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        <title>Die historischen Dokumente aus Deutschlands Eisernem Jahr 1914 bis 1915.</title>
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            <idno>historische_dokumente</idno>
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        Die
historischen  Dokumente

aus  Deutschlands  Eisernem  Jahr  1914/1915

in  naturgetreuer  Nachbildung
der  Originale  sollen  uns  Zeitgenossen
  und  Kindeskindern  ein
Merkstein  sein  für  alle  Zeiten!

T
W
164

 

Gesetzlich  geschützt;  vor  Nachahmung  wird  gewarnt.
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        In  das  Deutsche  Volk.

Seit  der  Reichsgründung  ist  es  durch  43  Jahre  Mein  und  Meiner  Vorfahren
heißes  Bemühen  gewesen,  der  Welt  den  Frieden  zu  erhalten  und  im  Frieden
unseere  kraftvolle  Entwickelung  zu  fördern.  Aber  die  Gegner  neiden  uns  den  Erfolg
unserer  Arbeit.

Alle  offenkundige  und  heimliche  Feindschaft  von  Ost  und  West,  von  jenseits  der
See  haben  wir  bisher  ertragen  im  Bewußtsein  unserer  Verantwortung  und  Kraft.
Nun  aber  will  man  uns  demütigen.  Man  verlangt,  daß  wir  mit  verschränkten  Armen
zusehen,  wie  unsere  Feinde  sich  zu  tückischem  Überfall  rüsten,  man  will  nicht  dulden,
daß  wir  in  entschlossener  Treue  zu  unserem  Bundesgenossen  stehen,  der  um  sein  Ansehen
  als  Großmacht  kämpft  und  mit  dessen  Erniedrigung  auch  unsere  Macht  und  Ehre
verloren  ist.

So  muß  denn  das  Schwert  entscheiden.  Mitten  im  Frieden  überfällt  uns  der
Feind.  Darum  auf!  zu  den  Waffen!  Jedes  Schwanken,  jedes  Zögern  wäre  Verrat
am  Vaterlande.

Um  Sein  oder  Nichtsein  unseres  Reiches  handelt  es  sich,  das  unsere  Väter  neusich
  gründeten.  Um  Sein  oder  Nichtsein  deutscher  Macht  und  deutschen  Wesens.

Wir  werden  uns  wehren  bis  zum  letzten  Hauch  von  Mann  und  Roß.  Und  wir
werden  diesen  Kampf  bestehen  auch  gegen  eine  Welt  von  Feinden.  Noch  nie  ward
Deutschland  überwunden,  wenn  es  einig  war.

Vorwärts  mit  Gott,  der  mit  uns  sein  wird,  wie  er  mit  den  Bätern  war.

 

 

Berlin,  den  6.  August  1914.

Wilhelm.
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        Bekanntmachung.

 

 

Durch  Allerhöchste  Verordnung  ist  für  Berlin  und  die  Provinz  Brandenburg  der

Kriegszustand  erklärt.

Die  vollziehende  Gewalt  geht  hierdurch  an  mich  über

Mit  Bezug  hierauf  setze  ich  hiermit  die  Artikel  5,  6,  27,  28,  29,  30  und  36  der  Verfassungsurkunde
  vom  31.  Januar  1850  für  den  in  Kriegszustand  erklärten  Bezirk  bis  auf  weitere
Bestimmung  außer  Kraft  und  verordne,  was  folgt:

a)  Die  Zivilverwaltungs=  und  Gemeindebehörden  verbleiben  in  ihren  Funktionen,  haben  aber
meinen  Anordnungen  und  Aufträgen  Folge  zu  leisten.

b)  Haussuchungen  und  Verhaftungen  können  von  den  dazu  berechtigen  Behörden  und  Beamten
zu  jeder  Zeit  vorgenommen  werden.

J)  Alle  Fremden,  welche  über  den  Zweck  ihres  Aufenthalts  sich  nicht  gehörig  ausweisen  können
haben  im  Falle  der  Aufforderung  durch  die  Ortspolizeibehörde  den  in  Kriegszustand  erklärten
Bezirk  binnen  24  Stunden  zu  verlassen.

4)  Der  Verkauf  von  Waffen,  Pulver  und  Sprengmitteln  an  Zivilpersonen  ist  verboten.
Zivilpersonen  dürfen  nur  dann  Waffen  tragen,  wenn  es  ihnen  von  mir  oder  von  der
Ortspolizeibehörde  ausdrücklich  gestattet  ist.  Wer  sich  mit  Waffen  betreffen  läßt,  ohne
eine  solche  Erlaubnis  zu  haben,  wird  sofort  entwaffnet.

e)  Wegen  der  Verpflichtung  der  Gemeinden  zum  Ersatz  des  bei  öffentlichen  Aufläufen  verursachten

  Schadens  verweise  ich  auf  das  Gesetz  vom  11.  März  1850  (Gesetzsamml.  S.  199).

Berlin.

VDer  Oberbefehlshaber  in  den  Marken.

(L.  S.)
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        <pb n="7" />
        Warnung.

 

 

Nachdem  durch  Allerhöchste  Verordnung  der  Kriegszustand  für  Berlin  und  die  Provinz
Brandenburg  erklärt  worden  ist,  werden  die  Strafbestimmungen  der  &amp;amp;#  8  und  9  des  Gesetzes
über  den  Belagerungszustand  vom  4.  Juni  1851,  welches  hiermit  in  Kraft  tritt,  in  Erinnerung

  gebracht.

8.

Wer  in  einem  in  Belagerungszustand  erklärten  Orte  oder  Distrikte  der  vorsätzlichen
Brandstiftung,  der  vorsätzlichen  Verursachung  einer  Uberschwemmung,  oder  des  Angriffs  oder
des  Widerstandes  gegen  die  bewaffnete  Macht  oder  Abgeordnete  der  Zivil=  oder  Militärbehörde
in  offner  Gewalt  und  mit  Waffen  oder  gefährlichen  Werkzeugen  versehen  sich  schuldig  macht,
wird  mit  dem  Tode  bestraft.

Sind  milderne  Umstände  vorhanden,  so  kann  statt  der  Todesstrafe  auf  zehn=  bis
zwanzigjährige  Zuchthausstrafe  erkannt  werden.

 

9.
Wer  in  einem  in  Belagerungszustand  erklärten  Orte  oder  Distrikte
a)  in  Beziehung  auf  die  Zahl,  die  Marschrichtung  oder  angeblichen  Siege  der  Feinde
oder  Aufrührer  wissentlich  falsche  Gerüchte  ausstreut  oder  verbreitet,  welche  geeignet  sind,
die  Zivil=  oder  Militärbehörden  hinsichtlich  ihrer  Maßregeln  irrezuführen,  oder
b)  ein  bei  Erklärung  des  Belagerungszustandes  oder  während  desselben  vom  Militärbefehls-Her
  im  Interesse  der  öffentlichen  Sicherheit  erlassenes  Verbot  übertritt,  oder  zu  solcher
bertretung  auffordert  oder  anreizt,  oder
J)  zu  dem  Verbrechen  des  Aufruhrs,  der  tätlichen  Widersetzlichkeit,  der  Befreiung  eines
Gefangenen  oder  zu  andern  im  §  8  vorgesehenen  Verbrechen,  wenn  auch  ohne  Erfolg,
auffordert  oder  anreizt,  oder
4)  Personen  des  Soldatenstandes  zu  Verbrechen  gegen  die  Subordination  oder  Vergehungen
gegen  die  militärische  Zucht  und  Ordnung  zu  verleiten  sucht,
soll,  wenn  die  bestehenden  Gesetze  keine  höhere  Freiheitsstrafe  bestimmen,  mit  Gefängnis  bis  zu  einem
Jahr  bestraft  werden.

 

Berlin.

Der  Oberbefehlshaber  in  den  Marken.

(I.  S.)
        <pb n="8" />
        <pb n="9" />
        Bekanntmachung.

Ich  verbiete  hiermit  Veröffentlichungen  und  Mitteilungen
  militärischer  Angelegenheiten.

 

Uebertretungen  dieses  Verbots  werden  streng  bestraft.
  Gegen  unbefugte  Verbreiter  von  derartigen
Nachrichten  wird  gemäß  §  9b  des  Gesetzes  vom
4.  Juni  1851  eingeschritten.

Wer  dieses  Verbot  übertritt  oder  zu  solcher
Uebertretung  auffordert  oder  anreizt,  soll,  wenn  die
bestehenden  Gesetze  keine  höhere  Freiheitsstrafe  beiinmen
  mit  Gefängnis  bis  zu  einem  Jahre  bestraft
werden.

Berlin.

Der  Oberbefehlshaber  in  den  Marken.
(L.  S.)
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        <pb n="11" />
        Bekanntmachung.

 

 

In  Ergänzung  meiner  Bekanntmachung  über  die  Verhängung  des
Kriegszustandes  bestimme  ich:

Wo  in  der  genannten  Bekanntmachung  von  Vorschriften  der
Preußischen  Verfassung  gesprochen  wird,  gelten  die  Anordnungen  der
Bekanntmachung  auch  für  alle  an  deren  Stelle  getretenen  reichsrechtlichen
  Vorschriften.

Außer  den  bereits  getroffenen  Anordnungen  bestimme  ich  hiermit  weiter:
Alle  öffentlichen  Versammlungen  bedürfen  der  Genehmigung,  die
wenigstens  48  Stunden  vor  Beginn  der  Versammlung  bei  der  Polizeibehörde
  nachzusuchen  ist.

Im  übrigen  bleiben  die  bisher  bestehenden  gesetzlichen  Bestimmungen
maßgebend,  soweit  ich  nicht  im  Interesse  des  Staates  und  der  öffentlichen
Sicherheit  im  allgemeinen  oder  in  einzelnen  Fallen  anderweitige  Anordnungen
  erlasse.

Berlin.

Ver  Oberbefehlshaber  in  den  Marken.

(I.  S.)
        <pb n="12" />
        <pb n="13" />
        Bekanntmachung.

 

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  hat  das  Reichsgebiet  in  Kriegszustand  erklärt.  Die  hierzu  von  mir,
als  pbersten  Milltärbefehlshaber  für  Berlin  und  die  Provinz  Brandenburg  gegebenen  Ausführungsbestimmungen
  habe  ich  bereits  bekanntgemacht.

Diese  Maßregeln  sind  nur  allein  deshalb  erforderlich,  um  die  rasche  und  gleschmäßige  Durchführung
der  Mobilmachung  zu  gewährleisten.

Die  Vaterlandsliebe,  die  die  Bürgerschaft  Berlins  und  die  Märker  von  jeher  ausgezeichnet  hat
und  die  patriotische  Begeisterung,  die  sich  in  diesen  ernsten  Tagen  gezeigt  hat,  geben  die  sichere
Gewähr,  daß  niemand  in  den  schweren  Zeiten,  denen  wir  entgegengehen,  es  an  vaterländischer  Gesiunung
wird  fehlen  lassen.

Die  Schnelligkeit  und  Sicherheit  unseres  Aufmarsches  erfordert  aber  einheitliche  und  zielbewußte
Leitung  der  gesamten  vollziehenden  Gewalt.  Wenn  durch  die  Erklärung  des  Kriegszustandes  die  Gesetze
verschärft  werden,  so  wird  dadurch  doch  niemand,  der  das  Gesetz  beachtet  und  den  Anordnungen  der
Behörden  Folge  leistet,  in  seinem  Tun  und  Wirken  beschränkt.

Ich  werde  im  übrigen  von  meiner  Vollmacht,  die  bestehenden  Gesetzesbestimmungen  zu  verschärfen,
nur  insoweit  Gebrauch  machen,  als  das  Wohl  und  die  Sicherheit  des  Vaterlandes  es  gebieterisch  erheischen.

Daß  die  Bevölkerung  Berlins  und  der  Provinz  Brandenburg  mit  allen  Kräften  freudig  und
rückhaltlos  die  Militär=  und  Zivilbehörden  unterstützen  wird,  dessen  bin  ich  gewiß.  Jedermann  kann
dadurch  an  seiner  Stelle  dazu  beitragen,  daß  der  Armee  die  Erfüllung  ihrer  hohen  vaterländischen
Pflichten  erleichtert  wird.  Dann  wird  das  Heer  auch  seinen  alten  Waffeuruhm  aufrechterhalten  und
mehren  und  mit  Ehren  bestehen  vor  den  Augen  des  Kaisers  und  des  deutschen  Volkes.

Berlin.

Ver  Oberbesehlshaber  in  den  Marken.

(L.  S.)  von  Kessel,  Generaloberst.

 

.—

P#ruck  von  Nauck  &amp;amp;  Harkmam,  Verlia  C.  Kurstr.  49.
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        —

 

Aufruf

Eintritt  in  die  Jugendkompagnieen

zun  er  er  Hilte  Weaill  ra,  feueo

9  EEAIII  ei
Wir  mühssen  fiegen!  —.
Dem  —W——  ,  kämpft  um  seine  Existenz#  Ec  verteidist  seine  Heilisllen  Güter,  Freiheit  und  Vaotlerland,
Weib  und  Kind,  Ha#s  und  Herd  geßen  ruchlosen  Nebersal.
Es  kämpft  auch  für  Gesittung  und  Menschlichkeit.  Die  Welt  kaun  deutschen  Fleiß,  deutsche  Gründlichkett.
deutsche  Tiene.  deutsche  Redlichkeit  nicht  entbehren.

Wir  werden  siegen!?

Unser  Kaiser  sprach  beim  Krietsbeginn  sein  Vertrauen  ans.  „daß  der  alte  kriegerische  Geist  noch  in  dem  deutschen  Volke
lebt.  sener  gewaltige  kriegerische  Geißt,  der  den  Feind,  wo  er  ihn  findet,  angreift,  koste  es,  was  es  wole,  der  von  seher  die  Furcht
und  der  Schrecken  unserer  Feinde  gewesen  ist“".  Dies  Vertrauen  it  nicht  getäuscht  wordes.

Wir  haben  schon  gesiegt!

Wir  haben  gesiegt  über  den  Geist  der  Zwietracht  und  Parteiung,  der  unserm  Volke  so  eft  vud  schwer  seschadet  hat.  Den
Feinden  gegenüber  gibt  es  keine  Parteien,  sonbern  nur  Deutsche.
Wir  wollen  sein  ein  einzig  Volk  von  Brüdern,
In  keiner  Rot  uns  treunen  und  Gefahr.
Wir  haben  geßicgt  auch  im  heißen  Ringen  zu  Lande  und  zu  Wasser  und  in  der  Luft.
Heldentaten  find  vollbracht  worden,  wie  sie  glänzender  die  Weltgeschichte  nicht  kennt.
Wearun  haben  wi#  gesiest?
Weil  jeder  im  deutschen  Volke,  hoch  oder  niedrig,  felsenfest  davon  durchdrungen  ist,  daß  wir  den  Krieg  micht  gesucht  baben,
daß  nuser  Kaiser  aolles  getan  hafl,  nus  auch  diesmal  den  Frieden  zu  erbalten.
Darum  ist  jeder  zu  den  größten  Opfern  dercit.  Darum  find  Millionen  deutscher  Soldaten  hinausgezogen  mit  dem
unbezwinglichen  Willen  zum  Slege.  Sie  wissen  als  Helden  zu  kämpfen  und  als  Helden  zu  sterben.

Aber  noch  ist  der  Kampf  nicht  beendet.

Groß  ist  die  Zahl  unserer  Feinde.  Groß  find  ihre  Machtmittel.  Wir  wissen  nicht,  wie  lange  wir  noch  kämpfen  müssen.
Noch  viele  werden  zu  den  Fahnen  gerufen  werden,  um  das  Vaterland  zu  verteidigen.

Wohlan.  Ihr  deulschen  Jünglinge  von  16  bis  22  Jahren!  Ihr  habt  vernommen.  mit  welchem  Löwenmut
Eure  kriegsfreiwilligen  Kameraden  die  feindlichen  Reihen  gestürmt  haden,  das  Triumphlied,  Deutschland.  Deutschland  über  alles!“
auf  den  Lippen.  Unsere  oberste  Hceresleitung  gibt  ihnen  das  Zeugnis.  daß  sie  sich  auf  das  glänzendste  bewährt  haben.  Ihr  werdet
hinter  Euren  Brüdern  nicht  zurückstehen  und  in  gleichem  Geiste  kämpfen,  wenn  Euch  das  Vaterland  ruft.

Auf  baß  aber  Eure  Kraft  aicht  hinter  Eurem  Willen  zurückbleibe.  bere#eitet  Euch  rechtzeitig  und  gründlich  auf
Euren  bohen  Beruf  vor!  Treiet  ein,  Mans  für  Mann,  in  die  Ingendlompagnieen!  Stählt  Gure  Kraft!
Schärft  Eurc  Sinne!  Uebt  Euren  Mut!  Uederwindet  Euch  selbft!

Große  Scharen  find  dem  Rufe  schon  gefolgt.  Doch  auch  hier  muß  es  heißen:  Das  ganze  Dentschland  soll  es  seln!
Der  KRön#ig  rief,  und  alle,  alle  kamen.

Wohlan,  Ihr  Väter  und  Mütter!  Regt  Eme  Söhne  zar  Teilnahme  an!  Scht  das  Treiben  der  Jungmannschaft
nicht  als  eine  Spielerei  an.  sondern  als  eine  ern#ste,  vaterländische  Pflicht.  Bringt  auch  dafür  Opfer.  Seid  stolz  auf
Eure  Söhne,  wenn  sie  ihre  sittlichen  und  körperlichen  Kräfte  für  den  vaterländischen  Dienst  stählen  wollen.

Wohlan.  Ihr  Meister,  Lehrherren  und  Arbeitgeber!  Gewährt  den  Jungmannen  die  Zeit,  an  den  Uebungen
teilzunehmen.  Ihr  konm  fie  an  einem  Wochennachmittag  und  am  Sonntag  nicht  entbehren?  Wenn  der  Feind  ins  Land  einbräche
und  Eme  Betriebe  zerstörte,  dann  würden  Gure  Arbeltskrafte  unfreiwillig  feiern.  Bedenkt  auch,  daß  die  Kraft,  Ausdauer,
Gewandtheit  und  Umsicht.  Zucht  und  Ordnung,  die  die  Jungmannen  auf  den  Uebungsplätzen  erwerben,  Euch  bei  ihrer  Arbeit
in  Euren  Betrieben  und  dem  Vaterlande  durch  Hebung  der  Volks=  und  Wehrkraft  zugute  kommen.

 

 

 

Und  nun  ans  Werkk!  r
In  das  Gesacle  richtig  so  limmt  zu  aber  nicht  ult  Worten  sonden  utt  der  T.  sKol  beeraonsarte
Kein  Ja  —  aber  ...  sondern  ein  freudiges:  In  —  also!  —

 

Der  Königliche  Generalkommissar  zur  militärischen  Vorbereitung
der  Ingend  für  die  Provinz  Brandenbaurg  einschließlich  Berlir.
—##—-  v.  Wachs,  Gencral  der  Infanterie.
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        <pb n="17" />
        rr—  steht  gegen  eine  Welt  von  Feinden,  die  es
vernichten  wollen.  Es  wird  ihnen  nicht  gelingen,  unsere  herrlichen
Truppen  niederzuringen,  aber  sie  wollen  uns  wie  eine
belagerte  Festung  aushungern.  Auch  das  wird  ihnen  nicht  glücken.
denn  wir  haben  genug  Brotkorn  im  Lande,  um  unsere  Bevolkerung  bis  zur
nächsten  Ernie  zu  cernöhren.  Nur  darf  nicht  vergendet  und  die  Brotfrucht
  nicht  an  das  Vieh  verfüttert  werden.

Haltet  darum  haus  mit  dem  Brot,  damit  die  Hoffnungen  unserer
Feinde  zuschanden  werden.

Seid  ehrerbietig  gegen  das  tägliche  Brot,  dann  werdet  Ihr
es  immer  haben,  mag  der  Krieg  noch  so  lange  dauern.  Erzieht  dazu
auch  Eure  Kinder.

Verachtet  kein  Stück  Brot,  weil  es  nicht  mehr  frisch  ist.  Schneidet
kein  Stück  Brot  mehr  ab,  als  Ihr  essen  wollt.  Denkt  immer  an
unsere  Soldaten  im  Felde,  die  oft  auf  vorgeschobenen
Posten  glücklich  wären,  wenn  sic  das  Brot  hätten,  das  Ihr
verschwendet.

Eßt  Kriegsbrot:  es  ist  durch  den  Buchstaben  K  kenntlich.  Es  sättigt

und  nährt  ebenso  gut  wie  anderes.  Wenn  alle  es  essen,  brauchen  wir  nicht
in  Sorge  zu  sein,  ob  wir  immer  Brot  haben  werden.

Wer  die  Kartoffel  erst  schält  und  dann  kocht,  vergeudek  viel.  Kocht
darum  die  Kartoffeln  in  der  Schale.  Ihr  spart  dadurch.

Abfälle  von  Kartoffeln,  Fleisch,  Gemüse,  die  Ihr  nicht  verwerten  könnt,
werft  nicht  fort,  sondern  sammelt  sie  als  Futter  für  das  Vieh,  sic  werden
gern  von  den  Landwirten  geholt  werden.

 

Die  Befolgung  dieser  Mahnungen  wird  der  Bebölkerung  dringend  aus
Herz  gelegt.
Berlin,  den  22.  Dezember  1914.

Mahgistrat
der  Königlichen  Haupt=  und  Residenzstadt.

———  .—  .
        <pb n="18" />
        <pb n="19" />
        krehumd  Fartetichurra

Auf  Grund  der  Bekanntmachung  des  Bundesrates  vom  4  März  1915  wird  für  den
Bezirk  der  Stadt  Charlottenburg  angeordnet:

Wer  mit  Beginn  des  15.  März  Vorräte  an  Kartofleln  in  Mengen  von  mindestens  1  Zentner  hat.  ist  verpflichtet.  die
Vorräte  dem  Magistrat  der  Stadt  Charlottenburg  anzuzeigen.  Vorräte  unter  1  Zentner  sind  nicht  anzuzeigen.
  Anzuzeigen  sind  nur  Vorräte,  die  im  Gebiet  der  Stadt  Charlottenburg  lagern.

Anzeigepflichtig  ist  jeder  der  Kartoffein  in  Mengen  von  1  Zentner  und  mehr  in  Gewahrsam  hat,  gleichviel
ob  er  Eigentümer  ist,  oder  niücht.

Die  Anzeige  hat  schriftlich  auf  einem  vorgeschriebenen  Formular  zu  erfolgen.  Diese  Formulare  werden  von
Sonnabend,  den  13.  März  ab  auf  den  Polizei-Revieren,  in  den  Brotkommissionen  und  im  Stalistischen  Amt  der  Stadt
Charlottenburg,  Rathaus,  Zimmer  131  kostenlos  abgegeben.  Die  ausgefüllten  und  unterschriebenen  Formulare  sind  bis
Mittwoch,  den  17.  März  bei  den  Brotkommissionen  oder  auf  dem  Statistischen  Amt  der  Stadt  Charlottenburg,  Rathaus.
Zimmer  131)  abzugeben,  oder  dem  Statistischen  Amt  einzusenden.

Vorräte,  die  sich  am  15.  März  auf  dem  Transport  befnden,  Sind  unverzüglich  nach  dem  Empfang  von  dem
Empfänger  zu  melden.

Wer  vorsätzlich  die  Anzeige  nicht  in  der  gesetzten  Frist  erstattet  oder  wissentlich  unrichtige  oder  unvollständige
Angaben  macht,  wird  mit  Gefängnis  bis  zu  sechs  Monaten  oder  mit  Geldstrafe  bis  zu  zehntausend  Mark  bestraft;  auch
können  Vorräte,  die  verschwiegen  sind,  im  Urteil  für  den  Staat  verfallen  erklärt  werden.

Wer  fahrlässig  die  Anzeige,  zu  der  er  auf  Grund  dieser  Verordnung  verpllichtet  ist.  nicht  in  der  gesetzten  Frist
erstattet  oder  unrichtige  oder  unvollständige  Angaben  macht,  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  dreitausend  Mark  oder  im  Unvermögensfalle
  mit  Gelängnis  bis  zu  sechs  Monaten  bestrat.

 

Charlottenburg,  den  11.  März  1915.

Der  Magistrat.

Ond  vos  RK  501f.  eni  NW.  6.  Sclle###tn  #
        <pb n="20" />
        <pb n="21" />
        Verorduung

über  die  Einschränkung  des
Ruchenbackens.

.  1.
Hefe,  Backpulver  und  ähnlich  wirkende  Mittel  dürfen  zum
Bereiken  von  Kuchen  nicht  verwendet  werden.
Kuchen  darf  an  Roggen=  und  Weizenmehl  insgesamt
nicht  mehr  als  10%  des  Kuchengewichts  enthalten.

Die  Vorschriften  dieses  Daragraphen  beziehen  sich  auf  jede  Herstellung
von  Kuchen,  auch  auf  die  in  den  Haushaltungen.

82.
Vom  26.  März  bis  12.  April  1915  ist  das  Bereiten  von  jeglichem  Kuchen

in  den  Haushaltungen  untersagt.  In  der  gleichen  Zeit  dürfen  Bäckereien,  Konditoreien
und  ähnliche  Betriebe  Kuchenteig,  der  außerhalb  ihres  Betriebes  hergestellt  ist,  nicht  verbacken.
6#n

Der  Magistrat  trifft  die  erforderlichen  Ausführungsbestimmungen  und  ist  berechtigt,

in  einzelnen  Fällen  Abweichungen  zuzulassen.
84.

Zuwiderhandlungen  gegen  diese  Verordnung  werden  gemüß  8  44  der  Belanntmachung  des
Bundesrats  vom  25.  Januar  1915  (Reichsgesetzblatt  S.  35)  mit  Gefängnis  bis  zu  6  Monaten  oder
mit  Geldstrafe  bis  zu  1500  Martk  bestraft.  Auch  kann  gemäß  §  2  derselben  Bekanntmachung  die
Schließung  der  Geschäfte  angeordnet  werden.

85.
Die  Verordnung  tritt  mit  dem  26.Mürz  1915  in  Rraft.

Charlottenburg,  den  25.  Mälz  1915.

 

 

Der  Magistrat.
        <pb n="22" />
        <pb n="23" />
        Bekanntmachung

 

 

Gädliher  Verkauf
Heischünnerwaren.

 

 

 

In  den  nachstehend  aufgeführten  Markthallen  findet  ein  städtischer  Verkauf  von

Dauerfleischwaren  statt:

Zentralmarkthalle  1  Aeue  Friedrichstr.  27,

Markthalle  II  Friedrichstraße  18,
„  V  Magßdeburger  Platz,
„  VI  Ackerstraße  23-26,
„  VII  Dreödener  Straße  27,

 

Markthalle  VIII  Andreasstraße  56,
„  I  Pücklerstraße  34,
„  1  Arminiusplat,
„  I  Marheinekeplatz,
„  IIV  Schönwalder  Straße  19,

Die  Verkaufsstellen  sind  durch  rote  Anschläge  kenntlich  gemacht.

Der  Preis  beträgt:

für  Hinterschinken  mit  Knochen  (halbe  oder  ganze  Schinken)  1.50  M.  pro  Pfund
für  Speck,  fsett  oder  mager,  auch  Schinkenspeck

(in  Mengen  von  1-5  Pfund

.  1.  30  M.  pro  Pfund

für  TSchmalz  (nur  in  Mengen  von  1  Pfundd  I.40  M.  pro  Pfund

Der  Verkauf  findet  nur  gegen  Vorzeigung  von  Berechtigungskarten  statt,  die  in  den
zuständigen  stadtischen  Brotkommissionen  erhöltlich  find.

Berlin,  den  31.  März  1915.

 

Magistrat

der  Königlichen  Haupt=  und  Residenzstadt.

 

Ê  .  a

Wermutk.
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        <pb n="25" />
        hekunmtmachune.

Auf  Verordnung  des  Bundesrats  findet

am  .  April  dols

statt.  Die  Zählung,  die  am  15.  d.  Mts.  beendet  sein  muß,  wird  durch  Königliche  Polizeibeamte  ausgeführt.
Wer  wissentlich  unrichtige  oder  unvollständige  Angaben  macht,  wird  mit  Gefsängnis  bitz

zu  sechs  Monaten  oder  mit  Geldstrafe  bis  zu  zehntausend  Mark  bestraft:  auch  können  Schweine,
deren  Vorbandensein  verschwiegen  wird,  im  Urteil  für  dem  Staat  verfallen  erklärt  werden.

 

eine

 

Berlin-Schöneberg,  den  12.  April  1915.

 

Der  Magistrat.

Oria  0  Pn#  Norsd  JI######  sses  14
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        <pb n="27" />
        tädtische
Kortoffeerkaufsstelle

Hier  werden  nur  durch  die  Stadtgemeinde  Charlotienburg  bezogene
Kartoffeln  feilgehalten.

Der  Preis  beträgt  für

Mehr  als  20  Pfund  werden  auf  einmal  nicht  abgegeben.

Der  Bezug  ist  nur  gegen  Vorzeigung  einer  von  einer  Charlottenburger
Städtischen  Brotkommission  ausgestellten  Berechtigungskame  gestattet.

Die  aus  den  Stadtischen  Kartoffelverkaufsstellen  entmommenen  Kartoffeln
dürfen  käauflich  nicht  an  andere  Personen  abgegeben  und  nicht  aus  dem  Stadtbezirk
  Charlottenburg  ausgeführt  werden.

Zuwiderhandlungen  werden  gemadss  §  14  der  Verordnung  vom  4.  Mai
1915  mit  Gefangnis  bis  zu  6  Monaten  oder  mit  Celdstrale  bis  zu  1500  Mark
geahndet.

    

 

 

Chariottenburg,  den  8.  Mai  1915.

Der  Magistrat.
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        <pb n="29" />
        Verordnung
Höchstpreise  für  Gebäck.

 

 

81.
Der  Preis  für  Gebäck  darf  im  Kleinverkauf  nicht  übersteigen:

bei  Roggenbrot  im  Gewicht  von  1950  Gramm  80  Psg.
bei  Roggenbrot  im  Gewicht  von  1  Kilogramm  42  Psg.
bei  Weizenbrot  im  Gewicht  von  50  Gramm  3  Pfg.

Bei  Abgabe  des  Gebäcks  in  Teilen  gelten  diese  Preise
entsprechend  mit  der  Maßgabe,  daß  Bruchteile  von
Pfennigen  als  volle  Pfennige  gerechnet  werden.

6  2.

Die  Bestimmungen  des  §  1  finden  keine  Anwendung  auf  Zwieback,
Pumpernickel  und  ähnliche  besondere  Gebäckarten,  die  der  Magistrat  bestimmt.

Sie  finden  ferner  keine  Anwendung  auf  Weizenbrot,  das  mit  Vollmilch
hergestellt  ist,  sofern  der  Bäcker  dem  Magistrat  angezeigt  hat,  daß  er  solches
Weizenbrot  in  seinem  Betriebe  herstellt.

83.
Kleinverkauf  ist  die  Abgabe  unmittelbar  an  den  Verbraucher.

84.
Diese  Anordnung  ist  in  den  Räumen,  in  denen  Gebäck  im  Kleinverkauf
abgegeben  wird,  an  deutlich  sichtbarer  Stelle  anzubringen.

85.
Zuwiderhandlungen  gegen  diese  Anordnung  werden
gemäß  8  6  des  Hoöchstpreisgesetzes  mit  Gefüngnis  bis  zu  einem  Jahr
oder  mit  Geldstrafe  bis  zu  10000  Mark  bestraft.

86.
Diese  Anordnung  tritt  mit  dem  7.  Juni  1915  in  Kraft.  Sie  tritt  an  die
Stelle  unserer  Anordnung  vom  23.  April  1915.
Berlin-Lichtenberg,  den  4.  Juni  1915.

Der  Magistrat.

Der  städtische  Ausschuß  für  die  Aahrungsmittelversorgung.
——..  Dr.  Maretzy,  Stadtsyndikus.
        <pb n="30" />
        <pb n="31" />
        Bekanntmachung.

Hiermit  zur  Anzeige,  daß  der  Buchdruckereibesitzer
  Richard  Scheffllerr  in  Wehlau
[Deutsche  Straße  1|1  zum  Bürgermeister  der
Stadt  Wehlau  ernannt  worden  ist.

Die  Militärperwaltung
des  Kaiserlich  Russischen  Heeres.

Bekanntmachung.

Wer  in  der  Stadt  Wehlau  stiehlt  oder  plündert,
  wird  sofort  mit  dem  Tode  durch  Erhängen
bestraft.

Waffen  aller  Art  sind  sofort  auf  dem  Bürgermeisteramt
  abzuliefern.

Wer  mit  Waffen  betroffen  wird  oder  gar
schießt,  wird  ebenfalls  mit  dem  Tode  durch  Erhängen
  bestraft.

Namens  der  Militärverwaltung  des  Kaiserlich  Ruffischen  Heeres

Der  Bürgermeister.
Richard  Scheffler.

 

Druck  von  C.  A.  Scheffler.  Wehlau.
        <pb n="32" />
        <pb n="33" />
        Bekanntmachung.
Die  Personen,  die  mit  diesem  Stempel

   

·  *r  versehene  weiße  Armbinden  tragen,
haben  Polizeibefugnis.  Wer  sich  ihren  Anordnungen
  widersetzt,  macht  sich  des  Widerstandes
  gegen  die  Staatsgewalt  schuldig  und
wird  dementsprechend  bestraft.

Bekanntmachung.

In  der  Nachtzeit  von  7  Uhr  abends  bis
5  Uhr  morgens  darf  sich  kein  Zivilist  in  den
Straßen  der  Stadt  aufhalten.

Zuwiderhandelnde  werden  bestraft  und  setzen
sich  außerdem  der  Gefahr  aus,  daß  sie  auf  der
Stelle  erschossen  werden.

 

Der  Bürgermeister.
Richard  Scheffler.

 

Druck  von  C.  A.  Scheffler,  Wehlau.
        <pb n="34" />
        <pb n="35" />
        Bekanntmachung.

Es  sind  Zivilpersonen  betroffen  worden,  welche  Mehl  und
andere  Waren  gestohlen  und  fortgetragen  haben.  Im  Wieder—
holungsfalle  werden  diese  Personen  auf  der  Stelle  erschossen
werden.

Die  Ausgabe  von  Brotmehl  für  Bedürftige  erfolgt  allein
seitens  der  russischen  Militärverwaltung  an  die  städtische  Mehlausgabestelle
  bei  Chr.  Kullack  am  Marktplatze.  Wer  Bedarf  an
Brotmehl  hat,  muß  sich  in  der  Zeit  von  9—11  Uhr  vormittags
eine  Bescheinigung  vom  Bürgermeisteramt  holen.

In  dieser  Nacht  sind  an  zwei  Stellen  die  russischen  Telephonleitungen
  zerschnitten  worden.  Für  die  Sicherheit  dieser  Leitungen
sind  die  betreffenden  Hauseigentümer  mit  verantwortlich.  Täter
sowie  die  betreffenden  Hauseigentümer  werden  streug  bestraft.

Allen  Zivilpersonen  mit  Ausnahme  derjenigen,  welche  Lebensmittel
  auf  Bescheinigung  einholen,  ist  der  Aufenthalt  in  den
Straßen  der  Stadt  unbedingt  verboten.  Die  Polizeiorgane
werden  strengstens  einschreiten.

Wehlau,  den  9.  September  1914.

Die  Militärverwaltung  des  Kaiserlich  Rusfischen  Heerts.
Im  Auftrage:

Der  Bürgermeister.
Richard  Scheffler.

 

Druck  von  C.  A.  Schefflet,  Wehlau.
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        <pb n="37" />
        Aufruf  an  die  Bevölkerung!

 

Zur  Behebung  des  augenblicklichen  Mangels
an  kleinem  Gelde

gibt  die  Kreis-Bauptkasse  Hohensalza  vom  heutigen  Tage  ab

Notgel)
in  Beträgen  von  5  Pf,  10  Pfa.,
50  ffg.,  I1  M,  2  zU  und  5  M

aus.  Das  Geld  ist  von  der  Kreis-Bauptkasse  oder  den  Ansgabestellen  in  Stadt  und  Cand  zu  beziehen.  Alle
personen,  insbesondere  Kaufleute,  Gewerbetreibende,  Händler  werden  im  Interesse  der  Uufrechterhaltung  des
Verkehrs  dringend  ersucht,  dieses  Kleingeld  in  Zahlung  zu  nehmen.

Die  Rreis-Bauptbasse  zahlt  zunächst  jeden  Betrag  von  20  Mark
aufwärts  sofort  dem  Aeberbringer  des  Notgeldes  zurück.

Einstweilen  wird  bestimmt,  daß  die  letzten  Fettel  bis  zum  20.  d.  Mts.  zu  präsentieren  sind.

 

HBohensalza,  den  8.  Auguft  1914.

Der  TLandrat.
Buresch.
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        <pb n="39" />
        en  fa  1  m  -  Gut  fur  50  pfemig
Kreis-Hauptkasse  Hohensal  2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gut  für  2  Mark
Deis-Hauptkafs  Hohenfalz

 
 
    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—0.

Sut  fr  3  M#r  Gut  für  5  pfennig
Preis-Hauptkasse  -  “  Hauptlafs  Hoh  eisaba
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        <pb n="41" />
        BEKANNTMACHUNG

ALLEN  EINWOHNRERN  OST.  PREUSSENS.

Gestern  d.  4—  17  August  überschritt  das  Kaiserliche  Russische  Heer
die  Grenze  Preussens  und  mit  dem  Deutschen  Heere  kämpfend,  setzst  es
seinen  Vormarsch  fort.

Der  Wille  des  Kaisers  aller  Reussen  ist  die  friedlichen  Einwohner  zu
Sschonen.

Laut  der  mir  Allerhöchst  anvertrauten  Vollmächten  mache  Ich  folgendes
bekannt:

1.  Jeder,  von  Seiten  der  Einwohner  dem  Kaiserlichen  Russischen  Heere
geleistete  Wiederstand,  wird  schonungslos  und  ohne  Unterschied  des
Geschlechtes  und  des  Alters  bestraft  werden.

2.  Orte,  in  denen  auch  der  kleinste  Anschlag  auf  das  Russische  Heer  verübt
  wird  oder,  in  denen  den  Verfühungen  desselben  Wiederstand  geleistet
wird,  werden  sofort  niedergebrannt.

3.  Falls  die  Einwohner  Ost  Preussens  sich  keine  feindlichen  Handlungen
  zu  Schulden  kommen  lassen,  so  wird  auch  der  kleinste  dem  Russischen
Heere  erwiesene  Dienst  reichlich  bezahlt  und  belohnt  werden;  die  Ortchaften

  werden  verschont  und  das  Eigenthumsrecht  wird  gewahrt  bleiben.

Gezeichnet:  von  Rennenkampf.

General-Adjutant  Seiner  Kaiserlichen  Majestät
General  der  Kavallerie.

 

Vuchdruckerei  der  Ostdeulschen  Volkszeilung  in  Insterburg.
        <pb n="42" />
        <pb n="43" />
        Bekannimachuns.

 

 

Die  deutschen  Förster  haben  nach  dem  Einmarsch  des
Kaiserlich-Russischen  Heeres  in  Deutschland  an  feindlichen
Actionen  gegen  dasselbe  activ  teilgenommen.  Da  dieselben
äusserlich  keine  militairischen  Abzeichen  tragen  und  nicht
Abteilungen  bilden,  die  einem  verantwortlichen  Führer  unterstellt
  sind,  können  sie  laut  der  Haager  Convention  vom
5—18  October  1907  nicht  als  kriegfführende  Partei  anerkannt
  werden,  weshalb  jede  von  ihnen  verübte  feindliche  Handlung
  gegen  unser  Heer  auf's  strengste  bestraft  werden  wird.

Gezeichnet:,  von  Rennenkampf.

General  Adjutant  Seiner  Kaiserlichen  Majestät,
General  der  Kavallerie.

 

Luck.  rackerei  der  Ostdentschen  Jolkszermung  in  Insterdurg
        <pb n="44" />
        <pb n="45" />
        Bekanntmachung.

Allen  Einwohnern  Ostpreußens.

Gestern  den  4.  —  17.  August  überschritt  das  Kaiserliche  Russische  Heer  die  Grenze  Preußens  und  mit  d
6  selnen  Vormarsch  sor.  serliche  Russische  6  anze  Preußens  und  mit  dem  Deutschen  Heere  kämpfend,  setzt

Der  Wille  des  Kaisers  aller  Reußen  ist,  die  friedlichen  Einwohner  zu  schonen.
Laut  der  mir  Allerhöchst  andertrauten  Vollmacht  mache  ich  folgendes  bekannt:

1.  Jeder  von  seiten  der  Einwohner  dem  Kaiserlichen  Russischen  Heere  geleistete  Widerstand  wird  schonungslos  und  o  t
Geschlechtes  und  des  Alters  bestraft  werden.  8  schonung  hne  Unterschied  des

#  2.  Orte,  in  denen  auch  der  kleinste  Anschlag  auf  das  Russische  Heer  verübt  wird,  oder  in  denen  den  Verfügungen  desselben  Widerstand
geleistet  wird,  werden  sofort  niedergebrannt.

3.  Falls  die  Einwohner  Ostpreußens  sich  keine  feindlichen  Handlungen  zuschulden  kommen  lassen,  so  wird  auch  der  kleinste  dem  Russischen
Heere  erwiesene  Dienst  reichlich  bezahlt  und  belohnt  werden;  die  Ortschaften  werden  verschont  und  das  Eigentumsrecht  wird  gewahrt  bleiben.

Gezeichnet:  von  Ronnenkampf,
General-Adjutant  Seiner  Kaiserlichen  Majestät,  General  der  Kavallerie.

Bescheinigung.

Die  russische  Militär-Obrigkeit  bescheinigt  hiermit,  daß  Herr

Dr.  Max  Bierfreund
—mmtn  Gouvperneur  der  Stadt  Insterburg

Insterburg,  24.  August  1914.
General-Fidiutant  Seiner  Roiserlichen  Mojestät,  General  der  Ravallerie.
von  Rennenkampf.

 

 

 

 

An  die  Einwohner  Insterburgs  und  die  Flüchtlinge  Ostpreußensl!
Wie  ist  unsere  Lage?

Der  Feind  ist  bis  in  unsere  Stadt  vorgedrungen  und  hält  sie  bis  auf  weiteres  —  unter  Umständen  bis  zur  Beendigung  des  Krieges  —
mit  einem  Obersten  und  einem  Regiment  dauernd  besetzt.  Jeder  Widerstand  gegen  die  obigen  Bestimmungen  hat  die  Ausführung  der  angedrohten
Strafen  durch  den  russischen  Ortskommandanten  zur  unweigerlichen  Folge.  Außerdem  müffen  auch  dafür  die  von  unserer  Bürgerschaft  bis  zur  Beendigung
  des  Krieges  als  Gewähr  für  die  friedliche  Haltung  der  Zivilbevölkerung  zu  stellenden  8  Geiseln  oder  Bürgen  für  jieden  von  einer  Zipvilperson
  auf  das  rufsische  Heer  verübten  Anschlag  mit  dem  Leben  büßen.  Da  diese  drei  Bürgen  von  uns  bis  zur  Beendigung  des  Krieges  gestellt
werden  müssen,  bestimme  ich,  daß  je  drei  Bürgen  für  die  Dauer  von  24  Stunden  in  fortlaufender  Reihe  sich  zur  Verfügung  stellen.  Da  die  Bürgschaft
  der  drei,  sich  freiwillig  gestellten  Bürgen:  Stadtrat  Keßler,  Architekt  Laurinat  und  Oberkellner  Udau  mit  dem  26.  8.  von  10  Uhr  abläutt,
werden  von  da  ab  je  drei  weitere  Bürgen  von  mir  bestimmt  werden.  Wer  meiner  schriftlichen  Aufforderung  zur  Uebernahme  der  Bürgschaftsleistung
  nicht  pünktlich  Folge  leistet,  wird  durch  die  für  die  Bewachung  der  Bürgen  bestimmte  russische  Militärwache  zwangsweise  herbeigeholt.

Ich  fordere  nun  nochmals  jedermann  auf,  sofort  jede  Art  von  Schußwaffen  auf  der  Polizeiwache  abzuliefern.  Wer  fortan  im  Besitze  einer
Schußwaffe  betroffen  wird,  verfällt  unbedingt  den  oben  angedrohten  Strafen,  das  heißr,  er  wird  kurzerhand  erschoffen.

Ich  ermächtige  die  Hausbesitzer,  sofort  die  von  den  Mietern  verlassenen  Wohnungen  zu  öffnen,  unter  eigener  Verantwortung  auf  das  Vorhandensein
  von  Schußwaffen  zu  durchsuchen  und  die  gefundenen  Waffen  zur  Polizeiwache  zu  bringen.  Auch  herrenlos  vorgefundene  Waffen,  insbesondere
  etwa  aufgefundene  deutsche  oder  russische  Militär-Gewehre,  sind  ebenfalls  auf  der  Polizeiwache  abzuliefern.

Außerdem  warne  ich  jeden,  etwa  gefundene  rufsische  militärische  Ausrüstungsgegenstände  (Munition,  Waffen,  Achselklappen  usw.)  sich  anzueignen,
  da  beim  Vorfinden  solcher  Gegenstände  der  Besitzer  ebenfalls  Gefahr  läuft,  in  strengster  Weise  vom  russischen  Befehlshaber  bestraft  zu  werden.

Insterburg,  25.  August  1914.

Der  Gouverneur
ODr.  Rierfreuuack.
        <pb n="46" />
        <pb n="47" />
        Bekauntmachung.

 

Alle  arbeitswilligen  Männer  und  Frauen  erhalten  sofort  Beschäftigung
gegen  tägliche  Löhnung  durch  den  städtischen  Arbeitsnachweis.

 

Personen,  welche  bereit  sind,  die  auf  der  Straße  umherlaufenden  Hunde

einzufangen,  werden  sofort  gegen  hohen  Lohn  gesucht.

 

Sämtliche  Pferdebesitzer  werden  hiermit  aufgefordert,  ihre  Pferde  und
Arbeitswagen  spätestens  Donnerstag,  den  27.  d.  Mts.,  Nachmittag  1  Uhr,  der
Stadtverwaltung  auf  dem  Alten  Markt  zu  gestellen  und  wird  das  Weitere

dann  bekannt  gegeben  werden.

Insterburg,  26.  August  1914.

Der  Gouverneur

Dr.  Bierfreund.
        <pb n="48" />
        <pb n="49" />
        Aufruf!

 

 

Alle  Bürger,  welche  zur  freiwilligen  Uebernahme  der
der  russischen  Heeresmacht  zu  stellenden  Bürgschaft  bereit  sind,
fordere  ich  auf,  sich  behufs  Eintragung  in  eine,  alsbald  zu

veröffentlichende  und  zum  ehrenden  Andenken  aufzubewahrende

Ehroeuliste

bei  mir  in  meinem  Amtszimmer  des  Rathauses  melden  zu

 

wollen.

Insterburg,  26.  August  1914.

Der  Gouverneur

Dr.  Bierfreuncd.

 

 

Buchdruckerei  der  Ostdeutschen  Volkszeimung  in  Insterburg.
        <pb n="50" />
        <pb n="51" />
        Kommandantur-Befehl.

Nach  Anzeige  der  Kommandantur  soll  gestern  abend
aus  dem  Drengwitz'schen  Hause  in  der  Bahnhosstraße  ein
Schuß  gefallen  sein;  infolgedessen  befiehlt  die  Militär-Kommandantur
  folgendes:

1.  Fällt  noch  einmal  aus  einem  Hause  ein  Schuß,  so
wird  das  Haus,  fällt  ein  weiterer  Schuß,  so  werden
die  Häuser  der  betreffenden  Straße,  und  beim  dritten
Schuß  die  ganze  Stadt  in  Brand  gesteckt.

2.  Jede  Person,  ohne  Unterschied  des  Alters  und  Geschlechts
  wird  von  den  russischen  Patrouillen  gefangen
genommen,  sobald  sie  sich  nach  8  Uhr  abends  auf  die
Straße  begibt.

3.  Ich  verbiete  aufs  Strengste,  sich  irgend  einem  militärischen
  Gebäude  oder  Magazin  zu  nähern,  ebenso
sich  von  allen  sonstigen  Häusern,  vor  welchen  militärische
  Posten  aufgestellt  sind,  möglichst  fern  zu  halten.

Insterburg,  den  27.  August  1914.

Der  Gouverneur
Dr.  Bierfreund.
        <pb n="52" />
        <pb n="53" />
        Bekanntmachung.

 

 

Der  General-Adjutant  Seiner  Kaiserlichen
Majestät,  General  der  Kavallerie  ron  Ronnenkampf
befiehlt,  daß  alle  Frauen  gegen  Bezahlung  die
Wäsche  der  Angehörigen  des  russischen  Heeres

waschen  müssen.

Insterburg,  den  28.  August  1914.

Der  Gouverneur
Dr.  Bierfreund.

 

Suchdruckerel  der  Olldeutschen  Volkszeuung  in  Infferöurg.
        <pb n="54" />
        <pb n="55" />
        Weitere  Mahuahmen  zur  Milderung
der  Kriegsnot,  insbesondere  auch  für  die
Angehörigen  unserer  Tuppen.

1.  Die  unentgeltliche  Verabfolgung  von  Fleisch  auf  dem  Schlachthofe  findet  in  der  bisberigen
  Weise  täglich  statt,  wenn  die  Bürgerschaft  meine  an  Ort  und  Stelle  mehrfach  mündlich
  ausgesprochenen  Befehle  und  Anordnungen,  deren  strengste  Durchführung  ich  den
betreffenden  Bürgerwehrmitgliedern  nochmals  zur  strengsten  Pflicht  mache,  fortsetzt  und  genau
befolgt.  Ich  erwarte,  daß  das  empfangene  Fleisch  an  Nachbarinnen  abgegeben  wird  und  so
auch  tatsächlich  an  demselben  Tage  verbraucht  wird,  denn  die  Abfertigung  geschieht  um  so  schneller,
wenn  sich  mehrere  Frauen  zusammen  tun,  das  von  einer  Person  herbeigeholte  Fleisch  unter
sich  zu  verteilen.  "

Um  jedoch  auch  der  wohlhabenden  Bevölkerung  eine  absolut  sichere  Bezugsquelle
für  Fleisch  zu  sichern,  habe  ich  in  dem  Laurinatschen  Laden  am  Alten  Markt  eine  Verkaufsstelle
  für  Fleisch  (eventl.  Wurst=  und  Räucherwaren)  eingerichtet,  deren  Erlös
  in  erster  Linie  dazu  bestimmt  ist,  die  mit  der  unentgeltlichen  Verabfolgung  des
Fleisches  an  Unbemittelte  verbundenen  Unkosten  zu  decken.  Es  werden  deshalb
  an  dieser  Verkaufsstelle  keine  festen  Preise  erhoben.

2.  Die  Beschaffung  von  Kartoffeln  habe  ich  in  der  Weise  durchgeführt,  daß  auf
einem  zum  Gutsbezirk  Pieragienen  gehörigen  Kartoffelfeld  von  Sonnabend,  den  29.
August  cr.  ab,  alle  erwachsenen  weiblichen  Personen  mit  ihren  Kindern  vom  10.  Lebensjahre
  ab  jedoch  nur  aus  der  Stadt  Insterburg,  die  Erlaubnis  erhalten,  sich  täglich  eine
Menge  von  etwa  5  Litern  auszugraben  und  mitzunehmen.  Der  Weg  bis  zu  diesem  Kartoffelfelde
  wird  durch  Mitglieder  der  Bürgerwehr  angezeigt  werden,  welche  auf  Ruhe  und
Ordnung  zu  halten  und  insbesondere  von  mir  den  Befehl  erhalten  haben,  daß  niemand  ein
das  Maß  von  5  Litern  erheblich  überschreitendes  Quantum  mitnehmen  darf.  Wer  die
Weisungen  der  beaufsichtigenden  Bürgerwehrmänner  nicht  befolgt  oder  das  Maß  von  5  Litern
erheblich  überschreitende  Menge  Kartoffeln  auf  einmal  mitnehmen  will,  wird  von  der  weiteren
Entnahme  von  Kartoffeln  für  die  nächsten  3—8  Tage  durch  die  beaufsichtigenden  Mitglieder
der  Bürgerwehr  ausgeschlossen  und  hat  unter  Umständen  noch  härtere  Strafen  zu  gewärtigen.

Ich  habe  festgestellt,  daß  in  allen  Engrosbetrieben  des  Nahrungsmittelgewerbes
(Mühlen  ete.)  so  reichliche  Vorräte  vorhanden  sind,  daß  jeder  in  Betracht  kommende  Handwerksmeister
  seinen  Bedarf  auch  weiterhin  käuflich  decken  kann.

Insterburg,  den  28.  August  1914.

Der  Gouverneur

Dr.  Bierfreuncd.

 

Buchdruckerei  der  Ostdeutschen  Volkszeitung  in  Insterburg.
        <pb n="56" />
        <pb n="57" />
        Bekanntmachungen.

..——r“= 



Der  Höchstkommandierende  General  Großfürst  Nicolai  hat  befohlen,
  daß  der  Rubel  mit  2,50  Mark  in  Zahlung  genommen  werden  muß.
Zuwiderhandlungen  werden  mit  dreitausend  Mark  Geldstrafe  und  sofortige
  Verhaftung  bestraft.

 

 

 

Der  Oberstkommandierende  der  russischen  Armee  befiehlt:

1.  Alle  Magazine  der  Stadt  sind  verpflichtet,  den  Handel  ab  19.  August
(1.  September)  von  8  Uhr  vormittags  bis  6  Uhr  nachmittags  zu  betreiben.

In  den  Handlungen,  deren  Besitzer  abwesend  sind,  muß  der  Verkauf
  auf  Anordnung  der  Stadtverwaltung  organisiert  werden.

Die  Waren  der  Handlungen,  die  nicht  zur  angesetzten  Zeit  geöffnet
  sind,  werden  konfisziert,  die  Inhaber  jedoch  werden  mit  3000  Mark
bestraft  und  außerdem  arretiert.

2.  Die  Preise  dürfen  nicht  erhöht  werden  und  müssen  dieselben  bleiben
wie  vor  dem  Einmarsche  des  Kaiserlichen  Russischen  Heeres  in  Ostpreußen;
  die  Schuldigen  werden  mit  3000  Mark  bestraft  und  arretiert.

Insterburg,  den  31.  August  1914.

gez.  Oberstleutnant  Nerinowsky,

Kommandant  des  Hauptquartiers.

 

 

Buchdruckerei  der  Oftdeutschen  Volkszeitung  in  Insterburg,
        <pb n="58" />
        <pb n="59" />
        Bekanntmachung.

 

 

1.  Da  durch  den  heute  fließenden  Regen  uns  eine  natürliche  Sprengung
vom  Himmel  beschert  worden  ist,  müssen  alle  Einwohner  (Arbeiter,
Frauen  und  Kinder)  nichts  anders  tun,  als  Straßen  kehren.  Alle
verfügbaren  Fuhrwerke  der  Einwohner  haben  sich  sofort  zur  Beseitigung
des  Kehrichts  zur  Verfügung  zu  stellen,  bis  aller  Schmutz  in  der
Stadt  beseitigt  ist.  Es  hat  jeder  Einwohner  und  Fuhrwerksbesitzer
in  seinem  Wohnbezirk  anzufangen  und  dann  erst  an  andern  Stellen
fortzufahren.

2  Ich  mache  darauf  aufmerksam,  daß  nach  der  Zerstörung  der  Wasserleitung
  bis  auf  Weiteres  Wasser  aus  dem  Fluß  zu  entnehmen  und
wegen  Gesundheitsgefährdung  nur  im  gekochten  Zustande  genossen  werden
darf.  Soweit  möglich  will  ich  auch  Wasser  herbeifahren  lassen.  Die
Spülklosetts  müssen  jedesmal  und  reichlich  mit  Wasser  gespült  werden,
wer  eine  Verstopfung  der  Rohrleitung  verursacht,  wird  bestraft  und
hat  die  Beseitigung  der  Verstopfung  auf  seine  Kosten  sofort  selbst  zu
veranlassen.

3.  Ich  befehle  den  vorsichtigsten  Umgang  mit  Feuer  und  Licht,  da  bei  dem
Mangel  an  Wasser  auch  der  kleinste  Brand  die  Ursache  für  völlige
Einäscherung  der  Stadt  werden  kann.

Alles  Regenwasser  ist  aufzufangen,  um  so  wie  das  Flußwasser
gebraucht  zu  werden.

Insterburg,  den  31.  August  1914.

Der  Gouverneur
Dr.  Bierfreund.

 

Buchdruckerei  der  Ostdeutschen  Volkszeitung  in  Insterburg.
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        Aufruf

an  unsere  Bürgerschaft.

Wie  schwer  sich  jede  Unbesonnenheit  und  Pflichtvergessenheit  rächen  kann,  haben  die  entsetzlichen  und  von  uns
aufs  Schmerzlichste  empfundenen  Ereignisse  bei  der  Explosion  unseres  Wasserwerks  am  Freitag,  den  28.  August  cr,
wiederum  bewiesen.  Die  braven  Bürger  Kos#smann,  Euhn  (Bater  und  Sohn),  Lügler,  Pluskat,  Tobehn  und
Wallat  haben  die  Pflichtvergessenheit  der  mit  der  Betriebsleitung  betrauten  Beamten  mit  dem  gualvollsten  Tode
büßen  müssen,  welchem  Schicksal  unser  Gouverneur,  Herr  Stadtrat  Dr.  Biertreund  wie  durch  ein  Wunder  entgangen  ist-Nachdem

  es  uns  durch  die  Hilfe  der  russischen  Militärobrigkeit  gelungen  ist,  die  städtischen  Werke,  von  denen
das  ganze  Wohl  und  Wehe  der  Bürgerschaft  abhängig  ist,  wieder  in  Betrieb  zu  setzen,  brauchen  wir  eine  Reihe  von
Männern,  welche  von  denselben  wahren  Bürgertugenden  beseelt,  wie  sie  die  oben  genannten  Bürger  bewiesen  haben.

Wir  fordern  deshalb  alle  Bürger  ohne  Unterschied  des  Standes,  welche  geneigt  sind,  sich  an  der  weitern
Betriebsleitung  unserer  Werke  zu  betätigen  auf,  sich  unverzüglich  bei  Dr.  Bierfreunck  zu  melden,  um  sie  dann
ihren  Kenntnissen  und  Fähigkeiten  entsprechend  verwenden  zu  können.  Wir  betonen,  daß  auch  die  russische  Militärobrigkeit
  auf  die  Aufrechterhaltung  des  Betriebes  in  unsetn  Werken  den  allergrößten  Wert  legt  und  uns  für  die
Werke  und  ihre  Betriebsangestellten  Schutz  und  Schirm  zugesichert  hat.  Auch  haben  wir  dafür  Sorge  getragen,  daß
alle  Angestellten  eine  sachgemäße  und  gründliche  weitere  Ausbildung  erhalten,  welche  sie  weiterhin  dazu  befähigen  soll.
durch  diese  Tätigkeit  sich  eine  Lebensstellung  zu  sichern.  Wir  halten  es  für  selbstverständlich,  daß  die  Bürgerschaft
späterhin  allen,  die  sich  jetzt  zur  Uebernahme  solcher  Hilfestellungen  in  unsern  Werken  bereit  finden  lassen,  ihren  Dank
und  ihre  Anerkennung  dadurch  zum  Ausdruck  bringen  wird,  daß  sie  bei  der  endgültigen  Besetzung  der  Werke  mit
Betriebsbeamten  in  allererster  Reihe  Berücksichtigung  finden  werden.

 

An  Seine  Exzellenz  General  der  Kavallerie  Herrn  von  Rennenkampt  hier  habe  ich  noch  folgendes

Schreiben  gerichtet:
Seine  Exzellenz

bitte  ich,  daß  die  Maschinen  im  Wasserwerk,  so  bald  sie  in  Ordnung  sind,  auch  weiterhin  durch  die  bisherigen
  Sachverständigen  in  Betrieb  genommen  werden,  weil  ich  keine  Sachverständigen  habe  und  befürchte,
daß  sehr  bald  Störungen  auftreten  werden,  wenn  ich  die  Maschinenpumpen  durch  Nichtsachverständige  in
Betrieb  halten  soll.
Der  oben  ausgesprochenen  Bitte  ist,  wie  schon  oben  angedeutet,  entsprochen  worden  und  so  die  Gewähr  gegeben,
  daß  eine  fachmännische  Unterweisung  denen  zuteil  wird,  die  die  fernere  Bedienung  der  Maschinen  übernehmen.
Ferner  erwarte  ich,  daß  alle  Bürger,  welche  mit  mir  die  schweren  Tage  durchgemacht  haben,  ihre  Stellungnahme
  gegenüber  dem  geflüchteten  Leiter  des  Elektrizitätswerkes  dadurch  zum  Ausdruck  bringen,  daß  sie  von  jetzt  ab
ausschließlich  das  Gaslicht  benutzen  werden.

Insterburg,  den  1.  September  1914.

Der  Gouverneur

Dr.  Bierfreund.

 

BSuckdmeckerel  der  Sscheuschen  Volkszeitung  in  Irsterburg.
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        <pb n="63" />
        Bekanntmachung.

 

Angesichts  der  kolossalen  Menge  von  Fuhrwerken
der  rückkehrenden  Flüchtlinge  nach  dem  Osten  sowie
der  städtischen  Einwohner,  welche  den  Verkehr  des
russischen  Militärs  hemmen,  hat  der  Kommandierende
der  Armee  befohlen,  den  Einwohnern  der  Stadt
bekannt  zu  geben,  daß  sie  die  Stadt  nicht  verlassen
dürfen.  Ebenso  soll  der  Verkehr  der  Flüchtlinge
nach  dem  Osten  eingestellt  werden.  Jede  Zuwiderhandlung
  wird  mit  sofortiger  Verhaftung  bestraft.

Insterburg,  den  3.  September  1914.

Der  Gouverneur

Dr.  Bierfreuncd.
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        Bekauntmachung.

—4"."------——.-1.

  Alle  Einwohner  Insterburgs,  insbesondere  alle  Kaufleute,  Fabrikanten,  Handwerker
  und  Gewerbetreibende  müssen  sofort  und  auch  weiterhin  alles  irgend  entbehrliche
Klein=  und  Wechselgeld  bei  der  Stadthauptkasse  gegen  größere  Bank=  und  Kassenscheine  umwechseln.
  Da  das  auf  diese  Weise  zur  Stadthauptkasse  abgeführte  Kleingeld  sofort  wieder
an  die  städtischen  Armen  und  Angehörigen  der  Kriegsteilnehmer  zur  Auszahlung  gelangen.
soll,  welche  es  wieder  an  die  Geschäftsleute  weitergeben,  kann  ein  Mangel  an  Kleingeld  in
Zukunft  nicht  entstehen.

2.  Ich  empfehle  den  Einwohnern  Insterburgs,  alle  irgend  entbehrkichen,  auch  größeren
Barbeträge,  gegen  Schuldschein  nach  untenstehendem  Formular  an  die  Stadtgemeinde  Insterburg
  ausleihen  zu  wollen.  Es  hat  dies  den  großen  Vorteil,  daß  Besitzer  von  Bargeld
unter  allen  Umständen  vor  dem  Verlust  des  Geldes  in  diesen  schweren  Zeiten  bewahrt
bleiben,  wohingegen  das  Vermögen  der  Stadt  für  die  Rückzahlung  des  Geldes  die  beste
Gewähr  bietet.  Bei  der  Kürze  der  Kündigungsfrist  —  kleine  Summen  werden  selbstverständlich
  auch  ohne  Kündigungsfrist  zurückgezahlt  werden  —  kann  sich  jeder  mit  seinen  Ausgaben
  besser  einrichten  und  das  Geld  in  kleineren  Beträgen  jederzeit  von  der  Stadthauptkasse
  abheben.

Ich  mache  noch  bekannt,  daß  ich  jetzt  bereits  gezwungen  war,  den  Bäckermeister  Lutat
und  Kaufmann  Beudig  mit  je  3000  Mk.  zu  bestrafen,  weil  sie  die  Befehle  des  Herrn  Oberstlentnant
  Nerinowary,  Kommandant  des  russischen  Hauptaquartiers,  nicht  befolgt  haben.

Der  ärmeren  Bevölkerung  der  Stadt  rate  ich,  bei  ihren  Einkäufen  auch  solche  Nahrungsmittel
  zu  wählen  und  sorgfältig  aufzubewahren,  welche  unter  normalen  Verhältnissen  erfahrungsgemäß
  einen  wenig  geschätzten  Wert  haben,  z.  B.  Nüsse,  Schokolade,  alle  Arten
Konserven,  während  sie  bei  der  in  kurzer  Zeit  sicher  zu  erwartenden  Hungersnot  bei  ihrem
sehr  hohen  Nährwert  einen  sehr  wichtigen  Ersatz  für  die  gewöhnlichen  Nahrungsmittel
geben  werden.

Die  erwähnten  Nahrungsmittel  sind  jetzt  bei  dem  Ausverkauf  der  von  ihren  Geschäftsinhabern
  verlassenen  Geschäfte  zu  sehr  billigen  Preisen  zu  haben.

Insterburg,  den  3.  September  1914.

Der  Gouverneur.

Dr.  Bierfreuncd.

 

Schuldschein.

Die  Stadtgemeinde  Insterburg  schuldet  mit  dem  heutigen  Tage  dem
-  MattundvekpssichtetsichbeiUtäglicher
Kündigung  und  einer  Verzinsung  von  5  /  das  Geld  #pätestens  bei  Beendigung  des  Krieges  zurückzuzahlen.

Die  Stadtgemeinde  haftet  für  diese  Schuld  mit  ihrem  ganzen  Vermögen.

 

 

Insterburg,  den  —  1914

Der  Gonverneur
Dr.  Biertreund.

 

Duchdouckerer  der  Ostpeurschen  Volltzeilung  in  Insordurg.
        <pb n="66" />
        <pb n="67" />
        Bekanntmachung.

 

 

 

Da  noch  immer  einzelne  Fälle  von  Trunkenheit  russischer  Sol—
daten  von  mir  bemerkt  worden  sind,  sichere  ich  demjenigen  eine
angemessene  Belohnung  zu,  welcher  mir  einen  Verkäufer  alkoholischer
Getränke  (Schnaps,  Likör,  Wein  usw.)  zur  Anzeige  bringt.

Insterburg,  den  3.  September  1914.

Der  Gouverneur

Dr.  Bierfreund.

 

Buchdruckerei  der  Ostdeutschen  Volkszeitung  in  Insterburg.
        <pb n="68" />
        <pb n="69" />
        Bekanntmachung.

Ich  habe  den  strengsten  Befehl  erhalten,  daß  von  jetzt  ab
alle  Civilpersonen  ohne  Unterschied,  also  auch  die  Mitglieder  der
Bürgerwehr,  des  roten  Kreuzes  usw.  sofort  erschossen  werden,  wenn
sie  von  8  Uhr  abends  bis  5  Uhr  früh  die  Straße  betreten.

Nur  im  Falle  eines  Brandes  haben  die  Mitglieder  der  Bürgerwehr
  das  Recht  und  die  Pflicht,  auch  in  der  Nacht  zur  Brandstätte
zu  eilen  und  bei  dem  Löschen  zu  helfen.

Insterburg,  den  7.  September  1914.

Der  Gouverneur
Dr.  Bierfreuncd.

 

 

 

Vuchdruderei  dir  Osdtusschen  Botlaeltig  ta.  Infterdurt
        <pb n="70" />
        <pb n="71" />
        Bekanntmachung.

 

Es  ist  heute  vormittag  bemerkt  worden,  daß  während  des  Kreuzens
eines  Aeroplanes  über  unsere  Stadt  sich  zahlreiche  Personen  auf  den  Dächern
aufgehalten  und  mit  Ferngläsern  nach  demselben  ausgeschaut,  ihm  auch  Zeichen
und  Winke  gegeben  haben,  als  aus  dem  Aeroplan  etwas  heruntergeworfen
wurde.

Da  das  Verhalten  dieser  Personen  leicht  dahin  gedeutet  werden  kann,
daß  die  Bevölkerung  sich  auf  diese  Weise  mit  dem  Aeroplan  und  durch  diesen
mit  der  Außenwelt  in  Verbindung  setzen  will,  habe  ich  den  strengsten  Befehl
  erhalten,  das  Besteigen  der  Dächer  und  Türme  unbedingt  zu
verbieten.

Ich  verbiete  sämtlichen  Bewohnern  des  Stadt=  und  Landbezirks  aufs
strengste,  ihre  Pferde  und  Wagen  fortzuschaffen  oder  anderweitig  zu  verborgen
  resp.  zu  verschenken.

Insterburg,  den  8.  September  1914.

Der  Gouverneur.
Dr.  Bierfreuncd.

 

Buchdruckerei  der  Ostdeutschen  Volkszeitung  in  Insterburg.
        <pb n="72" />
        <pb n="73" />
        Bekanntmachung.

 

 

Es  ist  durch  die  amtliche  Untersuchung  der  Militärobrigkeit
  des  Kaiserlich  Russischen  Heeres  festgestellt,  daß
gestern  während  des  Kreuzens  von  russischen  und  deutschen
Aeroplanen  über  der  Stadt  Insterburg  aus  der  Brascheschen
Fabrik  Revolverschüsse  von  den  Einwohnern  Insterburgs
abgegeben  sind.

Seine  Erxzellenz  General  von  Rennenkampf  hat
mir  befohlen,  bekannt  zu  geben,  daß  im  Wiederholungsfalle
die  betreffenden  Häuser  und  Straßen  ebenso  in  Brand  gesteckt
  werden,  wie  die  augenblicklich  noch  brennende  Braschesche
Fabrik.

Insterburg,  den  11.  September  1914.

Der  Gouverneur

Dr.  Bierfreuncde.
        <pb n="74" />
        <pb n="75" />
        Erste  Sonder-RKusgabe.

Ostdeutsche  Volkgzeit

General-Anzeiger  für  Ostpreußen  ——
Ein  H

Insterburg,  Sonnabend,  den  12.  September  1914.
Wer  den  Jubel  heute  sah,  als  die  erste  deutsche  Ulanenpatrouille  wieder  auf  unsern  Markt

ES
ura  unfern  braven  Rriegern!
sprengte,  wie  wir  uns  alle  die  Hände  reichten  mit  innigem,  hellem  Blick,  der  vergißt  das  nicht  wieder

in  seinem  Leben.

Hinter  uns  liegen  gut  21  Wochen  der  Knechtschaft;  nicht  so  graufam,  wie  wir  anfangs  fürchteten  —
wir  wollen  gerecht  sein  auch  dem  Feinde  gegenüber,  der  seine  Manneszucht  hielt  —,  aber  doch
lastend  wie  Blei  auf  unserer  Seele,  nie  ohne  Gefahr  für  den  Einzelnen;  und  wie  Mehltau
  wars  gefallen  auf  unsern  frischen  Mut,  auf  unsere  Hoffnung.  Von  aller  Welt,  so  vielfach  auch
von  unsern  nächsten  Lieben  abgeschnitten,  in  allem  Wesentlichen  angewiesen  anf  dürftige,  für  uns
künstlich  zugeschnittene  Nachrichten  aus  dem  weiten  Kriegsfelde,  mußten  wir  den  langen  Hoffnungsfaden
spinnen  in  die  Zukunft.  Und  wenn  dann  hin  und  wieder  der  Schleier  ein  wenig  sich  zu  lüften  schien,
wenn  bald  von  den  raschen  glorreichen  Siegen  an  der  Westgrenze  des  großen  Vaterlandes,  bald  von
dem  zähen  blutigen  Ringen  im  Westen  und  Süden  unserer  engeren  Heimat  eine  dunkle  Kunde  kam,
wie  haben  wir  dankbar  das  genossen,  dankbar  und  doch  immer  voll  Sorge  ob  der  helle  Schein  standhielt,
  ob  er  nicht  gar  zu  bald  wieder  verschlungen  würde  durch  eine  düstere  Wolke!  Und  nun  heute
nach  den  bangen  Stunden  der  Erwartung,  als  der  dumpfe  Donner  der  Geschütze  und  zuletzt  daneben
der  hellere  Ton  des  Kleingewehrfeuers  uns  immer  näher  rückte,  als  schließlich  der  Kampf  an  unsere
Tore  drang,  wie  still  waren  die  Straßen,  wie  zagten  wir  da  dem  Erlösungswort  entgegen,  und  wie
hell  klang  schließlich  der  Siegesjubel!

Wer  in  diesen  Wochen  seiner  Pflicht  getreu  stand  hielt,  der  durfte  in  der  schweren  Zeit  nicht  nur,
wie  sonst  die  Freuden,  er  durfte  auch  einmal  die  Sorgen  mit  seinen  Mitbürgern  teilen,  er  konnte  auch
so  viel  ungeahnte  Tatkraft,  so  viel  selbstlose,  nie  ruhende  Arbeit  für  das  Wohl  unserer  Stadt  bewundern.
  Wir  haben  alle  gelernt;  der  Krieg  hat  auch  uns  alle  in  die  Schule  genommen:  Mannesmut
  und  ruhiges  schlichtes  Gottvertrauen  werden  wir  nie  wieder  gering  achten,  und  ein  festes  Zusammenschließen
  zu  edlem,  tüchtigem  Zweck  werden  wir  schätzen.  Eins  aber  ist  doch  das  Schönste:
Unsere  eignen  Väter,  Brüder,  Söhne  sind  es,  die  uns  den  Tag  der  Freiheit  wieder  gaben,  und,  wenn's
auch  nicht  ohne  schwere  Opfer  ging,  die  alte  Tüchtigkeit  und  Tapferkeit  unseres  Heeres  hat  nach  Gottes
Fügung  doch  schließlich  wieder  die  Flut  der  Feinde  geworfen;  auch  bei  uns  im  Osten  wird  bald  keine
Russenhand  mehr  ein  Fleckchen  deutscher  Erde  festhalten.  Drum  aus  tiefem  Herzen  und  mit  vollem  Klang:

Ein  Hurra  unseren  braven  Kriegern!
Gottes  Segen  mit  unserm  Vaterland!

Insterburg,  den  11.  September  1914.

    

 

 

Dr.  O.  Lücke.

Bekanntmachung.

Meine  lieben  Mitbürger!

Aus  der  Begeisterung,  mit  welcher  Sie  gestern  unsere  draven  Truppen  bei  ihrem  Einzuge  in  unsere  liebe  Vaterstadt  begrüßt  haben  habe  ich  ersehen,  welche
Freude  Sie  empfunden  haben,  endlich  oon  der  russischen  Knechtschaft  erlöst  zu  sein.

Ich  erwarte  von  der  Bürgerschaft,  daß  sie  auch  weiterhin  die  Ordnung  nach  allen  Richtungen  hin  ausricht  erhalten  witd  und  halte  ce  für  notwendig,  zu  diesem
Zwecke  das  disherige  Verbot  des  Verkaufs  alkoholischer  Geiränke  an  die  Truppen  und  Zioilbeoöllerung  kreng  aufticht  zu  erhalten.  Semiliche  Destillalionen  und  Restauradonen
  #üssen  geschloffen  bleiben.

Insterburg,  den  12.  Schtember  1914

Der  Magistrat
3S  U  Pr.  Merfrenné= 



Buchdruckerel  der  Osideufschen  Volkszenung  in  Insterburg
        <pb n="76" />
        <pb n="77" />
        Sammlung

für  dle

stpreußischen  Flüchtlinge.
Mitbürger!

Weite  Stricken  nuserer  gesegneten  ostprrußischen  Flurrn  sind  vorüdergehend  vom  Feinde  besent  and  haft  überall  darbarisch  verwüßtet
worden.  Biele  unserer  Landsleute  sind  grausam  hingemordet,  wer  dad  nacktr  Leten  gercitet  hal.  ist  zumcist  an  den  Bettelftub  gchrucht.
Namenloses  Leid  in  so  über  tansende  von  Famitien  gebracht  worden

Wohlan  denn,  liebe  Mitbürger!  Lahbt  uns  ihr  Leid  ols  eigenes  mitempfinden!

Unsere  Prouinzialhouptltadt  zeige  üch  ihrer  Ueberlieferung  würdig.  Sie  il  von  den  wirklichen  Leiden  dee
Krieges  noch  unbcrührt,  unler  herrildhes  ficer  schützt  lie,  wie  die  noch  unbeletgten  Teile  Oltpreuhens  mit  unvergleichlicher
Tapferkeit.

Bon  unferrr  alten  Krönungsfkadt  soll  der  Ruf  in  das  ganze  Vaterland  binansgehen:

Flelft  unferen  armen  von  liaus  und  liof  vertriebenen  oltpreuhilchen  Candsleuten!

Können  wir  ihnen  auch  zur  Zerut  selbst  leider  nur  vorüberzehend  cin  Obdack  gewähren,  so  laßt  uns  doch  alsbald  den  Grundistock
zu  einer  vammlung  legen,  die  den  Flüchligen  Hllie,  den  Helmkehrenden  demnächit  einige  Unterstützung
zur  Wiedererlangung  fhrer  wo#rtschaftllchen  Sriftenz  gewähren  soll!

Spende  ein  jeder  freudig  nach  seinen  Kraften;  jede,  auch  die  kleinfte  Sabe
#t  willkommen.  Sanz  Deutschland  wird  sicherlich  freudig  zu  unferem  Werke
mithelfen.

Sehlf  doch  durch  diele  für  unser  feures  Vaterlond  schwvere,  aber  duck  so
große,  gewllige  Zeit  nur  der  eine  Sedanke:

Einer  für  Hlle  und  Hlle  für  Einen!
Knigsberg,  ben  25.  Augufst  1914.
Der  Oberbürgermeister:
Or.  Körte.

Beiträge  werden  die  Stadthauptkosse,  sewie  nachstrhende  Zauken  und  Bankgeschäfte  und  Zeitungs-Exprditionen  gerv  entgegennehmen:

 

 

Aönigeberger  Perrinsban

SE#bannk  für  Handel  und
Gewerbrt

Norddenutsche  Eredftanstalt

Kank  der  G###r.  Candschaft

———’'
Gebr.#  Schlimnm

Centralgenossenscha  stobank
für  Oft  und  Westltpr.
E.  G.  m.  b.  8.

Bordere  Borstadt  48/52.
1!  Paradeplat  9.

Kneiph.  Longgasse  11/13.

Kösigbraße  49/50.
Sthn  119/21

Hufenaller  55.

Kneiyd.  Langgasse  1/4.
Prinzessinst.  Za.
Ö#scnaller  23.

Londbhofmeisterstr.  16/18.
Kuciph.  Langgasse  45.
Trogb.  Kirchenstr.  48.
Hintere  Borstodl  73.
Oufenaller  ((0.

 

Penarth  im  Branereigehäude.

Arudtstraße  5/7.
Munzktrade  11.
Französische  Strakk  19/20.

öu  21.

 

Creditgeseulschaft,  E.  G.  m.  v.  9.  Demplatz  3.

Gemerbebank.  G.  G.  m.  b.  H.  Münzstraße  10.
ausbestherbank.  E.  G.  m.  b.  .  Steindamm  153.
AKbg.  Spor-#  u.  Parlehnskassen.

Vrrrin.  E.  G.  b.  8.  Klapverwiese  14.
Aein.  2.  H.D  Kl.  Domplat  11.
änbliche  Genossenschaftsbonk  Bergplatz  6.
Landbank  Paulzraße  5.1.

andwirtschaftl.  Centraldar##  .
—  I.  Deutschland  Klapperwiese  17.
Hermann  Schlimm  Bordere  Borstadt  29/30.
Grundkredit-Lank  Bredbänkenstraße  13.
Onprenpischer  Vorschusnrein  Tragh.  Gartenstraße  8.
G#  rooin###l-  Genofn-*—

  C.  G.  u.  K.  9.  Theoterktraße  4.
Lonie  Lenbaner  Tragh.  Circheusttaße  43.
Erpedition  der  artungschen  Münchendofferuse  2.

Seitung“
Nasse  der  „Algemeinen  316.  Tdcolerftrofe  12.
Vorder-Roßgarten  35/36.

Erp#eifion  b.  „Agb.  Au#eigere'
Erpedtion  der  Agb.Volhoztg.  BorderRokgarten  01/62.
Kall  ver  Gnpriauhlschen  Aig.“  Tragh.  Pulvcritraße  20.  L

 

—  ——  60
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        Sold  gehört  in  die
Reichsbank

Zur  liegreichen  Beendigung  des  Krieges  soll  und  Rann
jeder  Deutsche  beitragen.

Sr  Kann  es,  wenn  er  mithilft,  die  Finonzkraft  des  Reiches
zu  stärken.

Das  kann  nicht  wirkfamer  als  durch  die  Hbführung
des  Soldes  an  die  Reichsbank  geschehen,  das  in  erheblichen
Beträgen  noch  überffüssiger  Weile  im  Verkehrr  ist  oder  gar
unnütz  im  Kaften  ruht.  Für  20  III.  Gold  KRann  die  Reichsbank
  60  III.  in  Banknoten  ausgeben.

 

 

 

Daurum:  Zur  Reichsbank  mit  allem  Solde
das  noch  im  Drioatbesitz  ist!

Soldgeld  wird  von  allen  öffentlichen
Kassen,  Sparkassen  angenommen  und
an  die  Keichsbank  abgeführt.

Königsberg,  den  5.  IIIärz  1015.

Der  Magistrat

Dr.  Körte.
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        Seiue  kaiserlich  und  föniglich  Apastolische  M  ajestüt  hoben  das  nachstehende  Allerhöchste  Handschreiben  Allergnädigst  zu  crlassen  geruht:

Lieber  Graf  Stürgkh!

I4  beauftrage  Sie,  dos  angeschlossene  Manifest  an  Meinc  Völker  zur  allgemeinen  Verlautbarung  zu  bringen.
Wien,  am  23.  Mai  1915.

Franz  Joseph  m.  p.

An  Meine  Völker!

Der  König  von  Italien  hat  Mir  den  Krieg  erklärt.

Ein  Treubruch,  dessengleichen  die  Geschichte  nicht  kennt,  ist  von  dem  Königreiche  Italien  an  seinen  beiden  Verbündeten  begangen  worden.

Nach  einem  Bündnis  von  mehr  als  dreißigjähriger  Dauer,  während  dessen  es  seinen  Territorialbesitz  mehren  und  sich  zu  ungeahnter  Blüte  entfalten
konnte,  hat  Uns  Italien  in  der  Stunde  der  Gefahr  verlassen  und  ist  mit  flicgenden  Fahnen  in  das  Lager  Unserer  Feinde  übergegangen.

Wir  haben  Italien  nicht  bedroht,  sein  Ansehen  nicht  geschmälert,  seine  Ehre  und  seine  Interessen  nicht  angetastet.  Wir  haben  Unseren  Bündniepflichten
stets  getreu  entsprochen  und  ihm  Unseren  Schirm  gewährt,  als  es  ins  Feld  zog.

Wir  haben  mehr  getan:  Als  Italien  seine  begehrlichen  Blicke  über  Unsere  Grenzen  sandte,  waren  Wir,  um  das  Bundesverhältnis  und  den  Frieden
zu  erhalten,  zu  großen  und  schmerzlichen  Opfern  entschlossen,  zu  Opfern,  die  Unserem  väterlichen  Herzen  besonders  nahe  gingen.

Aber  Italiens  Begehrlichkeit,  das  den  Moment  nützen  zu  sollen  glaubte,  war  nicht  zu  stillen.

Und  so  muf  sich  das  Schicksal  vollziehen.

Dem  mächtigen  Feinde  im  Norden  haben  in  zehnmonatlichem  gigantischen  Ringen  und  in  treuester  Waffenbrüderschaft  mit  den  Heeren  Meines  erlauchten
Verbündcten  Meine  Armeen  siegreich  Stand  gehalten.

Der  neuc  heimtückische  Feind  im  Süden  ist  ihnen  kein  neuer  Gegner.

Die  großen  Erinnerungen  an  Novara,  Mortara,  Custozsa  und  Lissa,  die  den  Stolz  Meiner  Jugend  bilden,  und  der  Geist  Radetzkys,  Erzherzog
Albrechts  und  Tegetthoffs,  der  in  Meinct  Land=  und  Scemacht  fortlebt,  bürgen  Mir  dafür,  daß  Wir  auch  gegen  Süden  hin  die  Grenze  der  Monarchie  erfolgreich
verteidigen  werden.

Ich  grüße  Meine  kampfbewährten,  siegerprobten  Truppen,  IZch  vertraue  auf  sie  und  ihre  Führer!  Ich  vertraue  auf  Meine  Völker,  deren  beispiellosem
  Opfermute  Mein  innigster  väterlicher  Dank  gebührt.

Den  Allmächtigen  bitte  Ich,  daß  er  Unsere  Fahnen  segne  und  Unsere  gerechte  Sache  in  seine  gnädige  Obhut  nehme.

Stürgkh  m.  p.

Wien,  am  23.  Mai  1915.

Franz  Joseph  m.  p.
Stürgkh  m.  p.

Dics  wird  hiemit  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.
Wien,  am  23.  Mai  1915.
Der  (.  k.  Statthalter  im  Erzhergogtume  Ssterreich  unter  der  Enns:
Bienerth  m.  p.
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        An  das  deutsche  Volk.

Ein  Jahr  ist  verflossen,  seitdem  Ich  das  dentsche  Volk  zu  den  Waffen  rufen  mußte  Eine  unerhört  blutige
Zeit  kam  über  Europa  und  die  Welt.  Vor  Gott  und  der  Geschichte  ist  Mein  Gewissen  rein:  Ich  habe  den
Krieg  nicht  gewollt.  Nach  Vorbereitungen  eines  ganzen  Jahrzehnts  glaubte  der  Verband  der  Mächte,  denen
Deutschland  zu  groß  geworden  war,  den  Angenblick  gekommen,  um  das  in  gerechter  Sache  treu  zu  seinem  österreichisch-ungarischen
  Bundesgenossen  stehende  Reich  zu  demütigen  oder  in  einem  übermächtigen  Ringe  zu  erdrücken.

Nicht  Eroberungslust  hat  uns,  wie  Ich  schon  vor  einem  Jahre  verkündete,  in  den  Krieg  getrieben.  Als  in
den  Augusttagen  alle  Waffenfähigen  zu  den  Fahnen  eilten  und  die  Truppen  hinauszogen  in  den  Verteidigungskampf,
  fühlte  jeder  Deutsche  auf  dem  Erdball,  nach  dem  einmütigen  Beispiele  des  Reichstags,  daß  für  die  höchsten
Güter  der  Nation,  ihr  Leben  und  ihre  Freiheit,  gefochten  werden  mußte.  Was  uns  bevorstand,  wenn  es  fremder
Gewalt  gelang,  das  Geschick  unseres  Volkes  und  Europas  zu  bestimmen,  das  haben  die  Drangsale  Meiner  lieben
Provinz  Ostpreußen  gezeigt.  Durch  das  Bewußtsein  des  aufgedrungenen  Kampfes  ward  das  Wunder  vollbracht:
der  politische  Meinungsstreit  verstummte,  alte  Gegner  fingen  an,  sich  zu  verstehen  und  zu  achten,  der  Geist  treuer
Gemeinschaft  erfüllte  alle  Volksgenossen.

Voll  Dank  dürfen  wir  heute  sagen:  Gott  war  mit  uns.  Die  feindlichen  Heere,  die  sich  vermaßen,  in  wenigen
Monaten  in  Berlin  einzuziehen,  sind  mit  wuchtigen  Schlägen  im  Westen  und  im  Osten  weit  zurückgetrieben.  Zahllose
  Schlachtfelder  in  den  verschiedensten  Teilen  Europas,  Seegefechte  an  nahen  und  fernsten  Gestaden  bezengen,
was  deutscher  Ingrimm  in  der  Notwehr  und  deutsche  Kriegskunst  vermögen.  Keine  Vergewaltigung  völkerrechtlicher
  Satzungen  durch  unsere  Feinde  war  imstande,  die  wirtschaftlichen  Grundlagen  unserer  Kriegsführung
zu  erschüttern.  Staat  und  Gemeinden,  Landwirtschaft,  Gewerbefleiß  und  Handel,  Wissenschaft  und  Technik  wetteiferten,
  die  Kriegsnöte  zu  lindern.  Verständnisvoll  für  notwendige  Eingriffe  in  den  freien  Warenverkehr,  ganz
hingegeben  der  Sorge  für  die  Brüder  im  Felde,  spannte  die  Bevölkerung  daheim  alle  ihre  Kräfte  an  zur  Abwehr
der  gemeinsamen  Gefahr.

Mit  tiefer  Dantbarkeit  gedenkt  heute  und  immerdar  das  Vaterland  seiner  Kämpfer,  derer,  die  todesmutig  dem
Feind  die  Stirne  bieten,  derer,  die  wund  oder  krank  zurückkehrten,  derer  vor  allem,  die  in  fremder  Erde  oder  auf
dem  Grunde  des  Mecres  vom  Kampfe  ausruhen.  Mit  den  Müttern  und  Bätern,  den  Witwen  und  Waisen  empfinde
Ich  den  Schmerz  um  die  Lieben,  die  fürs  Vaterland  starben.

Innere  Stärke  und  einheitlicher  nationaler  Wille  im  Geiste  der  Schöpfer  des  Reichs  verbürgen  den  Sieg.
Die  Deiche,  die  sie  in  der  Voraussicht  errichteten,  daß  wir  noch  einmal  zu  verteidigen  hätten,  was  wir  1870
errangen,  haben  der  größten  Sturmfut  der  Weltgeschichte  getrotzt.  Nach  den  beispiellosen  Beweisen  von  persönlicher
Tüchtigkeit  und  nationaler  Lebenskraft  hege  Ich  die  frohe  Zuversicht,  daß  das  deutsche  Volk,  die  im  Kriege  erlebten
Läuterungen  treu  bewahrend,  auf  erprobten  alten  und  auf  vertrauensvoll  betretenen  neuen  Bahnen  weiter  in
Bildung  und  Gesittung  rüstig  vorwärts  schreiten  wird.

Großes  Erleben  macht  ehrfürchtig  und  im  Herzen  fest.  In  heroischen  Taten  und  Leiden  harren  wir  ohne
Wanken  aus,  bis  der  Friede  kommt  —  ein  Friede,  der  uns  die  notwendigen  militärischen,  politischen  und  wirtschaftlichen
  Sicherheiten  für  die  Zukunft  bietet  und  die  Bedingungen  erfüllt  zur  ungehemmten  Entfaltung  unserer
schaffenden  Kräfte  in  der  Heimat  und  auf  dem  freien  Meere.

So  werden  wir  den  großen  Kampf  für  Deutschlands  Recht  und  Freiheit,  wie  lange  er  auch  dauern  mag,  in
Ehren  bestehen  und  vor  Gott,  der  unsere  Waffen  weiter  segnen  wolle,  des  Sieges  würdig  sein.

Großes  Hauptquartier,  den  31.  Juli  1915.

Wilhelm  I.  R.  —
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