolnte 
Veto der Zentralgewalt war wiederhergestellt; das Wahlgesetz ganz verändert, 
dem neuen preußischen Dreiklassensystem nachgebildet. Da Bayern sich unter 
der Einwirkung OÖsterreichs zurückhielt, so kam es zunächst nur zum Abschluß des 
Dreikönigsbündnisses zwischen Preußen, Sachsen und Hannover vom 26. Mai 
1849; und auch dieses stand von vornherein auf unsicherer Grundlage, da Sachsen 
und Hannover ihre Zustimmung von der sehr unwahrscheinlichen Voraussetzung 
abhängig gemacht hatten, daß auch Bayern der Union beitrete. In den 
Kreisen der alten erbkaiserlichen Partei wurde dieser erste Schritt zur Einigung, 
Deutschlands mit Beifall begrüßt. In Gotha kamen 148 frühere Abgeordnete 
der Partei zusammen und veröffentlichten nach dreitägigen Beratungen am 
26. Juni 1849 eine Erklärung, die darauf berechnet war, die preußische Politik 
durch eine Sympathiekundgebung aus national gesinnten Volkskreisen moralisch 
zu unterstützen. Auch die kleinen und mittleren Staaten, bis auf Württemberg, 
schlossen sich nach und nach an. Aber mit Bayern gelangte man zu keiner Verein- 
barung; am 8. September lehnte es endgültig den Eintritt in den Bund ab; und 
nun wurde auch die Haltung von Hannover und Sachsen immer zweideutiger. 
Mit Osterreich schloß Preußen am 30. September ein Interim, wonach zunächst 
beide gemeinsam die Befugnisse des Reichsverwesers übernehmen sollten; als 
dann aber das Unionsparlament nach Erfurt berufen wurde, kam es seit dem 
Dezember doch zu einer starken Spannung zwischen den beiden Mächten, 
die allerdings noch nicht zum Bruch führte. Ehe noch das Erfurter Parla- 
ment zusammentrat, erklärte Hannover in aller Form seinen Austritt aus- 
der Union, und Bayern begründete im Gegensatz zu den preußischen Plänen 
am 27. Februar 1850 ein Vierkönigsbündnis (Bayern, Württemberg, Han- 
nover, Sachsen), das als mittelstaatlicher Kern eines neuen Deutschen Bundes- 
gedacht war, zu dem auch die beiden Großstaaten eingeladen wurden. Oster- 
reich war auch nicht abgeneigt; es wollte aber mit allen seinen Ländern ein- 
treten und forderte zugleich deren Aufnahme in den deutschen Zollverein. Für- 
Preußen war dieser Vorschlag natürlich unannehmbar. Um so dringender 
wurde die Vollendung des Unionswerkes. Aber der Eifer Friedrich Wilhelms IV.
        <pb n="565" />
        Der Unionsversuch Preußens und der Konflikt mit Osterreich. 551 
war bereits im Erkalten, als das Erfurter Parlament eröffnet wurde (20. März 
1850). Seit der weitere Bund mit Osterreich aussichtslos geworden und 
dafür ein drohender Konflikt in Sicht stand, war er nur noch mit halbem 
Herzen bei der Sache des engeren Bundes; und seit die preußisch-konservative 
Partei von der Gerlach-Stahlschen Richtung, die seinem Herzen so nahe stand, 
entschieden Stellung gegen die liberale Verfassung genommen hatte, wollte er 
nichts mehr davon wissen, daß sie in Erfurt en bloc angenommen würde, 
sondern drängte vor allem auf eine konservativ-monarchische Revision. 
Das Erfurter Parlament, eine halb preußische Versammlung, gewählt 
auf Grund des Dreiklassensystems und unter Enthaltung der demokratischen 
Partei, kam der Regierung weit entgegen. Die neue Verfassung wurde zwar 
zunächst doch en bloc angenommen, aber gleich darauf wurde eine Revision, 
wie sie die preußische Regierung vorschlug, durchgeführt. Am 29. April 1850 
wurde die Tagung geschlossen unter Anerkennung der Einsicht und des Patrio- 
tismus, die in den Verhandlungen sich bekundet hatten; aber die Hoffnungen 
der nationalgesinnten Parteien waren sehr gesunken, die Haltung Friedrich 
Wilhelms IV. blieb schwankend, die Union lockerte sich mehr und mehr, statt sich 
zu stärken, und auf der anderen Seite benutzte Osterreich den günstigen Moment, 
um seinen alten Plan durchzusetzen. Noch während der Erfurter Tagung hatte 
es, trotz des preußischen Widerspruchs, als ehemalige Präsidialmacht eine Ein- 
ladung an alle deutschen Staaten erlassen, zum 10. Mai 1850 Bevollmächtigte 
nach Frankfurt zu senden, um den Bundestag wiederherzustellen. Das war 
der Dank, den Friedrich Wilhelm IW. von seiner Politik der pietätvollen Rück- 
sicht auf Osterreich und das alte Kaiserhaus erntete. Er war entrüstet; aber 
auch jetzt vermochte er nicht den Entschluß zu fassen, das Unionswerk geradezu 
im Gegensatz gegen Osterreich durchzuführen. Alle seine Gefühle sträubten sich 
gegen eine solche rücksichtslose Machtpolitik im Dienste des nationalen Ge- 
dankens, der mit dem Liberalismus verschwistert war. Auf dem Fürstentag, 
der am 8. Mai 1850 in Berlin zusammentrat, um die Erfurter Unions- 
verfassung nochmals zu revidieren, kam es zwar zur Verabredung eines gemein- 
samen Auftretens gegenüber dem österreichischen Versuch der Wiederherstellung 
des Bundestags, aber dieser Beschluß wurde nicht einhellig gefaßt; vor allem 
Kurhessen, wo Hassenpflug wieder als Minister eingetreten war, trennte sich 
in dieser Frage von Preußen, und der Ausgang war, daß die Sanktion und 
Publikation der Unionsverfassung auch jetzt noch unterblieb, weil die prenßische 
Regierung fürchtete, daß dies zu einem Konflikt mit Osterreich und dem Vier- 
königsbündnis führen könne. In Frankfurt aber konstituierte sich nun wirklich 
am 16. Mai 1850 unter Vorsitz Osterreichs das Plenum des Bundestags wieder 
in seiner alten Gestalt, nur freilich unter Ausschluß der treugebliebenen Unions- 
genossen, deren Anerbietungen, weil sie auf der Idee des engeren und weiteren 
Bundes beruhten, in Frankfurt zurückgewiesen wurden. 
So standen sich die beiden Parteien in Deutschland in scharfem, aus- 
gesprochenem Gegensatze gegenüber: auf der einen Seite Preußen mit den 
Unionsgenossen, auf der anderen Seite OÖsterreich mit den vier Königreichen 
und seinen übrigen Anhängern. Die einen wollten den deutschen Bundesstaat 
unter Preußens Führung, die anderen eine Restauration des Staatenbundes 
und des Bundestags unter dem Präsidium Österreichs. Die Möglichkeit zu
        <pb n="566" />
        552 Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840—1859). 
einer wenigstens vorläufigen Lösung des Konflikts schien sich zu bieten, als im 
Juli Schwarzenberg auf einen schon früher einmal erörterten verführerischen 
Plan zurückkam. Danach sollten sich Osterreich und Preußen in die Herrschaft 
über Deutschland teilen; Osterreich wollte die Union in einem verkleinerten 
Format, wie es der tatsächlichen Lage entsprach, und unter Verschmelzung ihrer 
parlamentarischen Organe mit dem preußischen Landtag anerkennen, wenn 
Preußen sich dafür in die Wiederherstellung des Deutschen Bundes fügte und 
sein Streben nach der Begründung eines Deutschen Reiches aufgab. Es wäre 
ein nicht unerheblicher Machtgewinn für Preußen gewesen; es hätte sich eine 
Anzahl von Kleinstaaten angegliedert, die es beherrscht haben würde; aber es 
hätte zu gleicher Zeit seine deutsche Mission verleugnen müssen und hätte das 
Vertranen seiner Bundesgenossen als Führer zur deutschen Einheit auf lange 
Zeit hinans verloren. Möglich, daß ein Staatsmann wie Bismarck, der als 
Abgeordneter im Erfurter Parlament solchen Gedanken nicht fern stand, auch 
aus dieser Position heraus den Weg zur Gewinnung der Vorherrschaft in 
Dentschland für Preußen gefunden haben würde; aber für Friedrich Wilhelm IV. 
und seine Staatsmänner war das keine Aufgabe. Radowitz bekämpfte den 
Plan, und Friedrich Wilhelm IV. lehnte ihn ab. Der Kouflikt blieb ungelöst 
bestehen. Und dieser dentsche Gegensatz wurde nun zu einem enropäischen von 
gefährlicher Tragweite durch die Verbindung mit den schleswig--holsteinschen 
Angelegenheiten, die eben damals in ein kritisches Stadium traten. 
Die Friedensverhandlungen, die auf den Waffenstillstand von Malmö 
folgten, waren ergebnislos geblieben; im April 1849 hatten die Dänen den 
Krieg wieder begonnen, in dem nun auf deutscher Seite die preußischen Truppen 
gesondert von denen des Bundes und der Schleswig-Holsteiner vorgingen. Sie 
rückten in Jütland ein, blieben aber untätig, als die Schleswig-Holsteiner von den 
Dänen am 6. Juli 1849 bei Fridericia geschlagen wurden — eine schwere Nieder- 
lage, welche die bisherigen glänzenden Erfolge der deutschen Waffen fruchtlos 
machte. Es war die Politik der Regierung, die die Kriegführung lähmte; man 
verhandelte schon wieder über einen Waffenstillstand. Friedrich Wilhelm IV. 
wollte aus der schleswig-holsteinischen Verwicklung heraus, um in der deutschen 
Frage die Hände freizubekommen; denn die Einmischung der europäischen 
Mächte bei dem dänischen Kriege war ein Hemmnis für die preußische Politik 
nach allen Richtungen. Am 10. Juli 1849 wurde wieder ein Waffenstillstand ge- 
schlossen, und seit dem Jannar 1850 wurde über den Frieden verhandelt. Der 
Prinz von Preußen ging damals nach Skierniewice bei Warschau, um dort in einer 
Zusammenkunft mit dem Zaren Nikolaus I. dessen Stimmung zu sondieren. 
Man mußte in Preußen Rücksicht auf Rußland nehmen, weil dieses in enger Ver- 
bindung mit Osterreich stand und die Gefahr vorhanden war, daß Preußen sich 
bei der Verschärfung des Gegensatzes in Deutschland die Feindschaft der beiden 
großen Ostmächte zugleich zuzöge, ohne dabei einen Rückhalt in Europa zu haben; 
denn England gewährte einen solchen nicht, und der Präsident der französischen 
Republik, Lonis Napoleon Bonaparte, der damals seine Hilfe anbot, war für 
Friedrich Wilhelm IV. ein unmöglicher Bundesgenosse, zumal er offensichtlich 
auf Landgewinn an der deutschen Grenze ausging. Der Zar aber drang auf 
Frieden um jeden Preis; und so sah sich Preußen gezwungen, in dem Frieden 
von Berlin, 2. Juli 1850, Schleswig den Dänen zu überlassen. Die Schleswig-
        <pb n="567" />
        Verwicklung der deutschen Frage mit der schleswig-holsteinschen und kurhefsischen. 553 
Holsteiner kämpften zwar noch weiter, vermochten sich aber auch in Schleswig 
nicht mehr zu halten. 
Jetzt nahmen die europäischen Mächte die eigentliche Lösung der Frage 
in die Hand, und zwar in dem Sinne, daß die Integrität der dänischen 
Monarchie erhalten bleiben sollte, daß also die Herzogtümer auch nach dem 
Tode des kinderlosen Königs Friedrich VII. bei Däuemark bleiben sollten. 
Frankreich, England, Rußland, Schweden und Dänemark unterzeichneten am 
2. August 1850 in London ein Protokoll, das diesen Grundsatz anerkannte und 
die nähere Regelung der Frage einem Kongreß der Mächte vorbehielt, der auch 
wieder in London gehalten werden sollte. Preußen verweigerte zunächst no#h 
seine Zustimmung; es hatte die Hoffnung auf eine ersprießliche Lösung der 
deutschen Frage noch nicht aufgegeben; und so lange es an der Spitze der 
nationalen Bewegung in Deutschland stand, konnte es die schleswig--holsteinsche 
Frage nicht endgültig jenen Mächten überlassen. Aber die Dinge nahmen bald 
eine andere Wendung. 
Kaiser Nikolaus war damals zum Schiedsrichter in dem preußisch-öster- 
reichischen Konflikt geworden. In Skierniewice war auch Fürst Schwarzenberg 
gewesen, und es war dort auch über die deutsche Frage verhandelt worden. 
Kaiser Nikolaus wünschte die Erhaltung des Friedeus zwischen Preußen und 
Osterreich; er verwarf die preußischen Unionspläne und war für die Wiederher- 
stellung des Bundestages. Allerdings trat er noch nicht unbedingt für Osterreich 
ein, sondern suchte es zu einer entgegenkommenden Haltung Preußen gegenüber 
zu bestimmen. Die Lage änderte sich aber, als Schwarzenberg sich in der 
schleswig-holsteinschen Frage den Wünschen des russischen Kaisers anbequemte 
und noch nachträglich, am 23. August, die Unterzeichnung des Londoner Proto- 
kolls durch Osterreich bewirkte. Dadurch lief er Preußen vollends den Rang 
ab und stellte nun ein engeres Einvernehmen mit Rußland her, das ihm 
gestattete, in der deutschen Frage rücksichtslos weiter vorzugehen. Es fand sich 
auch bald eine Gelegenheit, um die Autorität des wiederhergestellten Bundes- 
tages zu betätigen; sie lag in der kurhessischen Frage. 
Der Kurfürst von Hessen hatte sich über die Bestimmungen der Verfassung 
hinweggesetzt, indem er neue, unbewilligte Steuern forderte, und hatte dadurch 
das ganze Land gegen sich in Aufstand gebracht. Er floh samt seinem Minister 
Hassenpflug nach Frankfurt und bat beim Bundestag um Hilfe gegen die 
Revolution. Der Bundestag sagte sie zu und beschloß, da die hessische Armee 
versagte, am 25. Oktober die Bundesexekution, die von bayerischen und öster- 
reichischen Truppen vollzogen werden sollte. Inzwischen hatte sich aber auch 
Preußen, wo Radowitz am 26. September als Minister die verantwortliche 
Leitung der auswärtigen Geschäfte übernommen hatte, in die hessische An- 
gelegenheit eingemischt, und zwar im entgegengesetzten Sinne. Es hatte eine 
doppelte Veranlassung dazu. Einmal bildete ja Kurhessen die Brücke zwischen 
seiner östlichen und westlichen Staatshälfte, und es bestand eine Abkunft, nach 
der Preußen zwei militärische Etappenstraßen durch kurhessisches Gebiet zur 
Verfügung hatte; es konnte also fremde Einmischung hier nicht ohne weiteres 
dulden. Andererseits gehörte Hessen formell noch immer zur Union, obwohl 
es sich an der Wiederherstellung des Bundestags beteiligt hatte, und Preußen 
hielt daher das Schiedsgericht der Union für zuständig in der hessischen Sache,
        <pb n="568" />
        554 Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840—1859). 
nicht aber den Bundestag, den es noch gar nicht anerkannt hatte. Es erhob 
Einspruch gegen die Exekution und begann einen Teil seiner Truppen mobil 
zu machen. Demgegenüber schlossen sich die Herrscher von Osterreich, Bayern 
und Württemberg auf einer persönlichen Zusammenkunft in Bregenz am 
11. Oktober zu einem Schutz= und Trutzbündnis zusammen und trafen eben- 
falls Kriegsvorbereitungen. Bevor es aber zu einem kriegerischen Zusammen- 
stoß kam, wandten sich wieder beide Parteien an den Kaiser Nikolaus, der 
abermals den Schiedsrichter in den deutschen Angelegenheiten spielte. Der 
preußische Ministerpräsident Graf Brandenburg wurde am 15. Oktober nach 
Warschau gesandt, und eben dorthin begab sich Kaiser Franz Joseph mit dem 
Fürsten Schwarzenberg. Der Kaiser Nikolaus wollte auch jetzt den Krieg 
zwischen den deutschen Mächten verhüten; er nahm aber fast in allen Stücken 
gegen Preußen und für Osterreich Partei. Er verwarf das Eintreten Preußens 
für die Revolution in Hessen und seinen Widerspruch gegen die Bundesexekution; 
er wünschte, daß Preußen die Wiederherstellung des Bundestages anerkennen 
möge, allerdings gegen Zugeständnisse, die Osterreich machen müsse; er verlangte 
auch von Preußen, daß es der vom Deutschen Bund beabsichtigten Nieder- 
werfung des schleswig-holsteinschen Aufstandes, der in Holstein noch unbezwungen 
war, keinen Widerstand entgegensetzen solle. 
Graf Brandenburg war nun schon mit Vorschlägen gekommen, die nicht 
ganz unvereinbar damit waren. Preußen wollte den Bundestag anerkennen, 
wenn Osterreich die Union innerhalb des Bundes dulden würdes; die hessische 
Frage aber sollte nicht durch den Bundestag, sondern durch besondere Kommissare 
geschlichtet werden. Unter der Vermittlung des Zaren wurden nun in Warschau 
Unterhandlungen zwischen Brandenburg und Schwarzenberg geführt, die wenig- 
stens in der deutschen Frage zu einer vorläufigen Übereinkunft führten: Branden- 
burg opferte die Union, an die man in Preußen schon längst nicht mehr glaubte, 
ganz und gar, dagegen sagte Schwarzenberg eine Reform der Bundeseinrichtungen 
zu, die in freien Konferenzen in Dresden oder Wien bewirkt werden sollte. 
Am 31. Oktober kehrte Brandenburg nach Berlin zurück. Dort aber 
gab es nun einen heftigen Konflikt im Ministerium, insbesondere wegen der 
ungelöst gebliebenen hessischen Frage. Brandenburg wollte an dieser Frage die 
Vereinbarung mit Osterreich nicht scheitern lassen; Radowitz aber verlangte die 
Mobilmachung der Armee, um die Bundesexekution in Hessen mit gewaffneter 
Hand zu hindern. Beide stellten ihr Verbleiben im Amte dem Vertrauen des 
Königs anheim. Zur Entscheidung der brennenden Frage wurde nun am 
1. und 2. November Kronrat gehalten. Der König selbst war für sofortige 
Mobilmachung, aber zugleich auch für sofortige Eröffnung von friedlichen Ver- 
handlungen mit Osterreich auf der Basis der von Brandenburg in Warschau 
vorläufig getroffenen Abmachungen. Die Mehrheit der Minister aber war mit 
dem Grafen Brandenburg der Meinung, daß die Mobilmachung in diesem 
Moment den Krieg mit Österreich und Rußland herbeiführen werde, und der 
Kriegsminister von Stockhausen erklärte, daß Preußen diesen beiden Gegnern 
nicht gewachsen sei. Die Minister waren daher gegen die Mobilmachung und 
wollten den Widerstand gegen die Bundesexekution in Hessen aufgegeben wissen, 
wofern nur die preußischen Etappenstraßen garantiert würden. Graf Branden- 
burg schlug vor, in diesem Sinne eine Depesche nach Wien zu senden und darin
        <pb n="569" />
        Die Punktation von Olmütz. 555 
auch festzuhalten an den in Warschau vereinbarten Punkten. Der Prinz von 
Preußen war, wie Radowitz, für die Mobilmachung und für die Aufrecht- 
erhaltung der Union, auch auf die Gefahr eines Krieges hin. Der König aber 
entschied schließlich für die Ansicht der Mehrheit, obwohl er sie persönlich nicht 
teilte. Er schob, wie er in solchen Fällen zu tun pflegte, den Ministern die 
Verantwortung für den Beschluß zu und sprach die Hoffnung aus, sie möchten 
ihn nie bereuen. Radowitz nahm seine Entlassung. Graf Brandenburg aber 
schrieb am 3. November eine Depesche nach Wien im Sinne seines Antrags 
und des Majoritätsbeschlusses; bald darauf erkrankte er und starb nach wenigen 
Tagen, am 6. November, nicht, wie die Legende will, am gebrochenen Herzen 
über die in Warschau erfahrene Demütigung, aber doch wohl nicht ohne Ein- 
wirkung der vorangegangenen Spannung und Aufregung, die die Widerstands- 
kraft seines von einer akuten Infektionskrankheit ergriffenen Organismus ge- 
schwächt hatten. 
Im Ministerrat übernahm nun Manteuffel den Vorsitz samt der Leitung 
der auswärtigen Angelegenheiten. Die nach Hessen eingerückten preußischen 
Truppen erhielten Befehl, nicht weiter vorzugehen, die friedliche Depesche nach 
Wien wurde abgeschickt. Aber ehe noch eine Antwort darauf erfolgen konnte, 
überreichte der österreichische Gesandte eine drohende Note, die den Rückzug der 
preußischen Truppen aus Hessen forderte; und der preußische Gesandte meldete 
aus Rußland, daß der Zar die Ablehnung dieser Forderung als Kriegsfall 
ansehen werde. Nun sah sich die Regierung doch gezwungen, die Mobilmachung 
anzuordnen, die in der Offentlichkeit mit Beifall begrüßt wurde (6. November). 
Am selben Tage aber kam Schwarzenbergs Antwort auf die preußische Depesche: 
er forderte vor allem anderen die Zurückziehung der preußischen Truppen aus 
Hessen, die förmliche Aufhebung der Union, die Zulassung der Bundesexekution 
in Holstein. Während über diese Forderungen noch weiter verhandelt wurde, 
wäre es in Hessen beinahe zu einem kriegerischen Zusammenstoß zwischen den 
Preußen und den bayerisch-österreichischen Exekutionstruppen gekommen. Doch 
konnte das Vorpostengefecht, das sich bei Bronnzell entsponnen hatte, noch recht- 
zeitig abgebrochen werden. 
Die Verhandlungen, bei denen Preußen fortwährend unter dem Druck 
der russischen Kriegsdrohung stand, führten schließlich dazu, daß der preußische 
Ministerpräsident Manteuffel zu einer persönlichen Besprechung mit Schwarzen- 
berg nach Olmütz ging. Hier gab dann Preußen in der Punktation vom 
28. November 1850 in allen Stücken nach: die Mobilmachung wurde zurück- 
genommen, die Truppen aus Kurhessen zurückgezogen, die Union löste sich auf, 
der Bundestag wurde anerkannt, die Zustimmung zur Bundesexekution gegen 
Holstein erteilt. Im preußischen Abgeordnetenhause gab Manteuffel die berühmt 
gewordene Erklärung ab: „Der Starke tritt wohl einen Schritt zurück, behält aber 
das Ziel fest im Auge und sieht, auf welchem anderen Wege er es erreichen 
kann.“ Man hörte nur die ersten Worte, die im Volksmund später parodistisch 
entstellt wurden; an eine Zukunft der deutschen Politik Preußens wollte kein 
Mensch mehr glauben. Die Entrüstung über die getäuschten patriotischen 
Hoffnungen fand lauten Ausdruck. Die Unruhe im Hause war so stark, daß es 
bis nach Neujahr vertagt wurde. Die Dresdener Konferenzen, auf denen eine 
Reform der Bundesverfassung beraten werden sollte — das einzige Zugeständnis
        <pb n="570" />
        556 Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840—1859). 
Osterreichs — verliefen resultatlos; es blieb dabei, daß der Bundestag einfach 
in der alten Form wiederhergestellt wurde. Die schleswig-holsteinsche Statt- 
halterschaft wurde zum Aufgeben des Widerstandes gegen Dänemark gezwungen 
durch die Drohung, daß 50 000 Osterreicher und Preußen einrücken würden. 
Unter dem Druck einer österreichischen Besatzung wurde dann die Auslieferung 
der Herzogtümer an Dänemark durchgeführt; Dänemark bequemte sich zwar 
nach längeren Verhandlungen zu dem Versprechen, von der Einverleibung 
Schleswigs Abstand zu nehmen; doch wurde Schleswig jetzt dem alten Recht 
zuwider von Holstein getrennt und enger mit Dänemark verbunden, das nun 
ungehindert in den Herzogtümern rachsüchtige Vergeltung übte, so daß viele 
Patrioten sich der harten Hand des Siegers entzogen. Holstein blieb übrigens 
in seinem Verhältnis zum Deutschen Bunde. Das Londoner Protokoll aber 
vom 8. Mai 1852 stellte die Thronfolge des Prinzen Christian von Glücksburg 
fest, der dazu durch Vereinbarung der verwandten Herrscherhäuser von Dänemark 
und Rußland ausersehen worden war. Der Herzog von Augustenburg fand sich 
mit der dänischen Regierung wegen seiner Ansprüche ab; aber ein Verzicht seines 
Sohnes war nicht beigefügt. Es war nur eine vorläufige Erledigung der 
schleswig-holsteinschen Frage. 
So war Preußen vor OÖsterreich, hinter dem Rußland stand, unrühmlich 
zurückgewichen; und die Hoffnungen der deutschen Nation auf einen starken 
Bundesstaat waren vereitelt. In dem wiederhergestellten Bunde gewann eine 
reaktionäre Richtung wie früher die Oberhaud. Die Grundrechte des Frank- 
furter Parlaments, die abgesondert von der Verfassung in einem besonderen 
Gesetz verkündet worden waren, wurden ausdrücklich für abgeschafft erklärt. 
In einer ganzen Anzahl von kleinen Staaten wurde eine Veränderung der 
Verfassung zur Beseitigung revolutionärer Bestimmungen, wie des allgemeinen 
gleichen Wahlrechts und des Verfassungseides der bewaffneten Macht, bewirkt; 
normative Bestimmungen gegen den Mißbrauch der Preß-- und Vereinsfreiheit 
wurden von Bundes wegen aufgestellt, ohne daß natürlich die Einzelstaaten, 
deren Souveränität unangetastet blieb, daran gebunden waren. Die Bundes- 
kriegsverfassung blieb ebenso unwirksam wie vor 1848; und die Anfänge einer 
deutschen Kriegsflotte, zu deren Gründung 1848 der dänische Krieg die Ver- 
anlassung gegeben hatte, gingen bei der Ohnmacht und Schwerfälligkeit der 
Bundesverfassung wieder zugrunde. Am 2. April 1852 wurde die Auflösung der 
Flotte beschlossen, und der oldenburgische Staatsrat Hannibal Fischer erhielt 
den Auftrag, die Schiffe zu versteigern. Es war ein trauriges Zeichen der ver- 
wandelten Zeit. 
Die Aufgabe des Schutzes der deutschen Secküste durch eine Kriegsflotte 
ging jetzt zunächst an Preußen über und wurde von Friedrich Wilhelm IV. 
auch mit Verständnis erfaßt. Durch einen Staatsvertrag mit Oldenburg 
(20. Juli 1853) erwarb er zur Gründung eines Kriegshafens ein Küstengebiet 
am Jadebusen, wo 1855—1869 Wilhelmshaven gebaut worden ist. Prinz 
Adalbert von Preußen, ein Sohn des Prinzen Wilhelm, des Bruders Friedrich 
Wilhelms III., waltete als Admiral und Generalinspekteur der Marine über 
der allerdings noch sehr unbedeutenden preußischen Flotte, die damals auch nach 
einem eigenhändigen Entwurf Friedrich Wilhelms IV. ihre neue Königsflagge 
erhielt. Eine Vergrößerung des preußischen Staatsgebietes auf süddeutschem
        <pb n="571" />
        Reaktion im Deutschen Bunde und in Preußen nach Olmütz. 557 
— — 
Boden stellte die früher schon erwähnte Erwerbung der hohenzolleruschen Lande 
dar, die auf Grund eines Staatsvertrages mit den regierenden Fürsten im 
Jahre 1850 erfolgte und einen langgehegten Herzenswunsch des Königs erfüllte. 
Sie gab ihm übrigens den Anlaß zur Stiftung des hohenzollernschen Haus- 
ordens mit seiner Inschrift: „Vom Fels zum Meer“, und zu der baulichen 
Wiederherstellung der alten Stammburg seines Hauses. Zu gleicher Zeit (1850) 
wurde auch eine aus der alten territorialen Epoche herübergeschleppte Unzuträg- 
lichkeit beseitigt, indem die Rechte der Grafen zur Lippe auf die Hälfte von Lipp- 
stadt zugunsten der ungeteilten preußischen Gebietshoheit durch einen Vertrag 
aufgehoben wurden. Es waren Errungenschaften, deren Bedeutung gegenüber 
dem Mißerfolg in der deutschen Frage kaum merklich ins Gewicht fiel. 
Im Zollverein kam es zu einer gefährlichen Krisis durch das Verlangen 
OÖsterreichs, daß ihm zunächst ein Handelsvertrag und nach 6 Jahren die bisher 
von Preußen noch immer verhinderte Aufnahme in den Zollverein gewährt 
werden sollte. Preußen verhielt sich auch jetzt ablehnend; aber die süddeutschen 
Staaten und einige andere, namentlich Sachsen und Kurhessen, traten auf 
Osterreichs Seite, und diese Spaltung drohte die Erneuerung der Verträge für 
1854 zu verhindern. Da auch Kurhessen unter den Gegnern war, so würde 
Preußen alsdann die Brücke zwischen seinen westlichen und östlichen Provinzen 
verloren haben, und es suchte daher den Zusammenschluß mit Hannover und 
einigen anderen westdeutschen Staaten herbeizuführen, die bisher einen be- 
sonderen Stenerverein für sich gebildet hatten. Da Preußen große finanzielle 
Vorteile bot, so griff Hannover zu, und der westdeutiche Steuerverein schloß 
1851 mit Preußen einen Vertrag, durch den er mit dem Jahre 1854 dem 
Zollverein beitrat. Der Thronwechsel, der in Hannover Ende 1851 stattfand 
und Befürchtungen für die Dauerhaftigkeit dieses Vertrages erweckte, vor allem 
auch die Veränderung der allgemeinen politischen Lage, die Ende 1852 durch 
die Erneuerung des französischen Kaiserreichs eintrat, veranlaßten dann aber 
schließlich Preußen, dem Verlangen Osterreichs nachzugeben: am 19. Februar 
1853 wurde ein Handelsvertrag mit ihm abgeschlossen und dabei ausgemacht, 
daß 1859 Verhandlungen wegen seines Eintritts in den Zollverein eröffnet 
werden sollten. Nun erneuerten auch die übrigen Staaten ihre Zollvereins= 
verträge mit Preußen (8. April 1853); und so war das praktische Ergebnis 
der Krise eine erhebliche Erweiterung des Zollvereins, der jetzt ein Gebiet 
von 9046 Quadratmeilen mit 35 Millionen Einwohnern umfaßte. 
Im Zollverein dominierte Preußen; aber am Bundestage hatte 
Osterreich nach wie vor die Leitung. Dabei trat jedoch bald eine wesentliche 
Veränderung in der Haltung Osterreichs zu Preußen hervor, die den scharfen 
Augen des neuen preußischen Bundestagsgesandten von Bismarck nicht ent- 
ging. Das von Schwarzenberg begründete System der Bundespolitik ver- 
folgte den Plan, Osterreich die Hegemonie in Deutschland zu verschaffen durch 
die Mittel, die ihm die Bundesverfassung darbot, und Preußens Geltung 
in Deutschland herabzudrücken. Das stimmte zu dem bekannten Ausspruch 
von Schwarzenberg, der zur Zeit von Olmütz gefallen sein soll: „Avilir la Prusse, 
après démolir.“
        <pb n="572" />
        558 Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1810—1859). 
Die inneren Zustände Preußens seit 18°70 und der Ausgang Friedrich 
Wilhelms IV. 
Im inneren Staatsleben Preußens bezeichnet das Abkommen von 
Olmütz eine entschiedene Wendung zu der Reaktion, die damals wie im 
Bunde so auch in den meisten Einzelstaaten dominierte. Dieser politische Miß- 
erfolg, der alle deutschen Hoffnungen vernichtet hatte, entzog der Regierung die 
Unterstützung der Liberalen im Abgeordnetenhause und zwang sie, sich auf die 
extrem konservativen Elemente zu stützen. Dazu kam, daß der König jetzt keine 
Rücksicht mehr auf die liberalen Wünsche nahm, denen sich Manteuffel bisher 
anbequemt hatte, sondern nachdrücklich forderte, daß jetzt „ein Ende mit der 
Revolution gemacht werde“. In diesem Sinne sprach sich Manteuffel im 
Jannar 1851 bei der Wiedereröffnung des Abgeordnetenhauses aus; das 
Hauptwerkzeug der rückschrittlichen Politik aber war der neue Minister des 
Innern, Herr von Westphalen, der viel mehr als Manteuffel ein Mann nach 
dem Herzen des Königs und der Hofkamarilla war. Sein Werk ist vor allem 
die Sistierung und dann die Aufhebung der ganzen liberalen Kommunal= 
gesetzgebung von 1850 (1851—1853). Diese Gesetze sind also gar nicht vollständig 
zur Ausführung gekommen: die patrimoniale Gutspolizei blieb bestehen oder 
wurde wiederhergestellt; die Rittergutsbesitzer erhielten ihre Virilstimmen auf 
dem Kreistag wieder, auch die Provinziallandtage behielten ihr altes feudal- 
ständisches Gepräge von 1823. An Stelle des allgemeinen Gemeindegesetzes 
von 1850 wurde im Jahre 1853 eine nene Städteordnung für die östlichen 
Provinzen erlassen, die sich von der Steinschen von 1808 namentlich in zwei 
Punkten unterscheidet: einmal durch die Stärkung der Befugnisse des Magistrats 
gegenüber den Stadtverordneten, und dann durch die weitere Ausdehnung der 
Staatsaufsicht über die Kommunalverwaltung. Beide Veränderungen hatten 
sich schon 1831 als notwendig herausgestellt; sie waren an sich wohl begründet 
und sachlich gerechtfertigt. Aber damals 1853 erschienen sie auch als eine Frucht 
der Reaktion; und der Geist, der zunächst bei der Anwendung der neuen Städte- 
ordnung herrschte, war in der Tat nicht frei von polizeilicher Engherzigkeit. 
Die konservative Partei mit ihrem starken agrarischen und pietistischen 
Einschlag hatte damals großen Einfluß beim König, weil sie mit ihm und mit 
der Hofkamarilla, die sich nach wie vor um die Person des Generaladjutanten 
Leopold von Gerlach zusammenschloß, in vielen Stücken in Übereinstimmung 
stand. Es ist aber damals nicht geradezu ein konservatives Parteiregiment 
in Preußen geführt worden. Manteuffel war nicht der Minister, den sich 
die extrem konservative Partei wünschte, und mit dem Einfluß der Kamarilla 
hat er, so lange er im Amte war, zu kämpfen gehabt. Auch der König 
sah in ihm nicht das Ideal eines „gehorsamen“ Ministers; aber er konnte 
seine bewährte Kraft nicht entbehren; und als im September 1852 Manteuffel 
seine Stellung durch die Wiederheranziehung von Radowitz gefährdet glaubte, da 
hat der König dem Ministerpräsidenten durch die später vielgenannte Kabinetts- 
order vom 8. September 1852 ein wichtiges Zugeständnis gemacht, indem die 
Selbständigkeit der Fachminister zugunsten des Präsidenten etwas eingeschränkt 
und namentlich ihr Verkehr mit dem König durch ihn teils vermittelt, teils
        <pb n="573" />
        Die inneren Zustände in Preußen seit 1850. 559 
kontrolliert wurde; nur der Kriegsminister war davon ausgenommen. Manteuffel 
hielt diese Stärkung des Präsidiums für unbedingt notwendig zur Aufrecht— 
erhaltung der Einheit im Ministerinm, zumal der König immer nur mit den 
einzelnen Ministern, nicht aber mit dem Ministerium als Ganzem verhandeln 
wollte. 
Die weitere Revision der Verfassung im monarchischen Sinne oder gar 
ihre Umwandlung in einen vom König verliehenen Freibrief, wie sie Friedrich 
Wilhelm IV. begehrte, hat Mantenffel nicht befördert, weil er ein solches Unter- 
nehmen für gefährlich und aussichtslos hielt. Die in der Verfassung aus- 
gesprochene Ministerverantwortlichkeit samt der Ministeranklage blieb praktisch 
unwirksam, weil das Ausführungsgesetz, das dic näheren Bestimmungen darüber 
bringen sollte, 1853 nicht zustande kam. Im übrigen aber blieb die preußische 
Verfassung in voller Geltung, sehr im Gegensatz zu der österreichischen, die der 
Reaktion zum Opfer gefallen ist. Nur in einem Punkte fand eine Revision im 
monarchisch-konservativen und feudal-ständischen Geiste statt, nämlich in der end- 
gültigen Bildung der ersten Kammer. Dem König schwebte das Muster des 
englischen Oberhauses vor, und nach endlosen Verhandlungen erreichte er es, daß 
ein Gesetz vom 7. Mai 1853 ihm die Macht übertrug, die erste Kammer aus lebens- 
länglichen und erblichen Mitgliedern zu bilden. Die königliche Verordnung 
vom 12. Oktober 1854 vollzog diesen Auftrag und schuf so das Herrenhaus in 
der Gestalt, die es dann behalten hat, als ein aristokratisches Gegengewicht gegen 
die Beweglichkeit und den liberalen Uberschwang einer Wahlkammer. Allerdings 
war eine wirklich große, unabhängige Aristokratie, wie in England, im 
preußischen Staate nicht so zahlreich vertreten, daß sie dem Herrenhanse das 
eigentliche Gepräge hätte geben können; vielmehr erhielt es, namentlich durch die 
90 Vertreter des sogenannten „alten und befestigten Grundbesitzes“, zunächst einen 
starken Beisatz einseitiger Interessenvertretung des agrarischen Kleinadels — 
ein Verhältnis, das später jahrelang zu heftigen Angriffen des Liberalismus 
gegen die Zusammensetzung dieses Hauses führte und erst nach 1866, haupt- 
sächlich durch die Verstärkung des Elementes der meist liberalen Oberbürger- 
meister aus den großen Städten der neuen Provinzen, eine durchgreifende Ver- 
änderung erfahren hat. Im ständisch-aristokratischen Sinne war es auch, daß 
die Aufhebung der Fideikommisse, die nach Anweisung der Verfassung im 
Jahre 1850 verfügt worden war, im Jahre 1852 wieder rückgängig gemacht 
worden ist; 1854 erhielten auch die Mediatisierten ihr altes Recht der Porto- 
freiheit zurück. 
Auf der anderen Seite aber wurde auch die Antorität der Staatsgewalt 
mit änßerster Schärfe zur Geltung gebracht; der Berliner Polizeipräsident 
von Hinckeldey, der Hauptvertreter des rücksichtslos durchgreifenden, alles über- 
wachenden Polizeisystems, geriet auch mit den feudal-konservativen Kreisen 
mehrfach in Konflikt und ist in einem Duell, das aus derartigen Anlässen ent- 
sprang, gefallen (1856). Politisch Verdächtige, gerade in den höchsten Kreisen, 
wurden vielfach von der Polizei insgeheim überwacht, so daß Spitzelwesen und 
Denunziantentum auf eine ungesunde Weise ins Kraut schossen. Der König 
stand der Bürokratie vielfach mit Mißtrauen und Abneigung gegenüber; und 
das Ministerium führte einen stillen und erbitterten Kampf gegen die ver- 
steckten Einflüsse der Nebenregierung. Ein sehr scharfes Gesetz gegen die Miß-
        <pb n="574" />
        360 Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840—1859). 
bräuche der Preßfreiheit ist schon 1851 erlassen worden; 1852 wurden auch 
in Preußen, wie anderswo im Bundesgebiet, die Preßvergehen den Geschworenen- 
gerichten entzogen. Neue Disziplinargesetze für die richterlichen und die Ver- 
waltungsbeamten von 1851 und 1852 suchten gegenüber der mit dem kon- 
stitutionellen Leben verbundenen Auflockerung der alten Staatsordnung das 
Beamtentum um so strenger der Regierungsautorität unterzuordnen; ins- 
besondere die Stellung der eigentlich politischen Beamten wurde durch die 
Befugnis der Regierung, sie wegen ihrer politischen Haltung zur Disposition 
zu stellen, abhängiger als in der früheren Zeit, wo oft innerhalb des Beamten- 
tums selbst heftige Parteikämpfe ausgefochten worden waren; das monarchisch- 
konstitutionelle System brachte eben eine andere, straffere Verfassung des 
Beamtentums mit sich. Die Wahlen zum Abgeordneteuhause wurden von der 
Regierung stark beeinflußt und entsprachen daher meist ihren Wünschen. Neben 
den liberalen Kreisrichtern, deren politische Bewegung durch das neue 
Disziplinargesetz nicht unbedenklich eingeschränkt worden war, traten jetzt die 
unbedingt zur Regierung haltenden Landräte besonders stark hervor, so z. B. in 
dem Abgeordnetenhaus von 1855, das man wohl die Landratskammer nannte. 
Am auffälligsten zeigte sich die Reaktion auf dem Gebiete der Kirche und 
der Schule; ihr Hauptvertreter war der Kultusminister von Raumer, der den 
Impulsen der Stahl-Gerlachschen Partei folgte. Die Idee der Selbstverwaltung 
gelangte in der evangelischen Kirche ebensowenig wie im Staate zur Durchführung, 
und das monarchische Kirchenregiment wurde durch den evangelischen Ober- 
kirchenrat durchaus im Sinne der Orthodoxie geführt. Hengstenberg mit seiner 
Evangelischen Kirchenzeitung war wieder der führende Mann unter den Theo- 
logen, und die freieren kirchlichen Kreise wurden, ebenso wie früher unter Eich- 
horn, abgünstig behandelt und zurückgesetzt. Es galt als Empfehlung, wenn ein 
Beamter kirchliches Verhalten an den Tag legte und Anschluß an pietistische 
Kreise und Bestrebungen suchte; natürlich wurde bei gesinnungslosen Strebern 
dadurch eine häßliche Henchelei befördert. Die Volksschule wurde durch die 
Stiehlschen Regulative von 1854 in eine Richtung gedrängt, welche neben dem 
Religionsunterricht die übrigen Bildungselemente nicht genügend zur Geltung 
kommen ließ; die Realschulen wurden geflissentlich hinter den Gymnasien zurück- 
gestelltt man glaubte in der Vereinigung der klassischen Sprachen und der 
Religionslehre die beste Grundlage für einen christlich-konservativen Geist des 
höheren Unterrichts zu gewinnen. 
In Kunst und Wissenschaft entfaltete sich unbeirrt durch die Wechselfälle 
der Politik immer reicheres Leben, das die preußische Hauptstadt mehr und mehr 
zum geistigen Mittelpunkt Deutschlands machte. Es war wie ein Wahrzeichen 
für die veränderte Wertung und die erhöhte Bedeutung von Gelehrten und 
Künstlern in dem prenßischen Militärstaat, daß Friedrich Wilhelm IV. dem 
friderizianischen Orden Pour le mérite militaire eine Friedensklasse hinzufügte, 
deren Mitgliedschaft, auf Vorschlägen des Kapitels und königlicher Ernennung 
beruhend, fortan als die höchste Ehrung betrachtet wurde, die den Meistern der 
Kunst und Wissenschaft zuteil werden konnte. Alexander von Humboldt, längst 
ein Gelehrter von europäischem Rufe, blieb eine Zierde des Hofes wie der Wissen- 
schaft, bis er 1859 im Alter von 90 Jahren starb. An der Universität wirkten 
Männer wie der Geograph Karl Ritter, der Geologe Lcopold von Buch, der
        <pb n="575" />
        Kunst und Wissenschaft. Gewerbe. Heeresausrüstung. 561. 
Astronom Encke, der Meteorologe Dove, der Agyptologe Lepsius; Leopold 
von Ranke erreichte den Gipfel seines Ruhmes als Geschichtsschreiber, Forscher 
und Lehrer, auch er in enger Berührung mit dem König; seine preußische Ge- 
schichte gehört diesem Zeitraum an. Kloedens lebensvolle urkundliche Dar- 
stellungen und die Romane von Willibald Alexis vergegenwärtigten die vater- 
ländische Vergangenheit in anschaulichen und fesselnden Bildern. Das Friedrichs- 
jubiläum von 1840 hatte die Veranlassung zu der akademischen Ausgabe der Werke 
des großen Königs und zu der Grundlegung seines Denkmals Unter den Linden 
gegeben; dieses Meisterwerk Christian Rauchs wurde im Jahre 1851, nicht lange 
nach der Schmach von Olmütz, enthüllt. Zugleich erstand in Adolf Menzel ein 
verständnisvoller Künstler, der erst als glücklicher Illustrator, dann auch in 
berühmten Bildnissen den großen König mit seinen Taten und seiner Umgebung 
den Zeitgenossen leibhaftig vor Augen zu stellen verstand und den Friedrichstypus 
schuf, wie er seitdem herrschend geblieben ist. Hinter den preußischen Erinne- 
rungen aber erhob sich wie ein mächtigeres, aus dem Dunkel aufragendes Ge- 
birge die Vergangenheit des deutschen Volkes, deren Erforschung jetzt wie von 
selbst ihren Mittelpunkt in der preußischen Hauptstadt fand. Das Grimmsche 
Wörterbuch und die Monumenta Germaniae Historica hatten hier ihre eigentliche 
Heimstatte. 
Friedrich Wilhelms IV. eigene Interessen machten sich namentlich auf dem 
Gebiete der bildenden Kunst geltend. Er zeichnete selbst vortrefflich und verstand 
es, besonders in Architektur und Gartenbau, die Künstler anzuregen und zu leiten. 
Der große Meister, der unter seinem Vater so vielfach durch die Knappheit der 
Staatsmittel und die Sparsamkeit des königlichen Bauherrn eingeengt worden 
war, hat die Hoffnungen, die er auf den ihm verständnisvoll entgegenkommenden 
Thronfolger gesetzt hatte, nicht verwirklicht sehen können: er starb bald nach dem 
Regierungsantritt Friedrich Wilhelms IV. Aber der König hat das Werk 
Schinkels insofern fortgesetzt, als er manche von seinen Entwürfen durch andere 
Künstler zur Ausführung bringen ließ: so das Giebelrelief der Neuen Wache, die 
Bronzegruppen auf den Treppenwangen des Schauspielhauses, die Marmor- 
figuren an der Schloßbrücke, die leider nicht sehr gelungenen Fresken in der Vor- 
halle des Museums, die große Kuppel der Nikolaikirche in Potsdam. In Stüler 
gewann der König einen Baumeister, der sich zwar gefügiger, als es Schinkel getan 
haben würde, seinem Geschmack und seinen Wünschen anpaßte, aber freilich an 
Schwung und Ursprünglichkeit hinter dem großen Vorgänger weit zurückblieb. 
Unter seinen zahlreichen Kirchenbauten befindet sich kein Kunstwerk ersten 
Ranges; der Plan zu einem neuen großartigen Dom, den Friedrich Wilhelm IV. 
nach langem Prüfen und Wählen endlich genehmigt hatte, ist nicht zur Aus- 
führung gelangt, und die Entwürfe von Peter Cornelius zu den Fresken des 
Campo Santo, der damit verbunden sein sollte, Kunstwerke, die in ihrem großen 
religiösen Stil und in ihrer mystischen Tiefe so bezeichnend für die Gedankenwelt 
des Königs sind, sprechen zu der Nachwelt nur aus den großen Kartons des 
Museums. Das Berliner Schloß erhielt seinen Abschluß durch die von Stüler 
gebaute Kapelle mit der großen Kuppel über dem Eosanderschen Portal, durch die 
Anlage der Schloßterrasse mit den von Nikolaus I. geschenkten Figuren der 
Rossebändiger und durch den künstlerischen Ausbau des Weißen Saales, den 
Stüler zusammen mit Albert Schadow leitete. Stülers Hauptwerk aber ist das 
Hinve. Hohengollern. 36
        <pb n="576" />
        562 Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840—1859) 
Neue Museum, das 1843 gegründet wurde, als ein Glied des in großem 
organischem Zusammenhang gedachten Planes Friedrich Wilhelms IV., die 
Museumsinsel zu einem künstlerischen Forum umzuschaffen. Im selben Jahre 
brannte das Opernhaus ab; es wurde wenigstens in seiner äußeren Gestalt ganz 
nach den Plänen Knobelsdorffs von dem jüngeren Langhans wiederhergestellt. 
Mehr noch als die Künste kamen die Gewerbe zur Blüte. Eine große 
Gewerbeausstellung im Berliner Zeughaus 1844 legte Zeugnis ab von den 
bedentenden Fortschritten, die ün letzten Menschenalter gemacht worden waren. 
Von einer über Preußen und Deutschland weit hinausreichenden Bedeutung war 
der Bau einer Telegraphenlinie von Berlin nach Frankfurt a. M., welche die 
soeben begründete Firma Siemens und Halske 1848 herstellte. 
Friedrich Wilhelm 1V. war nach Anlage und Neigungen ein Friedens- 
fürst; aber den militärischen Geist, der dem preußischen Staate nun einmal eigen- 
tümlich war, hat auch er nicht verleugnet. Das Heer war auch für ihn ein 
Gegenstand beständiger pflichtmäßiger Sorge; seinen monarchischen Charakter, 
die enge Verbindung mit dem obersten Kriegsherrn hat er in den Stürmen 
der Zeit immer festzuhalten gewußt. Er ist der Urheber einer großen Um- 
wandlung in der äußeren Erscheinung der Truppen geworden: die neuen 
Uniformen der preußischen Armee, die bis auf die jüngste Zeit ziemlich un- 
verändert geblieben sind, gehen auf seine Bekleidungsvorschriften zurück; ins- 
besondere die Pickelhaube ist seine eigene Erfindung; der historisch-romantische 
Zug, der sich auch in der Wahl dieser Kopfbedeckung kundgibt, hat ihrer kriegs- 
mäßigen Brauchbarkeit nicht geschadet. 
Die auswärtige Politik geriet noch einmal in ein kritisches Stadium durch 
den großen Konflikt der Westmächte mit Rußland, der sich an dessen Vorgehen 
gegen die Türkei knüpfte und schließlich zum Krimkriege geführt hat. England 
und Frankreich wünschten den Beitritt der übrigen Mächte zu dem Bündnis 
gegen Rußland, und Osterreich war nicht abgeneigt, eine Friedensvermittlung zu 
übernehmen, die Rußland ein entschiedenes Zurückweichen zugemutet haben 
würde. Die liberale öffentliche Meinung war für den Anschluß an die West- 
mächte, und auch konservative Politiker von freierer Richtung, die in dem neu- 
begründeten Preußischen Wochenblatt ihren Mittelpunkt fanden und mit dem 
Prinzen von Preußen in Verbindung standen, machten ihren Einfluß in der- 
selben Richtung geltend; auch der Kriegsminister von Bonin und Bunsen, der 
Botschafter in London, vertraten diesen Standpunkt. Dagegen waren die Männer 
der Gerlachschen Richtung für den Anschluß an Rußland. Auf beiden Seiten 
wollte man die Haltung in der auswärtigen Politik von dem Parteistandpunkt 
abhängig machen, wobei das liberale Interesse mit den Westmächten, das kon- 
servative mit Rußland verbunden schien. Der König folgte keiner von beiden 
Richtungen, sondern entschied sich mit seinem Ministerpräsidenten Manteuffel 
für die Aufrechterhaltung der Neutralität Preußens. Er hätte zwar gern die 
österreichische Vermittlungspolitik mitgemacht, wenn er sich durch das Entgegen- 
kommen gegen die Westmächte, das darin lag, die Wiederherstellung seiner Herr- 
schaft in dem schweizerischen Neuenburg hätte verschaffen können. Aber, da keine 
Aussicht dazu vorhanden war, so nahm er Abstand von diesem Plane und suchte 
nun nach einem Mittel, auch Osterreich in der Neutralität festzuhalten und es vor 
dem Hineingleiten in eine Rußland feindliche Politik zu bewahren. Diesem
        <pb n="577" />
        Krimkrieg. Neuenburg. Erkrankung des Königs, Regentschaft. Politisches Testament. 563 
Zwecke sollte ein Neutralitätsbündnis dienen, das mit Österreich am 20.April 1854 
abgeschlossen worden ist, das aber für OÖsterreich bei seinem näheren Verhältnis 
zu den Balkanwirren den weitaus größeren Vorteil bot und Preußen in die 
Gefahr brachte, unter Umständen von der österreichischen Politik zu Schritten 
fortgezogen zu werden, die seinem eigenen Staatsinteresse nicht entsprachen. Der 
Bundestagsgesandte Bismarck, damals noch ohne maßgebenden Einfluß, schalt 
wohl, man habe ganz ohne Not die schmucke preußische Fregatte mit dem alten 
wurmstichigen Orlogschiff Osterreich zusammengekoppelt. Rußlands Mißtrauen 
gegen Preußen wurde durch diese Verbindung mit Osterreich geweckt, und der 
König mußte sich entschließen, um es zu zerstreuen, Bonin und Bunsen, die sich 
offen gegen Rußland ausgesprochen hatten, aus ihren Stellungen zu entfernen. 
Mit dem Prinzen von Preußen, der in diesem Verhalten eine Schwächung der 
preußischen Stellung sah, geriet der König darüber in einen ernsthaften Konflikt; 
und der Prinz, der damals unter dem Einfluß seines englischen Aufenthalts 
einer freieren Richtung zuneigte, in der ihn seine Gemahlin bestärkte, blieb noch 
längere Zeit hindurch der Regierung und insbesondere auch dem Gerlachschen 
Kreise verdächtig. Die Politik Friedrich Wilhelms IV. entsprang mehr einem 
allgemeinen Gerechtigkeitsgefühl, als der Neigung, für Preußen aus der Weltlage 
Vorteile zu ziehen. Es widerstand ihm, über den alten Bundesgenossen Preußens 
im Verein mit den übrigen Mächten, von denen er namentlich dem napoleonischen 
Frankreich mit innerlichem Widerwillen gegenüberstand, als Angreifer her- 
zufallen; auf der anderen Seite aber trat er doch auch für die Befreiung der 
Christen vom türkischen Joch ein und wünschte, daß ganz Europa ihre Rechte 
schützen und gewährleisten sollte. Die Gefahr, von Osterreich auf der Bahn einer 
gegen Rußland gerichteten Politik sich mitziehen zu lassen, ist im weiteren Verlauf 
der Ereignisse von Preußen mit Entschiedenheit vermieden worden; aber bei der 
ungünstigen Wendung, die schließlich der Krimkrieg für Rußland nahm, erlitt 
auch Preußen Einbuße an seinem Ansehen in Europa, so daß es nur mit Mühe 
und erst in letzter Stunde seine Zulassung zu dem Pariser Kongreß durchsetzen 
konnte, der im Jahre 1856 zur Regelung der orientalischen Angelegenheiten 
sowie der internationalen Seerechtsfragen zusammentrat. Die Rücksichtnahme 
auf Rußland hat aber später für die preußische Politik gute Früchte getragen, 
während das feindselige Verhalten Osterreichs gegenüber dem alten Freund und 
Bundesgenossen sich bitter gerächt hat. 
In der Neuenburger Frage hat Friedrich Wilhelm IV. auch jetzt nicht 
sein Ziel zu erreichen vermocht. Ein Aufstandsversuch der preußisch-royalistischen 
Partei gegen die neue republikanische Ordnung mißlang am 4. September 1856, 
und mit blutendem Herzen mußte Friedrich Wilhelm IV. nach langen Verhand- 
lungen, die unter Vermittlung Frankreichs und der anderen Großmächte geführt 
wurden, am 8. Juni 1857 auf seine Souveränitätsrechte über Neuenburg ver- 
zichten und die ehemaligen Untertanen ihres Treueides entbinden. 
Der Kummer über den Ausgang dieser Sache, die dem König sehr am 
Herzen lag, hat wohl zur Verschlechterung seiner Gesundheit, die sich im Sommer 
1857 zeigte, viel beigetragen. Die Arzte warnten ihn vor den Anstrengungen, 
die mit der Teilnahme an den militärischen Herbstübungen verbunden waren; 
aber der König wollte nicht versäumen, was er für seine Pflicht hielt. Sein 
Zustand verschlechterte sich weiter; am 8. Oktober machte ein Schlaganfall, dem 
36
        <pb n="578" />
        564 Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840—1859). 
jahrelanges hoffnungsloses Siechtum folgte, seiner Regierungstatigkeit ein Ende. 
Aufs treueste gepflegt von der in Werken der Liebe und Barmherzigkeit geübten 
Königin, mit der ihn eine lange und innige Seelengemeinschaft verbunden hatte, 
ist er am 2. Jannar 1861 zu Sanssonci, seinem Lieblingsaufenthalt, verschieden. 
Die Regierung führte an seiner Statt seit dem Oktober 1857 sein Bruder, 
der Prinz von Preußen, und zwar zunächst in der Form einer von drei zu drei 
Monaten ernenerten Stellvertretung. Die bisherigen Minister blieben dabei in 
ihrer Stellung, die Intentionen des kranken Königs wirkten noch fort. Nach 
Jahresfrist aber erwies sich doch die Einsetzung einer förmlichen Regentschaft als 
notwendig; von den Ministern widersprach nur Westphalen, der mit dem 
Gerlachschen Kreise von dem freieren Sinne des Prinzen eine Abkehr von den 
bisher befolgten Regierungsgrundsätzen fürchtete. Am 26. Oktober 1858 leistete 
der Prinzregent den Eid auf die Verfassung und ergriff die Zügel der Regierung 
nun im eigenen Namen. Westphalen wurde im Ministerium des Innern durch 
Flottwell ersetzt; die nene Kra bereitete sich vor. 
Daß der Prinzregent die Verfassung ohne weiteres beeidigte, entsprach nicht 
den Wünschen Friedrich Wilhelms IV. Er hatte noch in seinen gesunden Tagen 
eine Art von politischem Testament aufgesetzt, in welchem er seine Nachfolger an 
der Krone mit beweglichen Worten beschwor, die Verfassung nicht zu beeidigen, 
sondern sie vielmehr zu zerbrechen und durch einen königlichen Freibrief zu ersetzen. 
Er selbst hatte sie ja einst beschworen in der Hoffnung auf eine monarchische 
Revision, und dieses Ziel war seinen Augen nie entschwunden. Da es aber auf 
gesetzlichem Wege nicht zu erreichen gewesen war, so fühlte sich der König zwar 
selbst, seinem Eide gemäß, an die Verfassung gebunden, aber er wünschte, daß 
seine Nachfolger diesen Eid nicht leisten möchten, um gleich beim Regierungs- 
antritt eine Abänderung der Verfassung durchführen zu können. So stark war 
in ihm die Uberzeugung, daß die Verfassung als ein Erzeugnis der Revolution 
dem monarchischen Charakter des Staates widerstreite. Der Prinzregent hat 
diesen Willen des Königs auch den Mitgliedern seines Hauses bekannt gemacht, 
aber er hat nicht danach gehandelt. Auch Kaiser Friedrich war weit davon ent- 
fernt, es zu tun. Kaiser Wilhelm II. aber hat bei seinem Regierungsantritt, 
um für die Zukunft Unheil zu verhüten, das politische Vermächtnis seines 
unglücklichen Großoheims den Flammen übergeben und durch diese symbolische 
Handlung sich und sein Haus für alle Zeiten fest und ohne Vorbehalt anf den 
Boden der Verfassung gestellt, die dem Herrscherhause wie dem Staate nicht zum 
Verderben, sondern zum Heil gereicht hat.
        <pb n="579" />
        XI. 
Die Begründung des Deutschen Reiches. 
1859 —1871. 
Die neue Tra und die Heeresreform. 
∆#e#r Prinzregent stand mit seinen 61 Jahren noch in voller Kraft und Gesund- 
heit. Er war in vielen Stücken das gerade Gegenbild seines königlichen 
Bruders: einfach, klar und verständig, von festem, stetigem Willen und schneller 
Entschlußkraft, ein vortrefflicher Menschenkenner; ohne die geniale Vielseitigkeit 
der Bildung und der geistigen Interessen, durch die Friedrich Wilhelm IW. geglänzt 
hatte, dafür aber in der Schule des Militärdienstes auf das gründlichste aus- 
gebildet, im Befehlen geübt, von ungesuchter königlicher Würde und ruhigem, 
gemessenem Wesen. Seine echte, tiese Frömmigkeit war schlicht und prunklos, 
ohne einen Beisatz von mystischer Schwärmerei und ohne den Anspruch, anders 
als durch das eigene Beispiel auf die kirchliche Haltung der von ihm abhängigen 
Kreise einwirken zu wollen. Er widmete sich den Geschäften mit hingebender 
Treue und war in allen Stücken ein Muster von Pflichtgefühl und Gewissen- 
haftigkeit. Seine politische Uberzeugung war konservativ und wurzelte in den 
preußischen Traditionen, wie sie im Offizierkorps seit der Zeit Friedrichs des 
Großen lebendig waren; aber der liberale Hauch, der ihn während seines Auf- 
enthalts in England berührt hatte, namentlich durch den Verkehr mit dem Prinz- 
Gemahl Albert, gab seinem Wesen eine freiere Richtung, als die war, welche am 
Hofe und in der Regierung bisher geherrscht hatte; er befand sich dabei in Überein- 
stimmung mit seiner Gemahlin Augusta, der hochgebildeten Tochter Karl Augusts 
von Weimar, auf deren Jugend noch der Glanz des Goethe-Zeitalters geruht 
hatte. Er war ursprünglich für die Beibehaltung der unumschränkten Kron- 
gewalt gewesen; aber er hatte sich überzeugt, daß die Forderung einer Teilnahme 
des Volks an der Gesetzgebung zu tief in das öffentliche Bewußtsein eingedrungen 
war, als daß ein Widerstand dagegen aussichtsvoll und verständig gewesen wäre; 
und so hatte er sich ohne Vorbehalt und Hintergedanken mit der konstitutionellen 
Verfassung abgefunden. Nur verstand er sie freilich, ebenso wie sein königlicher 
Bruder, in dem Sinne, daß der Krone und nicht der Volksvertretung die erste 
Stelle im Staatsleben zukomme und daß die Regierung vom König selbst und 
nicht von parlamentarischen Ministern geführt werden müsse. Er war fest über- 
zengt, daß in näherer oder fernerer Zukunft Preußen an die Spitze Deutschlands
        <pb n="580" />
        566 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871). 
gelangen müsse; aber er glaubte diese Zeit nicht mehr selbst zu erleben und ließ 
daher die deutsche Frage zunächst auf sich beruhen, vor allem darauf bedacht, 
für seinen preußischen Staat nach Kräften zu sorgen und zu arbeiten. 
Bei dem Abweichen seiner eigenen politischen Richtung von den Regierungs- 
grundsätzen der letzten Jahre erwies sich eine Erneuerung des Ministeriums als 
unvermeidlich. Sie erfolgte im November 1858. Auch Manteuffel zog sich jetzt 
zurück; die Leitung übernahm der Fürst Karl Anton von Hohenzollern-Sig- 
maringen; neben ihm war die bezeichnendste Persönlichkeit der liberale Ostpreuße 
Rudolf von Auerswald, der einst in den Tagen von Königsberg und Memel ein 
Spielkamerad des Prinzen gewesen war; auch Bonin trat wieder als Kriegs- 
minister ein; alle Minister waren von der gemäßigten liberal-konservativen 
Richtung, wie sie das Preußische Wochenblatt seit einer Reihe von Jahren im 
Gegensatz zur Regierung vertrat; für Männer wie Bismarck war kein Platz in 
diesem Kabinett. Am 8. November entwickelte der Regent in einer Ansprache 
an die neuen Minister eine Art von Regierungsprogramm, das trotz der aus- 
gesprochenen Absicht, den Schein eines offenen Bruchs mit der Vergangenheit zu 
vermeiden, doch allgemein im Sinne eines liberalen Systemwechsels gedeutet 
wurde. Besonders bemerkt wurde das Wort, Preußen müsse in Deutschland 
moralische Eroberungen machen durch eine weise Gesetzgebung bei sich, durch 
Hebung aller sittlichen Elemente und durch Ergreifen von Einigungsmaßregeln 
wie beim Zollverein. Die Neuwahlen zur zweiten Kammer fielen zugunsten 
des Ministeriums aus, obwohl alle Beeinflussung der Wahlen diesmal grund- 
sätzlich vermieden worden war. Die extrem-konservative Partei, die bisher das 
UÜbergewicht gehabt hatte, erlitt eine vollständige Niederlage; die extrem Liberalen 
lehnten eine Wahl ab, um dem Ministerium keine Schwierigkeiten zu bereiten. 
Die gemäßigten Elemente von beiden Seiten sahen der Regierung mit Vertrauen 
entgegen. 
Einen bedeutsamen Anstoß für die innere und äußere Politik der nächsten 
Jahre gab das große europäische Ereignis, das 1859 die Welt bewegte und 
umgestaltete: der Krieg, in dem Italien gegen Osterreich unter Beihilfe Napo- 
leons III. seine nationale Befreiung und Einigung angebahnt hat — ein Kampf, 
der in dem schicksalsverwandten Deutschland ein vielstimmiges Echo politischer 
Sympathien und patriotischer Hoffnungen weckte. Es wurden Stimmen laut, 
die die Forderung erhoben, Preußen müsse entweder mit Napoleon gegen Öster- 
reich gehen oder überhaupt keinen Teil an dem Kriege nehmen, dafür aber die 
Bedrängnis Osterreichs benutzen, um sich der Führung in Deutschland zu be- 
mächtigen. Der Prinzregent entschied sich für einen anderen Weg: er bot 
Osterreich Hilfe an gegen Frankreich, aber unter der Bedingung, daß er den 
unbeschränkten Oberbefehl über das Bundesheer erhalte; zugleich ließ er mobil 
machen und seine Truppen an den Rhein marschieren. Diese entschiedene Haltung 
aber und die Aussicht auf die Möglichkeit, daß der König von Preußen Sieges- 
lorbeeren im Kriege mit den Franzosen ernten möchte, während Osterreich in 
Italien unterlegen war, bestimmten den Kaiser Franz Joseph, lieber die Lombardei 
zu opfern, als Preußen einen solchen Vorsprung in Deutschland gewinnen zu 
lassen; er schloß daraufhin in Villafranca mit Napoleon ab und beklagte sich 
später, daß er von seinem nächsten und natürlichsten Bundesgenossen, nämlich 
Preußen, im Stich gelassen worden sei. Von preußischer Seite blieb man die
        <pb n="581" />
        Der Prinzregent. Die neue Ara. Der italienische Krieg. Der deutsche Nationalverein. 567 
Antwort nicht schuldig, und es kam so zu einer längeren Verstimmung zwischen 
den beiden Kabinetten. 
Das Beispiel Italiens spornte auch die deutschen Patrioten an, das Werk 
der nationalen Einigung, das 1848 mißlungen war, von neuem anzugreifen. 
Im September 1859 wurde in Frankfurt a. M. ein deutscher Nationalverein 
begründet, der hauptsächlich liberale Politiker aus Nord= und Mitteldeutschland, 
wie die Hannoveraner Bennigsen und Migquel, umfaßte und in den nächsten 
Jahren eine große Agitation entfaltete für die Einigung Deutschlands im Sinne 
einer freiheitlichen Entwicklung. Es war ein jüngeres Geschlecht als die Patrioten 
der Paulskirche; aber die Illusion von 1848, als ob die deutsche Einheit durch 
eine Volksbewegung geschaffen werden könne, lebte auch in den Männern des 
Nationalvereins wieder auf, wenn sie gleich überzeugt waren, daß die preußische 
Regierung dabei die Führung übernehmen müsse. Man dachte an einen deutschen 
Bundesstaat nach dem Muster der Reichsverfassung von 1849 mit dem König 
von Preußen als Oberhaupt; die alte Forderung der Liberalen, daß Preußen 
in Deutschland aufgehen solle, und die Idee der Volkssouveränität wirkten doch 
noch so weit nach, daß das Moment der Einheit weit stärker als das des Bundes 
betont wurde und daß die künftige Reichsregierung im Lichte eines parlamen- 
tarischen Systems erschien, in dem die Volksvertretung eine stärkere Rolle gespielt 
haben würde, als mit dem monarchischen Charakter des preußischen Staates 
verträglich war. Mit dem Bundestag geriet der Nationalverein sofort in einen 
heftigen Konflikt; er mußte aus Frankfurt weichen und verlegte seinen Sitz nach 
Koburg, wo der schon lange in der nationalen Bewegung stehende Herzog Ernst II. 
sein Gönner und Beschützer wurde. Die meisten deutschen Regierungen, nament- 
lich die der Mittelstaaten und Osterreichs, verfolgten den Nationalverein als eine 
staatsgefährliche Erscheinung; in Süddeutschland fand er gar keinen Anklang; 
vielmehr bildeten sich dort im ausgesprochenen Gegensatz zu ihm andere Vereine 
von großdeutscher und zum Teil katholischer Richtung. Auch die preußische 
Regierung verhielt sich ablehnend gegen die Bestrebungen des Vereins; es ging 
dem Prinzregenten gegen die Natur, sich in einer so wichtigen und schwierigen 
Frage von einer Volksbewegung vorwärtsdrängen zu lassen; aber er war doch 
weit davon entfernt, wie es der Rat und Wunsch anderer Fürsten war, den 
Nationalverein zu verbieten oder gar seine Mitglieder zu verfolgen. Er legte 
der nationalen Agitation keinen Stein in den Weg; aber er war überzeugt, daß 
ein Versuch zur Lösung der deutschen Frage im preußischen Sinne nur dann 
gelingen könne, wenn das militärisch-politische Gewicht der preußischen Macht, 
das sich in der Krisis von Olmütz als zu leicht erwiesen hatte, um ein bedeutendes 
verstärkt war. Während nun die nationale Bewegung im Volke in lebhafteren 
Fluß geriet, angeregt auch durch die erhebende Schillerfeier vom 10. November 
1859, während die patriotischen Feste der deutschen Turner, Sänger und Schützen 
unter der Protektion des Herzogs Ernst von Koburg sich Jahr für Jahr wieder- 
holten und auch die wissenschaftlichen und volkswirtschaftlichen Kongresse samt 
den liberalen Abgeordnetentagen die Volksseele für das politische Werk der 
Einigung vorbereiteten, das doch schwieriger war, als diese begeisterten Versamm- 
lungen es sich vorstellten, ging der Prinzregent an das längst bedachte entscheidende 
Werk seiner Regierung, das darin bestand, das Schwert zu schmieden, das den 
Drachen der Zwietracht töten und des neuen Reiches Herrlichkeit erkämpfen sollte.
        <pb n="582" />
        568 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871). 
Die Mobilmachung von 1859 hatte ebenso wie die früheren von 1849 
und 1850 die Mängel, an denen die preußische Heeresverfassung damals litt, recht 
deutlich hervortreten lassen. Die Präsenzziffer der Linie war seit 1820 nicht 
wesentlich erhöht worden, obwohl die Bevölkerung inzwischen von 11 auf 18 Mil- 
lionen gewachsen war; sie betrng nur etwa 140 000 Mann, und nur etwa 
40 000 junge Leute konnten jährlich eingestellt werden. Das waren noch nicht 
zwei Drittel der diensttanglichen jungen Mannschaft. Die allgemeine Wehr- 
pflicht war also unter diesen Umständen tatsächlich nicht durchführbar; und die 
eigentümliche Stellung der Landwehr ersten Aufgebots, die ja eine Feldarmce 
wie die Linie war und bei der Mobilmachung gleich mit ins Feld gestellt wurde, 
machte das Unzuträgliche dieser Einrichtungen noch schlimmer. Etwa die Hälfte 
dieser Landwehrlente bestand, wie die letzten Mobilmachungen gezeigt hatten, aus 
verheirateten Mannschaften und Familienvätern; diese mußten also ausrücken, 
während etwa 20 000 junge Burschen, die vollkommen diensttanglich waren, 
zu Hause blieben, weil der Rahmen der Linienarmce aus Sparsamkeitsrücksichten 
zu eng bemessen war. Das Auskunftsmittel der zweijährigen Dienstzeit, das 
seit 1833 zur Anwendung gekommen war, hatte sich nicht bewährt, und 1856 
war die dreijährige Dienstzeit endgültig wiederhergestellt worden. Der Prinz-= 
regent hatte dieses Experiment und sein Mißlingen in verantwortlichen dienst- 
lichen Stellungen miterlebt, und niemand war fester als er davon überzeugt, 
daß eine unnnterbrochene dreijährige Dienstzeit bei der Fahne unbedingt not- 
wendig sei zur Ausbildung tüchtiger Soldaten. Er war die Seele einer Reform- 
kommission, die seit 1857 niedergesetzt war, um die Heeresverfassung zeitgemäß 
umzugestalten. Der Plau, auf den sie hinauskam, und dessen Ausführung den 
wichtigsten Punkt in dem Regierungsprogramm des Prinzregenten darstellt, 
beruhte auf folgenden Grundgedanken. Die jährliche Aushebung sollte in der 
Weise gesteigert werden, daß alle diensttauglichen jungen Leute zur Einstellung 
gelangten, d. h. auf mehr als 60 000 Mann. Außerdem sollte das Verhältnis von 
Linie und Landwehr von Grund aus verändert werden. Die drei jüngeren 
Jahrgänge der Landwehr ersten Aufgebots sollten mit zur Reserve der Linien= 
armec gezogen werden, die vier älteren Jahrgänge dagegen, die hauptsächlich die 
verheirateten Mannschaften enthielten, sollten in der Landwehr zweiten Auf- 
gebots aufgehen. Die Landwehr ersten Aufgebots, die eigentliche alte Landwehr 
von 1813, fiel also danach überhaupt fort. Die neue Landwehr, das bisherige 
zweite Aufgebot, sollte nicht mehr in dem Sinne eine Feldarmee sein wie die 
frühere Landwehr, sondern nur noch herangezogen werden, soweit die Feldarmee 
nicht genügte. Diese sollte jetzt durch die Verschiebung in der Organisation und 
durch die vermehrte Aushebung auf eine Gesamtstärke von 339 000 Mann ge- 
bracht werden; die Präsenzziffer der stehenden Armee, abgesehen von der Reserve, 
erhöhte sich auf 213 000 Mann; das bedeutete die Bildung von 39 neuen 
Infanterieregimentern und 10 neuen Kavallerieregimentern. Die finanzielle 
Moehrbelastung, die dadurch entstand, machte jährlich 9½ Millionen Taler aus. 
Dieser Reformplan war noch nicht endgültig festgestellt, als der Prinz- 
regent sein neues Ministerium bildete. Der Kriegsminister von Bonin hatte 
Bedenken, ob eine so starke Vermehrung der Armee sich durchsetzen lassen werde. 
Aber der Prinzregent bestand auf der Reform, weil sie ihm als die unentbehrliche 
Voraussetzung für eine kräftige Politik Preußens und für die Anfrechterhaltung
        <pb n="583" />
        Die Heeresreform und der Widerstand des Abgeordnetenhauses. 569 
seines Ansehens in Europa wie in Deutschland erschien. In einem Kronrat vom 
Dezember 1859 wurde der Plan endgültig festgestellt, und an Stelle Bonins 
übernahm nun Albrecht von Roon als Kriegsminister seine Durchführung. Er 
ist von allen Ministern Wilhelms wohl der, welcher seinem Herzen am nächsten 
gestanden hat, eine schlichte, fromme und tapfere Soldatennatur, in der die guten 
Eigenschaften eines preußischen Offiziers, wie er sein sollte, in seltenem Maße 
vereinigt waren. 
Die Durchführung des Plans aber stieß von vornherein auf starken Wider- 
stand in der öffentlichen Meinung wie in der Volksvertretung. Es war nicht 
bloß die finanzielle Mehrbelastung, die ihn hervorrief — sie bedingte eine Er- 
höhung der Steuern um 25 0 —, sondern auch allgemeine politische Miß- 
stimmungen waren dabei im Spiel. Die Erwartungen, die die Liberalen auf 
die „neue Ara“ gesetzt hatten, waren nicht erfüllt worden; eine allgemeine Ent- 
täuschung hatte um sich gegriffen, und sie verstärkte sich noch, als die lange 
aufgeschobene Heranziehung des Adels zu der Grundsteuer, die die Regierung 
damals vorschlug, vom Herrenhause abgelehnt wurde, ohne daß die Regierung 
Anstalten traf, um diese notwendige Reform trotzdem wieder auf die Bahn zu 
bringen. In den Kreisen der Liberalen verbreitete sich die Ansicht, daß die 
Regierung im Grunde doch in den alten konservativen Bahnen weitergeführt 
werde und vor allem den Adel begünstige; und unter diesem schiefen Gesichtspunkt 
erschien auch die Heeresreform nicht sowohl als die Vorbereitung einer äußeren 
Machtpolitik zur Lösung der deutschen Frage, sondern vielmehr als ein Mittel 
zur Stärkung der Regierungsautorität gegen jede freiheitliche Volksbewegung. 
Die Beseitigung der alten Landwehr, die festere Verbindung der neuen Landwehr- 
formation mit der Linie, die Vermehrung der Berufsoffiziere, die sich noch 
größtenteils aus dem Adel ergänzten — das alles erschien der liberalen Partei 
als eine reaktionäre Wendung. Mit der alten Landwehr schien ihr der volks- 
tümliche Charakter der Heeresverfassung überhaupt zu verschwinden; vor ihrem 
Auge erhob sich wieder der alte Geist des stehenden Heeres, das nur ein Instru- 
ment der monarchischen Regierung, nicht ein Volksheer gewesen war. Zwar 
erklärte die Thronrede, mit der der Landtag im Jannar 1860 eröffnet wurde, 
ausdrücklich: es sei nicht die Absicht, mit dem Vermächtnis einer großen Zeit 
zu brechen; die preußische Armee werde auch in Zukunft das Volk in Waffen 
sein; es handele sich nur darum, sie durch Verjüngung ihrer Formen mit neuer 
Lebenskraft zu erfüllen — aber Glauben fand die Botschaft bei der liberalen 
Opposition nicht. Die Kommission, der die Militärvorlage überwiesen wurde, 
forderte die zweijährige Dienstzeit und verwarf die Umgestaltung der Landwehr; 
und es war keine Aussicht vorhanden, daß im Plenum ein besseres Resultat 
erzielt wurde. Die Regierung zog daher den Gesetzentwurf vorläufig zurück, 
aber das Abgeordnetenhaus ließ sich bereit finden, 9 Millionen Taler als ein 
„Provisorium“ zum Behuf der neuen militärischen Einrichtungen außer dem 
ordentlichen Etat zu bewilligen (5. Mai 1860). Die Regierung sah diese Be- 
willigung als eine Bürgschaft dafür an, daß die Volksvertretung späterhin ihre 
Zustimmung geben werde, und führte daher die neue Organisation ungesäumt 
durch: im Juli 1860 wurden den neuen Regimentern die Namen verliehen, urd 
im Januar 1861 fand die Weihe der neuen Fahnen statt. In demselben Monat 
wurde anch der Landtag wieder eröffnet; die Regierung forderte ihn auf, das
        <pb n="584" />
        570 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871). 
Geschaffene zu erhalten und hatte zu diesem Zweck einen Mehrbedarf von 
8 Millionen in den Etat eingestellt. Die Stimmung war etwas günstiger als 
im vorigen Jahre, namentlich weil das Gesetz über die Grundsteuerreform jetzt 
auf Drängen der Regierung auch vom Herrenhause angenommen wurde, womit 
endlich dieser Zweig des Steuerwesens in einer den liberalen Wünschen ent- 
sprechenden Weise umgestaltet worden war. Die Mehrheit nahm Abstand davon, 
die Regierungsforderung, wie eine radikale Gruppe unter Waldecks Führung 
verlangte, gänzlich abzulehnen; sie bewilligte vielmehr unter Führung des 
Abgeordneten Georg von Vincke den Mehrbedarf abermals, wenn auch mit 
erheblichen Abstrichen, als ein „Provisorium“, forderte aber zugleich, daß im 
nächsten Jahre dem Hause ein förmliches Wehrgesetz vorgelegt werden müsse 
(31. Mai 1861). Der Widerstand der Volksvertretung war damit noch keines- 
wegs gebrochen; der Streit war nur vertagt, und es war ein unsicherer Boden, 
auf dem die neuen Heereseinrichtungen gegründet waren. 
Die deutsche Frage und die Krisis im Zollverein. 
Zugleich mit der Stärkung der preußischen Wehrkraft hatte der Prinzregent 
eine Reform der Bundeskriegsverfassung in Aussicht genommen. Sie kam auf den 
alten preußischen Gedanken hinaus, daß die norddeutschen Kontingente unter die 
Führung Preußens gestellt werden sollten, die süddeutschen unter die Osterreichs. 
Aber Osterreich war nicht geneigt, sich auf diese Weise von dem Einfluß in 
Norddeutschland ganz ausschließen zu lassen; und die Mittelstaaten, die es durch- 
gesetzt hatten, daß der Reformplan durch die Militärkommission des Bundes 
geprüft wurde, ehe Preußen sich mit Osterreich darüber verständigen konnte, 
leisteten erst recht Widerstand dagegen, weil sie für ihre Selbständigkeit fürchteten. 
Auch in der Offentlichkeit wurde der Plan nicht günstig ausgenommen: das 
Schlagwort von der Mainlinie, die Deutschland in zwei getrennte Hälften zer- 
teilen und so die Einheit vernichten werde, statt sie zu befördern, war damals 
in aller Munde. Der Vorschlag wurde dann im Mai 1860 abgelehnt, und das 
Bundeskriegswesen blieb in derselben traurigen Verfassung wie zuvor. Nur 
insofern eröffnete sich eine neue Aussicht, als bald darauf der Herzog von Koburg 
eine Militärkonvention mit Preußen schloß, durch die für den Kriegsfall sein 
Truppenkontingent unter preußischen Oberbefehl gestellt wurde. Auf diesem 
Wege schien, in ähnlicher Weise wie beim Zollverein, durch Anschluß der Nachbarn 
an Preußen eine zukunftreiche Umgestaltung der deutschen Kriegsverfassung 
möglich zu sein. 
Hatten die preußischen Reformvorschläge auf dem Gedanken eines fried- 
lichen Dualismus der beiden deutschen Großmächte beruht, so kamen die Mittel- 
staaten auf ihre alten Triasideen zurück und stellten auf einer Ministerkonferenz 
zu Würzburg im November 1859 ein Reformprogramm auf, dessen Kern die 
Selbständigkeit eines Bundes der kleineren Staaten neben Preußen und Oster- 
reich im Rahmen eines rechtlich und wirtschaftlich geeinten deutschen Bundes 
war. Diese Bestrebungen der sogenannten „Würzburger“ haben noch weiterhin 
im Gegensatz zu der preußischen Politik und in Verbindung mit Osterreich eine 
erhebliche Bedeutung gewonnen; aber zunächst traten sie zurück vor dem stärkeren 
Interesse, das sich an den Badener Fürstentag von 1860 und die darauf folgenden 
Ereignisse knüpfte.
        <pb n="585" />
        Die deutsche Frage und die Krisis im Zollverein zu Anfang der 60er Jahre. 571 
Den Anstoß dazu hatte Napoleon III. gegeben, der dem Prinzregenten 
eine persönliche Zusammenkunft in Baden vorgeschlagen hatte. Sie war von 
diesem nur unter der Bedingung angenommen worden, daß die Unverletzlichkeit 
deutschen Gebietes die Grundlage der Verhandlungen sein müsse; denn man 
wußte, daß die Rheingrenze in den Zukunftsplänen Napoleons eine Relle spielte. 
Der Prinzregent lud zugleich die deutschen Fürsten außer Österreich zur Teil- 
nahme an dieser Zusammenkunft ein, und seit dem Juni 1860 fanden in Baden 
Besprechungen statt, bei denen der Prinzregent gewissermaßen als das Haupt der 
zahlreich erschienenen deutschen Fürsten geehrt wurde. Die Verhandlungen mit 
Napoleon, der am 15. September in Baden erschien, blieben ohne erhebliche 
politische Bedeutung; das Wichtigste war, daß eine preußische Partei unter den 
deutschen Fürsten schon deutlich hervortrat, an deren Spitze Männer standen 
wie der Großherzog Friedrich von Baden, der Schwiegersohn des Prinzregenten, 
Großherzog Karl Alexander von Weimar, sein Schwager, und der Beschützer des 
Nationalvereins, Herzog Ernst von Koburg. Der Prinzregent wich aber dem 
Drängen zu Schritten, für die ihm die Zeit noch nicht reif zu sein schien, vor- 
sichtig aus und äußerte sich anch hoffnungsvoll über die Möglichkeit einer Ver- 
ständigung mit Österreich. Dem König Max von Bayern gelang es dann 
wirklich, eine persönliche Zusammenkunft zwischen den Herrschern von Preußen 
und Osterreich zu vermitteln, die am 26. Juli 1860 in Teplitz stattfand. Die 
großen Fragen der Politik, namentlich auch die deutsche Frage, kamen dabei ihrer 
Lösung nicht näher; aber das Verhältnis zwischen Preußen und ÖOsterreich war 
nun äußerlich wiederhergestellt, und wie in früheren Zeiten fand im Oktober 1860 
in Warschau eine Zusammenkunft der Herrscher von Preußen, OÖsterreich und 
Rußland statt, freilich ohne daß dabei Abmachungen wie früher im Sinne der 
Bekämpfung revolutionärer Bestrebungen stattgefunden hätten; Preußen stand 
ja jetzt als konstitutioneller Staat an der Seite der beiden absolutistischen 
Ostmächte. 
Juzwischen hatten die Bundesreformbestrebungen der mittelstaatlichen 
Minister, die in Würzburg zusammenzukommen pflegten, nicht geruht, und im 
Oktober 1861 verdichteten sie sich zu einem umfassenden Reformplan, den der 
sächsische Minister Graf Beust, der leitende Kopf in diesen Kreisen, dem öster- 
reichischen Premierminister, Freiherrn von Rechberg, eröffnete. Danach sollte der 
Bundestag ersetzt werden durch Ministerkonferenzen, die zweimal jährlich etwa 
vier Wochen hindurch tagen sollten, das eine Mal unter dem Vorsitz von ÖOster- 
reich in Regensburg, das andere Mal unter dem Vorsitz von Preußen in Ham- 
burg. Die laufenden Geschäfte sollten von einem dreigliedrigen Direktorium 
geleitet werden, zu dem außer Preußen und Osterreich noch ein dritter Fürst 
aus der Reihe der Mittelstaaten gehören sollte. Neben dieser Zentralgewalt 
des Bundes, die also ganz nach der Triasidee konstruiert war, sollte als Volks- 
vertretung eine Delegierten-Versammlung der einzelnen Landtage mit nur 
beratender Stimme stehen, die von Zeit zu Zeit nach dem Ermessen der 
Regierungen zu berufen sein würde. Rechberg war anfangs auf diesen Plan 
eingegangen; aber, nachdem er von den übrigen deutschen Regierungen allgemein 
zurückgewiesen worden war, fand es auch Osterreich nicht rätlich, sich weiterhin 
um seine Durchsetzung zu bemühen. Preußen, das sich natürlich auch ablehnend 
verhalten hatte, kam bei dieser Gelegenheit auf den alten Gedanken der Union
        <pb n="586" />
        572 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—187 1). 
zurück, einen „Bundesstaat im Staatenbunde“ zu errichten; und nun veranstaltete 
Osterreich Konferenzen darüber mit den Vertretern der mittelstaatlichen Regie- 
rungen, die jetzt einmütig gegen diesen Plan eines engeren Bundes unter 
Preußens Führung Verwahrung einlegten (2. Februar 1862). Andererseits 
lehnte Preußen von vornherein ab, sich an Verhandlungen zu beteiligen, die das 
Beustsche Projekt zur Grundlage haben sollten. Die Konferenzen der mittel- 
staatlichen Partei fanden dann ohne Preußen unter österreichischem Vorsitz in 
Wien statt (7. Juli 1862); aber am Bundestag, den die Reformpartei zur Durch- 
führung ihrer Absichten in Bewegung zu setzen suchte, widersprach Preußen ganz 
im Sinne der früher von Bismarck erteilten Ratschläge jedem Vorgehen, das eine 
Kompetenzerweiterung des Bundes bedentete. Der Minister des Auswärtigen, 
Graf Bernstorff, wies auf die nationale Bewegung in Deutschland hin, die auf die 
Begründung eines kraftvollen Staatswesens und auf eine erhöhte Machtstellung 
nach außen gerichtet sei, und erklärte, daß Preußen die Erreichung dieses Ziels 
nur in einem Bundesstaat mit kräftiger Exekutivgewalt und allgemeiner Volks- 
vertretung für möglich halte und eine Reform auf der Grundlage des bloßen 
Staatenbundes ablehnen müsse. Preußen und Osterreich standen sich also wieder 
scharf gegenüber. 
Zu dem politischen Gegensatz gesellte sich in eben dieser Zeit ein wirtschaft- 
licher von nicht geringerer Schärfe. Die handelspolitische Lage hatte eine epoche- 
machende Veränderung erfahren durch den englisch-französischen Handelsvertrag 
von 1860, der in freihändlerische Bahnen einlenkte und auch eine Meist- 
begünstigungsklansel enthielt. Preußen und der Zollverein sahen sich gezwungen, 
einen Vertrag von gleicher Art mit Frankreich zu schließen, wenn sie sich nicht 
von diesem wichtigen Markt verdrängen lassen wollten. In Preußen war ohne- 
hin eine freihändlerische Strömung vorhanden, während in Süddeutschland das 
schutzzöllnerische Interesse noch sehr stark war. Es gelang aber, diese Wider- 
stande zurückzudrängen, und Preußen begann, zunächst unter Zustimmung der 
Zollvereinsstaaten, mit Frankreich zu unterhandeln. 
Jetzt aber machte Osterreich das Recht geltend, das ihm auf Grund des 
Vertrages von 1853 zustand, und wünschte die Eröffnung der von ihm selbst 
bisher versaumten Verhandlungen über seine Aufnahme in den Zollverein. 
Nach Lage der Verhältnisse war klar, daß dieses Ziel, das Osterreich mehr noch 
im politischen als im wirtschaftlichen Interesse verfolgte, unerreichbar wurde, 
wenn der französische Handelsvertrag mit seiner Herabsetzung der Tarife zustande 
kam, weil OÖsterreichs Industrie und Weinbau einen stärkeren Zollschutz nicht 
zu entbehren vermochten. Osterreich beklagte sich daher, daß Preußen die Zusage 
von 1853 durch die Verhandlungen mit Frankreich unerfüllbar mache, und regte 
die schutzzöllnerischen Interessen, namentlich in Süddentschland, gegen den 
preußischen Plan auf. In Preußen verhehlte man sich nicht, daß die Aufnahme 
Österreichs in den Zollverein durch den französischen Handelsvertrag unmöglich 
gemacht werde; aber man wollte den Eintritt Österreichs ja im Grunde ver- 
meiden, weil die Stellung Preußens in Deutschland dadurch geschwächt wurde, 
und man hatte 1853 sich ja nur zur Eröffnung von Verhandlungen darüber 
verpflichtet. Damals war Preußen in einer Zwangslage gewesen, jetzt war 
seine Stellung wieder stärker, seine Haltung selbstbewußter geworden. Trotz 
des Widerspruches Osterreichs, angesichts der schutzzöllnerischen Agitation im
        <pb n="587" />
        Die Fortschrittspartei und der Konflikt wegen der Militärfrage. 573 
Zollverein, beschleunigte man daher in Preußen die schon ins Stocken geratenen 
Verhandlungen mit Frankreich, machte die nötigen Tarifkonzessionen und brachte 
den Handelsvertrag am 2. August 1862 zum endgültigen Abschluß. Von den 
Zollvereinsstaaten folgten dem Beispiel Preußens nur Sachsen, Braunschweig, 
die thüringischen Staaten und Baden; alle übrigen stellten sich auf den Stand- 
punkt Osterreichs und protestierten gegen den französischen Handelsvertrag, 
während andererseits Preußen dessen Anerkennung zur Vorbedingung einer 
Erneuerung der Zollvereinsverträge machte. Die Erneuerung der Verträge 
war 1865 fällig. Es entstand aus dieser Lage eine der schwersten Krisen in der 
Geschichte des Zollvereins. 
Der Verfassungskonflikt und das Ministerium Bismarck. 
Inzwischen hatte sich in Preußen die innere Spannung sehr verschärft. Der 
Prinzregent, seit dem 2. Januar 1861 König, wollte auch innerhalb der neuen 
konstitutionellen Staatsordnung das alte Königtum von Gottes Gnaden zu kraft- 
voller Geltung bringen und bestand deshalb trotz des Abratens mehrerer Minister 
auf einer feierlichen Krönung, die an die Stelle der jetzt veralteten Erbhuldigung 
treten sollte und die am 18. Oktober 1861 in der alten Krönungsstadt Königs- 
berg auch wirklich vollzogen worden ist. Die liberale Opposition sah in diesem 
Akt einen Widerspruch gegen den Geist der konstitutionellen Monarchie, wie er 
in diesen Kreisen aufgefaßt wurde, und geriet in einen immer schärferen Gegensatz 
zur Regierung. 
Im Juni 1861 bildete sich eine neue liberale Partei von radikalerer 
Färbung, die sogenannte Fortschrittspartei, an deren Spitze Männer standen 
wie Virchow, Mommsen, von Forckenbeck, Schulze-Delitzsch, von Hoverbeck, 
von Unruh, Johann Jacoby. Es war eine Partei von doktrinären Politikern, 
die nicht das richtige Augenmaß für die Notwendigkeiten einer erfolgreichen 
Machtpolitik besaßen. Sie erstrebte vor allem ein entschieden liberales Regiment 
in Preußen mit stärkerer Geltung des parlamentarischen Faktors, wie in England 
oder in Belgien; sie wollte die Einheit Deutschlands unter preußischer Führung, 
aber sie verwies auf den Weg der moralischen Eroberungen und verwarf die 
Verstärkung der militärischen Rüstung. Der Widerstand gegen die von der 
Regierung vorgenommene Heeresreform war für den Moment der springende 
Punkt in ihrem Programm. 
Diese Partei gewann nun bei den Neuwahlen vom 5. Dezember 1861 
gegen 100 Sitze und prägte dem neuen Abgeordnetenhaus einen überwiegend 
liberalen Charakter auf. Diesem Hause wurde jetzt das neue Wehrgesetz vor- 
gelegt, das in allen wesentlichen Stücken an den früheren Grundsätzen festhielt; 
und obwohl die Regierung den liberalen Wünschen durch eine Reihe von anderen 
Gesetzesvorlagen, wie über die Aufhebung der gutsherrlichen Polizei, über die 
Umgestaltung der Kreisordnung, über die Ministeranklage, entgegenkam, so 
gelang es ihr doch nicht, das Mißtrauen der liberalen Opposition zu zerstreuen, 
die vor allem eine Reform des Herrenhauses forderte, weil sonst alle liberalen 
Entwürfe doch an dessen Widerspruch scheitern würden, und das Schicksal der 
Militärvorlage konnte durch dieses Entgegenkommen nicht abgewendet werden. 
In der Kommission ließ sich keine Einigung mit der Regierung erzielen, und 
damit war auch die Ablehnung der Vorlage im Plenum bereits entschieden.
        <pb n="588" />
        574 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871). 
Die oppositionelle Mehrheit ging jetzt darauf aus, die Regierung zu zwingen, 
die vorgenommene Vermehrung und Umgestaltung der Heeresformationen wieder 
rückgängig zu machen, und forderte zu diesem Zwecke eine weitergehende Speziali- 
sierung des Haushaltplaues, um zu verhüten, daß nicht der militärische Mehr- 
bedarf durch Ersparnisse in andern Etatstiteln gedeckt werden könnte. Der 
Finanzminister von Patow stellte die Berücksichtigung dieses Wunsches zwar für 
den nächsten Etat (1863) in Aussicht, bat aber, von dem Verlangen Abstand zu 
nehmen, daß auch schon der vorliegende Etat in diesem Sinne umgearbeitet werden 
sollte und drohte mit seinem Rücktritt, wenn diese Forderung dennoch aufrecht 
erhalten werde. Trotzdem geschah dies am 6. März mit großer Mehrheit, und 
nun reichte das ganze Ministerium dem König seine Entlassung ein. Es schien, 
daß man auf die Bahn einer parlamentarischen Regierung kommen sollte; aber 
das ließ der König nicht zu. Er hielt den Grundsatz aufrecht, daß die Entlassung 
wie die Berufung der Minister von dem Willen des Monarchen und nicht von 
den Abstimmungen des Abgeordnetenhauses abhängig sei; er verweigerte den 
Ministern die erbetene Entlassung und löste am 11. März das Abgeordnetenhaus 
auf. Nun aber schlugen die liberalen Minister vor, dem Abgeordnetenhause in 
wichtigen Stücken nachzugeben, während der konservative Kriegsminister Roon 
den König in seinem Widerstand gegen das Hinübergleiten zu einer parlamen- 
tarischen Regierungsweise nachdrücklich bestärkte. So kam es zu einem Zwiespalt 
zwischen dem Könige und den liberalen Ministern und zu deren Entlassung am 
17. März 1862. An ihre Stelle traten Männer von ausgesprochen konservativer 
Richtung; und so hatte das Ministerium der neuen Nra eine vollkommene 
Schwenkung nach rechts ausgeführt, wobei der Kriegsminister von Roon gewisser- 
maßen den Angelpunkt darstellte. 
Trotz der Bemühungen dieses neuen Ministeriums erhielten die liberalen 
Parteien bei den Wahlen des 6. Mai 1862 wieder eine überwältigende Mehr- 
heit; und obwohl es sich diesmal nicht um ein Wehrgesetz, sondern nur um den 
Etat handelte, in dem der Mehrbetrag für Militärzwecke auf 6 Millionen Taler 
herabgedrückt war, und obwohl die damit verbundenen Marineforderungen durch 
den Hinweis auf Dänemark und Schleswig-Holstein begründet werden konnten, 
kam es doch im September zu einem heftigen Kampf, bei dem die Regierung von 
vornherein wenig Aussicht hatte, ihren Willen durchzusetzen. Sieben Tage 
dauerten die Debatten im Abgeordnetenhause. Auf beiden Seiten hatte man das 
Gefühl, daß man vor einer entscheidenden Krisis des Staatslebens stehe. Die 
Liberalen glanbten, daß der Kampf um die praktische Aufrechterhaltung der 
konstitutionellen Verfassung gehe; die Regierung und ihre Anhänger wollten die 
Sekbständigkeit der Krone verteidigen. Mit dem inneren Verfassungsstreit ver- 
quickten sich die drohenden Konflikte der auswärtigen Politik, in der dänischen 
und der deutschen Frage. Die liberale Opposition wünschte zwar ein kräftiges 
Auftreten der Regierung nach außen; aber sie verweigerte die militärischen Mittel 
dazu und glaubte in doktrinärer Verblendung, daß die moralische Macht einer 
begeisterten Volksbewegung ausreichen würde, um Preußen den Sieg über die 
Gegner zu verschaffen; auf der anderen Seite hielt die Regierung mit einer ver- 
hängnisvollen Hartnäckigkeit an einer Forderung fest, in der vielleicht ein Nach- 
geben möglich gewesen wäre und zu einer befriedigenden Lösung des Kouflikts 
hätte führen können. Es handelte sich um die dreijährige Dienstzeit. Ein Ver-
        <pb n="589" />
        Ausscheiden der liberalen Minister. Berufung Bismarcks. 575 
mittlungsantrag von drei gemäßigt-liberalen Kommissionsmitgliedern (Staven- 
hagen, Sybel, Twesten), der auf Bewilligung der Regierungsforderungen ging 
gegen das Zugeständnis einer zweijährigen Dienstzeit, schien einen Augenblick 
Aussicht auf Annahme zu haben. Roon scheint in diesem Punkte nicht ganz 
unzugänglich gewesen zu sein. Er soll im Ministerium die zweijährige Dienstzeit 
als möglich bezeichnet haben, wenn die Kapitulanten vermehrt würden und wenn 
man stehende UÜbungslager einrichte, wie es Napoleon damals in Chälons getan 
hatte und wie wir es heute in Döberitz und anderswo haben; aber für König 
Wilhelm war die dreijährige Dienstzeit ein unumstößlicher Grundsatz, nicht bloß 
um der technisch-militärischen Ausbildung willen, sondern auch wegen der Er- 
ziehung zur monarchischen Disziplin, die er gerade im Gegensatz zu den parla- 
mentarischen Machtbestrebungen nicht lockern lassen wollte. Er soll damals in 
einer Kronratsitzung erklärt haben, er müsse abdanken, wenn die Minister sich in 
dieser Frage auf die Seite der Opposition stellten — und die Minister sollen ihm 
darauf versprochen haben, seinen Willen rückhaltlos vor den Kammern zu ver- 
treten. Jedenfalls erklärte jetzt Roon mit viel größerer Entschiedenheit als 
früher, daß die zweijährige Dienstzeit für die Regierung unannehmbar sei, und 
diese Erklärung genügte, um jede Möglichkeit einer Verständigung abzuschneiden. 
Der Vermittlungsantrag wurde abgelehnt und alle Mehrausgaben für die Heeres- 
reform wie für die Marine wurden im Etat gestrichen. Das war am 23. Sep- 
tember 1862. Infolge dieser Entscheidung traten die Minister Fürst Hohenlohe 
und von der Heydt, die noch dem früheren Kabinett angehört hatten, zurück; auf 
Roons Betreiben hatte sich inzwischen der König entschlossen, Herrn von Bismarck 
als Präsidenten ins Staatsministerium zu berufen. 
Bismarck befand sich seit einigen Tagen in Berlin. Er war seit dem Mai 
des Jahres Botschafter beim französischen Hofe, nachdem er früher mehrere Jahre 
dieselbe Stelle in Petersburg bekleidet hatte, und war mit dem Hofe in Biarritz, 
als die Lage in Berlin kritisch wurde. Schon seit seiner Versetzung nach Paris 
kam er als künftiger Ministerkandidat in Betracht. Sein Freund Roon stand 
in beständiger Korrespondenz mit ihm und hatte ihn dem König schon längst als 
den Mann empfohlen, der allein den Schwierigkeiten der Lage gewachsen sei. 
Bisher hatte der König immer noch gezögert, diesen als Erzreaktionär verrufenen 
Mann an die Spitze der Geschäfte zu stellen; jetzt aber stand man vor dem Ver- 
fassungskonflikt und mußte das letzte Mittel versuchen. Bismarck erhielt die 
Weisung, nach Berlin zu kommen, und traf am 20. September dort ein, der 
großen Schicksalsstunde seines Lebens gewärtig. Am 22. September, als der 
verhängnisvolle Beschluß des Abgeordnetenhauses schon nicht mehr zweifelhaft 
war, wurde er vom König in Babelsberg empfangen. Bismarck selbst hat die 
berühmte Unterredung mit allen Einzelheiten anschaulich erzählt. Der König 
eröffnete ihm, er habe sich entschlossen, die Regierung niederzulegen, weil er keine 
Minister mehr finde, die bereit seien, die Geschäfte zu führen, ohne sich dem Willen 
der parlamentarischen Majorität zu unterwerfen. Bismarck erklärte sich darauf 
bereit, in das Ministerium einzutreten, und sprach die Uberzeugung aus, daß es 
gelingen werde, außer Roon noch andere brauchbare Männer zu finden. Er 
sagte dem König zu, sich für die Aufrechterhaltung der Militärorganisation ein- 
zusetzen und die Regierung, wenn es nötig sei, auch gegen die Majorität des 
Abgeordnetenhauses zu führen. Daraufhin entschloß sich der König, mit Bismarck
        <pb n="590" />
        576 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859 —187 1). 
die Fortsetzung des Kampfes zu versuchen. Er gab ihm bei dem Spaziergang 
im Park, zu dem er ihn aufgefordert hatte, ein ausführliches Programm zu lesen, 
das, wie Bismarck meinte, dazu bestimmt war, konservative Maßlosigkeiten, die 
man ihm zutraute, zu verhüten. Es gelang aber Bismarck, einer solchen Bindung 
seiner Politik zu entgehen und den König davon zu überzeugen, daß es sich hier 
nur um die großen Gegensätze: königliches Regiment oder Parlamentsherrschaft 
handele und daß man, um diese abzuwehren, auch die Diktatur nicht scheuen 
dürfe. Er war bereit, das Schicksal Straffords auf sich zu nehmen und lieber 
mit dem König unterzugehen, als ihn in diesem Kampf im Stich zu lassen. Auf 
dieses einfache und großzügige Programm, das zugleich einen Bund auf Leben 
und Tod bedeutete, einigte sich der König mit seinem starken Diener: am selben 
Tage wurde Bismarcks Ernennung zum Staatsminister und interimistischen 
Vorsitzenden des Staatsministeriums vollzogen und am 23. September ver— 
öffentlicht; die endgültige Ernennung zum Ministerpräsidenten ist erst am 8. Ok- 
tober erfolgt, weil bis dahin der Fürst von Hohenzollern der Form nach die 
Stellung bekleidet hatte. 
Diese Wendung war das Signal zu einem durch die heftigste Empörung 
gesteigerten Widerstande der liberalen Opposition. In der Offentlichkeit war 
Bismarck nur als der reaktionäre märkische Junker bekannt, der kein Herz für 
die deutsche Einheit habe und den Liberalismus tödlich hasse, der von Anfang an 
der Verfassung entgegengearbeitet habe und jetzt einen Staatsstreich nach dem 
Muster Napoleons ins Werk setzen werde. Man wußte nichts von seiner inneren 
Entwicklung seit 1851, von der politischen Schule, die er am Bundestag in Frank- 
furt durchgemacht hatte, wo ihm die Bedentung und die Schwierigkeit der deutschen 
Frage erst in ihrem ganzen Umfang klar geworden war und wo er gelernt hatte, 
die nationalen Aufgaben Preußens zu begreifen und die Möglichkeit ihrer Er- 
füllung fest ins Auge zu fassen. Die Führer der Altliberalen waren daher sehr 
überrascht, als sie der neue Ministerpräsident zu sich lud und ihnen einige Plätze 
in dem Kabinett anbot. Aber die Forderung der zweijährigen Dienstzeit, auf 
die sie sich festgelegt hatten, machte eine Verständigung unmöglich. 
Da auch der Vorschlag einer Vertagung des Budgetstreits durch Vorlegung 
eines neuen Etats im Januar 1863 durchaus keine günstige Aufnahme beim 
Abgcordnetenhause fand, ließ es Bismarck darauf ankommen, daß der durch die 
Absetzung der Militärforderungen für die Regierung wertlos gewordene Etat 
gänzlich zu Falle gebracht wurde. Am 11. Oktober 1862 lehnte das Herrenhaus 
auf einen Antrag des Grafen Arnim-Boytzenburg, den Bismarck empfahl, den 
vom Abgcordnetenhaus umgestalteten Etat in dieser Form ab, indem es ihn 
zugleich, wozu es schwerlich berechtigt war, im Sinne der Regierungsvorlage 
wiederherstellte. Das Abgeordnetenhaus protestierte gegen diesen zweiten Teil 
des Beschlusses, weil er verfassungswidrig sei; aber die Ablehnung des Etats war 
eine unanfechtbare Tatsache. Die Session wurde geschlossen, und eine königliche 
Botschaft erklärte es für die Pflicht der Regierung, die neue Heeresformation, 
die auf Grund früherer Bewilligungen geschaffen sei, aufrecht zu erhalten. Die 
Regierung war entschlossen, bis zur gesetzlichen Feststellung eines Etats die für 
die Landeswohlfahrt unerläßlichen Ausgaben auch ohne formelle Einwilligung 
des Abgeordnetenhauses zu bestreiten in der Zuversicht, daß diese demnächst nach- 
träglich erfolgen würde. Bismarck glaubte durchaus, sich dabei im Rahmen der
        <pb n="591" />
        Verfassungskonflikt in Preußen. Die deutsche Frage. 577 
Verfassung zu halten, und er hat auch den König davon zu überzengen gewußt. 
Er wies darauf hin, daß die Verfassung eine Lücke habe, indem sie nicht sage, 
was geschehen solle, wenn das Etatsgesetz nicht zustande komme. Er lehnte es 
ab, diese Lücke durch eine Interpretation der Verfassung im Sinne des parla- 
mentarischen Systems zu beseitigen, und folgerte vielmehr aus der grund- 
legenden Regierungsgewalt der Krone das Recht, nach pflichtmäßigem Er- 
messen die Regierung fortzuführen auch ohne gesetzmäßiges Budget, bis eine 
Einigung erzielt sei. Damit begann ein langer, vierjähriger Verfassungskonflikt, 
bei dem es sich aber niemals um die Frage des Fortbestandes der Verfassung 
selbst gehandelt hat, sondern nur um die Alternative, ob der Krone oder der 
Mehrheit des Abgeordnetenhauses die führende Stelle im Staatsleben gebühre. 
Die Rechtsfrage konnte zweifelhaft erscheinen; tatsächlich aber war das, was die 
Regierung des Königs wollte, das Vernünftige und Heilsame; und die mitten 
in dem inneren Streit erfochtenen Siege des neugestalteten Heeres, vor allem 
die unerwartet glänzende Lösung der deutschen Frage im nationalen Sinne haben 
schließlich anch die große Mehrheit der Opposition von dem inneren Recht der 
Regierungspolitik überzengt und so zur befriedigenden Beilegung des Ver- 
fassungskonflikts geführt. 
Der Frankfurter Fürstentag und die Herstellung des Einvernehmens 
mit Österreich. 
Bismarck hatte schon bald nach seinem Eintritt in das Ministerium in der 
Budgetkommission des Abgeordnetenhauses sich dahin ansgesprochen, daß die 
großen Fragen der Zeit nicht durch Reden und Majoritätsbeschlüsse, sondern 
durch Blut und Eisen entschieden würden. In einer Unterredung mit dem 
österreichischen Botschafter Grafen Karolyi erklärte er Ende 1862, daß Preußen die 
Haltung Osterreichs in der deutschen Frage als eine Unfreundlichkeit ansehe und 
daß Osterreich, wenn es diese Politik fortsetze, in einem künftigen Kriege Preußen 
auf der Seite seiner Gegner finden werde; erkenne dagegen Österreich Preußen 
als gleichberechtigte Macht an, so werde es an ihm stets einen treuen Bundes- 
genossen haben. Diese Außerungen wurden zugleich amtlich an allen deutschen 
Höfen verbreitet. Bismarcks Meinung und Absicht war, daß Österreich seinen 
Schwerpunkt nach Osten verlegen und Preußen in Deutschland freie Hand lassen 
sollte; die Gleichberechtigung war mehr im enropäischen als im deutschen Sinne 
gemeint. Für den Fall, daß die Beustschen Reformpläne durch einen Mehrheits- 
beschluß des Bundestags angenommen würden, drohte Bismarck, den preußischen 
Gesandten von Frankfurt abzuberufen; und diese entschiedene Haltung bewirkte, 
daß bei der Abstimmung am 22. Jannar 1863 das Reformprojekt, wenn auch 
nur mit geringer Mehrheit, abgelehnt wurde. Es wurden aber jetzt keineswegs 
alle Brücken zur Verständigung mit Österreich abgebrochen; vielmehr kam es 
Anfang August 1863 zu einer persönlichen Zusammenkunft zwischen König 
Wilhelm und dem Kaiser Franz Joseph in Gastein; und hier überraschte der 
österreichische Kaiser den preußischen König durch die Einladung zu einem 
FJürstenkongreß, der am 16. Angust in Frankfurt tagen und über eine neue 
Bundesverfassung beraten sollte. Dabei sollte der alte Beustsche Plan in etwas 
veränderter Gestalt zugrunde gelegt werden: ein Direktorium, jetzt von fünf Mit- 
gliedern, ein Parlament aus Delegierten der Einzelstaaten, dazu ein Bundes- 
Hinze, Hohenzollern. 37
        <pb n="592" />
        378 Die Begründung des Deutschen Neiches (1859—1871). 
– ———. —. — —. — 
gericht und periodische Fürstentage. Bismarck war zwar in Gastein, aber bei 
der Unterredung der beiden Monarchen nicht zugegen; man suchte offenbar von 
öfterreichischer Seite seinen Einfluß in dieser Frage auszuschalten. Die Ansichten 
des Königs waren nicht von derselben Schärfe wie die des Ministers; er war zu 
höflich, um gleich bei der mündlichen Besprechung am 2. Angust die Einladung 
einfach abzulehnen; er wies jedoch auf das Unzulängliche eines Direktoriums 
hin und wünschte statt des Delegierten-Parlaments eine allgemeine Volks- 
vertretung; vor allem aber bestand er auf einer vorbereitenden Ministerkonferenz 
und erklärte die Frist bis zum 16. August für allzu eng bemessen. Als dann 
aber schon am 3. eine formelle Einladung erfolgte und es klar wurde, daß es sich 
um einen wohl vorbereiteten Uberrumpelungsversuch und um einen bereits 
festgestellten Plan handelte, lehnte der König sofort am 4. August ab. 
Trotzdem fand nun aber der Fürstentag in Frankfurt zu dem anberaumten 
Termin statt. Die große Mehrzahl der dort erschienenen Fürsten war mit dem 
Kaiser von Osterreich einverstanden und nahm seine Vorschläge als Grundlage 
der Verhandlungen an. Man bedauerte, daß der König von Preußen nicht 
erschienen war und beschloß, ihn noch im Namen der versammelten Fürsten 
besonders einzuladen. Der König Johann von Sachsen, der gelehrte UÜbersetzer 
Dantes, den König Wilhelm persönlich besonders schätzte, übernahm es, das von 
ihm verfaßte Einladungsschreiben selbst an den preußischen König nach Baden, 
wo dieser sich zur Nachkur aufhielt, zu überbringen. Am 19. August reiste er ab; 
bis zu seiner Rückkehr wurde die Tagung unterbrochen. 
König Wilhelm wurde durch diese Wendung in schwere innere Bedrängnis 
gebracht. Er war an sich einer Besprechung der Reformfrage im Kreise seiner 
fürstlichen Genossen nicht abgeneigt und empfand unter den obwaltenden Um- 
ständen eine Absage als eine seinem Wesen widerstrebende Schroffheit; auf der 
anderen Seite riet Bismarck auf das dringendste von einer Beteiligung an den 
Besprechungen ab, weil er fürchtete, sein Herr möchte sich dabei von der für die 
preußische Politik vorgezeichneten Linie abdrängen lassen; er war sogar ent- 
schlossen, sein Verbleiben im Ministerium von der Befolgung dieses Rates 
abhängig zu machen, weil seiner Meinung nach hier die ganze Zukunft Preußens 
und Deutschlands auf dem Spiel stand. Der König war angegriffen von seiner 
Badekur; ein Unwohlsein während der Unterredung mit dem König von Sachsen 
überhob ihn der peinlichen Notwendigkeit, die Absage persönlich zu geben. Noch 
bis Mitternacht beriet er mit Bismarck, er rief dabei aus: „Dreißig regierende 
Herren und ein König als Kurier! Wie kann man da ablehnen?“ Aber schließlich 
fügte er sich der zwingenden Gewalt der Gründe seines Ministers und gab die 
Absage schriftlich. Bismarck selbst machte dem sächsischen Minister Beust kurz 
vor der Abreise noch mündlich Mitteilung von diesem Entschluß; sobald aber 
die Sachsen sort waren, da war es mit seiner Selbstbeherrschung vorbei; der 
Grimm, der in ihm tobte und den er so lange hatte zurückhalten müssen, machte 
sich Luft: mit der geballten Faust zerschlug er einen auf dem Tisch stehenden 
Teller mit Gläsern; erst dann wurde er wieder ruhig. 
In Frankfurt wurden nun die Beratungen auch ohne Preußen zu Ende 
geführt. Eine große Mehrheit einigte sich schließlich auf ein sechsgliedriges 
Direktorium und ein Delegationsparlament mit beschließender Stimme; Baden, 
Weimar und Schwerin hatten an diesem Beschluß keinen Teil. Der Reform-
        <pb n="593" />
        Der Frankfurter Fürstentag und das Scheitern der österreichischen Pläne. 579 
entwurf wurde am 1. September dem König von Preußen mitgetcilt, und dieser 
antwortete am 22. September nach reiflichen Beratungen auf Grund eines 
ministeriellen Gutachtens in der Weise, daß er sich einer Kritik der Einzelheiten 
des Entwurfes enthielt und vor allem wieder Ministerkonferenzen empfahl, für 
die jetzt folgende Gesichtspunkte aufgestellt wurden: Preußen erhält ebenso wie 
Osterreich ein Veto gegen jeden Bundeskrieg; Preußen führt abwechselnd mit 
OÖsterreich den Vorsitz am Bundestage; das deutsche Parlament wird durch 
direkte Volkswahlen, nicht durch Delegationen aus den Laudtagen, gebildet. 
Hier war also der frühere preußische Standpunkt erheblich verändert zugunsten 
eines friedlichen Dualismus zwischen Preußen und ÖOsterreich. Schwerlich hat 
Bismarck je daran godacht, sich bei diesem Ziel, selbst wenn es erreichbar ge— 
wesen wäre, auf die Dauer zu beruhigen; Erwägungen, die aus der momentanen 
inneren und äußeren Lage entsprangen, haben ihn offenbar auf diesen Weg ge— 
drängt. In Osterreich war man zunächst durchaus abgeneigt, auf die preußischen 
Vorschläge einzugehen. Rechberg warf Preußen vor, daß es auch jetzt, wie 
immer, jeder fruchtbaren Entwicklung des Bundes widerstrebe. Seine Absicht 
ging dahin, mit den Frankfurter Verabredungen Ernst zu machen und also eine 
engere Verbindung der dentschen Staaten mit Ausschluß Preußens unter Oster— 
reichs Führung zustande zu bringen. 
Ein solcher Ausgang war aber gar nicht nach dem Sinn der Mittelstaaten; 
deren Trachten war vielmehr immer dahin gegangen, durch die beständige Eifer- 
sucht zwischen Preußen und Österreich ihre eigene Selbständigkeit zu sichern 
und zu stärken. Sie wollten sich ebensowenig unter das österreichische Joch 
beugen wie unter das preußische. Und so kam es auf der Ministerkonferenz zu 
Nürnberg, die am 23. Oktober öusammentrat, zu einer allseitigen Ablehnung 
der Vorschläge Rechbergs. Es war eine empfsfindliche Niederlage der öster- 
reichischen Politik. Dieser Mißerfolg hat viel dazu beigetragen, daß der Minister 
Rechberg sich nun veranlaßt fühlte, doch wieder den Anschluß an Preußen 
zu suchen. Rechberg war eine impulsive Natur, und der Verdruß über 
den Abfall der Frankfurter Freunde, eben in dem Moment, wo es galt, 
die Früchte des Fürstentages einzuernten und Preußen zu isolieren, hat ihn 
an Bismarcks Seite geführt, der ihm vom Frankfurter Bundestag her wohl- 
bekannt war und es verstanden hatte, sein persönliches Vertrauen zu erwerben. 
Er ließ sich überzengen, daß Österreich im Bunde mit Preußen in der großen 
politischen Welt mehr erreichen könne als durch die langwierigen und fruchtlosen 
Verhandlungen mit den vielen kleinen Herren, die im Grunde doch immer nur 
ihr eigenes Interesse verfolgten und kein bedeutendes Gewicht in die europäische 
Wagschale zu werfen hatten. Bismarck hat es ausgezeichnet verstanden, aus 
dieser Stimmung für die preußische Sache Vorteil zu ziehen. Ihm paßte in 
diesem Moment ein Zusammengehen von Preußen und Osterreich in großen 
politischen Fragen, unter denen die schleswig-holsteinsche die brennendste war. 
Die Frage der Bundesreform wurde dabei vorläufig ausgesetzt. Es kam ihm 
darauf an, den hinderlichen Widerstand der von Benst geführten mittelstaatlichen 
Partei auszuschalten und im Bunde mit Osterreich so viel wie möglich zu 
erreichen in den deutschen wie in den europäischen Angelegenheiten. Daß es 
auf die Dauer mit dem friedlichen Dualismus nicht gehen konnte, darüber hat 
er sich schwerlich jemals einer Täuschung hingegeben. Aber eine Strecke Weges 
37*
        <pb n="594" />
        580 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871). 
wo der Widerstand der mittelstaatlichen Politik für eine wie dic andere der beiden 
zwiespältigen Mächte als Hemmschuh wirkte. Die glückliche Lösung der deutschen 
Frage hing doch vor allem von der Gestaltung der europäischen Lage ab; und 
diese hatte im Lauf des Jahres 1863 eine für Preußen günstige Wendung 
genommen, namentlich durch die geschickte Haltung Bismarcks in der pol- 
nischen Frage. 
Die polnische und die schleswig-holsteinsche Frage. 
In dem russischen Polen gärte es schon lange, und zu Anfang des Jahres 
1863 war es zum offenen Aufstand gekommen. Die Polen rechneten dabei auf 
eine Einmischung der europäischen Mächte, und in der Tat waren in England 
und Frankreich Sympathien für die Aufständischen vorhanden, und auch die 
österreichische Regierung tat nichts, um eine Unterstützung der Revolution durch 
die galizischen Polen zu verhindern. Anders stellte sich die preußische Regierung 
zu der Frage. Bismarck vertrat die Auffassung, daß die großpolnischen Be- 
strebungen, die dem Aufstand zugrunde lagen, für Preußen ebenso eine Gefahr 
bedeuteten wie für Rußland, und daß es für die preußische Politik nur förderlich 
sein könnc, bei dieser Gelegenheit in ein engeres Verhältnis mit Rußland zu 
kommen, um später einen Rückhalt an dieser Macht zu finden, die einst in ihrem 
Einverständnis mit Osterreich sich so hinderlich für die Erfüllung der nationalen 
Aufgaben Preußens gezeigt hatte. Der König war leicht für diese Politik ge- 
wonnen, dic ja ebenso seiner konservativen Gesinnung wie den prenßischen 
Traditionen entsprach. Er sandte durch den General von Alvensleben einen 
eigenhändigen Brief an Kaiser Alexander, der die Gemeinsamkeit der Interessen 
beider Mächte betonte und eine Unterstützung Preußens gegen den polnischen 
Aufstand anbot. Es kam auch zum Entwurf eines Vertrages, durch den Preußen 
sich verpflichtete, Truppen an der Grenze aufzustellen, um die Unterstützung 
der Aufständischen durch preußische Polen zu verhindern und den Russen über- 
haupt hilfreiche Hand zu leisten. Dieser Vertrag ist freilich nicht ratifiziert 
worden, weil der russische Minister Gortschakoff, ein persönlicher Feind und 
Rival Bismarcks, auf den er auch wegen seines Einflusses beim Zaren eifer- 
süchtig war, nicht den Schein aufkommen lassen wollte, als ob Rußland der 
Hilfe Preußens bedürfe. Aber das freundschaftliche Verhältnis zwischen den beiden 
Monarchen danerte fort, und auch ohne eine förmliche Konvention sperrte Preußen 
die Grenze ab, so daß weder polnische Truppen aus Rußland nach Preußen 
übertreten, noch Freiwillige von Preußen nach Polen gehen konnten und auch die 
Ausfuhr von Geld und Waffen verhindert wurde. Es war eine wirksame Unter- 
suitzung Rußlands und um so wertvoller, als Frankreich, England und auch 
Österreich sich auf die Seite der Polen stellten und wiederholt den Versuch 
machten, zu ihren Gunsten in Rußland diplomatisch einzuwirken. Diese Versuche 
hätten kaum mit der gleichen Entschiedenheit, wie es geschah, abgewiesen werden 
können, wenn Rußland nicht Prenßen an seiner Seite gesehen hätte. Die Gefahr 
eines kriegerischen Vorgehens der Westmächte wurde durch die Abneigung Eng- 
lands dagegen verhütet; und als Kaiser Alexander, empört über die Einmischung 
der Mächte, dem König Wilhelm in einem eigenhändigen Briefe den Vorschlag 
machte, Frankreich und Österreich gemeinschaftlich zu bekriegen, da riet Bismarck,
        <pb n="595" />
        Zusammengehen mit Osterreich. Die polnische Frage 1863. 581 
diesen Vorschlag abzulehnen, weil die Hauptlast dabei auf Preußen drücken, der 
Hauptvorteil aber Rußland zufallen würde, da dieses, wie er sich aus- 
drückte, am längeren Hebelarm sitze, und da die Unfreundlichkeit Gortschakoffs 
nichts Gutes erwarten ließ. König Wilhelm war auch in diesem Punkte mit 
seinem Minister einverstanden und schrieb nach dessen Entwurf eine ablehnende 
Antwort an deu russischen Kaiser. Die persönliche Freundschaft der beiden 
Herrscher erlitt dadurch keine Störung, und das politische Gesamtergebnis war, 
daß Preußen durch die Verbindung mit Rußland einen festen Halt in Europa 
gewonnen hatte, während Frankreich gegen England und auch gegen Osterreich, 
das sich an England anschloß, verstimmt und daher geneigt war, Preußen 
entgegenzukommen. Es war eine Lage, die gerade damals bei dem Wiederauf- 
tauchen der schleswig-holsteinschen Frage der preußischen Politik sehr zu statten 
gekommen ist. 
Im März 1863, während der polnische Aufstand die Aufmerksamkeit der 
Mächte in Anspruch nahm, hatte König Friedrich VII. von Dänemark, gedrängt 
durch die ciderdänische Nationalpartei, im Widerspruch mit den Festsetzungen 
des Londoner Protokolls von 1852, ein Patent erlassen, das auf die schon früher 
geplante Trennung der beiden Herzogtümer und die Einverleibung Schleswigs 
in Dänemark zurückkam, indem zugleich für Holstein eine besondere ständische 
Verfassung in Aussicht genommen wurde, die den früheren Zusagen nicht ent- 
sprach und namentlich den Ständen kein Budgetrecht gewährte. Preußen und 
Osterreich protestierten dagegen, und der Bundestag forderte die dänische Re- 
gierung auf, die Ausführung des Patents zu unterlassen. Da die dänische 
Regierung Ende August diese Forderung ablehnte, so beschloß der Bund am 
I. Oktober 1863, im Wege der Exekution in Holstein einzuschreiten. Ein sächsischer 
und ein hannoverscher Zivilkommissar mit 6000 Mann Bundestruppen sollten 
nach Holstein geschickt werden, um dort die Verwaltung zu übernehmen und die 
Ausführung der dänischen Absichten zu verhindern. Noch ehe diese Exekution 
ins Werk gesetzt werden konnte, wurde im dänischen Reichsrat die längst 
erstrebte neue Verfassung angenommen, die ebenso für Schleswig wie für 
Dänemark gelten sollte, so daß dadurch die Einverleibung Schleswigs und die 
Trennung der beiden Herzogtümer grundgesetzlich festgelegt wurde. Das war am 
13. November. Am 15. starb dann König Friedrich, ehe er noch durch seine 
Unterschrift die Verfassungsurkunde hatte vollziehen können. 
Nun wurde am 16. November 1863 auf Grund des Londoner Protokolls 
Prinz Christian von Glücksburg zum König proklamiert als Christian IX. 
Aber zugleich erließ auch der Erbprinz Friedrich von Augustenburg eine Pro- 
klamation, in der er seinen Regierungsantritt in Schleswig-Holstein als Herzog 
Friedrich VIII. verkündete. Er erklärte, daß die Rechte seines noch lebenden 
Vaters durch dessen Verzicht auf ihn übergegangen seien, und fand in Holstein 
sofort, und nach der Vollziehung der dänischen Gesamtverfassung durch den neuen 
König auch in Schleswig bereitwillige Zustimmung und starken Anhang. Die 
deutschen Mittel- und Kleinstaaten und die Mehrheit fast aller Landtage er- 
klärten sich für ihn; die gesamte öffentliche Meinung in Deutschland, so weit sie 
der nationalen und liberalen Richtung folgte, trat auf seine Seite. Im Gegen- 
satz dazu schlossen sich nun Preußen und ÖOsterreich zusammen, indem sie die 
deutsche Frage zunächst ruhen ließen. Es war das alte System wie vor 1848:
        <pb n="596" />
        582 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871). 
aber der Unterschiecd gegenüber der Metternichschen Zeit war der, daß jetzt 
Preußen die Führung übernahm. Mitbestimmend für den Eutschluß zu dieser 
Verbindung war für Osterrcich die Furcht vor den italienischen Plänen Napo- 
leons. Die dänische Frage hatte ihm einen Anlaß geboten, in seiner Thronrede 
vom 5. November 1863 auf seinen alten Lieblingsplan eines Kongresses zurück- 
zukommen, durch den die Verträge von 1815 im Sinne des Nationalitätsprinzips 
revidiert werden sollten. Darin sah Osterreich eine Gefahr für Venetien und 
suchte sich durch den Zusammenschluß mit Preußen dagegen zu decken. Der 
Gesichtspunkt, der die österreichische Politik in der schleswig-holsteinschen Frage 
leitete, war das Bestreben, die Wiederherstellung der alten Personalunion der 
Herzogtümer mit Dänemark durchzusetzen. 
Einen ganz anderen Standpunkt nahm Bismarck ein. Er hat von vorn- 
herein die Erwerbung der Herzogtümer für Prenußen ins Ange gefaßt. Gleich 
nach dem Tode des Königs von Dänemark hatte er in ciner Kronratssitzung 
seinen königlichen Herrn nachdrücklich auf dieses Ziel hingewiesen. Aber Wilhelm 
war keineswegs geneigt, ohne weiteres auf derartige Vorschläge einzugehen. Er 
erklärte, er habe kein Recht auf die Herzogtümer, während Bismarck darauf 
hinwies, daß auch das Recht der Augnustenburger zweifelhaft sei und daß die 
Einverleibung durch das prenßische Staatsinteresse gefordert werde. Zwischen 
dem, was Bismarck wollte, und dem, was Osterreich erstrebte, lag als dritte 
Möglichkeit die Schaffung eines neuen Kleinstaats, auf die sich aber Preußen 
nicht einlassen konute, ohne daß hinreichende Garautien für dessen zukünftige 
politische Haltung geleistet wuirden. Den Wünschen der öffentlichen Meinung 
würde es am meisten entsprochen haben, wenn Preußen im Einverständnis mit 
den deutschen Bundesregierungen außer Osterreich durch einen Krieg gegen Däne- 
mark den Augustenburger als Herzog von Schleswig-Holstein eingesetzt hätte. 
Aber Preußen hätte bei einer solchen Politik nicht bloß Osterreich, sondern wahr- 
scheinlich auch die Westmächte gegen sich gehabt, da der Beistand Frankreichs nur 
durch Abtretungen am linken Rheinnfer zu gewinnen gewesen wäre. Gegen- 
über dem Widerstand dieser Mächte genügte aber die Bundesgenossenschaft der 
liberalen Nationalpartei in Deutschland mit ihren Zeitungen, ihren Vereinen, 
ihren Freischaren nicht. Bismarck wollte nicht in eine ähnliche Lage geraten wie 
einst Preußen vor Olmütz. Mit OÖsterreich im Bunde konnte er hoffen, daß die 
Gefahr einer enropäischen Koalition gegen Preußen sich würde vermeiden lassen. 
Natürlich durften die Osterreicher von seinen letzten Zielen nichts ahnen, und 
Bismarck mußte sich auch hüten, Verbindlichkeiten gegen Osterreich zu über- 
nehmen wie etwa eine Garantie Venetiens, wodurch er mit Frankreich in Kon- 
flikt gekommen wäre. Er brauchte eine Rückendeckung durch Frankreich, um in 
dem Verhältnis mit Osterreich der Überlegene zu bleiben. Daß er es verstanden 
hat, in der schleswig-holsteinschen Frage Osterreich hinter sich herzuziehen und 
die Gefahren eines europäischen Konfliktes zu vermeiden, ist eine seiner größten 
diplomatischen Leistungen. 
Nicht ganz leicht war es auch, den König selbst für diese Politik zu ge- 
winnen. Königin Augusta, der Kronprinz Friedrich Wilhelm und dessen Ge- 
mahlin, die englische Prinzessin Viktoria, standen alle auf seiten des Augusten- 
burgers und machten ihren Einfluß in diesem Sinne geltend. Dagegen betonte 
Bismarck dem König gegenüber immer besonders stark, daß die angustenburgische
        <pb n="597" />
        Die schleswig-holsteinsche Frage 1863 und 1864. 583 
Partei im großen und ganzen die liberale Partei sei, die in Preußen eben damals 
in einen so scharfen Gegensatz zur Krone geraten war; hatte doch auch das 
preußische Abgeordnetenhaus sich offen für die Sukzession des Augustenburgers 
erklärt. So hat der innere Konflikt mitgeholfen, um den König für die von 
Bismarck geratene Politik in der schleswig-holsteinschen Frage zu gewinnen. 
Niemals hat Bismarck mehr als in diesen Jahren von der Aufrechterhaltung 
konservativer Grundsätze in der auswärtigen Politik gesprochen; dieses Schlag- 
wort war zugleich auch einer der Fäden, aus denen das Seil gedreht war, an dem 
er Osterreich hinter sich herzog. 
Die Übereinstimmung zwischen der preußischen und der österreichischen 
Politik beruhte anfangs auf dem gemeinschaftlichen Gegensatz gegen die liberale 
angustenburgische Partei. Daß Osterreich sich überhaupt so tief in die schleswig- 
holsteinsche Frage eingelassen hat, erklärt sich durch seine Rivalität gegen Preußen, 
dem es diese deutsche Angelegenheit nicht allein überlassen wollte. Die bloße 
Andentung Bismarcks bei einem Zögern Osterreichs, daß Preußen allein vor- 
gehen werde, genügte immer, um die Bedenken der Osterreicher zu überwinden. 
Auch den Wunsch Österreichs, die Bundesexekution aufzuschieben, um inzwischen 
Verhandlungen mit Dänemark zu führen, hat Bismarck auf diese Weise zum 
Schweigen gebracht. Er wollte die sofortige Exekution, und sobald diese auf 
Widerstand stieß, ein energisches Vorgehen der beiden Großmächte. Er stellte 
sich zunächst auf den Boden der Verträge von 1852 und ließ die Sukzessionsfrage 
ganz hinter der Verfassungsfrage zurücktreten. Dänemark hatte ja zweifellos 
gegen die Bestimmungen des Londoner Protokolls verstoßen. Beharrte es dabei 
und kam es darüber zum Kriege, so war Dänemark vor Europa offenbar ins 
Unrecht gesetzt, und die völkerrechtliche Grundlage von 1852 wurde hinfällig:; 
dann hatte man den Mächten gegenüber freie Hand, auch in der Sukzessionsfrage. 
Das ist die Linie, die Bismarck eingehalten hat und auf der auch Osterreich ihm 
anfangs gefolgt ist. 
Die sofortige Exekution in Holstein wurde am 7. Dezember 1863 am 
Bundestage beschlossen, allerdings gegen den Widerspruch der mittelstaatlichen 
Partei, die Anstoß daran nahm, daß die Sukzessionsfrage und damit auch der 
Anspruch des Augustenburgers vorläufig ganz zurückgestellt werden sollten. Bis 
zum Ende des Jahres war fast ganz Holstein in den Händen der Bundestruppen, 
und nun suchte der Erbprinz von Augustenburg, der persönlich im Lande erschien 
und begeistert ausgenommen wurde, trotz der Abmahnung Preußens und Oster- 
reichs, begünstigt durch die mittelstaatlichen Bundeskommissare, von seiner 
Residenz in Kiel aus eine förmliche Regierung im Lande einzurichten. 
Der weitere Fortgang der Sache war aber durch die Haltung der euro- 
päischen Mächte bedingt, auf welche die mittelstaatliche Politik keinen Einfluß 
zu üben vermochte. Bismarck hatte es England überlassen, den Konferenzplan 
Napoleons durch seinen Widerspruch zum Scheitern zu bringen, während er 
selbst die Gelegenheit benützte, um durch eine entgegenkommende Haltung sich 
ohne Kosten und Gefahr das für ihn damals so wichtige Wohlwollen Frankreichs 
zu gewinnen. England suchte nun, in Verbindung mit Rußland, zu vermitteln. 
Beide Mächte drängten in Kopenhagen zur Aufhebung der nenuen Verfassung. 
König Christian IX., der sie nur widerwillig angenommen hatte, war auch dazu 
bereit; aber die Stimmung im Lande war durchaus für ihre Aufrechterhaltung
        <pb n="598" />
        584 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—19871) 
und für die damit verbundene Einverleibung Schleswigs. Der König fand kein 
Ministerium, das seinen Absichten entgegengekommen wäre; die Vermittlung 
war also gescheitert. 
Jetzt siellten Osterreich und Preußen am 28. Dezember 1863 beim Bundes- 
tage den Antrag, den König von Dänemark aufzufordern, das neue Grundgesetz 
aufzuheben, widrigenfalls der Bund durch militärische Besetzung Schleswigs 
sich ein Pfand verschaffen würde für die Erfüllung seiner gerechten Forderungen. 
Dieser Antrag wurde aber am 14. Jannar 1864 vom Bundestage abgelehnt; 
die Mehrheit der Mittel= und Kleinstaaten trat dadurch in offenbaren Gegen- 
satz zu den beiden Großmächten. Zugleich warnte England die beiden Mächte 
durch Uberreichung einer Note vor der Besetzung Schleswigs. Preußen und 
Osterreich schlossen darauf nach Bismarcks Vorschlag am 16. Januar 1864 ein 
förmliches Kriegsbündnis und stellten zugleich das Ultimatum an Dänemark, 
binnen 48 Stunden das neue Grundgesetz und damit die Einverleibung Schles- 
wigs aufzuheben; im Fall der Ablehnung sollten österreichische und preußische 
Truppen Schleswig besetzen, um es vor der Einverleibung zu schützen; die Frage 
der Erbfolge aber sollte später von den beiden Mächten im Einverständnis mit- 
einander geregelt werden. Am 18. Jannar lehnte die dänische Regierung das 
Ultimatum ab, am 19. teilten Osterreich und Preußen dem Bunde mit, daß sie 
selbständig vorgehen würden, am 20. übernahm der General Wrangel den Ober- 
befehl über die preußischen und österreichischen Truppen. So entwickelte sich aus 
der Bundesexekution der Krieg der beiden deutschen Großmächte gegen Dänemark. 
Ein Versuch Englands zur Bildung einer Gegenkoalition scheiterte; um die 
Mächte auch weiterhin zu beschwichtigen, erklärten Preußen und Osterreich am 
31. Jannar, daß sie sich im Kriegsfall nicht weiter an die Londoner Verträge 
binden könnten, daß sie aber eine endgültige Regelung der Erbfolgefrage nur in 
Übereinstimmung mit den Signatarmächten vornehmen würden. 
Der Verfassungskonflikt auf dem Höhepunkt. 
Während dieser äußere Konflikt sich vorbereitete, hatte der innere Ver- 
fassungskonflikt in Preußen seinen Höhepunkt erreicht. Das nengebildete 
Ministerinm, in welchem Bismarck den Vorsitz und das Außere, Roon das 
Kriegswesen, Graf Friedrich von Eulenburg das Innere übernommen hatte, sah 
sich einer unerhört starken oppositionellen Bewegung im Lande gegenüber. Der 
König war aufs schmerzlichste bewegt durch den Widerstand, den seine aus pflicht- 
mäßiger Erwägung entsprungenen Maßregeln gefunden hatten, und die politische 
Haltung seiner nächsten Angehörigen trug nur noch dazu bei, den Druck der Lage 
für sein Gemüt zu steigern. Die Königin Augusta verhehlte ihre Abneigung 
gegen Bismarck und die ihrer Meinung nach reaktionäre Richtung seiner Amts- 
führung nicht; der Kronprinz und seine Gemahlin, die englische Prinzessin 
Victoria, Tochter der Königin Victoria von England und ihres koburgischen Ge- 
mahls, neigten zu der liberalen Auffassung hin und standen in offenem 
Gegensatz zu dem Ministerinm. Bismarck hat von den nervenzerrüttenden. 
Kämpfen gegen diese höfischen Einflüsse immer mit besonderer Schärfe und 
Vitterkeit gesprochen, gerade weil er sie damals nur in gedämpftem Tone führen 
durfte. Aber er verstand es, sich das Vertrauen des Königs zu bewahren, der an 
dem für recht und notwendig Erkannten in unerschütterlicher Uberzeugung festhielt.
        <pb n="599" />
        Der Verfassungskonflikt auf dem Höhepunkt 1863. 585 
Von dieser Haltung zeugt auch die Thronrede, mit der am 14. Januar 1863 
die neue Session des Landtages eröffnet wurde. Schon die Adreßdebatte ließ die 
Erregung erkennen, die bei der Opposition herrschte. Der maßvolle Entwurf, 
den Georg von Vincke namens der Altliberalen einbrachte, wurde von dem viel 
schärferen beiseite gedrängt, den Virchow im Namen der fortschrittlichen Partei 
entworfen hatte und in dem das Ministerium geradezu des Verfassungsbruchs 
beschuldigt wurde; und obwohl Bismarck seinen staatsrechtlichen Standpunkt im 
Sinne der Lückentheorie auf das eindringlichste darlegte, wurde diese Adresse 
doch mit überwältigender Mehrheit angenommen und zugleich der Beschluß ge- 
faßt, sie dem König durch eine Deputation zu überreichen. Aber der König lehnte 
den Empfang der Deputation ab und antwortete auf die ihm zugesandte Adresse 
mit ernsten und nachdrücklichen Worten, die keinen Zweifel darüber ließen, daß 
er fest und ohne Wanken auf der Seite der Minister stand und trotz seines Be- 
dauerns über das Unregelmäßige der budgetlosen Regierung, trotz des dringenden 
Wunsches, eine Verständigung herbeizuführen, nicht im entferntesten daran dachte, 
die Rechte der Krone preiszugeben. Noch schärfer trat der Gegensatz des Ab- 
geordnetenhauses zu dem Ministerium bei einer Interpellation über die Be- 
ziehungen Preußens zu Rußland in der polnischen Krisis hervor; Bismarck 
verweigerte ihre Beantwortung, das Haus aber faßte nach dreitägiger Debatte 
den Beschluß, die Regierung zur Bewahrung einer strikten Neutralität aufzu- 
fordern, weil man fürchtete, daß Preußen durch die Politik der Regierung in 
einen Krieg mit den Westmächten geraten könnte. 
Zu ersprießlicher parlamentarischer Arbeit war die Erregung viel zu groß. 
Das Wehrgesetz, das die Regierung vorgelegt hatte und das an den alten Grund- 
lagen festhielt, hatte von vornherein keine Aussicht auf Annahme; die Kosten 
für die militärische Reorganisation wurden sogleich gestrichen, ebenso alle ge- 
heimen Fonds. Regierung und Volksvertretung reizten einander abwechselnd 
durch die Aufstellung übertriebener Forderungen. Die Regierung verlangte, 
daß den Beamten, die Abgeordnetenmandate angenommen hatten, die Kosten der 
Stellvertretung auferlegt werden sollten; man wollte damit namentlich die zahl- 
reichen fortschrittlichen Kreisrichter treffen, denen man sonst nicht viel anhaben 
konnte. Die Fortschrittspartei wollte die Minister kraft ihrer Verantwortlichkeit 
persönlich haftbar machen für die unbewilligten Ausgaben; sie legte dem Hause 
einen Gesetzentwurf über die Verantwortlichkeit der Minister vor, der von Bis- 
marck zurückgewiesen wurde, weil er bei der Lage der Diunge einem Richter- 
kollegium die Entscheidung über die Machtverteilung zwischen Krone und Land- 
tag anheimgestellt haben würde. Der Kampf ums Recht wurde immer mehr zu 
einem Machtkampf; es kam zu heftigen Zusammenstößen der Minister mit den 
Präsidenten des Hauses, die ihre Disziplinargewalt auch den Regierungsvertretern 
gegenüber zu handhaben versuchten. Schon Bismarck hatte einmal, bei der 
Polendebatte, nachdrücklich erklärt, die Disziplinargewalt des Präsidenten ende 
am Ministertisch. Dieselbe Auffassung vertrat Roon in der Sitzung vom 11. Mai, 
als ihn der Vizepräsident von Bockum-Dolffs wegen eines scharfen Ausdrucks zu 
unterbrechen versuchte. Roon protestierte nachdrücklichst dagegen und wiederholte 
den Grundsatz, daß die Disziplinargewalt des Präsidenten sich nicht auf die 
Minister erstrecke. Darüber entstand ein gewaltiger Lärm; die Sitzung mußte 
unterbrochen werden. Die Minister verlangten vom Präsidium eine Erklärung
        <pb n="600" />
        585 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871). 
in ihrem Sinne:; und da das Haus eine solche ablehnte, so hielten sie sich von 
den Sitzungen fern, bis am 21. Mai Bismarck mit einer königlichen Botschaft 
erschien, welche die Haltung des Ministerinnes billigte und das Haus aufforderte, 
die verlangte Erklärung abzugeben. Auf diese königliche Botschaft antwortete das 
Abgcordnetenhaus am 22. Mai mit der Erklärung, es habe kein Mittel der Ver- 
ständigung mehr mit diesem Ministerium und müsse jede Mitwirkung an der 
gegenwärtigen Politik der Regierung ablehnen. Der König erklärte darauf in 
einer neuen Botschaft vom 26. Mai: „Meine Minister besitzen Mein Vertranen, 
ihre amtlichen Handlungen sind mit Meiner Billigung geschehen, und Ich weiß 
es ihnen Dank, daß sie sich angelegen sein lassen, dem verfassungswidrigen 
Streben des Abgeordnetenhauses nach Machterweiterung entgegenzutreten.“ 
Am folgenden Tage, dem 27. Mai, wurde die Sitzung geschlossen. Und 
nun schlug die Regierung Bahnen ein, die an das Regiment Napoleons III. er- 
innern: am 1. Juni 1863 wurde eine Preßverordunung erlassen, die den Polizei- 
behörden die Befugnis erteilte, Zeitungen nach zweimaliger Verwarnung zu 
unterdrücken. Es war das bewährte Mittel, durch das Napoleon die oppositionelle 
Presse mundtot gemacht hatte. Die Maßregel erregte einen Sturm von Ent- 
rüstung auch in gemäßigt liberalen Kreisen. Heinrich von Treitschke, der Her- 
ausgeber der Preußischen Jahrbücher, sprach seinen Unmut darüber in zornigen 
Worten aus und stellte die Besprechung politischer Angelegenheiten in seinem 
Blatte ganz ein; andere Zeitschriften folgten seinem Beispiel. Der Kronprinz 
erklärte auf einer Reise in Danzig öffentlich den Vertretern der Stadt, daß er an 
dieser reaktionären Maßregel keinen Anteil habe, was ihm eine ernste Rüge seines 
königlichen Vaters zuzog. Verschiedene Stadtverordnetenversammlungen, die 
um Zurücknahme der Verordnung baten, wurden darauf hingewiesen, daß 
politische Gegenstände nicht in ihren Wirkungsbereich gehörten. Die Stadtver- 
ordneten von Berlin faßten darauf den Beschluß, sich nun auch aller patriotischen 
Kundgebungen aus Anlaß freudiger oder trauriger Ereignisse im Herrscherhause 
zu enthalten und führten diesen Beschluß in der Folge durch. So entfremdeten 
sich Fürst und Volk, und die Verbitterung im Lande wuchs mehr und mehr. 
Solche Stimmungen herrschten, als der Frankfurter Fürstenkongreß am 
I. September geschlossen wurde. Die Regierung, die das Ziel der Verständigung 
nicht aus den Augen verlor, ergriff diesen Moment, wo Preußen in der deutschen 
Frage eine der liberalen Nationalpartei entgegenkommende Haltung an- 
genommen hatte, um mit einem Hinweis auf die deutschen Aufgaben Prenßens 
noch einmal an die öffentliche Meinung zu appellieren und womöglich die inneren 
Schwierigkeiten durch die Aussicht auf eine großzügige nationale Politik zu über- 
winden. Am 2. September wurde das Abgeordneteuhaus aufgelöst; aber der 
nationale Appell blieb bei der mißtrauischen und verbitterten Stimmung der 
Wähler ohne die gehoffte Wirkung; auch die von Eulenburg versuchte Einwirkung 
auf die Beamten fruchtete wenig. Die Wahlen vom 28. Oktober 1863 gaben 
der Opposition wieder die weit überwiegende Mehrheit. Die Thronrede schlug 
einen versöhnlichen Ton an, aber sie hielt die Reorganisation der Armee mit der 
dreijährigen Dienstzeit nach wie vor aufrecht; mit Nachdruck wies sie auf den Stand 
der deutschen und der schleswig-holsteinschen Frage hin. Die Preßverordnung, 
über welche die Opposition natürlich lante Klagen führte, wurde aufgehoben; 
aber an der neuen Wehrordnung ließ die Regierung nicht rütteln. Als dann die
        <pb n="601" />
        Der Verfassungskonflikt und die auswärtigen Fragen 1863 und 1864. 587 
Beziehungen zu Dänemark sich immer bedenklicher gestalteten, forderte die 
Regierung vom Abgcordnetenhause die Ermächtigung zur Aufnahme einer An- 
leihe von 12 Millionen Talern für den Kriegsfall; aber statt diese Anleihe zu 
bewilligen, richtete das Haus eine Adresse an den König, in der es ihm Natschläge 
zu einer Kursänderung in der auswärtigen Politik erteilte, die den Uberzeugungen 
und Pläuen der Regierung vollständig widersprachen: es verlangte den Rücktritt 
Preußens von dem Londoner Vertrage von 1852, die Anerkennung des Augusten- 
burgers und seine tatkräftige Unterstützung durch den Deutschen Bund; man 
wollte überhaupt, daß nicht Preußen, sondern Deutschland in dieser Sache vor- 
gehen solle; in solchem Sinne ist auch das bekannte Wort zu verstehen, 
das dem Abgeordneten Virchow in den Mund gelegt worden ist, man müsse 
Preußen den Großmachtskitzel austreiben. Der König antwortete natürlich ab- 
lehnend auf diese Vorschläge; er wies darauf hin, daß er nicht einseitig und ohne 
Rücksicht auf die internationalen Beziehungen von einem mit den europäischen 
Mächten geschlossenen Vertrage zurücktreten könne, und daß die Prüfung der 
schleswig-holsteinschen Sukzessionsfrage dem Bunde für eine spätere Zeit anheim- 
gestellt werden würde. Er mahnte vor allem, die geforderte Anleihe zu be- 
willigen; und Bismarck gab in der Kommissionsberatung zu verstehen, daß, wenn 
wider Hoffen und Erwarten die Bewilligung nicht erfolge, die Regierung das 
Geld nehmen müsse, wo sic es bekommen könne. Die Kommission aber empfahl 
die Ablehnung der Anleihe, und nach heftiger Debatte wurde sie auch im Hause 
mit 275 gegen 51 Stimmen verworfen. Zugleich wurde eine Resolution an- 
genommen, die jede Anleihe ohne Genehmigung des Landtags für verfassungs- 
widrig und unverbindlich erklärte; eine andere Resolution protestierte gegen die 
Besetzung der Herzogtümer durch Preußen und Osterreich als europäische Groß- 
mächte. Man wollte statt dessen das Einschreiten des Bundes, und zwar für die 
Sache des Augustenburgers; das preußische Abgcordnetenhaus in seiner Mehr- 
heit schlug sich also auf die Seite der klein= und mittelstaatlichen Gegner Preußens, 
deren Pläne in diesem Punkte scheinbar der liberalen öffentlichen Meinung ent- 
sprachen. Wäre es nach den Beschlüssen des Abgcordnetenhauses gegangen, so 
wäre die großartige Politik, für die Bismarck den König gewonnen hatte, im 
Keime erstickt worden, und man wäre wahrscheinlich niemals aus dem alten 
Elend des Deutschen Bundes herausgekommen. Aber die Regierung verfolgte, 
unbekümmert um die Haltung des Abgcordnetenhauses, ihre Ziele energisch 
weiter. Der Landtag wurde am 25. Jannar 1864 geschlossen, und der Krieg 
begann 
Der dänische Krieg. 
Preußen und Osterreicher rückten vereint in Schleswig ein: ein preußisches 
Korps unter Prinz Friedrich Karl, ein österreichisches unter dem Feldmarschall- 
leutnant von Gablenz, dazu eine preußische Gardedivision, alles in allem 57 000 
Mann, unter dem Oberbefehl des Feldmarschalls Wrangel. Eine größere 
Truppenmacht hielt man nicht für erforderlich, weil die dänische Armee unter 
dem General De Meza, die so ziemlich alle verfügbaren Kräfte des Geguers 
enthielt, nur 55 000 Mann stark war. Sie hatte eine sehr feste Stellung inne 
an dem sogenannten Danewerk, einer Befestigung, die sich von Schleswig aus, 
gewissermaßen den Meeresarm der Schlei fortsetzend, meilenweit nach Westen
        <pb n="602" />
        588 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871). 
hinzog, und dem Vormarsch nach Norden ein schwer überwindliches Hindernis 
bot. Der preußische Generalstabschef von Moltke, dessen strategisches Genie hier 
zum erstenmal in großen Verhältnissen sich betätigen durfte, hatte einen Feld- 
zugsplan entworfen, der damit rechnete, daß diese Stellung nicht durch einen 
direkten Angriff, sondern durch Umgehung in der östlichen Flanke, also durch 
Uberschreitung der Schlei, zu Falle gebracht werden sollte. Er nahm an, daß da- 
mit der Hauptteil des dänischen Heeres vernichtet werden würde, und sein Plan 
ging dann weiter dahin, daß man, ohne sich mit der Belagerung der starken, 
aber abseits liegenden Stellung von Düppel aufzuhalten, gleich die Besetzung 
von Jütland vornehmen und von da nach der Insel Fünen hinübergehen sollte, 
um möglichst viel von dem dänischen Gebiete in die Hand zu bekommen und da- 
durch den Gegner zum Frieden zu zwingen; an einen Angriff auf Kopenhagen 
konnte man ja nicht denken, weil es dazu an einer ausreichenden Flottenmacht 
fehlte. Dieser vortrefflich angelegte Plan wurde dem Oberstkommandierenden 
mitgeteilt, natürlich nur in der Form eines Vorschlags, ohne Bindung im ein- 
zelnen. Tatsächlich ist denn auch Wrangel ziemlich stark von dem Moltkeschen 
Plane abgewichen, so daß der Feldzug doch einen wesentlich anderen Verlauf 
genommen hat, als es geplant war. Wrangel ließ zugleich mit der Umgehungs- 
bewegung auch einen Frontalangriff gegen das Danewerk ausführen. Der 
dänische General, der vor allem bestrebt sein mußte, die Zertrümmerung der 
Armee, hinter der keine Reserven standen, zu verhüten, erhielt Gelegenheit, dem 
kombinierten Angriff auszuweichen und das Danewerk zu räumen. 
Dieser Rückzug machte für die dänische Sache einen sehr ungünstigen mora- 
lischen Eindruck im In= und Auslande, und De Meza wurde unter dem Druck 
stürmischer Straßenkundgebungen in der Hauptstadt vom Oberbefehl entfernt; an 
seine Stelle trat General v. Lüttichan, der den Rückzug widerraten hatte. Flensburg 
und das nördliche Schleswig wurden nun von den verbündeten Truppen besetzt, 
ohne daß dabei Gelegenheit zu einer großen und glänzenden Waffentat sich er- 
geben hätte. Wrangel drängte darauf, jetzt zur Besetzung Jütlands überzugehen; 
aber da kam Gegenbefehl von Berlin. Die preußische Regierung war zwar ein- 
verstanden mit der Absicht der Heeresleitung, aber Osterreich hatte Bedenken er- 
hoben, da man dort bei Uberschreitung der jütischen Grenze die Einmischung von 
Frankreich und England fürchtete. England stand durchaus auf seiten Däne- 
marks, wie Bismarck — im Gegensatz zu den liberalen Politikern — ganz 
richtig vorausgesehen hatte; es hatte nach dem Rückzuge der Dänen einen Waffen- 
stillstand und einen Kongreß vorgeschlagen und verhandelte mit Rußland und 
Frankreich über eine Intervention. Aber Rußland war jetzt nicht mehr geueigt, 
den Preußen in den Arm zu fallen — die Polenpolitik von 1863 trug jetzt ihre 
Früchte — und auch Napoleon behielt seine freundliche Haltung Preußen gegen- 
über bei, da er von Bismarck darüber beruhigt worden war, daß von einer 
Garantie Venctiens bei dem Bündnis mit Osterreich nicht die Rede gewesen sei. 
Die Furcht der Osterreicher vor einer Einmischung der Westmächte war daher 
nicht begründet, und von Berlin aus wurde der General Edwin Manteuffel nach 
Wien gesandt, um die österreichische Regierung für den Plan der Besetzung 
Jütlands zu gewinnen. Damit verbanden sich Verhandlungen wegen des 
Widerstandes der Mittelstaaten gegen das Vorgehen der Großmächte, der damals 
in gefährlicher Wcise hervortrat. Die sächsisch-hanmnoverschen Bundeskommissare
        <pb n="603" />
        Der dänische Krieg 1864. Erstürmung der Düppeler Schanzen. 589 
und Exekutionstruppen in Holstein hatten den Durchmarsch der Preußen und 
OÖsterreicher erschwert und fuhren fort, ihre Verproviantierung zu hindern, so 
daß Wrangel, um eine sichere Verbindung zu haben, einige holsteinische Städte 
besetzt hatte und feindselige Zusammenstöße mit den Bundestruppen zu be- 
fürchten waren. Manteuffel ging damals auch nach Hannover und Dresden, um 
die dortigen Regierungen, die nach wie vor für den Augustenburger eintraten, 
zum Einlenken zu veranlassen, damit den Reibungen in Holstein ein Ende ge- 
macht würde. Der gemeinsame Gegensatz gegen die Mittelstaaten brachte auch 
die beiden deutschen Großmächte wieder näher zusammen, und Osterreich ging 
nach längeren Verhandlungen auf den Vorschlag der Besetzung Jütlands ein, 
setzte aber dabei durch, daß — gegen den Moltkeschen Plan — auch die Stellung 
von Düppel gleich angegriffen werden sollte. 
An der jütischen Grenze war es inzwischen schon zu Kämpfen gekommen, 
die den Befehl, Halt zu machen, überholt hatten. Bei der Verfolgung dänischer 
Truppen hatten die Preußen die jütische Stadt Kolding besetzt. Wrangel hatte 
befohlen, diese Stellung zu halten, dann aber nicht weiter vorzurücken. Der 
alte Soldat war entrustet über den Besehl, den er von Berlin aus erhalten 
hatte; er hat damals an den König telegraphiert: die Diplomaten, die ihm 
dazu geraten hätten, verdienten den Galgen — was ihm Bismarck lange nicht 
hat vergessen können. Am 6. März begann nun wieder das Vorrücken in Jüt- 
land und damit der zweite glänzendere Teil des Krieges. Man nahm jetzt gleich 
die Operationen gegen Düppel und Alsen auf, wogegen auch Moltke nichts mehr 
einzuwenden hatte, weil bei der Lage der Dinge ein durchschlagender militärischer 
Erfolg, eine glänzende Waffentat dazu gehörte, um die Kriegführenden beim 
Ausland in Respekt zu setzen für die bevorstehenden diplomatischen Verhand- 
lungen. Diese Aufgabe fiel dem preußischen Armeekorps zu. Seit dem 13. März 
schritt man zu einer förmlichen Belagerung der Werke von Düppel und der 
gegenüber auf der Insel Alsen gelegenen Festung Sonderburg. Der kluge Plan 
des Obersten von Blumenthal, erst nach Alsen hinüberzugehen, ehe man den ent- 
scheidenden Angriff auf Düppel unternahm, kam nicht zur Ausführung, weil der 
Ubergang in der Nacht vom 2. zum 3. April durch plötzlich einsetzendes 
stürmisches Wetter vereitelt wurde. Unmittelbar darauf wurde das Bom- 
bardement eröffnet, und am 18. April schritt man zum Sturm auf die Düppeler 
Schanzen. Die preußischen Truppen legten hier zum erstenmal seit der Heeres- 
reform eine gläuzende Probe ihrer Tüchtigkeit im Felde ab, die dem preußischen 
Namen wieder allgemeine Achtung in der Welt verschaffte. In einer halben 
Stunde waren unter erheblichen Verlusten — über tausend Tote und Ver- 
wundete — die 6 südlichen Schanzen erobert; die Dänen zogen sich auf die 
Insel Alsen zurück, wohin ihnen die Preußen zunächst nicht folgen konnten, 
weil ihre Operationen nicht, wie die der Dänen, durch eine Flotte unterstützt 
wurden. Nun wurde unter dem General Vogel von Falckenstein die Besetzung 
von Jütland bis zur Grenze des Lijmfjord vollendet; am 28. April räumten die 
DTänen auch die Festung Fridericia. 
Der Mangel einer Flotte machte sich auch sonst während des Krieges sehr 
störend bemerkbar. Die Dänen blockierten die schleswig-holsteinischen Häfen 
und beschlagnahmten alle deutschen Kauffahrteischiffe, die sie bekommen 
konnten, auch aus den nichtpreußischen Seehäfen, wie Bremen, Hamburg,
        <pb n="604" />
        590 Die Begrundung des Deutschen Reiches (1859—1871). 
Lübeck, trotzdem der Bund nicht mit ihnen im Kriege war. Zwei öseerreichische 
Fregatten unter Tegethoff hatten am 12. Mai ein unentschiedenes Gefecht mit 
drei dänischen Kriegsschiffen in der Nähe von Helgoland; aber im ganzen waren 
die Dänen zur See die Überlegenen. 
Inzwischen war die Londoner Konferenz eröffnet worden, am 25. April, 
und am 12. Mai wurde ein Waffenstillstand auf 4 Wochen geschlossen, während 
dessen auch die dänische Blockade aufgehoben werden mußte. Die Diplomatie 
hatte zunächst das Wort. 
Bismarck hatte sich bei den Verhandlungen, die schon gleich nach Düppel in 
lebhafteren Gang gekommen waren, namentlich mit Napoleon gut zu stellen 
gesucht. Er wies dessen Vorschlag, die schleswig holsteinsche Frage durch ein 
Plebiszit zu erledigen, nicht von vornherein zurück, obwohl dieser Plan schon 
wegen seines demokratischen Beigeschmacks seinen Neigungen gar nicht entsprach, 
sondern überließ es klüglich Osterreich und Rußland, durch ihren Widerspruch 
den französischen Vorschlag zu Fall zu bringen. Darauf trat Napoleon ins- 
geheim mit Preußen in Verhandlung und schlug Bismarck die Einverleibung der 
Herzogtümer in Preußen vor, wobei in Schleswig eine Teilung nach der Natio- 
nalität in Aussicht genommen war. Bismarck war sehr zufrieden mit diesem 
französischen Vorschlage, machte aber zunächst den anderen Mächten gegenüber 
noch keinen Gebrauch davon. Er einigte sich mit Napoleon über folgendes Vor- 
gehen: Preußen wollte auf der Konferenz zuerst die Herstellung der Personal-- 
union fordern. Man sah voraus, daß die Dänen nicht darauf eingehen würden. 
Dann sollte die Kandidatur des Augustenburgers auf die Bahn gebracht werden; 
und wenn, wie zu erwarten war, auch darüber eine Einigung nicht erzielt werden 
konnte, sollte Preußen die Herzogtümer mit Ausschluß des dänischen Teils von 
Schleswig für sich selbst in Anspruch nehmen. Nach diesem Plan hat dann auch 
Bismarck die Verhandlungen geführt. Er eröffnete sie mit der Erklärung, der 
sich auch Osterreich und der Deutsche Bund anschlossen, daß die Verträge von 
1850 hinfällig geworden seien, und schlug zunächst vor, die reine Personalunion 
zwischen den Herzogtümern und Dänemark wiederherzustellen. Dieser Vorschlag 
wurde aber von den Dänen als ganz unannehmbar zurückgewiesen, und nun 
kam die Kandidatur des Angustenburgers an die Reihe. Der Prinz hatte einge- 
sehen, daß sein Schicksal lediglich von Preußen abhänge, und hatte sich gegenüber 
dem Kronprinzen, mit dem er persönlich befreundet war, zum engsten Auschluß 
an Preußen bereit erklärt. Dieser hatte dann ein Programm der Zugeständnisse 
entworfen, die der künftige Herzog an Preußen machen müsse, und hatte damit 
sowohl die Billigung des Königs wie die Zustimmung des Prinzen selbst ge- 
funden, der eine entsprechende Erklärung gegenüber dem König am 29. April 
abgegeben hatte. Danach sollte Rendsburg Bundesfestung, Kiel eine preußische 
Marinestation werden; Schleswig-Holstein sollte dem Zollverein beitreten und 
mit Preußen eine Militär= und Marinekonvention abschließen, durch welche die 
Streitkräfte des Landes der preußischen Kriegsmacht angegliedert wurden; endlich 
sollte ein Nord-Ostsee-Kanal gebant werden, der den preußischen Schiffen ohne 
jede Behinderung offen stehen würde. Der König wie der Kronprinz waren ehrlich 
bestrebt, die Kandidatur des Prinzen von Augustenburg zu fördern; den beherr- 
schenden Hintergedanken Bismarcks, die Herzogtümer für Preußen zu erwerben, 
hat König Wilhelm auch damals noch keineswegs geteilt. Auf diese Stimmung des
        <pb n="605" />
        Diplomatische Verhandlungen während des Krieges. 591 
Königs, die dem Prinzen sehr günstig war, hatte Bismarck bei der Verfolgung 
seiner Pläue ebenso Rücksicht zu nehmen, wie auf die Interessen Osterreichs. 
Am 21. Mai ging eine preußische Note nach Wien, die als Grundlage für 
die weiteren Konferenzverhandlungen die Kandidatur des Erbprinzen von 
Augustenburg vorschlug, wenn dieser die nötigen Garantien für eine konservative 
Regierung gäbe: — Osterreich gegenüber wurde von Bismarck immer das 
„konservative Prinzip“ betont, nicht die in Wahrheit maßgebende Fügsamkeit des 
neuen Regenten Preußen gegenüber —; falls aber die Kandidatur des Augusten- 
burgers nicht durchzuführen sei, sollten die Ansprüche des Hauses Oldenburg 
ins Auge gefaßt werden oder auch die Einverleibung der Herzogtümer in 
Preußen — eine Möglichkeit, die hier zum ersten Male Osterreich gegenüber er- 
wähnt wurde, und zwar ganz beiläufig, als eine Forderung, die in manchen 
Kreisen der preußischen Bevölkerung erhoben worden sei. Diese Mitteilung hat 
nun einen Umschwung in der politischen Haltung ÖOsterreichs herbeigeführt. 
Osterreich hatte ja bisher von der Kandidatur des Erbprinzen nichts wissen 
wollen, offenbar nicht bloß aus Abneigung gegen seine liberalen Verbindungen, 
sondern vor allem, weil es fürchtete, daß der neue Regent in eine zu enge Ab- 
hängigkeit von Preußen geraten werde; es hatte daher das Programm der Per- 
sonalunion vertreten. Jetzt aber, wo dieser Plau gescheitert war, und die Mög- 
lichkeit einer Erwerbung der Herzogtumer durch Preußen im Hintergrund auf- 
tauchte, ergriff man in Osterreich den Gedanken der augustenburgischen Kandi- 
datur mit großer Wärme und suchte ihn für das cigene Interesse nutzbar zu 
machen. Dabei kam jetzt ueben Rechberg der Einfluß seines Ministerkollegen 
Schmerling zur Geltung, der durchaus nicht auf die Stellung ÖOsterreichs 
in Deutschland verzichten wollte und ein schärferes Auftreten gegen die preußi- 
schen Interessen verlangte; er hatte dabei einen großen Teil der öffentlichen 
Meinung, namentlich in den deutschen Kreisen, für sich; der dänische Krieg war 
in Osterreich sehr unpopulär. Österreich war jetzt bestrebt, den Erbprinzen 
zu seinem Schützling zu machen und trat dafür ein, daß ihm eine moöglichst 
unumschränkte Sonveränität zugestanden werden sollte. Es leukte damit wieder 
in das Fahrwasser der mittelstaatlichen Politik ein und geriet in einen folgen- 
schweren Gegensatz zu Preußen, der das gute Einvernehmen der Mächte auf die 
Dauer stören mußte. 
Allerdings ist diese Strömung nicht zum Durchbruch gekommen, solange 
Rechberg noch das Ruder der österreichischen Politik führte; aber die Be- 
fürchtungen, die sich für Bismarck von jeher an die Kandidatur des Augusten- 
burgers knüpften, gewannen jetzt neue Nahrung. Seine Einsetzung in 
Schleswig-Holstein wäre nur möglich gewesen, wenn Preußen diesen neuen 
Kleinstaat militärisch und politisch ganz in der Hand gehabt haben würde. Aber 
ein solches Verhältnis war sehr schwer zu begründen und noch schwerer zu er- 
halten. Bismarck sah voraus, daß der neue Nachbar ein sehr unsicherer Freund 
Preußens sein würde, weil er nach seinem Ausdruck den Beruf haben würde, 
sich beständig vor einer Unterdrückung durch Preußen zu fürchten und daher mit 
Osterreich und allen Gegnern Preußens zu konspirieren. Der Schutz Öster- 
reichs hat in der Tat schon damals nicht verfehli, dem Erbprinzen eine selbst- 
bewußte Haltung zu geben und seine Willfährigkeit den preußischen Forderungen 
gegenüber zu vermindern.
        <pb n="606" />
        592 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871) 
– — ——. — 
Auf der Londoner Konferenz wurde nun aber der Antrag Preußens auf 
Anerkennung des Erbprinzen abgelehnt, am 28. Mai; und auch ein Ver- 
mittlungsantrag Englands, das Land südlich der Schleilinie dem Erbprinzen, 
die nördliche Hälfte aber den Dänen zu überlassen, fand keine Annahme. Die 
Konferenz vertagte sich zum zweitenmal; der Waffenftüllstand wurde ver- 
längert bis zum 26. Juni. 
Es handelte sich jetzt um die Frage, ob Preußen und seine Bundes- 
genossen den Erbprinzen auch gegen den Willen Europas in die Herrschaft 
einsetzen wollten. Das prenßische Interesse erforderte natürlich für diesen 
Fall die weitgehendsten Zugeständnisse von seiten des neuen Herrschers. 
Bismarck hatte den Erbprinzen zu einer Unterredung eingeladen, um die 
von ihm zu leistenden Bürgschaften endgültig festzustellen. Am 1. Juni in 
den Abendstunden fand diese Verhandlung statt; sie hat allen Hoffnungen des 
Erbprinzen auf eine Unterstützung durch Preußen ein Ende gemacht. Die 
Konferenz ergab für Bismarck das Resultat, daß die Einsetzung des Augusten- 
burgers mit dem preußischen Staatsinteresse nicht vereinbar sei. Mit Oster- 
reich im Rücken suchte der Prinz mehr von seinen Sonveränitätsrechten zu 
behaupten, als preußischerseits zugestanden werden konnte, und wollte auch die 
Genehmigung zum Bau des Nord-Ostsee-Kanals noch von der Zustimmung 
der Stände abhängig machen. Bismarck kam daher zu der ÜUberzeugung, der 
Prinz sei doch zu selbständig für die Rolle, die er ihm in seinem politischen 
System zugedacht hatte; der Prinz selbst freilich hatte den Eindruck, daß die Be- 
seitigung seiner Kandidatur für Bismarck schon vor der Verhandlung beschlossene 
Sache gewesen sei, und daß der Ausgang der Unterredung trotz des besten 
Willens kein anderer hätte sein können. 
Bismarck bceilte sich, die Zustimmung des Königs zu seinen Vorschlägen 
auszunützen und die preußischen Diplomaten im Anslande in diesem Sinne an- 
zuweisen. Der Erbprinz hat dann später noch cinzulenken versucht; in einem 
Briefe an den König vom 20. Juni nahm er die Einschränkungen zurück, die 
er Bismarck gegenüber aufrecht erhalten hatte; aber es war zu spät: die Ver- 
handlungen waren schon in eine andere Richtung geraten. Aus einem Ge- 
spräch mit dem Kaiser von Rußland, der damals auf der Reise nach Kissingen 
Berlin berührte, gewann Bismarck die Uberzeugung, daß Alexander II., im 
Gegensatz zu den Erklärungen des russischen Vertreters auf der Londoner Kon- 
ferenz, die Abtrennung der Herzogtümer von Dänemark zulassen werde; als 
Thronkandidat wurde in dieser Besprechung der Bewerber aus dem Hause Olden- 
burg ins Ange gefaßt. 
In Dänemark kam der König noch einmal auf den Vorschlag zurück, die 
Personalunion wiederherzustellen; aber er mußte auch jetzt wieder die Absicht, 
den Mächten in diesem Punkte entgegenzukommen, aufgeben, weil er kein Ministe- 
rium fand, das gewagt hätte, eine solche Politik vor dem Lande zu vertreten. 
In London stellte Prenßen nach Wiederaufnahme der Konferenzverhandlungen 
den Antrag, man solle die Bevölkerung über ihre Nationalität befragen, um 
danach eine Teilung vorzunehmen; aber dieser Antrag wurde von der Kon— 
ferenz abgelehnt. Darauf schlug Eugland vor, man möge einen Schiedsrichter 
wählen, der die Teilungslinic feststellen sollte; aber das lehnte Däuemark ab. 
Da der Wassenstillstand am 26. Juni ablief und Dänecmark eine weitere Ver-
        <pb n="607" />
        Abbruch der Verhandlungen. Letzter Abschnitt des Krieges: Alsen. Friedensschluß. 593 
längernng nicht wünschte, so wurde die Konferenz am 25. Inni geschlossen, ohne 
daß man zu einem Resultat gelangt wäre. 
Während dieser Verhandlungen hatte auch die öffentliche Meinung in 
Deutschland sich für die Trennung der Herzogtümer von Dänemark ausge- 
sprochen, meist zugunsten des Augustenburgers. 40 000 Männer aus den 
Herzogtümern hatten eine Adresse für ihn unterzeichnet; 1350 deutsche Volks- 
vertreter hatten ebenfalls seine Partei ergriffen. Zugleich aber war auch eine 
Petition an den König von Preußen eingegangen, die die Einverleibung der 
Herzogtümer in Preußen oder wenigstens eine preußische Schutzherrschaft 
forderte; sie war vom Grafen Arnim-Boytzenburg veranlaßt, von Bismarck 
unter der Hand kräftig ermuntert worden und trug die Unterschrift von 
30 000 Männern. 
Nach dem Scheitern der Londoner Konferenz einigten sich die Herrscher 
von Preußen und Österreich bei einer Zusammenkunft in Karlsbad über die 
Fortführung des Krieges und über das Ziel, das man dabei ins Auge fassen 
wollte. Es wurde vereinbart, daß die Insel Alsen genommen und auch das 
nördlichste Jütland noch besetzt werden sollte; dagegen nahm man Abstand 
von einer Besetzung Fünens, weil diese England aufs äußerste gereizt haben 
würde und darum auch vom Zaren widerraten wurde. Als Ziel des Krieges 
wurde die Lostrennung der Herzogtümer von Dänemark in Aussicht genommen, 
ohne daß über deren endgültiges Schicksal schon Beschlüsse gefaßt worden 
wären. 
In dem letzten Abschnitt des Krieges, der nun begann, ging der Oberbefehl 
von Wrangel auf den Prinzen Friedrich Karl über. Ter 80jährige Wrangel, der 
mit seiner Kriegführung nicht die erhoffte Anerkennung gefunden hatte und über 
die diplomatischen Hemmungen längst verstimmt war, hatte gleich nach Abschluß 
des Waffenstillstandes um seine Entbindung von dem Oberkommando gebeten; sie 
wurde ihm in ehrenvollster Weise und nnter Erhebung in den Grafenstand bewilligt. 
Neben Prinz Friedrich Karl befand sich in diesem letzten Stadium des Krieges 
auch der Generalstabschef Moltke bei der Armee. Die bedeutendste Waffentat, 
die nun noch folgte, ist der Uübergang nach der Insel Alsen, der in der Nacht 
vom 28. zum 29. Juni ausgeführt wurde; die Dänen räumten die Insel und 
zogen sich auf ihre Schiffe zurück. Dann wurden auch noch die nordfriesischen 
Inseln an der Westküste besetzt. Am 20. Juli trat wieder ein Waffenstillstand 
ein, und diesmal folgte ihm der Friedensschluß. Bismarck begab sich nach Wien, 
wohin auch der dänische Minister Qugade kam; die Verhandlungen begannen 
m 25. Juli und schlossen am 1. Angust. Die übrigen europäischen Mächte 
waren also ausgeschaltet; der Friedensschluß kam durch Verhandlungen lediglich 
unter den kriegführenden Mächten zustande 
Dem Abschluß der Präliminarien folgten noch lange Verhandlungen; 
endlich am 30. Oktober wurde der Friede zu Wien unterzeichnet. Der 
König von Dänemark verzichtete auf alle seine Rechte an den Herzogtümern 
Schleswig, Holstein und Lauenburg zugunsten des Kaisers von Österreich und 
des Königs von Prenßen und verpflichtete sich, die Verfügungen, die diese 
beiden Mächte treffen würden, anzuerkennen. Von einer Teilung nach 
Nationalitäten war nicht mehr die Rede. So war nun Schleswig-Holstein 
von der dänischen Herrschaft befreit; es befand sich im Gemeinbesitz von 
Hinze, Hobezollern. 38
        <pb n="608" />
        594 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871). 
— — — — — 
Osterreich und Preußen. Das war natürlich keine endgültige Lösung der 
Frage; eine solche hing von der weiteren Gestaltung des Verhältnisses zwischen 
Preußen und Osterreich ab. 
Die Konvention von Gastein und der Bruch mit Österreich. 
Für die Entwicklung der preußisch-österreichischen Beziehungen ist der 
Fortgang der Zollvereinsverhandlungen von Bedentung geworden. Der 
handelspolitische Gegensatz zwischen Preußen einerseits, Osterreich und den 
meisten Zollvereinsstaaten andererseits, der aus dem französischen Handels- 
vertrag entstanden war, hatte viel von seiner Schärfe verloren, seit Preußen und 
Osterreich in den großen politischen Fragen zusammengingen. Es gelang der 
preußischen Regierung, Kurhessen, Hannover und Oldenburg zur Annahme des 
französischen Vertrages zu bewegen, und auch Osterreich war im Einverständnis 
mit den Südstaaten zu Verhandlungen bereit. In Schönbrunn, wo vom 22. 
bis zum 25. Angust 1864 die beiden Monarchen und ihre Minister sich be- 
sprachen, suchte Rechberg den König und Bismarck dafür zu gewinnen, daß 
in dem neuen Handelsvertrage, den man plante, jener Artikel 25 wiederholt 
werden sollte, der nach Ablauf der 12jährigen Vertragsperiode Verhandlungen 
über den Eintritt OÖsterreichs in den Zollverein in Aussicht nahm. Rechberg 
sagte Bismarck bei dessen Abreise von Wien (26. April 1864) geradezu, seine 
Stellung hänge von der Bewilligung dieses Artikels durch Preußen ab; die 
Lage und die Haltung des Kaisers sei so, daß er fürchten müsse, von Schmerling 
über Vord geschoben zu werden, wenn man in Prenzen nicht den Wünschen des 
Kaisers dieses Zugeständnis mache. Bismarck war viel daran gelegen, daß 
Rechberg am Ruder blieb. Die Zolleinigung mit Osterreich hielt er zwar für 
einen unausführbaren Gedanken, aber die Zusage, nach einer Reihe von Jahren 
Verhandlungen darüber eröffnen zu wollen, schien ihm unbedenklich, und er war 
geneigt, diese Konzession zu machen, um Rechberg im Amte zu erhalten. 
Während er aber in Biarritz weilte, gab der Ministerialdirektor Rudolf Delbrück, 
der die Vertragsverhandlungen hauptsächlich führte, den Dingen eine andere 
Wendung. Er erklärte mit aller Entschiedenheit, daß er die Aufnahme jenes 
Artikels für durchaus unstatthaft halte. Er wies darauf hin, daß es kein 
ganz loyales Verfahren sei, vertragsmäßig Verhandlungen in Aussicht zu 
nehmen über ein Zugeständnis, das man unter keinen Umständen zu machen 
entschlossen sei. Mit diesem Argument traf er auf eine verwandte Saite beim 
König. Auch Wilhelm liebte Klarheit in allen Verhältnissen und hat sich immer 
nur sehr ungern und unter der persönlichen Einwirkung Bismarcks zu undurch- 
sichtigen diplomatischen Aktionen bequemt, bei denen es auf eine Täuschung des 
Gegners abgesehen war. Hinzu kam, daß die beiden beteiligten Fachminister 
für Handel und Finanzen, Graf Itzenplitz und Karl von Bodelschwingh, die in 
diesen Dingen von Delbrück abhängig waren, dessen Verlangen durchaus unter- 
stützten. Der König entschied in ihrem Sinne gegen das Votum des abwesenden 
Bismarck. Vielleicht war auch der Einfluß der Königin dabei wirksam, die, 
wie Delbrück andeutet, sich lebhaft für die Sache interessierte. Selbst ein Tele- 
gramm Bismarcks aus Biarritz konnte keine Anderung des Beschlusses mehr 
herbeiführen, und die vorausgesehene Folge trat ein: Schmerling entfesselte 
einen Zeitungssturm gegen Rechberg, alle Minister sagten sich von ihm los, und
        <pb n="609" />
        Zollvereinsverhandlungen. Verfassungskonflikt. Verhälmis zu Osterreich. 595 
der Kaiser ließ ihn fallen. Am 27. Oktober erhielt er seine Entlassung. Sein 
Nachfolger wurde zwar nicht ein Mann nach dem Herzen Schmerlings, sondern 
der von Rechberg empfohlene Graf Mensdorff-Pouilly, der dem Einverständnis 
mit Preußen nicht unbedingt abgeneigt war; aber das für Bismarcks Politik 
so bequeme Verhältnis zu Osterreich, wic es unter Rechberg gewesen war, blich 
unwiederbringlich verloren, und die Beziehungen der beiden Staaten verschlech- 
terten sich bald mehr und mehr. Der Handelsvertrag freilich wurde nach langen 
Verhandlungen am 11. April 1865 zum Abschluß gebracht, und zwar auf ganz 
anderer Grundlage als der von 1853: es war ein Meistbegünstigungsvertrag 
mit einzelnen besonderen Tarifkonzessionen, wie der Vertrag mit Frankreich. 
Das war für die süddeutschen Staaten das Signal zum Einlenken; auch sie 
nahmen nun den französischen Handelsvertrag an; am 16. Mai 1865 wurde ein 
neuer Zollvereinsvertrag abgeschlossen, durch den jetzt also auch Deutschland 
in die Bahnen des Freihandels einlenkte. 
Zu einer Beilegung des Verfassungskonflikts in Preußen ist es auch nach 
der Beendigung des dänischen Krieges noch nicht gekommen. Die Kraft und 
Sicherheit, mit der Bismarck die preußische Politik geführt hatte, imponierte 
allerdings auch seinen Gegnern, und die glänzenden Waffentaten des Heeres 
belebten das preußische Gefühl auch bei der Opposition; manche Männer der 
Fortschrittspartei, wie der Schleswig-Holsteiner Theodor Mommsen, waren 
damals schon für die Annexion der Herzogtümer durch Preußen. So schien die 
Stimmung im Abgcordnetenhause Aussichten auf die Möglichkeit einer Ver- 
söhnung zu eröffnen, und auch Bismarck lag natürlich daran, diesen Moment 
zu benutzen. Hätte die Regierung damals noch nachträglich in die zweijährige 
Dienstzeit gewilligt, so wäre es nicht ausgeschlossen gewesen, daß eine Verein- 
barung zustande kam. Bismarck und Roon wären auch nicht abgeneigt gewesen, 
auf dieser Grundlage zu verhandeln, wieder unter der Voraussetzung, daß man 
die Zahl der Kapitulanten vermehrt und Ubungslager eingerichtet hätte; aber 
König Wilhelm bestand auch jetzt mit der unerschütterlichen Festigkeit, die ihm 
gerade in dieser Frage seine tief begründete Uberzeugung gegeben hatte, unbedingt 
auf der Beibehaltung der dreijährigen Dienstzeit, und so sind sich Regierung und 
Volksvertretung auch jetzt nicht näher gekommen. Die Mehrheit des Abgcord- 
netenhauses stand doch noch auf dem früheren Standpunkt und bewilligte auch 
nachträglich die Kriegskosten nicht; auch der Plau zur Gründung einer kleinen 
Kriegsflotte wurde verworfen; das Wehrgesetz und der Etat kamen ebensowenig 
zustande, wie in den früheren Jahren, und der Ton der Debatten war nicht 
minder gereizt als vor dem Kriege; auch im Lande machte sich der Druck und 
die Spannung, die der Konflikt erzeugt hatte, noch überall auf eine sehr empfind- 
liche Weise goltend. 
Die schleswig-holsteinsche Frage hatte bald zu steigender Entfremdung 
zwischen Preußen und Osterreich geführt. Der schon im August zu Schönbrunn 
von Österreich angedentete Vorschlag, den Mensdorff wiederholte, daß Preußen 
gegen die Einverleibung der Herzogtümer Osterreich eine Gebictsentschädigung, 
elwa die Grafschaft Glatz, zugestehen möge, war für König Wilhelm ganz 
unannehmbar; und ebensowenig konnte die preußische Politik auf die öster- 
reichische Forderung eingehen, den Erbprinzen von Augustenburg mit möglichst 
unbeschränkter Sonveränilät in Schleswig-Holstein einzusetzen. Es war ein 
387
        <pb n="610" />
        596 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871). 
Erfolg für sie, daß es gelang, die hannöverschen und sächsischen Exekutions- 
truppen, die für die augustenburgische Sache einen nicht unerheblichen Rückhalt 
bedeutet hatten, durch Bundesbeschluß aus dem Lande zu entfernen, so daß seit- 
dem preußische und österreichische Kommissarien auch in Holstein walten konnten. 
Aber der eine wirkte für, der andere gegen die angustenburgische Agitation, und 
so regierte tatsächlich der Erbprinz mit seinem Ministerium in dem Lande, 
dessen Bevölkerung sich zum allergrößten Teil für ihn erklärte. Bismarck teilte 
der österreichischen Regierung am 22. Februar die Bedingungen mitt, unter 
denen Preußen zur Anerkennung des Erbprinzen bereit sein würde. Sie gingen 
weit über das hinaus, was man früher gefordert hatte, und hätten den neuen 
Landesherrn in militärischer Hinsicht wie in Wirtschafts= und Verkehrspolitik 
vollständig unter die Botmäßigkeit Preußens gestellt. Die österreichische Re- 
gierung lehnte sie am 5. März ab und begann jetzt wieder mit den Mittelstaaten 
gemeinsame Sache gegen Preußen zu machen. Bismarck aber wollte zeigen, 
daß Preußen nicht daran denke, aus den Herzogtümern zurückzuweichen, und 
setzte es durch, daß am 24. März die preußische Marinestation von Danzig nach 
Kiel verlegt wurde; dem Protest Osterreichs gegenüber konnte er auf die früheren 
Abmachungen verweisen. Auch der Erbprinz wies am 31. März die Garantie- 
forderungen Preußens offen zurück, und am 6. April empfahl der Bundestag, 
gegen Preußens Widerspruch, aber unter Osterreichs Zustimmung, seine Ein- 
setzung in Schleswig-Holstein. 
Bismarck erwog schon damals die Chancen für einen Krieg. Die Nach- 
richten, die er aus Paris und Florenz erhielt, waren nicht ungünstig: die 
Italiener dachten im Fall eines Krieges daran, Venetien zu besetzen, und von 
Napoleon schien eine störende Einmischung nicht zu drohen. Aber in König 
Wilhelm war der Entschluß zum Kriege noch keineswegs gereift; das zeigte ein 
Kronrat vom 20. Mai, in dem Bismarck im Einverständnis mit Roon und 
Moltke, aber unter dem Widerspruch des Kronprinzen, für die Annexion und den 
Krieg eintrat. Der König wollte den Bruch womöglich noch verhüten und ver- 
schob die Entscheidung. Auch in Osterreich war man bestrebt, den Krieg zu ver- 
meiden; die inneren Schwierigkeiten, die gerade damals sehr groß waren, ließen 
die Möglichkeit eines Krieges in gesährlichem Licht erscheinen. Und so verhandelte 
man weiter. König Wilhelm hatte sich durch ein Gutachten seiner Kronsyndici 
überzeugen lassen, daß die Ansprüche des Erbprinzen unbegründet seien; er for- 
derte ihn in einem eigenhändigen Briefe auf, seiner usurpatorischen Haltung zu 
entsagen und das Land zu verlassen; aber der Erbprinz blieb, und seine Presse 
nahm eine immer feindseligere Haltung gegen Preußen an. Jetzt erwog man in 
Preußen die Ausweisung des Erbprinzen; aber der Kaiser von Osterreich versagte 
nach längerem Zögern seine Zustimmung, um die ihn König Wilhelm ersucht 
hatte, und blieb vielmehr dabei, die Anerkeunung des Prätendenten zu empfehlen 
(11. Juli). In einem Kronrat vom 21. Juli — er wurde von König Wilhelm 
auf der Reise in Regensburg gehalten — fiel die Entscheidung für ein energisches 
Vorgehen. Österreich wurde aufgefordert, mit Preußen gemeinsam die augusten- 
burgische Agitation zu unterdrücken; versage es seine Mitwirkung dazu, so werde 
Preußen allein die nötigen Maßregeln ergreisen, um seine Antorität im Lande 
aufrecht zu erhalten. Man dachte an eine gewaltsame Entfernung des Erb- 
prinzen und an die Mobilmachung der Armee.
        <pb n="611" />
        Reibungen mit Osterreich. Trohender Konflikt. Konvention von Gastein. 597 
In ÖOsterreich hatte sich eben der Systemwechsel vollzogen, durch den das 
Febrnarpatent und die Gesamtstaatsidee preisgegeben und der Ansgleich mit 
Ungarn angebahnt wurde. Graf Beleredi war an die Spitze des Ministeriums 
getreten; die Regierung hatte mit den Deutschen gebrochen, ohne sich noch mit 
den Ungarn versöhnt zu haben; die Finanzen befanden sich in der kläglichsten 
Verfassung. Da kam ein Vorschlag sehr gelegen, den der österreichische Gesandte 
in München, Graf Blomec, machte, ein geborener Holsteiner und Konvertit. Er 
schlug vor, man solle die Verwaltung der Herzogtümer teilen, um die Kouflikte, 
die sich aus dem Kondominium ergaben, zu vermeiden; dabei sollte die Son- 
veränität ungeteilt in den Händen beider Mächte bleiben; man hatte in OÖsterreich 
den Hintergedanken, die Anerkennung des Erbprinzen am Ende doch noch durch- 
setzen zu können. Bismarck nahm den Teilungsgedanken als Grundlage neuer 
Verhandlungen an, die vom 10. bis zum 14. August in Gastein geführt wurden, 
wo der König sich zur Kur aufhielt und wo auch Blome erschien. Ihm kam es 
darauf an, Zeit zu gewinnen und noch günstigere Konjunkturen für den Krieg 
abzuwarten. Man einigte sich dahin, daß die Verwaltung in Schleswig dem 
König von Preußen, in Holstein dem Kaiser von Österreich zustehen sollte. 
Rendsburg sollte Bundesfestung, Kiel Bundeshafen werden für die von Bundes- 
wegen zu schaffende Flotte; Preußen behielt sich aber dort Kommando= und 
Polizeigewalt vor samt dem Recht, die Marinestation einzurichten; es wahrte 
sich die Befugnis, den Kanal durch Holstein zu bauen und Schleswig-Holstein an 
sein Post= und Telegraphenwesen anzuschließen; der Eintritt der Herzogtümer in 
den Zollverein wurde in Anssicht geuommen; zwei Militärstraßen durch Holstein 
sollten für Preußen die Verbindung mit Schleswig herstellen. Seine Rechte aus 
Lauenburg trat Csterreich gegen eine Geldsumme an Preußen ab. Dieses Ab- 
kommen — die Konvention von Gastein — wurde von den beiden Monarchen 
bei einer persönlichen Zusammenkunft in Salzburg am 20. August endgültig 
vollzogen. König Wilhelm war sehr froh, daß die drohende Notwendigkeit eines 
Krieges mit Österreich, zu dem er sich nur sehr schwer entschlossen hätte, ab- 
gewandt war. Damals hat er Bismarck in den Grafenstand erhoben. Auch 
Bismarck konnte mit Genngtunng auf diesen diplomatischen Erfolg blicken: 
Österreich war in der augustenburgischen Frage gefesselt und wieder in offenen 
Gegensatz zu den Mittelstaaten gebracht; im übrigen gab er sich keinen 
Tänschungen über das Unzulängliche dieser Abkunft hin und ließ sich angelegen 
sein, die Beziehungen zu den Mächten zu pflegen, deren Haltung in einem 
künftigen Konflikt förderlich oder schadlich werden konnte. 
Vor allem kam es ihm darauf an, sich mit Napoleon ins Einvernehmen 
zu setzen, dessen Regierung deutliche Zeichen des Unmuts über das Abkommen 
zwischen Preußen und Österreich gegeben hatte; das Nationalitätsprinzip, als 
dessen Vertreter sich Napoleon erklärt hatte, schien ja dabei schnöde verleugunet 
worden zu sein, und außerdem wurde Napoleon immer nurnhig, wenn Preußen 
und Osterreich zusammengingen. Unter dem Vorwand einer Erholungsreise begab 
sich Bismarck mit Frau und Tochter in hastiger Fahrt nach Biarritz, um dort mit 
Napoleon zu verhandeln. Der König hatte ihm die größte Vorsicht auferlegt, und 
zu bindenden Verabredungen ist es nicht gekommen. Aber Bismarck überzengte 
sich, daß Napoleon bei einem Bruch mit Österreich wohlwollende Neutralität 
beobachten werde, und daß er Preußen nicht nur die Einverleibung von Schleswig-
        <pb n="612" />
        598 Die Begrundung des Teutschen Reiches (1859 —1871). 
Holstein samt der Schaffung einer kleinen Kriegsflotte gönnen werde, sondern daß 
ihm auch eine Lösung der deutschen Frage willkommen sei, bei der sich Preußen 
auf die Führung in Norddeutschland beschränken, Süddeutschland aber sich selbst, 
d. h. wie Napoleon hoffte, den Möglichkeiten frauzösischer Einwirkungen über- 
lassen würde. Es war wichtig für ihn, zu erkennen, daß bei einer Ausdehnung 
des preußischen Einflusses über die Mainlinie hinaus mit der Gegnerschaft 
Napoleous gerechnet werden müsse. Wahrscheinlich hat Napolcon damals auch 
schon seinen Wunsch nach einer Erweiterung der französischen Grenzen, nament- 
lich nach der belgischen Seite hin, durchblicken lassen; schwerlich wird Bismarck 
hier durch allzu entschiedenen Widerspruch sich von vornherein den Handel ver- 
dorben haben; doch hütete er sich, wie es der König verlangt hatte, vor jeder 
bindenden Zusage. Auch mit Italien wurden schon die ersten Fäden eines Ein- 
verständnisses angeknüpft; dem italienischen Botschafter De Nigra sagte Bismarck 
auf der Durchreise in Paris: der Krieg mit Osterreich sei unvermeidlich, und er 
hoffc, daß dabei Italien auf der Seite Preußens stehen werde. Ein italienischer 
Handelsvertrag wurde damals rasch zum Abschluß gebracht, und dem König von 
Italien wurde durch die Verleihung des Schwarzen Adlerordens eine Ehrung 
erwiesen, die um so mehr bedeutete, als eigentlich die aus der Revolution ge- 
borene italienische Krone bisher am preußischen Hofe nicht eben ein Gegenstand 
unbedingter Sympathie gewesen war. In Österreich betrachtete man diese An- 
näherung Bismarcks an Frankreich und Italien mit Mißtrauen; ein Vorschlag 
Preußens zur Abtreiung der österreichischen Rechte auf Schleswig-Holstein gegen 
eine Geldsumme wurde ebenso abgewiesen wie der gleiche Vorschlag Italiens 
hinsichtlich Venetiens; die Finanznot Osterreichs wurde doch in allzu peinlicher 
Weise dadurch beleuchtet. Es gab in Osterreich auch Staatsmänner, die in einem 
Kriege mit Preußen ein nicht unwillkommenes Mittel sahen, aus den inneren 
Schwierigkeiten herauszukommen; aber die auswärtige Leitung, die in den 
Händen Mensdorffs lag, war doch mehr bestrebt, den Ausbruch des Krieges 
zu vermeiden, als ihn zu beschleunigen. 
Die Erwartung, daß die Teilung der Verwaltung in Schleswig-Holstein 
die Reibungen des Kondominiumss beseitigen werde, erfüllte sich nicht. Während 
der prenßische Statthalter in Schleswig, der General Edwin Manteuffel, mit 
großer Schärfe gegen die angustenburgische wie gegen die dänische Agitation vor- 
ging, ließ der österreichische Statthalter von Holstein, General von der Gablenz, 
die Zügel schleisen, so daß schon am 20. Jannar 1866 von der preußischen 
Regierung die Ausweisung des immer noch im Lande weilenden Erbprinzen ver- 
langt werden mußte. Die Forderung wurde in Wien abgewiesen, und die 
angustenburgische Agitation erfuhr durch den österreichischen Statthalter so wenig 
Hinderung, daß ein gereizter Notenwechsel daraus entstand, bei dem Bismarck 
nicht unterließ, wieder auf die konservativen Interessen hinzuweisen. So ge- 
staltete sich das Verhältuis der beiden Höfe immer ungünstiger. 
Bismarck hätte jetzt am liebsten den Verhandlungen eine Wendung ge- 
geben, die zum Bruch führte; aber der König war noch weit davon entfernt, den 
Krieg zu wollen. Er fühlte schwer die ungeheure Verantwortlichkeit, die auf ihm 
lastete, und der Einfluß seiner nächsten Angehörigen wirkte auch jetzt wieder 
unablässig in einem Sinne, der den Plänen Bismarcks geradezu entgegengesetzt 
war: Königin Augusta, die verwitwete Königin Elisabeth, der Kronprinz und
        <pb n="613" />
        Der König und Bismarck gegenüber der Frage eines Krieges mit Osterreich. 599 
seine Gemahlin — sie alle waren entsetzt über die Wege, die die preußische Politik 
einzuschlagen im Begriff stand, und suchten den Krieg zu verhüten. Bismarck 
betrachtete diesen Krieg als eine Notwendigkeit, seitdem er sich überzengt hatte, 
daß dem früheren System eines freundschaftlichen Zusammengehens mit Oster- 
reich keine Frucht mehr abzugewinnen war. Sein Sinn war nur darauf ge- 
richtet, eine günstige Konjunktur für die Austragung des alten Streites abzu- 
passen und dabei womöglich Osterreich vor Europa ins Unrecht zu setzen. Es 
hat unendliche Mühe gekostet, den König für die Ziele dieser Politik zu ge- 
winnen, ihn von der Notwendigkeit und Gerechtigkeit dieses Krieges zu über- 
zeugen. Sein konservativer Sinn sträubte sich dagegen, im Bunde mit Mächten, 
die ihre Regierung der Revolution verdankten, das aliehrwürdige, trotz aller 
Interessengegensätze und Ränke Preußen doch näherstehende und doch wenigstens 
halbdeutsche Osterreich zu einem Kampf auf Leben und Tod herauszufordern, 
bei dem auch die prenßische Machtstellung aufs Spiel gesetzt wurde. In 
Bismarcks Staatskunst ist etwas von der übermenschlichen Gesetzlosigkeit, die um 
des großen Zweckes willen in der Wahl der Mittel nicht allzu bedenklich ist. 
König Wilhelm aber war eine Seele von zarter und vornehmer Reinheit; er ließ 
die moralischen Gefühle und die Rechtsbedenken auch in seinen politischen Hand- 
lungen nicht beiseite. Und wenn er seinem Minister auch seit jenem still- 
schweigenden Lebensbund, den Herr und Diener einst in Babelsberg geschlossen 
hatten, mit vollem und starkem Vertrauen gegenüberstand und bereits vollgültige 
Proben von dem Erfolg seiner Ratschläge erhalten hatte, so war er doch weit 
davon entfernt, sich einfach von ihm führen zu lassen. Er blieb doch immer der 
Herr, der die Entscheidung traf; er wollte überzeugt sein; niemals ist er blind- 
lings und ohne eigenen Willensentschluß dem Impuls Bismarcks gefolgt. Das 
ist das Eigenartige an dem Verhältnis dieser beiden historischen Persönlichkeiten 
und zugleich das, was beiden das Leben so schwer gemacht hat. König und 
Minister haben vor fast allen großen schicksalsschweren Entscheidungen ihres 
politischen Lebens in heftiger seelischer Erschütterung miteinander gerungen, bis 
der vom Staatsinteresse geleitete Machtinstinkt und die rücddssichtslose Tatkraft 
Bismarcks die menschlich-schönen, aber politisch hemmenden moralisch-rechtlichen 
Bedenken des Monarchen überwunden hatte. Niemals hat Bismarck, ohne 
Menschenfurcht, wie er war, sich geschent, seinem königlichen Herrn gegenüber, 
bei aller Ehrfurcht und Liebe, die er für ihn empfand, immer wieder mit zäher 
Energie die Ratschläge und Forderungen zu vertreten, die ihm die Staatsräson 
diktierte, wenn er auch wußte, daß er ihm schwere Stunden dadurch bereitete. 
Und die Seelengröße des Königs zeigt sich vielleicht in keinem Punkte deutlicher 
als darin, daß er den oft so unbequemen Mahner und Dränger niemals kurzweg 
abgeschüttelt hat, um sich die innere Ruhe nicht stören zu lassen, sondern daß 
er das Fremde, Große, das ihm da entgegentrat, bis an das Innerste seines 
Wesens herankommen ließ und sich in seiner tapferen und gewissenhaften Art 
mit ihm auseinandersetzte, in schlaflosen Nächten die schweren Probleme wälzend 
und, wie es seinem frommen Sinn Bedürfnis war, im Gebet sich hindurchringend 
zu den heroischen Entschlüssen, die ihn und seinen Staat groß gentacht haben. 
In dem Wesen der beiden sonst so außerordentlich verschiedenen Naturen, 
des Herrn und des Dieners, war doch ein verwandter Zug und eine Saite, die 
bei der leisesren Berührung hell erklang: das war der brennende Eifer für die
        <pb n="614" />
        600 Tie Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871). 
Macht und Größe des Staates und das militärische Ehrgefühl des preußischen 
Offiziers, angewandt auf die Politik. Wenn Bismarck an diesem Punkte ein- 
setzen konnte, so hatte er gewonnen; er nannte das wohl: den König beim 
Portepee fassen. Und jetzt in dem Konflikt mit Österreich war es immer die 
Furcht vor einem neuen Olmütz, die den König geneigt machte, auf die Rat- 
schläge Bismarcks einzugehen; sein militärisch-politisches Ehrgefühl empörte sich 
bei dem Gedanken, daß Preußen noch einmal in die Lage versetzt werden sollte, 
einen so schmählichen Rückzug vor dem Rivalen anzutreten. Bei jeder drohenden 
Gebärde der österreichischen Politik geriet der König in kriegerische Stimmung; 
jedes Zeichen versöhnlicher Gesinnung aber verschaffte wieder den friedfertigen 
Neigungen die Oberhand. Er wollte zum Kriege gezwungen sein, er wollte 
nur in einem gerechten und unvermeidlichen Kampfe das Schwert ziehen. Die 
Welt mußte sehen, daß das Unrecht auf Österreichs Seite sei, daß Preußen nur 
seine Lebensinteressen und seine Ehre verteidige. Diesem Sinn des Königs 
mußte Bismarck seine Politik aupassen. Und darin besteht seine unvergleichliche 
staatsmännische Kunst, daß er den Schein des Rechts zu wahren wußte, indem 
er Osterreich in die Stellung des Angreifers drängte. In Wahrheit war es 
Bismarck, der auf den Krieg ausging, aus Gründen der preußischen Staatsräson; 
formell aber ist der Bruch durch die Haltung der österreichischen Regierung 
herbeigeführt worden. 
In einem Kronrat vom 28. Febrnar wurde die schleswig-holsteinsche Frage 
und das Verhältnis zu Österreich überhaupt zum Gegenstand eingehender Er- 
örterung gemacht. Der König faßte dabei die Möglichkeit des Krieges bereits 
ins Auge; er hatte sich mit dem Gedanken der Erwerbung von Schleswig-Holstein 
für Preußen befreundet, aber er wollte noch nicht auf die Aussicht verzichten, 
auch ohne Krieg in den Besitz des Landes gelangen zu können. Immerhin 
wurden jetzt amtliche Verhandlungen mit Frankreich und namentlich auch mit 
Italien eingeleitet; denn die Bundesgenossenschaft Italiens hatte Moltke als 
die notwendige Voraussetzung für die Wahrscheinlichkeit eines kriegerischen Er- 
folges bezeichuet. 
In ein kritisches Stadium gerieten die Dinge dadurch, daß Österreich in 
der ersten Hälfte des März auf die falsche Nachricht von einer Mobilmachung 
in Preußen Kriegsrüstungen vornahm und im nördlichen Böhmen Truppen- 
massen zusammenzog, die auf die Grenze zu in Bewegung gesetzt wurden. Am 
16. März sandte Mensdorff eine Note nach Berlin, in der er die Frage stellte, 
ok die preußische Regierung beabsichtige, die Konvention von Gastein zu brechen 
— eine Frage, die Bismarck einfach mit Nein beantwortete. Mensdorff hatte 
zugleich den deutschen Bundesregierungen von diesem Schritte Mitteilung ge- 
macht und ihnen erklärt, daß Österreich die schleswig-holsteinsche Frage dem 
Bunde zur Entscheidung vorlegen und, falls Preußen sich nicht füge, die Bundes- 
cxekution beantragen werde. Auch Bismarck wandte sich darauf an die Bundes- 
regierungen mit der Erklärung, daß Preußen gegenüber den österreichischen 
Rüstungen auf Deckung bedacht sein müsse, und fragte an, auf welche Seite 
sic im Falle eines Bruches treten würden; zugleich stellte er in Aussicht, daß 
Preußen Vorschläge zu einer durchgreifenden Verfassungsreform beim Bunde 
machen werde. In der Tat begann man nun auch in Preußen mit kriegerischen 
Rüstungen, ohne aber noch zur vollen Mobilmachung zu schreiten. Zugleich
        <pb n="615" />
        Verschlechterung des Verhältnisses zu Osterreich. Bündnis mit Italien. 601 
—J —— — 
wurden die Verhandlungen mit Italien in Angriff genommen, zu denen der 
italienische General Govone nach Verlin entsandt worden war. Bismarck suchte 
es, da der König sich noch keineswegs zum Kriege entschlossen hatte, womöglich 
dahin zu bringen, daß das italienische Bündnis nur für den Fall in Kraft treten 
sollte, daß es wirklich mit Osterreich zum Bruche kam — eine Haltung, die den 
Italienern den Argwohn einflößte, als sei es von Preußen nur darauf ab- 
gesehen, durch das Abkommen mit Italien einen Druck auf Österreich aus- 
zuüben, um auch ohne Krieg Schleswig-Holstein zu erwerben; die italienische 
Regierung neigte um so mehr zu diesem Argwohn, als sie selbst ein ähnliches 
Spiel zum Zweck der Erwerbung Venetiens im Sinn hatte. Bevor aber noch 
die Verhardlungen mit Italien zu einem greifbaren Resultat führten, bemühte 
man sich vom Ausland her nicht ohne Erfolg, auf König Wilhelm im Sinne der 
Erhaltung des Friedens einzuwirken. Am 1. April kam ein Brief von Kaiser 
Alexander von Rußland, der diesen Zweck verfolgte; in gleicher Richtung machte 
die Königin Viktoria von England ihren Einfluß geltend durch Vermittlung 
des kronprinzlichen Paares; der Herzog von Koburg sandte dem König sogar ein 
Schreiben Mensdorffs, das die friedlichen Absichten Österreichs beweisen sollte 
und dessen Wirkung Bismarck nur dadurch zu entkräften vermochte, daß er dem 
König diese Korrespondenz als ein abgekartetes Spiel darstellte, mit dem man 
ihn verdächtigen und um das Vertrauen seines Herrn bringen wolle. Trotz 
der Bedenklichkeiten, die durch alle diese Einwirkungen bei König Wilhelm wieder 
hervorgerufen oder verstärkt worden waren, gelang es Bismarck doch, am 8. April 
den Abschluß des Vertrages mit Italien durchzusetzen, in Verhandlungen mit 
dem italienischen Botschafter Graf Barral. In diesem Vertrage hieß es jetzt, 
daß Italien losschlagen solle, sobald Preußen sich gezwungen sehe, das Schwert 
gegen Osterreich zu ziehen; im Fall des Sieges wurde ihm Venetien in Aussicht 
gestellt, aber nichts vom Bundesgebiet, weder Triest noch Südtirol. Das Un- 
sichere und Bedingte der ganzen Abmachung kam in der Bestimmung zum Aus- 
druck, daß der Vertrag seine Gültigkeit verlieren solle, wenn es bis zum 
8. Juli, also in einer Frist von drei Monaten, nicht zum Ausbruch des Krieges 
gekommen sei. 
Unmittelbar nachdem die preußische Regierung sich so die Bundesgenossen- 
schaft Italiens gesichert hatte, kam sie mit dem in Aussicht gestellten Vorschlage 
für eine Bundesreform heraus: am 9. April stellte sie beim Bunde den Antrag 
auf die Berufung eines deutschen Parlaments auf Grund des allgemeinen und 
gleichen Wahlrechts. Es war ein diplomatischer Schachzug Bismarcks, der bei 
Freund und Feind Uberraschung und Verwirrung hervorrief. Wir wissen nicht, 
wie Bismarck zu diesem Schritt die Genehmigung seines königlichen Herrn 
erlangt hat, der früher immer nur an ein konservatives Wahlrecht für das 
deutsche Parlament gedacht hatte. Er konnte ja manches vorbringen, was diese 
demokratische Maßregel in einem minder gefährlichen Lichte erscheinen ließ: die 
Leichtigkeit, mit der Napoleon verstanden hatte, die Wahlen beim allgemeinen 
Stimmrecht zugunsten der Regierung zu beeinflussen; die überwiegend konserva- 
tive und königstreue Gesinnung des Landvolks besonders in den östlichen 
Provinzen, die bei dem allgemeinen und gleichen Wahlrecht, namentlich unter 
der Voraussetzung öffentlicher Stimmabgabe, wie sie damals noch bestand, 
vielleicht das Ubergewicht der in den Mittelklassen wurzeluden Fortschrittspartei
        <pb n="616" />
        602 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871). 
recht während der Konfliktszeit die übelsten Erfahrungen gemacht! Man darf 
hier daran erinnern, daß es ein alter Plan der konservativen Partei in der 
Epoche von 1848 gewesen war, den vierten Stand gegen die bürgerlichen Klassen 
auszuspielen, und daß Bismarck selbst auf der Höhe des Konflikts 1863 mit 
Lassalle in Beziehungen getreten war, um den von diesem gegründeten Arbeiter- 
verein zum Bundesgenossen gegen den bürgerlichen Liberalismus zu gewinnen, 
der ihm im Abgeordnetenhause das Leben so schwer machte. Der Kouflikt 
bestand ja auch 1866 noch in alter Schärfe fort; das Abgeordnetenhaus hatte 
die Einverleibung Lauenburgs für ungültig erklärt; oppositionelle Redner waren 
gerichtlich verfolgt worden, und das Hans hatte entrüstet gegen die Verletzung 
der Immunität der Abgeordneten protestiert. Gerade bei den Vertretern der 
gebildeten und besitzenden Klassen fand die Politik Bismarcks damals den ent- 
schlossensten Widerstand; viclleicht konnte man hoffen, durch ein demokratisches 
Wahlrecht für Deutschland auch diese Opposition in Preußen entweder zu 
beschwichtigen oder zu brechen. Vor allem aber war die Maßregel bestimmt, 
auf die öffentliche Meinung in Deutschland zu wirken. Es war das Palladium 
des nationalen Liberalismus, das Preußen durch die Proklamierung des all- 
gemeinen gleichen Wahlrechts unter seinen Schutz gestellt hatte. Es kam darauf 
an, die Sympathien der liberalen Parteien für den Kampf mit Osterreich und 
für die Lösung der deutschen Frage zu gewinnen. Denn die Herstellung eines 
deutschen Bundesstaats unter preußischer Führung war und blieb das Ziel der 
preußischen Politik, auch in dieser Krisis. Wenn vorläufig auch mit Rücksicht 
auf Napoleon noch nicht an die Einigung des ganzen Deutschlands gedacht werden 
konnte, so wurde dieses Ziel doch nicht aus den Augen verloren; und wenn es 
Preußen gelang, moralische Eroberungen in Deutschland zu machen, so mochte 
dereinst, wenn die Dinge für eine Verwirklichung des Einheitsgedankens reif 
geworden waren, das demokratische Wahlrecht dazu helfen, daß man einer Ein- 
mischung des französischen Kaisers mit der Drohung begegnen konnte, den 
kuror tentonicus zu entfesseln. So begegneten sich damals die Wünsche einer 
ehrgeizigen preußischen Politik mit den so oft gescheiterten Hoffnungen der 
deutschen Patrioten; der reaktionäre preußische Junker, dem der König unter 
dem Entrüstungsgeschrei der liberalen Welt die Leitung der Politik seines Staates 
anvertraut hatte, schickte sich an, zum Vollstrecker des Vermächtnisses der natio- 
nalen Bewegung zu werden, und der Antrag Preußens auf das deutsche Parla- 
ment war die Botschaft, die den widerstrebenden Liberalismus für die preußische 
Führung gewinnen sollte. 
Indessen dieser Botschaft blieb vorläufig der Glaube versagt. Die 
Versuche Bismarcks, noch in letzter Stunde mit den gemäßigten Liberalen inner- 
und außerhalb Preußens seinen Frieden zu machen, blieben ohne Erfolg, zumal 
der König in diesem Moment von liberalen Konzessionen nichts wissen wollte. 
In der liberalen Presse, in den Versammlungen des Nationalvereins, in den 
Kammern der übrigen deutschen Länder wurden fast nur Worte des Mißtranens 
und der Empörung laut. Man konnte sich nicht so leicht daran gewöhnen, in 
dem Manne, den alle Welt nur als den reaktionären Vorkämpfer adliger und 
monarchischer Interessen, als den Konfliktsminister, als den grimmigsten Feind 
der Demokratie, als den zynischen Verächter aller Volksrechte und Volks-
        <pb n="617" />
        Die Forderung des allgemeinen Wahlrechts für das deutsche Parlament. 603 
— –— — 
bewegungen kannte, den nationalen Helden zu sehen, der durch das preußische 
Schwert den Weg zur deutschen Einheit bahnen wollte. Warum hatte er dann 
nicht erst den König bestimmt, Frieden mit seinem Volke zu machen? Der Kon- 
flikt, der bei der Einwirkung auf den König für Bismarck eine Hilfe war, stand 
dem Versuche, die öffentliche Meinung für die preußische Politik zu gewinnen, 
hindernd im Wege. Man glaubte nicht daran, daß die Einigung Deutschlands 
unter preußischer Führung das letzte und höchste Ziel dieser Politik sei und daß 
auch der Krieg mit ÖOsterreich vornehmlich diesem Ziele dienen solle; man hielt 
den Antrag Preußens beim Bundestage meist nur für einen Fechterstreich, um 
Osterreich in dem bevorstehenden Streit die Sympathien Deutschlands zu rauben. 
Am Bunde suchte man diesen Streich zu parieren, indem man der Entscheidung 
vorläufig auswich. 
So viel war allerdings richtig an den mißtrauischen Außerungen der preußen- 
feindlichen Presse, daß Bismarck nicht an die Möglichkeit geglaubt hat, der preu- 
ßische Antrag vom 9. April werde unmittelbar zu einer Verfassungsreform beim 
Bunde führen, wie sie Preußen erstrebte; der Weg zu einer solchen Reform ging 
nun einmal nach seiner Überzeugung durch den Krieg mit Österreich hindurch; 
und eben diesen sollten die voraussichtlich vergeblichen Verhandlungen beim 
Bunde vorbereiten helfen: so war es bereits mit Italien verabredet. Indessen 
nicht bloß die Verschleppungstaktik der Mittelstaaten, sondern auch die Haltung 
Osterreichs selbst schien diesen Plan Bismarcks, der bei der Gesinnung des Königs 
ein drohendes, angriffslustiges Auftreten des Gegners voraussetzte, zum Scheitern 
bringen zu sollen. Mensdorff erklärte in einer Note vom 7. April: den öster- 
reichischen Rüstungen liege nicht die Absicht eines Angriffs zugrunde; Preußen 
möge mit der Entwaffnung nur vorangehen, so werde Österreich folgen. Diese 
Note war zwar in ziemlich hohem Ton gehalten, so daß der König anfangs, wohl 
unter der Einwirkung der Interpretation Bismarcks, ein Gefühl der Empörung 
empfand; aber bei ruhigerer Erwägung fand er dann doch darin den Wunsch, 
eine Versöhnung anzubahnen, und diesem glaubte er nicht aus dem Wege gehen 
zu dürfen. Er war aber mit Bismarck einverstanden, daß der Aufang der Ent- 
waffnung Osterreich zugeschoben werden müsse; und in diesem Sinne wurde die 
österreichische Note am 15. April beantwortet. Es bedeutete eine Durchkreuzung 
des ganzen Bismarckschen Planes, daß in kürzester Frist, am 18. April, Osterreich 
sich bereit erklärte, auf die preußische Forderung einzugehen und vom 25. April 
ab die Rüstungen rückgängig zu machen, voransgesetzt, daß Preußen am selben 
oder doch am folgenden Tage das gleiche tun werde. Der König blieb seiner 
Gesinnung und seiner ganzen Auffassung der Lage treu, indem er darauf bestand, 
daß man dieses Entgegenkommen OÖsterreichs erwidern und auch preußischerseits 
die Abrüstung in Aussicht stellen müsse; nur soviel hat Bismarck zu erreichen 
vermocht, daß diese Erklärung, die am 21. April nach Wien abging, mit allerhand 
bedingenden und einschränkenden Zusätzen versehen wurde, die mehr von miß- 
tranischer Beobachtung des Gegners als von dem Glauben an seine friedfertigen 
Neigungen zeugten. Die Krisis war damit auf ihren Höhepunkt gelangt. Bis- 
marck suchte den faulen Frieden, der auf diese Weise zustande gekommen wäre, 
zu hintertreiben; er stellte dem König die Nachgiebigkeit gegenüber den öster- 
reichischen Wünschen als einen schwächlichen Entschluß dar, über den der Gegner 
triumphieren werde; er wußte die empfindlichste Stelle seines preußischen Ehr-
        <pb n="618" />
        604 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871). 
gefühls zu treffen, indem er ihm am Abend des 22. April einen Brief von Man- 
teuffel zusandte, in welchem von einem neuen Olmütz die Rede war. König 
Wilhelm wurde im Innersten dadurch aufgerüttelt; er fürchtete jetzt wirklich, 
Osterreich wolle ein falsches Spiel treiben und spekuliere auf eine gutgläubige 
Schwäche, die es bei ihm voraussetze, um sich einen billigen diplomatischen 
Triumph zu verschaffen. In einem Gespräch mit Roon am Vormittag des 
23. April kam diese Stimmung des Königs zu zornigem Ausbruch, und Roon 
bceilte sich, das Eisen zu schmieden, so lange es heiß war; er veranlaßte noch am 
selben Tage eine Aussprache des Königs mit Bismarck, der durch die unablässige 
nervenzerrüttende Spannung in diesen Tagen dicht an den Rand des gesundheit- 
lichen Ruins gebracht worden war, jetzt aber aus dem Umschwung der Stimmung 
des Königs neue Lebens= und Arbeitskraft schöpfte. 
Noch aber war kein entscheidender Schritt getan worden; nicht von Preußen, 
sondern von Italien her ist der verhängnisvolle Anstoß erfolgt, der den Stein ins 
Rollen gebracht hat. Am 20. April kam nach Wien die Nachricht, daß auch 
Italien rüste; und nun zweifelte man in der Hofburg nicht mehr an der Absicht 
eines kombinierten Angriffs durch Preußen und Italien. Ein Ministerrat 
unter dem Vorsitz des Kaisers führte noch am selben Tage zum Beschluß des 
Krieges und zur Mobilmachung der Südarmee; natürlich unterblieb nun auch die 
Abrüstung gegenüber Preußen, und Bismarck konnte den König darauf hin- 
weisen, wie trügerisch die angeblichen Friedensabsichten des Wiener Hofes ge- 
wesen seien. 
Inzwischen waren auch die Gegensätze am Bundestage in unverhüllter 
Deutlichkeit hervorgetreten. Die Mittelstaaten hatten, um in der populären 
Frage des Parlaments nicht Farbe bekennen zu müssen, am 22. April in Frank- 
furt den Beschluß durchgesetzt, daß Preußen, ehe man auf seinen Antrag eingehe, 
zunächst nähere Erklärungen vorlegen möge, nach welchen Gesichtspunkten die von 
ihm angestrebte Versassungsreform sich gestalten solle. Aber Bismarck konnte dic 
Verschleppung der Frage, die damit beabsichtigt war, jetzt noch weniger brauchen 
als sonst und ließ daher durch den preußischen Bundestagsgesandten von Savigny 
am 27. April kurzweg erklären: die Berufung eines dentschen Parlaments vor 
der Eröffnung von Verhandlungen über die Bundesreform unter den Regie- 
rungen bilde gerade den Kern des preußischen Antrages; die Erfahrung beweise, 
daß ohne den Druck einer solchen Maßregel die Erörterungen kein positives 
Resultat erwarten ließen; Preußen müsse daher seinen Antrag auf eine Bundes- 
resorm überhaupt als abgelehnt betrachten, wenn diese Forderung nicht erfüllt 
werde. Und um zu zeigen, daß Preußen ernst machen wolle, wurde Savigny 
angewiesen, gleich nach der Abgabe dieser Erklärung von Frankfurt abzureisen. 
Das war am 27. April. Einen Tag vorher war in Italien die Mobilmachung 
angeordnet worden; am 2. Mai wurde auch die österreichische Nordarmee auf den 
Kriegsfuß gesetzt. Am 3. und 5. Mai folgten dann in Preußen weitere Rüstungs- 
maßregeln, die bald zur vollständigen Mobilmachung führten. Am 9. Mai wurde 
das Abgcordnetenhaus aufgelöst. Der Ausbruch des Krieges schien unver- 
meidlich, ja unmittelbar bevorstehend. Da trat eine Wendung ein, die die Ent- 
scheidung noch um einige Wochen hinausschob. 
Napoleon war verstimmt darüber, daß ihm Preußen bei seinen Wünschen 
nach einer französischen Gebietserweiterung, wie er sie zur Erhaltung seiner
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        Die Krisis auf dem Höhepunkt. Die Verhandlungen am Bundestage. 605 
Popularität brauchte, gar nicht entgegengekommen war. Er knüpfte Verhand— 
lungen mit Osterreich an und erreichte es, daß die österreichische Regierung auf 
seinen Vorschlag einging, ihm Venetien, ähnlich wie einst die Lombardci, zur 
Überlassung an Italien abzutreten und dadurch Italien von der Veteiligung am 
Kriege gegen Österreich abzuhalten. Fast den ganzen Mai hindurch ist über 
diesen Plan unterhandelt worden. Er scheiterte schließlich an der Abneigung der 
Italiener, sich auch Venetien von Napoleon schenken zu lassen, statt es mit Ein- 
setzung der eigenen Kraft zu erobern. Für Bismarck aber bedeutete diese In- 
trigue eine Verrückung der ganzen europäischen Konjunktur, auf der er seinen 
Plan aufgebaut hatte; die Bundesgenossenschaft Italiens erschien dabei um so 
mehr unentbehrlich, als jetzt mit Sicherheit darauf zu rechnen war, daß die 
meisten deutschen Mittelstaaten auf der Seite Osterreichs stehen würden. Auf 
dem Hintergrunde dieser Verhältnisse wird ein Vermittlungsversuch verständlich, 
den Anfang Mai unter Bismarcks Zustimmung ein Privatmann, Bruder des 
österreichischen Generals von der Gablenz, aber preußischer Untertan, in Wien 
machte,. Dabei wurde in Aussicht genommen, daß Schleswig-Holstein als un- 
abhäugiger Staat an einen preußischen Prinzen übertragen werden sollte, wobei 
aber der Kieler Hafen zum Ankauf für Preußen vorbehalten war. Österreich 
sollte für seine Rechte durch die 20 Mill. Taler Kriegskosten, die die Herzogtümer 
zu zahlen hatten, abgefunden werden. Auf eine gründliche Lösung der deutschen 
Frage wurde verzichtet. Eine Teilung Deutschlands zwischen Hohenzollern und 
Habsburg sollte an die Stelle der nationalen Einigung treten: in Norddeutsch- 
land sollte Preußen, in Süddeutschland Osterreich die militärische Führung 
haben; die Frage der Bundesreform sollte von beiden zusammen in Angriff ge- 
nommen werden; der Plan eines gemeinschaftlichen Krieges gegen Frankreich 
stand im Hintergrunde. Es war eine überraschende politische Wendung, daß 
Bismarck auf diesen Plan einging; der Zustimmung des Königs konnte er 
gewiß sein. Eine endgültige Auseinandersetzung mit ÖOsterreich wäre dadurch 
schwerlich erzielt worden, aber man hätte im Moment den Bruch vermieden; es 
wäre ein zweites Gastein geworden, nur von viel größeren Dimensionen. Ob 
Bismarck an das Gelingen des Planes geglaubt hat, wird man bezweifeln dürfen; 
es kam ihm offenbar vor allem darauf an, Zeit zu gewinnen. In Wien aber 
war man sehr wenig geneigt, den Gablenzschen Vorschlägen Gehör zu schenken, 
weil die Vorteile überwiegend auf preußischer Seite waren. So scheiterte dieser 
Versuch nach längerer Verhandlung, und Bismarck konnte seinen königlichen 
Herrn aufs nene darauf hinweisen, daß Österreich für billige Friedens- 
bedingungen nicht zu haben sei. 
Inzwischen hatten auch Sachsen, Bayern und Württemberg mobil ge- 
macht; ganz Deutschland starrte von Waffen, und überall, auch in Preußen, 
trat in der öffentlichen Meinung die Abneigung gegen den „Bruderkrieg“ stark 
und unverhüllt zutage. Die mittelstaatlichen Minister verbündeten sich am 
14. Mai auf einer Konferenz zu Bamberg und brachten am 24. Mai am 
Bundestag einen Beschluß durch, in dem Vorschläge zur allgemeinen Abrüstung 
gemacht wurden. Napoleon aber kam nach dem Scheitern des venetianischen 
Projekts auf feine alte Lieblingsidee zurück, daß die obschwebenden Streitfragen 
auf einem curopäischen Kongreß, natürlich im Sinne des Nationalitätsprinzips, 
entschieden werden sollten, und eröffnete dadurch Bismarck die Möglichkeit, die
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        606 Die Begründung des Deutschen Neiches u#859—1871 
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Beziehungen Preußens zu Frankreich wieder zu verbessern. Denn Bismarck 
wies auch jetzt diesen Plau Napoleons keineswegs von der Hand; er wußte aus 
den Erfahrungen von 1864, daß man von einem Kongreß weg in den 
Krieg gehen könne, und wirkte auch auf die italienische Regierung in diesem 
Sinne ein. Wieder war es Österreich, das den Plau von vornherein vereitelte 
durch das Verlangen der Garantie für alle Teile seines Staatsgebietes; es dachte 
jetzt nicht mehr daran, Venetien herauszugeben, es sei denn, wenn durch kriege- 
rische Erfolge sich die Möglichkeit eröffnete, Schlesien dafür einzutauschen. Der 
Kongreßplan war damit beseitigt, und Napoleon schob in einer Unterredung mit 
dem preußischen Botschafter den Osterreichern die Verantwortung für den kom- 
menden Kricg zu, während er Preußen eine wohlwollende Neutralität in Aus- 
sicht stellte. Das hinderte ihn aber nicht, die Verhandlungen mit Osterreich auf 
der angedenteten Basis fortzuführen, und am 12. Juni scheint ein Vertrag zu- 
stande gekommen zu sein, in dem vor allem die abtretung Venetiens, für den 
Fall eines österreichischen Sieges aber die Erwerbung Schlesiens und eine ent-r 
sprechende Kompensation für Napolcon (wahrscheinlich am Rhein) in Aussicht 
genommen war. Denn im Grunde rechnete Napoleon auf eine Niederlage 
Preußens und wollte für diesen Fall die französischen Interessen wahrnehmen. 
Inzwischen führten die Verhandlungen am Bundestage zum Bruch zwischen 
Preußen und Osterreich. Beide Mächte hatten am 1. Juni die Abrüstungs- 
vorschläge zurückgewiesen, und Österreich hatte zugleich erklärt, es werde die 
Lösung der schleswig-holstceinschen Frage dem Bunde und einer zu diesem 
Zweck nach Itzehoe berufenen holsteinschen Ständeversammlung anheimstellen. 
Das erklärte Preußen für einen Bruch der Gasteiner Konvention; der General 
Manteuffel rückte am 7. Juni mit seinen Truppen in Holstein ein, das nun 
von den Osterreichern geräumt wurde. Preußen erklärte am 9. Juni in Frank- 
furt gegenüber der österreichischen Beschuldigung, die ihm Auncxionsgelüste 
vorwarf: es sei bereit, die schleswig-holsteinsche Frage beim Bunde zu crörtern, 
aber nur in Verbindung mit der von ihm verlangten Bundesreform. Am 
10. Juni wurde dann der prenßische Entwurf zur Bundesreform vorgelegt, und 
dessen erster Artikel stellte nun zum ersten Male als amtliche Forderung der 
preußischen Regierung den Ausschluß Osterreichs aus dem zu gründenden 
Bundesstaate auf. Den Wünschen Napoleons war insofern Rechnung getragen, 
als der militärische Oberbefehl in Süddeutschland für Bayern in Aussicht ge- 
nommen war; aber Bayern fürchtete bei diesem Plane für seine Selbständigkeit 
Preußen gegenüber und lehnte ab, verband sich vielmehr mit Osterreich. 
Osterreich beantragte jetzt am 11. Juni die Mobilmachung der übrigen Bundes- 
truppen gegen Preußen; am 12. Juni wurden die diplomatischen Beziehungen 
abgebrochen, und Vismarck erklänle den deutschen Regierungen, daß er jedes 
Votum für den österreichischen Antrag als Kriegserklärung gegen Preußen an- 
sehen werde. Am 14. Juni erfolgte die Abstimmung am Bundestag. Für 
OÖsterreich stimmten die vier Königreiche, Bayern, Württemberg, Sachsen, Han- 
nover, die beiden Hessen und Nassau, die freie Stadt Frankfurt und von den 
thüringischen Staaten Meiningen; auf Preußens Seite standen: von den süd- 
deutschen Staaten nur Baden, in Norddeutschland nur Anhalt, Oldenburg, 
Mecklenburg, die Hansestädte, ferner die thüringischen Staaten außer Meiningen, 
endlich Luxemburg. Die Parteien hatten sich geschieden. Preußen mußte zu-
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        Die Bundestags-Abstimmung. vom 14. Juni 1866 und der Ausbruch des Krieges. 607 
nächst in Norddeutschland tlare Verhältnisse schaffen. Ungesäumit ergingen Auf- 
forderungen an die Höfe von Sachsen, Kurhessen und Haunover, ihre Truppen 
sofort auf den Friedensstand zurückzuführen und ihre Zustimmung zur Be- 
Grufung der deutschen Nationalversammlung zu geben; aber diese Aufforderung 
wurde überall abgelehnt, und nun erhielten die preußischen Truppen den Befehl 
zum Einmarsch in diese Lande. 
Der Krieg von 1866. 
Am 16. Juni gab die preußische Regierung den answärtigen Mächten 
die nötigen Erklärungen und beruhigte die deutschen Länder, in deren Gebiet 
ihre Truppen einzurücken im Begriff standen, mit dem Hinweis auf die geplante 
Reform der Bundesverfassung. Am 17. Juni erschien ein österreichisches 
Kriegsmanifest, am 18. ein Aufruf König Wilhelms. Der Krieg ging 
seinen Gang. 
Mit der Diplomatie hatte die Heeresleitung auf das umsichtigste zu- 
sammengewirkt, um alle Vorteile auf die preußische Seite zu bringen. Die Re- 
organisation der Armee übte erst jetzt, wo es auf die Entfaltung großer Massen 
ankam, das volle Maß ihrer Wirkungen aus; die straffe Disziplin, die int 
Heere herrschte, von den Führern der einzelnen Armeekörper bis zum letzten 
Mann hinab, sicherte der genialen Strategie Moltkes einen durchschlagenden 
Erfolg; vor allem aber machte sich auch für die Taktik eine kühne Neuerung vor- 
teilhaft geltend, mit der Preußen allen andern Militärmächten vorausgegangen 
ist: die Einführung eines Infanteriegewehrs mit Hinterladung und in Ver- 
bindung damit der Übergang von der alten Stoßtaktik des Bajonettangriffs zu 
der modernen Feuertaktik, die darauf ausgeht, die feindlichen Angriffskolonnen 
durch ein wohlgezieltes Feuer wenige hundert Schritt vor der Front zu zer- 
schmettern, so daß sie gar nicht dazu kommen, von dem Bajonett Gebrauch zu 
machen. Das Dreysesche Zündnadelgewehr hat sich als eine den alten Vorder- 
ladern, die bei Osterreichern wie Italienern noch im Gebrauch waren, durch- 
aus überlegene Waffe erwiesen, und die bewegliche preußische Kompagniekolonne 
mit ihrer neuen Fenertaktik hat sich aufs glänzendste gegen die alten Angriffs- 
methoden bewährt. Die Neuerung war um so kühner, als sie noch nicht durch 
kriegerische Erfahrungen erprobt, sondern lediglich dem konsequenten militärischen 
Denken entsprungen war,; sie hatte auch in der preußischen Armee starke Wider- 
stände zu überwinden gehabt und war 1864 noch nicht voll zur Anwendung 
gekommen; aber in den letzten Jahren vor dem Kriege waren alle Truppenteile 
darauf eingeübt worden, und der Feldzug von 1866 hat die überzeugende Probe 
des Exempels geliefert. 
Am schwersten war die finanzielle Vorbereitung des Krieges gewesen, 
für die der Staatsschatz nicht ausreichte, während eine Anleihe ausgeschlossen 
war. Hier half die Umsicht des geschäftskundigen v. d. Heydt, der jetzt wieder als 
Finanzminister die Leitung übernahm; durch geschickte Finanzoperationen hat er 
noch rechtzeitig das nötige Geld zur Kriegführung zu beschaffen gewußt. 
Zuerst mußte der Widerstand der norddeutschen Gegner gebrochen werden. 
Schon am 15. Juni überschritten die preußischen Truppen, von Holstein kom- 
mend, die hannöversche Grenze. Der General Vogel von Falckenstein besetzte 
am 17. Juni die Hauptstadt, ließ aber die haunöversche Armee, die nach Süden
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        608 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871). 
abmarschierte, weiter gelangen, als es in den Dispositionen des Großen General= 
stabes lag; erst am 23. wurde sie bei Langensalza von schwachen preußischen 
Streitkräften aufgehalten, die sich jedoch zunächst nach einem Gesecht am 27. Juni 
zurückziehen mußten; nachdem dann aber die erwarteten Verstärkungen aus 
Rheinland und Westfalen eingetroffen waren, gingen die Preußen am 29. wieder 
zum Angriff vor und zwangen die Hannoveraner zur Kapitulation. Der König 
von Hannover, der blinde Georg V. der sich samt dem Kronprinzen, dem Herzog 
von Cumberland, bei der Armee befand, wurde nicht gehindert, mit seinem Sohne 
ins Ausland zu gehen, während die Truppen aufsgelöst und entlassen wurden. 
Am 19. Juni wurde Kassel besetzt, der Kurfürst von Hessen als Gefangener fest- 
gehalten. In Sachsen rückte General Herwarth von Bittenfeld, der die Elb- 
armce kommandierte, am 16. Juni ein; Dresden wurde am 18. Juni besetzt; die 
sächsische Armee, die unter der Führung des Kronprinzen Albert stand, ging 
samt dem greisen König Johann nach Böhmen zur Vereinigung mit den Oster- 
reichern; das Land kam während des Krieges unter preußische Verwaltung. 
Außer der Elbarmee, die das rheinische und westfälische Korps umfaßte 
und auf dem rechten Elbufer weiter marschierend am 22. Juni in Böhmen 
einrückte, waren zwei größere Armeen gebildet worden, die sogenannte erste 
Armee unter dem Prinzen Friedrich Karl, mit dem General von Voigts-Rhetz 
als Generalstabschef, aus dem pommerschen, brandenburgischen und saächsischen 
Korps gebildet, etwa 110 000 Mann stark, und die zweite Armee unter dem 
Befehl des Kronprinzen Friedrich Wilhelm, mit dem General von Blumenthal 
als Generalstabschef, die Truppen aus Ost= und Westpreußen, Posen, Schlesien 
und dazu das Gardekorps umfassend, fast 150 000 Mann stark. Die erste 
Arniee rückte von der Lausitz her über Görlitz und Zittau nach Böhmen ein, 
während die zweite Armee von Schlesien aus über Neiße durch die Gebirgspässe 
den Einmarsch erzwingen mußte. Die oberste Heeresleitung, bei der von Anfang 
an König Wilhelm als Höchstkommandierender mit Moltke als Generalstabschef 
zusammenwirkte, plante einen konzentrischen Vormarsch der drei Armeen, wobei 
Gitschin als Vereinigungspunkt in Aussicht genommen war. Die österreichische 
Nordarmee, 238 000 Mann stark, unter dem Feldzeugmeister Benedek, der nur 
widerstrebend den Oberbefehl auf diesem Kriegsschauplatz übernommen hatte, 
war erst spät, seit dem 17. Juni, von Olmütz aus, wo die Hauptmasse bisher 
gestanden hatte, nach Böhmen hinein auf die obere Elbe zu marschiert, in der 
Absicht, den Gegner hier bei Josephstadt zu erwarten. Sie war durch 23000 Mann 
Sachsen verstärkt worden; dagegen hatten die Bayern, die Osterreich auch gern in 
Böhmen gehabt hätte, es vorgezogen, ihr eigenes Gebiet zu decken. Eine Reihe 
von kleineren oder größeren Gefechten bezeichnet den Einmarsch der verschiedenen 
preußischen Armeen. Durch das Treffen bei Münchengrätz (28. Juni) wurde 
die Vereinigung der ersten Armee mit der Elbarmee ermöglicht; am 29. kam es 
zu einer größeren, sehr blutigen Schlacht zwischen den Preußen einerseits, den 
OÖsterreichern und Sachsen andererseits bei Gitschin; die Niederlage der Oster- 
leicher wurde dadurch entschieden, daß der während des Kampfes eingetroffene 
Rückzugsbefehl Benedeks, der durch inzwischen erfolgte Veränderungen in den 
Absichten der Heeresleitung veranlaßt war, allzu pünktlich befolgt wurde. 
Inzwischen war auch die schlesische Armee durch die Sudetenpässe nach 
Böhmen eingedrungen. Am 27. war zwar das ersie Armcekorps unter Bonin
        <pb n="623" />
        Der Krieg von 1866. Preußische und österreichische Pläne. Einmarschkämpfe. 609 
von den Osterreichern bei Trautenau zurückgeworfen worden, aber am 28. 
öffneten die preußischen Garden den Paß durch glückliche Kämpfe und zwangen 
das Gablenzsche Korps zum Rückzug unter großen Verlusten. Zugleich hatte 
General Steinmetz mit dem 5. Korps am 27. Juni sich den Durchmarsch bei 
Nachod erzwungen und dann am 28. Juni bei Skalitz, am 29. bei Schweinschädel 
in blutigen Kämpfen zwei österreichische Korps zurückgeschlagen; das Gardekorps 
erstürmte am selben Tage Königinhof. Damit hatte die zweite Armee eine 
Stellung erreicht, von der aus die Verbindung mit den beiden anderen Armcen 
hergestellt werden konnte. Der konzentrische Einmarsch war also gelungen, 
ganz so, wie Moltke ihn geplant hatte. Der König übernahm nun den Ober- 
befehl auf dem Kriegsschauplatz selbst; am 2. Juli befand er sich im Haupt- 
quartier zu Gitschin, begleitet von Moltke, Roon und Bismarck. 
Benedek hatte zuerst den Plan verfolgt, durch einen Vormarsch an die 
Iser die Armee des Prinzen Friedrich Karl zurückzuwerfen. Am Abend des 
28. Juni aber, nach dem Schlage von Skalitz, hatte er diesen Plan, von dem 
alle bisherigen Operationen beherrscht waren, aufgegeben, um der schlesischen 
Armee des Kronprinzen größere Truppenmassen entgegenstellen zu können. Der 
Doktrinarismus seines Generalstabschefs Krismanié und der Mangel strammer 
Disziplin in der Heeresleitung brachten Schwäche und Verwirrung in die Krieg- 
führung des tüchtigen, aber dem Genie Moltkes entfernt nicht gewachsenen 
Feldherrn; angebliche Enthüllungen neuester Geschichtschreibung, die dieses 
Moment aufs stärkste übertreiben, verdienen indessen, wie es scheint, keinen 
Glauben. Angesichts der gegnerischen Erfolge meldete Benedek am 30. Juni nach 
Wien, daß er sich auf Königgrätz zurückziehen müsse, und fügte am 1. Juli den 
dringenden Rat hinzu, Frieden um jeden Preis zu schließen, da eine Kata- 
strophe für die Armee unvermeidlich sei. Der Schrecken in der Hofburg war 
um so größer, als kurz vorher falsche Hoffnungen erweckt worden waren; man 
entschloß sich in diesem Moment, die Vermittlung Napoleons anzurufen, ihm 
Venetien zur Verfügung zu stellen, um einen Waffenstillstand mit Italien zu 
erlangen und womöglich die österreichische Südarmee, die am 24. Juni bei 
Custoza gesiegt hatte, von dem italienischen Kriegsschauplatze heranziehen zu 
können; zugleich aber erging eine Weisung an Benedek, die einen Friedensschluß 
vor einer großen Schlachtentscheidung für unmöglich erklärte. Und so entschloß. 
sich denn Benedek, dem die Lage am nächsten Tage nicht mehr ganz so hoffnungs- 
los erschien, schweren Herzens, die Entscheidungsschlacht zu wagen. 
Er hatte bei Königgrätz eine starke Stellung inne, die nach Westen, von wo 
der Feind zunächst zu erwarten war, durch den Lauf der Bistritz geschützt war 
und ihr beherrschendes Zentrum in der Höhe von Chlum hatte. Prinz Friedrich 
Karl mit der ersten Armee eröffnete den Angriff, indem er von Sadowa aus 
gegen die Bistritzlinie vorrückte. Von Südwesten her griff Herwarth von Bitten- 
feld mit der Elbarmee die Stellungen von Ober-Prim und Problus an, die 
von den Sachsen verteidigt wurden. Der König hatte mit Moltke die Vor- 
bereitungen zur Schlacht persönlich getroffen und seit ½8 Uhr früh den Ober- 
befehl auf dem Schlachtfelde selbst übernommen. Nach heftigem Kampfe war 
gegen 11 Uhr das Bistritz-Tal in den Händen der Preußen; aber nun, wo die 
OÖsterreicher sich auf die Höhen, die ihre Stellung beherrschten, zurückgezogen 
hatten, trat die ganze Schwierigkeit der taktischen Aufgabe hervor, die den 
Hintze, Hohenzollern. 39
        <pb n="624" />
        610 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859— 1871). 
Angreifern gestellt war: immer mehr Artillerie wurde von diesen Höhen aus 
auf der ganzen Linie von Langenhof bis Chlum gegen die Preußen in Tätigkeit 
gesetzt; zuletzt waren es mehr als 200 Geschütze, deren furchtbarer Grauatenhagel 
beim Mangel aller Deckung einen Sturm unmöglich machte. Stundenlang 
mußten die braven Truppen, namentlich Pommern und Thüringer, in diesem 
mörderischen Fener ausharren; aber sie wurden nicht mürbe und wiesen die 
Angriffe der OÖsterreicher, die von der Höhe aus erfolgten, siegreich ab. Den 
Gipfel des Heldentums erreichte die wackere 7. Division, Altmärker und Magde- 
burger, die unter dem General Frausecky in einer abgesonderten Stellung auf 
dem linken Flügel die wichtige Position des Swiepwaldes gegen eine gewaltige 
Ubermacht nuter furchtbaren Verlusten standhaft behauptete und immer mehr 
von den feindlichen Streitkräften auf sich zog. Alles kam darauf an, daß der 
Kronprinz mit der zweiten Armee von Nordosten her noch rechtzeitig in den 
Kampf eingriff. Er war früh am Morgen benachrichtigt worden, und man 
harrte im Hauptquartier von Stunde zu Stunde auf sein Erscheinen. Er hatte 
einen schwierigen Marsch bei schlechten Wegen und traf erst später ein, als 
man erwartet hatte, kurz vor 2 Uhr nachmittags, aber noch zeitig genng, um 
der Schlacht die entscheidende Wendung zu geben. Der Sturm auf die Höhen 
von Chlum wurde jetzt von Norden her durch die erste Gardedivision unter 
General Hiller von Gärtringen unternommen und gelang in der dritten Nach- 
mittagsstunde; die Kämpfe am Swiepwalde hatten einen großen Teil der Öster- 
reicher mürbe gemacht. Zugleich drang Herwarth von Bittenfeld mit der Elb- 
armee siegreich gegen die sächsische Stellung bei Problus vor. Benedek setzte seine 
Reserven ein, um diese entscheidende Position zurückzuerobern; ein heftiger 
Kampf entspann sich noch einmal um Chlum wie um Problus. Auf der Höhe 
von Chlum fiel General Hiller, durch einen Granatsplitter verwundet, in dem 
Moment, wo der Sieg entschieden war; an beiden Stellen behaupteten die 
Preußen ihre Positionen. Nun befahl der König das allgemeine Vorgehen auch 
der ersten Armee und den Angriff der Reiterei auf den weichenden Feind. Aber 
jetzt warf sich alles, was von der östierreichischen Kavallerie noch kampffähig 
war, den preußischen Schwadronen entgegen, und es kam zu einem gewaltigen 
Reiterkampf, der zwar mit der Flucht der Osterreicher endete, aber auch der 
weiteren Verfolgung von seiten der Preußen ein Ziel setzte. Man übersah im 
Hauptguartier noch nicht sofort die ganze Größe des Erfolges; der rückblickenden 
Betrachtung kann es kaum zweifelhaft sein, daß eine Verfolgung, wie sie 
Gneisenau bei Belle-Alliance unternommen hat, den Rest der österreichischen 
Armec vollends zersprengt haben würde. Aber der Sieg war auch so vollständig 
und entscheidend. Die Österreicher hatten im ganzen etwa 44 000 Mann ver- 
loren, die Preußen etwa 10 000. Etwa 220 000 Mann auf jeder Seite hatten 
einander gegenübergestanden. Es war die größte Schlacht des Jahrhunderts, 
die König Wilhelm gewonnen hatte. 
Die prenßischen Armeen trennten sich nun wieder und rückten vorwärts 
mit dem gemeinsamen Marschziel Wien: die erste Armee unter dem König und 
Prinz Friedrich Karl über Brünn, die Elbarmee über Iglau, die Armee des 
Kronprinzen auf Olmütz, wo Venedek seine Truppen zu sammeln versuchte. 
Der Oberbefehl über die Österreicher wurde jetzt dem Erzherzog Albrecht über- 
tragen, dem Sieger von Custoza; ein Teil der Südarmee marschierte aus
        <pb n="625" />
        Der böhmische Feldzug. Die Schlacht von Königgrätz. Feldzug der Mainarmee. 611 
Italien nach dem nördlichen Kriegsschauplatz ab. Einen ernsthaften Widerstand 
fanden die preußischen Truppen nicht mehr auf ihrem Vormarsch; Mähren 
wurde von den Osterreichern geräumt bis auf die Festung Olmütz, mit deren 
Belagerung sich die Preußen aber nicht aufhielten; sie begnügten sich, ihr die 
Verbindung mit Wien abzuschneiden. Seit dem 18. Juli befand sich das 
Hauptquartier in Nikolsburg, an der Grenze von Mähren und Osterreich, 
12 Meilen von Wien. Man plante einen Angriff auf die Hauptstadt und 
rechnete darauf, daß die Überwältigung der Floridsdorfer Linien, durch die sie 
geschützt war, etwa 14 Tage in Anspruch nehmen könnte. Bismarck, der aus 
diplomatischen Gründen diese Verzögerung für gefährlich hielt, schlug vor, die 
Bewegung auf Preßburg zu richten, dort über die Donau zu gehen und Wien 
von Osten her zu bedrohen. Der Vorschlag wurde vom König angenommen, und 
Fransecky setzte sich auf Preßburg zu in Bewegung. Nicht weit von diesem Ziel, 
schon auf ungarischem Boden, bei Blumenau, hatte er eben ein Gefecht, am 22. Juli, 
als mittags 12 Uhr die inzwischen vereinbarte Waffenruhe verkündet wurde. 
Gegenüber dem böhmischen Feldzug tritt der der Mainarmee gegen die 
Bundestruppen an Bedeutung ganz zurück. Den Oberbefehl führte dort auf 
preußischer Seite der General Vogel von Falckenstein, dem das 7. bayerische 
Bundeskorps unter Prinz Karl von Bayern und das 8. gemischte Bundeskorps 
unter Prinz Alexander von Hessen gegenüberstand. Die Bayern versuchten erst 
den Hannoveranern die Hand zu reichen und drangen nordwärts vor; aber auf 
die Nachricht von der Kapitulation bei Langensalza gingen sie wieder zurück 
und schwenkten nach Westen ab, um sich mit dem 8. Korps zu vereinigen. Das 
gelang aber nicht. Durch die Gefechte bei Dermbach und Hünfeld (4. Juli) 
wurden die Bayern von dem westlichen Korps abgedrängt; die prenßische Main- 
armee schob sich in die Mitte zwischen beide und warf die Bayern durch die 
Schlacht bei Kissingen (10. Juli) hinter den Main zurück. Auch das 8. Korps 
wurde in den nächsten Tagen durch die Gefechte bei Laufach und Aschaffenburg 
(13., 14. Juli) gezwungen, sich hinter den Main zurückzuziehen. Die Bundes- 
versammlung hatte Frankfurt schon am 11. Juli verlassen und war nach 
Augsburg übergesiedelt, wo sie ihre letzten Sitzungen gehalten hat. Am 16. Juli 
zog der General Vogel von Falckenstein in Frankfurt ein und machte der 
republikanischen Selbständigkeit der freien Stadt ein Ende. Am selben Tage 
wurde er abberufen, weil er durch eigenmächtiges Vorgehen mehrfach die Pläne 
der obersten Heeresleitung durchkreuzt hatte, und durch den General von Man- 
teuffel ersetzt, der einen schärferen Zug in die Unternehmungen bringen sollte. 
Er legte auf Bismarcks Weisung der Stadt Frankfurt, die sich durch besonders 
schlimme Feindschaft gegen Preußen ausgezeichnet hatte, eine Kontribution von 
25 Millionen Gulden auf, statt der 6 Millionen, die Falckenstein verlangt 
hatte — eine Summe, die freilich später erlassen worden ist. Während nun 
auch der Großherzog von Mecklenburg von Leipzig aus mit einem Reservekorps 
über Nürnberg heranzog, um der Mainarmee die Hand zu reichen, schob sich 
Manteuffel nach den siegreichen Gefechten an der Tauber (23.—25. Juli) den 
Bundestruppen bei Würzburg vor, um sie von ihren rückwärtigen Verbindungen 
abzuschneiden. Die Vereinigung mit dem Großherzog von Mecklenburg konnte 
nicht mehr verhindert werden, Süddeutschland war dem Sieger offen. In 
diesem Moment trat die Waffeuruhe ein. 
89
        <pb n="626" />
        612 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871). 
Zwei Gründe waren es, die den Sieger zur Beschleunigung des Friedens- 
schlusses drängten: einmal die um sich greifende Cholera, die schon Tausende 
von Opfern gefordert hatte und bei der Fortsetzung des Feldzuges, etwa in 
Ungarn, die verhängnisvollsten Folgen erwarten ließ; ganz besonders aber die 
Gefahr einer Einmischung der auswärtigen Mächte, die Preußen wenigstens 
um einen Teil der Früchte seines Sieges hätte bringen können. Kaiser Franz 
Joseph hatte schon vor Königgrätz die Vermittlung Napoleons angerufen; nach 
Empfang der Nachricht von der Niederlage entschloß er sich zur förmlichen Ab- 
tretung Venetiens an ihn, und Napoleon eröffnete nun seine Vermittlungsaktion. 
In der Nacht des 4. Juli traf im preußischen Hauptquartier ein Telegramm 
des französischen Kaisers ein, in dem er die Abtretung Venetiens meldete und 
sich erbot, einen Waffenstillstand zu vermitteln. Rußland und England nahmen 
nicht teil an diesem Vermittlungsversuch, doch konnte man von Rußland, das 
mit deutschen Höfen, namentlich dem württembergischen, in verwandtschaftlichen 
Beziehungen stand, das Bestreben erwarten, die Herstellung des Friedens durch 
einen europäischen Kongreß zu bewirken. So unangenehm im preunßischen 
Hauptquartier die Einmischung Napoleons empfunden wurde, so erklärte man 
sich doch bereit, seine Vermittlung anzunehmen, unter der Bedingung, daß 
Italien damit einverstanden sei. In Italien aber drängte die Volksstimmung 
auf Fortsetzung des Krieges, und der König mußte ihr nachgeben; er nahm die 
Friedensvermittlung und das Geschenk Venetiens aus Napoleons Hand nicht 
an, zu dessen größtem Verdruß; die Osterreicher hatten Venetien in der Haupt- 
sache bereits geräumt, und die italienischen Truppen besetzten es ohne große 
Schwierigkeit. Die Verhandlungen zwischen Preußen und Frankreich gingen 
aber weiter; sie wurden hauptsächlich in Paris geführt, zwischen Napoleon 
selbst und dem preußischen Botschafter von der Goltz. Es gab dort zwar eine 
Kriegspartei; die Schlacht von Königgrätz hatte einen gewaltigen Eindruck 
gemacht; die Franzosen fühlten sich in ihrem Waffenruhm und in ihrer politischen 
Geltung beeinträchtigt durch die glänzenden Erfolge der preußischen Krieg- 
führung; „Revanche für Sadowa“ war ein Schlagwort, das damals in der 
Boulevardpresse auftauchte. Napoleon selbst aber war gar nicht kriegslustig. 
Krank und erschöpft, ohne Spannkraft und Wagemut, hätte er am liebsten 
Ruhe gehabt, war aber allerdings auch nicht imstande, dem Chauvinismus 
der Volksstimmung und den höfischen Intrigen gegenüber mit Festigkeit 
aufzutreten. 
Die Gefahr einer französischen Einmischung hat Bismarck in diesem 
Moment doch wohl überschätzt; daraus wird auch der Versuch zu erklären sein, 
den er durch den Bürgermeister Giskra von Brünn in Wien machen ließ, um 
unter Ausschluß der französischen Vermittlung zu einem direkten Einverständnis 
mit dem Wiener Hofe zu gelangen. Die Bedingungen, die er anbot, waren 
weit günstiger, als die später endgültig festgestellten; sie kamen wieder auf die 
Teilung des Einflusses in Deutschland zwischen Preußen und Osterreich hinaus 
und überließen die Länder südlich des Mains der Einwirkung Osterreichs; sie 
wurden aber in Wien nicht sofort angenommen, und damit war diese Episode 
bald beendet. 
Die Verhandlungen in Paris führten am 14. Juli zu einem vorläufigen 
Einverständnis zwischen dem Kaiser und Goltz, das auf folgenden Gedanken
        <pb n="627" />
        Politische Lage und diplomatische Verhandlungen nach Königgrätz. 613 
beruhte: ein Norddeutscher Bund unter Preußens Führung; Einverleibung 
Schleswig-Holsteins bis auf die dänischen Bezirke; Integrität Osterreichs, ab- 
gesehen von der Abtretung Venetiens. Im preußischen Hauptquartier aber 
war man mit diesen Bedingungen nicht mehr zufrieden. In dem Maße, wie 
die Wirkungen des Sieges von Königgrätz dentlicher hervortraten, war auch 
bei König Wilhelm das Verlangen rege geworden, aus diesem Kriege noch 
weiteren Landgewinn außer Schleswig-Holstein davonzutragen, als Preis 
des Sieges und zugleich als Strafe für die Gegner, die ihn, seiner Uberzeugung 
nach, zu diesem Kriege, den er ja am liebsten vermieden hätte, durch ihr 
ungerechtes Verhalten gezwungen hatten. Er richtete seine Wünsche dabei in 
erster Linie auf solche Gebiete, die früher einmal unter der Herrschaft seines 
Hauses gestanden hatten, wie Ansbach-Bayrenth und Ostfriesland, daneben 
auf solche, die zur Verbindung der beiden Staatshälften dienen konnten, wie 
Teile von Kurhessen, oder die im Interesse der Abrundung und militärischen 
Verstärkung des Ganzen wünschenswert erschienen, wie Teile von Sachsen 
(Leipzig, Bautzen), ÖOsterreichisch-Schlesien, Stücke von Nordböhmen. Demgegen- 
über betonte Bismarck die Rücksichten, die aus dem Bedürfnis eines zukünftigen 
friedlichen und vertrauensvollen Zusammenlebens mit den deutschen Bundes- 
genossen und auch mit Osterreich entsprangen. Er wollte den ÜUbelstand ver- 
meiden, daß so viele bedentende Staaten, mit denen man das neue Deutschland zu 
gründen im Begriff war, Preußen gegenüber das bittere Gefühl hätten, von ihm 
beraubt oder verkleinert worden zu sein; er hielt es für besser, einige Staaten 
ganz verschwinden zu lassen, deren Gebiet man zur Abrundung in Norddeutsch- 
land brauchte, und die übrigen ganz unangetastet zu lassen — eine Ansicht, die 
sich freilich auch bei ihm erst im Laufe der Zeit ausbildete und befestigte, als 
er ihre Ausführbarkeit erkaunte. Auch Österreich gegenüber wünschte er alle 
Abtretungen und überflüssige Demütigungen zu vermeiden, weil ihm ein gutes 
Einvernehmen mit dieser Macht für die Zukunft als ein Gebot der Staatsräson 
erschien; aus diesem Grunde war er auch gegen einen Triumpheinzug in Wien, 
um die Empfindlichkeit der Osterreicher zu schonen. 
Mit all diesen Gesichtspunkten befand sich Bismarck im Gegensatz zum 
König, der ebenso wie seine Generäle und Offizierec den Siegeslauf des Heeres 
nicht gehemmt und die Früchte des Sieges nicht geschmälert sehen wollte. 
Gegenüber den Vorschlägen vom 14. Juli aber waren König und Minister 
einig darin, daß sie ohne weitere Annexionen wohl als Grundlage für einen 
Waffenstillstand, aber nicht für einen Friedensschluß genügten; in der Antwort 
vom 17. Juli wurden weitere Erwerbungen in Norddeutschkend im Betrage 
von etwa 4 Millionen Einwohnern als unerläßlich bezeichnet. . Leichter und 
schneller, als man es erwartet hatte, gab Napolcon auch dieses zu (22. Juli); 
Uur trat er nach dem bestimmten Wunsche Österreichs dabei für die Integrität 
Sachsens ein. Kaiser Franz Joseph empfand für die Sachsen ein Gefühl der 
Verpflichtung und der Waffenbrüderschaft, wie es gegenüber den Bayern und 
anderen Bundesfürsten, die ihre Sache von der österreichischen getrennt hatten, 
bei ihm nicht im gleichen Maße lebendig war.« Bismarck fand, daß jene 
Zugeständnisse ausreichten für das, was er für das Bedürfnis Preußens und 
Deutschlands ansah; aber der König war nicht befriedigt; ein Friedensschluß auf 
dieser Basis schien ihm weder den Opfern des Staates noch den Leistungen
        <pb n="628" />
        614 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871), 
seines Hecres zu entsprechen; er wäre geneigt gewesen, den Feldzug fortzufetzen 
und in Wien einen Frieden zu diktieren, der weder die Integrität Osterreichs 
noch die Sachsens gewährleistet hätte. 
Aus dieser Meinungsverschiedenheit entsprang bei den Verhandlungen 
des 23. und 24. Juli ein Konflikt zwischen dem König und seinem Minister, 
der aus dem maßgebenden amtlichen Dokument, der von Sybel veröffentlichten 
Denkschrift Vismarcks vom 24. Juli mit den Randbemerkungen des Königs, 
nur in gedämpftem Tone hervorklingt, während er in den Erinnerungen 
Bismarcks zu leidenschaftlich-dramatischer Kraft gesteigert erscheint. Bismarck 
erzählt von einer Beratung, die der König mit ihm und den Generälen — wohl 
am 23. Juli — abgehalten habe; sie fand in Bismarcks Zimmer statt, weil dieser 
durch eine schmerzhafte Erkraukung am Ausgehen verhindert war. Dort habe- 
er seine Ansicht vorgetragen, aber da die Generäle zur Fortsetzung des Feldzuges 
rieten, habe der König sich für diese erklärt. Darauf habe er selbst das. 
Beratungszimmer verlassen und sei nebenan in seinem Schlafzimmer, krank- 
haft überreizt wie er war, in einen Weinkrampf verfallen. Inzwischen seien 
die Herren auseinandergegangen; er selbst aber habe sich hingesetzt und seine 
Auffassung zu Papier gebracht, um dem König an der Hand dieses Schrift- 
stücks am nächsten Tage noch einmal Vortrag zu halten. Bei diesem Vortrag, 
sei der König in so lebhafte Erregung geraten, daß der Minister sich zurück- 
zog mit dem Eindruck, ihn nicht überzengt zu haben und mit dem 
Vorsatz, seinen Abschied zu nehmen, um als Offizier in sein Regiment ein- 
zutreten. In sein Zimmer zurückgekehrt, habe er in verzweifelter Stimmung, 
am Fenster gestanden, in die Betrachtung versunken, ob es nicht am besten sei, 
wenn er von dori, vier Stock hoch, hinabstürzte. Da sei jemand zu ihm ins 
Zimmer getreten und habe ihm auf die Schulter geklopft; er habe schon ver- 
mutet, daß es der Kronprinz sei, an dessen Zimmer er eben vorübergegangen 
war. Der habe ihm gesagt: er sei zwar gegen diesen Krieg gewesen, aber 
er wolle nun helfen, ihn zu einem glücklichen Ende zu führen und wolle 
sehen, was er beim König ausrichten könne. Dann sei er fortgegangen und 
nach einiger Zeit wiedergekommen, in derselben freundlichen und gelassenen 
Stimmung, und habe ihm ein Marginal des Königs gezeigt, das Bismarck 
aus dem Gedächtnis zitiert, und wonach der König erklärt haben soll: da sein 
Ministerpräsident ihn im Stich lasse und auch der Kronprinz dessen Auffassung. 
teile, so sei er gezwungen, nachzugeben und nach so glänzenden Siegen der 
Armee einen schmachvollen Frieden anzunehmen. In dem Marginal des 
Königs steht tofsächlich nur, daß, wenn trotz aller Bemühungen von dem 
Besiegten nicht das, was Armee und Land erwarten dürften, zu erlangen sei, 
ohne das Hauptziel zu gefährden, dann eben der Sieger vor den Toren von 
Wien sich fügen und der Nachwelt das Urteil überlassen müsse. Bismarck 
wird die mündlichen Außerungen des Königs, von denen der Kronuprinz be- 
richtet haben mag, mit dem Marginal verwechselt haben. Daß die Situation. 
so hoch gespannt war, wie seine Erzählung andeutet, wird doch wohl kaum zu 
bczweifeln sein. König Wilhelm hat wieder einmal das Große geleistet, angesichts. 
des Gebotes der Staatsräson sich selbst zu bezwingen. In seinen Erinnerungs- 
kalender hat er später zu diesem 24. Juli die Worte geschrieben: „Schwerer 
Entschluß, die Integrität Osterreichs und Sachsens zu bewilligen.“
        <pb n="629" />
        Meinungskampf zwischen dem König und Bismarck. Präliminarfriede von Nikolsburg. 615 
— — — — 
Auf dieser Grundlage ist dann nach zweitägigen Verhandlungen am 
26. Juli der Präliminarfriede von Nikolsburg abgeschlossen worden. Danach 
bleibt also die österreichische Monarchie in ihrer Integrität erhalten, mit Aus- 
nahme von Venctien, das an Italien abgetreten wird; der Kaiser stimmt der 
Auflösung des Teutschen Bundes zu, ebenso der Begründung eines Nordbundes 
und eines Südbundes sowie der Verständigung zwischen beiden. Sachsen bleibt 
ebenfalls in seiner Integrität erhalten, tritt aber auf Grund eines besonderen 
Vertrages dem Nordbund bei. Der Kaiser verspricht die Anerkennung der 
neuen Einrichtungen, die Prengen in Norddeutschland treffen wird, ein- 
schließlich der Territorialveränderungen. Schleswig-Holstein wird an Preußen 
überlassen mit der Bestimmung, daß die Bevölkerung von Nordschleswig für 
Dänemark soll optieren dürsen. Die 40 Millionen Taler Kriegskosten, die 
Osterreich zu zahlen hat, werden durch Aufrechnung anf die Hälfte ermäßigt; 
eine Okkupation findet nicht statt. Preußen wird die Zustimmung Jtaliens 
zu diesem Vertrage bewirken. Vom 2. August ab tritt ein Waffenstillstand an 
die Stelle der Waffeurnhe. 
Jetzt bedurfte man in Preußen auch der Verbindung mit der ungarischen 
Nevolnutionspartei nicht mehr, die Bismarck früher keincswegs verschmäht hatte. 
Er hatte zu Anfang des Krieges den General Klapka zur Aufsiellung eines Frei- 
korps zu ermutigen versucht, um durch einen Aufstand in Ungarn den Gegner im 
Rücken zu bedrohen; aber der Friede ist zu schnell gekommen, als daß aus diesen 
Plänen etwas hätte werden können. 
Die Begründung des Norddeutschen Bundes. 
Es zeigte sich bald, daß Prcußen recht getan hatte, den Abschluß des 
Friedens zu beschlennigen. Noch in Nikolsburg, an demselben Tage, wo König 
Wilhelm die Ratisikation der Friedenspräliminarien vollzog, am 27. Juli, kam 
die amtliche Nachricht, daß Rußland den Antrag auf Bernfung des längst in 
Aussicht genommenen Friedenskongresses wirklich gestellt habe; und am 28. Juli, 
als der Austausch der Ratifikationen slattfand, telegraphierte Graf Goltz aus 
Paris, daß Napoleon ihn vertraulich befragt habe, ob Frankreich nicht als 
Kompensation Landau und Luxemburg erhalten könne. DTer Kongreß war ja 
nun gegenstandslos geworden; aber die französischen Kompensationsforderungen 
bereiteten der preußischen Diplomatie noch manche Schwierigkeiten. Für den 
König und seinen Minister stand es fest, daß kein Stück deutschen Landes bei 
dieser Gelegenheit an Frankreich kommen dürfe, und die Aufrage des Bot- 
schafters wurde sofort abschlägig beschieden. Aber die französische Regierung 
gab sich damit noch nicht zufrieden; die öffentliche Meinung forderte zu laut 
eine Grenzerweiterung als Ausgleich für die Zulassung der preußischen 
Annexionen. Am 29. Juli legte der Minister Drouyn de l'Huys dem preußischen 
Botschafter einen förmlichen Vertragsentwurf vor, aus dem hervorging, daß 
Frankreich außer Landau und Luxemburg auch noch Saarbrücken und Saarlonis 
und womöglich das ganze linksrheinische Gebiet von Bayern und Hessen für 
sich begehrte. Die preußische Regierung wies diese Zumntung kurzweg ab und 
machte sich schon auf einen Krieg mit Frankreich gefaßt; aber Napoleon wagte 
s in diesem Moment nicht, den aufgestellten Forderungen kriegerischen Nach- 
Tdruck zu geben; er gab seinen Minister preis, indem er behauptete, dieser habe
        <pb n="630" />
        616 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871). 
ohne seine förmliche Zustimmung gehandelt, und zog den Vorschlag zurück. 
Aufgegeben aber war der Kompensationsplan damit noch nicht. Am 20. August- 
wiederholte Napolcon das Verlangen der Abtretung von Landan, Luxemburg 
und dem oberen Saargebiet, indem er jetzt noch im tiefsten Geheimnis den 
Anutrag auf Zustimmung Preußens zur Einverleibung Belgiens in Frankreich 
hinzufügte. Bismarck erklärte auch jetzt wieder, daß von der Abtretung deutschen 
Landes keine Rede sein könne; auf das belgische Projekt aber ließ er sich 
zum Schein ein, und der französische Botschafter Benedetti war unvorsichtig 
genug, ihm auf sein Verlangen einen eigenhändig geschriebenen Vertrags- 
entwurf zu übergeben, den Bismarck später brauchen konnte, um die fran- 
zösischen Annexionsgelüste vor der europäischen Offentlichkeit zu enthüllen. Im 
übrigen ließ er die Sache ruhen; und als Napoleon sah, daß von Preußen nichts. 
zu erreichen sei, da lenkte er ein und erklärte in einem Rundschreiben vom 
16. September: er glaube zwar nicht, daß das vergrößerte Preußen eine Gefahr 
für Frankreich bedeute; aber Frankreich werde nun doch auch in die Notwendig- 
keit versetzt, seine militärische Rüstung zu vervollkommnen, um sein Gebiet zu 
verteidigen und um zu verhüten, daß sein Rang und seine Geltung in der Welt 
beeinträchtigt würden. Es war einc Bestätigung der Auffassung, die Bismarck 
längst hegte, daß ein Krieg mit Frankreich sich aus den Vorgängen von 1866 mit 
bistorischer Notwendigkeit ergebe und daß sein Kommen nur eine Frage der Zeit sei. 
Die Friedensverhandlungen mit OÖsterreich wurden in Prag geführt und 
kamen am 23. August zum Abschluß; am 24. löste sich der Deutsche Bund auf. 
Italien und Osterreich verhandelten noch länger; zwischen ihnen ist es erst am 
3. Oktober zum Friedensschluß gekommen. Es blieb bei der Abtretung Vene- 
tiens; weder Südtirol, wo Garibaldi einen Aufstand erregt hatte, noch Triest 
wurden italienisch. Auch zur See hatte sich Österreich Italien überlegen er- 
wiesen durch Tegethoffs Sieg bei Lissa (20. Juli). Aber dieser Seesieg konnte 
Venctien so wenig retten wie der Sieg bei Custoza; die Entscheidung darüber 
war bei Königgrätz gefallen. 
Der Artikel 5 des Prager Friedens, der die Bestimmung über Nord- 
schleswig enthält, begründete eine Verpflichtung Preußens nur OÖsterreich gegen- 
über; die Auffassung, als könnten die dänisch sprechenden Bewohner in Nord- 
schleswig oder Dänemark selbst daraus irgendwelche Ansprüche ableiten, ist 
irrig, so unausrottbar sic auch in der dänischen agitatorischen Presse und Literatur 
sich eingenistet haben mag. Uber die Ausführung ist in den Jahren 1867 
und 68 zwischen der preußischen und der dänischen Regierung verhandelt worden, 
insonderheit über die Bürgschaften, die im Falle einer Gebietsabtretung für die 
deutsche Bevölkerung gegeben werden könnten, die dabei unter dänische Herr- 
schaft gekommen sein würde. Die Verhandlungen sind aber abgebrochen worden, 
weil Preußen überhaupt nur im Kreise Hadersleben eine Abstimmung zulassen 
wollte, während die Dänen das ganze nordschleswigsche Gebiet bis südlich von 
Fleusburg im Auge hatten. Osterreich hat später (1878) in die Aufhebung 
dcs Artikels 5 gewilligt, und die dänische Regierung hat daun (1879) auch aus- 
drücklich anerkannt, daß Dänemark keinerlei Ansprüche auf die Ausführung 
dieses Artikels erheben könne. 
Eine sehr erfreuliche Nebenwirkung der glänzenden Siege von 1866 war 
die Herstellung des inneren Friedeus in Preußen. Am Tage der Schlacht von
        <pb n="631" />
        Der Prager Friede. Beendigung des Verfassungskonflikts in Preußen. 617 
Königgrätz hatten die Neuwahlen zum Abgeordnetenhause stattgefunden, und 
sie hatten diesmal zu einem für die Regierung günstigen Resultat geführt. 
Von Wichtigkeit für eine Verständigung war auch der Wechsel im Ministerium, 
der sich durch den Wiedereintritt v. d. Heydts vollzogen hatte. Dieser Minister, 
dec früher dem Zusammenstoß mit dem Abgeordnetenhause ausgewichen war, 
bestärkte jetzt Bismarck in dem Gedanken, daß die Regierung den Verfassungs- 
konflikt aus der Welt schaffen müsse, indem sie beim Landtag die Erteilung der 
Indemnität für die bisher geführte budgetlose Regierung nachsuche. Im 
Schoße des Ministeriums erhob sich allerdings Widerspruch; auch die konservative 
Partei bot ihren ganzen Einfluß auf, um Bismarck von einem solchen Schritte 
zurückzuhalten; aber Bismarck entschloß sich trotzdem, den König dafür zu 
gewinnen, weil diese Wendung ihm nötig schien, um die Lösung der deutschen 
Frage im nationalen Sinne zu vollenden. Es wäre damals zwar die Möglich- 
keit vorhanden gewesen, bei der Stimmung im Lande, die durch die glänzenden 
Siege der preußischen Waffen hervorgerufen war, die Verfassung zu revidieren 
oder zu suspendieren und ein in Wahrheit absolutistisches Regiment herzustellen. 
Aber Bismarck sah ein, daß ein solches Gewaltregiment nicht auf die Dauer 
bestehen könne, daß es Preußen in Deutschland unpopulär, ja verhaßt machen 
würde, daß der Sinn und Geist des Krieges, den man eben geführt hatte, 
dadurch verfälscht worden wäre. Dann wäre dieser Krieg eben nur als ein 
preußischer Eroberungskrieg erschienen; der nationalen Politik Preußens wären 
die Sehnen durchschnitten worden. Bismarck legte aber jetzt gerade Gewicht 
auf die Fortbildung der preußischen Politik im nationalen Sinne, und dazu 
war die Versöhnung mit den gemäßigten liberalen Elementen unentbehrlich. 
Und er war auch der Meinung, daß sich mit der preußischen Verfassung, wie sie 
war, sehr gut regieren lasse, wenn sie nur nicht im Sinne der parlamentarischen 
Doktrin interpretiert werde. 
Es war allerdings nicht leicht, die Abneigung des Königs vor dem geplanten 
Schritt zu überwinden. Er nahm Anstoß an der Form des Verlangens nach 
Indemnität; er sah darin das Eingeständnis begangenen Unrechts, und er 
war zu fest von seinem guten Recht in diesem Streit überzeugt, als daß er sich 
dazu herbeilassen mochte. Auf der Eisenbahnfahrt von Prag nach Berlin am 
4. August hat Bismarck durch seine eindringlichen Vorstellungen und Er- 
örterungen unter dem ermutigenden Mienenspiel des stumm dabei sitzenden 
Kronprinzen es endlich vermocht, die Bedenken seines königlichen Herrn zu 
zerstreuen und ihn von der Notwendigkeit zu überzeugen, den parlamentarischen 
Gegnern eine goldene Brücke zu bauen, um den inneren Frieden wiederher- 
zustellen und sich so eine feste Grundlage für die Fortsetzung der deutschen 
Politik Preußens zu schaffen. 
Am 5. August wurde der Landtag eröffnet, und die Thronrede, die 
Vismarck noch in letzter Stunde entworfen hatte, kündete die Absicht der 
Regierung in bezug auf das Indemnitätsverlangen an und sprach die Hoffnung 
aus, daß der Landtag bereitwillig darauf eingehen werde. Das Abgeordneten- 
haus beantwortete diese Ankündigung in versöhnlichem Sinne; und obwohl der 
König sich nicht versagen konute, gegenüber der Deputation, die ihm die Adresse 
überreichte, seinen Rechtsstandppunkt ganz unumwunden zum Ausdruck zu 
bringen, so wurden erneute Erörterungen darüber doch durch die Geschicklich-
        <pb n="632" />
        618 Die Begründung des Teutschen Reiches (1859—1871). 
keit des Führers der Deputation und Präsidenten des Abgcordnetenhauses, 
von Forcke ubeck, vermieden, der im Einverständnis mit der Depntation dem 
Hause nur die Tatsache mitteilte, daß der König sich entgegenkommend geäußert 
habe. Das Indemnitätsgesetz wurde dann zuerst in einer Kommission beraten 
und von dieser mit einem Bericht des Abgeordneten Twesien dem Hause zur 
Annahme empfohlen; die Annahme erfolgte nach längerer Debatte am 3. Sep- 
tember 1866 mit 230 gegen 75 Stimmen. Damit war der Verfassungskonflikt 
nach vierjähriger Dauer beendigt. Die nötigen Mittel wurden jetzt der Regie- 
rung bewilligt: 60 Millionen Taler zur Deckung der Kriegskosten, 30 Millionen 
zur Ansammlung eines Kriegsschatzes, außerdem 1½ Millionen zu Dotationen 
für die Generäle und für Bismarck; auch das Etatsgesetz kam für das Jahr 1867 
wieder in regelmäßiger Weise zustande. Die Fortschrittspartei, die der Haupt- 
träger der Opposition in der Konfliktszeit gewesen war, brach anläßlich der 
Indemnitätsfrage anseinander. Der größere radikale Teil weigerte sich, die 
Indemnität zu bewilligen, eine kleinere gemäßigte Gruppe, unter Führung von 
Twesten und Lasker, sonderte sich ab und begründete mit anderen Gesinnungs- 
genossen eine neue Partei, die sich nationalliberal nannte und ein Programm 
anfstellte, in dem es als dringendste Aufgabe bezeichnet wurde, die Regierung 
in ihrer auswärtigen Politik zu unterstützen, wührend man im Innern für die 
Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte des Volkes und für freisinnige Grund- 
sätze eintreten wollte. Auch Männer wie Forckenbeck und Gneist traten der 
neuen Partei bei, die dann eine bedeutende Verstärkung durch die gemäßigt 
likeralen und nationalen Politiker aus den neuen Provinzen erhielt: Bennigsen 
und Miquel aus Hannover, Oelker aus Kurhessen, Karl Braun aus Nassau 
sind die hervorragendsten Mitglieder ans diesen Kreisen. Die Partei wuchs 
bald auf 100 und mehr Mitglieder und errang sich in den nächsten Jahren die 
führende Stellung im prenßischen Abgeordnetenhause und auch in dem neuen 
norddeutschen Reichstage. 
Mit den einzelnen dentschen Staaten, die sich an dem Kriege beteiligt 
hatten — auch Baden war darunter, wo der preußenfrenndliche Großherzog, 
der Schwiegersohn König Wilhelms, dem Drängen einer Volksbewegung hatte 
nachgeben müssen —, schloß Preußen besondere Friedeusverträge. Die Minister 
von Bayern, Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt waren schon in Nikols- 
burg erschienen und hatten — mit Ansnahme von Bayern — um Aufnahme 
in den neuen Bund, den Prenußen zu gründen im Begriff stand, nachgesucht. 
Auf dieses Verlangen konnte die preußische Regierung zwar nicht eingehen, weil 
es den mit Napoleon getroffenen Verabredungen zuwiderlief; aber für die Zu- 
kunft wurde dennoch, vorlänfig insgeheim, ein Bundesverhältnis angebahnt. 
Ter zu Nikolsburg in Aussicht genommene Südbund entsprach nicht den Wün- 
schen der süddentschen Staaten; und gerade der württembergische Minister von 
Varnbüler, der vor dem Ansbruch des Krieges eine so scharfe Feindseligkeit 
gegen Preußen zur Schan getragen hatte, gab jetzt den Anstoß dazu, daß statt 
dessen vielmehr Verträge zwischen Preußen und den Südstaaten geschlossen 
wurden, in Form von Schutz= und Trutzbündnissen unter gegenseitiger Gewähr- 
leistung des Besitzstandes und unter der Verpflichtung für die Südstaaten, im 
Kriegsfall den Oberbefehl an den König von Preußen zu übertragen. Solche 
Bündnisse wurden dann mit allen süddeutschen Staaten zugleich mit dem
        <pb n="633" />
        Friedensschlüsse und Bündnisse mit den füddeutschen Staaten. Annexionen. 619 
Friedensvertrage geschlossen, Ende August und Anfang September. Eigentliche 
Landabtretungen sind dabei nur Hessen-Darnistadt zugemutet worden, das die 
Landgrafschaft Hessen-Hontiburg und einen Teil von Oberhessen an Preußen 
überlassen, mit dem übrigen nördlich des Mains gelegenen Gebict dem preu- 
ßischen Nordbund beitreten, sein Postwesen an Preußen übertragen und in die 
Festung Mainz eine prenßische Besatzung einnehmen mußte. 
Ju Norddeutschland wurden außer Schleswig-Holstein die Länder 
Hannover, Kurhessen und Nassau im Wege der Gesetzgebung dem preußischen 
Staate einverleibt, trotzdem der russische Kaiser sich um die Erhaltung der drei 
Fürstenhäuser eifrig bemüht hatte. Zwar wurde dem kurhessischen Thronfolger 
die Landgrafschaft Homburg, dem hannöverschen, dem Prinzen von Cumberland, 
die künftige Nachfolge in Braunschweig angeboten, wenn sie die Annexion 
anerkennen würden; da aber diese Bedingung nicht erfüllt wurde, so blieben 
jene Anerbietungen ohne Wirkung. Der Kurfürst von Hessen und der Herzog 
von Nassan behielten ihre bisherigen Einkünfte und entbanden dafür ihre 
Truppen vom Fahneneid. Der König von Hannover ließ sich zu keiner Ab- 
machung dieser Art herbei; doch wurden auch ihm auf Grund eines Vertrages, 
den sein früherer Minister Windthorst in seinem Namen mit der preußischen 
Regierung schloß, die Zinsen seines beschlagnahmten Vermögens von 16 Mil- 
lionen Mark zugesichert. Da aber diese Mittel zum Teil dazu verwandt wurden, 
eine gefährliche welfische Agitation zu unterstützen, so wurden die Zahlungen 
seit 1868 eingestellt; erst unter der Regierung Kaiser Wilhelms II. ist auf ge- 
setzlichem Wege die Beschlagnahme dieses sogenannten Welfenfonds aufgehoben 
worden. 
Mit den übrigen norddeutschen Staaten schloß Preußen nach längeren 
Verhandlungen den Norddeutschen Bund, der als Bundesstaat unter Preußens 
Führung das Vorbild des Deutschen Reiches geworden ist. Auch Sachsen mußte 
trotz der Verwendung von Osterreich und Frankreich sich diesem Bunde an- 
schließen unter Bediugungen, die für Preußen die nötigen Garantien boten: der 
Minister Graf Beust, der sich durch besonders giftige Feindschaft gegen Preußen 
hervorgetan hatte, mußte seinen Posten verlassen; die sächsische Armee wurde 
nach dem Vorbild der preußischen umgestaltet; Preußen ernannte zunächst auch 
den kommandierenden General des sächsischen Armeekorps und hatte Besatzungen 
in Dresden und auf dem Königstein. Erst später ist, namentlich durch Verwendung 
des Generals von Stosch, eine größere militärische Selbständigkeit für Sachsen zu- 
gestanden worden. Mit den meisten Staaten kam der Bundesvertrag am 
18. August zustande; am 21. August schlossen sich die beiden Mecklenburg an. 
Am längsten sträubten sich der preußenfeindliche Herzog von Meiningen, der 
aber schließlich zugunsten seines Sohnes Georg abdankte, und die Regentin 
Karoline von Reuß ältere Linic. Auch sie mußten endlich ihren Widerspruch 
gegen den Gang der Weltgeschichte aufgeben. Mit Weimar und den meisten 
Kleinstaaten hat Preußen später (1867) einen Militärvertrag geschlossen, der 
ihre Truppen dem prenßischen Heere eingliederte. Die Beratungen über die 
Verfassung des Norddeutschen Bundes wurden unter den Vertretern der ver- 
schiedenen Regierungen am 15. Dezember 1866 begonnen und am 9. Februar 
1867 zu Ende geführt. Am 12. Februar 1867 fanden auf Grund des all- 
gemeinen und gleichen Stimmrechts die Wahlen zum norddentschen Reichstag
        <pb n="634" />
        620 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871). 
statt, mit dem die Verfassung endgültig vereinbart werden sollte. Sie fielen 
diesmal in den östlichen Provinzen für die Konservativen günstiger aus, als für 
die Fortschrittspartei, die auf 20 Mitglieder zusammenschrumpfte; die Oberhand 
aber gewannen die Mittelparteien: die Nationalliberalen, die unter der Führung 
von Bennigsen dic alten liberalen Ideale des Nationalvereins zwar aus roal- 
politischen Erwägungen zunächst zurückstellten, aber die Hoffnung auf ihre 
künftige Verwirklichung noch keineswegs fahren ließen, und die National- 
konservativen oder, wic sie sich bald nannten, Freikonservativen, die sich unter 
Führung des Herzogs von Ratibor und anderer schlesischer Magunaten von den 
Altkonservativen getrennt hatten und die politischen Fragen mehr von einem 
staatsmännischen, als von dem junkerlich-hochkirchlichen Standpunkt der Kreuz- 
zeitungspartei ausahen. Die welfischen und sonstigen westdeutschen Parti- 
kularisten und die Ultramontanen unter Führung von Windthorst und Mallinck- 
rodt bildeten eine besondere Oppositionspartei, aus der später das sogenannte- 
„Zentrum“ geworden ist. Der letzte Präsident der deutschen Nationalver- 
sammlung in Frankfurt, Eduard Simson, wurde zum Präsidenten dieses ersten 
norddeutschen Reichstages gewählt. 
Am 4. März 1867 legte Bismarck im Namen der verbündeten Regie- 
rungen einen Verfassungsentwurf vor. Er hatte selbst erst kurz vorher die 
leitenden Gesichtspunkte dafür aufgestellt und die verschiedenen Teile von seinen 
Räten ansarbeiten lassen; die Schlußredaktion mußte der Geheimrat Lothar 
Bucher in der Nacht zum 4. März besorgen; es ist der Entwurf, der später auch 
die Grundlage der Reichsverfassung geworden ist. Mit der Durchberatung 
eilte es sehr, weil in dem Bündnis vom 18. August 1866 festgesetzt war, daß 
der endgültige Abschluß des Bundes in Jahresfrist bewirkt sein müsse, und weil 
das Werk des konstituierenden Reichstages erst noch durch die Landtage der 
einzelnen Bundesstaaten bestätigt werden mußte. Trotzdem hat es an heftigen 
Kämpfen nicht gefehlt; und es kann als ein fördernder Umstand betrachtet 
werden, daß eben während dieser Beratungen eine auswärtige Frage sich- 
erhob, die den Erust der Lage und die Notwendigkeit der Unterordnung liberaler 
Wünsche unter die Forderungen einer nationalen Machtpolitik allen verstäu- 
digen Politikern klarmachte. 
Nach dem Scheitern aller anderen Versuche zur Erreichung von Kompen- 
sationen richtete Napolcon sein Angenmerk damals wieder auf das Großherzog- 
tum Luxemburg, das sich in einer seltsamen Zwitterstellung zwischen Deutsch- 
land und dem Königreich der Niederlande befand. Es stand mit diesem in 
Personalunion, aber es gehörte zugleich zum deutschen Zollverein, und obwohl 
es in den Norddentschen Bund nicht eingetreten war, hatte Preußen doch noch. 
das Besatzungsrecht in der Festung Luxemburg. Napoleon trat mit dem König 
der Niederlande in Verhandlung, um das Land für Geld zu erwerben, und 
beschwichtigte dessen Bedenken wegen der Zustimmung Preußens durch die 
zuversichtliche Erklärung, daß er diese selbst beschaffen werde; er erinnerte 
sich wohl der Unterhaltungen mit Bismarck in Biarritz, aus denen er die Hoff- 
nung glaubte schöpfen zu können, daß von preußischer Seite kein Widerspruch 
ersolgen würde. Der König der Niederlande willigte ein (28. März 1867), 
aber in den Kreisen der deutschen Patrioten entstand darauf eine allge- 
meine Erregung, die ihren Ausdruck in den Verhandlungen des norddeutschen
        <pb n="635" />
        Der Norddeutsche Bund. Die Luxemburger Frage. « 621 
Reichstages fand. Am 1. April brachte Bennigsen eine Interpellation ein, 
in der er fragte, ob die Gerüchte über die Abtretung von Luxemburg an Frank- 
reich wahr seien und wie die Regierung sich zu der Frage stelle? Er schlug Töne 
eines nationalen Empfindens an, die im Hause selbst und weithin in deutschen 
Landen begeisterten Widerhall weckten. Bismarck, der die Sachlage kühler 
beurteilte, antwortete mit diplomatischer Vorsicht und Zurückhaltung; er ver- 
mied alles, was die französische Empfindlichkeit reizen konnte, aber er hütete sich 
auch, der so stark sich äußernden Volksmeinung entgegenzutreten, der die Über- 
lassung dieses deutschen Landes an Frankreich als eine moralische Unmöglichkeit 
erschien. An die niederländische Regierung erging am 2. April eine Mitteilung, 
in der empfohlen wurde, auf die öffentliche Meinung in Deutschland Rücksicht zu 
nehmen; und dies veranlaßte den König der Niederlande, von dem mit Napoleon 
geschlossenen Handel zurückzutreten. Napoleon fühlte sich dadurch vor Europa 
bloßgestellt und war empört über Preußen. Eine Zeitlang schien es, als solle 
es darüber zum Kriege kommen; Bismarck ergriff die Gelegenheit, sich mit den 
süddeutschen Regierungen in Verbindung zu setzen und fand bei ihnen bereit- 
williges Entgegenkommen. Aber die Kriegsgefahr verzog sich wieder. Der 
König wollte den Frieden bewahren, und auch Bismarck sah in der Verwicklung 
keinen Grund zum Kriege, so verlockend das militärische Ubergewicht Preußens 
und Deutschlands auch sein mochte. Napoleon konnte bei dem unfertigen 
Zustande des französischen Heeres einen Krieg damals nicht brauchen, und 
auch die Großmächte, mit denen er in Verbindung trat, wirkten auf eine fried- 
liche Lösung hin. Graf Beust, jetzt der leitende Minister in Österreich, machte 
den Vorschlag, Luxemburg zu neutralisieren — eine Möglichkeit, die auch 
Bismarck vorschwebte. Frankreich sollte auf die Erwerbung des Landes ver- 
zichten, aber auch Preußen auf sein Besatzungsrecht. Der Vorschlag wurde 
auf einer Konferenz der Mächte in London am 11. Mai 1867 angenommen, und 
damit war diese Angelegenheit erledigt, die schon die nationalen Gesinnungen 
in Deutschland mächtig aufrüttelte und als Warnung vor künftigen Gefahren 
dienen konnte. 
Der Norddeutsche Bund, über dessen Verfassung in eben dieser Zeit be- 
raten wurde, sollte ein Bundesstaat mit starker Zentralgewalt sein, unter dem 
Präsidium des Königs von Preußen; aber Bismarck hatte darauf Bedacht ge- 
nommen, den unitarischen Charakter der Reichsverfassung von 1849 ebenso zu 
vermeiden, wie das damals geplante, auf der Grundlage der Volkssouveränität 
beruhende parlamentarische Regierungssystem. Er hatte in seinem Verfassungs- 
entwurf das föderative Moment stark betont und sich auch nicht gescheut, in 
Außerlichkeiten an die Institutionen des alten Deutschen Bundes anzuknüpfen. 
Der Entwurf stellte den Bundesrat — oder wie Bismarck ihn anfangs nennen 
wollte, „Bundestag" —, der aus den Vertretern der verbündeten Regierungen 
bestand, mit 43 Stimmen, von denen 17 auf Preußen fielen, in bewußter und 
gewollter Absonderung dem Reichstag, der Volksvertretung, gegenüber, als ein 
fest in sich geschlossenes, parlamentarischen Einflüssen unzugängliches Organ. 
Der Bundeskanzler, der im Namen der Präsidialmacht Preußen den Vorsitz 
führte, sollte ursprünglich mit dem preußischen Minister des Auswärtigen nicht 
identisch, aber von ihm instruiert und abhängig sein, ähnlich wie früher der 
Bundestagsgesandte, wie denn auch Savigny für diesen Posten in Aussicht ge-
        <pb n="636" />
        622 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871). 
nommen war. Die wiederholten Versuche der liberalen Parteien, ein verant- 
wortliches Reichsministerium einzurichten, wurden ebenso nachdrücklich zurück- 
gewiesen wie die Anträge auf Schaffung eines Oberhauses; beides entsprach 
mehr einem konstitutionellen Einheitsstaat als dem Bundesstaat, wie ihn 
Bismarck plante, mit möglichster Schonung der Einzelsouveränitäten. Nur eine 
wichtige und folgenschwere Veränderung in dem ursprünglichen Plan des 
Verfassungsbaues ist den Liberalen gelungen: die Annahme des Antrags 
von Bennigsen, der bei allen Regierungshandlungen des Bundespräsidiums die 
Gegenzeichnung und die dadurch ausgedrückte Verantwortlichkeit des Bundes- 
kanzlers verlangte. Bei einer solchen Stellung konnte der Bundeskanzler nicht 
mehr eine von dem preußischen Minister des Auswärtigen getrennte und von 
ihm abhängige Person sein; vielmehr zog Bismarck daraus die Folgerung, daß 
er nun selbst das Amt des Bundeskanzlers übernehmen müsse. Der Antrag auf 
die Einführung direkter Bundessteuern aber traf auf den Widerstand der Regie- 
rungen; es blieb dabei, daß nur die Zölle und indirekten Stenern dem Bunde 
überwiesen wurden, während die direkten Steuern den Einzelstaaten zustanden. 
Das allgemeine und gleiche Wahlrecht, wie es der Entwurf vorschlug, rief 
damals vielfach Bedenken anderer Art hervor, als sie heute dagegen geltend 
gemacht werden; auch die liberalen Parteien waren im Grunde nicht unbedingt 
dafür, da sie es als Werkzeng einer cäsaristischen Diktatur im napolconischen 
Frankreich kennen gelernt hatten. Bismarck war mit Erfolg bemüht, als Kor- 
rektur in seinem Sinne die Diätenlosigkeit der Abgeordneten durchzusetzen: er 
wollte keine Berufsparlamentarier und Theoretiker, sondern selbständige Ver- 
treter der produktiven Berufsstände und der wirtschaftlichen Interessen im 
Reichstage haben. Auf der auderen Seite aber setzten nun die Liberalen die 
geheime Abstimmung durch, die in dem Entwurf nicht vorgesehen war und die 
Bismarck selbst immer für verhängnisvoll gehalten hat. Er war der Meinung, 
daß die mannigfaltigen Abhängigkeiten und Einflüsse des bürgerlichen Lebens, 
wie sic bei einer öffen tlichen Abstimmung eiuwirken, „gottgegebene Realitäten“ 
seien, die man nicht ignorieren könne und solle; ein geheimes Wahlrecht, das 
diese natürlichen Abhängigkeiten ausschaltet, erschien ihm als eine Verfälschung 
des Wahlaktes, indem es den Einzelnen mehr oder aber auch weniger Bedeutung 
beimesse, als sie tatsächlich haben. Indessen hat er nicht alles aufgeboten, was 
in seiner Kraft stand, um diese Verstärkung des demokratischen Charakters von 
dem Wahlrecht fernzuhalten; die Folgen der Einrichtung hat er überhaupt noch 
so wenig wie irgend ein anderer in ihrem ganzen Umfang übersehen. 
Ein heftiger Kampf ist auch um die Heeresfrage geführt worden, die 
ja nun zur Bundessache wurde, so daß die früher im prenßischen Ab- 
geordnetenhause wirksamen Gegensätze sich jetzt auf den norddeutschen Reichs- 
tag übertrugen. Die verbündeten Regierungen unter Preußens Führung 
verfolgten das Ziel, das Bundes= oder Reichsheer ein für allemal in genügender 
Stärke gesetzlich festzulegen, so daß weitere Konflikte darüber nicht entstchen 
konnten. Auf der anderen Seite glaubten die liberalen Parteien ihr ganzes 
Budgetrecht preiszugeben, wenn sie dicse Grundlage annähmen; denn was außer 
dem Militäretat für Bundeszwecke noch zu bewilligen war, überstieg damals eine 
Million Taler nicht. Hier ganz besonders hat die durch die Luxemburger Frage 
heraufbeschworene Kriegsgefahr ihre Wirkung zugunsten einer Vereinbarung
        <pb n="637" />
        Entstehung und Bedeutung der Verfassung des Norddeutschen Bundes. 623 
zwischen den entgegengesehten Standpunkten geübt. Man einigte sich auf ein 
Kompromiß: die Friedenspräsenzstärke des Bundesheeres wurde durch den 
Artifel 60 der Verfassung bis zum 31. Dezember 1871 auf 1%0 der Bevölkerung 
von 1867 normiert; die Mannschaft sollte von den einzelnen Bundesstaaten nach 
Maßgabe ihrer Bevölkerungszahl gestellt werden. Für die weitere Zukunft 
wurde die Feststellung der Friedenspräsenzstärke der Reichsgesetzgebung zuge- 
wiesen; die Fortschrittler hofften dabei auf eine erhebliche Herabsetzung, die 
Regierungen, Preußen wenigstens, erwarteten eher das Gegenteil. Auch der 
Milttäretat wurde zunächst nur bis zum 31. Dezember 1871 festgestellt; aber 
die preußische Regierung bestand auf einem Zusatz (Artikel 62), durch den be- 
stimmt wurde, daß die Beiträge von den einzelnen Staaten des Bundes auch 
nach diesem Termin weiterhin zur Bundeskasse fortgezahlt werden müßten, und 
daß für die Berechnung der Beträge dabei bis auf eine weitere reichsgesetzliche 
Regelunt g die vorläufig festgesetzte Friedenspräsenzstärke von 1% der Bevölkerung 
zugrunde gelegt werden sollte. Vor allem aber wurde durch Art. 63 Abs. 4 
dem Bundesfeldherrn (dem König von Preußen) ohne Einschränkung die Be- 
fugnis verliehen, den Präsenzstand des Bundesheeres im ganzen ebenso wie seine 
Gliederung im einzelnen zu bestimmen — eine Befugnis, die in einem schein- 
baren Gegensatz zu der der gesetzgebenden Faktoren steht, in Wahrheit aber 
darauf berechnet ist, ergänzend wirksam zu werden, wenn eine Einigung zwischen 
den verbündeten Regierungen und dem Reichstag nicht zu erlangen ist. Diese 
Bestimmungen schienen ausreichend, um der Möglichkeit eines Militärkonflikts 
wic in Preußen vorzubanen und dem radikalen Anspruch auf eine fährliche Neu- 
bewilligung der Mittel für das Heer einen Riegel vorzuschieben. Der Nord- 
deutsche Bund konnte ebensowenig wie Preußen seine Wehrkraft von den Zu- 
fälligkeiten parlamentarischer Majoritäten abhängig machen, weil das Heer hier 
eine ganz andere Bedentung hatte, als in dem insularen England, wo jener 
von den deutschen Liberalen fälschlich als Palladium der politischen Freiheit 
angesehene Grundsatz auf ganz eigenartigen historischen Voraussetzungen beruht. 
Unter solchen Kämpfen kam die Bundesverfassung zustande und wurde 
am 17. April öffentlich verkündet. Nun folgte ihre Beratung in den Landtagen 
der Einzelstaaten. Uberall wurde sie angenommcu, im preußischen Abgcordneten- 
hause gegen den Widerspruch der Fortschrittspartei. Der Beginn ihrer Rechts- 
kraft wurde durch ein königliches Patent auf den 1. Juli 1867 festgesetzt. Am 
14. Juli wurde Bismarck durch seinen König, der jetzt als Inhaber des Bundes- 
präsidiums das verfassungsmäßige Oberhaupt des Bundes und sein Vertreter 
nach außen war, zum Bundeskanzler ernannt. Die Häupter der Einzelstaaten 
erfuhren eine erhebliche Einschränkung ihrer Souveränität; aber sie konnten 
sich damit trösten, daß sie das, was sie an Souveränitätsrechten im Einzelstaat 
verloren, als Mitglieder des Bundesrats doch wieder zurückgewonnen hatten, 
nur daß sie diese Rechte im Bundesrat nicht jeder einzeln für sich, sondern alle 
zusammen in einer verfassungsmäßig geordneten Gesamtheit ausübten. Preußen 
war nicht in Deutschland ausgegangen, wic es der nationale Liberalismus früher 
immer gefordert hatte, sondern Preußen hatte begonnen, andere deutsche Staaten, 
zunächst die von Norddeutschland, sich anzugliedern und hatte die wichtigsten 
gemeinsamen Institutionen, namentlich das Heer des Bundes, mit seinem Geiste 
ersüllt. Der Bund konnte, wie König Wilhelm sich einmal ausdrückte, als
        <pb n="638" />
        624 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871). 
das verlängerte Preußen gelten; und die Angliederung der süddentschen Staaten 
erschien nur als eine Frage der Zeit. 
Die Stimmung in Süddeutschland war noch geteilt und schwankend, aber 
im ganzen nicht ungünstig für Preußen. In Baden wünschte die Volksver- 
tretung den Eintritt des Landes in den Norddeutschen Bund, in Württemberg 
trat sie — im Gegensatz zum Ministerium — für Begründung eines besonderen 
Südbundes ein, auch in Bayern war sie im ganzen für ein Zusammengehen mit 
Preußen. Der bayerische Minister des Auswärtigen, seit Ende 1866 Fürst 
Chlodwig Hohenlohe, der spätere Reichskanzler, regte im Februar 1867 eine 
allgemeine süddeutsche Heeresreform nach preußischem Vorbild an und gab an- 
läßlich der darüber entstandenen Kammerdebatten zum erstenmal eine öffentliche 
Erklärung ab über die bisher geheim gehaltenen Schutz= und Trutzbündnisse 
zwischen den süddeutschen Staaten und Preußen; Bismarck veröffentlichte dann 
die Verträge selbst am 19. März 1867. Sie fanden in der öffentlichen Meinung 
eine günstige Aufnahme und dienten zur Stärkung der preußischen Stellung in 
der bald darauf sich zuspitzenden Luxemburger Frage. In den damals zwischen 
Preußen und den süddeutschen Staaten geführten Verhandlungen tritt ein be- 
deutsamer Plan des Fürsten Hohenlohe hervor, der darauf hinauslief, diese 
Krisis zu benutzen, um Süddeutschland, insbesondere Bayern, unter möglichst 
günstigen Bedingungen an den preußischen Nordbund anzuschließen und zugleich 
ein Bundesverhältnis mit Österreich zu begründen, wie es auch Bismarck für die 
Zukunft vorschwebte, so daß Napoleon das schon immer gefürchtete 70-Millionen= 
Reich oder doch etwas ähnliches sich gegenüber gesehen haben würde. Der 
bayerische Staatsmann wollte zwischen dem Norddeutschen Bund und den süd- 
deutschen Staaten ein engeres Verhältnis begründen in Form eincs Staaten- 
bundes, und dieses kleindeutsche Gesamtgebiet sollte dann mit Osterreich in ein 
völkerrechtliches Bundesverhältnis treten zum gegenseitigen Schutz gegen Frank- 
reich. Bismarck wies diesen Plan nicht ganz von der Hand; er war bereit, mit den 
süddeutschen Staaten zusammen eine Defensivallianz mit Osterreich zu schließen, 
aber er verlangte zugleich, daß Rußland mithineingezogen werde oder daß doch 
wenigstens dieser Schritt nicht ohne Wissen und Willen Rußlands geschehe. Er 
fürchtete, daß man sonst in Rußland argwöhnisch werden würde, wie denn über- 
haupt Gortschakoff, der noch immer die russischen Geschäfte leitete, nicht gerade 
von freundlichen Absichten gegen Preußen erfüllt war, trotz der fortdauernden 
Freundschaft der beiden Monarchen —, und andererseits traute Bismarck auch 
dem von Beust geleiteten Osterreich nicht recht und wollte es durch Rußland in 
Schach halten. Vielleicht bedeutet der Vorschlag auch nur eine verhüllte Ab- 
lehnung des offenbar verfrühten Planes. Auch Beust verhielt sich im ganzen ab- 
lehnend, da er der Meinung war, daß die zweifelhafte Freundschaft Preußens 
nicht ohne die unzweifelhafte Feindschaft Frankreichs zu haben sei. 
Der Plan eines Bundes mit Osterreich ist also nicht zur Ausführung ge- 
kommen, aber den Gedanken einer näheren Verbindung der süddentschen Staaten 
mit dem Nordbund unter Wahrung eines möglichst hohen Maßes von Selb- 
ständigkeit, namentlich für Bayern, verfolgte Hohenlohe noch weiter, zunächst 
in Verhandlungen mit den süddentschen Staaten. Er wollte, daß gewisse An- 
gelegenheiten als gemeinsame für Nord= und Süddeutschland ausgesondert 
werden sollten, und daß über solche gemeinsame deutsche Angelegenheiten neben
        <pb n="639" />
        Bundespläne des Fürsten Chlodwig Hohenlohe. Zollbundesrat und Zollparlament. 625 
dem norddeutschen Reichstage auch die Landtage der süddeutschen Staaten ver- 
handeln sollten. Von Baden aus wurde dieser Plan dahin umgeändert, daß 
Delegierte der süddeutschen Landtage zum Zweck der Beratung über solche ge- 
meinsame Angelegenheiten in den norddeutschen Reichstag eintreten sollten. 
Der Plan ist nun zwar in dieser Form nicht verwirklicht worden; er führte aber, 
da bei diesen gemeinsamen Angelegenheiten natürlich vornehmlich wirtschaft- 
liche Fragen, Zoll= und Handelssachen in Betracht kamen, zu dem Vorschlage 
Bismarcks, durch den Zollbundesrat und Zollparlament begründet worden sind — 
ein wichtiger Schritt in der Richtung auf die deutsche Einheit. 
Dieser Vorschlag hing mit den Forderungen zusammen, die kurz vorher 
(4. August) auf einer Versammlung in Braunschweig, wo neben dem National- 
verein auch der deutsche Handelstag und der freihändlerische volkswirtschaftliche 
Kongreß vertreten waren, auf Antrag von Karl Braun-Wiesbaden aufgestellt 
worden waren, und die darauf hinausliefen, daß der deutsche Zollverein in 
einen Zollbundesstaat umgewandelt werden sollte mit einem Bundesparlament, 
zu dem auch Abgeordnete aus Süddeutschland gehören sollten. Diese Idee griff 
Bismarck auf und kombinierte sie mit den Plänen, von denen eben die Rede war. 
Es wurden Verhandlungen mit den süddeutschen Staaten eröffnet; man kam 
zu einem Einverständnis über die Fortdauer der Zoll= und Handelsverträge 
und über die Regelung der Gesetzgebung in dem neuen Zollverein. Es sollte 
ein besonderer Zollbundesrat errichtet werden unter dem Präsidium Preußens 
mit insgesamt 58 Stimmen, von denen Preußen 17 führte; und diesem Zoll- 
bundesrat sollte zur Seite treten ein Zollparlament, bestehend aus Mitgliedern 
des norddeutschen Reichstages und aus süddeutschen Abgeordneten, die nach 
demselben Wahlrecht, wie es für den Norddentschen Bund bestand, gewählt 
werden sollten. Die süddeutschen Landtage nahmen die Grundsätze dieses Ver- 
trages vom 8. Juli 1867 sämtlich an, in Bayern und Württemberg nicht ohne 
Schwierigkeiten und heftige Kämpfe. Das Zollparlament trat unter Simsons 
Präsidium zusammen und hat bis 1870 hin in drei Sessionen getagt. Das 
System der liberalen Handelsverträge wurde weiter ausgebaut, aber die großen 
Angelegenheiten des deutschen Volkes, die überall hinter den Zoll= und Handels- 
fragen standen, durfte das Zollparlament nicht anrühren; es mußte sich auf 
Tarifdiskussionen und Prüfung von Zollabrechnungen beschränken. Einsichtige 
Patrioten hatten damals die Empfindung, daß man sich in einem unbefrie- 
digenden und auf die Dauer unhaltbaren Zustand befinde; auf diesem Wege 
konnte man nicht zur deutschen Einheit gelangen, es mußten erst noch ganz andere 
Dinge geschehen. 
Der deutsch-französische Krieg und die Begründung des Reiches. 
Der Einigung Deutschlands unter Preußens Führung standen noch starke 
Reste des auf Stammesgegensätzen beruhenden, durch die territoriale Staats- 
bildung befestigten und von dynastischen Stimmungen beherrschten Sondergeistes 
entgegen, der geneigt war, in der Vormachtstellung Preußens eine Art von 
Fremdberrschaft zu erblicken; vor allem aber doch die eifersüchtig lauernde Gegner- 
schaft Frankreichs, dessen Bedeutung als enropäische Macht seit Jahrhunderten 
auf der Schwäche und Zerrissenheit Deutschlands beruhte; durch einen macht- 
vollen Zusammenschluß der deutschen Staaten unter einer energischen und ziel- 
Hinte, Hohengollern. 40
        <pb n="640" />
        626 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871). 
bewußten militärisch-politischen Leitung mußte notwendigerweise das Gewicht 
des französischen Einflusses in der Welt vermindert werden. Napoleon konnte 
gar nicht umhin, den aus der Geschichte und der nationalen Eigenart der Fran- 
zosen entspringenden Gegensatz gegen die deutschen Einheitsbestrebungen zur 
leitenden Idee seiner Politik zu machen, obwohl er sich früher in der italienischen 
Frage und auch sonst bei jeder Gelegenheit als Anwalt des Nationalitätsprinzips 
der Welt angekündigt hatte. Die von ihm in den Besprechungen mit Bismarck 
gezogene Mainlinie wurde von der preußischen Politik noch bis in das Jahr 1870 
hinein als die Grenze des preußischen Einflusses in Deutschland respektiert, wenn 
uch seit der Veröffentlichung der Schutz= und Trutzbündnisse kein Zweifel mehr 
darüber bestehen konnte, daß man sie in Zukunft unter Umständen überschreiten 
würde. Die Spannung war verschärft worden durch den Ausgang der Luxem- 
burger Frage, der eine Demütigung Frankreichs und damit eine weitere 
Schwächung der ohnehin schon durch äußere Mißerfolge und durch innere Gegen- 
strömungen gefährlich unterwühlten Herrscherstellung Napoleons bedeutete; gab- 
doch eine Gruppe seiner Anhänger die Losung aus, daß man nur zwischen einem 
ruhmvollen Kriege und der Revolution zu wählen habe. Ter Ausbau der 
militärischen Organisation wurde fortgesetzt, und zugleich begannen planvolle 
diplomatische Unterhandlungen, die den Zweck verfolgten, Preußen politisch zu 
isolieren und gewissermaßen einzukreisen. Diesem Bestreben kam nicht nur das 
Revanchebedürfnis Osterreichs und die preußenfeindliche Gesinnung seines 
leitenden Ministers, des Grafen Benst, entgegen, sondern auch der glühende 
Wunsch der Italiener, das von den Franzosen besetzte und für den Papst gehütcte 
Rom, die unentbehrliche historische Hauptstadt der wieder gceinigten Halbinsel, 
durch ine Verbindung mit Frankreich in ihren Besitz zu bringen. In wieder- 
holten Verhandlungen der Jahre 1867, 1868, 1869 kamen die drei Mächte 
schließlich bis dicht vor den Abschluß eines Bündnisses, bei dem es sich auch um 
die Möglichkeit eines von Frankreich zu beginnenden Krieges (natürlich gegen. 
Preußen) handelte; aber Österreich behielt sich für dicsen Fall in Anbetracht der 
inneren und außeren Schwierigkeiten, mit denen es zu rechnen hatte, die Er- 
klärung seiner Neutralität vor, und die Italiener wollten sich mit einer unbe- 
fristeten Aussicht auf die Überlassung Roms, wie sie Napolcon damals an- 
geboten hatte, nicht begnügen. 
Zum Abschluß des von Napolcon gewünschten Dreibundes ist es daher 
im Juni 1869 nicht gekommen; doch wurde durch den Austausch brieflicher Er- 
klärungen zwischen den drei Monarchen eine Grundlage für weitere Verhand- 
lungen geschaffen, die denn auch zur Förderung des gegenseitigen Einverständ- 
nisses gedient haben. Im Febrnar 1870 war der Erzherzog Albrecht, der Sieger 
von Custoza und das Haupt der österreichischen Kriegspartei, in Paris, um mit 
Napolcon die Möglichkeiten eines kriegerischen Zusammenwirkens gegen Preußen 
zu erörtern. Man giug dabei, wie es scheint, von der Annahme aus, daß Preußen 
nicht ohne Anwendung von Zwang die süddeutschen Staaten dem Nordbund 
auzugliedern suchen werde, und wollte gewissermaßen den Süddeutschen gegen. 
Preußen zu Hilfe kommen; wenigstens war Süddentschland als Hauptkriegs- 
schauplatz ins Auge gefaßt. Die Verhandlungen wurden im Juni in Wien 
durch dem dorthin entsandten französischen General Lebrun fortgesetzt. Lebrun 
verlangte die Zusicherung Osterreichs, daß es am selben Tage wie Frankreich den
        <pb n="641" />
        Vorgeschichte des deutsch-französischen Krieges von 1870. 627 
Krieg erklären werde; aber dazu wollte sich Kaiser Franz Josef nictt ohne 
weiteres verstehen. Er erklärte dem französischen General am 14. Juni 1870: 
er wolle in erster Linie, wenn es sein könne, Bewahrung des Friedens; wenn 
er Krieg führen solle, so müsse er dazu gezwungen sein. Wenn Napoleon mit 
seiner Armec in Süddentschland erscheine, nicht als Feind, sondern als Befreier 
der Süddeutschen, dann würde auch er sich genötigt sehen, gemeinschaftliche Sache 
mit ihm zu machen. Der Kaiser vermied es also, sich zu einem mit Frankreich 
gleichzeitigen Losschlagen zu verpflichten; doch würde er bei einem siegreichen 
Vordringen der Franzosen wahrscheinlich nicht gezögert haben, sich ihnen anzu- 
schließen. Noch enger scheint das Einverständnis Napoleons mit König Viktor 
Emanuel sich gestaltet zu haben; die italienische Regierung scheint im Begriff 
gewesen zu sein, mit Napoleon gemeinschaftliche Sache zu machen; doch war es 
auch hier noch nicht zu einer bindenden Verabredung gekommen. 
König Wilhelm hätte am liebsten den Frieden erhalten, so lange er lebte. 
Er konnte sich sagen, daß er das Seine getan habe, und gedachte mit hoffnungs- 
vollem Herzen, die endgültige Lösung der deutschen Frage seine m Sohne zu über- 
lassen. Bismarcks Haltung war aber Frankreich gegenüber eine ganz andere, als 
in dem Verhältnis zu Osterreich vor 1866. Man kann nicht sagen, daß er de ng krieg 
von 1870 durch Vorbereitungen von langer Hand her planmäßig herbeigeführt 
habe, wenn er auch in dem letzten kritischen Moment dessen Abwendung um den 
Preis einer politischen Demütigung Preußens entschlossen verhindert hat. Aller- 
dings war Bismarck von der ÜUberzeugung durchdrungen, daß der Krieg mit 
Frankreich unter den obwaltenden Umständen eine politische Notwendiglkeit sei. 
Es war nicht zu erwarten, daß die Vollendung der deutschen Einheit ohne franzö- 
sischen Widerstand zu bewirken sein werde; und auch die spröde Abneigung gegen 
Preußen, die sich in Süddeutschland wie in den eroberten Gebieten des Nordens 
noch vielfach geltend machte, konnte am gründlichsten in einem gemcinsamen 
Kriege gegen den Erbfeind und für die allgemeine deutsche Sache überwunden 
werden; ein solcher Krieg war gleichsam ein mächtiges Schmiedefeuer, in dem die 
verschiedenen Bestandteile der deutschen Nation zusammengeschweißt werden 
konnten. Trotzdem hat Bismarck nichts getan, um den Ansbruch dieses unvermeid- 
lichen Krieges zu beschleunigen. Die neu begründeten Ordnungen in Nord= und 
Süddentschiand, namentlich auch die militärischen, mußten erst Zeit haben, sich zu 
befestigen und das volle Maß ihrer Wirkung zu erreichen. In dem Zeitpunkt 
der Luxemburger Krisis war noch alles in unfertigem Zustande, und jedes Jahr 
vermehrte damals noch die Zahl der für einen Krieg verfügbaren Mannschaften 
in den deutschen Hceren um 100 000 Mann. Im Jahre 1870 war bereits der 
Beharrungszustand erreicht, aber eine weitere Festigung der Verhältnisse wäre 
immerhin wünschenswert gewesen, ehe die große Probe gemacht wurde. Bis- 
marck hat sich wohl gehütet, den Eintritt der Südstaaten in den Norddeutschen 
Bund auf irgend eine Weise zu erzwingen, wenn er auch angesichts des sich an- 
bahnenden Einverständnisses zwischen Frankreich und Osterreich Erklärungen 
abgab, welche zeigten, daß die preußische Regierung sich an die Einhaltung der 
Mainlinie nicht dauernd zu binden gewillt sei; das Verlangen Badens, in den 
Nordbund ausgenommen zu werden, wurde noch im Frühjahr 1870 zurück- 
gewiesen. Der von Napoleon und von der Kriegspartei in Osterreich als wahr- 
scheinlich angenommene Kriegsgrund einer Nötigung der süddeutschen Staaten 
4“
        <pb n="642" />
        628 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871). 
zum Anschluß an den Norddeutschen Bund ist also von der preußischen Regierung 
geflissentlich vermieden worden. 
Der Anlaß zum Kriege ist aber überhaupt nicht durch die große nationale 
Frage gegeben worden, sondern durch eine Angelegenheit rein dynastischer Art, die 
spanische Thronkandidatur des Prinzen Leopold von Hohenzollern-Sigmaringen, 
des zweiten Sohnes des regierenden Fürsten Karl Anton, dessen ältester Sohn 
Karl vor kurzem den Thron von Rumänien bestiegen hatte. Wenn es richtig ist, 
was neuerdings ein österreichischer Forscher behauptet hat, daß man in Wien 
die Teilnahme an einem Kriege gegen Preußen unter anderm davon abhängig 
gemacht habe, daß nicht die deutsche Frage den Anlaß bilden dürfe, so rückt diese 
Angelegenheit von vornherein in eine Perspektive, die manches in dem Gewirr 
der damit verbundenen Umtriebe und Ränke klarer und verständlicher erscheinen 
läßt. Die Anregung der Kandidatur ging von den Machthabern in Spanien, in- 
sonderheit dem Marschall Prim, aus, und die Hohenzollern hatten anfangs 
wenig Neigung, darauf einzugehen; das zeigte sich bei den Verhandlungen mit 
dem Cortes-Vertreter Salazar im September 1869. Aber im Februar 1870 
erschien Salazar wieder bei ihnen mit seinen Anerbietungen; und jetzt begann 
Bismarck der Sache die entscheidende Wendung zu geben. Die schwäbischen 
Hohenzollern hatten sich an König Wilhelm gewandt, der als Haupt des Gesamt- 
hauses in solchen Fragen nicht zu umgehen war, und dieser hatte Bismarck ins 
Vertrauen gezogen. Bismarck riet zur Annahme der Kandidatur, weil er davon 
eine Ausbreitung des dynastischen Einflusses des Hohenzollernhauses in Europa 
erwartete, der unter Umständen auch für Preußen und Deutschland nutzbar ge- 
macht werden konnte. Er gebrauchte aber von vornherein die Vorsicht, diese 
Angelegenheit als Haus-, nicht als Staatssache zu behandeln und die preußische 
Regierung dabei gänzlich aus dem Spiel zu lassen. Der Fürst Karl Anton 
wurde durch Bismarcks Vorstellungen im März 1870, wo er als Gast des 
Königs in Berlin weilte, für die Kandidatur seines Sohnes gewonnen; aber der 
Prinz Leopold selbst, auf den es hauptsächlich ankam, schwankte noch immer. Da 
veranlaßte Bismarck die Sendung seines vertrauten Rates Lothar Bucher und 
des Majors von Versen nach Spanien, teils um Erkundigungen einzuziehen, 
teils um den Marschall Prim in dem Festhalten an der hohenzollernschen 
Kandidatur zu bestärken. Gestützt auf die günstigen Berichte dieser Abgesandten, 
verstand er es, den Kronprinzen für den Plan zu gewinnen und endlich auch 
die Bedenken des Prinzen Leopold gegen die Annahme der Krone zu überwinden 
(Juni 1870). König Wilhelm hatte dem Projekt ohne sonderliche Neigung, ja 
mit einem gewissen Unbehagen gegenübergestanden; er hätte es ohne Bedauern 
scheitern sehen; jetzt aber, wo der Erbprinz sich für die Annahme der Krone ent- 
schieden hatte, ließ auch er sich diese Wendung gefallen und gab ihm in einem 
Briefe vom 28. Juni die Versicherung, daß er sich seinem Entschlusse nicht wider- 
setzen werde. Wäre nun alles so gegangen, wie Bismarck und die spanischen 
Machthaber es sich gedacht hatten, so wäre jetzt die Wahl des Prinzen durch die 
Cortes erfolgt, und Frankreich hätte, wie ganz Europa, einer vollendeten Tat- 
sache gegenübergestanden, deren Anfechtung es vor allem in einen Konflikt mit 
Spanien selbst gebracht haben würde. 
Von der Voraussetzung dieser Lage aus vermag man am zutreffendsten 
die Absichten zu beurteilen, die Bismarck bei seiner zweifellos sehr eifrigen Be-
        <pb n="643" />
        Die spanische Thronkandidatur des Prinzen von Hohenzollern und ihr Scheitern. 629 
förderung der hohenzollernschen Kandidatur geleitet haben mögen. Er konnte 
sich nicht verhehlen, daß ein der Hohenzollerndynastie entsprossener König auf 
dem spanischen Throne, mochte er auch ein Enkel der Schwester Murats sein, 
das entschiedene Mißfallen Napoleons und der öffentlichen Meinung in Frank- 
reich hervorrufen werde; aber wenn das Geheimnis gewahrt wurde und die 
Wahl gelang, bevor die Diplomatie Gelegenheit zur Einmischung gefunden hatte, 
so war kaum anzunehmen, daß ein Kriegsgrund daraus hergeleitet werden konnte, 
da es sich ja um einen Entschluß des spanischen Volkes handelte und die preußische 
Regierung als solche an der Angelegenheit überhaupt nicht beteiligt war. Kam 
es dennoch dazu, so war er wohl auch für diesen Fall gerüstet; aber man wird 
nicht annehmen dürfen, daß seine Absicht bei der Beförderung der Kandidatur 
geradezu dahin gegangen sei, Frankreich zum Kriege zu reizen. Für Bismarcks 
Politik bot eine solche rein dynastische Frage durchaus keinen wünschenswerten 
Anlaß zum Kriege; es konnte nicht erwartet werden, daß sie das deutsche National- 
gefühl elektrisieren werde; nur durch eine ganz besondere, gar nicht vorher- 
zusehende Verkettung der Umstände ist es dazu gekommen, daß an dieser Frage- 
die Kriegsbegeisterung des ganzen deutschen Volkes gegen den französischen Erb- 
feind sich entzündete; an und für sich war dieser Kriegsgrund für die Franzosen 
günstiger als für die Deutschen, und ganz besonders war das der Fall, wenn jene 
Bedingung für die Mitwirkung Osterreichs, daß die deutsche Frage nicht den 
Anlaß zum Kriege geben dürfe, wirklich gestellt worden ist. Für Bismarcks 
Politik bot aber die Besetzung des spanischen Thrones mit einer zuverlässigen, 
für preußische Einflüsse offenen Persönlichkeit an und für sich nicht unerhebliche 
Vorteile dar. Wenn auch Spanien keine Macht war, auf deren Leistungen im 
Kriegsfalle großes Gewicht gelegt werden konnte, so hätte doch ein solcher Bundes- 
genosse in unmittelbarer Nachbarschaft Frankreichs für die preußische Politik 
unter allen Umständen in Krieg und Frieden einen entschiedenen Vorteil be- 
deutet, namentlich bei der Isolierung, in die Preußen damals durch die Be- 
mühungen Napoleons gebracht war. Bismarck hat ganz besonders auf die 
Handelsvorteile hingewiesen, die bei einer dynastischen Verbindung mit Spanien 
zu erwarten seien; man wird diese nicht so hoch anzuschlagen haben, daß sich der 
Eifer Bismarcks für die hohenzollernsche Thronkandidatur daraus erklären ließe; 
die allgemein politischen Vorteile waren doch die Hauptsache: ein befreundetes 
Spanien im Rücken Frankreichs wäre kaum viel weniger wert gewesen, als einft 
das befreundete Italien im Rücken Osterreichs gewesen war. 
Aber die Dinge sind nicht nach dem ursprünglichen Plane der Beteiligten 
gegangen. Ein Mißverständnis bei der Entzifferung einer Berliner Depesche in 
Madrid veranlaßte die Vertagung der Cortes und die Verschiebung der Wahl; 
und nun machte Prim, wohl weil er die längere Bewahrung des Geheimnisses 
nicht für möglich hielt, dem französischen Gesandten eine Mitteilung über die 
Absicht, dem Prinzen die Krone anzubieten (4. Juli 1870). Jetzt erschien in 
den Augen Frankreichs Preußen als der Anstifter einer das französische Interesse 
bedrohenden Intrige. Einc amtliche Anfrage in Berlin kounte natürlich nur 
dahin beantwortet werden, daß die preußische Regierung mit der Angelegenheit 
nichts zu tun habe. In der französischen Kammer aber gab der Minister des 
Auswärtigen, Herzog von Gramont, die folgende Erklärung ab, deren Fassung 
trotz späterer Ableugnung auf seinen Vorschlägen beruht, nicht auf der Initiative
        <pb n="644" />
        630 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871). 
Napoleons, der vielmehr nur widerwillig und durch die Minister gedrängt, seine 
Zustimmung gegeben hatte: „Wir glauben nicht, daß die Achtung vor den Rechten 
eines Nachbarlandes uns verpflichtet, zu dulden, daß eine fremde Macht, indem 
sie einen ihrer Prinzen auf den Thron Karls V. setzt, dadurch zu ihrem Vorteil 
das gegenwärtige Gleichgewicht der Mächte Europas stören und so die Interessen 
und die Ehre Frankreichs gefährden könnte. Wir hoffen, daß dicse Eventualität 
sich nicht verwirklichen wird; wir rechnen dabei auf die Weisheit des deutschen 
und auf die Freundschaft des spanischen Volkes. Wenn es anders kommen sollte, 
so würden wir, stark durch Ihre Unterstützung und durch die der Nation, unsere 
Pflicht ohne Zandern und ohne Schwäche zu erfüllen wissen.“ In der Kammer 
wie in der Presse wurde diese Erklärung mit kriegerischer Begeisterung auf- 
genommen; man glaubte allerdings, daß Preußen zurückweichen und durch seine 
Demütigung Frankreich einen billigen Triumph bereiten werde. 
In Berlin war damals weder der König noch Bismarck anwesend; der 
König befand sich zur Kur in Ems und Bismarck auf seinem hinterpommerschen 
Gute Varzin. Von dem Telegrammverkehr zwischen beiden in den nächsten 
Tagen ist noch nichts bekannt geworden. Bismarck scheint schon damals einen 
Bruch für unvermeidlich gehalten zu haben, namentlich seit der Wortlaut der 
Erklärung Gramonts durch die Zeitungen bekanntgemacht worden war (8. Juli). 
Diese Erklärung, sagt Bismarck, war eine amtliche internationale Bedrohung 
mit der Hand am Degengriff; die Vorgänge in der Kammer und in der Pariser 
Presse am 6. und 7. Juli bedeuteten eine derartige Herausforderung des natio- 
nalen Ehrgefühls in Deutschland, daß nach seiner Empfindung schon damals 
jede Nachgiebigkeit unmöglich war. In diesem Sinne instruierte er am 8. Juli 
die preußischen Vertreter in Paris und in London; er wirkte in den nächsten 
Tagen auch auf die Presse nachdrücklich ein, und zwar in sehr charakteristischer 
Weise, indem er den offiziösen Blättern vorsichtige Zurückhaltung vorschrieb, in 
den übrigen Zeitungen aber den nationalen Unwillen durch seine Mitteilungen 
zur hellen Glut entfachte. 
Aber der Anstoß zur weiteren Eutwicklung der Dinge ging von den Ver- 
bandlungen aus, die der französische Botschafter Graf Benedetti mit König 
Wilhelm selbst in Ems führte. Benedetti war auf Weisungen des Herzogs von 
Gramont von Wildbad aus, wo er die Kur gebrauchte, nach Ems gegangen, um 
von König Wilhelm zu verlangen, er möge dem Prinzen von Hohengzollern be- 
fehlen, von der spanischen Thronkandidatur zurückzutreten. Gramont wollte 
mit einer eklatanten Genugtuung vor der Kammer erscheinen und hatte darum 
diesen Weg gewählt, während Napoleon selbst, durch seine Krankheit geschwächt 
und gar nicht kriegslustig, viel korrekter verfuhr, indem er durch den König der 
Belgier den Fürsten von Hohenzollern zu bestimmen suchte, im Interesse der 
Erhaltung des Friedens seinen Sohn zur Ablehnung der spanischen Krone zu 
veranlassen. König Wilhelm war höflich geung, den französischen Botschafter 
in Ems wirklich zu empfangen und sich auf Besprechungen mit ihm einzulassen; 
zuerst am 9. Juli. Er blieb dabei vollkommen auf der Linie seines bisherigen 
Verhaltens. Er konnte ihm nur wiederholen, daß seine Regierung mit der Sache 
nichts zu tun habe, daß er auch persönlich dem Prinzen die volle Freiheit des 
Entschlusses lasse. Er riet dem französischen Botschafter, man möge von Paris 
aus in Madrid darauf wirken, daß man dort die Kandidatur des Prinzen fallen
        <pb n="645" />
        Die französische Herausforderung und die Vorgänge in Ems, 9.—14. Juli 1870. 631 
lasse; er selbst habe dem Prinzen und dessen Vater bereits geschricben, daß er 
auch nichts dagegen habe, wenn diese auf die Kandidatur verzichten wollten. 
In der Tat verzichtete nun der Fürst von Hohenzollern im Namen seines Sohnes 
am 11. Juli auf die Kandidatur, um die drohende Verwicklung dadurch zu lösen. 
Damit war man aber in Paris noch keineswegs zufrieden. Gramont wollte 
seinen diplomatischen Triumph haben und Preußen eine empfindliche Demü- 
tigung bereiten. An demselben Tage, wo der Verzicht bekannt wurde, beauftragte 
Gramont den Botschafter Benedetti, von König Wilhelm die persönliche Er- 
klärung zu verlangen, daß er sich dem Verzicht des Fürsten von Hohenzollern 
anschließe und eine Erneuerung der Bewerbung in Zukunft nicht zulassen werde; 
zugleich stellte Gramont an den preußischen Botschafter in Paris, Herrn von 
Werther, das Ansinnen, der König solle einen Brief an den Kaiser Napoleon 
schreiben, dessen Inhalt näher angedentet war und auf eine förmliche Ent- 
schuldigung hinauskam. Bei diesem ungewöhnlichen Schritt konnte sich Gramont 
auf eine schriftliche Weisung Napoleons berufen; doch wird man darin weniger 
ein Denkmal der Kriegslust des Kaisers zu sehen haben, als der willenlosen 
Schwäche, mit der der kranke Mann den Einflüssen seiner Umgebung gegenüber- 
stand. Die Verantwortung für die Folgen fällt in erster Linie auf den Herzog 
don Gramont. 
Am Morgen des 13. Juli traf Benedetti den König auf der Brunnen- 
promenade und richtete seinen Auftrag aus. Der König lehnte das Verlangen, 
daß er sich für die Zukunft binden solle, natürlich ab, ohne aber den Ton freund- 
licher und höflicher Unterredung. wie er ihn dem Botschafter gegenüber gewöhnt 
war, zu verändern. Bald nach der Rückkehr in sein Quartier erhielt dann der 
König ein Schreiben aus Sigmaringen mit der Nachricht von der Verzichtleistung 
des Prinzen, die in Paris längst bekannt war und die er selbst schon am Morgen 
durch ein Zeitungsblatt erfahren hatte. Er schickte gegen 2 Uhr nachmittags 
seinen Flügeladjutanten Fürsien Radziwill mit dieser Mitteilung zu Benedettie 
und ließ ihm sagen, er sehe die Angelegenheit damit als erledigt an. Inzwischen 
aber hatte Benedetti aus Paris die Weisung erhalten, noch einen Versuch zu 
machen, die gewünschte Erklärung vom König zu erlangen, und bat daher um 
eine nochmalige Audienz. Der König ließ ihm aber jetzt durch Radziwill mit- 
teilen, er könne sich nur auf das berufen, was er dem Botschafter bereits gesagt 
habe, und lehnte es auch auf ein nochmaliges Verlangen Benedettis entschieden 
ab, sich in weitere Diskussionen über diesen Punkt einzulassen, indem er den 
Vescheid wiederholen ließ: was er am Morgen gesagt habe, sei sein letztes Wort 
in dieser Sache. Inzwischen war auch das von Werther wirklich übermittelte 
Ansinnen eines Entschuldigungsbriefes dem König zur Kenntnis gebracht worden; 
allerdings nicht in der von Gramont gewünschten Weise: Bismarck hatte sich 
geweigert, dem König amtlich eine solche Eröffnung zu machen und hatte den 
Botschafter, der nicht taktvoll genng gewesen war, diese Forderung von vornherein 
abzulehnen, angewiesen, sofort einen Urlaub anzutreten. Der König war auch 
so über die Zumutung empört; er ließ Werther seine Entrüstung kundgeben; 
alles Weitere behielt er sich vor. Am 14. reiste dann der König, wie schon vorher 
bestimmt war, von Ems ab, um zunächst in Koblenz mit seiner Gemahlin, die 
dort weilte, zusammenzutreffen und dann nach Berlin zurückzukehren. Benedetti 
wurde auf seine Bitte noch zum Abschied auf dem Bahnhof empfangen; auch dor:
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        632 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871). 
erklärte ihm der König, er habe ihm nichts weiter zu sagen; die Verhandlungen 
würden in Berlin von seiner Regierung fortgesetzt werden. 
Die immer fester und abweisender werdende Haltung des Königs in den 
Verhandlungen mit Benedetti ist wohl zum Teil auf den Telegrammverkehr mit 
Bismarck zurückzuführen, von dem auch aus diesen Tagen nichts Näheres bekannt 
ist. Bismarck befürchtete, sobald er die Nachricht von dem Empfang Benedettis 
erhalten hatte, der König möchte in seiner Friedensliebe zu weit gehen, und 
fragte an, ob nicht seine Anwesenheit gewünscht werde; am 11. erhielt er dann 
auch den Befehl, nach Ems zu kommen, und brach am 12. früh von Varzin auf. 
Er glanbte nicht anders, als daß es jetzt zum Bruch kommen werde. Sehr ent- 
ltäuscht war er daher, als er am 12. in Berlin die Nachricht erhielt, daß der Prinz 
von Hohenzollern der Kandidatur entsagt habe, um den drohenden Krieg ab- 
zuwenden. Er glaubte, daß jetzt der Friede erhalten bleiben werde, aber um 
den Preis einer Demütigung Preußens, die ihm schlimmer vorkam als die von 
Olmütz. Er dachte an seinen Rücktritt; er gab die Reise nach Ems auf und über- 
ließ es dem Minister des Innern, Grafen Eulenburg, dorthin zu gehen und dem 
König seine Auffassung vorzutragen. 
Am 13. Juli abends hatte Bismarck, wie er selbst erzählt, Roon und 
Moltke bei sich zu Tisch; er sprach mit ihnen über die Lage und über seine Absicht 
zurückzutreten. Alle drei waren sehr niedergeschlagen. Während der Unter- 
haltung wurde gemeldet, daß ein Zifferntelegramm aus Ems angekommen und 
in der ÜUbersetzung begriffen sei. Der Geheime Rat Abeken, der als Vertreter 
des auswärtigen Ministeriums sich in der Begleitung des Königs befand, hatte 
es auf dessen Befehl redigiert und unterzeichnet. Nach der Entzifferung las es 
Bismarck seinen Gästen vor. Es lautete folgendermaßen: 
„Ems, 13. Juli 1870. 3h 50m Nachm. (in Berlin 6h m). Se. Majestät 
schreibt mir: „Graf Benedetti fing mich auf der Promenade ab, um auf zuletzt 
sehr zudringliche Art von mir zu verlangen, ich sollte ihn autorisieren, sofort 
zu telegraphieren, daß ich für alle Zukunft mich verpflichtete, niemals wieder 
meine Zustimmung zu geben, wenn die Hohenzollern auf ihre Kandidatur zurück- 
kämen. Ich wies ihn, zuletzt etwas ernst, zurück, da man à tout jamais der- 
gleichen Engagements nicht nehmen dürfe noch könne. Natürlich sagte ich ihm, 
daß ich noch nichts erhalten hätte, und, da er über Paris und Madrid früher 
benachrichtigt sei als ich, er wohl einsähe, daß mein Gouvernement wiederum 
außer Spiel sei.“ Se. Moajestät hat seitdem ein Schreiben des Fürsten bekommen. 
Da Se. Majestät dem Grafen Benedetti gesagt, daß er Nachricht vom Fürsten 
erwarte, hat Allerhöchstderselbe, mit Rücksicht auf die obige Zumutung, auf des 
Grafen Eulenburg und meinen Vortrag beschlossen, den Grafen Benedetti nicht 
mehr zu empfangen, sondern ihm nur durch einen Adjutanten sagen zu lassen: 
daß Se. Majestät jetzt vom Fürsten die Bestätigung der Nachricht erhalten, die 
Benedetti aus Paris schon gehabt, und dem Botschafter nichts mehr zu sagen 
habe. Se. Majestät stellt Euer Exzellenz anheim, ob nicht die neue Forderung 
Benedettis und ihre Zurückweisung sogleich sowohl unsern Gesandten als in der 
Presse mitgeteilt werden sollte. Abeken.“ 
Nach der Verlesung dieses Wortlauts, so erzählt Bismarck, wurde die 
Niedergeschlagenheit seiner Gäste so tief, daß sie Speise und Trank verschmähten. 
Bismarcks kombinatorischer Geist aber verweilte bei dem letzten Satze, der die
        <pb n="647" />
        Bismarck und die Umsormung der Emser Depesche vom 13. Juli. 633 
Ermächtigung des Königs enthielt, die Forderung Benedettis und ihre Zurück- 
weisung den Gesandten und der Presse mitzuteilen. Hier erkannte er den Punkt, 
wo er den Hebel ansetzen konnte, um nicht den Anschein aufkommen zu lassen, 
als ob Preußen vor den französischen Drohungen zurückweiche. Er befragte 
Moltke über die Kriegsbereitschaft der Armee, und Moltke antwortete, daß, wenn 
Krieg werden sollte, ein schneller Ausbruch im ganzen vorteilhafter sei, als eine 
Verschleppung. Nun brachte Bismarck in Gegenwart seiner beiden Tischgäste 
das Abekensche Telegramm in der Hauptsache bloß durch Kürzung, ohne inhalt- 
liche Zusätze, in die folgende Fassung: 
„Nachdem die Nachrichten von der Entsagung des Erbprinzen von Hohen- 
zollern der kaiserlich französischen Regierung von der königlich spanischen amt- 
lich mitgeteilt worden sind, hat der französische Botschafter in Ems an Seine 
Majestät den König noch die Forderung gestellt, ihn zu autorisieren, daß er 
nach Paris telegraphiere, daß Seine Majestät der König sich für alle Zukunft 
verpflichte, niemals wieder seine Zustimmung zu geben, wenn die Hohenzollern 
auf ihre Kandidatur zurückkommen sollten. Seine Majestät der König hat es 
darauf abgelehnt, den französischen Botschafter nochmals zu empfangen und 
demselben durch den Adjutanten vom Dienst sagen lassen, daß Seine Majestät 
dem Botschafter nichts weiter mitzuteilen habe." 
Bismarck las nun seinen beiden Gästen das Telegramm in der neuen 
gedrängten Fassung vor, und Moltke bemerkte: „So hat das einen anderen 
Klang; vorher klang es wie Schamade, jetzt wie eine Fanfare in Antwort auf 
eine Herausforderung.“ Es war in der Tat die Absicht Bismarcks, durch die 
telegraphische Mitteilung dieser Nachricht an die Zeitungen und die Gesandt- 
schaften dem gallischen Stier das rote Tuch vorzuhalten. Er hielt den Krieg. 
für unvermeidlich; aber er wollte, daß Frankreich vor aller Welt als der Angreifer 
dastehen sollte, und er war überzengt, daß diese öffentliche und entschiedene 
Zurückweisung der französischen Drohungen bei der Uberhebung und Reizbarkeit 
des gallischen Nationalcharakters genügen werde, die Angriffslust vollends zu 
entfesseln. Als der König die veröffentlichte Fassung am Morgen des 14. Juli. 
erhielt, überreichte er sie Eulenburg mit den Worten: „Das ist der Krieg.“ 
In Paris glaubte der Minister Ollivier noch am Morgen des 14. Juli, 
als ihm nur erst die Meldung Benedettis über die Billigung des Verzichts der 
Hohenzollern durch König Wilhelm vorlag, die Kammern, in denen für den 15. 
eine Interpellation angemeldet war, durch effektvolle Betonung des diplomatischen 
Triumphes der französischen Regierung beruhigen zu können; aber die Emser 
Depesche, deren Wortlaut inzwischen dem Herzog von Gramont zugegangen war, 
veränderte dann die Lage in der vorausgesehenen Weise. Ein Kronrat, der am 
Nachmittag in den Tuilerien gehalten wurde, beschloß einstimmig die Mobil- 
machung, allerdings aber auf Veranlassung Napoleons zugleich auch die An- 
rufung eines europäischen Kongresses, auf dem man die begehrten Garantien für 
die Zukunft zu erlangen hoffte. In einer zweiten Beratung am Abend des 14. 
nahm man Abstand von diesem letzteren Plan; aber die Entscheidung über Krieg 
und Frieden wurde noch bis zum nächsten Tage ausgesetzt. Am Morgen des 15. 
fiel sie in einem zu St. Cloud abgehaltenen Konseil; sie fiel für den Krieg. Mit 
Berufung auf den Inhalt der Emser Depesche verkündeten die Minister an dem- 
selben Tage in den Kammern den Entschluß der Regierung, Gramont im Senat-
        <pb n="648" />
        634 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871). 
Ollivier im gesetzgebenden Körper. Die Kammern nahmen die Erklärungen der 
Minister mit lautem Beifall auf und bewilligten sofort die nötigen Kredite. 
Auf den Boulevards erscholl der Ruf: „à Berlin!“ und auch die Presse äußerte 
sich fast durchweg in kriegerischem Sinne. 
An eben diesem Tage, dem 15. Juli, reiste König Wilhelm von Koblenz 
nach Berlin. Seine Gemahlin, so erzählte man Bismarck, sollte ihn auf das 
dringendste gebeten haben, mit Hinweis auf 1806 und 1807, den Frieden zu 
bewahren; und er selbst hatte die Hoffnung auf eine friedliche Lösung des Kon- 
flikts noch nicht ganz aufgegeben. In der Bevölkerung aber hatte das von 
Bismarck veröffentlichte Emser Telegramm überall Empörung und kriegerische 
Begeisterung hervorgerufen; das deutsche Nationalgefühl brach jetzt in mächtigem 
Strome hervor und umbrauste auf jeder Station von neuem den der Hanptstadt 
zueilenden Zug des Königs. In Brandenburg stieg der Kronprinz mit Bismarck, 
Roon und Moltke in seinen Wagen; doch wurde noch kein entscheidender Beschluß 
gefaßt; erst am Abend bei der Ankunft auf dem Potsdamer Bahnhof, wo der 
König die Pariser Ereignisse erfuhr und die kriegerische Rede des Ministers 
Ollivier kennen lernte, schwand auch die letzte Hoffnung auf die Erhaltung des 
Friedens; schon dort ist der Entschluß zur Mobilmachung gefaßt worden; und 
der Kronprinz, hingerissen von der Größe des Moments, warf die Nachricht 
unter die patriotisch erregten Menschemmassen. Noch in der Nacht wurden die 
nötigen Maßregeln getroffen, der Norddeutsche Reichstag zum 19. Juli ein- 
berufen. Die süddeutschen Staaten schlossen sich auf Grund ihrer Bünduis- 
verträge mit Preußen der Mobilmachung an; nur in Bayern wurde von den 
ultramontanen Partikularisten noch ein vergeblicher Versuch gemacht, die 
Regierung in einer bewaffneten Neutralität festzuhalten; König Ludwig blieb 
seiner Verpflichtung treu, und die Mehrheit des Landtages bewilligte auch hier 
den Rüstungskredit. Es war eine arge Enttäuschung für die Franzosen, die 
immer noch auf die partikularistische Opposition in Süddentschland gerechnet 
hatten. Am 19. Juli wurde die französische Kriegserklärung in Berlin über- 
geben. Es war der Todestag der Königin Lnise; und König Wilhelm, der 
73jährige, holte sich an diesem Gedächtnistage am Grabe der unvergeßlichen 
Mutter in stillem Gebet die Kraft für die schweren Aufgaben des bevorstehenden 
Krieges. Am selben Tage wurde, wie einst am Geburtstage der Königin 1813, 
auch wieder das Eiserne Kreuz als Auszeichnung für die Kämpfer im Streit 
gestiftet. Ein überwältigender Sturm vaterländischer Begeisterung brauste durch 
das Land; überall sang man die „Wacht am Rhein“, das alte Kampflied von 
1840, das erst jetzt zu breitester Volkstümlichkeit durchdrang. Der Norddeutsche 
Reichstag nahm am 20. Juli eine von Micquel verfaßte begeisterte Adresse an 
den König an und bewilligte zugleich 20 Millionen Taler zu den Rüstungen, die 
nun mit überraschender Schnelligkeit ins Werk gesetzt wurden. Am 31. Juli 
reiste der König zur Armee ab, zunächst nach Mainzz es verstand sich für ihn von 
selbst, daß er auch in diesem Kriege wieder persönlich den Oberbefehl übernahm, 
mit Moltke als Generalstabschef zur Seite. 
Die europäische Konstellation war für Deutschland nicht ungünstig. Von 
Paris aus wurde noch ein Versuch gemacht, die Hilfe Osterreichs und Italiens 
für den Krieg zu erlangen, aber es war vergeblich. OÖsterreich behielt seine ab- 
wartende Haltung bei; es rüstete, aber es blieb vorläufig neutral. Mit Italien
        <pb n="649" />
        Der Ausbruch des Krieges. Die politische und militärische Lage. 635 
kamen die Verhandlungen noch einmal in Fluß, als Napoleon sich zur Zurück- 
ziehung der französischen Truppen aus Rom erbot; aber da er gegen die Be- 
setzung Roms durch die Italiener kumer noch Einspruch erhob, so blieb auch 
Italien in der Haltung der bewaffneten Neutralität. Nach den ersten Erfolgen 
der deutschen Heere haben beide Mächte, um dem Werben und Drängen Napoleons 
besser widerstehen zu können, ein Bündnis mit England geschlossen, in dem sie 
sich verpflichteten, während des Krieges neutral zu bleiben. 
In England und namentlich in Rußland schob man mehr oder minder 
offen und deutlich Napoleon die Schuld an dem Kriege zu. Bismarck verstand 
es, den Argwohn Englands gegen Frankreich zu reizen, indem er in den „Times“ 
am 25. Juli jenen Vertragsentwurf Benedettis publizieren ließ, in dem die Ein- 
verleibung Belgiens in Frankreich vorgeschlagen war. Benedetti versuchte zwar 
das Dokument abzuleugnen, aber die Unvorsichtigkeit, die er früher begangen 
hatte, indem er es auf Bismarcks Wunsch mit eigener Hand schrieb, machte diesen 
Versuch zuschanden. England hat sich übrigens durch seine Neutralität nicht 
hindern lassen, die Franzosen durch Waffeneinfuhr in unzulässiger Weise zu 
unterstützen; es bedurfte erst umständlicher diplomatischer Verhandlungen, die 
bis Ende November dauerten, um es zu einer strengeren Einhaltung der Neu- 
tralitätspflichten zu veranlassen. In Rußland stand der Zar in einem freund- 
schaftlichen Verhältnis zum König von Prenßen, und auch der Minister Gortscha- 
koff hat die freundliche Haltung Rußlands gegen Preußen damals nicht beein- 
trächtigt; die wohlwollende Neutralität dieses östlichen Nachbarn gewährte eine 
sehr wertvolle Rückendeckung, indem sie zugleich die beiden alten Feinde Däne- 
mark und Osterreich in Schach hielt; Rußland war bereit, mit 300 000 Mann 
in Galizien einzudringen, wenn Österreich sich an dem Kriege gegen Preuhen 
beteiligen würde. 
Jede von den beiden kriegführenden Mächten hatte ursprünglich die Absicht, 
die Offensive zu ergreifen und in Feindesland vorzudringen. Die Franzosen 
wollten in der Gegend von Straßburg über den Rhein gehen, um womöglich 
Süddentschland von dem Nordbund zu trennen. Aber der Mangel an mili- 
tärischer Bereitschaft, der sich trotz der ruhmredigen Erklärung des Kriegs- 
ministers Leboeuf bei der Mobilmachung herausstellte, hat die Ausführung. 
dieses Planes vereitelt. Man hatte die Regimenter so, wie sie auf dem Friedens- 
fuße sich befanden, an die Grenze geschickt und wollte erst dort die Einstellung 
der allmählich eintreffenden Reserven vornehmen. So kam es, daß zu Anfang 
nur 150 000—200 000 Mann an der Grenze versammelt waren. Es waren 
alte, erprobte Soldaten, aber sie litten unter dem Mangel an Verpflegung, an 
Munition, an Ambulanzen; die Offiziere hatten weder in der Krim und in 
Italien noch in Algier und Mexiko diejenigen Erfahrungen sammeln können, 
die nur im großen Kriege mit einem vollwertigen Gegner zu erwerben sind; 
sie waren wohl mit Karten für die deutschen Länder, aber nicht mit solchen für 
Frankreich ausgerüstet; die Disziplin der Truppe ließ zu wünschen übrig, und 
die Vorzüge des weittragenden Chassepotgewehrs, mit dem die Infanterie be- 
waffnet war, vermochten die Mängel in Führung und Marschfähigkeit nicht 
auszugleichen. Die Überlegenheit der Deutschen, nicht nur an Zahl, sondern 
auch an Ausbildung und Führung der Truppen, trat von Anfang an mit 
unzweifelhafter Deutlichkeit hervor; die Schule König Wilhelms und seines
        <pb n="650" />
        636 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—187)). 
Kriegsministers Roon und die dreijährige Dienstzeit trugen glänzende Früchte. 
Moltke hatte schon bald nach der Luxemburger Krisis einen Kriegsplan aus- 
gearbeitet, der die Eroberung der feindlichen Hauptstadt ins Auge faßte und 
die Absicht verfolgte, auf dem Wege dorthin die französischen Streitkräfte mög- 
lichst von dem reicheren Süden nach dem ärmeren und engeren Norden ab- 
zudrängen. Dabei blieb natürlich der maßgebende Grundsatz der Moltkeschen 
Stratcgie in Geltung, den Feind da, wo man ihn traf, anzugreifen, um seine 
Streitkräfte womöglich zu vernichten, und zu diesem Zweck die eigenen Truppen 
so zusammenzuhalten, daß man bei der Entscheidung mit Übermacht auftreten 
konnte. Dieser Plan war vom König gebilligt worden und wurde nun zur 
Ausführung gebracht. Man verzichtete auf einen Versuch, den Schwarzwald 
zu verteidigen und glaubte Baden und Süddeuntschland überhaupt am besten 
durch ein Vordringen im Elsaß zu sichern; die süddeutschen Regierungen be- 
saßen Vertrauen und Selbstverlengnung genug, um ihre Truppen unter den 
Befehl König Wilhelms zu stellen, ohne auf den Schutz ihrer eigenen Grenzen 
ängstlich bedacht zu sein. 
Die deutschen Streitkräfte sammelten sich am Mittelrhein, um in der 
Richtung auf Metz und Straßburg vorzugehen. Sie waren in drei Armeen 
geteilt, im Anfang zusammen etwa 384 000 Mann stark; hinter diesen waren 
aber noch die drei Armeekorps aus den östlichen Provinzen, Preußen, Pommern 
und Posen, etwa 100 000 Mann im Anmarsch, für die die Eisenbahnen erst nach 
21 Tagen zur Verfügung standen. Die I. Armee unter General von Steinmetz 
war 60 000 Mann stark und bestand zunächst hauptsächlich aus Rheinländern 
und Westfalen, zu denen dann später noch die Ost- und Westpreußen hinzu- 
kamen; sie bildere den rechten Flügel der Aufstellung bei Wittlich an der Mosel 
unterhalb Trier. Die II. Armee, anfangs 131.000, später 194 000 Mann 
stark, unter dem Kommando des Prinzen Friedrich Karl, bestand aus 7 Armee- 
korps: Gardekorps, Brandenburger, Provinz Sachsen, Königreich Sachsen, 
Hannoveraner, Holsteiner; später kam noch das pommersche Armeekorps hinzu. 
Sie bildete das Zentrum der Aufstellung zwischen Homburg und Neunkirchen. 
Diese beiden Armeen drangen über Saarbrücken vor, in der Richtung auf Metz. 
Die III. Armee, anfangs 130 000, später 150 000 Mann stark, unter dem Kron- 
prinzen von Preußen, umfaßte die süddentschen Streitkräfte und die preußischen 
Korps von Schlesien und Hessen-Nassau, später auch von Posen. Sie bildete 
den linken Flügel des Ganzen bei Landan und Rastatt und sollte nach dem 
Elsaß vorrücken. 
Sobald der Aufmarsch vollendet war, ergriffen die deutschen Armeen 
die Offensive. An ein und demselben Tage, am 6. August, wurden die beiden 
ersien größeren Schlachten geschlagen, von Teilen der I. und der III. Armoee. Die 
III. Armec ging gegen den Marschall Mac Mahon vor, der einc abgesonderte 
Streitmacht von etwa 50 000 Mann im Elsaß kommandierte. Sie erzwang am 
4. August den Ubergang über die Lanter bei den in der Kriegsgeschichte bekannten 
Weißenburger Linien und geriet am 6. August bei Wörth mit der Hauptmasse 
des Marschalls in eine blutige Schlacht, dic eigentlich so früh noch nicht geplant 
war, sondern mehr durch das Zusammenwirken zufälliger Umstände herbei- 
geführt wurde, namentlich durch das Draufgehen der Bayern, denen dann die 
anderen Korps, dem Kanonendouner folgend, zu Hilfe gekommen sind. Es
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        Die Einmarschkämpfe. Colombey—Nouilly und Vionville—Mars-la-Tour. 637 
war ein folgenreicher Sieg: die Armee Mac Mahons räumte das. Elsaß in 
großer Verwirrung und Unordnung und zog sich auf Chälons zurück, um in 
dem befestigten Lager, das sich dort befand, Verstärkungen an sich zu ziehen 
und sich zu reorganisieren. Auch der Zusammenstoß der I. Armee mit der 
französischen Hauptmacht bei Spichern (6. Aug.) war von der Heeresleitung 
nicht geplant; aber der Sieg, der auch hier erfochten wurde, kam dennoch 
dem allgemeinen Ziel der Kriegführung zugute: die französische Hauptarmee 
zog sich, unter starker Beschädigung eines ihrer Korps, auf Metz zurück. Eine 
der glänzendsten Waffentaten des Krieges war die Erstürmung der Spicherer 
Höhen, namentlich des steilen Roten Berges, durch die Füsiliere des 74. Regi- 
ments unter Führung des Generals Frangois, der dabei sein Leben ließ. Das 
Elsaß war nun frei vom Feinde, bis auf die Festung Straßburg; zu deren 
Belagerung wurde das Werdersche Korps entsandt, während im übrigen die 
III. Armee jetzt zusammen mit den anderen Armeen der feindlichen Haupt- 
macht folgen konnte. Der moralische Eindruck dieser ersten glänzenden Siege, 
deren Vorbedeutung für den Gesamtverlauf des Krieges sich leicht erkennen 
ließ, war gewaltig, auch in dem unbeteiligten Ausland. Sie vor allem haben 
in Osterreich und Italien jeden Gedanken einer Beteiligung an dem Kriege 
gegen die Deutschen endgültig beseitigt. 
Es lag im Plane der deutschen Heeresleitung, wie ihn König Wilhelm per- 
sönlich in beständigen Besprechungen mit Moltke festgestellt hatte, daß die I. und 
II. Armee die französische Hauptmacht, die inzwischen auf 180 000 Mann 
angewachsen war und auf Metz zu marschierte, angreifen und in ihrem Rück- 
zuge aufhalten sollte, bis die III. Armee, die der Kronprinz führte, über die 
Linie von Metz hinausmarschiert war und den Franzosen den Rückzug ab- 
schneiden konnte. Dieser Zweck ist erreicht worden in drei furchtbar blutigen 
Schlachten in der Umgebung von Metz am 14., 16. und 18. August, bei 
Colombey und Nouilly im Osten, bei Vionville und Mars-la-Tour im Westen, 
bei St. Privat und Gravelotte im Nordwesten der Festung. Im einzelnen hat es 
dabei an Irrtümern, ja selbst an Fehlern auf seiten der deutschen Heeresleitung 
nicht gefehlt; aber sie erscheinen gering gegenüber der Untätigkeit und Passivität 
der französischen Führung, die in den unfähigen Händen des Marschalls 
Bazaine lag. 
Am 14. August griff die Vorhut der I. Armee eine überlegene feindliche 
Streitmacht im Osten von Metz bei Colombey und Nouilly an, und auch eine 
Division der zweiten Armce konnte noch zur Hilfe herankommen. Der Kampf 
war nicht planmäßig vorgesehen und konnte bei der Nähe der großen Festung 
trotz des siegreichen Vordringens der Deutschen nicht bis zur Zerspreugung 
der feindlichen Streitkräfte fortgesetzt werden. Aber der Abzug des Feindes, 
der freilich schon durch die Verstopfung der Straßen westlich von Metz gehemmt 
war, hatte eine Unterbrechung erfahren, und für den Übergang der II. und 
III. Armee über die Mosel war ein kostbarer Tag gewonnen worden. 
Am 16. August stieß dann die II. Armee (Prinz Friedrich Karl) auf den 
Feind im Westen von Metz bei Vionville und Mars-la-Tour. Auch die 
Schlacht, die sich hier entspann, eine der blutigsten des ganzen Krieges, war 
mehr ein Ergebnis unvorhergesehener Umstände als eine planmäßig herbei- 
geführte Entscheidung; aber auch sie trug sehr wirksam zur Erreichung des
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        638 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871). 
strategischen Endzwecks bei. Die Schlacht entsprang aus einem Angriff des 
3. (brandenburgischen) Korps, das der General Konstantin von Alvensleben 
führte. Er glaubte bei Vionville anfangs nur die Nachhut des abziehenden 
Feindes vor sich zu haben, wurde aber allmählich inne, daß er es mit der ganzen 
Hauptmasse des Hecres zu tun hatte. Trotzdem wankte er nicht in seinem Ent- 
schluß, „das physische Mißverhältnis der Kräfte durch die moralische Kraft des 
Angriffs auszugleichen“, und führte den Angriff mit so beispielloser Wucht und 
Kühnheit durch, daß der Gegner weit größere, überlegene Streitkräfte vor sich 
zu haben glaubte, und daß es diesem einen Korps gelang, bis zum Nachmittag 
den Feind etwa einc halbe Meile weit zurückzudrängen. Es ist einer der größten 
Momente und vielleicht die höchste militärische Glanzleistung des ganzen Krieges. 
Allerdings waren die Verluste sehr groß, und bei der überlegenen Stärke des 
Feindes wäre es zweifelhaft gewesen, ob die braven Brandenburger die blutig 
erkämpfte Stellung hätten behaupten können, wenn nicht am Nachmittag das 
10. Korps bei Mars-la-Tour helfend eingegriffen hätte; dort entspann sich der 
größte und gewaltigste Reiterkampf dieses Krieges; er endete mit der Zurück- 
drängung der feindlichen Streitkräfte. Eine Verfolgung war hier ebenso aus- 
geschlossen wie am 14. August; aber die Deutschen lagerten am Abend nach 
12stündigem Kampfe in den Stellungen, die am Morgen die Franzosen inne- 
gehabt hatten, gegenüber den gleich ihnen sehr erschöpften Feinden. 
Am 18. August endlich kam es bei Gravelotte und St. Privat zu dem 
entscheidenden kombinierten Angriff der I. und II. Armcc auf die jetzt im Nord- 
westen der Festung versammelten feindlichen Streitkräfte. Dies war eine ge- 
plante und vorher bedachte Schlacht in großem Stil, die größte Schlacht des 
Krieges überhaupt, etwa 180 000 Mann auf jeder Seite, 8 deutsche, 5 fran- 
zösische Korps. Aber eine einheitliche Leitung war wegen der großen Aus- 
dehnung des Schlachtseldes und der damals noch mangelhaften Mittel der 
Befehlsüberlieferung nicht wohl möglich; es waren cigentlich zwei Schlachten, 
die unmittelbar nebencinander geschlagen wurden, bei Gravelotte und bei 
St. Privat. Es war ein langes und furchtbar blutiges Ringen, und die Ent- 
scheidung schwankte noch, als um die 5. Nachmittagsstunde die allgemeine Er- 
mattung auf bciden Seiten zu einer Ruhepause nötigte. Gegen 6 Uhr befahl 
König Wilhelm, der auf einer Höhe südlich von Malmaison mit seinem Stabe 
hielt, ein erneutes Vorgehen der I. Armce und ließ gegen den Rat Moltkes auch 
das eben auf dem Kriegsschauplatz eintreffende 2. (pommersche) Armeekorps 
unter General von Fransecky in den Kampf eingreifen. Aber nicht dieses frische 
Korps, das freilich der erschütterten I. Armce wieder einen festeren Halt gab, 
hat durch den Augriff auf den linken Flügel der französischen Aufstellung bei 
Gravelotte dic eigentliche Entscheidung des Tages herbeigeführt, sondern das 
kombinierte Vorgehen der Sachsen unter ihrem Kronprinzen Albert und des 
Gardekorps unter dem Prinzen August von Württemberg, die auf dem rechten 
Flügel der französischen Schlachtlinie unter ungeheuren Verlusten die feste 
Stellung von St. Privat bei untergehender Sonne erstürmten. 
Der Erfolg der drei Schlachttage, die mit den früheren Angustschlachten 
zusammen den Deutschen gegen 50 000 Mann gekostet hatten, trat erst jetzt 
in seiner ganzen Bedeutung hervor. Die Franzosen waren umgangen und. 
mußten eine Zuflucht in der Festung Metz suchen; die französische Hauptarmee,
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        Gravelotte—St. Privat. Belagerung von Metz. Katastrophe von Sedan. 639 
die aus den alten erprobten Soldaten zusammengesetzt war und auch die kaiser- 
liche Garde umfaßte, war damit für den weiteren Verlauf des Krieges gewisser- 
maßen ausgeschaltet. Allerdings erwuchs unn für die deutsche Heeresleitung 
die Notwendigkeit, im Gegensatz zu dem ursprünglichen Plan, bei dem eine 
Belagerung von Metz nicht vorgesehen war, diese große Festung, die jetzt eine 
feindliche Armec in sich barg, von entsprechend starken Streitkräften einschliehen 
zu lassen. Dadurch war zugleich eine durchgreifende Anderung der ganzen 
Heerescinteilung bedingt, an der Moltke mit dem Großen Generalstab gleich die 
nächste Nacht hindurch arbeitete, so daß die nötigen Verordnungen dem Könige, 
der in dem von Verwundeten angefüllten Rezonville nur ein Dachstübchen zur 
Ruhe gefunden hatte, bereits am Morgen des 19. zur Vollzichung vorgelegt 
werden konnten. Die I. und II. Armee wurde nun zu einer 150 000 Mann 
starken Armec verschmolzen und unter den Oberbefehl des Prinzen Friedrich 
Karl gestellt. Der Gencral von Steinmetz, bisher Führer der I. Armee, wurde 
damals seines Kommandos enthoben, weil er durch seine Eigenmächtigkeit und 
Unbotmäßigkeit mehrmals die Pläne des Hauptquartiers durchkrenzt hatte; er 
kam als Gonverneur nach Posen. Die neue kombinierte Armee schloß nun 
Metz ein durch einen Gürtel von Verschanzungen, die ringsherum angelegt 
wurden. Die III. Armee unter dem Kronprinzen von Preußen war gegen 
die Armee des Marschall Mac Mahon bestimmt, die sich in dem Lager von 
Chälons reorganisiert hatte; und eine neugebildete IV. Armee unter dem Kron- 
prinzen von Sachsen, 83 000 Mann stark, hütete die Maaslinic, um die zum 
Entsatz von Metz heranziehenden Franzosen aufzuhalten. 
Die Armee Mac Mahons, die im Lager von Chälons mit Hilfe der 
cintreffenden Reserven neugebildet worden war, sich aber an Marschfähigkeit 
und Schlagfertigkeit mit den zuerst an der Grenze aufgestellten Truppen nicht 
messen konnte, rückte über Reims vor, wie man meinte, um den deutschen 
Hceren den Weg nach Paris zu verlegen; statt dessen aber wandte sich Mac 
Mahon mit plötzlichem Entschluß gegen die Maaslinie, um von Norden her 
die in Metz eingeschlossene Armee freizumachen. Am 25. August genehmigte 
daher der König den von Moltke vorgeschlagenen allgemeinen Rechtsabmarsch 
mach Norden; da die Franzosen nur langsam marschierten, konnte auch die 
1II. Arme noch rechtzeitig herankommen, um entscheidend einzugreifen. Zu- 
nächst wurde Mac Mahon, bei dessen Armee sich auch der Kaiser Napoleon 
befand, durch den Kronprinzen von Sachsen angegriffen und geschlagen, bei 
Beaumont am 30. August; er wurde dadurch gezwungen, sich von Metz ab- 
zuwenden und nach Norden hin anszuweichen auf dic in der Nähe der belgischen 
Grenze gelegene Festung Sedan zu. Dort wurden die Franzosen am 1. Sep- 
tember durch die III. und IV. Armce angegriffen und nach heftigem Kampfe 
völlig eingeschlossen, so daß sie gezwungen waren, sich zu ergeben. Bei König 
Wilhelm, der seit dem Morgen von einer Höhe bei Frénois aus die Schlacht 
leitete, erschien der französische Gencral Reille mit einem eigenhändigen Schreiben 
Napolcons, der sich erbot, dem König persönlich seinen Degen zu übergeben und 
sich damit gefangen erklärte; da aber damit über die Armee noch nichts bestimmt 
war, so wurde die Forderung gestellt, daß ein bevollmächtigter Offizier von der 
französischen Seite herüberkommen und mit dem General von Moltke über die 
Rapitulation der Armec verhandeln sollte. Diese traurige Aufgabe fiel dem
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        640 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871). 
französischen General von Wimpffen zu, da Mac Mabon selbst, der alle Ver- 
antwortung allein trug, im Anfang der Schlacht verwundet worden war. In 
der Nacht zum 2. September fanden in Donchery die Verhandlungen zwischen 
Moltke und Wimpffen statt. Der französische General erklärte die Gefangen- 
nahme der ganzen Armee für eine zu harte Bedingung und brach die Verhand- 
lungen ab. Aber jeder Widerstand erwies sich als unmöglich; und so mußte 
Wimpffen dennoch am Vormittag des 2. September die Bedingungen unter- 
zeichnen, durch welche eine Armee von mehr als 100 000 Mann in die deutsche 
Gefangenschaft geriet, mit ihr zugleich der Kaiser Napoleon selbst. Frankreich 
hatte nun zunächst keine Feldarmee mehr. 
Wer sich aber der Hoffnung hingegeben hatte, daß der Krieg damit im 
wesentlichen zu Ende sei, wurde bitter enttäuscht. König Wilhelm, dem die 
Erfahrungen des Feldzuges von 1814 lebendig geblieben waren, wußte es besser: 
er hat von Anfang an die verfrühten Friedenshoffnungen mit den Worten ge- 
dämpft, daß der Krieg jetzt eigentlich erst anfange. In der Tat beginnt nun 
der zweite große Abschnitt des Krieges, länger, verwickelter, unübersichtlicher 
als der erste; es ist ein Krieg gegen die Festungen und gegen die Volksheere, 
die ein patriotischer Terrorismus damals wie 1793 aus dem Boden zu stampfen 
verstand. Es ist der Krieg gegen die Republik, wie der erste Abschnitt der Krieg 
gegen das kaiserliche Frankreich war. 
Die Katastrophe von Sedan gab das Signal zu der längst vorbereiteten 
Revolution, nicht nur in Paris, sondern auch in Lyon, Bordeaux, Marseille und 
an vielen anderen Punkten Frankreichs. Napolcon wurde abgesetzt; man 
proklamierte die Republik; die Kaiserin Eugenie floh nach England. Ein 
Ministerium der nationalen Verteidigung übernahm die provisorische Regierung 
und behielt sie bis zum Ende des Krieges. Das Präsidium führte General 
Trochu, der Kommandant von Paris, das Auswärtige übernahm Jules Favre, 
das Innere Gambetta; es waren die Männer der radikalen Linken, die alten 
Gegner des Kaisertums, die jetzt das Schicksal Frankreichs in die Hand nahmen 
und den Widerstand gegen die deutsche Invasion organisierten. Der Krieg 
konzentriert sich jetzt mehr und mehr auf die Belagerung von Paris und auf 
die wiederholten Versuche der neugebildeten französischen Armeen, die Hauptstadt 
zu besreien und das sie umlagernde Heer zu vertreiben. Zuerst kommt es zu 
einem Festungskrieg, der auffallend gegen den bisherigen Feldkricg absticht und 
in der Kapitulation von Metz (27. Oktober) seinen Höhepunkt hat. Dann setzt 
eine neue Epoche des Feldkrieges ein, in der die strategische Offensive. von den 
französischen Heeren ergriffen wird, während die Deutschen sich darauf beschränken 
müssen, deren Angriffe zurückzuweisen, um die Erreichung ihres Kriegsziels zu 
sichern; diese Epoche gipfelt in den Kämpfen gegen die Loire-Armce bei Orléans 
(1.—3. Dezember). In der dritten Epoche, die den Rest des Dezember und den 
größten Teil des Januar ausfüllt, macht sich die Wucht des Übergewichts der 
deutschen Waffen mit Entschiedenheit geltend: ein zweiter groß angelegter Ent- 
satzversuch wird ebenso vereitelt wie der Plan der Franzosen, die rückwärtigen Ver- 
bindungen der deutschen Armeen abzuschneiden, und nebenher gehen die Anstalten 
zur Bewältigung der feindlichen Hauptstadt, die am 24. Jannar 1871 kapituliert. 
Während die III. und IV. Armee nach der Entscheidung von Sedan auf 
Paris marschierten, ohne einen erheblichen Widerstand zu finden, und während
        <pb n="655" />
        Der zweite Teil des Krieges: die Einschließung von Paris. 641 
die kombinierte I. und II. Armee Metz eingeschlossen hielt, suchte die provisorische 
Regierung, in deren Namen Thiers die europäischen Höfe bereiste, Verbindungen 
mit den neutralen Mächten anzuknüpfen, um durch ihre Vermittlung einen 
Frieden zu erhalten, bei dem Frankreich keinen Fuß breit seincs Gebietes, 
keinen Stein seiner Festungen abtreten wollte. So hatte Jules Favre am 
6. September die französischen Friedensbedingungen formuliert, wobei er von 
der Auffassung ausging, daß der Krieg nur mit Napoleon, nicht mit der fran- 
zösischen Nation geführt worden sei. Dieser Auffassung widersprach Bismarck 
in einem Rundschreiben sehr nachdrücklich; als Forderung für den Frieden 
sprach er schon damals aus, daß die großen Festungen, mit denen Frankreich 
die deutsche Grenze bedrohe, Straßburg und Metz, als defensive Bollwerke in 
deutsche Hand kommen müßten, und mit ihnen natürlich auch die sie um- 
gebenden Landschaften, das Elsaß und ein Teil von Lothringen. Dieser festen 
Haltung gegenüber spürte keine von den europäischen Mächten eine Neigung zur 
Einmischung, wenn auch der Abgesandte der französischen Republik im all- 
gemeinen eine sympathische Aufnahme fand. Man überließ es den Franzosen, 
mit den Deutschen direkt über den Frieden zu verhandeln; aber diese Verhand- 
lungen, die in dem damaligen Hauptquartier der deutschen Armee zu Ferrières 
zwischen Bismarck und Jules Favre am 19. und 20. September geführt wurden, 
scheiterten, weil die Bedingungen, die Bismarck für die Bewilligung eines 
Waffenstillstandes stellte, dem Franzosen unannehmbar erschienen. 
Eben in diesen Tagen vollzog sich nach der Einnahme der Höhen von 
Chätillon im Süden von Paris die vollständige Einschließung der feindlichen 
Hauptstadt durch die deutschen Heere. In den nächsten Monaten aber kam es 
zu einer gewissen Stockung, die ihre Hauptursache darin hatte, daß man der 
Schwierigkeiten des Festungskrieges auf deutscher Seite nicht mit derselben 
Leichtigkeit Herr zu werden vermochte, mit der man die Aufgaben des Feld- 
krieges bewältigt hatte. Eine Beschießung von Paris unterblieb zunächst, und in 
den maßgebenden Kreisen des deutschen Hauptquartiers bildete sich ein immer 
schärfer werdender Gegensatz heraus zwischen denen, welche die sofortige Be- 
schießung forderten, wie Bismarck und Roon, und denen, welche von diesem 
Mittel keine entscheidende Wirkung erwarteten und jedenfalls die Beschießung 
nicht eher eröffnen wollten, als bis das schwere Belagerungsgeschütz in ge- 
nügender Menge herangeschafft war; zu dieser Partei gehörte der Kronprinz 
mit seinem Generalstabschef Blumenthal und namentlich auch Moltke selbst. 
Moltke war im Grunde der Meinung, daß ein Platz von solcher Größe nicht 
durch Bombardement, sondern durch Aushungerung zur Übergabe gcebracht 
werden müsse. Bismarck wünschte eine schnellere Entscheidung; maßgebend 
waren dafür hauptsächlich Erwägungen diplomatischer Natur, Besorgnisse wegen 
der Einmischung fremder Mächte bei einer längeren Dauer des Krieges. Aber 
seine Auffassung, daß eigentlich nicht militärische Gründe für die Verzögerung der 
Beschießung ausschlaggebend gewesen seien, sondern falsche Humanitätsrücksichten, 
deren Quelle er in dem Einfluß hochgestellter Damen, namentlich der Königin 
und der Kronprinzessin, sehen wollte, ist, wenigstens was die entscheidenden 
Persönlichkeiten, den König und Moltke aubelangt, schwerlich haltbar. Sein 
alter Argwohn gegen die weiblichen Einflüsse bei Hofe und die Verstimmungen 
einer eifersüchtigen Rivalität zwischen der politischen und der militärischen 
binte, Hohenzollern. 41
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        642 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871). 
— 
Leitung, wie sie in den großen Krisen mit einer gewissen Regelmäßigkeit hervor- 
trat, haben sein sonst so klares Urteil in diesem Punkte doch wohl getrübt. Er 
schätzte die Wirkungen des Bombardements zu hoch und die Schwierigkeiten, die 
der sofortigen Herbeischaffung des Geschützmaterials entgegenstanden, zu niedrig 
ein. Immerhin aber, ein gewisser Stillstand in den Operationen läßt sein Miß- 
vergnügen erklärlich erscheinen, um so mehr, als im Rücken der deutschen Heere, 
die Paris und Metz eingeschlossen hielten, mit fieberhaftem Eifer überall in Frank- 
reich daran gearbeitet wurde, neue Armeen auf die Beine zu bringen, die eine 
Verlängerung des Krieges bis tief in den Winter hinein befürchten ließen. 
Die Seele dieser militärischen Organisationsarbeit und des nun be- 
ginnenden Volkskrieges war Leon Gambetta, die bedeutendste Persönlichkeit, die 
während des Krieges auf französischer Seite hervorgetreten ist, ein junger Advokat 
von jüdischer Herkunft ans dem Süden, der früher als radikaler Gegner des 
Kaiserreichs aufgetreten war und jetzt in der Regierung der nationalen Ver- 
teidigung das Ministerium des Innern übernommen hatte. Er war immer 
dafür gewesen, daß der Schwerpunkt dieser Regierung wegen der Belagerung 
aus Paris weg und nach der Provinz verlegt werde; die schwache Nebenregierung, 
die man in Tours niedergesetzt hatte, schien ihm die Aktionskraft nur zu lähmen. 
Am 7. Oktober verließ er im Luftballon die belagerte Hauptstadt und wurde 
nun in Tours das wahre Haupt der Regierung, indem er durch die Energie 
und das Feuer seines Wesens eine förmliche Diktatur an sich riß und die Krieg- 
führung wie das Innere und die Finanzen seiner Leitung unterwarf. Alle 
Männer vom 21. bis zum 40. Jahre wurden zum Kriegsdienst herangezogen; 
aus diesen „Mobilisierten“ und den noch vorhandenen Überbleibseln von regu- 
lärem Militär wurde südlich der Loire mit Orléans als Hauptstützpunkt eine 
große Armee gebildet, die schon im Oktober in noch sehr unfertigem Zustande 
ihren Vormarsch auf Paris begann, um den eisernen Gürtel zu zersprengen, 
den die Belagerer um die Hauptstadt gezogen hatten. Sie wurde allerdings 
von dem bayerischen General von der Tann am 10. Oktober bei Artenay ge- 
schlagen und hinter die Loire zurückgedrängt; aber sie verstärkte sich und war 
am 9. November imstande, das Korps von der Tauns aus Orléans zu ver- 
drängen und wieder vorzurücken. 
Inzwischen hatte sich das Schicksal der meisten Festungen entschieden, die 
anßer Paris noch von den Deutschen belagert wurden. Schon am 23. September 
war Toul gefallen, ein wichtiges Ereignis namentlich deshalb, weil damit die 
rückwärtigen Verbindungen der Armeen, die Paris belagerten, durch eine 
unnnterbrochene Bahnlinie eine erhebliche Verstärkung erhielten, und auch des- 
halb, weil jetzt neues Geschützmaterial für die Belagerung von Paris verfügbar 
wurde. Am 28. September war dann Straßburg in die Hände der Deutschen 
gefallen, fast genau am selben Monatstage, an dem es 189 Jahre früher von 
Ludwig XIV. dem Deutschen Reiche geraubt worden war; dadurch wurde das 
Werdersche Korps frei, das noch zu großen Leistungen in diesem Kriege berufen 
war. Mit Metz stand es ähnlich wie mit Paris: auch hier ist es der Hunger 
gewesen, der die vollständig eingeschlossene Festung zur Ubergabe gebracht hat. 
Ein Versuch, sie mit Sturm zu nehmen, wäre aussichtslos gewesen; und auf 
der anderen Seite hat auch der Marschall Bazaine, der hier das Kommando 
führte, es für unmöglich gehalten, mit seiner großen Armee, die ohne einen ent-
        <pb n="657" />
        Das Aufgebot der Volksheere. Der Fall von Metz. Paris und die Entsatzversuche. 643 
sprechenden Fuhrpark für Munition und andere Bedürfnisse nicht aktionsfähig 
war, in Ausfallskämpfen sich durchzuschlagen. Sein Wunsch, die Armce für 
Frankreich zu retten, gab schließlich die Veranlassung zu etwas abentenerlichen 
Unterhandlungen, die den Zweck verfolgten, vermittels dieser Armee das Kaiser- 
tum unter der Regentschaft der Kaiserin Eugenie wiederherzustellen und dann 
auf die von Deutschland gestellten Bedingungen Frieden zu schließen. Aber die 
Kaiserin erklärte von London aus, sie könne nicht in die Verstümmelung Frank- 
reichs willigen, und damit war das Schicksal von Metz entschieden. Am 27. Ok- 
tober entschloß sich Bazaine zur Kapitulation. Eine Armee von 180 000 Mann 
geriet dadurch in die Kriegsgefangenschaft. Prinz Friedrich Karl, der kühn 
vorwärtsdrängende Schlachtensieger, hatte nur mit schwerer Selbstüberwindung 
die Leitung dieser Belagerung übernommen, die große Wachsamkeit erforderte 
und wenig Gelegenheit zur Erriugung kriegerischer Lorbeeren gab. Aber der 
glorreiche Erfolg lohnte die Beharrlichkeit in der Erfüllung dieser überaus 
mühseligen Aufgabe, bei der Krankheiten mehr Schaden brachten, als Gefechts- 
verluste; die Feldmarschallwürde, die dem Führer zuteil wurde, bedeutete zugleich 
eine Anerkennung für die Leistungen der ihm unterstellten Truppen. Auch der 
Kronprinz von Preußen hat damals den Feldmarschallstab erhalten, während 
Moltke in den Grafenstand erhoben wurde. 
Die Regierung der nationalen Verteidigung war auch jetzt noch weit ent- 
fernt, den Frieden zu suchen; Gambetta proklamierte vielmehr den Krieg bis 
aufs Messer. Aber man wollte gern einen Waffenstillstand haben, um die 
Organisation des Widerstandes ungestört bewerkstelligen zu können. Thiers 
ging zu diesem Zweck am 31. Oktober in das deutsche Hauptquartier nach 
Versailles. Bismarck verlangte ein paar von den Pariser Forts, und man 
war nahe daran, sich zu einigen; da kam es zu einem jähen Abbruch der 
Verhandlungen: in Paris war ein Aufstand ausgebrochen, der die Existenz 
der Regierung in Frage stellte. Es war die erste Regung der Kommune, die 
später, nach der Einnahme der Hauptstadt, zu langdauernder blutiger Pöbel- 
herrschaft geführt hat. Damals ist sie schnell unterdrückt worden; ebenso auch, 
als sie zum zweiten Male aufzuckte, gegen Ende der Belagerung, am 22. Januar; 
die Hoffnung Bismarcks, daß ein innerer Zwist unter den Franzosen eine Be- 
schlennigung des Friedens herbeiführen werde, hat sich nicht erfüllt. 
Nachdem Metz gefallen war, wurde die Belagerungsarmee wieder geteilt; 
Prinz Friedrich Karl mit dem Hauptteil seiner alten II. Armee rückte nun 
gegen die französische Loirearmee vor, die unter der Führung des Generals 
Aurelle de Paladines stand und von der Regierung in Tours zum Vormarsch auf 
Paris gedrängt wurde. Infolge der Weisungen aus Tours gingen die Franzosen 
angriffsweise gegen Beaune-la-Rolande vor, wurden aber am 28. November 
trotz ihrer fünffachen Überzahl zurückgeschlagen. Die Hauptarbeit leistete dabei 
das X. Korps, dem diesmal das III. — gleichsam wie zur Vergeltung für 
Vionville — zu Hilfe gekommen ist. Es war für die Deutschen die erste größere 
Verteidigungsschlacht dieses Krieges, zugleich der erste große Zusammenstoß mit 
einem der neuen Volksheere. Bei Loigny-Poupry wurden dann am 2. De- 
zember die wieder an Zahl weit überlegenen französischen Streitkräfte abermals 
geschlagen und von Paris abgedrängt. Es war ein entscheidender Moment, 
einer der wichtigsten des Krieges. Kurz vorher hatte die in Paris gebildete 
41*
        <pb n="658" />
        644 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871). 
Armce unter dem aus der Gefangenschaft entkommenen General Ducrot Aus- 
fälle großen Stils nach Süden gemacht, die den Zweck verfolgten, die Verbindung 
mit der zum Entsatz heraurückenden Loircarmee herzustellen. Champigny und 
Bric waren in ihre Hände gefallen, und in Tours wie in Orléans rechnete man 
mit Sicherheit auf das Gelingen des Plans. Aber wie die Loirearmce, so 
wurde auch die Pariser Armee von den Deutschen am 2. Dezember geschlagen, 
bei Villers; sie mußte die eroberten Stellungen räumen und nach Paris zurück- 
weichen. Damit war der Entsatzversuch, auf den ganz Europa mit gespannter 
Aufmerksamkkeit blickte, vereitelt; und die Loirearmee wurde am 3. und 4. De- 
zember durch eine Reihe von Gefechten, die man unter dem Namen der Schlacht 
von Orléans zusammenzufassen pflegt, in einem ziemlich aufgelösten Zustand 
hinter die Loire zurückgeworfen. 
Nach den Tagen von Orléans, die dem tüchtigen, aber bei den Macht- 
habern in Tours unbeliebten General d'Aurelle sein Kommando gekostet haben, 
wurde die Loirearmece geteilt; den bisherigen linken Flügel, die später eigentlich 
so genannte Loirearmee, führte General Chanzy, eines der bedeutendsten 
strategischen Talente auf französischer Seite, der die Rettung von Paris mit 
brennendem Eifer ins Auge faßte; der rechte Flügel wurde unter den Befehl 
Bourbakis gestellt, dessen Bewegungen und Absichten dem deutschen Haupt- 
quartier lange undurchsichtig blieben, bis er endlich nach Osten abmarschierte. 
Eine neue Armee wurde im Norden unter dem General Faidherbe gebildet, 
auch diese mit der Bestimmung, auf Paris zu marschieren. Es waren schnell 
zusammengeraffte Truppen, von patriotischem Eifer erfüllt, aber ohne die 
gründliche militärische Schulung der deutschen Heere, und darum trotz der 
zahlenmäßigen Uberlegenheit doch von geringerer Marsch= und Schlachtentüchtig- 
keit und vor allem ohne die nachhaltige Widerstandskraft, die nur von einem aus 
hochausgebildeten Mannschaften bestehenden Truppenkörper auch bei ungünstiger 
Kriegslage erwartet werden kann. Die für Frankreich ganz ungewöhnliche Kälte, 
die im Dezember und Jannar eintrat, erschwerte die Kriegführung mit diesen 
Truppen noch mehr und begünstigte die ohnehin vorhandene Neigung zur Auf- 
lösung nach Niederlagen; die beständige Einmischung der Zivilregierung in die 
strategischen Pläne der Heerführer war auch oft vom Übel, obwohl diese Regierung 
es verstanden hat, nicht bloß die Heerc immer aufs neue zu organisieren, sondern 
auch Schwung und Eifer in die Kriegsunternehmungen zu bringen. Übrigens 
hatte sie im Januar, bei der Einnahme von Tours durch die Deutschen, ihren 
Sitz nach Bordeaux verlegt. Auf deutscher Seite beschränkte man sich bei dem 
zusammengeschmolzenen Mannschaftsbestand darauf, nur wenige Hauptpunkte, 
diese aber möglichst stark, zu besetzen und die Massen so viel wie möglich 
zusammenzuhalten, um die Bewältigung der feindlichen Hauptstadt und den 
eigentlichen Zweck des Krieges nicht über Versuchen zur Beherrschung des ganzen 
feindlichen Territoriums aus den Augen zu verlieren. 
Die eigentliche Loircarmee unter Chanzy wurde in ziemlich unfertigem 
Zustande Mitte Dezember von der II. Armee angegriffen; Chanzy ließ sich aber 
noch nicht auf einen Entscheidungskampf ein, sondern trat am 16. Dezember den 
Rückzug nach Le Mans an, wo er in einem befestigten Lager an der Ergänzung 
und weiteren Ausbildung seiner Armee arbeitete. Prinz Friedrich Karl konnte 
ihm zunächst nicht dorthin folgen, weil er die andere Armee unter Bourbaki,
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        Kämpfe um Orléans. Le Mans. Amiens u. St. Quentin. Schlacht an der Lisaine. 645 
von der man damals glaubte, daß sie auf Paris marschieren wolle, im Auge 
behalten mußte. Erst im Januar hielt Moltke den Zeitpunkt für gekommen, 
einen kombinierten Angriff gegen die auf 180 000 Mann angewachsene Armee 
von Le Mans vornehmen zu lassen, bei dem das von Paris entsandte 13. Korps 
unter dem Großherzog Friedrich Franz von Mecklenburg mit der II. Armee 
des Prinzen Friedrich Karl zusammenwirken sollte. So kam es zu der drei- 
tägigen Schlacht von Le Mans (10.—12. Januar) — eine jener mehrtägigen 
Winterschlachten, deren lange Dauer sich dadurch erklärt, daß das kurze Licht 
eines Tages zur Herbeiführung der Entscheidung bei den weitläufigen und ver- 
wickelten Verhältnissen des modernen Krieges nicht ausreicht. Das Ergebnis 
des heißen Ringens war, daß die Armee Chanzys bis zur Vernichtung geschlagen 
wurde. Bald darauf fiel auch die Entscheidung im Norden, wo Manteuffel 
mit der I. Armee den Feldzug gegen die französische Nordarmee mit dem 
Siege von Amiens (27. November) eröffnet und durch eine Reihe von weiteren 
Gefechten den Feind von dem Vormarsch auf Paris abgehalten hatte; nach 
seiner Abberufung auf den südöstlichen Kriegsschauplatz übernahm hier General 
von Goeben den Oberbefehl; und seiner kühnen und schneidigen Kriegskunst 
gelang am 19. Jannar der große Schlag von St. Quentin, der bei der scharfen 
Verfolgung zur völligen Auflösung der feindlichen Armee führte. 
Inzwischen hatte Bourbaki die Ausführung des kühnen, aber abenteuer- 
lichen Planes begonnen, durch die Franche-Comté auf Belfort zu marschieren, 
um die deutschen Truppen von Paris abzuziehen, indem er ihre rückwärtigen 
Verbindungslinien bedrohte. Gegen ihn wurde Manteuffel mit zwei Armee- 
korps gesandt; die entscheidenden Schläge aber führte hier General von Werder 
mit dem durch den Fall von Straßburg freigewordenen Korps. Nach dem 
unentschiedenen Treffen bei Villersexel (9. Januar) hielt er in der dreitägigen 
Schlacht an der Lisaine mit seinen 48 000 Mann die 131 000 Mann starke 
Armee Bourbakis in heldenmütigem Ringen mit solcher zähen Entschlossenheit 
fest, daß sie den Durchbruch auf Belfort zu aufgeben mußte; und als dann Ende 
Jannar Manteuffel heranrückte, sah sich Bourbaki, der übrigens inzwischen von 
der Regierung in Bordeaux vom Kommando abgesetzt worden war, gezwungen, 
nach der neutralen Schweiz überzutreten, wo die französische Armee entwaffnet 
wurde (1. Februar). 
Der Versuch, der belagerten Hauptstadt durch die Bedrohung der rück- 
wärtigen Verbindungen der deutschen Armeen Luft zu machen, war also ebenso 
gescheitert, wie die direkten Entsatzversuche. Auch die Ausfallkämpfe vor Paris 
verliefen trotz einiger vorübergehender Erfolge im ganzen unglücklich für die 
Franzosen. Le Bourget, das am 21. Dezember (wie schon früher einmal im 
Oktober) von den Franzosen bei einem Ausfall besetzt worden war, wurde bald 
von der Garde zurückerobert. Nachdem während der Festtage Ruhe geherrscht 
hatte, begann dann am 27. Dezember das Bombardement von Paris. Aber 
die Hauptwirkung tat doch der Mangel an Lebensmitteln in der Stadt, der die 
Besatzung wie die Bevölkerung in eine furchtbare Hungersnot brachte. Am 
19. Januar, dem Tage der Schlacht von St. Quentin, aber ohne inneren Zu- 
sammenhang mit den Plänen der Nordarmee, fand unter dem Schutze der 
Feuerschlünde des Mont Valérien auf der westlichen Seite von Paris der letzte 
verzweifelte Ausfall statt, der sich gegen Buzenval richtete, aber schon in den
        <pb n="660" />
        646 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871). 
Anfangsstadien scheiterte. Am 24. Januar kapitulierte Paris. Damit war 
das eigentliche Hauptziel des Krieges erreicht: der Widerstand des jetzt republi- 
kanischen Frankreich war gebrochen. Am 28. Jannar wurde ein Waffenstillstand 
geschlossen, der der Vorbote des Friedens war. 
Zugleich war auch die schönste Frucht dieses Krieges gereift: die Be- 
gründung eines Deutschen Reiches. Allgemein war während des Krieges der 
Gedanke lebendig geworden, daß die Waffenbrüderschaft aller deutschen Stämme, 
die sich seit der ersten großen Schlacht so glänzend bewährt hatte, zu der 
langersehnten Einigung Deutschlands auch in staatsrechtlicher Form führen 
müsse. Unter dem begeisternden Eindruck des Sieges von Sedan, an dem 
wiederum die süddcutschen Bundesgenossen einen so bedeutenden Anteil ge- 
nommen hatten, stiegen die Wogen der nationalen Bewegung höher und höher, 
und die Regierungen der Südstaaten begannen den Eintritt in den Nord- 
deutschen Bund in Erwägung zu ziehen, um nicht bei der wachsenden Er- 
regung des Volkes die Führung zu verlieren. Auch Bismarck dachte nicht daran, 
die liberale und nationale Bewegung schrankenlos walten zu lassen und zur 
Verwirklichung der Ideale von 1848 beizutragen, nicht bloß, weil er an dem 
monarchisch-konservativen Programm festhielt, das seine ganze Ministerlaufbahn 
bezeichnete, sondern auch mit Rücksicht auf das neutrale Ausland, namentlich 
auf Osterreich, das er mit Freundschaftsbanden an das neue Reich zu fesseln 
gedachte und dem daher die Ungelegenheiten erspart werden mußten, die ein 
Hinüberschlagen der deutschnationalen Bewegung über die Grenze des habs- 
burgischen Kaiserstaats zweifellos zur Folge gehabt haben würde. Das Bundes- 
verhältnis mit den süddeutschen Staaten, das während des Krieges gewisser- 
maßen von selbst zur tatsächlichen Einigung Deutschlands geführt hatte, ließ 
für König Wilhelm und seinen Minister jede Beeinträchtigung der fürstlichen 
Selbständigkeit dieser Bundesgenossen als ausgeschlossen erscheinen; man war 
nur bestrebt, die Bundesgenossenschaft in einen verfassungsmäßigen und halt- 
baren Zustand staatsrechtlich umzuwandeln, wobei freilich der Druck der natio- 
nalen Bewegung gute Dienste leistete. 
Von den süddeutschen Staaten stand Baden am sestesten zur preußischen 
Regierung; auch Hessen bot dem Partikularismus keinen starken Rückhalt; es 
kam hauptsächlich auf Württemberg und Bayern an. Die württembergische 
Regierung knüpfte zuerst Verhandlungen an, durch die Minister von Mittnacht 
und von Suckow, und nun sprach auch Bayern, um nicht ins Hintertreffen zu 
geraten, der preußischen Regierung den Wunsch aus, mit einem Bevollmächtigten 
zu verhandeln. Delbrück, damals Bismarcks Organ für diese Bundesfragen, 
ging nach München und verhandelte dort vom 22. bis zum 26. September 
unter Teilnahme des württembergischen Ministers von Mittnacht über die 
Bildung eines deutschen Bundesstaats. Es handelte sich für Bayern nicht 
schlechthin um einen Eintritt in den Norddeutschen Bund. König Ludwig war 
auf Erhaltung einer möglichst großen Selbständigkeit für Bayern bedacht; vor 
allem wollte er ein selbständiges Heer und eine selbständige diplomatische Ver- 
tretung im Ausland behalten. Auch Pläne einer Gebietserweiterung tauchten 
auf: die Erwerbung der badischen Pfalz für Bayern, die auf dem Wiener Kon- 
greß nicht gelungen war, wurde jetzt wieder ins Auge gefaßt, und außerdem 
eine Vergrößerung der bayerischen Pfalz durch elsässisches Gebiet. Selbst an die
        <pb n="661" />
        Kapitulation von Paris. Verhandlungen über die Begründung des Deutschen Reiches. 647 
Kaiserwürde dachte man damals in Bayern; es wurde der Vorschlag gemacht, 
sie abwechselnd an Preußen und Bayern zu übertragen. Delbrück hatte noch 
keine Vollmachten zum Abschluß; er sollte nur die Vorschläge der Bayern ent- 
gegennehmen und dabei jeden Anschein eines Druckes vermeiden. Die bayerischen 
Forderungen gingen aber zu weit, als daß die preußische Regierung sie hätte 
annehmen können; namentlich eine Vergrößerung Bayerns auf Kosten Badens 
erschien von vornherein als ganz unzulässig. Baden beeilte sich übrigens, mit 
Preußen abzuschließen: ohne sich an die übrigen Südstaaten zu kehren, erklärte 
es am 2. Oktober seinen unbedingten Anschluß an den Norddeutschen Bundz 
Hessen und Württemberg folgten, wenn auch mit einigen Vorbehalten. Je zwei 
Minister aus diesen Staaten gingen nach Versailles, um die Verhandlungen 
unter Bismarcks Augen zum Abschluß zu bringen: aus Baden Jolly und Frey- 
dorf, aus Württemberg Mittnacht und Suckow, aus Hessen Dalwigk und 
Hofmann. Auf Mitteilung davon beeilte sich nun auch Bayern, noch rechtzeitig 
Anschluß zu gewinnen, um seine Interessen wahrzunehmen, und sandte die 
Minister de Bray, Pranckh und Lutz. Von seiten des Norddeutschen Bundes 
wurden die Verhandlungen durch Delbrück und Roon geführt. 
Es konnte sich nach der ganzen geschichtlichen Entwicklung nur um die 
Herstellung eines Bundesstaats handeln, wie es der Norddeutsche Bund war. 
Allerdings hat auch der Gedanke eines Einheitsstaates, wie ihn die liberale Doktrin 
verlangte, selbst in den höchsten Kreisen Vertreter gefunden; der bedeutendste unter 
ihnen war der Kronprinz von Preußen. Sein Wunsch ging anfangs dahin, daß 
das neue Deutsche Reich die alten fürstlichen Souveränitäten ganz hinwegfegen 
sollte. Fürsten, Grafen und Herren sollten sich in einem Oberhause zusammen- 
finden, das also an die Stelle des Bundesrats getreten sein würde. Das Reich 
sollte ein konstitutioneller Einheitsstaat werden mit einheitlicher monarchischer 
Spitze, dem König von Preußen, der den Namen „König der Deutschen“ an- 
nehmen und mit verantwortlichen Reichsministern regieren sollte. Dieser Plan 
fand indessen keine Zustimmung bei König Wilhelm und Bismarck. Aber auf 
der andern Seite waren doch auch die bayerischen Ansprüche auf Sonderrechte 
zu hoch gespannt. Es schien, daß man zunächst ohne Bayern zum Abschluß 
kommen müsse; und auch Württemberg stellte sich, infolge einer höfischen Intrige, 
die, wie es scheint, dem Kreise der aus Rußland stammenden Königin Olga 
entsprang, in diesem Moment auf die Seite von Bayern. Nachdem dann aber 
Baden und Hessen am 15. November die Urkunde über ihren Beitritt zum 
Norddeutschen Bund unterzeichnet hatten, erfolgte in München und Stutt- 
gart ein Umschwung: am 23. November unterzeichnete auch Bayern, am 25. 
Württemberg. Bayern hatte sich eine Anzahl von Reservatrechten ausbedungen, 
namentlich im Post= und Telegraphenwesen, teilweise auch im Eisenbahnwesen 
und in der Besteuerung von Bier und Branntwein. Im Frieden behielt es 
sich völlige militärische Selbständigkeit vor. Württemberg schloß am 25. No- 
vember auch noch eine besondere Militärkonvention mit Preußen, nach der seine 
Truppen ein eigenes Armeekorps bilden sollten, während die übrigen süddeutschen 
Staaten, ähnlich wie die norddeutschen mit Ausnahme von Sachsen, ihre Truppen 
einfach unter die prenßische Führung stellten und auf die selbständige Ausübung 
der Kontingentsherrlichkeit verzichteten. Damit hatte sich der Norddeutsche 
Bund über ganz Süddentschland ausgedehnt. Der Bundesrat bestand jetzt aus
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        648 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871). 
58 Stimmen; Bayern erhiclt 6, Württemberg 4, Baden und Hessen je 3. In 
den Reichstag traten 85 Mitglieder aus Süddeutschland ein. Am 9. De- 
zember nahm der Norddeutsche Reichstag die Verträge an. Ebenso geschah es 
auf den süddentschen Landtagen; nur in Bayern kam es noch zu Weiterungen 
durch den Widerstand der ultramontanen Partei. Die Annahme erfolgte dort 
erst nach zehntägigen Debatten am 21. Januar; am 1. Februar trat auch 
Bayern in das Deutsche Reich ein. 
Inzwischen war die feierliche Verkündung der Begründung des Reiches 
unter Kaiser Wilhelm in dem Hauptquartier zu Versailles erfolgt. Über die 
Frage der Kaiserwürde ist vorher noch viel gestritten und verhandelt worden. 
Bismarck war von vornherein für den Kaisertitel, weil er darin ein Moment 
sah, das auf die Phantasie der Bevölkerung wirken und auf diese Weise auch 
zu einem festeren Zusammenschlusse der Nation führen werde. König Wilhelm 
aber war dem Kaisertitel anfangs durchaus abgeneigt; er wollte König von 
Preußen bleiben und als solcher das Bundespräsidium führen; er fürchtete, daß 
der „König von Preußen“ durch den „Kaiser“ in den Hintergrund gedrängt 
werden möchte. Auch der Kronprinz widerstrebte anfänglich dem Keisertitel; 
er hatte einen König der Deutschen im Sinne, weil er die moderne Neuschöpfung 
des Reiches in einen recht deutlichen Gegensatz zu den mittelalterlichen Tradi- 
tionen von Kaiser und Reich stellen wollte. Das hing mit dem liberalen Gedanken 
des Einheitsstaates zusammen, bei dem der Einfluß von Gelehrten und Dichtern, 
wie Professor Geffcken und Gustav Freytag wirksam gewesen zu sein scheint. 
Der Kronprinz hat sich aber von diesem Gedanken wieder abbringen lassen und 
hat dann späterhin zusammen mit dem Großherzog von Baden besonders leb- 
haft für die Annahme des Kaisertitels gewirkt. Ein bloßes neutrales Bundes- 
präsidium entsprach seiner schwungvollen Auffassung der neuen Würde nicht; 
und in dem Titel von Kaiser und Reich lag doch wenigstens eine Annäherung 
an den Einheitsstaat, den er im Grunde seines Herzens erstrebte. Entscheidend 
aber ist wohl geworden, daß Bismarck den König Ludwig von Bayern in sehr 
geschickter Weise veranlaßt hat, für die Annahme des Kaisertitels einzutreten. 
Er stellte ihm vor, daß es für den König von Bayern passender sei, die Präsidial- 
rechte einem Deutschen Kaiser einzuränmen, der als solcher der Landsmann 
aller Deutschen sei, als dem König von Preußen, der immer der Nachbar des 
Königs von Bayern bleibe, und in dessen Titel mehr das Trennende als das 
Gemeinsame zum Ausdruck komme. Bismarcks Brief war am 27. November 
geschrieben; die Antwort des bayerischen Königs vom 30. November, die 
übrigens nach einem Konzept Bismarcks verfaßt war, konnte — dank der 
heroischen Eil= und Dauerritte des Grafen Holnstein, der den Kurierdienst 
übernommen hatte — schon am 3. Dezember im Hauptquartier von Versailles 
dem preußischen König durch den Prinzen Luitpold überreicht werden. 
Dieser Brief hat einen sehr starken Eindruck auf König Wilhelm gemacht, 
zumal die darin vertretene Idee auch den anderen Bundesfürsten mitgeteilt 
und von ihnen mit großer Bereitwilligkeit aufgenommen worden war. Auch 
im norddeutschen Reichstag war auf eine Mitteilung des Briefes durch Delbrück 
am 9. Dezember der Beschluß gefaßt worden, in der Reichsverfassung die 
Bezeichnungen „Bund“ und „Bundespräsidium“ zu ersetzen durch „Reich“ und 
„Kaiser"“. Am 18. Dezember wurde eine entsprechende Adresse dem König
        <pb n="663" />
        Die Kaiserproklamation in Versailles. 649 
Wilhelm in Versailles von einer Abordnung überreicht, deren Sprecher derselbe 
Simson war, der einst Friedrich Wilhelm IV. im Namen des Frankfurter 
Parlaments die Kaiserkrone angeboten hatte. König Wilhelm erklärte darauf: 
nach der Zustimmung der Fürsten und freien Städte, die bevorstehe, werde er 
die Kaiserwürde annehmen. Am 14. Januar 1871 schrieb er dann an die 
Fürsten und freien Städte: „Ich nehme die deutsche Kaiserkrone an, nicht 
im Sinne der Machtansprüche, für deren Verwirklichung in den ruhmvollsten 
Zeiten unserer Geschichte die Macht Deutschlands zum Schaden seiner inneren 
Entwicklung eingesetzt wurde, sondern mit dem festen Vorsatze, so weit Gott 
Gnade gibt, als deutscher Fürst der treue Schirmherr aller Rechte zu sein und 
das Schwert Deutschlands zum Schutze desselben zu führen.“ 
Noch aber gab es eine hemmende Meinungsverschiedenheit wegen der 
Fassung des Titels zwischen dem König und Bismarck. König Wilhelm wollte, 
wenn es einmal ohne den Kaisertitel nicht ging, „Kaiser von Deutschland" 
heißen; Bismarck dagegen bestand auf dem Titel „Deutscher Kaiser“, der auch 
schon in dem Verfassungsentwurf angewandt war. Er legte Gewicht darauf, 
weil in dem Titel Kaiser von Deutschland der Anspruch auf eine landeshoheitliche 
Stellung gefunden werden konnte, die dem Kaiser tatsächlich nur in Preußen, 
nicht aber in den anderen Bundesstaaten zustand. Noch bei den Beratungen 
am 17. Januar gelang es Bismarck nicht, den König zum Aufgeben seines 
Widerspruches zu bewegen. Am 18. fand dann die feierliche Kaiserproklamation 
im Spiegelsaale des Versailler Schlosses statt vor den anwesenden deutschen 
Fürsten und den Führern und Fahnen des siegreichen Heeres. Der Großherzog 
von Baden, der dabei das Hoch auszubringen hatte, umging die Schwierigkeit 
der Titelfrage, indem er die Huldigung einfach dem Kaiser Wilhelm darbringen 
ließ. Die deutsche Reichsverfassung, d. h. die durch die Verträge modifizierte 
norddeutsche Bundesverfassung, die einem zum 21. März 1871 nach Berlin 
berufenen, aus allen Bundesstaaten gewählten deutschen Reichstag vorgelegt 
und von ihm angenommen wurde, konnte die kaiserliche Sanktion erst am 
16. April 1871 erhalten, hatte aber gesetzliche Geltung vom 1. Januar 1871 ab. 
In ihr ist festgesetzt, daß der Inhaber des Bundespräsidiums, das nach wie vor 
immer mit der Krone von Preußen verbunden ist, als Oberhaupt des Reiches 
den Titel „Deutscher Kaiser“ führt. 
Was mit der Reichsgründung errungen war, hielt etwa die Mitte zwischen 
dem, was die liberalen Patrioten von 1848 gewollt hatten, und dem, was das 
Bestreben der altfürstlichen Kreise und der konservativen Parteien gewesen war. 
Preußen ging nicht in Deutschland auf, aber es hatte verfassungsmäßig die 
Führung gewonnen und war mit den anderen deutschen Staaten in einem 
lebensvollen Bunde vereinigt; das neue Reich war kein Einheitsstaat, aber auch 
kein bloßer Staatenbund, sondern ein Bundesstaat mit starker Zentralgewalt, 
den die Würde des Kaisertums gleichwie mit einer mächtigen Kuppel über- 
wölbte; es war nicht durch den souveränen Willen des Volkes geschaffen worden, 
sondern durch die Übereinstimmung der Regierungen, Fürsten und freien Städte, 
aber es ruhte nicht allein auf den Verträgen der Regierungen, sondern auch auf 
der Zustimmung der einzelnen Volksvertretungen und des Reichstags; darin 
findet die nationale Bewegung ihren Ausdruck, die dieses ganze Werk der Reichs- 
gründung von Anfang an gehoben und getragen hat.
        <pb n="664" />
        650 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871). Im neuen Reich (1871—1888). 
Der Friedensschluß mit Frankreich beruhte auf Verhandlungen der 
kaiserlichen Regierung mit dem Chef der Exekutive, Adolphe Thiers, und der 
unter dem Schutze des Waffenstillstandes gewählten Nationalversammlung, 
deren Mehrheit monarchisch gesinnt und dem Frieden geneigt war. Bismarck 
forderte in den Verhandlungen mit Thiers das ganze Elsaß mit Einschluß von 
Belfort, das nach langer Belagerung am 16. Februar in die Hände der Deutschen 
gefallen war, außerdem ein Stück von Lothringen mit Metz und 6 Milliarden 
Kriegskostenentschadigung. Der König wünschte einen Einzug in Paris wie 
1814 und 1815; Bismarck hätte auf diesen Triumph gern verzichtet, wenn die 
Franzosen dafür Belfort hätten opfern wollen. Aber das war nicht nach dem 
Sinne des französischen Unterhändlers; es gelang ihm, Belfort für Frankreich 
zu retten und durch unablässiges Drängen auch die Kontribution auf 5 Mil- 
liarden zu ermäßigen. So kamen die Friedenspräliminarien vom 26. Februar 
zustande, die am 1. März von der Nationalversammlung angenommen wurden. 
Am 1. und 2. März zogen die siegreichen Truppen in Paris ein, verließen aber 
die Hauptstadt schon wieder am 3. März. Die Verhandlungen über den end- 
gültigen Frieden wurden Ende März in Brüssel eröffnet. Sie bezogen sich vor 
allem auf die Art und Weise der Kontributionszahlungen, auf den Ankauf der 
Eisenbahnen in Elsaß und Lothringen und auf die künftigen Handelsbezichungen 
zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich. Ehe man sich noch über diese 
schwicerigen Fragen geeinigt hatte, brach in Paris der Aufstand der Kommune 
aus, der natürlich den Abschluß der Verhandlungen verzögerte. Die Deutschen 
sahen diesem französischen Bürgerkrieg in aufmerksamer Neutralität zu und 
fanden keinen Anlaß einzuschreiten. Im Mai wurden die Verhandlungen 
wieder aufgenommen, und zwar zu Frankfurt a. M. Am 10. Mai kam man 
zum Abschluß, am 20. wurden die Ratifikationen ausgetauscht. Man verzichtete 
deutscherseits auf die Erneuerung des Handelsvertrags von 1862, aber man 
forderte eine Erniedrigung der Zolltarife auf den Fuß der meistbegünstigten 
Nation, und diese Forderung wurde von den Franzosen zugestanden. In den 
schutzzöllnerischen Kreisen Frankreichs, die von jetzt ab größeren Einfluß er- 
langten, bezeichnete man dieses Zugeständnis später wohl als ein „industrielles 
Sedan“. 
Bismarck konnte auf eine große und erfolgreiche Arbeit zurückschauen. Der 
Dank seines Kaisers war die Erhebung in den Fürstenstand am 22. März 1871, 
dem 74. Geburtstag Kaiser Wilhelms, und die Schenkung des Sachsenwaldes 
im Herzogtum Lauenburg. Auch Moltke und Roon, die beide zu Feldmarschällen 
befördert wurden, erhielten reiche Dotationen. Am 16. Juni 1871 hielt der 
greise ruhmgekrönte Kaiser mit seinen Paladinen an der Spitze der siegreichen 
Truppen den feierlichen Einzug in seine Hauptstadt.
        <pb n="665" />
        XII. 
Im neuen Reich. 
1871—1888. 
D# Frankfurter Friede eröffnet eine neue Epoche in der Geschichte des 
europäischen Staatensystems. Das Gleichgewicht der Mächte, das bisher 
auf die Schwäche der zerteilten Mitte berechnet war, hat seit dem Zusammen- 
schluß des Deutschen Reiches eine andere Gestalt angenommen. Der Schwer- 
punkt der Macht, der seit dem Krimkriege in Paris gelegen hatte, rückte nach 
Berlin herüber; das neue Deutsche Reich nahm unter der Führung Kaiser 
Wilhelms und Bismarcks die vorwaltende Stellung in der europäischen Staaten- 
gesellschaft ein. Diese Stellung hat es von Anfang an mit Nachdruck und Konse- 
quenz im Sinne der Aufrechterhaltung des Friedens geltend gemacht. Preußen und 
Deutschland waren „saturiert“, wie Bismarck mit einem Metternichschen Worte 
es ausdrückte; die Versicherung, die Kaiser Wilhelm in der Proklamation von 
Versailles (18. Januar 1871) und in der Thronrede bei Eröffnung des ersten 
deutschen Reichstages (21. März 1871) vor aller Welt abgegeben hatte, daß 
Deutschland, geeint und stark, fortan nur danach streben werde, den Frieden in 
Europa aufrecht zu erhalten, ist durch die Politik seiner ganzen noch 17jährigen 
Regierung und nicht minder durch die seiner Nachfolger vollkommen bestätigt 
worden. Die ganze Entwicklung des Staatensystems, sein allmähliches Hinaus- 
wachsen über die Grenzen Europas, brachte es auch mit sich, daß die Konflikte sich 
mehr nach außen, an die Peripherie der zivilisierten Welt verschoben und daß die 
Reibungsflächen an den inneren Staatengrenzen unseres Kontinents — abgesehen 
von der Balkanhalbinsel — minder empfindlich zu werden schienen. Eine Aus- 
nahme bildete dabei freilich immer noch das Verhältnis zwischen Deutschland und 
Frankreich. Der Stolz der französischen Nation konnte sich nicht in die Rolle 
des Besiegten und in den Verlust der Grenzprovinzen finden; man hoffte auf 
den Tag der Rache und dachte nach Gambettas Anweisung immer daran, auch 
wenn man nicht davon sprach; die Gefühle der Kämpfer und Zeitgenossen 
von 1870 übertrugen sich auch auf die heranwachsende Generation. Diese 
ungelöste Spannung zwischen Frankreich und Deutschland ist eine wichtige 
Triebfeder für das Spiel der politischen Gleichgewichtsschwankungen und für 
die Gruppierung der Mächte geblieben. 
In vollem Einverständnis mit Kaiser Wilhelm war Bismarck nach 1871 
bemüht, die Stellung Deutschlands in der Welt auf eine engere Berbindung mit 
den beiden großen monarchisch-konservativen Ostmächten Rußland und Oster-
        <pb n="666" />
        652 Im neuen Reich (1871—1888). 
reich zu begründen, die auch auf die monarchischen Elemente des neuen König- 
reichs Italien eine wirksame Anziehungskraft ausüben mußte. Eben die beiden 
Mächte, die vor 1870 nahe daran gewesen waren, mit Frankreich gegen Preußen 
gemeinschaftliche Sache zu machen, wurden jetzt für das neue Deutsche Reich 
gewonnen. In Frankreich begünstigte Bismarck die Republik und wirkte — ganz 
im Gegensatz zu dem eigenwilligen Botschafter, Grafen Harry von Arnim — 
den monarchisch-legitimistischen Tendenzen, die damals sehr stark waren, nach 
Möglichkeit entgegen, weil er von einem bourbonischen Königtum Gefahr für 
den Frieden und für die europäische Stellung Deutschlands fürchtete. Denn ein 
legitimistisch-katholischer König in Frankreich hätte sich, zumal da die konfessionellen 
Leidenschaften wieder erwacht waren, leicht mit Osterreich verständigen und unter 
Umständen auch Rußland in den Kreis seiner Deutschland feindlichen Bestrebungen 
hineinziehen können. Bismarck fürchtete eine Koalition gegen das mächtig ge- 
wordene Deutschland und tat alles, um sie abzuwenden. Die von weiser Voraus- 
sicht geleitete Haltung gegenüber dem besiegten Osterreich von 1866 trug jetzt ihre 
Früchte. Osterreich verzichtete seit 1871 endgültig darauf, je wieder eine Rolle in 
Deutschland zu spielen und verlegte nun wirklich, wie Bismarck es 1862 dem 
Grafen Karolyi geraten hatte, den Schwerpunkt seiner Politik nach Osten. Vollends 
seit Beust, an dessen Persönlichkeit immer noch ein Rest der alten Feindseligkeit 
haftete, im Dezember 1871 durch den ungarischen Grafen Andrässy ersetzt worden 
war, mit dem sich Bismarck vortrefflich verständigen konnte, befestigte sich die 
Freundschaft zwischen Deutschland und Österreich zu dauerhaftem Bestand. In 
Rußland begann sich zwar damals unter der Einwirkung altrussischer und pan- 
slawistischer Kreise eine wachsende Abneigung gegen Deutschland geltend zu 
machen, und der leitende Staatsmann, Fürst Gortschakoff, stand nach wie vor 
in einem Verhältnis eifersüchtiger Spannung zu Bismarck; aber der Zar 
Alexander II., der Neffe Kaiser Wilhelms, hielt ebenso wie dieser an dem 
traditionellen Verhältnis der Freundschaft und Waffenbrüderschaft mit Preußen 
sest. Jtalien wurde nicht nur durch das Anlehnungsbedürfnis der Monarchisten, 
sondern auch durch die auf Wiederherstellung der weltlichen Gewalt des Papstes 
gerichteten Bestrebungen der katholischen Partei in Frankreich zum Anschluß 
an Deutschland gedrängt. Die drei Kaiser und ihre Minister kamen im September 
1872 in Berlin zusammen und sahen sich seitdem öfter; 1873 erschien auch der 
König von Italien in Wien und in Berlin, und sein Besuch wurde 1875 
erwidert, wenn auch noch nicht in Rom. Es bestand noch kein eigentliches Bünd- 
nis, weder zwischen den drei Kaisern noch mit Italien, wohl aber ein Freund- 
schaftsverhältnis, das als Basis für die europäische Friedenspolitik dienen 
konnte und in dem das Vertrauen der Mächte zu dem neuen Deutschen Reiche 
in einer für Kaiser Wilhelm besonders wohltuenden Weise zum Ausdruck kam. 
Eine vorübergehende Trübung erfuhr der politische Horizont im Jahre 
1875, wo in Frankreich eine starke Vermehrung der Armee vorgenommen 
wurde, die den deutschen militärischen Autoritäten auf kriegerische Absichten zu 
deuten schien. Es mag sein, daß in diesen Kreisen damals die Auffassung vertreten 
worden ist, es sei besser, dem unversöhnten Gegner zuvorzukommen, als so 
lange zu warten, bis er seine Rüstungen zu dem doch unvermeidlichen Rache- 
kriege vollendet haben werde. Aber weder der Kaiser noch Bismarck haben 
sich in ihrer friedlichen Haltung durch solche Erwägungen beirren lassen.
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        Die auswärtige Politik seit 1871: Krisis von 1875. Berliner Kongreß. 653 
Bismarck hat seinem alten Herrn gegenüber damals das Argument gebraucht, 
man könne der Vorsehung nicht so in die Karten sehen, daß man mit unbedingter 
Sicherheit einen Krieg als unvermeidlich vorauszusagen imstande sei. Trotzdem 
lief in der diplomatischen Welt das Gerücht um, Deutschland wolle von neuem 
Krieg gegen Frankreich beginnen; und der französische Botschafter in Berlin, 
von Gontant-Biron, ein Anhänger der monarchisch-klerikalen Partei, tat das 
Seine dazu, um diesem Gerücht Nahrung zu geben; der französische Botschafter 
in Petersburg rief sogar den Schutz des Zaren an; und als nach einem Besuche 
Alexanders in Berlin im Mai 1875 die Kriegsgerüchte verstummten, beuutzte 
Gortschakoff den Moment, um den Anschein zu erwecken, als sei die Kriegsgefahr 
erst durch eine russische Intervention beseitigt worden, so daß er selbst als 
Friedensstifter und Retter Frankreichs erschien. 
Während also auf dieser Seite der Friede bewahrt blieb, kam es bald 
darauf in den orientalischen Angelegenheiten zum Kriege. Die Wendung 
nach Osten, die die österreichische Politik genommen hatte, trug die Gefahr 
eines Konflikts mit Rußland in sich; und in der Tat war Rußland 1876 nahe 
daran, gegen Osterreich die Waffen zu ergreifen, um sozusagen über Wien 
nach Konstantinopel zu gehen. Aber Bismarck ließ dem russischen Kaiser keinen 
Zweifel darüber, daß Deutschland einer Niederwerfung Osterreichs nicht ruhig 
würde zusehen können; und nun zog die russische Regierung es vor, sich insgeheim 
mit Österreich zu verständigen, ihm die Okkupation von Bosnien und Herzego- 
wina in Aussicht zu stellen, um so, in der Flanke gedeckt, den Krieg gegen die 
Türkei zu beginnen, von dem Rußland eine endgültige Lösung der orientalischen 
Frage zu seinen Gunsten erhoffte. 
Es ist bekannt, wie dieser Krieg in dem Präliminarfrieden von San 
Stefano zunächst wirklich zur Zerstückelung der Türkei führen zu sollen schien, 
wie England sich aber diesem Ausgang widersetzte, wie dadurch die Gefahr 
eines Konfliktes unter den großen Mächten heraufbeschworen wurde und wie 
schließlich die orientalische Frage auf dem Berliner Kongreß zu einer für die 
Türkei weit günstigeren Lösung gebracht worden ist. Bismarck hatte sich bereit 
erklärt, als Vorsitzender dieses Kongresses, die Rolle — nicht eines Schieds- 
richters, sondern eines' „ehrlichen Maklers“ zu übernehmen, um den gefährdeten 
Frieden zwischen den großen Mächten zu erhalten und ein leidliches Abkommen 
in den orientalischen Fragen zustande zu bringen. Die große Stellung Deutsch- 
lands in der Welt und das persönliche Ansehen seines leitenden Staatsmannes 
kam auf dem Berliner Kongreß zu imponierendem Ausdruck; das politische 
Ergebnis aber war schließlich eine Störung des guten Verhältnisses zu 
Rußland. Gortschakoff verzieh es Bismarck nicht, daß er nicht geradezu das 
Gewicht der deutschen Macht für Rußlands Ansprüche in die Wagschale geworfen 
hatte, und es gelang ihm jetzt auch, den Kaiser Alexander II. mit Mißtrauen 
gegen die deutsche Politik zu erfüllen. Nur durch einseitiges und entschiedenes 
Eintreten für die russischen Interessen hätte Deutschland damals die ungetrübte 
Freundschaft Rußlands sich erhalten können. Aber es hätte sich dadurch seine 
Stellung zu den übrigen Mächten verdorben und wäre geradezu in Abhängig- 
keit von Rußland geraten. 
Die allgemeine politische Lage wurde noch dadurch verschärft, daß 
auch zwischen Rußland und Osterreich wieder eine Spannung eintrat, die
        <pb n="668" />
        654 Im neuen Reich (1871—1888). 
ihre Ursache in dem Vordringen der österreichischen Interessen auf der 
Balkanhalbinsel seit der Besetzung Bosniens hatte. Russische Rüstungen an 
der österreichischen Grenze verbanden sich mit feindseligen Außerungen der 
russischen Presse gegen Deutschland. Kaiser Alexander II. selbst beschwerte sich 
in einem Briefe an Kaiser Wilhelm vom 15. Angust 1879 über die Haltung 
Deutschlands in der Kommission zur Regelung der Balkanangelegenheiten und 
gebrauchte dabei sogar Wendungen, die eine versteckte Drohung enthielten. 
Bismarck sah die Lage als bedenklich an; er faßte eine engere Verbindung 
mit Osterreich ins Auge und erwirkte auch die Erlaubnis des Kaisers zur 
Anknüpfung von Verhandlungen in Gastein. Im Grunde aber faßte Kaiser 
Wilhelm die ganze Spaunung als eine auf Mißverständnissen beruhende 
Verstimmung auf und suchte diese von sich aus durch Verhandlungen von 
Fürst zu Fürst zu beseitigen, um die persönliche Rivalität der beiden Staats- 
männer auszuschalten. Während Bismarck in Gastein mit den ÖOÖsterreichern 
verhandelte, sandte er seinen vertranten Generaladjutanten Manteuffel zum 
Zaren nach Warschau und kam dann selbst mit diesem auf der russischen Grenz- 
station Alexandrowo zusammen, am 3. September. Es gelang ihm hier, be- 
friedigende Erklärungen von Kaiser Alexander zu erlangen; er glaubte, das 
Mißverständnis gehoben zu haben, und war wenig erbaut von den Fort- 
schritten, die inzwischen die Verhandlungen Bismarcks mit Osterreich gemacht 
hatten. Nur mit Mühe gelang es Bismarck, seine Zustimmung zu weiteren 
Verhandlungen über einen Vertrag zu erhalten, dessen vorläufiger Entwurf 
dann am 24. September in Wien, wohin der Kanzler sich selbst begeben hatte, 
festgestellt wurde. Dieser Vertrag mit Osterreich schien dem Kaiser mit dem Ver- 
hältnis zu Rußland, wie er es auffaßte, nicht recht vereinbar, und es gab wieder 
einen heißen Meinungskampf, bis Wilhelm sich mit dem Planue seines Kanzlers 
zu befreunden vermochte. Erst am 7. und 15. Oktober 1879 wurde der Vertrag 
unterzeichnet. Es war ein Bündnis zu gegenseitigem Schutz gerade gegen Ruß- 
land: jede der beiden Mächte sollte, wenn eine von ihnen von Rußland ange- 
griffen werde, dieser Hilfe zu leisten verpflichtet sein. Bismarck hatte dabei 
keinerlei feindliche Absichten gegen Rußland; er wollte vielmehr nur den Frieden 
und die vollkommcne Sclbständigkeit der deutschen Politik wahren. Die Wieder- 
herstellung freundschaftlicher Beziehungen zu Rußland schien ihm durch das 
Bündnis mit Osterreich keineswegs ausgeschlossen, und er hatte nichts dagegen 
einzuwenden, daß der Kaiser, um das Mißtrauen Alexanders II. zu zerstreuen, 
diesem in einem Briefe vom 4. November Mitteilungen über Sinn und Inhalt 
des Vertrages machte. Es gelang dann auch, ein leidliches Verhältnis zwischen 
den beiden Regierungen wiederherzustellen und das Vertrauen zwischen den 
Monarchen wieder zu befestigen; aber Alexander II. wurde nach wenigen Jahren, 
1881, das Opfer eines anarchistischen Bombenattentats, und seinem Nachfolger 
Alexander III. fehlten die persönlichen Familienerinnerungen, auf denen das 
Verhältuis seines Vaters zu Kaiser Wilhelm beruht hatte; vielmehr wurde er 
durch seine däuische Gemahlin und deren Verwandte in einem für Deutschland 
wenig günstigen Sinne beeinflußt. Die Verbindung Rußlands mit Frank- 
reich, ein alter Gedanke der französischen Politik im 19. Jahrhundert, begann 
jetzt auch in den Gesichtskreis der russischen Politiker zu tretenf und die 
Neigung dazu, verstärkt durch die moskowitische und panflawistische Strömung,
        <pb n="669" />
        Die Entstehung des Dreibundes. Rückversicherungsvertrag mit Rußland. 655 
dauerte auch fort, als Gortschakoff, der alte Rival Bismarcks, 1882 aus dem 
Amte geschieden war. 
Eine Ergänzung erhielt das deutsch-österreichische Bündnis durch den Bei- 
tritt von Italien, das seit der Eroberung von Tunis durch die Franzosen (1881), 
die seine Mittelmeerinteressen durchkreuzte, darauf verzichtete, die Irredentisten 
in Triest und Südtirol weiterhin gegen Osterreich zu unterstützen und sich 1882 
mit Deutschland und Österreich zu einem Dreibund zusammenschloß, wobei es 
Bismarck hauptsächlich auf die Sicherung Osterreichs im Fall eines Krieges mit 
Rußland ankam. Aber auch der Dreibund verfolgte nur das Ziel der Aufrecht- 
erhaltung des Friedens. Als im Jahre 1884 England, mit Frankreich wegen 
der Okkupation von Agypten, mit Rußland wegen der Rivalität in Afghanistan 
gespannt, sich Italien näherte, ergriff Bismarck die Gelegenheit, milt dem russi- 
schen Kaiser Alegander III., der ebenfalls den Frieden erhalten wollte, in ein 
besseres Verhältnis zu gelangen und das alte Einverständnis der drei Kaiser- 
mächte wiederherzustellen. Im September 1884 kam es wieder zu einer Zu- 
sammenkunft der drei Kaiser in Skierniewice bei Warschau, und zugleich wurde, 
wie es scheint, ein geheimer Vertrag zwischen Deutschland und Rußland ab- 
geschlossen, in dem beide Mächte sich gegenseitig eine wohlwollende Neutralität 
versprachen für den Fall, daß eine von ihnen angegriffen würde. Es ist der 
sogenannte Rückversicherungsvertrag, der Deutschland ebenso vor einer Ab- 
hängigkeit von Osterreich wie von Rußland bewahren sollte; Bismarck bante 
damit für Deutschland gleichsam eine Zwickmühle, die er nach Bedürfnis auf- 
und zuziehen konnte, um zugleich die vorwaltende Stellung Deutschlands unter 
den Mächten und die Erhaltung des europäischen Friedens zu sichern. 
Diese politische Lage schuf auch die Möglichkeit, von den Kolonialmächten, 
England und Frankreich, die jetzt isoliert waren, die Zustimmung zu einer 
völkerrechtlichen Regelung der afrikanischen Angelegenheiten zu erlangen, die 
auf der Berliner Kongokonferenz von 1884 zustande gebracht wurde und auch 
für Deutschland die Bahn freimachte für koloniale Erwerbungen. 
Mit dem Zusammenschluß des Reiches hatte der früher vorwiegend binnen- 
ländische Gesichtskreis der deutschen Politik sich erweitert, und der aus den 
wachsenden industriellen Interessen entspringende Drang nach überseeischer Aus- 
dehnung fand bei der Reichsregierung ebenso einsichtige wie maßvolle Förderung. 
Von einer Kolonialpolitik konnte natürlich nur in bescheidenem Umfange 
die Rede sein. Die überseeische Welt war ja im großen und ganzen verteilt; 
eigentliche Siedelungskolonien für den auswandernden Überschuß der deutschen 
Bevölkerung standen nicht mehr zur Verfügung. 1884 wurden die Be- 
sitzungen in Südwestafrika, in Kamerun und Togo, 1885 die in Ostafrika 
erworben und unter die Schutzherrschaft des Reiches gestellt. Neben unter- 
nehmenden Kaufleuten waren es wagemutige Forschungsreisende, die, halb 
Gelehrte, halb abenteuernde Politiker, erfüllt von Tatendrang und nationalem 
Schwung, als Pioniere des deutschen Wesens in der Welt die Bahn gebrochen 
haben. Bismarck wollte im wesentlichen nur dem Handel folgen und die über- 
seeischen Wirtschaftsinteressen unter den staatlichen Schutz stellen. Dazu ge- 
hörte natürlich auch der Bau einer deutschen Kriegsflotte — eine Aufgabe, 
die freilich damals noch nicht nach wirklich großem Maßstabe in Angriff ge- 
nommen worden ist. Immerhin aber wurden nicht unbedeutende Anfänge
        <pb n="670" />
        656 Im neuen Reich (1871—1888). 
einer Kriegsflotte geschaffen; in Kiel und Wilhelmshaven wurden feste Sce- 
plätze eingerichtet, und der 1883 in Angriff genommene Bau des Nord-Ostsee- 
Kanals wurde von Kaiser Wilhelm als sein eigenstes Werk betrachtet. 
Noch einmal nahmen die auswärtigen Verhältnisse eine bedenkliche 
Wendung: im Jahre 1887, wo gleichzeitig in Frankreich und in Rußland eine 
kriegerische Stimmung gegen Deutschland sich kundtat; dabei wurde auch schon 
hüben und drüben die Forderung eines Bündnisses laut. An der deutsch-franzö- 
sischen Grenze war es zu Reibungen und Verwicklungen gekommen, die an und 
für sich wenig bedeuteten und leicht beizulegen waren, die aber von der fran- 
zösischen Patriotenliga agitatorisch ausgebentet wurden, um eine wachsende 
Erregung in der Bevölkerung hervorzurufen und es womöglich zum Kriege mit 
Deutschland zu treiben; der General Boulanger stand dabei im Hintergrund als 
Kandidat eines neuen, auf militärische Erfolge zu begründenden Cäsarismus. 
Man rechnete auf die Bundesgenossenschaft Rußlands. In Rußland war die 
Stimmung gegen Deutschland äußerst gereizt, weil man die Schwierigkeiten, die 
die russische Politik auf dem Balkan fand, der Tatsache zuschrieb, daß Deutschland 
durch sein Bündnis das Gewicht Osterreichs, des russischen Rivalen, verstärkte, 
obwohl es grundsätzlich vermied, sich irgendwie in die Balkanwirren einzumischen. 
Bismarck erklärte, die bulgarische Frage sei die Knochen eines pommerschen 
Grenadiers nicht wert; in der russischen Presse aber wurde die Ansicht vertreten, 
daß die Lösung der orientalischen Frage nicht auf dem Balkan, sondern an der 
Oder und am Rhein gesucht werden müsse. Der russische Ukas vom Mai, der den 
Erwerb von Grundeigentum durch Ausländer verbot, wurde in Deutschland als 
eine unfreundliche Maßregel aufgefaßt und mit einem Zeitungssturm gegen die 
damals zahlreich in deutschem Besitz befindlichen russischen Werte beantwortet, 
der nicht nur eine neue russische Anleihe unmöglich machte, sondern auch zu 
massenhaften Verkäufen führte und dadurch den Kurs der russischen Staats- 
papiere stark herabdrückte, bis im November sogar die Reichsbank angewiesen 
wurde, die Beleihung russischer Werte einzustellen. Noch gefährlicher aber wurde 
die politische Stimmung dadurch vergiftet, daß von deutschfeindlichen, wahr- 
scheinlich orleanistischen Kreisen aus durch gefälschte Briefe, die man dem Zaren 
in die Hände gespielt hatte, bei der russischen Regierung der Argwohn erweckt 
wurde, als ob Bismarck sie hintergehe und die dem Zaren verhaßte bulgarische 
Thronkandidatur des Koburgers Ferdinand, des Schützlings Osterreichs, an- 
geregt oder befördert habe. In Frankreich wie in Rußland rief man nach einem 
Krieg gegen Deutschland. Da gelang es Bismarck, den Zaren, der auf der Rück- 
kehr von Kopenhagen ein paar Stunden in Berlin Rast hielt, in einer Audienz 
von der Unechtheit jener Schriftstücke, die sich jetzt als die eigentliche Ursache 
des Mißtrauens ergaben, vollkommen zu überzeugen und das gute Verhältnis 
zwischen den beiden Regierungen einigermaßen wiederherzustellen. 
Indessen die Kriegsgerüchte wollten nicht verstummen; in der französischen 
wie in der russischen Presse wurde ein Bündnis zwischen Frankreich und Ruß- 
land gefordert. Da veröffentlichte Bismarck, um die Leidenschaften der Kriegs- 
hetzer abzukühlen und die öffentliche Meinung in Deutschland zu orientieren, 
den österreichischen Bündnisvertrag am 3. Februar 1888 und hielt drei Tage 
später im Reichstag die bekannte große Rede, die in den Worten gipfelte: „Wir 
Deutsche fürchten Gott, aber sonst nichts in der Welt.“ Die Krisis wurde über-
        <pb n="671" />
        Die Bewahrung des Friedens. Der Ausbau der Reichsverfassung. 657 
wunden; im nächsten Jahre machte der Sturz Boulangers den französischen 
Kriegstreibereien vollends ein Ende. Der Vertrag mit Rußland blieb bestehen, 
so lange Bismarck das Ruder führte; es war hauptsächlich das persönliche Ver- 
trauen Alexanders III. zu ihm, was die Verbindung zwischen Preußen und 
Rußland aufrecht erhielt, wenn diese zuletzt auch nicht mehr so fest sein mochte, 
wie sie Bismarck erschien. 
Die Summe der auswärtigen Politik in diesem ganzen Zeitraum bestand 
in dem erfolgreichen Streben nach Bewahrung des Friedens und der Machtstellung 
Deutschlands; damit war auch die Möglichkeit gegeben, die durch Waffengewalt 
errungene neue Ordnung innerlich auszubauen und sie in dem unvermeidlichen 
Kampf mit ihren grundsätzlichen Gegnern zu behaupten und zu befestigen. 
Der allgemeine Charakter der Regierung im Reich nahm denselben monar- 
chisch-konstitutionellen Zug an, der in Preußen durchgedrungen war und auch in 
den übrigen Bundesstaaten vorwaltete: die Reichsregierung war der erste 
Faktor im öffentlichen Leben, der Reichstag stand an zweiter Stelle; er hatte 
nur eine unterstützende oder hemmende, aber nicht eine führende Rolle; ihm kam 
mehr nur eine Kontrolle als eine Mitregierung zu. Das einzige verantwort- 
liche Organ der in Kaiser und Bundesrat sich darstellenden Reichsregierung 
blieb der Reichskanzler, der freilich 1878 eine gesetzlich geordnete Stellvertretung 
erhielt; die ihm unterstellte Regierungsbehörde, das Reichskanzleramt, löste sich 
nach und nach, vollends seit 1879 in eine Reihe von besonderen Reichsämtern 
auf, deren Vorsteher, die Staatssekretäre, zwar Organe des Reichskanzlers, aber 
seit 1878 zugleich auch seine Spezialstellvertreter für ihre Verwaltungszweige sind 
und tatsächlich eine unter Umständen ziemlich weitgehende Selbständigkeit genießen. 
Im Reiche wie in Preußen stützte sich die Regierung in den ersten acht 
Jahren nach dem Kriege vorzugsweise auf die Nationalliberalen, die schon seit 
1867 als die maßgebende Partei hervorgetreten waren; sie verfügten während 
dieser Jahre im Reichstag über 120 bis 150 Plätze. Die Einrichtungen dieser 
Zeit tragen denn auch einen gemäßigt liberalen Charakter. Vor allem galt es, 
die nationale Einheit in Wirtschaft, Verkehr und Recht im neuen Reiche herzu- 
siellen — eine Aufgabe, die unverzüglich auf den verschiedenen Gebieten in 
Angriff genommen wurde. Die schon im Norddeutschen Bunde eingeleitete Neu- 
ordnung des Maß= und Gewichtswesens nach dem metrischen System wurde auch 
im Reiche allgemein durchgeführt; das Münzwesen erfuhr 1873 eine durchgreifende 
Regelung auf Grund des Markfußes unter vorläufiger Beibehaltung der Taler, 
aber mit der Tendenz des allmählichen Ubergangs zur reinen Goldwährung. Das 
unübersichtlich-mannigfaltige Papiergeld aus der alten Zeit der Kleinstaaterei 
verschwand und wurde durch Reichskassenscheine ersetzt; die Reichsbank trat an 
die Stelle der Preußischen Bank als eine unter Aufsicht und Leitung des Reiches 
stehende Aktiengesellschaft mit dem Recht der Notenausgabe. Das Post= und 
Telegraphenwesen wurde in der Hauptsache einheitlich über das ganze Reich hin 
organisiert, wobei freilich die bayerischen Reservatrechte eine störende Ausnahme 
mit sich brachten; die Eisenbahnen dagegen blieben zunächst in ihrer bisherigen 
Verfassung, mußten sich aber eine allgemeine Aufsicht von Reichs wegen gefallen 
lassen. Das Zollwesen und in der Hauptsache auch die indirekten Steuern wurden 
Reichssache, während die direkten Steuern den Einzelstaaten überlassen blieben; 
zur Deckung der über die regelmäßigen Einnahmen hinausgehenden Ausgaben 
Hinze, Hohenzollern. 42
        <pb n="672" />
        658 Im neuen Reich (1871—1888). 
des Reiches wurden Matrikularbeiträge der Bundesstaaten mit Bewilligung des 
Reichstages erhoben. Die freihändlerische Handelspolitik der letzten Zeit wurde 
beibehalten und sogar noch gesteigert; die Aufhebung der Eisenzölle, die im 
Jahre 1873 nach langem Streit für 1877 in Aussicht genommen wurde, bedeutete 
den letzten großen Schritt in dieser Richtung und rief schon Widerstände hervor, 
die als Vorboten des späteren wirtschaftlichen Umschwungs angesehen werden 
können. Die Leitung dieser Angelegenheiten überließ Bismarck damals ver- 
trauensvoll seinem bewährten Rat, dem Chef des Reichskanzleramts, Rudolf 
Delbrück, der ganz in freihändlerischen Überzeugungen lebte und wirkte. 
Zur Durchführung der Rechtseinheit im Reiche ging der Anstoß von der 
nationalliberalen Mehrheit des Reichstages aus, während der Bundesrat, in dem 
noch partikularistische Bestrebungen wirksam waren, hier anfänglich Schwierig- 
keiten gemacht hat, die nur allmählich überwunden werden konnten. Im 
Jahre 1877 fand die neue Justizorganisation ihren vorläufigen Abschluß: man 
batte nun eine einheitliche Gerichtsverfassung über das ganze Reich hin mit dem 
Reichsgericht, das nicht in Berlin, sondern, unter Anknüpfung an das frühere 
Oberhandelsgericht des Zollvereins, in Leipzig errichtet wurde; auch Zivil= und 
Strafprozeß waren nun gleichmäßig für das ganze Reichsgebiet geordnet; ein 
einheitliches Handelsgesetzbuch und eine einheitliche Konkursordnung waren 
erlassen; auch das norddeutsche Strafgesetzbuch von 1870 war vom Reiche über- 
nommen worden; nur eine Regelung des materiellen bürgerlichen Rechts fehlte 
noch. Die Arbeiten daran, die schon 1874 begonnen hatten, haben noch lange 
Zeit in Anspruch genommen und große Schwierigkeiten zu überwinden gehabt, 
bis das Ziel erreicht war und mit dem Beginn des neuen Jahrhunderts das 
Deutsche Reich nun auch sein einheitliches Bürgerliches Gesetzbuch erhalten hat. 
An all diesen Gesetzgebungsfragen hat Kaiser Wilhelm trotz seines hohen 
Alters nach seiner gründlichen und pflichttreuen Art einen ganz persönlichen 
Anteil genommenz; in die ihm fernliegenden juristischen Materien arbeitete er 
sich nicht ohne Mühe ein, indem er die ihm vorgelegten Denkschriften eingehend 
studierte und sich zu seinem persönlichen Gebrauch Auszüge daraus verfertigte. 
Mit ganz besonders lebhaftem Interesse aber betrieb er die Neuordnung des 
Heerwesens im Reiche; galt es doch auf diesem Gebiete die schwer errungenen 
preußischen Einrichtungen, die er als sein eigenstes Werk betrachtete, wie auf 
den Norddeutschen Bund, so nun auch auf das Deutsche Reich zu übertragen und 
zeitgemäß fortzubilden. Bei den Verhandlungen über das Reichs-Militärgesetz 
von 1874 hat er persönlich eingegriffen und, wie es scheint, über den Kopf des 
Reichskanzlers hinweg mit dem Reichstagspräsidenten von Forckenbeck sich be- 
sprochen. Die dauernde Festlegung der Heeresstärke nach den in der Verfassung 
angedeuteten Grundsätzen ist ihm nicht gelungen, dagegen aber wurde die jähr- 
liche Feststellung des Militäretats durch den Reichstag vermieden und wenigstens 
eine Festlegung der Friedenspräsenzstärke von 401 659 Mann auf sieben Jahre 
erreicht. Die 5 Milliarden, die Deutschland von Frankreich als Kriegs- 
entschädigung erhalten hatte, dienten, soweit sie nicht zur Verzinsung und 
Tilgung der Kriegsanleihe gebraucht wurden, militärischen Zwecken: sie wurden 
für die Festungen, für die Begründung der Kriegsflotte, zur Schaffung eines 
Invalidenfonds und eines Reichskriegsschatzes von 120 Millionen Mark, der 
an die Stelle des preußischen Staatsschatzes trat, verwandt.
        <pb n="673" />
        Reichsgesetzgebung bis 1878. Gründerzeit und „Krach“. Prenßische Verwaltungsreform. 659 
Das Wirtschaftsleben nahm einen gewaltigen Aufschwung. Wie so häufig 
nach großen Kriegen, stellte sich jetzt auch in Deutschland, befördert durch die 
Geldzufuhr, eine Hochspannung der Produktion und des Kredits ein, die in der 
sogenannten Gründerzeit 1873 zu ungesunder Überspekulation führte und 1874 
mit dem „großen Krach“ endete, dem eine mehrjährige schwere Wirtschaftskrisis 
folgte. Aus dieser Krisis sind übrigens wichtige Antriebe zu dem großen wirt- 
schaftspolitischen Umschwung entsprungen, der sich seit 1878 vollzogen hat. 
In Preußen wurde die schon seit 1867 ins Auge gefaßte, durch den Krieg 
unterbrochene Aufgabe wieder in Angriff genommen, durch den Ausbau der 
Selbstverwaltungseinrichtungen dem Verfassungsstaat noch nachträglich eine 
feste und dauerhafte Grundlage zu geben. Es handelte sich um die Wieder- 
aufnahme der 1850 mißlungenen Reform, um die Ergänzung der Stein-Harden- 
bergschen Gesetzgebung, die seit 1823 auf falsche Bahnen übergeleitet worden 
war. Niemand hat diese Forderung kräftiger vertreten als der Berliner Rechts- 
lehrer Rudolf Gneist, der die Hauptarbeit seines Lebens daran gesetzt hatte, die 
ältere englische Selbstverwaltung zu studieren, um anwendbare Grundsätze für die 
preußische Gesetzgebung daraus zu gewinnen; er hat auch als Abgeordneter an 
diesem Werke einen hervorragenden Anteil genommen. Drei große Reformideen 
golt es dabei zu verwirklichen: einmal die Erweiterung und Verstärkung der 
Kommunalverwaltung in den Kreisen und Provinzen, die zugleich auch auf 
gerechtere und zeitgemäßere Grundlagen gestellt werden mußte; zweitens die 
Begründung einer obrigkeitlichen Selbstverwaltung in dem dazu geeigneten Ge- 
schäftskreise, die in den verschiedenen Instanzen durch besondere, aus Laien und 
Beamten zusammengesetzte Behörden ausgeübt werden sollte, endlich die Ein- 
richtung einer unabhängigen Verwaltungsgerichtsbarkeit, ebenfalls unter Be- 
teiligung von Laienelementen, die den Grundsatz des Rechtsstaats zur Durch- 
führung bringen sollte, daß nämlich alle Verwaltung, wie sie an gesetzliche 
Normen gebunden ist, so auch durch unabhängige Gerichte kontrolliert werden 
muß. Bismarck hat wie sein kaiserlicher Herr die Durchführung dieser Auf- 
gabe als eine politische Notwendigkeit erkannt, aber er war seiner ganzen 
Art und Vergangenheit nach persönlich nicht eben von besonderem Eifer 
dafür erfüllt; er hat dieses Werk in der Hauptsache dem Minister des Innern, 
Grafen Friedrich Eulenburg, überlassen. Es war eine im wesentlichen liberale 
Gesetzgebung, die bei den Konservativen zum Teil auf starken Widerspruch stieß, 
andererseits aber auch den Forderungen der Fortschrittspartei keineswegs ge- 
nügte. Ihre erste und bedeutendste Frucht war die Kreisordnung von 1872, 
die zunächst vom Herrenhaus abgelehnt worden war und nur durch das starke 
Mittel eines sogenannten Pairsschubs, d. h. durch die Ernennung von 25 neuen 
Herrenhausmitgliedern, die dem Gesetze günstig waren, zur Annahme gebracht 
werden konnte. Bismarck war damals leidend und weilte zur Erholung in 
Varzin, als die Krisis eintrat. Der Kaiser war durch Eulenburg und die 
Mehrheit des Staatsministeriums von der Notwendigkeit der Reform überzengt 
worden und hatte dem Pairsschub, obwohl mit schwerem Herzen, zugestimmt. 
Noon aber, die Säule der konservativen Staatsgesinnung im Ministerium, der 
an dem entscheidenden Staatsministerialentschluß keinen Anteil gehabt hatte, 
war so aufgebracht über diese liberale Wendung der Regierung, daß er, ohnehin 
verstimmt und kränklich, jetzt um seinen Abschied einkam und nur durch das 
42*
        <pb n="674" />
        660 Im neuen Reich (1871—1888). 
freundschaftliche Zureden Bismarcks und das Zugeständnis des Vorsitzes im 
Staatsministerium bewogen werden konnte, im Amte zu bleiben. Es war das 
erste Mal, daß das Präsidium des preußischen Staatsministeriums von dem 
Reichskanzleramt getrennt worden ist. Die Trennung hat sich aber nicht aufrecht 
erhalten lassen. Roon war der vermehrten Arbeitslast nicht mehr gewachsen 
und trat im November 1873 endgültig zurück. Er stand von allen Ministern 
seinem König innerlich am nächsten, und auch durch sein Ausscheiden aus dem 
Amte ist das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen dem König und seinem 
alten Kriegsminister nicht beeinträchtigt worden; in dem schlichten und er- 
greifenden Abschied Wilhelms von dem sterbenden Freund und Waffengefährten 
1879 hat es einen denkwürdigen Ausdruck gefunden. 
Die Kreisordnung für die sechs östlichen Provinzen des preußischen Staates 
(Posen war ausgenommen) ist die Grundlage für die gesamte neue prenußische 
Verwaltungsorganisation geworden und hat sich als solche bewährt. Sie be- 
seitigte endlich die Patrimonialpolizei der Rittergutsbesitzer und schuf für die 
ländliche Polizeiverwaltung neue Distrikte zwischen der Gemeinde und dem 
Kreise; dies sind die sogenannten Amtsbezirke, in denen ein vom Ober- 
präsidenten ernannter Amtsvorsteher, in der Regel auch ein Gutsbesitzer, ehren- 
amtlich die Polizei ausüben sollte, aber nicht mehr aus eigenem Recht, sondern 
im Auftrage und unter Kontrolle der Staatsgewalt. Die Gemeindeverwaltung 
wurde noch nicht endgültig geregelt, doch wurden die Schulzen jetzt nicht mehr 
vom Gutsbesitzer eingesetzt, sondern von der Gemeinde gewählt und vom Landrat 
bestätigt. Der Kreistag verlor seinen bisherigen vorwiegend ritterschaftlichen 
Charakter und wurde gleichmäßiger aus den Gruppen des Großgrundbesitzes, 
der Städte und der Landgemeinden zusammengesetzt. Sein kommunaler Wir- 
kungskreis wurde erweitert. Der Landrat blieb das Haupt der Kommunal-= 
verwaltung wie das staatliche Organ der allgemeinen Landespolizeiverwaltung 
im Kreise. Er war von Amts wegen Mitglied des Kreisausschusses, der als 
eine obrigkeitliche Selbstverwaltungsbehörde die Aufsicht über die Amtsvorsteher 
zu führen hatte und zugleich als erste Instanz im Verwaltungsstreitverfahren 
tätig war. So waren die Grundgedanken der ganzen Reform schon in diesem 
Gesetze verwirklicht. Es kam nun weiter darauf an, sie auch in den Provinzen 
und Regierungsbezirken zur Durchführung zu bringen. Das ist ein schwieriges 
und verwickeltes Werk gewesen, das nicht auf einen Wurf gelungen ist. Die 
Provinzialordnung von 1875 ist in dieser Form nicht von Dauer gewesen. Erst 
1883 ist der Abschluß des großen Werkes erreicht worden, zu einer Zeit, wo die 
politische Richtung der Regierung und die Gruppierung der Parteien eine ganz 
andere geworden war. 
Mit der Durchführung der staatlichen Selbstverwaltung in Preußen war 
auch eine entsprechende Reform in der Verfassung der evangelischen Landeskirche 
verbunden. Die Presbyterial= und Synodalverfassung der reformierten Kirche, 
die sich im Rheinlande in lebendiger Geltung erhalten hatte, wurde mit der 
altpreußischen lutherischen Konsistorialverfassung zu einem organischen Ganzen 
verbunden, zunächst 1873 in den sechs östlichen Provinzen; 1876 folgte die 
Einrichtung einer Generalfynode für die ganze evangelische Landeskirche und 
eine Auseinandersetzung zwischen Kultusministerium und Oberkirchenrat, durch 
die der Staatsbehörde nur das allgemeine Aufsichtsrecht, der Kirchenbehörde aber
        <pb n="675" />
        Der Ausbau der Selbstverwaltung in Preußen. Entstehung des Kulturkampfs. 661 
die Verwaltung der inneren kirchlichen Angelegenheiten in vollem Umfange 
zugewiesen wurde. 
Dicse Regelung des Verhältnisses von Staat und Kirche im Gebiet des 
evangelischen Bekenntnisses steht aber nicht bloß mit der Neuordnung der Selbst- 
verwaltung in einem inneren Zusammenhang, sondern auch mit dem großen 
Kampf, der zwischen dem Staat und der katholischen Kirche in Preußen und 
auch im Reiche ausgebrochen war und der diesen Jahren eigentlich erst die 
charakteristische Färbung verleiht. 
Mit der Begründung des Reiches trifft der Abschluß jener großen Be- 
wegung in der katholischen Kirche zusammen, die darauf ausging, Staat und 
Gesellschaft unter den beherrschenden Einfluß der römischen Idcen zu stellen, 
und die daher dem modernen weltlichen Staat, wie er ganz besonders in dem 
protestantischen Kaisertum des neuen Reiches sich darstellte, mit unverhüllter 
Feindschaft entgegentrat. Papst Pius IX., der eifervolle Führer der streitenden 
Kirche, hatte diesen Kampf eröffnet durch die Enzyklika „Duanta cura“ mit dem 
angehängten „Syllabus errorum“ von 1864, und er hatte dann die kirchliche 
Rüstung vollendet durch das Dogma der Unfehlbarkeit, das mit Hilfe des 
Vatikanischen Konzils von 1870 durchgesetzt worden war und das die absolute 
Autorität des Papstes in der Kirche als ein Stück des katholischen Glaubens 
feststellte. 
In Deutschland wurden die vatikanischen Dekrete von den Regierungen 
nicht anerkannt; dagegen fanden die Bestrebungen der römischen Kurie im 
Reiche wie in Preußen eine kräftige und nachhaltige Unterstützung in der 
sogenannten Zentrumspartei, in der sich alle alte und neue Feindschaft gegen 
Preußen und seine Führung im Reich, von den Großdeutschen und den An- 
hängern der 1866 entthronten Regierungen bis zu den Polen hin, unter dem 
vorwaltenden Einflusse katholischer, klerikaler und ultramontaner Ideen ver- 
einigte, so daß in dieser trotz aller Versicherungen im Grunde doch konfessionellen 
Partei feudale und radikale Elemente sich mit dem bürgerlichen Mittelstand 
verbanden. Die Führung dieser „Reichsfeinde“, wie sie Bismarck damals wohl 
nannte, übernahm der alte Welfenminister Ludwig Windthorst, der mit seiner 
zähen Verschlagenheit und seiner virtuosen parlamentarischen Taktik einer der 
allergefährlichsten Gegner des großen Kanzlers geworden ist. 
Die Rüstung Preußens für den bevorstehenden Kampf war sehr mangel- 
haft. Die Artikel der preußischen Verfassung, die von den Rechten der Kirche 
handelten, gaben dem katholischen Klerus nach belgischem Vorbild eine ziemlich 
vollständige Freiheit von der Staatsgewalt, während er doch andererseits sein 
Gehalt vom Staate empfing und öffentlich-rechtliche Funktionen, namentlich 
als Eheschließungs= und Schulanfsichtsbehörde, ausübte. Man hatte damals, 
1848 und 1850, geblendet durch das Schlagwort von der „freien Kirche im 
freien Staat“, die Staatshoheitsrechte über die katholische Geistlichkeit so gut 
wie ganz aus der Hand gegeben und damit einen Zustand geschaffen, welcher 
jetzt der streitenden Kirche die größten Vorteile bot. Eben diesen Zustand suchte 
das Zentrum nun auch im Reiche herzustellen, indem es verlangte, daß ähnliche 
Grundsätze auch in die Reichsverfassung eingefügt werden sollten, aus der 
man sie, wie die sogenannten Grundrechte überhaupt, vorsichtigerweise weg- 
gelassen hatte. Im preußischen Landtag kündete sich jetzt der Kampf durch
        <pb n="676" />
        662 Im neuen Reich (1871—1888). 
einen Antrag zugunsten der Wiederherstellung der weltlichen Gewalt des 
Papstes an. Für Bismarck lag ein Hauptmotiv zur Aufnahme des Kampfes 
mit der katholischen Kirche noch in dem Umstand, daß das Zentrum und die 
im Kultusministerium damals bestehende katholische Abteilung bei jeder Ge- 
legenheit dem Polentum in Posen und Westpreußen Vorschub leisteten und auch 
in Oberschlesien unter der früher gut preußisch gesinnten katholischen Bevölke- 
rung eine polnische Nationalfrage geschaffen hatten, indem immer die Begriffe 
katholisch und polnisch gleichgesetzt und miteinander vermischt wurden. Der 
Kampf, der nun entbrannte, war für ihn und auch für Kaiser Wilhelm nicht, 
wie für die Liberalen, auf deren Hilfe man sich dabei stützen mußte, ein „Kultur- 
kampf“, nicht ein Kampf um die Weltanschauung und gegen den christlichen 
Charakter des Staates, sondern nur ein Kampf zur Behauptung der souveränen 
Staatsgewalt gegen die Übergriffe der römischen Kurie und zur Sicherung 
des Reiches gegen die inneren Feinde, die bemüht waren, mit kirchlichen Waffen 
zu vernichten, was mit Blut und Eisen gewonnen war. 
Gegen das Dogma von der Unfehlbarkeit der päpstlichen Entscheidungen, 
dem die Bischöfe sich rasch und leicht unterwarfen, hatte sich auf den deutschen 
Universitäten und unter den katholischen Religionslehrern an den höheren 
Schulen ein in religiöser Überzeugung wurzelnder Widerstand erhoben, der 
in dem Münchener Professor von Döllinger einen ganz hervorragenden Ver- 
treter fand und zur Begründung einer besonderen, sogenannten altkatholischen 
Kirchengemeinschaft führte. In Preußen entstand nun der eigentliche Konflikt 
daraus, daß solche altkatholische Professoren und Religionslehrer von den 
Bischöfen exkommnniziert und für unfähig zur Ausübung ihres Amtes erklärt 
wurden, daß aber andererseits der Staat sich weigerte, diese seine Beamten 
auf das Verlangen der kirchlichen Autoritäten aus ihren Amtern zu ent- 
fernen. Der Konflikt gewann bald eine größere Ausdehnung, namentlich 
auf dem Gebiete der Schulanfsicht und der Eheschließung. Die katholische 
Geistlichkeit suchte als Schulaufsichtsbehörde Lehrer und Schüler in ihrem 
Sinne zu beeinflussen, namentlich in den polnisch redenden Landesteilen, und 
sie verweigerte den Altkatholiken die Eheschließung. Das drängte die preußische 
Regierung zu entsprechenden Gegenmaßregeln. Man erwog die Beseitigung 
der geistlichen Schulaufsicht und die Einführung der Zivilehe. Man mußte 
dabei auf einen starken Widerstand der konservativen Partei rechnen, und 
auch dem Kaiser wurde es sehr schwer, seine Zustimmung zu solchen Gesetz- 
cutwürfen zu geben; er wollte ja im Grunde dahin wirken, daß die Religion 
dem Volke erhalten bleiben sollte; er wünschte keineswegs, den Einfluß einer 
staatstreuen Geistlichkeit auf die Schule vermindert zu sehen, und er sträubte 
sich aufs entschiedenste dagegen, die Eheschließung aus einem kirchlich-religiösen 
zu einem rein weltlichen Akt zu machen. Es kam zunächst 1872 nur zum Erlaß 
eines Gesetzes, das die Aufsicht über die Schulen an weltliche Schulinspektoren 
übertrug. Zur Durchführung dieses Gesetzes, bei der man auf den unverhüllten 
Ungehorsam der Bischöfe stieß, bedurfte es einer gründlichen Veränderung in 
der Verwaltung der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. Die katholische 
Abteilung im Kultusministerium, die Bismarck eine feindliche Position inner- 
halb der Zitadelle der preußischen Regierung nannte, wurde aufgehoben; der 
Kultusminister von Mühler, ein Hochkonservativer, der die kirchenfeindliche
        <pb n="677" />
        Der Kulturkampf bis 1878. 663 
Politik nicht mitmachen wollte, wurde entlassen, so schwer es dem König auch 
werden mochte, sich von einem so treuen und bewährten Diener zu trennen. An 
seine Stelle trat ein liberaler Jurist, der eigentliche Kulturkampfminister Falck, 
der eine schärfere Tonart anschlug und geneigt war, weitergehende gesetzgeberische 
Konsequenzen aus dem vorhandenen Gegensatz zwischen Staat und Kirche zu 
zichen, als eigentlich der Auffassung des Königs und seines leitenden Ministers 
entsprach. 
Ein Versuch Bismarcks, durch Verhandlungen mit der Kurie den Streit 
beizulegen, scheiterte eben damals, da der Papst den von Bismarck vor- 
geschlagenen Kandidaten für den Gesandtschaftsposten, den staatstreuen Kar- 
dinal Hohenlohe, ohne weiteres zurückwies. Die Stimmung verschärfte sich 
hüben und drüben. Bismarck rief im Reichstage aus: „Nach Kanossa gehen 
wir nicht“, und der Papst beklagte sich in seinen Kundgebungen über die Ver- 
folgung der Kirche in Deutschland. Im Reichstag ging ein Gesetz durch, welches 
die Niederlassungen der Jesuiten und verwandter Orden im Reiche verbot und 
ihre fremdstaatlichen Mitglieder auswies (4. Juli 1873). In Preußen kam es 
unter heftigem Widerspruch des Herrenhauses 1873 zum Erlaß der sogenannten 
Maigesetze, die vor allem den Zweck verfolgten, die Ausbildung und Anstellung 
der Geistlichen durch gesetzliche Vorschriften zu regeln und durch staatliche Be- 
hörden zu kontrollieren; zugleich wurde ein besonderer Gerichtshof für kirchliche 
Angelegenheiten geschaffen und der Austritt aus der Kirche gesetzlich geregelt. 
Die ungehorsamen Bischöfe wurden nun gerichtlich verfolgt, erst zu Geldstrafen, 
und wenn sie sich weigerten, diese zu zahlen, auch zu Freiheitsstrafen verurteilt. 
Jetzt machte der Papst den Versuch, durch einen Brief vom 7. August 1873 den 
Kaiser Wilhelm von seiner Regierung zu treunen und zum Einlenken zu ver- 
anlassen; man glaubte in Rom, daß er diese ganze Kirchenpolitik eigentlich nur 
widerwillig dulde. Aber Kaiser Wilhelm antwortete dem Papst am 3. Sep- 
tember in einer ebenso würdigen wie entschiedenen Weise unter starker Betonung 
seines staatlichen Rechtsstandpunktes und seiner evangelischen Gesinnung. Große 
Überwindung kostete es allerdings dem greisen Herrscher, seine Zustimmung 
zu dem Gesetz über die obligatorische Zivilehe zu geben, das am 9. März 1874 
in Preußen zustande kam und dessen Grundsätze in dem Gesetz vom 6. Februar 
1875 auch auf das Deutsche Reich ausgedehnt wurden. Die Personenstands- 
register wurden nun den Geistlichen entzogen und besonderen staatlichen Standes- 
beamten übertragen. 
Die katholische Geistlichkeit stellte sich in diesem großen Konflikt durchweg 
auf die Seite der kirchlichen Autorität; eine rührige Agitation wurde ins Werk 
gesetzt trotz des schon 1871 erlassenen Kanzelparagraphen, der Schmähung und 
Verhetzung in den Predigten mit Strafe bedrohte. Wie tief die Erbitterung 
in den katholischen Volkskreisen war, zeigte ein Mordversuch, den ein bis zum 
Fanatismus verhetzter Klempnergeselle im Sommer 1874 in Kissingen auf 
Bismarck machte. Gegenüber der Unbotmäßigkeit des Klerus griff die Staats- 
gewalt zu einer radikalen Maßregel, indem sie auf Grund des sogenannten 
Sperrgesetzes vom 22. April 1875 die Gehälter aller der Geistlichen einbehielt, 
die nicht durch einen schriftlichen Revers oder durch ihr tatsächliches Verhalten 
sich zum Gehorsam gegen die Staatsgesetze bequemten. Hunderte von Pfarren 
wurden verwaist; viele Geistliche ließen ihre Pfarrkirchen lieber ohne Seelsorge,
        <pb n="678" />
        664 Im neuen Reich (1871—1888). 
als daß sie sich im Falle eines Konflikts den Staatsgesetzen fügten; denn der 
Papst hatte alle diese Gesetze für null und nichtig erklärt und die, welche sie 
im Widerspruch zu den Geboten der Kirche befolgten, mit der Exkommunikation 
bedroht. Nachdem dann noch im preußischen Staatsgebiet die Aufhebung der 
Klöster verfügt war, befestigte die Staatsgewalt ihre Stellung gegenüber der 
Kirche dadurch, daß sie 1875 die Streichung der Verfassungsartikel (15, 16, 18) 
durchsetzte, die von der Freiheit und Unabhängigkeit der Kirche handelten. Beide 
Teile verharrten dann jahrelang ohne irgendwelches Entgegenkommen auf ihrem 
Standpunkt, bis zum Tode des Papstes Pius IX. (1878), dessen Kampfnakur 
jede Hoffnung auf eine Beilegung des Streites als eitel erscheinen ließ. 
Die Stellung des Staates war aber in diesem Kampf trotz seiner äußeren 
Machtmittel nicht die stärkere; denn er hatte zugleich noch mit einem anderen 
Gegner zu tun, der vielleicht noch gefährlicher war: mit der Sozialdemokratie; 
und die verantwortlichen Leiter konnten sich der Besorgnis nicht verschließen, 
daß die Folgen eincs rücksichtslosen Vorgehens gegen die katholische Kirche der 
Umsturzpartei, die der Kirche wie dem Staat feind war, schließlich zugute 
kommen möchten. 
Die sozialdemokratische Partei stand ähnlich wie die ultramontane in 
einem unversöhnlichen prinzipiellen Gegensatz zu dem bestehenden Staat, dessen 
wirtschaftlich-soziale Grundlagen sie ebenso bekämpfte wie seine monarchisch-mili- 
tärische Ordnung. Beruhte die ultramontane Auffassung auf dem gesellschaft- 
lichen Lebensideal einer fernen Vergangenheit, so berief sich die Sozialdemokratie 
auf utopische Zukunftshoffnungen; erschien jener der historisch gewordene Staat 
zu modern, so erklärte ihn diese für ein überwundenes oder zu überwindendes 
Stadium der menschlichen Kulturentwicklung. Ihre tief innerliche Kirchen- 
feindschaft hielt die Sozialdemokratie nicht ab, aus dem Konflikt zwischen der 
weltlichen und der geistlichen Gewalt Vorteil für ihre Parteizwecke zu ziehen 
und den Staat noch heftiger als die Kirche zu befehden. 
Zwei Agitatoren von jüdischer Herkunft sind es vor allem gewesen, die 
bei der zunehmenden Industrialisierung Deutschlands und dem Anwachsen einer 
besitzlosen, von der Hand in den Mund lebenden Arbeiterbevölkerung eine 
proletarische Klassenbewegung mit dem Ziel der sozialen Umwälzung ins Leben 
gerufen haben: Ferdinand Lassalle und Karl Marx. Aber während die von 
Lassalle seit 1863 begründeten Arbeitervereine eine mehr nationale Richtung 
verfolgten und im Zuge waren, sich in scharfem Gegensatz gegen die Bourgeeisie 
und die ihr verwandte Fortschrittspartei zu einer monarchisch-demokratischen 
Arbeiterpartei mit einem sozialistischen, aber auch deutsch-nationalen Programm 
zu entwickeln, vertrat Karl Marx, der verbitterte Flüchtling von 1848, der in 
London eine Zuflucht gefunden hatte, mit aller Schärfe die internationale 
Richtung in der Arbeiterbewegung; sein Sozialismus war mit einer absolut 
giftigen Staatsfeindschaft getränkt, wie sie den Anhängern Lassalles fehlte. Seine 
Partei aber behielt nach dem frühen Tode Lassalles (f 1864) das Feld, nach- 
dem sie sich auf dem Kongreß zu Eisenach 1869 zum erstenmal in Deutschland 
eine feste Organisation gegeben und zugleich ein ausführliches Programm auf- 
gestellt hatte; der Hauptpunkt darin war der Umsturz der bestehenden staatlichen 
und gesellschaftlichen Ordnung und die dauernde Aufhebung des Privateigen- 
tums an den Produktionsmitteln. Bis 1875 bestanden in Deutschland die
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        Der Kampf gegen die Sozialdemokratie. 665 
Parteien der Marxisten und der Lassalleaner noch nebeneinander, jene von Bebel 
und Liebknecht, diese von Hasselmann und Hasenclever geführt; beide im Streit 
untereinander und beide ein Gegenstand der Verfolgung durch die Regierungen. 
Als man aber 1875 in Preußen daran ging, auf Grund des scharfen Vereins- 
gesetzes die sozialdemokratischen Verbände aufzulösen, weil für politische Vereine 
der Zusammenschluß zu größeren Organisationen verboten war, verschmolzen die 
beiden feindlichen Parteien miteinander und konstituierten sich ohne eigent- 
lichen Vereinscharakter als die deutsche sozialistische Arbeiterpartei, auf Grund 
des Gothaer Programms, das zwar in manchen seiner Sätze keineswegs ganz 
nach dem Herzen des jetzt immer mehr als maßgebendes Haupt der Bewegung 
hervortretenden Londoner Führers war, das aber mit seiner scharf ausgeprägten 
internationalen Tendenz doch den Hauptpunkt der marxistischen Richtung zur 
unbedingten Geltung brachte. Diese deutsche sozialdemokratische Partei mit 
ihrem internationalen Programm ist das Vorbild für die Gesinnungsgenossen 
in allen anderen Ländern geworden, mit denen sie nun auch in einen organischen 
Zusammenhang trat, indem sie sich zugleich von dem mit Bombenattentaten 
arbeitenden Anarchismus schärfer abzugrenzen suchte und im Gegensatz zu diesem 
die Taktik verfolgte, möglichst mit gesetzlichen Mitteln durch eine unablässig und 
überall wirkende äußerst rührige und nachdrückliche Agitation zuerst die Köpfe 
zu revolutionieren, um auf diese Weise schließlich die politische Gewalt zu 
erringen. 
In dieser antimonarchischen proletarischen Bewegung, die alle nationalen 
Heiligtümer in den Staub zog und alle Autorität zu untergraben suchte, mußten 
die Regierungen in Preußen und im Reich natürlich den eigentlichen Haupt- 
gegner sehen; und nicht bloß der Streit zwischen Staat und Kirche, sondern mehr 
noch die Krisis im Wirtschaftsleben trieb beständig Wasser auf die Mühle der 
Umsturzpartei, die sich bei dem Grundsatz des allgemeinen Wahlrechts und einer 
fast schrankenlosen Preßfreiheit immer rapider und gefährlicher entwickelte und 
in ihrem raschen Wachstum die Grundlagen der Staats= und Gesellschafts- 
ordnung zu bedrohen schien. 
In dem Kampf gegen die Sozialdemokratie, der sich so mehr und mehr 
in den Vordergrund des politischen Interesses schob, versagten nun aber die 
Liberalen, namentlich so weit es sich um Beschränkungen der Preßfreiheit 
handelte; zugleich erregte auch die andauernde wirtschaftliche Krisis bei dem 
leitenden Staatsmann Bedenken, ob die liberale Freihandelslehre und die 
Manchesterdoktrin, nach welcher der Staat in das Wirtschaftsleben und in das 
Verhältnis von Unternehmern und Arbeitern möglichst wenig eingreifen sollte, 
wirklich der Weisheit letzten Schluß enthielten. Er hatte sich in diesen Dingen 
bisher ganz auf Delbrück verlassen und keine Zeit gehabt, wirtschafts= und 
sozialpolitische Fragen selbst zu studieren; jetzt aber begann er auch auf andere 
Stimmen zu hören und sich allmählich eine selbständige Ansicht zu bilden, die 
weit von den herrschenden Grundsätzen abwich; es war ein bedeutsames Zeichen 
der Zeit, daß Delbrück 1876 von seinem Posten zurücktrat. 
Es waren inzwischen neue wissenschaftliche und praktische Strömungen 
aufgekommen, die sich im schärfsten Gegensatz zu der Manchesterschule bewegten. 
1872 hatte sich der Verein für Sozialpolitik gebildet, an dessen Spitze Männer 
wie Gustav Schmoller und Adolf Wagner standen, die „Kathedersozialisten“.
        <pb n="680" />
        666 Im neuen Reich (1871—1888). 
wie ihre Gegner sie nannten; und diese forderten in vollem Widerspruch zu der 
herrschenden Doktrin, daß der Staat mit starker Hand eingreifen müsse in die 
wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse, um die Idee der sozialen Gerechtig- 
keit zu fördern und einer Entartung des Volkslebens vorzubengen.-Die Agrarier, 
die früher, solange sie vorzugsweise exportierten, Freihändler gewesen waren, 
hatten sich, seit es galt, den inneren Markt gegen den Preisdruck des aus- 
ländischen Getreides zu schützen, zu schutzzöllnerischen Ansichten bekehrt und 
gingen mit den Industriellen zusammen, in deren Kreisen namentlich die für 
1877 in Aussicht genommene Aufhebung der Eisenzölle als ein schwerer Fehler 
betrachtet wurde. Im Jahre 1875 wurde der Verein für Steuer= und Wirt- 
schaftsreform begründet, in dem beide Interessengruppen sich verbanden und 
die Forderung auf Schutz des nationalen Wirtschaftslebens gegenüber dem 
Ausland erhoben. Mit all diesen Gedanken und Forderungen begann sich nun 
Bismarck zu beschäftigen und auseinanderzusetzen. Er erfaßte den inneren 
Zusammenhang, in welchem sie mit dem seine Politik beherrschenden Gedanken 
der Macht standen; er begann eine Umkehr in der Wirtschafts= und Sozialpolitik 
als ein Gebot der Staatsräson aufzufassen und zu durchdenken. Er war in 
diesen Jahren gesundheitlich sehr angegriffen, litt oft an schweren Neuralgien 
und mußte sich immer länger von den Geschäften zurückziehen, um sich zu 
erholen. Er war gereizt und verbittert. Die Ränke und Umtriebe seiner 
höfischen Gegner, die sich um die Kaiserin Angusta sammelten, die Schwierig- 
keiten und Widerstände, die er bei seinen Ministerkollegen fand, rieben ihn noch 
mehr auf als die Intrigen der Diplomatie und die Kämpfe in den Parlamenten. 
Gerade die Jahre von 1875—77 sind eine Zeit wiederholter heftiger Krisen, 
deren Ursachen wir noch nicht vollkommen zu durchschauen vermögen. 
Es ist merkwürdig, daß gerade damals, als die innere Umkehr bei 
Bismarck bereits begonnen hatte, der Widerspruch seiner alten Freunde, der 
Konservativen, auf deren Hilfe er nur notgedrungen verzichtet hatte, am heftigsten 
und rücksichtslosesten gegen ihn laut wurde. Die Schärfe, mit der 1874 und 1875 
gegen den Pariser Botschafter, Grafen Harry von Arnim, vorgegangen wurde, 
erklärt sich wohl aus dem Zusammenhang, in dem dieser mit der konservativen 
Opposition und mit höfischen Intrigen stand, die auf den Sturz Bismarcks 
hinarbeiteten. Aber sie reizte die Gegner des Kanzlers zu immer maßloseren 
Feindseligkeiten. In der „Reichsglocke“, einem zu diesem besonderen Zweck 
gegründeten konservativen Hetzblatt, wurden gehässige Verleumdungen gegen 
Bismarck erhoben, die zu Beleidigungsprozessen führten, was die Stimmung 
noch weiter verschärste; in der Kreuzzeitung erschien 1876 eine Deklaration 
mit vielen Unterschriften, in der namhafte Männer der konservativen Partei 
sich von dem Reichskanzler lossagten. 
Schon im Frühling des Jahres 1875 ging Bismarck mit Rücktritts- 
gedanken um; über die Gründe seines Abschiedsgesuches vom Mai ist nichts 
Näheres bekannut; es wurde aber abgelehnt und die Stellung des Reichskanzlers 
befestigte sich. 1877 kam dann noch einmal eine bedeutsame Krisis, zu der ein 
Konflikt mit dem liberalisierenden, der höfischen Opposition nahestehenden 
Marineminister von Stosch den Anstoß gegeben hatte. Wieder reichte Bismarck 
ein Abschiedsgesuch ein, aber der Kaiser, so sehr ihn in mauchen Augenblicken 
die Methoden der Bismarckschen Amtsführung verdrießen mochten, war weit
        <pb n="681" />
        Bismarck und die Vorbereitung des Umschwunges von 1878. 667 
entfernt, sich von dem bewährten Ratgeber zu trennen und beantwortete es 
mit dem bekannten Worte „Niemals“. Bismarck erhielt einen langen Urlaub 
und fand nun endlich Mußc, die neuen Ideen und Pläne, die ihn beschäftigten, 
gründlich durchzuarbeiten und sein Programm für die Zukunft zu entwerfen. Die 
Aussicht auf neue große Aufgaben und Erfolge gab seinem Geiste wieder die 
alte Spannkraft. Ihm schwebte eine im ganzen mehr konservative Richtung 
in der Regierung vor. Die Umbildung der konservativen Partei, die sich seit 
1876 als deutsch-konservativ bezeichnete und neben den agrarischen jetzt auch 
nationale Tendenzen rückhaltloser als bisher in den Vordergrund stellte, kam 
ihm dabei zustatten und ließ ihn hoffen, an dieser spezifisch preußischen Partei 
auch eine Stütze für seine konservative Reichspolitik zu gewinnen. Allerdings 
suchte er bei der bevorstehenden Kursänderung die zuverlässigsten von den bis- 
herigen politischen Freunden mit in seine neuen Bahnen hinüberzuziehen und 
bot dem Führer der nationalliberalen Rechten, Rudolf von Bennigsen, einen 
Platz im Ministerium an. Aber die Nationalliberalen hielten damals noch 
an dem Ideal einer parlamentarischen Regierungsweise fest, und Bennigsen 
verlangte auch für seine weiter links stehenden Parteifreunde Forckenbeck und 
Stauffenberg leitende Stellen. Das war indessen gar nicht nach Bismarcks 
Sinn, und die Verhandlungen blieben ergebnislos. Sie hatten noch ein ver- 
drießliches Nachspiel, indem der Kaiser, von anderer Seite über Bismarcks 
Besprechungen mit Bennigsen benachrichtigt, dem Ministerpräsidenten in 
einem nicht ganz gnädigen Schreiben bedeutete, daß er die Ministerkandidatur 
Bennigsens nicht wünsche, weil diese Persönlichkeit ihm nicht gecignet scheine, 
die Politik der Regierung in den bewährten konservativen Bahnen zu erhalten, 
was dann abermals zu einem allerdings wieder abgelehnten Entlassungsgesuch 
des Kanzlers führte und die Aussicht auf ein Zusammenarbeiten mit den 
Liberalen völlig abschnitt. 
Der große Reformplan, mit dem Bismarck 1878 hervortrat, umfaßte 
zugleich Steuer= und Wirtschaftsreform. Es handelte sich in erster Linie um 
große und allgemeine Zollerhöhungen, die den doppelten Zweck verfolgten, ein- 
mal die nationale Arbeit zu schützen, dann aber zugleich auch, das Reich finanziell 
selbständig zu machen und die Abhängigkeit der Reichsregierung von den 
Parteien zu lockern; außer den Zollerhöhungen wurde zu diesem Zweck auch 
eine Erhöhung der indirekten Steuern und in letzter Linie ein Tabakmonopol 
ins Auge gefaßt. Das Reich sollte in den Stand gesetzt werden, statt Jahr für 
Jahr die vom Reichstag zu bewilligenden Matrikularbeiträge der Bundesstaaten 
zu empfangen, diesen vielmehr selbst von der Fülle seiner Einnahmen die frei- 
bleibenden Überschüsse zukommen zu lassen; der Kanzler glaubte, daß damit 
das Ansehen des Reiches und seine Anziehungskraft auf die Bundesstaaten 
gestärkt werden würde. Das Freihandelsprinzip galt ihm jetzt als ein über- 
wundener Standpunkt; mochte es für das industriell so hoch entwickelte England 
mit seinen überwiegenden Exportinteressen passen: auf dem Kontinent regten 
sich überall schutzzöllnerische Tendenzen, und in Amerika drangen sie siegreich 
vor; da war es für Deutschland seiner Meinung nach ein Gebot der Selbst- 
erhaltung, auch seinerseits für handelspolitischen Schutz zu sorgen. 
Diese Pläne stießen nun aber auf Widerstand bei den liberalen Parteien, 
mit denen die Regierung bisher gearbeitet hatte, und dieser Widerstand ent-
        <pb n="682" />
        668 Im nenen Reich (1871—1888). 
sprang nicht nur aus doktrinärer Vorliebe für das Freihandelsprinzip, sondern 
auch aus verfassungspolitischen Gründen. Die in Aussicht genommenen neuen 
Finanzauellen, die ja auch ohne periodische Neubewilligungen fortdauernde und 
steigende Einnahmen gewährten, mußten die Regierung immer unabhängiger 
von den Parteien des Reichstags machen, während die alte Einrichtung der 
jährlichen Bewilligung von Matrikularbeiträgen eine brauchbare Handhabe bot, 
um den parlamentarischen Einfluß zu erhalten und zu stärken. Ganz besonders 
das Tabakmonopol schien auch den gemäßigten Nationalliberalen unannehmbar; 
nach heftigem Redekampf im Reichstag wurde es am 22. Febrnar 1878 abgelehnt. 
Es bedurfte noch der Mitarbeit anderer parlamentarischer Faktoren, als der 
jetzt zur Regierung haltenden Konservativen, um die Steuer= und Wirtschafts- 
reform zu fördern; und so erschien denn vollends die Beendigung des Kirchen- 
streits, die ohnehin den konservativen Neigungen des Kaisers wie des Kanzlers 
entsprach und die auch von der deutsch-konservativen Partei gefordert wurde, 
als ein dringendes Gebot der parlamentarischen Taktik, um die Unterstützung 
des Zeutrums für die Vorlagen der Regierung zu gewinnen. Es war ein 
günstiges Zusammentreffen, daß eben in dem Moment, wo um das Tabak- 
monopol gestritten wurde, Papst Pius IX. starb (9. Februar 1878) und in 
Leo XIII. (Kardinal Pecci) einen Nachfolger erhielt, dessen milde und kluge 
Persönlichkeit eher auf einen Ausgleich hoffen ließ. Der Abbruch des Kultur- 
kampfes gehörte ebenso zu dem Programm der neuen RKra wie ein schärferes 
Vorgehen gegen die Sozialdemokratie, die bei den Reichstagswahlen von 1877 
mehr als H## aller abgegebenen Stimmen für ihre Kandidaten erhalten hatte und 
12 Abgeordnete in den Reichstag senden konnte, wozu bei einer Nachwahl noch 
die Eroberung eines Wahlkreises der Haupt= und Residenzstadt trat, die jetzt 
zum erstenmal unter ihren Vertretern auch einen Sozialdemokraten hatte. Das 
preußische Ministerium begann seit dem Ausscheiden des Finanzministers Camp- 
hausen (März 1878) sich im konservativen Sinne umzugestalten. Im Reichstage 
wurden bei der Regelung der gesetzlichen Vertretung des Reichskanzlers, die 
Bismarck zu seiner Entlastung gefordert hatte (ebenfalls im März 1878), die 
von den Liberalen gewünschte Einrichtung verantwortlicher Reichsministerien 
vom Reichskanzler im Einverständnis mit den bundesstaatlichen Ministern noch 
einmal entschieden abgelehnt und damit angedeutet, daß eine stärkere Betonung 
des föderalistischen Moments in der Reichsverfassung mit zu dem neuen politischen 
Kurs der Regierung gehöre. 
Der politische Umschwung, der so in Gang gebracht war, wurde noch 
befördert durch die beiden ruchlosen Mordanschläge auf den ehrwürdigen Kaiser, 
die bald nacheinander am 11. Mai und am 2. Juni in Berlin Unter den Linden 
stattfanden. Der erste verfehlte sein Ziel, bei dem zweiten wurde der greise 
Herrscher durch eine Menge von Schrotkugeln nicht unbedenklich verwundet. 
Beide Verbrecher, ein Klempnergeselle und ein Literat, waren Anhänger 
der Sozialdemokratie, beide haltlose, verkommene Naturen, die aus eigenem 
Antriebe gehandelt hatten, ohne Verschwörung und Mitschuldige. Aber der 
zuchtlose Geist einer revolutionären Bewegung sprach doch dentlich genug aus 
diesen Mordtaten. Die Regierung verlangte nach dem ersten Attentat von 
dem noch versammelten Reichstag ein Ausnahmegesetz gegen die Sozialdemo- 
kratie; es wurde abgelehnt und der Reichstag wurde darauf geschlossen. Als
        <pb n="683" />
        Steuer= und Wirtschaftsreform, Sozialistengesetz, Abbruch des Kulturkampfes. 669 
dann das zweite Attentat kam, schritt die Regierung sofort zur Auflösung; und 
der unter diesen erschütternden Umständen neugewählte Reichstag, in dem die 
Nationalliberalen noch immer die stärkste Partei waren, brachte eine Mehrheit 
nicht nur für das Sozialistengesetz, sondern auch für die beabsichtigte Steuer- 
und Wirtschaftsreform. 
Das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemo- 
kratie, das 1879 zunächst auf 4 Jahre erlassen wurde und auf Grund zwei- 
maliger Erneuerung bis 1890 in Wirksamkeit gewesen ist, bedrohte die sozial- 
demokratische Agitation mit Gefängnisstrafe und gab der Regierung die Möglich- 
keit, die schlimmsten Wühler auszuweisen. Es gelang auf diese Weise, die äußere 
Organisation der Partei fast ganz zu zerstören; aber es gelang nicht, den sozial- 
demokratischen Geist zu dämpfen und den Fortschritt der Bewegung aufzuhalten. 
Die Zahl der sozialdemokratischen Wahlstimmen (1877: 480 000) hat sich unter 
der Geltung des Gesetzes verdreifacht, und die Verbitterung unter den sozial- 
demokratischen Arbeitern, die es zur Folge hatte, vergiftete den Parteigeist in 
gefährlicher Weise und drohte ihn auf verbrecherische Bahnen zu drängen. 
Besser gelang der Ausgleich mit der katholischen Kirche, der seit 1878 
durch einen versöhnlichen Briefwechsel zwischen Papst und Kaiser angebahnt 
worden war und seit 1880 stetig gefördert wurde. Der Kulturkampf-Minister 
Falck wurde dadurch unmöglich; sein Nachfolger von Puttkamer lenkte in ganz 
konservative Bahnen ein. Bismarck überzeugte sich jetzt, daß die Gesetzgebung 
der Falckschen Ara doch etwas juristisch-doktrinär ausgefallen war und die 
Imponderabilien, die in der Seelenverfassung des katholischen Klerus lagen, 
zu wenig berücksichtigt hatte; und da die Verhandlungen mit der Kurie noch 
nicht zum Ziel führten, so wählte er zunächst den Weg, von sich aus, auch ohne 
Zugeständnisse von der anderen Seite, seine Absichten im Interesse der katho- 
lischen Untertanen des Königs zu verwirklichen. Es handelte sich namentlich 
um die Wiederbesetzung der etwa 600 Pfarren, die infolge des Kulturkampfes 
ohne Seelsorger waren. Dabei wurde das Auskunftsmittel ergriffen, daß die 
preußische Regierung sich vom Landtag die Ermächtigung geben ließ, von Fall 
zu Fall bei der Anstellung von Pfarrern nach Ermessen von den Forderungen 
der Maigesetze zu dispensieren. Auf diese Weise gelang es zunächst den kirch- 
lichen Notstand zu beseitigen; dann folgte eine über mehr als ein Jahrzehnt 
sich hinziehende Revision der Gesetzgebung, die alles, was bloß Kampfmittel 
gewesen war und für die Dauer entbehrlich schien, fallen ließ und nur das 
unbedingt Notwendige behauptete. Der Gerichtshof für kirchliche Angelegen- 
heiten wurde beseitigt, aber die katholische Abteilung im Kultusministerium 
wurde nicht wiederhergestellt. Die bürgerliche Form der Eheschließung blieb 
bestehen, ebenso die staatliche Schulaufsicht, die aber freilich auch wieder an 
Geistliche übertragen werden konnte. Vor allem aber blieben die Artikel der 
preußischen Verfassung, die in so unbestimmter Weise die Freiheit und Selb- 
ständigkeit der katholischen Kirche proklamiert hatten, abgeschafft. Als Sieger 
ist also der Staat aus diesem Kampfe nicht hervorgegangen, aber auch nicht als 
Besiegter. Seine kirchenpolitische Stellung war nach dem Streite stärker als 
zuvor, und die Regierung hatte nun die Möglichkeit, auch die parlamentarische 
Unterstützung eines Teils des Zentrums für ihre wirtschafts= und sozialpolitischen 
Reformpläne zu gewinnen. Freilich mußte diese Unterstützung im Laufe der
        <pb n="684" />
        670 Im neuen Reich (1871—1888). 
Zeit durch immer neue Zugeständnisse erkauft werden, wie z. B. noch 1904 durch 
die Aufhebung des Ausweisungsparagraphen in dem Jesuitengesetz. 
Für die nationalliberale Partei hatte der Kurswechsel von 1879 eine ver- 
hängnisvolle Bedeutung. Der rechte Flügel folgte Bismarck auf der Bahn der 
neuen Wirtschafts= und Finanzpolitik; der linke, etwa die Hälfte, veranstaltete 
eine Sezession und bestand bis 1884 als besondere Partei; dann fand die 
„Fusion“ mit der Fortschrittspartei statt, aus der die sogenannte „freisinnige“ 
Partei hervorging, die sich aber nach einigen Jahren wieder spaltete. 
Von dem großen Steuer= und Wirtschaftsreformplan Bismarcks wurden 
nur einzelne Stücke verwirklicht, allerdings sehr bedeutende: die Schutzzölle für 
Industrie und Landwirtschaft, die Erhöhung der Steuern und Zölle auf Tabak, 
Petroleum, Kaffee und andere Gegenstände. Der Reichstag war darauf bedacht, 
sein Bewilligungsrecht dabei soweit wie möglich festzuhalten; die Uberschüsse 
über 130 Millionen Mark Jahreseinnahme aus den Zoll= und Steuererhöhungen 
sollten vom Reich an die Bundesstaaten überwiesen werden. Zu Bismarcks 
Reformprogramm hatte auch die Übernahme sämtlicher deutscher Eisenbahnen 
in das Eigentum und den Betrieb des Reichs gehört; diese Maßregel hatte 
sich aber als unausführbar erwiesen, weil, wenn es schon einmal zu einer 
Verstaatlichung der Eisenbahnen kam, die einzelnen Bundesstaaten nicht gewillt 
waren, auf diese ergiebige Einnahmeqnelle zu verzichten. So blieb nichts 
anderes übrig, als für Preußen durchzuführen, was sich im Reiche nicht durch- 
führen ließ: es war wie das Nachholen von etwas lange Versäumtem, als die 
preußische Regierung seit 1879 dazu schritt, die Privatbahnen in den preußischen 
Staatsbetrieb zu übernehmen, was der Minister Maybach mit Umsicht und 
Sachkunde besorgte; damals entstand auch das jüngste der preußischen Fach- 
ministerien, das der öffentlichen Arbeiten. 
Es war im großen und ganzen ein gewaltiger Umschwung; das nationale 
Wirtschaftsleben und der Finanzhaushalt des Reiches wic der Bundesstaaten 
wurden auf ganz andere Grundlagen als bisher gestellt. Aber die eigent- 
liche Krönung des Reformwerks bestand in der großartigen arbeiterfreundlichen 
Gesetzgebung, die sich damit verband. Bismarck war mit der Zeit nicht bloß 
Schutzzöllner, sondern auch Sozialpolitiker geworden, und seine Pläne nahmen 
einen staatssozialistischen Zug an, der mit dem Wesen der prenßischen Monarchie 
wohl vereinbar war und auch bei Kaiser Wilhelm persönlichen Anklang fand. 
Diese sozialpolitische Gesetzgebung, die als positive Ergänzung der Abwehr- 
maßregeln gegen die Sozialdemokratie gedacht war, wurde seit 1880 eingeleitet, 
und ihr Sinn fand einen monumentalen Ausdruck in der Kaiserlichen Bot- 
schaft vom 17. November 1881, die es für die Pflicht eines auf der Grundlage 
christlicher Gesittung stehenden Gemeinwesens erklärte, für die wirtschaftlich 
Schwachen ein höheres Maß von Fürsorge als bisher an den Tag zu legen und 
die zugleich alle Parteien des Reichstages aufforderte, mit den Bundesregierungen 
bei dieser Aufgabe zusammenzuwirken. Es war der Geist des praktischen 
Christentums und der sozialen Monarchie, der sich darin aussprach. Es han- 
delte sich dabei nicht bloß und nicht in erster Linie um eine Arbeiterschutzgesetz- 
gebung, wie sie England bereits in vorbildlicher Weise geschaffen hatte (Be- 
schränkung oder Verbot von Frauen= und Kinderarbeit, Sorge für Gesundheit 
und Sittlichkeit bei der Einrichtung der Betriebe usw.), sondern das Neue und
        <pb n="685" />
        Bedeutung des Umschwunges seit 1878. Die sozialpolitische Gesetzgebung. 671 
Eigenartige dieser deutschen sozialen Gesetzgebung bestand vor allem in dem 
gesetzlichen Zwang zur Arbeiterversicherung gegen Unfall und Krankheit sowie 
für den Fall der Invalidität und für das Alter — eine Versicherung, zu der 
neben den Arbeitern selbst auch die Unternehmer herangezogen und aus 
Reichsmitteln gewisse Zuschüsse gezahlt wurden. Dies große Werk der Ver- 
sicherungsgesetzgebung wurde seit 1881 Stück für Stück zur Durchführung 
gebracht: 1883 die Krankenversicherung, 1884 die Unfallversicherung, 1889 die 
Alters= und Invaliditätsversicherung. Viele Nachträge und Anderungen wurden 
später noch hinzugefügt, so vor allem die Witwen= und Waiserversicherung; 
im Jahre 1911 ist das ganze System, das einen großen Verwaltungsapparat 
erfordert, in einheitlichem Sinne umgestaltet und so zu einem vorläufigen Ab- 
schluß gebracht worden. 
Kaiser Wilhelm und Bismarck hofften wohl, durch dieses Werk der 
Staatsfürsorge allmählich eine größere Anhänglichkeit der Arbeiterbevölkerung 
an das Reich und einen stärkeren Staatssinn der Massen großzuziehen, um so 
der sozialdemokratischen Agitation den Wind aus den Segeln zu nehmen; aber 
diese Hoffnung schien sich kaum in irgend erheblichem Umfange erfüllen zu wollen. 
Die Sozialdemokratie verhielt sich teils höhnisch ablehnend gegen die Ver- 
sicherungsgesetzgebung, die ja natürlich die wirtschaftliche Not nur lindern, nicht 
völlig beseitigen konnte, teils aber hat sie es auch verstanden, die dadurch 
geschaffenen Organisationen, wie z. B. die Krankenkassen, für ihre Parteizwecke 
auszunutzen. Einer Ausdehnung der Arbeiterschutzgesetzgebung über ein gewisses 
Maß hinaus widerstrebte Bismarck noch, um nicht die Unternehmer unlustig 
zu machen und die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Industric auf dem Welt- 
markt zu beeinträchtigen. Erst später, als andere Staaten darin ebenfalls 
voranschritten, ist auch dieses Gebiet der sozialen Gesetzgebung bei uns weiter 
ausgebaut worden. Das ganze System der Arbeiterfürsorge ist ein großes staats- 
sozialistisches Experiment, mit dem Deutschland in der Welt vorangegangen 
ist und das seine werbende Kraft auch in anderen Staaten immer mehr ent- 
faltet; mögen die Hoffnungen, die sich daran knüpften, zum Teil getrogen haben, 
jedenfalls gibt es der Regierung ein gutes Gewissen und eine feste, entschiedene 
Haltung gegenüber den unteren Klassen und ihren Forderungen, wie es den 
Traditionen des Hohenzollernstaats entspricht. 
Mit der überseeischen Kolonisation, von der schon oben die Rede gewesen 
ist, verband sich eine ebenso wichtige im Innern, die den Spuren Friedrichs 
des Großen folgte. Vermittels der Institution der Rentengüter suchte man 
die Verluste, die der Bauernstand in den östlichen Provinzen seit den agrarischen 
Reformen der Hardenbergschen Zeit erlitten hatte, wieder zu ersetzen. Damit 
verband sich eine energische Förderung des Deutschtums in den ehemals polnischen 
Provinzen der „Ostmark“", wie man sie jetzt gern nannte. Die Polenpolitik 
Bismarcks kam wieder auf das System der Zeit Flottwells und Grolmans 
zurück, das seit 1840 unterbrochen worden war. Freilich war man jetzt in der 
Defensive; es konnte sich nur noch darum handeln, das Deutschtum zu erhalten 
und zu stärken, nicht mehr darum, die drei Millionen Polen wirklich zu 
germanisieren. 
Die Polenpolitik hatte schon beim Kulturkampf eine Rolle gespielt; sie 
brachte auch jetzt wieder die Regierung in einen wachsenden Gegensatz zum
        <pb n="686" />
        672 Im neuen Reich (1871—1888). 
Zentrum; und manche Zwistigkeiten über kolonialpolitische Fragen wirkten 
in demselben Sinne. Die Regierung mußte bald einsehen, daß in den großen 
nationalen Fragen das Zentrum keine unbedingt zuverlässige Stütze sei. Als 
Bismarck die politische Krisis von 1887 dazu benntzen wollte, eine Verstärkung 
der militärischen Rüstung durchzusetzen, machte das Zentrum im Verein mit den 
radikalen Parteien den Versuch, das Septennat zu Falle zu bringen und die 
Regierung unter das Joch der jährlichen Parlamentsbewilligungen zu beugen. 
Dadurch sah sich die Regierung gezwungen, den Reichstag aufzulösen und in 
dieser wichtigen Frage an die Wählerschaft zu appellieren, in der damals ein 
patriotischer Aufschwung ihr entgegenkam. Bei den Wahlen vollzog sich eine 
neue Gruppierung der Regierungsparteien, die unter dem Namen des Kartells 
bekannt ist. Es war eine Verbindung von Konservativen und National- 
liberalen, die nun eine feste Mehrheit für die Regierungspolitik bildete. Mit 
dieser Kartellmehrheit hat Bismarck die Erhöhung der Friedenspräsenz und 
das Septennat durchgesetzt, und noch in den nächsten Jahren hat sie eine zuver- 
lässige Stütze der Regierung gebildet, bis 1890 hin. Das Zentrum wurde nun 
auch bei den letzten Schritten der Versöhnung von Staat und Kirche aus- 
geschaltet; Bismarck setzte sich vielmehr jetzt mit der päpstlichen Kurie selbst in 
Verbindung, die sogar die Haltung der Zentrumspartei in der Militärfrage 
tadelte. 
In Preußen kam mit dem Landesverwaltungs= und dem Zuständigkeits- 
gesetz von 1883 die mit der Kreisordnung begonnene große Verwaltungs- 
reform nach vielen Versuchen und Abänderungen endlich für das Gesamtstaats- 
gebiet zum Abschluß, freilich wegen der parlamentarischen Wünsche und Wider- 
stände nicht in der von der Regierung geplanten einfachen Übersichtlichkeit. 
Die prinzipiellen Grundlagen der Gesetzgebung, wie sie die Kreisordnung 
enthielt, blieben gewahrt: über den Kreisen baute sich die Verwaltung in den 
Regierungsbezirken und Provinzen bis zur Ministerialinstanz nunmehr in 
vier Stockwerken auf. Die Kommunalverwaltung in der Provinz wurde nach 
Umfang und Inhalt stark erweitert, der von den Kreistagen gewählte Pro- 
vinziallandtag erhielt wie diese selbst eine gerechtere und zeitgemäßere Zu- 
sammensetzung; aber an die Spitze der Kommunalverwaltung in der Provinz 
wurde nicht der Oberpräsident, sondern ein besonderes Organ der Selbst- 
verwaltung, der Landesdirektor, gestellt, und der Provinzialausschuß wurde 
etwas wesentlich anderes als der Kreisansschuß: er blieb — abgesehen von den 
Wahlen der Laienmitglieder für die höheren obrigkeitlichen Selbstverwaltungs- 
körper — auf den kommunalen Wirkungskreis beschränkt, während für die 
Geschäfte der obrigkeitlichen Selbstverwaltung ein besonderer Provinzialrat 
zugleich als Beirat des Oberpräsidenten eingerichtet wurde, teils aus Beamten, 
teils aus Laienmitgliedern bestehend, die letzteren vom Provinzialausschuß 
gewählt. Zwischen Kreisausschuß und Provinzialrat bildete der Bezirksaus- 
schuß eine Mittelbehörde, die gleichfalls aus Beamten und Laien zusammen- 
gesetzt war, auch hier mit Wahl der Laienmitglieder durch den Provinzial- 
ausschuß. Der Bezirksausschuß war aber zugleich als Verwaltungsgericht unter 
dem Vorsitz eines besonderen Direktors die zweite Instanz im Verwaltungs- 
streitverfahren, für welches der Provinzialrat nicht zuständig war; als dritte 
und letzte Instanz fungierte vielmehr ein ganz unabhängig gestellter oberster
        <pb n="687" />
        Septennat und Kartell 1887. Die Selbstverwaltung in Preußen. 673 
Gerichtshof, das Oberverwaltungsgericht, das schon 1873 aus dem Bundesanit 
für das Heimatwesen hervorgegangen war. 
Mit der vollständigen Durchführung einer unter Mitwirkung von Laien—- 
elementen besorgten obrigkeitlichen Selbstverwaltung und mit der Dezentrali- 
sation der allgemeinen Verwaltung, die die ganze Reform mit sich brachte, war 
auf der anderen Seite eine straffere Organisation der eigentlich staatlichen 
Landespolizeibehörden verbunden. In den Regierungen hörte die Abteilung 
für die allgemeine Landespolizei auf, ein Kollegium zu bilden: der Regierungs- 
präsident wurde zu einer Art von Präfekten, und auch die Stellung des Land- 
rats wurde stärker und erhielt eine selbständigere Verantwortlichkeit; der Ober- 
präsident wurde aus der früheren Verbindung mit einer Bezirksregierung heraus- 
gelöst und trat erst jetzt als eine wirkliche Zwischeniustanz zwischen Ministerium 
und Regierungsbezirk. Bei den Wahlen und im öffentlichen Leben überhaupt 
sollten die eigentlich politischen Beamten sich als eifrige und unbedingt zuver- 
lässige Organe der Regierungspolitik bewähren; ein königlicher Erlaß vom 
4. Januar 1882 betonte nachdrücklich den monarchischen Charakter der Regie- 
rungsweise und verlangte von den politischen Beamten ebenso wie von den 
Ministern selbst eine rückhaltlose Unterstützung des königlichen Regierungs- 
willens. 
Die Einfachheit und Ubersichtlichkeit der alten Stein-Hardenbergschen 
Organisation war mit den neuen Reformen verloren gegangen, und an Reibungen 
in der Praxis fehlte es nicht; aber die Ideale der Selbstverwaltung und des 
Rechtsstaates waren zur Durchführung gelangt und sind zu einem unverlierbaren 
Gut in unserem öffentlichen Leben geworden. 
Was dem Gebäude der Verwaltungsorganisation noch fehlte, war eine 
allgemeine Ordnung der Ortsgemeinden. Die Städteordnungen waren 1881 den 
neuen Verhältnissen angepaßt worden, aber zu einer allgemeinen Landgemeinde- 
ordnung konnte man damals noch nicht gelangen, weil diese Frage mit der 
schon lange als notwendig erkannten Reform des preußischen Steuerwesens 
zusammenhing, zu der sich Bismarck noch nicht entschließen konnte. Die 
große Steuerreform, die von dem zu diesem Zweck berufenen Finanzminister 
von Miquel 1891 durchgeführt worden ist, bedentet überhaupt eigentlich erst 
den Abschluß der preußischen Verwaltungsreform; und es ist kein Zufall, daß 
ziemlich gleichzeitig mit ihr 1891 auch die neue Landgemeindeordnung zustande 
gekommen ist, die dem ganzen Organisationswerk erst den festen Grund und 
Boden gegeben hat. 
Das Zeitalter Kaiser Wilhelms, dessen Hauptinhalt die Begründung des 
Deutschen Reiches unter Preußens Führung war, bezeichnet zugleich auch die 
Epoche, wo deutscher Geist und deutsche Bildung in Wissenschaft und Kunst ihren 
natürlichen Mittelpunkt in dem Staate und der Hauptstadt der Hohenzollern 
gefunden haben. Was im Zeitalter der Befreiungskriege begonnen hatte, vollendete 
sich im Zeitalter der Reichsbegründung, und es kann als ein symbolischer Aus- 
druck für die Verbindung beider Epochen gelten, daß unter der Regierung Kaiser 
Wilhelms die völlige Wiederherstellung der beiden großen Denkmäler mittelalter- 
licher Baukunst gelungen ist, zu der die romantische Begeisterung der 20er Jahre 
den Anstoß gegeben hatte: der Marienburg und des Kölner Doms. Im Jahre 1880 
war es Kaiser Wilhelm vergönnt, mit der Kaiserin und den meisten deutschen 
Hiaze, Hohenrzollern. 43
        <pb n="688" />
        674 Im neuen Reich (1871—1888). 
Fürsten in Köln der feierlichen Schlußsteinlegung auf der Kreuzblume des 
südlichen Turmes beizuwohnen. Schon den siegreichen Einzug in Berlin am 
16. Juni 1871 hatte die Enthüllung eines Denkmals beschlossen: des Wolffschen 
Reiterstandbildes Friedrich Wilhelms III. im Lustgarten. 1876 war die National- 
galerie vollendet, von Strack nach den Plänen Stülers gebaut, denen eine 
Skizze Friedrich Wilhelms IV. zugrunde lag; zehn Jahre später wurde auf 
der Freitreppe des monumentalen Gebäudes ein Reiterstandbild seines könig- 
lichen Urhebers, von Calandrelli geschaffen, aufgestellt. Die verständnisvolle 
Förderung nener künstlerischer und wissenschaftlicher Bestrebungen durch den 
Staat zeigte sich in der Begründung des Kunstgewerbemuseums (1877—81), des 
Museums für Völkerkunde (1886), wo unter anderem die Resultate der 
epochemachenden Schliemannschen Ausgrabungen ihre Stätte gefunden haben, 
in dem Neubau der Landwirtschaftlichen Hochschule, der Bergakademie, des 
Museums für Naturkunde, in der Unterstützung der Grabungen, durch welche 
Humann die großartigen pergamenischen Altertümer ans Licht brachte und in 
vielem anderen, was erst in der Folgezeit wuchs und Gestalt gewann. In 
Charlottenburg wurde die Technische Hochschule begründet, deren gewaltiger Bau 
die Bedeutung der Technik im modernen Leben eindrucksvoll zur Anschaunng 
bringt. Die Berliner Universität und die ihr eng verbundene Akademie der 
Wissenschaften gelangten auf den Höhepunkt ihrer Wirksamkeit: es genügt an 
Namen wie Helmholtz und Zeller, Mitscherlich, von Hofmann, Ranke, Mommsen, 
Treitschke, Virchow zu erinnern, um den wissenschaftlichen Geist des Zeitalters 
zu kennzeichnen. Unter den künstlerischen Denkmälern, die den Erinnerungen 
der großen Kriege und Siege geweiht sind, ragen ganz besonders zwei hervor: 
die Siegessäule auf dem Königsplatz, 1869—73 von Strack errichtet, mit Reliefs 
und Mosaikgemälden verschiedener Künstler und mit der Viktoria von Drake; 
daneben die Ruhmeshalle im Zeughause, an deren Bildern und Statuen die 
namhaftesten Künstler der Zeit, Maler wie Geselschap, Camphausen, Bleibtreu, 
Auton von Werner, Bildhauer wie Schaper und Reinhold Begas mitgearbeitet 
haben. Die künstlerischen Arbeiten an der Ruhmeshalle hat Kaiser Wilhelm 
mit ganz besonderem persönlichem Interesse begleitet. Diese Darstellung der 
großen Momente der brandenburgisch-preußischen Geschichte, der Gestalten seiner 
Vorfahren, der Ruhmestaten seines Heeres, von Künstlerhand mit historischer 
Treue ausgeführt, in eine ideale Höhe erhoben durch die mythisch-allegorischen 
Fresken Geselschaps, bildet den zutreffenden Ausdruck für die Stimmung des 
Zeitalters und seines Helden, der, von der erreichten Höhe zurückschauend, dank- 
bar dessen gedachte, was die Vorfahren vollbracht hatten, und demütig die 
gnädige Führung des Himmels pries, die über seinem Hause und Volke waltete. 
Der nationale Ausschwung von 1887 und die Verstärkung der Wehrkraft, 
die mit seiner Hilfe gelang, war der letzte große politische Erfolg unter der 
Regierung Kaiser Wilhelms. Am 22. März 1887 hatte er, von Huldigungen 
aus aller Welt begrüßt, seinen 90. Geburtstag gefeiert. Am 3. Juni 1887 
konnte er noch persönlich den feierlichen Akt der Grundsteinlegung zum Nord- 
Ostsee-Kanal in Holtenau vollziehen. Drei Generationen seines Hauses und 
seines Volkes hatte er heranwachsen sehen; die Geburt von vier Urenkeln hat 
er noch erlebt. Aber neben der Hoffnung lauerte die Sorge: das unheilbare 
Siechtum seines heldenhaften Sohnes und Thronfolgers hat den Lebensabend des
        <pb n="689" />
        Die Persönlichkeit und das Zeitalter Kaiser Wilhelms. Seine Größe. 675 
greisen Herrschers schwer verdüstert. Einen nach dem andern von den Gefährten 
aus der großen Zeit hatte er hinscheiden sehen: außer Roon, dessen Tod ihn 
besonders tief ergriff, namentlich seinen langjährigen vertrauten Mitarbeiter 
Edwin Manteuffel, der ihm das Offizierkorps jung und leistungsfähig erhalten 
hatte, und noch im selben Jahre (1885) auch seinen Neffen, Prinz Friedrich 
Karl, den Feldherrn, dessen Bild den Mitkämpfern der glorreichen Schlachten 
von Düppel bis Metz und Le Mans lebendig vor Augen stand. Seine 
Gemahlin, Kaiserin Augusta, mit der er am 11. Juni 1879 die goldene Hochzeit 
gefeiert hatte, die hochsinnige und auch den öffentlichen Angelegenheiten nicht 
fremde Frau, der er in Ritterlichkeit und hoher Achtung gelegentlich auch wohl 
einen maßgebenden Einfluß anf seine politischen Entschließungen einräumte, hat 
ihn noch um zwei Jahre überlebt. Eine überwältigende Teilnahme nicht nur in 
Preußen und Deutschland, sondern in allen Teilen der Welt gab sich kund, als 
der hochberühmte, fast 91jährige Herrscher nach ganz kurzer Krankheit amt 
9. März 1888 die Augen schloß. Er hatte sich bis in die letzte Zeit seines 
Lebens einer guten Gesundheit und einer seltenen geistigen Frische und 
Leistungsfähigkeit erfreut. In streng geregelter gleichförmiger Tätigkeit, nach 
den Jahreszeiten seinen Aufenthalt wechselnd, im Winter in dem schlichten 
Palais Unter den Linden mit dem Blick auf das Standbild des großen Königs, 
im Sommer in seinem geliebten Babelsberg und in den Bädern von Gastein 
und Baden-Baden, lebte er mit der pflichttreuen Sorgfalt, die ihm zur Natur 
geworden war, Jahr für Jahr und Tag für Tag der umfassenden Arbeit seines 
hohen Berufes. Die Sorgen der Regierung beschäftigten ihn unausgesetzt; er 
hatte bis in die letzten Stunden seines Lebens hinein keine Zeit müde zu sein. 
In Berlin besuchte er am Abend, nach arbeitsreichem Tage, gern die Oper oder 
das Schauspiel und brachte dann auch wohl noch ein Stündchen in den Gemächern 
der Kaiserin zu, wo oft eine erlesene Gesellschaft von Künstlern und Gelehrten 
sich zusammenfand. Auch Kaiser Wilhelm selbst war nicht ohne künstlerische 
Neigungen und bemühte sich mit den wissenschaftlichen und technischen Fort- 
schritten der Zeit Fühlung zu behalten, wenn auch die militärisch-politischen 
Interessen, die seinen Tag erfüllten, ihm nur wenig Muße dazu ließen. 
Welche andere Fürstenpersönlichkeit wäre geeignet gewesen, mit so selbst- 
verständlicher Würde und Ruhe Altes und Nenes, Preußisches und Deutsches zu 
verknüpfen, wie der greise Sieger von Königgrätz und Sedan! In seiner ehr- 
würdigen Gestalt verkörperten sich die Erinnerungen einer großen Zeit, die 
patriotischen Hoffnungen eines Jahrhunderts, Ruhm und Ehre des deutschen 
Namens, alles Große und Stolze, was vaterländische Herzen bewegte. Täglich 
zur Mittagszeit, wenn die Wache aufzog und der königliche Greis mit seiner 
hohen, siets in die Uniform gekleideten Gestalt und den milden Zügen seines 
ernsten und freundlichen Gesichts sich an dem Eckfenster seines Arbeitszimmers 
zeigte, wurde er der Gegenstand begeisterter Huldigungen; und wie ein persön- 
licher Verlust traf es die Tausende, die am Abend des 9. März sein Palais um- 
drängten, als die Kunde sich verbreitete, Kaiser Wilhelm sei zu seinen Vätern 
versammelt worden. 
Die pietätvolle Verehrung des Enkels, der in dem ersten Kaiser sein leuch- 
tendes Vorbild sah, hat dem Verewigten den Namen des Großen beigelegt, an 
den die Zeitgenossen, denen vor allem die Schlichtheit des hohen Herrn Ein- 
43 *
        <pb n="690" />
        676 Im neuen Reich (1871—1888). 
druck machte, noch nicht gedacht hatten; und mit einer gewissen Selbstverständ- 
lichkeit wird man in Zukunft die Epochenfigur des großen Kaisers neben den 
großen König und den großen Kurfürsten stellen. Freilich hat der Beiname 
eine etwas andere Bedeutung bei ihm, als bei seinen Vorgängern, die in der 
Epoche des aufsteigenden oder vollendeten autokratischen Absolutismus lebten 
und deren Minister in der Hauptsache nur Handlanger ihres Herrscherwillens 
waren. In der Epoche des Verfassungsstaats und der verantwortlichen Minister 
ist dies Verhältnis ein anderes geworden; und wenn man von dem großen Kaiser 
spricht, so erfordert die historische Gerechtigkeit, auch des großen Kanzlers zu 
gedenken, ohne dessen Rat und Hilfe die gewaltigen Erfolge seiner Regierung 
nicht errungen worden wären. Wir haben das eigenartige Verhältnis zwischen 
diesem Herrscher und seinem ersten Minister schon gekennzeichnet; es ist auch in 
der zweiten Hälfte der Regierung im ganzen so geblieben, wie es früher gewesen 
war. Nie hat Kaiser Wilhelm auf das eigene Urteil und den eigenen Willens- 
entschluß verzichtet, mehrmals noch hat er mit seinem Kanzler vor großen Ent- 
scheidungen, wo seine Neigung zunächst vor dem Wege zurückscheute, den der 
Führer ihm zeigte, einen heftigen Meinungs= und Willenskampf ausgefochten, 
bis er das Heilsame und Notwendige des Rates innerlich und äußerlich an- 
zuerkennen vermochte; aber dabei blieb er immer der Herr, und Bismarck, der 
verwegene Führer, der ihn zu den schroffen Höhen welthistorischen Ruhms 
emporleitete, wollte im Grunde nie etwas anderes sein, als „ein treuer deutscher 
Diener“ seines Herrn. Die gewaltigen Erfolge aber, die diese beiden seltenen 
Männer in solchem Zusammenwirken errangen, sind überhaupt nicht bloß durch 
persönliche Einsicht und Tatkraft zu erklären, sondern sie beruhen darauf, daß die 
gesammelten moralischen Kräfte des preußischen Staatswesens, die, durch die 
Arbeit und Ubung von Jahrhunderten geschaffen, in diesen beiden großen Seelen 
zu seltener Reinheit und Stärke gesteigert waren, in den Dienst der historischen 
Aufgabe gestellt wurden, deren Lösung zugleich das prenßische Machtbedürfnis 
und die nationalen Hoffnungen der deutschen Patrioten befriedigte. 
Mit dem Zeitalter des ersten Kaisers endet die Aufgabe des Geschicht- 
schreibers. Die kurze Regierung scines totkranken Nachfolgers weist keine Er- 
eignisse von hervorragender historischer Bedeutung auf; und die inhaltreiche 
Geschichte Kaiser Wilhelms II. zu schreiben mag der Zukunft überlassen bleiben, 
die erst den rechten Standpunkt für eine zutreffende Würdigung gewähren kann. 
Immerhin wird hier zum Schluß eine kurze Betrachtung am Platze sein, die 
den Versuch macht, die Summe der folgenden 25 Jahre mit wenigen Worten 
anzudenten. 
Das Dreikaiserjahr 1888 macht Epoche in unserer Geschichte, um so deut- 
licher, als bei der kurzen Dauer der Regierung Kaiser Friedrichs gleichsam eine 
Generation ausfiel. Es ist zugleich ein bitteres persönliches Fürstenlos und ein 
politisches Schicksal unseres Volkes, das in dieser Wendung zum Ausdruck kommt. 
Welche tiefe Tragik liegt darin, daß der vom höchsten Streben beseelte Fürst, 
dessen Stirn unvergänglicher Siegeslorbeer umwand, nachdem ihm viele seiner 
besten Mannesjahre in erzwungener Tatlosigleit zerronnen waren, mit 56 Jahren 
in eben dem Moment zur Regierung gelangte, wo die tückische todbringende 
Krankheit, die ihn befallen hatte, ihm nur noch eine Frist von 99 Tagen ließ!
        <pb n="691" />
        Kaiser Friedrich III. 677 
Dieser kraft= und geistbegabte Manu, dessen politische Haltung von jeher auf 
einen eigenen Ton gestimmt war, der glorreiche Führer in zwei großen Kriegen, 
sah sich seit dem Frieden durch die Stellung als Kronprinz vom öffentlichen Leben 
fast gänzlich ausgeschlossen und zu einer politischen Untätigkeit verdammt, die 
seinem Ehrgeiz und Tatendrang je länger je mehr unerträglich werden mußte. 
Die kurze Stellvertretung seines kaiserlichen Vaters während der Zeit, wo dieser 
an seiner Verwundung litt (1878), gab keinen Raum zu eigener freier Betätigung; 
der Vorsitz in dem wiederhergestellten Staatsrat gewährte bei der verhältnis- 
mäßigen Bedeutungslosigkeit dieser Stellung keine dauernde Befriedigung. Weder 
das Interesse für Kunst und Wissenschaft, das der Kronprinz mit seiner hoch- 
gebildeten, künstlerisch begabten Gemahlin teilte, noch die weitausgedehnten, in 
warmherzigem, großem Sinne geübten Humanitätsbestrebungen vermochten für 
den Mangel einer wahrhaft bedeutenden politischen Wirksamkeit zu entschädigen; 
und dieser Mangel kam dem Thronfolger um so empfindlicher zum Bewußtsein, 
als er mit vielem, was im staatlichen und kirchlichen Leben geschah, keineswegs 
ganz einverstanden war. Er hatte die liberalen Neigungen seiner jüngeren 
Jahre, die auf Einflüsse seiner hochsinnigen Mutter und seines Schwiegervaters, 
des englischen Prinz-Gemahls Albert, zurückgehen mochten, auch im reifen 
Mannesalter festgehalten, übrigens in innigem Einverständnis mit seiner hohen 
Gemahlin; sein Regierungsprogramm, das er bei der Thronbesteigung in einem 
Erlaß an den Reichskanzler veröffentlichte, zeigt trotz des geflissentlichen Fest- 
haltens an den Grundlagen und Traditionen des preußischen Staatslebens doch 
deutliche Spuren davon; und der bedeutendste Akt dieser kurzen Regierung, die 
Entlassung des Ministers des Innern von Puttkamer, hing mit der Abneigung 
des neuen Herrschers vor amtlichen Wahlbeeinflussungen zusammen, die er 
namentlich damals, bei dem Übergang von einer 3jährigen zu einer 5jährigen 
Legislaturperiode in Preußen wie im Reiche, durchaus beseitigt wissen wollte. 
Niemand vermag zu sagen, in welchen Regierungshandlungen sich der freiere 
politische Geist ausgewirkt haben würde, von dem Kaiser Friedrich bescelt war, 
wenn ihm ein längeres Leben beschieden gewesen wäre; das aber läßt sich mit 
Sicherheit behaupten, daß er weder ein parlamentarisches Parteiregiment be- 
absichtigt noch daran gedacht hat, den militärischen Charakter des preußischen 
Staates irgendwie anzutasten. Daß die auswärtige Politik in den gleichen 
Bahnen blieb wie bisher, dafür bürgte schon die Beibehaltung Bismarcks in der 
Stellung als Reichskanzler und Ministerpräsident, womit ja die Leitung der 
auswärtigen Angelegenheiten verbunden war. Trotzdem wäre es wahrscheinlich 
gewesen, daß die durch den Verfassungskonflikt von 1862—66 und dann wieder 
durch den politischen Umschwung seit 1878 zurückgedrängten liberalen Elemente 
im öffentlichen Leben zu stärkerer Bedeutung gelangt sein würden; das Kartell 
der Konservativen und Nationalliberalen bot ja damals eine Grundlage für 
derartige Entwicklungen; es wäre möglich gewesen, daß, mit oder ohne den 
Kanzler, die innere Politik einen starken Ruck nach links hin gemacht hatte. 
Aber es ist müßig, über derartige Möglichkeiten nachzudenken; die Wirklichkeit 
hat dem Leben unseres Volkes andere Bahnen gewiesen. Die Generation 
liberaler Politiker, die mit Kaiser Friedrich jung gewesen war, ist nicht dazu 
gekommen, einen wirklich maßgebenden Einfluß auf die Regierung in Preußen 
und im Reiche auszuüben; Kaiser Wilhelm II., der in dem tatkräftigen Alter
        <pb n="692" />
        678 Schlußwort. 
von 29 Jahren die Regierung übernahm, war, wie die mit ihm herangewachsene 
Generation überhaupt, mehr den positiven Kräften und Richtungen zugetan, 
die die großen Schöpfungen in der Zeit der Reichsgründung hervorgebracht 
hatten, als den kritischen Stimmungen und den unpraktischen Idealen der andern; 
er hielt fest an den Traditionen seines ruhmreichen Großvaters und war bestrebt, 
dessen Werk in möglichst gradliniger Entwicklung fortzusetzen. In den ersten 
beiden Jahren seiner Regierung hat er sich auch noch die Geschäftsleitung durch 
den gewaltigen Kanzler gefallen lassen, als dessen Schüler er sich betrachtete. 
Dann aber kam der Punkt, wo die weitere Möglichkeit des Zusammenwirkens 
aufhörte. Wir kennen heute noch nicht mit Sicherheit die Zusammenhänge und 
Motive, die bei der Krisis obgewaltet haben. Die lähmende Autorität des mit 
dem Bewußtsein seiner Unentbehrlichkeit erfüllten Staatsmannes und auf der 
andern Seite der Drang des jungen Monarchen nach einer wirklich persönlichen 
Ausübung der Regierungsgewalt erklären manches; es scheint sich aber nicht 
bloß um solche persönlichen Momente gehandelt zu haben, sondern zugleich auch 
um starke sachliche Meinungsverschiedenheiten, namentlich in Hinsicht auf die 
Sozialdemokratie, die der Kanzler damals zum Vernichtungskampf heraus- 
zufordern gedachte, während der Kaiser den Weg zum sozialen Frieden wollte. 
Es kam zu einem schroffen Bruch zwischen Kaiser und Kanzler, der eine Zeitlang 
verwirrend und entfremdend auf viele patriotische Gemüter gewirkt hat; der 
Kaiser hat dann freilich, voll Takt und Herzensgüte, wie er war, die erste 
Gelegenheit ergriffen, den entstandenen Riß nach Möglichkeit zu heilen; aber 
einen Staatsmann von der überragenden Autorität des Fürsten Bismarck hat 
er nicht mehr neben sich gehabt. Er ist zwar nicht, wie man wohl zu sagen 
pflegt, sein eigener Kanzler geworden; aber die persönliche Note in der Regierung 
trat stärker hervor als bisher. Freilich durchaus im Rahmen der Verfassung, 
im Reiche wie in Preußen. Es ist schon oben erwähnt worden, mit welcher 
Entschiedenheit sich der Kaiser vom Moment seines Regierungsantritts an durch 
den symbolischen Akt der Beseitigung des politischen Testaments Friedrich 
Wilhelms IV. auf den Boden der preußischen Verfassung gestellt hat; im Reiche 
hat er mit derselben Gewissenhaftigkeit alle verfassungsmäßigen Rechte auf das 
strengste geachtet; es ist mehr nur die Wucht seiner Persönlichkeit im Zusammen- 
arbeiten mit den Ministern, die stärker zur Geltung kommt. Wenn er sich in 
erhöhten Momenten wohl als ein Werkzeug Gottes fühlt und in Demut be- 
zeichnet, so ist das nur ein Ausdruck für das religiöse Verantwortlichkeits- 
gefuhl, in dem er sein hohes Amt führt; der mystische Uberschwang Friedrich 
Wilhelms IV. ist ihm fremd; bei aller Religiosität ist er ein durchaus modern 
empfindender Mensch. Er hat wohl das terenzianische Wort auf sich angewendet: 
Iomo sum, humani nihil a me alienum puto (Ich bin ein Mensch; nichts 
Menschliches ist mir fremd). Mit ungemeiner Vielseitigkeit umspannt sein Geist 
technische, wissenschaftliche, künstlerische Interessen der verschiedensten Art. Jagd, 
Sport, rüstige Leibesübung sind ihm Erholung und Bedürfuis. Ein vorbild- 
liches Familienleben bildet die gesunde Lebensluft, in der er atmet. Ein sieg- 
hafter Optimismus durchweht sein großzügiges, temperamentvolles politisches 
Wollen und Wirken. 
Versuchen wir nun, uns die Bestrebungen und Erfolge der ersten 25 Jahre 
seiner Regierung zu vergegenwärtigen, so tritt ein Ziel beherrschend hervor: die
        <pb n="693" />
        Kaiser Wilhelm II. Bismarcks Entlassung. Weltpolitik. 679 
Bewahrung des Friedens unter Aufrechterhaltung und Förderung aller Macht- 
und Wohlfahrtsinteressen des Reiches. Das war eine Aufgabe von ungeheurer 
Schwierigkeit unter den Verhältnissen, die das fortschreitende Staatsleben der 
Gegenwart geschaffen hat. Die Oberfläche unseres Planeten ist durch die 
Steigerung des Verkehrs und die Zunahme der Bevölkerung in allen Teilen 
der Erde mehr und mehr ein großes zusammenhängendes Ganzes geworden. Das 
europäische Staatensystem, in dessen Rahmen unsere ganze bisherige Geschichte sich 
abspielt, ist im Begriff, sich zu einem Weltstaatensystem umzubilden, in dem ganz 
andere Maßstäbe und Machtverhältnisse gelten als bisher. Rings um uns her 
sind Riesenreiche entstanden oder in der Bildung begriffen, die weit über Umfang 
und Bevölkerungszahl der bisherigen Großstaaten hinansgehen; alles, was an 
der Peripherie liegt, dehnte sich aus, während wir in unserer eingeschlossenen 
dittellage, im Herzen des europäischen Festlandes, in Gefahr gerieten, hinter 
den neuen Weltmächten, die rings um uns her emporkamen, zurückzubleiben. Es 
bedurfte einer vermehrten Anstrengung, um uns in der ersten Reihe zu be- 
haupten. Kaum hatten wir die normale nationalstaatliche Daseinsform gewonnen, 
die Länder wie Frankreich und England schon seit Jahrhunderten besitzen, so sahen 
wir uns durch das Schicksal zu einer neuen Formwandlung gezwungen, um uns 
in dem werdenden Weltstaatensystem als eine der führende Mächte, als „Welt- 
macht“, aufrechtzuerhalten. Das ist der Sinn der „Weltpolitik“, die das Zeit- 
alter Kaiser Wilhelms II. charakterisiert. Es ist eine Politik, die darauf ausgeht, 
dieselbe Stellung und Geltung, die wir uns in dem alten europäischen Staaten- 
system seit den Zeiten des Großen Kurfürsten und Friedrichs des Großen er- 
rungen hatten, auch in dem weiteren Kreise des neuen Weltstaatensystems zu 
behaupten. Diese Weltpolitik Deutschlands hat eine gewisse innere Verwandtschaft 
mit dem Imperialismus der europäischen Rand= und Außenländer: England, 
Frankreich, Rußland; aber sie ist zugleich auch in charakteristischer Weise davon 
verschieden. Es ist uns nicht in erster Linie auf die Begründung eines großen 
überseeischen Kolonialreiches angekommen, wenngleich Ansätze und Möglichkeiten 
dazu geschaffen worden sind; die überseeische Welt war schon von den anderen 
Völkern in der Hauptsache aufgeteilt, als wir auf dem Plan erscheinen konnten, 
und unsere europäische Lage war auch der Schaffung eines solchen Weltreiches 
nicht günstig. Wir haben uns begnügt, unseren afrikanischen Besitz innerlich 
auszubauen und zu befestigen, wir haben Stützpunkte erworben wie Kiautschon 
und Samoa, wir haben andererseits Besitzungen und Aussichten an der Ostküste 
Afrikas geopfert, um Helgoland zu erwerben und damit die Linie unserer Küsten- 
verteidigung erst wirksam zu schließen. Bei weitem mehr als auf überseeischen 
Landerwerb ist es uns auf die Ausdehnung unserer überseeischen Ausfuhr, auf 
die Sicherung von Rohstoff= und Absatzmärkten für unsere Industrie an- 
gekommen; und diese Sicherung haben wir in der Hauptsache in der Vertretung 
des Grundsatzes gesucht, daß in den Haupthandelsgebieten der Welt die Tür für 
uns wie für die anderen handeltreibenden Völker offen sein und bleiben müsse. 
Wo es ging, haben wir uns auch wohl besondere Vorteile und eine Vorzugs- 
stellung im Wirtschaftsleben zu erwerben gesucht, wie in der uns befreundeten 
Türkei, auf Grund von Bahnkonzessionen, wie denen zum Bau der anatolischen 
und der Bagdadbahn. Die Orientreisen des Kaisers, die Anbahnung sym- 
pathischer Beziehungen zu der Welt des Islam standen mit diesen Zielen in
        <pb n="694" />
        680 Schlußwort. 
Verbindung. Es galt bei alledem, unsere wachsende Bevölkerung, den jährlichen 
Überschuß von fast 900 000 Menschen, durch Steigerung unserer Exportindustrie 
zu versorgen, da auch ein verstärkter landwirtschaftlicher Betrieb dazu nicht aus- 
reichte, und Siedlungskolonien uns nicht zu Gebote standen. Dieses Ziel ist 
auf eine befriedigende Weise erreicht worden. Die Auswanderung, die nach 1871 
eine starke Ausdehnung angenommen hatte, ist seit den 80 er Jahren zum Rück- 
gang gekommen und weiterhin fast ganz verschwunden. Das ist das Haupt- 
resultat der Weltpolitik in den ersten 25 Jahren Kaiser Wilhelms II. Und 
dieses Resultat ist errcicht worden, ohne daß es deswegen zu einer Störung des 
Weltfriedens zu kommen brauchte. Wo sich überseeische Verwicklungen ergaben, 
wie in der Marokkofrage, da hat die Weltpolitik Wilhelms II. einen billigen 
Ausgleich der Gefahr eines Weltkrieges entschlossen vorgezogen. Das war nicht 
nach dem Sinn alldentscher Heißsporne, aber sicherlich nach dem Sinn der großen 
Mehrzahl des deutschen Volkes. 
Im Innern wie nach außen stand die Politik Wilhelms II. im Zeichen 
des Friedens. Die Idee der sozialen Gerechtigkeit leuchtete ihr als Leitstern; 
das Ziel war: Ausgleich der großen Interessengegensätze, Verhütung des Klassen- 
kampfes. Auch dieses Ziel ist, das können wir sagen, innerhalb der Grenzen 
erreicht worden, die durch die Unvollkommenheit der menschlichen Natur gezogen 
find. Trotz der steigenden Bedeutung unserer Exportgewerbe haben wir nicht 
die Bahn einer einseitig industrialistischen Entwicklung, wie England, ein- 
geschlagen; wir haben unsere Landwirtschaft vor dem drohenden Verfall bewahrt 
und sie in den Stand gesetzt, den größten Teil des einheimischen Bedarfs an 
Lebensmitteln zu befriedigen, so daß unsere Abhängigkeit vom Ausland sich in 
erträglichen Grenzen hält; und der unvermeidliche Interessengegensatz zwischen 
den Erzengern und den Verzehrern der Nahrungsmittel konnte dabei zwar nicht 
ausgeschaltet, aber doch in Schranken gehalten und zu einem leidlichen Ansgleich 
gebracht werden. Der Vorzug, den eine monarchische Regierung vor jeder par- 
lamentarischen Parteiregierung voraus hat, daß sie über den wirtschaftlichen und 
sozialen Klassengegensätzen steht und unabhängig von den einseitigen An- 
schonungen und Forderungen der Parteien das Staatswohl zur Richtschnur 
ihrer Politik machen kann, hat sich auch in der Arbeiterfrage bewährt. Der 
Weg zum sozialen Frieden wurde im ganzen unbeirrt fortgesetzt, wenn auch 
die optimistischen Erwartungen der ersten Regierungsjahre sich nicht ganz er- 
füllten. Das Sozialistengesetz wurde seit 1890 nicht wieder ernenert; statt 
dessen beschritt der Kaiser — trotz der Bedenken Bismarcks — die Bahn einer 
umfassenden Arbeiterschutzgesetzgebung. Es kam in erster Linie darauf an, den 
Arbeitern Schutz zu gewähren gegen eine willkürliche und schrankenlose Aus- 
beutung der Arbeitskraft, den Umfang der Kinderarbeit einzuschränken mit Rück- 
sicht auf die Gebote der Menschlichkeit, die Stellung der Frauen im Haushalt der 
Arbeiter bei der Berechnung ihrer Arbeitszeit in der Fabrik mehr als bisher 
zu berücksichtigen und dadurch dem Familienleben mehr Halt und Ordnung zu 
geben. Eine internationale Konferenz diente dazu, wenigstens prinzipiell eine 
Übereinstimmung der sozialpolitischen Autoritäten aus den wichtigsten Kultur- 
ländern zu erzielen, die eine gewisse Bürgschaft dafür bot, daß Deutschland, 
wenn es mit einer gesetzlichen Regelung dieser Verhältnisse vorging, nicht auf 
die Dauer allein bleiben würde. Denn natürlich mußte eine Gefahr, die Bismarck
        <pb n="695" />
        Friedenspolitik nach außen und im Innern. Sozialgesetzgebung. 681 
immer betont hatte, vermieden werden, nämlich die, daß die Konkurrenzfähigkeit 
unserer Industrie auf dem Weltmarkt durch eine solche Gesetzgebung beein- 
trächtigt würde. So entstand das Arbeiterschutzgesetzvom 1. Juni 1891, dessen 
Bestimmungen noch durch weitere Gesetze aus den nächsten Jahren ergänzt 
worden sind. Daneben ist die Arbeiterversicherungsgesetzgebung in der schon 
oben angedeuteten Weise ausgebaut und 1911 in einem zusammenfassenden Ge- 
setze zu vorläufigem Abschluß gebracht worden. Zugleich wandte sich die sozial- 
politische Fürsorge auch dem neu entstehenden Mittelstande der Angestellten in 
den Privatbetrieben zu, die in ähnlicher Weise wie die Arbeiter einer Krank- 
heits-, Invaliditäts= und Altersversicherung unterstellt wurden. Man ging da- 
bei von der Erwägung aus, daß die notdürftige Sicherung der Existenz, die da- 
durch herbeigeführt werden soll, nicht als Polster der Trägheit wirken werde, daß 
die vielgescholtene Rentensucht doch nur als eine unerfreuliche Begleiterscheinung 
der segensreichen neuen sozialpolitischen Ordnungen anzusehen sei, daß die Ge- 
fahr einer Erschlaffung der Selbstverantwortlichkeit und Arbeitsenergie in den 
Massen des Volkes doch nur in der Einbildung pessimistisch übertreibender Beur- 
teiler bestehe. Die Früchte einer solchen Gesetzgebung können natürlich erst 
in Jahrzehnten reifen; man wird aber hoffen dürfen, daß dadurch nicht nur 
mehr innere Ruhe und Freudigkeit in das Leben der arbeitenden Klassen kommen 
wird, sondern daß auf die Dauer diese Verbesserung ihrer Lebensbedingungen 
nicht ohne Einfluß auf eine gesundere Entwickelung ihrer vaterländischen und 
staatlichen Gesinnung bleiben wird. In diesen Zusammenhang gehört auch die 
preußische Steuerreform von 1891, die ja vor allem den Gesichtspunkt der 
sozialen Gerechtigkeit zur Geltung gebracht hat; und wenn im Reiche in dieser 
Hinsicht noch keine allgemein befriedigende Neuordnung gelungen ist, so liegt 
darin nur eine Andeutung dessen, was in Zukunft noch zu tun bleibt, um das 
Gefühl der staatlichen Interessengemeinschaft in allen Schichten unseres Volkes 
noch stärker und allgemeiner zu machen. Der Prozeß der inneren Staatsbildung, 
durch den die Bevölkerung eines Staates zum politisch bewußten Volke wird, 
ist bei uns in Preußen und Deutschland ein anderer gewesen, als in den Muster- 
ländern des Parlamentarismus und der Demokratie. In England beispielsweise 
hat er sich so vollzogen, daß die alte ständische Aristokratie sich mit den übrigen 
Klassen verband, um das Königtum herabzudrücken und die Regierungsgewalt 
dem Namen nach in die Hände der Volksgesamtheit, tatsächlich in die Hände der 
herrschenden Klassen zu bringen. Bei uns in Preußen und in Deutschland über- 
haupt bildet die Monarchie den festen Kristallisationskern, um den herum sich die 
verschiedenen Schichten der Bevölkerung zusammengeschlossen haben, voran der 
Adel in enger Verbindung mit dem Offizierkorps der Armee, zum Teil auch mit 
dem Beamtentum, das aus adligen und bürgerlichen Elementen zusammengesetzt 
war; dann die gebildeten Klassen und das gesamte Bürgertum bis tief hinab 
in die unteren Schichten, die namentlich auch durch die militärische Organisation 
des Volksheeres von dem monarchischen Staatsgeist berührt wurden; dieser Pro- 
zeß ist durch die sozialdemokratische Bewegung zeitweise gestört worden, aber 
vielleicht nur scheinbar; ihn zu vollenden ist die Aufgabe der Zukunft. 
Diese Friedeusarbeit mußte geleistet werden mit dem Schwert in der Hand. 
Unsere Mittellage setzte uns bei der fortdauernden Revanchelust in Frankreich, 
bei der Empfindlichkeit der Reibungsflächen auf der Balkanhalbinsel, an der
        <pb n="696" />
        682 Schlußwort. 
unser Interesse doch ein ganz anderes geworden war als zu Bismarcks Zeiten, 
bei den Rückwirkungen überseeischer und weltpolitischer Verwicklungen auf 
unsere Festlandsstellung, der Gefahr eines konzentrischen Druckes aus, gegen den 
wir nur durch die größten militärischen Anstrengungen einen Widerstand schaffen 
konnten, der ausreichte, den Frieden zu bewahren. Es ist oft von befugter Seite 
ausgesprochen worden, daß wir die Kosten unserer Rüstungen zu Wasser und zu 
Lande als eine Versicherungsprämie für die Erhaltung des Friedens buchen 
mußten. Es bedarf in unserem Staat von Zeit zu Zeit immer wieder neuer 
durchgreifender Einrichtungen, um die allgemeine Wehrpflicht, auf der unsere 
Sicherheit beruht, nicht zu einem leeren Schein werden zu lassen und unser 
Heer in einer den veränderten Weltverhältnissen entsprechenden Weise zu ver- 
stärken und zu verjüngen. Unter der Regierung Wilhelms II. sind ernste und 
bedeutungsvolle Schritte zu diesem Ziele getan worden. Die früher für un- 
zulänglich gehaltene zweijährige Dienstzeit ist zur Einführung gelangt und hat 
sich bei gesteigerter Anstrengung im Dienst bewährt, während Rußland bei seinem 
viel größeren Heer eine längere Dienstzeit vorzog und Frankreich den Mangel 
an Nachwuchs durch die Wiederherstellung der 3 jährigen Dienstpflicht aus- 
zugleichen versucht hat. Die Vermehrung der Streitkräfte in den beiden Nachbar- 
ländern und die Veränderung der Weltlage durch die Balkankriege der Jahre 
1912 und 1913 haben uns gezwungen, eine noch vollständigere Ausnutzung 
unserer Wehrkraft in die Wege zu leiten; und die finanziellen Mittel dafür sind 
zum großen Teil gerade von den wohlhabenden Klassen durch einen besondern 
einmaligen Wehrbeitrag aufgebracht worden mit einer Opferwilligkeit und 
einem Verständnis für die Staatsnotwendigkeiten, welche die zunehmende Stärke 
vaterländischer Gesinnung und politischer Urteilskraft beweisen. 
Aber der Rüstung zu Lande mußte eine entsprechende Seerüstung zur Seite 
treten. Es ist das historische Verdienst Kaiser Wilhelms II., daß er diese Not- 
wendigkeit klar erkannt und die Konsequenzen daraus gezogen hat. Seit der 
überseeische Export eine Lebensfrage für unser Volk geworden war, machte sich 
die Ungunst unserer geographischen Lage auch insofern geltend, als die Mög- 
lichkeit einer Abschneidung vom ozeanischen Weltverkehr durch das unserer Küste 
vorgelagerte England als eine neue große Gefahr hervortrat. Wenn wir nicht 
jederzeit von dem guten oder bösen Willen Englands in bezug auf unsern 
überseeischen Handel abhängig sein wollten, so mußten wir trachten, eine See- 
macht zu werden, die zwar England nicht geradczu ebenbürtig zu sein brauchte, 
die aber doch so stark sein mußte, um auch dieser seebeherrschenden Macht einen 
Krieg mit uns als ein Wagnis erscheinen zu lassen, bei dem die eigene maritime 
Machtstellung auf dem Spiele stand. Das und nichts anderes ist der Sinn 
unserer Secrüstungen gewesen, die in drei kräftigen Anläufen, 1898, 1900, 1908, 
jedesmal mit einem durch die Entwicklung der Seestreitkräfte höher gesteckten Ziel 
und unter steigenden finanziellen Opfern uns die gebührende Stellung unter den 
Seemächten der Welt verschafft haben, ohne die wir uns niemals als Weltmacht 
würden behaupten können. 
Gedeckt durch diese doppelte Rüstung glaubte das Deutschland Wilhelms II. 
getrost seinen Friedensbestrebungen nachgehen zu können, maßvoll in seinen An- 
sprüchen, aber nicht gewillt, sich von dem Platz an der Sonne verdrängen zu 
lassen, furchtlos den nicht herausgeforderten Feindseligkeiten die Stirn bietend,
        <pb n="697" />
        Zweijährige Dienstpflicht. Flottenpolitik. Der Zweibund. England. 683 
aber doch entschlossen, jeden Konflikt zu vermeiden, der nicht das Lebensinteresse 
und die politische Ehre des Volkes berührte. Die ganze Gefahr unserer Lage 
zwischen den größten Militärmächten des Festlandes und gegenüber der stärksten 
Seemacht der Welt enthüllte sich erst während der Regierungszeit Wilhelms II. 
Die große Koalition, die schon Bismarck in seinen politischen Träumen ängstigte, 
begann immer mehr in den Bereich der Möglichkeit zu rücken. Daß die Nicht- 
erneuerung des „Rückversicherungsvertrages“ mit Rußland 1890 diese Ent- 
wicklung beschleunigt hat, wird kaum zu bestreiten sein; allerdings ist es zweifel- 
haft, ob sie überhaupt noch aufzuhalten war, und ob nicht auch eine fort- 
dauernde Verbindung mit Rußland das Vertrauen unseres Bundesgenossen 
Osterreich-Ungarn einmal hätte erschüttern können. Die Verbindung zwischen 
Rußland und Frankreich enthielt zunächst keine unmittelbare Bedrohung Deutsch- 
lands, sie stellte aber ein wirksames Gleichgewicht zwischen Zweibund und Orei- 
bund her, das eine zu günstige Gelegenheit für das gewohnte diplomatische 
Ränkespiel Englands darbot, als daß diese Macht versäumt hätte, Gebrauch da- 
von zu machen. Seit dem Regierungsantritt des Königs Eduard VII. sprach 
man bald von einer englischen Einkreisungspolitik, die gegen Deutschland ge- 
richtet war. Deutschland war zum gefährlichen Rivalen Englands auf dem 
Weltmarkt geworden; es schien im Begriff, durch seinen Flottenbau das bis- 
herige Maß der Überlegenheit Englands in der Seegeltung in Frage zu stellen. 
Da entsprach es den alten Methoden der englischen Politik, eine solche Macht 
durch eine Koalition der übrigen Festlandsmächte in Schach zu halten. Solange 
England noch in Rußland einen gefährlichen Rivalen in Mittel= und Ostasien 
zu fürchten hatte, ließ sich eine solche Politik nicht leicht bewerkstelligen; es 
gab eine Zeit (1898—1902), wo England sogar bemüht war, Deutschland gegen 
Rußland auszuspielen — Bemühungen, die freilich an der Vorsicht und dem 
Friedenswillen Deutschlands scheiterten, das vielmehr wieder ein gutes nach- 
barliches Verhältnis zu Rußland hergestellt hatte und bewahren wollte. Das 
Jahr 1900 sah noch ein allgemeines Zusammenwirken der neuen Weltmächte 
gegen China, zur Ahndung des Völkerrechtsbruches, der durch die Ermordung 
des deutschen Gesandten begangen worden war; bald darauf aber vollzog sich 
eine neue Gruppierung der Mächte, die auch auf die Stellung Deutschlands ver- 
hängnisvoll einwirkte. Das englisch-japanische Bündnis von 1902 trug schon 
den Krieg im Schoße, der 1904 zwischen Rußland und Japan ausbrach, und 
dessen Ausgang England auf lange hinaus von der Furcht vor dem asiatischen 
Rivalen befreite. Rußlands Verbündeter, Frankreich, suchte schon 1904 An- 
schluß an England, und das russisch-französische Bündnis wurde dann nach dem 
Kriege auch zur Brücke für die Verständigung zwischen Rußland und England 
(1907), nachdem die Bemühnngen der deutschen Politik, ein engeres Einver- 
nehmen der drei Ostmächte herbeizuführen, gescheitert waren. 
Diese Konstellation erlanbte England und seinen Verbandsgenossen, einen 
wachsenden konzentrischen Druck auf Deutschland auszuüben, wie er sich schon 
1905 in der Marokkoangelegenheit und 1906 auf der Konferenz von Algeciras 
geltend gemacht hatte; dort hatte auch der seit 1901 und 1904 immer unzu- 
verlässiger gewordene Dreibundgenosse Italien sich den Gegnern Deutschlands 
angeschlossen. Um so fester mußte Deutschland mit Osterreich-Ungarn zusammen- 
halten. Die Interessen der beiden Zentralmächte verbanden sich immer un-
        <pb n="698" />
        684 Schlußwort. 
lösbarer; und als die türkische Revolution von 1908 die habsburgische Monarchie 
zwang, die tatsächliche Besetzung und Verwaltung Bosniens, die sie unter Zu- 
stimmung des Berliner Kongresses seit 30 Jahren ausubte, in eine förmliche 
Einverleibung zu verwandeln, da stand das Deutsche Reich mit „Nibelungen- 
treue“ an der Seite seines Verbündeten und beschwor dadurch die Gefahr eines 
kriegerischen Ausbruchs der feindseligen Gefühle, die sich damals in Eugland und 
Rußland regten. Die deutsche Politik war durchaus auf eine Vermeidung 
kriegerischer Verwicklungen und auf eine Befestigung der herrschenden Macht- 
und Besitzzustände gerichtet. Sie suchte auf eine sehr entgegenkommende Weise 
1909 den Marokkostreit loszuwerden; sie erzielte 1910 ein Einverständnis mit 
der russischen Regierung, das die Gefahr eines feindlichen Zusammenwirkens 
der beiden verbündeten Nachbarn Deutschlands auszuschließen schien. Aber die 
vordringende Begehrlichkeit und Rücksichtslosigkeit des sich auf England stützen- 
den französischen Imperialismus brachte in der Marokkofrage 1911 noch einmal 
eine gefährliche Krisis hervor, die freilich bei der maßvollen Festigkeit der deut- 
schen Regierung durch einen billigen Ausgleich überwunden wurde, und das Ver- 
hältnis zwischen Frankreich und Rußland nahm wieder eine für Deutschland 
bedrohliche Intimität an. Indessen, man konnte hoffen, daß das feste Zu- 
sammenhalten der beiden Zentralmächte und ihre militärische Kraft und Be- 
reitschaft etwaige Kriegsgelüste der Gegner in Schranken halten würde; und der 
Verlauf der Tripolisunternehmung führte auch Italien 1912 an die Seite 
seiner Bundesgenossen zurück, so daß der Dreibund fester zu sein schien, als vor- 
her. Die Balkankriege von 1912 und 1913, bei denen OÖsterreich-Ungarn sich 
ebenso zurückhielt wie Rußland, das freilich als Drahtzieher in der Verborgen- 
heit das Spiel zu beherrschen suchte, gaben der deutschen Politik Veranlassung, 
mit der englischen zum Zwecke der Erhaltung des Friedeus zusammenzuarbeiten, 
und dies schien trotz der verstärkten Bereitschaft unserer Flotte, die nach der Krisis 
von 1911 herbeigeführt worden war, und trotz des Scheiterns der englischen 
Bemühnungen, uns zu einer Einschränkung unserer maritimen Rüstungen zu 
veranlassen, doch die Grundlage für eine Verbesserung der gegenseitigen Be- 
ziehungen geschaffen zu haben, an der man mit Vertrauen und guter Hoffnung 
weiterzuarbeiten gedachte. 
So etwa erschien die Lage zu der Zeit, wo die Jubelfeier der 25 jährigen 
Regierung Wilhelms II., des „Friedenskaisers“, begangen wurde. Die Umschau 
über das Soll und Haben unseres Volks= und Staatslebens, zu der diese Feier 
Veranlassung gab, gewährte im großen und ganzen ein Bild, das patriotische 
Herzen wohl befriedigen konnte. Wir waren in einem starken Fortschritt be- 
griffen. Handel und Verkehr, Landwirtschaft und Industrie, Technik und 
Wissenschaft, Wohlfahrt und Gesittung des Volkes entwickelten sich in erfreu- 
lichem Wachstum. Wir konnten hoffen, trotz der französischen Rachegelüste, trotz 
der Maßlosigkeit des russischen Panslawismus, trot der eifersüchtigen Feindselig- 
keit Englands durch maßvolle Festigkeit unserer Politik bei starker militärischer 
Rüstung den Frieden zu erhalten und in erfolgreichem Wettbewerb mit andern 
Völkern der Erde die Stellung in der Welt zu erringen und zu behaupten, die 
den Lebensinteressen und der wachsenden Kraft unseres Volkes entspricht. Diese 
hoffnungsvolle Entwicklung hat eine jähe Unterbrechung erfahren durch die 
Mordtat von Serajewo und durch den ungeheuren Weltkrieg, in den wir seit dem
        <pb n="699" />
        Die englische Einkreisungspolitik. Entspannung. Der Krieg und unsere Hoffnungen. 685 
August 1914 verwickelt worden sind. Die Haltung unserer Gegner, die Oster— 
reich herabwürdigen und uns selbst politisch demütigen wollten, hat uns das 
Schwert in die Hand gezwungen zum Verteidigungskampf gegen einen lange 
vorbereiteten Überfall. Es ist die denkbar schwerste Probe für den Staat der 
Hohenzollern und das Deutsche Reich. In diesem Kriege werden die 
eisernen Würfel geworfen um Sein oder Nichtsein einer deutschen Weltmacht; 
wie einst das Preußen Friedrichs des Großen im Siebenjährigen Kriege, so 
kämpft in diesen Tagen das Deutsche Reich unter seinem Hohenzollernkaiser um 
seine Existenz gegen eine Welt von Feinden. Wir hoffen und glauben, daß wir 
mit Gottes Hilfe durchhalten und einen Frieden erkämpfen werden, der den 
eisernen Druck von unseren Grenzen nehmen und uns mit einem freien gesunden 
Volks= und Staatsleben im Innern zugleich auch eine ungehemmte Entfaltung 
unserer Kräfte nach außen bringen wird. 
Was die Hohenzollern unserem Volke durch die Jahrhunderte hindurch 
geworden sind, lehrt dieses Buch in schlichter, wahrheitsgetreuer Darstellung. 
Möge das erlauchte Haus auch in Zukunft unserm Vaterlande Fürsten geben, 
die es zu Macht und Wohlfahrt führen! Denn eine starke monarchische Führung 
wird unsere Zukunft ebensowenig entbehren können, wie die vom Lärm der 
Waffen erfüllte Gegenwart.
        <pb n="700" />
        Personenverzeichnis. 
A. 
Abeken, Heinrich, Wirkl. Geh. 
Legationsrat 632. 633. 
Abenberg, Graf Babo v. 5. 
Abenberg, Grafen v. 4. 5. 8. 
a boll= König von Italien 
( 966) 18. 
Adalbert, Prinz von Preußen 
Akelert Graf des Thur= und 
Scherra-Gaues 8. 
Malbert v. Zollern-Haigerloch 
Arciteid, Herzogin von Fran- 
cien 18. 
Adler-Salvius 184. 185. 
Adolf (von Massaug, Römischer 
König 22. 
Adolf, Herzog von Nassau 619. 
Adolf Friedrich von Holstein- 
Gottorp,. Thronfolger, dann 
(1751) König von Schweden, 
Gemahlde Lufse Ulrike (s. d.) 
13. 341. 364. 
Adolf II., Graf von Holstein 
6. d. Schauenburg 32. 
3 
Agnes (von Poitiers), Nömische 
Kaiserin (Gemahlin Hein- 
richs III.) 1 
Agnes, ersbaindon Schwaben 
(Gemahl in des Herzogs 
Friedrich, Grafen von Büren, 
des ersten Hohenstaufen) 18. 
Agnes, Gräfin von Anhalt 
(erste Gemahlin des Grafen 
Joachim Ernsh geb. Gräfin 
v. Barby 14. 
Agnes, Gräfin v. Solms-Lau- 
bach (Gemahlin des Grafen 
Friedrich Magnus), geb. 
Gräfin v. Wied 14. 
Agtichla, Johann 128. 131. 
132 
Qitzema, s. Lieuwe. 
Albert, Kronprinz von Sachsen 
(nachher König) 608. 638. 
Albert, Kurfürst von Sachsen, 
letzter aus dem anhaltinischen 
Hause 79. 
Albert von Sachsen-Koburg, 
Gemahl der Königin Vie- 
toria von England (Prinz- 
gemahl) 565. 584. 677. 
Albrechtl-.v1# , Römischer König 19. 
Albrecht II Römischer König, 
als Herzog von Osterreich 
Albrecht V., König von 
Böhmen und Ungarn, 
Schwiegersohn Kaiser Sig- 
munds 71. 80. 82. 92. 93. 7 
Albrecht Achilles, Kurfürst von 
Brandenburg 3. 83—85. 
92—101. 
Albrecht, Kurfürst von Sachsen. 
Albsecch. Erzherzog von Oster- 
reich, Statthalter der Nieder- 
lande 148. 159. 
Albrecht Friedrich Rudolf 
Dominik, Erzherzog von 
Österreich 610. 626. 
Albrecht III., Herzog von Oster- 
reich 25. 
Albrecht, Herzog von Bayern- 
München 95. 
Albrecht Friedrich, Herzog in 
Preußen (f 1618) 11. 15. 
131. 139. 140. 163. 
Albrecht #artgraf von Ans- 
dach), seit 1511 Hochmeister 
des Deutschen Ordens, seit 
1525 Herzog in Preußen 11 
bis 14. 117. 121. 129. 131. 
Albrecht Friedrich, erster Mark- 
graf 
Sonnenburg 11. 
Albrecht I., der Bär, Mark- 
graf von Brandenburg 34 
bis 37. 39. 54. 
von Brandenburg- 
Albrecht II., Markgraf von 
Brandenburg 38. 41. 42. 
Albrecht Alcibiades, Markgraf 
von Culmbach- Bayreuth 129 
bis 131. 
Albrecht der Unartige, Mark- 
graf von Meißen 43. 
Albrecht der Schöne, Burggraf 
von Nürnberg 23. 24. 
Albrecht (Bruder Joachims I.), 
1513 Erzbischof von Magde- 
burg, 1514 Kurfürst von 
Mainz, 1518 Kardinal 12. 
117—125. 
Aleander, päpstlicher Legat 120. 
Alexander I., Kaiser von Ruß- 
land 430. 436. 438. 439 bis 
441. 447. 449. 450. 459. 466. 
469. 471. 478. 489—491. 
510. 
Alexander II, Kaiser von Ruß- 
land 580. 592. 593. 601. 
619. 635. 652. 653—654. 
Alexander III., Kaiser von Ruß- 
land 654. 656. 657. 
Alerander, Prinz von Hessen 
Kai- 
geb. 
von 
Alexandra Feodorowna, 
serin von Rußland, 
Prinzessin Charlotte 
Preußen 13 
Alexandrine, Prinzessin von 
Preußen (Gemahlin des Erb- 
großherzogs Paul Friedrich 
von Mecklenburg-Schweriny), 
Tochter Friedrich Wil- 
helms III. 514. 
Alexei, Zar 193. 195. 
Alfred der Große, König von 
England 18. 
Algarotti 344. 
Alphons X. „König von Kasti- 
lien (# 12 84) 18. 
Altenstein, Frhr. v. 446. 453. 
458 (Finanzminister). 492 
Kulmsminister) 497. 512.
        <pb n="701" />
        Alvensleben—Bennigsen. 
687 
Alvensleben, Geschlecht 73. 77. 
Alvensleben, Busso v., Ober- 
marschall des Kurfürsten 
Johann 105. Magdeburgi- 
scher Domherr 118. 
Alvensleben, Konstantin v., 
General 580. 638. 
Amalie, Tochter König Fried- 
rich Wilhelms I. von Preußen 
367. 401. 
Amalie, Tochter König Georgsl. 
von England 310—312. 
Amerongen, van 225. 
Ancillon, v., Staatsrat 470. 
Andechs, Grafen v., als Her- 
zöge von Meran 21. 
Andrassy, Graf, öst.-ung. 
Minister 652. 
Anna, Großfürstin von Nuß- 
land, Tochter Peters des 
Großen, vermählt mit Karl 
Friedrich Herzog von 
Holstein -Gottorp, Mutter 
Peters III. 15 
Anna Iwanowna, 
von Rußland 325. 
Anna Karlowna (Prinzessin 
von Braunschweig), russische 
Hrohfürstin, Mutter Iwans 
Kaiserin 
Anna, Kurfürstin von Bran- 
denburg (Gemahlin Johann 
Sigismunds), geb. Prin- 
zessin von Preußen 139. 
157. 158. 161. 163. 165. 166. 
Anna, Kurfürstin von Bran- 
denburg (zweite Gemahlin 
Albrechts Achilles), geb. Her- 
zogin von Sachsen 101. 
Anna, Markgräfin von Bran- 
denburg # 1514), Gemahlin 
des Herzogs Friedrich von 
Schleswig-Holstein-Gottorp 
(nachmaligen Königs Fried- 
rich I. von Dänemark) 13. 
Anstett v., russischer Staats- 
rat 471. 
Apraxin, russ. General 369. 
Archenholtz. Historiker 375. 
d’Argens, Marquis 344. 371. 
aArndt, Ernst Moritz 472. 502. 
us 2. Historiker 325. 
Arnim- Boyhenburg, Hans 
Georg v., General 174. 
Arnim- Boibenhurg. Georg 
Dietloff v., Justizminister 
350. 
Arnim-Boytzenburg, Adolf 
Heinrich Graf v. 523. Mi- 
nister des Innern 526. 
530—532. Ministerpräsident 
533. 534. 576. 593. 
Arnim-Boytzenburg, Graf 
Harry v. (Botschafter) 652. 
Abö. Heinrich v., Minister 
des Auswärtigen 533. 
Arnim, Achim v. 460. 
Arnim, Bettina v. 511. 
Arnold, Müller 396. 464. 
Artois, Graf v. 417. 
Auerswald, Alfred v., Staats- 
minister 526. 534. 
Auerswald, Rudolf v. 458 
Oberpräsident 538. 539.566. 
Auerswald, Hans v., Abgeord- 
neter 537. 
August II., König von Polen 
305. 314. 
August III., Kurfürst von 
Sachsen und König von 
Polen 314. 315. 362. 363. 
387. 
August, Kurfürst von Sachsen 
130. 135. 137. 138. 
August, Herzog zu Sachsen, 
Administrator von Magde- 
burg 168. 174. 186. 217.218. 
August Wilhelm, Herzog von 
Braunschweig-Bevern 368. 
August Wilhelm, Herzog 
von Cumberland, Sohn 
Georgs II. von England 
367. 368. 
August Wilhelm, Sohn Fried- 
rich Wilhelms I. 12. 365. 
367. 368. 405. 
Ruaust, „Prinz von Württem- 
erg 
Augusta, Deutsche Kaiserin 
und Königin von Preußen 
(Gemahlin Kaiser Wil- 
helms I.), geb. Prinzessin 
von Sachsen-Weimar 15. 17. 
565. 582. 584. 594. 598. 
631. 634. 641. 666. 675. 677. 
Augnstenburger, s. Christian 
Karl Friedrich August, 
Herzog und Friedrich, Erb- 
prinz von Augustenburg. 
Aurelle de Paladines, franzö- 
sischer General 643. 644. 
Avaux, Graf von, französischer 
Diplomat 185. 
B. 
Bär, Benjamin Ursinus v., 
Bischof 263. 
Bamberg, Bischöfe von 20. 
Baner, schwed. General 176. 
Barbara, Nömische Kaiserin 
Cweite Gemahlin Sig- 
munds) geb. Gräfin v. Eili 
Barbara, Markgräfin von 
Brandenburg (Kulmbach- 
Bayreuth, Gemahlin Jo- 
*WrW des Alchymisten) 30. 
Barbara, Tochter des Kur- 
fürsten, Albrecht Achilles 97. 
* 8 !iv“ russischer 
General 476. 
Barfus, Hans Albrecht Graf 
— Feldmarschall 258. 259. 
u*' „Herzog von Pommern- 
Stettin 38. 
Barral, Graf, italienischer 
Botschafter 601. 
Bartenstein, v., Hofrat Kaiser 
Karls VI. 325. 
Bartholdi, Christian Friedrich 
Frhr. v., Kurfürstlich brau- 
derbrrasce Geheimer Nat 
261. 26 
nun Friedrich Daniel 
543. 
Banuer, runo 512. 
Bayle 2 
8 ältere und jüngere 
Linie 11. 
Bazaine 637. 642. 643. 
Beatrix, römische Kaiserin 
(Gemahlin Friedrichs I., 
Barbarossa), geb Gräsin 
von Burgund 1 
Beatrix, Gräfin von Orla- 
münde 21. 
Beatrix die Jüngere von 
Staufen, Tochter Philipps 
von Schwaben 18. 
Beauharnais, Eugen 475. 
Beansobre 268. 
Bebel, August 665. 
Becker, Nikolaus 520. 
Beckralhh, Hermann von 526. 
Begas, Reinhold 674. 
Beguelin, v., Amalie 463. 
Behrgnds, Abgeordneter, 537. 
Bdeheche, Grof, österreichischer 
Minister 5 
Belle-Isle, 75r cmön scher Feld- 
marschall 327. 328. 330. 
Belling, v., Husarenoberst 374. 
Below- Hohendorf, v. 539. 
Benedek, Ludwig Ritter v., 
österreichischer Feldzeug- 
meister 608. 610. 
Benedetti 616. 630. 631—633. 
635. 
Benedikt XIV., Papst 348. 
Bennigsen. Rudolf v., 439. 
440. 480. 567. 618. 620 bis 
622. 667.
        <pb n="702" />
        688 
Berg Caulincourt. 
Berg, Frau v., 423. 
Bernadotte, französischer Mar- 
schall 439. 430. 434. 478. 
479. 480, s. Karl XIV. 
Bernhard, Herzog von Braun- 
schweig-Lüneburg 73. 
Bernhard Erich Freund, Her- 
zog von Meiningen 619. 
Bernhard, Graf von Anhalt 
bis 1170, seit 1180 auch 
Herzog von Sachsen-Lanen- 
burg und Wittenberg 37. 38. 
Bernhard v. Clairvanx 35. 
Bernis, Abbé, später Kardinal 
360. 363. 370. 
Bernstorff, Graf v, hannöver- 
scher Minister 279 
Bernstorff, Graf v., preußischer 
Minister 503— 505. 672. 
Berthold (von Henneberg), Kur- 
fürst von Mainz 103. 117. 
Berhold, Graf v. Henneberg 
Vetthobg, Graf v. Zollern 7. 
Berthold, Annalist 7. 
Bertrand, franz. General 439. 
Besser, Johann v., Zeremonien- 
meister 272. 
Bestuschew, russ. Großkanzler 
334. 340. 3 11. 859. 369. 
Bethlen Gabor, Fürst von 
Siebenbürgen 13. 167. 168. 
Beust, Graf, Minister 571. 
57. 577. 619. 621. 626. 652. 
Beuth 511. 
Beyme 424. Kammergerichts- 
rat 427. Kabinettsrat 436. 
437. 440. 442. 443. 458. 
Justizminister 460. 461. 
497. 499. 
Bignon, franz. Diplomat 439. 
Bischoffwerder, Johann Ru- 
dolf v. 406. 407. 416. 421. 
424. 
Biemarck, Herbord v. 64. 
Bismarck Klaus v. 46. 
Bismarck-Schönhausen, Otto 
Fürst v. 416. 424. 444. 489. 
526. 539. 541. 552. 557. 
563. 566. 572. 573. 575. 
576. Staateminister 577 
bis 580. 582. 584—5d96. 
597. Graf 598. 599—606. 
609. 611—614. 616—618. 
620—623. Bundeskanzler 
624—632. 634. 635. 641. 
643. 646—649. 650. Fürst 
651—658. 660—663. 666. 
667. 669—673. 676—678. 
680. 682. 683. 
Blankenfelde, Johannes v. 118. 
Blankensee, v., General 296. 
Bleibtren, Maler 674., 
Blome, Graf 597. 
Blücher von Wahlstatt, First. 
Feldmarschall 434. 475. 476. 
478. 479. 480. 482. 483. 
487. 488. 510. 
Blumenthal, Joachim Friedrich 
v., Geheimer Rat 181. 190. 
191. 200. 
Blumenthal, Leonhard Graf 
v., General-Feldmarschall, 
Oberst 589. 608. General 
641 (Generalstabschef). 
Bockum-Dolffs v. 585. 
Bodelschwingh, Ernst von, 
Staats= und Kabinetts- 
minister 518. 529. 530—532. 
Bodelschwingh, Karl v., Finanz- 
minister 591. 
Boden, v., Minister 346. 
Boden, v., Direktor der Kammer 
zu Magdeburg 346. 
Boeckh, Angust 512. 
Börne, Ludwig 505. 
Bogislaw, Herzog von Pom- 
mern zu Stettin und Demmin 
Bogislaw X., Herzog von 
Pommern 103. 
Bogislaw XIV., 
Pommern 176. 
Voleslaw 1. I., König von Polen 
Herzog von 
Bckslä III., König von Polen 
Vennn Adolf v., Kriegsminister 
562. 563. 566. 568. 569. 608. 
Borcke, Friedrich Wilhelm v., 
General, Minister des rus- 
wärt. Departements 308. 322 
Borstell v. 447. 
Voulanger, franz. General 656. 
Vourbab, franz. General 644. 
n- de Janz Gene- 
ral 227. 230. 2 
Boyen, Hirmann“ “ General 
285. 447. 454. 466—468. 
470. 471. 479. Generalstabs- 
chef 485. 486. 492. 493. 
494. Kriegsminister und 
Feldmarschall 495. 500. 518. 
Vrandenburg. Grafv., General 
407. 541. Ministerpräsident 
554. 555. 
Brandenburg-Schwedt, Mark- 
grafen von 11. 256 257. 
Brandenburg-Sonnenburg, 
Markgrafen von 11. 
Brandt, Ensebius v. 215. 
Braun, Karl 618. 625. 
Bray, v., bayer. Mimister 647. 
Bredow, Familie 77. 
Bredow, Lippold v., Landes- 
hauptmann 48. 40. 
v 
Vrenckenbof v., Geheimer 
Finanzrat 385. 390. 
Brentano, Clemens 460. 
Broglie, Herzog von 330. 
Bronikowski, v., General 447. 
Browne, Gal- v., öst. Feld- 
marschall 362. 365. 366. 
Brugke. Thilo v. 63. 
Buch, Leopold v., Geologe 560. 
Bucher, Lothar 620. 628. 
Buchholz, Schriftsteller 435. 
Buchholzer, Georg, Probst in 
Berlin 131. 132. 
Bülow, Dietrich v. 105. 107. 
Bülow von Dennewitz, Frie- 
drich Wilhelm, Graf, General 
475. 478. 479. 482. 483. 510. 
Bülow, Ludwig Friedrich v., 
Finanzminister 494. 496. 
Bülow--Cummerow, v., Agra- 
rier 524. 539. 
Bunsen, Josias v., Gesandten 
513. 518. 521. 562. 563. 
Burgsdorff, Konrad v. 181 
bis 183. 189. 190. 200. 205. 
Burkardinger als mögliche 
Ahnen der Hohengollern 8. 9. 
Burkhard II.]. Graf v. Zollern 
Vurkhard III.]), Graf v. Zol- 
ern 7 
Burkhard II., Herzog von 
Schwaben G 973) 8. 
Vurthard, Markgraf von Nä- 
tien 8 
Bute, Lord 379. 
Bylandt, Frhr. v. Rheidt, 
Ottheinrich v. 154—156. 
158. 162. 
C-. 
Calandrelli 674. 
Calcum gen. v. Leuchtmar, 
Johann Friedrich 177. 178. 
Calzabigi 381. 
Camphausen, Ludolf, Minister- 
präsident 526. 534. 538. 
Camphausen, Otto, Finanz- 
minister 668. 
Camphansen, Maler 674. 
Canitz, v., auswärtiger Minister 
518. 550. 
Canning, englischer Minister 
491 
Canova 509. 
Canstein, Naban v. 219. 
Carion, Johannes 115. 
Carmer, Graf v. 395. 396. 
Großkanzler 397. 
Caulincourt, Armand Angustin 
Luis de, franz. Diplomat
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        Cerdic—Dorothea. 689 
Cerdie, König von Wessex Christian, Markgraf von Bay- Croy, Herzog von 236. 
(6. Jahrhundert) 18. reuth-Kulmbach 11. 141. Cumberland, Ernst August, 
Chanzy, franz. General 614. 
*rsr Prinzessin von 
Preußen, Gemahlin Nico- 
laus I. von Rußland (als 
Alexandra Feodorowna), 
Tochter Friedrich Wil- 
helms 11I. 13. 503. 514. 
Charlotte, Kurfürstin von 
Brandenburg (Gemahlin 
Georg Wilhelms), geb. 
Pfalsgräfin 155. 196. 
Charlotte Amalie, Prinzessin 
von Hessen-Philippsthal 17. 
Charlotte, Fürstin von Oranien 
(dritte Gemahlin Wil- 
helms I., des Schweigsamen), 
Tochter des Herzogs von 
Montpensier 16. 17. 
Chäteauronx, Herzogin von 
333. 334. 
Chesterfield, Lord 336 
Chodowieeki, Daniel 409. 
Choiseul. Herzog von 370. 
Christian I., König von Däne- 
mark, aus dem Hause Olden- 
burg 13. 15. 
C Rrilean II, König von Däne- 
mark 122. 
Christian III., König von Däne- 
mark (1 1559) 13. 15. 
Christian IV., König von Däne- 
mark (t 16 18) 13. 15. 157. 
167. 168. 170. 183—185. 
Christian V., König von Däne- 
mark 226. 229. 230. 232. 
235. 236. 238. 240. 241. 245. 
Christian VIII., König von Dä- 
nemark 536. 
Christian IX., König von Däne- 
mark 581. 583. 584. 593. 
Christian, Prinz von Glücks- 
burg (Christian IX.) 556. 
Christian I., 
Sachsen 138. 139. 
Christian II., Kurfürst von 
Sachsen 157. 160. 
Christian von Braunschweig, 
Administrator von Halber- 
stadt 168. 
Christian Wilhelm, Markgraf 
von Brandenburg (Sohn 
Joachim Friedrichs), Ad- 
ministrator von Magdeburg 
151. 152. 160. 168. 
Christian Friedrich Karl Alex- 
ander, Markgraf von Ans- 
bach und Bayreuth 11. 
Christian Friedrich Alexander, 
Markgraf von Ansbach und 
Bayreuth 416. 
Hinze, Hohenzollern. 
Kurfürst von 
151—154. 157. 160. 
Christian von Anhalt 156. 159. 
Christian Karl Friedrich 
August, Herzog von Schles- 
wig- Holstein * Sonderburg- 
Augustenburg 536. 556. 581. 
Ohristine. Königin von Schwe- 
den 172. 177. 184. 
Christine, Landgräfin von 
Hessen (Gemahlin Philipps 
des Großmütigen), geb. Her- 
zogin von Sachsen 14. 
Christoph III., König von Dä- 
nemark 13. 
Christoph, Graf von Hohen- 
zollern, Stifter der jüngeren 
Linie H.-Haigerloch 10. 
Clairvaux s. Bernhard. 
Elausewit, v., General 467. 
Elemens dar August, Kurfürst von 
Elimens en. Papst (Medici) 
Clemens XI., Papst 263. 
Clemens XIII., Papst 370. 
Clementia, vermeintliche Burg- 
gräfin von Nürnberg und 
Schwester Rudolfs von 
Habsburg 6. 15. 
Etermort, „französischer Geueral 
Cobenzl, Philipp, Graf, öster- 
reichischer Minister 418. 419. 
Cocceji, Samuel v., Justiz= 
minister 265. 303. 3139. 350. 
Großkanzler 351. 352. 396. 
397. 410. 
Cölln, v., Schriftsteller 435. 
Colalto, Grafen v. 3. 
Coligny= Chatillon, Admiral 
16. 17. 137. 149. 150. 184. 
Coligny-Chatillon, Mutter des 
Admirals, a. d. H. Mont- 
morench 16. 17. 
Coligny-Chatillon, Charlotte 
de (Gattin des Admirals), 
geb. de Laval a. d. H. Mont- 
morench 16. 17. 
Collenbach, v., österreichischer 
Hofrat 379. 
Colonna, Grafen v. 2. 3. 
Condé, Prinz (1666 — 1669 
Bewerber um den polnischen 
Thron) 223. 
Cornelius, Peter 561. 
Cotta, Buchhändler 508. 
Courbiere, L'’Homme de, 
General 439. 
Créèqui, franz. Marschall 238. 
Creutz, Generalkontrolleur der 
Finanzen 290. 292. 
Herzog von, hannöv. Kron- 
prinz 608. 
Custine, franz. General 418. 
Czartoryski, Fürst 388. 
D. 
Dagmar, Prinzessin von Däne- 
mark, Gemahlin des Zaren 
Alexander III. von Rußland 
654. 
Dahlmann 505. 506. 519. 523. 
529. 535. 537. 542. 543. 545. 
Dalwigt. v., hessischer Minister 
Dambach, Kriminaldirektor 
501. 
Danckelman, Eberhard v. 
257—2061. 265. 270. 
Darnleh, Lord 16. 
Daru 44 
Dann, Füidmarschan- 365 bis 
367. 370—374. 378. 
Davidsohn-Lang= Schriftsteller 
* Marschall 434. 
Delbrück, Nudolf v., Mi- 
nisterialdirektor 59. 646 
bis 648. 658. Chef des 
Reichskanzleramts 665. 
Derfflinger, Frhr. v., Feld- 
marschall 225. 232. 233. 
Diebitsch, russ. General 468. 
Diezmann, 5 Markgraf von 
Meißen 4 
Dingelstedt "v09092 
Distelmeyer, Christian, Kanzler 
135. 138. 143. 151. 
Distelmeyer, Lampert, Kanzler 
124. 135. 143. 
Döllinger, Professor 662. 
Dönhoff, Graf, Bundestags- 
gesandter in Frankfurt 530. 
Dönhoff, Gräfin Sophie 407. 
Dörnberg. Frhr. v., Oberst 459. 
Dohm, Christian Conrad Wil- 
helm v., Staatsmann 412. 
Dohna, Abraham, Graf zu 162. 
Dohna, Alexander, Graf zu 470. 
Dohna, Christoph (der Altere), 
Graf zu 294. 
Dohna, Phriftoph ser Jün- 
gere), Graf zu 370 
Dohna, Fabian, Graf zu 185. 
Dohna, Hannibal, Graf zu 
168. 169 
Dohna, Geschlecht 164.214.428. 
Domhardt, v., Oberpräsident 
390. 
Dorothea, Königin von Dänc- 
mark (Gemahlin Chri- 
stians III.), geb. Herzogin 
von Sachsen-Lauenburg 15. 
44
        <pb n="704" />
        690 
Dorothea—Ferdinand. 
Dorothea, Kurfürstin von 
Brandenburg Cweite Ge- 
mahlin des Großen Kur- 
fürsten), geb. Herzogin von 
Schleswig = Holstein 225. 
229. 237. 250—252. 257. 
Dorothea, Markgräfin von 
Brandenburg, Gemahlin 
Ehriftophs III., dann 
Christians I. von Däne- 
mark 13. 
Dove, Meteorologe 561. 
Drake, Bildhauer 674. 
Dreyse 607. 
Droste-Vischering, Frhr. v., 
Erzbischof von Köln 513. 
Drouyn de l'Huys, franz. 
Minister 615. 
Droysen, Johann Gustav 529. 
542. 
Ducrot, franz. General 644. 
Dürer, Albrecht 118. 510. 
Duhan de Jandun 309. 
Duhram, Generalfiskal 259. 
Dumouriez, franz. General 
417—419. 
Duncker, Max 467. 
Dunin, Erzbischof von Gnesen 
513. 520. 
E. 
Eberhard II. (der Greiner), 
Graf von Württemberg 25. 
Eebert, König von Wessex 18. 
Edeshein, „v., badischer Minister 
Edith, Römische Kaiserin (Ge- 
mahlin Ottos I., des Großen) 
1 
Eduard III., Lönig von Eng- 
land 17. 18. 86. 
Eduard VII., König von Eng- 
land 683. 
Eichel, Kriegsrat 322. 338. 
Eichhorn, ovnr Kultusminister 
Eichmamn. v., Staatsminister 
Eilika aus dem Billungischen 
Herzogshause, Mutter Al- 
brechts des Bären 35. 
Eitelfriedrich IV. von Hohen- 
zollern stiftet 1575 die Linie 
Hohenzollern-Hechingen 10. 
Eleonore, Königin von England 
(Gemahlin Heinrichs II.), geb. 
Gräfin von Poitou 18. 
Eleonore, Kurfürstin von Bran- 
denburg (zweite Gemahlin 
Poochim Friedrichs) 155. 
allobor Gräfin von Anhalt 
(Zweite Gemahlin des Grafen 
Joachim Ernst), geb. Her- 
zogin von Württemberg 14. 
Elisabeth Petrowna, Kaiserin 
von Rußland 332. 334. 336. 
338. 340. 363. 369. 376. 
lifabeth Christine, Königin 
von Preußen (Gemahlin 
Friedrichs des Großen), 
geb. Prinzessin von Braun- 
schweig-Bevern 313. 343. 
Elisabeth (erste Gemahlin des 
preußischen Prinzen Friedrich 
Wilhelm, späteren Königs 
Friedrich Wilhelm II.), geb. 
Prinzessin von Braunschweig 
eEllmenh Königin von Preußen 
(Gemahlin Friedrich Wil- 
helms IV.), geb. Prinzessin 
von Bayern 14. 515. 530. 
563. 564. 598. 
Elisabeth, Kurfürstin von Bran- 
denburg (Gemahlin Fried- 
richs I die „schöne Else“), 
26. 74. 77. 80. 82. 
Elisabeth Charlotte, Kurfürstin 
von Brandenburg (Gemahlin 
Georg Wilhelms) 16.17. 169. 
Elisabeth, Kurfürstin von Bran- 
denburg (Gemahlin Jo- 
achims I.) 13. 117. 122.123. 
Elisabeth. Kurfürstin von Bran- 
denburg (dritte Gemahlin 
Johann Georgs) 15.134. 151. 
Elisabeth, Kurfürstin von der 
Pfalz (Gemahlin Fried- 
richs V.), Tochter Jakobs I. 
von England 16. 
Elisabeth Charlotte, Mark- 
gräfin von Brandenburg 
Cochter Georg Witlhelms) 
181. 
Elisabeth, Burggräfin von 
Nürnberg, Gemahlin Fried- 
richs II., angebliche Schwester 
Rudolfs von Habsburg 15. 
Elisabeth, Burggräfin von 
Nürnberg (Gemahlin Fried- 
richs III.) 11. 21. 
Elisabeth, Tochter de8, Burg- 
grasen Friedrich V. von 
Nürnberg 25. 
Encke, Astronom 561. 
Enke, Wilhelmine (Madame 
Niebe Gräfin Lichtenau) 
405. 
—“l 0. Goethe) 561. 
Erasmus, Humanist 119. 
Erich Menved, König von 
Dänemark 44. 45. 
Erich (von Pommern), König 
der Plkandinavischen Union 
10. "6 
Erich. Herzog von Sachsen- 
Lauenburg a. d. H. Anhalt 44. 
Erich, Erzbischof von Magde- 
burg a. d. H. Anhalt 43. 
Erlichshausen, Ludwig v., Hoch- 
meister des Deutschen rdens 
Ernst August. König von Han- 
nover 510. 
Ernst August, Herzog von 
Cumberland 619. 
Ernst II., Herzog von Koburg 
567. 570. 571. 601. 
Ernst, Markgraf von Branden- 
burg (Sohn Joachim Fried- 
richs) 158. 159. 
Ernst, Markgraf von Branden- 
burg, Herzog (Prätendent) 
von Jägerndorf 181. 182. 
Eugen, Herzog von Württem- 
berg 434. 
Eugen, Franz, von Savoyen, 
„Prinz Eugen“ 273.275.314. 
Eugenie, Kaiserin von Frank- 
reich 640. 643. 
Enlenburg, Friedrich Albrecht, 
Graf zu, Minister des Innern 
584. 586. 632. 633. 659. 
Eulenburg, Wend, v., 49, 72. 
F. 
Faidherbe, franz. General 644. 
Falck, Kultusminister 663. 
669. 
Fasch, Musiker 410. 
Favre, Jules 640. 641. 
Ferdinand I., Römischer Kaiser 
15. 17. 18. 117. 122. 125. 
127—130. 134. 
Ferdinand II., Römischer Kaiser 
148.167—172. 174. 175.394. 
Ferdinand III., Roömischer 
Kaiser 176. 177. 179—186. 
188—193. 195. 196. 
Ferdinand der Katholische, 
König von Aragonien 17. 18. 
Ferdinand gy), Römischer 
König 190. 19 
Ferdinand 2# Kurfürst 
von Bayern 197. 230. 232. 
236. 
Ferdinand I., Fürst von Bul- 
8 Sohn des Prinzen 
lugust von Sachsen-Coburg 
Wni’- Prinz von Braun- 
schweig 
Fahweig.? Prinz von Hohen- 
zollern, Thronfolger in (letzt 
König von) Rumänien 11. 
Ferdinand, Prinz von Preußen, 
Sohn Friedrich Wilhelms I. 
370. 372. 374. 375. 378.
        <pb n="705" />
        Fermor—Friedrich Franz. 
691 
Fermor, „Eraf russischer Ge- 
neral 3 
Fanral 36 Tudwig 512. 
Fichte, Johann Gottlieb 403. 
445. 446. 460. 
Finckenstein, Friedrich Ludwig 
Graf Finck v., General 370. 
37 
Fiuckenstein, Friedrich Ludwig 
Karl Graf Finck v. 464. 
Finckenstein, Karl Wilhelm 
Graf v., Kabinettsminister 
364. 372. 
Finckenstein-Schönberg, Graf 
v., Gutsbesitzer 428. 
Fischer, Hannibal 556. 
Fleury, Kardinal 316. 
327. 330. 331. 333. 
Flottwell, Eduard Heinrich, 
Oberpräsident 503. 520. 564. 
Minister 671. 
Follen, Brüder 498. 
Forckenbeck, Max v. 573. 618. 
658.Reichstagspräsident 67. 
Fouqué, de la Motte de, 
General 373. 
Fox, englischer Minister 416. 
Francke, August Hermann, 
der Altere 268.269.304. 510. 
Francke, A. G., der Jüngere 
304. 310. 
Frangois, preußischer General 
Fransekk, v. General 610. 611. 
Frba- von Toskana, Groß-= 
herzog, später als Franz J. 
Deutscher Kaiser, Gemahl 
Waria Theresias 325. 335. 
S. Franz J. 
Franz I., Römischer Kaiser 337. 
Franz II., Deutscher Kaiser 
(1792—1806); seit 1804 
bis 1835 als Franz I. Erb- 
kaiser von Osterreich 417 bis 
419. 421. 422. 450. 477. 
326. 
481. 483. 489. 
Franz Joseph, Keiser von Öster- 
reich 554. 566. 577. 604. 
612. 613. 615. 627. 
Franz I., König von Frank= 
reich 119—121. 
Urederkdoru. Kämmerer Fried- 
rich d. 
Fuschgnntn ren 522. 
Freitag, Anton, Kammerdiener 
des Kurfürsten Johann 
Sigismund 164. 
Frey, Polizeidirektor in Königs- 
berg 456. 
rrsbort v., badischer Minister 
Frbhlot Gnstav 648. 
Fridag, Baron v. 249. 
Friederike, Königin von Han- 
nover, Gemahlin Ernst 
Augusts 510. 
Friederike, Prinzessin von 
Hessen, zweite Gemahlin 
Friedrich Wilhelms II. von 
Preußen 405. 
Friedrich I. Barbarossa, Rö- 
mischer Kai'er 18. 38. 39. 42. 
Friedrich II., Mömischer Kaiser 
n- III. Römischer Kaiser 
82. 91. 93. 96. 97. 99. 100. 
Friedrich III., Deutscher Kaiser 
und König von Preußen 14. 
Als Kronprinz (Friedrich 
Wilhelm) 582. 584. 586. 
590. 596. 598. 601. 608 
bis 610. 614. 617. 627. 
628. 634. 636. 637. 639. 
641. 643. Feldmarschall 
647. 648. Als Kaiser 564. 
674. 676. 677. 
Friedrich I., König von Däne- 
mark 13. 15. 122. 
Friedrich II., König von Däne- 
mark 15. 132 
Friedrich III., König von Däne- 
mark 15. 196—200. 222. 
Friedrich IV., König von 
Dänemark 278. 
Friedrich VII., König von 
Dänemark 536.553.581.582. 
Friedrich I., König von Preußen 
(s. Friedrich III., Kurfürst 
von Brandenburg) 263 bis 
275. — 264. 271. 272. 273. 
275. 276. 279. 282. 420. 
Friedrich Wilhelm I., König 
von Preußen 275— 320. — 
12. 14. 17. 216. 217. 247. 
254. 259. 267. 273. 275. 
276. 297. 320. 321. 323. 
324. 331. 344—346. 349. 
351 352. 354. 373. 390. 
392. 398. 408. 413. 426. 
510. 
Friedrich II., der Große, König 
von Preußen 321—401. — 
3. 98. 192. 201. 255. 256. 
260. 273. 274. 279. 309 
bis 314. 319. 401. 402. 
405—409. 413. 418. 424. 
425. 430. 443 444. 461. 
489. 493. 506. 510. 512. 
546. 561. 565. 671. 676. 
679. 685. 
Friedrich Wilhelm II., König 
von Preußen 405—423. — 
13. 396. 
Friedrich Wilhelm III., König 
von Preußen 423—515. — 
408. 412. 483. 514—516. 
525. 556. 674. 
Friedrich Wilhelm IV., König 
von Preußen 516—564. — 
3. 14. 501 Kronprinz 
505. 513. 515. 516. 523. 
556. 563. 564. 565. 649. 674. 
Frieduich August I., König von 
Sachsen 475. 4860. 481. 485. 
Friedrich I. (Prinz von Hessen- 
Kassel) König von Schweden, 
(Gemahl der Ulrike Eleonore, 
Schwester Karls XII.) 279. 
Friedrich I., Kurfürst von Bran- 
denburg 26. 27—30. 49. 
50. 72—83. 
Friedrich II., Kurfürst von 
Brandenburg 3. 78. 83—92. 
98—101. 116. 
Friedrich III., Kurfürst von 
Brandenburg 256—263. — 
201. 216. 221. 234. 237. 
247. 249. 251. 252. 255. 
258. 260. 269. 272. 281. 
334. Als Friedrich J. König 
in Preußen (. d. 
Friedrich Wilhelm, der „Große 
Kurfürst“ (von Branden- 
burg) 202—252. — 31 bis 
35. 134. 149. 150. 177. 
179—203. 221. 223. 234. 
250—254. 256—258. 260. 
261. 269. 270. 272. 273. 
275. 280. 282. 287. 293. 
295. 304. 318. 319. 324. 
354. 400. 402. 676. 679. 
Friedrich Wilhelm I., Kurfürst 
von Hessen 553. 619. 
Friedrich Karl Hof Kurfürst 
von Mainz 395. 
Friedrich I., der Siegreiche, 
Kurfürst von der Pfalz 95. 
Friedrich III., Kurfürst von 
der Pfalz 137. 
Friedrich IV., Kurfürst von 
der Pfalz 17. 153. 155. 157. 
Fritdrich V., Kurfürst von der 
Pfalz, der „Winterkönig“ 
16. 17. 161. 167. 
Friedrich III., der Weise, Kur- 
fürst von Sachsen 117. 118. 
guucheou August I., Kurfürst 
von Sachsen (und als 
August II. König von Polen, 
1694—1733) 279. 337. 
Friedrich August III,, Kurfürst 
von Sachsen v63—1827), 
seit 1806 als Friedrich 
August I. König 438, 
s. Friedrich August I. 
Friedrich, Großherzog von Ba- 
den 546. 571. 618. 648. 649. 
Friedrich Franz, Großherzog 
von Mecklenburg 645. 
447
        <pb n="706" />
        Friedrich Franz II.—Georg Friedrich. 
692 
Friedrich Franz II., Groß- 
herzog von Mecklenburg- 
Schwerin 611. 
Friedrich. Erzherzog von Tirol 
74 75. 
Friedrich, Herzog von Bayern- 
Landshut 26. 27. 
Friedrich Wilhelm, Herzog von 
Braunschweig 459. 478. 
Friedrich der Streitbare (aus 
dem Hause Babenberg), 
Herzog von Osterreich 21. 
Friedrich (der Schöne), Herzog 
von Osterreich, Gegenkönig 
Ludwigs des Bayern 22. 
Friedrich, Herzog von Schles- 
wig-Holstein = Gottorp, s. 
Friedrich I. von Dänemark. 
Friedrich IV. (der Altere), 
Markgraf von Ansbach, seit 
1495 auch von Kulmbach- 
Bayreuth (Sohn Albrechts 
Achilles) 11. 13. 14. 102. 
115. 117. 
Friedrich, Markgraf von Bay- 
reuth. Gemahl der Prinzessin 
Wilhelmine von Preußen 
313. 
Friedrich Christian, letzter 
Markgraf von Bayreuth 
&amp; 1769) 11. 
Friedrich der Fette, Mitregent 
Friedrichs II., Markgraf in 
der Altmark und der Priegnitz 
84. 
Friedrich. Markgraf von Bran- 
denburg (Sohn Joachims II.) 
123 127. 129. 130. 
Friedrich Heinrich, letzter Mark- 
graf von Brandenburg- 
Schwedt (t 1788) 11. 
Friedrich Wilhelm, Markgraf 
von Brandenburg-Schwedt 
□ 1771) 11. 17. 
Friedrich, Markgraf von Bran- 
denburg-Sonnenburg 11. 
Friedrich Wilhelm, Markgraf 
von Brandenburg-Sonnen- 
burg 11. 
Friedrich der Freidige, Mark- 
graf von Meißen 44. 
Friedrich der Streitbare, Mark- 
graf von Meißen, seit 1423 
auch Kurfürst von Sachsen 
Friedrich II., Landgraf von 
Hessen-Homburg 233. 234. 
Friedrich l., seit 1192 Burg- 
graf von Nürnberg, als 
Graf von Zollern Fried- 
rich III. 5. 6. 7. 20. 
Friedrich II., Burggraf von 
Nürnberg (jüngerer Sohn 
Friedrichs I.), als Graf von 
Friedrich III., Burggraf von 
Nürnberg (Sohn Konrads I.) 
5. 6. 21. 22. 
Friedrich IV., Burggraf von 
Nürnberg 22. 26. 
Friedrich V., Burggraf von 
Nürnberg 24—26. 
Friedrich VI., Burggraf von 
Nürnberg, s. Friedrich I., 
Kurfürst von Brandenburg. 
Friedrich Wilhelm, Fürst von 
Hohenzollern-Hechingen, des 
Reichs General = Feld- 
marschall 10. 
Friedrich Wilhelm Konstantin, 
letzter Fürst von Hohen- 
zollern-Hechingen 10. 
Friedrich Magnus, Graf zu 
Solms-Laubach 14. 
Friedrich I. (Maute), Graf v. 
Zollern 7. 
Friedrich II., Graf von Zol- 
lern 7. 
Friedrich III., Graf von Zol- 
lern, s. Friedrich I., Burg- 
graf von Nürnberg. 
Friedrich IV., Graf von Zol- 
lern, s. Friedrich II., Burg- 
graf von Nürnberg. 
Friedrich Karl, Prinz von 
Preußen 587. 593. 608 bis 
610. 636. 637. 639. 643. 
Feldmarschall 644. 645. 675. 
Friedrich Karl, Prinz der 
Niederlande 514. 
Friedrich Wilhelm, Kronprinz 
von Württemberg 482. 
Friedrich, Erbprinz von An- 
gustenburg (Friedrich VIII.) 
556. 581—583 587. 589 bis 
593. 595. 596. 598. 
Friedrich Heinrich, Prinz von 
Oranien 16. 17. 178. 184. 273. 
Friedrich Ludwig, Prinz von 
Wales 311. 
Friedrich von Zollern, Groß- 
lomtur im Deutscheu Orden 
3. 
Frisch, Rektor in Berlin 268. 
Fritsch, v., sächsischer Geheim- 
rat 379. 
Froben, v., Stallmeister 233. 
234 
Fromhold, Geheimer Nat 184. 
Fuchs, Paul v., Geheimer 
Nat 250. 261. 275. 
Fürst, Frhr. v., Großkanzler 
396 
Fürstenberg, Wilhelm v. 224. 
Fürstenberg, Geschlecht 11. 
Vgl. Udilhild. 
Fugger 118. 
G. 
Gablenz, v. d., österreichischer 
Feldmarschallleutnant 587. 
598. 609. 
Gablenz, v. d., Bruder des 
vorigen, Privatmann 605. 
Gabriel Bethlen, s. Bethlen 
Gabor. 
Gagern, Heinrich v. 529. 535. 
543. 544. 550. 
Galen, Bernhard v., Bischof 
von Münster 217. 
Gallas, Graf v. Clam-, kaiser- 
licher General 176. 184. 
Gambetta 640. 642. 643. 651. 
Gans zu Putlitz, Adam 158. 
161. 162. 
Gans zu Putlitz, Kaspar 48. 
49. Vgl. 69. 72—74. 76. 
Gans zu Putlitz, Wedigo 103. 
Gans zu Putlitz, Familie 59. 
Garibaldi 616. 
Gebhard (von Truchseß), Kur- 
fürst von Köln 138. 
Geffcken, Professor 648. 
Geibel. Emanuel 523. 
Gentz, Friedrich, Publizist 432. 
Georg 1 König von England 
Georg II., König von England 
15. 16. 306. 309. 326. 328. 
331. 332. 337. 359. 368. 
369. 375. 
Georg III., König von Eng- 
land 15. 16. 
Georg V., König von Hannover 
608. 619. 
Georg Podiebrad, König von 
Pöhmen 71. 85. 90. 91. 95. 
Georg I., Kurfürst von Hanno- 
ver, König von England 
277. 279. 280. 
Georg Wilhelm, Kurfürst von 
Brandenburg 150. 155. 
162—164. 166. 177—180. 
183. 
Georg Wilhelm, Herzog von 
Lichnit, Brieg und Wohlau 
Gerg. Herzog von Meiningen 
119. 
Georg I., Herzog von Pommern 
1 
der Bärtige, Herzog 
üP“ Sachsen (Albertiner) 
121 
Gcorg Friedrich, Markgraf 
von Ausbach und Bayreuth, 
Kurator in Ostpreußen und 
Herzog von Jägerndorf 11. 
130. 133. 139—141. 151. 
152—155. 
Georg 
von
        <pb n="707" />
        Georg der Fromme—Heinrich. 
693 
Georg der Fromme, Markgraf 
zu Ansbach, Herzog von 
Jägerndorf 119. 121. 130. 
Georg Rakoczy, Fürst von 
Siebenbürgen 195. 
Georg Friedrich, Graf, seit 
1682 Fürst von Waldeck 
190—193. 195. 198. 200. 
240. 250. 
Gcorg Ludwig, Fürstbischof 
von Lüttich 323. 
Gerlach, zun v. 518. Ge- 
neral-Adjutaut 558. 
Gerlach, Ludwig, v., Gerichts- 
präsident 518. 538. 539. 
562—564. 
Gerlach, Brüder 505. 
Gero, Markgraf 31. 
Gervinus 524. 529. 
Geselschap, Maler 674. 
Geßler, Graf 337. 
Giskra, Birggermeister von 
Brünn 612 
Gladebec. Bodo v., Geheimer 
Nat 2 
Gleim, Ubuig 400. 
Gneisenau, Neidhardt v. 439. 
443. 445. 447. 459. 466. 
467. 468. 475. 476. 478. 
479. 480. 482. 483. 484. 
485 487. 488. 510. 515. 
Gneist, Rudolf 618. 659. 
Goeben, v., General 645. 
Göre, Friedrich v., Minister 
*# , Joseph, Publizist 498. 
51 
Görtz, Graf, schwedischer 
Minister 280. 
Görtzke, v., General 215. 236. 
Göthe, Eosander v. 271. 
Goethe, Wolfgang v. 400. 403. 
410. 413. 423. 460. 462. 
505. 510. 
Götzen, v., Kanzler 171. 175 
bis 177. 179. 182. 190. 205. 
Götzen, Graf 417. 
Goldacker, v., Oberst 181. 
Goltz, August Friedrich Fer- 
dinand Graf v. d., Gesandter 
in Rußland, später Minister 
des Answärtigen 377. 441. 
443 458. 459. 
Gols, Robert Heinrich Ludwig 
d., Botschafter 612. 615. 
Gonsiewski 195. 
Gontant-Biron, franz. Bot- 
schafter in Berlin 653. 
Gortichakoff, Fürst. russischer 
Minister 580. 581. 624. 635. 
652. 653. 655. 
Gotzkowmsky. Berliner Groß- 
kaufmann 381. 
Govone, italien. General 601. 
Gramont, Herzog v., franz. 
Minister 629. 630. 631. 633. 
Grant, englischer Major 367. 
Graun, Musiker 410. 
Gravert, v., General 468. 
Gregor XII., Papst 28. 29. 
Grimm, Brüder 519. 
Grimm, Jakob 561. 
Gübben, Otto Friedrich v. d. 
Grolman 447. 479. General- 
stbschef 483. 485. 500. 
520. 671. 
Grumbkow, Friedrich Wilhelm 
v., Generalfeldmarschall und 
Minister 288. 290. 307. 311. 
312. 322. 
Günther (Graf von Schwarz- 
burg Gegenkönig Karls IV. 
*-“ Erdois chof von Magde- 
urg 7 
Grcih. Sutob. „Bürgermeister 
von Magdeburg 218. 
Guiche, franz. Gesandter 224. 
Gundling, Paul von, Historiker 
Guntram, König der Franken, 
angeblicher Stammvater der 
Hohenzollern 3. 
Guttadv# König von Schwe- 
d 
Gustav II., Adolf, König von 
Schweden 13. 163. 164. 
166—174. 177. 188. 191. 
Gutzkow, Karl 505. 
Gysels van Lier, Arnold 245. 
Gyulei, österreichischer General 
480. 
— 
H. 
Händel, Musiker 318. 
Hake, v., Kriegsminister 495. 
Laller, Karl Ludwig v. 505. 
17. 
Lans König von Dänemark 
132 
Hans, Fürst von Sagan 97. 
Hans, Graf von Holstein 45. 
Hansemann, David, Staats- 
minister 526. 534. 538. 539. 
Hardenberg, Karl August, 
Fürst v. 421. 422. 421. 
427. 430. 433. 436. 437. 
439. 410. Minister der aus- 
wärtigen Angelegenheiten 
411—443. 446. 447. 453. 
461. Staatskanzler 462 bis 
465. 468. 470. 471. 485. 
486. 488. 492. 493. 496 bis 
501. 510. 518. 527. 671. 
Harrach, Graf 263. 
Harrach, Gräfin Auguste, 
Fürstin von Liegnitz 514. 
Hasenclever, Sozialist 665. 
Hasselmann, Sozialist 665. 
Hassenpflug 519. 551. 553. 
Haugwitz, Graf, Kabinetts- 
minister 418. 421. 424. 431. 
433. 435. 436. 
Hecker, Konsistorialrat 390. 
Hecker, Friedrich 534. 
Hedwig, Kurfürstin von Bran- 
denburg, zweite Gemahlin 
Joachims II., geb. Prin- 
zesin von Polen 13. 123. 
Hedwig von Polen, Braut des 
säteren Kurfürsten Fried- 
rich II. von Brandenburg 
3. 78. 84. 85. 
Hegel 512. 519. 
Heine, Heinrich 505. 523. 
Heinrich III., Römischer Kaiser 
erlht IV., Römischer Kaiser 
* V., Römischer Kaiser, 
bedhgrichn ), Römischer König, 
Sohn Friedrichs II. 21. 
Heinrich Raspe, Nömischer 
König 21. 
Leimiich t II., König von Eng- 
and 18. 
Heinrich V., König von Eng- 
land 16. 
Heinrich VII., König von Eng- 
land 16. 
Leinrich vll. König von Eng- 
land 16. 
Heinrich IV. König von Frank- 
reich 159., 
Heinrich der Jüngere, Herzog 
von Braunschweig-Wolsen- 
büttel 121. 128. 
Heiurich Inlius, Herzog von 
Braunschweig, vorher Ad- 
ministrator in Halbeistadt 
131. 139. 
Heinrich, Herzog von Glogan 
und Krossen 97. 
Heinrich, Herzog von Meckleu- 
burg (1465) 86. 
Heinrich der Löwe, Herzog von 
Sachsen 33. 35—38. 
Heinrich der Stolze, Herzog 
von Sachsen 35. 
Heinrich, Markgraf von Bran- 
denburg (7 1192) zu Garde- 
legen 41. 
Heinrich, Markgraf von Brau- 
denburg, Inhaber der Mark 
Landsberg, und sein 1320 
minderjährig gestorbener 
Sohn 45. 
Heinrich, „Fürst von Mecklen- 
burg 44. 45.
        <pb n="708" />
        694 
Heinrich VII.—Johann Friedrich. 
Heinrich VII.(Graf von Luxem= 
burd, Römischer Kaiser 22 
veinlich IIII., Graf von 
Schwerin 4. 
Heinrich, Prinz von Preußen, 
Bruder Friedrichs des 
Großen 367. 370. 372. 375. 
378. 380. 389. 401. 
Heinrich von Bourbon (Na- 
varra) 138. 140. s. Hein- 
rich IV. von Frankreich. 
Helmholtz 674. 
Helvetius, Philosoph 383. 
Hengstenberg, Professor 512. 
“’m Gräfin v. 21. 
Henriette Katharina, Fürstin 
von Anhalt--Dessau 17. 
Herder 423. 
Hermann der Gelehrte, Land- 
graf von Hessen 25. 
Lermes, Berliner Theologe 
1 
Hermes, Georg, katholischer 
Theologieprofessor 513. 
Hertzbderg, Ewald Friedrich 
Grafv., Geheimer Legations- 
rat 380. 392 Minister 410. 
413—416. 
Herwarthv. Bittenfeld, General 
608. 609. 610 
Herwegh, Georg 522. 
Heydt, #ugusie Frhr. v. d., 
Finanzminister 575.607. 617. 
Heynitz, v., Minister 392. 443. 
Liller v. Gärtringen, General 
Hillmer, Berliner Theologe 412. 
Hinckeldey, v., Berliner Polizei- 
präsident 559. 
Hippel, v., Staatsrat 471. 
Hocher, v., österreichischer Hof- 
kanzler 236. 
Hoefeyser Goefijser), holländ. 
Finanzmann 183. 224 
Hölderlin 445. 
Hofenfels, v., zweibrückenscher 
Minister 393. 
Hoffmann, E. T. A, Kammer= 
gerichtsrat, Dichter, Musiker 
502. 
(Hoffmannscher 
Hoffmann 
Bund) 486. 
Hoffmann v. Fallersleben 522. 
L#otann, v. „hessischer Minister 
6 
Hofmann, v., Chemiker 674. 
Hohenlahe-Ingeliugen Fürst 
zu, General 433. 434. 
Hohenlohe- Schillingsfürst, 
Chlodwig Fürst zu 575. 
baycrischer Minister 624. 
Reichskanzler. 
Hohenlohe, Hans v. 72. 
Hohenlohe, Kardinal 663. 
Hohenlohe, Geschlecht 12.15. 19. 
Holnstein, Graf 648. 
Holtzendorff, Werner v. 74. 
Lorn sse schwedischer General 
actbene *4# Charles, eng- 
lischer Gesandter 311. 312. 
Hoverbeck, v. 573. 
Loym, Graf v., Minister 411. 
W Capet 16—18. 
Humann 674. 
vuniboidt Alexander v. 511. 
Humboldt, Wilhelm v. 460. 
488. 496. 499. 
Hunyadi Janos 71. 97. 
Huß, Johann 75. 76. 
Hutten, Ulrich v. 107. 118. 443. 
Hyndford, Lord, englischer 
Gesandter 329. 
J. 
Ibell, v., nassauischer Präsi- 
dent 498. 
Iffland 410. 
Ileburg s. Eulenburg. 
Ilgen, Rüdiger v., Geheimer 
Rat 261. 294. 306. 307. 316. 
Ingenheim, Gräfin 407 (siehe 
Julie v. Voß). 
Inn= und Kuyphausen, Dodo, 
Frhr. v 219. 
Innocenz Xll., Papst 262. 
Isabella, Ereberzogin von 
Osterreich (Gemahlin des 
Statthalters der Nieder- 
lande Albrecht), Tochter 
Philipps II. von Spanien 
Islbein von Kastilien 17. 18. 
Itzenplitz, Graf v., Handels- 
minister 594. 
Itzig, Daniel, Münzentrepre- 
neur in Berlin 377. 
Iwan VI., Zar von Rußland 
Jl(otl. 
Jablonowsky, Schulmann 268. 
Jacoby, Johann 521. 573. 
Jaczo v. Köpenick 36. 
Jago, Matthias v., Bischof 
von Brandenburg 125. 
Jahn Ludwig 498. 501. 502. 
1 
Jakob J. König von England 16. 
Jakob II., König von England 
248. Vergl. 258. 
Jakob V., König von Schott- 
land 16. 
Jarcke, Professor 505. 
Jariges, v., Großkanzler 351. 
Jeröme, König von Westfalen 
441 
Joachim 1., Kurfürst von 
Brandenburg 3. 13. 106. 
107. 111. 115—122. 132. 
Joachim II., Kurfürst von 
Brandenburg 106. 107. 119. 
121—135. 
Joachim Friedrich, Kurfürst 
von Brandenburg 130. 131. 
138—141. 150—157. 162. 
257. 
Joachim Ernst, Markgraf von 
Ausbach, Stifter der jün- 
geren Ansbacher Linie 151 
bis 154. 157. 
Jrachine Ernst, Graf von An- 
a 
Jobst (Graf von Luxemburg), 
Markgraf von Mähren, 
Pfandinhaber der Mark 
Brandenburg 28 f. 48 f. 72. 
Johann, König von Böhmen 
Johann II., König von Frank- 
reich 86. 
Johann Kasimir, König von 
Polen 189. 192—197. 199. 
200. 211—213. 223. 
Johann III. Sobieski, König 
von Polen 231.236.237. 24 
262. Dessen Sohn Jakob 239. 
Johann, König von Sachsen, 
578. 
Johann, Kurfürst von Bran- 
denburg 83. 97. 98. 100. 
102—106. 
Johann Georg, Kurfürst von 
Brandenburg 12. 14. 90. 
107. 127. 128. 133—141. 
143. 151—153. 
Johann Sigismund von Bran- 
denburg 134. 139. 140. 150. 
155—165. 
Johann der Beständige, Kur- 
fürstvon Sachsen Ernestiner) 
Ichen SFriedrich, Kurfürst 
von Sachsen (Ernestiner) 
127. Ein geistlicher Sohn 
desselben 127. 
Johann Georg I. Kurfürst von 
Sachsen 160. 161. 167. 
171—176. 185. 
Johann Philipp (Graf von 
Schönboru), Kurfürst von 
Mainz 197. 
Johann, Erzherzog von Oster- 
reich, Reichsverweser 535. 
Johann Friedrich, Herzog von 
Pommern-Stettin (jüngere 
Linie) 136.
        <pb n="709" />
        Zohann Wilhelm— Karl. 
695 
Johann Wichelm, Herzog von 
Jülich 140. 158. 
Johann barn (Sohn des 
Kurfürsten Joachim Fried- 
rich), Herzog von Jägern- 
dorf, Generalfeldoberst 140. 
152. 153. 161—163. 167. 
Sein Sohn s. Ernst. 
Johann I., Markgraf von 
Brandenburg regiert erst 
allein 41. Seit 1233 mit 
seinem Bruder Otto (s. d 
folg. Art.) 42. 
Johann J. und Otto III., Mark- 
grafen von Brandenburg; 
regieren von 1233 bis 1266 
gemeinsam 38. 39. 41—43. 
Johann II., Markgraf von 
Brand enburg zu Stem al 42. 
Johann V., Markgraf von 
Brandenburg 4. 
Johann der Alchymist, Mark- 
graf von Brandenburg, Sohn 
Friedrichs I. 30. 73. 77. 79. 
80. 83—86. 
Johann (Hans von Küstrin), 
Markgraf in der Neumark 
122—125. 128—130. 132 
bis 134. 
Johann I., 
Nürnberg 22. 
Johann II., Burgaraf 
Nürnberg 23. 
Johann III., Burtgraf von 
Nürnberg 25—27. 29. 77. 
Johann Kasimir, Pfalzgraf 
138. 139. 158. 
Johann Geomg II., Fürst von 
Anhalt-Dessau 17. 225.242. 
243. 249. 
Johann Zapolya, Fürst von 
Siebenbürgen 117. 
Jobann IV., Graf von Anhalt 
Burggraf von 
von 
Ichinn Moritz, Graf von 
Nassau-Siegen 210. 
Johann von Görlitz, jüngster 
Sohn Kaiser Karls IV. 47. 48. 
Johann von Lancaster, Sohn 
Eduards III. von England 17. 
Johann Georg von Hohen- 
zollern-Hechingen, Reichs- 
für, Präsident des Reichs- 
Kammergerichts und des 
Reichs-Hofrats 10. 158. 
Jhann XXIII., Papst 28. 29. 
5. 
Johann Albrecht (Sohn des 
Markgrafen Friedrich IV. 
von Aunsbach), Erzbischof 
von Magdeburg 119. 127. 
Jolly, badischer Minister 647. 
Jordan, Wilhelm 344. 
Joseph I., Rmischer Kaiser 
243. 250. 
Joseph II., #brrischer Kaiser 
392. 394. 395. 405. 415. 
427. 443. 
Joseph, Erzherzog von Öster- 
reich (seit 1765 Koiser 312. 
380. S. Joseph II 
Judith, Königin von Wessex, 
Tochter Karls des Kahlen, 
Mutter Alfreds des Großen 
Julk. Nils, dänischer Admiral 
235. 236. 
Juliane, Gräfin von Nassau 
(Gemahlin Wilhelms des 
Reichen) geb. Gräfin von 
Stolberg 15. 
K. 
Kalckreuth, Friedrich Adolf 
Graf v., General 439. 441. 
442. 470. 
Kalckstein, Christian Ludwig v. 
214. 215 
Kameke, Vogislaw v., Ge- 
heimer Rath 266. 267. 287. 
Kanpe, v., Justizminister 501. 
acue 400. 401. 403. 411. 412. 
446. 510. 
Karl der Große, Römischer 
Kaiser 3. 8. 18. 31. 
Karl II., der Kahle, Römischer 
Kaiser 1 
Karl IV. (Graf von Luxem- 
burg), Römischer Kaiser 23 
bis 25. 46. 47. 
Karl V., Römischer Kaiser und 
König von Spanien 112. 
119—123. 125—128. 394. 
630. 
Karl VI., Römischer Kaiser 279. 
280. 306. 307. 308. 311. 
314—316. 323—325. 
Karl VII., NRömischer Kaiser 
330. 331—333. 335. 
Karl II., König von England 
217. 222—226. 228. 230. 
239. 248. 
Karl VI., König von Frank- 
reich a. d. H. Valois 16. 
Karl IX., König von Frank- 
reich 137. 
Karl, Prinz von Hohenzollern- 
Sig gmaringen. König von 
Rumänien 10. 11. 628. 
Karl Emanuel III., König von 
Sardinien 332. 
Karb IX., König von Schweden 
galr- X., Gustav, König von 
Schweden (a. d. H. Pfalz- 
Zweibrücken) 15. 192—201. 
is König von Schweden 
15. 229. 231—238. 240 bis 
242. 244. 245. 250. 
Karl XII., König von Schweden 
274. 275. 277—279. 
Karl XIV., Jobann, König 
von Schweden (Bernadotte) 
478 (Kronprinz. 
Karl II., König von Spanien 
263. 
Karl Albrecht, Kurfürst von 
Bayern 327—330; dann 
Wniscerktaiferalshary l. 
Karl Theodor, Pfalzgraf von 
Sulzbach, später Kursürst 
von der Pfalz und von 
Bayern 315. 364. 393. 394. 
Karl Ludwig, Kurfürst von 
der Pfalz 197. 
Karl III., Kurfürst von der 
Pfalz (1742) 328. 
Kar Philipp, Kurfürst von 
der Hfalz guus dem Hause 
Neuburg 
Karl kurg 307,, Großhherzog 
von Weimar 571. 
Karl August, Großherzog von 
Sachsen-Weimar 17. 395. 
413. 565. 
Karl, Erzherzog von Osterreich 
2. 459. 478. 
Karl, Herzog von Pfalz- 
Zweibrücken aus der Linie 
Birkenfeld 394. 395. 
Karl I., Herzog von Brann- 
schweig- Wolfenbüttel 17. 
Karl II., Wilhelm Ferdinand, 
Herzog von Braunschweig, 
General-Feldmarschall 409. 
414. 418—420. 434. 446. 
Karl der Kühne, Herzog von 
Burgund 17. 96. 97. 
Karl Friedrich, Herzog von 
Holstein-Gottorp 276. 277. 
Karl Eugen, Herzog von 
Württemberg, 3 
Karl Anton, Fürst von 
Hohenzollern= Sigmaringen, 
Bniterprösident. 10. 566. 
576. 628. 631. 632. 
Karl Edzard, Fürst von Ost- 
friesland 334. 
Karl I., Graf von Hohen 
zollern 3. 10. 
Karl II., Graf von Hohen- 
zollern stiftet 1575 die Linie 
H.-Sigmaringen 10 
Karl Emil, Kurprinz von 
Brandenburg (Sohn des 
Großen Kurfürsten) 201.230. 
Karl, Prinz von Bayern 611.
        <pb n="710" />
        696 
Karl—Langhans. 
Karl, Prinz von Hessen 406. 
Karl, Prinz von Lothringen- 
Guise, Bischof von Metz 
und Straßburg, Kardinal 
von Lothringen 140. 153. 
Karl, Prinz von Lothringen. 
österreichischer Heerführer 
330. 335. 336. 338. 342. 
365. 368. 
* Prinz von Mecklenburg 
gan on Valois, Stifter des 
Hauses Balois 16. 
Karoline von Reuß, 
Linie, Regentin 619. 
Karolyi, Graf, österr. Botschas- 
ter 577. 652 
Kasimir I., der Große, König 
von Polen 33. 
Kasimir II., König von Polen 
13. 14. 15. 71. 103. 117. 
Kasimir VI., Herzog von 
Pommern-Stettin 72.75.76. 
Kasimir, Markgraf von Kulm- 
bach-Bayreuth 121. 
Katharina I., Kaiserin von 
Rußland 306. 
Katharina II., Koiserin von 
Rußland 378. 379. 387 bis 
389. 394. 416—419. 422. 
Katharina, Königin von Eng- 
land (Gemahlin des Königs 
Heinrich V., dann des Owen 
Tudor) Tochter Karls VI. 
von Frankreich 16. 
Katharina, Kurfürstin von 
Brandenburg (Gemahlin 
Friedrichs II.) *' Herzogin 
von Sachsen 92. 
Katharina, Markgräfin von 
Brandenburg (Gemahlin 
Ottos V. des Faulen, Toch- 
ter Kaiser Karls IV.) 46. 
Katharina, Markgräfin von 
Brandenburg, Tochter Jo- 
achim Friedrichs, heiratet 
König Christian IV. von 
Dänemark 13. 157. 
Katharina, Markgräfin von 
Brandenburg, Tochter Jo- 
hann Sigismunds, heiratet 
den Fürsten Bethlen Gabor 
von Siebenbürgen 13. 168. 
Katharina, Pfalzgräfin CToch- 
ter des Kurfürsten Fried- 
rich IV.) 169. 
gatharina (Tochter des Burg- 
grafen Friedrich V. von 
Rürnber 9) 25. 
Hatharina. Prinzessin von 
Spanien und Burgund, 
( Owester Karls V.) 119. 
12 
galse v., Leutnant 812. 313. 
ältere 
Kannitz, Wenzel Anton Fürst 
von, österr. Staatskanzler 
263. 341. 359. 360. 363. 
364. 415. 418. 
Keith, George, Garl, schottischer 
Feldherr (genannt Lord 
Marschall) 344. 
Keith, Jakob, Bruder des 
vorigen, Feldmarschall 344. 
366. 370. 
Kellermann, französischer Ge- 
neral 418. 
Köyserlinak Dietrich Freiherr 
„, Oberst 344. 
K zait ungarischer General 
Kleement, ungarischer Aben- 
teurer 279. 
Klein, Jurist 410. 
Kleist, „der grüne“ 378. 
Kleist von Nollendorf, General 
478. 479. 484. 
Kleist, Ewald v. 400 
Kleist, Heinrich v. 459. 462. 466. 
Kleist-Retzow, v. 539. 
Klesl, Kardinal 148. 170. 
K lewiz, v., Finanzminister 446. 
496. 497. 
Klinggräffen, v., Gesandter in 
Wien 361. 
Klitzing, v., sächsischer, dann 
brandenburgischer General 
6 
K lochen, v, „märkischerHistoriker 
Kuesebec, Levin Frhr. v. d, 
Gcheimer Rat 171. 
Knesebeck, Karl Friedrich Frhr. 
v. d., Generaladjutant 466. 
470. 471. 482. 
Knobelsdorff, v., Banmeister 
322. 562. 
Knnt, König von Dänemark38. 
Kuyphausen, Dodo Freiherr v., 
Hofkammerpräsident 257. 
308 
Kuyphausen, Frhr. v., preußi- 
scher Gesandter 377. 
Kuyphausen, s. auch Inn= und 
Kuyphausen. 
Koburg, Prinz Friedrich Josias, 
Herzog von K. . Saalfeld, 
österreichischer Feldherr 419. 
Köckrit, v ., Generaladjutant 
424. 470. 
Kocnen, v., General-Auditeur 
454. 
Königsmart, Grat, schwedischer 
General 2 
Köppen, 5250. der Altere, 
Kammerrat 143. 
Körner, Theodor 462. 472. 474. 
Kolbe von Wartenberg, siehe 
Wartenberg. 
Konrad III., Römischer König 
O. 
Lonrad IV., Römischer König 
Konrad der Rote, Herzog von 
Lothringen 18. 
Konrad, Markgraf von Bran- 
deuburg (Mitregent Ottos 
IV.) 41. 
Konrad I., Burggraf von 
Mrnberg Grafvon Joler 
5—7. 10. 15. 20. 21. 
Konrad II., 15 von 
Nürnberg 7. 20. 
Konrad II., neben s. Bruder 
Johann II., Burggraf von 
Nürnberg 33. 
Konradin 21. 
Konstantin, König von Griechen- 
land 13. 
Thaddäus 420. 
Loseinszto, 
Lotzebue 498. 
Kracht, Heinz v., Kanzler 89. 
Kracht, v., Oberst 187. 
Argnt.20 v., Wirklicher Geheimer 
da 
Krell, Adiaus, Kursächsischer 
Kanzler 139. 
Krüsmaniéè, v., Chef der öster- 
reishischen Sperastopskanzrri 
1866 609. 
Krockow, v., Gesandter des 
Großen Kurfürsten 224. 
Krüdener, Frau v. 489. 
Krüger, Franz, Maler 511. 
Krusemark, v., preußischer Ge- 
sandter 466. 
Kunersdorf, Paul v., Hof- 
richter 89. 
Kunigunde, Gräfin von Orla- 
mände, „die weiße Frau“ 
Kutusow, Fürst, russischer Feld- 
marschall 475. 
4 
L. 
Labonrdonnais, franz. Admiral 
Lacroze, franz. Gelehrter in 
Berlin 268. 
Ladislaus Postumus, König 
von Böhmen und Ungarn 
71. 96. 
Lamormain, Jesuitenpater, 
Beichtvater Kaiser Ferdi- 
nands II. 170. 
Langeron, Graf von, russischer 
General 478. 
Langhans, Karl Gotthard, 
Baumeister 409. 
Langhans, Karl Ferdinand, 
Baumeister 562.
        <pb n="711" />
        Lascy—Luise. 
697 
Lascy, Graf v., österr. Feld- 
marschall 373. 
Lasker, Eduard 618. 
Lassalle, Ferdinand, 602. 664. 
Laube, Heinrich 505. 
Laudon, Frhr. v., österr. Feld- 
marschall 369. 371. 373. 375. 
de Lannay, Geheimer Finanz- 
rat 383. 384. 408. 
Lavisse, Erneste 311. 
Leboruf franz. Kriegsminister 
Lebrun, franz. General 626. 
Lehwaldt, v., Feldmarschall 
368. 
Leibniz 262. 268. 271. 303. 
512. 
Leiningen, Geschlecht 12. 
Lenfant, franz. Gelehrter in 
Berlin 268. 
Lenz, Daniel, Kammerpräsident 
in Aurich 348. 349. 
Leo X., Papst 115. 120. 
Leo XII. Papst 668. 
Leo, Heinrich, Historiker in 
Halle 505. 
Lcopold I., Nömisch-Deutscher 
HKaiser 196—251. 258. 262. 
3. 
Leopold II., Römisch-Deutscher 
Kaiser 415—417. 
Leopold II., König der Belgier 
Leopold, Erzherzog von Öster- 
diiche5 Bischof von Passan 
usw. 15 
Leopold F. Herzog von ÖOster- 
reich 20. 
Leopold, Fürst von Hohen- 
zollern 3. 10. 
Lcopold, Prinz von Hohen- 
zollern-Sigmaringen, Sohn 
Karl Antons, spanischer 
Thronkandidat 628. 630. 
631. 632. 633. 
Leopold I., Fürst von Anhalt- 
Dessau Oder alte Dessauer") 
273. 278. 286. 289. 295. 
335. 336. 338. 409. 
Leopold, Prinz von Anhalt, 
Sohn des „alten Dessauers" 
330 
Lepfius, Agyptologe 561. 
Lesing““ oHotthold Ephraim 
J“ v General 439. 
Lichnowsky, Fürst, Mitglied 
der deutschen Nationalver- 
sammlung 1849 537. 
Lichtenan, Gräfin v. 406. 423. 
424. s. auch Wilhelmine Enke 
Licbknecht, Wilhelm, Sozialist 
665. 
Lieguitz Fürstin, v. (s. Har- 
rach) 5 
Lieuwe 8 7*57m hollän- 
discher Publizist 211. 
Limpurg, Haus 15. 
Lippold, Münzmeister Jo- 
achims II. 124 133. 134. 
Lisola, Franz, Marquis von 
196. 197. 223. 226. 
List, Friedrich 507. 
Liutgarde, Herzogin von Loth- 
ringen (Gemahlin Konrads 
des Roten), Tochter des 
Kaisers Otto I. des Großen 
Lobkwit, Fürst 227. 229. 
Locke, John 343. 
Löben, Johann v., Kanzler 
151. 153. 154. 156—158. 
Löben, v. (brandenburgischer 
Bevollmächtigter in Osna- 
brück) 184. 
Leitz Handelshaus! in Stettin 
N3 Snabinettsat 424. 
Lothrsr I., Römischer Kaiser 18. 
Lothar (von Sachsen), Römi- 
scher Kaiser 34. 35. 
Lothar II., Fränkischer König 
Lollin, Graf, General-Adju- 
tant 452. 
Louis Ferdinand f. Ludwig. 
Louis Philipp, König der 
Franzosen 520. 
Luben v. Wulffen, Kammerrat 
266. 267. 
Lubomirski, Fürst, polnischer 
Krongroßfeldherr 212. 
Lucchesini, Marchese, preußi- 
scher Diplomat 421.432.435. 
Ludwig l., der Fromme, 
Nömischer Kaiser 18. 
Ludwig V., Nömischer Kaiser 
Gersog tvon Bayern) 22. 
Ludwig I., König von Bayern 
510. 
Ludwig II., König von Bayern 
634. 646. 648. 
Lndwig IX., der Heilige, 
König von Frankreich 16. 
Ludwig XI., König von Frank- 
reich 86. 97. 
Ludwig XII., König von 
Frankreich 119. 
Ludwig XIV., König von 
Frankreich 201—255. 257. 
258. 270. 272. 275. 278. 
283. 344. 400. 403. 642. 
Ludwig XV., König von 
Frankreich 314. 333. 831. 
Ludwig XVI., 
Frankreich 418. 
Ludwig XVIII., 
Frankreich 489. 
Ludwig der Große, König 
von Ungarn und Polen 47. 
Ludwig III., Kurfürst von der 
Pfalz 28. 
Ludwig Vʒ ;2 von der 
Pfalz 1 
Ludwig V0. Kurfürst von der 
Pfalz 1 
Ludwic 165 Bärtige, Herzog 
von Bayern-Ingolstadt 77. 
König von 
König von 
Luskdige Herzog von Bayern- 
Landshut 93. 95. 
Ludwig, erster Herzog von 
Montpensier 16. 
Ludwig I., der Altere, Mark- 
graf von Brandenburg, 
dann Lerzog von Bayern 
23. 45. 46. 
Ludwig II., ders Fiöner, Mark- 
graf von Brandenburg 46. 
Ludwig, Markgraf von Bran- 
denburg (Sohn des Großen 
Kurfürsten) 252. 
Ludwig, Landgraf von Hessen 
Ludwig, Prinz von Preußen, 
Sohn des Prinzen Ferdinaud 
von Preußen (Louis Ferdi- 
nand) 433. 442. 
Lüdinghausen s. Wolf. 
Lüttichau v „dänischer Gene- 
ral 588. 
Lützendorf, Familie 59. 
Lützow, v., Major 474. 
Luise Marie, Königin von 
Polen (Gemahlin Johaun 
Kasimirs), geb. Prinzessin 
von Nevers-Gonzaga 196. 
Luise, Prinzessin von Mecklen- 
burg- Strelitz, Gemahlin 
Friedrich Wilhelms III., 
Königin von Preußen 423. 
430. 433. 435. 436. 441. 
443. 449. 459. 461. 474. 
509. 510. 514. 634. 
Lnise Henriette, Kurfürstin von 
Brandenburg (erste Ge- 
mahlin des Großen Kur- 
fürsten), geb. Prinzessin 
von Oranien 16. 178. 184. 
190. 196. 198. 
Luise Juliane, Kurfürstin von 
der Pfalz (Gemahlin Fried- 
richs IV.), Tochter Wil- 
helms l. von Oranien 16. 
17. 169. 
Luise, Kronprinzessin von 
Preußen 410 (s. Luitse, 
Königin von Preußen).
        <pb n="712" />
        698 
Luise—Metternich. 
Luise, preußische Prinzessin 
(9Gemahlin des Prinzen der 
Niederlande Friedrich Karl), 
Tochter Friedrich Wil- 
helms III. 514. 
Luise Ulrike, Prinzessin von 
Preußen, Tochter Friedrich 
Wilhelms I., heiratet den 
König Adolf Friedrich von 
Schweden 13. 333. 341. 364. 
Luise, Fürstin von Oranien 
(vierte Gemahlin Wilhelmsl., 
des Schweigsamen), Tochter 
des Admirals von Coligny 
16. 17. 
Luitpold, Prinz von Bayern 
Lumbres, Marquis de 194. 
Luther 108. 118. 120. 121. 
123. 126. 
Lutz, bayerischer Minister 647. 
Lynar, Graf v., sächsischer 
Gesandter 326. 
Lysius, Prediger in Königs- 
berg 305. 
M. 
Maaßen, Finanzminister 507. 
Macedonald, franz. Marschall 
468. 479. 
Machiavelli 111. 
Macs österreichischer General 
Mar Mahon, franz Marschall 
636. 637. 639. 640. 
Magdalena, Kurprinzeß von 
Brandenburg (erste Ge- 
mahlin des späteren Kur- 
fürsten Joachim II.), geb. 
Herzogin zu Sachsen (Al- 
berlinerin) 121. 123 
Mallinckrodt. Hermann v., 
Politiker 620. 
Malmesbury, Lord 420. 
Maltitz auf Trebbin, die Herren 
von 73. 
Mansfeld, Ernst Graf v. 168. 
Mansfeld, Haus 15. 
Manstein, v., preußischer Gene- 
ral 365. 366. 
Manteuffe, Edwin Frhr. v., 
General 588. 589. 598. 604. 
606. 611. 645.654. General- 
Adjutant 675. Feldmarschall. 
Manteuffel, Otto Frhr. v., 
Ministerpräsident 526. 541. 
548. 549. 555. 558. 559. 
562. 566. 
Margarete, Königin von Schott- 
land (Gemahlin Jakobs IV.), 
Tochter Heinrichs VII.Tudor, 
Königs von England 16. 
Margarete, Kurfürstin von 
Brandenburg (erste Ge- 
mahlin Albrechts Achilles), 
geb- Prinzessin von Baden 
M Mrete, Kurfürstin von 
Brandenburg (Gemahlin 
Johanns,), geb. Herzogin 
von Sachsen 102. 
Margarete, Markgräfin von 
Brandenburg, vermählt mit 
Georg I., Herzog von Pom- 
mern, dann mit Johann 1V., 
Grafen von Anhalt 14. 
Margarete, Burggräfin von 
Nürnberg (Gemahlin Jo- 
hanns III.), Tochter Kaiser 
Karls IV. 25. 
Maria, Römische Kaiserin (Ge- 
mahlin Sigmunds) 47. 
Maria Theresia (vermählt mit 
Franz von Toscana. späterem 
Kaiser Franz I.), Tochter 
Kaiser Karls VI. 307. 324 
325. 329. 330. 332. 335. 
337. 338. 341. 360. 363. 
366. 368. 369. 373. 379. 
393. 
Maria Stuart, 6Königin von 
Schottland 
Maria —nm- Groß- 
herzogin von Sachsen, 
Tochter des Kaisers Paul I. 
von Nußland 15. 
Maria, Erzherzogin von Öster- 
reich (Gemahlin des späteren 
Kaisers Maximilian I.), 
Tochter Karls des Kühnen 
von Burgund 17. 
Marie Antonie, Kurfürstin von 
Sachsen 391. 
Marie, Herzogin von Jülich- 
Cleve-Berg (1 1583, Gc- 
mahlin Wilhelms), geb Erz- 
herzogin von Osterreich 15. 
Marie Eleonore, Herzogin in 
Preußen (Gemahlin Albrecht 
Friedrichs) geb. Herzogin 
von Jülich-Cleve-Berg 15. 
139. 140. 154. 
Marie Eleonore, Markgräfin 
von Brandenburg (Tochter 
Johann Sigismunds) Köni- 
gin von Schweden 13. 163. 
171. 177. 
Mark, Graf v. d., Sohn der 
Gräfin v. Lichtenau 406. 
Marlborough, Herzog von 273. 
274. 
Marmont, 
Marschall 
480. 484. 
Marschall. Samuelv., Minister 
Man V.h Papst 2. 3. 76. 81. 
franz. 
Marwitz, Friedrich August 
Ludwig v. d., General 401. 
Major 439. 464. 486. 
Marx, Karl, Sozialist 664.665. 
Massenbach, v., General- 
quartiermeister 434. 
Massow, v., Oberpräsident 458. 
Matthias, Römischer Kaiser 
148. 161. 
Matthias Corvinus 71. 97. 
98. 100. 102—104. 
Matthias, Thomas, Kammer- 
rat 124. 133. 143. 
Maupertuis, Präsident der 
Berliner Akademie 321. 344. 
Nar- II., König von Bayern 
Mlleilianl. „Römischer Kaiser 
96. 100. 103. 116—119. 
Maximilian II., Rönischer 
Kaiser 129. 131. 134. 
Maximilian I., Josef, Kurfürst 
(später König) von Bayern, 
Sohn Karls VII. 335. 364. 
393. 431. 481. 510. 
Marimilian Heinrich, Kurfürst 
von Köln (a. d. H. Bayern) 
Maximilian I., Herzog von 
Bayern 160. 167. 163. 185. 
Maybach, Minister 670. 
Mazarin, Kardinal 184. 185. 
188. 192. 193. 197. 199 
bis 201. 
Meckbach, magdeburgischer 
Kanzler 138. 140. 
Medici, Kardinal, siehe 
Clemens VII. 
Meinders, Franz v., Geheimer 
Rat 238. 239. 250. 
Meinrad I., Fürst von Hohen- 
zollern- Sigmaringen 12. 
Melanchthon 106. 115. 131. 
** Iabinettsrat 412. 
Menselssohn- Barthold,Felir, 
Musiker 511. 
Mendelssohn, Moses 401. 
Menschiof Fürst Alexander 
Danilowitsch, russischer 
Staatsmann und Feld- 
marschall 277. 
Mensdorff-Pouilly, Gras, öster- 
reichischer Minister 595. 598. 
600. 601. 603. 
Menzel, Adolf v. 561. 
Menzel, Wolfgang 505. 
Meran, Herzöge von 21. 
Mestwin, polnischer Fürst in 
Pommerellen 43. 
Metternich, Klemens, Fürst 
von, österreichischer Staats- 
kanzler 466. 477. 489. 490.
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        Meyerfeld—Pelargus. 
699 
491. 498. 499. 500. 504. 
* 514. 529. 582. 
**n schwedischer General 
7s be dänischer General 
Mehle Wiesnowielki, König 
von Polen 214. 215. 223. 
mirü preußischer Gesandter 
Mötbslausi 528. 533. 535. 
Milchling. Konrad, v. 129. 
Minckwitz, Nikolaus v. 116. 
Miauel, v., Finanzminister 55. 
567. 618. 634. 673. 
Mirabeau 407. 
Mitscherlich, Chemiker 674. 
Mittnacht. v., wurttemberg. 
Minister 646. 647. 
Möllendorff. Frhr v., General= 
Feldmarichull 409. 420. 421. 
Moltke. Hellum v. 588, 589. 
595. 59% 600. 607. 608. 
609 f# f—3 636—641. 
643 (Graf). 645. 650 (Feld- 
marschall). 
Mommisen, Theodor 573. 595. 
671 
Montecuccoll, Graf v., österr. 
227. 
Geschlecht 16. 
Feldberr 197 
Monmorency. 
17 
Montvenster. Herzoashaus 16. 
Moriv, Herzog dann Kurfürst 
von Suchsen (Albertiner) 127 
bis 13Uu 
Moritz. Lan graf von Hessen 
158— 16 163. 
Moris Fürst von Oranien 
161 
Moritz. Prinz von Anhalt 366. 
367 370 
Morner franz. Marschall 429. 
4•4. 
Motz. v Finanzminister 507. 
508 
Müffling, Frhr. v., Feld- 
marschall 494. 
Mühler, v., Kultusminister 
662. 
Müller, Johannes, Historiker 
433 
Münchhausen, Frhr. v., Prä- 
sident in Haunover 363. 
Münchow, Graf, schlesischer 
Provinzialminister 347. 
Münnich, v., russischer Feld- 
marschall 326.— 
Mundt, Theodor 505. 
Musculus, Theologieprofessor 
in Frankfurt a. O. 132. 135. 
Mustapha III., Sultan 376. 
N. 
Napoleon I., Bonaparte, Kaiser 
der Franzosen 402—405. 
428—442. 444. 447—449. 
459. 460—462. 466—471. 
475—484. 487. 488. 491. 
492. 496. 506. 
Napoleon II., Herzog von 
Reichstadt 484. 
Napoleon Bonaparte, Louis 
552 (Präsident der fran- 
zösischen Republik), als 
Kaiser Napoleon III. 
Napoleon III., Kaiser 566. 
575. 576. 582. 583. 
7*. 588. 590. 596—598. 
601. 602. 604—606. 609. 
612. 613. 615. 616. 618. 
620. 621. 624. 626. 627. 
629—631. 633—635. 639 
bis 641. 
Nassau-Diez, Grafen v. 273. 
Naunyn, Bürgermeister von 
Berlin 531. 
Nauwerk. Privatdozent 522. 
Neander, Johann August 
Wilhelm, Kirchenhistoriker 
512. 530. 
Nebenius, badischer Finanz- 
mann 507. 
Neipverg, Graf, österreichischer 
Feldmarschall 327—329. 
Nellenburg Grafen v. 8. 
Nelson, engl Admiral 4 
Nering, Baumeister 270. 
Neuelbeck Bürger von Kolberg 
439. 
Ney, franz. Marschall 476. 479. 
Nicolai, Friedrich 401. 410. 
460. 
Nieolaus Cunnus 81. 
Niebuhr, Barthold 446. 455. 
463. 474 511. 512. 
Nigra, de, ttalien. Botschafter 
in Paris 598. 
Nikolaus I., Kaiser von Ruß- 
land 13. 491. 502. 514. 
552. 554. 561. 
Nikolaus V., Papst 88. 89. 
Norbert, Erzbischof von Magde- 
burg 33. 
Norprafth. v General und 
Statthalter von Cleve, Mark 
und Ravensberg) 182. 183. 
209. 
O. 
Oetker, hesfsischer Volitiker 618. 
Onuiingen, Geschlecht 12. 19. 
Olga, Gnigm von Württem- 
beig 647. 
Ollivier, franz. Minister 633. 
634. 
Ompteda, Freiherr v., 
Diplomat 471. 
Oranier 13. 178. 184. 225. 
Orlamünde, Grafen v. 21. 23. 
Ormesus 407. 
Ortenburg, Geschlecht 12. 
Osten- Sacken, Fabian Gottlieb 
Fürst von der, russischer 
Feldmarschall 478. 
Ostermann, FraiD russischer 
Diplomat 3 
Otto I., der Giegg Römischer 
Kaiser 18. 31. 
Otto IV., Römischer Kaiser 38. 
Otto Wilhelm, Herzog von 
Burgund und Nevers 18. 
Otto II., lebter Herzog von 
Meran 21. 
Otto II., Herzog von Pom- 
mern- Stettin 72. 75. 76. 
Otto III., Herzog von Pom- 
mern-Stettin 91. 
Otto I., Markgraf von Bran- 
denburg 36—39. 42. 
Otto II., Markgraf von Bran- 
denburg 38. 41. 
Otto III., Markgraf * Bran- 
denburg (s. Johann I.) 42. 
Otto IV. mit dem Pfeil, 
Markgraf von Brandenburg 
42—44. 
Otto V., *“ Faule, Markgraf 
von Brandenburg 46. 47. 
Otto, letzter Graf von Orla- 
münde 21. 23. 
Otto, So von Bamberg 
33 35. 
Ottakur. König von Böhmen. 
Ottokar v. Horneck, Chronist 22. 
Onbinot, franz. Marschall 479. 
engl. 
Owen Tudor 16. 
Oxenstierna. Axel, Graf 166. 
174—189. 191. 182. 
Oxenstierna, Johann, Graf 185. 
P. 
Palmerston, Lord, 
Minister 520. 
Pauin, v., russischer Minister 
Pappenheim, Wilhelm v. 103. 
Katow, v., Finanzminister 574. 
Panl I., Petrowitich, Kaiser 
von Rußland 15. 17. 428. 
429. 
Paul Friedrich. Erbgroßherzog 
von Mecklenburg-Schwerin 
514. 
Paul V., Papn 159. 
Pelargus, Generalsuperinten- 
dent 165 
englischer
        <pb n="714" />
        700 
Peter l.—Rudolf. 
Peter 1. der Große, Kaiser 
von Rußland 15. 276. 305. 
306. 
Peter III. (Herzog von Hol- 
stein-Gottorp), Kaiser von 
(Rußland 15. 376. 378. 
Petrussa, Gemahlin des Fürsten. 
Pribislaw 36. 
Fiert Baul. schwäbischer Pub- 
izist 
Pfucl, 0% Bertram v. 183. 
Pfuel, General v., Kriegs- 
minister, Ministerpräsident 
530. 535. 539. 540. 
Philipp (von Schwaben), 
Römischer König 18. 38. 
Philipp III., König von Frank- 
reich 16. 
Philipp II., König von Spanien 
129. 134. 149. 
Philipp der Gute, Herzog von 
Burgund 86. 
Philipp, Herzog von Parma 
(Schwiegersohn Ludwigs 
XV.) 363. 
Philipp Wilhelm, erster Mark- 
graf von Brandenburg- 
Schwedt 11. 256. 257. 
Philipp I., der Großmütige, 
Landgraf von Hessen 14. 
128. 407. 
Philipp Wilhelm. Pfalzgraf 
zu Neuburg, seit 1685 anch 
Krrsürst von der Pfalz 228 
Poltrotne Charlotte, Prin- 
zessin von Preußen (Tochter 
des Königs Friedrich Wil- 
helml.). vermählt mit Karl l., 
Herzog von Braunschweig- 
Wolsenbüttel 17. 
Piccolomini, Enea Silvio 93. 
Pitt, William (Lord Chatham) 
engl. Minister 363. 372. 373. 
375. 376. 379. 
Pitt, William d. J. englischer 
Minister 416 
Pius II., Papst 93. 
Pius IX. „Papst66 1—661. 668. 
Platen, v., Lammerpräsident 
in Magdeburg 346. 
Platen- Hallermund, August 
Graf v., 523 
Plauen, Fürsten Reuß v., s. 
Weida. 
Plotho, Ludwig Edler v., 
Justizminister 303. 
Podewils, Heinrich Graf v., 
Minister des auswärtigen 
Departements 322 — 324. 
336. 423. 
Polenz, Geschlecht 90. 
Vompadour, Maraquise von 
300. 
Pranckh, Freiherr v., bayer. 
General 647. 
Pribislaw, wendischer Gaufürst 
von Brandenburg 35. 36. 
Prim, span. Marschall 628.629. 
Printzen, Marquard Ludwig, 
Frhr. v., Minister 294. 
„Prinz von Preußen“ siehe 
Wilhelm I., Deutscher Kaiser. 
Prittwitz, Joachim Bernhard v., 
Rittmeister 371. 
Ernst dv, 
Prittwitz, Karl 
General 530—532. 
Prokop (Graf von Luxemburg), 
Markgraf von Mähren 48. 
Prokop. Hussitenführer 81. 
Pruckmann, Kanzler 156—158. 
162. 169. 171. 
Prutz, Nobert 522. 523. 
Przemysl, polnischer König 43. 
Pufendorf, Esaias Freiherr v. 
schwed. Diplomat 227. 
Pufendorf, Samuel Frhr. v., 
Historiker und Naturrechts- 
lehrer 269. 
Putlitz, s. Gans. 
Puttkamer, v., Minister des 
Innern 669. 677. 
Puttkamer-Reinfeld, v. 539. 
O. 
OQuaade, dänischer Minister 593. 
Quanz, Musiker 310. 
Quitzow, Geschlecht 48. 49. 72. 
73. 76. 103. 
Qnitzow, Dietrich v. 48.73—75. 
QOuitzow, Johann v. 48. 49. 73. 
N. 
Naabs, s. Kourad II. und 
Sophie (Nürnberg) 7. 20. 
Raczynski, Graf 520. 
Radetzky. Graf, österr. Feld- 
marschall 478. 546. 
Radowitz, Joseph Maria v., 
Gencral und Staatsmann 
505. 518. 520. 528—530. 
538.544.545.549. 552—555 
558. 
Radziwill, Bogislaw Fürst 213. 
Radziwill, Anton Fürst, 631. 
Radziwill, Anton Heinrich Fürst 
503 
Nannibih, Lnise, preußische 
Prinzessin, Gemahlin des 
Fürsten Anton Heiurich 442. 
Rainald von Aquitanien 18. 
Rakoczy, s. Georg. 
Ranke, Leopold v. 505. 
561. 674. 
Nauch, Christian, Bildhauer 
509. 510. 561. 
512. 
Naule, Benjamin 232. 245 bis 
* Friedrich v., Historiker 
464. 
Naumer, Karl Otto v., Kul- 
tusminister 560. 
Rebenac, Graf v., franz. Ge- 
sandter 24 1. 242. 244. 248. 
Rechberg, Frhr. v., öster- 
reichischer Minister 571. 579. 
591. 594. 595. 
Regensberg, Leutold v. 26. 
Reichensperger, Peter 538. 
Reille, franz. General 639. 
Reimer, Buchhändler 502. 
Renate, Prinzessin von Frank- 
reich (w ochter Ludwigs XlII.) 
Repnin, F russischer Gon- 
verneur in Sachsen 481. 
Rethel, Alfred, Maler 511. 
Reuchlin, Humanist 119. 
Reuter, Fritz 504. 519. 
Nepin,v., v., diplomatischer Agent 
Richard (v. Greiffenklan), Kur- 
fürst von Trier 120. 121. 
Richelien, Herzog v. 368. 
Ritter, Karl, Geograph 560. 
Rictz, Kammerdiener 406. 
Rochow, Gustav Adolf v., 
Minister des Innern 505. 
518. 521. 525. 
Rochow v. (Oberst) 181. 
Rochow, Hans v. 73. 76. 
Rodbertus, Sozialist 538. 540. 
Hösner,Dürgermeiiserinhom 
ne- Bernd v. 105. 
Rollo, Wikinger 18. 
Roon, Albrecht Theodor, 
Graf v., Kriegsminister 437. 
569. 574. 575. 584. 585. 
595. 596. 604. 609. 632. 
634. 636. 641 647. 650. 
Feldmarschall 659. 660. 
** Hieronymus, Schöppen-- 
meister in Königsberg- 
Kneiphof 213. 214. 
Nothenburg (Nottenbourg), 
Graf v., preuß. Gencral 
333. 3 344. 
Rottenbourg, Graf v., fran- 
zösischer Gesandter“ 311. 
Rudolf I. (von Habsburg), 
" wpßss König 6. 15. 21. 
Rudolf II.- Römischer Kaiser 
137. 141. 149. 152. 153. 
158. 159. 
Rudolf. Graf von Habsburg, 
des Königs Rudolf Sohn 22.
        <pb n="715" />
        Rudolf—Sophie Dorothea. 
701 
Aubolf, Herzog von Sachsen 
d. H. Anhalt 28. 30. 73. 
nihei v., General 426. 433. 
Mitcin, Gustav, Mitglied 
der deutschen Nationalver- 
sammlung 543. 
Ruge, Arnold 512. 
Nuprecht, Römischer König 
(Pfalzgraf) 25—27. 
Rutowski, Graf 338 
Ryke, Bernd, Bürgermeister 
von Berlin 87. 
S. 
Sabine, Kurfürstin von Bran- 
denburg (zweite Gemahlin 
Johann Georgs) geb. Mark- 
gräfin von Ansbach 14. 15. 
Sabinus, Georg 131. 
Sack, v., Obergräsident 458. 
Sacken, s. Osten-Sacken. 
Solazan, span. Abgesandter 
28. 
Salm, Geschlecht 12. 15. 
Salvius, s. Adler-Salvius. 
Sand, Student 498. 501. 
Dessen Mutter 502. 
Sauden, Bernhard v., Bischof 
Savigny, Friedrich Karl v., 
Rechtslehrer später Justiz= 
minister 512. 518. 
Savigny, Karl Friedrich v., 
Diplomat 604. 621. 
Sayn, Geschlecht 12. 
Sahn--Wittgenstein, Reichsraf 
Gesandter in Münster 
731. 
Sayn-Wittgenstein, Reichsgraf 
v., Hofmarschall 265—267. 
Schadow, Albert, Baumrister 
561. 
Schadow, Gottfried, Bild- 
hauer 406. 409. 509—511. 
Schadow, Wilhelm, Maler 511. 
Schaffgotsch, Graf, Dom- 
kapitular in Breslau 348. 
368 Fürstbischof 
Schaper, Bildhauer 674. 
Scharnhorst, Gerhard v, 
General 285. 439. 443. 
445—447. 452. General- 
adjutant 453—455. 458. 
459. 466—468. 470. 475. 
476. Generalstabschef 510. 
Schelling. v., Philosoph 510. 
Schenkendorff. Max v. 472. 
Schill v., Major 459. 
Schiller, Friedrich v. 400. 403. 
410. 423. 432. 400. 
Schinkel, Karl Friedrich 510. 
511 
Schlabrendorff, Ernst, Wilh. v., 
Kammerpräsident in Magde- 
burg, dann Provinzial- 
minister für Schlesien 346. 
00 
Schlabrendorff, Johann v., 105. 
Schleiermacher, Friedrich 445. 
450. 460. 502. 512. 
Schlick, Hicronymus, Graf v., 
Oberkämmerer unt. Joachim 
Friedrich 151. 154. 157. 158. 
Schlieben, Adam v. 165. 
Schlieben, Eustachius v. 124. 
Schlieben, Liborius v. 105. 
Schliemann 674. 
Schlüter, Andreas 270. 271. 
Schmalz, v., Jurist 460. 
Schmedding, Geheimrat 513. 
Schmerling, Anton Ritter v., 
österr. Politiker 529. 537. 
543. 591. 594. 595. 
Schmettau, Karl Christoph, 
Reichsgraf v., preuß. General 
Schmoller, Gustav v. 665. 
Schueckenburger, Max 520. 
Schön, Heinrich Theodor v., 
Oberpräsident der Provinz 
Preußen 295. 446. 451. 463. 
496. 518. 521. 
Schöning, Hans Adam v., 
Feldmarschall 237. 249. 258. 
Schomberg, Friedrich v., bran- 
denburgischer Generalissi- 
mus, franz. Marschall 258. 
Schrötter, Friedrich Leopold, 
Reichsfreiherr v., Minister 
428. 451. 
Schütz, Geh. Finanzrat 385. 
Schulenburg = Kehnert, Frie- 
drich Wilhelm, Graf v. d., 
Minister, Generalkontrolleur 
der Finanzen 425. 429. 435. 
(Gouverneur von Berlin). 
Schulenburg, Familie 59. 77. 
Schultz, Abgeordn. der preuß. 
Nationalversammlung 539. 
Schulze-Deliszsch 573. 
Schuhze von Gilsdorf, Pastor 
Schwartzenberg, Adam Graf v. 
brandenb. Minister, Meister 
des Johanniterordens 162. 
166—172. 175—182. 190. 
Schwarzenberg, Johann Adolf 
Graf (seit 1670 Fürst) v. 181. 
Schwarzenberg, Karl Philipp 
Fürst v., Feldmarschall 478. 
480 482. 484. 
Schwarzenberg, Felix Fürtst v., 
öfterr. Minister 543. 544. 
550. 552—555. 557. 
Schwerin, Kurt Christoph, 
Grafv. „Feldmarschall 324. 
327. 
Sswer#ßseer Frr. v., Ober- 
präsident 196. 198. 200. 
201. 213. 225. 229. 
Schwerin-Putzar, Maximilian 
Graf v., Minister 526. 534. 
Schwichelbt, hannöverscher Mi- 
nister 326. 
Seckendorff, Ehrenfried v. 27. 
Seckendorff, Graf, Kaiserlicher 
Gesandter 307. 308. 311. 
312. 315. 
Sesselmann, Friedrich, Bischof 
von Lebus, Kanzler 97—100. 
105. 
Seydlitz, v., Gencral 357. 368. 
369. 371. 
Sickingen, Franz v. 121. 443. 
Siemens und Halske 562. 
Sieyes, Emannel Josephe, 
französischer Gesandter in 
Berlin 428. 
Sigismund, Markgraf von 
Brandenburg (Sohn Johann 
Georgs) 169. 
Sigmumd, Römischer Kaiser 25. 
27—30. 47—50. 74—82. 
90. 92. 
Sigmund I., König von Polen 
C1154) 13. 117. 121. 123. 131. 
Sigmund II., König von Polen 
128. 131. 
Sigmund III., König von Polen 
(a. d. H. Wasa) 156. 163. 
164. 166—170. 
Sigmund, Markgraf in Bay- 
reuth 11. 
Sigmund, Markgraf von Bran- 
denburg (Sohn Joachims II). 
123. 130. 131. 
Sigmund, Bischof von Würz- 
burg (ad. H. Wettin) 93 9. 
Simon, Heinrich, Stadtrichter 
in Breslau 524. 
Simson, Martin Eduard v. 
545. 620. 625. 649. 
Sinzendorft Graf, Fürstbischof 
8 
Smith, Adam 446. 
Sobieski, s. Johann. 
Solms, Geschlecht 12. 15. 
Somnit, v, Geheimer Rat des 
Großen Kurfürsten 196. 
Sophie Charlotte, Gemahlin 
des Kurfürsten Friedrichs III. 
späteren Königs FriedrichsI., 
geb. Prinzessin von Braun- 
schweig-Lüneburg 16. 17. 
252. 258. 259. 262. 263. 271. 
Sophie Dorotbea (Gemahlin 
Friedrich Wilhelms I. von 
Preußen), Tochter Gcorgs I.
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        S 
Eophie—Berjus. 
von England 12. 14—17. 427. 429. 4383. 485 54 T#ch W. — Guf 
909. 971. 412—449 451. . 3, Feldherr der Liga 167. 
Sophie, Köni Polen bis 458. 462. 463. 465 * ö69. 17 
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Minisler 488. 458. 
Stöberaun, v., Gehelmer Nat 
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Stauffenberg. v., BParla- 
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Stelmmeg. r., Generul 609. 
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Stosch, v. Marineminsster 619. 
666. 
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Strauß, r—— acr 580. 
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e. 618. 
s d., Geheimmat 501. 
u. 
Uchtenhagen, 1420 zum Ritter 
gen 77. 
n# 0 v. Urach-Fürstenberg 7. 
Uhland, Ludwig 529. 548. 
Ule (Rcitknecht) 281. 
Ulrike Elsconore, Lönigin von 
Unmnh, v., Parlamentar. 
Unfiant, Geh. Fivanzral #m. 
B. 
Balory, Marquis, frangöfscher 
Gesandter 385. 
Bondamne-, franz. Marschall 
W *n b., württem- 
* 
wigs XIV. 
va —3 Söhne, Münz- 
t 2*T de c 
ble- Ludwig-
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        Versen—Witt. 
703 
Versen, v., Major 628. 
Victor Emanuel II. , König von 
Italien 598. 612. 627. 652. 
Victor Amadeus II., Herzog 
von Savoyen 258. 
Victor Moritz Karl, Fürst von 
Corvey, Prinz von Hohen- 
lohe = Waldenburg -Schil- 
lingsfürst, Herzog von Ra- 
tibor 620. 
Victoria, Deutsche Kaiserin 
(Gemahlin Friedrichs III.), 
geborene Princess royal 
von Großbritannien 14. 15. 
17. 582. 584. 598. 599. 601. 
641. 677. 
Victoria, Königin von England 
15. 16. 584 601. 
Vignoles, franz. Gelehrter in 
Berlin 268. 
Vincke, Georg v., Parlamen- 
tarier 455. 526. 530. 543. 
570. 585. 
Virchow, Rudolf 573. 585.587. 
Vischer, Peter 116. 118. 
Vogel v. Falckenstein, General 
589. 607. 611. 
Voigts--Rhetz, v., General 608. 
Voltaire 300. 321. 344. 400. 
Voß, v., Minister 419. 
Voß, Julie v., Gräsin Ingen- 
heim 407. 
Vota, Jesuitenpater 262. 271. 
W. 
Wagner, Adolf, National= 
ökonom 665. 
Waldeck, s. Georg Friedrich. 
Waldeck, Obertribunalsrat 537. 
538. 540. 570. 
Waldemar der Sieger, König 
von Dänemark 38. 
Waldemar der Große, Mark- 
graf von Brandenburg 43 
bis 45. 59. 
Waldemar, der falsche 46. 
Waldenfels, Christoph v., Ge- 
heimer Rat 154—156. 
Waldenfels, Georg v., Kammer- 
richter 105. 
Waldow, Johann v., Propst 
von Berlin, dann Bischof 
von Brandenburg 49. 74. 
Waldstromer, s. Stromer. 
Wallenstein 168—170. 173. 
174. 220. 
Wartenberg, Joh. Kasimir v. 
Kolbe, Neichsgraf v. 257. 
2. 266. 267. Dessen Frau 
5 
Wartensleben, Graf v., Feld- 
marschall 266. 
Wedel, Karl Heinrich v., 
General 370. 371. 
Wedel, Familie, in der Neu- 
mark. 40. 
Weida, Reichsvögte von 21. 
Weimann, Kanzier des Herzog- 
tums Cleve 2 
Welcker, Win- Gottlieb, 
Mtertumsforscher in Bonn 
Welcker, Karl Theodor, Staats- 
rechtslehrer in Heidelberg 
Melirgeen, Herzog v. 487.488. 
Wenzel, Römischer Kaiser 25 
bis 30. 46. 47. 75. 76. 
Wenzel I., König von Böhmen 
Werder, v., General 637. 642. 
645. 
Werner, Anton v. 674. 
Werner, General 374. 
Werther, v., Botschafter 631. 
Wesenbeck, brandenburgischer 
Gesandter in Osnabrück 184. 
Westphalen, v., Minister des 
Innern 558. 564. 
Wer de, Theologieprofessor 
Wezil, Graf von Zollern 7. 
Wichmann, Erzbischof von 
Magdeburg 33. 39. 
Widukin, Herzog von Sachsen 
ae Eischof von Branden- 
ur 
Wilhelm I., Deutscher Kaiser 
und König von Preußen. 
I. „Prinz von Preußen“ 
448. 483. 523. 530—532. 
535. 537. 546. 552. 555. 
556. 562. 563. II. Seit 1858 
Prinzregent 564—568. 570. 
571. III. Seit 1861 König 
569. 573. 678. IV. Seit 
1871 Deutscher Kaiser 649. 
658. 662. 668. 673—676. 
Wilhelm II., Deutscher Kaiser 
und König von Preußen 14 
bis 18. 85. 564. 619. 675 
bis 685. 
Wilhelm der Eroberer, König 
von England 17. 18. 
Wilhelm III., Fürst von Ora- 
nien seit 1689 König von 
England 226. 227. 232. 240. 
247. 250. 255. 258. 272. 
273. 274. 
Wilhelm (von Lolland) Nömi- 
scher König 21. 42. 
Wilhelm I., König der Ar 
lande 13. 
Wilhelm II#, König der Nieder- 
lande 6 21. 
Wilhelm 2 2n von Würt- 
temberg 507. 
Wilheim I., Kurfürst von Hessen 
* Herzog von Bayern 
Winnin Herzog von Jülich- 
Cleve-Berg 15. 
Wilhelm, Markgrafvon Meißen 
Wideim I., der Schweigsame, 
Fürst von Oranien a. d. H. 
Nassau 16. 17. 137. 149. 
150. 184. 
Wilhelm II., Fürst von Oranien 
a. d. H. Nassau 184. 190. 
Wilhelm V. von Nassau- 
Oranien, Erbstatthalter der 
Niederlande 13. 414. 
Wilhelm, Fürst von Hohen- 
zollern 10. 
Wilhelm, Graf zur Lippe 446. 
Wilhelm, der Reiche, Graf von 
Nassau 15. 
Wilhelm Friedrich, Erbprinz 
von Nassau-Oranien s. Wil- 
helm I., König der Nieder- 
lande. 
Wilhelm (Sohn des Mark- 
grafen Friedrich IV. von 
Ansbach) Erzbischof von 
Riga 1 
nxuii. Prinzessin von 
Preußen, Tochter des Königs 
Friedrich Wilhelm II. von 
Preußen, Gemahlin des 
Königs der Niederlande 
Wilhelm I. 13. 
Wilhelmine, Prinzessin von 
Preußen,Tochter des Prinzen 
August Wilhelm, Gemahlin 
des Erbstatthalt. Wilhelms V. 
von Oranien 13. 414. 
Wilhelmine, Prinzessin von 
Preußen (Gemahlin des 
Markgrafen Friedrich von 
Bayreuth), Lochter Fried- 
rich Wilhelms I. 310 bis 
313. 319. 371. 
Wilich von Winnenthal 191.210. 
Willibald Alexis (Wilhelm 
Häring) 561. 
Wimpffen, v., französischer 
General 640. 
Windischgrätz, Fürst 540. 
Winthorst, Ludwig 619. 620. 
Winnenthal, s. Wilich. 
Winterfeldt, Samuel von, Ge- 
heimer Rat 177. 179—181. 
Winterfeldt, Hans Karl von, 
General 362. 365. 368. 
Wintzingerode, Ferd. Frhr. v., 
vuss. General 483. 
Witt, de, Brüder, Jan und 
Cornelius 226.
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        704 
Wittgenstein —Zöllner. 
Wittgenstein, Fürst v., Diplo- 
mat, später Polizeiminister 
418. 492. 494. 501. 
Wittgenstein, Fürst, russischer 
Oberfeldherr 475. 
Wittgenstein, s. Sayn-Wittgen- 
stein. 
Witzleben, Job v., General- 
adjutant 495. 
Wladislaw, König von Böhmen 
und Ungarn (aus dem 
Jagellonenhause) 71. 97. 
102. 103. 
Wladislaw Postumus, König 
von Böhmen und Ungarn 
(a. d. H. Habsburg) siehe 
Ladislaus. 
Wladislaw I., Lolietek, König 
von Polen 43. 
Wladislaw II., Jagello, König 
von Polen und Litauen 3. 
70. 71. 78—80. 84. 85. 
Wladislaw IV., König von 
Polen 175. 179. 
Wöllner, Johann Christoph 
406. 407. 409. 411. 412. 424. 
Wolf, Christian, Freiherr v., 
ilosophe in Halle 7* 
Wehll . Philolog 46. 
Wolf, Freiherr von Lüding- 
hausen, Jesuitenpater 262. 
Wolfgang, Wilhelm, Pfalz- 
graf zu Neuburg 158—162. 
167. 183. 189. 192. 197. 
209. 211. 222. 
Woronzow, Graf Michail 
Illarionowitsch, russischer 
Reichskanzler 377. 
Wrangel, Friedrich Heinrich 
Ernst, Graf v., preuß. Ge- 
neral-Feldmarschall 536. 
539. 584. 587. 588. 589. 593. 
Wrangel, Karl Gustav, Grafv., 
schwed. Feldmarschall 231. 
Wrangel, Waldemar v., schwed. 
General 233. 234. 
Wratislaw, Herzog 
Pommern-Demmin 39. 
Wrede, Fürst, bayerischer Feld- 
marschall 481. 
Wulßen, v., schwed. General 
von 
Verlin, Druck von W. Büenftein. 
V. 
Dorck von Wartenburg, Graf, 
General-Feldmarschall 468. 
469. 475. 478. 480. 484. 510. 
Z. 
Zaluski, Andreas Chry- 
sostomns, Bischof von Erm- 
land 262. 
Zapolya, 1. Johann. 
Zastrow, v „Weneraladjutant 
435. 437. 439. 440. 
Zedlitz, Karl Abraham, Frhr. 
v., Minister 391. 411. 
Zeller, Edurrd Professor in 
Berlin 6 
Zelte. ln Gsriedr. Komponist 
1 
Zerboni di Sposetti 410. 503. 
Zerer, Sigmund, Kanzler 105. 
Zieten, Hans Joachim v., Ge- 
neral 357. 366. 374. 4o9. 
Zimmern, Grafen von 12. 
Ziska, Hussitenführer 81. 
Zöllner, Hofprediger 407.
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