Das  Deutschtum  in  den  vom  neuen  Reich
getrennten  ehemaligen  Reichslanden.

An  innerem  Zwist  ist  das  „Heilige  Römische  Reich  deutscher  Nation“
zugrunde  gegangen.  Als  nach  schweren  Wirren  und  Nöten  dem  deutschen
Volk  ein  Retter  erstand,  da  ward  das  neue  Reich  in  sich  gefesteter,  aber
in  engeren  Grenzen  aufgerichtet.  Die  längst  abgesonderten  ehemaligen
Reichslande,  die  Niederlande  und  die  Schweiz  sind  von  der  Erneuerung
unseres  nationalen  Lebens  unberührt  geblieben,  und  nunmehr  war  auch
Deutschösterreich  aus  der  uralten  Verbindung  mit  einem  deutschen  Gesamtstaat
  ausgeschieden.

Wie  ist  es  in  den  ehemaligen  Reichslanden  dem  Deutschtum  ergangen
und  wie  steht  es  dort  heute  mit  ihm?

Die  Niederlande.  Die  alten  Niederlande  umfaßten  Holland,  Belgien
  und  Luxemburg.  In  der  von  den  Hauoptsitzen  der  Reichsgewalt
entlegenen  Nordwestecke  Deutschlands  hatte  das  Kaisertum  nie  besonders
nachdrücklich  sich  zur  Geltung  gebracht.  Das  alte  deutsche  Laster  der
Eigenbrötelei  tritt  dort  schon  früh  ausgeprägt  hervor.  Seit  die  Niederlande
  durch  Erbgang  den  spanischen  Habsburgern  zugefallen  waren,
machte  die  Ablenkung  von  den  gemeinsamen  deutschen  Interessen  sich
in  steigendem  Maße  fühlbar.  So  ist  es  nicht  gewesen,  daß  erst  die  selbstsüchtige
  habsburgische  Hauspolitik  diese  Gebiete  dem  Reich  entfremdet
hätte.  Die  Sondergelüste  der  Provinzen  sind  schon  kräftig  entwickelt,
bevor  die  habsburgische  Herrschaft  dort  anhebt.  Die  1548  auf  dem
„geharnischten“  Reichstag  zu  Augsburg  erfolgende  Neuordnung,  die
die  gesamten  Niederlande  im  burgundischen  Kreise  vereinigte,  schafft
nicht  eigentlich  neues  Recht,  sondern  bestätigt  im  wesentlichen  alte  Gewohnheit.
  Die  Zusammenfassung  erfolgte  unter  Bedingungen,  die  in
Wirklichkeit  bereits  die  Entlassung  aus  dem  Reichsverband  bedeuten.
Den  niederländischen  Ständen  gegenüber  sprach  die  Regierung  Karls  V.
von  „Befreiung“.  Jedenfalls  ist  die  neue  staatsrechtliche  Ordnung  unter
voller  Billigung  der  niederländischen  Stände  aufgerichtet  worden.
Man  fühlte  sich  dort  in  eigener  Kraft  und  glaubte  eines  besonderen
Rückhaltes  am  Reich  entraten  zu  können.  Andererseits  war  auch  den